Benützungsordnung Aufenthaltsraum
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Aufenthaltsraum
Weiterführende Schulen Triesen
Die Verwaltungskommission der WST
Benützungsordnung vom 8. März 2010
1. Der Aufenthaltsraum ist ein Angebot der WST an die Schülerschaft.
Benützungsordnung und Hausordnung sind verbindlich für alle. 2. Er steht WST-SchülerInnen in unterrichtsfreien Zeiten zur Verfügung,
insbesonders: a. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
07.10h – 07:25h 12:30h – 13:25h b. Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 15:15h – 16:45h nach
Absprache mit Hansjörg Frick, Schulsozialarbeit, sofern er anwesend
ist in dieser Zeit.
3. Es gilt folgende Raumzuteilung in den Pausen: a. Montag: 1. Stufen
b. Dienstag: 2. Stufen c. Mittwoch: IK-DAZ Klassen d. Donnerstag: 3. Stufen
e. Freitag: 4. Stufen
4. Essen und Trinken ist im Raum nicht erlaubt. 5. Morgens und mittags können die SchülerInnen den Schlüssel im
Sekretariat ausleihen, nachmittags bei der Schulsozialarbeit. Diese SchülerInnen übernehmen die Verantwortung. Sie kontrollieren am
Schluss die Einrichtung, räumen bei Bedarf auf, lüften, schliessen ab und melden allfällige Schäden und wichtige Vorkommnisse umgehend im Sekretariat bzw. bei der Schulsozialarbeit. Sie dürfen SchülerInnen
ermahnen und nötigenfalls wegweisen.
6. Klassen dürfen in Begleitung von Lehrpersonen auch zu anderen Zeiten den Aufenthaltsraum nützen.
7. Entstandene Schäden sind zu melden und wieder gutzumachen.
8. Abfälle werden in den Abfalleimer geworfen, Hausschuhe sind Pflicht. 9. Findet in der Aula Unterricht statt, so darf dieser in keiner Art gestört
werden. Ist dies doch der Fall, so ist die anwesende Lehrperson berechtigt, SchülerInnen aus dem Aufenthaltsraum wegzuweisen.
10. Findet in der Aula eine Veranstaltung statt, zu welcher der
Aufenthaltsraum benötigt wird, so ist er geschlossen. Dies wird im voraus
via Plakat an der Aufenthaltsraumtüre bekannt gemacht.
11. Bei Nichteinhalten dieser Ordnung wird der Aufenthaltsraum für die betreffenden SchülerInnen, Klassen, Stufen gesperrt.
12. Die vorliegende Benützungsordnung wurde in der Sitzung der Verwaltungskommission vom 8. März 2010 besprochen und tritt mit
sofortiger Wirkung in Kraft.