Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV · Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten...

11
Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Tel.: 0251/507 -0 Seite 1 von 11 Auf der Horst 29 Fax: 0251/507-570 48147 Münster Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV Stand: Februar 2017

Transcript of Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV · Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten...

Page 1: Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV · Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten mit HBV, HCV, HIV oder Aids kommt es immer wieder zu Fragen, Unsicherheiten und

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Tel.: 0251/507 -0 Seite 1 von 11

Auf der Horst 29 Fax: 0251/507-570 48147 Münster

Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV

Stand: Februar 2017

Page 2: Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV · Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten mit HBV, HCV, HIV oder Aids kommt es immer wieder zu Fragen, Unsicherheiten und

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Tel.: 0251/507 -0 Seite 2 von 11

Auf der Horst 29 Fax: 0251/507-570 48147 Münster

Herausgeberin: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Körperschaft des öffentlichen Rechts Autor: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Impressum: Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts Auf der Horst 29 48147 Münster

0251 / 507 – 0 0251 / 507 – 570

[email protected].

www.zahnaerzte-wl.de Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Dr. Klaus Bartling, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe © 2017 Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopien, Mikro-Film oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der Herausgeberin reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, bearbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Ausgenommen hiervon ist die nicht-gewerbliche Nutzung durch Mitglieder der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe und deren Mitarbeiter zu eigenen beruflichen Zwecken. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen der §§ 106 ff. des Urheberrechtsgesetzes. Druck: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts Auf der Horst 29 48147 Münster

Page 3: Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV · Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten mit HBV, HCV, HIV oder Aids kommt es immer wieder zu Fragen, Unsicherheiten und

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Tel.: 0251/507 -0 Seite 3 von 11

Auf der Horst 29 Fax: 0251/507-570 48147 Münster

Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten mit HBV, HCV, HIV oder Aids kommt es immer wieder zu Fragen, Unsicherheiten und Ängsten. Deshalb geben wir Ihnen in diesem Merkblatt sachdienliche Hinweise. Ergänzend verweisen wir auf die Broschüre der Bundeszahnärztekammer und der Deutschen AIDS-Hilfe, die wir Ihnen hiermit ausdrücklich zur Lektüre empfehlen. Auf 19 informativen und gut lesbaren Seiten werden die Erreger geschildert, die Übertragung der Erreger, die Hygiene und Arbeitsschutzmaß-nahmen, der sensible Umgang mit den betroffenen Patienten sowie Sofortmaßnahmen und ärztliche Beratung im Falle einer Stich- oder Schnittverletzung mit kontaminierten Instrumenten oder bei Benetzung offener Wunden und Schleimhäute mit potenziell virenbelasteten Körperflüssigkeiten (insbesondere Blut). Abgerundet wird die Broschüre durch Hinweise zur Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) und zu häufig gestellten Fragen.

Übertragungsweg HIV, HBV und HCV sind virale Erkrankungen, die klassischer Weise durch Blut (aber auch durch andere virushaltige Körperflüssigkeiten) übertragen werden.

Infektiosität Die drei Erreger unterscheiden sich unter anderem in ihrer Infektiosität. Hepatitis-B-Viren sind etwa 100 mal infektiöser als HIV und Hepatitis-C-Viren sind 10 mal infektiöser als HIV.

Schutzimpfung? Gegen Hepatitis B steht eine effektive Schutzimpfung zur Verfügung, gegen HCV und HIV nicht.

Ausheilung von selbst oder medikamentös möglich? Etwa 90 % der HBV Infektionen heilen von selbst aus, aber nur etwa 20 % der HCV-Infektionen. Auch chronische HBV- oder HCV- Erkrankungen können in vielen Fällen medikamentös geheilt werden. Bei HIV ist keine Ausheilung bekannt.

Übersicht zu HBV, HCV und HIV

Hepatitis B

Erreger: HBV, DNA-Virus

Epidemiologie: Weltweite Verbreitung; ca. 300 Mio. chronisch Infizierte

Übertragung: Fast ausschließlich parenteral* (*parenteral = „unter Umgehung des Darms“)

Schnitt – und Stichverletzungen mit durch Blut kontaminierten Instrumenten, aber auch durch virushaltige Körperflüssigkeiten wie Speichel, Sperma, Tränenflüssigkeit, Vaginalsekret

Inkubationszeit: 45 bis 180 Tage (Durchschnitt: 60 - 120 Tage)

Krankheitsbild: Leberentzündung unterschiedlicher Ausprägung; 10 % chronisch; Zirrhose, Leberkarzinom möglich

