Bebauungsplan „Gärtnerweg“ der Stadt Pirna, OT Graupa · Änderung des geltenden...

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Bebauungsplan „Gärtnerweg“ der Stadt Pirna, OT Graupa Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Teil I: Textteil 30. Januar 2009

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Bebauungsplan

„Gärtnerweg“

der Stadt Pirna, OT Graupa

Begründung zur1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan

Teil I: Textteil

30. Januar 2009

Bebauungsplan„Gärtnerweg“

der Stadt Pirna, OT Graupamit integrierter Grünordnung

Begründung zur1. Änderung des Bebauungsplanes

Teil I: Textteil

Auftraggeber:

Auftragnehmer:

Bearbeitungsstand:

OPUS Wohnbau GmbHKnorrstraße 8580807 München

ArchitektDr.-Ing. habil. Rudolf RotheHohendölzschener Str. 2501187 Dresden

Landschaftsarchitektur PetzoldWiener Straße 9501219 Dresden

30. Januar 2009

Stadt Pirna 1. Änderung des BebauungsplanesGärtnerweg, OT Graupa

____________________________________________________ Inhalt_________________________________Teil I: Begründung

_____________________________________________________________________________________________________________________Architekt Dr. Rudolf Rothe / Landschaftsarchitektur Dipl.-Ing. Petzold

Inhaltsverzeichnis :

1 Rechtsgrundlage ..............................................................................................1

2 Anlass und Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes ...................1

2.1 Anlass der Änderung ..................................................................1

2.2 Schwerpunkte der Änderung ..................................................................2

3 Generelle Aussagen zum Bebauungsplan Gärtnerweg ................................3

3.1 Anlass der Planung ..................................................................33.1.1 Ziel und Zweck3.1.2 Regionalplanung3.1.3 Flächennutzungsplan

3.2 Generelle Einordnung des Standortes und Zielstellung ................................4a) Städtebaub) Funktionc) Gebäudegestaltungd) Verkehre) Trinkwasserversorgung/Abwasserentsorgungf) Grünplanung

3.3 Geltungsbereich und Größe ..................................................................5

3.4 Ausgangssituation ..................................................................5

3.5 Erschließung des Standortes ..................................................................53.5.1 Verkehrsanbindung3.5.2 Trinkwasser3.5.3 Abwasser

a) Schmutzwasserb) Regenwasser

3.5.4 Elektroenergie3.5.5 Gasversorgung3.5.6 Altlasten3.5.7 Bodenfunde3.5.8 Abfall

3.6 Nutzung und Bebauungskonzept ..................................................................73.6.1 Nutzung3.6.2 Bebauungsstruktur

3.7 Grünordnung ..................................................................8

3.8 Kenndaten der Planung ................................................................. 8

4.0 Zusammenfassung ..................................................................9

5.0 Ergebnis der Abwägung ..................................................................9

6.0 Anlagen

6.1 Tabelle 1: Biotopbilanz ................................................................10

6.2 Hinweise der Träger öffentlicher Belange zur Ausführungsplanung/ Bauausführung ...............................................11

Stadt Pirna 1. Änderung des Bebauungsplanes„Gärtnerweg“ der Stadt Pirna, OT Graupa

1 Teil I: Begründung

_________________________________________________________________________________________________________Architekt: Dr. Rudolf Rothe / Landschaftsarchitektur Dipl.-Ing. Petzold

1. Rechtsgrundlage

Der Bebauungsplan „Gärtnerweg“ ist vom Gemeinderat der ehemaligen Gemeinde Graupa am 02.12.1998 als Satzung beschlossen worden und durch Bekanntmachung im „Pirnaer Anzeiger“, Nr. 13/2006 am 12.07.2006 in Kraft getreten.

Die 1. Änderung des geltenden Bebauungsplanes „Gärtnerweg“ der Stadt Pirna, OT Graupa, erfolgt aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB §§9, 10, 13) in der Fassung vom 6. September 2006 sowie der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 28. Mai 2004 als Satzung.

Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes gilt die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) in der geltenden Fassung und die Verord-nung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzei-chenverordnung 1990 – PlanzV 1990), ebenfalls in der geltenden Fassung.

Der auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschafts-pflege.(SächsNatSchG) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstellte Grünordnungs-plan vom Juli 2008 wird in die 1. Änderung des Bebauungsplanes integriert.

2. Anlass und Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes

2.1 Anlass der Änderung

Analysen der Bautätigkeit im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser sowie der Vorstellungen und Wünsche von Bauinteressenten sowohl im Raum Pirna als auch im Großraum Dresden lassen deutlich erkennen, dass sich in den mehr als zehn Jahren seit der Erarbeitung des Be-bauungsplanes „Gärtnerweg“ einige Forderungen und Wünsche entwickelt haben, die sich im Rahmen des gegenwärtig gültigen Bebauungsplanes kaum oder überhaupt nicht realisieren lassen.

