Bebauungsplan Nr. 17/16 Moosstraße / Laarmannstraße€¦ · II. Anlass der Planung und...

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Anlage 1 zur Vorlage 1169 / 2019 /6B STADT ESSEN Bebauungsplan Nr. 17/16 Moosstraße / Laarmannstraße Stadtbezirk: IV Stadtteil: Bedingrade Begründung* vom: 26.08.2019 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) *Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung Amt für Stadtplanung und Bauordnung

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Anlage 1 zur Vorlage 1169 / 2019 /6B

S T A D TE S S E N

Bebauungsplan Nr. 17/16 Moosstraße / Laarmannstraße

Stadtbezirk: IV Stadtteil: Bedingrade

Begründung*

vom: 26.08.2019 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) *Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.

3634) in der derzeit gültigen Fassung

Amt für Stadtplanung und Bauordnung

Bebauungsplan Nr. 17/16 Inhalt:

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Inhalt:

I. Räumlicher Geltungsbereich 4

II. Anlass der Planung und Entwicklungsziele 5

1. Anlass der Planung 5

2. Entwicklungsziele 6

III. Planverfahren 8

IV. Planungsrechtliche Situation 9

1. Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) 9

2. Bebauungspläne 9

3. Fachplanungen 11

V. Bestandsbeschreibung 12

1. Städtebauliche Situation 12

2. Denkmalschutz 13

3. Verkehr 15

4. Technische Infrastruktur 15

4.1. Versorgung 15

4.2. Entwässerung 16

5. Soziale Infrastruktur 16

6. Natur, Landschaft und Artenschutz 17

7. Wasser 17

7.1. Grundwasser 17

7.2. Oberflächengewässer 17

7.3. Wasserschutzgebiete 17

7.4. Starkregen und Überschwemmungen 17

8. Bergbau 17

9. Kampfmittel 17

10. Immissionen 18

10.1. Lärm 18

VI. Städtebauliches Konzept 19

Bebauungsplan Nr. 17/16 Inhalt:

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1. Variantenuntersuchung 19

2. Variantenbeschreibung 20

3. Klimaschutz und Klimafolgenanpassung 24

3.1. Kompaktheit der Bebauung 25

3.2. Solarenergiegewinnung 26

3.3. Energieversorgung 26

3.4. Klimafolgeanpassung 26

3.5. Fazit 27

4. Auswirkungen der Planung 27

VII. Städtebauliche Kenndaten 29

VIII. Umweltauswirkungen 30

IX. Bodenordnung 32

X. Entwicklung aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) 33

XI. Überlagerung bisheriger rechtsverbindlicher Festsetzungen 34

Bebauungsplan Nr. 17/16 I. Räumlicher Geltungsbereich

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I. Räumlicher Geltungsbereich

Das ca. 2,25 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk IV, Stadtteil Bedingrade und wird maßgeblich begrenzt

im Norden durch Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Moosstraße sowie durch angrenzende Waldflächen,

im Osten durch den privaten, parkähnlich gestalteten Garten des neuen Mutter-hauses der Franziskusschwestern und durch das Seniorenstift St. Franziskus,

im Süden durch die Laarmannstraße und

im Westen durch die östlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Laar-mannstraße 36 sowie der Bergheimer Straße Nr.30-46 und der Moosstraße 10.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Abbildung 1 dargestellt. Abb. 1: Übersichtsplan (Verkleinerung ohne Maßstab)

Bebauungsplan Nr. 17/16 II. Anlass der Planung und Entwicklungsziele

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II. Anlass der Planung und Entwicklungsziele

1. Anlass der Planung Das Plangebiet umfasst überwiegend das Grundstück des ehemaligen Franziskus Kranken-

s-

Auf dem Gelände befinden sich das alte leerstehende Mutterhaus mit einem Krankenhaus-anbau, der heute von der Contillia Gruppe als Seniorenstift betrieben wird, das neue Mut-terhaus nördlich angrenzend an den bestehenden Komplex, welches im Jahre 2014/2015 von den Franziskusschwestern neu gebaut und bezogen wurde, mehrere Nebengebäude so-wie ein parkähnlich gestalteter Garten. Mit dem geplanten Rückbau des leerstehenden, alten Mutterhauses und umliegenden Ne-bengebäuden entsteht im Zusammenhang mit umfangreichen, nördlich angrenzenden Flä-chenreserven für das Krankenhaus, die heute nicht mehr benötigt werden, ein erhebliches und sehr attraktives Entwicklungspotenzial für den Wohnungsneubau. Die Schwestern ha-ben ihre Liegenschaften der örtlichen Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord veräußert, da-mit diese die Flächen entsprechend entwickeln kann. Die Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord plant in der innerörtlichen Lage eine wohnbauli-che Entwicklung in Form von Mehrfamilienhäusern mit Angeboten im öffentlich geförder-ten Wohnungsbau sowie eine dreizügige Kindertagesstätte und folgt damit den Planungs-zielen der Stadt Essen. Aus Sicht der Stadtentwicklung ist eine Umnutzung der minderge-nutzten Fläche für eine Wohnbebauung aufgrund der im direkten Umfeld bereits vorhan-denen Wohnquartiere sowie der Lage in direkter Nähe zu verschiedenen Versorgungsberei-chen der Stadtteile Frintrop und Borbeck sinnvoll. Die Stadt Essen steht vor großen Herausforderungen, um dem Bedarf an Wohnraum zu be-gegnen. Bestätigt wird der Wohnraumbedarf der Stadt durch die aktuelle Wohnungsnach-frageanalyse Essen 2025+ mit Stand Januar 2018. Demzufolge werden für den Zeitraum 2017 2030 in der Stadt Essen ca. 16.500 neue Wohnungen benötigt. Diesem Bedarf steht ein Flächenpotenzial für maximal rund 11.000 Wohnungen gegenüber. Je nach Ausschöp-fungsquote existiert daher bis zum Jahr 2030 ein Bedarf an Flächen für 5.000 bis 8.800 Wohnungen, davon entfällt ein Bedarf von ca. 72 % auf Wohnungen im Mehrfamilien-haussegment. Insgesamt besteht für den Essener Stadtbezirk IV, zu dem neben Bedingrade die Stadtteile Dellwig, Bergeborbeck, Frintrop, Borbeck, Gerschede, Bochold und Schönebeck gehören, der höchste Bedarf im Segment der Mehrfamilienhäuser mit ca.1.600 benötigten Wohnungen. Insbesondere barrierefreie Wohnungen für Familien oder für 1-2 Personen-Haushalte wer-den benötigt. Nachfragegruppe für kleine Wohnungen sind vor allem ältere Haushalte. Mietwohnungen werden bis 90 m² nachgefragt. Die angespannte Marktlage bedingt eine geringe Fluktuation. Angebotsüberhänge im Bestand haben sich durch Bevölkerungswachs-tum und Leerstandsabbau der Wohnungsunternehmen deutlich verringert. Im Segment geförderter Wohnungsbau besteht ebenfalls eine sehr hohe Nachfrage von Fa-milien und von 1-2 Personen-Haushalten. Die Angebotsseite ist hingegen durch eine konti-nuierliche Verkleinerung aufgrund auslaufender Bindungen geprägt. Die Planung steht somit in Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Planungszielen der Stadt Essen, die im Rahmen der Bauleitplanung dem Wohnbedarf der Bevölkerung Rech-

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nung trägt. Die Grundstücksentwicklung im Sinne einer wünschens- und erstrebenswerten Innenentwicklung kann insgesamt als ein Beitrag zum Erhalt und zur Stärkung der vorhan-denen technischen und sozialen Infrastrukturen und sonstigen Dienstleistungen innerhalb Frintrop und Borbeck gesehen werden und stellt eine wirtschaftlich sinnvolle und im Sinne einer Nachverdichtung städtebaulich verträgliche Folgenutzung für den Standort dar. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Plange-bietes zu einem Wohngebiet ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. In sei-ner Sitzung am 07.06.2018 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung (ASP) die Aufnahme der Fläche ins Arbeitsprogramm Bauleitplanung des Amtes für Stadt-planung und Bauordnung. Damit einher geht der Auftrag an die Stadtverwaltung zur Auf-stellung des vorliegenden Bebauungsplanes.

