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Beratungshandbuch Biodiversität und Gewässerschutz aktualisierte Ausgabe

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Beratungshandbuch Biodiversität und Gewässerschutzaktualisierte Ausgabe

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland2

Inhalt

1. Anforderungen an die Landwirtschaft 4

2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, Checklisten 5

2.1 Ziele, Prämissen und Prioritäten 62.2 Flächenpräferenzen 72.3 Maßnahmenpräferenzen 92.4 Beratungsablauf 11

3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz 173.1 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2014 – 2020 183.2 Greening 19

3.2.1 Erhalt von Dauergrünland 203.2.2 Anbaudiversifizierung 203.2.3 Ökologische Vorrangflächen 21

3.3 Nichterfüllung der Greening-Vorgaben 273.4 Bewertung ökologischer Vorrangflächen 283.5 Kostenvergleich ökologischer Vorrangflächen 30

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 314.1 Agrarumweltmaßnahmen und Greening 324.2 Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz 334.3 Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer 34

4.3.1 Baden-Württemberg: FAKT, LPR 354.3.2 Bayern: KULAP 414.3.3 Berlin / Brandenburg: KULAP 494.3.4 Hamburg 524.3.5 Hessen: HALM 544.3.6 Mecklenburg-Vorpommern 594.3.7 Bremen / Niedersachsen 634.3.8 Nordrhein-Westfalen 724.3.9 Rheinland-Pfalz: EULLa 764.3.10 Saarland 804.3.11 Sachsen: AUNaP 824.3.12 Sachsen-Anhalt 884.3.13 Schleswig-Holstein 924.3.14 Thüringen: KULAP 96

5. Beratungsinhalte – Details 1025.1 Biodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb 102

5.1.1 Gewässerschutz – Vermeidung von Punkteinträgen 1025.1.2 Gewässerschutz – Reduktion von diffusen Einträgen 1095.1.3 Greening und Gewässerschutz: Pufferstreifen 1145.1.4 Gewässerschutz mit Greening und Agrarumweltmaßnahmen (AUM) verbinden 117

Inhalt

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Inhalt Inhalt

5.2 Schutz von Bienen 1195.3 Zwischenfruchtanbau und Untersaaten 122

5.3.1 Kulturartenauswahl 1255.3.2 Zwischenfruchtauswahl in Abhängigkeit von der Fruchtfolge 1265.3.3 Anbautechnik Zwischenfrüchte 1295.3.4 Anbautechnik Untersaaten 1315.3.5 Zwischenfrüchte und Untersaaten als Greening und / oder Agrarumweltmaßnahme 134

5.4 Leguminosen 1375.5 Blühstreifen und Blühflächen im Ackerbau 142

5.5.1 Blühstreifen oder Blühfläche? 1435.5.2 Ein- oder mehrjährige Blühmischungen? 1445.5.3 Welche Fördermöglichkeiten gibt es? 1455.5.4 Standort und Lage 1485.5.5 Saatgut und Ansaat 1495.5.6 Pflege der Bestände 1505.5.7 Bezugsquellen Regio-Saatgut (Beispiele) 150

5.6 Feldraine und Säume 1515.6.1 Feldraine als Greening-Maßnahme 1525.6.2 Etablierung artenreicher Säume und Feldraine 1535.6.3 Kombinationsmöglichkeiten zur weiteren Optimierung 155

5.7 Ackerrand- und Schonstreifen zum Schutz von Ackerwildkräutern 1565.8 Feldlerchenfenster 159

5.8.1 Warum helfen „Fenster“ der Lerche? 1605.8.2 Anlage von Lerchenfenstern 1615.8.3 Fenster mit Blühstreifen 161

5.9 Anlage von Lesesteinhaufen 1625.10 Maßnahmen auf Dauergrünland 163

5.10.1 Grünland-Rand-/Altgrasstreifen 1635.10.2 Naturverträgliche Mähtechnik 164

5.11 Einfache Maßnahmen mit großer Wirkung 165

6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und Argumentationshilfen 171

6.1 Rückgang von Lebensräumen und Arten 1716.2 Belastung von Gewässern 1756.3 Belastungsentwicklung der Umwelt- und Naturschutzgüter 176

6.3.1 Vom Nutzen der Artenvielfalt 177

7. Quellen / Literatur 182

8. Anhang 185

9. Verwendete Abkürzungen 208

10. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 209

Zusammengestellt von Dr. Susanne Bonn im Auftrag der BASF, 07.03.2016, aktualisiert März 2018

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1. Anforderungen an die Landwirtschaft

1. Anforderungen an die Landwirtschaft

Moderne landwirtschaftliche Betriebe müssen vielfältigen Anforderungen gerecht werden. Hierzu zählen die Nahrungs- und Futtermittelproduktion als ureigenste Aufgabe der Land-wirtschaft, aber auch die Bereitstellung von Substraten für die Bioenergieerzeugung, zahlreiche weitere wichtige Öko-system-Dienstleistungen (Bestäubung, Wasserfilterfunktion, Boden- und Klimaschutz, genetische Vielfalt) und nicht zuletzt auch ihre Funktionen als Erholungs- und Lebensraum für den Menschen. Vor dem Hintergrund einer global wachsenden Bevölkerung werden die Anforderungen an den Produktions-umfang von Nahrungsmitteln und Bioenergie perspektivisch weiter steigen.

Allerdings hat die Optimierung einer dieser Funktionen, wie etwa der Erhöhung der Produktion von Nahrungs-, Futtermit-teln und Bioenergie, häufig negative Auswirkungen auf die übrigen Ökosystem-Dienstleistungen. So ist es in einem Groß-teil der europäischen Agrarlandschaften aufgrund von massi-ven Ertragssteigerungen durch eine intensivere landwirtschaft-liche Nutzung auf der einen Seite und der Aufgabe ertrags-schwacher Standorte auf der anderen Seite in den letzten Jahr- zehnten zu gravierenden Verschlechterungen des Zustands von Umwelt und Biodiversität gekommen. Da mehr als die Hälfte der Landfläche Deutschlands als Acker- und Dauer-grünland genutzt wird, kommt der Landwirtschaft allein auf-grund dieses hohen Flächenanteils eine besondere Verant-wortung zu. Insbesondere der Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt, die Funktionsfähigkeit der genutzten und umgebenden Ökosysteme und der Kulturlandschaft haben Einfluss auf unsere derzeitige sowie zukünftige Lebensgrund-lage nachfolgender Generationen zu.

Vor diesem Hintergrund sieht die neue Förderperiode im Rah-men der Gemeinsamen Agrarpolitik eine stärkere Berücksich-tigung ökologischer Belange in der Landwirtschaft vor. Neben dem Schutz der Artenvielfalt zählen hierzu auch der Schutz des Bodens sowie des Grund- und Oberflächenwassers als Lebensgrundlage für uns Menschen.

Der vorliegende Text will einen Überblick geben über fachliche Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben auf EU- und Länderebene und Anleitungen zu Vorgehenswei-sen und Maßnahmenvorschläge für die Biodiversitätsberatung.

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2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, Checklisten1. Anforderungen an die Landwirtschaft

2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, Checklisten

Die Beratung Biodiversität und Gewässerschutz soll dem Betrieb Hilfestellungen geben für

■ eine optimale Erfüllung der Greening-Auflagen (und ggf. weiterer CC-Auflagen im Bereich Gewässerschutz)

■ mögliche weitergehende Maßnahmen zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz z. B. im Rahmen von Agrarumweltprogrammen

■ die Auswahl geeigneter, zu Betrieb und Land(-wirt)schaft passender Maßnahmen und Flächen

■ die Ableitung potenziell geeigneter, sinnvoller Maßnahmen anhand von Checklisten, die den Handlungsbedarf und die Handlungsmöglichkeiten verdeutlichen

Die Ansatzpunkte für eine ausgewogene, auf den Schutz der ökologischen Ressourcen ausgerichtete Produktionsweise sind vielfältig, der Handlungsbedarf und -spielraum ist auf jedem Betrieb anders gestaltet. Der rechtliche Rahmen für eine ressourcenschonende und / oder biodiversitätsfördernde Landnutzung wird durch politische Vorgaben (GAP, Förder- programme der Länder) gesteuert, doch letztlich entscheiden die betriebsindividuellen Gegebenheiten, welche Maßnahmen sich in die Strukturen und Abläufe einpassen lassen und wo die Interessen oder „Vorlieben“ der Betriebsleitung im Hinblick auf nachhaltigere Wirtschaftsweise liegen (vgl. Abb. 1).

Eine fundierte Beratung, die Möglichkeiten aufzeigt, Wissens-lücken schließt und motiviert, kann hier eine wertvolle Hilfe sein. So ist eine einzelbetriebliche Beratung immer auch eine individueller „Fall“ für den es keine Patentrezepte gibt. Aller-dings gibt es Rahmenbedingungen, die bei allen Beratungs- situationen zu beachten sind und die im Folgenden skizziert werden.

Betriebsspezifischer Maßnahmenkatalog

Betriebs-wirtschaftlich

sinnvoll

Arbeits- wirtschaftlich

passend

Ökologisch sinnvoll (Natur,

Wasser,Boden)

Am Interesse des Landwirts

orientiert

Abb.1: Zu berücksichtigende Faktoren bei der Beratung

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2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, ChecklistenZiele, Prämissen und Prioritäten

Oberstes Beratungsziel sollten Hilfestellungen zur Erfüllung der Greening-Vorgaben der 1. Säule sein, denn sie tragen zur Sicherung der Direktzahlungen für den Betrieb bei (Abb. 2). Dabei sollte bereits das Greening, insbesondere die Bereit- stellung ökologischer Vorrangflächen, so erfüllt werden, dass sie nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch von Vor-teil sind.

2.1 Ziele, Prämissen und Prioritäten

Ziele der Beratung Biodiversität und Gewässerschutz

1. Hilfstellung zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Sicherung

der Direktzahlungen

Erfüllung Greening-Auflagen der 1. Säule (ökonomische

und ökologische Optimierung)

Gewässer- und Bodenschutz – Prävention

von Einträgen

Agrarumwelt- maßnahmen

freiwillige biodiversitäts- fördernde Maßnahmen

2. Aufzeigen weiterer Möglichkeiten zur Förderung

von Biodiversität und Gewässerschutz

Abb. 2: Ziele der Beratung Biodiversität und Gewässerschutz

Tab. 1: Prämissen für empfehlenswerte Maßnahmen zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz

Prämissen für empfehlenswerte Maßnahmen zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz

• Am Interesse des Landwirts und den Gegebenheiten der jeweiligen Landschaft orientiert (welches „Thema“ steht auf dem jeweiligen Betrieb im Vordergrund?)

• Arbeitswirtschaftlich passend und sinnvoll

• An den Maschinenpark des Betriebes angepasst (Arbeits- bzw. Fahrgassenbreiten)

• Einjährige Maßnahmen sollten pflanzenbaulich und anbautechnisch zur Hauptkultur „passen“ und nach Möglichkeit innerhalb der Fruchtfolge „mitwandern“

• Mehrjährige Maßnahmen auf Flächen anlegen, die über die vorgesehene Zeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen (Pachtflächen!)

Für die meisten Betriebe dürften sich über die Anforderungen zur Erfüllung der 1. Säule hinaus noch weitere Möglichkeiten zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz bieten, ohne dass entsprechende Maßnahmen mit finanziellen Ein- bußen für den Betrieb verbunden sind, sofern verschiedene Aspekte berücksichtigt werden (vgl. Tab. 2 und 3).

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2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, Checklisten 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, ChecklistenFlächenpräferenzen

Prinzipiell sollten die produktiven Flächen eines Betriebes auch der Produktion vorbehalten bleiben. In jedem Betrieb finden sich auch vor dem Hintergrund dieser Prämisse aus landwirtschaftlicher Sicht besonders geeignete Maßnahmenflächen (vgl. Tab. 3, Abb. 3). Hierzu lässt sich auch das Prescision farming hervorragend einsetzen.

2.2 Flächenpräferenzen

Abb. 3: Areale für biodiversitätsfördernde Maßnahmen in intensiv genutzten Agrarlandschaften

Darüber hinaus gib es auch einige produktionsintegrierte Maßnahmen, die im Hinblick auf den Ertragsverlust wenig ins Gewicht fallen oder sich letztlich sogar auszahlen (z. B. Schuss- schneisen).

Schließlich können noch einzelne Arten unterstützende Maß-nahmen empfohlen werden, die letztlich nicht die Schaffung geeigneter Habitate ersetzen können, die aber eine positive Populationsentwicklung unterstützen können (z. B. Nisthilfen, Sitzstangen).

(Quelle: BERGER 2008; http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/fileadmin/sites/ELER/Dateien/05_Service/Veranstaltungen/2008/Agrarumwelt-massnahmen08/B1_Berger.pdf)

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2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, ChecklistenFlächenpräferenzen

Tab. 2: Flächenpräferenzen für biodiversitätsfördernde Maßnahmen

Maßnahmen auf unproduktiven / umweltsensiblen (Teil-)flächen: Umwandlung für Artenvielfalt kann spürbare arbeitswirtschaftliche Vorteile bringen

• Zwickel, Missformen, Spitzkeile etc. (Optimierung des Zuschnitts der regulär bewirtschafteten Fläche) (➔ teilweise Stilllegung / Ansaat Blühmischung)

• kleine, unrentable oder schwer zu bewirtschaftende Schläge (➔ Stilllegung / Ansaat Blühmischung)

• entfernt liegende, schlecht zu erreichende, wegemäßig unzureichend erschlossene Schläge (➔ Stilllegung / Ansaat Blühmischung)

• Flächen mit reduziertem Ertragsniveau (z. B. Nassstellen, flachgründige Kuppen innerhalb von Ackerflächen) (➔ teilweise Stilllegung/Ansaat Blühmischung)

• Verschattete Teilbereiche (z. B. an Hecken, Waldrändern) (➔ teilweise Stilllegung / Ansaat Blühmischung)

• Teilflächen mit Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln (z. B. Randstreifen entlang von Wegen, Waldrändern, Gehölzen, Hecken oder Gewässern /Ansaat Blühmischung)

• Vorgewende (häufig Gefügeveränderungen / Verdichtungen bis in größere Bodentiefen und dadurch geringere Ertragsleistungen, die oft nicht kostendeckend sind) (➔ Randstreifen / Ansaat Blühmischung)

Produktionsintegrierte Maßnahmen: Ertragssichernd oder wenig ertragsrelevant

• Erosions- und Gewässerschutzmaßnahmen auf sensiblen Flächen (Zwischenfrucht, reduzierte Bodenbearbeitung, hangparallele Wirtschaftsweise) sowie durch begrünte Pufferstreifen im Acker/am Gewässer)

• Begrünte Schussschneisen im Mais

• Teilweiser Ersatz von Energiemais durch energetisch verwertbare Blühmischungen

• Feldlerchenfenster als wenig ertragsrelevante Maßnahme

• Ackerrandstreifen (zum Schutz seltener Ackerwildkräuter)

• Grünland/Feldfutterbau: Belassen spät oder ungemähter Streifen; wildtierschonende Mahd

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2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, Checklisten 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, ChecklistenMaßnahmenpräferenzen

Ziel muss die Umsetzung hochwertiger Maßnahmen sein. Agrarumweltmaßnahmen verfolgen verschiedene Umweltziele. Man kann zwischen flächenspezifischen, anspruchsvollen und auf den Arten- und Biotopschutz ausgerichteten („dun-kelgrünen“) und weniger anspruchsvollen weit verbreiteten („hellgrünen“) Maßnahmen des Ressourcenschutzes unter-scheiden (vgl. z. B. OPPERMANN et al. 2013).

2.3 Maßnahmenpräferenzen

Zu beachten ist:

■ Agrarumweltmaßnahmen lassen sich teilweise mit ökolo- gischen Vorrangflächen (öVF) kombinieren (jedoch generell nicht in Brandenburg, Hessen, Sachsen und dem Saarland).

■ Einige Agrarumweltmaßnahmen sind an sogenannte „Förderkulissen“, also bestimmte Gebiete gebunden (s. dazu Kap. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der einzelnen Bundesländer).

■ Ist das Fördervolumen eines Bundeslandes für eine bestimmte Agrarumweltmaßnahme aufgebraucht, wird diese Maßnahme nicht mehr gefördert (Auskunft gibt hier das Internet oder die Landwirtschaftsämter).

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2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, Checklisten

Tab. 3: Beispiele für empfehlenswerte („dunkelgrüne“) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Maßnahmen auf Ackerflächen ggf.Kombination mit öVF

• Saum- und Bandstrukturen: Blüh- und Schonstreifen; Blühflächen ✘

• Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz (Uferrand- und Erosionsschutzstreifen) ✘

• Ackerrandstreifen, Extensivbewirtschaftung zugunsten von Ackerwildkräutern (v. a. auf ertragsärmeren Standorten)

• Nahrungs- und Nistschutzflächen (z. B. Lerchen- / Kiebitzfenster), Hamster-, Rotmilanschutz, Nordische Gastvögel

Maßnahmen auf Dauergrünland

• Ergebnisorientierte Honorierung für die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland (Vorkommen von „Kennarten“)

• Extensive Grünland-Nutzung entlang von Gewässern und anderen sensiblen Gebieten

• Anlage von Brachflächen und Brachestreifen im Grünland

• Naturschutzgerechte Bewirtschaftung und Pflege von Streuobstwiesen

• Gebietstypische Weiden, Biotoppflege durch Beweidung, naturschutzgerechte Beweidung mit Schafen und Ziegen

• Nahrungsgebiete für Gänse und Schwäne, nordische Gastvögel; Wiesenbrütergebiete

• Messerbalkenschnitt

• Naturschutzgerechte Mahd, Bewirtschaftung und Mahd von Steilhangwiesen

Maßnahmenpräferenzen

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2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, Checklisten 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, ChecklistenBeratungsablauf

Die einzelnen Beratungsschritte zum Thema Biodiversität und Gewässerschutz zeigt Abb. 4. Mögliche Anknüpfungspunkte und Fragen für einen Einstieg in die Beratung zum Thema Bio-diversität und Gewässerschutz sind in Tab. 4 aufgeführt.

2.4 Beratungsablauf

Abb. 4: Schritte der Beratung Biodiversität und Gewässerschutz

Interessensabfrage zum Thema Bio-

diversität und Gewässerschutz

(Tab. 4)

Vor-Ort-Termin mit konkreten

Vorschlägen für einzelne Maß-

nahmen / Flächen

Zuhilfenahme von Luftbildern von betriebseigenen

Flächen

Umsetzungshilfen (Adressen Saat-

guthändler, Management- empfehlungen)

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2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, ChecklistenBeratungsablauf

Tab. 4: Ermittlung von Handlungsansätzen für Maßnahmen zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz

1. Gewässerschutz / Eintragsrisiko von PSM über diffuse sowie Punkt-Quellen

Gibt es Gewässer, an denen eine Anlage von Pufferstreifen erfolgen könnte?

Gibt es erosionsgefährdete Schläge, die Maßnahmen zum Erosionsschutz erfordern?

Besteht ausreichend Sicherheit, dass der Eintrag über Punktquellen vermieden wird?

2. Erfüllung Greening / Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen / Agarumweltmaßnahmen

Wie wurde das Greening im Betrieb erfüllt?

ökolog. Vorrangflächen:

Zwischenfrüchte Leguminosen Stilllegung Puffer-/Randstreifen

Landschaftselemente sonst.

Gibt es Optimierungsbedarf beim Greening?

Werden bereits Agrarumweltmaßnahmen / sonstige biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt?

Wäre eine weitere ökologische Aufwertung von ökologischen Vorrangflächen (z. B. Brachen, Randstreifen) im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen eine Option?

Werden unwirtschaftliche Flächen in die Produktion mit einbezogen?

Umwidmung dieser (Teil-)Flächen im Rahmen des Greenings / Agrarumweltmaßnahmen denkbar?

Wären begrünte Schussschneisen zur Bejagung von Wildschweinen oder anderen Wildarten bzw. Prädatoren eine Option, die sich ggf. mit Greening- / Agrarumweltmaßnahmen verknüpfen lassen?

3. Imageförderung / Synergieeffekte / Kooperationen

Maßnahmen zur positiveren Außenwirkung für Betrieb von Interesse?

Gibt es Schläge an Wegen / in Ortsnähe, die sich z. B. für die Anlage von Blühstreifen eignen würden?

Kooperationsmöglichkeiten (z. B. Imker; Jägerschaft)? Cop

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2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, Checklisten 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, ChecklistenBeratungsablauf

Tab. 5: Fragebogen: Status-Quo-Abfrage Biodiversität & Gewässerschutz nach Erstgespräch

Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen (Greening) über … Anzahl Fläche (ha) / Länge (m)

Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen (welchen?) Anzahl Flächen Fläche (ha)

Prioritäre Flächen für biodiversitätsfördernde Maßnahmen vorhanden? Anzahl Flächen ungefähre Fläche (ha)

■ ungünstig geschnittene, schwierig zu bewirtschaftende und kleinere Flurstücke

■ entfernt liegende, schlecht zu erreichende, wegemäßig schlecht erschlossene Flurstücke

■ Flächen mit reduziertem Ertragsniveau (z. B. Randstreifen an Waldrändern, Gehölzen, Gewässern, ...)

■ Sonstige

Mit der folgenden Status-Quo-Abfrage (Tab. 5), die der Land-wirt ausfüllen sollte, lässt sich die Situation des Betriebes und der Handlungsbedarf weiter konkretisieren.

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2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, ChecklistenBeratungsablauf

Natur in der Hofstelle & unmittelbarem Hofumfeld vorstellbar

■ Schwalbennester (Rauch-/ Mehlschwalbe)

■ Nistkästen/Kunstnester (Schleiereule, Turmfalken, Fledermäuse)

■ Wirtschaftsgebäude für Vögel und Fledermäuse zugänglich

■ Steinhaufen, Trockensteinmauern, Kräuterspirale

■ Fassadenbegrünung

■ Hofbaum/-bäume

■ Sträucher, Hecken, Bäume rund um den Hof

■ für Insekten attraktive Blumenbeete

■ unbefestigte Stellen mit Wildkräutervorkommen

■ Sonstiges

Fortsetzung Tab. 5: Fragebogen: Status-Quo-Abfrage Biodiversität & Gewässerschutz nach ErstgesprächC

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2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, Checklisten 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, ChecklistenBeratungsablauf

Gewässerschutz – diffuse Einträge von Pflanzenschutzmitteln und Dünger wäre ggf. relevant

wird umgesetzt

■ Gewässerschonende Fruchtfolge (Zwischenfrüchte, Untersaaten)

■ Maßnahmen zur Vermeidung von Verschlämmungen / Versickerungsproblemen (Mulch- / Direktsaat)

■ Bewirtschaftung quer zum Hang

■ Erosionsschutz auf erosionsgefährdeten Schlägen (begrünte Abflusswege, Hanglängenverkürzung durch Grünstreifen etc.)

■ Gewässerrandstreifen / ausreichender Abstand zu Gewässern bei Ausbringung von PSM und Düngern

■ Einsatz Abdrift-reduzierender Düsen

■ exakt dosierendes Pflanzenschutzgerät

■ Vermeidung von Spritzeinsätzen bei ungeeigneter Witterung (Windgeschwindigkeit > 5 m/s, Temperaturen > 25°C…)

■ Verzicht auf PSM mit größeren Abstandsauflagen

■ Ausgeglichene Nährstoffbilanz / Nährstoffbedarfsermittlung

■ Ausreichend Güllelagerraum

■ Nitrifikationshemmer in Gülle zu Kulturen mit spätem Vegetations-beginn

■ Verwendung stabilisierter N-Dünger bei Hackfrüchten

■ Ausbringzeit von N-Dünger auf best. Wuchsstadien beschränkt

■ Ausbringung von flüssigen organ. Düngern nach Ernte der Hauptfrucht nur vor WRaps, WGerste und Zwischenfrüchten

■ Reduzierung des Bodendrucks (z. B. Breitreifen)

■ Einsatz spez. Ausbringtechnik (Schlitzgerät, Schleppschlauch)

■ Teilflächenspezifische Bewirtschaftung

Fortsetzung Tab. 5: Fragebogen: Status-Quo-Abfrage Biodiversität & Gewässerschutz nach Erstgespräch

(Quelle: Lfu / LfL Bayern, verändert)Cop

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2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, ChecklistenBeratungsablauf

Gewässerschutz – Einträge von Pflanzenschutzmitteln durch Punktquellen

Ist sichergestellt, dass kein Wasser aus dem für das Befüllen bestimmten Bereich abfließen und in Oberflächengewässer oder das Grundwasser gelangen kann?

Verfügt der für das Befüllen bestimmte Bereich über eine Umwallung?

Liegen für den Fall von Leckagen, Über- und Ausgelaufenem entsprechende Reinigungs- und Aufnahmeutensilien bereit?

Wird die restliche Spritzbrühe und das Waschwasser auf dem Feld ausgebracht?

Wird das Äußere der Spritze auf dem Feld gewaschen?

Wird die Spritze regelmäßig kalibriert und gewartet?

Werden alle Pflanzenschutzmittelabfälle von einer Recycling- oder Entsorgungsfirma fachgerecht entsorgt?

Ist der Standplatz der Pflanzenschutzspritze überdacht?

Werden die gereinigten leeren Pflanzenschutzmittelbehälter sicher an einem überdachten Ort aufbewahrt?

Ist das Lager für Pflanzenschutzmittel gekennzeichnet und sicher (auch Brandschutz?)

Wird für eine sichere Sammlung und Entsorgung/Aufbereitung der festen Rückstände und des Waschwassers gesorgt?

Tab. 5: Fortsetzung Fragebogen: Status-Quo-Abfrage Biodiversität & Gewässerschutz nach Erstgespräch

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland17

3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte, Vorgehensweise, Checklisten

3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz

■ Im Rahmen der aktuellen Förderperiode der GAP sind die meisten landwirtschaftlichen Betriebe verpflichtet, 5 Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereit zu stellen, wenn sie den vollen Umfang an Direktzahlungen bekommen wollen. Diese Flächen sind im Umweltinteresse zu nutzen.

■ Die ökologische Wertigkeit der verschiedenen Maßnahmen, mit denen ökologische Vorrang- flächen bereitgestellt werden können (z. B. Zwischenfruchtanbau, Leguminosen, Stilllegung, Puffer und Feldrandstreifen, Hecken) wird über Gewichtungsfaktoren berücksichtigt.

■ Aufgrund der Gewichtungsfaktoren der Greeningmaßnahmen von 0,3 bis 2,0 kann die als ökologische Vorrangfläche (öVF) beanspruchte Fläche sehr unterschiedlich sein.

■ Will ein Betrieb die öVF allein über Zwischenfrüchte erbringen, so wird er aufgrund des Anrechnungsfaktors 0,3 sehr viel mehr Fläche benötigen (3,33 ha entsprechen 1 ha öVF), als über die Anlage von Feldgehölzen (Faktor 2), Pufferstreifen oder Feldrändern (Faktor 1,5).

■ Der Handlungsbedarf und -spielraum ist auf jedem Betrieb unterschiedlich und letztlich entscheiden die betriebsindividuellen Gegebenheiten, welche Maßnahmen sich in die Strukturen und Abläufe einpassen lassen.

■ Wünschenswert ist hierbei, dass verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden und ein Teil der ökologischen Vorrangfläche auch durch höherwertige Maßnahmen (ggf. in Kombination mit Agrarumweltmaßnahmen) bereitgestellt wird.

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3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und GewässerschutzGemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2014 – 2020

3.1 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2014 – 2020

Das Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik wird über zwei „Säulen“ verwaltet, wobei die 2. Säule die Reformen der 1. Säule flankiert und gleichzeitig einen Beitrag zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums leisten soll (Abb. 5).

GAP bis 2013 GAP ab 2014/15

1. SäuleUnterstützung der Betriebe durch Direktzahlungen (EU-finanziert)

Betriebsprämie

(Bindung an Cross Compliance)

Basisprämie (Bindung an CC)

(schrittweise nat. Angleichung auf 175 € / ha bis 2019)

Umverteilungsprämie (Zuschlag für die „ersten“ Hektare)

(50 € / ha für die ersten 30 ha, 30 € / ha für die folgenden 16 ha)

Junglandwirteprämie

Betriebsleiter bis 40 Jahre, bis max. fünf Jahre (44 € / ha für max. 90 ha LF)

Ökologisierungspämie „Greening“

(87 € / ha, Absenkung auf rd. 85 € / ha bis 2019)

2. SäuleFörderung der ländlichen Räume (EU-kofinanziert)

Agrarumweltmaßnahmen

(freiwillig)

Agrarumweltmaßnahmen

(freiwillig, mit Auflagen „oberhalb“ des Greening)

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Abb. 5: Struktur der Gemeinsamen Agrarpolitik

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3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz 3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und GewässerschutzGreening | Erhalt von Dauergrünland

3.2 Greening

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2014 ging eine grundsätzliche Änderung der Anforderungen für die Flä-chenzahlungen der 1. Säule einher: Rund 30 % der Direktzah-lungen sind an die Erfüllung konkreter, zusätzlicher Umwelt-leistungen („Greening“) gebunden, die den Erhalt von Dauer-grünland, die Anbaudiversifizierung und die Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen beinhalten (Abb. 6).

Generell ausgenommen von den Greening-Verpflichtungen sind:

■ ökologisch wirtschaftende Betriebe („green by definition“)

Ökologisierungsprämie „Greening“

■ Die Vorschriften gelten, unabhängig von der Anzahl der mit Zahlungsansprüchen aktivierten Flächen, für die gesamte Betriebsfläche.

■ Voraussetzung für den Erhalt der Greening-Prämie ist die Einhaltung der CC-Verpflichtungen zum Erhalt der Basisprämie

1. Erhaltung Dauergrünland 2. Anbaudiversifizierung 3. ökologische Vorrangfläche (öVF)

Grundsätzl. Umwandlungs- und Pflügeverbot für umweltsensible Gebiete (FFH-, Vogelschutzgebiete, Moore)

Freigrenze: Pflicht zur Anbau-diversifizierung ab 10 ha Ackerfläche (AF)■ AF zwischen 10 und 30 ha: zwei

Kulturen, Hauptkultur max. 75 % Flächenanteil

■ AF > 30 ha: drei Kulturen, Hauptkultur max. 75 % Flächen- anteil, zwei Hauptkulturen zusammen max. 95 % Flächen- anteil

Pflicht ab 15 ha Ackerfläche (AF)

Verringerung des „normalen“ Dauergrünlandes um max. 5 % erlaubt, Gesamtfläche des Dauergrünlands ist zu erhalten (Referenzjahr: 2012)

Ausnahmen: ■ Sonderkulturbetriebe mit ≥ 50% jährl. Flächentausch

■ Betriebe > 75 % Anteil an …– Grünland an der LF – Futterpflanzen außer Silomais

und / oder Brache an der AF

Ausnahmen: ■ Dauerkulturen (Spargel, Heidel-

beeren etc.) bzw. deren Fläche müssen beim Greening nicht berücksichtigt werden

■ Betriebe > 75 % Anteil an…– Grünland an der LF, soweit

die AF max. 30 ha umfasst;– Futterpflanzen außer Silomais

und / oder Brache an der AF, soweit die nicht mit diesen Kulturen bebaute AF max. 30 ha umfasst

Abb. 6: Bausteine der Ökologisierungsprämie ("Greening")

■ Betriebe, die sich für die Kleinerzeugerregelung (Förder-höhe aus 1. Säule max. 1250 € / Betrieb) entscheiden

■ Dauerkulturen (Kulturen, die ≥ 5 Jahre auf der Fläche ver-

bleiben und wiederkehrende Erträge liefern), die nicht als Ackerfläche gerechnet werden, müssen beim Greening nicht berücksichtigt werden: Kern- und Steinobst, Baum-schulen, Reben, Rebschulen, Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Esskastanien), sonstige Dauer- kulturen wie Spargel, Rhabarber, Artischocken, Hopfen, Korb- und Pharmaweiden, Ziergehölze zur Gewinnung von Zweigen, Schnittrosen, mehrjährige Sträucher (z. B. Him-beeren) – die Aufzählung ist nicht abschließend.

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3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und GewässerschutzGreening | Erhalt von Dauergrünland | Anbaudiversifizierung

3.2.1 Erhalt von Dauergrünland

Für das am 1. Januar 2015 bestehende Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten), das besonders umweltsensibel ist, gilt ein umfassendes Umwandlungs- und Pflugverbot. Für das übrige Dauergrünland besteht ein einzel-betriebliches Autorisierungssystem. Danach ist eine Umwand-lung von Dauergrünland in andere Nutzungen bundesweit im Wesentlichen nur noch möglich, wenn dafür an anderer Stelle neues Dauergrünland angelegt wird. Dadurch wird die Gesamtfläche des ökologisch wertvollen Dauergrünlandes stabilisiert. Der Anteil des Dauergrünlands darf in einem Bundesland nicht um mehr als 5% im Vergleich zum Referenz-anteil (beantragtes Dauergrünland im Jahr 2012) abnehmen.

Genehmigungen können erteilt werden für:

■ Dauergrünland, das im Rahmen von Agrarumweltmaß- nahmen oder

■ Dauergrünland, das neu ab dem Jahr 2015 entstanden ist, wenn an anderer Stelle im gleichen Umfang Dauer- grünland neu angelegt wird.

■ Vor einer Genehmigung ist zu prüfen, ob es Gründe /Rechtsvorschriften gibt, nach denen eine Umwandlung nicht zulässig ist.

3.2.2 Anbaudiversifizierung

Zur Erfüllung der Greening-Auflagen muss auf den Acker- flächen (ohne Dauergrünland und Dauerkulturen) eines Betrie-bes eine bestimmte Mindestzahl verschiedener Kulturen gleichzeitig angebaut werden (Abb. 7) und zwar an jedem Tag in einem bestimmten Zeitraum der Anbauperiode. Dieser Zeitraum liegt in Deutschland zwischen dem 1. Juni und dem 15. Juli eines Jahres liegen. Im Gesamtflächen- und Nutzungs- nachweis wird dabei zum 15. Mai die Kultur anzugeben sein, die zum Stichtag 1. Juni auf dem jeweiligen Schlag vorzufinden ist. Sofern innerhalb des Zeitraums ein Kulturwechsel voll- zogen werden soll, muss mittels einer Änderungsmitteilung die zweite Hauptkultur angegeben werden. Wichtig ist hierbei, dass auch nach dem Fruchtwechsel innerhalb des sechs- wöchigen Zeitraums noch die Anzahl an notwendigen Kulturen und die Anforderungen an die prozentualen Verhältnisse der Kulturen eingehalten werden.

Anbaudiversifizierung

< 10 ha Ackerfläche

■ keine Auflagen

10 – 30 ha Ackerfläche

■ mindestens zwei verschiedene Kulturarten

■ Anteil der Hauptkultur maximal 75 % der Ackerfläche

<30 ha Ackerfläche

■ mindestens drei verschiedene Kulturarten

■ Anteil der Hauptkultur maximal 75 % der Ackerfläche

■ die beiden größten Kulturen zusam-men maximal 95 % der Ackerfläche

Betriebe mit Tausch- flächen

■ wenn > 50 % der Flächen jährlich wechseln undsichergestellt ist, dass auf den eingetauschten neuen Flächen im Vorjahr eine andere Kul- tur angebaut wurde, gilt die Anbau- diversifizierung als erfüllt

Abb. 7: Vorgaben bei der Anbaudiversifizierung

Als eine Kultur werden alle Arten einer Gattung gerechnet. So gelten z. B. Weizen, Dinkel, Emmer, Einkorn und Hartweizen als eine Kultur, da sie der Gattung Triticum angehören.

Im Falle der Gattungen Brassicaceae (Kreuzblütler), Solana-ceae (Nachtschattengewächse) und Cucurbitaceae (Kürbis- gewächse) ist jede einzelne Art eine Kultur. So ist bei der Gat-tung Kohl (Brassica) z. B. der Gemüsekohl (Brassica oleracea) eine Art. Zu dieser Art gehören u. a. die Unterarten Weißkohl, Spitzkohl, Kohlrabi, Brokkoli und Blumenkohl. Sie werden zusammen als eine Kultur betrachtet.

Außerdem zählt brachliegendes Ackerland als eine Kultur. Alle Gräser und Grünfutterpflanzen zählen gemeinsam als eine einzige Kultur. Sommer- und Winterung werden als getrennte Kulturen bewertet, auch wenn sie derselben Gattung ange- hören. Dauerkulturen, wie Spargel, können nicht berücksich-tigt werden, da sie nicht als Ackerfläche zählen.

Von der Anbaudiversifizierung freigestellt sind Betriebe, die mehr als 75 % des Ackerlands für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen nutzen.

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3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz 3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und GewässerschutzGreening | Ökologische Vorrangflächen

3.2.3 Ökologische Vorrangflächen

Bei Betrieben mit einer Ackerfläche ≥ 15 ha muss der Betriebs- inhaber eine Fläche, die mindestens 5 % des vom Betriebs- inhaber angemeldeten Ackerlands des Betriebs (Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 Art. 72 Abs. 1 Unterabsatz 1) sowie die nichtlandwirtschaftlichen Flächen (Förderung gemäß Artikel 67 Absatz 2)) als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausweisen (ökologische Vorrangflächen, öVF). Bei der Bereitstellung und dem Erhalt solcher Strukturen sind verschiedene gesetzliche Vorgaben zu beachten (vgl. Abb. 8). So regelt etwa im Falle der Pufferstreifen die VO (EU) 1307/2013, dass Puffer zur Bereitstellung von öVF angerechnet werden können, VO (EU) 639/2014 regelt auf EU-Ebene, wie Pufferstreifen anzulegen sind und welche Nutzungen prinzipiell erlaubt sind. Die Direkt-zahlungsdurchführungsverordnung wiederum konkretisiert diese Vorgaben für Deutschland. Die Agrarzahlungen-Ver-pflichtungenverordnung verweist auf das Gebot der Erhaltung eines guten und ökologischen Zustands auf landwirtschaft- lichen Flächen entlang von Wasserläufen. Auf die diversen (und teilweise weiteren) Verordnungen wird sich im Rahmen des Greenings häufig bezogen.

Da die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten für ökolo-gische Vorrangflächen unterschiedlich biodiversitätswirksam sind, werden sie entsprechend ihrer Wertigkeit mit einem Fak-tor von 0,3 bis 2 gewichtet (Tab. 6).

Mit Ausnahme von öVF, die als Niederwald mit Kurzumtrieb und Aufforstungsflächen bereitgestellt werden, muss sich die im Umweltinteresse genutzte Fläche auf dem Ackerland des Betriebs befinden. Bei den öVF-Landschaftselementen und den öVF-Pufferstreifen können auch an die Ackerfläche angrenzende Landschaftselemente oder Pufferstreifen angerechnet werden (Dauergrünlandstatus), vorausgesetzt die Fläche gehört zu den Flächen des Antragstellenden. Bei allen öVF muss die Verfügungsberechtigung beim Antragsteller liegen (insbesondere zu beachten bei Landschaftselementen, Pufferstreifen, etc.).

Jede Fläche kann in einem Antragsjahr nur einmal als öVF angerechnet werden. Es ist also nicht möglich, im Antragsjahr auf derselben Fläche sowohl Eiweißpflanzen als auch eine im Herbst nachfolgende Zwischenfrucht jeweils als öVF-Fläche anzurechnen.

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3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und GewässerschutzGreening | Ökologische Vorrangflächen

Abb. 8: Übersicht zu den Rechtsgrundlagen für ökologische Vorrangflächen: Die Detailvorgaben zur korrekten Bereit- stellung der einzelnen öVF sind in verschiedenen EU-und Bundes-Vorordnungen und Gesetzen dargelegt

(Quelle: Ministerium für Ländl. Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: http://www.foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-new/get/documents/MLR.LEL/PB5Documents/mlr/GA/OeVF/OeVF%20-%20Uebersicht%20zu%20den%20Rechtsgrundlagen_%202015-03-26.pdf, Aufruf am 22.03.18)

VO (EU) 1307/2013Artikel 46 Absatz 2

VO (EU) 1306/2013Anhang II (Beseitigungs- verbot

VO (EU) 1639/2014Artikel 45

DirektZahl-DurchfV

AgrarZahl-VerpfV

InVeKoS-V (Teil der Gesamtfläche)

BNatSchG (Beseitigungs- verbot

Brache Buchstabe a) --- Absatz 2 § 25 --- --- ---

Pufferstreifen Buchstabe d) --- Absatz 5 § 28 § 2 --- ---

Streifen Waldränder Buchstabe f) --- Absatz 7 § 29 --- --- ---

Kurzumtriebsplantagen Buchstabe g) --- Absatz 8 § 30 --- --- ---

Aufforstung Buchstabe h) --- --- --- --- --- ---

Zwischenfrucht Buchstabe i) --- Absatz 9 § 31 --- --- ---

N-bindende Pflanzen Buchstabe j) --- Absatz 10 § 32 --- --- ---

LE – Hecken und Knicks Buchstabe c) GLÖZ 7 Absatz 4 Satz 1 § 27 Abs. 1 § 8 Absatz 1 + 3 § 19 Absatz 1 § 39

LE – Baumreihe Buchstabe c) GLÖZ 7 Absatz 4 Satz 1 § 27 Abs. 1 § 8 Absatz 1 + 3 § 19 Absatz 1 § 39

LE – Feldgehölz Buchstabe c) GLÖZ 7 Absatz 4 Satz 1 § 27 Abs. 1 § 8 Absatz 1 + 3 § 19 Absatz 1 § 39

LE – Feuchtgebiet Buchstabe c) GLÖZ 7 Absatz 4 Satz 1 § 27 Abs. 1 § 8 Absatz 1 § 19 Absatz 1 ---

LE – Einzelbaum Buchstabe c) GLÖZ 7 Absatz 4 Satz 1 § 27 Abs. 1 § 8 Absatz 1 + 3 § 19 Absatz 1 § 39

LE – Feldrain Buchstabe c) GLÖZ 7 Absatz 4 Satz 1 § 27 Abs. 1 § 8 Absatz 1 § 19 Absatz 2 ---

LE – Trocken- und Natursteinmauer Buchstabe c) GLÖZ 7 Absatz 4 Satz 1 § 27 Abs. 1 § 8 Absatz 1 § 19 Absatz 1 ---

LE – Lesesteinwall Buchstabe c) GLÖZ 7 Absatz 4 Satz 1 § 27 Abs. 1 § 8 Absatz 1 § 19 Absatz 1 ---

LE – Fels- und Steinriegel Buchstabe c) GLÖZ 7 Absatz 4 Satz 1 § 27 Abs. 1 § 8 Absatz 1 § 19 Absatz 1 ---

LE – Terrassen Buchstabe b) GLÖZ 7 Absatz 4 Satz 1 § 26 § 8 Absatz 1 § 19 Absatz 1 ---

Feldrand (Kein CC-LE) --- --- Absatz 4e) --- --- --- ---

Rechtsgrundlagen

Ökologische Vorrangfläche

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3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz 3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und GewässerschutzGreening | Ökologische Vorrangflächen

Tab. 6: Vorgaben für ökologische Vorrangflächen

Greening-Maßnahme Faktor

CC-Landschaftselemente (auf Ackerland oder an Ackerland angrenzend, aber in Verfügungshoheit des Landwirts; Terrassen nur auf Ackerland) wie:

■ Hecken / Knicks / Gehölzstreifen: lineare Strukturelemente, die überwiegend mit Gehölzen bewachsen sind. Mindestlänge: 10 m, Durchschnittsbreite bis zu 15 m.

■ Gräben (nur Schleswig-Holstein)

2

2

■ Baumreihen: Mindestens fünf linear angeordnete, nicht landwirtschaftlich genutzte Bäume entlang einer Strecke von mindestens 50 m Länge.

■ Einzelbäume: freistehende Bäume, die als Naturdenkmäler im Sinne des §28 des Bundesnaturschutz- gesetzes geschützt sind (Umrechnungsfaktor / Baum: 20 m² entspr. 0,003 ha öVF / Baum)

■ Feldgehölze / in Gruppen stehende Bäume: Überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht der landwirtschaftl. Erzeugung dienen. Größe: 50 m² bis max. 2.000 m². Flächen, für die eine Beihilfe zur Aufforstung oder eine Aufforstungsprämie gewährt worden ist, gelten nicht als Feldgehölze.

■ Feldraine: Überwiegend mit gras- und krautartigen Pflanzen bewachsene, schmale, lang gestreckte Flächen mit einer Gesamtbreite von mind. 2 m, die innerhalb von oder zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen oder an deren Rand liegen und nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen („festes“ Landschaftselement, das nicht beseitigt werden darf).

2

1,5

1,5

1,5

■ Traditionelle Steinwälle, Trockenmauern, Lesesteinhaufen: Mauern aus (mit Erde oder Lehm verfugten oder nicht verfugten) Feld- oder Natursteinen von mehr als 5 m Länge; Aufschüttungen von Lesesteinen

1

■ Terrassen: Von Menschen unter Verwendung von Hilfsmaterialien angelegte, linear[-vertikale] Strukturen in der Agrarlandschaft, die dazu bestimmt sind, die Hangneigung von Nutzflächen zu verringern (Anrechnung: 2m² / lfd Meter entspr. 0,0002 ha öVF / lfd Meter Terrasse); nur Terrassen, die auf AF stehen

1

■ Teiche / -Tümpel, Sölle, Dolinen: bis zu einer Größe von max. 0,2 ha 1

■ Feuchtgebiete: Biotope nach § 30 Abs. 2 BNatSchG oder landesrechtliche Vorschriften geschützt und über die Biotopkartierung erfasst sind, Größe max. 0,2 ha

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3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und GewässerschutzGreening | Ökologische Vorrangflächen

Fortsetzung Tab. 6: Vorgaben für ökologische Vorrangflächen

Greening-Maßnahme Faktor

Ackerstreifen entlang von Waldrändern: Ackerstreifen ohne landwirtschaftliche Erzeugung, der unmittelbar an Waldrand grenzt. Breite: min. 1 m – max. 20 m. Keine landwirtschaftl. Erzeugung, aber Schnittnutzung und Beweidung erlaubt, sofern Fläche vom angrenzenden Ackerland unterscheidbar. Vom 01.04. bis 30.06. ist jedoch kein Zerkleinern oder Mähen des Aufwuchses zulässig (v. a. Wiesenbrüterschutz). Das Befahren ist zulässig. Für alle Streifen- elemente gilt § 25, d.h. ab 01.08. Anbauvorbereitung für Kultur mit Ernte im Folgejahr möglich.

1,5

Feldrand: Streifen, auf dem keinerlei landwirtschaftliche Erzeugung stattfindet. Aktive Begrünung erlaubt. Feldränder sind nicht fix, sie unterliegen keiner CC-Regelung und können auch im Acker liegen.

Breite 1m – 20 m. Wenn ein Feldrandstreifen auch nur teilweise breiter als 20 m ist, kann er nicht als Feldrandstreifen im Sinne von ÖVF angerechnet werden.

Vom 01.04. bis 30.06. ist kein Zerkleinern oder Mähen des Aufwuchses zulässig (v. a. Wiesenbrüterschutz), außerhalb des Schonzeitraumes ist Beweidung und Schnittnutzung zulässig. Ein Feldrandstreifen mit einer maxi. Breite von 20 m kann auch an einem Bachlauf liegen. Das Befahren ist zulässig. Für alle Streifenelemente gilt auch § 25, d. h. ab 01.08. Anbauvorbereitung für Ernte im Folgejahr möglich.

1,5

Pufferstreifen entlang von Gewässern: Längsseite der Pufferstreifen muss parallel zu einem Gewässerlauf oder Gewässer verlaufen. Auch Grünland-Pufferstreifen sind möglich, sofern sie an die Ackerfläche des Antragstellers angrenzen.

Breite: 1 m – 20 m, beginnend an der Böschungsoberkante; umfasst einen evtl. vorhandenen Streifen mit typ. Ufervegetation (nur insoweit, wie dieser nicht zwischen Gewässer und Böschungsoberkante liegt) und einen Pufferstreifen. Ufervegetationsstreifen darf max. 10 m breit sein (wenn Breite >10 m, kein Pufferstreifen mehr möglich). Daran kann ein Pufferstreifen von ≤ 10 m Breite gelegt werden. Ufervegetationstreifen und Pufferstreifen dürfen zusammen eine Gesamtbreite von 20 m nicht überschreiten. Ist kein Ufervegetationsstreifen vorhanden, kann der Pufferstreifen bis zu 20 m breit sein (§28 Abs. 2 DirektZahlDurchfV: KOM: Ein Pufferstreifen kann nie nur aus einem bis zu 10 m breiten Ufervegetationsstreifen bestehen. Er muss bei Vorhandensein eines Ufervegetationsstreifens immer zusätzlich noch einen „normalen“ Pufferstreifen umfassen.

Keine landwirtschaftliche Erzeugung, aber Schnittnutzung und Beweidung erlaubt, sofern Fläche vom angrenzenden Ackerland unterscheidbar. Vom 01.04. bis 30.06. ist jedoch kein Zerkleinern oder Mähen des Aufwuchses zulässig. Das Befahren der Pufferstreifen, auch zur Grabenpflege, ist zulässig.

Für alle Streifenelemente gilt § 25, d.h. ab 01.08. Anbauvorbereitung für Ernte im Folgejahr möglich, wenn Pufferstreifen auf einer Fläche mit Ackerstatus liegt.

1,5

Brache-/Stilllegungsfläche mit Einsaat einer Blühmischung: mit vorgegebener Blühmischung (Bienenweiden), Mindestfläche 1000 m²

1,5

Brache-/Stilllegungsflächen: keine Nutzung während der Vegetationsperiode. Mindestfläche: 1000 m².

Auf der Brache muss eine landwirtschaftliche Tätigkeit erfolgen. Diese liegt vor, wenn der Betriebsinhaber einmal im Jahr den Aufwuchs mäht oder den Aufwuchs zerkleinert und flächig verteilt. Eine Nutzung des Auf-wuchses ist nicht erlaubt.Vom 01.04. bis 30.06. ist jedoch kein Zerkleinern oder Mähen des Aufwuchses zulässig. Zur Begrünung dürfen keine reinen Marktfrüchte verwendet werden. Pflanzenschutzmittel im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 dürfen auf diesen öVF nicht angewandt werden. Dies gilt aber nicht, wenn ab dem 1. August des Antragsjahres eine Aussaat oder Pflanzung vorbereitet oder durchgeführt wird.

Nach Stilllegung/Brache als öVF kann ab dem 01.08. des Antragsjahres die Einsaat einer Winterfrucht für das Folgejahr erfolgen. Auch eine Beweidung mit Ziegen oder Schafen ist ab 1. August erlaubt.

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3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz 3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und GewässerschutzGreening | Ökologische Vorrangflächen Greening | Ökologische Vorrangflächen

Greening-Maßnahme Faktor

Aufforstungs-/Agroforstflächen: Aufgeforstete Flächen gemäß Art. 32 VO (EU) 1307/2013; EU-gefördertes, 2008 beihilfefähiges Ackerland mit Forstkulturen o. Auforstung

1

Eiweißpflanzen/Leguminosen: Anbau stickstoffbindender Pflanzen gemäß Artenliste (vgl. Anhang Tab. 1). Anbau in Gemischen mit Nichtleguminosen zulässig, sofern die Leguminosen überwiegen. Saatgutmischungen, die sich ausschließlich aus den zugelassenen Arten der Artenliste zusammensetzen, sind erlaubt. Die Pflanzen sollen während der gesamten Wachstumsperiode auf der Fläche stehen. Der Anbau einer Winterkultur oder Win-terzwischenfrucht (bis 15.2.) nach der Beendigung des Anbaus der Leguminosen ist vorgeschrieben, aber nicht öVF-fähig.

Startdüngung nach guter fachlicher Praxis ist zulässig. Eine Anrechnung als öVF und gleichzeitige Anrechnung als 3. Kultur in der Anbaudiversifizierung ist möglich. Ernte und Nutzung des Aufwuchses möglich.

2 Anbauzeiträume (= Leguminose muss sich in dem Zeitraum auf der Fläche befinden): Zeitraum 1 für grobkörnige Leguminosen bzw. Druschfrüchte: 15.05. bis 15.08. (vorherige Ernte nur bei schriftl. Anzeige an die Kreisstelle mind. 3 Tage vor Erntebeginn möglich).

Zeitraum 2 für feinkörnige Leguminosen bzw. Mähfrüchte, wie Klee o. Luzerne: 15.05. bis 31.08. (vorherige Schnittnutzung möglich, keine Entfernung der Leguminose).

Auch ein mehrjähriger Luzerneanbau kann als öVF angerechnet werden. §18 Abs. 4 DirektZahl DurchfG schreibt nach Beendigung des Anbaus der stickstoffbindenden Pflanzen im Antragsjahr den Anbau einer Winterkultur oder Winterzwischenfrucht vor. Verbleibt eine Luzernekultur zwei Antragsjahre auf derselben Fläche, so wird der Anbau im 1. Antragsjahr nicht beendet. Beim mehrjährigen Luzerneanbau besteht die Gefahr, dass sich in der ursprünglichen reinen Luzernekultur Gras ausbreitet. Dann wäre eine Anerkennung als öVF nicht mehr möglich (Zulässigkeit eines begrenzten Grasanteils wird noch geprüft).

1

Miscantus und Durchwachsene Silphie: Wurden zum 01.01.2018 neu in den Maßnahmenkatalog der Greening-Optionen aufgenommen, bitte die Bestimmungen zum Anbau beachten.

0,7

Kurzumtriebsplantagen: kein Einsatz von Mineraldünger oder PSM. Es muss sich um heimische Baumarten handeln (gem. Artenliste Anhang Tab. 7).

0,5

Zwischenfrüchte/Untersaaten: Die Aussaat muss als „Mischkultur“ erfolgen (mind. 2 Kulturen; max. 60% Anteil der Samen einer Kulturart; Artenliste vgl. Anhang Tab. 2, max. 60% Anteil Gräsersamen). Alternativ sind auch Untersaaten möglich.

Die Fläche muss zwischen 1.10 und 31.12 bestellt sein. Zwischenfrüchte sind bis zum 15.2. auf der Fläche zu belassen, so auch Grasuntersaaten. Ausnahme: Aussaat der Hauptkultur vor dem 15.2.. Vorgabe zum Erhalt des Aufwuchses bis 15.2. des Folgejahres (länderspezifische Ausnahmen, Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz: 15.1.). Danach darf auch eine Ernte erfolgen. Ausschluss von Stickstoffdüngemitteln, Klärschlamm und chem.-synthet. PSM nach Ernte der Hauptkultur; Gülle, Mist und Gärreste sind möglich.

Die Anbauflächen für öVF-Zwischenfrüchte beim Greening dürfen auch nach der Antragstellung noch getauscht werden. Bsp.: lt. Sammelantrag Anbau von öVF-Zwischenfrüchten auf Schlag A, tatsächlich werden aber auf Schlag B die öVF-Zwischenfrüchte angebaut. Bei der Vor-Ort-Kontrolle wird dann der Schlag B für die Berechnung der 5 % öVF herangezogen (so genannte Kompensationsregelung). Wichtig dabei ist jedoch, dass Schlag B als Fläche auch im Sammelantrag angegeben war.

Im Jahr der Antragstellung Beweidung durch Schafe/Ziegen erlaubt. Die Beseitigung der Zwischenfrüchte durch Einsatz chem. PSM ist nicht erlaubt. Ein Abfrieren der Kultur ist möglich. Das Walzen, Mulchen, Schlegeln oder Häckseln der Pflanzen zur Vermeidung der Samenbildung ist zulässig.

Gültigkeit: Jahr der Aussaat = Anrechnung als öVF.

0,3

Fortsetzung Tab. 6: Vorgaben für ökologische Vorrangflächen

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3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und GewässerschutzGreening | Ökologische Vorrangflächen

Fristen auf einen Blick

■ Anbaudiversifizierung: die Mindestzahl an Kulturen, die gleichzeitig angebaut werden, muss an jedem Tag zwischen dem 1. Juni und dem 15. Juli gewährleistet sein. Im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis wird dabei zum 15. Mai die Kultur anzugeben sein, die zum Stichtag 1. Juni auf dem Schlag vorzufinden ist. Sofern innerhalb des Zeitraums ein Kulturwechsel vollzogen werden soll, muss die zweite Hauptkultur angegeben werden („Änderungs- mitteilung“). Auch nach dem Fruchtwechsel muss inner- halb des sechswöchigen Zeitraums die Anzahl an not- wendigen Kulturen und die Anforderungen an die prozen- tualen Verhältnisse der Kulturen eingehalten werden.

■ Vegetationsmanagement auf öVF: im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni ist das Mähen oder Zerkleinern des Auf-wuchses auf ökologischen Vorrangflächen verboten. Die Ansaat von Blühmischungen, die nicht als Agrarumwelt-maßnahme beantrag werden, hat entsprechend vor dem 1.4. zu erfolgen.

■ Zwischenfrüchte als öVF: Einsaat zwischen dem bis zum 1.10., Vorgabe zum Erhalt des Aufwuchses bis 15.2. des Folgejahres (ggf. länderspezifische Ausnahmen, z. B. Baden-Württemberg, Bayern: 15.1.).

■ Für alle Streifenelemente sowie Stilllegung bzw. Brache gilt § 25, d. h. ab 01.08. Anbauvorbereitung für Ernte im Folgejahr sowie Beweidung (z.T. beschränkt auf Ziegen oder Schafe) möglich.

Einen Gesamtüberblick über die Vorgaben für die verschiede-nen Puffer- und Randstrukturen sowie für die Stilllegung gibt Abb. 9.

Sofern die öVF nicht durch Landschaftselemente erbracht werden, sind im jährlichen Antrag separate Schläge zu bilden. Die Kennzeichnung als öVF erfolgt über eine zusätzliche Spalte im Nutzungsnachweis (NN). Auch die Streifenelemente sind als separate Schläge auszuweisen. In einer gesonderten Spalte des Nutzungsnachweises erfolgt eine Zuweisung zum Hauptschlag.

Sofern Bejagungsschneisen im Mais bereits mit der Aussaat angelegt werden sollen (keine Frühernte), können diese auch als öVF angerechnet werden (als öVF „Feldrand“ bis 20 m Breite). Sofern breitere Streifen erforderlich wären, könnten Bejagungsschneisen auch über eine Brache (Gewichtungs-faktor 1,0) angelegt werden.

Brache Feldrand Waldrand Gewässerrand Feldrain (festes LE)

Mindestgröße 0,1 ha < 0,1 ha möglich

Breite – 1 m – 20 m 1 m – 20 m 1 m – 20 m ≥ 2 m

öVF ab Beginn Antragsjahr generell LE

Begrünung Selbstbegrünung oder gezielte Begrünung möglich generell LE

Pflegeverbote Mulch- und Mähverbot vom 1.4. bis 30.6.; keine Düngung, keine PSM

Nutzung Beweidung ab 1.8. durch Schafe

oder Ziegen

Beweidung ab 1.8. durch Schafe

oder Ziegen

Beweidung oder Schnittnutzung, wenn unterscheidbar vom Ackerschlag

außerhalb Pflegeverbot

Dauer Ab 1. August Umbruch für Ansaat der Kultur für das Folgejahr möglich generell LE

Abb. 9: Vorgaben bei der Bereitstellung von Brache, Rand- und Pufferstreifen als ökologische Vorrangflächen

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3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz 3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und GewässerschutzNichterfüllung der Greening-Vorgaben

Als obligatorischer Bestandteil der Anforderungen für die 1. Säule wird auch eine teilweise Nichterfüllung der Greening- Auflagen mit differenzierten Mittelkürzungen geahndet (delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der Kommission):

■ Kürzung der Greening-Prämie, wenn die Anforderungen nicht zu 100 % erfüllt sind;

■ Komplettversagung der Greening-Prämie möglich;

■ Kürzung in Abhängigkeit vom Umfang der „Nichterfüllung“;

■ jede der drei Greening-Auflagen fließt in die Berechnung mit ein.

Beispiel l – Anbaudiversifizierung: Ökologisierungs-zahlung wird um 50 % der ermittelten Gesamtacker-fläche, multipliziert mit dem Differenzfaktor, verringert.

Betrieb mit 100 ha Ackerbau

■ erste Kultur auf 80 ha statt 75 ha ➔ 5 ha Nichterfüllung Vorgaben Anbaudiversifizierung

■ Differenzfaktor = 0,2 (5 ha von 25 ha (100ha – 75 ha) ent-spricht 20 % oder Faktor 0,2)

■ 50 % der Gesamtackerfläche = 50 ha

■ 50 ha x 0,2 = 10 ha

➔ Abzug Greening-Prämie für 10 ha = rund 870,- €

Beispiel ll – 5% ökologische Vorrangfläche: Ökologi-sierungszahlung wird um 50 % der ermittelten Gesamt-ackerfläche, multipliziert mit dem Differenzfaktor, verringert.

Betrieb mit 100 ha Ackerbau

■ 3 ha statt 5 ha ökologische Vorrangfläche (d. h. 2 ha fehlende öVF)

■ Differenzfaktor 0,4 (2 ha fehlende öVF entspricht 40 % von 5 ha oder Faktor 0,4)

■ 50 % der Gesamtackerfläche = 50 ha

■ 50 h x 0,4 = 20 ha

➔ Abzug Greening-Prämie für 20 ha: 20 x 87 € = ~1740,- €

Werden die Greening-Vorgaben drei Jahre lang nicht erfüllt, so werden nicht nur 50 % sondern 100 % der Ackerfläche zur Berechnung der Kürzung zugrunde gelegt, der Abzug verdop-pelt sich also.

Diese Prämienkürzung ist „unbeschadet von Verwaltungs-sanktionen“ (Art. 28):

■ Beträgt die Differenz mehr als 20 %, so wird keinerlei Bei-hilfe gewährt.

■ Beläuft sich die Differenz auf mehr als 50 %, so wird keiner-lei Beihilfe gewährt. Darüber hinaus wird der Begünstigte mit einer zusätzlichen Sanktion in Höhe des Beihilfebetrags belegt, der der Differenz zwischen der Fläche, anhand deren die Ökologisierungszahlung gemäß Artikel 23 be- rechnet wird, und der Fläche, anhand deren die Ökologi- sierungszahlung nach Anwendung der Artikel 24 bis 27 berechnet wird, entspricht.

3.3 Nichterfüllung der Greening-Vorgaben

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3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und GewässerschutzBewertung ökologischer Vorrangflächen

Aufgrund der „Greening-Faktoren“ kann die tatsächlich als ökologische Vorrangfläche (öVF) beanspruchte Fläche bei gleicher Gesamt-Ackerfläche sehr unterschiedlich sein. Will ein Betrieb die öVF allein über Zwischenfrüchte gewähr-leisten, so wird er aufgrund des Anrechnungsfaktors 0,3 sehr viel mehr Fläche benötigen, als über die Anlage von Feld-gehölzen (Faktor 2), Pufferstreifen oder Feldränder (Faktor 1,5).

Trotz der unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren, die der ökologischen Wertigkeit der einzelnen Maßnahmen Rechnung tragen sollen, führen die vielfältigen Ausgestaltungsmöglich-keiten nur teilweise zum Ziel der Förderung der Biodiversität (Abb. 10).

