Be Ver - radix Training...GE = Gewerbegebiet WES = Wertermittlungsstichtag GFZ =...
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Andreas BenderDiplom Sachverständiger (DIA)
Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LF) - DIN EN ISO/IEC 17024
EFH Be VerKurzgutachten: Gutachterliche Kurzstellungnahme: Wertermittlung: Werteinschätzung: Überschlägige Werteinschätzung:
über die Liegenschaft: 1 Eigentumswohnung weitere Beschreibung: mit Carport
Straße - Hausnummer: 67071 LudwigshafenPLZ - Ort / Ortsteil: / Melm
Flur-Nr. / Blatt / Grundbuch von: / /5209/8 4140 Oppau
* Wertermittlungsstichtag (WES):
Erstellt von:
Straße/Nr.:Ort/Ortsteil:
Mobil:Telefon:Fax:
E-Mail:Webseite:
Der Wert, wurde ermittelt mit rund: Der Wert, wurde ermittelt mit rund: 137.000,00 €137000
( in Worten: einhundertsiebenunddreißigtausend Euro )
wert4you KG - Sachverständigen- & Immobilienbüro
0176 246 1174406231 634 92306231 634 923
Immobilienbü[email protected]
( in Worten: einhundertsiebenunddreißigtausend Euro )
Sachverständigen- &
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15.02.2016 Aktenzeichen: MBW,ETW,Bender
Empfehlung Bildformat:
3:2bspw. 1800 x 1200 / 4288 x 2848
oder im Format:
4:3bspw. 1600 x 1200 / 2560 x 1920
Werteinschätzung:
Erwin-Brünisholz-Weg 8
Bahnhofstraße 17
http://www.wert4you.de
67126 Hochdorf-Assenheim
ertung kehrswertgutachen nach § 194 BauGB:
18
8)
9)
10)
Gebäudebeschreibung allgemein
6)
7)
wert4you KG - Sachverständigen- & Immobilienbüro
5
Lagebeschreibung 6
Grundstücksdaten 7
Allgemeine Angaben
13)
14)
5)
8
Gebäudeausstattung 9
Leistungsabgrenzung 4
Verfahrenswahl 11
Bodenwertberechnung 12
Ertragswertberechnung 14
11)
12)
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Wesentliche Rechtsgrundlagen 3
Verwendete Literatur
Inhaltsverzeichnis
1)
2)
Übersicht der wesentlichen Daten zur Wertermittlung 1
Abkürzungen 2
3)
4)
Ermittelter Wert 17
1.
1997 Ursprungsbaujahr:
Flächenangaben: 1.506,00 Grundstücksgröße: 1.506,00 m² (Miteigentum)n.r. Geschossfläche: n.r. m²
Mittwoch, 14. März 1900 Wohnfläche (gesamt): 74,50 m² Samstag, 0. Januar 1900 Bruttogrundfläche (gesamt): n.r. m²
26911,9188
137000
Montag, 15. Februar 2016
Samstag, 10. Dezember 2016
26.911,92 €
wirtschaftl. Restnutzungsdauer: 51 Jahre
137.000,00 €
Qualitätsstichtag: Datum der Ortsbesichtigung:
Bodenwert:
Verkehrswert: 137.000,00 €
Montag, 15. Februar 2016
(Miteigentum)
Adressdaten:
Flurstücksnummer/n: 5209/8
Jahresdaten:
Gesamtnutzungsdauer: 70 Jahre
1997
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1. Übersicht über die wesentlichen Daten zur Wertermittlung:
Eigentumswohnung / mit Carport
wert4you KG - Sachverständigen- & Immobilienbüro 1
Objektart / Bebauung:
Erwin-Brünisholz-Weg 8, 67071 Ludwigshafen / Melm
Bewertungszweck:
Wertermittlungsstichtag:
Wertermittlung aufgrund Verkaufsabsicht.
Werteinschätzung:
2)
AF = Anpassungsfaktor MEA = Miteigentumsanteile
AWM = Alterswertminderung MFH = Mehrfamilienhaus
B = baureifes Land MI = Mischgebiet
BGBl = Bundesgesetzblatt MK = Kerngebiet
BGF = Bruttogrundfläche NHK = Normalherstellungskosten
Bj = Baujahr n.r. = nicht relevant
BL = Bundesland o = offene Bauweise
BNK = Baunebenkosten OG = Obergeschoss
BPI = Baupreisindex p.a. = per anno (pro Jahr)
B-Plan = Bebauungsplan p.m. = pro Monat
BRW = Bodenrichtwert R = Rohbauland
BuGmW = Banken und Geschäftshäuser REH = Reihenendhaus
mit Wohnungen RLZ = Restlaufzeit
BWK = Bewirtschaftungskosten RND = Restnutzungsdauer
DG = Dachgeschoss RMH = Reihenmittelhaus
DHH = Doppelhaushälfte S = Sonderbaufläche
EG = Erdgeschoss SO = Sondergebiet
EFH = Einfamilienhaus SP = Spänner
EBR = Erbbaurecht SV = Sachverständiger/n
ERBV = Erbbaurechtsvertrag SW = Wochenendhausgebiet
ErbbauRG = Erbbaurechtsverordnung W = Wohnbauflächen
EVV = Ertragsvervielfältiger WA = allgemeines Wohngebiet
G = gewerbliche Baufläche WB = besonderes Wohngebiet
g = geschlossene Bauweise WE = Wohneinheiten
GAA = Gutachterausschuss WertR = Wertermittlungsrichtlinien
GE = Gewerbegebiet WES = Wertermittlungsstichtag
GFZ = Geschossflächenzahl Wfl = Wohnfläche
GI = Industriegebiet WuG = Wohn- und Geschäftshaus
GND = Gesamtnutzungsdauer WR = reines Wohngebiet
Grdst = Grundstück WS = Kleinsiedlungsgebiet
GRZ = Grundflächenzahl ZFH = Zweifamilienhaus
HK = Herstellungskosten
i.d.F. = in der Fassung
i.S.d. = im Sinne des
ImmoWertV = Immobilien
Wertermittlungsverordnung
k.A. = keine Angaben
KG = Kellergeschoss
KiGa = Kindergarten
KiTa = Kindertagesstätte
LZ = Liegenschaftszinssatz
M = gemischte Baufläche
MD = Dorfgebiet
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2) Abkürzungen:
wert4you KG - Sachverständigen- & Immobilienbüro 2
3)
BauGB
BauNVO:
WertR2006:
BGB:
EBG:
BewG:
BWR-, VW-, EW-, SW-RL:
4)
Kleiber, Wolfgang
Sommer / Kröll
Kröll / Hausmann / Rolf
Petersen / Schnoor
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Sprengnetter Sprengnetter Immobilienbewertung, Marktdaten und Praxishilfen
Fischer / Lorenz Neue Fallstudien zur Wertermittlung von Immobilien, 2. Auflage, Bundesanzeiger
Verlag
4) Verwendete Literatur:
Kommentar / Handbuch „Verkehrswertermittlung von Grundstücken“,
herausgegeben von Prof. W. Kleiber unter Mitarbeit von Dr. Roland Fischer und
Ullrich Werling (tagesaktuelle Online Version).