2. Entwicklungsziele Die Stadt Essen verfolgt grundsätzlich das allgemein geltende Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Bei dieser städtebaulichen Leitidee wird mit Vorrang die Innenentwick-lung vor der Außenentwicklung betrieben. Der Grund dafür liegt u. a. darin, dass verschie-dene Infrastruktureinrichtungen im Innenbereich des Stadtgebietes bereits vorhanden sind. Die Lage des Plangebietes innerhalb des Stadtteils Bedingrade und die Möglichkeit einer Anbindung an die vorhandenen Infrastrukturen bilden gute Voraussetzungen zur Entwick-lung der geplanten Wohnnutzung. Durch die Entwicklung der Bevölkerungszahlen, die wachsende Anzahl von Haushalten, wie auch die befürchtete Zunahme von Altersarmut aufgrund geringerer Renteneinkünfte, ist ein wachsender Bedarf an bezahlbarem Wohnraum absehbar. Das aktuelle InWIS-Gutachten sowie der Wohnungsmarktbericht 2017 bestätigen dies. Dieser Bedarf wird dadurch ver-stärkt, dass sich der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen im Jahr 2017 auf ca. 19.400 verringert hat (Zum Vergleich: im Jahr 2000 lag er noch bei ca. 44.900). Auch in den kommenden Jahren werden weitere Zweckbindungen entfallen, so dass auch dadurch der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum weiter ansteigt. Aufgrund der aktuellen Zahlen zum enormen Wohnungsneubaubedarf wird für das Plange-biet eine Bebauung mit Geschosswohnungsbau geplant. Ziel ist die Entwicklung eines quali-tätvollen Wohngebietes mit rund 100-110 Wohneinheiten. Anlässlich

hat, ist im Geschosswohnungsbau auch ein bedarfsgerechter Anteil an öffentlich geförder-ten Wohnungen gemäß der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgese-hen. Mit der geplanten Folgenutzung und Nachverdichtung des seit vielen Jahren mindergenutz-ten Bereiches wird ein großes Potenzial für die Schaffung eines vielfältigen Wohnungsan-gebotes genutzt. Mit rund 100-110 Wohneinheiten trägt die Planung wesentlich dazu bei, den großen Bedarf an neuen Wohnbauflächen und öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu decken. Der aufzustellende Bebauungsplan unterstützt die Handlungsziele Innenentwick-lung und Ressourcenschonung. Darüber hinaus besteht in der Ortslage ein Bedarf an Kinderspielplätzen sowie Betreuungs-einrichtungen für Kleinkinder. Beide Einrichtungen sollen in dem neuen Wohnquartier be-rücksichtigt werden. Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt:

Entwicklung eines Neubaugebietes mit ca. 100 110 Wohneinheiten im Ge-schosswohnungsbau in integrierter Lage des Stadtteils Essen-Bedingrade,

Bebauungsplan Nr. 17/16 II. Anlass der Planung und Entwicklungsziele

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Realisierung eines Anteils von ca. 20 % der geplanten Wohnflächen im öffentlich geförderten Wohnungsbau,

Stärkung des Wohnstandortes Bedingrade durch neue Bewohner,

Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte,

Schaffung eines öffentlichen Spielplatzes Typ B mit rund 1.400 m²,

entwässerungstechnische Erschließung des Plangebietes,

planungsrechtliche Absicherung des neuen Mutterhauses und vorhandener Wohnbebauung an der Laarmannstraße innerhalb des Plangebietes.

Bebauungsplan Nr. 17/16 III. Planverfahren

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III. Planverfahren

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungs-plan der Innenentwicklung aufgestellt. Bebauungspläne der Innenentwicklung dienen der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen zur Innenentwicklung. Sie können in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Mit der Planung wird die städtebauliche Wiedernutzung eines aufgegebenen Standortes ermöglicht; sie stellt somit einen sinnvollen Beitrag zur Innenentwicklung dar. Die zulässige Grundfläche beträgt weniger als 20.000 qm. Das Vorhaben begründet keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, es liegen keine Anhalts-punkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebote im Sinne des Bundenaturschutzgesetztes vor und bei der Planung sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten. Damit liegen insgesamt die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a BauGB vor.

Bebauungsplan Nr. 17/16 IV. Planungsrechtliche Situation

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IV. Planungsrechtliche Situation

1. Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) stellt in seinem regionalplanerischen Teil für

dar. In seinem bauleitplanerischen Teil stellt der RFNP für den gesamten Geltungsbereich he" dar.

Abb. 2: Ausschnitt RFNP (Verkleinerung ohne Maßstab) Der Bebauungsplan kann aus den Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplans ab-geleitet werden.

2. Bebauungspläne Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des seit dem 22.06.1979 rechtsverbindlichen Be-

sem Bebauungsplan und dem nördlich angrenzenden B-Plan n-gende Grünflächen zur Begrünung des Essener Nordens langfristig gesichert werden. Für das Gelände des ehem. Franziskus- in-

e-setzt. Im südlichen Teil wurde in Anlehnung an den damaligen Bestand die Nutzung mit

n-

Die nördlich und südlich angrenzenden Flächen wurden ihrer bestehenden Nutzung ent-sprechend als Wohngebiete festgesetzt. Die Wohnbebauung an der Laarmannstraße Nr. 30 bis Nr. 34 ist ebenfalls als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Das in Rede stehende Plangebiet umfasst maßgeblich nur Flächen, die bereits als überbau-bare Flächen festgesetzt waren, lediglich im nördlichen Bereich ist eine kleine Teilfläche mit der Festsetzung als Grünfläche betroffen. Diese wird aber bereits heute als privater Vorgar-tenbereich des Wohnhauses Moosstraße Nr.12 und als Fußweg und Böschungsbereich ge-nutzt. Der Bebauungsplan stellt des Weiteren als Nachrichtliche Übernahme ein Landschafts-schutzgebiet und eine Verbandsgrünfläche dar.

Bebauungsplan Nr. 17/16 IV. Planungsrechtliche Situation

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Die geplante neue Wohnbebauung ist mit dem gültigen Planungsrecht nicht umsetzbar. Vor diesem Hintergrund ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Darüber hinaus soll die vorhandene Wohnbebauung an der Laarmannstraße 30-34 statt der Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche mit einer entsprechenden Gebietskategorie planungsrechtlich gesi-chert werden.

Bebauungsplan Nr. 17/16 IV. Planungsrechtliche Situation

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3. Fachplanungen Ein kleiner östlicher Teilbereich des Plangebietes, der lediglich das neue Mutterhaus um-fasst, liegt im Bereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung der Stadt Essen vom 8. Au-gust 1974. Die Landschaftsschutzgebietsausweisung (LSG) wurde durch den bisherigen Bebauungsplan Nr. 07/76 "Pausmühlenbach, Teil I" mit der Zweckbestimmung "Krankenhaus" durch die da-malige Gesetzgebung gem. § 5 Abs. 6 BBauG in der bis zum 01.01.1977 geltenden Fassung außer Kraft gesetzt. Vor diesem Hintergrund wurde das neue Mutterhaus dort rechtmäßig errichtet. Der Landschaftsschutz hätte im Hinblick auf die geplante entgegenstehende Fest-setzung im Bebauungsplan Nr. 07/76 bereits im Rahmen der Aufstellung dieses Bebauungs-planes aufgehoben werden müssen. Dies wurde jedoch offensichtlich versäumt. Aus diesem Grund wird ein gesondertes Verfahren (zeitgleich zum B-Plan Verfahren) durch-geführt, in dem die Entlassung der betroffenen Teilfläche des Mutterhauses aus dem Land-schaftsschutz beantragt wird. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) sollen die Flächen des neu gebauten Mutterhauses sowie der Gartenanlage und des Fried-hofs aus dem Landschaftsschutz entlassen werden. Nach ersten Abstimmungen mit der Be-zirksregierung Düsseldorf als Höhere Naturschutzbehörde (HNB), wurde eine Zustimmung zur Aufhebung des Landschaftsschutzes in Aussicht gestellt, sofern der vorhandene alte Baumbestand im Teilbereich der LSG-Verordnungsfläche, der durch den neuen Bebauungs-plan überplant werden soll, nach Möglichkeit erhalten bzw. bei unvermeidlicher Inan-spruchnahme durch ortsnahen Ersatz in entsprechendem Umfang ersetzt wird.

Der Neuverlauf des Landschaftsschutzgebietes wird nach dem Entlassungsverfahren als nachrichtliche Übernahme in Form einer redaktionellen Änderung in den Bebauungsplan-entwurf übernommen, sofern dieser davon noch betroffen ist. Die Stadt Essen hat mit Da-tum vom 27.02.1991 einen allg. Aufstellungsbeschluss für einen Landschaftsplan II (Essen Nord) u.a. für den in Rede stehenden Bereich erlassen.

Bebauungsplan Nr. 17/16 V. Bestandsbeschreibung

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V. Bestandsbeschreibung

1. Städtebauliche Situation

Abb. 4: Ausschnitt Luftbild (Verkleinerung ohne Maßstab) Das Plangebiet umfasst überwiegend die Grundstücke des ehemaligen Mutter- bzw. Kran-kenhauses der Franziskus s-schwester trieben wurde. Das 3 bis 4-geschossige Gebäude mit H-förmigem Grundriss befindet sich im südlichen Grundstücksbereich an der Laarmannstraße. Das Gebäude gliedert sich in ein ca. 50 m lan-ges Hauptgebäude mit zwei symmetrischen Gebäudeflügeln an der Eingangsseite und ei-nem weiteren Gebäudeflügel an der Gartenseite, sowie der Kapelle mit Anbau.