3.4 Bewertung ökologischer Vorrangflächen

Greening Ökologische Wirkung

Land-schafts-

bild

Gesamt-bewer-

tung

Auswirkungen für den Betrieb

öVF über ... Gewich- tungs- faktor

BenötigteAcker-fläche/

1 ha öVF

Bio-diversi-

tät

Boden Ge-wässer

Fehlerrisiko(Sanktions-

gefahr)

UmstellungFruchtfolge

Nutzungs-möglichkeitunrentabler

(Teil-)Flächen

Zusatz-förderungAUM bei

zusätzlichen Auflagen

Zwischen-früchte

0,3 3,33 ha 0 ++ + + + 4 gering(Vorgaben

Mischungs-partner)

evtl. nötig nein je nach Bundesland

Legu 1,0 1,0 ha +/++ 1 +/++ 1 0 + + 3 bis 5 gering(Vorgaben

Arten)

evtl. nötig nein je nach Bundesland

Stillegung 1,0 1,0 ha +/++ + 0 0/++ + 2 bis 5 sehrgering

nein ja je nach Bundesland

Stilllegung bei Einsaat einer Blüh-mischung

1,5 0,67 ++ +/++ +/++ ++ + 6 bis 8 gering (Vorgaben der Blühmischung

beachten, derzeit noch nicht bekannt)

nein ja je nach Bundesland

Feldrand/Puffer-streifen

1,5 0,67 ha +/++ +/++ 0/++ +/++ + 3 bis 8 mäßig(Vorgaben min./

max. Breite)

nein ja je nach Bundesland

Hecken 2 0,5 ha ++ + ++ ++ + 7 gering dauerhafteMaßnahme

ja je nach Bundesland

Abb. 10: Bewertung ökologischer Vorrangflächen im Hinblick auf deren Förderung der Biodiversität und die Auswirkungen auf den Betrieb

0: neutrale Wirkung; +: positive Wirkung; ++: sehr positive Wirkung; ++1 für kleinkörnige Leguminosen Cop

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3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz 3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und GewässerschutzBewertung ökologischer Vorrangflächen

Bewertung ökologischer Vorrangflächen aus Sicht des Betriebes

Zwischenfrüchte

■ Unproblematisch bei Betrieben mit Sommerungen, ansonsten Einbau einer Sommerkultur erforderlich (ggf. DB-Verlust)

■ Positiveffekte sind v. a. im Hinblick auf den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und des „GLÖZ“ (Guter landwirtschaft- licher und ökologischer Zustand) zu erzielen, die Biologi-sche Vielfalt profitiert kaum.

■ In einigen Bundesländern (geringe) Zusatzförderung über Agrarumweltmaßnahmen bei winterharten Zwischenfrüch-ten möglich.

Leguminosen

■ Eventuell Umstellung der Fruchtfolge notwendig bei i.d.R. geringerem Deckungsbeitrag als bei Getreide.

■ In einigen Bundesländern kann eine zusätzliche Prämie von Agrarumweltmaßnahmen („Artenreiche Fruchtfolge“) genutzt werden.

■ Insbesondere kleinkörnige Leguminosen bieten sehr gute Nahrungs- und Bruthabitate für viele wild lebende Tierarten

Stilllegung und Feldrand-/Pufferstreifen

■ Flächenumwidmung von Ackerfläche zur Stilllegung bzw. Rand- / Pufferstreifen kann jährlich neu erfolgen.

■ Vernachlässigbarer DB-Verlust bei Nutzung unrentabler (Teil-)Flächen bzgl. Ertragsniveau, Bewirtschaftbarkeit, Entfernung oder Zuschnitt.

■ Ohne Einsaat von Blüh- bzw. Grasmischungen können sich v. a. auf ertragsstarken Flächen Problemarten ausbreiten. Der Einsatz von Blühmischungen auf Stillegungsflächen verringert die benötigte Fläche um 33 %, erscheint somit sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll. Viele Bundesländer bieten die Ansaat von Blühmischungen als Agrarumweltmaßnahme an. Ökologisch sinnvoll und wün-schenswert ist v. a. die Ansaat mehrjähriger Blüh- mischungen mit Regio-Saatgut (ausgenommen: Acker-standorte mit seltenen Ackerunkräutern), dann 5-jährige Flächenumwidmung verpflichtend.

Hecken

■ Dauerhafte Flächenumwidmung.

■ Vernachlässigbarer DB-Verlust bei Nutzung unrentabler (Teil-)Flächen bzgl. Ertragsniveau, Bewirtschaftbarkeit, Entfernung oder Zuschnitt.

■ Im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen bieten nur wenige Bundesländer eine Förderung an (z. B. Bayern, Niederachsen).

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3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und GewässerschutzKostenvergleich ökologischer Vorrangflächen

Im Hinblick auf eine betriebswirtschaftliche Bewertung der öVF werden die Kosten der unterschiedlichen Maßnahmen zur Erbringung von öVF gegenübergestellt. Auch wenn solche Kostenkalkulationen vor dem Hintergrund von standort- und betriebsspezifischen Gegebenheiten schwer zu verallgemei-nern sind, lassen sich die folgenden Tendenzen aus der Kalkulation ableiten (vgl. auch SCHMITT et al. 2014):

■ Schmale selbstbegrünte Randstreifen sind auf Grundlage der Kalkulation die kostengünstigste Option, um ÖVF zu realisieren. Steigen die Mindestvorgaben hinsichtlich der Breite des Randstreifens, so steigen auch die Kosten deutlich an. Eine Etablierung von Blühstreifen auf diesen Randstreifen wird in zahlreichen Bundesländern als Agrar-umweltmaßnahme zusätzlich gefördert. Diese Förderung der Ansaat von Blühmischungen kompensiert mehr als die Kosten für die Blühmischung und den Arbeitsaufwand für die Anlage von Blühstreifen auch bei Abzug von 380 € / ha (Vermeidung der Doppelförderung bei Anerkennung als öVF) (vgl. z. B. Blühstreifenrechner der LWK Niedersachsen).

■ Auch Agroforstflächen und Kurzumtriebsplantagen sind vergleichsweise kostengünstige Maßnahmen, die allerdings eine längerfristige Flächenfestlegung voraussetzen.

■ Für Betriebe mit Sommerungen, v. a. Betriebe mit hohem Maisanteil in der Fruchtfolge, ist der Anbau von Zwischen-früchten eine sehr günstige – allerdings ökologisch wenig wertvolle – Alternative, um öVF zu erbringen. Betriebe, deren Fruchtfolge lediglich aus Winterungen bestehen, werden hingegen nur in wenigen Fällen Sommergetreide in die Fruchtfolge aufnehmen und Zwischenfrüchte anbauen, da die Anlage eines Randstreifens in der Regel günstiger ist.

■ Für die im Rahmen dieser Rechnung unterstellten Ertrags-relationen sind einheimische Körnerleguminosen bei den vorgeschlagenen Konversionsfaktoren nicht wettbewerbs-fähig als öVF. Der Sojaanbau könnte allerdings deutlich vom Greening profitieren.

3.5 Kostenvergleich ökologischer Vorrangflächen

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern3. Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

■ Agrarumweltmaßnahmen sind länderspezifische, freiwillige Förderprogramme, die über die Verpflichtungen der 1. Säule (Greening) hinausgehen

■ Sie haben den Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, die Einführung und Beibehaltung umweltschonender bzw. extensiver Nutzungen und den Schutz der natürlichen Ressourcen zum Ziel.

■ In den meisten Bundesländern können Agrarumweltmaßnahmen auf ökologischen Vorrang- flächen umgesetzt werden und führen dann zu einer weiteren ökologischen Aufwertung dieser Flächen (z. B. öVF = Feldrand, Ansaat Blühmischung auf der öVF = Agrarumwelt- maßnahme).

■ Bei Kombination von ökologischer Vorrangfläche und Agrarumweltmaßnahme wird ein festgesetzter Betrag vom Fördervolumen der Agrarumweltmaßnahme abgezogen.

■ Der Verpflichtungszeitraum für die Maßnahmen beträgt in der Regel 5 Jahre.

■ Auch die einzelnen Agrarumweltmaßnahmen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer bio- diversitätsfördernden Wirkung: dunkelgrüne, effektive Maßnahmen sind z. B. Ackerrand, Blüh-, Schon oder Gewässerrandstreifen, während „hellgrüne Maßnahmen“, wie z. B. emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdüngern oder Mulchsaat mehr auf den Klima- und Gewässerschutz abzielen.

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind Bestandteil der 2. Säule der GAP, deren Ziel die Förderung der ländlichen Entwicklung ist. Die Finanzmittel dieser 2. Säule werden über die ELER-VO (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des europäi-schen Parlaments und des Rates sowie den durch die Länder aufgestellten Entwicklungsplan für den Ländlichen Raum (EPLR) eingesetzt, um die Entwicklung der ländlichen Regio-nen zu fördern, wozu auch (Agrar-) Umweltmaßnahmen gehören.

Die Anforderungen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gehen über diejenigen für ökologische Vorrangflächen hinaus und sollen entsprechend einen weiteren Beitrag zur nachhal- tigen Landbewirtschaftung leisten.C

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernAgrarumweltmaßnahmen und Greening

4.1 Agrarumweltmaßnahmen und Greening

Die einzelnen Bundesländer können unter Beachtung der Nationalen Rahmenregelung des Bundes und der dort fest-gesetzten Abzüge eigenständig entscheiden, ob eine Anrech-nung der Agrarumweltmaßnahmen auf die ökologische Vor-rangfläche zugelassen wird oder festlegen, welche Förder-maßnahmen anrechenbar sein sollen.

So können Flächen in einigen Bundesländern gleichzeitig für Greening- und AUM-Maßnahmen genutzt werden. In den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Saarland oder Sach-sen ist eine Überlagerung von ökologischen Vorrangflächen mit Agrarumweltmaßnahmen ausgeschlossen.

Um in jedem Falle eine Doppelförderung zu vermeiden, wird der Förderbetrag der AUM um einen vorgegebenen Betrag verringert (Tab. 7, Tab. 8). So hat der Bund den Wert für 1 ha ökologische Vorrangfläche auf rund 250,- € festgesetzt, wor-aus sich je nach Gewichtungsfaktor unterschiedliche Beträge ergeben.

öVF mögliche AUM (Beispiel) Abzug von AUM-Förderung(240,- € x Greening-Faktor)

Gewässerrandstreifen Gewässerrand 380 € / ha

Feldrand Blühstreifen 380 € / ha

Brache Blühfläche 380 € / ha*

Leguminosen vielfältige Kulturen 20 € / ha

Zwischenfrüchte Winterbegrünung / Zwischenfrüchte 75 € / ha

Hecken, Knicks, Baumreihen, Feldgehölze

Hecken 510 € / ha

Tab. 7: Abzüge zur Vermeidung der Doppelförderung bei Kombination von öVF und AUM

* bei der Berechnung des Abzuges für Blüh- und Schonstreifen wurde vom Bund aus Gründen der Vereinfachung ein genereller Gewichtungsfaktor von 1,5 ange-setzt, obwohl dieser nur für die Randstreifen (bis zu 20 m) und nicht für ganze Flächen gilt. So ergibt sich für Blüh- und Schonstreifen ein einheitlicher Abzug von 380 € / ha, unabhängig von der Flächenbreite.

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernAgrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz

4.2 Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz

Ein weiteres Instrument zur Umsetzung der naturschutzfachlichen Ziele auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist der Vertragsnaturschutz. Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sind häufig individueller auf die Einzelflächen zugeschnitten und bieten die Möglichkeit bieten, landwirtschaftlich genutzte

Flächen noch stärker naturschutzfachlich aufzuwerten, als dies im Rahmen „normaler“ Agrarumweltmaßnahmen möglich ist (Tab. 9). Die Abgrenzung ist allerdings teilweise schwierig und wird von den Bundesländern auch relativ unterschiedlich gehandhabt.

Agrarumweltmaßnahmen Vertragsnaturschutz

■ von der Agrarverwaltung entwickelt ■ von der Umwelt- / Naturschutzverwaltung entwickelt

■ dienen der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft, der Einführung und Beibehaltung umweltschonender bzw. extensiver Nutzungen und dem Schutz der natürlichen Ressourcen

■ dient der Sicherung und Entwicklung von Schutzgütern der Fauna und Flora sowie des Landschaftsbilds

■ Förderung einer allgemeinen Extensivierung, mit der auch ein Naturschutznutzen, meist im Bereich der abiotischen Faktoren, verbunden ist

■ Förderung von speziellen Naturschutzmaßnahmen (biotische Elemente: Individuen, Arten, Lebensräume)

■ landwirtschaftliche Produktion bleibt weiter im Vordergrund, Ziel ist eine umweltgerechte Produktion

■ landwirtschaftliches Produktionsziel tritt hinter Schutz- ziel zurück, ferner Pflege von Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Nutzung gefallen sind

■ oft Maßnahmen auf Betriebszweigebene ■ oft Maßnahmen auf Flächenebene

■ oft eher allgemeine, nicht flexible Regelungen ■ oft sehr spezifische, flexible Regelungen (Baukastensystem)

Tab. 9: Abgrenzung von Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer

4.3 Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer

Im Folgenden sind die Agrarumweltprogramme der einzelnen Bundesländer für die Förderperiode 2014 – 2020 dargestellt. Die Ausführungen geben einen Überblick über die geförderten Maßnahmen. Hierbei geben die farbig hinterlegten Tabel- len eine Kurzübersicht über alle in diesem Bundesland angebotenen Maßnahmen, während die anschließen-den Tabellen einen groben Überblick über die Vorgaben für einzelne Maßnahmen geben.

Ausführlichere Angaben und aktuelle Informationen zu den einzelnen Programmen sind unter den angege-benen Internet-Adressen verfügbar. Ein Blick auf diese

Seiten mit den detaillierten Maßnahmenbeschreibungen und aktuellen Informationen ist in jedem Fall zu empfehlen, soweit die Maßnahmen im Verlauf der Förderperiode weiter angebo-ten werden.

Alternativ bzw. ergänzend sind die Landwirtschaftsämter vor Ort wichtige Ansprechpartner für Rückfragen zu den Agrarumweltprogrammen. So werden im Laufe einer Förderperiode unter Umständen nicht mehr alle Agrarumwelt-maßnahmen gefördert, weil die von einem Bundesland einge-stellte Fördersumme bereits ausgeschöpft ist. Diese Frage gilt es mit dem zuständigen Amt zu klären.

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Baden-Württemberg: FAKT, LPR

4.3.1 Baden-Württemberg: FAKT, LPR

Das „Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl“ (FAKT) folgt dem Marktentlastungs- und Kulturland-schaftsausgleich (MEKA). Es bietet eine bessere Förderung der Grünlandstandorte und des Ökologischen Landbaus.

Ein Ausgleich kann dabei nur für erbrachte Umweltleistungen für Flächen in Baden-Württemberg gezahlt werden, welche die Grundanforderungen an Düngung und Pflanzenschutz sowie die Cross-Compliance- und Greening-Auflagen über-steigen. Die Teilnahme am Programm beinhaltet einen Ver-pflichtungszeitraum von fünf Jahren. Für jeden Betrieb können jeweils geeignete Teilmaßnahmen nach dem Baukastenprinzip ausgewählt werden. Die Maßnahmen sind grundsätzlich mitei-nander kombinierbar. Bei mehreren Teilmaßnahmen auf einer Fläche wird die höherwertige Teilmaßnahme gefördert. Der Mindestauszahlungsbetrag je Unternehmen und Jahr beträgt 250 €. Außerdem gibt es eine Degression der Förderung je Unternehmen bei über 100 ha LF für gesamtbetriebliche und bestimmte teilbetriebliche Maßnahmen. Nicht alle Maßnah-men sind mit Greening-Maßnahmen kombinierbar.

Der Vertragsnaturschutz wird in Baden-Württemberg über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert. Der Vertragsnatur-schutz umfasst die Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen bis zum vollständigen Bewirtschaftungsverzicht sowie Wiederaufnahme oder Beibehaltung einer extensiven Bewirt-schaftung auf der Basis individueller Verträge. Maßnahmen im Rahmen der LPR werden nicht auf allen Flächen gefördert. Weitere Informationen unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/naturschutz/instrumente-des-natur-schutzes/landschaftspflegerichtlinie/.

Link zum Förderprogramm FAKT und ggf. aktuellen Informationen:www.foerderung.landwirtschaft-bw.de > Förderwegweiser > Direktzahlungen und Ausgleichsleistungen > FAKT

Link zur FAKT-Broschüre:http://www.foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-new/get/documents/MLR.LEL/PB5Documents/mlr/GA/GA_017_extern/FAKT/Fakt-Broschuere/page.pdf

Link zur FAKT-Broschüre zu ackerbaulichen Maßnahmen:http://www.landwirtschaft-bw.info

Ein Kalkulationsprogramm zu Greening und Fakt finden Sie unter folgendem Link:http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Baden-Württemberg: FAKT, LPR

Umweltbewuss- tes Betriebs- management (A)

Erhaltung & Pflege der Kultur- landschaft & bes. geschützter Lebensräume im Grünland (B)

Sicherung besonders landschafts- pflegender gefährdeter Nutzungen und Tierrassen (C)

Ökolog. Land-bau / Verzicht auf chem.-synth. PSM und Düngemittel im Betrieb (D)

Umweltscho-nende Pflanzen- erzeugung und Anwendung biolog. / biotechn. Maßnahmen (E)

Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz (F)

Besonders tiergerechte Haltungs- verfahren (G)

A1: Fruchtarten- diversifizierung (≥ 5 FF-Glieder) 75 €/ha

B1.1: Viehbesatz bis 1,4 RGV/ha HFF 150 €/ha

C1: Erhalt von Streuobstbeständen 2,50 €/Baum

D1: Verzicht auf chem.-synth. Produktionsmittel 190 €/ha

E1.1: Begrünung im Acker- / Gartenbau 70 €/ha

F1: Winterbegrünung 100 €/ha

G1: Sommerweide- prämie 40 – 50 €/GV

A2: Silageverzicht im Gesamtbetrieb 80 €/ha

B1.2: Bewirt- schaftung ohne N-Düngung ab 0,3 RGV/ha DGL 150 €/ha

C2: Weinbau- steillagen 900 €/ha

D2: Ökolandbau Einführung / Beibehaltung 230 – 1.275 €/ha + Kontrollkosten- zuschuss

E1.2: Begrünungs- mischungen im Acker- / Gartenbau 90 €/ha

F2: N-Depotdüngung mit Injektion 60 €/ha

G2: Tiergerechte Mastschweinehaltung 9 – 14 € / erzeugtem Tier

B3: Artenreiches DGL 4 Kennarten: 230 €/ha 6 Kennarten: 260 €/ha

C3: Haltung gefährdeter Tierrassen (Hinter- / Vorderwäl-der,..) 70 – 250 €/Tier

E2: Brachebegrü-nung mit ein- / über-jähr. Blühmischungen ohne / mit öVF- Anrechnung 710 / 330 €/ha

F3: Precision Farming 80 €/ha

G3: Tiergerechte Masthühnerhaltung 20 – 50 € / 100 erzeugte Tiere

B4: Ext. Nutzung von § 30/32 Biotopen 280 €/ha

E3: Herbizidverzicht im Ackerbau 80 €/ha

F4: Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till 120 €/ha

B5: Extensive Nutzung von FFH-Mähwiesen 280 €/ha

E4: Ausbringung von Trichogramma in Mais 60 €/ha

F5: Freiwill. Hoftorbilanz 20 €/ha (max. 180 €/Betrieb)

B6: Messerbalken-schnitt auf artenreichem DGL / Biotopen / FFH-Grünland 50 €/ha

E5: Nützlingseinsatz unter Glas 2.500 €/ha

E6: Pheromon- einsatz im Obstbau 100 €/ha

Übersicht Baden-Württemberg: Agrarumweltmaßnahmen FAKTC

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Baden-Württemberg: FAKT, LPR

A Umweltbewusstes Betriebsmanagement

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

A1: Fruchtartendiversifizierung

Mind. 5-gliedrige Fruchtfolge; Kulturanteile jew. 10 % – 30 %; nur bei Gemengen aus Gräsern und Leguminosen: max. Anteil 40 %. Getreideanteil max. 2/3 des Ackerlandes, Leguminosenanteil ≥ 10 %

75 €/ha50 €/ha im Ökolandbau

landesweit

A2: Silageverzicht im gesamten Betrieb (Heumilch)

Für Milcherzeuger; förderfähig sind Grünland und Acker- futter, bei denen Heuerzeugung möglich. Förderung ab ≥ 0,3 RGV/ha Grünland bis 1,7 RGV/ha Hauptfutterfläche

80 €/ha; für Sommer-schafweiden u.a. extensivste Grünland-flächen: 150 €/h

B Erhalt/Pflege der Kulturlandschaft und bes. geschützter Lebensräume im Grünland

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

B1.1: DGL mit Viehbesatz bis 1,4 RGV/ha HFF

≥ 0,3 RGV/ha Grünland und höchstens 1,4 GV/ha LF 150 €/ha landesweit

B1.2: bestimmte DGL-Flächen ohne mineral. N-Düngung

≥ 0,3 RGV/ha Grünland und höchstens 1,4 GV/ha 150 €/ha

B3: Artenreiches DGL mit Kennarten

1. DGL mit ≥ 4 Kennarten 2. DGL mit ≥ 6 Kennarten schlagbezogene Aufzeichnungen über Düngung und Schnittzeitpunkte

- 230 €/ha 260 €/ha

Informationen Baden-Württemberg: Agrarumweltmaßnahmen FAKT

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland38

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Baden-Württemberg: FAKT, LPR

E Umweltschonende Pflanzenerzeugung, Anwendung biolog. / biotechn. Maßnahmen

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

E1: Begrünung im Acker / Gartenbau (keine ÖVF- Anrechnung)

Begrünung mit Saatgutmischungen (E1.1) bzw. vorgegebenen, im Saatguthandel zu erwerbenden Saatgutmischungen mit ≥ 5 Mischungskomponenten (E1.2). Nutzung des Aufwuchses ist grundsätzlich nicht gestattet, Ausnahme: Beweidung durch Wanderschäfer

Aussaat der Begrünung bis 31. August (E1.2) bzw. Mitte September (E1.1); Mulchen und Einarbeitung der Begrünung frühestens ab Ende November erlaubt

70 €/ha 90 €/ha

E2: Brachebegrünung mit Blühmischungen

Aussaat im Saatguthandel erhältlicher Blühmischun-gen, ab Herbst 2015 auch überjähr. Mischungen.Fläche max. 5 ha, keine Nutzung

Einsaat bis 15.5.; Mulchen und Einarbeitung ab Ende November bzw. bei nachfolgendem Anbau einer Winterkultur ab Anfang September

710 €/ha ohne ÖVF-Anrechnung;330 €/ha mit ÖVF-Anrechnung

F Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

F1: Winterbegrünung

Begrünung mit Saatgutmischungen mit mind. 5 Arten (Vorgaben zur Artenzusammensetzung der Mischungen entsprechen den Kriterien der FAKT-Maßnahme E 1.2)

Einsaat bis 31.8.; im Folgejahr darf der Bestand frühestens ab dem 15. Februar gemulcht und eingearbeitet werden

100 €/hanicht gleichzeitig als öVF anrechenbar

Wasserkulisse

F2: N-Depotdüngung mit Injektion

Ausbringung der gesamten mineral.N-Düngermenge als Depotdüngung durch Injektion im Frühjahr; zusätzl. Qualitätsdüngergabe bei Weizen mit sonst. Ausbrin-gungstechnik zulässig

Noch offen Wasserkulisse

F3: Precision Farming

1. N-Düngung mit N-Sensor,2. Phosphat-Grunddüngung,3. Ermittlung des Phosphat-Düngebedarfs

- Noch offen Wasserkulisse

F4: Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till

Einsatz in Form von Eigenmechani-sierung oder durch Lohnunternehmer möglich. Das Strip Till („Streifenzie-hen“) kann im Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr in Stoppeln bzw. Zwischenfrucht erfolgen

Wasserkulisse; Erosionskulisse

F5: Freiwillige Hoftorbilanz

Teilnehmen können Betriebe ab 0,5 GV je Hektar LF. 180 €/Betrieb ≥ 1 ha des Betriebes in Wasserkulisse

Fortsetzung Informationen Baden-Württemberg: Agrarumweltmaßnahmen FAKTC

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland39

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Baden-Württemberg: FAKT, LPR

G Besonders tiergerechte Haltungsverfahren

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

G1: Sommerweide

Milchkühe und/oder weibliche Rinder, die bereits zu Beginn der Weide- periode ein Jahr alt sind. Je beantragte RGV sind ≥ 0,15 ha Weidefläche erforderlich.

Die Tiere müssen mind. im Zeitraum vom 1.06. bis 30.09. täglich auf der Weide sein.

50 €/GV Konv. Betriebe; 40 €/GV Öko-Betriebe

G2: Tiergerechte Mastschweinehaltung

Einstiegstufe: ≤ 1.500 erzeugte Tiere/Betrieb; Platzangebot bis 50 kg Lebendgewicht (LG) ≥ 0,70 m², bis 120 kg LG ≥ 1,10 m², über 120 kg LG ≥ 1,60 m²; planbefestigte Liegefläche mit ≤ 3 % Perforation; im Liegebereich Minimaleinstreu oder verformbare Matte; ≥ 1 Platz/12 Tiere am Beschäf-tigungsautomat mit Stroh und organ. Materialien; Unterstützung der Thermoregulation an heißen Tagen.

9 €/erzeugtem Tier

Premiumstufe: ≤ 1.000 erzeugte Tiere/Betrieb; Platzangebot: bis 50 kg LG ≥ 0,50 m², bis 120 kg LG ≥ 1,0 m², über 120 kg LG ≥ 1,50 m²; frei zu-gängl. Außenauslauf, bis 50 kg LG ≥ 0,30 m²/Tier, bis 120 kg LG 0,50 m², über 120 kg LG ≥ 0,80 m²; alternativ: Offenfrontstall mit entspr. Platzan-gebot. Planbefestigte Liegefläche mit ≤ 3 % Perforation, mit Langstroh und Beschäftigungsmaterial.

14 €/erzeugtem Tier

G3: Tiergerechte Masthühnerhaltung

Einstiegstufe (max. 50.000 erzeugte Tiere je Betrieb) 20 €/10 erzeugte Tiere

Premiumstufe (max. 25.000 erzeugte Tiere je Betrieb) 50 €/100 erzeugte Tiere

Fortsetzung Informationen Baden-Württemberg: Agrarumweltmaßnahmen FAKT

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland40

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Baden-Württemberg: FAKT, LPR

A 1 E 1.1 E 1.2 E 2.1 E 2.2 F 1 F 2 F 3 F 4

A 1 Fruchtartendiversifizierung im Ackerbau

E 1.1 Begrünungsmaßnahmen x

E 1.2 Begrünungsmischungen im Acker-m/ Gartenbau

x

E 2.1 Brachebegrünung mit Blühmischungen ohne ÖVF

E 2.2 Brachebegrünung mit Blühmischungen mit öVF

F 1 Winterbegrünung x

F 2 N-Depotdüngung x x x x

F 3 Precision Farming (als Paket)

x x x x

F 4 Bodenbearbeitung mit Strip-Till-Verfahren

x x x x x x

Förderungskombinationen Baden-Württemberg: Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen auf derselben Fläche bei FAKT (es sind nur die für Acker relevanten Kombinationsmöglichkeiten dargestellt)

Weitere Details: http://www.ltz-bw.de/pb/site/pbs-bw-new/get/documents/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Arbeitsfelder/Landwirtschaft%20und%20Umwelt/Greening%20und%20Umweltma%C3%9Fnahmen/FAKT-Infobrosch%C3%BCre/Ackerbauliche%20Ma%C3%9Fnahmen%20in%20FAKT.pdf

X: bedeutet, dass auf der Fläche eine gleichzeitige Förderung möglich ist.

Weitere Informationen zu FAKT mit Angaben zu den vorgeschriebenen Blühmischungen (Arten und Anteile) finden Sie unter folgendem Links:

http://www.ltz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Greening+und+FAKT

https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/,Lde/Startseite > Agrarpolitik & Förderung > Förderwegweiser > Direktzahlungen und Ausgleichsleistungen für landw. Betriebe > Förderpro-gramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)C

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland41

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Förderungskombinationen Baden-Württemberg: Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen auf derselben Fläche bei FAKT (es sind nur die für Acker relevanten Kombinationsmöglichkeiten dargestellt)

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bayern: KULAP

4.3.2 Bayern: KULAP

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM; Übersicht Bayern) sind in Bayern schriftlich innerhalb des Antragszeitraums zwischen dem 1. Dezember und dem 31. Januar beim zustän-digen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zu beantragen.

Neuanträge müssen im Zeitraum zwischen dem 8. Januar und dem 23. Februar eingegangen sein. Dafür ist das amtliche Formblatt zu verwenden. Der Grundantrag gilt erst als gestellt, wenn er dem AELF vollständig (einschl. Anlagen) vorliegt. Bei Beantragung von VNP-Maßnahmen ist vor der Antragstellung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (uNB) das für die Maßnahme notwendige Bewertungsblatt auszufüllen und dem Antrag zwingend beizufügen.

Der Verpflichtungszeitraum endet bei den Maßnahmen B35 „Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten“ und B39 „Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten“ am 15.01. des sechsten Kalenderjahres sowie B36 „Winter- begrünung mit Wildsaaten“ am 15.02. des sechsten Kalenderjahres

Damit keine Doppelfinanzierung der Methoden nach Art. 43 der VO (EU) Nr. 1307 / 2013 („Greening“) erfolgt, werden auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) folgende Abzüge entspre-chend den Gewichtungsfaktoren nach Anhang lI der delegier-ten VO (EU) Nr. 639 / 2014 bei der Zuwendung berücksichtigt:

■ 75 €/ha bei einem Gewichtungsfaktor von 0,3

■ 250 €/ha bei einem Gewichtungsfaktor von 1,0

■ 380 €/ha bei einem Gewichtungsfaktor von 1,5

Bei der Maßnahme B59 „Struktur- und Landschaftselemente“ wurde bereits ein pauschaler Abzug von 510 €/ha, bei den Maßnahmen B44 bis B46 „Vielfältige Fruchtfolge“ ein pau-schaler Abzug von 20 €/ha vorgenommen.

Diese Klausel gilt für aus der Produktion genommene Flächen, laut Ausschlusskriterium (Nr. 5), es ist aber keine zusätzliche Förderung in Form einer Doppelfinanzierung möglich. Diese Maßnahmen sind aufgrund des Baukastensystems nur in der Übersicht dargestellt, Details sind der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen.

Zuwendungen unter 250 € (KULAP) bzw. 100 € (VNP) je Antragsteller und Jahr werden nicht gewährt. Betriebe mit mehr als 100 ha LF werden bei gesamtbetrieblichen und betriebs-zweigbezogenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der gesamten LF bi KULAP-Maßnahmen gekürzt. Dabei ergibt sich aus der jeweiligen Betriebsgröße ein durchschnittlicher Kürzungsfaktor, der sich über folgende Staffelung errechnet:

■ über dem 100. bis zum 200. ha: 10 % Kürzung

■ über dem 200. ha: 20 % Kürzung

Das Aufstellen von Tafeln zur Information über KULAP-Maß-nahmen ist nicht mehr verpflichtend, auf für gewerbliche Zwe-cke betriebene Internetseiten muss jedoch der Hinweis auf die Förderzuwendung vermerkt werden.

Link zum Förderprogramm und ggf. aktuellen Informationen:www.stmelf.bayern.de/kulap

Liste der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:http://www.stmelf.bayern.de/ministerium/004545/index.php

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland42

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bayern: KULAP

Übersicht Bayern: Agrarumweltmaßnahmen KULAP

Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb

Klimaschutz Boden- und Wasserschutz

Biodiversität – Artenvielfalt

Kulturlandschaft

B10: Umstellung / Beibehaltung273 – 1250 €/ha

B20/21: Ext. Grünland-nutzung für Raufutterfres- ser ohne mineral. Düngung 120 – 169 €/ha(55 – 80 €/ha Almen / Alpen)

B30: Ext. Grünlandnut-zung an Gewässern in wasserwirtschaftl. sensiblen Gebieten350 €/ha

B40: Erhalt artenreicherGrünlandbestände250 €/ha

B60: Sommerweide- haltung (Weideprämie)50 €/GV

B22/23: Ext. Grünland-nutzung für Raufutter-fresser ohne mineral. Düngung auf Almen / Alpen mit NC 45555 – 80 €/ha

B34: Gewässer- undErosionsschutzstreifen920 €/ha1

B41: Ext. Grünlandnut-zung an Waldrändern 250 €/ha

B50: Heumilch – ext. Futtergewinnung, nur in Kombination mit B10, B20, B21 100 €/ha

B25/26: Emissionsarme Wirtschaftsdüngeraus-bringung 1,50 €/m³Ab 2020 nur noch 1,35€/m³

B36: Winterbegrünung mit Wildsaaten120 €/ha

B44: Vielfältige Frucht-folge mit Eiweißpflanzen85 €/ha2)

B51: Mahd von Steil-hangwiesen 30 – 49 %;≥ 50 % 450€/ha; 650 €/ha

B28/29: Umwandlung von Acker- in Grünland in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten (auch in Gebietskulisse Moorstandorte)370 – 570 €/ha

B37: Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen100 €/ha

B45: Vielfältige Frucht-folge mit großkörnigen Leguminosen120 €/ha2)

B52: Ständige Behirtung anerkannter Almen / Alpen 30 – 50 €/ha + 30€/ha Zuschlag für die ersten 30 ha

B38: Direkt- / Strei-fensaatverfahren bei Reihenkulturen150 €/ha

B46: Vielfältige Frucht-folge mit alten Kulturarten120 €/ha2)

B55: Weinbau in Steilhang- und Terrassenlagen1.300 – 3.500 €/ha

B39: Verzicht auf Inten- sivfrüchte in wasserwirt-schaftlich sensiblen Gebieten 250 €/ha

B47: Jährl. wechselnde Blühflächen600 €/ha1)

B56: Wiederaufbau vonSteinmauern inWeinbausteillagen100 €/m²

B48: Blühflächen an Waldrändern/in der Feldflur 600 €/ha1) +15€/ha je weitere 100 EMZ

B57: Streuobst8 € / Baum

B49: Erneuerung undPflege von Hecken und Feldgehölzen 2,70 €/m²

B58: Extensive Teichwirtschaft200 €/ha

B59: Struktur- und Landschaftselemente – Flächenbereitstellung25 €/ar2)

1) bei Kombination mit ÖVF auf derselben Fläche wird der Fördersatz je nach Gewichtungsfaktor der ÖVF gekürzt.2) Kombination mit ÖVF ohne Prämienkürzung möglich.

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland43

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bayern: KULAP

Fortsetzung Übersicht Bayern: Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (VNS) in Bayern

1. Biotoptyp Acker 2. Biotoptyp Wiesen 3. Biotoptyp Weiden 4. Boden- und Wasserschutz

Grundleistungen Grundleistungen Grundleistungen Grundleistungen

1.1: Ext. Ackernutzung für Feldbrüter und Ackerwildkräuter 420 €/ha

2.0: Umwandlung von Ackerland in Wiesen 370 €/ha

3.1: Ext. Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume 150 – 500 €/ha

4.1: Förderung ökolog. wertvoller Teiche mit Verlandungszone 490 – 530 €/ha

1.2: Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen

2.1: Ext. Mähnutzung naturschutzfachl. wertvoller Lebensräume 230 – 425 €/ha

2.2: Brachlegung von Wiesen aus Artenschutzgründen 300 €/ha

2.3: Ergebnisorientierte Grünlandnutzung 320 €/ha

Zusatzleistungen Zusatzleistungen Zusatzleistungen Zusatzleistungen

Verzicht auf Düngung 180 €/ha

Verzicht auf jegliche Düngung und chem. PSM 150 – 350 €/ha

Erschwernisse 50 – 70 €/ha

Erschwernisse 30 – 40 €/ha

oder Verzicht auf Mineraldünger, organ. Dünger außer Festmist 130 €/ha

oder Verzicht auf Mineraldünger organ. Dünger außer Festmist und PSM 90 €/ha

und Erschwernisse 30 – 220 €/ha

und Erschwernisse 20 – 680 €/ha

und Erhalt von Streuobstäckern 8€/Baum

und Erhalt von Streuobstwiesen 8€/Baum

und Stoppelbrache 130 €/ha

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland44

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bayern: KULAP

Informationen Bayern: Agrarumweltmaßnahmen KULAP

Klimaschutz

Beschreibung Zeitraum / Menge Fördersatz Kulisse

B20, B21: Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser

Bewirtschaftung der gesamten DG-Fläche: mind. 0,3 RGV/ha HFF, Verzicht auf Mineraldünger (außer Kalkung), flächendeckenden PSM-Einsatz sowie wen-dende / lockernde Bodenbearbeitung zur Grünlanderneue-rung B20: max. 1,40 GV/ha HFF / B21: max. 1,76 GV/ha HFF

Hauptnutzung hat jährlich in der Vegetati-onsperiode bis spätestens 15.11. zu erfolgen

B20: 169 €/haAlmen / Alpen 80 €/haB21: 120 €/haAlmen / Alpen 55 €/ha

landesweit

B22, B23: Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser auf Almen und Alpen

Bewirtschaftung der gesamten DG-Fläche: mind. 0,1 RGV/ha HFF, Verzicht auf Mineraldünger außer Kalkung, flächendeckenden PSM-Einsatz sowie wen-dende / lockernde Bodenbearbeitung zur Grünlanderneue-rung B22: max. 1,40 GV/ha HFF / B23: max. 1,76 GV/ha HFF

Hauptnutzung hat jährlich in der Vegetati-onsperiode bis spätestens 15.11. zu erfolgen

B22: 80 €/haB23: 55 €/ha

nur auf Flächen mit NC 455

B25 / B26: Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung

Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung per Injektions- und Schleppschuhverfahren B25: Ausbringung bei Eigenmechanisierung; max. 18 m³/GV bei Biogasanla-gen B26: Überbetriebliche Ausbringung

Ausbringungsmengen sind bis zum 15.12. des jeweiligen Verpflich-tungsjahres dem AELF vorzulegen

1,50 €/m³ (B25: max. 54 €/ha) Ab 2020 1,35 €/m³, 48,60€/ha aufgrund der Novellierung der DüVO

B28 / B29: Umwandlung von Acker- in Grünland

Flächen müssen ab 1. Verpflichtungsjahr einer Hauptnut-zung als Wiese, Weide oder Mähweide unterliegen, die aber in den beiden Vorjahre als Acker bewirtschaftet wurden; bei Grünlanderneuerung ist auf wendende / lockernde Boden-bearbeitung zu verzichten; nach Ablauf des Verpflichtungs-zeitraums kein DG-Status. B28 bis max. 5 ha

Hauptnutzung hat jährlich in der Vegetati-onsperiode bis spätestens 15.11. zu erfolgen

B28: 370 €/ha; B29: 570 €/h

Gewässer und sonstige umweltsen-sible GebieteB29: Gebietskulisse Moore

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland45

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bayern: KULAP

Fortsetzung Informationen Bayern: Agrarumweltmaßnahmen KULAP

Boden- und Wasserschutz

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

B30 – Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten

Verzicht auf Düngung (außer Kalkung) und PSM; Grünland ist jährlich mind. einmal in der Vegetationsperiode zu mähen oder durch Hüteschafhaltung zu beweiden. Max. 5 ha, auch in Kombination mit B28

Hauptnutzung hat jährlich in der Vegetati-onsperiode bis spätes-tens 15.11. zu erfolgen.

350 €/ha entlang von Gewäs-sern und sonstigen umweltsensiblen Gebieten

B34: Gewässer- und Erosionsschutzstreifen

dauerhafte Einsaat/Beibehaltung eines 6-30 m breiten Grünstreifens auf AF- am Feldrand entlang angrenzender Seen, Flüsse, Bäche,

wasserführender Oberflächengewässer- in Geländemulden, wo nach starken Niederschlägen Oberflächen-

wasser konzentriert abfließt und Erosion verursachen kann,- bei pot. erosionsgefährdeten Hangflächen am Fuß und im

Hangbereich quer zur HangneigungKeine Düngung und flächendeckender PSM-Einsatz; Grünstreifen muss mind. 1x / Jahr gemäht, beweidet oder gemulcht werden; nach Förderende kein DG-Status

Hauptnutzung hat jährlich in der Vegetati-onsperiode bis spätes-tens 15.11. zu erfolgen.

920 €/ha entlang von Gewäs-sern und sonstigen umweltsensiblen Ge- bieten

B36: Winterbegrünung mit Wildsaaten (wildgerechter Zwischenfruchtbau)

Ansaat mit „Äsungs- und Deckungsmischung“ gemäß der „Qualitätsblühmischungen Bayern“ als wildtiergerechte Zwischenfrucht auf AF bzw. in Dauerkulturen (max. 10 ha). Ab Ansaat kein Einsatz von PSM. Beseitigung des Aufwuchses nur mechanisch.

Aussaat bis spätestens 01.10.; Bodenbearbei-tung nach der Aussaat der Winterbegrünung darf frühestens nach dem 15.02. des Folgejahres erfolgen

120€/ha , im ökologischen Landbau (B10) 90€/ha, bei Kombination mit ÖVF Kürzung um 75€/ha

B37/38: Mulchsaatverfahren / Streifen-/Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen

Mulch- / Streifen- / Direktsaatverfahren bei Mais, Rüben, Kartoffeln, Sonnenblumen, Ackerbohnen, Feldgemüse, Soja, Hirse sowie bei Dauerkulturen. Nach Ernte der Hauptfrucht ist Zwischen-fruchtaussaat erforderlich. Nutzung der Zwischenfrucht nicht zulässig. Beseitigung des Aufwuchses nur mechanisch.

Mulchsaatverfah-ren B37: 100 €/ha; Streifen- / Direkt- saatverfahren B38: 150 €/haAbzüge gemäß Gewichtungsfak-tor ÖVF, im ökologischen Landbau (B10) gilt:B37: 70€/haB38: 120€/ha

Nicht auf Flächen, die im vorigen Verpflich-tungsjahr in die Maß- nahmen B35 / B36 bzw. B47 einbezogen waren

B39: Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebiete

Verzicht auf Anbau von W-Weizen, Raps, Mais, Kartoffeln, Körnerleguminosen und Feldgemüse. Anbau von Rüben zulässig, aber im Anbaujahr für die Fläche keine Prämie, max. 5 ha je Betrieb

Auf den Flächen ist über den Winter bis 15.02. des Folgejahres eine Begrü- nung sicherzustellen.

250 €/ha entlang von Gewäs-sern und sonstigen umweltsensiblen Gebieten

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland46

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bayern: KULAP

Biodiversität / Artenvielfalt

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

B40 – Erhalt artenreicher Grünlandbestände

Extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünland- flächen durch Nachweis von jährlich mind. vier Kennarten.Fläche auf 150 ha je Betrieb begrenzt

Hauptnutzung hat jährlich in der Vegetationsperiode bis spätestens 15.11. zu erfolgen.

250 €/ha Wiesen, Mäh-, Weiden, Hutungen und Sommerweiden für Wanderschafe

B41: Extensive Grünlandnutzung an Waldrändern

Ziel ist die Schaffung von Lebensräumen für Wildtiere, Förderfläche ist begrenzt auf max. 3 ha pro Betrieb. Die Mindestgröße der beantragten Feldstücke muss grundsätzlich 0,20 ha betragen

Nutzungsverzicht von Wiesen entlang von Waldrändern vor dem 01.07., Hauptnutzung hat jährlich in der Vegetations- periode bis 15.11. zu erfolgen.

250 €/ha Wechselgrünland, Wiesen und Mäh- weiden, auch soweit sie neu eingesät sind

B44, 45, 46: Vielfältige Fruchtfolge

Bewirtschaftung der gesamten AF; Anbau von ≥ 5 Kulturarten; jährl. Anbauumfang einer Hauptfruchtart: ≥ 10,00 % bis ≤ 30,00 % der AFGetreideanteil < 66%B44: mit Leguminosen (≥ 10 %) B45: ≥ 10 % großkörn. Leguminosen B46: ≥ 10 % alten Kulturarten

B44: 85 €/ha B45/B46: 120 €/ha

B47: Jährlich wechselnde Blühflächen

Etablierung eines blütenreichen Bestandes mit spez. Saatgut gemäß der „Qualitätsblühmischungen Bayern“, auf i. d. R. wechselnden AF. Min. 0,1 ha, max. 3 ha/Betrieb

Nach Aussaat ist bis einschl. 01.09. weder ein Befahren, ein Bearbeiten noch eine Nutzung zulässig.

600 €/haBei Verwendung als ÖVF Auflagen beachten, Kürzung der Prämie um 380€/ha

B48: Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur

Bereitstellung von im Verpflichtungszeitraum nicht wechselnden AF für Blühflächen, Einsaat mit spez. Saatgut gemäß der „Qualitätsblühmischungen Bayern“. Nach- bzw. Neuansaat zur Vermeidung starker Verun-krautung bzw. beim Auftreten von Problemunkräutern und nach Zustimmung des zuständigen AELF erlaubt. Min. 0,2 ha, max. 3 ha / Betrieb.

Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungs-zeitraums ein Befahren, Bearbeiten oder Nutzung unzulässig.

bis zu einer EMZ von 5.000 600 €/ha, je weitere 100 EMZ 15 €/haKombination mit ÖVF möglich, Kürzung der Zuwendung um 380€/ha

B49: Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen

Kombination mit ÖVF ohne Prämienkürzung möglich.

2,70 €/m², einschl. 0,20 €/m² für das Konzept

Fortsetzung Informationen Bayern: Agrarumweltmaßnahmen KULAP

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland47

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bayern: KULAP

Kulturlandschaft

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

B50: Heumilch – Extensive Futtergewinnung

Verzicht auf die Bereitung und den Einsatz von Silage im gesamten Betrieb; nur in Kombination mit Maßnahme B20 oder der Maßnahme B10 (Ökolandbau) förderfähig; nur für Milcherzeuger.

100 €/ha Grünlandflächen (NC: 451M – 453) sowie Ackerfutter

B51: Mahd von Steilhangwiesen

jährliche Mähnutzung zum Schutz vor Erosion; Beweidung des letzten Aufwuchses (Nachweide) ist zulässig, soweit keine Erosionsgefahr besteht

Mahd während der Vegetationsperiode (Hauptnutzung bis 15.11)

Hangneigungsstufe 1: 30 – 49 % Steigung 450 €/ha; Hangneigungsstufe 2: ≥ 50 % Steigung 650 €/ha

B59: Anlage von Struktur- und Landschaftselemente

Langfristige Anlage von Struktur- und Landschaftselemten, max. 0,2 ha

Kombination mit ÖVF ohne Prämienkürzung möglich

80 % der Kosten werden gefördert, mind. 500 € (Konzept + Ausführung); Flächenbereitstellung 25 €/ar

Fortsetzung Informationen Bayern: Agrarumweltmaßnahmen KULAP

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bayern: KULAP

B25/26 B34 B36 B37 B38 B39 B44 – 46 B47 B48

B25/26 Emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdüngern

B34 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen

B36 Winterbegrünung mit Wildsaaten

x

B37 Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen

x

B38 Streifen- / Direktsaat- verfahren bei Reihenkulturen

x

B39 Verzicht auf Intensiv- früchte in wassersensiblen Gebieten

x

B44– 46 Vielfältige Fruchtfolge

x D x x x D

B47 Jährl. wechselnde Blühflächen

x x D

B48 Blühflächen an Waldrändern / in der Feldflur

D

Förderungskombinationen Bayern: Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen auf derselben Fläche im KULAP (es sind nur die für Acker relevanten Kombinationsmöglichkeiten dargestellt)

Weitere Details: www.stmelf.bayern.de

Weitere Infos zu Blühmischungen des KULAP Bayern finden Sie unter folgenden Links:

http://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/030381/oder unter http://www.stmelf.bayern.de/kulap

X: Kombination möglich D: bei Kombination wird für die betreffenden Flächen die jeweils höhere Zuwendung bezahlt

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Berlin / Brandenburg: KULAP

4.3.3 Berlin / Brandenburg: KULAP

Der KULAP-Antrag ist bis zum 31.12 des Jahres vor Verpflich-tungsbeginn zu stellen. Fragen zum Antrag beantwortet das zuständige Amt für Landwirtschaft (AfL) des Landkreises. Bei fast allen Maßnahmen (Übersicht Berlin / Brandenburg) darf der Verpflichtungszeitraum die Dauer von 5 Jahren nicht unterschreiten und kann bis zum Ende des EU-Förderzeitraums um bis zu 2 Jahre verlängert werden. Lediglich bei der Teil-maßnahme „Konzeptbasierte Zusammenarbeit“ ist der Verpflichtungszeitraum mindestens 2 Jahre. Weitere Antrags-termine sind je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln möglich. Einige Agrarumweltmaßnahmen sind nur dann förder- fähig, wenn die betreffenden Flächen in einer Kulisse liegen.

Der jährliche Zahlungsantrag ist im Rahmen des Sammelan-trages bis zum 15. Mai des Folgejahres bei den jeweils zustän-digen Bewilligungsbehörden einzureichen. Verspätete Einrei-chung der Zahlungsanträge führt zur Verringerung der Förder-beträge bzw. zum Förderausschluss.

Zuwendungsvoraussetzungen: Der Tierbesatz des antrags- tellenden Unternehmens darf 2,00 GVE/ha LF nicht überschreiten.

Nicht zuwendungsfähig sind Flächen:

■ für die keine Nutzungsberechtigung besteht

■ welche gemäß Artikel 46 Absatz 2 Buchstaben a bis j der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 als ökologische Vorrangflä-che beantragt wurden

■ welche gemäß Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe b) i) der Ver-ordnung (EU) Nr. 1307 / 2013 im Rahmen der Betriebsprä-mienregelung beihilfefähig sind

■ auf denen adäquate gesetzliche produktionseinschrän-kende Auflagen durch Dritte vorgegeben sind

■ auf denen adäquate Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden

■ auf denen Klärschlamm ausgebracht wurde

Link zum Förderprogramm und ggf. aktuellen Informationen:www.mlul.brandenburg.de > Förderung > Förderung Land-wirtschaft und Fischerei > Förderung KULAP ab 2015

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Berlin / Brandenburg: KULAP

Übersicht Berlin / Brandenburg: Agrarumweltmaßnahmen KULAP

Informationen Berlin / Brandenburg: Agrarumweltmaßnahmen KULAP

Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbau-verfahren (B)

Besonders nach- haltige Verfahren im Ackerbau (in Kulissen) (C)

besonders nach- haltige Verfahren auf Dauergrünland (D)

besonders nach- haltige Verfahren bei Dauerkulturen (E)

Erhaltung der Vielfalt genet. Ressourcen in der Landwirtschaft (G)

B: Förderung ökologi-scher Anbauverfahren 209 – 750 €/ha

C1a: Nutzung von Ackerflächen als extensives Grünland 270 €/ha

D1: Ext. Bewirtschaftung durch Verzicht auf mineral. Stickstoffdüngung 140 €/ha + Zusatzförderung

E: Pflege extensiver Obstbestände 6,50 € / gepflegter Baum

G1: Erhaltung regional-typ. Kulturpflanzenar-ten / -sorten, die durch Generosion bedroht sind 196 – 500 €/ha

C1b: Dauerhafte Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland 1.300 €/ha

D2: Umweltgerechte Bewirtschaftung best. Grünlandflächen durch Nutzungsbeschränkung (späte Nutzung) 114 €/ha + Zusatzförderung

G2: Erhaltung tiergeneti-scher Ressourcen 100 – 260 €/GVE

D3: Pflege von Heiden, Trockenrasen und anderen sensiblen Grünland-standorten 92 €/ha – 294 €/ha

C Besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

C 1: Klima, Wasser und Boden schonende Nutzung oder Umwandlung von Ackerland

Nutzungsänderung auf AF zur besonderen Berücksichtigung der Belange des Klima-, Wasser- und Bodenschutzes a) Nutzung als ext. Grünland b) Dauerhafte Umwandlung in extensives Grünland

a) 270 €/ha*Jahrb) 1.300 €/ha*Jahr

erosionsgefährdete Flächen, Gewässerrand-flächen; Maßnahme b) Moorkulisse

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Berlin / Brandenburg: KULAP

Fortsetzung Informationen Berlin / Brandenburg: Agrarumweltmaßnahmen KULAP

D Besonders nachhaltige Verfahren auf dem Grünland

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

D1: Extensive Bewirtschaftung von Einzelflächen auf Grünland durch Verzicht auf mineral. N-Düngung

Verzicht auf mineral. N-Düngung auf DGL oder anderen beweidbaren Flächen: a) Verzicht auf Düngung, Beweidung ist zulässig, b) Beweidung mit Schafen und / oder Ziegen c) Verzicht auf Düngung und Beweidung mit Schafen / Ziegen

Kein Anspruch auf die Maßnahmen a) und b) bei genehmigter Überschreitung der nach DüVO festgesetzten Menge N von 170 kg/ha

Grundförderung 140 € / ha*Jahrzusätzlich a) 50 €/ha*Jahr b) 80 €/ha*Jahr c) 85 €/ha*Jahr

Im ersten Jahr: Kulisse Natur-, Gewässer- und Moorschutz

D2: Umweltgerechte Bewirtschaftung von bestimmten Grünlandflächen

durch Nutzungsbeschränkung infolge später Nutzungstermine

Verzicht auf Pflegemaßnahmen (z. B. Walzen, Schleppen), Nachsäen, Ausbringung Düngemit-tel, sowie auf Beweidung / Mahd ab 01.04. für ≥ 2,5 Monate

ab e): Ausgleich für Nutzungstermine in Natura 2000-Gebieten

Erstnutzung (Beweidung / Mahd) erfolgt: a) nach dem 15.06. b) nach dem 01.07. c) nach dem 15.7. d) Nutzungsbeschränkung:

15.06. bis 31.07.e) nicht vor dem 16.06.f) nicht vor dem 01.07.g) vor dem 15.06. und nach

dem 31.08.h) nicht vor dem 16.08.

a) 114 €/ha*Jahr b) zusätzl. 50 €/ha*Jahr c) zusätzl. 56 €/ha*Jahr d) zusätzl. 115 €/ha* Jahre) 45 €/ha*Jahr f) 85 €/ha*Jahr g) 96 €/ha*Jahr h) 200 €/ha*Jahr

Förderkulisse Natur- & Gewässer-schutz, sind als förderfähig ausge-wiesen (Bestäti-gungsvermerk der zust. Naturschutz- behörde)

D3: Pflege von Heiden, Trockenrasen und anderen sensiblen Grünlandstandorten

Umweltgerechte Bewirtschaftung von beweid- baren Heiden durch:a) Beweidung mit Schafen und / oder Ziegen, b) Beweidung mit Rindern.

Umweltgerechte Bewirtschaftung von Trockenrasen durch c) Beweidung mit Schafen und / oder Ziegen; d) Beweidung mit Rindern; e) Mahd, Verzicht auf Beweidung

Nutzung mind. einmal im Jahr bis 15.10. durch Beweidung und / der Mahd mit Beräumung des Mähgutes nach einem abgestimmten Nutzungsplan, dessen Einhaltung durch die zuständige Naturschutzbehörde zu bestätigen ist.

a) 294 €/ha*Jahr b) 142 €/ha*Jahr c) 244 €/ha*Jahr d) 92 €/ha*Jahr e) 105 €/ha*Jahr

Pflegebedarf ist durch die Natur-schutzbehörde zu bestätigen

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland52

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Hamburg

Übersicht Hamburg: Agrarumweltmaßnahmen

4.3.4 Hamburg

Der Senat der Hansestadt Hamburg hat sich in Abstimmung mit der EU-Kommission und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entschlossen, für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 keine Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mehr in Anspruch zu nehmen. Maßgebend für diese Entscheidung sind die Erkenntnisse aus der in 2013 zu Ende gegangenen Förderperiode. Der für eine den gesetzli-chen Anforderungen der EU gerecht werdende erforderliche Verwaltungsaufwand Hamburgs hat kontinuierlich zugenom-men, ohne dass sich die Verfahrenssicherheit in den Verwal-tungsabläufen verbessert hat. Vielmehr ist das finanzielle Anlastungsrisiko überproportional gestiegen.

Hamburger Betriebe können in der neuen Förderperiode ohne weitere Einschränkungen auf die Fördermöglichkeiten der GAK und spezifische aus dem Hamburger Haushalt finanzierte Landesmaßnahmen zurückgreifen.

Eine Kombination von Blühstreifen und ökologischen Vorrang-flächen ist möglich.

Weitere Informationen: www.hamburg.de

Zur Anlage von Blühstreifen: www.hamburg.de

Ökologische Anbauverfahren

Acker Emissionsarme Düngeausbringung

Grünland

Einführung / Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren243 – 1190 €/ha

Fünfgliedrige Fruchtfolge Anbau von jährlich mind. fünf verschie-denen Hauptfruchtarten auf den Ackerflächen 90 €/ha

Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungstechniken 60 €/ha

Sommerweidehaltung von Milchkühen, von Rindern zur Aufzucht oder von Mastrindern 60 €/ha

Blühstreifen / -flächen Anlage von einjährigen Blühflächen oder Blühstreifen 750 €/ha

Extensive Bewirtschaftung (0,3 – 1,4 GV/ha) 130 €/ha

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland53

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Hamburg

Informationen Hamburg: Agrarumweltmaßnahmen

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland

Bewirtschaftung des gesamten DGL eines Betriebes mit höchstens 1,4, mindestens jedoch 0,3 Vieheinheiten (RGV), Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutz- sowie mineral. Stickstoffdüngemittel.

k. A. 130 €/ha*Jahr -

Blühstreifen

Anlage zusätzlicher Flächen- oder Streifenstrukturen in der Agrarlandschaft; ≥ 10 Arten aus Arten der Förder- richtlinie, keine Art > 20% Anteill; Breite 5 – 24 m oder max. 2 ha; keine Flächenrotation

Pflegeschnitt nach der Blüte (nicht in der Zeit vom 1. Mai bis 15. September)

720 €/ha -

Fünfgliedrige Fruchtfolge

Anbau von jährlich mind. fünf Hauptfruchtarten auf den Ackerflächen; Getreide max. 66%, mind. 10 % Leguminosen

90 €/ha*Jahr -

Emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung von Wirtschaftsdüngern

Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger auf Acker- und Grünland mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungstechniken;

jährlich mind. eine Labor- untersuchung des flüssigen Wirtschaftsdüngers auf Gesamtstickstoff- und Ammoniumstickstoffgehalt

60 €/ha*Jahr

Weitere Infos zur Anlage von Blühflächen oder Blüh-streifen und zu den Saatmischungen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.hamburg.de

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Hessen: HALM

4.3.5 Hessen: HALM

Das bisherige Hessische Integrierte Agrarumweltprogramm (HIAP) lief zum Jahresende 2014 aus und wird, vorerst bis 2020, durch das neue „Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen“ – kurz HALM – ersetzt (vgl. Übersicht Hessen).

Der Teilnahmeantrag ist bis zum 1.10. eines Jahres für den Verpflichtungszeitraum des darauffolgenden Jahres zu stellen. Für die meisten Maßnahmen beträgt der im Zuwendungsbe-scheid festzulegende Verpflichtungszeitraum mindestens fünf Jahre. Bei den Förderverfahren E.1 sowie H1 und H2 kann unter bestimmten Voraussetzungen ein kürzerer Verpflich-tungszeitraum als gewählt werden. Der Verpflichtungszeitraum beginnt, außer bei den Förderverfahren C.2, G.2 und H.2, am 1. Januar des auf das Jahr der Beantragung des Zuwen-dungsbescheids folgenden Jahres und endet am 31. Dezem-ber des fünften Verpflichtungsjahres. Verpflichtungszeiträume, die bei diesen Förderverfahren am 31. Dezember 2019 enden, können um ein Jahr verlängert werden.

Einige Agrarumweltmaßnahmen können nur in bestimmten Kulissen beantragt werden.

Bewilligungsstellen sind die zuständigen Landratsämter und das Regierungspräsidium Darmstadt – Weinbauamt Eltville – für die reinen Weinbaubetriebe.

Ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greenings zählen in Hessen nicht zu den förderfähigen Hauptkulturen dieser Agrarumweltförderung. Ebenso kann der Anbau der Leguminosen im Rahmen des HALM nicht auf die Greening- Verpflichtung (Bereitstellung von öVF über Leguminosen) angerechnet werden.

Die Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Agrarumwelt-maßnahmen zeigt Förderungskombinationen Hessen.

Link zum Förderprogramm und ggf. aktuellen Informationen:https://umweltministerium.hessen.de/agrarumweltprogrammoderhttps://www.wibank.de/wibank/halm/halm/306958

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland55

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Hessen: HALM

Übersicht Hessen: Agrarumweltmaßnahmen HALM

Förderung der Zusammenarbeit (A)

Förderung des Ökologischen Landbaus (B)

Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau (C)

Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland (D)

Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen (E)

Erhaltung der Vielfalt der genet. Ressourcen (G)

Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosyste-men (H)

A1: Erarbeitung von Konzeptenbis zu 50.000 €

B1: Einführung / Beibehaltung 190 – 750 €/Jahr + Kontrollkosten- zuschuss

C1: Vielfältige Kulturen im Ackerbau (≥ 5 FF-Glieder) 90 – 110 €/ha (55 – 75 €/ha ÖL)

D1: Grünland- extensivierung 190 €/ha

E1: Pheromoneinsatz im Weinbau 110 €/ha

G2: Tiergenetische Ressourcen 200 € / Rind, 30 € / Schaf oder Ziege

H1: Naturschutz-fachl. Sonderleistun-gen auf Grünland 60– 270 €

A2: Umsetzung und Begleitung von Konzeptenbis zu 50.000 €/Jahr

C2: Beibehaltung von Zwischenfrüch-ten über Winter 50 – 150 €/ha + 10 €/ha bei Einsaat bienengerechter Mischungen

D2: Bodenbrüter-schutz 190 €/ha

E2: Erhalt von Streuobstbeständen 6 € / Baumschnitt, 55 € / Baumpflanzung

H2: Arten- und Biotopschutz im Offenland bis 3000 €

C3: Integration natur- betonter Elemente in der Feldflur

D3: Kennarten- nachweis mind. 4 Kennarten 190 €/ha mind. 6 Kennarten 280 €/ha mind. 8 Kennarten 340 €/ha

E3: Erhalt des Steillagenweinbaus Hangneigung > 30 % – < 40 % bis 1.500 €/ha; 40 % – < 45 % bis 1.900 €/ha; ≥ 45 % bis 2.300 €/ha

C3.1: Einjährige Blühstreifen / -flächen 600 – 750 €/ha

C3.2: Mehrjährige Blühstreifen / -flächen 600 €/ha

C3.3: Gewässer- / Erosionsschutzstreifen 760 €/ha

C3.4: Ackerrand-streifen 660 €/ha

C3.5: Ackerwild-krautflächen 800 €/ha

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland56

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

C: Förderung besonders nachhaltiger Kulturen im Ackerbau

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

C1: Vielfältige Kulturen im Ackerbau

Jähr. ≥ 5 Hauptfruchtarten in Kombination mit Legumino- sen; jede Hauptfruchtart auf 10 – 30 % der AF; Ausnahme: Raufuttergemenge mit Leguminosen: dann bis 40 %; ≤ 66 % Getreideanteil; auf ≥ 10 % der AF Leguminosen; bei Gemenge ≥ 50 Gew.-% Leguminosen im Saatgut

Förderzeitraum 5 Jahre 90 €/ha/Jahr, Anbau großkörniger Leguminosen: 110 €/ha

landesweit

C.2: Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter

Anbau von Zwischenfrüchten im Ackerbau; Saatgut aus geeigneten Kulturarten (Einkaufsbelege!), im Folgejahr: Bestellung mit Hauptkultur oder Brache; keine PSM, Nutzung des Aufwuchses zulässig

Ab dem 1.10. bodendeckender Bestand; Beibehaltung bis mind. 31.1. des Folgejahres; Verpflich-tungszeitraum 1 Jahr; Bienenge-rechte Zwischenfruchtmischungen: Einsaat bis 15.8. des Verpflich-tungsjahres; Verpflichtungszeit-raum 5 Jahre bei Möglichkeit der jährlichen Ausnahme

150 €/ha in Kulisse C.2a: Zwi-früchte; 100 €/ha in Kulisse; zusätzl. 10 €/ha für Variante "Einsaat bienengerechter Zwischenfrucht- mischungen“

C2a: HALM- Kulisse „Wasser & Boden“; C2b: HALM- Kulisse „Erosion“ und ≥ 5 % in „Grundwasser (Priorität 1)“

C.3.1: Einjährige Blühstreifen / -flächen

Jährl. Neuanlage von Blühstreifen / -flächen mit defin. Artenzusammensetzung; Breite ≥ 5 m, Fläche ≥ 0,1 ha, max.1 ha; max. 10 % der förderfähigen Ackerkulturen. Keine PSM und stickstoffhaltigen Düngemittel; Aufwuchs darf nicht genutzt werden

Aussaat bis 30.4;Umbruch nicht vor 15.9. / 31.1.

