Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus der Sicht des Arbeitgebers
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Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus der Sicht des Arbeitgebers
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Herzlich willkommen zum Themenabend„Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus der Sicht des Arbeitgebers “
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 3
Agenda
Betriebsbedingte Kündigung
Exkurs: Unternehmensplanung
Exkurs: Strategisches Personalcontrolling
Abmahnung,
Außerordentliche Kündigung,
Personen- und verhaltensbedingte Kündigung
Folgen der Kündigung und sonstige Besonderheiten
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Allgemeines
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Allgemeines
Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz
Formerfordernisse
Kündigungsfristen
Zugang der Kündigung und der Nachweis in der Praxis
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Betriebsbedingte Kündigung
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Betriebsbedingter Grund
Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
Unternehmerentscheidung
Innerbetriebliche und außerbetriebliche Gründe
Organisationskonzept des Arbeitgebers
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Betriebsbedingter Grund
Umsetzung der Unternehmerentscheidung
Beweislast
Unternehmerentscheidung muss greifbare Formen angenommen haben
Prognose, dass keine Beschäftigungsmöglichkeit zum Kündigungstermin
Selbstbindende und gestaltende Unternehmens-entscheidungen
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Betriebsbedingter Grund
Dringlichkeit der betrieblichen Erfordernisse
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Keine Unzumutbarkeit erforderlich
Keine weitere Interessenabwägung
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Betriebsbedingte Kündigung
Gerichtliche Überprüfung
Unternehmerentscheidung grds. nicht überprüfbar
Evtl. Fehldispositionen sind hinzunehmen
Lediglich Missbrauchskontrolle, offensichtlich unsachlich oder willkürlich
Umsetzung der Entscheidung ist voll überprüfbar
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Betriebsbedingte Kündigung
Einzelheiten fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
Unternehmensbezug nicht Konzernbezug
Betriebsbegriff
Weiterbeschäftigungsmöglichkeit betrifft nur freie Arbeitsplätze; kein Anspruch auf Schaffung neuer Arbeitsplätze
Betrifft nur vergleichbare Arbeitsplätze
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Betriebsbedingte Kündigung
Beweislastfragen
Bei innerbetrieblichem Grund ist Existenz der Unternehmerentscheidung darzulegen und ggf. zu beweisen
Bei außerbetrieblichen Gründen sind diese Gründe darzulegen und ggf. zu beweisen
Bsp: Umsatzrückgänge
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Exkurs: Unternehmensplanungim Kontext des heutigen Themas
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Krisen entwickeln sich exponentiell…
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Aufwand
Handlungsspielraum Insolvenz
Liquiditäts-mangel
Verschuldung
ErgebnisrückgangLeistungsrückgang
Zeitablauf
hoch
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Durch Planung erhalten Sie ein realistischesBild über die mögliche UnternehmensentwicklungAufdeckung von Liquiditätsengpässen
Entwicklung der Erfolgs-, Finanz- und Vermögenslage bis zu 5 Jahre
Erkennen mittelfristiger Entwicklungen
Sicherheit bei der Beurteilung betrieblicher Entscheidungen
Transparenz durch Berücksichtigung der Zusammenhänge im Betrieb
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Teilplanungen bilden einzelne Aspekte des Unternehmens ab
UmsatzplanMaterialBeschaffungs-
plan PersonalProduktionsplan
Erfolgsplan InvestitionsplanLeistungsplan
Kostenplan
Bilanzplan
Einzahlungen LangfristigerFinanzplan
Auszahlungen
Liquiditätsplan kurzfristig langfristig
Kreditplan
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Wir integrieren Ihre Teilplanungen zu einem konsistenten Gesamtplan für Erfolg und Liquidität
Plan-BilanzPlan-GuVPlan-BWA
Plan-Liquidität
Integrierte Erfolgs- und Finanzplanung
Absatz-, Umsatz-planung
Investitions-planung
Materialplanung + sonst. Aufwand
Steuerplanung
Finanzierungs-planung
Personalkosten-planung
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Exkurs Ende
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Weitere Einzelfälle
Auftragsrückgang
Umsatzrückgang
Kurzarbeit
Aufgabenübernahme durch Unternehmer
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Weitere Einzelfälle
Auslagerung von Tätigkeitsbereichen
Austauschkündigung
Änderung von Anforderungsprofilen
Betriebsstilllegung; Teilbetrieb; Betriebsabteilung
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Sozialauswahl
Besonderheit der betriebsbedingten Kündigung
Grds. bei allen betriebsbedingten Kündigungen, auch Massenentlassungen; entfällt nur bei Kündigung aller Arbeitnehmer
Gewisser Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers
Setzt Kenntnis der Sozialdaten voraus
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Exkurs: Strategisches Personalcontrolling
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Strategisches Personalcontrolling
„Langstreckennavigation“ – Langfristige Ausrichtung
Personalstrategie vor dem Eintreten von Veränderungen anpassen
Umfeldveränderungen kündigen sich durch schwache Signale an
Umso früher man Signale erkennt, desto größer ist der noch vorhandene Handlungsspielraum
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Strategisches Personalcontrolling
Vorbereitung von personalrelevanten Entscheidungen
Quantitative als qualitative Faktoren berücksichtigen
Mitarbeiter sind zu einem wichtigen Faktor im Wettbewerb geworden
Personalcontrolling stellt die menschliche Arbeit in den Mittelpunkt
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Strategisches Personalcontrolling
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Strategisches Personalcontrolling
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Strategisches Personalcontrolling
Konzentration auf „weiche Kennzahlen“
Personalhaltung/-weiterentwicklung
Personaleinstellung
Personalentlassung
Bestehende Erfolgspotenziale sichern, neue Erfolgspotenziale schaffen
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Strategisches Personalcontrolling
Personalcontrolling geht über Analysen, die zur Krisenbewältigung benötigt werden, hinaus.