Bebauungsplan Nr. 17/16 V. Bestandsbeschreibung

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Nördlich des alten Mutterhauses, das heute nicht mehr genutzt wird, wurde vor wenigen Jahren ein neues Mutterhaus gebaut. Es handelt sich um ein modernes, 3-geschossiges Wohnhaus und Pflegeheim mit einem Staffelgeschoss. Das Gebäude wird vorrangig als Al-tersruhesitz und Pflegeeinrichtung der Schwestern genutzt. Westlich angrenzend befinden sich noch einige Nebengebäude mit verschiedenen Nutzun-gen, darunter auch ein Wohnhaus, auf dem Grundstück sowie die angrenzenden wohnbau-lich genutzten Grundstücke Laarmannstraße 30 34. Insgesamt ist der südliche Teil des Plangebietes überwiegend bebaut bzw. versiegelt. Nach Norden/ Nordosten erstreckt sich auf den ursprünglichen Reserveflächen des ehem. Krankenhauses der parkartig angelegte Garten der Schwestern. Über einen axial angelegten Fußweg erreicht man den eigenen Friedhof der Schwestern im Nordosten, außerhalb des Plangebietes. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im Norden außerdem das mit einem Wohngebäude bebaute Grundstück Moosstraße 12. Das Umfeld des Plangebietes wird im Norden, Westen und Süden durch weitere Wohnbe-bauung geprägt. Die bauliche Struktur wird dominiert von 2 3 geschossigen Mehrfamili-enhäusern und 2-geschossigen Einfamilien- bzw. Doppelhäusern mit überdurchschnittlich tiefen Gartengrundstücken. Um ca. 1960 wurde östlich direkt an das alte Mutterhaus ein eigenes Krankenhaus ange-baut. Es handelt sich dabei um ein ca. 100 m langes, 4-geschossiges Gebäude das recht-winklig zur Laarmannstraße errichtet wurde, separat von der Laarmannstraße erschlossen wird und zur Straße hin einen großen Vorplatz ausbildet, der überwiegend als Parkplatz ge-nutzt wird. Das Gebäude wird heute als Seniorenstift genutzt. Entlang der Laarmannstraße schließen 2 bis 3-geschossige Mehrfamilienhäuser an sowie nach Süden ein etwas zurückgesetzter, 5-geschossiger Sonderbau in T-ähnlicher Form. Nördlich und östlich entlang den Grundstücksflächen der Schwestern verläuft das Paus-mühlenbachtal. Das Tal erstreckt sich über 2 km von der Laarmannstraße im Süden bis zur Donnerstraße im Norden und stellt ein wichtiges Naherholungsgebiet zwischen den Stadt-teilen Borbeck-Mitte, Bedingrade und Gerschede dar.

2. Denkmalschutz Im Zuge der Überlegungen zur Gesamtentwicklung des Plangebietes wurde bereits frühzei-tig geprüft, ob das historische, seit 2015 leerstehende ehemalige Mutterhaus an der Laar-mannstraße mit seinem markanten Eingangsportal und seiner prägenden Backsteinfassade aus dem Jahr 1930 für eine Unterschutzstellung gemäß Denkmalschutzgesetz NRW geeig-net und in die Denkmalliste der Stadt Essen einzutragen wäre. Der Entscheidungsprozess des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Essen (IDD) wurde dabei vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland in seiner Eigenschaft als Obere Denkmalbehörde fachlich unterstützt. Zur fachlichen Prüfung wurden hierzu von dem Investor, der das Plangebiet entwickeln möchte, Machbarkeitsstudien für den Erhalt des Gebäudes unter Aspekten des Denkmal-schutzes erstellt und dem IDD vorgelegt. Dabei ging es insbesondere auch um die Frage, in-wieweit eine Nachnutzung des Gebäudes für Wohnen und ggf. auch soziale Zwecke tech-nisch und wirtschaftlich möglich wäre. Von vornherein ausgeschlossen war ein Verbleib des Gebäudes im Eigentum der Ordensschwestern, da diese aufgrund wirtschaftlicher Zwänge

Bebauungsplan Nr. 17/16 V. Bestandsbeschreibung

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nicht in der Lage sind, das Gebäude mit oder ohne Nachnutzung dauerhaft zu unterhal-ten. Ausgangspunkt der Folgenutzungsüberlegungen für das ehemalige Mutterhaus war eine wohnbauliche Umnutzung zu Mietzwecken und im Erdgeschoss eine gewerbliche Nutzung als Hospiz für die Caritas. Hierzu wurden ein Architekturbüro sowie weitere Fachplaner aus dem Bereich der Objektvermessung, des Brandschutzes sowie der Tragwerksplanung und Statik beauftragt eine Machbarkeitsstudie zu erarbeiten. Dabei konnte festgestellt werden, dass, aufgrund des gebotenen wohnungswirtschaftlichen Ansatzes einer breiten Mietgrö-ßenvariabilität innerhalb des Gebäudes zum Teil nur sehr ungünstige und letztlich nicht vermietbare Wohnungsgrundrisse entwickelt werden können. Darüber hinaus ergaben sich aus der geplanten Mischung zwischen den Wohn- und der Gewerbeeinheit Abhängigkeiten (z. B. separate Ein- und Ausgänge, erhöhte Brandschutzanforderungen, etc.), die in der Summe eine Folgenutzung nicht sinnvoll erscheinen ließen. Die im Zusammenhang mit der Überprüfung durch die Fachplaner ermittelten Erkenntnisse aus dem Bereich der Statik und des Brandschutzes ließen bereits in dieser ersten Machbarkeitsstudie erkennen, dass die Herausforderungen einer Folgenutzung der vorhandenen Bausubstanz als sehr schwierig, mindestens aber als sehr kostenintensiv einzuordnen sind. Weitergehende Untersuchungen wurden vor dem Hintergrund der ohnehin gewonnenen Erkenntnisse daher zunächst nicht mehr durchgeführt. Aufgrund einer von den Denkmalbehörden frei von der Berücksichtigung der dargelegten baulichen Zwänge - entwickelten Einschätzung einer Denkmalwürdigkeit des ehemaligen Mutterhauses, erfolgte nach Rücksprache mit dem IDD eine erneute Folgenutzungsprüfung im Rahmen vertiefender Untersuchungen. Dabei wurden im Unterschied zur vorangegange-nen Machbarkeitsstudie mehrere Planungsprämissen verändert, insbesondere der Verzicht auf eine im Mietwohnungsbau gebotene Größenvariabilität sowie eine unterstellte reine wohnbauliche Nutzung des Altgebäudes, auch weil zwischenzeitlich keine gewerbliche Vermietungsmöglichkeit mehr bestand. Des Weiteren wurden in dieser Machbarkeitsstudie großflächige und repräsentative Untersuchungen des Tragwerks und des Dachstuhls vorge-nommen, um aussagekräftige und valide Informationen über die statische Situation des Be-standsgebäudes zu gewinnen. Allerdings ergaben sich durch das damit verfolgte Miet- und Grundrisskonzept eine Vielzahl an großen und übergroßen Wohnungen, die aus wohnungswirtschaftlicher Sicht nicht marktgerecht wären und zwangsläufig ein erhöhtes Vermietungsrisiko zur Folge hätten. Die Untersuchung des Tragwerks ergab darüber hinaus, dass der Deckenaufbau insbesonde-re der Obergeschosse hinsichtlich der notwendigen Belastung nicht für eine adäquate Fol-genutzung geeignet wäre. Die Stärken der Decken unterschreiten heute übliche Maße und gewährleisten nicht die notwendigen Anforderungen an den konstruktiven Brand- und Schallschutz. Eine somit notwendige Ertüchtigung durch Neuaufbau der vorhandenen Ge-schossdecken scheitert schon aus Gründen der Tragfähigkeit durch das zusätzlich einge-brachte Gewicht. Der zusätzliche Deckenaufbau würde auch dazu führen, dass große Teile der Flächen von den lichten Geschosshöhen her nicht mehr den Anforderungen der Wohn-flächenverordnung entsprächen. Auch eine zwischenzeitlich von den Tragwerksplanern ver-folgte Lösung eines Teilabbruchs vorhandener Decken und Neuaufbau entsprechend tragfä-higer und den Brand- und Schallschutz genügender Decken kommt nicht in Betracht, weil das gesamte Tragwerk (Außenmauerwerk) hierfür nicht ausgelegt ist und als gänzlich un-wirtschaftlich angesehen werden muss. Auch ein überlegter Ansatz eines fassadenerhaltenden Rückbaus und Teilabbruchs des ehe-maligen Mutterhauses sowie ein teilweiser Neuaufbau konnte aufgrund der damit verbun-denen statischen Herausforderungen und Risiken nicht fortentwickelt werden. Zusammenfassend blieb festzuhalten, dass eine Um- bzw. Folgenutzung des ehemaligen Mutterhauses bautechnisch wie wirtschaftlich nicht umsetzbar wäre.

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Da aufgrund der baulichen Unzulänglichkeiten des ehemaligen Mutterhauses von einem dauerhaften Leerstand ausgegangen werden muss, verbliebe die Verkehrssicherungs- und Ordnungspflicht bei den Franziskusschwestern. Von Seiten der Franziskusschwestern ist die-se mit dem Eigentum verbundene Pflicht weder organisatorisch noch wirtschaftlich dauer-haft zu leisten. Die Folge wäre ein nach und nach verfallenes Gebäude, das im Eingangsbe-reich eines zukünftigen Wohnquartiers auch aus städtebaulichen Gründen vermieden wer-den sollte. Aufgrund dieser den ausführlichen Überlegungen zugrundeliegenden Ergebnisse, kommt das Institut für Denkmalpflege und Denkmalschutz der Stadt Essen in Absprache mit der Oberen Denkmalbehörde beim Landschaftsverband Rheinland zur Überzeugung, dass eine Unterschutzstellung aufgrund seiner orts- und architekturgeschichtlichen Eigenschaft zwar grundsätzlich in Betracht käme, allerdings aufgrund der in den umfänglichen Machbar-keitsstudien nachgewiesenen baulichen Mängeln und konstruktiven Herausforderungen ei-ner Nachnutzung nicht zugänglich und daher nicht sinnvoll sind. Es wird daher auf eine Unterschutzstellung verzichtet.

