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BAUGRUNDERKUNDUNG / BAUGRUNDGUTACHTEN
Erschließung Gewerbegebiet Mühltal,
östlich Habach
BAUVORHABEN: Erschließung Gewerbegebiet Mühltal, östlich Habach AUFTRAGGEBER: Gemeinde Habach Hofmark 1 82392 Habach PLANUNG: Ingenieurbüro Osterrieder, Sobotta, Schmidbauer, Ott Primelweg 9 82327 Tutzing-Kampberg GEFERTIGT VON: Crystal Geotechnik GmbH Dipl.-Ing. Thomas Fink DATUM: 04. Juli 2014 PROJEKT-NR.: B 141186 ________________________ ___________________
Dipl.-Ing. Reinhard Schneider Dipl.-Ing. Thomas Fink (Institutsleiter)
Baugrundgutachten Erschließung Gewerbegebiet Mühltal, östlich Habach
CRYSTAL GEOTECHNIK Beratende Ingenieure und Geologen GmbH Hofstattstraße 28, 86919 Utting am Ammersee Seite 2 B141186
INHALTSVERZEICHNIS
1 BAUVORHABEN / VORGANG ........................................................................................ 4
1.1 Allgemeines .............................................................................................................. 4
1.2 Arbeitsunterlagen ..................................................................................................... 5
2 FELD- UND LABORARBEITEN ..................................................................................... 6
2.1 Feldarbeiten ............................................................................................................. 6
2.1.1 Bohrungen ....................................................................................................... 6
2.1.2 Schwere Rammsondierungen .......................................................................... 7
2.2 Bodenmechanische Laborversuche .......................................................................... 8
2.3 Chemische Analysen ................................................................................................ 9
3 BESCHREIBUNG DER UNTERGRUNDVERHÄLTNISSE........................................... 11
3.2 Geländeverhältnisse ............................................................................................... 12
3.3 Beschreibung der Bodenschichten ......................................................................... 13
3.3.1 Auffüllungen .................................................................................................. 13
3.3.2 Decklagen ..................................................................................................... 14
3.3.3 Würmeiszeitliche Kiese und gemischt- bis feinkörnige Sedimente ................ 14
3.3.4 Tertiär ........................................................................................................... 15
3.3.5 Qualitative Beurteilung der erkundeten Böden .............................................. 16
3.4 Grundwasserverhältnisse / Schichtwasser .............................................................. 17
4 ERDBAULICHE UND ERDSTATISCHE GRUNDLAGEN ........................................... 18
4.1 Bodenklassifizierung und Bodenparameter ............................................................. 18
4.2 Aufnehmbarer Sohldruck ........................................................................................ 21
4.3 Bettungsmodule für Plattengründungen .................................................................. 23
5 BAUAUSFÜHRUNG / GRÜNDUNG .............................................................................. 24
5.1 Allgemeines ............................................................................................................ 24
5.2 Baugrubenausbildung / Böschungen / Verbau ........................................................ 25
5.3.1 Frostsicherer Straßenoberbau ...................................................................... 26
5.3.2 Anforderungen an das Planum und den Oberbau / Straßengründung ........... 28
5.3.3 Dammschüttungen / Einschnitte .................................................................... 29
5.3.4 Querung von rückverfüllten Kiesgruben ........................................................ 32
5.7 Weitere Hinweise ..................................................................................................... 39
6 SCHLUSSBEMERKUNGEN .......................................................................................... 41
Baugrundgutachten Erschließung Gewerbegebiet Mühltal, östlich Habach
CRYSTAL GEOTECHNIK Beratende Ingenieure und Geologen GmbH Hofstattstraße 28, 86919 Utting am Ammersee Seite 3 B141186
TABELLEN Tabelle (1) Kennzeichnende Daten der Bohrungen ............................................................. 6
Tabelle (2) Kennzeichnende Daten der Rammsondierungen ............................................... 7
Tabelle (3) Bodenmechanische Laborversuche ................................................................... 8
Tabelle (4) Ergebnisse der bodenmechanischen Laborversuche ......................................... 9
Tabelle (5) Bautechnische Eigenschaften der erkundeten Böden ...................................... 16
Tabelle (6) Bodenklassifizierung ........................................................................................ 18
Tabelle (7) Charakteristische Bodenparameter .................................................................. 20
Tabelle (8) Aufnehmbarer Sohldruck für Streifenfundamente bei einer Gründung in den würmeiszeitlichen Kiesen mitteldichter Lagerung (DPH / n10 10) oder auf einem gleichwertigen Bodenaustausch mit Kies bis zu dieser Schicht ............. 21
Tabelle (9) Bettungsmodule für eine Plattengründung in den würmeiszeitlichen Kiesen bzw. auf einem Bodenaustausch (Kiestragschicht) bis zu diesen Schichten ... 23
Tabelle (10) Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaues ............................................ 27
Tabelle (11) Durchlässigkeitsbeiwerte der Kiese (aus Kornverteilungskurven) und Bemessungs-kf-Werte ...................................................................................... 36
ANLAGEN (1) Lageplan mit Aufschlusspunkten, M 1 : 2500 (2) Geologischer Längsschnitt, M 1 : 500 / 100
(3) Profile der Bohrungen und schweren Rammsondierungen
(4) Schichtenverzeichnisse der Bohrungen (5) Bodenmechanische Laborversuchsergebnisse (6) Chemische Analysen
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CRYSTAL GEOTECHNIK Beratende Ingenieure und Geologen GmbH Hofstattstraße 28, 86919 Utting am Ammersee Seite 4 B141186
1 BAUVORHABEN / VORGANG
1.1 Allgemeines
Die Gemeinde Habach beabsichtigt die Erschließung des Gewerbegebietes Mühltal östlich
von Habach.
Mit der Planung dieser Baumaßnahme ist das Ingenieurbüro Osterrieder, Sobotta, Schmid-
bauer, Ott, Tutzing-Kampberg, befasst.
Unser Baugrundinstitut wurde auf Grundlage unseres Angebotes vom 22. April 2014 mit der
Durchführung einer Baugrunderkundung und der Begutachtung der Untergrundverhältnisse zu
den Erschließungsmaßnahmen beauftragt. Die Untersuchungsstellen und Untersuchungsver-
fahren wurden im Rahmen der Ausschreibung der Erkundungsarbeiten vorgegeben.
Im vorliegenden Gutachten werden die durchgeführten Feld- und Laborarbeiten dokumentiert
und bewertet. Die erkundeten Untergrundverhältnisse werden beschrieben und beurteilt. Die
Böden werden klassifiziert und Bodenparameter werden angegeben. Es erfolgen Angaben zu
Erschließungsmaßnahmen, wie Straßen- und Kanalbau sowie zur Möglichkeit einer Versicke-
rung von Oberflächenwässern im Untergrund.
Weiterhin werden Tragfähigkeitswerte für Bauwerksgründungen angegeben und es erfolgen
Angaben zur Ertüchtigung des Untergrundes bei Baumaßnahmen im Bereich von rückverfüll-
ten Gruben.
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1.2 Arbeitsunterlagen
Zur Ausarbeitung des vorliegenden Gutachtens standen uns die nachfolgend genannten Ar-
beitsunterlagen und Informationen zu den geplanten Maßnahmen zur Verfügung:
[U1] Lageplan Gewerbegebiet Mühltal der Gemeinde Habach mit Darstellung der geplanten
Baugrundaufschlüsse, M 1 : 2.500, vom 20.03.2014; ausgearbeitet durch das Ingenieur-
büro Osterrieder, Sabotta, Schmidbauer, Ott, Tutzing-Kampberg
[U2] Bebauungsplan zum Gewerbegebiet Mühltal der Gemeinde Habach, M 1 : 2.500; über-
mittelt durch das Ingenieurbüro Osterrieder, Sabotta, Schmidbauer, Ott, Tutzing-Kamp-
berg
[U3] Gutachten zur Orientierenden Untersuchung “Gewerbegebiet Mühltahl bei Habach“,
Flur-Nr. 965 + 965/1 + 654/2 + 964,/3 + 1000, Altlastenkataster-Nr. 19000046, Juli bis
August 2013; ausgearbeitet durch die EFUTEC GmbH, Hohenkammer, Deutldorf, den
16.08.2013
[U4] Geologische Übersichtskarte, Blatt CC 7826, München, M 1 : 200.000; Hrsg.: Bunde-
anstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover 1983
[U5] Online-Informationsdienst überschwemmungsgefährdeter Gebiete in Bayern des Bayeri-
schen Landesamtes für Umwelt
[U6] Diverse Baugrundgutachten und Baugrunderkundungsmaßnahmen zum Ausbau der
B 472, Schongau – Bichl, Ausbau östlich Habach, insbesondere Neubau einer Unterfüh-
rung zum Gewerbegebiet, Baugrundgutachten Crystal Geotechnik GmbH, Utting am
Ammersee, Projekt-Nr.: B 13233 vom 02. Juli 2013
[U7] Baugrundgutachten zum Neubau eines Rückhaltebeckens im Gewerbegebiet Habach,
Crystal Geotechnik GmbH, Utting am Ammersee, Projekt-Nr.: B 13608, vom 17. Febru-
ar 2014
[U8] Die Ergebnisse der aktuell durchgeführten Feld- und Laborarbeiten, wie nachfolgend do-
kumentiert
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2 FELD- UND LABORARBEITEN
2.1 Feldarbeiten
2.1.1 Bohrungen Zur Erkundung der Untergrundverhältnisse wurden auf dem Gelände des geplanten Gewerbe-
gebietes insgesamt 5 großkalibrige Bohrungen (Bohrdurchmesser 178 mm) bis maximal 10 m
unter Geländeoberfläche abgeteuft. Die Bohrarbeiten wurden in unserem Auftrag durch die
Fa. Aumann, Münsterhausen, durchgeführt. Ergänzend wurden durch unser Baugrundinstitut
13 Kleinbohrungen (SDB) (Bohrdurchmesser 60 mm) abgeteuft.
Die kennzeichnenden Daten aller Bohrungen können nachfolgender Tabelle (1) entnommen
werden.
Tabelle (1) Kennzeichnende Daten der Bohrungen
Bohrung / Ansatzhöhe Bohrtiefe Grundwasser Datum Kleinbohrung mNN m u. GOK mNN m u. GOK mNN
B 1 627,15 10,00 617,15 kein GW 03.06.2014 B 2 626,67 8,30 618,37 kein GW 02.06.2014 B 3 626,70 8,30 618,40 1,73 624,971) 02.06.2014 B 4 625,34 6,80 618,54 kein GW 03.06.2014 B 5 621,97 10,00 611,97 kein GW 02.06.2014 SDB 1 622,63 4,00 618,63 kein GW 27.05.2014 SDB 2 621,57 2,30 619,27 kein GW 27.05.2014 SDB 3 620,62 2,00 618,62 kein GW 27.05.2014 SDB 4 624,12 2,40 621,72 kein GW 28.05.2014 SDB 5 620,34 2,00 618,34 kein GW 26.05.2014 SDB 6 617,66 1,30 616,36 kein GW 26.05.2014 SDB 7 611,70 4,50 607,20 0,75 610,951) 26.05.2014 SDB 8 611,27 3,80 607,47 kein GW 28.05.2014 SDB 9 625,07 7,00 618,07 kein GW 27.05.2014 SDB 10 618,27 0,70 617,57 kein GW 27.05.2014 SDB 11 623,98 5,00 618,98 kein GW 28.05.2014 SDB 12 613,40 5,00 608,40 kein GW 28.05.2014 SDB 13 612,04 3,60 608,44 kein GW 26.05.2014
1) Schichtwasser
Die Bodenansprache nach DIN EN ISO 14688 bzw. 4023 erfolgte durch den Bohrmeister bzw.
unseren Geologen vor Ort.
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Ergaben sich im Rahmen der bodenmechanischen Laboruntersuchungen neue Erkenntnisse
zur Bodenzusammensetzung, wurden die Bodenansprachen entsprechend korrigiert. Bei den
Profilen der Bohrungen in Anlage (3) und bei den Profilen im geologischen Schnitt der Anlage
(2) handelt es sich um die korrigierten Bohrprofile. Die Schichtenverzeichnisse, Anlage (4),
enthalten die Original-Bohrmeisteransprachen. Die erkundeten Untergrundschichten werden
in den nachfolgenden Abschnitten näher beschrieben und beurteilt. Aufgrund der dichten La-
gerung der Kiese oder möglicher Grobeinlagerungen mussten die Kleinbohrungen häufig vor
der angestrebten Endtiefe abgebrochen werden.
Die Ansatzpunkte der Bohrungen wurden durch unser Ingenieurbüro mittels GPS eingemes-
sen. Die Lage der Aufschlusspunkte kann dem Lageplan in Anlage (1) entnommen werden.
2.1.2 Schwere Rammsondierungen Zur Ermittlung der Lagerungsdichte des Untergrundes wurden ergänzend zu den Bohrungen
12 schwere Rammsondierungen (DPH nach DIN EN ISO 22476-2: 2005-04) mit Tiefen von
5 – 6 m unter Geländeoberfläche ausgeführt. Die Lage der abgeteuften, schweren Rammson-
dierungen ist ebenfalls dem Lageplan in Anlage (1) zu entnehmen.
Die wesentlichen Daten der Rammsondierungen sind in Tabelle (2) zusammengestellt.