Lehrbuch zur Immobilienbewertung, 4. Auflage, Werner Verlag
Rechte und Belastungen in der Immobilienbewertung, 5. Auflage, Werner Verlag
Verkehrswertermittlung von Immobilien, Praxisorientierte Bewertung, 2. Auflage,
Boorberg VerlagSeitz / Vogel
Wertermittlungsrichtlinie i.d.F. vom 01. März 2006 (BAnz. 2006 Nr. 108a S. 1).
Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002
(BGBl. IS. 42, 2909; 2003 IS. 738), das zuletzt durch Artikel 1 vom 20. November 2015
(BGBl. IS. 2018) geändert worden ist
Erschließungsbeitragsgesetz vom 12.07.1995 (GVBl.S.44) Zuletzt geändert durch Art. I
§ 13 KostenrechtsanpassungsG vom 19. 6. 2006 (GVBl. S. 573)
Bewertungsgesetz vom 1. Februar 1991 (BGBl. IS. 230), das zuletzt durch Artikel 9 vom
2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) geändert worden ist.
Bodenwertrichtlinie vom 11.01.2011, Vergleichswertrichtlinie vom 20.03.2014,
Ertragswertrichtlinie vom 12.11.2015 und Sachwertrichtlinie vom 05.09.2012. Ihre
Anwendung soll die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken nach
einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen.
3) Wesentliche Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. IS. 2414,
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 ( BGBI. IS. 1722).
Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990
(BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S.
1548) geändert worden ist.
ImmoWertV: Immobilienwertermittlungsverordnung vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639).
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5)
Bauordnungsrecht:
Baubeschreibung:
Sonstige nicht grundbuchlich eingetragene Lasten (z. B. begünstigende) Rechte sowie besondere Wohnungs- und Mietbindungen sind laut Auftraggeber nicht vorhanden.
Bzgl. sonstiger nicht grundbuchlich eingetragene Lasten (z. B. begünstigende) Rechte sowie besondere Wohnungs- und Mietbindungen siehe Blatt "Grundstücksdaten".
In das Denkmalschutzverzeichnis wurde auftragsgemäß keine Einsicht genommen.
In das Bau- sowie Altlastenverzeichnis wurde Einsicht genommen (siehe Blatt "Grundstücksdaten").
In den Grundbuchauszug wurde auftragsgemäß keine Einsicht genommen. Grundlage zur Berücksichtigung von Rechten/Lasten der Bewertung, beruhen auf den Angaben des/r Eigentümer/s.
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Schädlinge und
Schadstoffe:
Untersuchungen auf pflanzliche / tierische Schädlinge sowie über gesundheitsschädigende
Baumaterialien (z.B. Holzschutzmittel) sowie Altlasten im Sinne des
Bundesbodenschutzgesetzes wurden nicht durchgeführt. Augenscheinlich wurde nichts
dererlei festgestellt.
Es werden nur offensichtliche und vorherrschende Merkmale aufgezählt, soweit sie ohne
Zerstörung erkennbar sind. Angaben über nicht sichtbaren Bauteile beruhen auf Angaben
aus den vorliegenden Unterlagen des Eigentümers und Hinweisen während des
Ortstermins.
Nicht eingetragene Rechte
und Lasten:
Die Informationen zur privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Situation beruhen,
sofern nicht anders angegeben, auftragsgemäß auf den Angaben des Auftraggebers. Es wird
empfohlen, vor einer vermögensmäßigen Disposition bezüglich des Bewertungsobjekts zu
diesen Angaben von der jeweils zuständigen Stelle schriftliche Bestätigungen einzuholen.
Bodenbeschaffenheit /
Baugrund:
Die Bodenbeschaffenheit (z.B. Bodengüte, Eignung als Baugrund) wurde nicht untersucht.
Der Bewerter empfiehlt für diese Untersuchungen einen Fachgutachter. In dieser
Wertermittlung ist eine lageübliche Baugrundsituation insoweit berücksichtigt, wie sie in
die Boden-richtwerte eingeflossen ist. Darüber hinausgehende vertiefende Untersuchungen
und Nachforschungen wurden auftragsgemäß nicht angestellt.
Baumängel und
-schäden:
Diese werden nur soweit erfasst, wie sie für die Ermittlung des Wertes nötig sind. Die
Mängelfeststellung beschränkte sich daher eine visuelle Untersuchung. Besondere
Untersuchungen hinsichtlich nicht unmittelbar sichtbarer Mängel sowie nicht unmittelbar
zugänglicher Bauteile sind nicht erfolgt. Die eventuell nachstehende Liste der festgestellten,
baulichen Mängel schließt daher das Vorhandensein weiterer Mängel nicht aus. Insofern
stellt diese Wertermittlung kein abschließendes Gutachten über bauliche Mängel und
Schäden dar. Funktionsprüfungen der haustechnischen Anlagen wurden auftragsgemäß
nicht durchgeführt. Für die Begutachtung baulicher Mängel / Schäden empfehlen wir einen
Fachgutachter.
Die Wertermittlung wurde auf der Grundlage der tatsächlich bestehenden Gebäude
durchgeführt. Die Übereinstimmung der baulichen Anlagen und Nutzungen mit dem
Bauordnungsrecht und Baugenehmigungen wird vorausgesetzt.
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5) Leistungsabgrenzung
Grenzverhältnisse /
Grundstücksgröße:
Die Lage der Grenzsteine wurde auftragsgemäß nicht überprüft. Bei dieser Ermittlung wird
unterstellt, dass die tatsächliche Grundstücksgröße mit den Angaben im Grundbuch
übereinstimmt.
6)
Bewertung
Auftraggeber:
Vor-/Nachname:
Straße / Haus-Nr.:
PLZ / Ort:
Ortsteil:
Eigentümer:
Vor-/Nachname:
Straße / Haus-Nr.:
PLZ / Ort:
Ortsteil:
Datum Ortsbesichtigung:
Qualitätsstichtag:
Wertermittlungsstichtag:
Grund der Ermittlung:
Teilnehmer:
(Ortsbesichtigung)
Mitwirkende Personen
bei der Bewertung:
Besonderheiten:
Montag, 15. Februar 2016
67071 Ludwigshafen
67071 Ludwigshafen
Samstag, 10. Dezember 2016
Montag, 15. Februar 2016
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Keine dem Eigentümer / dem Bewerter wertrelevante bekannte
Besonderheiten!
6) Allgemeine Angaben:
Josef Starube
Erwin-Brünisholz-Weg 8
Melm
Josef Starube
Erwin-Brünisholz-Weg 8
Melm
Wertermittlung aufgrund Verkaufsabsicht.