Dazu gehören vor allem:

- der Wunsch nach größerer Individualität sowohl der Baukörper als auch der Grund-stücksgrößen;

- der Wunsch sowohl nach eingeschossigen Einfamilienhäusern (z.B. altersgerechtes Wohnen) als auch nach Einfamilienhäusern mit zwei Vollgeschossen ohne Dachausbau;

- die Forderung nach energieökonomisch günstiger Orientierung der Baukörper zur Sonne mit der Möglichkeit der optimalen Anordnung von Sonnenkollektoren;

- die Erweiterung der Möglichkeiten für eine individuelle Grüngestaltung der einzelnen Bauparzellen ohne Aufgabe übergeordneter Gesichtspunkte der Grünordnung.

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, diesen veränderten Bauwünschen Rechnung zu tragen, ohne die wesentlichen Festlegungen des geltenden Bebauungsplanes hinsichtlich

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- der Intensität der Baulandnutzung,

- der maßstäblichen Einordnung der Bebauung in die vorhandene städtebauliche Struktur und Umgebung,

- der Einbindung des Wohngebietes in die vorhandene technische Infrastruktur

sowie

- der Einordnung in die vorhandene orts- und landschaftstypische Grünstruktur und deren weitere Ausprägung innerhalb des Bebauungsgebietes

aufzugeben.

2.2 Schwerpunkte der Änderung

Folgende Änderungen dienen der Anpassung des geltenden Bebauungsplanes an die oben formulierten Forderungen und Wünsche:

- Auf allen Parzellen werden Einzelhäuser mit bis zu 2 WE vorgesehen;

- Die vorgesehene Parzellierung der Baugrundstücke wird im Bebauungsplan teilweise nur nachrichtlich dargestellt. Damit sind Änderungen der Parzellengrößen möglich, soweit dadurch keine anderweitigen Festlegungen des Bebauungsplanes berührt werden;

- Bei den meisten Baufeldern kann die Firstrichtung wahlweise parallel oder senkrecht zur Straße erfolgen. Ausnahmen gelten nur dort, wo eine Anpassung an die vorhandene Bebauung wünschenswert ist

- Auf allen Bauparzellen kann wahlweise ein- oder zweigeschossig auch ohne ausge-bautes oder ausbaufähiges Dach gebaut werden;

- Auf die Nutzungsmöglichkeit entsprechend BauNVO § 4.2 (Gastronomie) und die damit verbundene mögliche dreigeschossige Bebauung wird verzichtet;

- Mit dem Ziel der Reduzierung des Aufwandes für Grundstückseinfriedungen erfolgt in Übereinstimmung mit dem Grünordnungsplan ein Verzicht auf Einfriedungsmauern und Zaunsockel sowie eine Lockerung der Gestaltungsanforderungen an die Grenzen zwischen den Bauparzellen;

- Die Pflanzenauswahllisten für öffentliche und private Grünflächen werden erweitert, wobei eine besondere Orientierung auf klein- und mittelgroßkronige Baumarten erfolgt.

Hinsichtlich einiger Festsetzungen des Bebauungsplanes zur technischen Infrastruktur, zu Nebenbaukörpern und Oberflächenmaterialien erfolgt eine Präzisierung der bisherigen Fest-legungen.

Da das Flurstück 179/1 nicht als Fläche zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft zur Verfügung steht, wird das Flurstück 184/2 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und ein Teilbereich von ca. 2105 m² als Ausgleichsfläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen.

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3. Generelle Aussagen zum Bebauungsplan „Gärtnerweg“ der Stadt Pirna,OT Graupa

Die folgenden Aussagen zur Begründung des Bebauungsplanes „Gärtnerweg“ bleiben auch für die 1. Änderung des Bebauungsplanes gültig. Sie werden deshalb übernommen, soweit sich nicht in Einzelpunkten eine Anpassung an die unter 2.2 genannten Änderungen oder an die durch die Rechtskraft des Bebauungsplanes eingetretene Situation erforderlich macht.

3.1 Anlass der Planung

3.1.1 Ziel und Zweck

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll im südlichen Teil des Ortsteiles Graupa ein mit Einzelhäusern bebautes Wohngebiet realisiert werden.

Durch die Wohnbebauung soll ein Beitrag zur Deckung des vorhandenen Wohnbedarfs geleistet werden.

Mit der Bebauung wird die vorhandene innerörtliche Bebauung ergänzt. Durch die geplante Bebauung mit Einzelhäusern soll unter Ausnutzung des Geländeverlaufs und durch die Einbe-ziehung des Naturraumes innerhalb des Ortes eine ansprechende Wohnbebauung geschaffen werden, die durch das geschlossene städtebauliche Ensemble die vorhandene Einzelbebauung ergänzt und den Charakter von Graupa in diesem Bereich des Ortsteiles weiterentwickelt.