Tabelle (2) Kennzeichnende Daten der Rammsondierungen
Rammsondierung Ansatzhöhe Sondiertiefe Bemerkung mNN m u. GOK mNN
DPH 2 621,56 3,50 618,06 bei SDB 2 DPH 3 620,61 2,20 618,41 bei SDB 3 DPH 4 624,11 2,50 621,61 bei SDB 4 DPH 6a 617,65 0,90 616,75 bei SDB 6 DPH 6b 617,66 1,20 616,46 bei SDB 6 DPH 7 618,16 5,00 613,16 Auffüllung HAB 13 / 16 DPH 8 615,40 5,00 610,40 Auffüllung ? DPH 9 613,51 4,80 608,71 Auffüllung HAB 7 / 7A DPH 10 613,12 5,30 607,82 Auffüllung DPH 11 623,97 6,00 617,97 bei SDB 11 DPH 12 611,10 5,00 606,10 Auffüllung ? DPH 13 611,45 5,30 606,15 Auffüllung
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Teilweise wurden die Sondierungen für eine bessere Zuordnung der Schlagzahlen zum Boden
in einem Abstand von ca. 1,0 m neben Bohraufschlüssen ausgeführt. Dies ist dann in Tabelle
(2) vermerkt. Im Bereich der im Lageplan, Anlage (1), dargestellten, rückverfüllten Gruben lie-
gen bereits Aufschlüsse früherer Erkundungen (siehe Unterlage [U3]) vor. Hier sollten lediglich
ergänzende Rammsondierungen zur Überprüfung der Tragfähigkeit ausgeführt werden.
Bei Rammsondierung DPH 6a wurde aufgrund eines Sondierhindernisses bei 0,90 m unter
GOK umgesetzt. Mit der Rammsondierung DPH 6b war jedoch auch keine wesentlich tiefere
Erkundung (1,20 m) möglich.
Auf die Sondierergebnisse wird im Rahmen der Bodenbeschreibung und Beurteilung der
Untergrundverhältnisse in den nachfolgenden Abschnitten genauer eingegangen. Die Profile
der Sondierungen sind in Anlage (3) beigelegt und auch den Bohrprofilen im Schnitt in Anla-
ge (2) zugeordnet.
2.2 Bodenmechanische Laborversuche
An 13, den Bohrungen entnommenen, charakteristischen Bodenproben, wurden in unserem
bodenmechanischen Labor Grundlagenversuche zur genaueren Bestimmung und Beurteilung
der anstehenden Böden durchgeführt.
Im Zusammenhang mit den Felduntersuchungen stehen damit Informationen zur Verfügung,
die eine Klassifizierung der erkundeten Böden und hierauf basierend eine näherungsweise
Zuordnung von Bodenparametern ermöglichen.
Die im Einzelnen durchgeführten Laboruntersuchungen sind in nachfolgender Tabelle (3) auf-
gelistet.
Tabelle (3) Bodenmechanische Laborversuche
Laborversuch DIN-Norm Anzahl
Bodenansprache DIN EN ISO 14688 / DIN 4023 14 Bodenklassifizierung DIN 18196 12 Wassergehalt DIN 18121 1 Siebanalyse DIN 18123 10 Sieb-Schlämm-Analyse DIN 18123 2 Glühverlust DIN 18128 2
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Die Ergebnisse der bodenmechanischen Laborversuche sind, getrennt für die abgegrenzten
und in Abschnitt 3.2 näher beschriebenen Schichthorizonte, in nachfolgender Tabelle (4) zu-
sammengestellt.
Tabelle (4) Ergebnisse der bodenmechanischen Laborversuche
Kenngröße Einheit Auffüllungen Auffüllungen Quartäre
bindige Kiese Schluff, organisch Kiese
Kornverteilung
Feinstkorn < 0,002 mm % 2,8 -- 0 – 5,7
Feinkorn 0,002 < 0,063 mm % 21,7 -- 3,3 – 23,8
Sandkorn 0,063 – 2,0 mm % 19,6 -- 11,1 – 30,6
Kieskorn 2,0 – 63,0 mm % 55,9 -- 47,4 – 83,3
Steinanteil > 63,0 mm % -- -- 0 – 13,3
Organischer Anteil
Glühverlust Vgl % 17,3 21,7 --
Die Ergebnisse der durchgeführten, bodenmechanischen Laborversuche können im Einzelnen
der Zusammenstellung in Anlage (5) entnommen werden. Die wichtigsten Laborformulare sind
dort ebenfalls beigelegt. Die Wertung der Laborversuche erfolgt im Zusammenhang mit der
Beschreibung und Beurteilung der erkundeten Bodenschichten und der Zuordnung der Boden-
parameter in den nachfolgenden Abschnitten.
2.3 Chemische Analysen
An den organoleptisch auffälligsten Auffüllungen wurden auftragsgemäß Schadstoffuntersu-
chungen durchgeführt, um nähere Angaben über den erforderlichen Entsorgungsweg von be-
lasteten Böden aus Abtragsbereichen zu erhalten. Diesbezüglich wurden aus Bohrung B 1 die
Proben aus den Tiefenbereichen 2,6 m und 3,6 m untersucht. Weiterhin wurden Bodenproben
aus den Auffüllungen bei der Kleinbohrung SDB 5 (Entnahmetiefen: 0,15 – 0,75 m und
0,75 – 1,30 m unter Geländeoberkante) untersucht.
Die chemischen Analysen erfolgten durch die Agrolab Laborgruppe GmbH, Bruckberg.
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Die Ergebnisse der Analysen können der Ergebniszusammenstellung in Anlage (6) entnom-
men werden. Die Original-Prüfprotokolle der Laboruntersuchungen sind ebenfalls in Anlage
(6) beigelegt.
Wie der Ergebniszusammenstellung entnommen werden kann, liegen in den Auffüllungen der
Bohrung B 1 vergleichsweise hohe Schadstoffbelastungen vor. Einstufungsrelevant sind hier
die Werte des EOX, welche mit Ergebnissen von 17 – 74 mg/kg den maximal zulässigen Z 2-
Wert von 15 mg/kg (Eckpunktepapier zur Verfüllung von Gruben und Brüchen bzw. LAGA-
Merkblatt M 20) mehr oder weniger überschreiten. Auffällig ist bei Bohrung B 1, Entnahmetiefe
2,60 m, weiterhin der mit 2.500 mg/kg relativ hohe Wert an Kohlenwasserstoffen. Auch dies-
bezüglich ist das Auffüllmaterial als > Z 2 nach dem o.g. Eckpunktepapier bzw. des LAGA-
Merkblatts M 20 einzustufen.
Bei den Analysen aus den Auffüllbereichen der Kleinbohrung SDB 5 ergab sich im oberen
Tiefenbereich bis 0,75 m unter Geländeoberkante ein Zuordnungswert von Z 1.1 nach Eck-
punktepapier. Einstufungsrelevant ist hier der Gehalt an Kohlenwasserstoffen, welcher mit
210 mg/kg ermittelt wurde. Im Tiefenbereich von 0,75 – 1,30 m unter Geländeoberkante liegt
der Wert für Kohlenwasserstoffe im Asphaltbruch-Boden-Gemisch bereits 820 mg/kg, weshalb
hier eine Einstufung als Z 2-Material vorzunehmen ist.
Weitere Ergebnisse von Schadstoffanalysen aus rückverfüllten Grubenbereichen im nördli-
chen und östlichen Bereich des Untersuchungsgebietes können dem Gutachten (Arbeitsunter-
lage [U3]) entnommen werden.
Im Zusammenhang mit den festgestellten Belastungen sind beim Aushub anfallende Böden
möglichst nach auffälligen Schichthorizonten getrennt auf Haufwerken < 250 m³ zwischen-
zulagern. Diese Haufwerke sind zu beproben und hinsichtlich der Schadstoffbelastung zu
analysieren. Nach Vorliegen der Ergebnisse kann über die weitere Verwertung bzw. Entsor-
gung entschieden werden.
Inwiefern im Zusammenhang mit den Altlastbereichen auch eine Bewertung nach der Bundes-
bodenschutzverordnung erforderlich wird, ist mit dem zuständigen Landratsamt abzustimmen.
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3 BESCHREIBUNG DER UNTERGRUNDVERHÄLTNISSE
3.1 Geologischer Überblick
Geologisch betrachtet, liegt das Untersuchungsgebiet östlich von Habach am nördlichen Rand
der sog. “Murnauer Mulde“ in einer von eiszeitlichen Ablagerungen geprägten, hügeligen Vor-
alpenlandschaft. Das Quartär war durch verschiedene Kaltzeiten und eine damit einhergehen-
de Vergletscherung der Alpen geprägt, wobei die Gletscherzungen wiederholt mit unterschied-
licher Ausdehnung in das Alpenvorland vorstießen. Im Untersuchungsgebiet zeigt sich dies
durch würmeiszeitliche, glaziale Moräneablagerungen sowie fluvioglaziale, eisrandnahe Kies-
ablagerungen. In den Talniederungen selbst liegen holozäne Talfüllungen vor, wobei es sich
hier im Wesentlichen um Auelehme handelt. Bereichsweise können in Bachnähe oberflächig
auch torfige oder anmoorige Böden anstehen. Unter den quartären Ablagerungen stehen Bö-
den der Unteren Süßwassermolasse in Form von Sand-, Schluff- und Tonsteinen an.
Die zuvor beschriebene, auf allgemeinen Kenntnissen beruhende Untergrundsituation bestä-
tigte sich in den Aufschlüssen. Diesbezüglich ist bis in die erkundeten Tiefen im hier behandel-
ten Untersuchungsgebiet, vereinfacht dargestellt, von folgender Untergrundschichtung auszu-
gehen.
AUFFÜLLUNGEN - Oberboden (Schluff, ± sandig, ± kiesig, humos) UND DECKLAGEN - A (Kies, schwach bis stark sandig, schwach bis stark schluffig, ± steinig, teils schwach bis stark organisch, teils Bauschuttanteile (Asphalt, Ziegel, Beton, Holz))
Lagerung: locker – mitteldicht - A (Schluff, schwach bis stark sandig, schwach bis stark kiesig, teils schwach tonig, teils schwach bis stark organisch, teils Bauschutt- anteile (Ziegel-, Styropor-, Asphaltreste etc.));
Konsistenz: weich, steif - A (Asphaltbruch, schluffig, schwach sandig, schwach kiesig) - Schluff, schwach sandig bis sandig, schwach tonig;
Konsistenz: steif
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WÜRMEISZEITLICHE - Kies, sandig, ± steinig SEDIMENTE Lagerung: locker – mitteldicht
- Kies, schwach bis stark sandig, schwach bis stark schluffig, ± steinig Lagerung: locker – mitteldicht, teils dicht
- Schluff, schwach bis stark sandig, teils kiesig, teils schwach tonig; Konsistenz: weich – halbfest
- Sand, schluffig bis stark schluffig, teils schwach kiesig bis kiesig
Lagerung: locker – mitteldicht
GROBEINLAGERUNGEN - Steine, Blöcke, Findlinge
- Beton-, Mauer- und Ziegelreste in Auffüllbereichen TERTIÄRE GESTEINE - Fels (Sandstein, Schluffstein, Tonstein)
Tertiäre Böden in Form von Felsgesteinen wurden in den Bohrungen B 2, B 3 und B 4 im Be-
reich der Bohrendtiefe erkundet. Eine Tieferführung der Bohrungen mit dem Rammkern-Bohr-
verfahren war hier trotz Meißelarbeit nicht möglich.
In einigen Bereichen des Untersuchungsgebietes (siehe Lageplan, Anlage (1)) stehen auch
rückverfüllte Kiesgruben an. Bohrungen wurden in diesen rückverfüllten Gruben im Rahmen
der aktuellen Baugrunderkundung nicht ausgeführt; diesbezüglich liegt bereits eine Baugrund-
erkundung mit Untersuchungsbericht (Unterlage [U3]) vor. Im Zuge der hier behandelten Bau-
grunderkundung wurden lediglich ergänzende Rammsondierungen in den Auffüllbereichen
durchgeführt.
3.2 Geländeverhältnisse
Die Geländesituation weist die typische, für eine Moränelandschaft übliche Formgebung auf.
Tendenziell fällt das Gelände von Süden in Richtung Norden zum Heubach hin und auch von
Westen in Richtung Osten ab. Im Untersuchungsgebiet wurde vormals Kiesabbau betrieben;
teilweise wurden die Kiesgruben mit minderwertigen Böden (teils mit Bauschuttanteilen etc.)
wieder rückverfüllt. Im südwestlichen Bereich des Untersuchungsgebietes wird eine nur teil-
weise rückverfüllte Kiesgrube derzeit noch als Motocross-Gelände genutzt.
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3.3 Beschreibung der Bodenschichten
3.3.1 Auffüllungen
Im Rahmen der aktuellen Baugrunderkundung wurden künstliche Auffüllungen im Bereich der
teilrückverfüllten Kiesgrube (Motocross-Gelände) im Westen des geplanten Gewerbegebietes
erkundet. In den hier ausgeführten, großkalibrigen Bohrungen B 1 bis B 4 wurden Auffüll-
mächtigkeiten von 1,90 – 4,40 m unter Geländeoberkante erkundet. In den südlich liegenden
Kleinbohrungen SDB 1 und SDB 2 standen Auffüllungen in Mächtigkeiten von 1,90 – 3,40 m
an; in Kleinbohrung SDB 9 wurden Auffüllungen bis 6,50 m unter Geländeoberkante erkundet.