Josef Starube (Auftraggeber), Andreas Bender - wert4you KG -
Sachverständigen- & Immobilienbüro (Auftragnehmer)
Andreas Bender - Diplom Sachverständiger (DIA) / Zertifizierter
Immobiliengutachter DIAZert (LF) - DIN EN ISO/IEC 17024
7)
A
Bundesland: Baden-Württemberg
Bayern
Landreis / Kreis: Berlin
Brandenburg
Stadt / Ortsteil:: Bremen
Hamburg
Einwohneranzahl: Hessen Stand:
Mecklenburg-Vorpommern
Verkehrslage: Niedersachsen ca.
(überörtliche Anbindung / Nordrhein-Westfalen ca.
Entfernungen in km Luftlinie) Rheinland-Pfalz ca.
Saarland Straßenbahn: ca.
Sachsen ca.
Sachsen-Anhalt ca.
Schleswig-Holstein ca.
Thüringen
Infrastruktur: ca.
(Entfernungen in km Luftlinie) ca.
ca.
ca.
Gesamtschule
Hauptschule
Realschule+
Werkrealschule
Realschule
Krankenhaus: Gymnasium ca.
Parksituation: einfach mittel gut
Immissionen /
Beeinträchtigungen:
1 einfache Lage R an d lage - au ß e rh alb - län d l ich - Do rf - e in fach e (n ich t ge su ch te ) Lage in d e r Stad t 3
einfache Lage ausreichende Lage ländliche, aber stadtnahe Lage - kleinbürgerliche Prägung - kleinstädtisch
mittlere Lage mittlere Lage gut bürgerliche Lage - städtisch geprägt - gute Lage auf dem Land
gute Lage gute Lage in der Stadt - gehobene Lage auf dem Land
bevorzugte Lage bevorzugte Lage in der Stadt - exklusive Lage auf dem Land
Umliegende Orte: exklusive Lage exklusive Lage - beste Lage
exklusive Lage Beste Lage
68
A650
Ludwigshafen
Lu.-Mitte
Ludwigshafen
Frankfurt Main
S-Bahn:
Bus:
Oggersheim 3
8
Ev.
0,5
0,3
0,6
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7) Lagebeschreibung:
Rheinland-Pfalz
Kreisfreie Stadt
67071 Ludwigshafen / Melm
11
15
15
0,3Linie 66
(Stadt-) Autobahn:
(Orts-) Zentrum:
wert4you KG - Sachverständigen- & Immobilienbüro 6
1,2
Kath.
Notwende
einfach
Keine wertrelevanten Immissionen / Beeinträchtigungen vorhanden!
Im Ort Umliegende Orte:
Realschule+
Realschule
Gesamtschule
Gymnasium
Norden - Frankenthal, Osten - Mannheim, Süden - Limburgerhof,
Westen Mutterstadt
* Lagebeurteilung:
164.718 31.12.2015
weiterführende
Schulen:
Bahnhof:
Flughafen:
Nahversorgung:
KiTa / KiGa:
Grundschule:
Klinikum 5
gute Lage
gute Lage in der Stadt - gehobene Lage auf dem Land
Netto
8)
Bewertung
Eckdaten: Amtsgericht:
(Grundbuchauszug /
Angaben Auftraggeber) Grundbuch von:
Gemarkung:
Blatt / Band:
Flurstücke:
* Grundstücksgröße in m²:
* Bodenrichtwert in €/m²:
* WEG Teilung: Ja Nein
* Miteigentumsanteile (MEA): /
Grundstücksgröße gesamt:
in m² (oder gesamt nach MEA)
Gestalt / Form:
gfz
(= Geschossfläche /
Grundstücksgöße )
(= überbaute Grundfläche /
Grundstücksgröße)
des Richtwertgrundstücks eingeholt.
Es wird empfohlen, vor einer
vermögensmäßigen Disposition ein
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290,00 €
Oppau
4140
8) Grundstücksdaten:
5209/8
1.506,00
Ludwigshafen
Oppau
Flur / Flurstück:
Ja
1.000,00
wert4you KG - Sachverständigen- & Immobilienbüro 7
92,80
Im Rahmen dieser Werteinschätzung wurden keinerlei Auskünfte über die bspw. bauliche Nutzung oder der Größe des
Richtwertgrundstücks eingeholt.
Es wird empfohlen, vor einer vermögensmäßigen Disposition ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erstellen zu lassen.
Überbaute Grundfläche:
(Grundflächenzahl = GRZ)
Geschossfläche:
(Geschossflächenzahl = GFZ)
GRZ:
GFZ:n.r.
61,62
Weitere Anmerkungen zum Grundstück:
Art / Maß der baulichen
Nutzung:
n.r.
Überwiegend rechteckig
Keine Berücksichtigung im Rahmen dieser Werteinschätzung!
W
1 9) Gebäudebeschreibung (GE01) - Wfl., Nfl., Mietansätze, ...: 1
Zwei Gebäude auf einem Grundstück
Bewertung
Zimmeranzahl:
* Nettomiete mtl. in €/m²:
(ortsüblich / nachhaltig)
Bemerkung:
* KFZ - Stellmöglichkeiten Außenstellplatz Anzahl: Miete mtl.:
Carport Anzahl: Miete mtl.:
Doppelgarage Anzahl: Miete mtl.:
Doppelparker
Bemerkung: Garage
Mehrfachparker
Tiefgarage
Balkon / Terrasse: Balkon N Größe / m² ca.: Ausrichtung:
(Größenangaben in m²) Freisitz O Größe / m² ca.: Ausrichtung:
Loggia S Größe / m² ca.: Ausrichtung:
Dachterrasse W
Bemerkung: Terrasse NO
SO
SW
NW
fikt. Bj. Modernisierung:
Restnutzungsdauer (RND):
Weitere Hinweise:
Nutzfläche in m²:
( wirtschaftliche RND abhängig vom Bauzustand )
n.r.
70
n.r.
( abhängig von der Ausstattung / Gebäudetyp )
( fiktives Baujahr nach Modernisierung )
Baujahr (Bj): 1997
Gesamtnutzungsdauer:
( Ursprungsbaujahr )
Überwiegend viereckig mit unverbaubarem Blick auf den Badesse.
Carport - nicht einsehbar von der Straße.
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Carport 40,00 €
9) Gebäudebeschreibung (GE01) - Wfl., Nfl., Mietansätze, ...:
8,00
3,00
7,00 €
74,50
Mietspiegel Ludwigshafen am Rhein von 01. Juli 2015.
* Wohnfläche in m²:
wert4you KG - Sachverständigen- & Immobilienbüro 8
1
S9Balkon
Das Gebäude macht einen guten Eindruck. Die Gartenanlage ist gepfegt,
ebenso das Haus.
1.01 EFH/ZFH, eingeschossig, unterkellert, DG ausgebaut
1.02 EFH/ZFH, eingeschossig, unterkellert, DG nicht ausgebaut
10.
