Baumsachverständigenbüro Zemke Dipl.-Ing. Eckhard...

8
Baumsachverständigenbüro Zemke vormals Baumsachverständigenbüro Bollmann GmbH Dipl.-Ing. Eckhard Zemke ö.b.v. Sachverständiger Baumuntersuchung - diagnose - gutachten - Wertermittlung Bauvorhaben: Wohnen am Jacobipark Auftraggeber: Papenstraße Projektgesellschaft mbH & Co. KG Ergänzende Stellungnahme zur Baum verträglichen Realisierung des Bauvorhabens nach Planungsfortschreibung Grundlagen: - Funktionsplan vom 08.06.2015 der Architekten kkp und studio b2 - Freiflächenplan vom 27.04.2015 der Landschaftsarchitekten Hunck + Lorenz Brandschutzplan vom 07.01.2015 der KFP GmbH Stellungnahme des Sachverständigen vom 13.10.2014 1. Grundsätzliches Die Beurteilung der Baum verträglichen Realisierungsmöglichkeit des Bauvorhabens kann in dieser frühen Planungsphase zunächst nur vom Grundsatz her und aus der Erfahrung des Sachverständigen mit ähnlichen Projekten vorgenommen werden. Hierbei ist anzunnerken, dass der Baumsachverständige bereits in einer sehr frühen Pla- nungsphase einbezogen wurde, um die sehr erhaltungswürdigen Bäume zu benennen. Die vorliegende Planung basiert bereits auf einem Abstimmungsprozess zwischen Architekten und Baumsachverständigen. Da neben der reinen Gebäudekubatur weitere für das Projekt erforderliche Infrastrukturein- richtungen auf den Baumbestand einwirken, sind Angaben zur Baum verträglichen Realisie- rungsmöglichkeit des Gesamtprojekts zu machen. In einer früheren Planungsphase wurde bereits eine Stellungnahme (23.10.2014) zu dieser Thematik vom Sachverständigen verfasst. Da die Planung fortgeschrieben wurde, wird diese Stellungnahme überarbeitet und an den aktuellen Planungsstand angepasst. Dipl.-Ing. Eckhard Zemke Heinrich-von-Ohlendorffstr. 5 22949 Ammersbek Tel.: 040 5475000-5 Fax: 040 5475000-6 E-Mall: [email protected]

Transcript of Baumsachverständigenbüro Zemke Dipl.-Ing. Eckhard...

Baumsachverständigenbüro Zemke

vormals Baumsachverständigenbüro Bollmann GmbH

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke ö.b.v. Sachverständiger

Baumuntersuchung - diagnose - gutachten - Wertermittlung

Bauvorhaben: Wohnen am Jacobipark

Auftraggeber: Papenstraße Projektgesellschaft mbH & Co. KG

Ergänzende Stellungnahme zur Baum verträglichen Realisierung

des Bauvorhabens nach Planungsfortschreibung

Grundlagen:

- Funktionsplan vom 08.06.2015 der Architekten kkp und studio b2

- Freiflächenplan vom 27.04.2015 der Landschaftsarchitekten Hunck + Lorenz Brandschutzplan vom 07.01.2015 der KFP GmbH Stellungnahme des Sachverständigen vom 13.10.2014

1. Grundsätzliches

Die Beurteilung der Baum verträglichen Realisierungsmöglichkeit des Bauvorhabens kann in

dieser frühen Planungsphase zunächst nur vom Grundsatz her und aus der Erfahrung des

Sachverständigen mit ähnlichen Projekten vorgenommen werden.

Hierbei ist anzunnerken, dass der Baumsachverständige bereits in einer sehr frühen Pla-

nungsphase einbezogen wurde, um die sehr erhaltungswürdigen Bäume zu benennen.

Die vorliegende Planung basiert bereits auf einem Abstimmungsprozess zwischen Architekten

und Baumsachverständigen.

Da neben der reinen Gebäudekubatur weitere für das Projekt erforderliche Infrastrukturein-

richtungen auf den Baumbestand einwirken, sind Angaben zur Baum verträglichen Realisie-

rungsmöglichkeit des Gesamtprojekts zu machen.