Bei den Auffüllungen handelt es sich meist um Korngemische mit sowohl kiesigen als auch
bindigen Böden als Hauptbodenart. Teilweise wurden auch Vermengungen dieser Böden mit
Torfen oder organischen Böden festgestellt. Die kiesigen Auffüllungen wurden als schwach bis
stark sandige, schwach bis stark schluffige Kiese, teils mit steinigen und teils mit organischen
Anteilen, erkundet. Insbesondere bei Bohrung B 1 wurden auch größere Anteile von Bau-
schutt (Betonreste, Asphalt, Ziegel- und Aschereste sowie Holz) festgestellt. Bei Bohrung B 2
wurden verstärkt bindige Auffüllungen mit teils hohen organischen Anteilen, Kies- und Sand-
beimengungen sowie vereinzelt Bauschuttanteilen erkundet.
Im östlichen Abschnitt des Untersuchungsgebietes wurden in den Kleinbohrungen SDB 7 und
SDB 8 unterhalb einer 0,25 – 0,60 m mächtigen, humosen Oberbodenschicht noch Auffül-
lungen bis 0,90 m bzw. 1,40 m unter Geländeoberkante erkundet. Es handelte sich hierbei um
sandige, mehr oder weniger schluffige Kiese mit geringen Ziegelanteilen und organischen
Resten.
Bei den beschriebenen, kiesigen Auffüllungen ist von einer überwiegend lockeren, teils mittel-
dichten Lagerung auszugehen; die bindigen Auffüllungen wurden meist in weicher, teils in
weicher bis steifer Konsistenz erkundet.
Im bereits rückverfüllten Kiesgrubenbereich, etwa in der Mitte des Untersuchungsgebietes
zwischen geplanter Erschließungsstraße und Heubach wurden die Rammsondierungen
DPH 7 und DPH 9 ausgeführt. Diese Sondierungen liegen etwa im Bereich der ehemaligen
Bohrungen HAB 13 und HAB 16 sowie HAB 7 und HAB 7a. Auch die Sondierung DPH 10 und
ggf. die Sondierung DPH 8 liegen noch im rückverfüllten Grubenbereich
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Gemäß den Bohrungen im Bereich der rückverfüllten Kiesgruben (Gutachten Arbeitsunterlage
[U3]) sind etwa ähnliche Auffüllungen, wie im Westen des Baugebietes, zu erwarten. Es han-
delt sich um Korngemische aus teils kiesigeren, teils bindigeren Böden mit Resten von Bau-
schutt, Organik sowie teils auch Hausmüll. Die erkundete Mächtigkeit der Auffüllungen liegt
zwischen 2,30 m und 6,00 m. Im Bereich der Rammsondierungen DPH 7 und DPH 9 lassen
sich aufgrund der Schlagzahlencharakteristik Auffüllmächtigkeiten von 4,00 m bzw. 3,50 m ab-
leiten. Die Lagerungsdichte bzw. Konsistenz der Böden ist hier als locker bzw. weich bis steif
einzustufen. Künstliche Auffüllungen sind aufgrund der Schlagzahlen und der vorhergehenden
Altlasterkundung (Arbeitsunterlage [U3]) auch bei der Rammsondierung DPH 13 und ggf. bei
DPH 12 zu erwarten. In SDB 7 dagegen wurden bereits überwiegend natürliche Böden erkun-
det.
3.3.2 Decklagen
Decklagen wurden in Form von überwiegend bindigen Bodenschichten über den würmeiszeit-
lichen Moräneböden nur untergeordnet erkundet. Erbohrt wurden diese Deckschichten z.B. in
Kleinbohrung SDB 13. Unterhalb einer humosen Oberbodenschicht von 20 cm Mächtigkeit
standen hier schwach sandige Schluffe, teils mit geringen Tonanteilen und einer steifen bis
halbfesten Konsistenz bis in eine Tiefe von 2,50 m an. Auch bei Kleinbohrung SDB 5 wurden
unter den bis 1,30 m anstehenden, künstlichen Auffüllungen Decklagen in Form von schwach
sandigen, schwach organischen, schwach kiesigen Schluffen weicher Konsistenz bis 1,60 m
unter Geländeoberkante erbohrt.
3.3.3 Würmeiszeitliche Kiese und gemischt- bis feinkörnige Sedimente
Unter den Auffüllungen und Decklagen wurden in allen Bohrungen würmeiszeitliche Sedi-
mente erkundet. Häufig handelt es sich hierbei um kiesige Böden mit unterschiedlich hohen
Sand- und Feinanteilen sowie mit teils steinigen Einlagerungen bis in den Blockbereich. Ge-
mäß den durchgeführten Siebanalysen liegen in den Kiesen Feinkornanteile zwischen
3,3 Gew.-% und annähernd 30 Gew.-% vor. Der Sandanteil wurde mit rd. 10 – 30 Gew.-%
ermittelt. Der Kiesanteil liegt zwischen rd. 50 Gew.-% und 80 Gew.-%. Steinanteile bis annä-
hernd 15 Gew.-% wurden in den Siebungen festgestellt. Hier sind jedoch auch deutlich höhere
Anteile und Größen bis in den Blockbereich (Findlinge) möglich.
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Die würmeiszeitlichen Kiese liegen gemäß den Rammsondierungen in lockerer bis mittel-
dichter Lagerung, teils auch in dichter Lagerung vor. Vereinfachend kann ab Schlagzahlen von
n10 10 der schweren Rammsonde (DPH) von einer mitteldichten Lagerung und Schlagzahlen
von n10 20 von einer dichten Lagerung in den Kiesen ausgegangen werden.
In den Kiesen sind hin und wieder bindigere Bodenschichten in Form von mehr oder weniger
sandigen, teils auch kiesigen Schluffen zwischengelagert. Diese Schichten weisen überwie-
gend Konsistenzen von weich bis steif auf. Entsprechende Einlagerungen wurden z.B. bei
Bohrung B 4 zwischen 4,40 m und 5,20 m unter Geländeoberkante, bei Bohrung B 5 zwischen
4,60 m und 5,40 m unter GOK sowie in tieferen Bereichen zwischen 7,80 m und 9,50 m unter
Bohransatzpunkt erkundet. Kies-Schluff-Gemische als Einlagerungen in kiesigeren Böden
wurden auch bei Sondierbohrung SDB 4 zwischen 1,40 m und 1,80 m unter GOK festgestellt.
Zwischengelagerte Schluffschichten standen auch bei Sondierbohrung SDB 11 zwischen
3,60 m und 4,50 m unter Geländeoberkante und bei Sondierbohrung SDB 12 zwischen 2,80 m
und 3,90 m unter GOK an. Vereinzelt wurden auch sandige Zwischenschichten in den würm-
eiszeitlichen Kiesen erkundet. Es handelte sich hier meist um schwach schluffige, sandige
Kiese, wie z.B. in Bohrung B 1 zwischen 5,10 m und 6,40 m unter Geländeoberkante, bei
Bohrung B 3 als stark schluffige, kiesige Sande zwischen 6,30 m und 8,30 m unter GOK, bei
Bohrung B 5 als schluffige Sande zwischen 8,40 m und 8,70 m unter GOK, bei Kleinbohrung
SDB 8 zwischen 2,50 m und 3,10 m unter Bohransatzpunkt erkundet. In Bohrung B 4 wurde
weiterhin zwischen 5,20 m und 5,40 m unter GOK eine Sandsteinschicht innerhalb der würm-
eiszeitlichen Sedimente erbohrt. In diesem Zusammenhang sei auch nochmals darauf hinge-
wiesen, dass auch grobe Blöcke bis hin zu Findlingen in den würmeiszeitlichen Ablagerungen
auftreten können.
3.3.4 Tertiär
Die tertiären Bodenschichten wurden vorliegend nur vereinzelt erbohrt. So wurde z.B. in Boh-
rung B 2 ab 8,10 m unter Geländeoberkante Sandstein angetroffen. In der Bohrung musste
hier aufgrund der großen Festigkeit gemeißelt und nach 20 cm Eindringtiefe abgebrochen
werden. Dies gilt sinngemäß für Bohrung B 3. Hier wurde ab 7,90 – 8,30 m unter Gelände-
oberkante Schluffstein des Tertiärs erbohrt. Auch bei Bohrung B 4 wurde ab 6,60 – 6,80 m
unter GOK Fels angetroffen. Hier kann es sich im Hinblick auf die Gesteinsart (Kalkstein) ggf.
auch um einen Findling handeln.
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3.3.5 Qualitative Beurteilung der erkundeten Böden
In nachfolgender Tabelle (5) werden die bodenmechanischen und bautechnischen Eigen-
schaften der erkundeten und zuvor beschriebenen Böden qualitativ zusammengestellt.
Tabelle (5) Bautechnische Eigenschaften der erkundeten Böden
Bewertungskriterien Auffüllungen und Decklagen Würmeiszeitliche Sedimente
Kiese, ± schluffig
Schluff Bodengemi-sche mit Torf
Kiese, ± schluffig
Schluffe / Sande
Tragfähigkeit gering gering sehr gering mittel – groß7) gering - mittel Kompressibilität mittel groß groß - sehr groß mittel – gering7) groß - mittel Standfestigkeit gering gering gering gering gering Wasserempfindlichkeit mittel - groß groß groß gering - groß5) mittel – groß5) Frostempfindlichkeit / Kl. nach ZTV E-StB 09
gering - groß F2 / F3
stark F3
groß F3
gering – groß5) F2 / F3
mittel – groß5) F2 / F3
Fließempfindlichkeit bei Wasserzufluss
gering - mittel mittel - groß1) mittel - groß gering - mittel groß1) / gering
Wasserdurchlässigkeit gering - mittel gering - sehr gering
gering - mittel gering – groß5) gering - sehr gering
Rammbarkeit
mittelschwer - schwer / nicht6)
mittelschwer - schwer / nicht6)
leicht – mittel-schwer / schwer /
nicht6)
leicht – mittel-schwer / schwer6)
leicht – mittel-schwer / schwer4)
Lösbarkeit leicht - mittel-schwer / schwer2)
mittelschwer / schwer2)
(ggf. fließend)3)
mittelschwer / schwer2)
(ggf. fließend)3)
leicht – mittel-schwer / schwer2)
leicht – mittel-schwer
1) Sande und stärker sandige Böden 2) bei größeren Anteilen von Grobeinlagerungen 3) bei breiiger Konsistenz 4) bei > halbfester Konsistenz 5) je nach Feinkornanteil 6) bei größeren Grobeinlagerungen werden Zusatzmaßnahmen, z.B. Vorbohren oder verrohrtes Vorbohren mit Bodenaustausch, erforderlich 7) je nach Lagerungsdichte und Feinkornanteil
Die tertiären Böden, vorliegend in Form von Felsablagerungen erkundet, werden nach derzei-
tigem Kenntnisstand im Zuge der Baumaßnahme nicht relevant. Der Vollständigkeit halber
wird hier dennoch kurz auf die wesentlichen bautechnischen Eigenschaften eingegangen. Die
Tragfähigkeit des unverwitterten Felses ist als groß bis sehr groß zu bezeichnen; die Kom-
pressibilität ist sehr gering. Die Standfestigkeit ist in der Regel groß, wobei hier auch mögliche
Kluft- und Gleitfächen standsicherheitsreduzierend wirken können. Die Wasserdurchlässigkeit
ist von möglichen Kluftflächen abhängig. Derzeit sind hier keine Aussagen möglich. Tenden-
ziell ist die Wasserdurchlässigkeit jedoch eher als gering zu bezeichnen. Die Felsablagerun-
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gen sind ohne Zusatzmaßnahmen nicht rammbar. Bezüglich der Lösbarkeit wird, je nach Ver-
witterungsgrad und Kluftigkeit, leicht bis schwer lösbarer Fels maßgebend.
3.4 Grundwasserverhältnisse / Schichtwasser
Ein zusammenhängendes Grundwasser wurde in sämtlichen Aufschlüssen bis zur Bohrend-
tiefe nicht erkundet. Lediglich in Bohrung B 3 wurden bei 1,90 m unter Geländeoberkante und
in Kleinbohrung SDB 7 bei 0,75 m unter Bohransatzpunkt Schichtwasserzutritte festgestellt.
Schichtwasserzutritte sind insbesondere im Zusammenhang mit der wechselhaften Boden-
schichtung (durchlässigere Kiese über geringer durchlässigen Zwischenlagen) in allen Berei-
chen des Baugebites in allen Tiefen bis Geländeoberkante möglich und zu beachten.
Nach dem Informationsdienst überschwemmungsgefährdeter Gebiete liegt das hier behandel-
te Untersuchungsgebiet in keinem Überschwemmungsgebiet und auch in keinem wassersen-
siblen Bereich. Im Nahbereich des nördlich liegenden Heubachs liegt jedoch ein wassersen-
sibler Bereich vor, d. h. hier können in unregelmäßigen, nicht vorhersehbaren Zeiträumen
Wasserstände bis Geländeoberkante oder auch Geländeüberflutungen auftreten. Der wasser-
sensible Bereich endet jedoch vor der Nordgrenze des geplanten Gewerbegebietes. Lediglich
die östliche Anschlussstelle an die B 472 liegt noch im wassersensiblen Bereich.