1.03 EFH/ZFH, eingeschossig, unterkellert, Flachdach oder flach geneigtes Dach
1.11 EFH/ZFH, zweigeschossig, unterkellert, DG ausgebaut DI1.12 EFH/ZFH, zweigeschossig, unterkellert, DG nicht ausgebaut
1.13 EFH/ZFH, zweigeschossig, unterkellert, Flachdach oder flach geneigtes Dach
1.21 EFH/ZFH, eingeschossig, nicht unterkellert, DG ausgebaut
1.22 EFH/ZFH, eingeschossig, nicht unterkellert, DG nicht ausgebaut
Fertigbauweise Holzbauweise siehe Hinweise (unten)
Glasfassade Holzfassade Klinkersteinfassade Putzfassade Sichtbetonfassade Wärmedämmverbundsystem (siehe Hinweise unten): Vorhangfassade (vorgehängte hinterlüftete Fassade) siehe Hinweise (unten)
1.23 EFH/ZFH, eingeschossig, nicht unterkellert, Flachdach oder flach geneigtes Dach * Gebäudeart (NHK2010): Flachdach
Massivbauweise
1.31 EFH/ZFH, zweigeschossig, nicht unterkellert, DG ausgebaut Fußwalmdach
Fertigbauweise
1.32 EFH/ZFH, zweigeschossig, nicht unterkellert, DG nicht ausgebaut * Bauweise: Grabendach
Holzbauweise
1.33 EFH/ZFH, zweigeschossig, nicht unterkellert, Flachdach oder flach geneigtes Dach Fassade: Graben-Kreuzdach
siehe Hinweise (unten)
2.01 DHH/REH, eingeschossig, unterkellert, DG ausgebaut Dach: Krüppelwalmdach
2.02 DHH/REH, eingeschossig, unterkellert, DG nicht ausgebaut Gaubentyp: Mansardendach
Glasfassade
2.03 DHH/REH, eingeschossig, unterkellert, Flachdach oder flach geneigtes Dach Anzahl der Geschosse: Mansardenwalmdach
Holzfassade (Anzahl Vollgeschosse) 2
2.11 DHH/REH, zweigeschossig, unterkellert, DG ausgebaut Mansardendach mit Schopf Klinkersteinfassade
Fliesen Anstrich Holz Spanndecke Styropor Tapete Zementbaupl. Putz
2.12 DHH/REH, zweigeschossig, unterkellert, DG nicht ausgebaut Paralleldach Putzfassade keine Gauben vorhanden Einfache Gaube/n Doppelgaube/n Fledermausgaube/n
Hechtgaube/n Schleppdachgaube/n Satteldachgaube/n
Flachdachgaube/n verschiedenartige Gauben (siehe Hinweis unten)
2.13 DHH/REH, zweigeschossig, unterkellert, Flachdach oder flach geneigtes Dach Pultdach Sichtbetonfassade
Dielenboden Feinsteinzeug Fliesen Granit Kork Kunststoff Laminat Linoleum Marmor Parkett PVC Teppich
2.21 DHH/REH, eingeschossig, nicht unterkellert, DG ausgebaut Bodenbeläge: Satteldach Wärmedämmverbundsystem (siehe Hinweise unten)
2.22 DHH/REH, eingeschossig, nicht unterkellert, DG nicht ausgebaut (Nassräume) Schleppdach Vorhangfassade (vorgehängte hinterlüftete Fassade)
2.23 DHH/REH, eingeschossig, nicht unterkellert, Flachdach oder flach geneigtes Dach Sheddach siehe Hinweise (unten)
2.31 DHH/REH, zweigeschossig, nicht unterkellert, DG ausgebaut Wandbeläge: Tonnendach
2.32 DHH/REH, zweigeschossig, nicht unterkellert, DG nicht ausgebaut (Nassräume) Walmdach
2.33 DHH/REH, zweigeschossig, nicht unterkellert, Flachdach oder flach geneigtes Dach Zwerchdach
3.01 RMH, eingeschossig, unterkellert, DG ausgebaut Deckenbeläge: siehe Hinweise (unten)
3.02 RMH, eingeschossig, unterkellert, DG nicht ausgebaut (Nassräume)3.03 RMH, eingeschossig, unterkellert, Flachdach oder flach geneigtes Dach
3.11 RMH, zweigeschossig, unterkellert, DG ausgebaut
Anstrich Fliesen Holz Tapete Putz
3.12 RMH, zweigeschossig, unterkellert, DG nicht ausgebaut Fenster / Baujahr: Aluminium, einfach verglast
3.13 RMH, zweigeschossig, unterkellert, Flachdach oder flach geneigtes Dach
Aluminium, doppelt verglast
3.21 RMH, eingeschossig, nicht unterkellert, DG ausgebaut Fensterschutz: Aluminium, dreifach verglast Vorbaurolläden
3.22 RMH, eingeschossig, nicht unterkellert, DG nicht ausgebaut (Klapp-/Rollläden/…) Holz, einfach verglast Aufbau-/Aufsatzrolläden (gedämmt)
3.23 RMH, eingeschossig, nicht unterkellert, Flachdach oder flach geneigtes Dach
Holz, zweifach verglast Aufbau-/Aufsatzrolläden (ungedämmt)
3.31 RMH, zweigeschossig, nicht unterkellert, DG ausgebaut
Holz, dreifach verglast Innenrolläden
3.32 RMH, zweigeschossig, nicht unterkellert, DG nicht ausgebaut
Kunststoff, einfach verglast Klappläden ausreichend zeitgemäß nicht ausreichend nicht zeitgemäß renovierungsbedürftig
3.33 RMH, zweigeschossig, nicht unterkellert, Flachdach oder flach geneigtes Dach Elektroinstallation: Kunststoff, doppelt verglast tlw. Vorbaurolläden
4.10 MFH, bis zu 6 Wohneinheiten Anschlüsse TV / Telefon: Kunststoff, dreifach verglast tlw. Aufbau-/Aufsatzrolläden (ungedämmt)
4.20 MFH, von 7 bis zu 20 Wohneinheiten Internetanschluss: tlw. Klappläden
4.30 MFH, mehr als 20 Wohneinheiten
kein gesonderter Fensterschutz
5.10 Wohnhäuser mit Mischnutzung (75% Wohnen; 25% Gewerbe)
Tageslicht WC(s) - zeitgemäß
5.15 Wohnhäuser mit Mischnutzung (50% Wohnen; 50% Gewerbe)
Innen liegende WC(s) - zeitgemäß Tageslichtbad (-bäder) - zeitgemäß Innen liegendes Bad (Bäder) - zeitgemäß Tageslichtbad (-bäder) - nicht mehr zeitgemäß Innen liegendes Bad (Bäder) - nicht mehr zeitgemäß renovierungsbedürftig keines vorhanden
5.20 Banken/Geschäftshäuser mit Wohnungen (25% Wohnen; 75% Gewerbe) Badezimmer / Zustand: Tageslicht WC(s) - nicht mehr zeitgemäß
5.30 Banken/Geschäftshäuser ohne Wohnungen Gäste WC: Innen liegende WC(s) - nicht mehr zeitgemäß
6.10 Bürogebäude, Massivbau
kein Gäste-WC vorhanden
Gasetagenheizung Gaszentralheizung Gaseinzelöfen Ölzentralheizung Öleinzelöfen Nachtstromspeicherheizung Elektrodirektheizung Fußbodenheizung Fernwärme Solar Holz Pellet Erdwärme Wärmepumpenheizung Ofenheizung Kachelofen Gas Brennwerttechnik (Zentralheizung) Öl Brennwerttechnik (Zentralheizung) Gas Brennwerttechnik (Etagenheizung)
6.20 Bürogebäude, Stahlbetonskelettbau Heizung / Baujahr:
Warmwasseraufbereitung:
Zentral Dezentral Durchlauferhitzer Gasdurchlauferhitzer Elektrodurchlauferhitzer Speichergeräte Heizungsanlage
Bemerkung:
Massivbauweise
Putzfassade
Satteldach
2
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10. Gebäudebeschreibung (GE01) - Ausstattung:
Konstruktive Merkmale:
1.11 EFH/ZFH, zweigeschossig, unterkellert, DG ausgebaut
Satteldachgaube/n
Flur / Diele: Fliesen
Wohnräume: Fliesen Laminat
Bad, WC, Küche: Fliesen
1997
Bad, WC, Küche Fliesen Tapete
Wohnräume Tapete Anstrich
Anstrich
Flur / Diele Tapete Anstrich
Kunststoff, doppelt verglast
Besonderheiten: Keine weiteren Besonderheiten.