In einer früheren Planungsphase wurde bereits eine Stellungnahme (23.10.2014) zu dieser

Thematik vom Sachverständigen verfasst. Da die Planung fortgeschrieben wurde, wird diese

Stellungnahme überarbeitet und an den aktuellen Planungsstand angepasst.

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke Heinrich-von-Ohlendorffstr. 5 22949 Ammersbek

Tel.: 040 5475000-5 Fax: 040 5475000-6 E-Mall: [email protected]

Baumsachverständigenbüro Zemke

vormals Baumsachverständigenbüro Bollmann GmbH

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke ö.b.v. Sachverständiger

Baumuntersuchung - diagnose - gutachten - Wertermittlung

2. Hochbauplanung

Zur Erstellung des Gebäudes müssen die Kronen der Straßenbäume an der Hasselbrookstra-

ße, Linden Nr. S33 und S34, seitlich um rund 2,5 m eingekürzt werden. Das Kita-Gebäude vor

den beiden Linden Nr. S31 und S32 ist nur 2-geschossig sodass die Kronen über das Gebäu-

de ragen könnten und nicht zurückgeschnitten werden müssten.

Um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild zu gewährleisten, wird trotzdem eine leichte seitliche

Einkürzung um rund 1,5 m empfohlen. Die Krone der Linde Nr. S22 am Peterkampsweg muss

ebenfalls um rund 2,5 m eingekürzt werden.

Die Linden werden auch zukünftig nach Errichtung des Gebäudes regelmäßig zurückgeschnit-

ten werden müssen, wenn die Zweige wieder die Fassade erreichen. Diese Situation ist im

urbanen Bereich üblich und ein regelmäßiger Rückschnitt auf Gebäudeseite gängige Praxis.

Das Gebäude ist in der Lage etwas weiter in Richtung Süden positioniert worden, um die prä-

genden und erhaltungswürdigen Kastanien Nr. 10 und 12 von Beeinträchtigungen frei zu hal-

ten.

Auf dem Baugrundstück werden an den Kronen der Blutbuche Nr. 08 sowie an den Kastanien

Nr. 10 und 12 ebenfalls leichte seitliche Kroneneinkürzungen um rund 1,5 m notwendig sein

die im Feinastbereich ausgeführt werden und fachlich als vertretbar zu beurteilen sind.

Im Bereich de Kastanie Nr. 12 darf die Tiefgagenlinie nicht über die dargestellte Linie hinaus-

gehen, da zur Tiefgaragenkante noch der Verbau von 80 bis 100 cm hinzuzurechnen ist.

Die Verbaulinie stellt somit die für den Baumschutz maßgebliche WürzeIkappungslinie dar.

Darüber hinaus verfügen die Geräte zur Einbringung der Verbauträger i.d.R. über einen Hal-

tekopf, mit dem sie dann in die Krone ragen.

Bei Erstellung des Gebäudes ist zu berücksichtigen, dass die Kronenraufbereiche der Bäume,

incl. der Straßenbäume nicht als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung stehen.

Falls einzelne Flächen benötigt werden, sind die Wurzelbereiche mittels Last verteilenden

Auflagen zu schützen, Stämme sind dann mittels eines Stammschutzes aus gepolsterten

Brettern zu sichern.

Die genaue Ausführung ist in einem Baumschutz-, Sicherungs- und Erhaltungskonzept im

Rahmen der Planungskonkretisierung zu benennen. Es ist dann ein Baustelleneinrichtungs-

plan mit Angabe der Baumschutzbereiche und den erforderlichen Baumschutzmaßnahmen zu

erstellen.

