BAV-Präsentation Die Riester`sche Rentenreform Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung...

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BAV-Präsentation Die Riester`sche Rentenreform Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung aus der Sicht des Arbeitgebers http://www.rotstift- consult.de Versorgung auf den Punkt gebracht. mit dem ROTSTIFT-VERSORGUNGS-ANALYSE-TOOL http://www.rotstift-consult.de/VG-Formular-Bedingungen.html

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Die Riester`sche Rentenreform

Auswirkungen aufdie betriebliche Altersversorgung

aus der Sicht des Arbeitgebers

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Versorgung auf den Punkt gebracht.mit dem

ROTSTIFT-VERSORGUNGS-ANALYSE-TOOL

http://www.rotstift-consult.de/VG-Formular-Bedingungen.html

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Inhalte:

Welche Durchführungswege sind zu empfehlen?

Was bleibt zu tun? - Welche Unterstützung bietet Ihr Makler?

Wie sieht die Situation in der betrieblichen Altersversorgung aus?

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Welche Versorgung hatte der Arbeitnehmer bislang?

Die oft zitierte 3 - Säulen -Theorie

betriebl. Alters-

vorsorge

private Vorsorge

gesetzlicheRentenver-sicherung

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1960 2000 2030

15 Mio

35 Mio

30 Mio

25 Mio

20 Mio

Beitragszahler pro Rentner

Beitragszahler Rentner

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Was war bisher in der betrieblichen Altersversorgung möglich?

Die bekannten Durchführungswege:

Direktversicherung

Unterstützungskasse

Direktzusage - (Pensionszusage)

Pensionskasse

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Ziel der Riester‘ schen Rentenreform :

Stabilisierung der Lohnnebenkosten

Maximierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen

Rentenversicherung auf 22 % bis zum Jahr 2030

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Ziel der Riester‘ schen Rentenreform :

Entlastung der Rentenkassen

Aber: Förderung der privaten und betrieblichen Vorsorge

Daher: Senkung des Rentenniveaus

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Ziele der Riester‘ schen Rentenreform :

Fördermaßnahmen

Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung in der

betrieblichen Altersversorgung

Zulagenförderung durchprivate „Riester-Rente“

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Riester-Rente ersetzt nicht die betriebliche und die private Altersversorgung

Die Rentenreform 2001 Betriebliche Altersvorsorge

Private Vorsorge

Gesetzliche Rentenversicherung

Riester-Rente

2000 2010 2030

LetztesNetto-Einkommen 30

70 0

646

90-100

Einkommen während der Berufs- und Pensionsphase (%)

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Wie wird „die betriebliche Altersversorgung“ durch Gehaltsumwandlung aufgewertet ?

Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Gehaltsumwandlung

Umwandlungsanspruch auf bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze

Unverfallbarkeit der Ansprüche von Beginn an

Einführung der Pensionsfonds als zusätzlichen

Durchführungsweg

Bis zum 31.12.2008 sozialversicherungsfrei

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Welche Auswirkungen hat dies für den Arbeitgeber ?

• Er muss Gehaltsumwandlung zu lassen,

• kann aber den Durchführungsweg bestimmen!

Der Arbeitgeber sollte die Initiative ergreifen!

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Gesamteinsparungen für den AG bis 31.12.2008ca. € 30.450,-!

je AN ca. € 435,-

Einsparung des AG-Anteils für die Sozialversicherung (20,15%)

Finanzieller Vorteil für den Arbeitgeber!