3. Verkehr Motorisierter Individualverkehr (MIV) Das Plangebiet wird heute ausschließlich über die Laarmannstraße erschlossen. Diese bindet das Plangebiet an das innerstädtische Straßennetz an. Unmittelbar südwestlich der Laar-mannstraße verläuft die Frintroper Straße (B 231), die sowohl an die Essener Innenstadt als auch an die Stadt Oberhausen anschließt. Südlich der Frintroper Straße verläuft die Trasse der Autobahn A40, die eine Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz gewährleistet. Deren nächste Autobahnauffahrt (Anschluss-stelle Mülheim-Winkhausen) ist über die Aktienstraße in wenigen Minuten zu erreichen. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Plangebiet ist über die Straßenbahn-Haltestelle Franziskus Haus an der Frintroper Stra-ße, an das schienengebundene ÖPNV Netz angebunden (Linie 105). Ein weiterer Anbin-dungspunkt befindet sich an der Kreuzung Laarmannstraße / Rabenhorst. Von hier ist mit der Buslinie 185 der ÖPNV Verknüpfungspunkt Borbeck S-Bahn in wenigen Minuten zu er-reichen. Radverkehr Der südlich des Plangebietes verlaufende Abschnitt der Frintroper Straße ist hier beidseitig mit Radwegen ausgestattet. Weiter südlich - parallel zur Frintroper Straße - verläuft die Bandstraße. Sie gehört zum Radwege Hauptroutennetz der Stadt Essen. Die umliegenden Straßen (Bergheimer Straße/ Schlossstraße /Schlosswiese) bilden das Ergänzungsnetz für den Radverkehr.

4. Technische Infrastruktur

4.1. Versorgung Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist über die angrenzenden Straßen Laarmannstraße und Moosstraße an das Netz der öffentlichen Versorgungsanlagen (Erdgas, Elektrizität und Telekommunikation) angeschlossen. Die Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord plant, ein zentrales Blockheizkraftwerk (BHKW) als Nahwärmenetz im Plangebiet zu betreiben. Dies ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Ebenfalls über die Laarmannstraße und die Moosstraße ist das Plangebiet heute an das öf-fentliche Versorgungsnetz für Trinkwasser angeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass das vorhandene Netz ausreichende Kapazitäten aufweist.

Bebauungsplan Nr. 17/16 V. Bestandsbeschreibung

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Öffentliche Wasserleitungen werden von den Stadtwerken nur in öffentlichen Straßen ver-legt, dabei wird der Grundschutz für die Feuerwehr sichergestellt.

4.2. Entwässerung Die Abwässer im Plangebiet wurden bislang in den Pausmühlenbach eingeleitet. Diese Ein-leitung entspricht nicht mehr den Regeln der Technik. Um den Pausmühlenbach vom Schmutzwasser zu befreien, erstellt die Emschergenossen-schaft eine Regenwasserbehandlung in Form eines Stauraumkanals. Dieser besteht aus zwei Sammlern, die in einem sogenannten Entlastungsbauwerk münden; hier kommt es zur Trennung von Regen- und Schmutzwasser. Die Baumaßnahme erfolgt nördlich des Plange-bietes in Essen-Dellwig und soll voraussichtlich in 2020 fertiggestellt sein. Mit Fertigstel-lung werden die Ordnungsverfügungen der Bezirksvertretung (Verbot von zusätzlichen Ein-leitungen) hinfällig. Damit ist ein Anschluss des Plangebietes an das Entwässerungssystem der Stadt Essen ab Mitte 2021 grundsätzlich möglich. Diesbezüglich ist allerdings zu prüfen, welche Mengen an Abwasser die umliegenden Kanäle noch aufnehmen können und ob entsprechend notwenige Kapazitäten sichergestellt wer-den können. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes kommt die Grundpflicht zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung gem. den gesetzlichen Regelungen des § 44 LWG NRW aufgrund der bereits bestehenden Bebauung nur teilweise zur Anwendung. Trotzdem sind gemäß den Anforderungen der Stadtwerke grundsätzlich alle Möglichkeiten zu unter-suchen, die dazu beitragen das Regenwasser nicht in die öffentliche Kanalisation einzulei-ten. In der Nähe zum Plangebiet befindet sich der Pausmühlenbach. Hier sind - in Abstim-mung mit den zuständigen Fachbehörden - die Möglichkeiten einer Einleitung oder andere Maßnahmen der naturnahen Rückhaltung/ Versickerung zu prüfen. Im weiteren Verfahren wird daher in Abstimmung mit den Fachbehörden eine Entwässe-rungsplanung erfolgen, die ein Niederschlagswasserkonzept berücksichtigt.

5. Soziale Infrastruktur Das Stadtteilzentrum von Borbeck, welches im Masterplan Einzelhandel als B-Zentrum aus-gewiesen wird, befindet sich nördlich des Plangebietes in ca. 1,5 km Entfernung. Das im Masterplan Einzelhandel ausgewiesene C-Zentrum Frintrop befindet sich nordwestlich des Plangebietes in ca. 1 km Entfernung. In den beiden Bereichen befinden sich alle Geschäfte des täglichen Bedarfs und eine Vielzahl von infrastrukturellen Einrichtungen wie Ärzte, Apotheken und weitere Dienstleistungsbetriebe. Im Umkreis von 1 km sind mehrere Kindertagesstätten sowie Grundschulen vorhanden. Die nächstliegenden weiterführende Schulen (Förderschule, Realschule, Gymnasium, Berufskol-leg) befinden sich in den östlich angrenzenden Stadtteilen Frohnhausen, Altendorf und Borbeck.

Die Stadt Essen verzeichnet in Bezug auf freie Grundschulkapazitäten im Bezirk IV einen deutlichen Engpass. Der zum Plangebiet nächstliegenden Grundschule Bedingrade wird es aus schulorganisatorischer Sicht voraussichtlich nicht möglich sein weitere Kinder aufzu-nehmen. Auch die Situation im Bereich der weiterführenden Schulen stellt sich durch die Änderung von G8 nach G9 und dem Ausbau von Ganztagsschulen problematisch dar. Es wird von Seiten der Stadt Essen daran gearbeitet, zusätzliche Schulplätze im Umfeld zu schaffen und Ausbauplanungen an verschiedenen Standorten zu initiieren.

Bebauungsplan Nr. 17/16 V. Bestandsbeschreibung

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Da mit Umsetzung der geplanten Wohnbebauung der Bedarf an Kita-Plätzen steigt, ist im Plangebiet eine dreigruppige Kindertagesstätte vorgesehen.

6. Natur, Landschaft und Artenschutz Die nichtüberbauten Bereiche im Norden des Plangebietes sind überwiegend gärtnerisch genutzt und parkähnlich gestaltet. Im weiteren Verfahren wird ermittelt, welche Bäume von der Planung betroffen sein werden und im Sinne der Baumschutzsatzung der Stadt Essen ausgeglichen werden müssen. Zur Ermittlung der artenschutzrechtlichen Belange wird im weiteren Verfahren eine arten-schutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Das Plangebiet grenzt im Norden und Osten unmittelbar an die öffentliche Grünanlage Pausmühlenbachtal. Die Grünanlage mit integriertem Fußweg erstreckt sich über 2 km und hat im Verbund zwischen der Laarmannstraße im Süden bis zur Donnerstraße im Norden ei-ne hohe Bedeutung als Teil des Grünsystems im dicht bebauten Umfeld zwischen den Stadt-teilen Borbeck-Mitte, Bedingrade und Gerschede.

7. Wasser

7.1. Grundwasser Grundwassermessstellen sind im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und im näheren Umfeld nicht vorhanden.

7.2. Oberflächengewässer Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes oder in der näheren Umgebung sind keine Oberflächengewässer vorhanden. In einem Abstand von etwa 200 m Luftlinie nord-östlich des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes verläuft der Pausmühlen-bach, ein Nebenlauf der Berne. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt außerhalb förmlich festgesetzter oder vorläufig sichergestellter Überschwemmungsgebiete für 100-jähriges Hochwasser.

7.3. Wasserschutzgebiete Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet, sodass sich keine speziellen Anforderungen an die geplante Bebauung ergeben.

7.4. Starkregen und Überschwemmungen Im weiteren Verfahren wird geprüft ob, es im Plangebiet potentielle Problemflächen (z.B. Senken) gibt.

8. Bergbau Unter Teilen des Plangebietes ist vormals der Bergbau umgegangen. Zur weiteren Abklärung wird im Verfahren die Bezirksregierung Arnsberg beteiligt.