600 €/ha bei Um- bruch nicht vor 15.9.750 €/ha bei Umbruch nach 31.1.

Landesweit, aber nicht in NSG und WSG

C.3.2: Mehrjährige Blühstreifen / -flächen

Neuanlage mehrjähriger Blühstreifen / -flächen mit defin. Artenzusammensetzung; Breite ≥ 5 m, Fläche ≥ 0,1 ha, max.1 ha; max. 10 % der förderfähigen Ackerkulturen. Keine PSM und N-haltigen Düngemittel; Aufwuchs darf nicht genutzt werden.

Ersteinsaat bis 30.4.; Beseitigung nicht vor dem 31.12. des letzten Verpflichtungsjahres; Mähen oder Mulchen ist zwischen 1.9. und 30.10. zulässig

600 €/ha und Jahr Landesweit, aber nicht in NSG und WSG; nicht im HALM- Layer Ackerwild- kräuter

C. 3.3: Gewässer- / Erosionsschutzstreifen

Neuanlage und Pflege von Gewässer- / Erosionsschutz-streifen auf AF mit förderfähiger Saatgutmischung. Breite 5 – 30 m, Fläche ≥ 0,1 ha. Keine PSM und N-haltigen Düngemittel; Anlage der Streifen quer zur Hangneigung bzw. Hauptwindrichtung. Aufwuchs kann genutzt werden.

Verpflichtungszeitraum 5 Jahre 760 €/ha Gewäs-ser- / Erosions-schutzstreifen / Jahr

≥ 5 % im HALM-Layer „Erosion und / oder „Oberflächenge-wässer“; nicht in NSG und WSG

Informationen Hessen: Agrarumweltmaßnahmen HALM

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Hessen: HALM

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

D: Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

D1: Grünlandextensivierung

Verzicht auf Dünger und PSM, wen-dende / lockernde Bodenbearbeitung, Beregnung und Entwässerungsmaßnahmen (vorhandene Einrichtungen dürfen unterhalten werden). Nutzung durch Beweidung oder Mahd mit Mähgutabfuhr.

Flächen sind ≥ 1x / Jahr in der Zeit vom 1.5. bis 30.9. zu nutzen. Förderzeitraum: 5 Jahre, kein Flächenwechsel

190 €/ha landesweit

D2: Bodenbrüterschutz

In 2-Monats-Zeitraum Verzicht auf Walzen, Schleppen, Mähen, Nach- / Neuansaat, keine Düngemittel, PSM; Tierbesatz im 2-Monats- Zeitraum: ≤1,5 GVE/ha; mind. eine Nutzung durch Beweidung oder Mahd mit Mähgutabfuhr.

2-Monatszeitraum (15.3. – 15.5., 1.4. – 31.5. oder 1.6. – 31.7.) im HALM-Layer festgelegt; Flächen sind ≥ 1x in der Zeit vom 1.5.-30.9. zu nutzen, kein Flächenwechsel.

190 €/ha Förderkulisse „Bodenbrütende Vögel“

D3: Kennartennachweis

Nachweis von Kennarten / -gruppen; Verzicht auf Bodenbearbeitung, Ausnahmen: Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder Nachmahd; Jährl. mind. eine Nutzung durch Beweidung oder Mahd mit Mähgutabfuhr.

Mind. eine Nutzung innerhalb der Vegetationszeit vom 1.5. bis 30.09. Förderzeitraum: 5 Jahre, kein Flächenwechsel.

Nachweis von ≥ 4 Kennarten: 190 €/ha 6 Kennarten: 280 €/ha 8 Kennarten: 340 €/ha nur in Verbindung mit Modul A

Flächen im HALM-Layer „Kennarten- Grünland“

Fortsetzung Informationen Hessen: Agrarumweltmaßnahmen HALM

C: Förderung besonders nachhaltiger Kulturen im Ackerbau

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

C. 3.4: Ackerrandstreifen

Jährl. Neuanlage auf AF außer Mais, hochwüchsige Energiepflanzen, Brache oder Ackerfutter; Breite 5 – 30 m, Mind.-fläche 0,1 ha; nach Aussaat bis Ernte keine Bearbeitung / Pflege, PSM und N-haltige Dünger; Aufwuchs kann genutzt werden; keine Aussaat von Untersaaten, Zwi-früchten oder Wildpflanzen

Verpflichtungszeitraum 5 Jahre (Flächenwechsel ist zulässig)

660 €/ha Landesweit, nicht in NSG und WSG

C. 3.5: Ackerwildkrautflächen

Jährl. Neuanlage in AF (außer Mais, Brache, Ackerfutter, hochwüchsigen Energiepflanzen). Fläche ≥ 0,1 ha. Keine mechan. Unkrautregulierung sowie Eggen / Striegeln der jungen Saat, keine PSM und Düngemittel; Aufwuchs kann genutzt werden; keine Aussaat von Zwischenfrüch-ten, Untersaaten oder Wildpflanzen

Verpflichtungszeitraum 5 Jahre (Flächenwechsel ist nicht zulässig)

800 €/ha ≥ 500 m² in Kulisse „Acker-wildkräuter“, nicht in NSG und WSG

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Hessen: HALM

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland58

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

H: Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

H1: Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland

Sonderleistungen (NSL) in Verbindung mit den Förder-verfahren B.1 (Dauergrünland), D.1 oder D.2; Verpflich-tung eine oder mehrere Maßnahmen gemäß Richtlinie (lt. Anlage 9.1) in räuml. und inhaltl. Verbindung mit den Förderverfahren B.1 (Dauergrünland), D.1 oder D.2 durchzuführen; Kombinationsmöglichkeiten und Bausteine lt. Anlage 9.1. sind zu beachten

Grundsätzlich 5 Jahre; kürzerer Verpflichtungszeit-raum möglich bei Zuwendungsbe-scheid mit einem kombinierbaren Förderverfahren nach Buchstabe D

Bausteine kombinierbar bis 270 €/ha (zusätzl. zu Förder-verfahren B.1, D.1 oder D.2) Stufe 1: 60 €/ha/Jahr Stufe 2: 90 €/ha/Jahr Stufe 3: 150 €/ha

je nach Zielsetzungen und naturschutzfachl. Wertigkeit

Landesweit

H.2: Arten- und Biotopschutz im Offenland

Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung naturschutz- fachlich wertvoller Biotope und Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen; Durchführung von Landschafts-pflege- oder Bewirtschaftungsformen insbesondere auf Grundlage von FFH- und / oder VSG-Managementplänen

Förderzeitraum: höchstens 6 Jahre

Maßnahmenindividuelle Standardkalkulationen, max. 3.000 €/ha/Jahr

Landesweit; ganze Schläge oder Teile von Schlägen auf der Basis der naturschutzfachli-chen Vorgabe

Förderungskombinationen Hessen: Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen auf derselben Fläche bei HALM

Fortsetzung Informationen Hessen: Agrarumweltmaßnahmen HALM

C.1 C.2 C.3.1 C.3.2 C.3.3 C.3.4 C.3.5

C.1 Vielfältige Kulturen im Ackerbau

C.2 Beibehaltung von Zwi-früchten über Winter

C.3.1 Einjährige Blühstreifen / -flächen

C.3.2 Mehrjährige Blühstreifen / -flächen

C.3.3 Gewässer- / Erosionsschutzstreifen

C.3.4 Ackerrandstreifen

C.3.5 Ackerwildkrautflächen

X: Kombination auf derselben Fläche möglich

Weitere Infos zum Programm sowie zur Anlage von Blühflächen oder Blühstreifen und zu den Saat- mischungen finden Sie unter folgendem Link:

https://umweltministerium.hessen.de/agrarumweltprogramm > Halm-Richtlinie

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Hessen: HALM

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland59

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

4.3.6 Mecklenburg-Vorpommern

Frist für die Beantragung von Agrarumweltmaßnahmen ist der 15. Mai zusammen mit dem Sammelantrag. Für die meisten Maßnahmen gilt ein Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren. Betriebsinhaber können mit beihilfefähigen Flächen, mit denen sie die Greening-Anforderungen erfüllen (Greening-Flächen), auch an Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen. Die Zuwendun-gen für Blühstreifen und -flächen umfassen eine Maximalfläche von 5 ha.

Link zum Förderprogramm und ggf. aktuellen Informationen:www.landwirtschaft-mv.de > Fachinformation > Agrarökono-mie > Agrarpolitik > EPLR- und Agrarumweltmaßnahmen

Übersicht Mecklenburg-Vorpommern: Agrarumweltmaßnahmen

Ökologische Anbauverfahren

Umweltschonen- de Produktions-verfahren im Obst- & Gemüse- bau

Integration naturbetonter Struktur- elemente der Feldflur

Vielfältige Kulturen im Ackerbau

Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland

Naturschutz- gerechte Grünlandnutzung

Neueinsteiger / Fortführung 180 – 800 €/ha + Kontrollkosten- zuschuss

Anwendung biolog. und biotechn. Verfahren im Obst- und Gemüse-bau Förderung je nach Kulturart

Einjähr. Blühstreifen und -flächen 680 €/ha

Vielfältige Kulturen (≥ 5 Kulturarten) 65 €/ha (40 €/ha ÖL)

Verzicht auf Mineraldünger und PSM; Pflegemaß-nahmen 105 €/ha

Vordeich- und Inselbeweidung: Küstenvogelbrutge-biete und Salzgras-land 340 €/ha

Anwendung nützlingsfördernder Maßnahmen Förderung je nach Kulturart

Mehrjähr. Blühstreifen und -flächen 680 €/ha

50 % der Legumino-sen (10 % der AF) großkörnig 75 €/ha (50 €/ha ÖL)

Verzicht auf Mineraldünger; zusätzl. Bau- steine bezügl. Pflege 220 €/ha (170 €/ha ÖL)

Pflegenutzung extrem nasser Standorte zum Erhalt von Seggenrie-den und Streuwiesen 450 €/ha

Winterbegrünung nach oder vor dem Anbau von Gemüse 75 €/ha; 266 €/ha bei Tagetes

Gewässerschutz- und Erosions- schutzstreifen 610 €/ha

100 % großkörnige Leguminosen (10 % der AF) 85 €/ha (60 €/ha ÖL)

Pflegenutzung Feucht- / Nassgrün-land nährstoffärmerer Standorte (Moorgrünland) 340 €/ha

Schutz- / Schon- streifen an Alleen 540 €/ha

Beweidung von Mager- grasland und Heiden 340 €/ha

Beweidung von Magergrasland / Hei-den mit Schafherden + ≥ 5 % Ziegen 370 €/ha

Renaturierungsgrün-land mit dem Ziel der Etablierung von Salz- bzw. Feucht-grasland 400 €/ha

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Mecklenburg-Vorpommern

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland60

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Informationen Mecklenburg-Vorpommern: Agrarumweltmaßnahmen

Förderung der Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

Einjährige Blühstreifen und -flächen

Breite 9 m – 30 m; mind. 5 Arten aus vorgegebener Artenliste, max. 10 % Gräser

Aussaat bis 31.5. 680 €/ha landesweit

Mehrjährige Blühstreifen und –flächen

Breite 9 m – 30 m; Einsatz von zertif. Regio-Saatgut, mind. 60 % mehrjähr. Blühpflanzen, max. 10 % Gräser

Aussaat bis 31.5. 680 €/ha landesweit

Gewässer- und Erosionsschutzstreifen

Ansaat Gräser betonter Saatgutmischung entlang v. Gewässern (keine Leguminosen);Erosionsschutzstreifen auf gefährdeten Flächen quer zur Hangneigung bzw. zur Hauptwindrichtung und in Tiefenlinien; Breite 5 – 30 m; nicht mehr als 10 % Blühpflanzen

Aussaat bis 15.5. im ersten Jahr 610 €/ha Erosionsschutzstreifen außerhalb der Kulisse müssen den Feldblock in Gänze teilen. Keine Feldblockrandlage

Schonstreifen an Alleen

Selbstbegrünung im 1. Jahr, Breite 5 – 30 m, keine Anwendung von PSM und Düngern, Mindestpflege für Beihilfefähigkeit 1. Säule)

Beginn der Selbstbegrünung am 15.05.

540 €/ha landesweit

Förderung umweltschonender Produktionsverfahren und biodiversitätsfördernder Maßnahmen im Obst- und Gemüsebau

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

Modul 3

Winterbegrünung nach oder vor dem Anbau von Gemüse. Für Betriebe mit Ökoförderung kombinierbar, abgesenkter Fördersatz im Rahmen der Obst- und Gemüsebaurichtlinie

Gemüsekultur: 75 €/ha; Tagetes bei Erdbeeren 266 €/ha

landesweit

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Mecklenburg-Vorpommern

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland61

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Förderung vielfältiger Kulturen im Ackerbau

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

Vielfältige Kulturen Ackerfläche

Anbau von ≥ 5 Hauptfruchtarten; Getreideanteil darf 66 % der Ackerfläche nicht überschreiten, 10 % Leguminosen oder Gemenge mit Leguminosen

65 €/ha landesweit

Ackerfläche mit 5 % großkörnigen Leguminosen (anteilig der 10 % Leguminosen)

Mind. die Hälfte der Leguminosen: großkörnige Leguminosen

75 €/ha landesweit

Ackerfläche mit 10 % großkörnigen Leguminosen

Ausschließlich großkörnige Leguminosen 85 €/ha landesweit

Fortsetzung Informationen Mecklenburg-Vorpommern: Agrarumweltmaßnahmen

Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

Basisvariante 1

kein Einsatz von mineral. N-Düngern und PSM, keine wendende / lockernde Bodenbearbeitung, mind. 1 Nut-zung / Jahr (kein Mulchen)

105 €/ha Nur für konventionelle Betriebe

Basisvariante 2

kein Einsatz von mineral. N-Düngern und PSM, Verzicht auf Pflegemaßnahmen (Walzen, Schleppen, Striegeln); Ausbringung Wirtschaftsdünger unter Genehmigungsvorbehalt

Pflegenutzung- Mahd (≥ 20˘% Schonfläche); - Beweidung als Portionsweide- Beweidung durch Schafe oder Ziegen

Vom 20. März bis zum 31. Mai sind Pflegemaßnahmen sowie Mähen und Nachsäen verboten, Beweidung in diesem Zeitraum max. 1,5 GV

220 €/ha (konv. Betriebe)170 €/ha (Öko-Betriebe)

landesweit

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Mecklenburg-Vorpommern

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland62

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Fortsetzung Informationen Mecklenburg-Vorpommern: Agrarumweltmaßnahmen

Naturschutzgerechte Grünlandnutzung: Flächen mit besonderem Naturschutzinteresse, u. a. Salzgrasland, Feucht- und Magergrünland

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

Küstenvogelbrutgebiete und Salzgrasland

Vordeich- und Inselbeweidung im Bereich der Ostseeküste, max. Besatzstärke 1,4 GVE/ha

Nachmahd ist im Herbst und Winter zulässig

340 €/ha Förderkulisse

Extrem nasse Grünlandstandorte

zweijährige Pflegenutzung (Mahd) extrem nasser Standorte mit spezieller Technik zum Erhalt von Seggenrieden und artenreichen Streuwiesen, Mähgut ist zu räumen.

Mahd ausschließlich im Zeitraum vom 15. 6. bis spätestens 31. 8.

450 €/ha Förderkulisse

Feucht- und Nassgrünland nährstoffärmerer Standorte

Pflegenutzung geringwüchsiger Moorgrünlandstandorte zum Erhalt der Biodiversität bewirtschafteter Moorflächen, max. Besatzstärke 1,4 GVE/ha

früheste Mahdtermin ist der 15.6., der späteste Mahdtermin ist der 31.8., Nachmahd ist nach dem 15.07. zulässig

340 €/ha Förderkulisse

Magergrasland und Heiden

Beweidung schwachwüchsiger Trocken-, Mager- und Heidestandorte; jährlich mind. zwei Weidegänge im Abstand von mindestens 60 Tagen

Ganzjährige Beweidung möglich

340 €/ha Förderkulisse

Magergrasland und Heiden bei Beweidung mit Schafherden mit einem Anteil von Ziegen von mind. 5 %

Beweidung schwachwüchsiger Trocken-, Mager- und Heidestandorte; die Beweidung mit Schafherden im gesamten Verpflichtungszeitraum durchzuführen

370 €/ha Förderkulisse

Renaturierungsgrünland

Bewältigung des spontanen Vegetationsumbaus nach Durch- führung einer Wasserhaushalts-Renaturierung mit dem Ziel der Etablierung von Salz- bzw. Feuchtgrasland; Bewirtschaftung erfolgt durch Mahd mit Abfuhr des Mähgutes oder Beweidung

400 €/ha Förderkulisse

Weitere Infos zu Anlage von Blühflächen oder Blüh-streifen und zu den Saatmischungen finden Sie unter folgendem Links:

Strukturelementrichtlinie 2015 / Merkblatthttp://www.service.m-v.de

Merkblatt zu Obst- und Gemüsebaurichtliniehttp://www.service.m-v.de

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Mecklenburg-Vorpommern

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland63

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

4.3.7 Bremen / Niedersachsen

Anträge auf AUM (vgl. Übersicht Bremen / Niedersachsen) müssen bis zum 15. Mai eines Jahres gestellt werden. Die beantragten Flächen für Agarumweltmaßnahmen müssen in Niedersachsen bzw. Bremen liegen. Alle Teilnehmer an AUM müssen im Verpflichtungszeitraum:

■ die allgemeinen obligatorischen Grundanforderungen (Cross Compliance) einhalten;

■ den Betrieb selbst bewirtschaften;

■ die Maßnahmen freiwillig (d. h. nicht aufgrund hoheitlicher Regelungen) durchführen;

■ jährlich mit dem Sammelantrag die Auszahlung beantragen (ANDI).

Die Verpflichtungsdauer beträgt mindestens 5 Jahre. Bei der Anlage von Hecken (BS8 und BS9) läuft die Verpflichtung über 7 Jahre. Die Verpflichtung beginnt grundsätzlich mit dem 1. Januar nach der Antragstellung (abweichender Beginn bei AL2, AL3, NG1-NG4).

Um eine Förderung zu erhalten muss ein Mindestbetrag von 250 € je Fördermaßnahme erreicht werden. Maximal werden 10 ha von einer Agrarumweltmaßnahme gefördert.

Niedersachsen hat sich entschieden, den Landwirten eine möglichst umfassende Anrechnung der AUM auf das Greening zu ermöglichen. Grundsätzlich anrechenbar sollen alle AUM-Flächen mit Zwischenfruchtanbau und alle Blüh- und Schonflächen sowie Hecken sein, vgl. Link zum Förderprogramm und ggf. aktuellen Informationen:www.aum.niedersachsen.de oder auf den Seiten der Land-wirtschaftskammer: www.lwk-niedersachsen.de/aum

Über die Maßnahmen des Agrarumweltprogramms hinaus gibt es noch die Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten sowie den speziellen Arten- und Biotopschutz. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Sicherung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 sowie z. B. speziellen Artenhilfsmaßnahmen (z. B. Feld- und Wiesenvogelschutz).

Entsprechende Fördermöglichkeiten und -vorgaben sind beim Niedersächs. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ersichtlich:www.umwelt.niedersachsen.de/themen/natur_landschaft/foer-dermoeglichkeiten/naturschutz--natur-erleben-9141.html

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bremen /mNiedersachsen

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland64

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Übersicht Bremen / Niedersachsen: Agrarumweltmaßnahmen

Fördermaßnahmen auf Ackerland (AL)

Betriebliche Verpflichtungen (BV)

Blüh- und Schon- streifen, Hecken- pflanzung (BS)

Maßnahmen auf Dauergrünland (GL)

Maßnahmen zum Schutz besonderer Biotoptypen (BB)

Nordische Gastvögel (NG)

AL 1: Anbau vielfältiger Kulturen– Maßnahme ausgesetzt –

BV 11: Grundförderung Ökol. Landbau Einführung / Beibehaltung234 – 1275 €/ha + Kontrollkostenzuschuss

BS 11: einjähr. Blühstreifen700 – 800 €/ha

GL 11: Ext. Bewirtschaf- tung – Grundförderung170 €/ha

BB 1: besondere Biotope – Beweidung: Magerrasen / montane Wiesen 315 € Sand- u. Moorheiden 275 € zzgl. Zuschläge

NG 1: auf AckerlandZone 1: 410 € Zone 2: 330 €

AL 21: Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten75 €/ha (55 €/ha ÖL)

BV 2: emissionsarme Ausbringung von Gülle25 €/m³ ausgebrachter Wirtschaftsdüngermenge

BS 12: einjähr., strukturrei-che Blühstreifen875 – 975 €/ha

GL 12: naturschutzge-rechte Bewirtschaftungzusätzlich pro Punktwert 11 €/ha

BB 2: Besondere Biotope – Mahd325 € zzgl. Zuschläge

NG 2: Anbau winterharter Zwischenfrüchte160€/ha (140 €/ha ÖL)

AL 22: Anbau winterharter Zwischen-früchte und Untersaaten120 €/ha (100 €/ha ÖL)

BV 3: Ökolog. Landbau Zusatzförderung Wasserschutz115 €/ha

BS 2: mehrjähr. Blühstreifen875 – 975 €/ha

GL 21: Einhaltung Frühjahrsruhe – Grund-förderung155 €/ha

NG 3: auf GrünlandZone 1: 275 €/ha Zone 2: 220 €/ha zzgl. Zuschläge

AL 3: Cultanverfahren zur Ausbringung von Mineraldünger34 €/ha

BS 3: mehrjähr. Schonstreifen Ackerwildkräuter750 €/ha + ggf. Zuschläge

GL 22: Naturschutzge-rechte Bewirtschaftungzusätzl. 160 / 205 €/ha

NG 4: Grünland in Wiesen- vogelschutzgebieten Zone 1: 290 €Zone 2: 235 € zzgl. Zuschläge; Beteiligung UNB: 100,-€

AL 5: keine Boden- bearbeitung nach Mais61 €/ha

BS 4: mehrjähr. Schonstreifen Feldhamster1.110 €/ha + ggf. Zuschläge

GL 31: Weidenutzung in Hanglagen – Grund- förderung 200 €/ha

BS 5: mehrjähr. Schonstreifen Ortolan960 €/ha + ggf. Zuschläge

GL32: Naturschutzge-rechte Weidenutzung Zusätzlich +85 – 160 €/ha

BS 6: Mehrjähr. Schonstreifen für Rotmilan635 €/ha + ggf. Zuschläge

GL 4: Zusätzl. Bewirtschaftungsbedin-gungen zum Erschwernis- ausgleich11€ je Punktwert/ha

BS 71: Erosionsschutzstreifen760 €/ha

GL 51: artenreiches Grünland – 4 Kennarten190 €/ha

BS 72: Gewässerschutzstreifen540 €/ha

GL 52: artenreiches Grünland – 6 Kennarten220 €/ha

BS 8: Hecken gegen Winderosion2.600 €/ha + Pflanzkosten

GL53: artenreiches Grünland – 8 Kennarten310 €/ha

BS 9: Hecken für den Wildtier- und Vogelschutz2.600 €/ha + Pflanzkosten

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bremen /mNiedersachsen

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland65

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Tab. 10: Übersicht der anrechenbaren Fördermaßnahmen und der Fördersätze in Niedersachsen

Informationen Bremen / Niedersachsen: Agrarumweltmaßnahmen

FM Fördersatz AUM Abzug bei Anrechnung als ökologische Vorrangfläche

Fördersatz bei Anrechnung als ökologische Vorrangfläche

AL21 75 €/ha 75 €/ha 0 €/ha

AL22 120 €/ha 75 €/ha 45 €/ha

NG2 160 €/ha 75 €/ha 85 €/ha

BS11 700 €/ha * 380 €/ha 320 €/ha

BS12 875 €/ha * 380 €/ha 495 €/ha

BS2 875 €/ha * 380 €/ha 495 €/ha

BS71 760 €/ha 380 €/ha 380 €/ha

BS72 540 €/ha 380 €/ha 160 €/ha

BS8 2.600 €/ha 510 €/ha 2.090 €/ha

BS9 2.600 €/ha 510 €/ha 2.090 €/ha

BV: Betriebsbezogene Fördermaßnahmen

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

BV2: Emissionsarme Gülleausbringung

Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger mit Verfah-ren zur Reduktion flüchtiger umweltschädl. Gase

bis 1.6. unter wachsende Gras- bzw. Getreidebestände (ohne Mais)

25 €/m³ ausgebrachter Wirtschaftsdüngermenge, aber nicht mehr als 40 €/ ha LN des Betriebes.

landesweit

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bremen /mNiedersachsen

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland66

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Fortsetzung Informationen Bremen / Niedersachsen: Agrarumweltmaßnahmen

AL: Nachhaltige Produktionsverfahren auf Ackerland

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

AL1: vielfältige Kulturen: derzeit ausgesetzt

AL21: Anbau von Zwischenfrüchten

Anbau auf ≥ 5% der AF zum Schutz vor Nährstoff- austrag und Erosion, zur Förderung der biolog. Aktivität und Struktur des Bodens sowie zum Grundwasserschutz

Aussaattermin s. Greening-Vorgaben; Schlegeln ab 15.11., Beseitigung ab 15.2. des Folgejahres; bei Zwischenfrucht: Bestellung der Folgefrucht bis 31.5.

75 €/ha (Ökobetriebe 55 €/ ha)

Wasserschutz (WRRL+TGG) ≥ 25 % oder ≥10 ha der LF liegen in der Kulisse

AL 22: Anbau von winterharten Zwischenfrüchten

Jährliche Aussaat von leguminosenfreien und winterharten Zwischenfrüchten / Untersaaten (Gras, Grünroggen, Markstammkohl, Winterraps, Winterrübsen).

kein Umbruch / Beseitigung vor dem 1.3. des Jahres nach Ansaat; bei Zwischen- frucht: Bestellung Folgefrucht bis 31.5.

45 €/hazusätzlich zu AL21 (insgesamt 120 €)

Wasserschutz (WRRL+TGG) ≥ 25 % oder ≥10 ha der LF liegen in der Kulisse

AL 3: Cultanverfahren

mineralische Stickstoffdüngung darf auf den betreffenden Flächen ausschließlich mit Cultan- verfahren erfolgen

Verpflichtungsbeginn: Winterkulturen mit Herbstbestellung, Sommerungen und Grünland: ab 1.1. für den Vegeta- tionszeitraum der angebauten Kulturart

34,00 €/ha Wasserschutz (WRRL+TGG) ≥ 25 % oder ≥10 ha der LF liegen in der Kulisse

AL 4: keine Bodenbearbeitung nach Raps: Fördermaßnahme wird 2018 nicht zur Antragstellung angeboten

Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Rapsernte zur Reduktion der Stickmineralisation, Ausfallraps darf nicht umgebrochen werden

bei Anbau nachfolgender Winterung: Umbruch ab 1.10., bei Anbau einer Sommerung: Umbruch ab 1.3. des Folgejahres

70,00 €/ha Wasserschutz (WRRL+TGG) ≥ 25 % oder ≥10 ha der LF liegen in der Kulisse

AL 5: keine Bodenbearbeitung nach Mais

Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Maisernte zur Reduktion der Stickmineralisation bei nachfolgen-dem Anbau einer Sommerung

nach der Ernte ist bis zum 01.03. des Folgejahres auf jegliche Bodenbearbei-tung zu verzichten

61,00 €/ha Wasserschutz (WRRL+TGG) ≥ 25 % oder ≥10 ha der LF liegen in der Kulisse

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bremen /mNiedersachsen

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland67

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Fortsetzung Informationen Bremen / Niedersachsen: Agrarumweltmaßnahmen

BS: Blühstreifen und -flächen, Heckenanpflanzung

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

BS11: Einjährige Blühstreifen

Streifen von 6 – 30 m Breite oder Blühflächen von max. 2 ha. Der Standort kann jedes Jahr variieren. Vorgaben Artenmischung beachten!

Jährl. Aussaat bis 15.4.; auf ≥ 30 % der Fläche in der Verpflichtung ist bis 15.2. des Folgejahres Winterruhe einzuhalten

700 €/ha, landesweit

BS 12: Einjährige strukturreiche Blühstreifen

Streifen von 6 – 30 m Breite oder Blühflächen von max. 2 ha. Einsaat auf 50 – 70 % der Fläche, Rest Selbstbe-grünung. Standort kann jedes Jahr variieren. Vorgaben Artenmischung beachten!

Jährl. Bodenbearbeitung bis 15.4. auf 50 – 70 % der Fläche und Einsaat Blümischung. Restfläche: Bodenbear-beitung im Frühjahr ist untersagt, Selbstbegrünung zuzulassen

875 €/ha, bei Beteiligung LEV / UNB zuzgl. 100 €/ha

landesweit

BS 2: Mehrjährige Blühstreifen

Mehrjähr. Blühstreifen von 6 - 30 m Breite oder Blühfläche von max. 2 ha. Jährl. Pflegeschnitt auf 30 – 70 % der Fläche ist Pflicht. Regiosaatgut und fixe Artenzusammensetzung!

Aussaat bis 15.5.; Pflegeschnitt ist nur zwischen 1.9. bis 1.4. zulässig

875 €/ha, bei Beteiligung LEV / UNB zuzgl. 100 €/ha

landesweit

BS 3: Schonstreifen für Ackerwildkräuter

Jährl. Einsaat von Getreide oder Raps ohne Untersaat. Schonstreifen: 6 – 30 m Breite. Keine Anwendung von PSM, N-haltigen Düngern, keine Beikrautregulierung.

Normale Aussaatzeiten Grundprämie 750 €/ha, freiw. Zusatzleistung: "Ernteverzicht" 545 €/ha,

bei Beteiligung LEV / UNB zuzgl. 100 €/ha.

Förderkulisse „Ackerwildkraut“(AND)

BS 4: Schonstreifen für Feldhamster

Bestellung mit Luzerne oder Kleegras-Mischung und Getreide oder Getreide-Leguminosen-Gemenge als Hauptfrucht; Breite Schonstreifen 6 – 30 m; max. Bodenbearbeitungstiefe 25 cm

während 5-jähriger Verpflichtungs-dauer min. 2 Jahre in Folge Bestellung mit vorgeschriebener Hauptfrucht

1.110 €/ha,

bei Beteiligung LEV / UNB zuzgl. 100 €/ha.

Förderkulisse: „Feldhamster“ (ANDI)

BS 5: Schonstreifen für Ortolan

Jährl. Bestellung mit Getreide ohne Untersaat. Innerhalb Verpflichtungszeitraum ist 2x ein Getreide-Legumino-sen-Gemenge anzubauen, das nicht geerntet wird. Hier keine Anwendung von PSM.

Getreideaussaat bis 15. 4.; mechan. Bodenbearbeitung oder Ernte ist vom 16.4. bis 15. 7. untersagt. Abschlegeln des Getreide-Leguminosen-Gemen-ges ab 1.8.

960 €/ha, bei Beteiligung LEV / UNB zuzgl. 100 €/ha.

Förderkulisse: „Ortolan“ (ANDI)

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bremen /mNiedersachsen

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Fortsetzung Informationen Bremen / Niedersachsen: Agrarumweltmaßnahmen

BS: Blühstreifen und -flächen, Heckenanpflanzung

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

BS 6: Schonstreifen für Rotmilan

Schonstreifen von 6 – 30 m Breite bestellt mit Saatgutmischungen aus mehrjähr. Futter- kulturen mit niedrigwüchsigen Kräutern und Gräsern als Hauptfrucht

Einsaat bis 15.4. des 1. Verpflichtungs- jahres. 50 – 80% des Aufwuchses sind min. 2x / Jahr zwischen 1.5. und 30.6. zu mähen oder zu schlegeln

635 €/ha, bei Beteiligung LEV / UNB zuzgl. 100 €/ha.

Förderkulisse: „Rotmilan“ (ANDI)

BS 7.1: Grünstreifen - Erosionsschutzstreifen

Ansaat von Erosionsschutzstreifen von 6 – 30 m Breite quer zum Verlauf der Hangneigung; Saatgutmischung muss aus einem überwiegen-den Anteil Grassamen bestehen

Aussaat bis zum 30.4. des ersten Verpflichtungsjahres

760 €/ha Gefährdungsstufen Enat 3 – 5 (Wassererosion) und entlang von erosiven Tiefenlinien (ANDI)

BS 7.2: Grünstreifen – Gewässerschutzstreifen

6 – 30 m Breite entlang des Gewässers; Saatgutmischung muss aus einem überwiegen-den Anteil Grassamen bestehen

Aussaat bis zum 30.4. des 1. Verpflichtungsjahres für den gesamten Verpflichtungszeitraum

540 €/ha entlang von oberirdi-schen Gewässern

BS 8: Hecken zum Schutz vor Winderosion

Hecken von 6 – 15 m Breite quer zur Windrich-tung auf AF; mind. 3-reihige Bepflanzung mit standorttypischen Laubgehölzen

Beginn: 1.1., Verpflichtungsdauer 7 Jahre; danach ist die Hecke CC-relevantes Landschaftselement

2600 €/ha zuzgl. Förderung Pflanzgut

Gefährdungsstufen Enat 4 – 5 (Wind- erosion) – nicht in Wiesen- vogelschutzgebieten (ANDI)

BS 9: Hecken zum Schutz Vögeln & Wild

Anpflanzung standorttypischer Heckenpflanzen, Breite 6 – 15 m. Mitwirkung der UNB bei der Anlage ist unerlässlich.

Beginn: 1.1., Verpflichtungsdauer 7 Jahre; danach ist die Hecke CC-relevantes Landschaftselement

2600 €/ha zuzgl. Förderung Pflanzgut

Förderkulisse „Acker-landschaft“ (ANDI)

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bremen /mNiedersachsen

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland69

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Fortsetzung Informationen Bremen / Niedersachsen: Agrarumweltmaßnahmen

GL: Maßnahmen auf Dauergrünland

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

GL 11: Extensive Bewirtschaftung

kein Einsatz von mineral. N-Düngern und PSM, keine wedende / lockernde Bodenbearbeitung, mind. eine Nutzung.

keine Mahd vor 25.05. (phänolog. Termin!); Flächen sind mindestens einmal in der Zeit vom 1.5. bis 30.9. zu nutzen

170 €/ha landesweit

GL12: Naturschutzgerechte Bewirtschaftung

Zusätzlich zu GL 11 ist ein von der UNB vorgeschriebenes Bewirtschaftungspa-ket einzuhalten

durch zusätzl. Pflegeschnitt vom 01.10. bis 15.11. kann Prämienerhöhung gewährt werden.

Zusätzl. zu GL 11 pro Punktewert 11 €/ha: möglich sind bis zu 60 Punkte; Herbstpflegeschnitt: 85 €/ha

Förderkulisse (UNB)

GL 21: Frühjahrsruhe

Einhaltung einer Frühjahrsruhe vom 21.03. bis 05.06. ist sämtliches Befahren der Fläche untersagt; Bewei-dung ist erlaubt

155 €/ha Landesweit

GL 22: Naturschutzgerechte Bewirtschaftung

Einhaltung einer Frühjahrsruhe mit zusätzl. Bewirtschaftungspaketen

Ruhephasen werden bis 15.06 bzw. 20.06. ausgedehnt, bei einer Beweidung bis 1,5 GVE oder 3 Tiere

Anstau / Zuwässerung: 160 – 205 €/ha; Herbst- pflegeschnitt: 85 €/ha; Beteiligung UNB: 100 €/ha

Gebietskulisse Wiesenvogelschutz (ANDI)

GL 31: Weide in Hanglangen – Grundförderung

Jährl. Viehbesatz > 0,3 RGV/ha; eine zusätzl. Schnittnutzung ist möglich. Kein Einsatz von stickstoffhaltigen mineral. Düngemitteln, keine PSM.

vom 01.05. bis 30.09. muss mindestens einmal eine Beweidung erfolgen.

200 €/ha Einstufung Wasser- erosion mit Enat 4 – 5 in best. Landkreisen (ANDI)

GL 32: Weide in Hanglangen – naturschutzgerechte Bewirtschaftung

3 zusätzl. Varianten, die kombiniert werden können (keine Düngung, Pflegeschnitt mit Abtransport, Beweidung)

Pflegeschnitt bis zum 15.11.; Beweidung ist erst ab dem 16.07. zulässig

zusätzlich: Var. 1 110 €/ha, Var.2 85€/ha, Var.3 160€/ha

Einstufung Wasser- erosion Enat 5 (ANDI)

GL4: Zusätzl. Bewirtschaftungsbedingungen zum EA

Bewirtschaftungspakete werden durch die UNBs festgelegt

Dauergrünlandflächen sind mind. 1x / Jahr im Zeitraum vom 01.05. bis 30.09. zu nutzen

pro Punktwert 11 €/ha; Pflegeschnitt im Herbst: 85 €/ha

Kulisse Erschwer-nisausgleich (ANDI)

GL 5: Artenreiches Grünland

Nachweis von 4 / 6 / 8 Kennarten aus niedersächs. Katalog. Bodenbearbei-tung ist untersagt.

Flächen sind mindestens einmal in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September zu nutzen

GL51 190 € GL52 220 € GL53 310 €

landesweit

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bremen /mNiedersachsen

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland70

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Fortsetzung Informationen Bremen / Niedersachsen: Agrarumweltmaßnahmen

NG: Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel (nur in Förderkulisse „NG“)

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

NG 1: Nordische Gastvögel auf Acker

Aussaattermine sind zu beachten; einmaliger Einsatz von Dünger und best. PSM ist zulässig. Abweichungen mit Anpassung der Prämie möglich

Einsaat von W-Getreide, W-Raps oder Grassamen hat bis zum 15.10.

Zone 1: 410 € Zone 2: 330 €

Kulisse Nordische Gastvögel (ANDI)

NG 2: Nordische Gastvögel – winterharte Zwischenfrüchte

Anbau winterharter Zwischenfrüchte (lt. Vorgabe); sonstiges Befahren, Beweiden und andere Beunruhigen ist untersagt.

Einsaat bis zum 15.10; Umbruch frühestens ab 1.4.

160€/ha140 € im ökologischen Anbau

Kulisse Nordische Gastvögel (ANDI)

NG 3: Nordische Gastvögel – auf Grünland außerhalb von Wiesenvogelschutzgebieten

Nutzung unter Berücksichtigung von Ruhezeiten (keine Bearbeitung). Grünlanderneuerung nur durch Nachsaat. Einmalige mineral. Düngung möglich.

Flächen sind jährl. einmal vom 01.08. – 30.09. zu nutzen. Vom 01.11. – 31.03. ist das Befahren, Beweiden und sonstiges Beunruhigen untersagt.

Zone 1: 275 €Zone 2: 220 € zzgl. Zuschläge

Kulisse Nordische Gastvögel (ANDI)

NG 4: Nordische Gastvögel – auf Grünland innerhalb von Wiesenvogelschutzgebieten

Mind. 10 % der Flächen sind für Wiesenvogel-schutz bereit zu stellen. Grünlanderneuerung nur durch Nachsaat. Einmalige mineral. / organ. Düngung möglich.

Flächen sind jährlich einmal vom 01.08. bis 30.09. zu nutzen. Vom 01.11. bis 31.03. ist jedes Beunruhigen untersagt. Düngung vom 01.02.-20.03.

Zone 1: 290 € Zone 2: 235 € zzgl. Zuschläge; Beteiligung UNB: 100 €

Kulisse Nordische Gastvögel (ANDI)

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bremen /mNiedersachsen

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland71

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Förderungskombinationen Bremen / Niedersachsen: Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen auf derselben Fläche

BV 2 AL1 AL 21 AL 22 AL 3 AL 4 AL 5 BS 11 BS 12 BS 2 BS 3 BS 4 BS 5 BS 6 BS 71 BS 72

BV 2: emissionsarme Ausbringung von Gülle

AL1: Anbau vielfältiger Kulturen

x

AL 21: Anbau von Zwifrüch-ten und Untersaaten

x x

AL 22: Anbau winterharter Zwifrüchte und Untersaaten

x x

AL 3: Cultanverfahren zur Ausbringung von Min.-dünger

x x x x

AL 4: keine Boden- bearbeitung nach Raps

x x x

AL 5: keine Boden- bearbeitung nach Mais

x x x x

BS 11: einjähr. Blühstreifen

x x2

BS 12: einjähr., struktur- reiche Blühstreifen

x

BS 2: mehrjähr. Blühstreifen

x

BS 3: mehrjähr. Schon- streifen Ackerwildkräuter

x x2 x x x

BS 4: mehrjähr. Schon- streifen Feldhamster

x

BS 5: mehrjähr. Schon- streifen Ortolan

x x x

BS 6: Mehrjähr. Schon- streifen für Rotmilan

x

BS 71: Erosionsschutzstreifen

x

BS 72: Gewässerschutzstreifen

x

X: Kombination auf derselben Fläche möglich X2: Kombinierbar unter Beachtung der besonderen Bedingungen

Merkblätter mit Detailangaben zu den ein- und mehr-jährigen Blühstreifen und zu den Saatmischungen sind unter folgenden Adressen hinterlegt:

Anlage von einjährigen Blühstreifen auf Ackerland http://www.ml.niedersachsen.de

Anlage von mehrjährigen Blühstreifen http://www.ml.niedersachsen.de

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Bremen /mNiedersachsen

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

4.3.8 Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen hat sich entschieden, den Landwirten eine möglichst umfassende Anrechnung der AUM auf das Greening zu ermöglichen. Grundsätzlich anrechenbar nach dem derzeitigen Programmentwurf sind AUM-Flächen mit Zwischenfruchtanbau, vielfältigen Kulturen und allen Blüh- und Schonflächen. Für die AUM-Verpflichtung ergeben sich keine

Alle Fördermaßnahmen des Vertragsnaturschutzes sind in den „Rahmenrichtlinien Vertrags-naturschutz“ zusammengefasst. Bewilligungsbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte, die in ihren jeweiligen Kulturlandschaftsprogrammen die fachli-chen Förderschwerpunkte und die Förderkulissen beschreiben.

Die Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Agrarumwelt-maßnahmen zeigt die Übersichtstabelle Förderungskombi-na-tionen Nordrhein-Westfalen.

Nachteile durch die Anrechnung beim Greening. Es erfolgt lediglich eine geringere Zahlung.

Die Maßnahmen (vgl. Übersicht Nordrhein-Westfalen) sind jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres zu beantragen (ausge-nommen Sommerweidehaltung: 15.5.). Die Kombinations- möglichkeiten von Maßnahmen zeigt Förderungskombinatio-nen Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der Landwirtschaftskammer:Biodiversität https://www.landwirtschaftskammer.deRatgeber Förderung https://www.landwirtschaftskammer.de

Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen mit Beratern für Greening und Agrarumwelt-maßnahmen finden sich unter folgender Adresse:https://www.landwirtschaftskammer.de > Kreisstellen

Acker Ökologischer Landbau

Vertragsnatur-schutz Streuobst- wiesen und Hecken

Grünland Vertragsnatur-schutz auf Ackerflächen

Vertrags- naturschutz auf Grünland

Bedrohte Haustier- rassen

Vielfältige Kulturen im Ackerbau90 €/ha (65 €/ha ÖL)

Einführung / Beibehaltung220 – 2160 €/ha (– 6.000 €/ha für Unter- glasfläche) + Kontroll- kostenzuschuss

Pflege und Nachpflan-zungvon Streuobst- beständen 19 €/Baum; 150 €/ha für Unterpflege

Extensive Grünland- nutzung150 €/ha

Extensive Nutzung von Äckern zum Schutz der Feldflora765 €/ha – 1.140 €/ha

Aushagerung275 – 430 €/ha

200 €/GVE

Vielfältige Kulturen im Ackerbau, 10 % großkörn. Leguminosen125 €/ha (90 €/ha ÖL)

Heckenpflege0,50 – 0,80 €/m²

Extensive Nutzung von Äckern25 – 1980 €/ha

Extensive Weide- / Wiesennutzung335 – 680 €/ha

Zwischenfrüchte / Untersaaten 97 €/ha (58 €/ha ÖL)

Umwandlung von Acker in Grünland590 – 890 €/ha

Umwandlung von Acker in Grünland590 – 890 €/ha

Anlage von ein- / mehrjährigen Blüh- und Schonstreifen1200 €/ha

Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen1100 €/ha; 480 €/ha bei Grünland- flächen in best. Projektgebieten

Übersicht Nordrhein-Westfalen: Agrarumweltmaßnahmen

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Nordrhein-Westfalen

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland73

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

10.1.1: Artenreiche Fruchtfolge

jährl. ≥ 5 versch. Hauptfruchtarten in Kombina-tion mit Leguminosenanbau auf gesamter AF; jede Hauptfruchtart auf 10 – 30 % der AF; Ausnahme: Raufuttergemenge mit Legumino-sen: dann bis 40 %; max. 66 % Getreideanteil; auf ≥ 10 % der AF Leguminosen; ≤ 30 % Gemüse / Gartengewächse

90 €/ha; 125 €/ha bei 10 % groß-körn. Leguminosen

landesweit

10.1.2: Zwischenfrüchte / Untersaaten

auf ≥ 20 % der in der Förderkulisse liegenden AF des Betriebs; abfrierende Zwi-früchte / Untersaaten nur möglich, wenn Aussaat der nachfolgenden Kultur per Mulch- oder Direktsaat. Keine Beweidung außer Wander-schäferei; N-Düngung nur nach Getreide; Teilnahme an ≥ 2 Beratungsangeboten

Einsaat bis 5.9.; Beibehaltung bis 15.2. Eine Nutzung durch Mahd und Abfuhr ist vor diesem Termin möglich, sofern es sich um sicher wieder austreibende Zwischenfrüchte handelt.

97 €/ha

Bei Teilnahme an Pilotvor-haben zur WRRL: 140 €/ha

mit Nitrat belasteter Grundwasserkörper

10.1.3: Anlage von Blühstreifen und Schonstreifen (ein- / mehrjährig)

Blühstreifen auf AF: Breite 6 – 12 m entlang der Schlaggrenze oder innerhalb des Schlags oder Flächen von ≤ 0,25 ha / Schlag. ≤ 20 % der Fläche eines Schlags als Blühstreifen. Verwendung von in NRW festgelegten Saatmischungen; keine PSM; außer für Pflegeschnitte und Nachsaaten kein Befahren; keine Nutzung

1.200 €/ha

10.1.4: Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen

Begrünung eines Streifens 5 – 30 m Breite auf Acker durch Einsaat mit mehrjähr. Grasarten oder gräserbetonten Mischungen und dessen Beibehaltung; Uferrandstreifen auf Grünland: Abzäunung eines 5 – 15 m breiten Streifens; Verzicht Dünger und PSM, keine Beweidung; jährl. Mahd / Mulchen, keine über die Abfuhr des Mähgutes hinausgehende Nutzung der Fläche

Mahd / Mulchen jeweils frühestens am 1.7.

1.100 €/ha Uferrand- oder Erosionsschutzstreifen auf Acker; 480 €/ha Uferrandstreifen auf Grünland in bestimm-ten Projektgebieten

Erosionsschutzstreifen: gefährdete AF lt. Landeserosionsschutz-verordnung; Uferrand bei Grünland: nur an- erkannte Projekte des Gewässer- & Naturschutzes

10.1.5: Extensive Grünlandnutzung

Gesamtbetriebl.:Einhaltung eines Viehbesatzes von 0,6 – 1,4 RGV/ha DGL im Jahresdurchschnitt. Verzicht auf Pflegeumbruch vor Neueinsaat. Keine Ausbringung mineral. Dünger, die Stickstoff enthalten; Verzicht auf PSM, Beregnung und Meliorationsmaßnahmen; Nutzung ≥ 1x jährlich

150 €/ha Negativattest der UNB für Lebensraumtypen in FFH-Gebieten

Informationen Nordrhein-Westfalen: Agrarumweltmaßnahmen

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Nordrhein-Westfalen

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland74

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Vertragsnaturschutz

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

10.1.6: Vertragsnaturschutz auf Ackerflächen

10.1.6.1: Extensive Nutzung von Äckern zum Schutz der Feldflora bevorzugt in Getreidekulturen

Verzicht auf PSM, mechan. und therm. Unkrautbekämp-fung; Verzicht auf flüssige organ. Düngemittel, Klär-schlamm sowie ätzende Düngemittel; Verzicht auf Untersaaten und Ablagerungen; ≥ 3-maliger Anbau von Getreide im Verpflichtungszeitraum. Zusätzl. Variante: Verzicht auf mineral. N-Dünger

765 €/ha1140 €/ha bei Verzicht auf mineral. N-Dünger

je nach PaketIn den Jahren in denen fruchtfolge- bedingt kein Getreide angebaut wird, erfolgt keine Auszahlung

Auswahl der Vertragsflächen durch UNB

10.1.6.2: Ext. Nutzung von Äckern zum Schutz der artenreichen Feldflur

Verpflichtungen je nach angestrebtem Schutzziel von der Naturschutzbehörde, sowohl Einzelverpflichtungen als auch Kombinationen (Verzicht auf Tiefpflügen / Tiefenlo-ckerung, Insektizide und Rodentizide; Ernteverzicht, doppelter Reihenabstand, Anlage von Ackerbrachen (Selbstbegrünung); Einsaat von Ackerflächen mit Rahmen- mischung bzw. Regiosaatgut ein- / mehrjährig etc.

Je nach Paket zw. 25 und 1980 €/ha

Auswahl der Vertragsflächen durch UNB

10.1.6.3: Umwandlung von Acker in Grünland

Ackerumwandlung mit Einsaat 590 €/ha konv. Saatgut; 890 €/ha RegioSaatgut

Auswahl der Vertragsflächen durch UNB

10.1.7: Vertragsnaturschutz auf Grünland

10.1.7.1: Aushagerung

Grünlandextensivierung ohne zeitl. Bewirtschaftungsein-schränkung als Weide oder Wiese: Verzicht auf Düngung und PSM, Pflegeumbruch; Nachsaat

maximale Dauer der Förderung 2 Bewilligungsperioden; i.d.R. keine Winterbeweidung (01.11. – 14.03.)

275 €/ha – 430 €/ha Auswahl der Vertragsflächen durch UNB

10.1.7.2: Extensive Weide- / Wiesennutzung

Verzicht auf flüssige organische Düngemittel, Geflügel-mist, Gärreste sowie chem.-synthet. N-Dünger, PSM, Pflegeumbruch

Zeitl. Begrenzung der zulässigen Pflege- u. Düngemaßnahmen im Frühjahr je nach Höhenlage bis zum 15.03. < 200 m ü. NN, bis zum 01.04. > 200 m ü. NN

380 €/ha – 680 €/ha Auswahl der Vertragsflächen durch UNB

10.1.8: Vertragsnaturschutz Streuobstwiesen und Hecken

10.1.8.1: Heckenpflege

Pflegemaßnahmen: auf den Stock setzen bzw. Auslichten; Reisigentfernung bzw. Aufschichtung für Benjeshecken; Nachpflanzung standortgerechter regionaler Arten; bei vorhandenen Saumstreifen mind. Einmalige Mahd innerhalb der Bewilligungsperiode mit Abfuhr des Mähgutes

Max. 0,50 – 0,80 €/lfd. m

Auswahl der Vertragsflächen durch UNB

Fortsetzung Informationen Nordrhein-Westfalen: Agrarumweltmaßnahmen

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Nordrhein-Westfalen

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Page 75: Beratungshandbuch - agrar.basf.de · 7 Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz BASF SE, Pfianzenschutz Deutschland 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte,

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland75

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Förderungskombinationen Nordrhein-Westfalen: Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen auf derselben Fläche

Vielfältige Kulturen im Ackerbau

Zwischenfrüchte Blühstreifen Uferrand- / Erosionsschutz-

streifen

Vertrags- naturschutz Ackerfläche

Vielfältige Kulturen im Ackerbau

Zwischenfrüchte x

Blühstreifen x/0

Uferrand- / Erosionsschutzstreifen x/0

Vertragsnaturschutz Ackerfläche x/0 x/0

X: Maßnahmen auf derselben Fläche kombinierbar X/0: Maßnahmen auf der Fläche kombinierbar, Prämien nur bei bestimmten Maßnahmen kombinierbar.

Weitere Infos zu Anlage von Blühflächen oder Blüh-streifen und zu den Saatmischungen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/acker-bau/zwischenfruechte/index.htm > Saatgutmischungen zur Anlage von Blühstreifen und Blühflächen

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Nordrhein-Westfalen

dargestellt sind nur Maßnahmen auf Äckern

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4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Übersicht Rheinland-Pfalz: Agrarumweltmaßnahmen EULLa

Acker Vertragsnatur-schutz Acker

Grünland Vertragsnaturschutz Grünland Weinbau

Saum- und Bandstrukturen im Ackerbaueinjähr. Begrünungsmischung 750 – 1000 €/ha (5 €/EMZ)mehrj. Begrünungsmischung 490 – 740 €/ha (5 €/EMZ)

Ackerwildkräuter 890 €/hazusätzl. später Stoppelumbruch 50 €/ha

Umweltschonende Grünlandbewirt-schaftung und tiergerechte Haltung auf Grünland- Extensive Bewirtschaftung des

gesamten DGL 110 €/ha- zusätzl. Extensivierung der

Tierhaltung 60 €/ha- zusätzl. Umwandlung von Acker

in Extensivgrünland 250 €/ha

Mähwiesen & Weiden 200 €/ha; zusätzl. Teilflächenbewirtschaftung 175 €/hazusätzl. ganzjähr. Beweidung 175 €/ha

Umweltschonende Bewirtschaftung der Steil- und Steilstlagen

Steillagen: 765 €/haSteilstlagen: 2.555 €/ha

Vielfältige Kulturen im Ackerbau90 €/ha (ÖL: 55 €/ha)

Lebensraum Acker 300 – 450 €/ha (3 €/EMZ); zusätzl. Ernteverzicht225 €/ha

Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz 140 €/ha

Artenreiches Grünland 250 €/ha; zusätzl. Teilflächenbewirtschaftung 165 €/ha; zusätzl. ganzjähr. Beweidung 125 €/ha

Biotechn. Pflanzenschutz-verfahren50 €/ha

Beibehaltung von Untersaaten und Zwi.- früchten über Winter 75 €/ha (ÖL: 45 €/ha)

Mähwiesen & Weiden, 4 Kennarten250 €/ha

Alternat. Pflanzenschutzverfahren Maiszünsler 40 €/ha

artenreiches Grünland, 8 Kennarten300 €/ha

Anlage von Gewässerrandstreifen 760 €/ha Umwandlung von Acker in arten- reiches Grünland 420 – 745 €/ha

Umwandlung von Acker in Grünland350-600 €/ha (5 €/EMZ)

Vertragsnaturschutz Weinbau Obstbau Vertragsnaturschutz Streuobst Ökologischer Landbau

Freistellung 580 – 740 €/haOffenhaltungspflege 370 – 490 €/ha

Alternative PflanzenschutzverfahrenApfelwickler: 200 €/haMechan. Barrieren gegen Schädlinge200 – 345 €/ha

5,00 – 6,50 €/Baumschnitt; 65 €/Sanierungsschnitt; 50 €/Streuobstbaumpflanzung;Anlage Lesesteinhaufen: 30 €

Einführung / Beibehaltung200 – 930 €/ha + Kontrollkostenzuschuss

4.3.9 Rheinland-Pfalz: EULLaSeit Juli 2014 können Anträge zur Förderung des Vertragsnatur- schutzes und weiterer Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie des ökologischen Landbaus (Übersicht Rheinland-Pfalz) im Rahmen des neuen Entwicklungsprogramms EULLa gestellt werden.

Rheinland-Pfalz hat sich entschieden, die Landwirte bei der Umsetzung des Greening zu unterstützen und eine Anrech-nung von AUKM auf das Greening zu ermöglichen.

Grundsätzlich anrechenbar sollen alle AUKM-Flächen mit Zwi-schenfruchtanbau und alle Flächen mit Saum- und Bandstruk-turen sowie Leguminosen in Reinsaat. Der Verpflichtungszeit-raum für alle Agrarumweltmaßnahmen beträgt 5 Jahre. Die Möglichkeiten der Kombination von Maßnahmen gilt es vor der Antragstellung zu klären.

Link zum Förderprogramm und ggf. aktuellen Informationen: www.pflanzenbau.rlp.de > Service > Agrarumweltprogramme > EULLa

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Rheinland-Pfalz: EULLa

EMZ: Ertragsmesszahl; ÖL: ökologischer Landbau, DGL: Dauergrünland

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Page 77: Beratungshandbuch - agrar.basf.de · 7 Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz BASF SE, Pfianzenschutz Deutschland 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte,

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland77

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Ackerbau

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

B30 – Anlage von Gewässerrandstreifen

Streifen von 6 – 30 m Breite (entlang des Gewässers) mit standortgerechter, an extensive Bewirtschaftung angepasster Grünlandmischung (≥ 3 ausdauernde Grasarten, Gräseranteil ≥ 80 %, Leguminosenanteil < 20 % Leguminosen). Keine Düngung, keine PSM; min. 1 Nutzung / Jahr.

Saat im Verpflichtungsjahr bis spätestens 15.5.

760 €/ha/Jahr nur auf AF zulässig, die unmittelbar an das Flurstück eines Gewässers I., II. oder III. Ordnung angrenzen

Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter

Auf ≥ 5 % der AF (ohne Greening-Fläche), alle einbezogenen, mit Sommerungen bestellten Flächen dürfen ausschließl. mit Zwi.-fruchtanbau und / oder Untersaaten bewirtschaftet werden. Vorgegebene Pflanzenarten und Mindestsaatstärken; Abfuhr des Aufwuchses bei Zwi-früchten nicht zulässig, bei Untersaaten erlaubt. Ext. Beweidung mit Schafen / Ziegen erlaubt.

Zwischenfrüchte: Ansaat bis 15.9., Untersaaten: Ansaat bis 1.6. in der Vorkultur (Mais bis 30.6.); Bodenbearbeitung frühestens ab 16.2. des Folgejahres;

75 €/ha/Jahr 45 €/ha bei ökologi-scher Wirtschaftsweise

Landesweit; auf jährlich wechselnden Einzelflächen mit Sommerungen

Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau

Anlage auf max. 10 % der AF; Breite des Streifens 5 m – 20 m oder ganze Flurstücke ≥ 1 ha; Einsaat mit vorgegebener Begrünungsmischung oder Pflege nach Anerkennung Folgeverpflichtung, keine Düngung, keine PSM

Bodenbearbeitung / Saat einjähr. Mischungen zwischen 1.3. und 15.5. per Drillsaat; Saat mehrjähr. Begrünungsmischungen bis 15.5. des 1. Verpflichtungsjahres per Drillsaat; bei mehrjähr. Mischungen jährl. in der Zeit vom 1.9. – 30.10. 50 % max. 70 % der Fläche mähen / mulchen

390 – 640 €/ha bei Anerkennung Folgeverpflichtung, 750 – 1.000 €/ha bei jährl. Neueinsaat i.A. der EMZ 490 – 740 €/ha bei mehrjähr. Neueinsaat i. A. der EMZ

Landesweit; auf jährlich wechselnden Einzelflächen mit Sommerungen

Umwandlung von Acker in Grünland

Umzuwandelnde AF darf in den letzten 3 Jahren nicht als Grünland genutzt worden sein. Einsaat mit standortgerechter, extensiver Grünlandmischung (≥ 3 ausdauernde Grasarten, Gräseranteil ≥ 80 %, max. 20 % Leguminosen); Grünland muss mind. 1x / Jahr durch Mahd oder Beweidung genutzt werden.

Ansaat der Begrünungs- mischung 1. Verpflichtungsjahr bis spätestens 15.5.

350 – 600 €/ha je nach EMZ (5€/EMZ)

landesweit

Vielfältige Kulturen

Anbau von ≥ 5 verschiedene Fruchtarten, Anbauanteil/Fruchtart 10 % – 30 %. Anteil Leguminosen / -Gemenge ≥ 10 % der AF.

90 €/ha förderfähige Ackerfläche

landesweit

Informationen Rheinland-Pfalz: Agrarumweltmaßnahmen EULLa

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Rheinland-Pfalz: EULLa

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland78

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Ackerbau

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

Vertragsnaturschutz Acker – Ackerwildkräuter

Breite des Streifens 5 m – 20 m oder Fläche bis 2 ha. In mind. 3 Verpflichtungsjahren muss Getreide mit dem Ziel der Beerntung auf dem Schutzstreifen angebaut werden. Jährl. krumentiefe Bodenbearbei-tung auf dem gesamten Schutzstreifen. Keine Düngung, keine PSM.

kein Flächenwechsel; Stoppelum-bruch ab 1.9.; Zusatzförderung: Stoppelumbruch ab 1.10.Empfehlung ohne Förderung: Anlage Lerchenfenster

890 €/ha; Zusatzförde-rung später Stoppelum-bruch 50 €/ha

landesweit

Vertragsnaturschutz Acker – Lebensraum Acker

Schutz-, Brut- und Rückzugsflächen sind streifenför-mig in Getreideflächen anzulegen und mit Sommer- oder Wintergetreide einzusäen. Breite 5 – 20 m oder Fläche bis 1 ha. Saatstärke ist gegenüber der Restfläche zu halbieren oder Reihenabstand zu verdoppeln (≥ 20 cm Abstand)

Flächenwechsel möglich; Stoppe-lumbruch ab 1.9.; Zusatzmodul in Absprache: Stoppelumbruch nicht vor dem 1.3. des FolgejahresEmpfehlung ohne Förderung: Anlage Lerchenfenster

300 – 450 €/ha (3 €/EMZ)Zusatzförderung Ernteverzicht 225 €/ha

landesweit

Grünland

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen

Mind. 1x / Jahr Mahd oder Beweidung; Bewirtschaftung der Hauptfutterfläche mit durchschnittl. 0,3 – 1,4 RGV/ha* Jahr; ausschließl. Verwendung von Grundfutter aus eigener Erzeugung; kein Zukauf von Mais (Ausnahme > 50 % Milchkühe);

Zusatzmodul: Bewirtschaftung Hauptfutterfläche mit max. 1,0 RGV/ha im Durchschnitt des Jahres;

Zusatzmodul: Umwandlung von ≥ 1 ha Ackerland in Grünland

110 €/ha

Zusatzmodule:60 €/ha Extensivierung der Tierhaltung

250 €/ha Umwandlung Ackerland in Grünland

landesweit: Betriebe, die ≥ 10 ha Grünland mit Rindern, Pferden, Schafen oder Ziegen bewirtschaften

Fortsetzung Informationen Rheinland-Pfalz: Agrarumweltmaßnahmen EULLa

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Rheinland-Pfalz: EULLa

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland79

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Fortsetzung Rheinland-Pfalz: Agrarumweltmaßnahmen EULLa

Weinbau

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau

Es dürfen nur die in der jew. gültigen Anlage biotechn. Pflanzen- schutzverfahren – Traubenwicklerbekämpfung“ aufgeführten PSM gemäß der Vorgaben der jew. Gebrauchsanleitung oder der staatl. Weinbauberatung eingesetzt werden.