Hinsichtlich der natur- und landschaftsbezogenen Zielvorstellungen wird besonders auf folgende Faktoren orientiert:

- Erhöhung des durch die bisherige Nutzung verursachten geringen Biotopwertes,

- Begrenzung der Versiegelung und Überbauung auf das unbedingt erforderliche Maß;

- Aufrechterhaltung und Nutzung der Versickerungsfähigkeit des Bodens;

- Sicherung der Erholungseignung innerhalb des Plangebietes sowie des Wohnumfeldes für angrenzende Wohngebiete.

3.1.2 Regionalplanung

Gemäß Landesentwicklungsplan des Freistaates Sachsen von 2003 (LEP 2003) gehört die Stadt Pirna und damit auch der Ortsteil Graupa zum Verdichtungsraum des Oberzentrums Dresden, wobei die Stadt Pirna selbst als Große Kreisstadt die Funktion eines Mittelzentrums hat.

Graupa befindet sich in unmittelbarer Randlage des Landschaftsschutzgebietes „Elbhänge und Schönfelder Hochland“. Der Standort befindet sich nahe der südlich verlaufenden überregio-nalen Achse der Bundesautobahn A 17 Dresden – Prag, in unmittelbarer Nähe zur Landes-hauptstadt Dresden, mit der er durch öffentlichen Nahverkehr direkt verbunden ist.

Der Regionalplan Oberes Elbtal / Osterzgebirge von 2001 (REGIONALPLAN OE/OE) trifft für das Plangebiet keine speziellen Aussagen.

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3.1.3 Flächennutzungsplan

Für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Pirna und der Gemeinde Dohma liegt ein Flächennutzungsplan (FNP) in der Fassung vom 20.07.2004 gemäß Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 13.05.2004 vor, der am 25.08.2004 rechtskräftig wurde. In diesem Flächennutzungsplan ist das Bearbeitungsgebiet als Wohngebiet gemäß § 1(1) Nr. 1 BauNVO in Ergänzung zur umliegenden Wohnbebauung aus-gewiesen. Die im bestätigten Bebauungsplan ausgewiesene Grenze der Wohnbaufäche wird im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan aktuell in den Flächennut-zungsplan eingearbeitet, eine Einarbeitung der nunmehr ausgewiesenen Grenze der Wohnbau-fläche wird beantragt.

Durch das geplante Baugebiet können ca. 28 bis 35 Wohneinheiten geschaffen werden. Damit ergibt sich für den Ortsteil ein Zuwachs von ca. 75 bis 90 Einwohnern.

3.2 Generelle Einordnung des Standortes und Zielstellung

Mit der geplanten Bebauung werden folgende Ziele verfolgt:

a) Städtebau

- Ergänzung und Weiterentwicklung der vorhandenen Dorfstruktur durch Einbindung von Einzelhäusern;

- Gliederung und optische Einbindung der Bebauung durch Begrünung in den öffentlichen und privaten Bereichen, insbesondere im Übergang zu benachbarten Grundstücken;

b) Funktion

- Ansiedlung von Wohngebäuden (Einzelhäuser mit bis zu 2 WE), eventuell in Verbindung mit Funktionen der Infrastruktur, die in Allgemeinen Wohngebieten zulässig sind.

c) Gebäudegestaltung

- Bauen in ländlicher Art und Weise (Höhe, Material usw.)

d) Verkehr

- Erschließung des Standortes durch Anbindung an die vorhandenen Verkehrsstraßen „Gärtnerweg“ und „Pirnaer Weg“

e) Trinkwasserversorgung/Abwasserentsorgung

- Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung durch Leitungsneubau bzw. -umver-legung. Die Versorgung ist nach Druck und Menge gewährleistet.

- Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem, wobei das Schmutzwasser über einen neuen Kanal an die vorhandenen Hauptsammler angeschlossen und entsorgt wird; das unbelastete Oberflächenwasser wird im Baugebiet zur breitflächigen Versickerung gebracht.

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f) Grünplanung

Parallel zur 1. Änderung des Bebauungsplanes ist ein aktualisierter Grünordnungsplan erar-beitet worden, um unvermeidbare Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft auszugleichen sowie Maßnahmen für eine landschaftsgerechte Einbindung, eine ausreichende Durchgrünung und eine dem Bedürfnis der Menschen nach Erholung dienende Gestaltung des Baugebietes festzulegen. Dieser Grünordnungsplan wird in die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gärtner-weg“ in Pirna, OT Graupa, integriert.