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4 ERDBAULICHE UND ERDSTATISCHE GRUNDLAGEN
4.1 Bodenklassifizierung und Bodenparameter
Im Folgenden werden die für den Erdbau notwendigen Bodenklassen und die für erdstatische
Berechnungen erforderlichen Bodenparameter angegeben.
Bodenklassifizierung
Tabelle (6) Bodenklassifizierung
Bodenbeschreibung nach DIN-EN ISO 14688-2
Kurzzeichen DIN 4023
Bodengruppe DIN 18196
Bodenklasse DIN 18300
Bodenklasse DIN 18301
Mutterboden Mu OU / OT 1 BO 1 Auffüllungen A (Kies, schwach bis stark sandig, schwach bis stark schluffig, ± steinig, teils schwach bis stark organisch teils Bauschuttanteile (Asphalt-, Ziegel-, Beton-, Holzreste))
A ( G, s‘ - s*, u’ - u*, teils
o’ – o*, ± x, teils mit Bauschutt-
anteilen)
[GU / GU*] 4 / 54)
BN 1 / BN 24)
A (Schluff, schwach bis stark sandig, schwach bis stark kiesig, teils schwach organisch bis stark organisch, teils Bauschuttanteile (Asphalt-, Ziegel-, Styroporreste))
A (U, s’ – s*, g’ - g*, teils o’ –
o*), teils mit Bauschutt-anteilen)
[UL / UM / TL / TM / TA] [OU / OT]
4 / 54)
4 / 25)
BB 1 / BB 2 / BB 34) BO 1
A (Asphaltbruch, schluffig, schwach sandig, schwach kiesig)
A (Asphalt-bruch, u, s’, g)
Decklagen Schluff, schwach sandig bis sandig, schwach tonig
U, s’ – s, t’ UL / UM
4 / 25) BB 1 / BB 2 / BB 3
Sand, ± schluffig S, u‘ – u* SU / SU* 3 / 4 BN 1 / BN 2 Würmeiszeitliche Sedimente (Kiese und gemischt- bis feinkörnige Böden) Kies, schwach bis stark sandig, ± steinig
G, s’ - s*, x’ – x GW / GI / GE 3 / 5 4) BN 1 / BN 2 BS 14)
Kies, schwach bis stark sandig, schwach bis stark schluffig, ± steinig
G, s’ - s*, u’ – u*, x’ – x
GU / GU* 3 / 4 / 54) BN 1 / BN 2 BS 14)
Schluff, schwach bis stark sandig, teils kiesig teils schwach tonig
U, s’ - s*, teils g, teils t’
UL / UM /TL / TM / TA
4 / 5 / 6 BB 2 / BB 3 / BB 4
Sand, schluffig bis stark schluffig, teils schwach kiesig bis kiesig
S, u – u*, teils g’ - g
SU / SU* 4 BB 2 / BB 3 / BB 4
Grobeinlagerungen (in allen Tiefen, insbesondere in den Auffüllungen und den würmeiszeitlichen Sedimenten möglich) / Tertiär Steine, Blöcke1) 2) Beton- , Mauer- und Ziegelreste2)
X, Y --
-- --
5 – 7 5 – 7
BS 1 – BS 4, F3) FV 2 – FV 6 FD 2 – FD 3
Fels (Sandsteine, Schluffsteine, Tonsteine)3)
Sst, Ust, Tst -- 6 – 7 FV 2 – FV 6 FD 2 – FD 3
1) im Bereich der würmeiszeitlichen Sedimente möglich 2) im Abschnitt der Auffüllungen möglich 3) Klasse F nach DIN 18301: Fels (Tonstein; Schluffstein; Sandstein) 4) zusätzlich gelten die Bodenklassen für Steine, Blöcke und felsartige Ablagerungen gemäß der Zusammenstellung am Tabellenende 5) bei breiiger Konsistenz und 15 % Feinkornanteil
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Bindige Böden (Decklagen und Aueablagerungen) und organische mit einer breiigen Konsis-
tenz sind der Bodenklasse 2 (fließende Böden nach DIN 18300) zuzuordnen.
Bindige Böden mit einer ausgeprägten Plastizität sind im Konsistenzbereich von weich bis
halbfest den schwer lösbaren Bodenarten zuzuordnen. (Bodenklasse 5 nach DIN 18300)
Bei bindigen Böden mit einer ≥ festen Konsistenz wird die Bodenklasse 6 nach DIN 18300
maßgebend. Die erkundeten, tertiären Felsgesteine sind insgesamt den Bodenklassen 6 und
7 (je nach Verwitterungsgrad) zuzuweisen.
Bei Grobeinlagerungen und Verfestigungen innerhalb der Auffüllungen, Schotter- und Moräne-
schichten werden, je nach Masseanteil und Größe dieser Einlagerungen und Verfestigungen,
die Bodenklassen 5 bis 7 nach DIN 18300 maßgebend.
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Bodenparameter
In nachfolgender Tabelle (7) werden die charakteristischen Bodenkennwerte für erdstatische
Berechnungen für die jeweiligen Schichten angegeben.
Tabelle (7) Charakteristische Bodenparameter
Bodenschicht Lagerung Konsistenz
k kN/m³
'k kN/m³
’k °
c'k kN/m²
Es,k MN/m²
kf m/s
Auffüllungen A (Kies, schwach bis stark sandig, schwach schluffig bis stark schluffig, ± steinig, teils schwach bis stark organisch teils Bauschutt-anteile (Asphalt-, Ziegel-, Beton-, Holzreste))
weich – steif1)
locker – mitteldicht
19 – 20
19 – 20
9 – 10
10 – 11
27,5 – 30,0
30,0 – 32,5
1 – 3 0
8 – 12
15 – 40
1 10-5
1 10-3
A (Schluff, schwach bis stark sandig, schwach bis stark kiesig, teils schwach organisch bis stark orga-nisch, teils Bauschuttan-teile (Asphalt-, Ziegel-, Styroporreste))
weich – steif 18,0 – 19,5
8,0 – 9,5
25,0 – 27,5 2 – 4 2 – 8 10-7
Decklagen Schluff, schwach sandig bis sandig, schwach tonig
weich steif – halbfest
19 20
9 10
25,0 27,5
3 – 5 5 – 10
4 – 6 8 – 10
10-7
10-7 Sand, ± schluffig locker –
mitteldicht 19 – 20 9 – 10 30,0 – 32,5 0 15 – 30 1 10-5
Würmeiszeitliche Sedimente (Kiese und gemischt- bis feinkörnige Böden) Kies, schwach bis stark sandig, ± steinig
locker – mitteldicht
dicht
19 – 20
20 – 21
10 – 12
10 – 13
30,0 – 32,5
35,0 – 37,5
0 0
40 – 80
80 – 120
5 · 10-3
5 · 10-3 Kies, schwach bis stark sandig, schwach bis stark schluffig, ± steinig
locker – mitteldicht
20 – 21 10 – 11 30,0 – 35,0 0 25 – 50 1 · 10-3
Schluff, schwach bis stark sandig, teils kiesig teils schwach tonig
weich – steif halbfest
19 – 20 20 – 21
9 – 10 10 – 11
25,0 25,0 – 27,5
5 – 10 10 – 20
4 – 8 8 – 12
10-8
10-9
Sand, schluffig bis stark schluffig, teils schwach kiesig bis kiesig
mitteldicht 20 – 21 10 – 12 30,0 0 20 – 40 5 · 10-5
Tertiäre Sedimente der Unteren Süßwassermolasse Sand- Schluff- und Tonstein
gering verwittert 25 15 402) 502) > 1002)
3)
1) stärker schluffige Kiesauffüllungen 2) fiktive Ersatzbodenkennwerte; für genauere Angaben wären hier deutlich detailliertere Untersuchungen erforderlich 3) kluftabhängig etc.
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Die in Tabelle (7) genannten, charakteristischen, mittleren Werte basieren auf den vorlie-
genden Untersuchungsergebnissen und auf Erfahrungswerten mit vergleichbaren Böden.
Die Parameter gelten dabei für die anstehenden Schichten im ungestörten Lagerungsverband.
Bei Auflockerungen und/oder Aufweichungen, z.B. im Zuge der Baumaßnahme, können sich
diese Parameter deutlich reduzieren.
Die angegebenen Wasserdurchlässigkeiten gelten für Grundwasserentnahmen und sind als
grobe Anhaltswerte anzusehen und können im vorliegenden Gewerbegebiet stärkeren
Schwankungen () unterliegen. Auf Durchlässigkeitsbeiwerte für Versickerungsmaßnahmen
wird in Abschnitt 5 näher eingegangen.
4.2 Aufnehmbarer Sohldruck
Zur Dimensionierung von Fundamenten wird nachfolgend der aufnehmbare Sohldruck ange-
geben. Die Werte wurden auf Grundlage einer ausreichenden Grundbruchsicherheit und einer
Begrenzung von Setzungen ermittelt. Die in nachfolgender Tabelle angegebenen Werte be-
ziehen sich auf eine Lastabtragung mit Streifenfundamenten in den quartären Kiesen zumin-
dest mitteldichter Lagerung bzw. eine Gründung auf einem entsprechenden Bodenaustausch
bis zu den Kiesen. Die erkundeten, bindigen Decklagen und bindige Zwischenlagen sind für
eine Abtragung von Fundamentlasten nicht geeignet. Hier ist eine Gründung von Fundamen-
ten ohne Zusatzmaßnahmen (z. B. Teilbodenaustausch / Bodenaustausch) auszuschließen.
Bei den Fundamentgründungen ist im Hinblick auf bindige Zwischenschichten in den Kiesen
sicherzustellen, dass die besser tragfähigen Kiese zumindest bis zur 2-fachen Fundament-
breite unter dem Gründungsniveau anstehen.
Tabelle (8) Aufnehmbarer Sohldruck für Streifenfundamente bei einer Gründung in den würmeiszeitlichen Kiesen mitteldichter Lagerung (DPH / n10 10) oder auf einem gleichwertigen Bodenaustausch mit Kies bis zu dieser Schicht
geringste Einbindetiefe aufnehmbarer Sohldruck in kN/m² für b bzw. b‘ (m) 0,50 m 1,00 m 1,50 m 2,00 m
0,5 180 230 280 330
1,0 210 260 310 360
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Für die Tabellenwerte (Gebrauchswerte) wurde der Grundbruchnachweis nach dem globalen
Sicherheitskonzept mit einem Gesamtsicherheitsbeiwert von = 2,0 geführt. Sofern mit dem
Teilsicherheitskonzept nach DIN EN 1997 und DIN 1054: 2010-12 gearbeitet werden soll und
der Bemessungswert R,d des Sohlwiderstandes benötigt wird, können die Tabellenwerte mit
dem Faktor 1,4 multipliziert werden.
Für Einzelfundamente mit Abmessungen a/b < 2 ist eine Erhöhung der aufnehmbaren Sohl-
drücke um 10 % möglich. Für Kreisfundamente (Brunnengründung) kann näherungsweise ein
flächengleiches Quadrat betrachtet werden.
Bei Ausnutzung der genannten Tabellenwerte in den Kiesen zumindest mitteldichter Lagerung
ist überschlägig etwa mit Setzungen in einer Größenordnung von 0,5 – 2,5 cm und Setzungs-
differenzen von 1,0 – 1,5 cm zu rechnen. Sofern die genannten Setzungen für das Bauwerk
nicht verträglich sind, sind die angegebenen Sohldrücke auf ein annehmbares Maß zu redu-
zieren. Maximalwerte von 360 kN/m² bei den Sohldrücken sollten auch bei Einzelfundamenten
nicht überschritten werden.
Aufgrund der Größe des Gewerbegebietes und der stark wechselhaften Untergrundsituation
wird es aus unserer Sicht bei Ansatz der Tabellenwerte erforderlich, zumindest die Grün-
dungssohlen durch den Geotechniker abnehmen zu lassen. Empfohlen werden ergänzende
Untersuchungen im Vorfeld der jeweiligen Bauvorhaben im unmittelbaren Bereich der geplan-
ten Bebauung, um auch detaillierter auf die bauwerksspezifischen Erfordernisse eingehen zu
können.
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4.3 Bettungsmodule für Plattengründungen
Zur statischen Berechnung von Plattengründungen wird nachfolgend der erforderliche Bet-
tungsmodul ks,k angegeben. Dieser ist im Sinne einer elastischen Federsteifigkeit des Unter-
grundes zu verstehen.
Der tatsächlich wirksame Bettungsmodul hängt neben dem Untergrund auch von der jeweili-
gen Breite und Größe der Lasteintragung und von der Dicke und Steifigkeit der Bodenplatte
ab. Die in nachfolgender Tabelle (8) angegebenen Bettungsmodule sind als Anhaltswerte für
eine Vordimensionierung bei Gründung auf bzw. in den quartären Kiesen (bzw. auf Komplett-
austausch der Decklagen durch Kies bis zu dieser Schicht) anzusehen. Werden genauere An-
gaben erforderlich, können die Bettungsmodule auch unter Zugrundelegung der in Tabelle (7)
angegebenen Bodenparameter und unter Berücksichtigung der letztendlichen Gründungsform
und Belastung nach der Formel ks = mittlere Bodenpressung / mittlere Setzung (MN/m³) be-
rechnet werden. Aufgrund der wechselhaften Untergrundsituation wird aus unserer Sicht eine
genauere Bewertung unter Bezug auf das jeweilige Bauvorhaben am konkreten Standort für
erforderlich erachtet.
