Bauverwaltung - Dezember 2009. Straßenausbau Fritz-Volbach-Straße Bürgerinformation 03.11.2011,...
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Bauverwaltung - Dezember 2009Bauverwaltung - Dezember 2009
Straßenausbau Straßenausbau Fritz-Volbach-StraßeFritz-Volbach-Straße
BürgerinformationBürgerinformation
03.11.2011, 18.30 Uhr03.11.2011, 18.30 Uhr
Sitzungssaal Rathaus, Marktplatz Sitzungssaal Rathaus, Marktplatz 11
Bauverwaltung - Dezember 2009Bauverwaltung - Dezember 2009
Straßenbau Fritz-Volbach-StraßeStraßenbau Fritz-Volbach-Straße
1.1. 18.06.2009: Ausbaubeschluss 18.06.2009: Ausbaubeschluss der Politikder Politik
2.2. Ab Frühjahr 2013: Straßen- Ab Frühjahr 2013: Straßen- und Kanalbauund Kanalbau
3.3. Bauzeit: ca. 15 MonateBauzeit: ca. 15 Monate
Bauverwaltung - Dezember 2009Bauverwaltung - Dezember 2009
StraßenausbauStraßenausbau
Die abgenutzte Straße wird durch eine Die abgenutzte Straße wird durch eine neue Anlage mit gleicher räumlicher neue Anlage mit gleicher räumlicher Ausdehnung und neuer funktionaler Ausdehnung und neuer funktionaler Aufteilung ersetzt.Aufteilung ersetzt.
Nach der Rechtsprechung ist für eine Nach der Rechtsprechung ist für eine gewöhnliche Straße eine Lebensdauer von gewöhnliche Straße eine Lebensdauer von 26 Jahren selbst für schwach belastete 26 Jahren selbst für schwach belastete Straßen als normal angesehen worden Straßen als normal angesehen worden (OVG Münster)(OVG Münster)
Was sind Straßenbaubeiträge?Was sind Straßenbaubeiträge? Straßenbaubeiträge werden zur Finanzierung von Straßenbaubeiträge werden zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen erhoben.Straßenbaumaßnahmen erhoben.
Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) sind die Kommunen verpflichtet, auf der NRW) sind die Kommunen verpflichtet, auf der Grundlage einer kommunalen Satzung Grundlage einer kommunalen Satzung Straßenbaubeiträge zu erheben. Nach dem KAG Straßenbaubeiträge zu erheben. Nach dem KAG muss diese Leistung in der Wiederherstellung muss diese Leistung in der Wiederherstellung oder Verbesserung von Straßen, Wegen oder oder Verbesserung von Straßen, Wegen oder Plätzen bestehen. Ausdrücklich nicht dazu Plätzen bestehen. Ausdrücklich nicht dazu gehören Maßnahmen zur laufenden Unterhaltung, gehören Maßnahmen zur laufenden Unterhaltung, wie z.B. das Schließen von Löchern.wie z.B. das Schließen von Löchern.
Für welche Baumaßnahmen werden Für welche Baumaßnahmen werden
Straßenbaubeiträge erhoben?Straßenbaubeiträge erhoben? Wiederherstellung einer StraßeWiederherstellung einer Straße
Eine Erneuerung ist gegeben, wenn eine abgenutzte Eine Erneuerung ist gegeben, wenn eine abgenutzte Straße durch eine neue gleichartige Straße ersetzt Straße durch eine neue gleichartige Straße ersetzt wird und die übliche Nutzungsdauer abgelaufen ist.wird und die übliche Nutzungsdauer abgelaufen ist.
Verbesserung einer StraßeVerbesserung einer Straße
Eine Straße wird verbessert, wenn der Verkehr durch Eine Straße wird verbessert, wenn der Verkehr durch die Ausbaumaßnahme zügiger, geordneter und die Ausbaumaßnahme zügiger, geordneter und reibungsloser abgewickelt werden kann, oder der reibungsloser abgewickelt werden kann, oder der Straßenaufbau dem heutigen Qualitätsstandard Straßenaufbau dem heutigen Qualitätsstandard angepasst wird.angepasst wird.
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Rechtsgrundlagen BeitragRechtsgrundlagen Beitrag
1.1. Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)Westfalen (KAG)
§ 8 Abs. 1 KAG ermächtigt die Gemeinden, Beiträge zu erheben und verpflichtet § 8 Abs. 1 KAG ermächtigt die Gemeinden, Beiträge zu erheben und verpflichtet
sie hierzu sie hierzu durch eine Sollvorschrift…durch eine Sollvorschrift…
2.2. Abgabenordnung (AO)Abgabenordnung (AO)
Rechtsgrundlage für das bei der Erhebung von Beiträgen anzuwendende Rechtsgrundlage für das bei der Erhebung von Beiträgen anzuwendende
Verfahren ist Verfahren ist § 12 KAG in Verbindung mit der Abgabenordnung.§ 12 KAG in Verbindung mit der Abgabenordnung.