Verpflichtungszeitraum: 5 Jahre

50 €/ha Weinbaugebiete;

Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau

Erosionshemmende Maßnahmen (Begrünungseinsaat, Selbstbegrünung oder Bodenbedeckung mit organ. Material); keine Entfernung von Trockenmauern; nur raubmilben- schonende Spritzfolgen, Verwendung vorgegebener PSM; Traubenwicklerbekämpfung mit Pheromonen

Erosionshemmende Maßnahmen zwischen dem 1.10. und dem 31.3.

765 €/ha Steillagen; 2555 €/ha Steilstlagen

bestockte Steil- und Steilstlagenrebflächen

Weitere Infos zu Anlage von Blühflächen oder Blüh-streifen und zu den Saatmischungen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.eler-eulle.rlp.de

sowie

http://www.agrarumwelt.rlp.de/Internet/global/inetcntr.nsf/dlr_web_fullxsp?src=74YIPD31AI&p1=6C0576O6UP&p3=B-0M2ASUNS3&p4=V3T2DV1CT7

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Rheinland-Pfalz: EULLa

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland80

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

4.3.10 Saarland

Das Saarland schließt eine Förderung im Rahmen der Agrar-umwelt- und Klimamaßnahmen aus, wenn ein Antragsteller im Rahmen des Greenings an entsprechenden Maßnahmen teil-nimmt. In den Flächennutzungsnachweisen sind Greening-Flä-chen und Agrarumwelt-Flächen unterschiedlich codiert, und jeder einzelne Antrags-Fall muss eine Plausibilitätsprüfung durchlaufen. Dadurch ist ausgeschlossen, dass für die gleiche Fläche sowohl eine Greening-Anrechnung als auch eine ELER-Förderung gewährt wird.

Vertragsverpflichtungen belaufen sich generell über 5 Jahre. Antragsfrist ist der 15. Mai. Aus verwaltungsökonomischen Gründen und im Sinne einer Wirksamkeit der Maßnahmen (Vermeidung von Mitnahmeeffekten) wird eine Bagatellgrenze in Höhe von 300 €/Jahr (Gesamtbetrag öffentliche Mittel) in Summe aller beschriebenen Teilmaßnahmen festgelegt. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die mögliche jährliche Förderung diesen Betrag übersteigt.

Link zum Förderprogramm und ggf. aktuellen Informationen:www.saarland.de > Themenportale > Landwirtschaft & ländl. Raum > Landwirtschaft > AUKM

Übersicht Saarland: Agrarumweltmaßnahmen

Ökologischer Landbau Acker Grünland Streuobst

Einführung / Beibehaltung189 – 855 €/ha+ Kontrollkostenzuschuss

Beibehaltung von Zwischen-früchten oder Untersaaten über den Winter75 €/ha (ÖL: 45 €/ha)

Ext. Bewirtschaftung von pflanzengenetisch wertvollem DGL 105 €/ha; bei Extremstandorten 208 €/ha; + ggf. zusätzl. Auflagen mit 30 – 91 €/ha

Förderung extensiver Obstbestände6,50 € / Baumschnitt55 € / Baumpflanzung

Integration naturbetonter Strukturelemente in der Feldflur (überjähr. Bühmischungen)600 €/ha

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Saarland

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland81

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Informationen Saarland: Agrarumweltmaßnahmen

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter

Zulässig sind alle herkömml. Kulturarten des Zwischen-fruchtanbaus in Reinsaat oder Mischungen, wobei Leguminosen nur in Mischungen mit einem Anteil von ≤ 20 Gewichts-% ausgebracht werden dürfen. Anbau auf mindestens 5 % der Ackerfläche.

Nutzung / Beweidung / Umbruch / Bodenbearbeitung ab Aussaat frühestens ab 16.2. des Folgejahres

75 €/ha/Jahr landesweit

Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur

Ansaat standortangepasster Pflanzenmischungen (Verwendung der zugelassenen Saatgutmischungen); nach Ernte der vorausgehenden Hauptkultur ist auf Düngung und PSM zu verzichten. Verlegung der Blühflächen in gleichem Umfang auf andere AF ab dem 2. Jahr möglich. Keine Nutzung des Aufwuchses. Anlage auf ≤ 25 % oder 5 ha, jew. max. 2 ha / Schlag bei einer Mindestgröße von 0,10 ha pro beantragtem Schlag.

Einsaat der Blühflächen bis 31.05. des Antragsjahres; nach Ablauf des 5-jähr. Verpflich-tungszeitraums; Umbruch nicht vor dem 16.02. Sofern die Blühflächen an andere Stellen verlegt werden sollen, ist der Aufwuchs bis zum 15.02. des Folgejahres stehen zu lassen

600 €/ha

Extensive Bewirtschaftung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation

keine wendende / lockernde Bodenbearbeitung; keine PSM- Kombination ext. Bewirtschaftung best. DGL-Flächen

oder anderer beweidbarer Flächen durch Verzicht auf mineral. N-Düngung (nur in Kombination mit der Förderung ext. Obstbestände)

- umweltgerechte Bewirtschaftung best. DGL-Flächen oder anderer beweidbarer Flächen durch Nutzungs- beschränkungen nach Vorgabe des Ministeriums für Umwelt & Verbraucherschutz, max. 1,5 GV

Verzicht auf Pflegemaßnahmen (Walzen, Schleppen), Mahd, Nachsäen oder Düngerausbrin-gung vom 1.3. bis 14.6.

105 €/ha/Jahr

195 €/ha (+ 30 – 91 €/ha bei Erfüllung weitererBewirtschaftungs- auflagen)

Vorhandensein schützenswerter Arten oder Lebensräume

Förderung extensiver Obstbestände

Mind. 1 sachgerechter Erhaltungsschnitt im Verpflich-tungszeitraum (bis Ende 3. Verpflichtungsjahr); keine Beseitigung von Bäumen; regelm. Bewirtschaftung bzw. Pflege unter und zwischen den Bäumen

6,50 € / gepflegtem Baum; max. 690 €/ha; 55 € / gepflanztem Baum (einmalig)

Weitere Infos zu Anlage von Blühflächen oder Blüh-streifen und zu den Saatmischungen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.saarland.de/8346.htm > Blühflächen

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Saarland

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland82

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

4.3.11 Sachsen: AUNaP

Sachsen hat eine Kombination von Fördermaßnahmen aus der 1. und 2. Säule, also von ökologischen Vorrangflächen mit Maßnahmen aus dem Sächsischen Agrarumwelt- und Natur-schutzprogramm AUNaP, generell ausgeschlossen. Lediglich die AUM-Maßnahme „klima- und gewässerschonende Stick-stoffdüngung“ darf auch auf als öVF ausgewiesenen Flächen beantragt werden. Für alle anderen Maßnahmen ist eine strikte Trennung vorge-sehen. Es ist also nicht möglich, etwa die öVF „Feldrand“ mit der AUM „Blühflächen“ zu kombinieren.

Als Zuwendungsvoraussetzung für Agrarumweltmaßnahmen sind auf mindestens 5 ha sächsischer Ackerfläche des Betrie-bes mit Winter-Getreide oder Winter-Raps zusätzliche Fahr-gassen als Feldlerchenstreifen (nur Winter-Getreide) oder Feld-lerchenfenster anzulegen (ausgenommen sind Antragsteller mit einer betrieblichen Ackerfläche in Sachsen von weniger als 80 ha sowie anerkannte Betriebe des ökologischen Land-baus). Diese Verpflichtung gilt ab dem Antragsjahr 2016. Der Verpflichtungszeitraum für alle Maßnahmen beträgt grund-sätzlich 5 Jahre.

Für die Maßnahmen AL2 (Streifensaat / Direktsaat) und AL5a (Selbstbegrünte einjährige Brache) ist im Jahr vor der eigentli-chen Antragstellung eine Vorankündigung mit Hilfe der Antrags-CD des Vorjahres notwendig.

Grundsätzlich dürfen auf einem Schlag in einem Jahr maximal

zwei miteinander kombinierbare Ackerland-Vorhaben bean-tragt werden. Bei diesen Vorhabenkombinationen werden, bei Erfüllung aller sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen und Auflagen, beide Prämien in voller Höhe gezahlt.

Weitere Informationen zu den Bedingungen der Maß-nahmenförderung und der Kombination von Maßnah-men finden sich hier: ausschnittsweise in der Übersichtstabelle Förderungskombi-nationen Sachsen.

Link zum Förderprogramm und ggf. aktuellen Informationen:www.smul.sachsen.de > Landwirtschaft > Förderportal > Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK/2015) oder www.smul.sachsen.de/lfulg

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Sachsen: AUNaP

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland83

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Acker Grünland Ökologischer Landbau

AL1: Grünstreifen auf Ackerland313 €/ha

GL1: Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorie-rung, jährl. Nachweis- mind. 4 Kennarten: 176 €/ha- mind. 6 Kennarten: 289 €/ha- mind. 8 Kennarten: 361 €/ha

ÖBL: 230 – 890 €/ha+ Kontrollkostenzuschuss

AL2: Streifensaat / Direktsaat80 €/ha

GL2: Biotoppflegemahd mit Erschwernis a – e) Mahd 1x jährlich, 5 Erschwernisstufen

356 €/ha – 4.932 €/ha f – h) Mahd 2x jährlich, 3 Erschwernisstufen

511 – 2.813 €/ha

AL3: Umweltschonende Prod.-verfahren des Ackerfutter- & Leguminosenanbaus 244 €/ha

GL3: Bracheflächen & -streifen im Grünland 450 €/ha

AL4: Anbau von Zwischenfrüchten78 €/ha

GL4: Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidunga) Hütehaltung / Beweidung mit Schafen und / oder Ziegen

342 €/ha / 413 €/hab) Beweidung mit Rindern und / oder Pferden

219 €/ha / 339 €/ha

AL5a/b: Selbstbegrünte Brachen- einjährig 747 €/ha- mehrjährig 607 €/ha

GL5: Spez. artenschutzgerechte Grünlandnutzung, ≥ 2 Nutzungen / Jahra) 1. Mahd ab 01.06.: 330 €/hab) 1. Mahd ab 15.06.: 331 €/ha

AL5c/d: Blühflächen- einjährig 831 €/ha- mehrjährig 835 €/ha

GL5c: ≥ 1 Nutzung/Jahr, 1. Nutzung als Mahd ab 15.07.: 449 €/ha

AL6a: Naturschutzgerechte Bewirtschaf-tung für wildkrautreiche Äcker662 €/ha

GL5d: ≥ 2 Mähnutzungen / Jahr, Nutzungspause: 359 €/ha

AL6b: Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur581 €/ha

GL5e: Spez. artenschutzgerechte Grünlandnutzung, Staffelmahd57 €/ha

AL7: Überwinternde Stoppel 100 €/ha

Übersicht Sachsen: Agrarumweltmaßnahmen AUNaP

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Sachsen: AUNaP

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Page 84: Beratungshandbuch - agrar.basf.de · 7 Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz BASF SE, Pfianzenschutz Deutschland 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte,

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland84

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Ackerbau

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

AL 1: Grünstreifen auf Ackerland (Gewässerschutz)

≥ 6 m Grüntreifen mit Ackerfuttersaaten, 0,3 ha Mindest-schlaggröße, Mindestbreite 6 m, keine Dünger- und Pflanzen-schutzmitteleinsatz; Nachsaat bei Bestandslücken

dauerhafte (5-jährige) Begrünung / Bewirtschaftung

313 EUR/ha landesweit

AL 2: Streifensaat / Direktsaat (Gewässerschutz)

Direktsaat oder Streifenbearbeitung (d. h. Bodenbearb. von Streifen vor Aussaat) auf mind. einem Schlag des Betriebes (Rotation im Betrieb möglich), 0,3 ha Mindestschlaggröße

80 €/ha landesweit

AL 3: Umweltschonender Ackerfutter- und Leguminosenanbau (Gewässerschutz)

Anbau von ≥ 10 % der betriebl. AF mit Ackerfutter und / oder Leguminosen in Reinsaat oder Gemischen, mind. 3 ha im Betrieb, 0,3 ha Mindestschlaggröße

244 €/ha landesweit

AL 4: Anbau von Zwischenfrüchten/Untersaaten (Bodenschutz)

Jährl. Anbau von Zwischenfrüchten und / oder Untersaaten sowie Beantragung auf ≥ 5 % der betrieblichen AF in SN; 0,3 ha Mindestgröße

Umbruch (mechan.) erst ab 16.02. des Folgejahres

78 EUR/ha Förderung nur außerhalb WSG

AL 5a: Selbstbegrünte einjährige Brache (Biodiversität)

Jährl. mechan. Herstellung einer Schwarzbrache mit Selbstbegrünung auf mind. 1 Schlag im Betrieb (Rotation möglich)

Jährl. mechan. Herstellung einer Schwarzbrache mit Selbstbegrünung bis 15.02; Bewirtschaftungspause vom 16.02. bis 15.09.

747 €/ha landesweit

AL 5b: Selbstbegrünte mehrjährige Brache (Biodiversität)

Mehrjährige Selbstbegrünung, Pflege (Mahd + Beräumung, Mulchen oder Beweidung) höchstens alle 2 Jahre, kein Umbruch im Verpflichtungszeitraum, kein Dünger, keine PSM

Bewirtschaftungspause vom 16.02. bis 15.09.; Pflege alle 2 Jahre im Zeitraum vom 16.9. bis 15.02.

607 €/ha landesweit

AL 5c: mehrjährige Blühflächen (Biodiversität)

Artenzusammensetzung gemäß Vorgabe Nachweis per Saatgutbeleg); kein Umbruch im Verpflichtungszeitraum, Nachsaat außerhalb Bewirtschaftungspause möglich

Bewirtschaftungspause 16.02. – 15.09., Aussaat und eventl. Schröpfschnitt unabhängig davon im 1. Verpflich-tungsjahr möglich

835 €/ha landesweit

AL 5d: einjährige Blühflächen (Biodiversität)

Artenzusammensetzung gemäß Vorgabe; jährl. Nachweis von ≥ 6 einjährigen Arten aus vorgegebener Artenliste, jährl. Ansaat auf mind. einer Fläche / Betrieb (Rotation möglich)

Bewirtschaftungspause nach Aussaat bis 15.09.

831 €/ha landesweit

Informationen Sachsen: Agrarumweltmaßnahmen AUNaP

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Sachsen: AUNaP

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland85

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Ackerbau

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

AL 6a: Naturschutzgemäße Ackerbewirtschaftung – für wildkrautreiche Äcker (Biodiversität)

Getreideanbau auf ≥ 0,3 ha Fläche, keine Untersaaten (ortsfeste Maßnahme); kein Anbau von Mais, Raps, Sonnenblumen oder Hirse, Verzicht auf Einsatz von chem.-synth. Dünger und PSM

mind. alle 2 Jahre Getreideanbau beginnend im 1. Verpflichtungs-jahr; Stoppelbearbeitung nach 15.09., keine mechan. Unkraut- bekämpfung nach Aussaat bis 15.9.

662 €/ha landesweit

AL 6b: Naturschutzgemäße Ackerbewirtschaftung – für Vögel der Feldflur (Biodiversität)

Jährl. Anbau von Getreide oder Erbsen (kein Mais oder Hirse) auf einem Schlag im Betrieb, fakultativ wechselnde Maßnahmenfläche (Rotation möglich), Verzicht auf Einsatz von Dünger und PSM

keine mechan. Unkrautbekämp-fung ab Aussaat bis 15.9., Stoppelbearbeitung ab 16.9.

581 €/ha landesweit

AL 7: überwinternde Stoppel (Biodiversität)

Belassen der Stoppel und Ernterückstände nach Ernte bis Winter; mind. ein Schlag jährl. im Betrieb, ≥ 0,3 ha Schlaggröße, Verzicht auf Dünger, PSM und mechan. Bearbeitung nach Ernte bis Stoppelumbruch nach Getreide (außer Mais), Ölsaaten, Hackfrüchten, Körnerleguminosen

Stoppel bis 15.02. des Folge- jahres; Verzicht PSM, Dünger

100 €/ha landesweit

Grünlandmaßnahmen

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

GL 1: Artenreiches Grünland: Ergebnisorientierte Honorierung (Biodiversität)

Jährlicher Nachweis von a) ≥ 4 Kennarten b) ≥ 6 Kennartenc) ≥ 8 Kennarten

aus Artenkatalog; mind. 0,3 ha, mind. 1 Mahd / Jahr

freie Entscheidung bei Bewirtschaftung, aber vorab Festlegung zu Kennartenstufe (Artenan-zahl) zwingend erforderlich und später bindend

a) 176 €/hab) 289 €/hac) 361 €/ha

Förderkulisse

GL 2: Biotoppflegemahd mit Erschwernis (Biodiversität / Naturschutz)

1. mind. einmal jährl. Mahd mit Beräumung und Abtransport des

Mähgutes bei 5 Erschwernisgraden

2. mind. zweimal jährl. Mahd mit Beräumung und Abtransport des Mähgutes bei 3 Erschwernisgraden;

≥ 0,1 ha Schlaggröße; Verzicht auf N-Düngung, PSM, Beweidung und Nach- und Übersaaten

nur bei Option 2,:Abschluss der 1. Mahd einschl. Beräumung und Abtransport des Mähgutes bis 15.07.

1x Mahd; 5 Erschwernisstufen: a) gering: 356 €b) mittel: 567 € c) hoch: 1.682 €d) sehr hoch: 2.924 €e) extrem hoch: 4.932 €/ha;

2x Mahd, 3 Erschwernisstufen:f) 511 € g) 782 €h) 2.813 €/ha

Förderkulisse

Fortsetzung Informationen Sachsen: Agrarumweltmaßnahmen AUNaP

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Sachsen: AUNaP

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Page 86: Beratungshandbuch - agrar.basf.de · 7 Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz BASF SE, Pfianzenschutz Deutschland 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte,

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland86

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Grünlandmaßnahmen

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

GL 3: Brachflächen und -streifen im Grünland (Biodiversität / Naturschutz)

Brachflächen / -streifen im genutzten Grünland; ≥ 0,1 ha Schlaggröße; Verzicht auf N-Düngung und PSM

alle 2 Jahre Pflegeschnitt zw. 15.08. bis 15.11., erstmals im 2. Verpflichtungsjahr

450 €/ha Förderkulisse

GL 4a: Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und Ziegen (Biodiversität)

≥ eine Weidenutzung / Jahr, weitere Nutzungen als Mahd möglich, Verzicht auf N-Düngung, PSM, Nach- und Übersaaten; keine Zufütterung außer Mineralstoffe, ≥ 0,1 ha Schlaggröße

- 342 €/ha; 413 €/ha auf nicht DZ-berechtigten Flächen

Förderkulisse

GL 4b: Naturschutzgerechte Beweidung mit Pferden und / oder Rindern (Biodiversität)

≥ eine Weidenutzung / Jahr, weitere Nutzungen als Mahd möglich, Verzicht auf N-Düngung, PSM, Nach- und Übersaaten; keine Zufütterung außer Mineralstoffe, ≥ 0,3 ha Schlaggröße

- 219 €/ha; 339 €/ha auf nicht DZ-berechtigten Flächen

Förderkulisse

GL 5a: spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung (Biodiversität)

Zwei Nutzungen / Jahr; keine N-Düngung, kein PSM- Einsatz; keine Ein- und Übersaaten

bis spätestens 31.07.2. Nutzung als Mahd oderBeweidung bis 31.10.

330 €/ha Förderkulisse

GL 5b: spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung (Biodiversität)

Zwei Nutzungen / Jahr; keine N-Düngung, kein PSM- Einsatz; keine Ein- und Übersaaten

Erste Nutzung als Mahd bis spätestens 31.07.; 2. Nutzung als Mahd oder Beweidung bis 31.10.

331 €/ha €/ha Förderkulisse

GL 5c: spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung (Biodiversität)

Eine Nutzung / Jahr als Mahd mit Abtransport Mähgut; Verzicht auf N-Düngung, PSM; Ein- und Übersaaten

Nach 15.7. bis 31.10. 449 €/ha Förderkulisse

GL 5d: spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung (Biodiversität)

Zwei Mähnutzungen / Jahr; keine N-Düngung, kein PSM-Einsatz; keine Ein- und Übersaaten

Erste Nutzung als Mahd bis 10.6.; Bewirtschaftungspause: 11.06. – 31.08., 2. Mähnutzung ab 01.9. – 31.10.

359 €/ha Förderkulisse

GL 5e: spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung (Biodiversität)

Mind. eine Mähnutzung mit Beräu-mung und Abtransport in Form einer Staffelmahd mit Abstand von 2 Wochen, bei jeder Teilmahd ca. 50 % der Fläche mähen; Durchfüh-rung auf mind. einem GL-Schlag / Betrieb

Erste komplette Beräumung bis 15.06.

57 €/ha Förderkulisse

Fortsetzung Informationen Sachsen: Agrarumweltmaßnahmen AUNaP

Die Beantragung von Vorhaben der Vorhabengruppe Grünland (GL) ist nur in einer spezifischen Förderkulisse möglich. Angebotene Vorhaben sind entweder auf dem gesamten Feldblock zulässig oder nur in bestimmten Bereichen des Feldblocks. Die Kulisseninformation kann auf der Antrags-CD über das Info-Tool angezeigt werden.

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Sachsen: AUNaP

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Page 87: Beratungshandbuch - agrar.basf.de · 7 Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz BASF SE, Pfianzenschutz Deutschland 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte,

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland87

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Förderungskombinationen Sachsen: Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen auf derselben Fläche im AUNaP

AL1 AL2 AL3 AL4 AL5a/b AL5c/d AL6a/b AL 7

A1

A2

A3 x

A4 x

AL5a/b

AL5c/d

AL6a/b

A7 x x x

X: Maßnahmen auf derselben Fläche kombinierbar

Weitere Infos zu Anlage von Blühflächen oder Blüh-streifen und zu den Saatmischungen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3313.htm > Informationen zu Vorhaben > Ackervorhaben AL. 5c – Mehr-jährige Blühflächen

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Sachsen: AUNaP

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland88

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

4.3.12 Sachsen-Anhalt

Eine Kombination von ökologischen Vorrangflächen und Agrarumweltmaßnahmen ist möglich.

Die Antragstellung erfolgt bei dem zuständigen Amt für Land-wirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) bis zum 15. Mai eines Jahres.

Die Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Agrarumwelt- und weiteren Fördermaßnahmen zeigt die Übersicht in Förde-rungskombinationen Sachsen-Anhalt.

Link zum Förderprogramm und ggf. aktuellen Informationen:https://mule.sachsen-anhalt.de/verzeichnis-daten/themen/landwirtschaft/agrarumweltmassnahmen/agrarumweltmassnahmen/

Informationen und Formulare zum Greening und Fördermaßnahmen:http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/;jsessio-nid=58C15A76DCCC2CBD69DCFC667CDC15D2.jp25?quel-le=jlink&query=VVST-782000-MLU-20141028-SF&psml=bs-sahprod.psml&max=true#ivz40

Übersicht Sachsen-Anhalt: Agrarumweltmaßnahmen

MSL C: Nachhaltige Produktionsverfah-ren auf Ackerland

MSL A: Ökologische Anbauverfahren

MSL Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland

FNL Naturschutzge-rechte Bewirtschaf-tung von Dauergrün-land und anderen beweidbaren Flächen

MSL Förderung besonders nachhalti-ger Verfahren bei Dauerkulturen

C1: Vielfältige Kulturen im Ackerbau 90 €/ha (55 €/ha bei ÖL)

Einführung/Beibehaltung 273 - 975 €/ha+ Kontrollkostenzuschuss

D1: Verzicht mineral. N-Düngung150 €/ha

Erstmahd bis zum 15.06. und Zweitnutzung ab 1.9. als Mahd oder Beweidung180 €/ha

Förderung von extensi-ven Obstbeständen 6,50 €/Baum

C2: Beibehaltung von Zwischenfrüchten über Winter 75 €/ha (45 €/ha bei ÖL)

D2: 10 % Schonflächen220 €/ha

Erstnutzung als Mahd nach dem 15.7.300 €/ha

C3: Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten (Direktsaat- / Direktpflanz-verfahren)65 €/ha

D3: Absenkung der Beweidungsdichte220 €/ha

Beweidung mit Schafen und / oder Ziegen450 €/ha

C4: Anlage von Strukturelementen- Mehrjähr. Blühstreifen /

-flächen: 850 €/ha- Einjähr. Blühstreifen /

-flächen: 670 €/ha- Schonstreifen: 670 €/ha

D4: Beweidung mit Schafen & Ziegen285 €/ha

Beweidung mit Rindern450 €/ha

FNL: Hamsterschutz in ausgewählten Gebieten287 €/ha

Ausgleichszahlungen Natura 2.000 – Einschränkung Düngung auf Grünland 130 – 200 €/ha

FNL: Ausbringung von festem Wirtschaftsdün-ger aus Haltung auf Stroh: 62 €/ha

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Sachsen-Anhalt

MSL: markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung; FNL: Freiwillige Naturschutzleistung

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland89

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Informationen Sachsen-Anhalt: Agrarumweltmaßnahmen

MSL: Markt- und standortangepasste Landwirtschaft

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

C1: Vielfältige Kulturen im Ackerbau

5 Hauptfruchtarten; 10 % – 30 % einer Hauptfruchtart, bei Raufutter-gemengen, die Leguminosen enthalten, max. 40 % der AF; max. 66 % Getreide, mind. 10 % Leguminosen oder Gemenge (50 % Masseanteil Leguminosen im Saatgut)

90 €/ha

C2: Beibehaltung von Zwischenfrüchten über Winter

Auf mind. 5 % der AF sind Zwischenfrüchte anzubauen, Start- düngung ist zulässig, keine PSM

Kein Umbruch vor dem 15.2. 75 €/ha

C3: Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten (Direktsaat- und Direktpflanzverfahren)

Direktsaat / Direktpflanzverfahren in allenfalls streifenweise bearbeite-tem Boden direkt nach Ernte der Vor- / Zwischenfrucht. Pflanzenreste verbleiben als Mulch zwischen Streifen. Nach Zwischenfrucht nur Abschlegeln zulässig.

65 €/ha Kulissenbe-zug (CCwas-ser 1 und 2, CCwind)

C4: Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur

C41: Mehrjährige Blühstreifen, Blühflächen bis 2,5 ha

Breite ≥ 5 m, max. 20 % des Gesamtschlags; 5 mehrjähr. Saatgut- mischungen für versch. Standorte; erneute Bestellung möglich, auch mit Pflugeinsatz; keine Anwendung von N-Dünger und PSM; Pflegemaßnahmen nach Richtlinie zulässig; keine Nutzung des Aufwuchses.

Aussaat bis Mitte / Ende April;Umbruch frühestens ab dem 15.10.

850 €/ha

C42: einjährige Blühstreifen

Breite ≥ 5 m, ≤ 20 % des Gesamtschlags; jährl. Bestellung mit ≥ 6 Mischungspartnern für blütenreiche Bestände; Pflegemaßnah-men nach Richtlinie zulässig; kein Einsatz von N-Dünger und PSM; jährl. Wechsel der Fläche möglich, aber auf ≥ 30 % des Streifens ist Winterruhe einzuhalten; keine Nutzung des Aufwuchses.

Aussaat bis Ende April; Umbruch nach dem 15.10. möglich, aber auf mindestens 30 % des Streifens ist eine Winterruhe einzuhalten (Beseitigung erst ab dem 15.2).

670 €/ha

C43: Schonstreifen

Im ersten Jahr Verzicht auf jegliche Bestellung (Selbstbegrünung) und Pflege, dann Wechsel der Fläche oder Pflege möglich. Sonst: analog C42

Umbruch nach dem 15.10. möglich, aber auf mind. 30 % des Streifens ist eine Winterruhe einzuhalten (Beseitigung ab dem 15.2).

670 €/ha (ebenfalls mit öVF kombinierbar)

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Sachsen-Anhalt

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland90

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

MSL: Markt- und standortangepasste Landwirtschaft

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

D: Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen

Teil D1: Verzicht auf Stickstoffdünger (Ergänzung: mit Schonflächen)

Dauergrünland u. Heiden; Verzicht auf mineral. N-Düngung, PSM; keine lockernde Bodenbearbeitung; Walzen, Schleppen, Nachsaat zulässig

150 €/ha

D2: 10 % Schonflächen (Ergänzung D1)

Ergänzung: Verzicht der 1. Schnittnutzung auf einer Schonfläche von 10 % des Schlags

220 €/ha

D3: Absenkung der Beweidungsdichte und Ausschluss intensiver Portionsweide (Ergänzung D1)

Beweidung mit max. 1 RGV; keine intensive Portionsweide; keine Zufütterung (ganzjähr. Dauerstandweide); zusammenhängende Fläche

220 €/ha

E: Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen: Förderung extensiver Obstbestände

Hochstämme (≥ 1,40 m); Bestandsdichte von max. 100 Bäume/ha; ein Erhaltungsschnitt in 5 Jahren; Nachweis der fachl. Qualifikation des Ausführenden; regelmäßige Bewirtschaftung unter und zwischen den Bäumen, eine Förderung des Unterwuchses nach Teil D oder FNL bleibt unbenommen

6,50 €/Baum*Jahr

FNL: Freiwillige Naturschutzleistungen

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland

Anbau von Durum, Dinkel, W-Getreide, Triticale, Lupinen, Erbsen und / oder Bohnen zur Körnergewinnung, Leguminosen-Samen- vermehrung, Gemenge Leguminosen / Getreide und jew. für max. 2 Jahre Anbau von Klee, -gras, Luzerne, Klee-Luzerne-Gemisch; Ernteverzicht auf Streifen ≥ 0,5 m entlang des Feldrands

Stoppelumbruch erst nach dem 10.10.

287 €/ha Ackerflächen mit flächen-gewichteter Bodenwertzahl von ≥ 80; Bestätigung durch UNB

Fortsetzung Informationen Sachsen-Anhalt: Agrarumweltmaßnahmen

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Sachsen-Anhalt

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland91

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Weitere Infos zu Anlage von Blühflächen oder Blüh-streifen und zu den Saatmischungen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.invekos.sachsen-anhalt.de/Profilinet_ST_P/public/Hilfe/Info/infoinet.htm

bzw.

http://www.invekos.sachsen-anhalt.de/Profilinet_ST_P/public/Hilfe/Info/ST15_MSL_Merkblatt.pdf

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Sachsen-Anhalt

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MSL Vielfältige Kulturen im Ackerbau

MSL Beibehaltung von Zwi-früchten über Winter

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MSL Anbauverfahren auf erosionsge-fährdeten Standorten

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MSL Integration naturbetonter Strukturelemente in der Feldflur – Einjähr. Blühstreifen

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MSL Integration naturbetonter Strukturelemente in der Feld-flur – Mehrjährige Blühstreifen

MSL Integration naturbetonter Strukturelemente in der Feldflur – Schonstreifen

x

Förderungskombinationen Sachsen-Anhalt: Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen auf derselben Fläche

X: Maßnahmen auf derselben Fläche kombinierbar; dargestellt sind nur Maßnahmen für Ackerstandorte.

Quelle: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL-Richtlinie)

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland92

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

4.3.13 Schleswig-Holstein

MSL- und VNS-Maßnahmen (Zwischenfrüchte, vielfältige Fruchtfolge, Ackerlebensräume) können in Schleswig-Holstein auch zur Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen heran- gezogen werden. Es werden dann die üblichen Pauschal- beträge von der dem Förderbetrag der Agrarumweltmaßnahme abgezogen. Einen Überblick über die Kombinationsmöglich-keiten von MSL- und VNS-Maßnahmen sowie weiterer Förder-programme gibt Übersicht Förderungskombinationen Schleswig-Holstein.

Blühstreifen bzw. -flächen gelten in Schleswig-Holstein als Maßnahme des Vertragsnatur-schutzes (VNS).

Link zum „Landesprogramm Ländlicher Raum“ (LPLR) des Landes Schleswig-Holstein für den Programmpla-nungszeitraum 2014-2020:www.schleswig-holstein.de > Themen > Förderung (Landwirt-schaft/ländlicher Raum) > Landesprogramm ländlicher Raum > Förderwegweiser

Acker Grünland MSL Ökologische Anbauverfahren

MSL „Reduzierung von Stickstoffeinträge in Gewässer“ - Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten/

Untersaaten: 75 €/ha (45 €/ha ÖL)- Emissionsarme Gülleausbringung: 80 €/ha

VNS „Weidegang“ 80 – 100 €/ha

Einführung / Beibehaltung 234 – 1.125 €/ha

MSL „Vielfältige Fruchtfolge“90 €/ha (55 €/ha bei ÖL)bei Anbau großkörniger Leguminosen: 110 €/ha (75 €/ha bei ÖL)

VNS „Weidewirtschaft“ für Geest & östl. Hügelland- Mäh- / Weide: 300 / 310 €/ha- Halboffene Weidelandschaft: 380 €/ha

VNS „Kleinteiligkeit im Ackerbau“ (nur Ökobetriebe)240 €/ha

VNS „Weidewirtschaft auf Moor“- Mähweide: 260 €/ha – 330 €/ha- Weide: 270 €/ha – 340 €/ha

VNS „Ackerlebensräume“ – Selbstbegrünung: 625 €/ha– Gezielte Begrünung (Blühmischung): 750 €/ha

VNS „Weidewirtschaft Marsch“ - Mähweide: 320 €/ha – 390 €/ha - Weide: 330 €/ha – 450 €/ha

VNS „Rastplätze für wandernde Vogelarten“360 – 430 €/ha

VNS „Weidelandschaft Marsch“100-520 €/ha

VNS „Grünlandwirtschaft Moor“40 – 450 €/ha

VNS „Halligprogramm“ (Grünland der Halligen)180 €/ha + diverse Zusatzmodule

Natura 2.000 Grünlandschonende Bodenbearbeitungsmaßnahmen80 €/ha / 150 €/ha in EG VSG

Übersicht Schleswig-Holstein: Agrarumweltmaßnahmen sowie Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes

ÖL: Ökolandbau; MSL: markt- und standortgerechte Landbewirtschaftung; VNS: Vertragsnaturschutz

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Schleswig-Holstein

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Page 93: Beratungshandbuch - agrar.basf.de · 7 Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz BASF SE, Pfianzenschutz Deutschland 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte,

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland93

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Gewässer – Zwischenfrüchte

Kein Einsatz von PSM und Düngern Beibehaltung der Winterbegrünung bis 01.03. im auf das Ansaatjahr folgenden Jahr

75 €/ha

Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Gewässer – Emissionsarme Gülleausbringung

Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger mit Verfahren zur Reduktion flüchtiger umweltschädi-gender Gase

Ausbringung des flüss. Wirtschafts-düngers vom 01.02. – 31.07. auf Grünland, auf mit W.-Raps bestellten Flächen bis 31.08.

80 €/ha landesweit

Vielfältige Kulturen im Ackerbau

5 Hauptfruchtarten, 10 % – 30 % einer Hauptfrucht- art; bei Raufuttergemengen, die Leguminosen enthalten, max. 40 % der AF, max. 66 % Getreide, mind. 10 % Leguminosen oder Gemenge (50 % Leguminosen im Saatgut)

90 €/ha; 110 €/ha, wenn ausschließlich großkörnige Leguminosen

landesweit

Informationen Schleswig-Holstein: Agrarumweltmaßnahmen sowie Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes

Vertragsnaturschutz

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

Grünland – Weidegang

ohne Einschränkung der Düngung, obligatorische Dauerwei-denutzung, keine Schnittnutzung

80 €/ha landesweit

Grünland – Weidewirtschaft

Mähweide

Standweide (≤ 3 Rinder/ha (1.4. – 30.6.; Reduzierung 1,5 GV/ha bei ≤ 8 Monate Weidezeit oder Winterweide)

Halboffene Weidelandschaft (≤ 3 Rinder/ha (1.4. – 30.6.; Reduzierung 1,5 GV/ha bei ≤ 8 Monate Weidezeit oder Winterweide

Mahd ab 21. Juni

Mahd ab 21. Juni

300 €/ha

310 €/ha

310 €/ha

Geest und östliches Hügelland: WW Moor; WW Marsch

Grünland – Weidewirtschaft Moor

Mähweide mit / ohne organ. Düngung, keine PSMStandweide mit / ohne organ. Düngung, ≤ 4 Rinder/ha, Pflegemahd

Mahd ab 21.6., max. 4 Rinder/ha 1.4. – 30.6.

Beweidung 1.4. – 30.6.

260 €/ha mit / 330 €/ha ohne organ. Düngung270 €/ha mit / 340 €/ha ohne organ. Düngung260 bzw. 330 €/ha bei jährl. Wahlfreiheit bezügl. Mahd oder Beweidung

Moorige Niederungen

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Schleswig-Holstein

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Page 94: Beratungshandbuch - agrar.basf.de · 7 Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz BASF SE, Pfianzenschutz Deutschland 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte,

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland94

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Schleswig-Holstein

Grünlandmaßnahmen

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

Grünland – Weidewirtschaft Marsch

Mähweide mit/ohne organ. Düngung, keine PSM; Biotopge-staltung auf 2% der Fläche

Standweide mit/ohne organ. Düngung, ≤ 4 Rinder/ha, Pflege-mahd Weiderest

Mahd ab 21.6., ≤ 4 Rinder/ha 1.4. – 15.7.

Beweidung 1.4. – 15.7.

320 €/ha mit / 390 €/ha ohne organ. Düngung; 390 €/ha bzw. 450 €/ha in Gänse-Frühjahrsrastgebieten;330 €/ha mit / 400 €/ha ohne organ. Düngung; 400 €/ha bzw. 450 €/ha in Gänse-Frühjahrsrastgebieten

Marschen

Grünland – Weidelandschaft Marsch

Grüne Flächen: Sperrfrist BodenbearbeitungGelbe Flächen: mit organ. Düngung, PSM nur gegen Disteln und Ampfer, 4 Tiere/ha, PflegemahdRote Flächen: mit organ. Düngung, 4 Tiere/ha, PflegemahdGenerell: Biotopgestaltung auf 2 % der Fläche

120 €/ha, in Gänse-Frühjahrsrast-gebieten 190 €/ ha400 €/ha, in Gänse-Frühjahrsrast-gebieten: 450 €/ ha 450 €/ha, in Gänse-Frühjahrsrast-gebieten: 520 €/ ha

Marschen mit Kulissen- bezug

Grünland – Weidelandschaft Moor

Grüne Flächen: ohne Düngebeschränkung Gelbe Flächen: mit organ. Düngung, PSM nur gegen Disteln und Ampfer, 4 Tiere/haRote Flächen: mit organ. Düngung, PSM nur gegen Disteln und Ampfer, 4 Tiere/ha, Pflegemahd, Biotop- gestaltung auf 10 %/ha

Mähweide 40 €/ha, Weide 120 €/ha Mähweide 290 €/ha, Weide 300€/ha450 €/ha

Moore mit Kulissenbe-zug

Grünland – Halligprogramm

Pflegeentgeld, Salzwiesenprämie

180 €/ha plus diverse Zusatzprämien330 €/ha

Halligen

Acker – Rastplätze für wandernde Vogelarten

Bestellung mit Wintergetreide / -raps, Klee- /, Ackergras bis 1.10.

Duldung Gänse, Schwäne und Enten vom 1.10. – 31.03. (Sperrfrist)

360 €/ha430 €/ha (ganzjähr. Duldung bei Kleegras-Anbau)

Traditionelle Gänse-Rast-gebiete

Acker – Kleinteiligkeit im Ackerbau

Kleinteilige Fruchtartenverteilung auf Schlägen < 8 ha, Anbau mind. 3 Kulturarten; Brache / Blühfläche 5 % der Vertragsfläche

Duldung Gänse, Schwäne und Enten vom 1.10. – 31.03. (Sperrfrist)

240 €/ha Nur Ökobetriebe

Acker – Ackerlebensräume

Keine Düngung, keine PSM;Selbstbegrünung: Verzicht auf Be-stellung und Ernte (1 – 3-jähr. Turnus); Gezielte Begrünung mit Saatgut- mischung (jährlich/mehrjährig); Vorgaben Saatgutmi-schungen sind zu beachten

625 €/ha

750 €/ha (Abzug bei öVF)

Fortsetzung Informationen Schleswig-Holstein: Agrarumweltmaßnahmen sowie Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes

generell fakultativ + 30,- €/1% Vertragsfläche für Biotopgestaltungsmaßnahmen

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland95

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

Quelle: Entwicklungsprogramm Schleswig-Holstein, Stand: 03.07.14; dargestellt sind nur Maßnahmen für Ackerstandorte

Förderungskombinationen Schleswig-Holstein: Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen auf derselben Fläche im ELER

Emissionsarme / umweltschonende Stickstoffdüngung

Winter- begrünung

Vielfältige Kulturen im Ackerbau

VNS Rastplätze für wandernde Vogelarten

VNS Ackerlebens-

räume

Emissionsarme / umweltscho-

nende Stickstoffdüngung

Winterbegrünung

Vielfältige Kulturen im

Ackerbau x x

VNS Rastplätze für wan-

dernde Vogelartenx x

VNS Ackerlebensräume

X: Maßnahmenkombination möglich

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Schleswig-Holstein

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland96

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern

4.3.14 Thüringen: KULAP

Thüringen hat sich entschieden, den Landwirten eine mög-lichst umfassende Anrechnung der Agrarumweltmaßnahmen auf das Greening zu ermöglichen. Grundsätzlich anrechenbar sind AUM-Flächen mit artenreicher Fruchtfolge sowie Blüh- und Schonflächen (alle KULAP-Maßnahmen mit V-Bezeichnung (vgl. Übersicht Thüringen). Für die AUM-Verpflichtung ergeben sich keine Nachteile durch die Anrechnung beim Greening. Es erfolgt lediglich eine geringere Zahlung, die im Förder- programm KULAP bereits ausgewiesen ist. Ökologische Vorrangflächenmaßnahmen werden mit entsprechend gekürz-tem Zuwendungsbetrag ausgewiesen.

Der Zuwendungsempfänger hat sich zu verpflichten, den Maß-nahmentatbestand im beantragten Umfang für die Dauer von fünf Jahren im Betrieb durchzuführen, wobei der Verpflich-tungszeitraum am 1. Januar des ersten Verpflichtungsjahres beginnt und am 31. Dezember des letzten Verpflichtungsjahres endet. Der Verpflichtungszeitraum kann auf Antrag im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel um jeweils ein Jahr bis zu sieben Jahren verlängert werden. Hiervon ausgenommen sind die Maßnahmen Ö1 und A5.

Die Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Agrarumwelt-maßnahmen auf Ackerstandorten zeigt die Übersicht Förde-rungskombinationen Thüringen.

Weitere Details und aktuelle Informationen:www.thueringen.de > Themennavigation > Infrastruktur, Landwirtschaft > Agrarförderung Flächenbezogene Fördermaßnahmen

Übersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Thüringen: KULAP

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Page 97: Beratungshandbuch - agrar.basf.de · 7 Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz BASF SE, Pfianzenschutz Deutschland 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte,

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland97

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Thüringen: KULAP

Teil A: Acker Teil G: Grünland Teil Ö: Ökologi- scher Landbau

Teil T: Tiere

A1: Artenreiche FruchtfolgenA11: 90 €/haV11: Kombination mit öVF 70 €/haA12: in Verbindung mit ökolog. Landbau 55 €/ha

G1: Artenreiches Grünland6 Kennarten: 240 €/ha4 Kennarten: 180 €/ha

Ö1/2: Einführung / Beibehaltung 210 – 950 €/ha

T: vom Aussterben bedrohte einheim. Nutztierrassen200 €/GVE

A3: Betrieblicher Erosionsschutz 60 €/ha G 2: Biotopgrünland (Grundstufe) außerhalb von Schutzgebieten

A4: Naturbetonte Strukturelemente G21: Weide mit Rindern / Pferden / Ziegen / Schafen 275 €/ha

A411: einjährige Blühstreifen 720 €/haV411: einjähr. Blühstreifen, Kombination mit öVF: 340 €/ha

G22: Mahd285 €/ha

A412: mehrjährige Blühstreifen 680 €/haV412: mehrjähr. Blühstreifen, Kombination mit öVF: 300 €/ha

G3: Biotopgrünland (Erschwernisstufe) außerhalb von Schutzgebieten (Weide, Mahd oder Hütehaltung)

A421: einjährige Blühstreifen in Kulissen 865 €/haV421: einjähr. Blühstreifen in Kulissen, Kombina-tion mit öVF: 485 €/ha

G31: Weide mit Rindern / Pferden und / oder Ziegen / Schafen345 €/ha

A422: mehrjährige Blühstreifen in Kulissen 800 €/haV422: mehrjähr. Blühstreifen in Kulissen, Kombi-nation mit öVF: 420 €/ha

G32: Mahd375 €/ha

A423: Schonstreifen 560 €/haV423: Schonstreifen, Kombination mit öVF 180 €/ha

G33: Hütehaltung mit Schafen / Ziegen 400 €/ha

A424: Ackerrandstreifen840 €/ha

G4: Biotopgrünland (Grundstufe) innerhalb von Schutzgebieten (Weide oder Mahd)

A425: Gewässer- und Erosionsschutzstreifen 660 €/haV425: Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, Kombination mit öVF 280 €/ha

G41: Weide mit Rindern / Pferden / Ziegen / Schafen300 €/ha

A5: Nutzung des Ackerlandes als Grünland 460 €/ha G42: Mahd 325 €/ha

A6: Rotmilanschutz 225 €/ha G5: Biotopgrünland (Erschwernisstufe) innerhalb von Schutzgebieten (Weide, Mahd oder Hütehaltung)

G51: Weide mit Rindern / Pferden und / oder Ziegen / Schafen 365 €/ha

G52: Mahd 395 €/ha

G53: Hütehaltung mit Schafen / Ziegen 420 €/ha

G6: Offenlanderhaltung 445 €/ha

Übersicht Thüringen: Agrarumweltmaßnahmen KULAP

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland98

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Thüringen: KULAP

Teil A: Acker

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

A1: Artenreiche Fruchtfolge

A11: Artenreiche Fruchtfolge konv. Betriebe/V11: Kombination mit öVF

jährl. ≥ 5 versch. Hauptfruchtarten in Kombination mit Leguminosenanbau auf gesamter AF; jede Haupt-fruchtart auf 10 – 30 % der AF; Ausnahme: Raufutter-gemenge mit Leguminosen: dann bis 40 %; max. 66 % Getreideanteil; auf ≥ 10 % der AF Leguminosen

A11: 90 €/haV11: 70€/ha Mindestförderung 500€

landesweit

A3: Betrieblicher Erosionsschutz

erosionsreduzierende Bewirtschaftungsmaßnahmen (Fruchtfolge, Zwischenfrüchte, Mulch- / Direktsaat, Grünstreifen quer zum Hang etc.) auf AF in der Kulisse des jew. Jahres zur Reduzierung des Basiswertes des Bodenabtragsrisikos um ≥ 20 %.

60 €/ha Mindestförderung 500 €

Förderkulisse; Reihung der Anträge je nach Erosionsgefähr-dung

A4: Naturbetonte Strukturelemente

A411: einjährige Blühstreifen ohne Kulissenbezug

Anlage von Blühstreifen mit standortangepasster Blühmischung (lt. Vorgabe) auf AF mit einer Breite von 5 – 36 m; keine Flächenbindung (jährl. Wechsel möglich)

Jährl. Ansaat bis 15.5.; Bewirtschaftungsruhe ab 16.5. bis zur Vorbereitung der Bestellung der Haupt-frucht (nicht vor 1.9.)

A411: 720 € je haV411: 340 € je haMindestförderung 250 €

landesweit

A412: mehrjährige Blühstreifen ohne Kulissenbezug

Blühstreifen mit standortangepasster Blühmischung (lt. Vorgabe) auf AF mit einer Breite von 5 – 36 m. Keine weiteren Pflegemaßnahmen (ggf. Pflegeschnitt); keine Nutzung.

Ansaat bis 15.5. des 1. Verpflichtungs-jahres, Beseitigung im letzten Verpflichtungsjahr ab 15.10.; Pflege-schnitt im August möglich.

A412: 680 € je ha V412: 300 € je haMindestförderung 250 €

landesweit

A421: Blühstreifen in Kulissen

Anlage von Blühstreifen mit standortangepasster Blühmischung (Mischung lt. Vorgabe) auf AF mit einer Breite von 5 – 36 m oder flächige Anlage bis 4 ha.

Jährl. Ansaat bis 20.4., keine Flächen-bindung, aber Abstimmung mit UNB; Beseitigung des Blühstreifens im letzten Verpflichtungsjahr ab dem 15.10., Bewirtschaftungsruhe vom 21.4. – 31.1.

A421: 865 € je haV421: 485 € je haMindestförderung 250 €

Kulisse: Hamster, Rebhuhn & Grauammer); Bestätigung Förderwürdigkeit durch UNB

Informationen Thüringen: Agrarumweltmaßnahmen KULAPC

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland99

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Thüringen: KULAP

Teil A: Acker

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

A422: mehrjähr. Blühstreifen in Kulissen

Streifen mit standortangepasster Blühmischung (lt. Vorgabe) auf AF, Breite von 5 – 36 m oder flächig bis 4 ha. Keine Pflegemaßnahmen (ggf. Pflegeschnitt); keine Nutzung, Ausnahme: Pflegeschnitt sowie PSM-Einsatz während der Bewirtschaftungsruhe mit Genehmigung der UNB

Ansaat bis 20.4. des 1. Verpflichtungs-jahres, Beseitigung des Blühstreifens im letzten Verpflichtungsjahr ab 15.10. zulässig

A422: 800 €/ha V422: 420 €/haMindestförderung 250 €

landesweit

A423: Schonstreifen

Schonstreifen auf AF; Breite 5 – 36 m oder flächige Anlage bis 4 ha durch Verzicht auf jegl. Bestellung und Pflege, Zulassen der Selbstbegrünung. Keine Bewirtschaftung für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes

Schonstreifen werden im 1. Jahr des Verpflichtungszeitraums angelegt; Termine für evtl. Bodenbearbei-tung / Pflegeschnitt i.A.v. vorhandener Förderkulisse

A423: 560 €/ha V423: 180 €/haMindestförderung 250 €

Förderkulisse; Reihung der Anträge je nach Erosionsgefähr-dung

A424: Ackerrandstreifen

Randstreifen auf AF; Breite 5 – 36 m oder flächig bis 4 ha; Anbau derselben Hauptkultur wie auf Gesamt- fläche (kein mehrjähr. Feldfutter und Hackfrüchte); Verzicht auf Düngemittel und PSM

Terminregelungen (z. B. Stoppelbear-beitung) sind mit der UNB abzustimmen; Flächenwechsel in Abstimmung mit UNB möglich

840 €/haMindestförder- betrag 250 €

landesweit

A425: Gewässer- / Erosionsschutzstreifen

Gewässer- oder Erosionsschutzstreifen (gefährdete Flächen quer zur Hangneigung und in Tiefenlinien), Breite 5 – 30 m, Aufwuchs kann genutzt werden. Verzicht auf Stickstoffdüngemittel und PSM.

Im 1. Jahr des Verpflichtungszeitraums Ansaat einer geeigneten, in der Regel Gräser betonten Saatgutmischung lt. Empfehlung

A425: 660 €/ha V425: 280 €/haMindestförder- betrag 250 €

landesweit

A5: Nutzung des Ackerlandes als Grünland

Ansaat von Gras und Grünfutterpflanzen die normaler-weise Teil von Saatgutmischungen für Wiesen, Mähweiden oder Weiden sind, bis zum Ende des Verpflichtungszeitraums

Gewährleistung des Ansaaterfolges bis spätestens zum 31.5. des ersten Verpflichtungsjahres

460 €/haMindestförder- betrag 250 €

Kulisse: Hamster, Rebhuhn & Grauammer); Bestätigung Förderwürdigkeit durch UNB

A6: Rotmilanschutz

Anbau von Luzerne, Klee oder Kleegras; auf mindestens 30 % der Verpflichtungsfläche ist eine zeitversetzte Mahd im Abstand von mind. 14 Tagen vorzunehmen

Einsaat bis 30.4. des 1. Vertragsjahres; 1. Mahd im Zeitraum vom 15.5. – 15. 7. (gilt nicht im 1. Verpflichtungsjahr bei Frühjahrsaussaat)

225 €/haMindestförder- betrag 250 €

Fortsetzung Informationen Thüringen: Agrarumweltmaßnahmen KULAP

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland100

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Thüringen: KULAP

Teil G (Grünland)

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

G1: artenreiches Grünland

G11: 6 Kennarten

Jährl. Nachweis von ≥ 6 Kennarten des Thüringer Kennartenkatalogs. Verzicht auf Bodenbearbeitung außer Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen und Nachmahd.

Abgabe des Nachweises der Kenn- artenbonitur bis zum 15. Juli des Kalenderjahres

240 € je ha; Mindestförder-betrag G1+G2: 500 €

Negativattest der UNB für Lebens-raum typen in FFH-Gebiete

G12: 4 Kennarten

Jährl. Nachweis von ≥ 4 Kennarten des Thüringer Kennartenkatalogs. Verzicht auf Bodenbearbeitung außer Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen und Nachmahd.

Abgabe des Nachweises der Kenn- artenbonitur bis zum 15. Juli des Kalenderjahres

240 € je ha; Mindestförder-betrag G1+G2: 500 €

Negativattest der UNB für Lebens-raumtypen in FFH-Gebieten

G2: Biotopgrünland (Grundstufe) außerhalb von Schutzgebieten

G21: Weide mit Rindern / Pferden und / oder Schafen / Ziegen

Nutzung mind. 1x / Jahr. Erstnutzung durch Beweidung mit Rindern / Pferden oder Schafen /Ziegen. Mahd als Nachpflege möglich. Verzicht auf D üngemittel und PSM.

Verzicht auf Pflegemaßnahmen, Mahd und Nachsaat vom 1.4. – 30.6., Beweidung ist zulässig. Schnitt- nutzung / Nachmahd ab 1.7., keine Zufütterung zw. 1.5. und 15.10.

275 € Mindestförder-betrag 250 € je Maßnahme

Kulissenbezug; Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB

G22: Mahd

Nutzung mind. 1x / Jahr. Erstnutzung durch Mahd. Anlage einer Schon-fläche von mind. 10 % der jeweiligen Einzelfläche

Bewirtschaftungsruhe vom 1.4. bis 20.6.; Mahd ab dem 21.6. möglich.Mahd auf der Schonfläche ab 21. Juli

285 € Mindestförder-betrag 250 € je Maßnahme

Kulissenbezug; Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB

G3: Biotopgrünland (Erschwernisstufe) außerhalb von Schutzgebieten

G31: Weide mit Rindern / Pferden und / oder Schafen / Ziegen

Erstnutzung durch erschwerte Beweidung (Stand-weide) mit Rindern, Pferden, Schafen oder Ziegen. Anlage einer Schonfläche mit Bewirtschaftungsruhe auf mind. 10 % Flächenanteil. Verzicht auf Düngemittel und PSM.

Beweidungszeitraum ganzjährig oder mind. vom 2.5. bis 15.10.; in Wiesenbrü-ter- und Feuchtgebieten innerhalb 1.4. bis 30.6. mit max. 1,5 GVE/ha; Bewirtschaftungsruhe Schonfläche vom 1.4. bis 20.7.; keine Zufütterung zw. 1.5. und 15.10.

345 €/haMindestförder-betrag 250 €

Kulissenbezug; Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die UNB

Fortsetzung Informationen Thüringen: Agrarumweltmaßnahmen KULAPC

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Page 101: Beratungshandbuch - agrar.basf.de · 7 Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz BASF SE, Pfianzenschutz Deutschland 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte,

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland101

4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen Bundesländern 4. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM / AUM) in den einzelnen BundesländernÜbersicht über die Agrarumweltprogramme der Bundesländer | Thüringen: KULAP

Teil G (Grünland)

Beschreibung Zeitraum Fördersatz Kulisse

G32: Mahd

Nutzung mind. 1x / Jahr; Erstnutzung durch Mahd mit erhöhten Anforderungen (Lage, Bewirtschaftungsre-gime); Anlage einer Schonfläche auf ≥ 10 % Flächen-anteil. Verzicht auf Düngemittel und PSM.

Bewirtschaftungsruhe vom 1. 4. bis 20.6; Mahd ab dem 21. 6. möglich;Mahd der Schonflächen ab 21.7.

375 €/haMindestförder-betrag 250 €

Kulissenbezug; Bestätigung der Förderwürdig-keit durch die UNB

G33: Hütehaltung Schafe / Ziegen

Pflege des Grünlandes mit Schafen / Ziegen in Form der Hütehaltung (einschließl. Hütehaltung in Netzen) und – Nachweis von ausreichend Schafen und Ziegen im Betrieb

Nachmahd möglich, jedoch nicht vor dem 1.7.; keine Zufütterung zw. dem 1.5. und 15.10. im Pferch

400 €/haMindestförder-betrag 250 €

Kulissenbezug; Bestätigung der Förderwürdig-keit durch die UNB

Fortsetzung Informationen Thüringen: Agrarumweltmaßnahmen KULAP

Angaben zur Anlage von Blühstreifen und –flächen und zu den Saatmischungen finden sich in der KULAP-Förderrichtlinie:

http://www.thueringen.de/th9/tmil/lawi/agrarfoerderung/saeule2/kulap2014/ > Förderrichtlinie

es sind nur die für Acker relevanten Kombinationsmöglichkeiten dargestellt

Förderungskombinationen Thüringen: Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen auf derselben Fläche bei KULAP

A11/V11 A2 A3 A4

A11/V11 Artenreiche Fruchtfolgen

A2 Reduzierung N-Austrag x

A3 Betrieblicher Erosionsschutz x x

A4 Blühstreifen

x: Maßnahmenkombination möglich

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Page 102: Beratungshandbuch - agrar.basf.de · 7 Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz BASF SE, Pfianzenschutz Deutschland 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte,

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland102

5. Beratungsinhalte – DetailsBiodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Gewässerschutz – Vermeidung von Punkteinträgen

Punktquellen sind die wichtigsten Eintragspfade von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer (ca. 65 %), an oberster Stelle stehen hier Reinigung und Befüllen der Spritze sowie der Umgang mit Restflüssigkeiten. Punktuelle Einträge sind vollständig vermeidbar. Maßnahmen zur Risikoreduktion von Punkteinträgen sind Anwender- und betriebsspezifisch.

Zur Vermeidung von Punkteinträgen gilt es, möglichst viele Arbeitsschritte auf dem Feld zu erledigen.

5.1.1 Gewässerschutz – Vermeidung von Punkteinträgen

5. Beratungsinhalte – Details

5.1 Biodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb

Punktquellen sind Verunreinigungen durch Pflanzenschutz- mittel, die vorrangig beim unsachgemäßen Befüllen bzw. Reinigen von Spritzen oder bei der Beseitigung von Restflüs-sigkeiten auftreten. Bereits kleine Menge an verbleibender Spritzbrühe enthalten dabei beträchtliche, umweltrelevante Wirkstoffmengen (vgl. Abb. 12, Tab. 11). Etwa 65 % der Gewässereinträge werden durch Punktquellen verursacht.

Anwendung von 1 kg Wirkstoff / ha in 200 Liter Wasser

Gelangen davon 0,2 Liter Spritzbrühe in ein Gewässer, befindet sich darin 1 g Wirkstoff

EU-Grenzwert für Pflanzenschutzmittel in Trinkwasser: 0.1 μg/Liter

für eine Verdünnung auf 0.1 μg/Liter ist in einem Graben von 1 m Breite und 30 cm Tiefe eine Fließstrecke von ca. 33 km nötig

Abb. 11: Verdünnungszeit von Pflanzenschutzmittelresten in Gewässern

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Page 103: Beratungshandbuch - agrar.basf.de · 7 Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz BASF SE, Pfianzenschutz Deutschland 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte,

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland103

5. Beratungsinhalte – DetailsBiodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Gewässerschutz – Vermeidung von Punkteinträgen

Punktquellen können vollständig vermieden werden, denn alle relevanten Faktoren (Abb. 13) sind – im Gegensatz zu diffusen Stoffeinträgen – unter Anwenderkontrolle. Grundlegend für die Vermeidung von Punkteinträge sind Sachkunde, die richtigen Geräten und eine entsprechende Infrastruktur.

Abb. 12: Punktquellen nach absteigendem Risiko geordnet

Volumen Spritzentank / Menge Wirkstoff

Restvolumen Spritzbrühe … darin enthaltene Wirkstoffrestmenge

800 L enthalten 3200 g AI 34 L / 250 ml 136 g / 1 g

3000 L enthalten 12000 g AI 57 L / 250 ml 228 g / 1 g

4200 L enthalten 16800 g AI 93 L / 250 ml 372 g / 1 g

Tab. 11: Wirkstoffrestmengen in Spritzbrühresten

Bereits Pflanzenschutzhandschuhe können eine mögliche Ursache für eine Punktquellen sein. Das Waschwasser der Reinigung muss in einem separaten Behältnis aufgefangen und mit den Spritzbrüheresten auf dem Feld oder in abge-nommenen Sickergruben entsorgt werden.

Reinigung

Befüllung

Umgang mit Spritzbrühresten

Anwendung

LagerungEntsorgung

Trans-port

(Annahme: Aufbringung von 1000 g Wirkstoff / ha, gelöst in 250 Liter Wasser (Feldspritzen); angegebene Werte sind Mittelwerte)

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland104

5. Beratungsinhalte – Details

Identifizieren möglicher Punktquellen

Biodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Gewässerschutz – Vermeidung von Punkteinträgen

Um das Eintragsrisiko aus Punktquellen so niedrig wie mög-lich zu halten, sollten nach Möglichkeit die im Folgenden dargestellten Arbeitsschritte und Vorsichtsmaßnahmen umge-setzt sein (vgl. auch Checkliste Abb. 14):

Ist sichergestellt, dass kein Wasser aus dem für das Befüllen bestimmten Bereich abfließen und in Oberflächengewässer oder das Grundwasser gelangen kann?

Verfügt der für das Befüllen bestimmte Bereich über eine Umwallung?

Liegen für den Fall von Leckagen, Über- und Ausgelaufenem entsprechende Reinigungs- und Aufnahmeutensilien bereit?

Wird die restliche Spritzbrühe und das Waschwasser auf dem Feld ausgebracht?

Wird das Äußere der Spritze auf dem Feld gewaschen?

Wird die Spritze regelmäßig kalibriert und gewartet?

Werden alle Pflanzenschutzmittelabfälle von einer Recycling- oder Entsorgungsfirma fachgerecht entsorgt?

Ist der Standplatz der Pflanzenschutzspritze überdacht?

Werden die gereinigten leeren Pflanzenschutzmittelbehälter sicher an einem überdachten Ort aufbewahrt?

Ist das Lager für Pflanzenschutzmittel gekennzeichnet und sicher (auch Brandschutz?)