Tabelle (9) Bettungsmodule für eine Plattengründung in den würmeiszeitlichen Kiesen bzw. auf einem Bodenaustausch (Kiestragschicht) bis zu diesen Schichten
Art der Belastung Bettungsmodul ks,k (MN/m³) in den quartären Kiesen bzw. auf Bodenaustausch
bis zu diesen Schichten
Flächenlast Lastniveau: 40 – 80 kN/m²
6 – 10
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5 BAUAUSFÜHRUNG / GRÜNDUNG
5.1 Allgemeines
Das hier behandelte “Gewerbegebiet Mühltal der Gemeinde Habach“ liegt östlich von Habach
und nördlich der B 472, zwischen der B 472 und dem nördlich liegenden Heubach. Wie bereits
erwähnt, wurden auf dem Gelände bereichsweise vormals Kiesgruben betrieben; teilweise
wurden die Grubenbereiche wieder mit minderwertigem Bodenmaterial, teils auch mit Bau-
schuttanteilen etc. aufgefüllt. Diesbezügliche Auffüllungen liegen im westlichen Bereich des
geplanten Gewerbegebietes vor und wurden in den Bohrungen SDB 1, SDB 2, SDB 3, SDB 9,
B 1, B 2, B 3 und B 4 bis in Tiefen von maximal 6,50 m unter Geländeoberkante erkundet.
Auffüllbereiche geringerer Mächtigkeit wurden bei Kleinbohrung SDB 5 (1,30 m), SDB 6
(0,40 m), SDB 7 (0,90 m), SDB 8 (1,40 m) und SDB 10 (0,60 m) erkundet.
Im mittleren Bereich des Gewerbegebietes, nördlich der geplanten Erschließungsstraße, liegt
eine größere, rückverfüllte Kiesgrube vor (Bereich DPH 7, DPH 9, DPH 10 und evtl. DPH 8).
Östlich davon sind lokal kleinere, aufgefüllte Grubenbereiche (z.B. bei DPH 13) bekannt.
Die an den westlichen Auffüllbereich anschließende, derzeit als Motocross-Gelände genutzte,
nicht oder nur teilverfüllte Kiesgrube wird, soweit dies für die Erschließungsstraße erforderlich
ist, aufgefüllt. Hierfür soll, sofern möglich, Material aus Abtragsbereichen der westlich angren-
zenden Auffüllung herangezogen werden.
Die Baumaßnahme liegt nach DIN 4149: 2005 in der Erdbebenzone 0 und ist der Untergrund-
klasse S (Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung) sowie der Bau-
grundklasse C (grobkörnige bzw. gemischtkörnige Lockergesteine in mitteldichter Lagerung)
zuzurechnen. Für diese Erdbebenzone existiert kein Bemessungswert der Bodenbeschleuni-
gung ag.
Die Baumaßnahmen sind im Allgemeinen der Geotechnischen Kategorie 2 nach DIN 1997-1:
2009 zuzurechnen. Baumaßnahmen auf rückverfüllten Gruben sind im Zusammenhang mit
besonderen Anforderungen an die Gründung in die Geotechnische Kategorie 3 einzustufen.
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5.2 Baugrubenausbildung / Böschungen / Verbau
Gemäß DIN 4124 sind Baugruben zumindest ab 1,25 m Tiefe geböscht auszubilden. Oberhalb
des Grundwasserspiegels bei annähernd horizontalem Gelände in bindigen Böden weicher
Konsistenz oder bei kiesigen, sandigen Böden sind hierbei Böschungsneigungen von maximal
45 zulässig. Bei nicht standfesten Böden ist auch bereits bei geringeren Tiefen zu böschen.
Bei Böschungshöhen über 3 m wird die Anordnung einer horizontalen Zwischenberme von zu-
mindest 1,50 m Breite empfohlen. Neben der oberen Böschungskante ist jeweils ein lastfreier
Schutzstreifen von zumindest 60 cm Breite einzuhalten. Für Böschungen ab 5 m Höhe werden
Standsicherheitsnachweise erforderlich. Die weiteren Vorgaben der DIN 4124 sind zu beach-
ten.
Bei der Platzierung von Lasten neben der Baugrubenböschung (z.B. Baustellenkran) ist ein
ausreichender Abstand einzuhalten oder die Lasten sind über geeignete, tiefer gründende
Fundamente (z.B. mit Beton verfüllte Schachtringe) ausreichend tief in tragfähige Böden abzu-
leiten; Standsicherheitsnachweise sind auch hier zu führen.
Neben bestehenden Gebäuden oder Anlagen muss mit Baugrubenböschungen ein ausrei-
chender Abstand (vgl. DIN 4123) eingehalten werden, um die Standsicherheit des Bestandes
nicht zu gefährden. Ist ein ausreichendes Abrücken der Baugrube nicht möglich, sind ggf.
Sicherungsmaßnahmen (z.B. Unterfangungen) am Bestand auszuführen. Die weiteren Maß-
gaben der DIN 4123 sind diesbezüglich zu beachten.
Für verbleibende Geländeböschungen, wie z.B. Einschnitt- oder Auffüllbereiche, sind in über-
wiegend rolligen und gemischtkörnigen sowie bindigen Böden Böschungsneigungen von
< 1 : 1,5 bzw. bei höheren, bindigen Anteilen in den Kiesen sind Böschungsneigungen von
< 1 : 1,8 möglich. Ab Böschungshöhen von 5 m werden auch hier Standsicherheitsnachweise
(Geländebruchberechnungen) nach DIN 4084 erforderlich.
Sofern im Rahmen von späteren Baumaßnahmen, z.B. aus Platzgründen, Baugrubensiche-
rungen notwendig werden, wird in den vorliegenden Böden der Einsatz eines Trägerbohl-
wandverbaus empfohlen, wobei die Stahlträger hierbei in verrohrt vorgebohrte Löcher einzu-
stellen sind. Die statischen Nachweise für Verbaumaßnahmen sind unter Ansatz der in Ta-
belle (7) angegebenen Bodenkennwerte oder ungünstigerer Annahmen zu führen. Der Einsatz
von Spundwänden wird im Zusammenhang mit der Einbringproblematik (Steine, Blöcke, je
nach Tiefenlage ggf. Fels) eher nicht empfohlen. Hier können ansonsten umfangreiche Zu-
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satzmaßnahmen, wie z.B. Vorbohren oder verrohrtes Vorbohren mit Bodenaustausch,
notwendig werden, um das Einbringen von Spundwänden zu ermöglichen. Weiterhin wären
beim Einsatz von Spundwandverbauten auch Erschütterungsauswirkungen auf benachbarte
Bauwerke und Anlagen zu beachten.
Bei Kanalbaumaßnahmen sind die im Kanalbau üblichen Stahlplattenverbauten zur Graben-
sicherung einzusetzen. Die Verbauplatten sind dem Aushub folgend schrittweise nachzufüh-
ren; Auflockerungen außerhalb des Grabenbereichs sind zu vermeiden. Die Grabenrückfül-
lung muss sukzessive mit dem Ziehen des Verbaus kraftschlüssig zum anstehenden Unter-
grund erfolgen.
5.3 Straßenbau
5.3.1 Frostsicherer Straßenoberbau
Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus soll neben einer möglichst gleichmäßigen Last-
verteilung sicherstellen, dass während der Frost- und Auftauperioden keine schädlichen Ver-
formungen entstehen. Sofern nicht örtliche Erfahrungen oder spezielle Untersuchungen für die
Bestimmung der Mindestdicke vorliegen, ist diese Dicke für die jeweilige Bauklasse unter Be-
rücksichtigung der Frosteinwirkungszonen, der Frostempfindlichkeit des Untergrundes / Unter-
baus und der zu ermittelnden Mehr- oder Minderdicken infolge der Lage der Gradiente (Ein-
schnitte, Dämme etc.) bzw. der vorliegenden Wasserverhältnisse festzulegen.
Gemäß Bild 6 der RStO 12 liegt das Gebiet östlich von Habach im Bereich der Frosteinwir-
kungszone III.
Für die erforderliche Mindestdicke des frostsicheren Straßenoberbaus sind die gemäß
RStO 12 (Tabellen 6 und 7) in nachfolgender Tabelle zusammengestellten Werte zu berück-
sichtigen.
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Tabelle (10) Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaues
Frostempfindlichkeitsklasse des Untergrundes
Mindestdicke für die Belastungsklassen
Bk 100 – Bk 10 [cm]
Frosteinwirkungs- zone III
[cm]
Damm > 2 m
[cm]
Einschnitt, Damm 2 m
[cm]
(F2) schwach schluffige Kiese und Sande
551) + 15 - 5 + 5
(F3) schluffige Kiese und Sande und Schluffe
651) + 15 - 5 + 5
1) Für die Belastungsklassen Bk 3,2 bis Bk 1,0 kann der Wert um 5 cm reduziert werden
Das Planum der Erschließungsstraße wird gemäß den Erkundungsergebnissen teilweise in
Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F2 und zum Teil in Böden der Frostempfindlichkeits-
klasse F3 zu liegen kommen. Zur Vereinfachung der Baumaßnahme und für eine einheitliche
Bauweise wird empfohlen, auf der sicheren Seite liegend von der Frostempfindlichkeitsklasse
F3 für bindigere, stark frostempfindliche Böden auszugehen. Für die Belastungsklassen
Bk 100 – Bk 10 ergibt sich diesbezüglich eine Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus von
65 cm. Für die Frosteinwirkungszone III ist ein Zuschlag von 15 cm zu berücksichtigen, so
dass sich die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus für die zuvor genannte Belastungs-
klasse mit 85 cm (einschließlich bituminösem Aufbau) ergibt. Je nachdem, ob die Straße im
Einschnitt oder der Dammlage zu liegen kommt, kann eine Erhöhung dieser Schichtstärke
erforderlich werden oder es sind Abminderungen möglich. Weiterhin ist zu prüfen, ob der
ungünstigste Grundwasserstand einen Flurabstand von zumindest 2 m zum Gelände aufweist.
Ist dies nicht der Fall, ist ein Zuschlag von 5 cm auf den frostsicheren Oberbau zu berücksich-
tigen. Da im vorliegenden Fall ein ausreichender Abstand vom Grundwasserspiegel einge-
halten wird, ist dieser Zuschlag nicht erforderlich. Im Hinblick auf Schichtwässer über stauen-
den Schichten ist jedoch auf eine sorgfältige Entwässerung des Planums in bindigen Böden
zu achten.
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5.3.2 Anforderungen an das Planum und den Oberbau / Straßengründung
Zusätzlich zur Mächtigkeit des erforderlichen frostsicheren Oberbaus ist im Hinblick auf eine
Minimierung von Verformungen von Verkehrsflächen auch die Tragfähigkeit des Untergrundes
zu betrachten.
Im westlichen Bereich der Erschließungsstraße werden überwiegend Profilierungsmaßnah-
men (Dammschüttungen, teils auch Einschnitte) erforderlich, um das Niveau des Straßen-
planums zu erreichen. Im von West nach Ost verlaufenden Abschnitt der Erschließungsstraße
(etwa ab Kleinbohrung SDB 6 bis zum Trassenabschnitt zwischen DPH 8 und DPH 10) ergibt
sich aus den Geländehöhen ebenfalls ein notwendiger Auftrag (Dammschüttung) für das erfor-
derliche Planumsniveau. In der weiter östlichen Fortführung der Erschließungsstraße liegt das
Straßenniveau zunehmend auf der Höhe des bestehenden Geländes. Sowohl bei Damm-
schüttungen als auch bei Straßengründungen auf bestehendem Gelände ist von gemischtkör-
nigen bis bindigen Böden der Frostempfindlichkeitsklassen F2 bis F3 auszugehen.
Gemäß ZTV E-StB 09 ist bei diesen Böden auf dem Planum ein Verformungsmodul von
Ev2 45 MN/m² nachzuweisen. In stärker bindigen Böden steifer Konsistenz ist davon aus-
zugehen, dass der geforderte Wert auch bei einer sorgfältigen Verdichtung des Planums nicht
erreicht werden kann. Es wird deshalb je nach Untergrundsituation ein zusätzlicher Bodenaus-
tausch von voraussichtlich ca. 30 – 40 cm erforderlich, um diese Anforderung auf dem Planum
einhalten zu können. Sofern organische und stärker humose Böden im Bereich des Planums
angetroffen werden, sind diese generell vollständig – auch tieferreichend – auszutauschen.
Zur Gewährleistung der Filterstabilität zwischen Austauschmaterial und Untergrund ist bei
feinkörnigen Böden zusätzlich eine geotextile Trennlage (Vlies, GRK 3) einzulegen.
Alternativ zu Bodenaustauschmaßnahmen wäre auch eine Verbesserung des anstehenden
Untergrundes, z.B. mit hydraulischen Bindemitteln (z.B. lagenweises Einfräsen von Kalk-
Zement-Binder), vorstellbar. Hierfür ist das Merkblatt über Bodenverfestigungen und Boden-
verbesserung mit Bindemitteln der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
zu beachten. Zur Bestimmung des notwendigen Bindemittelgehaltes wären dann vorab Eig-
nungsuntersuchungen durchzuführen. Bei organischen Böden (wie sie jedoch vorliegend in
relevanten Abschnitten nur untergeordnet erkundet wurden) scheidet diese Alternative jedoch
aus.