3.3. Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt WipperfürthStraßenausbaubeitragssatzung der Stadt WipperfürthZurzeit geltende Ortsrecht vom 17.12.2002 – die für Anliegerstraßen (Fritz-Volbach-Str.) Zurzeit geltende Ortsrecht vom 17.12.2002 – die für Anliegerstraßen (Fritz-Volbach-Str.) den Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand auf 80 % für die Fahrbahn festgesetzt hat. den Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand auf 80 % für die Fahrbahn festgesetzt hat.
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Der Ausbaubeitrag im Der Ausbaubeitrag im RechtssystemRechtssystem
Verteilung des umlagefähigen AufwandsVerteilung des umlagefähigen Aufwandsnach Art und Maß der baulichen Nutzungnach Art und Maß der baulichen Nutzung
1 und 2 Vollgeschosse: 1 und 2 Vollgeschosse: Faktor: 1,00Faktor: 1,003 Vollgeschosse:3 Vollgeschosse: Faktor: 1,25Faktor: 1,254 Vollgeschosse:4 Vollgeschosse: Faktor: 1,50Faktor: 1,50
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Was gehört zum beitragsfähigen Was gehört zum beitragsfähigen Aufwand?Aufwand?
Der beitragsfähige Aufwand wird nach den Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlich entstandenen Kosten für folgende tatsächlich entstandenen Kosten für folgende Teilleistungen ermittelt, insbesondere für: Teilleistungen ermittelt, insbesondere für:
• FahrbahnFahrbahn• Gehweg Gehweg • StraßenentwässerungStraßenentwässerung• StraßenbeleuchtungStraßenbeleuchtung• StützbauwerkeStützbauwerke• TreppenanlagenTreppenanlagen• Ingenieur-LeistungenIngenieur-Leistungen
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Maßnahmen auf Maßnahmen auf AnliegergrundstückenAnliegergrundstücken
Das Bauprogramm erfasst auch die Angleichung der Das Bauprogramm erfasst auch die Angleichung der Grundstückszufahrten, soweit diese erforderlich sind. Grundstückszufahrten, soweit diese erforderlich sind. Dies ergibt sich aus dem Ausbauplan, der vom Ing.-Büro Dies ergibt sich aus dem Ausbauplan, der vom Ing.-Büro Feldmann erstellt und zur Grundlage der Ausschreibung Feldmann erstellt und zur Grundlage der Ausschreibung der Bauarbeiten gemacht wird. der Bauarbeiten gemacht wird.
Wer trägt die Kosten für die Angleichung der Zufahrten Wer trägt die Kosten für die Angleichung der Zufahrten auf den Privatgrundstücken?auf den Privatgrundstücken? Die Kosten tragen die Gemeinde und die Anlieger - und Die Kosten tragen die Gemeinde und die Anlieger - und zwar im gleichen Verhältnis wie für die übrigen zwar im gleichen Verhältnis wie für die übrigen Bauarbeiten entsprechend der Ausbaubeitragssatzung Bauarbeiten entsprechend der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Wipperfürth der Stadt Wipperfürth
Bauverwaltung - Dezember 2009Bauverwaltung - Dezember 2009
Wie wird der Aufwand verteilt?Wie wird der Aufwand verteilt? Der umlagefähige Aufwand wird auf die Grundstücke verteilt, die Der umlagefähige Aufwand wird auf die Grundstücke verteilt, die unmittelbar und mittelbar von der Straße erschlossen werden. Zu unmittelbar und mittelbar von der Straße erschlossen werden. Zu den erschlossenen Grundstücken gehören jedoch auch die den erschlossenen Grundstücken gehören jedoch auch die Hinterliegergrundstücke, die rechtlich und tatsächlich an die Hinterliegergrundstücke, die rechtlich und tatsächlich an die Straße angeschlossen werden können.Straße angeschlossen werden können.
Bei der Verteilung der einzelnen Grundstücke sind die Größen der Bei der Verteilung der einzelnen Grundstücke sind die Größen der einzelnen Grundstücke, sowie Art (z. B. Wohn- oder einzelnen Grundstücke, sowie Art (z. B. Wohn- oder Gewerbegrundstück) und Maß (zulässige Anzahl der Gewerbegrundstück) und Maß (zulässige Anzahl der Vollgeschosse) der Nutzung zu Grunde zu legen.Vollgeschosse) der Nutzung zu Grunde zu legen.
Die zu berücksichtigende Grundstücksfläche wird entsprechend Die zu berücksichtigende Grundstücksfläche wird entsprechend der Ausnutzbarkeit mit einem Prozentsatz vervielfältigt, der der Ausnutzbarkeit mit einem Prozentsatz vervielfältigt, der zwischen 100 % für ein- und zweigeschossige und 125 % für zwischen 100 % für ein- und zweigeschossige und 125 % für dreigeschossige Bebaubarkeit liegt. dreigeschossige Bebaubarkeit liegt.
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Wie hoch ist der Anteil der Anlieger?Wie hoch ist der Anteil der Anlieger?