Durch Pflanzgebote für öffentliche und private Grünflächen sowie für die nichtbebauten Flächen der Bauparzellen soll eine standort- und funktionsgerechte Durchgrünung des Wohngebietes gesichert werden.

Auf der Grundlage der § 2A und 4 BauGB wird ein Umweltbericht für das Gesamtvorhaben vor-gelegt, der dieser Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gärtnerweg“ der Stadt Pirna, OT Graupa, als Teil II beigefügt wird.

3.3 Geltungsbereich und Größe

Das Planungsgebiet umfasst die Flurstücke 177/1, 178/1, 179/1, 180/3 – 180/13, 181/3 –181/20, 182/4 – 182/20 und 184/2 der Gemarkung Großgraupa.

Das Planungsgebiet wird im Norden von Privatgrundstücken, im Osten und Süden vom „Gärt-nerweg“ sowie im Westen vom „Pirnaer Weg“ begrenzt.

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 2,32 ha.

3.4 Ausgangssituation

Die Flächen des Plangebietes wurden bis vor wenigen Jahren für Frühbeet-, Glashaus- und Folienzeltanlagen und andere Formen des Erwerbsgartenbaus privatwirtschaftlich genutzt. Die Größe sowie die offene Struktur des Planungsgebietes lassen eine Genehmigung von Bau-vorhaben nach § 34 BauGB nicht zu.

Charakteristisch für die Bebauung von Graupa sind einfache Baukörper in ein- und zweige-schossiger Bauweise. Mit den Festlegungen zur möglichen Bebauung wird angestrebt, die vor-handene Baustruktur zu ergänzen.

3.5 Erschließung des Standortes

Vorbemerkung.Für die technische Erschließung des Standortes liegt eine abgeschlossene und mit der Stadt Pirna abgestimmte Ausführungsplanung vor, die teilweise bereits realisiert wurde. Die Planungsergebnisse werden nachrichtlich in die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gärtner-weg“ der Stadt Pirna, OT Graupa, eingearbeitet.Die folgenden Ausführungen zu den Punkten 3.5.1 bis 3.5.5 basieren ebenfalls auf der vorlie-genden Planung.

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3.5.1 Verkehrsanbindung

Die Verkehrserschließung erfolgt zum einen über den vorhandenen "Gärtnerweg", zum anderen wird die "Karl-Marx-Straße" durch das Planungsgebiet bis zum "Gärtnerweg" verlängert. Diese Verlängerung erfolgt als private Anliegerstraße und wurde bereits realisiert.

Vorgesehene Einfahrtstore zu den Grundstücken sind so anzulegen, dass sie nicht in Richtung der Verkehrsfläche öffnen.

3.5.2 Trinkwasser

Die Trinkwasserversorgung ist durch den Anschluss an das zentrale Trinkwasserversorgungs-netz vorgesehen. Die entsprechende Planung ist in Abstimmung mit der Stadtwerke Pirna GmbH erfolgt.

3.5.3 Abwasser

a) Schmutzwasser

Für die Schmutzwasserentsorgung ist der Anschluss an das gemeindeeigene Abwasser-netz vorgesehen. Die vorhandenen Leitungen werden als ausreichend bewertet. Die vor-liegende Planung ist mit der Stadtwerke Pirna GmbH abgestimmt

b) Regenwasser

Unbelastetes Regenwasser ist entsprechend der Aufnahmefähigkeit des Bodens vor Ort zu versickern. Dies erfolgt entsprechend der vorliegenden Planung für Oberflächenwasser der neuen Anliegerstraße über Rigolen, im Bereich von Gärtnerweg und Pirnaer Weg über eine Versickerungsmulde entlang der B-Plangrenze und Rigolen südlich des Gärtner-weges.

Das anfallende Regenwasser aus der Dachentwässerung ist in Zisternen auf den Grundstücken aufzufangen, und – soweit es nicht für Haushaltzwecke bzw. für die Garten-entwässerung genutzt wird – auf den Grundstücken zu versickern.

3.5.4 Elektroenergie

Die Sicherung der Elektroenergieversorgung des Standortes ist in Zusammenarbeit des Erschließungsträgers mit der ENSO Energie Sachsen Ost AG erfolgt, eine abgestimmte Planung liegt vor.

3.5.5 Gasversorgung

Das Planungsgebiet wird über eine vorhandene Gasleitung versorgt. Eine mit der ENSO Energie Sachsen Ost AG abgestimmte Planung liegt vor.