Wird für eine sichere Sammlung und Entsorgung/Aufbereitung der festen Rückstände und des Waschwassers gesorgt?

Abb. 13: Checkliste Identifikation von Punktquellen – Handlungsbedarf besteht bei den nicht angekreuzten Feldern

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland105

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Abstellen von Punktquellen

Planung

Vorausplanen■ Verwenden Sie einen Pflanzenschutzmanagementplan,

um sämtliche von Ihren Aktivitäten ausgehenden Risiken für Gewässer zu ermitteln.

■ Nationale Weiterbildungsprogramme für Spritz- und Sprüh-geräte halten Sie auf dem neuesten Stand – fragen Sie ihren amtlichen Pflanzenschutzberater danach.

Produkte■ Entscheiden Sie, welche Pflanzenschutzprodukte anzu-

wenden sind.■ Ermitteln Sie sensible Bereiche (z. B. Karstgebiete, hoher

Grundwasser stand, Nähe zu Gewässern) und Befüllen/Reinigen Sie die Spritze nicht in diesen Bereichen.

■ Planen Sie im Vorfeld Örtlichkeiten für das Mischen und Befüllen sowie die Reinigung der Spritze ein.

■ Lesen Sie die Produktetiketten sorgfältig durch und befolgen Sie alle Anweisungen und Empfehlungen.

■ Vermeiden Sie Restmengen von Spritzflüssigkeit, indem Sie die genaue Menge Spritzbrühe berechnen, die ausgebracht werden soll. Im Zweifelsfall sollte eher eine zu geringe Menge angesetzt werden.

Ausrüstung■ Sorgen Sie für die richtige Justierung und Kalibrierung der

Spritze; lassen Sie die Spritze gemäß den gesetzlichen Anforderungen jährlich prüfen.

■ Untersuchen Sie die Spritze auf undichte Stellen und etwai-ges Tröpfeln. Stellen Sie sicher, dass die Anti-Tropf-Düsen-ventile ordnungsgemäß funktionieren.

Anfahrt zum Feld■ Vermeiden Sie Risiken für Gewässer, indem Sie z. B. Was-

serläufe oder Gräben nicht durchfahren.■ Schalten Sie beim Fahren die Pumpen ab. Stellen Sie

sicher, dass alle Schlauchverbindungen und -kupplungen gesichert sind.

Transport & Lagerung

Transport■ Nutzen Sie den Lieferservice ihres Lieferanten.■ Nutzen Sie einen Bereich zum Laden, der geeignet ist,

Ausgelaufenes aufzufangen.■ Tragen Sie ein Mobiltelefon und Notfallnummern bei sich,

um bei einem Unfall sofort reagieren zu können.■ Sorgen Sie dafür, dass Sie für den Fall einer Leckage

absorbierendes Material zur Hand haben (Holzwolle, Säge-mehl, Katzenstreu).

Lagerung ■ Lagern Sie Pflanzenschutzmittel an einem abschließbaren, klar gekenn zeichneten und mit einer Einfassung (zum Auf-fangen von Ausgelaufenem) versehenen Ort.

■ Stellen Sie sicher, dass vor Ort Notfallanweisungen und -material vorhanden sind: Notfallnummern, Feuerlöscher, absorbierendes Material.

■ Sorgen Sie dafür, dass Ausgelaufenes umgehend aufgefan-gen und sicher entsorgt wird.

■ Wenden Sie sich für die Entsorgung des anfallenden Abfalls an die zuständige Stelle ihres Händlers oder des Herstellers.

■ Übriggebliebene Produkte dürfen Sie niemals in den Aus-guss spülen oder vergraben

Biodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Gewässerschutz – Vermeidung von Punkteinträgen

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland106

5. Beratungsinhalte – Details

Befüllen der Spritze

Wasser ■ Wasseranschluss und Spritzbrühe dürfen nie miteinander in direkter Verbindung stehen. Verwenden Sie Puffertanks oder Doppelrückschlagventile, um den Hauptwasseran-schluss zu schützen.

■ Geeignete Alarmvorrichtungen und Absperrventile verhin-dern eine Überfüllung der Spritze.

■ Lassen Sie die Spritze während des Befüllens nie unbeaufsichtigt.

Vorsichtsmaßnahmen beim Befüllen

■ Seien Sie sich bewusst: Unverdünnte Pflanzenschutzmittel stellen ein erhebliches Risiko für Gewässer dar.

■ Richten Sie alle für das Befüllen bestimmte Bereiche ein gutes Stück entfernt (mindestens 10 m) von Gewässern ein.

■ Gehen Sie beim Ausgießen von Pflanzenschutzmittelpro-dukten besonders sorgfältig vor, um auch kleinste Tropfen und Spritzer zu vermeiden.

■ Verwenden Sie, wann immer möglich, Einspülschleusen und geschlossene Transfersysteme.

■ Achtung: Das Befüllen und Reinigen auf versiegelten Hof- flächen kann zu einem direkten Abfluss von Pflanzenschutz-mitteln in die Kanalisation, in Wasserläufe oder ins Grund-wasser führen.

Das Befüllen auf dem Hof ■ Verwenden Sie entweder eine Kunststoffwanne oder eine tragbare Umwallung, um eventuell Aus- oder Übergelaufe-nes aufzufangen.

■ Wenn möglich, befüllen Sie innerhalb eines mit einer Umwallung gesicherten Bereichs, wo Aus- und Übergelau-fenes, Nachspülwasser und Waschwasser für die Aufberei-tung in einem geeigneten System* oder durch einen Entsor-ger gesammelt werden kann.

■ Halten Sie absorbierendes Material bereit, um Aus- oder Übergelaufenes umgehend aufnehmen zu können.

Das Befüllen auf dem Feld ■ Verwenden Sie einen stabilen verschließbaren Transport-kasten, um die Produktbehälter zum Feld zu transportieren.

■ Sorgen Sie dafür, dass der Bereich für das Befüllen mindes-tens 10 m von Gräben oder Wasserläufen jeder Art entfernt liegt.

■ Variieren Sie den für das Mischen und Beladen auf dem Feld gewählten Ort.

■ Verwenden Sie eine Auffangschale, um versehentlich Verschüttetes oder Spritzer aufzufangen.

Biodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Gewässerschutz – Vermeidung von Punkteinträgen

* In Frankreich, Schweden, England und in Teilen Belgiens können Landwirte verdünnte Restmengen und belastete Waschwässer in Biofiltern oder „Biobeds“ behandeln. Die in diesen Systemen verwendeten organischen Substrate (Boden, Stroh, Torf), in denen ein mikrobieller Abbau und Adsorption der Pflanzen-schutzmittel erfolgt, werden nach ca. sechsjähriger Nutzung ausgetauscht und auf einem Feld verteilt (DLG-Mitteilungen Sonderheft, 2011, in Zusammenarbeit mit dem Industrieverband Agrar e. V.). Bei Drucklegung dieser Broschüre galt diese Regelung nicht für Deutschland; behördlicherseits wurde das Biofilter- und Biobettkonzept bereits in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Biofilter und Biobetten können für den Landwirt eine koste-neffiziente Lösung darstellen (–> www.TOPPS-life.org).

Einspülschleuse & Reinigung eines Behälters(Foto links: TOPPS Prowadis; Foto rechts: TOPPS Prowadis, Urheber unbekannt)

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland107

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsBiodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Gewässerschutz – Vermeidung von Punkteinträgen

Ausbringung

Direkte Verunreinigung vermeiden ■ Besprühen Sie keine Gegenstände wie Arbeitsgeräte und Werkzeuge.

■ Spritzen Sie nur, wenn die Spritze in Bewegung ist. ■ Schalten Sie die Spritze beim Wenden ab. ■ Wenn Sie Leckagen bemerken: Stellen Sie die Spritzen-pumpe aus und leiten Sie unverzüglich eine Reparatur in die Wege.

■ Überspritzen Sie keine Wasserläufe, Brunnen und Gräben.

Abdrift vermeiden ■ Überspritzen Sie keine Pufferzonen. ■ Benutzen Sie dem Produktetikett nach und dem Zweck ent-sprechend geeignete Düsen. Verwenden Sie, wann immer möglich, Drift reduzierende Düsen.

Abfluss von Pflanzenschutzmitteln vermeiden ■ Spritzen Sie nicht, wenn das Risiko eines Oberflächenab-flusses besteht, d. h. mind. 48h vor angekündigten Niederschlägen.

■ Spritzen Sie nicht auf gefrorenem oder wassergesättigtem Boden. Überspritzen Sie beim Behandeln des Vorgewen-des keine Bereiche außerhalb des Schlages und vermeiden Sie möglichst die Überfahrung bereits gespritzten Bodens

Reinigen

Innen ■ Interne Tankreinigungsdüsen steigern die Effizienz der Spritzentankreinigung.

■ Verdünnen Sie die verbliebene Spritzbrühe mit Wasser und bringen Sie die Lösung auf dem Bereich des Feldes aus, den Sie vor der Ausbringung ausgespart haben.

■ Verdünnen Sie die restliche Lösung mindestens noch zwei-mal und bringen Sie sie erneut aus.

■ Idealerweise sollte nur noch das technisches Totvolumen der verdünnten Spritzbrühe in der Spritze verbleiben.

Außen ■ Reinigen Sie die Spritze auf dem Feld mit einer Sprühlanze. ■ Entfernen Sie Erde von den Rädern bevor Sie das Feld verlassen.

■ Tägliches Reinigen der Spritze vermeidet die Bildung von Rückständen. Achten Sie besonders auf die Ausleger und die Rückseite des Spritztanks, da sich die meisten Reste hier niederschlagen.

■ Sammeln Sie bei Reinigung der Spritze auf dem Hof das Waschwasser, um es einer Aufbereitung bzw. Entsorgung zuführen zu können.

■ Stellen Sie Ihre Spritze nach der Verwendung unter einem Dach ab, um sie vor Regen zu schützen.

Hinweis: Reinigen Sie die Spritze wann immer möglich

auf dem Feld. Nehmen Sie sauberes Wasser mit, um die

Spritze und den Tank innen und außen reinigen zu können.

Befolgen Sie die Anweisungen des Herstellers, und sorgen

Sie dafür, dass die Spritze gründlich gereinigt wird; der Tank

sollte in der Regel drei mal ausgespült werden!

ReinigenAusbringen

Spritzen und Reinigen im Feld

Hinweis: Wenn Sie eine neue Spritze kaufen, stellen Sie

sicher, dass deren Auslegung die Restmenge der

Spritzlösung minimiert und eine Reinigung auf dem Feld

erlaubt. Nutzen Sie die verfügbaren Informationsquellen für

technische Lösungen, um die Risiken einer Verunreinigung

aus Punktquellen zu minimieren (z. B. die Webseite des EOS-

Projekts der ECPA: –> http://www.topps-eos.org).

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Page 108: Beratungshandbuch - agrar.basf.de · 7 Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz BASF SE, Pfianzenschutz Deutschland 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte,

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland108

5. Beratungsinhalte – DetailsBiodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Gewässerschutz – Vermeidung von Punkteinträgen

Reste & Abfall

Entsorgung der Behälter ■ Folgen Sie den Empfehlungen auf dem Produktetikett bzw. die behördlichen Anweisungen für das Entsorgungsverfahren.

■ Beteiligen Sie sich an autorisierten Recyclingprogrammen (–> http://www.pamira.de/ ).

■ Verbrennen oder vergraben Sie niemals Pflanzenschutzmit-telverpackungen und -gebinde.

Unerwünschte Lagerbestände ■ Sortieren Sie abgelaufene Pflanzenschutzprodukte aus den übrigen Produkten und wenden Sie sich an die für die Ent-sorgung zuständige Stelle des Händlers/Herstellers.

■ Übriggebliebene Produkte dürfen niemals in den Abfluss gespült oder vergraben werden.

Übriggebliebene Spritzbrühe ■ Verwenden Sie die verdünnte Flüssigkeit eines Pflanzen-schutzprodukts wieder, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

■ Sorgen Sie für eine sichere Aufbewahrung der verdünnten Flüssigkeit eines Pflanzenschutzprodukts.

■ Schütten Sie niemals Flüssigkeiten oder Feststoffe aus, die ein Pflanzenschutzprodukt enthalten, wenn sie dadurch in ein Oberflächenwasser, ins Grundwasser oder in die Kanali-sation gelangen können.

Feste Rückstände(z. B. nach der Verarbeitung verdünnter Flüssigkeiten, der Rei-nigung von Filtern oder der Handhabung von Leckagen)

■ Biologisch abbaubare feste Rückstände können für den weiteren Abbau zwischengelagert werden, falls dies gesetz-lich erlaubt ist und für die entsprechenden Schutzvorkeh-rungen gesorgt wird.

■ Nicht biologisch abbaubare Rückstände müssen als Abfall fachgerecht entsorgt werden.

Wussten Sie schon, dass …

… in Europa in der Regel 40 bis 90 % der Einträge von

Pflanzenschutzmitteln in Gewässern aus Punktquellen

stammen?

… circa 60 bis 80 % der Verunreinigungen durch

Pflanzenschutzmittel von landwirtschaftlichen Betrieben

durch das Reinigen der Spritzen auf dem Feld verhindert

werden können?

Gehen Sie verantwortungsvoll mit dem Wasser um:

Vermeiden Sie Verunreinigungen aus Punktquellen.

Weitere Informationen darüber, wie sich eine Verunreinigung aus Punktquellen vermeidenlässt, finden Sie unter: –> www.agrar.basf.de/go/gewaesserschutzFotos: TOPPS Water Protection

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland109

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Die Reduzierung von diffusen Einträgen ist ortsspezifisch und abhängig von unkontrollierbaren Faktoren wie den Wetterbedingungen und ihren Interaktionen mit dem Boden sowie von der Landschaftsform des Einzugsgebiets. Die spezifischen Eigenschaften des Wassereinzugs- gebietes und der einzelnen Felder sind ausschlaggebend für das Auftreten von diffusen Stoff-einträgen. Es gibt allerdings etliche Ansatzpunkte zur Minimierung diffuser Einträge und zwar

■ auf dem Acker, v. a. durch verschiedene ackerbauliche Maßnahmen,

■ am Feldrand durch Pufferstrukturen,

■ im Einzugsgebiet durch Rückhaltesysteme und Streifenanbau.

Gewässerschutz, Greening-Maßnahmen und die Förderung der Artenvielfalt lassen sich hier verbinden:

■ Bewachsene Pufferstreifen vermindern den Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Bodenpartikeln in Oberflächengewässer durch Abschwemmung („Run-off“).

■ Sie fördern die natürliche Entwicklung von Gewässern, schaffen Lebens- und Rückzugs-möglichkeiten für eine Vielzahl an Pflanzen- und Tierarten, z. B. durch die Einsaat von Gras- und Blühmischungen oder Hecken als Bewuchs.

■ Pufferstreifen werden mit dem Faktor 1,5 als ökologische Vorrangfläche angerechnet (Breite bis 20 m).

■ Pufferstreifen werden in der Regel mit mehrjährigen Arten begrünt.

5.1.2 Gewässerschutz – Reduktion von diffusen Einträgen

Biodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Gewässerschutz – Reduktion von diffusen Einträgen

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland110

5. Beratungsinhalte – DetailsBiodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Gewässerschutz – Reduktion von diffusen Einträgen

Einflussfaktoren für diffuse Einträge in Oberflächengewässer

Distanz zu OberflächengewässernJe größer der Abstand zu einem Gewässer ist, desto geringer ist das Risiko, dass Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe mit der Abschwemmung in Oberflächengewässer gelangen. Aller-dings können auch Schläge indirekt über Straßen, Wege, Rohrleitungen und Gräben mit Oberflächengewässern in Ver-bindung stehen.

Hanglänge und -form: BelastungsfaktorenFelder mit steilen, langen Hängen sind anfälliger für Abschwem- mung und Erosion. Große Hangflächen erfordern daher eine Teilung durch Pufferzonen im Feld oder durch Erdwälle, um das Risiko von konzentrierter Abschwemmung und Erosion zu reduzieren.

BodeneigenschaftenBodenart sowie Bodenverdichtung, -verkrustung, -verschläm-mung und Stauschichten wie eine Pflugsohle sind bestim-mend für die Versickerung von Niederschlag im Acker. Eine hohe Versickerungsgeschwindigkeit („Wasserinfiltration“) und Durchlässigkeit in die Tiefe (z. B. durch Aufbrechen einer Pflugsohle) vermindert das Abschwemm- und Erosionsrisiko deutlich. Bezüglich der Bodentextur sind zwei wesentliche Effekte zu beachten:

■ Schluffreiche Böden neigen v. a. bei Starkregen zu Verdich-tung und Verschlämmung, was die Bildung von Abschwemmung begünstigt.

■ Bodenaggregate („Bodenklumpen“) zerfallen durch die auftreffenden Regentropfen in wesentlich kleinere Boden-partikel, die leichter mit dem abfließenden Wasser in Ober-flächengewässer gelangen können.

BodenbedeckungUnbedeckter Boden ist anfälliger für Verschlämmung und Erosion. Eine geschlossene Vegetationsdecke schützt vor Abschwemmung und Erosion (z. B. Grünland).

Witterungs- und KlimabedingungenFür die Auswahl angemessener Risikominderungsmaßnahmen sollten die regionalen Niederschlagsverhältnisse bekannt sein. Abschwemmung und Erosion durch extreme Niederschläge (z. B. schwere Sommergewitter) können allerdings selbst bei effizienter Reduktionsmaßnahmen nicht vollständig vermieden werden.

Formen der Entstehung von Abschwemmung auf dem Acker

1. Begrenzte Wasserinfiltration in den BodenIst die Bodenoberfläche verkrustet oder verschlämmt, kann das Niederschlagswasser nicht so schnell in den noch relativ trockenen Boden gelangen. Es staut sich auf dem Acker-boden und fließt dem Hanggefälle nach ab. Während Wasser-menge und Fließgeschwindigkeit zunehmen, steigt auch die Gefahr von Erosion.

➔ v. a. schluffhaltige Böden neigen zur Verschlämmung und Verkrustung (Abb. 15).

➔ Auftreten v. a. bei Sommergewittern mit Starknieder- schlägen (Abb. 16).

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland111

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsBiodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Gewässerschutz – Reduktion von diffusen Einträgen

Abb. 14: Eine verschlämmte Bodenoberfläche verhindert ein zügiges Versickern von Regen

Abb. 15: Grafische Veranschaulichung des Abschwemm- risikos bei begrenzter Wasserinfiltration

Geringes Abschwemmrisiko

Oberboden durchlässig verschlämmt

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Hohes Abschwemmrisiko

2. Abschwemmung durch wassergesättigten BodenIst der Boden mit Wasser vollgesogen („gesättigt“) und kann keinen weiteren Regen mehr aufnehmen, staut es sich auf dem Ackerboden (vgl. Abb. 17) und fließt dem Hanggefälle nach ab. Während Wassermenge und Fließgeschwindigkeit zunehmen, steigt auch die Gefahr von Erosion.

➔ Auftreten v. a. allem im Winterhalbjahr, wenn der Gesamtnie- derschlag höher als die Speicherfähigkeit („Feldkapazität“) des Bodens ist (vgl. Abb. 18).

➔ Begünstigung durch eine wasserundurchlässigere Schicht (z. B. Pflugsohle).

Abb. 16: Ein flachgründiger Boden oder ein Boden mit einer Stauschicht (z. B. Pflugsohle) begünstigt die Bildung von Staunässe

Abb. 17: Grafische Veranschaulichung des Abschwemmri-sikos bei gesättigtem Boden

Geringes Abschwemmrisiko

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Hohes Abschwemmrisiko

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(Foto: TOPPS Prowadis)

(Foto: TOPPS Prowadis)

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland112

5. Beratungsinhalte – DetailsBiodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Gewässerschutz – Reduktion von diffusen Einträgen

3. Konzentrierte Abschwemmung Konzentrierte Abschwemmung tritt oft bei Starkregen auf und ist im Gelände durch Rinnen- und Grabenerosion (Abb. 20) zu erkennen. Diese Form der Abschwemmung wird durch große Schlaglängen, Fahrgassen (Abb. 19) oder Reihenkulturen in Gefällerichtung oder wegen der Schlagoberfläche (Gelände- senke oder Talweg entlang der Gefällelinie, Bodenart und Bodenstruktur) begünstigt.

Typische Anzeichen konzentrierter Abschwemmung sind Sedi-mentablagerungen in tiefer-liegenden Bereichen des Feldes und Rillen, die durch das abfließende Wasser im Feld gebildet wurden. Diese Rillen akkumulieren das Wasser in der Gefälle- linie und können dort zu verstärkter Abschwemmung und Erosion führen.

Regelmäßig auftretende Erosion erfordert zwingend die An- wendung angepasster Vermeidungs- bzw. Verminderungs-maßnahmen, denn sie führt zum Austrag von Bodenpartikeln daran gebundenen Substanzen wie Phosphaten und Pflanzen-schutzmittelwirkstoffen.

Reihenkulturen (Abb. 22) und Fahrspuren (Abb. 19), die dem Hanggefälle folgen, beschleunigen die Entstehung von kon-zentrierter Abschwemmung. Hat abfließendes Wasser auf dem Feld einmal Fahrt aufgenommen und sich zu einer „Was-serbahn“ konzentriert (➔ konzentrierte Abschwemmung), kann das zu schweren Flurschäden führen (Abb. 20, Abb. 21).

In Falle konzentrierter Abschwemmung nützen auch Puffer-streifen nicht mehr viel, sie werden einfach überflossen (den gleichen Effekt haben auch quer durch den Puffer verlaufende Fahrgassen oder -spuren).

Abb. 18: Fahrspuren im Hangeinfallen fördern die Bildung konzentrierter Abschwemmung

Abb. 20: Erosionrinne entlang eines Talwegs

Abb. 19: Tiefe Grabenerosion kann bereits bei leichtem Gefälle entstehen, vor allem bei großen Schlägen

Abb. 21: Diffuse Abschwemmung in Reihenkulturen

(Foto: Rolf Poulsen) (Foto: Francesco Vidotto, TOPPS Prowadis gallery)

(Foto: Francesco Vidotto, TOPPS Prowadis gallery) (Foto: Dr. Otto Ehrmann)

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland113

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Abb. 22: Maßnahmen zum Schutz vor diffusen Einträgen auf verschiedenen räumlichen Ebenen

Abb. 23: Informationsbroschüre zur Vertiefung des Themas Gewässerschutz

Biodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Gewässerschutz – Reduktion von diffusen Einträgen

Maßnahmen zur Minderung diffuser Einträge auf verschiedenen räumlichen Ebenen

Die Herausforderung besteht darin ein Risikominderungspo-tential zu ermitteln, das an die durchschnittlichen regionalen Witterungsbedingungen angepasst ist. Extreme Unwetter-ereignisse (z. B. mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit einmal in

50 Jahren) können nicht die Basis für die Beratung und die Anwendung von Vermeidungsmaßnahmen sein.

Reduzierungsmaßnahmen müssen deshalb nach den Bedin-gungen des einzelnen Landwirts (auf Feldebene) und einer Gruppe von Landwirten, die im selben Gebiet tätig sind (Ein-zugsgebietsebene), ausgerichtet werden (Abb. 23).

■ Kulturen mit hoher/langer Bodendeckung■ Zwischen früchte/Unter saaten■ Mulch-/ Direkt saat■ Raues Saatbett■ Hang parallele Bewirt schaftung■ Erosions schutz streifen■ Abdriftmindernde Düsen

■ Pufferstreifen am Feldrand

■ Hecken am Feldrand

■ Rückhalte sys tem

■ Streifenanbau

Maßnahmen im Feld

Maßnahmen an Feldrändern

Maßnahmen im Einzugsgebiet

Weitere Information und wertvolle Tipps zur Vermeidung von Erosion und diffusen Einträgen von Pflanzenschutzmitteln liefert die umfangrei-che Broschüre „Gute fachliche Praxis zur Verringerung der Gewässer-belastung mit Pflanzenschutzmitteln durch Run-Off und Erosion“, die aus dem Projekt „Topps Prowadis“ hervorgegangen ist (Titelbild vgl. Abb. 24). Die Broschüre steht als kostenloser Download zur Verfügung, z. B. unter www.iva.de > Publikationen > Pflanzenschutz.

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland114

5. Beratungsinhalte – DetailsBiodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Greening und Gewässerschutz: Pufferstreifen

5.1.3 Greening und Gewässerschutz: Pufferstreifen

Bewachsene Pufferstreifen werden in der Regel für eine mehr-jährige Nutzung eingerichtet und haben folgende grundsätzli-che Funktionen:

■ Gewässerschutz – Infiltration von oberflächlicher Abschwem- mung im oder am Feld („Run-off“) zur Verminderung von Run-off und der Verlagerung von Nähr- und Pflanzenschutz- mittelstoffen sowie Bodenpartikeln in Oberflächengewässer.

■ Artenvielfalt – Förderung der natürlichen Eigenentwick-lung von Gewässern und Schaffung von Lebens- und Rückzugsmöglichkeiten für eine Vielzahl an Pflanzen- und Tierarten durch z. B. Hecken als Bewuchs.

Grundsätzliches zur AbschwemmungDas Befahren sollte ebenso wie die Bewirtschaftung wann immer möglich quer zum Hang stattfinden. Mulch- und Direkt-saatverfahren und ein raues Saatbett wirken der Entstehung von Abschwemmung entgegen und halten das Wasser dort, wo es hingehört: nämlich auf dem Acker.

Reihenkulturen (Abb. 22) und Fahrspuren (Abb. 19), die dem Hanggefälle folgen, beschleunigen die Entstehung von Abschwemmung.

Hat abfließendes Wasser auf dem Feld einmal Fahrt aufge-nommen und sich zu einer „Wasserbahn“ konzentriert (➔ kon-zentrierte Abschwemmung), kann das zu schweren Flurschä-den führen (vgl. Abb. 20). In Falle konzentrierter Abschwem-mung nützen auch Pufferstreifen nicht mehr viel, sie werden einfach überflossen (Abb. 25). Den gleichen Effekt haben auch quer durch den Puffer verlaufende Fahrgassen oder -spuren. Pufferzonen sollten deshalb vorzugsweise in der Nähe des Entstehungsbereichs von Ab-schwemmung eingerichtet werden.

Ist konzentrierte Abschwemmung zeitweilig unvermeidbar, kann eine tiefe Furche zwischen Feld und Pufferstreifen das Wasser verteilen.

Abb. 24: Von konzentrierter Abschwemmung überflossener „Im-Feld“ Puffer, begünstigt durch Bewirtschaftung entlang des Hanggefälles

(Foto: topagrar)

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland115

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsBiodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Greening und Gewässerschutz: Pufferstreifen

Arten und Wirksamkeit von Puffersystemen (Abb. 26, Tab. 12)

1. Puffer im Feld unterbricht die Hanglänge und beugt konzentrierter Abschwemmung vor;

2. Pufferzone am Feldrand zum Schutz einer Straße;3. Pufferzone am Feldrand in einer abschüssigen Ecke,

in der sich Abschwemmung konzentrieren kann;4. Grasbewachsener Talweg zur Begrenzung des kon-

zentrierten Wasserabflusses;5. Große, grasbewachsene Pufferzone (Wiese), die den

konzentrierten Wasserabfluss eines höhergelegenen Talwegs abfängt, verteilt und aufnimmt;

6. Uferpuffer, grasbewachsener Streifen zwischen Feld- rand und Oberflächengewässer, der Run-off von höher- gelegenen Flächen abfängt.

Generell ist die Wasserinfiltration in Pufferzonen mit Hecken und Bäumen aufgrund intensiverer Durchwurzelung besser. Ein dichter Grasbewuchs bremst die Abschwemmung und begünstigt die Rückhaltefähigkeit von Bodenpartikeln.

Allerdings sollte das Gras regelmäßig gemäht werden, d. h. es sollte zwischen 10 cm und max. 25 cm hoch sein, damit die Halme stets aufrecht stehen. In Kombination wirken die Vor-teile beider Vegetationstypen.

Eine ausreichend raue Oberfläche der bewachsenen Puffer-zone trägt zusätzlich dazu bei, durch Run-off ausge-schwemmte Bodenpartikel aufzufangen.

Puffer verlieren an Wirkung, wenn …

■ der Boden wassergesättigt oder überflutet ist. Dies gilt besonders für Puffer entlang von Gewässern, da sie sätti-gungsanfälliger als Pufferzonen in Hangflächen sind;

■ der Boden in der Pufferzone durch häufiges Befahren oder Viehdurchgang verdichtet wird;

■ sich abgeschwemmter Boden in der Pufferzone ablagert und dadurch den Boden im Puffer „versiegelt“.

Abb. 25: Arten von Puffersystemen

(Grafik: TOPPS Prowadis nach CORPEN/Irstea, geändert)

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Page 116: Beratungshandbuch - agrar.basf.de · 7 Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz BASF SE, Pfianzenschutz Deutschland 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte,

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland116

5. Beratungsinhalte – DetailsBiodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Greening und Gewässerschutz: Pufferstreifen

Tab. 12: Lage und Zweck verschiedener Puffer zur Vermeidung von Abschwemmungen

Lage des Puffers Zweck Zu beachten / Besonderheiten

... im Feld siehe Punkt 1 in der Grafik

Unterbrechen vor allem von großen Schlägen mit Hangneigung, um der Bildung von konzentriertem Run-off entgegenzuwirken.

• Geeignenet für eher gleichmäßige Hänge, nach Möglichkeit den Höhenlinien des Ackers folgen. (Sie können je nach angestrebter Zusatzwirkung mit Grasbewuchs und/oder zum Schutz vor Winderosion als Hecke ausgeführt werden.)

... am Feldrand siehe Punkt 2 in der Grafik (kann im Greening als öVF „Feldrand“ mit Faktor 1,5 angerechnet werden)

Verhindern des Austrags von Run-off und darin enthaltenen Nährstoffen, Pflanzenschutzmitteln und Boden- partikeln aus dem Feld (und ggf. in ein anderes hinein).

• Am Fuß des Hanges parallel zu einer angrenzenden Straße/Straßengraben, einem Weg, Trockental oder einer Doline. (Feldrandpuffer können je nach angestrebter Zusatzwirkung mit Grasbewuchs und/oder zum Schutz vor Winderosion als Hecke ausgführt werden.)

... am Ufer siehe Punkt 6 in der Grafik (kann im Greening als öVF „Pufferstreifen entlang von Gewässern“ mit Faktor 1,5 angerechnet werden)

Verhindern des Eintrags von Run-off und darin enthaltenen Nährstoffen, Pflanzenschutzmitteln und Boden-partikeln in Oberflächengewässer (temporär/permanent wasserführende Gräben sowie natürliche Fließ- und Standgewässer).

Uferpufferstreifen vermindern zusätzlich den Eintrag von Spraydrift oder Stäuben in das angrenzende Oberflächengewässer und tragen zur Befestigung von Uferböschungen und zur ökologischen Aufwertung von Fließgewässern bei.

• Können schnell wassergesättigt sein und dadurch an Wirksamkeit einbüßen. Daher sollten ggf. auf den höhergelegenen Feldern zusätzliche Puffersysteme oder Maßnahmen angelegt bzw. erwogen werden.

• Bepflanzung je nach Risiko mit einjährigen oder mehrjährigen Gräsern, Büschen, Hecken, Bäumen.

• Die Wirkung gegen Spraydrift lässt sich durch Bepflanzung mit Hecken oder Gehölzen verstärken.

... im Talweg siehe Punkt 4 in der Grafik (kann im Greening als öVF „Feldrand“ mit Faktor 1,5 angerechnet werden)

Ein Talweg ist einen dem Hanggefälle folgende längliche Bodensenke (z. B. Trockental im Karstgebiet) und ist besonders anfällig für Run-off und Erosion.

Ein mit Gras bestandener Puffer, der sich über den gesamten Talweg erstreckt, verteilt den von den Talweg-flanken gespeisten konzentrierten Run-off und ermöglicht großflächig eine Infiltration.

• Die durch den Talwegpuffer neu entstandenen Feldgrenzen sind nicht immer günstig für die maschinelle Bearbeitung der Fläche. Der Zeitaufwand für die Berwirtschaftung kann sich vergrößernC

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Page 117: Beratungshandbuch - agrar.basf.de · 7 Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz BASF SE, Pfianzenschutz Deutschland 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte,

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland117

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsBiodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Gewässerschutz mit Greening und Agrarumweltmaßnahmen (AUM) verbinden

5.1.4 Gewässerschutz mit Greening und Agrarumweltmaßnahmen (AUM) verbinden

Gewässerschutzstreifen können im Rahmen des Greenings als ökologische Vorrangflächen bereitgestellt und mit dem Faktor 1,5 angerechnet werden („Pufferstreifen entlang von Gewässern“). Es sind dabei die folgenden Vorgaben zu beachten:

■ Längsseite der Pufferstreifen muss parallel zu einem Gewässerlauf oder Stehgewässer verlaufen, wobei die Breite variieren kann (d. h. bei einem mäandrierenden Ver-lauf des Gewässers kann an der dem Feld zugewandten Längsseite „begradigt“ werden, sofern die zulässige Höchst- und Mindestbreite eingehalten wird).

■ Auch Grünland-Pufferstreifen sind möglich, sofern sie an die Ackerfläche des Antragstellers angrenzen.

■ Breite: 1 m – 20 m, beginnend an der Böschungsoberkante; umfasst einen evtl. vorhandenen Streifen mit typischer Ufervegetation ab Böschungsoberkante und einen Puffer-streifen. Der Ufervegetationsstreifen darf max. 10 m breit sein, an den feldwärts ein Pufferstreifen angelegt werden kann. Zu beachten ist, dass Ufervegetations- und Puffer-streifen eine Gesamtbreite von 20 m nicht überschreiten dürfen. Ist kein Ufervegetationsstreifen vorhanden, kann der Pufferstreifen bis zu 20 m breit sein. Ein Pufferstreifen kann allerdings nie ausschließlich aus einem Ufervegeta- tionsstreifen bestehen: er muss bei Vorhandensein eines Ufervegetationsstreifens immer zusätzlich noch einen „normalen“ Pufferstreifen umfassen.

■ Pufferstreifen sind aus der landwirtschaftlichen Produktion ausgenommen, wobei Schnittnutzung und Beweidung erlaubt ist, sofern die Fläche vom angrenzenden Ackerland unterscheidbar bleibt.

■ Vom 01.04. bis 30.06. ist allerdings kein Zerkleinern oder Mähen des Aufwuchses zulässig.

■ Das Befahren der Pufferstreifen, auch zur Grabenpflege, ist zulässig.

■ Für alle Streifenelemente gilt § 25 DirektZahlDurchfV, d. h. ab dem 1. August ist eine Anbauvorbereitung für Ernte im Folgejahr möglich, wenn der Pufferstreifen auf einer Fläche mit Ackerstatus liegt.

Auch im Acker können Greening-fähige Erosionsschutzstreifen angelegt werden und zwar als ökologische Vorrangfläche „Feld-rand“, der auch innerhalb einer Ackerfläche liegen darf. Auch hier gilt eine Breite von 1 – 20 m, allerdings ist hier nur eine Beweidung mit Schafen und Ziegen ab dem 1. August erlaubt, keine Schnittnutzung.

Darüber hinaus bieten viele Bundesländer zusätzlich oder alternativ zum Greening Agrarumweltmaßnahmen zum Gewässerschutz an (Tab. 13). Hier wird eine aktive Begrünung als Gewässerrandstreifen gefördert, in der Regel sind die Mischungen Gräser-betont. Alternativ kann jedoch auch die Förderung von Blühmischungen zur Begrünung in Anspruch genommen werden. Hier ist die Standorteignung der vorgege-benen Mischungen zu prüfen.

Ansaat- und Managementempfehlungen für Puffer- und ErosionsschutzstreifenIm Allgemeinen gelten Gräser, sofern sie eine gewisse Wuchs-höhe nicht überschreiten (s. o.) stabiler im Hinblick auf das Auffangen von Erosionsfrachten als effektiver. In einigen Agrar-umweltprogrammen werden deshalb auch Gräser-dominierte Aussaatmischungen zur Etablierung von Gewässerrand- und Erosionsschutzstreifen vorgeschrieben. Hierbei sollten bevor-zugt konkurrenzstarke und bodenlockernde Saatmischungen verwendet werden. Der Grasbewuchs sollte regelmäßig gemäht werden, damit er nicht zu instabil wird (aber: ggf. Fördervorgaben beachten!). Eventuell angeschwemmtes Bodenmaterial sollte wieder entfernt werden.

Soll durch solche Pufferstreifen in erster Linie die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln und Düngern in Gewässer verhindert werden, kann auch – sofern die Vorgaben des jeweiligen Agrar-umweltprogramms nicht anders lauten – eine kräuterreichere und damit zur Förderung der Artenvielfalt wertvollere Mischung eingesät werden (zu Ansaat und Pflege: s. Check-liste Blühflächen und -streifen).

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland118

5. Beratungsinhalte – DetailsBiodiversität und Gewässerschutz auf dem Betrieb | Gewässerschutz mit Greening und Agrarumweltmaßnahmen (AUM) verbinden

Tab. 13: Agrarumweltmaßnahmen der Bundesländer zu Gewässer- und/oder Erosionsschutzstreifen bzw. als Alternativvariante Agrarumweltmaßnahme „Blühstreifen“

*: Kombination mit Greening / ökologischen Vorrangflächen (öVF) möglich, Abzug Doppelförderung, wenn Bereitstellung als öVF (380,- € / ha).

Agarumweltmaßnahme Gewässerrand-/ Erosionsschutzstreifen Förder-betrag

alternativ Blühstreifen

BB – – –

BW – – + (710,- / ha)*

BY dauerhafte Einsaat/Beibehaltung eines 10 – 30 m breiten Grünstreifens auf AF am

Feldrand entlang angrenzender Seen und Fließgewässer, in erosionsgefährdeten

Geländemulden, bei pot. erosionsgefährdeten Hangflächen am Fuß und im Hangbereich

quer zur Hangneigung. Keine Düngung und flächendeckender PSM-Einsatz; Grünstreifen

ist mind. 1x / Jahr zu mähen, beweiden oder mulchen; nach Förderende kein DG-Status

920,- € / ha* + (600,- bis EMZ 5000,

15 €/ha je 100 weitere

EMZ

HH – – 750 €/ha bei einjährigen

Blühstreifen/flächen

HE Gewässer-/Erosionsschutzstreifen mit förderfähiger Saatgutmischung. Breite

5 – 30 m, keine PSM und N-haltige Dünger; Anlage der Streifen quer zur

Hangneigung bzw. Hauptwindrichtung. Aufwuchs kann genutzt werden; Kulisse

760,- € / ha* + (600,- / ha)

MV Ansaat geeigneter, i.d.R. Gräser betonter Saatgutmischung entlang v. Gewässern;

Anlage Erosionsschutzstreifen auf gefährdeten Flächen quer zur Hangneigung bzw.

zur Hauptwindrichtung und in Tiefenlinien

610,- € / ha* + (680,- / ha)*

NI Gewässerschutzstreifen: 6 – 30 m Breite; Saatgut muss überwiegend aus Gras-

samen bestehen; Erosionsschutzstreifen (Förderkulisse): von 6 – 30 m Breite quer

zum Verlauf der Hangneigung; Saatgut muss überwiegend aus Grassamen bestehen

540,- € / ha* ein- bis mehrjähriger

Blühstreifen 875-975 €

NRW Uferrand- oder Erosionsschutzstreifen auf Acker, Begrünung eines Streifens 5 – 30 m

Breite auf Acker durch Einsaat mit mehrjähr. Grasarten oder gräserbetonten

Mischungen und dessen Beibehaltung

1100 €/ha* ein- bis mehrjähriger

Blühstreifen 1200 €/ha

RP Streifen von 5 – 30 m Breite auf AF (entlang des Gewässers) mit standortgerechter,

an extensive Bewirtschaftung angepasster Grünlandmischung (≥ 3 ausdauernde

Grasarten, Gräseranteil in der Begrünungsmischung ≥ 80 %, max. 20 % Legumino-

sen). Keine Düngung, keine PSM; min. 1 Nutzung / Jahr

760,- € / ha* + (750,- – 1000,- / ha bei

jährl., 490,- – 740,- / ha

bei mehrjähr. Einsaat i. A.

EMZ)*

SH – – + (750,- / ha)*

SL – – Mehrjährige Blühflächen:

600 €/ha

SN Grünstreifen auf Ackerland: 5-jähr. Dauerbegrünung; Bewirtschaftung mit

Ackerfuttersaaten; Bestandslücken sind mit Nachsaat zu schließen,

Mindestbreite 6 m, kein Einsatz von Dünger und chem. synthet. PSM

– 313,- € / ha

ST – – + (850,- € / ha* bzw.

290 € / ha)

TH Gewässer- oder Erosionsschutzstreifen (gefährdete Flächen quer zur Hangneigung

und in Tiefenlinien), Breite 5 – 30 m; Ansaat einer geeigneten, in der Regel Gräser

betonten Saatgutmischung lt. Empfehlung

660,- € / ha* + (680,-/ 720,- € / ha)*

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland119

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland119

5. Beratungsinhalte – Details

Honig- und Wildbienen sind unverzichtbare Helfer der Kultur- und Landwirtschaft. Grundlage für die gesetzeskonforme Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Vermeidung von Schäden ist die Bienenschutzverordnung. Vergiftungsfälle können vermieden durch:

■ Anwendung der PSM ausschließlich gemäß Zulassung und Vorgaben;

■ Beachtung der Veränderung der Bienengefährlichkeit bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln.

Eine weitere Minimierung der Bienengefährdung kann erreicht werden durch:

■ Behandlungen in den Abendstunden nach Beendigung des Bienenfluges ab ca. 19:00 Uhr bis 23:00 Uhr;

■ Absprachen / Kooperationen mit Imkern;

■ Anlage von Blühstreifen/- flächen zur Ünterstützung des Nahrungsangebotes der Bienen

Schutz von Bienen

5.2 Schutz von Bienen

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt der Bie-nenschutzverordnung. So dürfen keine bienengefährlichen Mittel auf blühende Pflanzen – auch nicht auf Unkräuter – angewendet werden. Auch dürfen in direkter Umgebung von Bienenständen ohne Zustimmung der Imker keine bienen-gefährlichen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.

Die meisten der gemeldeten Bienenschäden sind auf Vergif-tungsfälle durch Anwendungsfehler von Pflanzen-schutzmitteln zurückzuführen. Deswegen sollte jederzeit die Bienengefährlichkeit der eingesetzten Pflanzenschutzmittel beachtet werden.

Selbst wenn ein Mittel als bienenungefährlich eingestuft wird, so können Wirkstoffkombinationen durch die Mischung von Pflanzenschutzmitteln im Tank ihre Wirkung ändern. Vor diesem Hintergrund sind folgende Grundsätze zu beachten:

■ Tankmischungen von zwei B4 Insektiziden während der Blüte sind wegen der additiven Wirkung als bienengefähr-lich (B1) zu bewerten, eine solche Applikation sollte daher unterbleiben (vgl. Tab. 14).

■ Weitere Mischpartner, wie Additive, AHL oder Mikronähr-stoffdünger, können zu einer bienengefährlicheren Tankmi-schung führen; da solche Kombinationen bzgl. der Bienen-gesundheit nicht geprüft sind, sollte auf den Einsatz ver-zichtet werden.

■ Aus Vorsorgegründen und dort, wo es aus arbeitswirt-schaftlichen Gründen möglich ist, sollten Behandlungen in die Abendstunden nach 20 Uhr verlegt werden, dann wer-den Bienen während des Pollensammelns nicht direkt getroffen.

■ Genaue Planung der Behandlungszeiten, um Pflanzen-schutzmittel nicht genau dann auszubringen, wenn Blüten-pflanzen in voller Blüte stehen.

■ Begrenzung der Applikationshäufigkeit von Pflanzenschutz- mitteln.

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5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland120

5. Beratungsinhalte – DetailsSchutz von Bienen

■ Nutzung von driftmindernden Techniken, um die Ablage-rung von Pflanzenschutzmittelresten auf nahe gelegene Bereiche mit blühenden Pflanzen zu vermeiden.

■ Verwendung von Dropleg-Systemen zum Schutz der Bienen: eine Schonung von Nutz-insekten durch die

Tab. 14: Beispiele für mögliche Änderungen der Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln bei Tankmischungen für Rapsblütenbehandlung

Applikation unterhalb der Blüten wurde in Studien belegt, die biologische Wirkung gegen Sclerotinia oder Schadins-ekten wird derzeit geprüft; eine zusätzliche positive Neben-wirkung ist die Abdriftminderung, die zum Gewässerschutz beiträgt.

B1 : bienengefährlich, blühende Pflanzen dürfen nicht getroffen werden B2 : bienenungefährlich nach Beendigung des täglichen Bienenfluges bis 23:00 Uhr B4 : bienenungefährlich

Änderung der Bienengefährlichkeit des Insektizids bei Tankmischung mit folgenden Fungiziden

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Neonicotinoide

Biscaya B4 B4 B4 B4 B4 B4 B4 B4 B4 B4 B4 B4 B4 B4 B4

Mospilan SG B4 B4 B4 B4 B1 B1 B1 B1 B1 B4 B4 B1 B1 B1 B4

Danijiri B4 B4 B4 B4 B1 B1 B1 B1 B1 B4 B4 B1 B1 B1 B4

Pyrethroid Typ I

Mavrik B4 B4 B4 B4 B2 B2 B2 B2 B2 B4 B4 B4 B2 B2 B4

Trebon 30 EC B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2

Pyrethroide Typ II

Bulldock B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2

Decis Forte B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2

Fury 10 EW B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2

Karate Zeon B4 B4 B4 B4 B2 B2 B2 B2 B2 B4 B4 B4 B2 B2 B4

Kaiso Sorbie, Hunter B4 B4 B4 B4 B2 B2 B2 B2 B2 B4 B4 B4 B2 B2 B4

Nexide B4 B4 B4 B4 B2 B2 B2 B2 B2 B4 B4 B2 B2 B2 B4

Sumicidin Alpha EC B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2

Trafo WG B4 B4 B4 B4 B2 B2 B2 B2 B2 B4 B4 B4 B2 B2 B4

Fungizide

Insektizide

Die aktuelle Übersicht über zugelassene Tankmischungen ist jederzeit unter folgendem Link abzurufen:http://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/ackerbau/ratgeber-pflanzenschutz/winterraps/fruehjahr/bienengefaehrlichkeit-bei-mischungen-von-insektiziden-mit-fungiziden/

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland121

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsSchutz von Bienen

Durch die Anwendung von Pestiziden verursachte Bienen-schäden werden im Regelfall von Imkern bemerkt. Für Imker stehen im Hinblick auf die Anwendung von Pflanzenschutz- mitteln folgende Erwartungen an die Landwirtschaft im Vor-dergrund (nach WALLNER 2009):

■ so wenig Pflanzenschutzmittel wie nötig;

■ die Bienenschutzverordnung penibel befolgen und v. a. auf blühenden Unterwuchs und Ackerrandstreifen achten;

■ alle Wirkstoffapplikationen möglichst in den Abendstunden durchführen; ab 19.30 Uhr ist im blühenden Obst oder Raps kaum mehr mit Bienenflug zu rechnen.

Bestäuber können auch durch eine gute Zusammenarbeit mit örtlichen Imkern geschützt werden. So kostet es beispiels-weise nicht viel Zeit, Imker einen oder zwei Tage vor dem geplanten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hiervon in Kennt-nis zu setzen, so dass sie die notwendigen Vorkehrungen für die von ihnen betreuten Bienenvölker treffen und die Bienen-stöcke gegebenenfalls an einen anderen Standort bringen können.

Seit 2015 ist das Bienenportal "Geobee" online. Mit Hilfe die-ses Bienenportals können sich Imker und Landwirte – derzeit noch beschränkt auf Brandenburg – über Kooperationen und geeignete Standorte aber auch Pflanzenschutz und eine bienenfreundliche Gestaltung von Blühstreifen austauschen. Auch Imkervereine können hierfür eine gute Plattform sein.

Schließlich unterstützt eine insgesamt gute, über die gesamte Vegetationsperiode zur Verfügung stehende Nahrungsver-sorgung die Bienengesundheit und damit deren Widerstands-fähigkeit. Blühstreifen und -flächen können hier einen wert- vollen Beitrag leisten.

Absprachen mit Imkern können helfen, Beeinträchtigungen der Bienen zu vermeiden (Foto: BASF SE)

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5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland122

5. Beratungsinhalte – Details

Zwischenfrüchte sind eine Möglichkeit, um ökologische Vorrangflächen bereitzustellen (Anrechnungsfaktor 0,3). Vorgabe hierfür sind Mischungen aus mindestens zwei Pflanzenarten (mögliche Arten und Samenanteile sind vorgegeben), eine Aussaat bis spätestens 1. Oktober und eine Standzeit bis 15.2. (einzelne Bundesländer auch 15.1.).

Die Positiveffekte des Zwischenfruchtanbaus auf Boden, Wasserhaushalt und Pflanzen-gesundheit lassen sich durch Mischungen mit geeigneten Pflanzenarten steigern. Eine möglichst frühe Aussaat und lange Standzeit kann die Positiveffekte – auch für die Artenvielfalt (Nahrungsquelle für blütenbesuchende Insekten, Deckung und Futter für Niederwild) – weiter fördern. Die Saatguthersteller bieten fertige, auf einzelne Fruchtfolgen abgestimmte Saatgutmischungen an.

Vorsicht ist geboten beim Aussamen von Zwischenfrüchten (vorher oberirdisch häckseln oder Zerkleinern!).

Untersaaten müssen ausschließlich aus Gräsern bestehen. Auch sie haben eine Mindest-standzeit bis zum 15.2.

Zwischenfruchtanbau und Untersaaten

5.3 Zwischenfruchtanbau und Untersaaten

Mit dem Anbau von Untersaaten und Zwischenfrüchten können ökologische Vorrangflächen für das Greening bereitgestellt werden. Der Anrechnungsfaktor für das Greening ist mit 0,3 relativ gering, da die Positiveffekte auf die Biodiversität, dem eigentlichen Ziel des Greenings, im Vergleich zu anderen Greening-Maßnahmen relativ gering sind. Optimal ist vor diesem Hintergrund eine Kombination von Zwischenfrüchten /Untersaaten mit anderen Greening- oder Agrarumwelt-maßnahmen, wie etwa Puffer- und Randstreifen.

Dennoch haben Zwischenfrüchte und Untersaaten aus acker-baulicher Sicht unbestritten zahlreiche positive Auswirkungen, etwa auf den Boden oder die Pflanzengesundheit, die einen Anbau in vielen Fällen empfehlenswert machen (Tab. 15).

Durch Zwischenfruchtmischungen können sich die Positiv-effekte einzelner Arten summieren (vgl. Tab. 16). Zwischen-fruchtmischungen sind auch im Rahmen des Greenings vor-geschrieben. Die einzelnen Saatguthersteller bieten Mischun-gen für verschiedene Fruchtfolgen an (vgl. Anhang Tab. 6).

Bitte beachten Sie bei den Darstellungen dieses Kapitels die Angaben im Literaturverzeichnis.

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland123

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsZwischenfruchtanbau und Untersaaten

Eigenschaften von Zwischenfrüchten und Untersaaten

■ Nährstofffixierung (v. a. Stickstoff) und damit Verhinderung von Auswaschung

■ Verbesserung von Wasserinfiltration und Wasserhaltevermögen

■ Verringerung der Erosions- und Verschlämmungsgefahr

■ Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit

■ Verbesserung der Humusbilanz

■ Unkrautunterdrückung

■ Anreicherung organischer Substanz

■ Erhöhung der biologischen Aktivität

■ Verringerung von Bodenstrukturschäden

■ phytosanitäre Effekte

■ ökologische Aspekte (Förderung der Biodiversität z. B. durch zusätzl. Blühangebot bei Zwischenfrüchten)

Zwischenfruchtmischungen fördern bzw. ermöglichen …

■ höhere Biomasse (ober- und unterirdisch)

■ vielschichtige Bodendurchwurzelung durch verschiedene Wurzeltypen und -tiefen

■ besseren Bodenaufschluss und -lockerung

■ mehr und vielfältigere Wurzelausscheidungen

■ höhere mikrobielle Aktivität

■ Kombinationsmöglichkeit von N-Fixierern und N-Zehrern

■ bessere Unkrautunterdrückung

■ Abwehr von Krankheiten und Schädlingen

■ höhere Pflanzenvielfalt als Nahrungs-/Pollenangebot für die Fauna

Tab. 15: Positiveffekte von Zwischenfrüchten und Untersaaten

Tab. 16: Vorteile von Zwischenfruchtmischungen

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5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland124

5. Beratungsinhalte – DetailsZwischenfruchtanbau und Untersaaten

Tab. 17: Anforderungen an den Zwischenfruchtanbau und Untersaaten zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (öVF)

Beim Anbau von Zwischenfruchtmischungen und Untersaaten zur Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen im Rahmen des Greenings sind verschiedene Vorgaben und Beschränkungen zu berücksichtigen. Einen Überblick über die gesetzlichen Anfor-derungen gibt (Tab. 17).

In vielen Bundesländern ist zudem eine Förderung der Zwi- schenfrüchte über Agrar-umwelt- und Klimamaßnahmen möglich. Sofern eine Kombination von Greening-Flächen und Agrarumweltmaßnahmen im jeweiligen Bundesland möglich ist, wird ein Festbetrag von 75 € / ha abgezogen. Damit lohnt sich hier bei Zwischenfrüchten die Kombination von Greening

und AUM in den meisten Fällen finanziell nicht. Lediglich in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ergibt sich durch die Kombination mit Agrarumweltmaßnahmen bei z. T. weiteren Vorgaben für den Anbau eine Zusatzförderung von 45 bzw. 22 €/ ha. Hat ein Betrieb allerdings mehr Zwischen-fruchtanbau als er für die Erfüllung des Greenings benötigt, ist die Beantragung von Zwischenfrüchten als Agrarumweltmaß-nahme bei Förderbeträgen von mindestens 70 € / ha in jedem Fall überdenkenswert. Zu beachten sind hierbei die länderspe-zifischen Förderrichtlinien! Der Verpflichtungszeitraum für Agrarumweltmaßnahmen beträgt im Regelfall 5 Jahre.

1 Soll Schneckenkorn eingesetzt werden, kann nach Auslegung des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf im ökologischen Landbau zugelassene Molluskizide, (Wirkstoff: Eisen-III-phosphat) ausgewichen werden. Für andere Bundesländer wäre diese Möglichkeit zu klären.

Zwischenfrüchte (ZF) als öVF Untersaaten als öVF

Gültigkeit Jahr der Aussaat = Anrechnung als öVF, ZF-Anbau

liegt nur vor, wenn im Folgejahr eine Hauptkultur

folgt

Jahr der Aussaat = Anrechnung als öVF; Aussaat in

Hauptkultur

Anrechnungsfaktor 0,3, d. h. 1 ha öVF = 3,3 ha

Aussaattermin bis 1. Oktober keine Vorgabe

Arten Aussaat als Mischkultur, d. h. ≥ 2 Kulturarten aus

Liste mit 84 Arten bzw. Gattungen (siehe Tabelle 2

im Anhang); ≤ 60 % Anteil der Samen einer Kulturart;

≤ 60 % Gräsersamen.

nur Gräser erlaubt;

Einzelgräser oder Gräsermischungen

Festlegung der

Anbauflächen

Kompensationsregelung: Anbauflächen dürfen auch nach der Antragstellung (15.5.) noch getauscht werden.

Bsp.: lt. Sammelantrag Anbau von öVF-ZF auf Schlag A, tatsächlich werden sie aber auf Schlag B ange-

baut. Wichtig: schriftliche Mitteilung der Änderung an die zuständige Behörde. Bei der Vor-Ort-Kontrolle

wird dann Schlag B für die Berechnung der öVF herangezogen („Kompensationsregelung“). Wichtig:

Schlag B muss als Fläche im Sammelantrag sein! (Bisher von EU-Kommission nicht offiziell bestätigt).

Düngung /

Pflanzenschutz

Ausschluss von mineral. Dünger, Klärschlamm und chem. PSM 1 nach Ernte der Hauptkultur;

Beseitigung der Zwischenfrüchte / Untersaaten nicht mit Herbiziden; Gülle, Mist und Gärreste sind möglich

(entspr. Dünge-VO)

Kultivierungsdauer /

Nutzung

Erhalt des Aufwuchses bis 15.2. (bzw. 16.01.

Landes-VO in BW, BY und RP), Abfrieren der

Kultur möglich; keine Nutzung im Antragsjahr

(Ausnahme: Beweidung mit Schafen und Ziegen);

Nutzung des Aufwuchses ab 16.02. des

Folgejahres

keine Nutzung im Jahr der Antragstellung

(Ausnahme: Beweidung mit Schafen und Ziegen),

Nutzung / Kultivierung als Hauptfrucht (z. B.

Grassamenvermehrung / Futterbau) im Folgejahr

möglich (Fläche zählt dann nicht als öVF, im

Rahmen der Anbaudiversifizierung als Kulturart)

Pflege walzen / mulchen / zerkleinern zur Verhinderung der Samenreife möglich (ohne Bodeneingriff)

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland125

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Tab. 18: Pflanzenbauliche und ökologische Ziele im Zwischenfruchtanbau und in Frage kommende Kulturarten

Zwischenfruchtanbau und Untersaaten | Kulturartenauswahl

5.3.1 Kulturartenauswahl

Durch die Wahl der Kulturarten für den Zwischenfruch-tanbau können sehr unterschiedliche pflanzenbauliche und ökologische Ziele verfolgt werden (Tab. 18). Dabei ist darauf zu achten, dass die Arten der Zwischenfruchtmischungen keine Probleme in der Fruchtfolge z. B. durch Folgeverunkrautung bereiten. Buchweizen kann hier z. B. Probleme bereiten.

Bei Untersaaten steht hingegen die angebaute Hauptfrucht eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich gilt hier:

■ langsam wachsende Gräserarten brauchen schwache Deckfrüchte oder eine frühe Einsaat der Untersaat;

■ schnell wachsende Gräserarten brauchen starke Deck-früchte oder eine späte Einsaat der Untersaat.

Ziel/Anforderung an Zwischenfrucht geeignete Kulturart

■ intensive Durchwurzelung des Oberbodens durch Flachwurzler

■ Buchweizen, Gräser, Ramtillkraut, Rauhafer, Peluschke

■ Unterbodenlockerung durch Tiefwurzler ■ Lupinen, Ackerbohnen, Öllein, Sonnenblume, Senf, Ölrettich

■ Stickstoffakkumulation durch N-Sammler ■ alle Leguminosen

■ P-Aufschluss ■ Buchweizen, Phacelia, Leguminosen

■ Mykhorrhizabildner ■ Alle Leguminosen, Gräser, Sonnenblume

■ Trockenkeimer ■ Buchweizen, Sorghum, Ramtillkraut, Serradella, Öllein, Leindotter

■ Nematodenreduzierer ■ Senf, Ölrettich, Rauhafer

■ Förderung von Antibiose ■ Sommerwicke fördert Bacillus subtiles ➔ bekämpft Streptomyces scabies (Auslöser von K.- Schorf), Rhizoctonia solani und andere

■ Bienenweide ■ Phacelia, Buchweizen, Ölrettich, Sommerraps, Rübsen, Senf, Ackerbohne und Sommerwicke

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5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland126

5. Beratungsinhalte – DetailsZwischenfruchtanbau und Untersaaten | Zwischenfruchtauswahl in Abhängigkeit von der Fruchtfolge

5.3.2 Zwischenfruchtauswahl in Abhängigkeit von der Fruchtfolge

Getreide-, Kartoffel- und ZuckerrübenfruchtfolgenGeeignet sind Mischungen mit nematodenreduzierenden Kruziferen. Bei solchen Mischungen entscheidet ein zeitiger Saattermin bis Anfang August über den Erfolg der Nema-todenreduktion. Dies setzt in Frühdruschregionen einen sehr frühen Winterweizen, ein GPS-Getreide oder eine Winter-gerste voraus. Die Vorteile einer Mischung mit Kruziferen und Leguminosen gegenüber einer Senf- oder Ölrettichreinsaat sind eine deutlich bessere Durchwurzelung, eine bessere Krümelstabilität und ein geringerer Stickstoffbedarf.

Durch Senfanbau wird die Eisenfleckigkeit der Kartoffel gefördert. In Kartoffelfruchtfolgen sollte der Senf daher durch nematodenresistente Ölrettichsorten ersetzt werden. Kombi-nation z. B. mit Rauhafer oder Leguminosen. Auf Flächen mit hoher Belastung an Tabak-Rattle-Virus (TRV) kommt nur Öl-rettich als Reinsaat in Frage – eine solche Fläche kann nicht als ökologische Vorrangfläche bereitgestellt werden.

Raps, Rübsen und die nicht resistenten Sorten von Ölrettich und Senf vermehren die Zuckerrübennematoden und müs-sen in Zuckerrübenfruchtfolge gemieden werden. Der Anbau der nematodenresistenten Sorten von Ölrettich und Senf ist hingegen eine sehr wirksame Maßnahme, in Zuckerrüben-fruchtfolgen die Nematodenausbreitung zu bekämpfen.

Buchweizen kann in Zuckerrüben zu massiven Unkrautprob-lemen führen und sollte hier deshalb als Mischungspartner von Zwischenfruchtmischungen nicht verwendet werden.

Geeignete Arten: Serradella, Ramtillkraut, Rauhafer, Acker-bohne, Ölrettich, Alexandrinerklee

➔ Eindämmung Nematoden & Tabak-Rattle-Virus /organische Masse / Abfrieren.

Fruchtfolgen mit WinterrapsVerzicht auf den Anbau von Kruziferen, denn Raps, Rübsen Ölrettich und Senf müssen in engen Rapsfruchtfolgen wegen der Gefahr verstärkter Kohlhernieausbreitung und Flächenver-unreinigung mit erucasäure- und glucosinolathaltigem Saatgut gemieden werden.

Geeignete Arten: Ramtillkraut, Rauhafer, Bohne, Erbse, Phacelia, Perser-, Alexandrinerklee

➔ Eindämmung Kohlhernie / organische Masse / Abfrieren

Fruchtfolgen mit MaisGroßer Spielraum für die Aussaat von Mischungen, wenn Aussaat früh genug möglich (1.10!). (Je nach der Stellung in der Fruchtfolge sind die o. g. Hinweise zu berücksichtigen.) In Maisfruchtfolgen kann auch mit winterharten Zwischen-fruchtmischungen oder Untersaaten gearbeitet werden.

Beispiele für verschiedene Fruchtfolgen zeigen Tab. 19 bis Tab. 21 (nach HOFFMANN & SCHAPER, Landwirtschafts- kammer Niedersachsen). Die Kostenkalkulationen basieren auf angenommenen Preisen von 3,10 € / kg für Ölrettich; 2,20 € / kg für Senf; 7,00 € / kg für Phacelia, 2,20 € / kg für Alexandrinerklee und 5,00 € / kg für Ramtillkraut.