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke Heinrich-von-Ohlendorffstr. 5 22949 Ammersbek

Tel.: 040 5475000-5 Fax: 040 5475000-6 E-Mall: [email protected]

Baumsachverständigenbüro Zemke

vormals Baumsachverständigenbüro Bollmann GmbH

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke ö.b.v. Sachverständiger

Baumuntersuchung - diagnose - gutachten - Wertermittlung

3. Leitungsplanung

Die Planung der erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen ist unter Berücksichtigung von

Baumschutzaspekten vorzunehmen. Hierbei ist eine frühzeitige Abstimmung mit den Versor-

gungsunternehmen zu den Übergabestellen der Leitungen auf öffentlichem Grund vorzuneh-

men. Es sind möglichst Übergabe- und Ein leitstellen außerhalb der Bäume (incl. der Straßen-

bäume) zu wählen, hierfür bietet sich der Bereich Hasselbrookstraße / Ecke Peterskampweg

an, oder von der Papenstraße eine Trasse zwischen der Blutbuche und der Linde Nr. S24.

Die Gräben der Schmutz- und Regenwasserleitungen sollten möglichst Gebäude nah geführt

werden und den Verbauraum, der zur TG-Erstellung notwendig war, nutzen.

Bei Planung der Stromkabel für die Außenbeleuchtung ist im Baumbereich eine geringere

Verlegetiefe bei Verwendung von Kabelschutzrohren und Handschachtung vorzusehen.

Die Leitungsplanung ist mit dem Baumsachverständigen abzustimmen und in das Baum-

schutzkonzept zu integrieren.

4. Rettungswege / Feuerwehranleiterung

Gemäß Brandschutzplan erfolgt die Anleiterung vom Peterskampweg und von der Hassel-

brookstraße aus, betroffen sind die Straßenbäume Nr. S22, S23, S35 und S36.

An den Linden Nr. S22 und S23 sind seitlich leichte Rückschnittmaßnahmen um rund 1,5 m

auszuführen, sodass die Drehleiter mit Rettungskorb zwischen den Baumkronen hindurch-

schwenken kann.

An den beiden Linden Nr. S35 und S36 sind keine Rückschnittmaßnahmen erforderlich. Bei

der weiteren Kronenpflege dieser im Verhältnis zu den nebenstehenden noch jungen Stra-

ßenbäumen ist auf eine rechtzeitige Aufastung und Erziehung des Lichtraumprofils zu achten.

Im Gegensatz zu einem vorherigen Brandschutzkonzept kann auf die Fällung eines Straßen-

baums verzichtet werden

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke Heinrich-von-Ohlendorffstr. 5 22949 Ammersbek

Tel.: 040 5475000-5 Fax: 040 5475000-6 E-Mall: [email protected]

Baumsachverständigenbüro Zemke

vormals Baumsachverständigenbüro Bollmann GmbH

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke ö.b.v. Sachverständiger

Baumuntersuchung - diagnose - gutachten - Wertermittlung

5. Freiraumplanung

An den Grundstücksgrenzen zur Hasselbrookstraße und zum Peterkampsweg ist eine Mauer

eingezeichnet. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Wurzeln der Straßenbäume in

das Baugrundstück hineingewachsen sind, was anhand von Plattenanhebungen des Fußwegs

auch nachvollziehbar ist.

Die vorgesehene Mauer kann also nicht mittels frostfreiem Fundament gegründet werden und

auch die Verwendung von Winkelstützwänden mit ihrer Einbindetiefe und den notwendigen

Tragschichtfundamenten ist als kritisch einzustufen.

Eine Bodenauffüllung im Wurzelbereich der Straßenbäume ist ebenfalls problematisch, da

dies zu einer Veränderung des Sauerstoffgehalts im Boden führt.

Die Abstützung des Geländes kann z.B. mittels Gabionen vorgenommen werden, die nur eine

Schotterbettung benötigen, die Bodenanfüllung ist mit Wasser und Luft durchlässigen Materia-

lien denkbar.

Bei Planung von Retentionsflächen zur Regenwasserversickerung sowie der Anordnung von

Spielgeräten, die Fundamente benötigen, sind die Würze Ibereiche besonders der Kastanien

Nr. 10 bis 12 zu berücksichtigen, da diese erkennbar über ein Oberflächen nah gewachsenes

Wurzelwerk verfügen.