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Die tatsächlich erforderliche Stärke des Bodenaustausches bzw. der Verbesserungsmaßnah-
men ist bei Beginn der Arbeiten durch Versuchsfelder mit verschiedenen Austauschstärken
(bzw. Stärken der Bodenverbesserung) mittels Lastplattendruckversuchen genauer festzule-
gen.
Es sei darauf hingewiesen, dass im Bereich von unter der Straße verbleibenden heterogenen
Auffüllungen auch bei sachgerechter Gründung der Straße in beschriebener Weise, zukünftige
Setzungen und Setzungsdifferenzen nicht auszuschließen sind, worauf nachfolgend noch
eingegangen wird.
Als frostsichere Tragschicht (Frostschutzschicht) können Kiese bzw. Kies-Sand-Gemische der
Bodengruppen GW, GI, GE und SE, SW, SI nach DIN 18196 (Feinkornanteil < 5 %) der Frost-
empfindlichkeitsklasse F1 nach ZTV E-StB 09 verwendet werden. Für die oberen 20 cm der
Frostschutzschicht sind nur Böden der Gruppen GW und GI zu verwenden. Des Weiteren
gelten für den Oberbau die Maßgaben der ZTVT-StB 09 bzw. der ZTV SoB-StB 2004.
Nach Einbau und Verdichtung der frostsicheren Straßentragschicht muss auf Oberkante
Frostschutzschicht in Abhängigkeit von der Mächtigkeit des bituminösen Aufbaus, der Trag-
schichtausbildung und der Bauklasse ein Verformungsmodul von Ev2 120 MN/m² bzw.
150 MN/m² sowie ein Verhältniswert von Ev2/Ev1 2,2 nachgewiesen werden. Erreicht der
Ev1-Wert bereits 60 % des Ev2-Wertes, sind auch höhere Verhältniswerte Ev2/Ev1 zulässig. Die
weiteren Maßgaben der ZTV SoB-StB 04 und die genauen Verdichtungsanforderungen in Ab-
hängigkeit vom gewählten Straßenoberbau sind zu beachten.
Werden im Straßenoberbau hydraulisch gebundene Tragschichten eingesetzt, sind die Maß-
gaben der ZTVT-StB 05 zu beachten.
5.3.3 Dammschüttungen / Einschnitte
Soweit dies aus den uns derzeit vorliegenden Unterlagen zu entnehmen ist, wird im Bereich
der Kleinbohrung SDB 1 die Erschließungsstraße etwa 2 m über dem bestehenden Gelände
zu liegen kommen, so dass eine entsprechende Dammschüttung erforderlich wird. Diese
Situation setzt sich in etwa bis Kleinbohrung SDB 3 fort, wobei die Dammschüttung hier teils
an die bestehende Geländeböschung angrenzt. In der Folge setzt sich die Dammschüttung
gemäß den Ansatzhöhen der Baugrundaufschlüsse zwischen Bohrung B 4 und Kleinbohrung
SDB 6 bis in den Bereich zwischen DPH 8 und SDB 12 fort.
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Bei den Bohrungen B 1, B 2, B 3 und B 4 wird ein Geländeabtrag erforderlich. Bei den abzu-
tragenden Böden handelt es sich überwiegend um Auffüllungen, welche gemäß den Auf-
schlussbohrungen sowohl aus mehr oder weniger feinkornhaltigen, sandigen Kiesen als auch
aus weichen, bindigen Böden, jeweils mit Bauschuttanteilen, bestehen. Bereichsweise wurden
auch höhere, organische Anteile (Torfbeimengungen in den Auffüllböden mit einem im Labor
ermittelten, organischen Anteil von ca. 17 – 22 Gew.-%) festgestellt. Gemäß den durchge-
führten Schadstoffanalysen sind die Auffüllungen aus Bohrung B 1 (Analysen bei 2,60 m und
3,60 m Tiefe) aufgrund des EOX-Gehaltes von 17 – 74 mg/kg und der Kohlenwasserstoffe von
bis zu 2.500 mg/kg als > Z 2-Material einzustufen. Bei Schadstoffbelastungen dieser Größen-
ordnung ist eine Verwertung im Sinne eines Wiedereinbaus vor Ort, unabhängig von der bo-
denmechanischen Eignung, nicht mehr möglich. Hier werden bereits die Regelungen der De-
ponieverordnung bezüglich einer Entsorgung maßgebend. Zur Abgrenzung von zu entsorgen-
den Böden und Böden mit einer möglichen Wiederverwendung ist der in Abtragsbereichen an-
fallende Aushub auf Haufwerken < 250 m³ zwischenzulagern, zu beproben und zu analysie-
ren. Ein Wiedereinbau von gering belasteten Böden ist im Allgemeinen nur bis zu einem Zu-
ordnungswert von Z 1.1 gemäß LAGA-Merkblatt 20 möglich, da bei Einhaltung dieser Werte
selbst unter hydrogeologisch ungünstigen Verhältnissen davon ausgegangen werden kann,
dass keine nachteiligen Veränderungen des Grundwassers auftreten. Der Einsatz von Erdaus-
hubmaterial mit einer Einstufung von Z 1.2 ist unseres Erachtens nicht mehr möglich, da im
Bereich des Gewerbegebietes aufgrund der vielfach anstehenden, mittel bis gut durchlässigen
Kiese kein hydrogeologisch günstiger Standort gegeben ist. Als hydrogeologisch günstig
können nur Standorte bezeichnet werden, bei denen der Grundwasserleiter nach oben durch
flächig verbreitete, ausreichend mächtige (> 2 m), bindige Deckschichten mit hohem Rückhal-
tevermögen überdeckt ist. Die diesbezüglichen Anforderungen und zulässigen Belastungen
für einen Wiedereinbau sind jedoch in jedem Fall mit den zuständigen Behörden abzustimmen
und festzulegen.
Eine Schadstofffreiheit oder einen zulässigen Schadstoffgehalt für eine örtliche Wiederver-
wendung vorausgesetzt, sind aus bodenmechanischer Sicht nur Auffüllbereiche ohne nen-
nenswerte Bauschuttanteile für den Wiedereinbau geeignet. Auch Bodengemische mit organi-
schen Anteilen sind für einen Wiedereinbau in Straßendämmen aus geotechnischer Sicht
nicht geeignet; entsprechende Böden können bestenfalls für untergeordnete Erdbaumaß-
nahmen ohne Anforderungen an das Setzungsverhalten, wie z.B. Lärmschutzwälle etc.,
herangezogen werden. Die Thematik der Standsicherheit ist jedoch auch bei Lärmschutz-
wällen etc. zu beachten.
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Bei den gemäß den Bohrungen B 1 bis B 4 anfallenden Abtragsböden ist zu beachten, dass
es sich aufgrund des Feinkorngehaltes überwiegend um stärker wasserempfindliche Böden
handelt. Aufweichungen müssen hier bei einer Zwischenlagerung vermieden werden, um die
Einbauqualität nicht zu verschlechtern. Bindige Böden von weicher Konsistenz sind ohne zu-
sätzliche Aufbereitung nicht geeignet. Hier werden vor dem Einbau Bodenverbesserungsmaß-
nahmen, z.B. durch das Einfräsen eines Kalk-Zement-Binders, erforderlich, um einen geeigne-
ten Einbauwassergehalt einzustellen. Eignungstests für die erforderlichen Stabilisierungsmaß-
nahmen wären hier vor dem Einbau des Bodens durchzuführen. Qualitätskontrollen nach
ZTV-E StB während des Einbaus sind erforderlich.
Die Böden in Auftragsbereichen sind in Lagen (Lagenstärke bei bindigen Böden 0,3 m; bei
kiesig-sandigen Böden 0,4 m) über die gesamte Dammbreite durchgehend einzubauen und
gleichmäßig zu verdichten. Für die Ausführung und Verdichtung sind die Maßgaben der
ZTVE-StB 09 zu beachten. Oberboden und gering tragfähige, organische Böden sind im Auf-
standsbereich von Straßendämmen vollständig abzutragen.
Aufgrund der begrenzten Bauhöhe der Straßendämme, der vorliegenden, meist mittel tragfä-
higen natürlichen Decklagenböden mit nur geringer Mächtigkeit und der darunter folgenden,
mittel bis gut tragfähigen Kies- und Moräneböden ist insgesamt nur mit begrenzten Setzungen
bei Erstellung dieser Dammbaumaßnahmen zu rechnen. Bei verbleibenden Auffüllungen unter
den Dammbereichen sind aber zukünftige Setzungen und Setzungsdifferenzen in diesen
Abschnitten nicht auszuschließen.
Bei den hier nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Dammhöhen von maximal 2 – 3 m
sind Böschungsneigungen von 1 : 1,5 möglich. Unter Bezug auf die Bohrungen B 1 bis B 4
und das derzeit geplante Niveau der Erschließungsstraße ergeben sich etwa Einschnitthöhen
in der Größenordnung bis zu 5 m. Durch die bereits vorhandene, anschließende Böschung
wird sich diese Höhe entsprechend vergrößern. In den gemischtkörnigen, kiesigen Böden,
teils mit geringmächtigen, bindigen Deckschichten, sind nach derzeitiger Einschätzung in
Einschnitten Böschungsneigungen von 1 : 1,5 max. möglich. Aufgrund der genannten
Böschungshöhen ist dies jedoch nach Vorliegen der endgültigen Planung und zugehöriger
Geländeprofile mittels Böschungsbruchberechnungen zu überprüfen. Werden im Bereich des
tatsächlichen Geländeanschnittes bindigere Böden von geringerer Standfestigkeit festgestellt,
kann auch eine Abflachung der Böschungen auf 1 : 1,8 erforderlich werden, weshalb bei der
weiteren Planung nach derzeitigem Kenntnisstand empfohlen wird, die Einschnittböschungen
mit einer max. Neigung von 1 : 1,8 vorzusehen.
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Um Erosionen durch Oberflächenwasser bzw. Aufweichungen in den gemischtkörnigen Böden
zu vermeiden, sind oberhalb der Einschnitte z.B. mit bindigen Böden abgedichtete Fanggrä-
ben vorzusehen, um das Oberflächenwasser sicher ableiten zu können. Eine Versickerung in
Böschungsbereichen führt zu Standsicherheitsverlusten und ist deshalb auszuschließen.
In den Böschungen anfallende Schicht- und Oberflächenwässer sind an den Böschungsfüßen
mit ausgefilterten Dränagegräben etc. zu fassen und abzuleiten.
Die Oberflächen der Böschungen sind umgehend nach dem Aushub und der Profilierung, z.B.
mit einer Spritzbegrünung oder ähnlichen Sicherungsmaßnahmen, gegen Erosion zu sichern.
5.3.4 Querung von rückverfüllten Kiesgruben
Im Bereich der Rammsondierungen DPH 10 und DPH 8, ist aufgrund der Schlagzahlencha-
rakteristik zu erwarten, dass die Erschließungsstraße (und ggf. Anliegerstraßen) über rückver-
füllten Grubenbereichen verlaufen. Da es sich bei den Auffüllungen, wie es auch die
Rammsondierungen aus entsprechenden Bereichen belegen, um ohne definierte Verdichtung
eingebaute, gering tragfähige Böden handelt, ist hier ohne untergrundverbessernde Maßnah-
men langfristig mit Verformungen im Straßenbereich durch Nachsetzungen der Auffüllungen
zu rechnen. Entsprechende Auffüllbereiche im Straßenverlauf sind auch weiter östlich bei
Rammsondierung DPH 13 zu erwarten. Dies wird auch durch die Erkundungsmaßnahme (Ar-
beitsunterlage [U3]) bestätigt.
Zur Verbesserung der Untergrundsituation bzw. zur Ertüchtigung der Tragfähigkeit wären hier
verschiedene Möglichkeiten denkbar. Eine Verdichtung des Untergrundes mit schweren Fall-
gewichten (unter Zugabe und Einbringen von Kiesmaterial, der sog. dynamischen Intensivver-
dichtung) scheidet vorliegend im Zusammenhang mit der bestehenden Bebauung und den
resultierenden Erschütterungsauswirkungen aus. Außerhalb von bestehender Bebauung im
Bereich der Sondierungen DPH 8 und DPH 10 wäre eine Überlastschüttung denkbar, um Auf-
füllungen zu konsolidieren und Setzungen bis über das spätere Lastniveau hinaus vorwegzu-
nehmen. Diese Maßnahme scheidet im Bereich der bauwerksnahen Auffüllungen jedoch aus,
da hier infolge von unvermeidbaren Mitnahmesetzungen Schäden an den ggf. auch über
Auffüllungen gegründeten Bauwerken nicht auszuschließen sind.
Eine weitere Möglichkeit der Tragfähigkeitssteigerung wäre der Einsatz einer Rüttelstopfver-
dichtung. Bei diesem Verfahren sind jedoch in gebäudenahen Auffüllbereichen durch Erschüt-
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terungseinwirkungen Schäden an der Bebauung nicht gänzlich auszuschließen. Ob entspre-
chende Verfahren dennoch in Bauwerksnähe möglich sind, müsste ggf. vorab noch näher un-
tersucht werden (z. B. Überprüfung der Gründungsweise von Gebäuden, Einfluss von Er-
schütterungsauswirkungen etc.).