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3.5.6 Altlasten

Sollten im Zuge der Erdarbeiten und sonstiger Bauarbeiten kontaminierte Bereiche ange-schnitten werden (erkennbar z.B. durch Unterschiede im Aussehen, im Geruch oder in der Beschaffenheit gegenüber dem Normalzustand), ist unverzüglich die weitere Verfahrensweise mit den zuständigen Behörden (Landratsamt, FG Umwelt, bzw. RP Dresden, Umweltfachbereich Radebeul) abzustimmen. Belastete Bereiche sind zwischenzeitlich so zu sichern, dass eine Ausbreitung der Kontaminierung verhindert wird.

3.5.7 Bodenfunde

Die bauausführenden Firmen werden auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 SächsDSchG hingewiesen. Das Landesamt für Archäologie ist vom exakten Baubeginn (Erschließungs-, Ausschachtungs-, Abbruch- oder Planierarbeiten) mindestens drei Wochen vorher zu informieren. Die Bauanzeige soll die ausführenden Firmen und den Bauleiter be-nennen.

3.5.8 Ergebnisse geologischer Untersuchungen

Sämtliche Ergebnisse von Untersuchungen mit geologischem Belang (z.B. Geotechnische Untersuchungen/Baugrundgutachten, Versickerungsgutachten) sind dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu übergeben. Des Weiteren ist das Abteufen von Bohrungen anzuzeigen. Die Verfahrensweise dazu ist in § 11 (Geowissenschaft-liche Landesaufnahme) des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) vom 20. Mai 1999 sowie in der Bekanntmachung zur Bohranzeige- und Bohr-ergebnismitteilungspflicht beschrieben bzw. geregelt

3.5.9 Abfall

Der zu erwartende Abfall besteht vorrangig aus Hausmüll. Die Standplätze der Hausmüllbehälter sind in die Einfriedungen der Grundstücke zu integrieren und zu begrünen. Sie sind möglichst sicht-, sonnen- und windgeschützt anzulegen.

3.6 Nutzung und Bebauungskonzept

3.6.1 Nutzung

Das Planungsgebiet ist als Allgemeines Wohngebiet entsprechend § 4 BauNVO ausgewiesen..

Das Gebiet soll durch Einzelhäuser mit bis zu 2 WE als Wohngebiet geprägt werden. Die Wohnfunktion wird durch öffentliche und private Grünflächen sowie durch einen Spielplatz ergänzt.

Bei der entstehenden Wohnbebauung ist die DIN 18005 bezüglich der schalltechnischen Orien-tierungswerte einzuhalten. Wegen der Nachbarschaft zum Flugplatz Pirna-Pratzschwitz kann es im Wohngebiet gelegentlich zu Fluglärmbelästigungen kommen.

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3.6.2 Bebauungsstruktur

Das Bebauungskonzept geht von einer möglichst optimalen Bebauung unter Beachtung der vorhandenen ortstypischen Bebauung aus. Die Bebauung wird individualisiert und der vorhan-denen örtlichen Gestaltung angepasst.

3.7 Grünordnung

Die Auswirkungen des Bebauungsgebietes auf das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie auf Arten und Biotope lassen sich durch die Durchgrünung des Baugebietes sowie durch gestalterische Festsetzungen kompensieren. Dazu gehören:

– die Festsetzung einer Maßnahmenfläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Streuobstwiese),

– Durchgrünung des Baugebietes mittels Einrichtung öffentlicher und privater Grünflächen.

– die Festsetzung von Flächen und Standorten zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzungen,

Auf den Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch die Versiegelung und Überbauung ist durch die Begrenzung der versiegelten und überbauten Flächen und die Aufwertung der Bodenfunktionen auf einer Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zu reagieren. Mit der Festsetzung, das auf den versiegelten und überbauten Flächen anfallende Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern, wird auf die Beeinträch-tigungen des Wasserhaushaltes in Folge der Versiegelung und Überbauung reagiert.

Mit der Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen ist der mit dem Bebauungsplan vorbe-reitete Eingriff vollständig kompensierbar (s. Tabelle 1, folgende Seite).

3.8 Kenndaten der Planung

- Art der baulichen Nutzung gem. § 4 BauNVO: WA

- Maß der baulichen Nutzung gem. §§ 16, 17 BauNVO:

GRZ 0,25/0,40GFZ 0,50

Für den Geltungsbereich wird eine offene Bebauung mit Einzelhäusern festgesetzt (§ 22 BauNVO)

Die Garagen und Stellplätze sind oberirdisch auf den jeweiligen Grundstücken anzuordnen. Es sollen 2 Garagen/Stellplätze pro WE errichtet werden. Besucherstellplätze sind im Straßenraum in einer Anzahl angeordnet, durch die die Wohnruhe und die Anliegerstraßen-Aktivitäten nicht beeinträchtigt werden.

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4.0 Zusammenfassung

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gärtnerweg“ der Stadt Pirna, OT Graupa, wird der grundsätzlichen Zielstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes unter Berücksichtigung aktu-eller Entwicklungen und Erkenntnisse Rechnung getragen. Dabei bleibt die volle Überein-stimmung mit übergeordneten Planungen gewährleistet.