Wohnräume Tapete Anstrich
Bad, WC, Küche Tapete Anstrich
Flur / Diele Tapete Anstrich
Wesentliche
Ausstattungsmerkmale:
ausreichend
ausreichend
Online Prüfung am 15.12.2016 - Telekom:
16 Mbit/s
wert4you KG - Sachverständigen- & Immobilienbüro
Tageslichtbad (-bäder) - zeitgemäß
Gaszentralheizung 1997
Zentral Speichergeräte
Innen liegende WC(s) - zeitgemäß
9
Die Wohnung macht insgesamt einen guten Eindruck und ist als baujahrestypisch zu
bezeichnen.
Aufbau-/Aufsatzrolläden (gedämmt) 1997
GE
Eckdaten zum Energieausweis: Kein Energieausweis vorhanden ! ja nein
Energieverbrauchsausweis
Energiebedarfsausweis
Erdgas
Öl
Strom
Pellets
A+ A B C D E F G H k.A.
Erneuerung Heizkessel Dämmung der wärmeführenden Leitungen sowie Armaturen (in unbeheizten Räumen)
Dämmung der obersten
Geschossdecke über den
beheizten Räumen
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Gebäudebeschreibung (GE01) - energetische Sichtweise:
Mit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 müssen Eigentümer im Falle eines geplanten Verkaufs /
Vermietung den Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Ziel der EnEV (aktuell EnEV 2014) ist es, in Gebäuden
Energie einzusparen, die wir zum Heizen, Lüften, Wassererwärmen, Kühlen und Beleuchtung benötigen. Mit dem
Energieausweis wird versucht, das Gebäude aus energetischer Sicht einzuschätzen. Egal ob Verbrauchs- oder
Bedarfsausweis - ein Rückschluss auf den zukünftigen Energieverbrauch (sprich: Heizungs- / Warmwasserkosten) ist
hiermit nicht möglich.
Generell besteht die Möglichkeit, einen Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs oder des erfassten
Energieverbrauchs zu erstellen. Der Bedarfsausweis ist immer dann erforderlich, wenn es sich um Neubauten handelt
oder bei Wohngebäuden, die weniger als 5 Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt
wurde und die nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung (WSchVO) 1977 einhalten. Ansonsten ist
der Verbrauchsausweis ausreichend.
Bei der Wertermittlung ist insbesonders auf die energetische Sanierungspflicht die sich aus der jeweils gültigen EnEV
ergibt, zu achten. Außerdem ergeben sich aus der EnEV zwingende Nachrüstpflichten bspw. bzgl. der Heizkessel oder
wärmeführenden Leitungen. Der Aufwand hierfür wird unter den sogenannten besonderen objektspezifischen
Grundstücksmerkmalen zu berücksichtigt.
Energieverbrauchsausweis 23. Jul. 2008Erstellt am: Gültig bis: 22. Jul. 2018Art:
Effizienklasse:
Kennwert: 110
Erdgas
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Folgende energetische Maßnahmen sind bzgl. des Wertermittlungsobjekts zu berücksichtigen:
überschlägig geschätzter Aufwand:
0,00 €
Keine Investition nötig.
Gesamtaufwand: 0,00 €
Maßnahme:
Eckdaten zum Energieausweis:
inkl. Warmwasser: jakWh/(m²*a)
k.A. Endenergie [kWh/(m²*a)]: Energieträger:
11)
Bewertung
(wi
rd (wi
rd * Vergleichswertverfahren:
* Ertragswertverfahren:
* Sachwertverfahren:
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Mit dem Ertragswertverfahren werden solche Immobilien vorrangig bewertet, die
üblicherweise zur Erzielung von Erträgen und weniger zur Eigennutzung verwendet werden.
Bei Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn-/Geschäftsgebäude,
Gewerbeimmobilien wird das Ertragswertverfahren vorrangig angewendet.
(wird angewendet)
Mit dem Sachwertverfahren werden solche Immobilien vorrangig bewertet, die der
Eigentümer üblicherweise selbst bewohnt. Daher wird das Sachwertverfahren bei 1-2
Familienhäuser vorrangig verwendet. Das Verfahren wird charakterisiert durch den Begriff
der Selbstverwirklichung des jeweiligen Eigentümers "Das ist mir die Sache wert".
(wird nicht angewendet)
Für das zu bewertende Objekt existiert kein Vergleichsfaktor und auch keine geeigneten
Vergleichskaufpreise, daher kommt das Vergleichswertverfahren für die zu bewertende
Immobilie nicht in Frage.
Das Ertragswertverfahren bietet sich insbesondere bei ertragsorientierten Immobilien an.
Die Anwendung des Verfahrens, als stützendes Verfahren, zur Bewertung der Immobilie ist
möglich weil:
- für eine marktkonforme Ertragswertermittlung die erforderlichen Marktdaten zur
Verfügung stehen z. B. Vergleichsmieten.
Mit dem Sachwertverfahren werden solche bebauten Grundstücke vorrangig bewertet, die
üblicherweise nicht zur Erzielung von Erträgen, sondern zur ertragsunabhängigen
Eigennutzung verwendet ( gekauft oder errichtet) werden. Daher wird das
Sachwertverfahren in diesem Fall nicht angewandt.