9. Kampfmittel Die Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der Bezirksregierung Düs-seldorf (KBD) ergab, dass im Plangebiet zwei konkrete Verdachte auf Kampfmittel vorliegen. Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe. Bereits überprüft wurde der nordöstlich des neuen Mutterhauses liegende Blindgängerver-dachtspunkt 1361. Kampfmittel wurden hier nicht geborgen.

Bebauungsplan Nr. 17/16 V. Bestandsbeschreibung

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Im rückwärtigen Gartenbereich des Grundstückes Moosstraße 10 existiert ein weiterer kon-kreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Blindgän-gerverdacht 1657). Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel in die-sem Bereich wird empfohlen. Die Empfehlung ist zwingend zu beachten und umzusetzen. Zur genauen Festlegung der weiteren Vorgehensweise ist ein Ortstermin mit dem Kampf-mittelbeseitigungsdienst (KBD) zu vereinbaren. Im nicht ausgewerteten Bereich unterhalb des noch vorhandenen, alten Mutterhauses aus 1928 sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Bei Aushubarbeiten mittels Erdbaumaschinen wird eine schichtweise Abtragung um ca. 0,50m sowie eine Beobachtung des Erdreichs hinsichtlich Veränderungen wie z.B. Verfärbungen, Inhomogenitäten empfoh-len. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, der KBD oder die nächstgelegene Polizei-dienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahl-gründungen etc. empfiehlt der KBD eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist dem Merkblatt für Baugrundeingriffe des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zu entneh-men.

10. Immissionen

10.1. Lärm Inwieweit auf das Plangebiet Verkehrslärm der umliegenden Straßen einwirkt ist im Weite-ren zu prüfen. Gewerbliche Emittenten in der Nachbarschaft sind nicht bekannt. Durch den Neubau der Erschließungsstraßen wird hinsichtlich des Straßenverkehrslärms ne-ben der DIN 18005 zum Schutz der Nachbarschaft ggf. die 16. BImSchV maßgeblich. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Schallgutachten erstellt. Darin werden die Lärmimmissionen detailliert bewertet und Maßnahmen aufzeigt, die zur Herstellung ge-sunder Wohnverhältnisse zu treffen sind.

Bebauungsplan Nr. 17/16 VI. Städtebauliches Konzept

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VI. Städtebauliches Konzept

1. Variantenuntersuchung Das Plangebiet soll zu einem Wohnstandort im Geschosswohnungsbau entwickelt werden. Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens wurden im Sinne der bauleitplanerisch wün-schenswerten städtebaulichen Variantenuntersuchung unterschiedliche Entwurfsansätze erarbeitet. Folgende wesentliche Ziele und Anforderungen an den städtebaulichen Entwurf waren dabei zu berücksichtigen:

Entwicklung von Geschosswohnungsbau,

Anteil von 20 % der Wohnflächen im öffentlich geförderten Wohnungsbau,

Berücksichtigung einer 3-gruppigen Kindertagesstätte, die hinsichtlich der ver-kehrlichen Anforderungen im Süden des Plangebietes mit Anschluss an die Laar-mannstraße zu verorten ist,

Herstellung einer Erschließungsstraße im Separationsprinzip bis zur Kita, Weiter-führung ins Plangebiet als Mischverkehrsfläche,

Verkehrliche Anbindung sowohl an die Laarmannstraße als auch an die Moosstra-ße, jedoch ohne durchgängige Erschließungsstraße zur Vermeidung von Schleich-verkehren,

Hinreichende Wendemöglichkeiten zur Abwicklung der Hol-und-Bring-Verkehre der Kita sowie für die Müllabfuhr,

Gewährleistung eines Anschlusses der bestehenden Feuerwehrzufahrt des südöst-lich benachbarten Seniorenstifts,

Herstellung eines Kinderspielplatzes Typ B in zentraler Lage,

Erhalt und Einbindung des Mutterhauses der Franziskusschwestern unter Berück-sichtigung herzustellender privater Stellplätze.

Im Zusammenhang mit dem langgestreckten, zum Teil verwinkelten Zuschnitt der Entwick-lungsfläche und unter Berücksichtigung der o. a. Ziele und Vorgaben besteht nur wenig Spielraum hinsichtlich der städtebaulichen Gliederung und nutzungsbezogenen Ausnutzung des Grundstücks. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde demnach ein städtebau-liches Konzept erarbeitet, das ausschließlich für den südlichen Bereich hinsichtlich der Ver-ortung des Kita-Gebäudes und der neuen Erschließungsstraße eine Variante darstellt.

Bebauungsplan Nr. 17/16 VI. Städtebauliches Konzept

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2. Variantenbeschreibung Variante 1

Abb. 5: Städtebauliches Konzept Variante 1 (Verkleinerung ohne Maßstab)

Bebauungsplan Nr. 17/16 VI. Städtebauliches Konzept

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Das Plangebiet lässt sich grundsätzlich in drei Teilbereiche unterteilen:

der nördliche Bereich, in dem sich vier Punkthäuser um einen Erschließungshof gruppieren,

der zentrale mittlere Bereich, mit drei aufgereihten Gebäudezeilen und Spielplatz,

der südliche Bereich, mit Kita und ergänzender Bebauung entlang der Laarmann-straße.

Das städtebauliche Konzept für den nördlichen und zentral gelegenen Bereich ist in beiden Varianten gleich: Im Norden ist ein einheitliches Gebäude-Karree aus 4 dreigeschossigen Punkthäusern mit ca. 44 Wohneinheiten geplant, die sich um einen gemeinschaftlichen, be-grünten Erschließungshof gruppieren. Alle Gebäude im Plangebiet sind zusätzlich zu den benannten Vollgeschossen mit einem Nicht-Vollgeschoss in der Dachebene geplant.

Die Hauseingänge befinden sich im Nordosten, sodass sich private Außenbereiche nach Südwesten orientieren. Die unmittelbar den Wohnhäusern zugeordneten Freiflächen sollen weitestgehend als private Mietergärten und terrassen den Bewohnern zur Verfügung ste-hen. Der nördliche Bereich des Plangebiets wird über einen privaten Erschließungsstich mit An-schluss an die Moosstraße erschlossen. Die neue Erschließung verläuft zwischen den beste-henden Wohngebäuden Moosstraße 10 und 12 und führt von der Moosstraße in Richtung Süden ins Plangebiet. Die Fläche ist ausreichend dimensioniert, um den Belangen der Feu-erwehr Rechnung zu tragen und die Müllentsorgung zu gewährleisten. Eine öffentliche Er-schließung dieses Bereiches ist nicht erforderlich. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs der Bewohner erfolgt in einer großen Tiefgarage, die den Bewohnern direkten Zugang in die jeweiligen Gebäude ermöglicht. Die Zufahrt er-folgt über die Moosstraße, nördlich des Bestandswohnhauses Moosstraße 12. Oberirdisch stehen im Bereich des privaten Erschließungshofs 14 öffentlich nutzbare Besu-cherstellplätze zur Verfügung. Die Anzahl entspricht dem seitens der Stadt Essen definierten Stellplatzschlüssel von 3:1 (1 Besucherstellplatz je 3 Wohneinheiten). In Richtung Süden, zentral im Plangebiet gelegen, ist ein öffentlicher Kinderspielplatz Typ B in einer Größe von ca. 1.400 m² vorgesehen. Südwestlich des Spielplatzes schließen 3 dreigeschossige Baukörper in Zeilenbauweise mit ca. 42 Wohneinheiten an, die mit dem nördlichen Bereich ausschließlich über einen Fuß-/ Radweg verbunden sind. Deren verkehrliche Erschließung erfolgt aus Richtung Süden über die Laarmannstraße. Die Hauseingänge sind hier ebenfalls im Nordosten angeordnet, sodass sich private Außenbereiche nach Südwesten orientieren. Unterhalb der Gebäude ist auch hier eine gemeinsame Tiefgarage vorgesehen, in der die Unterbringung des ruhenden Ver-kehrs der Bewohner erfolgt.

In dem südlichen Bereich verläuft in Variante 1 eine neue öffentliche Erschließungsstraße südlich des Bestandswohnhauses Laarmannstraße 30 in Richtung Nordosten ins Plangebiet und mündet südlich des geplanten öffentlichen Spielplatzes in einer Wendeanlage, die auch für die Befahrbarkeit mit dreiachsigen Abfallsammelfahrzeugen ausgelegt ist. Südwestlich des neuen Erschließungsstiches ist ein viergeschossiges Gebäude (zusätzlich ei-nes Nichtvollschosses) straßenbegleitend entlang der Laarmannstraße geplant. Im Falle ei-ner zukünftigen Wohnnutzung können hier bis zu 14 Wohneinheiten entstehen. Alternativ ist auch eine Nutzung zu Büro- oder Verwaltungszwecken vorstellbar.