Zur Planungskonkretisierung sind Wurzelraumuntersuchungen im Absaugverfahren durchzu-

führen.

Bei der Anordnung von befestigten Hauszugangswegen sowie der Kita-Zuwegung ist eben-

falls zu berücksichtigen, dass die Wurzeln der Straßenbäume an der Papenstraße in das

Baugrundstück gewachsen sind. Für die Wegeführung sowie für die Anordnung von Spielge-

räten mit Fundamenten sind Wurzelraumuntersuchungen im Absaugverfahren erforderlich um

die Planungen konkretisieren zu können.

Die Landschaftsarchitekten und die Bauherren müssen sich darauf einstellen, dass ggfs. Son-

derbauweisen zum Einsatz kommen. Hierzu zählen z.B. Unterbauten mit verdichtungsfähigem

Baumgrubensubstrat, Wegebau in Stegkonstruktionen, oder die Verwendung von minimalin-

vasiven Schraubenfundamenten statt Betonfundamenten.

Ein wesentlicher Punkt der Baum verträglichen Realisierung, besonders der Außenanlagen,

ist die exakte Beschreibung der Baumschutzmaßnahmen in den Leistungsverzeichnissen, der

bloße Verweis auf die entsprechenden DIN-Normen ist nicht ausreichend

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke Heinrich-von-Ohlendorffstr. 5 22949 Ammersbek

Tel.: 040 5475000-5 Fax: 040 5475000-6 E-Mall: [email protected]

Baumsachverständigenbüro Zemke

vormals Baumsachverständigenbüro Bollmann GmbH

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke ö.b.v. Sachverständiger

Baumuntersuchung - diagnose - gutachten - Wertermittlung

6. Papenstraße - Kehrenplanung

Es ist erkennbar, dass die Wurzeln der Linde Nr. S30 und der Platane S37 auch in die Trag-

und Bettungsschichten der Gehwege gewachsen sind.

An der Linde sind bereits Betonplatten aufgenommen worden und an der Platane sind Platten-

und sogar Bordsteinanhebungen zu erkennen.

Im Plan ist der Bordstein eine dünne Linie, die den Innenkreis der Wendeanlage darstellt.

Bei der Herstellung hat der Bordstein eine Breite von 10 bis 12 cm, eine Betonrückenstütze,

und es ist ein Arbeitsraum erforderlich, sodass die Wurzelkappungslinie rund 50 cm dichter

am Baumstamm liegt, als im Plan dargestellt.

Somit ist besonders bei der Platane bei üblicher Straßen bau weise von Wurzelkappungen

auszugehen, da auch in den unversiegelten Wurzelbereich eingegriffen wird.

Dieser Eingriff ist durch die anderweitige Entsiegelung kurzfristig nicht kompensierbar und es

ist zu befürchten, dass bei der Platane auch statisch relevantes Wurzelwerk betroffen sein

wird.

Bei Straßen bau maßnah men gehe ich immer von Auskofferungstiefen zwischen 60 und 80 cm

aus.

Als Anhang habe ich Neuplanung und Bestand übereinander gelegt und die Kehre in den Be-

standsplan eingetragen, hinzuzurechnen sind noch die genannten 50 cm Arbeitsraum.

Es wird ersichtlich, dass die Neuplanung dicht an den Platanenstamm heranreicht und teilwei-

se auch in den Wurzelraum der Linde eingreift.

Die Neuplanung ist daher aus Sachverständigensicht bei üblicher Straßen bau weise als prob-

lematisch zu beurteilen.

Bei entsprechender Anhebung des Straßenniveaus, Verzicht auf in den Wurzelraum eingrei-

fenden Auskofferungen sowie Verwendung von verdichtungsfähigen Baumgrubensubstraten

besteht die Möglichkeit, vorhandene Wurzeln zu überbauen und zu erhalten.

Die Benennung der entsprechenden Bauweisen kann erst nach Abstimmung mit der Tiefbau-

abteilung und eventuellen Wurzelraumuntersuchungen definiert werden.

