Bekanntgabe der von den Gemeinden, · PDF fileBereits begonnene Vergabeverfahren werden nach...

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  • Bekanntgabe der von den Gemeinden, Gemeindeverbnden, kommunalen Eigenbetrieben und kommunalen Zweckverbnden bei der Vergabe von Auftrgen anzuwendenden Vergabegrundstze (Vergabeerlass)

    vom 18.05.2016

    1. Nach 222 Abs. 1 Nr. 9 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fas-

    sung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt gendert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S. 376), i. V. m. 24 Abs. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung vom 10. Oktober 2006 (Amtsbl. S. 1842), zu-letzt gendert durch das Gesetz vom 14. Mai 2014 (Amtsbl. I S. 172), werden als von den Gemeinden, Gemeindeverbnden und kommunalen Zweckverbnden zu beachtende Vergabegrundstze bekannt gegeben:

    1.1 Abschnitt 1 der VOB/A und die VOB/B, jeweils Ausgabe 2016, sowie die VOB/C

    in der jeweils aktuellen Ausgabe. 21 VOB/A findet keine Anwendung. 1.2 Die Richtlinien fr die Bercksichtigung von Werksttten fr Behinderte und

    Blindenwerksttten bei der Vergabe ffentlicher Auftrge vom 10. Mai 2001 (BAnz. Nr. 109 vom 16. Juni 2001).

    2. Abschnitt 1 der VOL/A, Ausgabe 2009, und die VOL/B, Fassung 2003, werden

    zur Anwendung empfohlen. 3. Den kommunalen Krperschaften wird empfohlen, sich bei der Anwendung der

    VOB am Vergabe- und Vertragshandbuch fr die Baumanahmen des Bundes (zurzeit: VHB 2008), dem Handbuch fr die Vergabe und Ausfhrung von Bau-leistungen im Straen- und Brckenbau (zurzeit: HVA B-StB, Ausgabe April 2016) und an den fr die Landesbauverwaltung magebenden Erlassen zu ori-entieren. Bei der Anwendung ist zu beachten, dass nicht alle fr die staatliche Bauverwaltung magebenden Richtlinien und Hinweise auf die kommunalen Krperschaften bertragen werden knnen.

    Das VHB 2008 ist mit laufenden Aktualisierungen im Internet unter

    www.bmub.bund.de (Themen - Bauen - Bauwesen - Bauauftragsvergabe - Vergabehandbuch) verfgbar.

    Das HVA B-StB, Ausgabe April 2016, ist mit laufenden Aktualisierungen im In-

    ternet unter bmvi.de (Verkehr und Mobilitt Verkehrstrger Strae Regelwerk Vergabehandbcher) verfgbar.

    Die fr die staatliche Bauverwaltung magebenden Erlasse sind im Internet un-

    ter www.vorschriften.saarland.de verfgbar. 4. Die Vergabegrundstze nach Nr. 1 bis 3 gelten nach 25 der Eigenbetriebsver-

    ordnung (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. November 2010

    http://www.bmub.bund.de/themen/bauen/bauwesen/bauauftragsvergabe/vergabehandbuch/vergabe-und-vertragshandbuch-fuer-die-baumassnahmen-des-bundes-vhb-2008/http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrstraeger/Strasse/Regelwerke/Vergabehandbuecher/vergabehandbuecher_node.htmlhttp://www.vorschriften.saarland.de/

  • (Amtsbl. I S. 1426), zuletzt gendert durch Verordnung vom 2. September 2013 (Amtsbl. I S. 281), auch fr die Eigenbetriebe der kommunalen Krperschaften.

    5. Unberhrt bleibt die Verpflichtung zur Anwendung der VOB/A nach der Verord-

    nung zur Vergabe ffentlicher Auftrge (Vergabeverordnung - VgV) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624).

    6. Bereits begonnene Vergabeverfahren werden nach dem Recht und den Verga-

    bebestimmungen, die zum Zeitpunkt des Beginns des Verfahrens galten, been-det.

    7. Dieser Erlass tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Saarlan-

    des in Kraft. Gleichzeitig tritt mein Vergabeerlass vom 12. Oktober 2012 (Amtsbl. II S. 1015)

    auer Kraft . Saarbrcken, den 18.05.2016 Der Minister fr Inneres und Sport gez. Klaus Bouillon