Einsparungen bei den Sozialversicherungsabgaben für den Arbeitgeber: Beispiel: 10 Arbeitnehmer

wünschen Gehaltsumwandlung in Höhe von 4 % der BBG

Gehaltsumwandlungs-betrag je €

2.160,-

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Die wesentlichen Merkmale der

5 Durchführungswege:

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Direktzusage

Arbeitsvertrag

Versorgungsversprechendirekter Anspruch

Arbeitgeber Arbeitnehmer

Auszahlung der Versorgungsleistung

Beitrag zurRückdeckungs-versicherung

Leistung aus derRückdeckungs-versicherung

Lebensversicherung AG

Zustimmung zum Versicherungsvertrag

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Die Direkt- oder Pensionszusage

Unbegrenzte Höhe der Gehaltsumwandlung möglich*

Jedoch hoher Aufwand durch Bilanzierung, Verwaltung und Abwicklung

Wird unabhängig vom neuen Betriebsrentenrecht weiter Anwendung finden

Ideal für individuell gestaltete Zusagen

* Begrenzung besteht durch Angemessenheitsprüfung und Erdienbarkeit

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Klientel für diese Art Altersversorgung wie bereits in der Vergangenheit:GGF und wenige leitende Angestellte ( Keyman-Position )

Findet in der arbeitnehmerfinanzierten Variante meist Anwendung in Formder sogenannten „deferred compensation“ und wird per jeweils Einmalbeitragzur Umwandlung von Tantiemen oder gewinnabhängigen Bezügen verwandt.

Wurde gerade im Zusammenhang mit der neuen Definition über „bereitserdiente aber noch nicht ausgezahlte Beträge“ erneut sehr interessant.

Förderung nach Riester nicht nötig...!

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ArbeitgeberArbeitnehmer

Rechtsanspruch gegen

Direktversicherung

Beitragszahlung

Arbeitsvertrag

Versorgungsversprechen

Ver

sorg

ungs

leist

ung

Leistungs - Phase

Anwartschafts - Phase

Vertragsabschluss

Lebensversicherung AGhttp://www.rotstift-consult.de

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Die Direktversicherung

Pauschalversteuerung nach § 40 b EStG möglich*, steuerfreie Kapital-auszahlung möglich, nur aus Sonderzahlungen sozialversicherungsfrei**Förderung über § 10 a EStG (Riester-Rente) möglich, dann jedoch nachgelagerte Besteuerung, durch Förderstufen zunächst uninteressant

Interessante Renditen (analog Lebens-oder Rentenversicherungen)

Bekannteste Form der betrieblichen Altersversorgung, kann bereits heute genutzt werden

Geringer Aufwand für den Arbeitgeber

Neu

* max 1.752/2.148 € für 2002 p/a ** bis 31.12.2008

Flexible Beitragszahlung möglich, wenn über Riester (Zulagenförderung)Neu

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Steuerklasse: 1Krankenkasse: 14,10%Kirche: NeinKinder: NeinBruttoeinkommen: 30.000 €Geboren: 1968Versicherungsbeitrag: 1.752 €Sozialversicherungspflicht: EntfälltBerechnungszeitraum: Jahr 2002

Beispiel : Direktversicherung als Entgeltumwandlungbei jährlicher Zahlungsweise aus dem Sondergehalt

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Vom Brutto werden1.752,- € gespart

Steuereinsparungvon 232,73 €

Ersparnis Sozialversicherung

von 362,67 €

Effektiver Nettoaufwand von 1.156,60 €

Beispiel : Direktversicherung als Entgeltumwandlungbei jährlicher Zahlungsweise aus dem Sondergehalt

ohne Direktversicherung mit DirektversicherungBruttoarbeitslohn 30.000,00 € 28.248,00 € -Lohnsteuer 5.385,00 € 4.814,00 € -Solidarzuschlag 296,17 € 264,77 € -Kirchensteuer 0,00 € 0,00 € -Krankenversicherung 2.115,00 € 1.991,48 € -Rentenversicherung 2.865,00 € 2.697,68 € -Arbeitslosenversicherung 975,00 € 918,06 € -Pflegeversicherung 255,00 € 240,11 €

Nettolohn 18.108,83 € 17.321,90 € +Kindergeld 0,00 € 0,00 € +Abzug/Zuzahlung 0,00 € -369,67 €

Auszahlung 18.108,83 € 16.952,23 €

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Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. ohne DV - Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. mit DV