Aus unserer Sicht ist in Bereichen mit ausreichender Entfernung zu Gebäuden eine Konsoli-
dierung des Untergrundes mittels Überlastschüttung als verhältnismäßig einfache und wirt-
schaftliche Maßnahme zu empfehlen. Der maßgebende, zu konsolidierende Bereich wäre
vorab ggf. noch durch eine Erkundung der Verfüllgrenzen der Grube genauer festzulegen. Im
Nahbereich der bestehenden Bebauung erscheint uns ein Teilbodenaustausch bis etwa
1,50 – 2,00 m unter Geländeoberkante als sinnvolle Lösung für die bestehende Bebauung.
Gewisse Setzungen im Straßenbereich müssten jedoch hier über Auffüllbereichen dann aber
noch in Kauf genommen werden, so dass hier spätere Nachbesserungen nicht auszuschlie-
ßen sind.
Auch unter den mittels Konsolidierung zu verbessernden Auffüllbereichen wird ein Teilboden-
austausch erforderlich. Der Teilbodenaustausch sollte dabei mindestens 0,5 – 1,5 m (je nach
den örtlichen Verhältnissen) unter dem Straßenplanum zu liegen kommen, was vor Ort mit
dem Geotechniker beim Aushub genauer festzulegen ist. Zwischen Bodenaustausch und den
Auffüllungen ist zum besseren Ausgleich von Setzungsdifferenzen eine geotextile Beweh-
rungslage (mit Vlies in feinkörnigen Böden) mit einer Bemessungsfestigkeit von Z 50 kN/m
(Zugfestigkeit längs und quer) bei einer Dehnung von ca. < 6 % vorzusehen. Die geotextile
Bewehrung ist dabei über die gesamte Aufstandsbreite herzustellen. In den Anschlussbe-
reichen sind die Geokunststoffe kraftschlüssig miteinander zu verbinden bzw. ausreichend zu
überlappen (ohne kraftschlüssige Verbindung der Bewehrungsabschnitte überschlägig
> 2 – 3 m – ein diesbezüglicher Nachweis wird erforderlich).
Zusätzlich zum Teilbodenaustausch wird von unserer Seite empfohlen, eine Überlastschüt-
tung von 1,5 m über der späteren Straßenoberkante aufzubringen, um die zu erwartenden
Setzungen vorwegzunehmen. Grundvoraussetzung für das Bauverfahren mit Überlastschüt-
tung ist, dass ein ausreichendes Zeitfenster von etwa 6 Monaten zur Verfügung steht. Poren-
wasserdruckmessungen und Horizontal-Inklinometer zur Verformungskontrolle sind aufgrund
der geringen Schütthöhen nicht erforderlich. Es sollten jedoch im gesamten Abschnitt der Auf-
füllungen Setzungspegel (Messquerschnitt – Abstand ca. 30 – 40 m mit je 3 Messpegeln) in-
stalliert werden, um den Setzungsverlauf über den gesamten Überlastschütt-Bereich hin wäh-
rend der Bauausführung und der Konsolidierungsphase aufnehmen und beurteilen zu können.
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Anhand dieser Messungen kann dann auch beurteilt werden, wann ein Rückbau der Überlast-
schüttung erfolgen kann.
5.4 Kanalbau
Genauere Angaben zur Gründungstiefe von Kanälen liegen derzeit noch nicht vor. Bei den
überwiegend im Gründungsbereich zu erwartenden, mehr oder weniger schluffigen Kiesen
kann die Gründung des Kanals bzw. des statisch erforderlichen Rohrauflagers auf der nach-
verdichteten Aushubsohle und ggf. über einer für Wasserhaltungsarbeiten eingebauten Drä-
nageschicht erfolgen. Letztere ist bei gut durchlässigen Kiesen nicht notwendig, wird jedoch
im Bereich bindigerer Kiese und auch generell bei bindigen Böden oder schluffigen Sanden im
Gründungsbereich erforderlich.
Stehen im Gründungsbereich bindige Böden an, sollten diese zumindest über eine steife Kon-
sistenz verfügen. Bei einer nur weichen bis steifen oder geringeren Konsistenz wird ein Teilbo-
denaustausch erforderlich. Dieser ist in Abhängigkeit vom Durchmesser des zu verlegenden
Kanalrohres zu wählen. Es wird von Teilbodenaustauschmächtigkeiten in der Größenordnung
von 0,3 – 0,5 m ausgegangen; genauere Festlegungen sind im Bedarfsfall vor Ort mi dem Bo-
dengutachter vorzunehmen. Im Bereich von bindigen Böden nur weicher Konsistenz ist das
Bodenaustauschmaterial mit einer geotextilen Trennlage (Vlies GRK 3) vollständig zu um-
manteln.
Eine Verlegung von Kanalrohren im Bereich der rückverfüllten Kiesgruben sollte im Hinblick
auf schwer einzuschätzende Setzungen und Setzungsdifferenzen nach Möglichkeit vermieden
werden. Ist dies nicht möglich, ist hier zur Reduzierung und Vergleichmäßigung von Setzun-
gen z.B. eine Bodenverbesserung mittels Rüttelstopfverdichtung im Bereich der Kanäle vor-
stellbar. Über den Rüttelstopfsäulen wäre dann eine Kiestragschicht von ca. 0,5 m Stärke (in
Abhängigkeit vom Kanaldurchmesser und im Abstand der Rüttelstopfsäulen) einzubauen und
vollständig mit einer geotextilen Trennlage zu ummanteln (Vlies GRK 3). Die Untergrundver-
besserung mittels Rüttelstopfverdichtung wäre nach Vorliegen der genauen Kanaldaten geo-
technisch zu bemessen und zu planen. Auch andere Tiefgründungsvarianten (z. B. Pfähle)
wären möglich.
Sofern auf eine Untergrundverbesserung verzichtet werden soll, wäre auch eine schwim-
mende Gründung auf einem Teilbodenaustausch denkbar. Diesbezüglich ist zumindest 0,7 –
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1,0 m Bodenaustausch aus gut tragfähigem Kiesmaterial der Bodengruppe GW nach DIN
18196 lagenweise verdichtet (DPr 100 %) einzubauen und jeweils nach 50 cm Bauhöhe
vollständig mit einem Vlies zu ummanteln, so dass eine Art Gründungspolster entsteht. Für die
Kanalrohre ist ein Werkstoff mit statischen Reserven zu verwenden. Der Kanal ist dann
„flexibel“ mit möglichst kurzen Rohrstücken herzustellen; Anschlüsse an Schächte etc. sind
gelenkig (in den Muffen verdrehbar) auszubilden. Bei der beschriebenen, schwimmenden
Gründung können trotz Teilbodenaustausch Setzungen und Setzungsdifferenzen von einigen
Zentimetern auftreten; dies ist bei der Wahl dieses Konzeptes zu beachten und bewusst in
Kauf zu nehmen. Leitungen mit ausreichendem Gefälle werden dann erforderlich.
Für ggf. erforderliche Wasserhaltungsmaßnahmen sind in der beschriebenen, vliesumman-
telten Dränageschicht im Bedarfsfall Pumpensümpfe mit Schmutzwasserpumpen einzusetzen.
Geförderte Wässer sind dann über ein Absetzbecken zu leiten und einer geeigneten Vorflut
zuzuführen. Die Wasserhaltungsmaßnahmen sind mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
Im Bereich von kontaminierten oder schadstoffhaltigen Böden sind diesbezüglich unter Um-
ständen besondere Vorkehrungen oder Überwachungsmaßnahmen notwendig. Dies ist mit
den zuständigen Behörden abzustimmen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist infolge des
nicht relevanten Grundwasserspiegels nur mit geringen Wasserhaltungsmaßnahmen aus ggf.
zufließenden Schicht- und Oberflächenwässern zu rechnen.
5.5 Versickerungsfähigkeit des Untergrundes
Nicht schädlich verunreinigte Oberflächenwässer aus dem Gewerbegebiet sollen nach Mög-
lichkeit im natürlichen Untergrund versickert werden. Aus den durchgeführten Bohrungen wur-
den deshalb in versickerungsrelevanten Bereichen Bodenproben entnommen und in unserem
bodenmechanischen Labor hinsichtlich der Kornverteilung untersucht.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen (Bodenart, kf-Wert, Bemessungs-kf-Wert für Versicke-
rungsmaßnahmen) sind in nachfolgender Tabelle zusammengestellt.
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Tabelle (11) Durchlässigkeitsbeiwerte der Kiese (aus Kornverteilungskurven) und Bemessungs-kf-Werte
Bohrung / Kleinbohrung
Tiefe
m u. GOK
Bodenart gemäß
Siebanalyse
Wasserdurch- lässigkeit kf
m/s
Bemessung kf-Wert Versickerung
m/s B 1 7,50 G, s*, u, x‘ 7,0 · 10-6 1,0 · 10-6 B 2 5,50 G, s 5,0 · 10-3 1,0 · 10-3 B 3 1,50 G, u*, s 6,0 · 10-7 1,0 · 10-7 B 3 6,00 G, u*, s, t‘ 2,0 · 10-7 4,0 · 10-8 B 4 1,00 G, s, u* 3,4 · 10-6 7,0 · 10-7 B 5 2,30 G, s, x‘ 1,5 · 10-2 3,0 · 10-3 B 5 4,00 G, s, u‘ 1,5 · 10-3 3,0 · 10-4 SDB 2 2,50 G, s, u‘ 1,1 · 10-2 2,0 · 10-3 SDB 3 2,00 G, s, u‘ 1,1 · 10-3 2.0 · 10-4 SDB 6 1,30 G, s, u 1,3 · 10-5 2,0 · 10-6 SDB 8 2,50 G, s‘, u‘ 3,4 · 10-2 7,0 · 10-3 SDB 13 3,60 G, s, u 1,8 · 10-5 4,0 · 10-6
Nach dem ATV-Merkblatt DWA-A 138 sind Böden mit kf-Werten von 5 · 10-3 – 5 · 10-6 m/s für
eine Versickerung von Oberflächenwässern geeignet. Ein Vergleich mit den in Tabelle (11)
angegebenen Wasserdurchlässigkeiten zeigt, dass Versickerungsmaßnahmen aufgrund der
heterogenen Zusammensetzung der kiesigen Korngemische diesbezüglich nur in Teilberei-
chen des geplanten Gewerbegebietes möglich sind. Unter Bezug auf die mittels Siebanalysen
untersuchten Bodenproben sind Versickerungsmaßnahmen im Bereich der Bohrungen B 2,
B 5, SDB 2, SDB 3 und SDB 8 in den angegebenen Tiefen möglich. Zu beachten ist, dass auf-
grund der geschichteten Untergrundverhältnisse, insbesondere bei geringen Mächtigkeiten,
der versickerungsrelevanten, besser durchlässigen Kiese die Wasseraufnahmefähigkeit einer
Schicht unter Umständen begrenzt ist oder es sich nur um Kieslinsen innerhalb bindigerer Be-
reiche handelt. Bei einer Erstellung von Versickerungsanlagen in den beschriebenen Kiesen
und Tiefenbereichen ist der tatsächliche kf-Wert dann nochmals durch in situ-Sickerversuche
zu überprüfen und auf Grundlage dieser Ergebnisse ist die Ausbildung von Versickerungsan-
lagen ggf. zu modifizieren. Wir empfehlen für die Vordimensionierung von entsprechenden
Anlagen einen kf-Wert von max 1 · 10-4 m/s nicht zu überschreiten.
Im Bereich bindiger Decklagenböden, stärker bindiger Kiese und insbesondere auch im Be-
reich von Auffüllungen oder über Auffüllungen ist eine Versickerung von anfallendem Oberflä-
chenwasser nicht möglich bzw. im letzteren Fall auch seitens der Fachbehörden nicht geneh-
migungsfähig. Die Versickerung darf nur in natürlich anstehenden, unbelasteten Böden erfol-
gen.
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Zur Planung, zum Bau und Betrieb der Versickerungsanlagen sind die Maßgaben des bereits
genannten Arbeitsblattes DWA-A 138 zu beachten.
5.6 Bebauung des Gewerbegebietes
Die Gründung von Gebäuden ist in den natürlich anstehenden Böden, insbesondere bei Kie-
sen von zumindest mitteldichter Lagerung (Schlagzahlen n10 10 der schweren Rammsonde
DPH) relativ gut möglich. Bei bindigeren Kiesen oder bei bindigen Zwischen- oder Deck-
schichten werden zusätzliche Bodenaustauschmaßnahmen erforderlich. Bei Fundament-
gründungen ist sicherzustellen, dass unter dem Gründungsniveau bis in eine Tiefe von 2 b
(2-fache Fundamentbreite) die besser tragfähigen Kiese anstehen. Kompressiblere, bindige
oder organische Bodenschichten müssen in diesem Bereich der größten Lastabtragung aus-
getauscht werden. Unterhalb von Hallenböden ist ein Teilbodenaustausch, von 0,5 – 1,0 m
Mächtigkeit, je nach konkreter Untergrundsituation am Standort des Bauvorhabens und je
nach Belastungssituation, vorzusehen.