Diagnostik: Serologische Antigen-/ Antikörperbestimmungen

Behandlung: Medikamentös heilbar; Antivirale Medikamente wie Tenofovir oder Entecavir oder Alpha-Interferon und Peg-Interferon-Alpha 2a oder 2b

Prophylaxe: Aktive Schutzimpfung; insb. Impfung von Risikogruppen; postexpositionell passive Immunisierung

Page 4: Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV · Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten mit HBV, HCV, HIV oder Aids kommt es immer wieder zu Fragen, Unsicherheiten und

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Tel.: 0251/507 -0 Seite 4 von 11

Auf der Horst 29 Fax: 0251/507-570 48147 Münster

Hepatitis C

Erreger: HBC, DNA-Virus

Epidemiologie: Weltweite Verbreitung; ca. 130 bis 170 Mio. HBC-positive-Menschen

Übertragung: Parenteral, durch Blut u. Blutprodukte (ca. 90 % durch Transfusionen); auch durch gemeinsamen Gebrauch von Spritzen und Kanülen oder durch verletzungsträchtige Sexualpraktiken. Auch in anderen Körperflüssigkeiten ist das Virus nachweisbar; Ansteckung hier aber eher unwahrscheinlich

Inkubationszeit: 2 - 26 Wochen (in der Regel bei 7 - 8 Wochen)

Krankheitsbild: Leberentzündung unterschiedlicher Ausprägung; in ca. 50 % chronisch; Zirrhose und Leberkarzinom möglich

Diagnostik: Serologische Antigen-/ Antikörperbestimmungen

Behandlung: Medikamentös heilbare Erkrankung. Zurzeit ändern sich wegen der Neuzulassung mehrerer direkt viral wirkender Substanzen laufend die Therapieempfehlungen.

Prophylaxe: Keine Schutzimpfung vorhanden

HIV

Erreger: HIV 1 und HIV 2, jeweils mit verschiedenen Subtypen; RNA-Viren mit Hülle

Epidemiologie: HIV 1: weltweite Verbreitung HIV 2: vorwiegend Westafrika (s. aber Migration)

Übertragung: Blut und Blutprodukte, Sexualkontakte, gem. benutztes Fixerbesteck

Inkubationszeit: In der Regel können 2 Wochen bis 10 Wochen nach der Infektion erstmalig spezifische Antikörper nachgewiesen werden. Bei fehlendem Antikörpernachweis, 12 Wochen nach einem vermuteten Infektionsrisiko, kann eine Infektion mit Sicherheit ausgeschlossen werden

Krankheitsbild: HIV-Krankheit, Latenz, AIDS-Vollbild

Diagnostik: Anti-HIV 1 und Anti-HIV 2 – Nachweis durch Labortest

Behandlung: Medikamentöse antivirale Therapie; Behandlung und Prophylaxe der opportunistischen Infektionen; keine medikamentöse Heilung

Prophylaxe: Keine Schutzimpfung vorhanden; Vermeidung von Neuinfektionen, geschützter-Geschlechts-verkehr usw.

Page 5: Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV · Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten mit HBV, HCV, HIV oder Aids kommt es immer wieder zu Fragen, Unsicherheiten und

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Tel.: 0251/507 -0 Seite 5 von 11

Auf der Horst 29 Fax: 0251/507-570 48147 Münster

Behandlung von Patienten mit HBV, HCV oder HIV Es wäre wünschenswert, wenn Patienten, die sich mit HBV, HCV oder HIV infiziert haben, diese Tatsache ihren behandelnden Ärzten und Zahnärzten vertrauensvoll mitteilen. Dies darf aber nicht zu medizinisch unbegründeten Behandlungsverweigerungen führen. Unabhängig davon, ob sich nun der Patient mitteilt oder nicht ist jeder Patient so zu behandeln, als ob er infektiös wäre. Hinweise zu Hygiene und Arbeitsschutzmaßnahmen finden Sie nachfolgend.

Hygiene und Arbeitsschutzmaßnahmen Zum Schutz des Patienten, aber auch des Behandlungsteams reichen im Allgemeinen die üblichen Basisschutzmaßnahmen aus. Basisschutzmaßnahmen sind:

Tragen von Schutzhandschuhen (sterile Handschuhe sollten bei zahnärztlich-chirurgischen/oralchirurgischen Eingriffen mit nachfolgendem speicheldichten Wundverschluss und bei allen zahnärztlich-chirurgischen/oralchirurgischen Eingriffen mit Patienten mit erhöhtem Infektionsrisiko getragen werden) (vgl.: Nr. 3.2.1 der RKI Empfehlung 4/2006 Infektionsprävention in der Zahnheilkunde)

Mund-Nasen-Schutz (dicht anliegend)