5.681,17 € 5.078,77 €

Steuervorteil 232,73 €

Sozialversicherung ohne DV - Sozialversicherung mit DV

Effektiver Aufwand für den Arbeitnehmer

Ersparnis Sozialversicherung

1.156,60 €

362,67 €

18.108,83 € 16.952,23 €

6.210,00 € 5.847,33 €

Auszahlung ohne DV - Auszahlung mit DV

Diese Versicherung kostet somit anstatt 1.752 € nur 1.156,60 €

- Pauschale Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. 369,67 €

Beispiel : Entgeltumwandlung bei jährlicher Zahlungsweise

Stand 2002 / ohne Gewähr http://www.rotstift-consult.de

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ArbeitgeberArbeitnehmer

Rechtsanspruch gegen

Pensionskasse

Pensionskasse

Beitragszahlung

Arbeitsvertrag

Versorgungsversprechen

Ver

sorg

ungs

leist

ung

Leistungs - Phase

Anwartschafts - Phase

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Die Pensionskasse

Pauschalversteuerung nach § 40 b EStG möglich (max 1.752,-/2.148,- €), steuerfreie Kapitalauszahlung, nur aus Sonderzahlungen sozialversicherungsfrei

Förderung über § 10 a EStG (Riester-Rente) möglich

Gehaltsumwandlung bis 2.160,- € möglich*, nachgelagerte Besteuerung, aber sozialversicherungsfrei ( bis 31.12.2008 )

Flexible Beitragszahlung möglich

Bisher kaum als überbetrieblicher Durchführungsweg angeboten

* max 4% der BBG der gesetzl. Rentenversicherung

Neu

Neu

Neu

Achtung: Rangfolge beachten!!

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Priorität hat bei der Umwandlung immer die Durchführung nach § 3 Nr.63 EStG vor dem Weg §40b EStG (Pauschalsteuer) !

Erst wenn die 4% BBG nach § 3 Nr.63 EStG vollzogen sind, kann der AN darüber hinausgehende Beträge nach §40b EStG umwandeln - aber dann auch hier wie bei der DV mit max. 1.752/2.148 € p/a !

Wichtig !!

!

!

Geringer Aufwand für den Arbeitgeber

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Steuerklasse: 1Krankenkasse: 14,10%Kirche: NeinKinder: NeinBruttoeinkommen: 2.500 €Geboren: 1968Versicherungsbeitrag: 150 €Sozialversicherungspflicht: entfälltBerechnungszeitraum: Monat 2002

Beispiel: Pensionskasse als Entgeltumwandlung § 3 Nr. 63 EStG

Vorrangig bei

Entgeltumwandlung

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ohne Pensionskasse mit PensionskasseBruttoarbeitslohn 2.500,00 € 2.350,00 € -Lohnsteuer 448,75 € 400,25 € -Solidarzuschlag 24,68 € 22,01 € -Kirchensteuer 0,00 € 0,00 € -Krankenversicherung 176,25 € 165,67 € -Rentenversicherung 238,75 € 224,43 € -Arbeitslosenversicherung 81,25 € 76,38 € -Pflegeversicherung 21,25 € 19,98 €

Nettolohn 1.509,07 € 1.441,28 € +Kindergeld 0,00 € 0,00 € +Abzug/Zuzahlung 0,00 € 0,00 €

Auszahlung 1.509,07 € 1.441,28 €

Vom Brutto werden150,- € gespartBrutto=Netto

Steuereinsparungvon 51,17 €

Ersparnis Sozialversicherung

von 31,04 €

Effektiver Nettoaufwand von 67,79 €

Stand 2002 / ohne Gewähr

Beispiel: Pensionskasse als Entgeltumwandlung § 3 Nr. 63 EStG

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Steuervorteil und Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge

Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. ohne P-Kasse - Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. mit P-Kasse