Für die Bodenaustauschmaßnahmen ist gut tragfähiges Kiesmaterial der Bodengruppe GW
nach DIN 18196 (Kies 0/63 mm; Feinkornanteil < 5 %) heranzuziehen. Ein lagenweiser
Einbau 30 cm mit ausreichender, lagenweiser Verdichtung (Dpr 100 %) ist bei den Boden-
austauschmaßnahmen vorzusehen. Der Bodenaustausch ist jeweils seitlich zu verbreitern,
dass sich neben den Außenkanten der Gründungskörper ein Lastausbreitungswinkel von 60
innerhalb des Bodenaustauschkörpers einstellen kann.
Schwieriger gestaltet sich die Bebauung im Bereich der rückverfüllten Kiesgruben. Hier liegt
unter Bezug auf die Ergebnisse der Erkundungsbohrung des Berichtes (Unterlage (U3]) in
Verbindung mit den in diesen Bereichen ausgeführten, schweren Rammsondierungen (DPH 7,
DPH 9, DPH 12 und DPH 13) keine ausreichende Tragfähigkeit vor. Für eine Gründung von
Bauwerken in diesen Bereichen sind deshalb Zusatzmaßnahmen erforderlich.
Denkbar wäre z.B. ein kompletter Rückbau der Auffüllungen und eine entsprechende Entsor-
gung des Aufffüllmaterials. Aufgrund der teils relativ hohen Belastungen, teils auch mit organi-
schen Bestandteilen, scheidet diese Variante evtl. aus Wirtschaftlichkeitsgründen aus; dies
wäre jedoch mit den alternativen Maßnahmen zur Verbesserung der Gründungssituation und
auch unter Berücksichtigung der Aufwertung der Grundstücke zu betrachten. Die Gruben
wären nach Abtrag der Auffüllungen mit gut tragfähigem, lagenweise einzubringendem und zu
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verdichtendem Kiesmaterial (analog zu den Angaben des Bodenaustausches unter Grün-
dungselementen) aufzufüllen.
Gegebenenfalls können weniger belastete Böden (dies wäre, wie bereits beschrieben, mittels
Haufwerksbeprobung und Analyse zu untersuchen) unter Einsatz von Bodenverbesserungs-
maßnahmen, wie z.B. Einfräsen eine Kalk-Zement-Binders, verbessert und lagenweise unter
Verdichtung wieder eingebaut werden. Diese Maßnahmen wären jedoch im Ausführungsfall
zuvor mit den zuständigen Genehmigungsbehörden abzustimmen.
Alternativ ist eine Verbesserung des Untergrundes durch Maßnahmen des Spezialtiefbaus,
wie z.B. Rüttelstopfverdichtungen, vorstellbar. Hier wären in einem engeren, noch zu ermit-
telnden, lastabhängigen Raster Schottersäulen in den Untergrund einzubringen, um somit die
Tragfähigkeit zu erhöhen und zukünftige Setzungen zu reduzieren. Über den Schottersäulen
ist, je nach Größe und Geometrie des Gründungselementes, zusätzlich eine ca. 0,50 – 0,75 m
mächtige Kiestragschicht anzuordnen. Zusätzlich wird im Grenzbereich von feinkörnigen zu
kiesigen Böden eine geotextile Trennlage (Vlies GRK 3) erforderlich. Auch im Zusammenhang
mit dem Einbau der Kiestragschicht fällt Bodenmaterial aus den Auffüllungen an, welches
unter Umständen zu entsorgen ist. Bezüglich der Vorgehensweise mit Haufwerksbildung,
Beprobung, Schadstoffanalayse etc. wird auf die Ausführungen in Abschnitt 2.3 verwiesen.
Hier ist sinngemäß vorzugehen.
Gemäß dem vorliegenden Baugrundgutachten (Arbeitsunterlage [U3]) wurden auch bei Bo-
denluftbeprobungen in den rückverfüllten Kiesgruben Methankonzentrationen im explosiven
Bereich festgestellt. Diesbezüglich ist zu beachten, dass bei einer Überbauung der Auffül-
lungen auch umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Bebauung vor Deponiegaszutritten
erforderlich werden. Hierfür wird in Abstimmung mit den Behörden eine differenzierte Planung
erforderlich, unter GOK einbindende Bauteile müssen dann dicht (auch alle Durchdringungen)
ausgebildet werden. Wir würden dann auch empfehlen, hier keine Unterkellerungen vorzu-
sehen.
Generell ist aufgrund der wechselhaften Untergrundsituation im Untersuchungsgebiet und ins-
besondere auch hinsichtlich der umrissenen Problematik der rückverfüllten Gruben, hier nur
eine erste, grundsätzliche Einschätzung zur Gründungssituation möglich. Im Zusammenhang
mit dem späteren Bauvorhaben werden ergänzende Untersuchungen an den Bauwerksstand-
orten mit einer bauwerksspezifischen Gründungsbeurteilung erforderlich.
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5.7 Weitere Hinweise
Bauwerksstatik
Zur Ermittlung der Erddrücke auf Verbauten und Bauwerke und für sonstige statische Berech-
nungen sind die in Abschnitt 4 angegebenen Bodenparameter maßgebend. Die weiteren An-
gaben des Abschnitts 4 sind ebenfalls zu beachten.
Bodenaustauschmaterial
Als Bodenaustauschmaterial wird gut gestuftes Kies-Sand-Material (Körnung 0/63 mm) mit
einem Feinkornanteil < 5 % empfohlen. In Bereichen, in denen der Bodenaustausch an bin-
dige bzw. feinkörnige Böden, insbesondere weicher Konsistenz, angrenzt, ist zwischen dem
anstehenden Untergrund und dem Bodenaustausch eine geotextile Trennlage (Vlies GRK 3)
einzubauen. Der Bodenaustausch ist lagenweise ( 30 cm) unter Verdichtung (DPr 100 %)
einzubauen.
Arbeitsraumverfüllung Die teilweise anstehenden, schwach schluffigen bis schluffigen Kiese sind für eine Rückverfül-
lung von Arbeitsräumen geeignet. Mit zunehmendem Feinkornanteil steigt jedoch die Wasser-
empfindlichkeit des gemischtkörnigen Bodens, weshalb bei gemischtkörnigen Kiesen eine
witterungsgeschützte Zwischenlagerung erforderlich wird. Die bindigen Deckschichten oder
Zwischenlagen von zumeist weicher bis steifer Konsistenz sind bei natürlichem Wassergehalt
zumindest teilweise nicht ausreichend verdichtbar und deshalb für eine Baugrubenrückfüllung
ohne zusätzliche Konditionierung (Kalk-Zement-Zugabe) meist nicht geeignet. Da die Böden
außerdem sehr witterungsempfindlich sind und während einer Zwischenlagerung ebenfalls vor
Witterungseinflüssen geschützt werden müssten, wird vor einer Wiederverwendung auch im
Hinblick auf nicht vermeidbare Setzungen der bindigen Böden abgeraten.
Bei einem Einsatz von Fremdmaterial für Auffüllungen von Arbeitsräumen wird die Verwen-
dung von gut verdichtbarem, sandigem Kiesmaterial der Bodengruppe GW / GU nach
DIN 18196 mit maximal 10 % Feinkornanteil empfohlen. Sofern eine frostsichere Ausbildung
erforderlich wird, ist der Feinkornanteil auf 5 Gew.-% zu reduzieren. Die Verfüllung der Ar-
beitsräume muss lagenweise (Lagenstärke 0,40 m) bei ausreichender Verdichtung (DPr
100 %) erfolgen.
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Im Weiteren ist das “Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke“ der For-
schungsgesellschaft für das Straßenwesen zu beachten. Im Bereich von befestigten Straßen
und Plätzen sind die Anforderungen der ZTV-E StB 09 einzuhalten.
Trockenhaltungsmaßnahmen
Sämtliche, in den Untergrund einbindenden Bauwerksteile sind gegen Bodenfeuchte zu isolie-
ren. Die Maßgaben der DIN 4095 und weiterer einschlägiger Vorschriften sind diesbezüglich
zu beachten. Sofern unterhalb von Gebäudeteilen eine Entwässerung nicht möglich ist und
sich ein Einstau von Oberflächenwasser (z.B. über bindigeren Bodenschichten) im Untergrund
einstellen kann, werden hier zusätzliche Dränagemaßnahmen erforderlich. Alternativ kann
auch eine wasserdichte Ausbildung dieser Bauwerksteile (z.B. WU-Beton) durchgeführt
werden. Sofern erforderlich, sind dann auch Auftriebsnachweise für einen Stauwasserspiegel
bei Geländeoberkante zu führen.
Beweissicherung
Vor Arbeiten im Bereich bestehender Gebäude und Anlagen wird die Durchführung eines Be-
weissicherungsverfahrens zur Feststellung von bereits vorhandenen Schäden erforderlich.
Dies ist insbesondere bei Baumaßnahmen zur Ertüchtigung von rückverfüllten Gruben zu be-
achten.
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6 SCHLUSSBEMERKUNGEN
Im vorliegenden Gutachten wurden die Ergebnisse der durchgeführten Feld- und Laborar-
beiten zur Baugrunderkundung für das Gewerbegebiet Mühltal der Gemeinde Habach zusam-
mengestellt und erläutert. Die erkundete Untergrundsituation wurde beschrieben und beurteilt.
Zulässige aufnehmbare Sohldrücke und Bettungsmodule und weitere erdstatische Kennwerte
wurden angegeben. Es erfolgten Angaben zu Erschließungsmaßnahmen, wie Straßen- und
Kanalbau sowie eine Bewertung der Wiedereinbaubarkeit von Böden aus Abtragsbereichen.
Auf die Möglichkeit der Versickerung von Oberflächenwasser im Untergrund wurde eingegan-
gen.
An einigen, exemplarischen Proben der Auffüllbereiche wurden Schadstoffanalysen ausge-
führt. Hierbei zeigte sich, dass teilweise relativ hohe Belastungen vorliegen. Der Aushub ist
deshalb beim Abtrag möglichst nach organoleptischen Auffälligkeiten zu separieren, auf Hauf-
werken < 250 m³ zwischenzulagern, zu beproben und zu analysieren, um aufgrund der Unter-
suchungsergebnisse den Verwertungs- bzw. Entsorgungsweg für das Material festlegen zu
können.
Natürliche Böden stehen im Untersuchungsgebiet überwiegend in Form von sandigen Kiesen
mit verschieden hohen Feinkornanteilen sowie bindigen und sandigen Zwischenschichten an.
Es ist somit von einer kleinräumig stark wechselnden Untergrundsituation auszugehen. Dies
ist insbesondere auch im Zusammenhang mit der späteren Bebauung zu beachten. Zur ge-
naueren Festlegung von Gründungsmaßnahmen für Gebäude werden hier zusätzliche Unter-
suchungen und Festlegungen für die jeweils bauwerksspezifische Situation erforderlich.
Schwierige Gründungsverhältnisse, sowohl für Erschließungsmaßnahmen als auch für späte-
re Bebauungen, liegen im Bereich der rückverfüllten Gruben im nördlichen, mittleren Bereich
und östlichen Abschnitt des Baugebietes vor. Die Tragfähigkeit der Auffüllungen ist hier
überwiegend sehr gering; für Bauwerksgründungen und Erschließungsmaßnahmen werden
hier Zusatzmaßnahmen, wie im Gutachten beschrieben, erforderlich. Weiterhin ist bei der
Bebauung auch das Vorhandensein von teils explosiven Deponiegasen in diesen Bereichen
zu beachten. Auch diesbezüglich werden Sicherungsmaßnahmen der Bebauung erforderlich.
Für diese Maßnahmen werden detaillierte Planungen, ggf. auch zusätzliche Erkundungen und
Beurteilungen, erforderlich.
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Bei allen Aushub- und Gründungsarbeiten sind die aktuellen Bodenschichten mit den Ergeb-
nissen der vorliegenden Baugrunderkundung zu vergleichen. Bei möglichen Abweichungen
des Untergrundes zwischen den Aufschlusspunkten bzw. in allen Zweifelsfällen bezüglich
Baugrund und Gründung ist ein Baugrundsachverständiger einzuschalten. Zum Zeitpunkt der
Ausarbeitung dieses Berichtes lagen uns die genannten Arbeitsunterlagen vor. Da dem Bau-
grundsachverständigen derzeit nicht alle relevanten Gesichtspunkte der Planung und Bauaus-
führung bekannt sein können und weiterhin die punktuellen Baugrundaufschlüsse nur örtlich
begrenzte Aussagen liefern, erhebt dieser Bericht keinen Anspruch auf Vollständigkeit hin-
sichtlich aller bodenmechanischen Detailpunkte. Abweichungen der Untergrundverhältnisse
zwischen und außerhalb der Aufschlusspunkte sind ebenfalls nicht auszuschließen, woraus
ggf. die Erfordernis zusätzlicher Untersuchungen resultieren kann. Im Zuge der fortschreiten-
den Planung können somit weitere, geotechnische Untersuchungen und/oder Bewertungen
erforderlich werden.
Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass die an Planung und Bauausführung beteiligten In-
genieure unter Zugrundelegung der hier aufgezeichneten Daten und Angaben alle erforder-
lichen Nachweise etc. entsprechend den Regeln der Bautechnik führen.
Für weitere geotechnische Beratungen und/oder erdstatische Berechnungen im Zuge dieses
Projektes stehen wir gerne zur Verfügung.