Schutzbrille (möglichst mit Augenbrauenschutz und Seitenschutz) oder Schutzschild

Schutzkleidung (Kittel, Schürze, ggf. Haarschutz), wenn die Berufskleidung bei der Behandlung mit Krankheitserregern kontaminiert werden kann (vgl. Nr. 3.2.3 der RKI Empfehlung 4/2006 Infektionsprävention in der Zahnheilkunde)

Abdecken von Flächen und Gegenständen Des Weiteren sollten geeignete durchstichsichere Behältnisse am Arbeitsplatz zum Abwurf von scharfen und spitzen Gegenständen (insbesondere Kanülen) bereitstehen. Von Recapping ist wegen der damit verbundenen hohen Verletzungsgefahr unbedingt abzuraten! Hinweis: Kontaminierte Abfälle wie z. B. Tupfer, OP-Abdeckungen, Watterollen oder Ähnliches können über den Hausmüll entsorgt werden.

Sofortmaßnahmen & PEP Was ist zu tun im Falle einer Exposition mit HIV, HBV oder HCV?

Bei beruflich bedingter HIV-, HEP B- und C-Exposition sind Sofortmaßnahmen zu ergreifen.

Page 6: Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV · Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten mit HBV, HCV, HIV oder Aids kommt es immer wieder zu Fragen, Unsicherheiten und

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Tel.: 0251/507 -0 Seite 6 von 11

Auf der Horst 29 Fax: 0251/507-570 48147 Münster

Schnitt- und Stichverletzungen 1. Bluten lassen (≥ 1 Min.)

Geringer Blutfluss Kompression/ Auspressen (nicht direkt auf Läsion)

Evtl. Blutung fördern durch Spreizen der Wunde

Keine Blutung zusätzlich, evtl. Inzision in Richtung Schnittkanal

Optimal: Hochfrequenzelektrochirurgie o. Laser

Vorsicht! Keine gefäßverengende Lokalanästhesie! 2. Antiseptikum (≥ 10 Min.)

Nur Risiko HIV: Jodophor-haltige Präparate (z. B. Betaseptic ®)

Risiko HIV und HCV/HBV: Ethanolkonzentrat ≥ 80 Vol. % (z. B. Freka® –Derm farblos)

Exposition geschädigter/entzündlicher veränderter Haut

Reinigung mit alkoholgetränktem Tuch oder – wenn nicht zur Hand – mit Leitungswasser

Kontamination des Auges

Ausspülen mit 5 %-wässrigen PVP-Lösung

Alternativ: Betaisodona Lösung® 1:1 mit Aqua dest. oder – wenn nicht zur Hand – Spülung mit Leitungswasser (Empfehlenswert: Augendusche besorgen)

Aufnahme HIV-haltiger Flüssigkeiten in die Mundhöhle

Ausspeien

5 x ca. 15 Sek. mit 80 % unvergälltem Ethanol spülen oder – wenn nicht zur Hand – mit Leitungswasser

Tipp: Halten Sie die hier angegebenen Antiseptika für die Sofortmaßnahmen in Ihrer Praxis vorrätig!

Page 7: Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV · Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten mit HBV, HCV, HIV oder Aids kommt es immer wieder zu Fragen, Unsicherheiten und

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Tel.: 0251/507 -0 Seite 7 von 11

Auf der Horst 29 Fax: 0251/507-570 48147 Münster

Empfehlungen zur PEP bei HIV-Exposition Achtung: Wo eine PEP sinnvoll ist sollte sie möglichst innerhalb der ersten 2 Stunden (nach Exposition) begonnen werden! Da nicht immer leicht zu entscheiden ist, ob eine PEP sinnvoll ist, anbei die nachfolgenden Empfehlungen.

Berufliche Exposition mit HIV PEP

Perkutane Verletzung mit Hohlraumnadel oder Messer (nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten mit hoher Viruslast)

empfehlen

Insb. bei tiefer Verletzung (meist Schnitt) empfehlen

Sichtbares Blut auf Instrument empfehlen

Nadel nach intravenöser Infusion empfehlen

Patient hat AIDS oder hohe Viruslast empfehlen

Perkutane oberflächliche Verletzung (z. B. chirurgische Nadel) anbieten

Kontakt von Schleimhaut oder verletzter Haut mit Flüssigkeiten mit hoher Viruskonzentration

anbieten

Kontakt von Haut- oder Schleimhaut mit Körperflüssigkeiten wie Urin oder Speichel

nicht empfehlen

Kontakt von intakter Haut mit Blut (auch bei hoher Viruskonzentration)