473,43 € 422,26 €

Steuervorteil 51,17 €

Sozialversicherung ohne P-Kasse - Sozialversicherung mit P-Kasse

Effektiver Aufwand für den Arbeitnehmer

Ersparnis Sozialversicherung

67,79 €

31,04 €

1.509,07 € 1.441,28 €

517,50 € 486,46 €

Auszahlung ohne P-Kasse - Auszahlung mit P-Kasse

Diese Versicherung kostet also anstatt 150,- € nur 67,79 €

Beispiel: Pensionskasse als Entgeltumwandlung § 3 Nr. 63 EStG

Stand 2002 / ohne Gewähr http://www.rotstift-consult.de

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ArbeitgeberArbeitnehmer

Rechtsanspruch gegen

Pensionsfonds

Beitragszahlung

Arbeitsvertrag

Versorgungsversprechen

Zahlu

ng d

er L

eist

unge

n

auss

chlie

sslic

h R

ente

n

Leistungs - Phase

Anwartschafts - Phase Pensionsfonds

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Die Pensionsfonds

Renditen wegen liberalerer Kapitalanlagevorschriften interessant (hoher Investmentanteil möglich, aber noch nicht sicher)

Förderung über § 10 a EStG (Riester-Rente) möglich

Geringer Aufwand für den Arbeitgeber

Gehaltsumwandlung bis 2.160,- € möglich*, nachgelagerte Besteuerung, aber sozialversicherungsfrei (bis 31.12.2008)

Flexible Beitragszahlung möglich

Bisher in Deutschland nicht zugelassen, wichtige Durchführungs-verordnungen fehlen, voraussichtlich erst Mitte 2002 einsetzbar

Neu

* max. 4% der BBG der gesetzl. Rentenversicherung http://www.rotstift-consult.de

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Anwartschafts - Phase Leistungs - Phase

Unterstützungskasse

Arbeitsvertrag

VersorgungsversprechenArbeitgeber

Zuwendungen/Beitrag

ArbeitnehmerHUV Renten- oder

Kapitalleistung

Beitrag zurRückdeckungs-versicherung

Leistung aus derRückdeckungs-versicherung

Verpfändungder Rück-deckungs-versicherung

Lebensversicherung AG

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Die Unterstützungskasse

Interessante Renditen wie in der Lebens- und Rentenversicherung

Jedoch nur mit konstanter oder steigender Beitragszahlung möglich

Steuerfreie Gehaltsumwandlung praktisch unbegrenzt möglich, sozialversicherungsfrei bis 2.160,- €

Geringer Aufwand für den Arbeitgeber!!!keine Gebühren des Arbeitgebers an die U-Kasse!

Häufig genutzter Durchführungsweg, insbesondere für besserverdienende Angestellte, kann bereits heute installiert werden

Vorsorgekapital kann bei Bedarf steuerunschädlich in Pensionsfonds übertragen werden

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? Steuereinsparung während des aktiven Arbeitslebens und niedrigere Steuersätze zum Rentenzeitpunkt sowie hohe Freibeträge bei der Unterstützungskasse

? Verwaltungsarbeiten werden von dem HUV übernommen ohne zusätzliche Kosten für den AG

? Der Arbeitgeber braucht nicht Mitglied des HUV werden und somit keine Gebühren zu zahlen

? Kein Nachfinanzierungsrisiko für den AG bei Ausscheiden mit unverfallbarer Anwartschaft

? Kein Bilanzausweis? Kapitalwahlmöglichkeit (Einmalauszahlung oder

lebenslange Rente)

Vorteile der Unterstützungskasse

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Steuerklasse: 1Krankenkasse: 14,10%Kirche: NeinKinder: NeinBruttoeinkommen: 6.250 €Geboren: 1968Versicherungsbeitrag: 400 €Sozialversicherungspflicht: entfälltBerechnungszeitraum: Monat 2002

Beispiel: Unterstützungskasse als Entgeltumwandlung

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ohne Unterstützungskasse mit UnterstützungskasseBruttoarbeitslohn 6.250,00 € 5.850,00 € -Lohnsteuer 2.085,08 € 1891,58 € -Solidarzuschlag 114,67 € 104,03 € -Kirchensteuer 0,00 € 0,00 € -Krankenversicherung 237,94 € 237,94 € -Rentenversicherung 429,75 € 429,75 € -Arbeitslosenversicherung 146,25 € 146,25 € -Pflegeversicherung 28,69 € 28,69 €