Begründung Verfahrenswahl:
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11) Verfahrenswahl:
Ziel jeder Wertermittlung ist nach § 194 BauGB ein marktgerechter Preis, der Verkehrswert
/ Marktpreis. Dieser wird „durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die
Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen
Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage
des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf
ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.” Um einen möglichst
marktgerechten Preis zu ermitteln, müssen die für das zu bewertende Objekt geeigneten
Wertermittlungsverfahren ausgewählt werden. Können mehrere Verfahren angewendet
werden, so erhöht dies die Sicherheit des Ergebnisses.
Existiert eine ausreichende Anzahl tatsächlich erzielter Verkaufspreise oder ein
Vergleichsfaktor für vergleichbare Immobilien, so kann für jede Immobilienart ein
Vergleichswertverfahren durchgeführt werden.(wird nicht angewendet)
Ziel / Definition
Verkehrswertermittlung:
12)
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12) Bodenwertermittlung - Definition Begriffe:
Geschossflächenzahl (GFZ):
Mit der GFZ wird angegeben, wieviel qm Geschoßfläche je qm Grundstücksfläche zulässig ist.
Bei Abweichung des Maßes der zulässigen baulichen Nutzbarkeit des Vergleichsgrundstücks bzw. des
Bodenrichtwertgrundstücks gegenüber dem zu wertenden Grundstück ist entsprechend der jeweiligen
Marktlage der dadurch bedingte Wertunterschied möglichst mit Hilfe von Umrechnungskoeffizienten auf der
Grundlage der zulässigen oder der realisierbaren Geschossflächenzahl festzustellen.
Hierzu kann auf die in Anlage 11 der Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR2006) benannten
Umrechnungskoeffizienten zurückgegriffen werden, wenn keine Umrechnungskoeffizienten des örtlichen
Gutachterausschusses für Grundstückswerte vorliegen und auf brauchbare Umrechnungskoeffizienten aus
vergleichbaren Gebieten nicht zurückgegriffen werden kann.
Die angegebenen Umrechnungskoeffizienten stellen Mittelwerte eines ausgewogenen Marktes dar und sind für
Wohnbauland abgeleitet worden. Sie beziehen sich auf Grundstücke im erschließungsbeitragsfreien (ebf)
Zustand. Bei gewerblichen Grundstücken ist eine lineare Berücksichtigung erfahrungsgemäß sachgerecht.
Vorder-/Hinterland:
Verhältnismäßig schmale und tief geschnittene Grundstücke dürfen ebenso nicht in voller Höhe zum
Baulandwert angesetzt werden. Solche Grundstücke werden in der Regel wertmäßig nach Vorder- und
Hinterland aufgeteilt.
Mit Vorderland wird der Teil eines Baugrundstücks bezeichnet, der unmittelbar an der Hauptzuwegung liegt und
in der Regel eine Tiefe von ca. 40 Metern hat. Vorderland wird mit 100% des Bodenrichtwerts angesetzt.
Mit Hinterland wird der Rest eines Baugrundstücks bezeichnet, der nicht oder nur geringfügig bebaubar ist,
obwohl er rechtlich Baulandqualität hat. Zur Ermittlung des Bodenwerts wird das Hinterland in verschiedene
Teilbereiche eingeteilt.
Bodenrichtwert:
Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert (Preis) des Bodens für eine Mehrheit von
Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den
Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand
(Richtwertgrundstück).
Die Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten werden mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die
Grundstücke unbebaut wären. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück
in den wertbeeinflussenden Merkmalen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen
Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines
Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Einige Gutachterausschüsse haben für abweichende Eigenschaften
Anpassungsfaktoren (Umrechnungskoeffizienten) ermittelt und in den Grundstücksmarktberichten
veröffentlicht.
Bewertung
290
290
290
290
290
290
290
290
290
290
290
=
x
=
-
( x ) +
( x ) +
+/-
=
Grundstücksgröße - zugrunde
gelegt. Anpassungen bzgl. des
BRW aufgrund bspw. der Größe,
des Wertermittlungsstichtags
Weitere Hinweise zur Bodenwertermittlung:
Bezüglich des Bewertungsobjekts wurde auschließlich der - Bodenrichtwert (BRW) x die
Grundstücksgröße - zugrunde gelegt. Anpassungen bzgl. des BRW aufgrund bspw. der Größe, des
Wertermittlungsstichtags (WES) oder des baulichen Maßes (GFZ), wurden vom Bewerter nicht
vorgenommen.
Vor einer vermögensmäßigen Disposition wird daher empfohlen sich diesbezüglich Auskünfte beim
bspw. zuständigen Gutachterausschuss / Sachverständigen einzuholen.
Bauweise
Zuschnitt
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Bodenwertberechnung:
I. Grundstücksgrößen in m² :
Richtwertgrundstück
zu bewertendes Grundstück 92,80
II Bodenrichtwert (BRW) Vergleichsgrundstück / Gutachterausschuss in €/m² : 290,00
III. Zeitliche Anpassung des Bodenwerts :
IV. Anpassungen der wertbeeinflussenden Zustandsmerkmale :
Lage / Immissionen
GFZ
Größe in m²
Entwicklungsstufe
Art der Nutzung
Vollgeschosse
Anpassungsfaktor
290,00angepasster Bodenwert (Bodenrichtwertbasis) in €/m² :
Richtwertgrdst. Bewertungsgrdst.
Stichtag
Vorder-/Hinterland
92,80
26.911,92 €
0,00 €
0,00 €
0,00
0
Bodenwert Flurstück : 0,00 €
0,00 €
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sonstige wertbeeinfl. Merkmale:
+/- sonstiges:
Bodenwert Flurstück :
26.911,92 €
angepasster Bodenwert (Bodenrichtwertbasis in €/m²)
Grundstücksgröße in m²
Bodenwert Bewertungsgrundstück:
beim Bewertungsobjekt noch ausstehende Beiträge o.ä.
Gesamtbodenwert zum Wertermittlungsstichtag
V. Ermittlung des Gesamtbodenwerts :
290,00
EWER1
13)
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Rohertrag / Mieten:
Bei der Ermittlung der Ertragsverhältnisse ist von dem nachhaltig erzielbaren jährlichen Rohertrag auszugehen. Der
Rohertrag umfasst alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielbaren Einnahmen aus dem Grundstück.
Die Basis für den Rohertrag ist die aus dem Grundstück ortüblich nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete. Diese entspricht
der jährlichen Gesamtmiete ohne sämtliche auf den Mieter zusätzlich zur Grundmiete umlagefähigen Mietnebenkosten.
Bei der Bewertung sind nicht die tatsächlichen, sondern die ortsüblichen, nachhaltigen Erträge zugrunde zu legen. Diese
werden z.B. auf der Grundlage von Vergleichsmieten, Erkundigungen, Analysen des Sachverständigen, sowie aus dem
Mietspiegel der Gemeinde als mittelfristiger Durchschnittswert abgeleitet.