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland127

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Tab. 19: Zwischenfruchtmischung für Rapsfruchtfolgen bzw. kombinierte, weit gestellte Raps- / Rübenfruchtfolgen

Tab. 20: Nematodenreduzierende Senfkombinationen ohne Ölrettich für Mais- / Zuckerrübenfruchtfolgen

Zwischenfruchtanbau und Untersaaten | Zwischenfruchtauswahl in Abhängigkeit von der Fruchtfolge

Saatmenge (kg / ha)

TKG (g) Körner / m² Samen-anteil (%)

Kosten (€ / ha)

2 M

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Rapsfruchtfolgen:

Rauhafer 18 23 78 43 32

Phacelia 2 2 105 57 14

Summe 20 184 100 46

2 M

isch

un

gs-

par

tner

kombinierte, weit gestellte Raps- / Rübenfruchtfolgen:

Ölrettich (ggf. nematoden-resistent)

17 12 142 47 53

Phacelia 3 2 158 53 21

Summe 20 300 100 74

2 M

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un

gs-

par

tner

Saatmenge (kg / ha)

TKG (g) Körner / m² Samen-anteil (%)

Kosten (€ / ha)

Senf 11 7 157 50 24

Phacelia 3 2 158 50 21

Summe 20 184 100 46

3 M

isch

un

gs-

par

tner

Saatmenge (kg / ha)

TKG (g) Körner / m² Samen-anteil (%)

Kosten (€ / ha)

Senf 10 7 143 44 22

Phacelia 2 2 105 32 14

Ramtillkraut 2 3 77 24 10

Summe 14 315 100 46Cop

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5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland128

5. Beratungsinhalte – Details

Tab. 21: Nematodenreduzierende Ölrettich / Senfkombinationen für Zuckerrübenfruchtfolgen

Zwischenfruchtanbau und Untersaaten | Zwischenfruchtauswahl in Abhängigkeit von der Fruchtfolge

2 M

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un

gsp

artn

er

Frü

he

saat

Saatmenge (kg / ha)

Körner / m² Samen-anteil (%)

Kosten (€ / ha)

Ölrettich 15 125 56 47

Senf 7 100 44 15

Summe 22 225 100 62

Sp

äte

Saa

t

Ölrettich 12 100 41 37

Senf 10 143 59 22

Summe 22 243 100 59

2 M

isch

un

gsp

artn

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isch

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gu

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Frü

he

saat

Saatmenge (kg / ha)

Körner / m² Samen-anteil (%)

Kosten (€ / ha)

Ölrettich 20 167 50 62

Alexandrinerklee 5 167 50 11

Summe 22 333 100 73

Sp

äte

Saa

t

Ölrettich 15 214 48 33

Alexandrinerklee 7 233 52 15

Summe 22 448 100 48

3 M

isch

un

gsp

artn

er

Frü

he

saat

Saatmenge (kg / ha)

Körner / m² Samen-anteil (%)

Kosten (€ / ha)

Ölrettich 15 125 41 47

Senf 5 71 24 11

Phacelia 2 105 35 14

Summe 22 302 100 72

Sp

äte

Saa

t Ölrettich 10 83 23 31

Senf 12 171 48 26

Phacelia 2 105 29 14

Summe 24 359 100 71

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland129

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsZwischenfruchtanbau und Untersaaten | Anbautechnik Zwischenfrüchte

5.3.3 Anbautechnik Zwischenfrüchte

■ WasserbedarfZwischenfrüchte verbrauchen Wasser für ihr Wachstum. Beim Anbau von Zwischenfrüchten im Sommer ist in der Regel trotzdem genügend Wasser für die nachfolgende Winterung vorhanden. Über Winter wird dann durch die Niederschläge genügend Wasser im Boden aufgefüllt, so dass für die Haupt-frucht nach abfrierenden Zwischenfrüchten genug Wasser zur Verfügung steht. Durch das Abschlegeln winterharter Zwi-schenfrüchte wird unproduktive Verdunstung vermieden, die Infiltration ist verbessert und mehr Wasser kann verwertet werden. Die lebenden Pflanzen speichern außerdem Wasser über ihre Wurzeln. Nach Messungen aus Sachsen weisen leichte Böden mit abfrierenden Zwischenfrüchten im Frühjahr die gleiche Bodenfeuchte auf wie die Fläche, wo nach der Ernte nur Stoppelbearbeitung erfolgte.

■ SaatterminDie Aussaat muss, wenn die Zwischenfrüchte als ökologische Vorrangfläche anerkannt werden sollen, bis 1. Oktober erfol-gen. Sollen die genannten Positiveffekte der Zwischenfrüchte erzielt werden, empfiehlt sich generell eine möglichst frühe Aussaat. Es gilt der Grundsatz: Ein Tag im Juli ist mehr wert als eine Woche im August und mehr wert wie der ganze Sep-tember. Viele Mischungen sollten daher für eine ausreichende Massebildung Anfang August im Boden sein. Nur Saatzeit-punkte bis Anfang August gewährleisten nennenswerten Blü-tenreichtum der Zwischenfrüchte.

Um Wasser zu sparen und eine Konkurrenz von Ausfallge-treide bzw. -raps zu unterbin-den, sollte die Aussaat unmittel-bar nach dem Mähdrusch mit flachen Werkzeugen erfolgen. Ist die Zwischenfruchtaussaat witterungsbedingt oder aus arbeitswirtschaftlichen Gründen kurz nach der Ernte der Vor-frucht nicht möglich, ist aufgelaufenes Ausfallgetreide mit ent-sprechenden Bodenbearbeitungsmaßnahmen zu bekämpfen. Besondere Beachtung ist diesbezüglich bei erfolgter Stroh-ernte auf den Schwadbereich zu legen. Hier ist in manchen Fällen eine Ausfallgetreidebekämpfung durchzuführen. Die Aussaatzeiten sollten regional angepasst werden.

Leguminosen bzw. Leguminosen-haltige Mischungen sollten bis spätestens Anfang / Mitte August gesät werden (Arbeits-belastung im Betrieb beachten!), während z. B. bei Senf Saat-termine bis in den September gut möglich sind.

■ SaatbettMischungen enthalten i. d. R. klein- und großkörnige Arten, daher liegt die optimale Aus-saattiefe bei max. 2 – 3 cm. Bei der Saatbettbereitung muss vor allem den Ansprüchen der Feinsaaten mit einem feinkrümeligen, gut rückverfestigten Saatbett Rechnung getragen werden. Grundsätzlich ist auf eine optimale Strohverteilung zu achten.

■ SaattechnikDie Aussaat einer Zwischenfruchtmischung kann nach erfolg-ter Bodenbearbeitung mit der Drillsaat oder nach Vorfrüchten wie Roggen oder Weizen am Tag des Drusches mit der Direktsaat in die Stoppel erfolgen. Wird zur Zwischenfrucht gepflügt, kann zur nächsten Hauptfrucht i. d. R. auf den Pflug verzichtet werden. Der Einsatz von Walzen (z. B. Güttlerwalze) in Verbindung mit Streu- bzw. Drilltechnik kann ebenfalls sinnvoll und effizient sein.

Voraussetzungen für das Gelingen einer Direktsaat:• Die Strohverteilung muss optimal erfolgen. Eventuell ist der

Einsatz eines Stroh-striegels und / oder ein Mulchen der Stoppeln erforderlich.

• Da unter trockenen Bedingungen in der Bodenoberschicht kaum eine N-Mineralisierung stattfindet, ist bei einer Direkt-saat eine Stickstoffgabe über Gülle, Stroh oder Gärreste anzuraten.

■ SaatstärkeDie Saatstärken der Zwischenfruchtmischungen sind für ein optimales Saatbett und optimale Saatzeiten kalkuliert und soll-ten aufgrund des unterschiedlichen Konkurrenzverhaltens der einzelnen Mischungspartner unbedingt eingehalten werden. Nur bei ungünstigen Bedingungen, wie unzureichende Saat-bettbereitung oder verspätetem Saattermin, sind die Saatstär-ken nach oben anzupassen. ■ DüngungBei ausreichender N-Versorgung entwickelt in der Regel ein Bestand mit guter Wurzelleistung, mit dem sich alle pflanzen-baulichen Ziele verwirklichen lassen. Unter diesen Umständen lohnen dann bei der Aussaat auch teurere Mischungen. Mine-ralische Düngung ist bei öVF im Rahmen des Greenings aller-dings nicht erlaubt! Bei organischer Düngung sind die ent-sprechenden Auflagen der Düngeverordnung zu beachten. Die Düngeverordnung gibt vor, dass eine Höchstmenge von 40 kg/ha Ammonium-N oder 80 kg/ha Gesamt-N mit den o. g. Düngemitteln nicht überschritten werden darf. Für Mulch- saaten nach großen Strohmengen ist das für eine optimale Bestandsetablierung u. U. nicht immer ausreichend.

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5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – DetailsZwischenfruchtanbau und Untersaaten | Anbautechnik Zwischenfrüchte

Problematischer ist der Anbau von Zwischenfrüchten, wenn kein organischer Dünger eingesetzt werden kann. Mit Stick-stoff unterversorgte Zwischenfruchtbestände verunkrauten schnell und können die angestrebten Positiveffekte nicht erzielen. Dies gilt besonders dann, wenn der N-Mangel durch Trockenheit noch verstärkt wird. Vor allem Ölrettich reagiert sehr empfindlich auf ein zu geringes Stickstoffangebot. Wer im Rahmen des Greenings Zwischenfrüchte ohne ausreichende N-Versorgung anbauen muss, sollte eher später säen, unemp-findlichere Arten auswählen und einfache, preisgünstige Mischungen einsetzen. Als Leguminose sollte dann vorzugs-weise Alexandrinerklee als Mischungspartner verwendet werden, um die N-Versorgung des Bestandes zu unterstützen.

Bei Mischungen mit einem hohen Leguminosenanteil kann zur Förderung der Anfangsentwicklung eine Startgabe mit Stick-stoff über Gülle bzw. Gärreste je nach Nährstoffversorgung des Bodens empfehlenswert sein. Bei Direkt- und flacher Mulchsaat sollte die N-Düngung je nach Boden und Strohan-teil auf 30 – 50 kg/ha erhöht werden. Die weitere Stickstoff- versorgung der Zwischenfrucht erfolgt durch die Leguminosen selbst.

Plant man Körnerleguminosen als Hauptkultur in der Frucht-folge, sollten keine Legu-minosen in Zwischenfruchtmischun-gen enthalten sein. ■ PflanzenschutzDer Einsatz von Pflanzenschutzmittel ist nach der Ernte der Hauptfrucht bis zur mechanischen Beseitigung der Zwischen-frucht (nach dem 15.1./15.2.) untersagt. ■ Unterbindung der SamenreifeBei zu früher Aussaat und unter Stressbedingungen (insbes. Trockenstress) kann es zur vorzeitigen Samenbildung einiger Pflanzenarten (z. B. Buchweizen, Weißer Senf, Ölrettich, Pha-celia) kommen, die in der Folgekultur z. T. erhebliche Probleme bereiten können. So ist die Bekämpfung von Buchweizen in Rüben als Folgekultur ähnlich problematisch wie die von Win-denknöterich. Auch bei Malven als Zwischenfrucht ist darauf zu achten, dass sie nicht fruchten, da sie in der Folgefrucht (v. a. in Zuckerrüben) zu Problemen führen können. In diesen Fällen ist ein rechtzeitiges mechanisches Stoppen des Wachs-tums zu empfehlen, um einer möglichen Samenreife vorzu-beugen. Empfehlenswert ist hier z. B. das Walzen mit einer Güttlerwalze. Auf ökologischen Vorrangflächen ist eine solche Maßnahme ohne Bodeneingriff generell erlaubt. Werden die Zwischenfrüchte im Rahmen einer Agrarumweltmaßnahme angebaut, sind die Vorgaben z. T. strenger (vgl. Tab. 24)

Weitere Informationen zu ZwischenfrüchtenZulässige Arten für den Zwischenfruchtanbau auf ökologi-schen Vorrangflächen im Rahmen des Greenings ausgewie-sen werden (Beschlussempfehlung für die Bundesratssitzung am 10.10.2014): Anhang Tab. 1

Anbaurelevante Daten der Greening-relevanten Zwischen-früchte: Anhang Tab. 3

Eigenschaften der Greening-relevanten Zwischenfruchtarten: Anhang Tab. 4

Phytosanitäre Eigenschaften der Greening-relevanten Zwi-schenfruchtarten: Anhang Tab. 5

Viele Saatguthersteller bieten bereits fertige Saatgutmischun-gen für unterschiedlichste Prouktionsrichtungen und pflanzen-bauliche Ziele an. Diese Mischungen sind allerdings etwas teurer als die Eigenmischung. Beispiele für solche Mischungen und deren Fruchtfolgeeignung: Anhang Tab. 6.

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsZwischenfruchtanbau und Untersaaten | Anbautechnik Untersaaten

5.3.4 Anbautechnik Untersaaten

Das Gelingen einer Grasuntersaat hängt von vielen Faktoren ab: • ausreichende Bodenfeuchtigkeit zur Keimung • Wüchsigkeit der Gräser in Relation zur Hauptfrucht • Schattenverträglichkeit • Erntetermin der Hauptfrucht• Regeneration nach der Ernte• Winterhärte • Herbizidwahl

Die Auswahl der Grasart(en), -sorten und ggf. des Mischungs-verhältnisses wird darüber hinaus von dem Ziel der Folge-nutzung (Futterbau, Stilllegung im Rahmen des Greenings) bestimmt. Hier bieten die Saatguthersteller spezielle Sorten und Mischungen an (s.u.).

■ GetreideuntersaatenEine Grasuntersaat in Getreide ist gemessen an ihren Vor-teilen eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme (vgl. Tab. 22). Sofern Gräserart, Aussaattermin und Saatstärke auf die Deckfrucht abgestimmt werden, hat die Untersaat keinen negativen Einfluss auf den Ertrag der Deckfrucht. Mit Hilfe von Untersaaten lässt sich z. B. im Sommergetreide auf zeitsparende Weise Feldfutter anbauen.

Die Herbsteinsaat zeitgleich mit oder kurz nach der Saat des Getreides ist bei langsam wachsenden Gräserarten der beste Termin (flache Saat notwendig). Bei mittelschnell wachsenden Gräserarten hat sich die Winteruntersaat auf Frost bewährt, so dass das Saatgut durch Schnee und Niederschläge gut in den Boden eingewaschen wird. Die Frühjahrseinsaat ist bei schnell wachsenden Gräserarten zu bevorzugen.

Wichtig ist die Kontrolle und ggf. die Bekämpfung von Schne-cken, da die kleinen Gräser in beschatteten und feuchten Getreidebeständen sehr gerne gefressen werden. Weiterhin ist Lager in der Deckfrucht unbedingt zu vermeiden, da die Untersaaten sonst aufgrund von Lichtmangel absterben.Durch eine gezielte Sortenwahl der Hauptkultur wird die Untersaat begünstigt. Entscheidend ist hier der Lichteinfall, der durch die Bestandsdichte, durch die Blattstellung sowie Blattform des Getreides bestimmt wird. Der Saattermin der Deckfrucht ist ebenfalls sehr wichtig. Bei früh gedrillten, dich-ten Beständen wird eine Frühjahrsuntersaat schwierig.

Tab. 22: Aussaat von Untersaaten: Arten, Saatmenge und Ausbringungstechnik

Aussaatzeit Besonderheit Aussaatmenge kg / ha Ausbringtechnik

Herbst Vorwinterentwicklung der Gräser sollte berücksichtigt werden (Winterhärte)

Welsches Weidelgras15 – 20

Gleichzeitig mit der Getreidesaat (bei Herbstsaat bis Mitte Sept.)

• Drillsaat• Grünlandstriegel• Pneumatikstreuer• Schneckenkornstreuer

Frühjahr Aussaat sollte bis spätestens 1. April erfolgt sein

Dt. WeidelgrasEinjähr. Weidelgras

Welsches Weidelgras15 – 20

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5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details

Tab. 23: Saatmenge und Aussaatarten für Untersaaten in Mais in Abhängigkeit vom Aussaattermin

Mais-Stadium Gräserarten Aussaatmenge kg/ha Ausbringtechnik

Zur Maissaat Rotschwingel 5 – 7 Drillsaat

Zur Maissaat 90 % Rotschwingel 10 % härtlicher Schwingel

7 – 10 Breitsaat

3- bis 6-Blattstadium Deutsches Weidelgras 5 Drillsaat

3- bis 6-Blattstadium 50 % Deutsches Weidelgras50 % Welsches Weidelgras

5 Drillsaat

6- bis 8-Blattstadium 15 % Bastard Weidelgras85 % Welsches Weidelgras

15 Breitsaat

ab dem 8-Blattstadium 50 % Deutsches Weidelgras50 % Deutsches Weidelgras

15 BreitsaatGüllesaat

ab dem 8-Blattstadium Welsches Weidelgras 15 BreitsaatGüllesaat

Zwischenfruchtanbau und Untersaaten | Anbautechnik Untersaaten

■ MaisuntersaatenIn maisbetonten Fruchtfolgen wird der Boden nur ein halbes Jahr genutzt. Maisuntersaaten machen es möglich, dass nach dem Mais eine Begrünung auf dem Acker steht, denn eine Zwischenfruchtansaat ist nach der Maisernte im Oktober nicht mehr möglich. Neben der verbesserten Befahrbarkeit der Maisflächen werden die Böden über den Winter vor Erosion geschützt, die Untersaat trägt zum Humusaufbau und zur Bodengare bei, bindet Nährstoffe und dient heimischem Wild als Deckungs- und Äsungsfläche.

Maisuntersaaten können ebenfalls auf verschiedene Weisen angelegt werden (vgl. Tab. 23). Dabei ist der Aussaattermin jeweils von der Art und Zusammensetzung der Gräser abhän-gig. Deutsches und Welsches Weidelgras besitzen eine schnelle Jugendentwicklung, darum wird entweder eine die-ser beiden Arten oder in Mischung für spätere Aussaatzeit-punkte verwendet. Mischungen mit einem hohen Weidelgras- anteil werden zum 6- bis 8-Blattstadium des Maises ausge-

bracht, um ein Überwachsen der Gräser zu vermeiden. Für die Ansaat bieten sich vor allem Pneumatik-Streuer an. Schleuderstreuer oder auch Schneckenkornstreuer sind deut-lich windanfälliger und erreichen nur eine begrenzte Arbeits-breite. Gute Erfahrungen wurden auch bei der späten Gülle-ausbringung im Maisbestand gesammelt. Die Grassaat wird beim Befüllen über einen Injektor direkt ins Fass gezogen. Eine gleichmäßige Verteilung im Behälter ist gewährleistet. Soll die Untersaat bereits vor oder kurz nach der Maissaat mittels einer Drillmaschine durchgeführt werden, bietet sich eine Mischung aus sehr langsam wachsenden Gräserarten an (z. B. Rot- / Schafschwingel, höhere Trockenheitsresistenz; Rotschwingel ist dabei schwieriger zu bekämpfen!). Um eine räumliche Trennung zwischen Mais- und Graswurzel zu gewährleisten, sind bei einem Reihenabstand von 75 cm, lediglich jeweils nur zwei Drillschare einzusetzen. Um die Krümelstruktur zu erhalten, sollte der Saatstriegel ausgehoben sein.

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland133

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsZwischenfruchtanbau und Untersaaten | Anbautechnik Untersaaten

Unter normalen Bedingungen entwickelt sich die Untersaat bis zur beginnenden Maisabreife nur langsam. Erst mit stärkerem Lichteinfall im Bestand bzw. nach der Ernte setzt stärkeres Gras-wachstum ein. Bei einer ausgeprägten Sommertrockenheit verkümmern die Gräser, sodass keine zusätzliche Wasserkon-kurrenz aufgebaut wird. Die Ertragsneutralität ist so gewähr- leistet.

Zur Bekämpfung des Maiszünslers sollte nach der Silo- maisernte eine intensive Zerkleinerung der Stoppeln erfolgen. Durch dieses Verfahren wird zusätzlich die Bestockung der untergesäten Gräser angeregt und damit die Narbendichte gefördert. Für die Stoppelzerkleinerung bieten sich zwei Sys-teme an: So kommen Schlegel- und Walzmaßnahmen im Herbst zu vergleichbar guten Zerkleinerungsraten. Die nach-folgende flache Bodenbearbeitung im Frühjahr mit einer Scheibenegge zur Einarbeitung der Grasnarbe, der Gülle oder Biogas-Substrat ist gleichzeitig die zweite Maßnahme zur Stoppelzerkleinerung.

■ PflanzenschutzEin entscheidender Faktor für das Gelingen der Untersaat ist der angepasste Pflanzenschutz. Neben einer sicheren Herbi-zidwirkung steht die Verträglichkeit gegenüber der Untersaat im Vordergrund. Je enger der Abstand zwischen Grasaussaat und der Herbizidbehandlung, desto größer ist das Schad-risiko. Besonders problematisch sind die schwankenden Ver-träglichkeiten bei Präparaten mit bodenwirksamen Bestand- teilen. Da die Untersaaten zu unterschiedlichen Terminen aus-gebracht werden, sind spezifische Herbizidempfehlungen notwendig.

Bei engen Maisfruchtfolgen und Hirsedruck hat sich die Unkrautbekämpfung im Splitting-Verfahren durchgesetzt. Diese Vorgehensweise bietet sich auch bei Untersaaten an: die erste Splitting-Gabe erfolgt im 2-Blatt-Stadium des Mais, die zweite ca. im 5-Blatt-Stadium. Hier können dann spezifi-sche Herbizide je nach Unkrautart ausgewählt werden, die über das Blatt wirken. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Aussaat der Untersaat mindestens zwei Wochen nach der ersten Herbizidmaßnahme erfolgt, damit die Bodenherbizide keine starke Schädigung an den jungen Keim-lingen verursachen. Die Untersaaten, die gleichzeitig mit der Maisaussaat eingebracht werden, benötigen eine andere Strategie. Da sie zum Zeitpunkt des Herbizideinsatzes bereits etabliert sind, ist eine gewisse Schwächung des Bestandes durch die Herbizide durchaus erwünscht. So kann einem möglichen Überwachsen sowie einer entstehenden Konkur-renz zum jungen Mais entgegengewirkt werden.

Wenn die Untersaat bei Getreide im Frühjahr ausgebracht wird, sollte eine Unkraut-/ Ungrasbekämpfung im Herbst durchgeführt werden. Muss im Frühjahr noch eine Gräserbe-kämpfung erfolgen, eignen sich hierzu blattaktive Präparate. Hierbei ist zu beachten, dass zwischen der Applikation und dem Aussaattermin mindestens 10 (besser 14) Tage gewartet werden muss.

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5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – DetailsZwischenfruchtanbau und Untersaaten | Zwischenfrüchte und Untersaaten als Greening und /oder Agrarumweltmaßnahme

5.3.5 Zwischenfrüchte und Untersaaten als Greening und / oder Agrarumweltmaßnahme

Zwischenfrüchte und Untersaaten können zur Bereitstellung ökologischer Vorrangfläche im Rahmen des Greenings herange-zogen werden, in vielen Bundesländern werden sie aber auch als Agrarumweltmaßnahme gefördert. Die Förderbeträge der Agrarumweltmaßnahme betragen hierbei bis zu 120,- € / ha für winterharte Zwischenfrüchte. Es ist also abzuwägen, ob Zwi-schenfrüchte als Greening- oder Agrarumweltmaßnahme bean-tragt werden. In einigen Bundesländern (z. B. Niedersachsen, Bayern) ist auch eine Kombination von AUM und Greening mög-lich, wobei dann ein Förderbetrag von 75,- € / ha abgezogen wird.

Die Vorgaben für öVF und AUM sind dabei z. T. unterschiedlich und in eine Abwägung mit einzubeziehen. Exemplarisch sind die Vorgaben für AUM in Baden-Württemberg und Nieder-sachsen den Vorgaben für Zwischenfrüchte und Untersaaten im Rahmen des Greenings gegenüber gestellt (vgl. Tab. 24; Tab. 25):

■ Wesentlich ist v. a. der Verpflichtungszeitraum, der für Agrar- umweltmaßnahmen generell 5 Jahre beträgt. Hier muss sich der Betrieb sicher sein, dass die Maßnahme über diesen Zeitraum in seine Anbauplanung passt. Beim Greening kann ein Betrieb jährlich neu über die Art der ökologischen Vorrang- flächen entscheiden.

■ Die Agrarumweltmaßnahmen E1.1 in Baden-Württemberg und AL2.1 Niedersachsen ermöglichen eine Abweichung von den Vorgaben bezüglich der Arten und Anteilen beim Zwischenfruchtanbau im Rahmen des Greenings.

■ Eine Nutzung der Zwischenfrüchte ist in Baden-Württem-berg auch nach Ende der Beseitigungsfrist nicht möglich, während sie im Rahmen des Greenings und in Niedersach-sen z. B. für die Biogasanlage genutzt werden können.

■ Niedersachsen ermöglicht explizit auch eine mineralische Startdüngung bis 14 Tage nach der Ernte.

■ Wird die AUM „Zwischenfruchtanbau“ mit weiteren Agrar-umweltmaßnahmen, wie z. B. Fruchtartendiversifizierung, kombiniert, kann sie auch finanziell interessant sein.

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland135

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsZwischenfruchtanbau und Untersaaten | Zwischenfrüchte und Untersaaten als Greening und /oder Agrarumweltmaßnahme

Greening Agrarumweltmaßnahmen Baden-Württemberg

Zwischenfrüchte E1.1 (Herbstbegrünung

Blank / Untersaaten)

E1.2 (Begrünungs-mischungen)

F1 (Winterbegrünung)

Fördersatz – 70,- € / ha 90,- € / ha 100,- € / ha

Anrechnung Greening 0,3 (3,33 ha = 1 ha öVF)

– – –

Dauer Verpflichtung

1 Jahr; Flächentausch noch nach Antragstellung möglich

5 Jahre

Aussaat bis ... 1.10. Mitte September Ende August Ende August

Beseitigung ab … 16.2. (BW: 16.1.) Ende November Ende November 16.1.

Kulturarten ≥ 2 Arten aus Liste, ≤ 60 % Samen einer Art

Keine Verwendung landwirtschaftlicher

Kulturpflanzen in Reinsaat

≥ 5 Kulturarten aus Liste, ≥ 5 %, ≤ 50 %/Art, ≤ 60 % Samenanteil von Gräsern,

Arten vorgegeben, keine Eigenmischung, Eignung muss vom Händler dokumentiert sein!

Düngung nur organ. Dünung gemäß Dünge-VO

gemäß Dünge-VO zulässig

Pflanzenschutz kein Einsatz von PSM nach Ernte der Hauptfrucht und nicht zur Beseitigung der ZF; zur

unmittelbaren Vorbereitung der Folgekultur zulässig

Kein Einsatz von Herbiziden zur Beseitigung des Aufwuchses, zur unmittelbaren Vorbereitung der Folgekultur zulässig

Schlegeln / Walzen im Herbst

häckseln/zerkleinern zur Verhinderung der Samenreife erlaubt

(ohne Bodeneingriff)

Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende November

Walzen, Mulchen, Schlegeln oder Häckseln

zulässig

Nutzung keine Nutzung im Antrags-jahr außer ext. Beweidung durch Schafe/

Ziegen; nach 15.1. Nutzung möglich

Keine Nutzung, auch im Folgejahr (nur ext. Beweidung durch Wanderschäfer)

Nachfolgende Hauptfrucht

Im Folgejahr muss Hauptkultur folgen (Ausnahme: Untersaaten

mit Gras)

Zwischen zwei Begrünungen muss eine Hauptkultur stehen

Dokumentation 6 Jahre Aufbewahrung Sackanhänger / Lieferschein

Lieferschein / Sackanhänger sind für Kontrollen aufzubewahren

Beschränkung auf Förderkulissen

– (Sonderregelungen für Wasserschutzgebiete) Wasserkulisse

Tab. 24: Gegenüberstellung der Vorgaben für den Zwischenfruchtanbau als Greening- und Agrarumweltmaßnahme in Baden-Württemberg

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5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland136

5. Beratungsinhalte – DetailsZwischenfruchtanbau und Untersaaten | Zwischenfrüchte und Untersaaten als Greening und /oder Agrarumweltmaßnahme

Greening Agrarumweltmaßnahmen Niedersachsen

Zwischenfrüchte und Untersaaten

AL2.1 (Zwischenfrüchte und

Untersaaten)

AL2.2 (Winterbegrünung mit ZF

und Untersaaten)

Fördersatz – 75,- € / ha 120,- € / ha

Anrechnung Greening 0,3 (3,33 ha = 1 ha öVF)

hebt Förderung der AUM auf möglich (Abzug 75,-€ / ha)

Dauer Verpflichtung

1 Jahr 5 Jahre; Fläche kann in den Jahren der Verpflichtung unterschiedlich groß sein

Flächentausch noch nach Antragstellung möglich

Aussaat bis ... 1.10. 1.10. 1.10.

Beseitigung ab … 15.2. 15.2. kein Umbruch / aktive Beseitigung vor 1. März

Kulturarten ≥ 2 Arten, ≤ 60% Samen einer Art oder Gras-Untersaat

Keine Vorgabe leguminosenfreie und winterharte ZF oder Untersaaten

Düngung nur organ. Dünung gemäß Dünge-VO

Startdüngung bis 14 Tage nach Aussaat (mineral. / organ.) zulässig unter Beachtung der Dünge-VO

nach Ernte von Mais, Raps, ZR, Kartoffeln, Feldgemüse oder Legu- minosen keine N-Düngung bis 1.3.

Pflanzenschutz kein Einsatz von PSM nach Ernte der Hauptfrucht und nicht zur Beseitigung der ZF; zur unmittelbaren Vorbereitung der Folgekultur zulässig

Schlegeln / Walzen im Herbst

häckseln/zerkleinern zur Verhinderung der Samenreife erlaubt

(ohne Bodeneingriff)

bodennahes Abschlegeln bzw. Walzen von nicht winterharten ZF gilt als Beseitigung

Nutzung keine Nutzung im Antragsjahr außer ext. Beweidung durch

Schafe / Ziegen; nach 15.2. Nutzung möglich

Beweidung durch traditionelle Wanderschafhaltung erlaubt; eine anschl. Nutzung der ZF zur Verfütterung oder

in der Biogasanlage ist zulässig

Nachfolgende Hauptfrucht

im Folgejahr muss Hauptkultur folgen (Ausnahme: Untersaaten

mit Gras)

ZF: Bestellung der folgenden Hauptfrucht bis 31.5., Fläche kann auch aus der Produktion genommen werden;

Untersaat: kann im Jahr nach Ernte der Deckfrucht als Hauptfrucht genutzt werden. Fläche nur direkt nach Ernte der Deckfrucht förderfähig.

Dokumentation 6 Jahre Aufbewahrung Lieferschein / Sackanhänger

Formular „Förderspezifische Aufzeichnungen“ ist unverzüglich nach Umsetzung auszufüllen

Beschränkung auf Förderkulissen / Flächenumfang

– ≥ 5% der AF; nicht in Gebieten, in denen aufgrund der örtl, WSG-Ver-

ordnung ZF-Anbau vorgeschrieben ist

Wasserschutz (WRRL+TGG) 25 % oder 10 ha der LF liegen

in der Kulisse

Tab. 25: Gegenüberstellung der Vorgaben für den Zwischenfruchtanbau als Greening- und Agrarumweltmaßnahme in Niedersachsen

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland137

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Leguminosen können zur Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen (Faktor 1,0) angebaut werden. Außerdem wird der Anbau von Leguminosen vielfach im Rahmen der Diversifizierung der Fruchtfolge durch Agrarumweltprogramme der einzelnen Bundesländer gefördert.

Vom Leguminosen-Anbau profitieren etliche Tierarten der Agrarlandschaft, u. a. blütenbe- stäubende Insekten, sie tragen zur Bodenverbesserung, zur Bereicherung des Landschafts-bildes und nicht zuletzt zur Versorgung mit heimischem Eiweißfutter bei.

Die Förderung der Artenvielfalt insbesondere durch kleinkörnige Leguminosen kann durch eine angepasste Bewirtschaftung (z. B. Hochschnitt, Mahd von innen nach außen oder die Belassung von nicht geernteter Streifen) weiter erhöht werden.

Leguminosen

5.4 Leguminosen

Leguminosen werden mit Faktor 1,0 als ökologische Vorrang-fläche im Rahmen des Greenings angerechnet (Anforderungen: Tab. 26).

Eigenschaften von Zwischenfrüchten und Untersaaten

■ Anrechnungsfaktor 1,0: 1 ha ökologische Vorrangfläche = 1 ha Leguminosenanbau

■ Anbau stickstoffbindender Pflanzen gemäß Artenliste (vgl. Anhang Tab. 1); Gemenge von Arten dieser Liste sind möglich, sofern der Leguminosenanteil überwiegt

■ Anbau einer Winterkultur oder Winterzwischenfrucht (bis 15.2. bzw. 15.1 in BW, BY, RLP) nach der Beendigung des Leguminosenanbaus Vorschrift (aber nicht öVF-fähig!)

■ Startdüngung nach guter fachlicher Praxis sind zulässig

■ Eine Anrechnung als öVF und gleichzeitige Anrechnung als 3. Kultur in der Anbaudiversifizierung ist möglich. Ernte und Nutzung des Aufwuchses möglich

■ 2 Anbauzeiträume (= Leguminose muss sich in dem Zeitraum auf der Fläche befinden): – Grobkörnige Leguminosen bzw. Druschfrüchte: 15.05. bis 15.08.

(vorherige Ernte nur bei schriftl. Anzeige an die Kreisstelle mind. 3 Tage vor Erntebeginn möglich). – Feinkörnige Leguminosen bzw. Mähfrüchte, wie Klee o. Luzerne: 15.05. bis 31.08.

(vorherige Schnittnutzung möglich, keine Entfernung der Leguminose)

■ mehrjähriger Luzerneanbau kann als öVF angerechnet werden (aber: Gräserdurchwuchs kann problematisch werden!)

Tab. 26: Anforderungen an den Leguminosenanbau zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (öVF)

Darüber hinaus werden sie in vielen Bundesländern im Rah-men der „vielfältigen Fruchtfolge“ als Agrarumweltmaßnahme gefördert. Der Anbau eines Mindestanteils an großkörni- gen Leguminosen wird hier vielfach besonders honoriert, da sie einen Beitrag zur Eiweißversorgung mit heimischem Futter leisten (Anbauhinweise für Ackerbohne, Futtererbse, Lupine und Sojabohne: Anhang Tab. 8).

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland138

5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – DetailsLeguminosen

Generell bietet die Aufnahme von Leguminosen in die Frucht-folge etliche ökologische Vorteile (SPIEGEL et al 2014):

■ Erhöhung der Kulturartenbiodiversität durch arten- reichere Fruchtfolgen.

■ Erhöhung der Habitatvielfalt in der Agrarlandschaft als Lebensräume für viele wild lebende Tierarten: Zahlreiche Feldvogelarten, Feldhasen oder Feldheuschre-cken sind in mehrjährigem Kleegras in überdurchschnittlich hoher Anzahl zu finden. Wenn das Kleegras an Gewässer angrenzt, findet man auch Laubfrösche, Unken und Kröten. Feldvögel finden hierin geeignete Landeplätze und haben gute Möglichkeiten zum Jagen oder Schutz vor Feinden. Mehrjähriger Luzerne- oder Kleegrasgemengeanbau för-dert zudem Mäuse und zahlreiche Kleinsäuger, die wiede-rum vielen Greifvogelarten wie Mäusebussard, Schleiereule oder Rotmilan als Nahrungsquelle dienen. Darüber hinaus dienen die Blüten von Klee- und Luzernearten Tagfaltern als Nahrungsquelle.

■ Förderung bestäubender Insekten: Blühende Legumi-nosenbestände bieten eine sehr gute Nahrungsgrundlage für nektarsammelnde Insekten. Futterleguminosen werden z. B. stark von Hummeln und verschiedenen Bienenarten besucht, beim mehrjährigen Anbau können diese Arten aufgrund der ausbleibenden Bodenbearbeitung dort auch ihre Nester anlegen. Im Hinblick auf die Förderung mög-lichst vieler verschiedener Blütenbesucher sind Rotklee und Esparsette geeignet.

■ Förderung der Bodenfauna: Die Bodenruhe beim mehr-jährigen Futterbau von Leguminosen trägt zum Boden- gefügeschutz bei und fördert somit auch die Bodenfauna. Leguminosen begünstigen den Lebensraum für Regen- würmer und umgekehrt können Regenwürmer das Wurzel-wachstum von Leguminosen fördern.

■ Förderung der Bodenfruchtbarkeit: Neben der für die Bodenfruchtbarkeit wichtigen Stickstofffixierung haben viele Leguminosen einen positiven Effekt auf die Boden- struktur. Mit ihren tief reichenden Pfahlwurzeln tragen sie zur biogenen Aufhebung von Schadverdichtungen im Unterboden bei. So reichen etwa die Wurzeln der Saat- Luzerne bis zu 5 Meter tief in den Boden und sind damit in der Lage, die Krümelstruktur des Bodengefüges zu verbessern.

■ Steigerung der Nährstoffverfügbarkeit: Leguminosen wie Ackerbohnen, Erbsen, Sojabohnen, Lupinen- und Wicken-Arten, aber auch Buschbohnen und Linsen haben die Besonderheit, dass ihre Wurzeln eine Symbiose mit Bakterien (Rhizobien) eingehen. Diese sind in der Lage Stickstoff aus der Luft zu binden und als Nährstoff zu nut-zen. Der fixierte Stickstoff steht teilweise auch der nachfol-genden Kultur zur Verfügung.

■ Förderung der Pflanzengesundheit: Durch die Auf-nahme von Leguminosen in die Fruchtfolge können Ver-mehrungszyklen von Krankheiten und Schädlingen durch-brochen und somit nachhaltig für Gesundheit auf dem Acker gesorgt werden. Allerdings müssen auch beim Leguminosenanbau ausreichend lange Anbaupausen eingehalten werden, da ansonsten Fußkrankheiten wie z. B. Ascochyta oder Fusarien auftreten können.

Lupine (Bildautor: Angelika Wolter, pixelio.de)

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsLeguminosen

■ Bereicherung des Landschaftsbilds: Die Aussaat von Blütenpflanzen wie Leguminosen in unterschiedlichen Mischungen bietet eine hervorragende Möglichkeit zur Bereicherung des Landschaftsbilds und zur Steigerung des Erholungswertes einer Landschaft für den Menschen.

■ Bereitstellung von Nahrung und Futtermitteln: Leguminosen wie Ackerbohnen, Körnererbsen, Soja oder Linsen können wichtige Proteine für die menschliche Ernährung liefern. Aufgrund ihres günstigen Aminosäure-profils, ihres hohen Ballaststoffanteils und der sekundären Inhaltsstoffe stellen sie eine interessante Alternative zu tierischem Eiweiß in der menschlichen Ernährung dar. Des Weiteren sind sowohl Futter- wie Körnerleguminosen wichtige Komponenten in der Tierernährung.

Diese möglichen ökologischen Positiveffekte von Legumino-sen hängen allerdings stark von der eingesetzten Produktions- technik, der Art und Intensität der Bewirtschaftung, der Struk-tur der angrenzenden Flächen und umgebenden Landschaft sowie der angebauten Leguminosenart ab.

Die Stickstofffixierleistung der Körnerleguminosen kann am besten genutzt werden, wenn Körnerleguminosen nach stark stickstoffzehrenden Hauptfruchtarten, (z. B. Winterraps oder Wintergerste), einer Zwischenfrucht aus Nicht-Leguminosen (z. B. Ölrettich) oder auch nach reduzierter Bodenbearbeitung angebaut werden. Der Anbau einer Winterkultur oder Zwischen-frucht ist im Rahmen des Greenings nach Leguminosen vor-geschrieben, die Zwischenfrucht kann dann jedoch nicht als ökologische Vorrangfläche angerechnet werden.

Die Wirtschaftlichkeit des Anbaus großkörniger Legu-minosen hat sich mit dem Greening verbessert. In einigen Bundesländern werden explizit großkörnige Leguminosen zusätzlich als Agrarumweltmaßnahme im Rahmen der „Viel-fältigen Fruchtfolge“ gefördert (z. B. Bayern, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen u. a.).

Nach SCHÄTZL (2015) lässt sich die Wirtschaftlichkeit von Körnerleguminosen wie folgt zusammenfassen, wobei hier zusätzlich hier noch die Aspekte Greening und Förderung über Agrarumweltmaßnahmen zu berücksichtigen sind):

■ Die Erweiterung von engen Fruchtfolgen verbessert die Rentabilität der Körnerleguminosen. Dies lässt sich im Fruchtfolgedeckungsbeitrag messen. Während sich häufig mit dem Anbau von Ackerbohnen, Futtererbsen und Lupi-nen vergleichsweise niedrige Deckungsbeiträge erzielen lassen, können Sojabohnen im Vertragsanbau eine rentable Anbaualternative zu anderen Mähdruschfrüchten sein.

■ Ein erfolgreicher Anbau von Sojabohnen benötigt vor allem ein geeignetes Klima, einen geeigneten Boden sowie eine wirksame Unkrautregulierung.

■ Sojakuchen aus heimischen Sojabohnen ist ein vergleichs-weise teures Futtermittel. Etwas günstiger sind getoastete Sojavollbohnen. Zur Fütterung von Milchkühen und Mast- rindern können unbehandelte Sojavollbohnen in Kombina-tion mit Rapsextraktionsschrot wirtschaftlich sein, vor allem, wenn ohne Gentechnik und ausschließlich mit regionalen Erzeugnissen gefüttert werden soll.

■ Für eine Toastung und/oder Entölung der selbst erzeugten Sojabohnen ist eine entsprechende Aufbereitungsanlage in erreichbarer Entfernung erforderlich.

Verschiedene Bundesländer bieten Kalkulationshilfen zur Wirt-schaftlichkeit von großkörnigen Leguminosen an:

■ www.stmelf.bayern.de > Landwirtschaft > Unternehmens-führung > Wirtschaftlichkeitsberechnungen > Deckungs-beiträge und Kalkulationsdaten).

■ www.lel-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Unsere+Themen/Kalkula-tionsdaten+Marktfruechte > Excel-Tabelle Kalkulationsda-ten Markfrüchte zum Download.

Vor allem kleinkörnige Leguminosen, die für Futterbaube-triebe interessant sind (Tab. 27) können geeignete Lebens-räume für bodenbrütende Agrarvogelarten, wie die weit ver-breiteten Arten Feldlerche (Alauda arvensis) und Schafstelze (Motacilla flava), bieten. Diese bevorzugen niedrige und reich strukturierte Pflanzenbestände. Darüber hinaus stellen sie für Greifvögel wichtige Nahrungshabitate dar. Heuschrecken und andere Insekten können sich in mehrjährigen Kulturen aufgrund der fehlenden Bodenbearbeitung gut fortpflanzen, nektar- und pollensammelnde Insekten finden hier Nahrung.

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5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – DetailsLeguminosen

Kleinkörnige Leguminosen können aufgrund ihrer Vegetations-merkmale insbesondere dann hinsichtlich Erhaltung und För-derung der Agrarvogelarten aufgewertet werden, wenn beim Anbau einige der folgenden Punkte beachtet werden (TI & BfN 2014):

■ Aussaat kleinkörniger Leguminosen im Frühjahr (Boden-befahrbarkeit beachten). Dadurch bieten sie vielen Feld- vögeln zum Brutbeginn einen optimalen Bestand, der zur Nestanlage sehr gerne angenommen wird, Wahl der Aus-saatzeit entsprechend den Bedürfnissen der vorkom-menden Vogelarten oder der Zielarten. Für Feldlerchen beispielsweise sollte die Aussaat bei „normaler“ Witterung bis zum 10. April erfolgen, um ihre Gelege nicht zu zerstö-ren (nach lang anhaltenden Wintern bis 20. April).

■ Minimierung der Störung von Brutvögeln: Das Zeit-fenster, in dem Agrarvögel besonders empfindlich auf eine Bewirtschaftung reagieren, dauert etwa vom 10. April bis 15. Juli. Je länger der bewirtschaftungsfreie Zeitraum ist bzw. diesem Zeitintervall entspricht, desto besser. Bis Ende Mai haben viele Jungvögel ihre Nester schon verlassen. Wenn der 1. Schnitt erst dann durchgeführt wird, hilft dies besonders der Feldlerche, sich erfolgreich fortzupflanzen. Die Schafstelze profitiert v.a. von einem sehr späten 1. Schnitt.

■ Mahd der Bestände mit einem Balkenmähwerk im Hoch- schnitt (nicht unter 10 cm). Die Mahd mit einem Kreisel-mähwerk zerstört Brutplätze und Gelege. Auch Junghasen und Amphibien bleibt bei einem höheren Schnitt die Deckung erhalten.

■ Mahd möglichst von innen nach außen (vgl. Abb. 31)

Tab. 27: Anbauhinweise Futterleguminosen (Rotklee und Luzerne)

Standorte Aussaat Düngung Nutzung

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tiefgründige, leicht erwärmbare Standorte (Jahresmitteltemperatur > 8,5 °C) mit fast neu-tralen pH-Wert, keine Staunässe

gut abgesetztes, rück-verfestigtes und abgetrocknetes Saatbett. Aussaat ab April, 20 und 30 kg / ha, Saattiefe 1 – 1,5 cm; empfehlenswert ist geimpftes Saatgut

Kalkung empfohlen (Versorgungsstufe C); Orientierungswerte bei durchschnittl. Erträgen von 100 dt TM / ha: 100 kg P2O5 / ha, 240 kg K2O / ha. Kalidüngung mind. 3 Wochen vor der Saat

Je nach Standortbe-dingungen sind jährl. 3 – 5 Schnitte, erste Nutzung frühestens 75 Tage nach der Saat, danach ca. 50-tägige Nutzungspause; Schnitthöhe von 8 cm sollte nicht unterschritten

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dürre-empfindlich, eignet sich jedoch hervorragend für feuchte, kühle Standorte; er stellt wenig Ansprüche an den Boden

gut abgelagertes, ebenes, feinkrümeliges und lockeres Saatbett. Aussaat ab Ende Februar, Saat-stärke 15 – 20 kg / ha

Richtwerte für Grund-düngung: 200 kg K2O /ha und 90 kg P2O5 / ha. Kalkversorgung des Standortes muss auf einen schwach sauren pH-Wert von 5,5 abzielen.

1. Aufwuchs im Ansaat- jahr darf nicht zur Blüte gelangen, sonst Schwä-chung der Pflanze. Nutzungsdauer in Rein kultur rel. begrenzt, der Ertrag im 2. Anbaujahr maximal im 3. Anbaujahr oft stark rückläufig.

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsLeguminosen

■ Vermeidung einer flächigen Bewirtschaftung der Schläge. Besser ist das Belassen von Teilflächen mit einer Mindestbreite von 10 m (schmalste Seite) im Zent-rum des Schlages bzw. streifenförmig in großen Legumino-senschlägen bis Mitte Juli, da diese von vielen Arten als Rückzugsräume bzw. als Niststandort für Nachgelege genutzt werden können. Für Vogelarten, die auch Land-schaftselemente benötigen, wie z. B. den Neuntöter, ist es besonders vorteilhaft, wenn diese zeitweilig nicht ge- ernteten Streifen an Hecken, Baumreihen, Gewässern, Wäldern und andere Kleinstrukturen angrenzen. Von schmaleren Streifen mit einer Breite von etwa 3 m, die etwa am Schlagrand belassen werden, profitieren blütenbesuchende Insekten, liegen diese Streifen an Gewässern, profitieren auch Amphibien.

■ Mahd von aneinandergrenzenden Schläge – ggf. in Absprache mit Nachbarn – zeitlich gestaffelt, um den Vögeln und anderen Tierarten Ausweichmöglichkeiten zu bieten. Große Schläge sollten in Flächenteilen von nicht mehr als etwa 4 ha gemäht werden.

Viele Saatguthersteller bieten greeningfähige Mischungen von Futterleguminosen für unterschiedliche Standorte an.

Rotklee (Bildautor: S. Mann)

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5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details

Blühflächen und -streifen dienen vor allem in strukturarmen Agrarlandschaften als wichtige Nahrungsquelle sowie als Lebens- und Rückzugsraum für Vögel, Insekten, Kleintiere und Niederwild.

■ Zur Arrondierung ungünstiger Flächenzuschnitte oder ökologischen Aufwertung unrentabler Äcker bezüglich Standort, Zuschnitt oder Größe;

■ werden im Rahmen des Greenings als ökologische Vorrangflächen anerkannt – als Still- legung /Brache mit Faktor 1, bei Einsaat von Blühmischungen mit Faktor 1,5, als Puffer- oder Randstreifen mit Faktor 1,5;

■ eine zusätzliche Förderung im Rahmen von Agrarumweltprogrammen ist in vielen Bundes- ländern möglich;

■ ökologisch höherwertig sind vor allem wildkräuterreiche, mehrjährige Blühmischungen, besonders günstig ist dabei die Anlage entlang von Hecken, Baumreihen oder Waldrändern und im Bereich südexponierter trocken-warmer Standorte.

■ Aussaat: April bis Mitte Mai oder Mitte August bis September für die Herbstaussaat (Vorgaben der länderspezifischen Agrarumweltprogramme beachten).

■ Pflege: Schröpfen im 1. Jahr in ca. 15 – 20 cm Höhe über dem Boden. Vorgaben des Greenings und der Agrarumweltprogramme sind zu beachten (z. B. kein Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses auf ökologischen Vorrangflächen von 1.4. – 30.6.); bei mehr- jährigen Blühmischungen sollte zum Ausgang des Winters in ca. 15 cm Höhe gemäht oder geschlegelt werden und dann wieder ab Mitte Juli, bevorzugt abschnittsweise.

Blühstreifen und Blühflächen im Ackerbau

5.5 Blühstreifen und Blühflächen im Ackerbau

Blühflächen und -streifen dienen vor allem in strukturarmen Agrarlandschaften als wichtige Nahrungsquelle sowie Lebens- und Rückzugsraum für Vögel, Insekten, Kleintiere und Nieder-wild (KIRMER et al. 2014, WAGNER et al. 2014, FENCHEL et al 2015). Mit ihren häufig bis in den frühen Herbst andauern-den Blühaspekten unterstützen sie darüber hinaus verschie-dene Ökosystemdienstleistungen. Blühstreifen können auch als Erosionsschutzstreifen angelegt werden. Nicht zuletzt bereichern die farbenfrohen Streifen und Flächen das Bild der Agrarlandschaft und tragen zur positiven Außenwirkung der Landwirtschaft bei. In der Summe besitzen Blühstreifen und -flächen eine Vielzahl an Positiveffekten, die durch möglichst artenreiche Ansaatmischungen gesteigert werden:

■ Nutzen für die biologische Vielfalt: Förderung der Arten-, Lebensraum- und Strukturvielfalt, Biotopvernetzung

■ Nutzen für die Umwelt: Bereicherung des Landschaftsbildes, Wasser-, Boden- und Klimaschutz

■ Nutzen für den Betrieb: Eindämmen von Problemunkräutern auf Brachflächen, Förderung von Nützlingen, ImageförderungC

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsBlühstreifen und Blühflächen im Ackerbau | Blühstreifen oder Blühfläche?

5.5.1 Blühstreifen oder Blühfläche?

Die Lage von Blühstreifen kann frei gewählt werden, nur auf Vorgewenden sollte keine Anlage erfolgen. Für einen Betrieb sind verschiedene arbeitswirtschaftliche und ökonomische Aspekte in der Abwägung für eine lineare oder flächige Aus-saat von Blühmischungen zu beachten (Tab. 28). Soll eine För-derung als Agrarumweltmaßnahme in Anspruch genommen werden, gilt es zudem, die länderspezifischen Vorgaben der einzelnen Agrarumweltprogramme zu berücksichtigen.

Generell ist zu beachten, dass auf Äckern, die sich durch das Vorkommen seltener Ackerunkräuter auszeichnen (z. B. Acker-Rittersporn, Sommer-Adonisröschen, Sichel-Wolfsmilch u. a.), auf eine Aussaat von Blühmischungen verzichtet werden sollte, da hiermit diese schützenswerten Ackerunkräuter verdrängt werden.

Tab. 28: Was spricht für die Anlage eines Blühstreifens, was für eine Blühfäche?

Pro Blühstreifen Pro Blühfläche

■ Arrondierung ungünstiger Flächenzuschnitte; Untergliederung sehr großer Schläge

■ Ökologische Aufwertung unrentabler (Standort, Zuschnitt, Größe) oder weit entfernter Flächen

■ entlang unwirtschaftlicher, linearer Flächenbereiche (z. B. Baumreihe / Waldrand mit niedrigen Ästen; parallel zu Gräben mit Auflagen PSM-Einsatz)

■ „Flächensanierung“ durch Bodenruhe, Tiefendurch- wurzelung und phytosanitäre Effekte

■ Stärkere Gewichtung beim Greening (Faktor 1,5)

■ Einfache Handhabung (keine vorgegebenen Breiten zu beachten, Faktor 1 beim Greening, bei eingesäter Blühmischung mit vorgegebener Mischung Faktor 1,5))

■ Förderung der Biodiversität ohne kompletten „Flächenverlust“

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5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – DetailsBlühstreifen und Blühflächen im Ackerbau | Ein- oder mehrjährige Blühmischungen?

5.5.2 Ein- oder mehrjährige Blühmischungen?

Vor allem in strukturärmeren Agrarlandschaften benötigt die Tier-welt mehr Zeit, um neue Habitate für sich zu erschließen. Erst im Laufe der Zeit entwickelt sich ein größeres Artenspektrum, wes-halb eine mehrjährige Standzeit ohne wesentliche Störungen des Bestandes für viele Tierarten Vorteilhaft ist. Die wildkräuterrei-chen, mehrjährigen Blühmischungen besitzen v. a. für Insekten eine höhere ökologische Wertigkeit als einjährige, meist kulturar-tenreiche Blühmischungen. So bieten sie durch den hohen Wild-kräuteranteil auch stärker spezialisierten Insekten ganzjährig Lebens- und Nahrungsraum bieten. Auch für andere Tierarten bieten die überwinternden Wildpflanzenbestände deutlich mehr Vorteile. Sofern eine Fläche über mehrere Jahre zur Verfügung steht, empfiehlt sich deshalb eine mehrjährige Blühmischung.

Ist eine Fläche stark mit sommerkeimenden Problemunkräu-tern durchsetzt, sollte eine überjährige Blühmischung be- reits im Herbst (August bis Mitte September) angesät werden. Durch die Keimung im Herbst haben die Arten der Blüh-

mischung einen Wachstums- und damit Konkurrenzvorteil.Bei Böden mit einem hohen Besatz an Problemunkräutern sollte der Boden intensiv vorbereitet werden. Ist auch so keine Kontrolle der Unkräuter möglich, ist es besser, dort keine mehrjährigen Blühmischungen anzusäen. Generell sind vielfäl-tige Artenmischungen (mind. 10–12 Arten) mit variablen Blüh-zeiten und verschiedenen funktionalen Blütentypen Ein- oder Wenig-Arten-Mischungen vorzuziehen (Tab. 29).

Bei der Auswahl der Arten ist darauf zu achten, dass keine potentiellen Problemarten enthalten sind. Bei mehrjährigen Mischungen handelt sich ohnehin um typische Saum- und Wie-senarten sowie wenige konkurrenzschwache Ackerwildkräuter. Bei einjährigen Mischungen kann z. B. der Buchweizen in Einzel-fällen im Nachgang v. a. bei Zuckerrübenfruchtfolgen Probleme bereiten.

Sollen Agrarumweltprogramme in Anspruch genommen werden, sind die entsprechenden Vorgaben im Hinblick auf Standzeit und Artenzusammensetzung der Blühmischung zu beachten.

Tab. 29: Merkmale einer guten Blühfläche / eines guten Blühstreifens

Merkmal Optimale Ausprägung Erläuterungen

Saatgut artenreich, Kräuter, keine Gräser, Regio-Saatgut bei mehrjährigen Arten

Bestäuber und andere Wildtiere profitieren von reichhaltigem Blütenangebot

Größe je größer, desto besser auf der Bodenoberfläche lebende Arthropoden, Niederwild und Vögel nehmen mit Blühflächengröße zu; optimale Größe abhängig von betrachteter Tierart

Standzeit 5 – 7 Jahre (Blühflächen haben ein „Verfallsdatum“)

Regenwürmer sind nach zwei Jahren Bodenruhe häufiger; alte Blühflächen sind tierartenreicher als junge.

Pflege abschnittweiser Schröpfschnitt; über den Winter alte Strukturen belassen

Ansprüche von Vögeln, Niederwild und Insekten; alte Strukturen zur Nahrungssuche und als Deckung, wichtig auch im Winter

Lage in intensiver Agrarlandschaft in strukturarmen Landschaften haben Blühflächen einen größeren Effekt als in komplexen Landschaften (Niederwild, Vögel, Bestäuber)

Siedlung Nähe positiv alle Vögel, Agrarvögel aber auch Fasane sind in Siedlungsnähe häufiger

Nähe negativ Rebhühner dagegen meiden Siedlungen

Verkehr Nähe negaitiv Feldhasen sind in Straßennähe seltener; künstliche Generierung von „Verkehrs-Fallen“ durch Anlockung von Wild

Wald Nähe positiv Goldammern, Feldhasen und Rehwild werden in der Nähe von Wäldern häufiger

Nähe negativ Agrarvögel, Fasane, Rebhühner in Waldnähe seltener

(nach WAGNER et al. 2014, verändert)

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsBlühstreifen und Blühflächen im Ackerbau | Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

5.5.3 Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Mit der Ansaat von Blühmischungen können im Rahmen des Greenings bereit gestellte ökologische Vorrangflächen (Rand- und Pufferstreifen sowie Stilllegungsflächen) ökologisch weiter aufgewertet werden. Hierdurch erhöht sich der Anrechnungs-faktor der Stilllegungsfläche im Greening auf den Faktor 1,5.

Zudem kann damit das Überhandnehmen von Problemun-kräutern auf Brachflächen eingedämmt werden. Sofern Blüh-streifen als Agrarumweltmaßnahme gefördert werden (s. Tab. 30) und eine Kombination von Greening- und Agrarumwelt-maßnahmen möglich ist (bundeslandspezifisch), wird ein Festbetrag von 380,- € / ha vom Förderbetrag der AUM abgezogen.

Tab. 30: Förderung von Blühstreifen und -flächen in den einzelnen Bundesländern im Rahmen von Agrarumwelt und Klimamaßnahmen (AUKM)

Bundes- land

Bezeichnung Maßnahme

Dauer Förderhöhe in € / ha AF

auf öVF möglich*

Blüh- mischung

Ansaat bis…; Pflege

BW Brachebegrünung (Streifen o. flächig) mit Blühmischungen (FAKT E2.1./2.2)

ein- oder überjährig

710,- / 330,- ✔ (E2.2)

M1/M2/ M3 15.9. / 15.5.; ggf. Schröpfschnitt ab 15.6.**

BY Jährlich wechselnde Blühflächen (B47)

einjährig 600,- ✔ Einjähr. KULAP- Blühmischung

k. A.; keine Pflege

Blühflächen an Wald-rändern und in der Feldflur (B48)

mehrjährig bis EMZ 5.000: 600,- / ha, je weitere 100 EMZ +15 €/ha

✔ KULAP Lebendiger Acker; Lebendiger Waldrand, jew. trocken / frisch

k. A., Pflege nur nach Rücksprache AELF

HH Blühstreifen / -flächen

einjährig 750,- ✔ ≥ 10 Arten aus Artenliste der Förderrichtlinie

k. A.

HE Blühstreifen/ -flächen (C3.1)

ein- oder überjährig

750 € bei Umbruch ab 31.01.

– Mischungen lt. Förderrichtlinie (Artenliste HALM-Anlage 6a)

30.4.

Blühstreifen / -flächen (C3.2)

mehrjährig 600 € je Hektar und Jahr

– Mischungen lt. Förderrichtlinie (Artenliste HALM-Anlage 6b)

30.4.; Mahd / Mulchen: 1.9. – 30.10.; Schröpfschnitt bei Verunkrautung zulässig**

MV Blühstreifen / -flächen (10.1.e B)

Einjährig (bis 15.2.)

680 €/ha ✔ ≥ 5 Arten aus Artenliste der Förderrichtlinie

31.5.

Blühstreifen / -flächen (10.1.e C)

mehrjährig 680,- ✔ ≥ 60% 2- / mehr-jähr. Arten, mind. 30 % Regio-Saatgut

31.5.; Mulchen/ Pflegeschnitt von 15.10. – 15.3, Neu-ansaat, wenn Bestand nicht mehr blütenreich

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5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – DetailsBlühstreifen und Blühflächen im Ackerbau | Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Fortsetzung Tab. 30: Förderung von Blühstreifen und -flächen in den einzelnen Bundesländern

Bundes- land

Bezeichnung Maßnahme

Dauer Förderhöhe in € / ha AF

auf öVF möglich*

Blüh- mischung

Ansaat bis…; Pflege

NDI / Bremen

Blühstreifen/-flächen: Grundförderung (BS11); Zusatzförderung struk-turreiche Blühstreifen (BS12), fak. Imkerbetei-ligung

einjährig (30 % verbleiben bis 15.2.)

700,- (BS11);875,- (BS12);+ 100,- Imker-beteiligung

✔ ≥ 5 Arten aus Artenliste der Förderrichtlinie

15.4.; nach Rück- sprache mit Bewilligungsstelle **

Blühstreifen/-flächen (BS2)

mehrjährig 875,- – 975,- ✔ Regio-Saatgut, Artenliste lt. Förderrichtlinie)

15.5.; jährl. Pflege- schnitt auf 30 – 70 % der Fläche vom 1.9. – 1.4.

NRW Anlage von Blüh-streifen /-flächen (max. 0,25 ha /Schlag) (10.1.3)

ein-/ mehrjährig

1200,- ✔ Saatmischung lt. Förderrichtlinie

15.5.; außer für Pflege-schnitte (nicht vom 1.4. – 31.7.) und ggf. Nachsaaten dürfen Blühstreifen nicht befahren werden

RP Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen (M10.1)

einjährig 750,- – 1000,- i. A. EMZ

✔ div. Mischungen erlaubt (z. B. Tübin-ger Mischung u.a.; s. Förderrichtlinie)

15.5.; Schröpfschnitt beim Auftreten uner-wünschter Pflan-zen**; ***

mehrjährig 490,- – 740,- i. A. EMZ

✔ div. Mischungen erlaubt, s. Förderrichtlinie

bis 15.5.; jährl. vom 15.7. – 31.10 mähen / mulchen von 50 – 70 %; Schröpfschnitt beim Auftreten unerwünsch- ter Pflanzen**

SL Integration natur-betonter Elemente in der Feldflur (8.2.5.3.4)

Einjährig (verbleiben bis 15.2.)

600,- – Im Handel verbrei-tete Bienenweide-mischungen

31.5.; mechan. Unkrautbekämpfung

SN Blühflächen (AL5c) mehrjährig 835,- – Saatmischung lt. Förderrichtlinie

k.A.; im 1. Jahr ggf. Schröpfschnitt, sonst Bewirtschaf- tungs-pause vom 16.02. – 15.09

Blühflächen (AL5d) Einjährig 831,- – Saatmischung lt. Förderrichtlinie

15.5.; Bewirt-schaf-tungspause bis 15.09C

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsBlühstreifen und Blühflächen im Ackerbau | Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Fortsetzung Tab. 30: Förderung von Blühstreifen und -flächen in den einzelnen Bundesländern

Bundes- land

Bezeichnung Maßnahme

Dauer Förderhöhe in € / ha AF

auf öVF möglich*

Blüh- mischung

Ansaat bis…; Pflege

ST Anlage von Struktur-elementen: Blühtreifen / -flächen (≤ 20 % des Schlags) (MS60, MS61, MS64)

mehrjährig 850,- ✔ 5 Blühmischungen lt. Förderrichtlinie für versch. Standorte (Regio-Saatgut)

Ende April; Pflege- schnitt/Abschlegeln im Ansaatjahr möglich, sonst Pflegeschnitte auf ≤ 70% der Fläche des Blühstreifens***

Anlage von Struktur-elementen: Blüh-streifen / -flächen (≤ 20 % des Schlags) (MS 62)

einjährig (30 % ver-bleiben bis 15.2.)