Nettolohn 3207,62 € 3011,76 € +Kindergeld 0,00 € 0,00 € +Abzug/Zuzahlung 0,00 € 0,00 €

Auszahlung 3207,62 € 3.011,76

Vom Brutto werden400,- € gespartBrutto=Netto

Steuereinsparungvon 204,14 €

Ersparnis Sozialversicherung

von 0 €

Effektiver Nettoaufwand von 195,86 €

Beispiel: Unterstützungskasse als Entgeltumwandlung

Stand 2002 / ohne Gewähr

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Steuervorteil und Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge

Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. ohne U-Kasse - Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. mit U-Kasse

2.199,75 € 1.995,61 €

Steuervorteil 204,14 €

Sozialversicherung ohne U-Kasse - Sozialversicherung mit U-Kasse

Effektiver Aufwand für den Arbeitnehmer

Ersparnis Sozialversicherung

195,86 €

0 €

3.207,62 € 3.011,76 €

842,63 € 842,63 €

Auszahlung ohne U-Kasse - Auszahlung mit U-Kasse

Diese Versicherung kostet also anstatt 400,- € nur 195,86 €

Beispiel: Unterstützungskasse als Entgeltumwandlung

Stand 2001 / ohne Gewähr http://www.rotstift-consult.de

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Jahresprämie Alter garantierte Rente* mögliche Rente* garantierte Ablaufleistung*

brutto netto** m w m w m w

1500,- € 636,- € 25 531,84 462,70 1.326,29 1.126,72 107.481 106.449

1500,- € 636,- € 30 435,04 377,80 962,77 817,06 86.048 85.292

1500,- € 636,- € 35 341,23 302,78 667,41 581,48 67.493 67.025

1500,- € 636,- € 40 266,50 236,41 461,44 402,90 51.555 51.275

1500,- € 636,- € 45 200,16 177,64 309,30 270,91 37.848 37.719

1500,- € 636,- € 50 138,00 122,74 189,95 167,43 26.094 26.062

2160,- € 919,- € 25 770,62 670,44 1.921,76 1.632,59 155.737 154.242

2160,- € 919,- € 30 630,36 547,42 1.395,02 1.183,89 124.681 123.585

2160,- € 919,- € 35 494,43 438,72 967,04 842,54 97.795 97.118

2160,- € 919,- € 40 386,15 342,55 668,61 583,78 74.702 74.296

2160,- € 919,- € 45 290,03 257,40 448,17 392,54 54.841 54.655

2160,- € 919,- € 50 199,96 177,84 275,24 242,58 37.810 37.762

Leistungen der Unterstützungskasse Muster AG im Überblick

* Endalter 65 Jahre / Rentengarantiezeit 10 Jahre** Prämie p.a. / Bruttojahresgehalt 30.000 € / Sozialversicherungsfreiheit begrenzt bis 31.12.2008

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DirektzusageUnter-

stützungs-kasse

Direktver-sicherung

Pensions-kasse

Pensions-fonds

*soweit nicht bereits durch steuerfreien Arbeitgeberbeitrag ausgeschöpft

Besteuerung der Beiträge

Keine Besteuerung der Beiträge;

keine Obergrenze

Beitrag bis zu 4% der BBG

steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG*

pauschale Lohnsteuer nach

§ 40b EStG

Beiträge für nach § 10a geförderte

Entgeltumwandlung werden individuell lohnversteuert;