Bebauungsplan Nr. 17/16 VI. Städtebauliches Konzept

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Nordöstlich des Gebäuderiegels ist ein viergeschossiges Gebäude (zusätzlich mit einem Nichtvollgeschoss) parallel zur neuen Erschließungsstraße vorgesehen, dass neben der Kita in den beiden unteren Geschossen ergänzende Wohnnutzung mit bis zu 8 Wohneinheiten in den Obergeschossen beinhaltet. Der ruhende Verkehr der beiden Gebäude östlich der neuen Erschließungsstraße wird in ei-ner gemeinsamen Tiefgarage untergebracht, deren Zufahrt an die neue Erschließungsstraße anschließt. Die neue Erschließungsstraße ist vom Anschluss an die Laarmannstraße bis zum Eingangs-bereich der Kita auf einer Länge von ca. 50 m mit beidseitigen Gehwegen und Längspark-plätzen im Separationsprinzip ausgebaut, daran anschließend wird sie als Mischverkehrsflä-che gestaltet. Die neue Straße führt bis zu dem geplanten Kinderspielplatz zentral im Plan-gebiet und bindet das östlich gelegene Mutterhaus der Franziskusschwestern sowie die westlich gelegene neue Riegelbebauung mit an. Mit insgesamt 23 öffentlichen Besucher-stellplätzen im Straßenraum des südlichen Bereichs, wird dem Stellplatzschlüssel der Stadt Essen für öffentliche bzw. öffentlich nutzbare Besucherstellplätze von 3:1 hinreichend ent-sprochen.

Zwischen dem Mutterhaus, das in seiner heutigen Form erhalten bleibt, und der Kita ist eine private Stellplatzanlage vorgesehen; hier können zusätzliche private oberirdische Stellplätze für das Mutterhaus, die Kita und die Wohnnutzung zur Verfügung gestellt werden. Für eine weitgehend störungsfreie Abwicklung des Hol-und-Bring-Verkehrs der Kita verfügt die Stellplatzanlage über jeweils eine Zu- und eine Ausfahrt, sodass aufgrund einer so gestalte-ten Umfahrt keine verkehrsbehindernden Wendevorgänge im Straßenraum erforderlich sind. Des Weiteren kann über die Stellplatzanlage die Feuerwehrzufahrt des südöstlich be-nachbarten Seniorenstifts angefahren werden.

Insgesamt können mit der Variante 1 ca. 100-110 Wohnungen entstehen.

Bebauungsplan Nr. 17/16 VI. Städtebauliches Konzept

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Variante 2

Abb. 6: Städtebauliches Konzept Variante 2 (Verkleinerung ohne Maßstab)

Bebauungsplan Nr. 17/16 VI. Städtebauliches Konzept

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In der Variante 2 wird die entlang der Laarmannstraße bestehende Wohnbebauung fortge-führt. Benachbart zu dem Wohnhaus Laarmannstraße 30 ist ebenfalls straßenbegleitend ein Neubau mit maximal 4 Vollgeschossen vorgesehen. Im Falle einer zukünftigen Wohnnut-zung können hier bis zu 14 Wohneinheiten entstehen. Alternativ ist auch eine Nutzung zu Büro- oder Verwaltungszwecken vorstellbar. Nördlich der Bebauung entlang der Laarmannstraße ist die Kindertagesstätte mit entspre-chender Freifläche und ergänzender Wohnnutzung in den Obergeschossen vorgesehen. Ne-ben der Kita in den beiden unteren Geschossen, können die beiden oberen Geschosse bis zu 5 Wohneinheiten umfassen. Die neue Erschließungsstraße verläuft in dieser Variante entlang der südöstlichen Plange-bietsgrenze und mündet südlich des Mutterhauses in einer ersten Wendeanlage mit be-grünter Mittelinsel. Hier ist der Eingangsbereich der Kita verortet und es wird ein entspre-chendes Stellplatzangebot geschaffen. Die neue Erschließungsstraße ist bis zum Eingangs-bereich der Kita auf einer Länge von ca. 70 m mit beidseitigen Gehwegen und Längspark-plätzen im Separationsprinzip ausgebaut. Der Hol-und-Bring-Verkehr der Kita kann auch hier ohne verkehrsbehindernde Wendevorgänge abgewickelt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Feuerwehrzufahrt des südöstlich benachbarten Seniorenstifts an die Wendeanlage anzuschließen.

Wie in Variante 1 führt die neue Straße bis zu dem geplanten Kinderspielplatz zentral im Plangebiet und bindet das östlich gelegene Mutterhaus sowie die westlich gelegene neue Riegelbebauung mit an. Der private ruhende Verkehr wird auch in dieser Variante in Gänze in zwei miteinander ver-bundenen Tiefgaragen untergebracht. Die Zufahrt befindet sich rückwärtig des geplanten Neubaus an der Laarmannstraße und wird über die neue Erschließungsstraße angefahren. Die Tiefgarage wird sowohl die neue Bebauung entlang der Laarmannstraße und das Kita-Gebäude unterbauen als auch die neue Zeilenbebauung nordwestlich des Mutterhauses, so-dass der gesamte Verkehr unmittelbar über eine Tiefgaragenzufahrt abgewickelt werden kann. Entlang der neuen Erschließungsstraße sind insgesamt 32 öffentliche Besucherstellplätze angeordnet. Unter Berücksichtigung von Stellplätzen für den Hol-und-Bring-Verkehr der Kita, kann dennoch davon ausgegangen werden, dass mit der geplanten Anzahl an oberirdi-schen Besucherstellplätzen in dem südlichen Bereich dem Stellplatzschlüssel der Stadt Essen für öffentliche Besucherstellplätze von 3:1 hinreichend entsprochen werden kann. Insgesamt können mit der Variante 2 ebenfalls ca. 100-110 Wohnungen entstehen.

3. Klimaschutz und Klimafolgenanpassung Die Stadt Essen verfolgt seit vielen Jahren aktiv eine nachhaltige Energie- und Klimaschutz-strategie. Nachdem 1984 Rahmenvorstellungen zu einem örtlichen Energiekonzept formu-liert wurden, hat die Stadt E

Rat beschließen lassen. Mit dem Ratsbeschluss am 27.02.2008 hat die Stadt Essen noch einmal ihre Zielsetzung be-kräftigt, den Klimaschutz in Essen zu verstärken, um die übergeordneten Zielsetzungen adäquat zu unterstützen. Das Integrierte Energie- und Klimakonzept (IEKK) wurde am 04.03.2009 vom Rat der Stadt Essen verabschiedet und war Bestandteil der Dachmarke Kli-mawerkstatt Essen.

Bebauungsplan Nr. 17/16 VI. Städtebauliches Konzept

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eine neue Marke geschaffen. Die Themen und Ziele, die sich mit diesem Titel verbinden, sol-len in angepasster organisatorischer Form in die Zukunft getragen werden. Die neue Dach-

wird die Themen der Klimawerkstadt Essen und der Grünen Hauptstadt Europas strategisch bündeln und die Zusammenarbeit in den etablierten Strukturen themenbezogen weiterfüh-ren. Neben den übergeordneten Zielen im Klimaschutz werden die Schwerpunkte in den Feldern Mobilität, Umweltbildung, Gebäude & Energie, Stadtentwicklung & Klimawandel gebildet. Eine Maßnahme des Integrierten Energie- und Klimakonzeptes der Stadt Essen (IEKK) ist der

Mittels des Leitfadens sind städtebauliche Konzepte und Bebauungspläne im Rahmen der Verfahrensaufstellung hinsichtlich der Zielsetzungen zum Energie- und Klimaschutz zu überprüfen und zu bewerten. Insbesondere ist zu prüfen, wie sehr das Konzept vor dem Hintergrund des allgemeinen Klimaschutzes energetisch optimiert ist und inwieweit städte-bauliche Voraussetzungen geschaffen werden, die dazu beitragen, den Energiebedarf zu re-duzieren und das Klima zu schonen. Bei der energetischen Überprüfung und Bewertung des Entwurfs auf Grundlage des o. g. Leitfadens sind folgende Ergebnisse festzuhalten:

3.1. Kompaktheit der Bebauung Ein Aspekt, der den Energiebedarf eines Gebäudes beeinflusst und der in einem Entwurf be-rücksichtigt werden kann, ist die städtebauliche Kompaktheit. Sie ergibt sich aus dem Ver-hältnis des Volumens (V) eines Baukörpers zur Außenfläche (A). D.h., je kompakter eine Be-bauung (Verhältnis Hülle zu Volumen) ist, desto geringer ist der Heizwärmebedarf bedingt durch geringere Wärmeverluste (so genannte Transmissionsverluste über Wände, Dächer, etc.). Folglich wird weniger CO2 durch Beheizen von Gebäuden ausgestoßen und das Klima geschont. Die Kompaktheit eines Gebäudes wird maßgeblich bestimmt von der Geschossigkeit, der Gebäudelänge und der Gebäudetiefe. Verdichtete Bauformen haben grundsätzlich ein güns-tigeres A/V-Verhältnis. Für kleinere Baukörper (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser), die aller-dings eher ungünstig sind als Bauform, liegt die energetisch optimale Gebäudeabmessung bei einem Verhältnis von Länge zu Tiefe bei 1/1 bis 3/2 und bei einer Gebäudehöhe von zwei Vollgeschossen zuzüglich eines Dachgeschosses. Die im nördlichen und zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehenen Mehrfamilienhäu-ser mit drei Vollgeschossen zzgl. eines Nicht-Vollgeschosses und Baukörpermaßen von je-weils rund 19,5 x 18,0 m, 12,0 x 30 m bzw. 12,0 x ca. 34 m sind unter Energieeffizienz-Gesichtspunkten als gut zu bewerten. Einen geringen negativen Einfluss auf das A/V-Verhältnis und somit auf den Energiebedarf eines Gebäudes übt lediglich das oberste zu-rückspringende Nicht-Vollgeschoss aus. In Variante 1 ist der südöstliche Gebäuderiegel mit vier Vollgeschossen zzgl. eines Nicht-Vollgeschosses und Baukörpermaßen von rund 12,0 x ca. 35,0 m sowie das Kita-Gebäude mit vier Vollgeschossen zzgl. eines Nicht-Vollgeschosses und Baukörpermaßen von rund 16,0 x ca. 26,0 m unter Energieeffizienz-Gesichtspunkten ebenfalls als gut zu bewerten. Auch hier übt das oberste zurückspringende Nicht-Vollgeschoss einen geringen negativen Einfluss auf das A/V-Verhältnis und somit auf den Energiebedarf eines Gebäudes aus. In Variante 2 ist das L-förmige Kita-Gebäude mit drei Vollgeschossen zzgl. eines Nicht-Vollgeschosses und einem Teilbereich mit 2 Vollgeschossen aufgrund der Winkelform und der abtreppenden Geschossigkeit eher als ungünstig zu bewerten. Das die Bestandsbebau-ung an der Laarmannstraße ergänzende Gebäude mit vier Vollgeschossen zzgl. eines Nicht-Vollgeschosses und Gebäudemaßen von rund 12,0 x ca. 30,0 m ist wiederum als günstig zu bewerten. Einen geringen negativen Einfluss auf das A/V-Verhältnis und somit auf den