Human Capital Management – Mitarbeiter als „vorhandenes Kapital“ sehen
Die passenden Mitarbeiter an der passenden Stelle zur richtigen Zeit einsetzen
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Exkurs Ende
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Betriebsbedingte Kündigung/PersonenkreisAlle vergleichbaren Arbeitnehmer eines Betriebs
Wartezeit
Nicht befristet beschäftigte Arbeitnehmer sind nicht einzubeziehen
Ebenso Arbeitnehmer, bei denen die ordentliche Kündigung gesetzlich ausgeschlossen ist
Bsp.: Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder
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Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbezogenheit und betriebl. Vergleichbarkeit
Nur bezogen auf einen Betrieb, nicht auf das gesamte Unternehmen
Organisatorische Einheit
Räumliche Trennung nicht entscheidend
Beschränkung auf Teilbetrieb oder Betriebsabteilung nicht zulässig
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Betriebsbedingte Kündigung
Vergleichbarkeit i. S. einer horizontalen Vergleichbarkeit
Austauschbarkeit
Diese muss arbeitsplatzbezogen sein
Ermittlung anhand des konkreten Arbeitsinhaltes
Möglichkeit einer raschen Einarbeitung
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Betriebsbedingte Kündigung
Keine vertikale Vergleichbarkeit
Ausnahme: Arbeitsvertrag sieht ausdrücklich andere Beschäftigungsmöglichkeiten vor.
Voll- und Teilzeitkräfte sind grds. gleichermaßen zu berücksichtigen
Ausnahme: Unternehmerentscheidung, dass nur noch entweder Teil- oder Vollzeitkräfte eingesetzt werden sollen. Dies ist zulässig.
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Abgrenzungskriterium VergleichbarkeitWäre eine Umsetzung auf die andere Stelle noch vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt oder ist eine Änderungskündigung erforderlich.
Gestaltungsmöglichkeiten
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Auswahlgesichtspunkte SozialauswahlHauptfaktoren: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung
Punkteschema
Beurteilungsspielraum
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Betriebsbedingte Kündigung
Ausnahmeregelung
Arbeitnehmer sind nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt
Kenntnisse und Fähigkeiten
Leistungen
Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Beweislastfragen
Arbeitnehmer muss behaupten, Auswahl sei fehlerhaft
Schweigt Arbeitgeber gilt Vortrag als zugestanden
Arbeitgeber hat konkret vorzutragen, weshalb andere Arbeitnehmer schutzwürdiger sind
Trägt Arbeitgeber konkret vor, trifft dann den Arbeitnehmer die volle Beweislast, dass Sozialauswahl nicht korrekt ausgeübt wurde
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Folgen fehlerhafter Sozialauswahl
Unbeachtlich, wenn sich der Personenkreis der zu kündigenden Arbeitnehmer auch bei zutreffender Sozialauswahl nicht ändert
Sofern es sich auswirkt; BAG früher sog. Dominoeffekt; BAG heute: nur der bei der Sozialauswahl besser gestellte Arbeitnehmer kann sich erfolgreich auf Fehler berufen
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Sonderfall sog. § 1 a KSchG-Kündigung:In Fällen betriebsbedingter Kündigung wird Abfindung in Höhe von 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr angeboten
Mit Verstreichen der Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage entsteht Anspruch auf Abfindung, sofern keine Klage eingereicht wurde
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Abmahnung, außerordentliche Kündigung, personen- und
verhaltensbedingte Kündigung
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Abmahnung
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 43
Abmahnung oder Kündigung?