5.0 Ergebnis der Abwägung

Nach Auswertung der öffentlichen Auslegungen und Beteiligungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine inhaltlichen Planänderungen und damit keine erneute Auslegung erforderlich. Der geänderte Planentwurf wurde lediglich in der Begründung, Teil I: Textteil, mit dem Ergebnis der Abwägung nachrichtlich ergänzt. Der Eindeutigkeit halber erhält das Satzungsexemplar eine neue Planfassung.

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6.2 Hinweise der Träger öffentlicher Belange zur Ausführungsplanung/Bauausführung

TöB HinweiseLandratsamt des Land-kreises Sächsische Schweiz

Hinweise zum Belang Abfallrecht/ Bodenschutz:• Im Planbereich sind keine Altlastenverdachtsflächen im Sächsischen

Altlastenkataster (SALKA) erfasst.• Werden wider Erwarten bei Erdarbeiten kontaminierte Bereiche ange-

schnitten (z.B. erkennbar durch Unterschiede im Aussehen, Geruch oder Beschaffenheit gegenüber dem Normalzustand) ist der Bauherr ver-pflichtet, unverzüglich die weitere Verfahrensweise mit den zuständigen Behörden (Landratsamt, FG Umwelt bzw. RP Dresden, Umweltfach-bereich Radebeul) abzustimmen. Belastete Bereiche sind zwischenzeit-lich so zu sichern, dass eine Ausbreitung der Kontamination verhindert wird.

Landesamt für Archäologie

Auflagen und Hinweise :• Das Landesamt für Archäologie ist vom exakten Baubeginn (Erschlie-

ßungs-, Ausschachtungs-, Abbruch- oder Planierarbeiten) mindestens drei Wochen vorher zu informieren. Die Baubeginnsanzeige soll die ausführenden Firmen, Telefonnummer und den verantwortlichen Bau-leiter nennen.

• Das Vorhaben liegt in einem archäologischen Relevanzbereich. Im Zuge von Erdarbeiten können sich archäologische Untersuchungen ergeben. Bauverzögerungen sind dadurch nicht auszuschließen. Den mit den Untersuchungen beauftragten Mitarbeitern ist uneingeschränkter Zugang zu den Baustellen und jede mögliche Unterstützung zu gewähren. Die bauausführenden Firmen sind bereits in der Ausschreibung davon zu informieren.

Staatliches Vermes-sungsamt Pirna

Hinweise:• Grenz- und Vermessungsmarken sind gemäß § 7 Sächsisches Vermes-

sungsgesetz (SächsVermG) vom 12.05.2003 nicht zu entfernen bzw. zu verändern.

• Anzeigepflicht bei Maßnahmen, die diese Punkte gefährden; besser sofort einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit Sicherung und ggf. Wiederherstellung betroffener Punkte beauftragen (Verweis auf Ordnungswidrigkeit gemäß § 26 SächsVermG).

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Hinweis:• Sämtliche Ergebnisse von Untersuchungen mit geologischem Belang

(z.B. Geotechnische Untersuchungen/ Baugrundgutachten, Versicke-rungsgutachten) sind dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Land-wirtschaft und Geologie zu übergeben. Das Abteufen von Bohrungen ist anzuzeigen. Die Verfahrensweise dazu ist in § 11 des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) vom 20. Mai 1999 (3) sowie in der Bekanntmachung zur Bohranzeige- und Bohr-ergebnismitteilungspflicht gemäß (5) beschrieben bzw. geregelt.

Stadtwerke Pirna GmbH

Allgemeine Hinweise: • Die Planunterlagen über den derzeitig bekannten Bestand an Versor-

gungsleitungen gelten nicht als Schacht- und Anschlussgenehmigung. Diese sind vor Baubeginn gesondert zu beantragen.

• Angaben der Bestandspläne sind unverbindlich, mit Abweichungen und geringeren Tiefenlagen muss gerechnet werden. Kundenanlagen sind zu beachten.

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12 Teil I: Begründung

_________________________________________________________________________________________________________Stadt Pirna, Fachgruppe Stadtentwicklung

TöB Hinweise• Ver- und Entsorgungsanlagen der SWP dürfen nicht überbaut bzw. über-

pflanzt werden. Absperrorgane und Hydranten müssen jederzeit zu-gänglich sein. Mindestabstände zum Leitungsbestand sind entsprechend der Festlegungen nach DIN 1998 und W 403 einzuhalten.

• Je nach Dokumentationsstand und digitaler Vermessung können NN-Höhen der Leitungsbestände angefordert werden.