Der Anliegeranteil ist abhängig von der Straßenart. Als Anliegerstraße ist die Fritz-Volbach-Str. typischerweise eine Straße mit Anliegerverkehr.Als Anliegerstraße wird eine Straße bezeichnet, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder der durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücken dienen. Wipperfürth hat den Anliegeranteil in Anliegerstraßen auf 80 %für die Fahrbahn der beitragsfähigen Kosten festgesetzt.
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BeitragsberechnungBeitragsberechnung
Kosten geschätztKosten geschätzt 776.000 EUR776.000 EUR
Anteil Stadt 20 %Anteil Stadt 20 % 155.200 EUR155.200 EUR
VerteilungsmasseVerteilungsmasse 620.800 EUR620.800 EUR
Summe der Grundstücke in m²Summe der Grundstücke in m² ca. 43.000 m² ca. 43.000 m² **Kosten/m²Kosten/m² 620.800 / 43.000 = 14,44620.800 / 43.000 = 14,44
Beispielgrundstück: 750 m²Beispielgrundstück: 750 m² Beitrag: 10.830 EURBeitrag: 10.830 EUR
** Art und Maß der baulichen Nutzung noch nicht Art und Maß der baulichen Nutzung noch nicht
berücksichtigtberücksichtigt
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Wann entsteht die Beitragspflicht?Wann entsteht die Beitragspflicht?
Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der Ausbaumaßnahme, wobei nicht Herstellung der Ausbaumaßnahme, wobei nicht der "letzte Spatenstich", sondern die formale der "letzte Spatenstich", sondern die formale Abnahme der Bauarbeiten entscheidend ist.Abnahme der Bauarbeiten entscheidend ist.
Ausnahme: Bescheide über die Erhebung von Ausnahme: Bescheide über die Erhebung von Vorausleistungen.Vorausleistungen.
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Was ist ein Was ist ein Vorausleistungsbescheid?Vorausleistungsbescheid?
Mit Beginn der Bauarbeiten hat der Unternehmer Anspruch auf (Abschlag-) Zahlungen. Obwohl die Beitragspflicht erst mit der endgültigen Herstellung der Baumaßnahme entsteht, darf die Gemeinde hierfür sogenannte Vorausleistungen erheben.
Fällig wird die Vorausleistung mit Einrichtung der Baustelle und dem Anrücken der Baumaschinen.
Fälligkeit des BeitragsFälligkeit des Beitrags
Straßenbaubeiträge sind innerhalb eines Monats Straßenbaubeiträge sind innerhalb eines Monats zu bezahlen. Dies gilt grundsätzlich auch für den zu bezahlen. Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall, dass Klage beim Verwaltungsgericht in Köln Fall, dass Klage beim Verwaltungsgericht in Köln erhoben wurde. Nähere Informationen im Bauamt erhoben wurde. Nähere Informationen im Bauamt
der Stadt Wipperfürth unter der Rufnummer der Stadt Wipperfürth unter der Rufnummer 02267 / 64-299. 02267 / 64-299.
RechtsschutzRechtsschutz
1.1. Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das einer Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das einer Klage bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren Klage bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. abgeschafft worden.
2.2. Anhörung ca. bei Baubeginn. Das betreffende Anhörung ca. bei Baubeginn. Das betreffende Grundstücke wird mit seiner in die Berechnung Grundstücke wird mit seiner in die Berechnung einfließenden Größe dargestellt. einfließenden Größe dargestellt.
3.3. Vor Erhebung einer Klage empfiehlt sich daher, mit der Vor Erhebung einer Klage empfiehlt sich daher, mit der Sachbearbeitung in Verbindung zu treten (Prozesskosten!) Sachbearbeitung in Verbindung zu treten (Prozesskosten!)
4.4. Gelegenheit, sich zu den sachlichen Umständen zu Gelegenheit, sich zu den sachlichen Umständen zu äußern.äußern.
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§ 42 Abgabenordnung§ 42 AbgabenordnungMissbrauch von rechtlichen Missbrauch von rechtlichen GestaltungsmöglichkeitenGestaltungsmöglichkeiten
Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, so umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.rechtlichen Gestaltung entsteht.
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Grundstücksteilung zum Zweck der Grundstücksteilung zum Zweck der BeitragsminderungBeitragsminderung
Im Beitragsrecht käme insbesondere die Im Beitragsrecht käme insbesondere die Grundstücksteilung eines ursprünglichen einheitlichen Grundstücksteilung eines ursprünglichen einheitlichen (Buch-) Grundstücks und Veräußerung des neu (Buch-) Grundstücks und Veräußerung des neu gebildeten Hinterliegergrundstücks an einen Verwandten gebildeten Hinterliegergrundstücks an einen Verwandten infrage, wenn dies (nachweislich) nur zum Zweck der infrage, wenn dies (nachweislich) nur zum Zweck der Verminderung der sonst das Gesamtgrundstück Verminderung der sonst das Gesamtgrundstück treffenden Beitragslast geschieht (BVerwG, Beschluss treffenden Beitragslast geschieht (BVerwG, Beschluss vom 14.01.1997, Az.: 8 B 247.96)vom 14.01.1997, Az.: 8 B 247.96)
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Vielen Dank für Ihre Vielen Dank für Ihre AufmerksamkeitAufmerksamkeit