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13) Ertragswertberechnung - Erläuterungen zu den Wertansätzen:
Wohn-/Nutzflächen:
Die Berechnungen wurden aus den vorliegenden Bauzeichnungen / Unterlagen entnommen bzw. handeln sich um
Angaben des Auftraggebers. Es wurden Stichproben in der Örtlichkeit, sowie eine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Es ergaben sich keine nennenswerten Abweichungen. Die Berechnung kann demzufolge teilweise geringfügig von den
Vorschriften ( DIN 277, II BV ) abweichen; sie ist daher nur als Grundlage dieser Wertermittlung verwendbar. ( Die
Flächenermittlung ist in den Anlagen zum Gutachten beigefügt ).
Zu beachten ist beim Ertragswertverfahren die Aufspaltung in die Bewertung von Grund und Boden sowie des
Gebäudes. Die Ertragsansätze sind nachhaltig (konstant) sowie endlich (angenommene RND).
Der Bodenwert wird im Allgemeinen nach den Grundsätzen des Vergleichswertverfahrens
ermittelt bzw. unter Zuhilfenahme von geeigneten Bodenrichtwerten abgeleitet und steht quasi „unendlich“ zur
Verfügung, während sich der Wert der baulichen Anlagen über die geschätzte RND „verbraucht“. Dieser Umstand wird
oftmals fälschlicherweise als Abschreibung bezeichnet. Steht der Bodenwert fest, wird anschließend eine nachhaltig zu
erzielende Miete ermittelt. Die pro Jahr erzielbare Summe aller Erträge (neben den Mieten können auch andere Erträge
Einfluss haben) ergibt den Jahresrohertrag. Hiervon abzuziehen ist der nicht umlegbare Anteil der BWK. Es ergibt sich
der Reinertrag, also der faktisch dem Eigentümer aus dem Objekt zur Verfügung stehende Kapitalfluss. Dann wird der
eingangs ermittelte Bodenwert wird mit dem LZ multipliziert. Das Ergebnis ist die Bodenwertverzinsung, welche vom
ermittelten Reinertrag abzuziehen ist. Es ergibt sich der Gebäudereinertrag.
Da die Nutzbarkeit von Gebäuden, wie erwähnt als endlich angenommen wird, gilt es zu ermitteln, wie lange das
Gebäude wirtschaftlich (nicht technisch) nutzbar ist. GND minus Alter ergibt die RND.
Finanzmathematisch wird der Reinertrag als konstante Zahlung über einen begrenzten Zeitraum angesehen und kann
daher kapitalisiert werden. Der Ertragsvervielfältiger wird aus der RND und dem LZ abgeleitet, wobei der LZ das Risiko
darstellt, dem die zukünftigen Zahlungsflüsse unterliegen. Die Ableitung des Ertragsvervielfältigers erfolgt
finanzmathematisch oder anhand der in der WertR enthaltenen Tabelle. Die Multiplikation des Reinertrags mit dem
Ertragsvervielfältiger ergibt den Ertragswert der baulichen Anlagen, welcher ggf. um wertbeeinflussende Umstände wie
z. B. Instandhaltungsstau zu korrigieren ist. Der Wert der baulichen Anlagen plus der Wert des Grund und Boden ergibt
den Ertragswert des bebauten Grundstücks.
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Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Ertragswertberechnung :
Restnutzungsdauer (RND):
Als RND ist in erster Linie die Differenz aus „üblicher GND“ abzüglich „ tatsächlichem Lebensalter am WES“ angesetzt.
Sie ergibt sich aus dem Gebäudezustand, dem Grundrissschnitt und der damit zusammenhängenden künftigen
Nutzbarkeit und Vermietbarkeit. Sie ist entscheidend vom technischen und wirtschaftlichen Zustand des Objekts,
nachrangig auch vom Alter des Gebäudes bzw. der Gebäudeteile abhängig. Zur Bestimmung der RND (ggf. fiktives
Baujahr) insbesondere unter Berücksichtigung von durchgeführten oder zeitnah durchzuführenden wesentlichen
Modernisierungsmaßnahmen wird das Modell der Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse in
Nordrhein-Westfalen (AGVGA NW) angewendet.
Besondere wertbeeinflussende Umstände :
Unter den besonderen wertbeeinflussenden Umständen versteht mal alle vom üblichen Zustand vergleichbarer Objekte
abweichenden individuellen Eigenschaften des Bewertungsobjektes ( z.B. Abweichungen vom normalen baulichen
Zustand ). Die Aufwendungen zur Mängelbeseitigung werden anhand Erfahrungswerten des SV auf dem örtlichen
Baumarkt pauschal, überschlägig geschätzt.
Bewirtschaftungskosten (BWK):
Die vom Vermieter regelmäßig und nachhaltig zu tragenden BWK werden auf der Basis von Marktanalysen sowie der in
der Anlage aufgeführten Bewertungsliteratur vergleichbar genutzter Grundstücke bestimmt. Die BWK umfassen die
Abschreibung, die Betriebskosten, die Instandhaltungskosten, die Verwaltungskosten und Mietausfallwagnis. Die
Abschreibung ist gemäß § 18 Abs. 1 WertV durch Einrechnung in den Rentenbarwertfaktor für die Kapitalisierung des
auf die baulichen und sonstigen Anlagen entfallenden Anteils des Grundstücksreinertrags berücksichtigt. Zur
Bestimmung des Reinertrags werden vom Rohertrag nur die BWK-Anteile in Abzug gebracht, die vom Eigentümer zu
tragen sind und nicht auf den Mieter umgelegt werden können.
Liegenschaftszins (LZ):
Der LZ ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt ohne Berücksichtigung einer
Wertsteigerung marktüblich verzinst wird. Er ist auf der Grundlage geeigneter Kaufpreise und der ihnen
entsprechenden Reinerträge für mit dem Bewertungsgrundstück hinsichtlich Nutzung und Bebauung gleichartiger
Grundstücke nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens abgeleitet. Er dient hauptsächlich als wesentlicher
Rechen-Parameter in der Grundstückswertermittlung um im Ertragswertverfahren marktkonforme Verkehrswerte zu
ermitteln." Sofern vom GAA keine Liegenschaftszinssätze im Bereich des Bewertungsgrundstücks abgeleitet wurden,
werden die empfohlenen LZ aus der gängigen Fachliteratur (ergänzt durch die Erfahrungswerten des Sachverständigen)
zugrunde gelegt .