Bebauungsplan Nr. 17/16 VI. Städtebauliches Konzept

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Energiebedarf des Gebäudes übt auch hier lediglich das oberste zurückspringende Nicht-Vollgeschoss aus.

3.2. Solarenergiegewinnung Die Möglichkeit der aktiven (mittels Photovoltaik-Anlagen, Sonnenkollektoren) und passi-ven (Wärmegewinnung durch direkte Besonnung von Wohnräumen über Fensterflächen) Nutzung der Sonnenenergie trägt erheblich dazu bei, den CO2-Ausstoß im Sinne der kom-munalen Zielsetzung zu reduzieren. In diesem Zusammenhang spielt neben der optimalen Ausrichtung und Dachform der Bebauung auch die Vermeidung von Verschattungen durch die Bebauung selbst oder die Vegetation eine bedeutende Rolle. Die Gebäude im Plangebiet weisen nahezu alle eine Südwestausrichtung auf. Einzig das Kita-Gebäude in Variante 1 orientiert sich nach Südosten, wodurch zum Teil Einschränkun-gen hinsichtlich der Besonnung zugunsten des Außenbereiches hinzunehmen sind. Bezogen auf die Gebäudeausrichtung bietet allerdings die Mehrheit der Gebäude somit gute Voraus-setzungen für die Nutzung passiver und aktiver Solarenergie. Die Anordnung der Gebäude in einer leicht versetzten Aufreihung wirkt sich günstig auf die Besonnungssituation aus. Die Abstände zwischen den Gebäuden sowie der leichte Versatz sind größtenteils so ausgeprägt, dass der Verschattungsanteil der Gebäudefassaden im überwiegenden Tagesverlauf relativ gering ist.

Die geplanten Mehrfamilienhäuser orientieren sich mehrheitlich nach Südwesten. Eine de-taillierte Ausarbeitung der Wohnungsgrundrisse liegt noch nicht vor. Da die Erschließung der Gebäude aber von Nordosten vorgesehen ist, ist davon auszugehen, dass sich Wohn-/ Aufenthaltsräume mit entsprechenden Fensteranteilen in Richtung Süden/ Südwesten an-ordnen lassen, so dass passive solare Gewinne erzielt werden. Sofern Flachdächer Anwendung finden, erlaubt dies grundsätzlich eine Flexibilität in der Anlage und Ausrichtung von Solarenergieanlagen, so dass optimale Werte erreicht werden können.

3.3. Energieversorgung Der weitest gehende Verzicht auf Wärmeversorgung mit Hilfe von innovativen Baustan-dards (wie Passivhäuser, Null- und Plusenergiehäuser) trägt zur Einsparung fossiler Brenn-stoffe bei und vermindert den CO2-Ausstoß. Bei einer klimafreundlichen Energieversorgung spielt insbesondere die Art des eingesetzten Energieträgers, die Art der Energieherstellung (z.B. Kraft-Wärme-Kopplung, insb. Blockheiz-kraftwerk) und die Energiebereitstellung (zentral oder dezentral) eine wesentliche Rolle. Im Plangebiet kann durch die gewählten Erschließungsstrukturen eine Aufteilung in Bauab-schnitte bzw. Baublöcke erfolgen, wodurch gute Voraussetzungen für eine Energieversor-gung mit Blockheizkraftwerken gegeben sind. Insbesondere bei den geplanten Mehrfamili-enhäusern bestehen aufgrund der höheren Nutzungsdichte hinsichtlich der Anzahl der Wohnungen in den Wohngebäuden und der damit verbundenen höheren Versorgungseffizi-enz günstige Voraussetzungen dafür.

3.4. Klimafolgeanpassung Um auf die Auswirkungen des Klimawandels in Form von Hitzebelastungen und Extremnie-derschlägen zu reagieren, werden im Bebauungsplan folgende stadtökologisch wirksame Maßnahmen berücksichtigt: Extensive Begrünung von Dachflächen der Wohngebäude,

Bebauungsplan Nr. 17/16 VI. Städtebauliches Konzept

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Mindestüberdeckung und extensive Begrünung von Tiefgaragen,

Baumpflanzungen auf privaten Pkw-Stellplatzanlagen. Die vorgesehenen Festsetzungen zur Dachbegrünung tragen dazu bei, den Regenwasserab-fluss zu reduzieren bzw. zu drosseln und leisten so auch einen wichtigen Beitrag zu einem ausgeglichenen Mikroklima. Die Ausnutzungsziffern der Wohngebiete sind so festgesetzt, dass eine kompakte Bebauung entstehen kann, die aber ausreichend von Gartenflächen umgeben ist, so dass eine gute Durchlüftung des neuen Wohngebietes möglich ist. Weiterhin ist von einer Grüngestaltung der Gemeinschafts- und Hausgärten mit kleinklimatischen Positivmerkmalen auszugehen, wenngleich im Bebauungsplan keine Anforderungen dazu festgesetzt werden.

3.5. Fazit Das städtebauliche Konzept ist im Hinblick auf die überwiegend südwestliche Ausrichtung der geplanten Gebäude als überaus günstig für die Ausnutzung sowohl passiver als auch ak-tiver Solarenergie zu bewerten. Der vorgesehene Geschosswohnungsbau bietet mit seinen Abmessungen im Vergleich zu Einfamilienhäusern ein besonders günstiges A/V-Verhältnis, insofern ist der Geschosswohnungsbau als effizienter einzustufen. Gleichwohl bewirken die energetischen Anforderungen an Neubauten, die die Energieeinsparverordnung stellt, eine Senkung des Primärenergiebedarfs, wie zum Beispiel durch die Bestimmungen zur Mindest-wärmedämmung. Die geplanten Festsetzungen zur Begrünung werden einen Beitrag zur kleinklimatischen Si-tuation sowie zur Regenwasserrückhaltung leisten können. Aufgrund der Erschließungssituation entsteht ein sehr geringer Anteil an Gebäudestruktu-ren mit Einstrahlungsverlusten, die die Möglichkeit zur Nutzung von Solarenergie reduzie-ren. Dies ist aus technischer Sicht zwar ein Nachteil, es ist aber zu beachten, dass im Bebau-ungsplanverfahren Umweltbelange immer insgesamt abzuwägen sind. Vor diesem Hinter-grund ist der Aspekt der städtebaulichen Integration von Neuplanungen in bestehende ortsprägende Strukturen zu berücksichtigen. Hinsichtlich dieser Rahmenbedingungen und der Schaffung städtebaulicher Qualität sind Einbußen solarer Potenziale in Abwägung der Gesamtsituation hinzunehmen.