670,- ✔ ≥ 6 Mischungs-partner, Arten lt. Förderrichtlinie

Ende April

SH VNS Ackerlebensräume: Gezielte Begrünung mit Saatgutmischung (10.1.8)

ein- / zweijähr.

750,- ✔ (nur in

Kombination)

Mischung lt, Förderrichtlinie; Kooperation Imker

k.A.; in ein-/ zweijähr. Turnus Bodenbearbei-tung und Ansaat

THÜ Blühstreifen (A411 / V411)

einjährig 720,- ✔ Mischung lt, Förderrichtlinie

15.5.; keine Pflegearbeiten bis 1.9.

Blühstreifen (A412 / V412)

mehrjährig 680,- ✔ Mischung lt, Förderrichtlinie

15.5.; Pflegeschnitt im August möglich

Blühstreifen / -flächen in Förderkulissen (A421 / V421)

Einjährig 865,- ✔ Mischung lt, Förderrichtlinie

20.4.; keine Pflegearbeiten vom 21. 4.- 31.1.

Blühstreifen/-flächen in Förderkulissen (A422 / V422)

mehrjährig 800,- ✔ Mischung lt, Förderrichtlinie

20.4.; Pflegeschnitt und PSM-Einsatz während der Bewirt-schaftungsruhe nur mit Genehmigung der UNB**

* Bei der Kombination von ökologischen Vorrangflächen (Pufferstreifen, Feldrand, Stilllegung mit Agrarumweltmaßnahmen) erfolgt ein Abzug von 380 € / ha zum Ausschluss einer Doppelförderung)

** Rücksprache mit Bewilligungsbehörde; *** bei ökologischen Vorrangflächen ist die Bewirtschaftungspause bis 30.6. zu beachten

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5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland148

5. Beratungsinhalte – DetailsBlühstreifen und Blühflächen im Ackerbau | Standort und Lage

5.5.4 Standort und Lage

Nicht jeder Standort ist für die Ansaat mehrjähriger Blüh- mischungen geeignet. Zudem kann die ökologische Wertigkeit durch die geeignete Standortauswahl positiv beeinflusst wer-den (KIRMER et al 2014, FENCHEL et al 2015):

■ Ökologisch besonders wertvoll sind Blühstreifen und -flächen entlang von Hecken, Baumreihen oder Waldrändern – v. a. im Bereich trocken-warmer, sonniger Standorte.

■ Insbesondere Grenzertragsstandorte haben ein gutes Entwicklungspotenzial, wenn eine standortangepasste Blühmischung verwendet wird.

■ Sandwege, alte Kiesgruben, Steilwände sind wichtige Bruthabitate z. B. von Wildbienen. Sind sie in der Nähe, wird ein Streifen in der Regel schneller besiedelt.

■ Weiter aufwerten lassen sich Blühstreifen durch die Kombi-nation mit Schwarzbrachestreifen als Bruthabitat für Wildbienen (Abb. 27) oder Lerchenfenstern (vgl. Abb. 28), da Blühstreifen z. B. ein Nahrungshabitat für Feldlerchen darstellen.

■ Je breiter ein Blühstreifen angelegt wird, umso wirk-samer ist er, da er mehr Lebensraum bietet und auch Präda- toren wie der Fuchs die Flächen nicht so schnell nach Nieder- wild und Vögeln absuchen kann.

■ Ungeeignet sind Flächen mit größeren Beständen ausdau-ernder Unkrautarten (z. B. Ackerkratzdistel, Quecke), da diese schnell bestandsbildend werden können.

■ Auf dauerhaft nassen Standorten wird die Entwicklung der gewünschten Kräuter gehemmt, es entwickeln sich hier oftmals von Gräsern dominierte Bestände.

■ Tiefenlinien, Übertritts- und Rententionsbereiche, bei denen starke Sedimenteintragungen zur Zerstörung der Blühstreifen / -flächen führen können, sollten nicht mit klassischen Blühmischungen eingesät werden. Hier sind gräserbetonte Mischungen zum Auffangen von Erosionsfrachten zu bevor- zugen (s. o., Gewässerschutz).

■ Blühstreifen haben eine hohe Attraktivität für Wild. Daher sollten bekannte Bereiche mit Wildwechsel und stark fre-quentierte Straßen möglichst gemieden werden.

■ Wenn die Blühstreifen im 5. Standjahr noch hohe Etablie-rungsraten der ursprünglich angesäten Arten aufweisen, ist es wünschenswert, diese zu erhalten. Das Bundesland Sachsen-Anhalt sieht hier eine Sonderregelung für eine län-gere Nutzungsdauer vor. Die Flächen behalten den Acker-status über das 5. Standjahr hinaus, sofern sie als Blühflä-chen angemeldet sind.

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsBlühstreifen und Blühflächen im Ackerbau | Saatgut und Ansaat

5.5.5 Saatgut und Ansaat

■ Standorteigenschaften beachten und beim Saatguthändler die passende Mischung erfragen (wichtig: ggf. Vorgaben der verschiedenen Agrarumweltprogramme zu Blüh- mischungen beachten!).

■ Eine Aussaat von Gräsersamen ist nicht notwendig, da das Samenpotenzial der Gräser im Boden in der Regel ausrei-chend ist.

■ Bei mehrjährigen Blühmischungen Verwendung anerkann-ter Regio-Saatgutmischungen von Pflanzen aus der Region (Saatgut mit Zertifizierung).

■ Es sollten keine artfremden oder untypischen Pflanzenarten eingebracht werden, um Probleme bei einheimischen Pflan-zen- und Tiergesellschaften vorzubeugen.

■ Saatgutkosten: einjährige Mischungen ca. 80,- € / ha, mehr-jährige Mischungen bis ca. 500,- € / ha.

■ Um eine Entmischung des heterogenen Saatguts zu ver-meiden, ist die Beimischung eines Hilfsstoffs (z. B. Soja-schrot) auf 100 kg / ha Gesamtaufwandmenge empfehlens-wert (kann vom Saatguthändler als Fertigmischung bezo-gen werden).

■ Gründliche Bodenbearbeitung/Saatbettbereitung ist für eine erfolgreiche Ansaat Voraussetzung, d. h. Saatbett muss feinkrümelig und darf nicht klumpig sein, der Boden locker, d. h. pflügen oder fräsen, anschließende Boden- bearbeitung mit (Kreisel-)Egge.

■ Problematische Wurzelunkräuter wie Quecke, Distel, Weiß-klee oder Winde müssen vor der Ansaat entfernt werden.

■ Saatzeitpunkt: Frühjahrsaussaat von April – Anfang/Mitte Mai oder Herbstaussaat von Mitte August – September (v. a. bei Frühjahrstrockenheit und bei Unkrautdruck, die Arten der Blühmischung haben so einen Wachstumsvor-sprung; bei zu späten Herbstaussaaten im Oktober / November höhere Verluste bei den Jungpflanzen!).

■ Bei Aussaat von Blühmischungen auf ökologischen Vor-rangflächen, die nicht in einem Agrarumweltprogramm sind: Aussaat muss bis 31.3. erfolgt sein!

■ Ausbringung ist mit Drillmaschine oder Düngerstreuer möglich. Wird maschinell gesät (Drillmaschine), müssen Striegel und Säschare hochgestellt werden. Die Aussaat sollte in ein feinkrümliges, abgesetztes Saatbeet erfolgen.

■ Die Mischungen enthalten viele Lichtkeimer. Es ist eine sehr flache Ausbringung auf der Bodenoberfläche notwendig. Für einen optimalen Bodenschluss ist ein flächiges Anwalzen notwendig (Güttler- / Cambridge-Walze).

■ Vorzugsweise sollte vor beginnender feuchter Witterung gesät werden. Wildblumen- und Wildgräserkeimlinge be- nötigen mindestens 3 Wochen durchgehende Feuchtigkeit, um optimal zu quellen und zur Keimung zu gelangen.

■ Treten Problemunkräuter auf, so sind diese möglichst punktuell zu entfernen.

Blühstreifen (Bildautor: S. Mann)

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5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – DetailsBlühstreifen und Blühflächen im Ackerbau | Pflege der Bestände | Bezugsquellen Regio-Saatgut (Beispiele)

5.5.6 Pflege der Bestände

Nach der Aussaat von mehrjährigen Blühmischungen ist etwas Geduld gefragt (FENCHEL et al. 2015)! Wildpflanzenansaaten entwickeln sich anders als landwirtschaftliche Kulturen, die im Regelfall schnell und einheitlich auflaufen. Die Keimung von Wildpflanzen verläuft deutlich uneinheitlicher und zum Teil stark verzögert. Bei einigen Arten muss erst ein Keimschutz gebrochen werden (z. B. durch Kälte oder längere Feuchtig-keit). Auch innerhalb einer Art werden nie alle Samen auf einmal keimen. Hierbei handelt es sich um einen natürlichen Mechanismus, der Totalausfälle einer Art (z. B. bei plötzlicher Trockenheit kurz nach der Keimung) verhindert. Weiterhin wachsen viele Wildarten in den ersten Monaten langsamer als Kulturarten.

Pflege im ersten Jahr nach der AnsaatUm unerwünschte Arten zu unterdrücken, sollten die Bestände in der ersten Vegetationsperiode möglichst vor der Samenreife der unerwünschten Arten ca. 15 – 20 cm über dem Boden gemäht werden (Schröpfschnitt) (vgl. KIRMER et al. 2014), Nach Möglichkeit sollte dieser Schnitt durchgeführt werden, bevor die Bestände deutlich „überkniehoch“ werden. Das Mahdgut kann auf den Flächen verbleiben. Die Pflege kann auch mit einem Schlegler erfolgen. Wichtig ist eine hohe Ein-stellung der Geräte, um die Jungpflanzen der Blühstreifenar-ten nicht zu schädigen. Bei einer Herbstsaat kann ein Pflege-schnitt ggf. noch im Anlagejahr notwendig werden.

5.5.7 Bezugsquellen Regio-Saatgut (Beispiele)

Appels Wilde Samen: www.appelswilde.deBayerische Futtersaatbau: www.bsv-saaten.de Camena Samen: camena-samen.deFeldsaaten Freudenberger: www.freudenberger.net Rieger-Hofmann: www.rieger-hofmann.deSaaten-Zeller: www.saaten-zeller.de

Weitere Bezugsquellen unter:www.natur-im-vww.de/bezugsquellen/graeser-und-kraeuter/www.bdp-online.de/de/Branche/Saatguthandel/RegioZert/RegioZert_-_wo_kannt_ich_das_Saatgut_beziehen_/

Die Bewirtschaftungspausen und Vorgaben des Greenings und der Agrarumweltprogramme sind zu beachten (vom 1. April bis zum 30. Juni ist das Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses auf ökologischen Vorrangflächen verboten, § 5 Absatz 4 der AgrarZahlVerpflV)! Bei starker Verunkrautung sind bei den zuständigen Behörden ggf. Ausnahmegeneh- migungen zu besorgen.

Ab dem 2. Standjahr (Maßnahmen zur Erhaltung)Während der Vegetationsperiode bevorzugt abschnittsweise Mähen oder Schlegeln (z. B. Hälfte des Streifens) in ca. 15 cm Höhe (einmal pro Teilfläche zwischen Ende Mai und Ende Juli). Auch hier sind die Vorgaben des Greenings und der Agrarum-weltprogramme zu beachten, auf ökologischen Vorrangflächen darf erst ab 1. Juli gemäht werden (§ 5 Absatz 4 der Agrar-ZahlVerpflV). Wird bis Mitte Juli hoch geschröpft, entwickelt sich innerhalb weniger Wochen ein intensiv blühender Bestand, der auch im Spätsommer und Herbst noch Nahrung für blütenbesuchende Insekten bietet. Dies gilt jedoch nur für mehrjährige Blühflächen mit Wildkräutermischungen.

Auf sehr wüchsigen Standorten kann im 1. und 2. Standjahr bis spätestens 1. April ein zweiter Pflegeschnitt notwendig werden (FENCHEL et al. 2015). Betroffen sind Standorte, bei denen bei einmaligem Schnitt so viel Biomasse anfällt, dass sich dicke, schlecht abbaubare und die Kräuter unterdrü-ckende Streuschichten bilden würden. Im Herbst und Winter werden die Samen als Winterfutter von Vogelarten genutzt, deshalb bis spätestens zum Beginn der Vegetationsperiode das zweite Mal Schlegeln.

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Feldrain und Säume dienen vor allem in strukturarmen Agrarlandschaften als wichtige Nahrungsquelle sowie als Lebens- und Rückzugsraum für Vögel, Insekten, Kleintiere und Niederwild.

■ Als Feldrain werden zwischen 2 und 10 m breite, CC-relevante Landschaftselemente bezeichnet. Gehören diese zur Ackerfläche des Landwirts, können sie beim Greening mit dem Faktor 1,5 ange-rechnet werden.

■ keine Förderung über Agrarumweltmaßnahmen möglich, jedoch besteht die Möglichkeit der Auf-wertung der Feldraine durch Blühmischungen

■ In Absprache mit der Gemeinde können vertragliche Pfelgemaßnahmen auf kommunalen Feldrai-nen durchgeführt werden

■ Aussaat: Anfang März bis Mitte April oder im Spätsommer (Ende August, Anfang September) Den Aussaattermin vorzugsweise vor feuchter Witterung wählen

■ Pflege: Ein Schröpfschnitt ab dem 01. Juli kann sowohl Problemunkräuter vor der Blüte treffen als auch die Blühzeit der Begrünung verlängern. Hierbei bitte länderspezifische Auflagen zur Pflege von Landschaftselementen beachten. Vorteilhaft ist eine zeitlich und räumlich gestaffelte Mahd der Feldraine, um jederzeit Rückzugs-räume für dort lebende Tierarten zu gewähren

Feldraine und Säume

5.6 Feldraine und Säume

Feldraine und Säume sind besonders in Regionen mit großen Ackerschlägen wichtige Landschaftsstrukturelemente, die landwirtschaftliche Flächen begrenzen und untergliedern. Ihr einstiger Arten- und Blütenreichtum verlieh ihnen den Namen „Hasen-Apotheke“.

Säume und Feldraine bieten Nahrung, Deckung, Wohn- und Nistplatz, Rückzugs- sowie Überwinterungsmöglichkeiten (KIRMER & TISCHEW 2014, THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT 2015). Damit tragen sie zum integrier- ten Pflanzenschutz bei, da sie auch verschiedenen Nützlingen als Lebensräume dienen (Ökosystemdienstleistungen). Als lineare Strukturen stellen sie wichtige Elemente der Biotop-

vernetzung dar. Feldraine können darüber hinaus Boden-schutzfunktionen erfüllen, etwa als Böschungssicherung oder hang-parallele Erosionsbarrieren. Nicht zuletzt bereichern die farbenfrohen Streifen das Bild der Agrarlandschaft und tragen so zur positiven Außenwirkung der Landwirtschaft bei.

Insbesondere in intensiv bewirtschafteten Agrarlandschaften sind Säume und Feldraine die letzten Refugien für viele Tier- und Pflanzenarten. Der Erhalt noch vorhandener Feldraine steht im Vordergrund, gegebenenfalls mit einer Aufwertung durch gezielte Pflege oder Verbreiterung. Zur Förderung der Biotopverbundfunktionen ist die Kombination mit anderen Saumbiotopen sinnvoll und wünschenswert.C

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5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – DetailsFeldraine und Säume | Feldraine als Greening-Maßnahme

5.6.1 Feldraine als Greening-Maßnahme

Feldraine können im Rahmen des Greenings als ökologische Vorrangfläche mit dem Faktor 1,5 bereitgestellt werden. Per Definition sind Feldraine hier überwiegend mit gras- und kraut- artigen Pflanzen bewachsene, schmale, lang gestreckte Flächen mit einer Breite von mindestens 2 m, die innerhalb von oder zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen oder an deren Rand liegen und nicht der landwirtschaftlichen Erzeu-gung dienen. Sie gelten als CC-relevantes, „festes“ Land-schaftselement, das nicht beseitigt werden darf (vgl. auch THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT 2015).

Werden Feldraine als ökologische Vorrangflächen bereitge-stellt, sind die entsprechenden Vorgaben und Beschränkungen einzuhalten. Das Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses darf vom 15. März bis 15. Juli nur mit Ausnahmegenehmigung erfolgen. Die Lagerung von Wirtschaftsdüngern oder Abfällen auf Feldrainen ist unzulässig. Auf den Flächen dürfen keine Düngemittel angewandt werden. Die Anwendung von Pflanzen- schutzmitteln darf nur mit Ausnahmegenehmigung unter Ein-behaltung gültiger Abstandsauflagen erfolgen, sofern sie nicht als ökologische Vorrangfläche angemeldet sind.

Artenreicher Saum (Bildautor: Anita Kirmer)Cop

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsFeldraine und Säume | Etablierung artenreicher Säume und Feldraine

5.6.2 Etablierung artenreicher Säume und Feldraine

Feldraine und Säume können mit etwas Engagement so auf- gewertet werden, dass sie nicht nur Grundstücksgrenzen markieren, sondern auch ökologisch wieder an Bedeutung gewinnen. Bei der Aufwertung und Verbreiterung von Feld- rainen und Säumen empfiehlt sich eine Ansaat von mehr-jährigen Wildkräutermischungen. Blühstreifen können ide-alerweise mit vorhandenen Landschaftselementen entlang von Baum- und Heckenreihen, sowie Waldrändern bevorzugt auf der Südseite oder entlang von Oberflächengewässern kombiniert werden. Die Flächen sollten aus ökologischer Sicht eine Mindestbreite von 5 m aufweisen. Als Saumstandorte eignen sich vor allem trocken-warme Standorte sowie unbeschattete bis mäßig beschattete Be-reiche, in denen sie verschiedene Funktionen erfüllen:

■ Abgrenzung entlang landwirtschaftlicher Flächen zu Feld-wegen, benachbarten Wiesen, Äckern oder Gehölzstreifen;

■ Pufferflächen zwischen extensiv bzw. nicht genutzten Lebensräumen und intensiv genutzten Kulturflächen, z. B. entlang von Oberflächengewässern, Magerrasen, Mooren etc.;

■ Erosionsvermeidung in ackerbaulich genutzten Hanglagen (Anlage quer zum Hang).

Geeignete Saatgutmischungen

■ Mehrjährige Wildpflanzen (Regio-Saatgut) von zertifizierten Vermehrungsbetrieben. Die Vermehrer geben auch Aus-kunft zur geeigneten Mischung für Ihren Standort.

■ Artenzusammensetzung je nach Bodenart (leicht / schwer) oder Wasserversorgung (trocken oder nass) und Beschat- tung.

■ Grundsätzlich sind als Standard 20 bis 30 Krautarten und 4 bis 6 konkurrenzschwächere Grasarten (z. B. Furchen- Schwingel, Gewöhnliches Ruchgras, Gewöhnliches Zitter-gras, Schaf-Schwingel, Weide-Kammgras) empfehlens- wert.

■ Für nährstoffreiche Böden eignen sich Arten, die konkur-renzkräftig genug sind, um sich gegenüber unerwünschten Gräsern und Ruderalarten durchsetzen zu können, aber nicht dazu neigen, Dominanzbestände zu bilden.

■ Um bereits im ersten Jahr einen guten Blühaspekt zu er- zielen, können zusätzlich einjährige Wildkräuter (z. B. Mohn, Kornblume) beigemischt werden.

■ Verzicht auf die Verwendung sehr konkurrenzkräftiger Gräser (z. B. Glatthafer, Knaulgras), da sie die konkurrenz- ärmeren Arten verdrängen.

■ Kosten: je nach Artenvielfalt max. 500,- € / ha.

Bodenvorbereitung Grundlegend für eine erfolgreiche Aufwertung und Auswei-tung (z. B. durch Verbreiterung) mehrjähriger Säume und Feldraine ist eine intensive Bodenstörung durch Vertikutieren, Fräsen oder Grubbern. Die Aufwertung von Grassäumen ge- lingt umso besser, je gründlicher die Grasnarbe gestört wird. Zu beachten ist hierbei, dass Feldraine mit einer Breite von 2 m im Rahmen von Cross Compliance dem Beseitigungsver-bot unterliegen. Sollen solche Feldraine durch Ansaat von Blühmischungen aufgewertet werden, ist das zuständige Land- wirtschaftsamt unbedingt vorab über die Maßnahme zu infor-mieren! Nach der Bodenbearbeitung sollte mit einer (Kreisel-) Egge ein möglichst feines Saatbett hergestellt werden (v. a. für Lichtkeimer!).

Ansaatzeitpunkt

■ Günstigster Zeitpunkt: Spätsommer (Ende August/Anfang September), vorzugsweise vor feuchter Witterung (im Herbst keimende Wildkräuter haben dann Konkurrenzvor- teile).

■ Alternativ: Frühjahrsansaat (Anfang März bis Mitte April); da Wildkräutersamen 2-3 Wochen durchgängig Feuchtig-keit brauchen, keimen sie bei ausgeprägter Frühjahrstro-ckenheit erst nach lang anhaltenden Regenfällen.C

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5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland154

5. Beratungsinhalte – DetailsFeldraine und Säume | Etablierung artenreicher Säume und Feldraine

Ansaatmenge und -methode

■ Von Hand, mit dem Düngerstreuer oder mit der Drill- maschine (Striegel und Säschare hochklappen). Da die meisten Wildpflanzen Lichtkeimer sind, soll das Saatgut an der Bodenoberfläche abgelegt werden. Nach der Ansaat walzen mit einer Strukturwalze (z. B. Cambridge- oder Güttlerwalze), um den Bodenschluss der Samen herzustellen.

■ Die für Wildpflanzensäume empfohlene Ansaatstärke der Saatguthersteller ist zu beachten. Die Bestandesdichte der Blühflächen sollten nicht zu hoch liegen, damit sie als Rückzugsräume für das Niederwild angenommen werden können.

■ Um eine Entmischung zu verhindern und eine gleichmäßige Verteilung der Arten auf der Fläche zu ermöglichen, sollte das Saatgut vor der Ansaat mit einem Füllstoff (Soja- oder Maisschrot) auf 100 kg / ha aufgefüllt werden.

■ Bei austrocknungs- oder erosionsgefährdeten Flächen oder in trockenen Regionen ist eine dünne Mulchauflage (3 – 5 cm) aus frischer, samenarmer Biomasse (ca. 1 – 2 kg / m² Frischgewicht) oder Heu (ca. 300-500 g/m² Tro-ckengewicht) empfehlenswert, um günstige Bedingungen für Keimung und Etablierung der angesäten Arten zu schaffen.

Nutzung / Pflege

Die richtige Nutzung oder Pflege ist der entscheidende Faktor für die erfolgreiche Entwicklung bzw. den Erhalt blütenreicher Säume und Feldraine. Zustand, Pflegebedarf und Struktur- vielfalt werden insbesondere von den vorherrschenden Stand-ortverhältnissen, der Art und Weise der Bewirtschaftung bzw. Pflege des Feldrains sowie von möglichen Randeinflüssen der angrenzenden Flächen bestimmt.

Entwicklungspflege (1 – 2 Jahre nach der Ansaat) Im ersten Jahr nach der Ansaat kommt es häufig zu einem Massenauftreten unerwünschter Pflanzen (z. B. Acker-Kratz-distel, Quecke, Gräser und andere Unkrautarten). Um diese Arten zurückzudrängen, muss vor oder zu Beginn ihrer Blüte ein Schröpfschnitt erfolgen (ca. 8 – 10 Wochen nach der Aussaat, Schnitthöhe ca. 5 – 10 cm). Je nach Standort können 2 – 3 Schröpfschnitte erforderlich sein (meist Mai / Juni und Juli /

August; ggf. Abstimmung des Termins mit zuständiger Genehmigungsbehörde). Bei trocke-ner Witterung oder trockenen Flächen mit mäßiger Biomasse-produktion kann das Mahdgut auf der Fläche verbleiben (Ver-dunstungsschutz). Die Mahd kann dann mit einem Mulcher erfolgen. Bei Ansaaten im Spätsommer kann bei entsprechen-der Witterung bereits im Ansaatjahr ein Pflegeschnitt erforder-lich sein.

ErhaltungspflegeVorteilhaft ist eine zeitlich und räumlich gestaffelte Mahd, da so ein durchgehendes Nahrungsangebot bestehen bleibt. In der späteren Entwicklung müssen Blühflächen nicht jedes Jahr gemäht werden (THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT 2015), ist eine abschnittweise Pflege alternierend im jährlichen Wechsel in ca. 10 cm Höhe sinnvoll. Dabei müssen die Vorgaben der Länder hinsichtlich der Schonzeiten berücksichtigt werden. Um ausreichend Struktu-ren (Streuschicht, Stängel usw.) für überwinternde Tiere vor dem Winter zu belassen, eignet sich besonders der Septem-ber zur Mahd mit schonender Mähtechnik (vorzugsweise Bal-ken- oder Kreiselmäher bzw. Kreiselmulcher). Bei sehr wüch-sigen Beständen kann zusätzlich im zeitigen Frühjahr (März) die im Winter abgestorbene Biomasse abgemäht bzw. gemulcht werden.

FörderungFördermöglichkeiten bestehen ggf. über Ausgleichs- und Ersatzverpflichtungen bzw. als produktionsintegrierte Kompen- sationsmaßnahmen (PIK). Häufig befinden sich Feld- und Weg- raine in kommunalem Eigentum. Hier wäre die Übernahme von Pflegearbeiten durch Landwirte als vertraglich vereinbarte Dienstleistung möglich. C

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsFeldraine und Säume | Kombinationsmöglichkeiten zur weiteren Optimierung

Bezugsquellen Regio-Saatgut (Beispiele)Appels Wilde Samen: www.appelswilde.deBayerische Futtersaatbau: www.bsv-saaten.de Camena Samen: camena-samen.deFeldsaaten Freudenberger: www.freudenberger.net Rieger-Hofmann: www.rieger-hofmann.deSaaten-Zeller: www.saaten-zeller.de

Weitere Bezugsquellen unter:www.natur-im-vww.de/bezugsquellen/graeser-und-kraeuter/www.bdp-online.de/de/Branche/Saatguthandel/RegioZert/RegioZert_-_wo_kannt_ich_das_Saatgut_beziehen_/

5.6.3 Kombinationsmöglichkeiten zur weiteren Optimierung

Optimal kann auch eine alternierende Struktur sein (vgl. Abb. 27): Ackerwildkrautstreifen (oder Lerchenfenster), Gras-Kraut-saum ohne Ansaat, Krautsaum mit Ansaat einer Wildkräuter-

mischung. Zur Pflege wird der Krautsaum einmal im Frühjahr gemäht. Je älter die Säume werden, desto wertvoller werden sie als Lebensraum. Als Säume entlang von Gewässern kön-nen Pufferstreifen den Eintrag von Bodenpartikeln, die mit Nährstoffen und Pflanzenschutzwirkstoffen beladen sein kön-nen, in Oberflächengewässer vermeiden.

Abb. 26: Kombinationsmöglichkeiten von Schwarzbrachestreifen mit verschiedenen Bearbeitungsintervallen und Ansaaten

(Breite ca. 15 m; Quelle: BERGER 2008; BERGER & PFEFFER 2011)

1: Schwarzbrachestreifen mit jährlicher Bodenbearbeitung zur Förderung von Ackerwildkräutern (auch als Lichtstreifen mit Getreideansaat bei verminderter Saatstärke und Herbizidverzicht möglich);

2: Schwarzbrachestreifen mit Selbstbegrünung und Bodenbearbeitung jedes 3. Jahr;

3: Gras-Kraut-Saum mit Ansaat einer Wiesenmischung.

Ackerwildkraut- streifen

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5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland156

5. Beratungsinhalte – Details

Auf Ackerrandstreifen erfolgt keine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und stickstoff- haltigen Düngern, auf Schonstreifen unterbleibt i.d.R. zusätzlich die Ansaat einer Kulturart. Sie dienen v. a. dem Schutz von Ackerwildkräutern, wobei auch etliche Tierarten profitieren. Sie sollten v. a. dort angelegt werden, wo seltene Ackerunkräuter vorkommen und proble-matische Unkrautarten nicht dominieren.

Ackerrandstreifen können durch den Landwirt freiwillig angelegt werden und sind keine CC-relevanten Landschaftselemente

Als „Feldrand“ können Ackerrandstreifen auch zur Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen (Faktor 1,5) genutzt werden, was dann eine Ansaat von Kulturarten ausschließt.

Dient der Randstreifen nicht der Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen, können auch Kulturarten in geringerer Saatstärke gesät werden.

In einigen Bundesländern werden Ackerrand- und Schonstreifen als Agrarumweltmaßnahme oder Maßnahme des Vertragsnaturschutzes gefördert.

Ackerrand- und Schonstreifen zum Schutz von Ackerwildkräutern

5.7 Ackerrand- und Schonstreifen zum Schutz von Ackerwildkräutern

In Deutschland gilt rund ein Drittel der etwa 350 Arten der Segetalflora, also für die charakteristischen Eigenschaften von Ackerstandorten gebundenen Pflanzenarten, als gefährdet, 15 bis 18 Arten als ausgestorben (SCHNEIDER et al. 1994).

Ackerrand- oder Shonstreifen streifen mit einem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, auf mechanische Unkrautbekämpfung und stickstoffhaltige Düngemittel sind dort sinnvoll, wo seltene Ackerunkräuter bzw. Ackerunkrautgesellschaften vorkommen.

Der Schonstreifen, bei dem eine Ansaat einer Kulturart unter-bleibt, kann im Rahmen des Greenings als „Feldrand“ als ökologische Vorrangfläche bereitgestellt werden (Fak-tor 1,5). Er muss dann zwischen 1 m und 20 m breit sein und darf nicht der landwirtschaftlichen Produktion dienen. Der ÖVF-Feldrand kann im Folgejahr wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Daher ist dort ab dem 1. August des Antrag-jahres eine Aussaat oder Pflanzung, die nicht vor Ablauf die-ses Jahres zur Ernte führt, prinzipiell erlaubt. Wünschenswert ist jedoch, dass seltene und schützenswerte Ackerwildkräuter vor der Bestellung zur Samenreife gelangen.

Steht die Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen nicht im Vordergrund, kann auf Ackerrandstreifen auch die Saat-stärke der Kulturart reduziert werden („Lichtstreifen“ oder „weite Reihe“ mit doppeltem Reihenabstand), da sich viele Ackerunkräuter in sehr dichten Beständen nicht etablieren können. Die Randstreifen fällt dann jedoch nicht ganz aus der Nutzung.

Ackerrand mit Wildkräutern (Bildautor: S. Mann)

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsAckerrand- und Schonstreifen zum Schutz von Ackerwildkräutern

Tab. 31: Förderung von Ackerrand- und Schonstreifen in den einzelnen Bundesländern

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Maßnahme

Kombinations- möglichkeit mit Greening / ökolog. Vorrangflächen

BY VNS Extensive Ackernutzung mit Anbau förderfähiger Ackerkulturen (flächig) für Feldbrüter und Ackerwildkräuter, Verzicht auf PSM (420 € / ha)

z. T., aber keine VNS-Förderung

Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen (245 – 700 € / ha)

BW VNS Beibehaltung Ackernutzung ohne Einsatz von PSM: 350 – 590 € / ha –

BB –

HE AUM Ackerrandstreifen: nach Aussaat der Kultur bis Ernte keine Bearbeitung / Pflege, PSM und N-haltige Dünger (660 € / ha)

AUM Ackerwildkrautflächen auf Flächen mit förderfähigen Ackerkulturen (in Förderkulissen) (800 € / ha)

MV AUM Schonstreifen an Alleen (Selbstbegrünung) (540 €/ha) +

NI AUM Schonstreifen für Ackerwildkräuter / Feldhamster / Ortolan / Rotmilan mit Einsaat von Getreide / Luzerne, Verzicht auf PSM, mechan. Unkrautregulierung und N-haltige Dünger (in Förderkulissen) (400 – 960 € / ha)

NRW VNS Extensive Nutzung von Ackerrandstreifen / Äckern zum Schutz der Feldflora bevorzugt in Getreidekulturen (differenzierte Förderung)

z. T.

RP VNS Ackerwildkräuter: nach Aussaat der Kultur bis Ernte Verzicht auf Dünger und PSM (890 € / ha)

Lebensraum Acker (halbierte Saatstärke) (≥ 300 € / ha) –

SL -

SN AUM Naturschutzgemäße Ackerbewirtschaftung – für wildkrautreiche Äcker (nach Aussaat der Kultur bis Ernte Verzicht auf chem. synthet. Dünger und PSM, mechan. Unkrautbekämpfung) (662 € / ha)

AUM Naturschutzgemäße Ackerbewirtschaftung – für Vögel der Feldflur (581 €/ha) –

ST AUM Schonstreifen (Selbstbegrünung) (670 € / ha) +

SH VNS Ackerlebensräume (Selbstbegrünung) (750 € bei gezielter Begrünung)

TH AUM Schonstreifen (Selbstbegrünung) (560 € / ha) +

AUM Ackerrandstreifen: nach Aussaat der Kultur bis Ernte Verzicht auf Dünger und PSM (840 € / ha)

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5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – DetailsAckerrand- und Schonstreifen zum Schutz von Ackerwildkräutern

Von Ackerrand- oder Schonstreifen profitieren darüber hinaus zahlreiche Tierarten der Agrarlandschaft, die offene Bereiche benötigen, so z. B. Feldhamster, Rebhuhn, Feldlerche sowie zahlreiche Insekten- und Spinnenarten.

Viele Bundesländer fördern die Anlage von Schon- und / oder Ackerrandstreifen oder flächige Extensivierungsmaßnahmen auch im Rahmen von Agrarumweltprogrammen oder Maßnah-men des Vertragsnaturschutzes (Tab. 31). Eine Kombinations-möglichkeit mit ökologischen Vorrangflächen ist dabei in eini-gen Bundesländern gegeben.

Wichtige Parameter bei der Anlage von Ackerrandstreifen sind:

■ Anlage in Getreidebeständen, v. a. in Wintergetreide

■ weitgehendes Fehlen von Problemunkräutern, kein extrem hoher Unkrautdruck

■ Mindestbreite im Hinblick auf die Effektivität (≥ 3 m)

■ Unterlassen von chemischer und mechanischer Unkraut- regulierung (ggf. punktuelle Bekämpfung bei Dominanz einzelner Problemarten)

■ Verzicht auf stickstoffhaltige Dünger

■ evtl. verminderte Saatstärke

■ möglichst später Stoppelumbruch (mindestens bis zu Abschluss der Samenreife).

Der späte Stoppelumbruch bzw. die ggf. sogar überwinternde Stoppel bietet neben dem Schutz Ackerwildkräuter auch Deckung und Nahrung für Vögel, wie Rebhühner, Niederwild oder den Feldhamster, weshalb diese Maßnahme auch sepa-rat zur Förderung von Arten der Agrarlandschaft sinnvoll ist.

Im Rahmen des Projektes „100 Äcker für die Artenvielfalt“ errechneten GEISBAUER & HAMPICKE (2013) für Äcker auf Standorten mittlerer Güte, die im konventionellen Anbau bei intensivem Einsatz von Düngung und Pflanzenschutz Getreide-erträge um 70 dt/ha (Durchschnittspreise für Getreide von 2006 – 2010) erwarten lassen, Opportunitätskosten für den Schutz von Ackerwildkräutern von 380 – 500 € / ha.

Die Bundesländer bieten z. T. Fördergelder im Rahmen von Agrarumwelt- oder Vertrags-naturschutzmaßnahmen an, die häufig an das Vorkommen bestimmter Arten gebunden sind („Förderkulissen“). Hier gilt es sich vor Ort über die Möglich-keiten zu informieren.

Weitere Informationen zum Ackerwildkrautschutz: www.schutzaecker.de

Stoppelacker (Bildautor: Mariocopa, pixelio.de)

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Lerchenfenster sind etwa 20 m² große Saatlücken in Wintergetreide und -raps, die der Feld- lerche auch in dichten Beständen ein Starten und Landen auf dem Acker ermöglichen. Damit kann sie auch in dichten Kulturpflanzenbeständen brüten.

Lerchenfenster sind eine günstige (2 Fenster / ha entsprechend ca. 5,60 €) und effektive Maßnahme zur Förderung der massiv im Rückgang begriffenen Vogelart. Begrüßenswert ist die Kombination von Blühstreifen auf dem Acker.

Feldlerchenfenster werden nicht über Agrarumweltmaßnahmen gefördert. Lediglich in Sachsen ist die Anlage von Feldlerchenfenstern oder -streifen auf mindestens 5 ha Winter- Getreide oder Winter-Raps Zuwendungsvoraussetzung für Agrarumweltmaßnahmen.

Feldlerchenfenster

5.8 Feldlerchenfenster

Die Feldlerche ist ein typischer Brutvogel der Agrarlandschaft. Sie sammelt nicht nur ihre Nahrung auf Äckern und Wiesen, sondern legt dort auch ihre Nester an und zieht die Brut auf. Als Lebensräume bevorzugt sie Bestände, die max. 50 cm hoch und eher dünn bestanden sind. Zum Schutz vor Fress-feinden meidet sie die Nähe von Gebüschen und Bäumen.Die Bestände der Feldlerche sind in den letzten Jahren massiv zurückgegangen. Dabei haben Deutschland und Polen eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Vogelart, denn sie beherbergen zusammen ca. 40 % des europäischen Brutbestandes.

Ursachen für den Rückgang der Feldlerche sind u. a. der zunehmende Anbau von Wintergetreide gegenüber Somme-rungen. Das Wintergetreide ist bereits im Frühjahr relativ dicht, sodass die Nahrungssuche extrem erschwert wird – so dicht, dass hier nur noch die erste von eigentlich bis zu drei Bruten möglich ist. Zwei bis drei Bruten braucht die Feldlerche jedoch, um den Gesamtbestand zu halten.

Steckbrief Feldlerche

■ Bodenbrüter: baut Nester in lichten, bis 50 cm hohen Kulturen auf Äckern und Wiesen.

■ Habitatansprüche: braucht offene Bereiche im Acker als Start- und Landebahn sowie zur Nahrungssuche;

■ überwintert als Zugvogel im westlichen Mittelmeer und in Nordafrika, kehrt im März zurück. Nahrung zur Brutzeit Insekten, Spinnen, kleine Schnecken, Regenwürmer.

■ Brutzeit April – August 3 – 5 Eier / Nest 2 – 3 Bruten / Jahr möglich Brutzeit 11 – 12 Tage

■ Junge Feldlerchen verlassen nach 8 – 10 Tagen das Nest. Sie bewegen sich zunächst hüpfend fort, ab Tag 16 – 20 können sie fliegen, nach 30 Tagen sind sie selbstständig

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5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – DetailsFeldlerchenfenster | Warum helfen „Fenster“ der Lerche?

5.8.1 Warum helfen „Fenster“ der Lerche?

Die offenen Saatlücken dienen der Feldlerche als "Start- und Landebahn im dichten Getreide-Dschungel", in denen sie auch ihre Nahrung sucht. Ihre Nester baut sie im Getreide- bestand, denn dort sind die Jungvögel besser vor Feinden geschützt. Entsprechend ist die Brutpaardichte der Feldlerche in Winterkulturen mit Lerchenfenstern deutlich höher als in solchen ohne diese Vegetationslücken (vgl. Tab. 32).

Die am Standort in Quellendorf ermittelte Feldlerchendichte liegt an der oberen Grenze der angegebenen Spanne von Flade.

Tab. 32: Brutpaardichte der Feldlerche in verschiedenen Winterkulturen mit und ohne Feldlerchenfenster (FLF) auf verschiedenen Äckern der APH Hinsdorf (Quellendorf) im Untersuchungsjahr 2015

W-Weizen W-Gerste W-Raps

Ohne FLF 5,1 Brutpaardichte / 10 ha 2,3 Brutpaardichte / 10 ha 0,9 Brutpaardichte / 10 ha

Mit FLF 8,3 Brutpaardichte / 10 ha(+ 39 %)

3,9 Brutpaardichte / 10 ha(+ 41 %)

3,6 Brutpaardichte / 10 ha(+ 75 %)

Mittlere Brutpaardichte nach Flade (1994): 3,6 – 8,8 Brutpaardichte / 10 ha auf gehölzarmen Feldern

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsFeldlerchenfenster | Anlage von Lerchenfenstern | Fenster mit Blühstreifen

5.8.2 Anlage von Lerchenfenstern

Feldlerchenfenster eignen sich besonders für Schläge mit einer Größe von 5 ha und mehr, die mit Wintergetreide, Raps oder Mais eingesät werden sollen. Vorsicht geboten ist bei Wintergerste, da hier die Brut zum Erntezeitpunkt häufig noch nicht beendet ist. Nicht geeignet sind Äcker, die von Baum- reihen, Hecken oder Gebäuden umgeben sind oder die

5.8.3 Fenster mit Blühstreifen

Besonders positiv können sich Lerchenfenster auf die Be-standsentwicklung der Lerchen auswirken, wenn zusätzlich Blühstreifen auf den Äckern angelegt oder blühende Acker-raine belassen werden. Diese Strukturen bieten Nahrung und Lebensraum – nicht nur für die Lerche. So können auch andere Arten der offenen Feldflur, wie zum Beispiel Rebhuhn oder Feldhase, von den Lerchenfenstern und zusätzlichen Blühstrukturen profitieren.

max. Abstand zu Fahrgassen

mind.25 mzumFeldrand

mind.50 m zu Gehölzen etc.

weniger als 150-200 m von Wäldern entfernt liegen (vgl. Abb. 28). Optimal ist es, wenn auf den Flächen der Gesang der Feldlerche bereits in den Vorjahren zu hören war.

Es sollten je Hektar zwei Feldlerchenfenster angelegt werden, die möglichst weit entfernt von den Fahrgassen im Acker platziert werden, damit die Tiere weitgehend ungestört vor Schleppern und Fressfeinden sind, die bevorzugt in den Fahrgassen umherstreifen.

Die Sämaschine während des Sävor-ganges einfach kurz ausheben, um eine Saatlücke zu erhalten. Die opti-male Größe liegt bei 16 – 24 m². Die Mindererträge durch das Ausheben der Sämaschine sind aufgrund der kleinen Fläche äußerst gering (bei 40 m² / ha entsprechend 0,4 % und einem Erlös von rund 1400,- € / ha z. B. für Winterweizen etwa 5,60 € / ha).

Nach der Saat können die Fenster zusammen mit dem regulär angesäten Teil des Ackers behandelt werden, d. h. sie können normal mitgespritzt und mitgedüngt werden.

Abb. 27: Schema zur Anlage von Lerchenfenstern

(Quelle: CIMIOTTI et al. 2011)

Feldlerchenfenster in Quellendorf (Foto: BASF SE)

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5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – DetailsAnlage von Lesesteinhaufen

5.9 Anlage von Lesesteinhaufen

Lesesteinhaufen sind charakteristische Elemente unserer Kulturlandschaft. In den eiszeitlich geprägten Böden ver-bergen sich Unmengen von Steinen, die Gletscher und Schmelzwasser transportiert haben. Diese Steine werden durch das Pflügen und die Bodenerosion regelmäßig zu Tage gefördert. Sie können, einmal an die Bodenoberfläche gelangt, landwirtschaftliche Maschinen beschädigen und sind ein Hindernis für die Bewirtschaftung der Felder. Also lasen – und lesen die Landwirte vielfach heute noch – die Steine auf und deponieren sie an Sammelstellen am Feld-rand, denn ein Abtransport kostet Zeit und Geld.

Diese scheinbar leblosen, steinernen Landschaftselemente dienen zahlreichen Arten als Lebensraum und stellen wertvolle Trittsteinbiotope in der Agrarlandschaft dar. Sie bieten fast allen Reptilienarten, zahlreichen Insekten und vielen anderen Kleintieren wichtige und attraktive Jagd- und Versteckmög-lichkeiten, mikroklimatisch begünstigte Sonnenplätze, Eiab- lagestellen sowie Winterquartiere. Auch der Steinschmätzer als bundesweit gefährdete Vogelart brütet in diesen Sonder- strukturen.

Erhalt und Neuanlage von LesesteinhaufenVorhandene Lesesteinhaufen sollten ebenso wie Trocken- mauern erhalten. Ein vollständiges Zuwachsen – auch im Umfeld – sollte vermieden werden.

Bei der Neuanlage sollten besonnte Standorte mit umgeben-dem Grün-, Acker- oder Brachland ausgewählt werden. Den optimalen Aufbau mit unterschiedlich großen Steinen, feinem Substrat und Totholz zeigt Abb. 29.

Lesesteinhaufen werden im Rahmen des Greenings mit Faktor 1 angerechnet. Rheinland-Pfalz fördert deren Anlage auch im Rahmen des Vertragsnaturschutzes mit einmalig 30 €.

Lesesteinhaufen (Bildautor: BASF SE)

Abb. 28: Lesesteinhaufen – optimale Strukturierung mit Baumstamm und feinem Substrat, z.B. Sand

(Bildautor: Uwe Lerch, ALAUDA – Büro für praktischen Arten- und Biotopschutz)

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Extensiv genutztes Dauergrünland gehört zu den artenreichsten Lebensräumen der Agrar- landschaft. Verschiedene Möglichkeiten einer extensiven Nutzung werden durch Agrarum-weltprogramme gefördert. Darüber hinaus gibt es einfache und monetär kaum ins Gewicht fallende Methoden zur Förderung der Artenvielfalt im Dauergrünland:

■ Belassen von Rand- bzw. Altgrasstreifen bei der Mahd (Breite 3 – 10 m) an schwer zu mähenden Bereichen oder entlang von Gewässern als Refugium für die Fauna;

■ naturverträgliche Mahd (innen nach außen, ohne Mähaufbereiter, optimal mit Balkenmäher, Schnitthöhe mindestens 8 cm).

Maßnahmen auf Dauergrünland | Grünland-Rand-/Altgrasstreifen

5.10 Maßnahmen auf Dauergrünland

Extensiv genutzte Grünlandflächen gehören heute zu den arten- reichsten Lebensräumen unserer Kulturlandschaft. Der Erhalt dieser Lebensräume erfolgt in der Regel durch eine Bewirt-schaftung in traditioneller Weise als ein- bis zweischürige Mäh- wiese, als extensiv genutzte Weidefläche oder extensive Mäh-weide. Mit ergänzenden Maßnahmen lassen sich in der Regel weitere Effekte zur Förderung der Artenvielfalt erzielen, so z. B. durch Belassung von extensiv genutzten Randstreifen entlang von Waldrändern und Wasserläufen mit Düngeverzicht.

Eine extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit redu-zierter Düngung, ein- oder zweimaliger Nutzung zu definierten Zeitpunkten oder zielorientiert anhand des Vorkommens bestimmter Kennarten wird in allen Agrarumweltprogrammen gefördert. Die gebietstypischen Nutzungszeitpunkte und -arten sind in diesen Programmen dargelegt und dort zu entnehmen.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zum Schutz der Bio-diversität empfehlenswert.

5.10.1 Grünland-Rand-/Altgrasstreifen

Ähnlich wie Ackerrandstreifen lassen sich auch extensiv ge- nutzt Grünland-Randstreifen mit relativ geringem Ertragsver-lust als biodiversitätsfördernde Maßnahme in den Betriebsab-lauf integrieren. Solche Randstreifen sind i.d.R. zwischen 3 m und 10 m breit, werden ein oder zwei Mal jährlich gemäht (manche bleiben auch vorübergehend für 1 oder 2 Jahre ungenutzt, d. h. brach) und werden möglichst nicht gedüngt (OPPERMANN et al. 2006). Diese Randstreifen bieten Lebens-raum sowie Schutz- und Ausweichmöglichkeiten nach der Mahd des restlichen Grünlandbestandes (vgl. Abb. 30 für Heuschre-cken). Für den Bewirtschafter der Flächen lassen sich solche Flächen relativ problemlos in den Betriebsablauf integrieren, da sie zum einen bevorzugt an Stellen angelegt werden, die ohne- hin besonders mühsam bei der Bewirtschaftung sind (z. B. Wald- und Grabenränder) und zum anderen, da der Aufwuchs bei der Mahd in der Regel problemlos unter das Futter des zweiten Aufwuchses gemischt werden kann. Bei sehr großen Grünlandflächen von mehreren Hektaren Fläche empfiehlt es sich, solche Randstreifen auch inmitten der Flächen stehen zu lassen. Als Faustzahl kann gelten, alle 50 m einen Streifen von 5 m Breite stehen zu lassen (OPPERMANN et al. 2006).

Abb. 29: Durchschnittliche Anzahl gefangener Heuschrecken / Transekt vor und nach der Mahd

■ gemähtes Grünland ■ Altgrasstreifen

80

60

40

20

0

vor der Mahd nach der Mahd

Anzahl Heuschrecken pro Probefläche

(Quelle: MÜLLER & BOSSHARD 2010, http://www.agraroekologie.ch/NuL07-10_Mueller_Bosshard.pdf)

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5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – DetailsMaßnahmen auf Dauergrünland | Naturverträgliche Mähtechnik

5.10.2 Naturverträgliche Mähtechnik

Ähnlich wie Ackerrandstreifen lassen sich auch extensiv ge- nutzt Grünland-Randstreifen mit relativ geringem Ertragsver-lust als biodiversitätsfördernde Maßnahme in den Betriebsab-lauf integrieren. Solche Randstreifen sind i. d. R. zwischen 3 m und 10 m breit, werden ein oder zwei Mal jährlich gemäht (manche bleiben auch vorübergehend für 1 oder 2 Jahre ungenutzt, d. h. brach) und werden möglichst nicht gedüngt (OPPERMANN et al. 2006). Diese Randstreifen bieten Lebens-raum sowie Schutz- und Ausweichmöglichkeiten nach der Mahd des restlichen Grünlandbestandes (vgl. Abb. 30 für Heuschrecken). Für den Bewirtschafter der Flächen lassen sich solche Flächen relativ problemlos in den Betriebsablauf integrieren, da sie zum einen bevorzugt an Stellen angelegt werden, die ohnehin besonders mühsam bei der Bewirtschaf-tung sind (z. B. Wald- und Grabenränder) und zum anderen, da der Aufwuchs bei der Mahd in der Regel problemlos unter das Futter des zweiten Aufwuchses gemischt werden kann. Bei sehr großen Grünlandflächen von mehreren Hektaren Fläche empfiehlt es sich, solche Randstreifen auch inmitten der Flächen stehen zu lassen. Als Faustzahl kann gelten, alle 50 m einen Streifen von 5 m Breite stehen zu lassen (OPPER-MANN et al. 2006).

Die Empfehlungen für eine naturverträgliche Mahd lassen sich folgendermaßen zusammenfassen (OPPERMANN et al. 2006, HUMBERT et al. 2010a, b):

■ Verzicht auf Mähaufbereiter,

■ Balken-Mähwerke einsetzen (naturverträglicher als Rotations-Mähwerke),

■ Schnitthöhe grundsätzlich mindestens 8 cm hoch,

■ Mahd von innen nach außen,

■ Ungemähte oder alternierend gemähte Randstreifen stehen lassen,

■ Mosaikmahd bei großen Flächen,

■ Heugewinnung statt Silage,

■ möglichst wenige Überfahrten;

■ möglichst leichte Geräte verwenden.

Abb. 30: Naturverträgliche Mahd von innen nach außen

(Quelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, verändert nach Landesjägerschaft)

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsEinfache Maßnahmen mit großer Wirkung

5.11 Einfache Maßnahmen mit großer Wirkung

Die Hofstellen von landwirtschaftlichen Betrieben sind so unterschiedlich wie die Naturräume, in denen die Betriebe arbeiten. Je nach Situation bieten sich somit unterschiedliche Handlungsspielräume. Eine Hofstelle egal welcher Größe bietet jedoch immer eine große Anzahl von Naturschutzmög-lichkeiten, die auf den ersten Blick gar nicht wahrgenommen werden. Kleine Maßnahmen, wie z. B. Nistmöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse sind beinahe überall integrierbar. Bei vielen Maßnahmen überwiegt neben der Schaffung von Lebensraum vor allem der gestalterische Gedanke. Aber auch das Landschafts- bzw. „Hofbild“ gehört als Schutzgut mit berücksichtigt. Hierzu zählen z.B.

■ Ansaat/Pflanzung blühender Strukturen (Bauerngarten, Sträucher, Bäume)

■ Fassadenbegrünung als Lebensraum für eine Vielzahl von Klein- und Kleinstlebewesen (z. B. Kletterrose, Blau- regen für sonnige Bereiche, Efeu, Clematis, Geißblatt für schattige Bereiche). Zu unterscheiden sind Selbstklimmer und Kletterer, denen man eine Rankhilfe geben muss. Wichtig ist die geeignete Auswahl, ob Efeu an der Nord-seite, Clematis an der Südseite, schnellwüchsig wie der Knöterich oder eher „gut unter Kontrolle zu behaltende Kletterer“.

■ Nistmöglichkeiten für Tiere (Vorhandensein von Ein- flugöffnungen an Scheunen / Ställen; allg. Nistmöglich- keiten, Nisthilfen; Schlammpfützen zum Nestbau für Schwalben etc., besonnte vegetationsarme Bodenstellen oder auch offene Fugen bzw. alte Holzkonstruktionen südexponierter Gebäudeteile. Alternativ können Nisthilfen angebracht sein (s. Ausführungen unten).

■ Minimierung der Versiegelung, offenporige Beläge: Unversiegelte Hofflächen und unbefestigte Erdwege lassen nicht nur das Regenwasser versickern, sondern bringen auch eine Reihe interessanter Pflanzen hervor. Brachestel-len mit Brennnesseln, Beinwell und Guter Heinrich stellen sich auf unversiegelten Flächen meist von alleine ein. Schwalben können an Pfützen Lehm für den Nestbau aufnehmen.

■ Belassen von Ruderalstellen mit stickstoffliebenden Arten wie Schwarznessel, Brennnessel, Eselsdistel, Meldearten oder Schwarzem Holunder gehören zu wichtigen Habitaten für die dörfliche Fauna. Die Raupen zahlreicher Schmetter-lingsarten ist z. B. die Brennnessel eine unersetzliche Nahrungsgrundlage.

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5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – Details

Vögel sind nicht nur schön anzuschauen, sie sind auch wichtige Helfer im Betrieb. Greifvögel sind wichtige Prädatoren für Mäuse und Maulwürfe. Das Aufstellen von Sitzstangen kann deren Beutefang unterstützen.

Darüber hinaus können Nisthilfen nicht nur für Greifvögel ein wertvoller Ersatz für oft nicht mehr vorhandene natürliche Brutplätze sein, sondern auch für insekten- und körnerfressende Vogelarten. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen an die Nisthilfe je nach Vogelart mitunter deutlich.

Einfache Maßnahmen mit großer Wirkung

Aufstellen von Greifvogel-SitzstangenUnsere heimischen Greifvögel und Eulen ernähren sich in be- trächtlichem Maße von Feld- und Wühlmäusen sowie Maul-würfen und anderen kleineren Säugetieren. Diese werden nicht nur im Flug, sondern insbesondere vom Mäusebussard durch seine sogenannte Ansitzjagd erbeutet. Dabei sitzen die Vögel auf Bäumen oder Weidepfosten und warten geduldig, bis sie Beute erspähen. In ausgeräumten Agrarlandschaften fehlen diese Ansitzwarten jedoch mitunter.

Besonders im Winterhalbjahr müssen Greifvögel und Eulen Energie sparen (SCHMID 2004). Sie sind dann stärker als im Sommer auf geeignete Sitzwarten angewiesen. Diese erleich-tern ihnen die Ansitzjagd, vor allem auf Kleinsäuger. In aus- geräumten Landschaften, in Jungwüchsen, niedrigen Hecken, in Brachen oder in Kulturen kann es deshalb sinnvoll sein, Sitzstangen anzubieten. Die Beutegreifer können damit die biologische Schädlingsbekämpfung unterstützen. Man darf aber nicht erwarten, dass sie die Kleinsäuger völlig in Schach halten.

Bei der Konstruktion einer Sitzstange sollte berücksichtigt werden, dass Greifvögel und Eulen einen guten Überblick schätzen, denn je höher die Warte, desto größer der einseh-bare Umkreis. Sitzstangen sollten deshalb mindestens 2 Meter aus dem Boden ragen, besser noch deutlich mehr. Zudem dürfen sie nicht allzu wackelig sein. Üblicherweise wer-den für den Träger Stangen oder Latten aus Holz verwendet, doch kann man auch Metallstangen einsetzen. Das Querholz, also der „Sitz“, muss „griffig“ sein (z. B. ungehobeltes Holz). Es sollte einen Durchmesser von 3 – 5 cm aufweisen und mind. 20 cm lang sein. Man kann es mit Winkeleisen oder Holzleisten abstützen. Um ein rasches Faulen zu verhindern,

imprägniert man den unters- ten Teil der Stange gegebe-nenfalls mit einem umwelt-schonenden Holzschutz-mittel. Auch Bodenlöcher, die mit Kieseln oder Sand gefüllt sind, verzögern die Fäulnis.

Für die Montage gräbt man am besten gräbt ein 40 – 50 cm tiefes Loch, in das die Stange eingelassen wird. Auf bewirtschafteten Wiesen und Äckern ist es praktisch, wenn eine Metall- röhre in den Boden ver-senkt wird, die einen leicht größeren Durchmesser als die Sitzstange aufweist. So kann der Landwirt die Stange vor einem Maschi-neneinsatz rasch entfernen und sie danach gleich wie-der bequem zurücksetzen.

An Straßen, Bahnlinien und Flugpisten kommen viele Beutegreifer um. Deshalb ist dringend davon abzura-ten, die Vögel mit Sitzstan-gen noch zusätzlich in den Gefahrenbereich zu locken!

Abb. 31: Konstruktion einer Sitzkrücke für Greifvögel

Maßnahmen zu Förderung von Vögeln in der Feldflur und auf dem Betrieb

(SCHMID 2004, Schweizer Vogelwarte)

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland167

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – DetailsEinfache Maßnahmen mit großer Wirkung

Aufstellen von NisthilfenKünstliche Nisthilfen sind dort sinnvoll, wo alte und morsche Bäume nicht mehr vorhanden sind und deshalb der Bau von Naturhöhlen nicht möglich ist, oder weil an Gebäuden geeig-nete Brutnischen fehlen. Viele unserer Vogelarten, darunter verschiedene äußerst nützliche Insektenvertilger, leiden heute allgemein unter dem verbreiteten Mangel an natürlichen Höh-len und anderen Brutmöglichkeiten. So gibt es immer seltener morsche Bäume und verwitterte Gemäuer, in denen sich Nist-gelegenheiten bieten.

Für das Anbringen von Nistkästen gibt es einige Parameter, die es zu beachten gilt:• Idealhöhe zum Aufhängen: zwischen 1,5 und 5 Metern;• Einflugloch Richtung Südosten;• Aufhängeort im Schatten oder Halbschatten;• Aufhängeort: sicher vor Prädatoren; • Anbringen: im Herbst, spätestens aber im Vorfrühling;• Reinigung ab Ende August;• Kontrollen Mitte bis Ende Mai;• tote Vögel müssen entfernt werden.

Abb. 32: Beispiele für Nisthilfen

Halbhöhlenkästen, geeignet für Bachstelze,Grauschnäp- per, Rotkehlchen, Hausrot- schwanz, Gartenrotschwanz und Zaunkönig

Höhlenbrüterkasten, geeig-net für Meisen-Arten, Sper-ling, Wendehals, Trauer- schnäpper, Halsband-schnäpper und Gartenrot-schwanz

Beispiele für Nisthilfen auf dem Leuchtturmbetrieb Quellendorf: Höhlen, Halbhöhlen, Schwalbennester und Weidenkorb für Greifvögel (Fotos: BASF SE)

Mehlschwalbennisthilfe (Quelle: www.lbv.de)

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5. Beratungsinhalte – Details

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5. Beratungsinhalte – DetailsEinfache Maßnahmen mit großer Wirkung

Vogelart Aufhängehöhe der Nisthilfe

Flugloch Ø (mm) Nistkastenmaße (innen) BxTxH (mm)

Legebeginn

Trauerschnäpper 1,5 – 3,5 m 32 – 34 140 x 140 x 250 Mai

Feldsperling 1,5 – 3,5 m 32 – 34 (oval 30 x 45) 140 x 140 x 250 Ende April

Schleiereule 3 – 20 m 200 x 150 1000 x 500 x 500 März

Steinkauz 3 – 10 m 80 160 x 160 x 900 April / Mai

Mehlschwalbe 2 – 4 m – 120 x 120 Stützbrett Mai

Rauchschwalbe 2v4 m – 120 x 120 Stützbrett Mai

Tab. 33: Nisthöhlenmaße für verschiedene Vogelarten

(Quelle: dbv.de)

Für verschiedene Vogelarten gelten unterschiedliche Maße für geeignete Nisthilfen (vgl. Tab. 33). Die verschiedenen Nisthilfen können z. B. häufig von einer Lebenshilfe in der Umgebung angefertigt werden.

Beim Aufhängen der Nisthilfen bieten sich auf dem Hof und dessen Umfeld in der Regel vielfältigste Möglichkeiten, die zumeist auch von den Vögeln gut angenommen werden, so z. B: Silos, Strommasten oder Piplines (vgl. Fotos).

Bereitstellung von Nisthabitaten: Anbringung am Silo, Strommast und Pipeline sind einige von vielen Möglichkeiten (Fotos: BASF SE)

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5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland169

5. Beratungsinhalte – Details 5. Beratungsinhalte – Details

Wildbienen brauchen sowohl ein ausreichendes Nahrungsangebot durch Blüten als auch Vermehrungs- und Überwinterungshabitate. Nur wenn beides gegeben ist, ist das Vorkommen von Wildbienen gesichert. Wichtig sind deshalb

■ blühende Pflanzen,

■ abgestorbenes Pflanzenmaterial, Totholz und Lehm für oberirdisch nistende Wildbienen,

■ Offenboden für unterirdisch nistende Wildbienenarten.

Wildbienenhotels können auf lokaler Ebene eine sinnvolle und optisch attraktive Ergänzung zur Förderung von Wildbienen sein.

Einfache Maßnahmen mit großer Wirkung

Wildbienen benötigen neben einem vielfältigen Blütenangebot während der Vegetations-periode auch Habitate zum Nisten und Überwintern. Nur wenn beides gegeben ist, ist ihr Vor- kommen gesichert. Überirdisch nistende Arten – etwa ein Viertel der mitteleuropäischen Wildbienenarten – benötigen alte Bäume, Hecken, Totholzstapel oder abgestorbene Brombeerranken.

Die Ansiedlung von boden- und steilwandnistenden Wild-bienenarten ist dagegen schon komplizierter. Rund drei Viertel der heimischen Wildbienenarten nisten im Boden und stellen hohe Ansprüche an das Nistsubstrat. Geeignet sind u. a. vegetationsfreie Stellen aus lehmigen Sand oder Sandhaufen sowie aufgehäufelte Dämme mit lockerem Boden und niedrig wachsenden Pflanzen. Auch Pflug- und Abbruchkanten oder Schwarzbrachen können wertvolle Vermehrungshabitate für Wildbienen darstellen.