nicht empfehlen

Außerberufliche Exposition

Ungeschützter vaginaler oder analer Geschlechtsverkehr (z. B. bei geplatztem Kondom) mit einer HIV-infizierten Person

empfehlen

Gebrauch eines HIV-kontaminierten Drogen-Injektionsbestecks empfehlen

Ungeschützter oraler Geschlechtsverkehr mit der Aufnahme von Sperma des HIV-infizierten Partners in den Mund

anbieten

Küssen und andere Sexualpraktiken ohne Sperma-/Blutschleimhautkontakte

nicht empfehlen

Für eine HIV-PEP wird eine Kombination von drei antiretroviralen Medikamenten in Tablettenform für eine Dauer von 28 Tagen eingenommen (Behandlung mit nur zwei o. einem Medikament sollte vermieden werden (Wirkung geringer, mögliche Resistenzen)).

Betriebsanweisung nach Biostoffverordnung; Hygieneplan Vorteilhaft ist es auf jeden Fall, wenn Sie in der Praxis eine Betriebsanweisung nach § 12 der Biostoffverordnung aushängen. Diese enthält die wichtigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, das Verhalten im Gefahrfall, Erste-Hilfe-Maßnahmen, PEP und vieles mehr in sehr kurzer und prägnanter Form. Ein Muster einer solchen Betriebsanweisung finden Sie nachfolgend. Hängen Sie dieses (ggf. individualisiert) in Ihrer Praxis aus. Achten Sie auch darauf, dass Sie über einen aktuellen Hygieneplan verfügen. Empfehlenswert ist der Hygieneplan der BZÄK und des DAHZ, den Sie auf der Homepage der BZÄK finden. Diesen können/müssen Sie auf die Verhältnisse in Ihrer Praxis und die von z. B. Ihnen verwendeten Desinfektionsmittel usw. anpassen. Sie finden ihn auf der Homepage der BZÄK unter www.bzaek.de/fuer-zahnaerzte/hygiene.

Page 8: Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV · Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten mit HBV, HCV, HIV oder Aids kommt es immer wieder zu Fragen, Unsicherheiten und

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Tel.: 0251/507 -0 Seite 8 von 11

Auf der Horst 29 Fax: 0251/507-570 48147 Münster

Page 9: Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV · Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten mit HBV, HCV, HIV oder Aids kommt es immer wieder zu Fragen, Unsicherheiten und

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Tel.: 0251/507 -0 Seite 9 von 11

Auf der Horst 29 Fax: 0251/507-570 48147 Münster

Page 10: Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV · Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten mit HBV, HCV, HIV oder Aids kommt es immer wieder zu Fragen, Unsicherheiten und

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Tel.: 0251/507 -0 Seite 10 von 11

Auf der Horst 29 Fax: 0251/507-570 48147 Münster

Übersicht zu Kliniken, die eine HIV-PEP vorhalten

Page 11: Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV · Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten mit HBV, HCV, HIV oder Aids kommt es immer wieder zu Fragen, Unsicherheiten und

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Tel.: 0251/507 -0 Seite 11 von 11

Auf der Horst 29 Fax: 0251/507-570 48147 Münster

Keine (unnötige) Angst vor HIV, HBV und HCV Nach der Broschüre der BZÄK und der Deutschen Aids-Hilfe sind folgende Maßnahmen nicht nötig:

Behandlung nur am Ende der Sprechzeit oder des Sprechtages

Behandlung in einem eigenen Behandlungsraum

Tragen von 2 Paar Handschuhen bei Routineeingriffen

Desinfektion aller Flächen im Behandlungs- oder Wartezimmer einschließlich des Fußbodens mit anschließendem Betretungsverbot

Gesonderte Aufbereitung der verwendeten Instrumente

Sie wollen sich weiter informieren? Auf diesen Internetseiten finden Sie weitere Infos: www.rki.de (beispielsweise RKI-Ratgeber für Ärzte zu Infektionskrankheiten wie HIV, HBV und HCV; RKI-Empfehlung 4/2006 Infektionsprävention in der Zahnheilkunde usw.) www.bzaek.de (beispielsweise die hier genannte Broschüre keine „Angst vor HIV, HBV und HCV“; Hygieneplan der BZÄK und des DAHZ und viele zusätzliche, nützliche Infos) www.aidshilfe.de (beispielsweise Kliniken, die rund um die Uhr HIV-PEP vorhalten; viele weitere nützliche Infos beispielsweise zur medikamentösen Behandlung bei HIV usw.) www.awmf.org (beispielsweise wissenschaftliche Leitlinie zur „HIV-Infektion, antiretroviralen Therapie“; Leitlinie „HIV-Infektion, postexpositionelle Prophylaxe“ usw.)