Förderung durch Zulagen/ Sonderausgabenabzug

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DirektzusageUnter-

stützungs-kasse

Direktver-sicherung

Pensions-kasse

Pensions-fonds

Pauschal besteuerte Entgeltumwandlung bis 2008

beitragsfrei möglich, sofern aus zusätzlichem Lohn/Gehalt

Arbeitgeberbeiträge sind beitragsfrei

im Rahmen des § 40b EStG

Nach § 10a geförderteBeiträge sind immer sozialversicherungspflichtig

Beitragspflicht zur Sozialversicherung

Bis 2008 ist der Beitrag aus Entgeltumwandlung bis zu 4% der

BBG beitragsfrei,

Arbeitgeberbeiträge bis 4 % der BBG beitragsfrei

bis 2008 ist der Beitrag aus

Entgeltumwandlung bis zu 4% der BBG beitragsfrei

Arbeitgeberbeiträge sind generell beitragsfrei

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DirektzusageUnter-

stützungs-kasse

Direktver-sicherung

Pensions-kasse

Pensions-fonds

Besteuerung der Leistungen

Lohnsteuerpflichtig (§ 19 EStG); aber diverse Freibeträge

bei Kapitalauszahlung fiktive Fünftelung nach § 34 EStG möglich

alternativ

Verteilung des Kapitals auf

5 Jahre möglich, bei U-Kasse nur, wenn ein entsprechender Auszah-lungsplan mit dem Rück-deckungsversicherer vereinbart ist (beim HUV nicht möglich)

Soweit der Aufwand steuerfrei

(nach § 3 Nr.63 EStG) :

volle Versteuerung der Leistungen nach § 22 [5] EStG

Pauschalbesteuerung der Beiträge

Renten: mit dem Ertragsanteil

Kapital: i.d.R. steuerfrei

Nach § 10a geförderte Entgeltumwandlung:

volle Versteuerung der Leistungen nach § 22[5] EStG

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Förderkonzepte im Überblick ( §10a + §§79-99 EStG )

2002/2003

Förderfähig*:fester Betrag€ 525

Mindesteigenbeitrag

1% der im Vorjahrerzielten RV-beitragspflichtigenEinnahmen,mind. € 45/38/30bei 0/1/2 oder mehrKindern

Grundzulage: € 38

Kinderzulage: € 46

2004/2005

Förderfähig*:fester Betrag € 1.050

Mindesteigenbeitrag

2% der im Vorjahrerzielten RV-beitragspflichtigenEinnahmen,mind. € 45/38/30bei 0/1/2 oder mehrKindern (bis 2004)

Grundzulage: € 76

Kinderzulage: € 92

2005/2006

Förderfähig*:fester Betrag€ 1.575

Mindesteigenbeitrag

3% der im Vorjahrerzielten RV-beitragspflichtigenEinnahmen,mind. € 90/75/60bei 0/1/2 oder mehr

Kindern (ab 2005)

Grundzulage:€ 114

Kinderzulage:€ 138

Ab 2008

Förderfähig*:fester Betrag€ 2.100

Mindesteigenbeitrag

4% der im Vorjahrerzielten RV-beitragspflichtigenEinnahmen,mind. € 90/75/60bei 0/1/2 oder mehrKindern

Grundzulage: €154

Kinderzulage: €185

*maximal als Sonderausgaben abzugsfähig

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BAV-Präsentation

Zielgruppen der DurchführungswegeDirektversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Direktzusage

Berufsstarter junge

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer im mittleren Alter

Leitenede AN, Geschäftsführer und Vorstände

einer AG

(Ältere) Arbeitnehmer mit

mittleren bis hohen

Einkommen

Arbeitnehmer mit Familien

Fondsorientierte Arbeitnehmer

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BAV-Präsentation

Die Durchführungswege aus Arbeitgebersicht:

Riester-Produkte Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Direktzusage

Arbeitsaufwand keiner gering

externe Kosten keine keine keine PSV-Beiträge

Haftung keine Subsidiärhaftung Haftung Haftung

Direktversicher-ung

geringer als bei Direktversicher-ung darstellbar

geringer als bei Direktversicher-ung darstellbar

höher als bei Direktversicherung

erheblicher Aufwand wg.

Bilanzierung der Zusagen

Verwaltungskosten für U-Kasse und

PSV-Beiträge

evtl. Kosten für Bilanzgutachten

und PSV-Beiträge

theoretische Subsidiärhaftung

theoretische Subsidiärhaftung

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Über die Rotstift-Consult stehen Ihnen alle Formen der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung !

Jederzeit: Direktversicherungen

Seit 2001: Optimierte Unterstützungskasse

Seit 2002: Pensionskasse und Pensionsfonds

jederzeit: Individuelle Pensions-/Direktzusagen

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