• Keine Haftung der SWP für direkte Beschädigung der Versorgungsan-lagen, Schäden durch Nichtbeachtung der erforderlichen Schutzvorkeh-rungen und Beeinträchtigungen des Versorgungsumfeldes die zu Schäden gegenüber Dritten führen. Kosten für Schadensregulierung sind durch Antragsteller bzw. Verursacher zu tragen.

• Bei Abriss von bestehenden Gebäuden ist die Medienfreischaltung bei der SWP zu beantragen. Kosten gehen zu Lasten des Grundstücks-eigentümers.

• Sollten sich durch die Baumaßnahmen Veränderungen an den bestehenden Leitungssystemen oder Anlagen notwendig machen, sind diese Kosten durch den Antragsteller bzw. Verursacher zu tragen.

• Flächenauf- bzw.- abtrag entlang der Versorgungsanlagen darf nur im Rahmen mit den SWP abgestimmten Höhen erfolgen.

• Verfall der Gültigkeit der Stellungnahme bei Änderungen zum Auskunfts-ersuchen, nach 2 Jahren, wenn mit dem Bau nicht begonnen wurde oder die Unterbrechung der Bauausführung länger als 1 Jahr dauert. Eine Fristverlängerung kann auf schriftlichen Antrag um 1 Jahr erfolgen.

• Rechtzeitige Abstimmung des geplanten Ver- und Entsorgungs-konzeptes, ggf. sind Leitungsrechte für vorgelagerte Fremdgrundstücke durch den Bauherrn bereitzustellen.

Zusatzbedingungen Trinkwasser: • Kosten zur Herstellung, Erweiterung oder Umbau von Trinkwasserhaus-

anschlüssen regeln sich nach der AVBWasserV einschließlich ergän-zender Bedingungen. Nichtgenutzte vorgelegte Grundstücksanschlüsse sind auf eigene Kosten bzw. gemäß der Festlegung des Erschließungs-vertrages zurückzubauen.

• Abstimmung der Hausanschlüsse sowie der Erschließung mit SWP.• Sollten für Gebäude Regenwassernutzungsanlagen vorgesehen sein, so

sind diese unter Vorlage der Planungsunterlagen gesondert zur Geneh-migung einzureichen.

• Vor Baubeginn sind Leitungsrechte beizubringen und ein Erschließungs-vertrag abzuschließen. Trinkwasserleitungen müssen umverlegt werden.

Zusatzbedingungen Abwasser:• Schmutzwasserkanäle müssen umverlegt bzw. neu gebaut sowie ein

Erschließungsvertrag abgeschlossen werden.• Entwässerung ist im Trennsystem aufzubauen. Ableitung von Schmutz-

wasser über einen Schmutzwasseranschluss in das öffentliche Kanal-netz.

• Am Übergabepunkt < 1 m hinter der Grundstücksgrenze ist ein Kontroll-schacht nach DIN EN 476 vorzusehen. Anordnung eines außenlie-genden Untersturzes nach ATV-DVWK-A157 bei einer Höhendifferenz vor dem Kontrollschacht bei Verlegung der Grundstückskanäle mit ge-ringer Tiefe zur Sohltiefe des Kontrollschachtes.

• Rückstauebene des Hauptkanals ist die Straßenhöhe des ersten nach der Einleitstelle befindlichen Schachtes. Sicherung der unterhalb dieser Ebene gelegenen Räumlichkeiten gegen Rückstau.

• Alle ober- und unterirdischen Abwassereinrichtungen, die nicht Bestand-teil der neuen Grundstücksentwässerungsanlage werden, sind außer Betrieb zu setzen, zu entleeren und zu reinigen. Bei Bauwerke ist die Bodenplatte zu zerstören und das Bauwerk mit unbelastetem Boden zu verfüllen.

Stadt Pirna 1. Änderung des Bebauungsplanes„Gärtnerweg“ der Stadt Pirna, OT Graupa

13 Teil I: Begründung

_________________________________________________________________________________________________________Stadt Pirna, Fachgruppe Stadtentwicklung

TöB HinweiseBodenplatte zu zerstören und das Bauwerk mit unbelastetem Boden zu verfüllen.

• Kosten für die Erstellung des Anschlusskanals und die Verlegung der Grundstücksentwässerung einschließlich Kontrollschacht gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers.

• Neu zu erstellende Anschlusskanäle an das öffentliche Kanalnetz wer-den nach Auftragsbestätigung durch ein die SWP beauftragtes Unter-nehmen hergestellt.

• Zustimmung zum Bauvorhaben gilt nicht als Anschlussgenehmigung. Diese ist rechtzeitig unter Vorlage des Antrages auf Abwasserent-sorgung einschließlich der Planungsunterlagen mit Lageplan, Längs-schnitt und Grundriss Kellergeschoss rechtzeitig zu beantragen.