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke Heinrich-von-Ohlendorffstr. 5 22949 Ammersbek

Tel.: 040 5475000-5 Fax: 040 5475000-6 E-Mall: [email protected]

Baumsachverständigenbüro Zemke

vormals Baumsachverständigenbüro Bollmann GmbH

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke ö.b.v. Sachverständiger

Baumuntersuchung - diagnose - gutachten - Wertermittlung

7. Ergänzende Gutachterliche Empfehlungen

Die Bäume auf der Vorhabenfläche sowie im Bereich der B-Plan bezogenen Untersuchungs-

fläche stehen teilweise in sehr engen Abständen zueinander und sind unter gegenseitiger

Wuchskonkurrenz gewachsen.

Wie in parkartigen Anlagen üblich, dominieren einige ältere oder Wuchs stärkere Bäume, an-

dere sind einseitig oder sogar unterdrückt gewachsen.

Aus Baum fachlicher Sicht ist es gerade im urbanen Bereich sinnvoll, pflegend einzugreifen

und wertvollere Bäume zu fördern.

Unter diesem Aspekt gebe ich folgende Empfehlungen:

7.1 Vorhabenfläche

Fällung der Birke Nr. 07 zur Förderung der erhaltungswürdigen Blutbuche Nr. 08.

Die Blutbuche wächst bereits in Konkurrenz zum Straßenbaum Linde Nr. S23, hierbei

handelt es sich jedoch um zwei gleichrangige und förderungswürdige Bäume.

Die Blutbuche sollte jedoch von zusätzlichen Wuchsbeeinträchtigungen befreit werden.

Fällung der Kastanie Nr. 11.

Die Kastanie wächst unter Wuchskonkurrenz der nebenstehenden prägenden Kastanie

Nr. 10 sowie der Straßenbäume Linden Nr. S26 und S27.

7.2 B-Plan bezogene Fläche

Fällung der Platane Nr. S38.

Die Platane wächst unter Wuchskonkurrenz der nebenstehenden größeren Platanen Nr.

S37 und S39.

Die beiden prägenden Platanen werden mit Entnahme des Baumes Nr. S38 in ihrer Ent-

wicklung gefördert.

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke Heinrich-von-Ohlendorffstr. 5 22949 Ammersbek

Tel.: 040 5475000-5 Fax: 040 5475000-6 E-Mall: [email protected]

Baumsachverständigenbüro Zemke

vormals Baumsachverständigenbüro Bollmann GmbH

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke ö.b.v. Sachverständiger

Baumuntersuchung - diagnose - gutachten - Wertermittlung

8. Resümee

Insgesamt ist das Projekt bei Ausführung von Baumschutz-, Sicherungs- und Erhaltungsmaß-

nahmen als Baum verträglich realisierbarzu beurteilen.

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der Planungskonkretisierung in einem

Ba u msch utz ko nze pt zu deta i 11 ie ren.

Ammersbek, den 14.08.2015

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke Heinrich-von-Ohlendorffstr. 5 22949 Ammersbek

Tel.: 040 5475000-5 Fax: 040 5475000-6 E-Mail: [email protected]

Baumsachverständigenbüro Zemke

vormals Baumsachverständigenbüro Bollmann GmbH

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke ö.b.v. Sachverständiger

Baumuntersuchung - diagnose - gutachten - Wertermittlung

C3 \

CD

7s Ü5 m u Soh . -

A r"

£ I CO

Sv»-

AA

V f trX F <D O I (t! O

ü> TU 0

^'Jgang p 3 fr»» 0)

o m m X CiO

CD \

SS ;,r o tn* :ü o*

F“

CQ o

“ (D 9-f=r

cSfe] K CT "n rv

IS N > (P S Sy «r ZT (P

0 Q X T5 TJ Jlk

Dipl.-Ing. Eckhard Zemke Heinrich-von-Ohlendorffstr. 5 22949 Ammersbek

Tel.: 040 5475000-5 Fax: 040 5475000-6 E-Mail: [email protected]