Unpünktlichkeit/Verspätungen
Krankheit/„Krank feiern“/Androhen von Arbeitsunfähigkeit
Internet während Arbeitszeit?
Beleidigung?
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 44
Abmahnung oder Kündigung?
Verstoß gegen innerbetriebliche Rauch- und Alkoholverbote?
Unentschuldigtes Fehlen?
Falsches Aufschreiben Arbeitszeit (Betrug)/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fälschen/ Diebstahl (Emmely)
Weigerung, Aufgaben zu übernehmen? Bzw. zu erledigen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 45
Wesentliche Voraussetzungen der Abmahnung:Pflichtverstoß von erheblichem Gewicht
Abgemahnter Pflichtverstoß muss im Wiederholungsfall eine Kündigung rechtfertigen
TV: vorherige Anhörung?
Zeitnah
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Musterformulierung
Abmahnung
Sehr geehrte Frau Schneider,
Ihr nachfolgend dargestelltes Verhalten gibt uns Veranlassung, Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten hinzuweisen:
Am Freitag, den 13.05.2011 sind Sie erst um 11:30 Uhr zur Arbeit erschienen, obwohl Ihre regelmäßige Arbeitszeit um 10:30 Uhr beginnt.
Im Interesse eines ungestörten Arbeitsablaufs und mit Rücksicht auf die Mitarbeiter, welche pünktlich zur Arbeit erscheinen, können wir Ihr Fehlverhalten nicht hinnehmen. Erscheinen Sie daher pünktlich zur Arbeit.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie bei erneutem Fehlverhalten mit einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 47
Inhalt der Abmahnung:
Überschrift „Abmahnung“
Genaue Schilderung SV
Eindeutige Wertung Verhalten als Vertragspflichtverletzung; Aufzählung verletzte Pflichten
Androhung arbeitsrechtliche Konsequenzen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Sonstiges zum Ausspruch der Abmahnung:Aufbewahrungsdauer
Gegendarstellung
Bei wiederholtem Verstoß: Kündigung
Wichtig: Zugang Abmahnung sichern
Mitwirkung BR bei Abmahnung?
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Reaktionsmöglichkeiten des AN:
Aufforderung an AG Abmahnung zu entfernen, Klage auf Entfernung
Gegendarstellung
Beschwerde beim AG/BR
Zunächst keine Reaktion - Später in Kündigungsschutzprozess
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Außerordentliche Kündigung
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
§ 626 BGB:
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
§ 626 BGB:
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Beispielformulierung
Kündigung
Sehr geehrter Herr Schreiber,
hiermit kündigen wir Ihr Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise fristgemäß zum nächst zulässigen Zeitpunkt.
Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass Sie sich innerhalb von drei Monaten vor dem Beendigungstermin bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden sowie eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung zu entfalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Personen- und Verhaltensbedingte Kündigung
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Verhaltensbedingte Kündigung
Verletzung vertraglicher Pflichten: Einschlägige Abmahnung erfolgt oder ob wg. Schwere der Pflichtverletzung ausnahmsweise entbehrlich.
Negative Prognose: Gefahr zukünftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses
Interessenabwägung
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Personenbedingte Kündigung
Negative Prognose: AN ist aufgrund mangelnder Eignung oder persönlicher Fähigkeiten nicht mehr in der Lage, künftig seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen
Mangelnde Eignung bzw. fehlende Fähigkeit führt (e) zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Interessen des Arbeitgebers
Interessenabwägung
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Folgen der Kündigung und sonstige Besonderheiten
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Folgen der Kündigung
Weiterbeschäftigungsanspruch
Freistellung
Abgeltung Urlaub
Ausgleichsquittung
Zeugnis
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 59
Zeugnis
§ 109 GewO
(1)Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
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Sonstige Besonderheiten
Fallstrick: Weiterbeschäftigung befristete Arbeitsverträge
Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderte)
Änderungskündigung
Aufhebungsvertrag
Vergleich
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 61
Sonderkündigungsschutz
§ 9 MuSchG
§ 85 SGB IX (Schwerbehinderte)
Auszubildende
Massenentlassungen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 62
Änderungskündigung
Abgrenzung zur Weisung
2 Elemente der Änderungskündigung:1. Kündigung des Arbeitsverhältnisses2. Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsvertrags
Reaktionsmöglichkeiten des AN:1. vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots2. Ablehnung3. Annahme unter Vorbehalt
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 63
Aufhebungsvertrag
Wirksamkeit
Inhalt
Anfechtung
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 64
Vergleich/Abfindung
i.d.R. Bruttobeträge, wenn nichts anderes vereinbart ist
Zahlungszeitpunkt?
Höhe: bei gleicher Risikoverteilung: ½ Bruttomonatsgehalt/Beschäftigungsjahr
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