• Zu Abwasseranlagen der SWP ist ein Mindestabstand von 1,50 m von Mitte Schachtabdeckung einzuhalten.

• Zuständigkeit der SWP für Abwasseranlagen endet an der privaten Grundstücksgrenze. Hausanschlusskanäle sind je nach Aktualisierungs-grad des Planwerkes ergänzt. Der Bestand an Grundstücksentwässe-rungen ist beim jeweiligen Grundstückseigentümer direkt abzufragen.

ENSO Energie Sachsen Ost AG, RegionalbereichHeidenau, FB Elt

Allgemeine Hinweise:• Vorgesehene Bebauungsgebiete können mit Elektroenergie versorgt

werden. Der Erschließungsaufwand richtet sich in erster Linie nach dem Leistungsbedarf der einzelnen Standorte. Für die Leitungsverlegung und Aufstellung von Umspannstationen ist die Mitbenutzung von Flächen zu gewährleisten.

• Rechtzeitige Einbeziehung der ENSO Strom AG in die Planung der vor-gesehenen Bebauung, da ggf. umfangreiche Erschließungsmaßnahmen erforderlich werden können, die einer längeren Planungszeit bedürfen.

• In bereits erschlossenen Gebieten ist mit bestehenden Leitungen der ENSO zu rechnen. Vorhandene Kabel dürfen nicht überbaut werden und müssen zugänglich bleiben.

• Zu vorhandenen Mittel- und Niederspannungsanlagen sind bezüglich geplanter Bauwerke bzw. Großgrünbepflanzungen Mindestabstände einzuhalten. Der Zugang zu vorhandenen Umspannstationen muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Eventuell notwendige Umverlegungen werden im Auftrag und auf Rechnung des Veranlassers ausgeführt.

• Hinweis zu externen Dienstleistungsangeboten der ENSO Strom AG.

Enso Energie Sachsen Ost AG, Regional-bereich Heidenau, FB Gas

Allgemeine Hinweise:• über den Lageplan hinausgehende Angaben sind unverbindlich und

müssen an Ort und Stelle geprüft werden. Das gilt insbesondere für ein-getragene Abstands- und Rohrüberdeckungsmaße. Weiterhin muss mit geringeren Tiefenlagen als angegeben gerechnet werden. Zur genauen Feststellung des Leitungsverlaufes sind daher Quergräben von Hand zu ziehen.

• In der Nähe von Versorgungsleitungen darf nur von Hand gearbeitet werden.

• Für evt. Beschädigungen, die durch Nichtbeachtung der erforderlichen Schutzvorkehrungen entstehen, wird Verursacher auf Schadenersatz in Anspruch genommen.

• Beachtung der anerkannten Regeln der Technik (wie z.B. DVGW-Arbeitsblätter, DIN-Vorschriften, VDE-Richtlinien, UV-Vorschriften u.s.w.) sowie des beiliegenden Merkblattes.

Vattenfall EuropeTransmissionGmbH

Hinweis:• 100 m südlich des Plangebietes verläuft die 380-kV- Freileitung

Schmölln- Röhrsdorf- Dresden/ Süd 555/556 von Mast- Nr. 73- 75. Durch den Leitungsbetrieb sind Lärmimmissionen möglich.

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14 Teil I: Begründung

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TöB HinweiseDurch den Leitungsbetrieb sind Lärmimmissionen möglich.

Zweckverband Abfall-wirtschaft Oberes Elbtal

Hinweis:• Beachtung der Hinweise der Merkblätter I und II des ZAOE.

Stadtverwaltung PirnaFachdienst 60.3 Tiefbau

Hinweise:• Im Zuge der Herstellung von Grundstückszufahrten mit verkehrlicher

Anbindung am Gärtnerweg und Pirnaer Weg ist die im Plangebiet fest-gesetzte Entwässerungsmulde zu erhalten.

• Durch die jeweiligen Bauwilligen ist sicher zu stellen, dass von den bau-lichen Anlagen kein Oberflächenwasser in öffentliche Grundstücks-flächen eingeleitet wird.

Polizeidirektion Oberes Elbtal- Osterzgebirge

Anregung:• Aus Gründen der eindeutigen Verkehrsregelung gem. § 10 StVO sollten

die Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken prinzipiell mit einem durchgehend abgesenkten Bordstein gestaltet werden. Dabei ist auf eine zusätzlich abgerundete Führung des Bordsteins in die jeweilige Zufahrt hinein zu verzichten.

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15 Teil I: Begründung

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16 Teil I: Begründung

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17 Teil I: Begründung

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18 Teil I: Begründung

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19 Teil I: Begründung

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20 Teil I: Begründung

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21 Teil I: Begründung

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