4. Auswirkungen der Planung Wohnungsangebot: Durch das Angebot an Wohnungen im Geschosswohnungsbau, darunter auch im Segment des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, wird mit der Planung ein nennenswerter Beitrag zur Deckung der Wohnungsnachfrage in Essen geleistet. Auch die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist gesichert. Die Umsetzung der Planung und der daraus resultierende Zuzug von Menschen nach Bedingrade können so ei-nen Beitrag zur Stabilisierung der vorhandenen Infrastruktur leisten und das nahegelegene Versorgungszentrum Borbeck langfristig stärken. Gemäß des Beschluss des Rates vom 23.11.2016 (Vorlage 0828/2016 Essener Konzept zur Förderung des Wohnungsbaus) sind bei jeder neuen Flächenentwicklung für den Geschoss-wohnungsbau, die die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert, einzelfallbezogen in angemessenem Umfang Geschossflächen/Wohnungen für den geförderten Wohnungsbau gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Landes NRW vom Inves-tor/Eigentümer einzuplanen. Als Orientierungswert gelten 30 % der Wohnflächen, die als öffentlich geförderte Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau realisiert werden sollen. Von dieser Zielvorgabe wird im Plangebiet im Zusammenhang mit dem Bau einer dreizügi-

Bebauungsplan Nr. 17/16 VI. Städtebauliches Konzept

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gen Kindertagesstätte abgewichen. Insgesamt liegt der geplante Umfang öffentlich geför-derter Wohnungen bei 20 %. Der Bau der neuen Kita rechtfertigt diese geringere Quote, da diese Infrastrukturleistung auch einen enormen Bedarf befriedigt und einen wichtigen Bei-trag zur Daseinsfürsorge darstellt. Städtebauliche Situation: Mit der Planung geht eine Veränderung der städtebaulichen Gestalt einher. Zum einen wird das heute die Örtlichkeit an der Laarmannstraße prägende alte Mutterhaus der Franziskusschwestern zurückgebaut und die Fläche baulich umgenutzt. Zum anderen findet eine Siedlungsergänzung auf rückwärtigen Grundstücksflächen statt, die heute bau-lich untergeordnet genutzt werden bzw. als Gartenflächen angelegt sind. Die zusätzlichen Kita Plätze und der große Spielplatz verbessern die Infrastrukturangebote in diesem Be-reich. Die gegenwärtige Bebauungsstruktur im Umfeld des Plangebietes, die vorwiegend durch II bis III-geschossige Mehrfamilienhäuser geprägt ist, setzt sich mit der Planung im Plangebiet fort, so dass eine städtebaulich-strukturelle Integration des Neubaus in den Bestand erzielt wird. Die Veränderung der städtebaulichen Gestalt erfolgt demzufolge harmonisch und wirkt nicht störend. Die Planung folgt den stadtentwicklungspolitischen Vorgaben zur Innenentwicklung und den Maßgaben zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Das geplante Wohnraumangebot im Mehrfamilienhaussegment schafft an diesem integrier-ten Standort nahe den zentralen Versorgungsbereichen von Borbeck und Frintrop eine sinn-volle Ergänzung zur bestehenden Bebauung. Verkehr: Die Erschließung des Plangebietes ist verbunden mit einer Zunahme des Gesamtfahrver-kehrs in der Umgebung. Im weiteren Verfahren wird eine Verkehrsuntersuchung beauftragt, die den neu entstehenden Verkehr prognostiziert, die Leistungsfähigkeit umliegender Kno-tenpunkte prüft und die Auswirkungen auf das vorhandene Straßennetz, insbesondere die Moosstraße, untersucht und bewertet. Umweltauswirkungen: Umweltauswirkungen werden im weiteren Verfahren in Kapitel VIII. der Begründung be-handelt.

Bebauungsplan Nr. 17/16 VII. Städtebauliche Kenndaten

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VII. Städtebauliche Kenndaten

Variante 1 Variante 2

Plangebiet insgesamt davon

ca. 22.650 m² ca. 22.650 m²

- Nettowohnbauland

ca. 12.640 m²

ca. 11.730 m²

- Öffentliche Verkehrsfläche

ca. 1.500 m²

ca. 2.400 m²

- Private Verkehrsfläche

ca. 1.075 m²

ca. 1.075 m²

- Öffentlicher Spielplatz

ca. 1.365 m²

ca. 1.365 m²

- Bestandsflächen (Moosstrs. 12,

Mutterhaus, Laarmannstr. 30-34)

ca. 5.440 m²

ca. 5.440 m²

- Straßen-/ Wegeflächen Moosstr.

ca. 630 m²

ca. 630 m²

Wohneinheiten insgesamt

ca. 100-110WE

ca. 100-110 WE

Vollgeschosse / Nichtvollgeschoss Geschosswohnungsbau

II, III + 1 bzw. IV + 1

II, III + 1 bzw. IV + 1

Bebauungsplan Nr. 17/16 VIII. Umweltauswirkungen

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VIII. Umweltauswirkungen

Der hiesige Bebauungsplan dient der baulichen Entwicklung im Innenbereich. Da die Vo-raussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB erfüllt sind, wie in Ka-pitel III erläutert, ist ein Umweltbericht somit nicht erforderlich. Gleichwohl erfolgt eine Betrachtung der einzelnen Schutzgüter im weiteren Bebauungsplanverfahren.

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Zur Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen durch die Planung wird im wei-teren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes ein landschaftspflegerischer Fachbei-trag erstellt und eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse weiterer Fachgut-achten (Lärm, Verkehr, Regenwasserkonzept) werden ebenfalls in die Planung eingestellt und ausführlich beschrieben. Im Folgenden werden erste Erkenntnisse und Einschätzungen beschrieben. Im Gegensatz zu den im südlichen Bereich des Plangebietes durch das alte und das neue Mutterhaus, angrenzende Wirtschaftsgebäude, Hofflächen und Wohnbebauungen weitge-hend versiegelten Flächen sind die Bereiche im Norden des Plangebietes überwiegend als Wiesen hergestellt und werden zum Teil als Gartenflächen genutzt. Im nordöstlichen Grenzbereich befindet sich randständig dichter Baum- und Strauchbestand. Im Norden des Plangebietes grenzt unmittelbar Wald i.S. des Gesetzes an. Grundsätzlich finden sich innerhalb des Plangebietes zumindest bedingt geeignete Habitate für diverse Tierarten. Im Vergleich mit der Bestandssituation geht mit Umsetzung der Planung der Verlust der zu-sammenhängenden Grünbereiche im Norden des Plangebietes einher, die die bioklimati-schen Verhältnisse günstig beeinflussen. Dazu zählen auch die randlichen Gehölzstrukturen im nordöstlichen Bereich. Inwieweit zum nördlichen angrenzenden Wald entsprechende Waldabstände einzuhalten sind, im weiteren Verfahren geklärt. Innerhalb des südlichen Be-reiches gehen mit der Umsetzung der Planung andererseits auch Bodenentsiegelungen ein-her. Wie im nördlichen Bereich entstehen hier Freiflächen, die in Haus- und Gemeinschafts-gärten und als Kinderspielplatz auch neue Pflanzmaßnahmen nach sich ziehen und so die ökologischen Eingriffe mindern. Das Erscheinungsbild des Plangebietes ändert sich grundlegend - im nördlichen Bereich durch eine erstmalige Bebauung mit mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern und im südli-chen Bereich durch eine mehrgeschossige Wohn-/ Büro- und Kita-Bebauung, die jedoch zum Teil kleinteiliger strukturiert ist als der heutige bauliche Bestand. In zentraler Lage entsteht ein neuer großer Kinderspielpatz, der auch eine Freiraumver-knüpfung der angrenzenden neuen Hausgärten mit dem östlich und nördlich des Plange-biets liegenden offenen und bewaldeten Landschaftsgefüge schafft. Nutzungsbedingt ist eine Zunahme der Verkehrsbelastung auf der Laarmannstraße und der Moosstraße zu erwarten. Mit dem geplanten Bauvorhaben gehen Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter einher, die in erster Linie durch die neue Bebauung und Bodenversiegelung sowie verkehrliche Emissionen hervorgerufen werden. Negative Auswirkungen sind somit auf den Naturhaus-halt, den Boden, den Wasserhaushalt, das Mikroklima und das Ortsbild möglich.

Bebauungsplan Nr. 17/16 VIII. Umweltauswirkungen

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Mit Umsetzung der Planung erfolgen im Plangebiet Eingriffe in Natur und Landschaft. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung mit ihrer Kompensationsverpflichtung findet im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB in den Fällen des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 BauGB keine Anwendung. Ein Ausgleich ist somit nicht erforderlich. Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Nicht zu erhaltende Bäume sind nach Maßgabe der Baum-schutzsatzung im Plangebiet zu ersetzen. Dies wird ebenfalls im Rahmen der Betrachtung der Umweltschutzgüter bewertet. Ebenfalls wird im weiteren Verlauf eine artenschutzrechtliche Prüfung erfolgen. Darin wird geprüft, inwieweit planungsrelevante Tierarten von dem Vorhaben betroffen sein könnten.

Bebauungsplan Nr. 17/16 IX. Bodenordnung

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IX. Bodenordnung

Bodenordnende Maßnahmen nach BauGB sind voraussichtlich nicht erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 17/16 X. Entwicklung aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP)

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X. Entwicklung aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP)

Der Regionale Flächennutzungsplan enthält für den Planbereich die regionalplanerische flächennutzungsplanerische Darstellung ist

Die geplante wohnbauliche Nutzung lässt sich somit aus den Darstellungen des RFNP ent-wickeln.

Bebauungsplan Nr. 17/16 XI. Überlagerung bisheriger rechtsverbindlicher Festsetzungen

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XI. Überlagerung bisheriger rechtsverbindlicher Festsetzungen

Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 17/16 Moosstraße / Laarmannstraße r-den die ihm entgegenstehenden früher getroffenen Festsetzungen überlagert. Insbesondere werden die Festsetzungen des Bebauungsplans

Nr. Paus ersetzt, soweit dieser Moosstraße / Laarmann-straße .

Abteilung Bauleitplanung und Bebauungsplanbearbeitung

Amt für Stadtplanung und Bauordnung

Andreas Müller Abteilungsleiter

Ronald Graf Amtsleiter