Bewertung
x Fläche in m² :
€1.032,00
21.12.2016 Bj. nach Modernisierung/Sanierung:
2016 Ursprungsbaujahr:
4
3,30%
abzgl. Bodenwertverzinsung p.a. (= Bodenwert x Liegenschaftszinssatz) : -888,09 €
Gebäudereinertrag (=Reinertrag p.a. - Bodenwertverzinsung) : 4.502,31 €
Ermittlung des Vervielfältigers :
51
Liegenschaftszinssatz :
= vorläufiger Ertragswert (vEW) : 137.295,42 €
marktübliche Miete p.m. Autoabstellmöglichkeit(-en) : 40,00 €
marktübliche Miete p.m. in €/m² : 7,00
20,00%
Verwaltungskosten :
Mietausfallwagnis:
Instandhaltungskosten:
Betriebskosten :
* oder Bewirtschaftungskosten pauschal :
sonstige Einnahmen p.m. :
Rohertrag p.a. ( = Einnahmen p.m. x 12): 6.738,00 €
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Ertragswertberechnung:
26.911,92 €
Berechnung Rohertrag p.a. :
Bodenwertanteil nach MEA bei WEG-Teilung:
521,50 €74,50
1.347,60 €Bewirtschaftungskosten p.a. Gesamt : 20,00%
Berechnung Bewirtschaftungskosten (vom Rohertrag p.a.) in % oder pauschal :
1.347,60 €
16wert4you KG - Sachverständigen- & Immobilienbüro
= Ertragswert: 137.295,42 €
= Ertragswert gerundet: 137.000,00 €
Weitere Hinweise:
Es liegen bzgl. der zu bewertenden Eigentumswohnung keine besonderen objektspezifischen
Grundstücksmerkmale vor.
Der Liegenschaftszinsatz wurde dem Landesgrundstücksmarktbericht von Rheinland-Pfalz von 2015
entnommen.
Reinertrag p.a. (Rohertrag p.a. - Bewirtschaftungskosten p.a.) : 5.390,40 €
Restnutzungsdauer (Jahre) :
zzgl. Bodenwert: 26.911,92 €
Gebäudeertragswert (Gebäudereinertrag x Vervielfältiger) 110.383,50 €
Vervielfältiger (in Abhängigkeit von LZ und RND) :1997 24,5171
14
0 14)
14) Überschlägig geschätzter Wert:NHK2010 #
Bewertung
Wenn mehrere Wertermittlungsverfahren herangezogen wurden, ist der Test aus den Ergebnissen dieser Verfahren unter Würdigung deren Aussagefähigkeit abzuleiten.
Die Aussagefähigkeit des jeweiligen Verfahrensergebnisses wird dabei wesentlich von den für die zu bewertende Objektart im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Preisbildungsmechanismen und von der mit dem jeweiligen Wertermittlungsverfahren erreichbaren Ergebniszuverlässigkeit bestimmt.
0
0
0
0
00 0
137000
0137000 0
137000
0 0
#BEZUG! 0
0
0
Im vorliegenden Fall wurde das Bewertungsobjekt im Vergleichswertverfahren bewertet, da hierfür eine ausreichende Anzahl von Vergleichsobjekten dem Bewerter vorlagen und die dazu passenden Anpassungskoeffizienten. Der Verkehrswert wird daher aus dem Vergleichswert abgeleitet. Der Wert wird geschätzt auf: 0
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Ertragswertimmobilie da dieser Objekttyp überwiegend unter dem Aspekt der Renditeerzielung gehandelt wird. Der Wert der Immobilie wird daher aus dem Ertragswertabgeleitet. Unter Berücksichtigung aller wertrelevanter Grundstücksmerkmale, wird der Wert geschätzt auf: 0
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Sachwertimmobilie, da dieser Objekttyp überwiegend eigengenutzt wird. Der Wert der Immobilie wird daher aus dem Sachwert abgeleitet. Unter Berücksichtigung aller wertrelevanter Grundstücksmerkmale, wird der Wert geschätzt auf:
Unter der Berücksichtigung eines gewogenen Mittels, der herangezogenen Bewertungsverfahren und aller wertrelevanter objektspezifischer Grundstücksmerkmale, wird der Wert des Bewertungsobjekts geschätzt auf:
1
Diese Werteinschätzung wurde unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten der Richtlinien zur Ermittlung von Verkehrswerten für bebaute und unbebaute Grundstücke ermitelt. Weiterhin beruht diese Werteinschätzung auf den Erfahrungswerten des Wertermittlers. Der Wertermittler übernimmt keinerlei Haftung für seine Werteinschätzung. Diese Einschätzung dient nur der Verkaufspreisfindung !
Hi Hi Hi Hi
0 137000
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14) Überschlägig geschätzter Wert:
Test MarktpreisWenn mehrere Wertermittlungsverfahren herangezogen wurden, ist der Wert aus den Ergebnissen dieser Verfahren unter
Würdigung deren Aussagefähigkeit abzuleiten. Die Aussagefähigkeit des jeweiligen Verfahrensergebnisses wird dabei
wesentlich von den für die zu bewertende Objektart im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden
Preisbildungsmechanismen und von der mit dem jeweiligen Wertermittlungsverfahren erreichbaren Ergebniszuverlässigkeit
bestimmt.
wert4you KG - Sachverständigen- & Immobilienbüro 17
Ertragswert:
0,00 €
0,00 €
137.000,00 €137.000,00 €
14) Überschlägig geschätzter Wert:
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Ertragswertimmobilie da dieser Objekttyp überwiegend unter
dem Aspekt der Renditeerzielung gehandelt wird. Der Wert der Immobilie wird daher aus dem
Ertragswertabgeleitet. Unter Berücksichtigung aller wertrelevanter Grundstücksmerkmale, wird der Wert
geschätzt auf:
0
137.000,00 €
Bei einer Prozentchance / Risiko von 5% wird der Wert zum aktuellen Zeitpunkt wie folgt taxiert:
© Urheberschutz und alle Rechte vorbehalten. Diese Wertermittlung und deren Bilder / Anlagen, ist nur für
den Auftraggeber und den angegebenen Zweck bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Verwertung durch Dritte
ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet.
130.000,00 € bis 144.000,00 €5%
Hinweis:
Die vorliegende überschlägige Werteinschätzung ist kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB / der
Verkehrswertermittlungsvorschriften! Diese Werteinschätzung stützt sich ausschließlich auf die Angaben / Aussagen des
Auftraggebers / Eigentümers und auf die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen. Eigene Recherchen bspw. über
die Richtigkeit von Flächenangaben, Mietverträgen oder bspw. Altlasten oder Baulasten o.a. wurden auftragsgemäß
vom Bewerter nicht durchgeführt und daher übernimmt dieser auch keine Gewährleistung für deren Richtigkeit.
Wertansätze wie bspw. Nettokaltmieten, Liegenschaftszinssätze oder Sachwertfaktoren beruhen auf den
Erfahrungswerten des Bewerters. Es kann sein das aufgrund nicht bekannter oder verschwiegener Tatsachen die
ermittelte Werteinschätzung zu korrigieren ist. Diese Werteinschätzung ist nur für interne Zwecke des Auftraggebers
bestimmt. Eine anderweitige Verwendung oder eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Erstellers. Der Bewerter versichert das die Bewertung der Immobilie aus rein objektiven Gesichtspunkten verfasst und
kein subjektives Interesse am Ergebnis der Werteinschätzung hat. Es handelt sich um eine Werteinschätzung rein
aufgrund der Erfahrungswerte des Bewerters (ohne Berücksichtigung externer statistischer Daten / eigener statistischer
Recherchen) nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird empfohlen, vor einer vermögensmäßigen Disposition ein
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erstellen zu lassen.