Sinnvoll ist deshalb das Belassen „wilder Ecken“ auf der Hofstelle und im Garten – nicht nur Wildbienen werden es danken, sondern auch Zaunkönig, Igel und Co.

Für Wildbienen lassen sich Nisthilfen auch leicht selbst bauen: Man nimmt ein Bündel 20 cm lange Schilfhalme und bindet diese zusammen, oder man bohrt in einen Holzklotz 3 – 9 mm breite und 3 – 10 cm tiefe Löcher. Die Nisthilfen können wind-geschützt an Gebäudewänden angebracht werden. Alternativ bietet sich der Bau oder Kauf eines Insektenhotels mit ver-schiedenen Holz- und Röhrenarten für verschiedene Bienen-arten an.

Für Hummeln ist ein umgekehrt in das Erdreich eingegrabener Blumentopf mit darüber gestellten Regenschutz, z. B. ein Brett, eine gute Nisthilfe. Bei allen Nisthilfen sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sie möglichst regen- und wind-geschützt an einer sonnenexponierten Stelle angelegt werden.

Wichtig ist die Aufstellung des Bienenhotels an markanten Strukturen, z. B. im Anschluss an naturnahe Landschaftsele-mente. Entscheidend für eine gute Besiedlung durch Wild- bienen ist immer das nähere Umfeld, aus dem die Erstsiedler stammen und in dem auch die Nahrung gefunden werden muss.

Winterquartiere und Nisthabitate für Wildbienen

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5. Beratungsinhalte – Details

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland170

5. Beratungsinhalte – Details

Beispiele für Wildbienenhotels (Bildautor: Rainer Sturm pixelio.de)

(Bildautor: BASF SE)

Einfache Maßnahmen mit großer Wirkung

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6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und Argumentationshilfen5. Beratungsinhalte – Details5. Beratungsinhalte – DetailsRückgang von Lebensräumen und Arten

Der fortschreitende Verlust von Lebensräumen und Arten, der stellvertretend durch den Indikator „Vögel der Agrarlandschaft“ angezeigt wird, signalisiert den Handlungsbedarf im Hinblick auf den Erhalt und die Schaffung geeigneter Habitate. Die Belastungssituation von Gewässern durch Einträge aus der Landwirtschaft ist unklar, die Trends der Belastungs- entwicklung der Umwelt- und Naturschutzgüter durch die Landwirtschaft tendieren vielfach nach oben, d. h. die Belastung nimmt zu. Diesem Trend gilt es entgegen zu wirken.

6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und Argumentationshilfen

Viele Tier- und Pflanzenarten, wie zahlreiche Ackerunkräuter, der Feldhamster, Feldlerche und andere mehr, haben ihre öko-logische Nische in den stark vom Menschen beeinflussten Lebensräumen der Agrarlandschaft. Das Überleben dieser Arten ist aufs Engste mit jenen nutzungsspezifischen Habitat-bedingungen verbunden, die durch die landwirtschaftliche Nutzung geschaffen oder erhalten werden. Viele Arten leben also nicht trotz sondern wegen der landwirtschaftlichen Nut-zung in der Agrarlandschaft. Entsprechend kann der Schutz der gesamten Biodiversität allein in Schutzgebieten, die

vorrangig den Zielen von Natur und Umwelt dienen, nicht gewährleistet werden. Schutzziele müssen auch in die land-wirtschaftliche Produktion optimal integriert werden.

Als alarmierend wurde zum einen der Rückgang von Dauer-grünland gewertet (Abb. 34), der – wenngleich keinesfalls nur durch Umbruch sondern auch durch Bebauung bedingt – u. a. zu einem bundesweitern Umbruchverbot in der neuen Förder-periode geführt hat, zum anderen aber auch der Rückgang zahlreicher Arten der Agrarlebensräume (Abb. 35, Abb. 36).

6.1 Rückgang von Lebensräumen und Arten

Abb. 33: Entwicklung des Grünlandanteils (%) an der LNF von 2003 – 2012

Datenquelle: Umweltbundesamt, Grünlandumbruch

https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/gruenlandumbruch#textpart-1

BW

-3,5

BY

-7,6

BB HE-1,8 -1,8

MV

-3,6

NDS

-8,7

NRW

-15,3

RLP

-8,6

SH

-7,7

SL SN-0,7

ST-1,8

THÜ

-7,5

BRDgesamt

-6,5

0,6

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6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und ArgumentationshilfenRückgang von Lebensräumen und Arten

(Datenquelle EEA)

(Datenquelle: EEA)

Abb. 34: Populationsindex verbreiteter europäischer Vogelarten

Abb. 35: Populationsindex der Schmetterlinge des Grünlands in Europa (Europäischer Grünlandschmetterlingsindikator)

Po

pu

lati

on

sin

dex

(199

0 =

10

0)

100

90

60

40

20

0

1990

alle verbreiteten Vogelarten

Vögel des Waldes (33 Arten)

Vögel der Agrarlandschaft (39 Arten)

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Po

pu

lati

on

sin

dex

(19

90

= 1

00)

140

120

100

80

60

40

20

0

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

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6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und Argumentationshilfen 6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und ArgumentationshilfenRückgang von Lebensräumen und Arten

Im Rahmen der 2007 von der Bundesregierung verabschie-deten „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ wird kontinuierlich die Entwicklung einzelner Landschaftsparameter erfasst. Der Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ wurde als Schlüsselindikator für die Nachhaltigkeit von Land-nutzungen im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (BUNDESREGIERUNG 2002) entwickelt und in die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ übernommen (BMU 2010), der wiederum auf die Bestandsentwicklung verschiedener Vogelarten als Bioindikatoren zurückgreift (ACHTZIGER et al. 2003, 2004). Da neben Vögeln auch andere Arten an eine reichhaltig gegliederte Landschaft mit intakten und nach-haltig genutzten Lebensräumen gebunden sind, bildet dieser Indikator indirekt auch die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten in der Landschaft und die Nachhaltigkeit der Landnut-zung ab.

Als Indikatorarten für die Entwicklung der Biodiversität in Deutschlands Agrarlandschaften wurden zehn für die-sen Lebensraum charakteristischen Vogelarten ausgewählt (BMU 2010, SUDFELDT et al. 2003, vgl. Abb. 37, Abb. 38). So reagieren Vögel und Säugetiere am langsamsten auf Agrar- umweltmaßnahmen – und sind deshalb geeignet, auch echte Trends anzuzeigen –, während sich bei Pflanzen und Inver- tebraten relativ rasch Bestandsveränderungen zeigen (KLEIJN et al. 2006; WITTINGHAM 2011).

Für die Zielwertbildung in Abb. 38 hat ein Expertengremium für jede einzelne Vogelart einen Bestandswert für das Jahr 2015 festgelegt, der erreicht werden kann, wenn europäische und nationale rechtliche Regelungen mit Bezug zum Natur-schutz und die Leitlinien einer nachhaltigen Entwicklung zügig umgesetzt werden (BMU 2010).

Abb. 36: Feldvögel der Agrarlandschaft als Indikatoren für die Entwicklung der Biodiversität in Deutschlands Agrarlandschaften

Braunkehlchen

Heidelerche

Steinkauz (Bildautor: Martin Kluschke)

Feldlerche

Kiebitz

Uferschnepfe (Bildautor: H. Hötker)

Goldammer

Neuntöter

Grauammer

Rotmilan

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6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und ArgumentationshilfenRückgang von Lebensräumen und Arten

Abb. 37: Indikator Artenvielfalt und Landschaftsqualität: Teilindikator Agrarland

Datenquelle: DDAA (2015); Grafik: BFN (2015)

Trotz der Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen weist die Bestandsentwicklung dieser von der Agrarlandschaft abhän-gigen Vogelarten einen signifikanten Negativtrend auf (vgl. Abb. 38, BMU 2010), der 2012 seinen bisherigen Tiefstpunkt mit nur 56% des Bestandes, der für 2015 als Ziel formuliert wurde erreicht hat (SUDFELDT et al. 2013). Eine Trendwende ist demnach derzeit weder auf bundes- noch auf europäischer Ebene absehbar (SUDFELDT et al. 2013). Um diesen Trend umzukehren und den formulierten Zielerreichungsgrad näher

zu kommen ist es letztendlich notwendig, mehr Brutflächen, die eine erfolgreiche Brut gewährleisten, sowie Habitate und Nahrungsflächen für diese Vögel sowie deren Beute in ausrei-chendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Flächenstruktur und -ausstattung, aber auch Nutzungsfrequenzen und -inten-sitäten sind hierfür entscheidende Parameter, die es im Rah-men der neuen Förderperiode weiter zu optimieren gilt (NEW-TON 2004, HAALAND & GYLLIN 2011).

Index 2030= 100 %

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6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und Argumentationshilfen 6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und ArgumentationshilfenBelastung von Gewässern

Gewässerschutz spielt in der Landwirtschaft sowohl im Hin-blick auf die sachgerechte Ausbringung von Dünge- als auch Pflanzenschutzmitteln eine wichtige Rolle.

Für Oberflächengewässer wird die Belastung mit Pflanzen-schutzmitteln derzeit nur im Gewässermonitoring zur Umset-zung der Wasserrahmenrichtlinie systematisch erhoben. Da dazu nur größere Gewässer herangezogen werden, sind die Daten nicht dazu geeignet, um die Belastung der zahlreichen Kleingewässer in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmit-teln abzuschätzen. Ein Monitoring für kleine Gewässer wird jedoch derzeit vom Umweltbundesamt erarbeitet und soll 2018 durchgeführt werden.

Im oberflächennahen Grundwasser halten rund 5 % der über zehntausend Messstellen den Grenzwert in Höhe von 0,1 μg / l für mindestens einen Wirkstoff nicht ein (vgl. Abb. 39).

Dabei haben verhältnismäßig kleine Mengen an Pflanzen-schutzmitteln eine große Wirkung bzw. lange Verdünnungs-zeit, wenn sie erst einmal in ein Gewässer gelangt sind.

6.2 Belastung von Gewässern

Datenquelle: Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) 2015

Ursprung: https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/grundwasserbeschaffenheit#textpart-3

Abb. 38: Häufigkeitsverteilung von Pflanzenschutzmitteln in oberflächennahen Grundwassermessstellen

Höchster Einzelsubstanz-Messwert der letzten Grundwasserprobe im Betrachtungszeitraum

nachgewiesen > 1,0 μg/l

nachgewiesen < 0,1 bis 1,0 μg/l

nachgewiesen <= 0,1 μg/l

nicht nachgewiesen

0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 %

18,6 %

14,5 %12,8 %

19,0 %16,1 %

8,6 %

4,0 %3,8 %

7,9 %4,5 %

1,1 %

0,6 %0,8 %

0,7 %0,8 %

71,7 %

80,9 %82,6 %

72,4 %78,6 %

1990 – 1995

1996 – 2000

2006 – 2008

2009 – 2012

2001 – 2005

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6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und ArgumentationshilfenBelastungsentwicklung der Umwelt- und Naturschutzgüter

Eine Bilanz der Belastungstrends im Allgemeinen sowie der durch die Landwirtschaft bedingten Belastungen seit 1985, also innerhalb der letzten 30 Jahre, zeigt weitgehend gleiche Tendenzen (HEIßENHUBER et al. 2015, Abb. 40), da die Land-wirtschaft in allen Bereichen ein sehr wesentlicher Einfluss- faktor ist.

So haben sich die Belastungstrends der Biodiversität, des Bodens, des Klimas und des Landschaftsbildes seit 1985 negativ entwickelt. Im Gegensatz dazu konnte der Zustand von Luft und Wasser in diesem Zeitraum zumindest teilweise

verbessert werden. Die „schwerwiegendsten Auswirkungen“ hat die landwirtschaftliche Produktion auch heute noch auf die Biodiversität, aber auch auf Boden, Klima und Landschaftsbild (HEIßENHUBER 2015). Dabei ist festzuhalten, dass sich der Zustand der Schutzgüter – besonders im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts – teilweise zwar leicht verbessert, aber der Anteil der landwirtschaftlich bedingten Belastungen nach dieser Studie meist zugenommen hat. Ursächlich dafür sind dabei größere Reduzierungen der Natur- und Umweltbelas-tungen in anderen Wirtschaftssektoren (HEIßENHUBER 2015).

6.3 Belastungsentwicklung der Umwelt- und Naturschutzgüter

(HEIßENHUBER et al. 2015)

Abb. 39: Belastungstrends verschiedener Umwelt- und Naturschutzgüter seit 1985

Umwelt-/Naturschutzgut Allg. Belastungstrend Trend der Belastung durch die Landwirtschaft

Biodiversität➚ ➚

Klima➚ ➚

Boden➚ ➚

Landschaftsbild➚ ➚

Luft➘ ➘

Schadstoffe in Lebensmitteln➘ ➘

Wasser➘ ➘ ➚

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6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und Argumentationshilfen 6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und Argumentationshilfen

6.3.1 Vom Nutzen der Artenvielfalt

Der Begriff „Ökologische Dienstleistungen“ umfasst die Vorteile, die der Mensch aus ökologischer Vielfalt bezieht.

■ Viele Dienstleistungen – wie Blütenbestäubung, Gewässerreinigung, Humusbildung oder Kontrolle von Schadorganismen – werden nicht von einzelnen Individuen oder Arten, sondern von ganzen Lebensgemeinschaften erbracht. Sie sind das Ergebnis von komplexen Prozessen, die innerhalb von Ökosystemen, z. B. in Böden, auf Feldern oder in Gewässern, ablaufen.

■ Oft sind es nicht große, auffällige Tiere und Pflanzen, die ökologische Dienstleistungen erbringen, sondern die Fülle der kleinen, unauffälligen Organismen – Insekten, Würmer, Pilze oder Bakterien.

■ Ein Rückgang oder Verlust von Lebensgemeinschaften, die diese Dienstleistungen erbringen, hätte somit ernsthafte Konsequenzen für den Menschen.

Die Landbewirtschaftung ist jedoch nicht nur wichtig für den Erhalt der Artenvielfalt. Biodiversität auf dem Acker und in dessen Umfeld bietet auch für die Landwirtschaft etliche, oft jedoch verkannte Vorteile, sogenannte „Ökosystemdienstleis-tungen“ oder ökologische Dienstleistungen, also den Nutzen, den der Mensch aus ökologischer Vielfalt bezieht, so z. B. Blütenbestäubung, Gewässerreinigung, Humusbildung oder Kontrolle von Schadorganismen. Diese Dienstleistungen werden nicht von einzelnen Individuen oder Arten, sondern von ganzen Lebensgemeinschaften erbracht. Sie sind das Ergebnis von komplexen Prozessen, die innerhalb von Ökosystemen, z. B. in Böden, auf Feldern oder in Gewässern, ablaufen.

■ Die wichtigsten Gegenspieler von Kulturpflanzenschäd- lingen sind Laufkäfer, Spinnen, Schlupfwespen und Kurzflügelkäfer, die helfen, z. B. Blattläuse oder Raupen in Schach zu halten. So kann ein einziger Marienkäfer pro Tag bis zu 200 Blattläuse fressen! Spinnen sind trickreiche Insektenfänger und wichtige Gegenspieler von Kultur- pflanzenschädlingen, wie Blattkäfern und -läusen. Auch Laufkäfer fressen vor allem andere Insekten und Schne-cken. Eine Förderung der Lebensräume dieser Tiere, z. B. Hecken, Randstrukturen mit Blütenpflanzen, sorgt für ein ökologisches Gleichgewicht.

■ Die Ökosystemdienstleistungen bodenbewohnender Organismen werden leicht übersehen. Der Abbau von Pflanzenmaterial zum Aufbau von Humus, der Erhalt des Kapillar- und Porensystems im Boden und damit der Wasser- haltefähigkeit sind nur einige Leistungen dieser Organis-men, die damit letztlich entscheidend sind für die Boden-fruchtbarkeit. Mulchen, Gründüngung, standortange-passte Zwischenfrüchte und Fruchtfolgen sowie eine ange-passte Bodenbearbeitung und die Vermeidung von Boden- verdichtungen tragen zur Förderung des Bodenlebens bei.

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6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und Argumentationshilfen

Abb. 40: Ökosystemdienstleistungen der Gegenspieler von Kulturpflanzenschädlingen

■ Für die Bestäubung wichtiger landwirtschaftlicher Kulturen, wie z. B. Raps, Leguminosen oder die verschie-denen Obstarten, sind blütenbesuchende Insekten ebenso unerlässlich wie für die Bestäubung von Wildpflan-zen. Das Vorkommen von Insektenarten in Agrarökosys- temen kann ertragsrelevant sein und damit essentiell für die Nahrungs- und Rohstoffversorgung. Weltweit werden

87 der 124 wichtigsten Feldfrüchte von Bienen und ande-ren Insekten bestäubt. Die Bestäubung unterstützt den Fruchtansatz, erhöht die Anzahl der Samen und verbessert Form und Größe der Früchte. Der wirtschaftliche Wert der Bestäubung in der Landwirtschaft wird global auf über 150 Milliarden Euro geschätzt.

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6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und Argumentationshilfen 6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und Argumentationshilfen

Abb. 41: Ökosystemdienstleistungen verschiedener bodenbewohnender Organismen

■ Wichtig für diese Ökosystemdienstleistung ist nicht nur die Honigbiene sondern in vermutlich noch größerem Maße Wildbienen (Abb. 43). Ein möglichst kontinuierliches Blüten-angebot während der Vegetationsperiode durch blühende Kultur- und Wildpflanzenarten unterstützen das Vorkommen der Bestäuber ebenso wie die Anwendung von Pflanzen-schutzmitteln gemäß den Vorgaben der Bienenschutzver-ordnung. Darüber hinaus spielen adäquate mikroklima-

tische Bedingungen ebenso wie das Vorkommen geeigne-ter Bruthabitate für das Vorkommen von Wildbienenarten eine entscheidende Rolle (Abb. 44). Die Bereitstellung unbewirtschafteter Teilflächen, das Belassen von abgestor-benem Pflanzenmaterial oder Rohbodenbiotopen kommt hier eine herausragende Bedeutung zu (vgl. Tab. 34).

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6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und Argumentationshilfen

Abb. 42: Insekten als Ökosystemdienstleister bei der Blütenbestäubung

(nach KÜNAST o.J.)

Tab 34: Brutplätze von Wildbienen

Habitat Artenzahl %

Selbst gegrabene Gänge im Boden 369 50

Bestehende Hohlräume 143 19

Selbst genagte Gänge in Totholz oder Pflanzenstängeln 23 3

Frei stehende Nester 7 1

„Kuckucksbienen“, parasitär bei anderen Wildbienen 184 24

Nicht zuzuordnen 23 3

Belastungsentwicklung der Umwelt- und Naturschutzgüter | Vom Nutzen der Artenvielfalt

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland181

6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und Argumentationshilfen 6. Biodiversität und Gewässerschutz: Hintergründe und Argumentationshilfen

Abb. 43: Lebensraumansprüche als Grundbedingung für das Vorkommen von Wildbienen

(aus KLATT et al. 2013)

(nach KÜNAST o.J.)

Abb. 44: Auswirkungen der Bestäubung durch Bienen und Wind sowie von Selbstbestäubung auf die Entwicklung von Erdbeeren

Dabei kann der Verlust der Biodiversität dazu führen, dass solche ökosystemaren Funktionen nicht mehr oder nur noch unzureichend gewährleistet sind. Bereits der Verlust eines Teils der Artenvielfalt gefährdet nicht nur das Funktionieren

des gesamten Ökosystems, er kann auch Ertragsmenge und -qualität zahlreicher landwirtschaftlicher Kulturen negativ beeinflussen (vgl. Abb. 45, TSCHARNTKE et al. 2005, KLATT et al. 2013).

Biene Wind Selbstbestäubung

Belastungsentwicklung der Umwelt- und Naturschutzgüter | Vom Nutzen der Artenvielfalt

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland182

7. Quellen / Literatur

7. Quellen / Literatur

ACHTZIGER, R., STICKROTH, H. & ZIESCHANK, R. (2003): F+E-Projekt „Nachhaltigkeitsindikator für den Naturschutzbe-reich. – Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sach-sen-Anhalt. Sonderheft 1/2003: 138-142.

ACHTZIGER, R., STICKROTH, H. & ZIESCHANK, R. (2004): Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt – ein Indikator für den Zustand von Natur und Landschaft in Deutschland. – Angewandte Landschaftsökologie 63: 137 S.

BERGER, G. (2008): Konflikte und Lösungsansätze für den Naturschutz in Intensiv-Ackerbaugebieten unter Berücksichti-gung von Agrarumweltmaßnahmen. Quelle: http://www.netz-werklaendlicher-raum.de/fileadmin/sites/ELER/Dateien/05_Service/Veranstaltungen/2008/ Agrarumweltmassnahmen08/B1_Berger.pdf (Aufruf am 17.02.2016).

BERGER, G. & PFEFFER, H. (2011): Naturschutzbrachen im Ackerbau: Anlage und optimierte Bewirtschaftung kleinflächi-ger Lebensräume für die biologische Vielfalt. – Praxishand-buch – . Natur & Text, Rangsdorf, 160 S.

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN) (2014): Grün-land-Report – Alles im grünen Bereich? 34 S.

BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (BMU) (Hrsg.) (2010): Indikatorenbe-richt 2010 zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. 88 S.

BUNDESREGIERUNG (2002): Perspektiven für Deutschland – Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland. Bundesregierung, Berlin, 234 S.

CIMIOTTI, D, HÖTKER, H. & SCHÖNE, F. (2011): Projekt „1000 Äcker für die Feldlerche“. Naturschutzbund Deutschland e.V. in Kooperation mit dem Deutschen Bauernverband, 31 S

FENCHEL, J., BUSSE, A., REICHARD, I., ANKLAM, R., SCHRÖDTER, M., TISCHEW, S., MANN, S. & KIRMER, A. (2015): Hinweise zur erfolgreichen Anlage und Pflege mehrjäh-riger Blühstreifen und Blühflächen mit gebietseigenen Wildar-ten (mit Hinweisen zu einjährigen Blühstreifen und Blühflächen sowie Schonstreifen). Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (Hrsg.), 47 S.

FRICK, R. & FLURI, P. (2001): Bienenverluste beim Mähen. Agrarforschung. 8 (5): 196-201

HAALAND, C. & GYLLIN, M. (2011) Sown Wildflower-Strips – A Strategy to Enhance Biodiversity and Amenity in Intensively Used Agricultural Areas. In: The Importance of Biological Inter-actions in the Study of Biodiversity, Dr. Jordi Lòpez-Pujol (Ed.), ISBN: 978-953-307-751-2: 155-172.

HEIßENHUBER, A., HABER, W. & KRÄMER, C. (2015): 30 Jahre SRU-Sondergutachten „Umweltprobleme der Landwirt-schaft‘‘ – eine Bilanz, 340 S.

HUMBERT, J., GHAZOUL, J. & WALTER, T. (2010a): Einfluss unterschiedlicher Erntemaßnahmen auf wirbellose Tiere im Grünland. 16. Alpenländisches Expertenforum, Raum-berg-Gumpenstein 11.03.2010.

HUMBERT, J., GHAZOUL, J., SAUTER, G. & WALTER, T. (2010b): Impact of different meadow mowing techniques on field invertebrates. Journal of Applied Entomology134 (7): 592-599.

KIRMER, A. & TISCHEW, S. (2014): Etablierung von artenrei-chen Feldrainen und mehrjährigen Blühstreifen: ein Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität in produktiven Agrarlandschaften. Tagungsband zum 22. Landschaftstag "Zwischen Zuckerrübe und Elbe – Magdeburg im Landschaftsraum Börde".

KIRMER, A., JESCKE, D., KIEHL, K. & TISCHEW, S. (2014): Praxisleitfaden zur Etablierung und Aufwertung von Säumen und Feldraine. 69 S.

KLATT, B., HOLZSCHUH, A., WESTPHAL, C. CLOUGH, J., SMIT, I., PAWELZIG, I. & TSCHARNTKE, T. (2013): Bee pollina-tion improves crop quality, shelf life and commercial value. Proceedings of the Royal Society B; Quelle Foto: https://www.uni-goettingen.de/de/3240.html?tid=474 (Zugriff am 20.3.15).

KLEIJN, D., BAQUERO, R.A., CLOUGH, Y., DIAZ, M., DE ESTEBAN, J., FERNANDEZ, F., GABRIEL, D., HERZOG, F., HOLZSCHUH, A., JOHL, R., KNOP, E., KRUESS, A., MAR-SHALL, E.J.P., STEFFAN-DEWENTER, I., TSCHARNTKE, T., VERHULST, J., WEST, T.M. & YELA, J.L. (2006) Mixed biodi-versity benefits of agri-environment schemes in five European countries. Ecology Letters, 9: 243 – 254.

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland183

7. Quellen / Literatur

KÜNAST, C. (o.J.): Blütenbestäuber brauchen mehr Lebens-raum. Wie Eh da-Flächen die biologische Vielfalt fördern kön-nen. Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft e. V. (FNL) (Hrsg.), 47 S.

Landwirtschaft – Einführende Beratermaterialien. BfN Skripten 162, 71 S.

MÜLLER, M. & BOSSHARD, A. (2010): Altgrasstreifen fördern Heuschrecken in Ökowiesen. Naturschutz & Landschaftspla-nung 42(7): 212-217.

NEWTON, I. (2004): The recent declines of farmland bird populations in Britain: an appraisal of causal factors and con-servation actions. – Ibis 146, 579-600.

OPPERMANN, R. & KRISMANN, A. (2003): Schonende Bewirtschaftungstechnik für artenreiches Grünland. In: OPPERMANN, R. & GUJER, H.: Artenreiches Grünland bewerten und fördern S. 110-116.

OPPERMANN, R., KASPERCZYK, N., MATZDORF, B. REUT-TER, M.; MEYER, C., LUICK, R., STEIN, S., AMESKAMP, K., GELHAUSEN, J. & BLEIL, R. (2013): Reform der Gemeinsa-men Agrarpolitik (GAP) 2013 und Erreichung der Biodiversi-täts- und Umweltziele. Naturschutz und biologische Vielfalt 135, 218 S.

OPPERMANN, R., MEYERHOFF, E. & VAN ELSEN, T. (2006): Naturschutzberatung für die

PISTORIUS, J. (2009): Das Feindbild vieler Imker. DLG-Mittei-lungen 3/2009: 48-50.

SCHÄTZL, R. (2015): Wirtschaftlichkeit des Sojabohnenan-baus. http://www.landwirtschaft-bw.info/pb/site/pbs-bw-new/get/documents/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Service/Ver-anstaltungen/Nachlese/2015/2015_11_16%20Multiplikatoren-seminar%20Soja%20Forchheim/Wirtschaftlichkeit%20Soja-bohnen%20(Sch%C3%A4tzl,%20LfL).pdf (letzter Aufruf am 05.02.16)

SCHMID, H. (2004): Sitzstangen für Greifvögel. Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz & Schweizerische Vogel-warte Sempach.

SCHMITT, TG., RÖDER, N., DAUBER, J., KLIMEK, S., LAGG-NER, A., DE WITTE, T., ÖFFERMANN, F. & OSTERBURG, B. (2014): Biodiversitätsrelevante Regelungen zur nationalen Umsetzung des Greenings der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU nach 2013. Braunschweig: Johann Heinrich von Thü-nen-Institut, 70 p, Thünen Working Paper 20.

SCHNEIDER, C., SUKOPP, H. & SUKOPP, U. (1994): Biolo-gisch-ökologische Grundlagen des Schutzes gefährdeter Segetalpflanzen. Schriftenreihe Vegetationskunde 26, 348–356.

SCHÖNBRODT, M. (2015): Brutvogelmonitoring im Rahmen des „Biodiversitätsprojekt Quellendorf“ im Umfeld des Betriebsgeländes der APH e. G. Hinsdorf GbR – Bericht 2015 – (unveröff.): 99 S.

SPIEGEL, A.-K., GRONLE, A., ARNCKEN, C., BERNHARDT, T., HEß, J., SCHMACK, J., SCHMID, J., SPORY, K. & WIL-BOIS, K.-P. (2014): Leguminosen nutzen. Naturverträgliche Anbaumethoden aus der Praxis. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), 142 S.

SUDFELDT, C., DRÖSCHMEISTER, R., FREDERKING, W., GEDEON, K., GERLACH, B., GRÜNEBERG, C., KARTHÄU-SER, J., LANGGEMACH,, T., SCHUSTER, B., TRAUTMANN, S. & WAHL, J. (2013): Vögel in Deutschland – 2013. DDA, BfN, LAG VSW, Münster.

THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2015): Feldraine: Lebensräume in der Agrarlandschaft erhal-ten und pflegen. 8 S.

TI & BFN (2014): Aufwertungsmöglichkeiten beim Anbau klein-körniger Leguminosen als ökologische Vorrangflächen für den Schutz von Agrarvogelarten. https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/landwirtschaft/Dokumente/Handlungsempfehlungen_BfN_TI_feinkoernigeLeguminosen_neu.pdf

TOPPS PROWADIS: Gute fachliche Praxis zur Verringerung der Gewässerbelastung mit Pflanzenschutzmitteln durch Run-Off und Erosion. Pdf-Datei verfügbar unter: www.iva.de

TSCHARNTKE T, KLEIN A-M, KRUESS A, STEFFAN-DEWEN-TER I, THIES C (2005): Landscape perspectives on agricultu-ral intensification and biodiversity – ecosystem service management. Ecology Letters 8: 857-874.

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland184

7. Quellen / Literatur

UMWELTBUNDESAMT (2010): Wasserwirtschaft in Deutsch-land, Teil 2: Gewässergüte https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/wasserwirtschaft-in-deutschland-teil-2

WAGNER, C., BACHL-STAUDINGER, M., BAUMHOLZER, S., BURMEISTER, J., FISCHER, C., KARL, N., KÖPPL, A., VOLZ, H., WALTER, R., WIELAND, P. (2014): Faunistische Evaluierung von Blühflächen. Ergebnisse des Forschungsprojekts „Evalu-ierung und Optimierung von KULAP-A36 – Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen – zur Verbesserung der Wildle-bensräume und zur Steigerung der Biodiversität in Bayern“. – Schriftenreihe der Bayerischen Landesanstalt für Landwirt-schaft 1/2014, 1-150.

WALLNER, K. (2009): Was sollten Landwirte und Imker wis-sen? Bienenpflege 04/09: 128-129WITTINGHAM, M.J. (2011): The future of agri-environment schemes: biodiversity gains and ecosystem service delivery? Journal of Applied Ecology 2011, 48: 509–513.

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8. Anhang

8. Anhang

Botanischer Name Deutscher Name

Glycine max Sojabohne

Lens ssp. Alle Arten der Gattung Linse

Lotus corniculatus Hornschotenklee

Lupinus albus Weiße Lupine

Lupinus angustifolius Blaue Lupine

Lupinus luteus Gelbe Lupine

Medicago lupulina Hopfenklee

Medicago sativa Luzerne

Medicago x varia Bastard-Luzerne

Melilotus ssp. Alle Arten der Gattung Steinklee

Onobryhis ssp. Alle Arten der Gattung Esparsette

Ornithopus sativus Seradella

Phaseolus vulgaris Gartenbohne

Pisum sativum Erbse

Botanischer Name Deutscher Name

Trifolium alexandrinum Alexandriner Klee

Trifolium hybridum Schwedenklee

Trifolium incarnatum Inkarnatklee

Trifolium pratense Rotklee

Trifolium repens Weißklee

Trifolium resupinatum Persischer Klee

Trifolium subterranum Erdbeerklee

Trifolium vesiculosum Blasenfrüchtiger Klee

Trigonella caerula Schabziger Klee

Trigonella foenum-graecum Bockshornklee

Vicia faba Ackerbohne

Vicia pannonica Pannonische Wicke

Vicia sativa Saatwicke

Vicia vilossa Zottelwicke

Anhang Tab. 1: Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen, die auf ökologischen Vorrangflächen angebaut werden dürfen

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8. Anhang

Botanischer Name Deutscher Name

Gräser

Avena strigosa Rauhafer

Dactylis glomerata Knaulgras

Festulolium Festulolium

Lolium multiflorum Welsches Weidelgras

Lolium perenne Deutsches Weidelgras

Lolium x bouchaenum Bastardweidelgras

Sorghum bicolor Mohrenhirse

Sorghum bicolor x Sorghum sudanese

Hybriden aus der Kreuzung von Sorghum bicolor x S. sudanese

Kräuter – Leguminosen

Crotalaria juncea Indischer Hanf

Glycine max Sojabohne

Lathyrus ssp. außer L. latifolius

alle Arten der Gattung Platterbsen außer breitblättrige Platterbse

Lens culinaris Linse

Lotus corniculatus Hornschotenklee

Botanischer Name Deutscher Name

Kräuter – Leguminosen

Lupinus albus Weiße Lupine

Lupinus angustifolius Blaue Lupine

Lupinus luteus Gelbe Lupine

Medicago lupulina Hopfenklee

Medicago sativa Luzerne

Medicago scutellata Einjährige Luzerne

Melilotus ssp. Alle Arten der Gattung Steinklee

Onobrychis ssp. Alle Arten der Gattung Esparsette

Ornithopus sativus Seradella

Pisum sativum ssp. arvense Futtererbse, Peluschke

Trifolium alexandrinum Alexandriner Klee

Trifolium hybridum Schwedenklee

Trifolium incarnatum Inkarnatklee

Trifolium michelianum Michels Klee

Trifolium pratense Rotklee

Anhang Tab. 2: Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen (ökologische Vorrangflächen) ausgewiesen werden nach der Beschluss-empfehlung für die Bundesratssitzung am 10.10.2014

Anforderungen an die Mischung: ■ Mindestens zwei Arten■ Keine Art darf einen höheren Anteil als 60 % an den

Samen der Mischung haben■ Der Gräseranteil an den Samen der Mischung ist auf

insgesamt max. 60 % beschränkt

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Fortsetzung Anhang Tab. 2

8. Anhang

Botanischer Name Deutscher Name

Kräuter – Leguminosen

Trifolium repens Weißklee

Trifolium resupinatum Persischer Klee

Trifolium squarrosum Sparriger Klee

Trifolium subterranum Erdbeerklee

Trifolium vesiculosum Blasenfrüchtiger Klee

Trigonella caerula Schabziger Klee

Trigonella foenum-graecum Bockshornklee

Vicia faba Ackerbohne

Vicia pannonica Pannonische Wicke

Vicia sativa Saatwicke

Vicia vilossa Zottelwicke

Sonstige krautige Arten

Agrostemma githago Kornrade

Anethum graveolens Dill

Beta vulgaris ssp. cicla var. cicla

Mangold

Borago officinalis Borretsch

Brassica carinata Äthiopischer Kohl

Brassica juncea Sareptasenf

Brassica napus Raps

Botanischer Name Deutscher Name

Sonstige krautige Arten

Brassica nigra Schwarzer Senf

Brassica oleracea var. medullosa

Markstammkohl

Brassica rapa Rübsen

Calendula officinalis Ringelblume

Camelina sativa Leindotter

Carum carvi Kümmel

Cathamus tinctorius Saflor

Centaurea cyanus Kornblume

Coriandrum sativum Koriander

Crepis ssp. Alle Arten der Gattung Pippau

Daucus carota ssp. carota Wilde Möhre

Dipsacus ssp. Alle Arten der Gattung Karde

Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf

Eruca sativa Rauke

Fagopyrum ssp. Alle Arten der Gattung Buschweizen

Foeniculum vulgare Fenchel

Galium verum Echtes Labkraut

Guizotia abyssinica Ramtillkraut

Helianthus annuus Sonnenblume

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8. Anhang

Botanischer Name Deutscher Name

Sonstige krautige Arten

Hypericum perforatum Johanniskraut

Lamium ssp. Alle Arten der Gattung Taubnessel

Lepidium sativum Gartenkresse

Leucanthemum vulgare Margerite

Malva ssp. Alle Arten der Gattung Malve

Nigella ssp. Alle Arten der Gattung Schwarzkümmel

Oenothera ssp. Alle Arten der Gattung Nachtkerze

Origanum ssp. Alle Arten der Gattung Dost

Papaver rhoeas Klatschmohn

Petroselinum crispum Petersilie

Phacelia tancetifolia Phazelie

Plantago lanceolata Spitzwegerich

Prunella ssp. Alle Arten der Gattung Braunelle

Raphanus sativus Ölrettich

Botanischer Name Deutscher Name

Sonstige krautige Arten

Reseda ssp. Alle Arten der Gattung Resede

Salvia pratensis Wiesensalbei

Sanguisorba ssp. Alle Arten der Gattung Wiesenknopf

Silene ssp. Alle Arten der Gattung Leimkräuter

Silybum marianum Mariendistel

Sinapis alba Weißer Senf

Spinacia ssp. Alle Arten der Gattung Spinat

Tagetes ssp. Alle Arten der Gattung Tagetes

Tanacetum vulgare Rainfarn

Verbascum ssp. Alle Arten der Gattung Königskerze

Fortsetzung Anhang Tab. 2C

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8. Anhang

TKG (g) Saatmenge kg / ha

Saatzeit Saatbett Saat-tiefe(cm)

Saatgut-kosten

Wasser-bedarf

Anfangs-entwick-lung

sicher abfrierend

Gräser:

Bastardweidelgras 2,1 40

Dt. Weidelgras 2,60 30 – 40 fein 1 – 2

Einjähr, Weidelgras 3,80 40 – 50 Juli /Anf. Aug. fein

Festulolium 4,00 40 Juli /Anf. Aug.

Sorghum bicolor x Sorghum sudanese

30,00 8

Knaulgras 1,05 9Blanksaat:

Juli / Anf. Aug

Mohrenhirse 30,00 8

Rauhafer mittelfein 1 – 3

Sudangrasmittelfein –

grob1 – 2

Kruzifieren:

Äthiopischer Kohl 3,5 15

Gartenkresse 2,30 15 – 20 bis Anf. Sept. 1 – 2

Leindotter 1,20 3 – 7Anfang / Mitte

August

Markstammkohl 4,30 4 bis Ende Juli fein 1 – 2

Ölrettich 12,33 20 – 25August / Anf.

Septgrob 1v2

Raps (Sommer) 5,20 4Ende Juli bis Ende August

mittelfein- grob

1 – 2

Raps (Winter) 5,20 4mittelfein-

grob1 – 2

Rauke 2,00 10

Rübsen (Sommer) 2,80 10 – 12 Ende Juli –

Ende Augustmittelfein-

grob1 – 2

Rübsen (Winter) 2,80 10 – 12 Ende Juli –

Ende Augustmittelfein-

grob1 – 2

Sareptasenf 2,90 5 – 8 1 – 2

Schwarzer Senf 1,30 5

Weißer Senf 6,00 15 – 20Mitte-Ende

August / Sept.rauh und

feucht1 – 2

Anhang Tab. 3: Anbaurelevante Daten der Zwischenfruchtarten, die für öVF in Frage kommen

Saatgutkosten & Wasserbedarf:

Anfangsentwicklung / sicher abfrierend: = gut / ja = mäßig / teilweise = gering / nein

= gering = mittel = hoch

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8. Anhang

Fortsetzung Anhang Tab. 3: Anbaurelevante Daten der Zwischenfruchtarten, die für öVF in Frage kommen

TKG (g) Saatmenge kg / ha

Saatzeit Saatbett Saat-tiefe(cm)

Saatgut-kosten

Wasser-bedarf

Anfangs-entwick-lung

sicher abfrierend

Leguminosen:

Ackerbohne 450,00 150 – 220Mitte Juli – Anf. August

mittelfein- grob

8 – 10

Alexandriner Klee 3,00 23 – 35Mitte Juli – Anf. August

fein 1 – 2

Arten der Gattung Platterbsen außer breitblättrige P.

215,00 113

Blasenfrücht. Klee 1,20 9

Blaue Lupine 179,00 170 – 185Mitte Juli – Anf. August

mittelfein- grob

2 – 4

Bockshornklee 10,00 35

Einjähr. Luzerne 2,50 15

Erdbeerklee 5,50 25Anfang Mai (Untersaat)

Esparsette; alle Arten der Gattung

17,20 150

Futtererbse 160,00 120 – 160Mitte Juli – Anf. August

mittelfein- grob

4 – 6

Gelbe Lupine 127,40 130Mitte Juli – Anf. August

mittelfein- grob

2 – 4

Hopfenklee 1,90 8 – 13Anfang Mai (Untersaat)

Hornschotenklee 1,10 15

Indischer Hanf 29,00 17

Inkarnatklee 4,10 25 – 30Anfang Mai (Untersaat)

3 – 4

Linse 48,90 70

Luzerne 2,50 25 – 35

Michels Klee 0,90 40

Pannon, Wicke 41,60 80 – 120 Ende Sept.

Persischer Klee 1,47 15 – 20Mitte Juli – Anf. August

fein

Rotklee 1,90 15 – 23 fein 1 – 2

Saatwicke/ Sommerwicke

60,40 90Mitte-Ende

August / Sept.rau und feucht

1 – 2

Schabziger Klee 1,95 20

Schwedenklee 0,90 12,5

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8. Anhang

Fortsetzung Anhang Tab. 3: Anbaurelevante Daten der Zwischenfruchtarten, die für öVF in Frage kommen

TKG (g) Saatmenge kg / ha

Saatzeit Saatbett Saat-tiefe(cm)

Saatgut-kosten

Wasser-bedarf

Anfangs-entwick-lung

sicher abfrierend

Leguminosen:

Seradella 3,60 30 – 45Anfang / Mitte

August2 – 3

Sojabohne 239,00 110

Sparriger Klee 3,60 35

Steinklee, alle Arten der Gattung

1,70 27,5

Weiße Lupine 384,40 190 – 200Mitte Juli – Anf. August

mittelfein- grob

2 – 4

Weißklee 0,60 10 – 12Anfang Mai (Untersaat)

fein 1 – 2

Zottelwicke 32,20 70 mittelfein 3 – 5

sonstige Kräuter:

Borretsch 17,50 25

Braunelle, alle Arten der Gattung

0,85

Buchweizen, alle Arten der Gattung

22,00 50 – 60Anfang / Mitte

August1 – 2

Dill 6,00 20

Dost, alle Arten der Gattung

0,15

Echtes Labkraut 0,50

Gewöhnli. Natternkopf

2,96

Johanniskraut 0,15

Karde, alle Arten der Gattung

4,10

Klatschmohn 0,11

Königskerze, alle Arten der Gattung

0,10

Koriander 17,10 9

Kornblume 4,50 3

Kornrade 10,00

Kümmel 3,00

Leimkräuter, alle Arten der Gattung

0,47

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland192

8. Anhang

Fortsetzung Anhang Tab. 3: Anbaurelevante Daten der Zwischenfruchtarten, die für öVF in Frage kommen

TKG (g) Saatmenge kg / ha

Saatzeit Saatbett Saat-tiefe(cm)

Saatgut-kosten

Wasser-bedarf

Anfangs-entwick-lung

sicher abfrierend

sonstige Kräuter:

Lein 7,00 40

Malve, alle Arten der Gattung

2,70 12

Mangold 20,00 22,5

Margerite 0,43

Mariendistel 27,50 10

Nachtkerze, alle Arten der Gattung

0,63 3,5

Petersilie 1,50 7

Phazelie 2,00 6 – 10Anf. – Ende

August fein 1 – 2

Pippau, alle Arten

der Gattung 0,45

Rainfarn 0,11

Ramtillkraut 3,25 8 – 10Mitte Juli –

Mitte Augustfein 1 – 2

Resede, alle Arten

der Gattung0,62

Ringelblume 9,50

Saflor 36,00 25

Schwarzkümmel;

alle Arten der

Gattung

2,50 15

Sonnenblume 68,30 25 – 30Mitte Juli –

Mitte Augustmittelfein 3 – 4

Spinat, alle Arten

der Gattung14,00 40

Spitzwegerich 1,60

Tagetes, alle Arten der Gattung

2,80 7,5

Taubnessel, alle Arten der Gattung

1,59

Wiesenknopf, alle Arten der Gattung

3,58

Wiesensalbei 1,50

Wilde Möhre 0,96

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland193

8. Anhang

Anhang Tab. 4: Eigenschaften der Greening-relevanten Zwischenfruchtarten (aufgeführt sind nur Arten, zu denen Angaben gemacht werden können)

= hoch = mittel = gering/sehr gering

TM (dt / ha)unter- irdisch

TM (dt /ha) oberirdisch

max. Wurzel-tiefe (cm)

Unter- boden- lockerung

Eigung für Mulchsaat Folgekultur

Eignung für Bienen- weide

Erosions-schutzwir-kung

N-Bindung / Grundwas-serschutz

Gräser:

Bastardweidelgras –

Dt. Weidelgras 15 – 25 15 – 25 60

Einjähr, Weidelgras 15 – 25 30 – 40 60

Festulolium

Knaulgras

Rauhafer 10 – 20 30 – 40

Sudangras 10 – 2 30 – 60

Kruzifieren:

Markstammkohl 8v10 35 – 60 130

Ölrettich 15 – 25 40 – 50 150

Raps (Sommer) 15 – 22 35 – 45 100

Raps (Winter) 15 – 22 35 – 45 120

Rübsen (Sommer) 13 – 18 30 – 40 100

Rübsen (Winter) 15 – 20 30 – 40 120

Sareptasenf 8 15 – 25 120

Weißer Senf 10 – 15 30 – 40 120

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland194

8. Anhang

TM (dt / ha) unter- irdisch

TM (dt/ ha) oberirdisch

max. Wurzel-tiefe (cm)

Unter- boden- lockerung

Eigung für Mulchsaat Folgekultur

Eignung für Bienen- weide

Erosions-schutzwir-kung

N-Bindung / Grundwas-serschutz

Leguminosen:

Ackerbohne 15 – 20 35 – 45 120

Alexandriner Klee 5 – 12 20 – 30 80

Blaue Lupine 15 – 20 35 – 45 150

Futtererbse 8 – 10 25 – 35 80

Gelbe Lupine 15 – 20 35 – 45 150

Inkarnatklee 5 – 12 20 – 30 90

Luzerne

Persischer Klee 5 – 12 20 – 30 80

Rotklee 6 – 15 20 – 30 80

Saatwicke 8 – 10 25 – 35 80

Seradella 120

Steinklee, alle Arten der Gattung

Weiße Lupine 15 – 20 35 – 45 150

Weißklee 5 – 12 15 – 25 70

Zottelwicke 8 – 10 20 – 30 80

Sonstige Kräuter:

Buchweizen, alle

Arten der Gattung 4 – 6 15 – 30 60

Phazelie 10 – 12 30 – 40 80

Ramtillkraut 10 – 20 20 – 35

Sonnenblume 15 – 24 40 – 50 120

Fortsetzung Anhang Tab. 4: Eigenschaften der Greening-relevanten Zwischenfruchtarten (aufgeführt sind nur Arten, zu denen Angaben gemacht werden können)

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8. Anhang

Nematoden

TVR Kohl-hernie

Globo-dera ssp.

Hetero-dera schachtii

Ditylenchus dipsaci

Meloido-gyne hapla

Meloido-gyne chitwoodi

Pratylen-chus penetrans

Trichodorus ssp./ Paratri-chidorus ssp.

Gräser:

Dt. Weidelgras

Einjähr, Weidelgras

Rauhafer

Sudangras

Kruzifieren:

Markstammkohl

Ölrettich

Raps (Sommer)

Raps (Winter)

Rauke

Rübsen (Sommer)

Rübsen (Winter)

Sareptasenf

Schwarzer Senf

Weißer Senf

Leguminosen:

Ackerbohne

Alexandriner Klee

Platterbsen außer

Blasenfrücht. Klee

Blaue Lupine

Bockshornklee

Erdbeerklee

Anhang Tab. 5: Phytosanitäre Eigenschaften der Greening-relevanten Zwischenfrucht-Arten (aufgeführt sind nur die Arten, zu denen Angaben gemacht werden können)

aktive Reduzierung neutral (natürl. Abnahme) negativ (Vermehrung)

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8. Anhang

Fortsetzung Anhang Tab. 5: Phytosanitäre Eigenschaften der Greening-relevanten Zwischenfrucht-Arten (aufgeführt sind nur die Arten, zu denen Angaben gemacht werden können)

Nematoden

TVR Kohl-hernie

Globo-dera ssp.

Hetero-dera schachtii

Ditylenchus dipsaci

Meloido-gyne hapla

Meloido-gyne chitwoodi

Pratylen-chus penetrans

Trichodorus ssp./ Paratri-chidorus ssp.

Esparsette; alle Arten der Gattung

Futtererbse, Peluschke

Gelbe Lupine

Hopfenklee

Hornschotenklee

Inkarnatklee

Persischer Klee

Rotklee

Saatwicke/ Sommerwicke

Seradella

Weiße Lupine

Weißklee

Zottelwicke

sonstige Kräuter

Buchweizen, alle Arten der Gattung

Phazelie

Ramtillkraut

Saflor

Sonnenblume

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8. Anhang

Name geeignet für…R

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Artenzusamensetzung Saatmenge / Zeitpunkt / Startdüngung (oragan.)

TerraLife BetaSola

Intensiv- undKartoffelfruchtfolgen

x x x x Sommerwicke, Rauhafer, Ölrettich, Alexandrinerklee, Ramtillkraut

35 – 40 kg / ha, Ende Juli – Ende Aug.; 40 kg N/ha über organ. Dünger

TerraLife – AquaPro

Wasserschutzgebiete und Rapsfruchtfolgen

x x x (x) Rauhafer, Phacelia, Buchweizen, Öllein, Sonnenblume, Sorghum, Ramtillkraut, Saflor

25 kg / ha; Ende Juli – 25. August; 50 kg N / ha über organ. Dünger

TerraLife – BetaMaxx

Zuckerrübenanbau x x x Sommerwicke, Felderbse, Bitterlupine, Rauhafer, Alexandrinerklee, Phacelia, Ramtillkraut

40 – 45 kg / ha; Ende Juli – spätestens 25. August; 40 kg N / ha über organ. Dünger

TerraLife – BetaMaxx TR

Zuckerrübenanbau; auch im Gemüsebau

(x) x x Sommerwicke, Felderbse, Bitterlupine, Rauhafer, Alexandrinerklee, Phacelia, Ramtillkraut, Rettich

30 – 35 kg/ha; Ende Juli bis spätestens 25. August; 40 kg N / ha über organ. Dünger

TerraLife – BioMaxx TR

Schnellwüchs. Mischung für Verede-lungsbetriebe zur opt. Nährstoffverwertung und Konservierung

x x Rauhafer, Buchweizen, Öllein, Phacelia, Rettich, Leindotter, Abessinischer & Weißer Senf, Sonnenblume

20-25 kg/ha; Anfang August – Anfang Sept.; 50 kg N / ha über organ. Dünger

TerraLife – MaisPro TR Greening

Ausgewogene, zum Teil winterharte Mischung für intensive Maisfruchtfolgen

x x Felderbse, Sorghum, Öllein Pannon. Wicke, Inkarnat-, Perser-, Schweden-klee, Leindotter, Ramtillkraut, Rettich, Sonnenblume

40 – 45 kg / ha; Mitte Juli – Ende August; 40 kg N/ha über organ. Dünger

TerraLife – N-Fixx

Schnelle Boden-bedeckung und Stickstofffixierung

x x Felderbse, Sommerwicke, Buchweizen, Serradella, Sparriger Klee, Perserklee, Ramtillkraut, Phacelia, Sonnenblume

40 – 45 kg / ha; Ende Juli – 25. August (vor Raps bis 15. Juli); 30 kg N / ha über organ. Dünger

TerraLife – Rigol

Starke Wurzelbildung – Stabilisierung des Bodengefüges

x x x Bitterlupine, Buchweizen, Öllein, Rauhafer, Leindotter, Serradella, Sonnenblume, Sparriger Klee, Phacelia

50 – 55 kg / ha; Ende Juli – 20. August; 40 kg N / ha über organ. Dünger

TerraLife – Rigol TR

Starke Wurzelbildung – Stabilisierung des Bodengefüges

(x) x x Buchweizen, Öllein, Rauhafer, Serradella, Sonnenblume, Sparr. Klee, Phacelia, Perserklee, Rettich

20 – 22 kg / ha; Ende Juli – 25. August; 40 kg N / ha über organ. Dünger

TerraLife – SolaRigol

Kartoffelfruchtfolgen x x x Bitterlupine, Sommerwicke, Rauhafer, Ramtillkraut, Öllein, Serradella, Alexandrinerklee

50 – 60 kg / ha; Mitte Juli – 20. August; 40 kg N / ha über organ. Dünger

TerraLife – SolaRigol TR

Kartoffelfruchtfolgen x x x Sommerwicke, Rauhafer, Ramtillkraut, Öllein, Alexan-drinerklee, Leindotter, Rettich

30 – 35 kg / ha; Ende Juli – Ende August; 50 kg N / ha über organ. Dünger

Anhang Tab. 6: Zwischenfruchtmischungen verschiedener Saatguthersteller (Beispiele) und deren Wirkungena): Beispiel DSV-Saaten (www.DSV-Saaten.de)

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8. Anhang

Fortsetzung Anhang Tab. 6: Zwischenfruchtmischungen verschiedener Saatguthersteller (Beispiele) und deren Wirkungenb): Beispiel Saaten-Union (www.saaten-union.de)

Name geeignet für…

Ra

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Artenzusamensetzung Saatmenge / Zeitpunkt

Viterra Intensiv Intensiv- und Kartoffelfrucht-folgen; Bekämpfung von wandernden Wurzelnematoden (Pratylenchen); Verminderung der Eisenfleckigkeit bei Kartoffeln

x x x x x Rauhafer, Ölretttich 50 kg / ha, nach GPS- / Getreideernte

Viterra Potato Bodenfruchtbarkeits-Mischung für leichte bis mittlere Böden bei mittleren pH-Werten

x x x x Bitterlupine, Ölrettich 60 kg / ha: nach GPS- / Getreideernte; möglichst frühe Aussaat

Viterra Vital Frostempfindliche, begrünungs- sichere Mischung mit Klee

x x x Ölrettich, Alexandrinerklee 25 kg / ha; nach GPS- / Getreideernte

Viterra Trio Frostempfindliche, begrünungs- sichere Mischung mit Klee

x x x Ölrettich, Alexandrinerklee, Phacelia

20 – 25 kg / ha; nach GPS- / Getreideernte

Viterra Mulch Frostempfindliche, leguminosen- freie Mischung mit Kruziferen

x x x x x Ölrettich, Rauhafer, 50 kg / ha; nach GPS- / Getreideernte

Viterra Universal Winter

Wintergrüne Mischung, leguminosen- und kruziferenfrei

x x Rauhafer, Welsches Weidelgras, Phacelia

25 – 45 kg / ha; nach GPS- / Getreideernte

Viterra Universal kruziferenfreie und abfrierende Mischung mit Klee

x x x Rauhafer, Welsches Weidelgras, Phacelia

25 kg / ha; nach GPS- / Getreideernte

Viterra Pratoleg kruziferenfreie Leguminosen-HaferMischung mit reichlich Biomasse- bildung

x x x Rauhafer, Futtererbse 100 kg / ha; nach GPS- / Getreideernte

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8. Anhang

Fortsetzung Anhang Tab. 6: Zwischenfruchtmischungen verschiedener Saatguthersteller (Beispiele) und deren Wirkungen c) Beispiel KWS (www.kws.de)

Fortsetzung Anhang Tab. 6: Zwischenfruchtmischungen verschiedener Saatguthersteller (Beispiele) und deren Wirkungend) Beispiel BayWa (www.bayWa.de)

Name geeignet für… Artenzusamensetzung Saatmenge / Zeitpunkt

KWS AckerFit Vielfalt

Erhöhung der Artenvielfalt und Auflockerung der Fruchtfolge

Ölrettich, Gelbsenf, Leindotter, Perserklee, Buchweizen, Phacelia, Sommerwicke, Sonnenblume

25 kg / ha, nach GPS- / Getreideernte; Mitte Juli – Mitte August

KWS AckerFit Masse

hohe Nährstoffspeicherung durch guten Bio- masseaufwuchs; geringe Nährstoffaus- waschung ➔ Anbau in Wasserschutzgebieten

Ölrettich, Gelbsenf, Leindotter, Buchweizen

35 kg / ha:Ende Juli – Mitte August

KWS AckerFit Rübe

Fruchtfolgen mit Zuckerrübe; gezielte Be- kämpfung von Heterodera schachtii; schnelle Jugendentwicklung ➔ gute Unkrautunter- drückung & Nährstoffspeicherung, geringe Nährstoffauswaschung

Ölrettich, Gelbsenf 25 kg / ha; Ende Juli – Ende August

KWS AckerFit Kreuzblütlerfrei

Rapsfruchtfolgen; kreuzblütlerfrei (ohne Wirtspflanzen für Kohlhernie); N-Fixierung durch Leguminosen

Buchweizen, Perserklee, Phacelia, Sommerwicke

40 kg / ha; Mitte Juli – Mitte August

Name geeignet für… Artenzusamensetzung Saatmenge / Zeitpunkt / Startdüngung

Planterra Vitalis Universal ZWH 4023

Alle Flächen, ideal als Vorfrucht für Hackfrüchte

Alexandrinerklee, Phacelia, Ramtillkraut

15 kg / ha, bis Anfang August; Düngung 25 – 30 m³/ ha Gülle/Gärrest

Planterra Vitis Extra ZWH 4022

Schnellwachsende kreuzblütlerfreie Mischung mit hohem Leguminosenanteil; ideal als Vor-frucht für Mais und Zuckerrüben

Sommerwicke, Alexandrinerklee, Phacelia, Ramtillkraut, Perserklee

25 kg / ha:bis Anfang August; Düngung 25 – 30 m³ / ha Gülle/Gärrest

Planterra Vitaliis Plus ZWH 4021

Schnellwachsende Mischung mit guter Massebildung und N-Fixierung; friert sicher ab; besondere Eignung als Vorfrucht von Mais und Zuckerrüben

Alexandrinerklee, Phacelia, Ölrettich; Ackerkresse

15 kg / ha, bis Mitte August; Düngung 25 – 30 m³ / ha Gülle/Gärrest

Planterra Vitaliis Pro ZWH 4020

Schnellwachsende Mischung mit tiefer Durchwurzelung, auch für trockene Standorte; friert im Winter sicher ab

Sommerwicke, Alexandrinerklee, Phacelia, Sonnenblume

25 kg / ha:bis Anfang August; Düngung 25 – 30 m³ / ha Gülle/Gärrest

Planterra Erbsen-Wicken-Gemenge Plus ZWFH 4011

besonders trockenheitsverträglich; friert nach Dauerfrost ab; gute Eignung als Vorfrucht von Kartoffeln

Erbsen; Sommerwicke 125 kg / ha, bis Anfang August; Düngung 25 – 30 m³ / ha Gülle/Gärrest

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland200

8. Anhang

Fruchtfolgeeignung: xx = sehr gut geeignet, x = geeignet, (x) = bedingt geeignet, – = nicht geeignet

Name

Mai

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ren Artenzusammen-

setzungVorteile der Mischung Aussaatmenge/

Zeitpunkt

topsoil multitalent EU

xx xx xx – – x 40 % Buchweizen35 % Rauhafer15 % Phacelia10 % Ramtillkraut

Schnellwüchsigkeit, Nährstoffspeicherung, Förderung der Bodengare, sehr gute Verwertung hoher Gärsubstrat- und N-Gaben, ideal für Rapsfruchtfolgen und trockene Standorte

35 – 40 kg / ha, bis 20. August

topsoil multitalent EU+

xx xx xx – – x 40 % Buchweizen35 % Rauhafer15 % Phacelia10 % Öllein

Schnellwüchsigkeit, Nährstoffspeicherung, Förderung der Bodengare, sehr gute Verwertung hoher Gärsubstrat- und N-Gaben, ideal für Rapsfruchtfolgen und trockene Standorte

40 kg / ha, bis 20. August

topsoil nitropro EU

xx xx x x x x 45 % Bitterlupinen 25 % Sommerwicken 20 % Erbsen 10 % Buchweizen

ausgewogene N-Quelle für die Nachfrucht, Bodenlockerung durch kräftiges Wurzelsystem, Mobilisierung verlagerter Nährstoffpotentiale, besonders P

70 – 80 kg / ha, früh (direkt nach Ernte) bis 20. August

topsoil nemafern EU

x x – xx – x 60 % Ölrettich, 20 % Gelbsenf 20 % Rauhafer

biolog. Nematodenbekämpfung in ZR-Fruchtfolgen, ausgewogene Kombination aus Flach- und Tiefwurzlern, spätsaatverträglich durch Gelbsenf und Ölrettich

25 – 30 kg / ha, bis 25. August

topsoil kompro EU

xx xx – (x) – – 40 % Gelbsenf40 % Ölrettich 20 % Buchweizen

schafft opt. Bodenstruktur für Folgefrucht, Unkrautunterdrückung durch gutes Massenwachstum, preiswerte Mischung

25 – 30 kg / ha, bis Ende August

topsoil landsberger EU

xx xx x (x) (x) x 40 % Welsches Weidelgras 25 % Winterwicken 35 % Inkarnatklee

Winterbegrünung, Nutzungsmöglichkeit im Frühjahr (nach 15.2.), hohe Humusbildung durch lange Vegetationszeit

50 – 60 kg / ha, bis 20. September

topsoil solapro EU

x x x (x) xx x 45 % Rauhafer 45 % Ölrettich 10 % Ramtillkraut

bekämpft Nematoden und vermindert virusbedingte Eisenfleckigkeit bei Kartoffeln durch Rauhafer und resistente Ölrettichsorten

40 – 45 kg / ha, bis 25. August

topsoil

kulturmix beta

EU

x x x xx (x) x 20 % Felderbsen 30 % Sommerwicken 20 % Bitterlupinen 10 % Esparsette 10 % Rauhafer 5 % Ramtillkraut 5 % Phacelia

vielfältige Mischung für die Rübenfrucht-

folge, guter P-Aufschluss durch Lupine und

Phacelia, hoher Anteil an Leguminosen

für den Anbau mit geringer Zufuhr an

organischen Düngemitteln

55 – 60 kg / ha,

nach GPS oder

früh räumendem

Getreide

Fortsetzung Anhang Tab. 6: Zwischenfruchtmischungen verschiedener Saatguthersteller (Beispiele) und deren Wirkungene) Beispiel Agravis (www.topsoil.de)

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland201

8. Anhang

Name

Mai

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Ra

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Ka

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ffel

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Inte

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ren Artenzusammen-

setzungVorteile der Mischung Aussaatmenge/

Zeitpunkt

topsoil kulturmix N-safe EU

– x x – – x 40 % Rauhafer 15 % Buchweizen 15 % Sonnenblumen 10 % Phacelia 10 % Ramtillkraut 10 % Sorghum sudanese

sehr gutes Nährstoffaneignungsvermögen, daher besonders geeignet für Wasserschutzgebiete, ohne Kreuzblütler, prinzipiell für alle Fruchtfolgen geeignet

30 kg / ha, bis 25. August

topsoil waterprotect EU

xx xx 42 % Winterrübsen 37 % Gelbsenf 21 % Winterraps

lange Nährstoffspeicherung durch hohen Anteil an winterharten Komponenten, ideal für Mais- und Getreidefruchtfolgen, gute Spätsaatverträglichkeit

15 – 20 kg / ha, bis Ende August

topsoil waterprotect EU – winterfest

xx xx 35 % Winterrübsen 55 % Winterraps 10 % Markstammkohl

max. Nährstoffspeicherung durch 100 % winterharte Komponenten, ideal für Mais- und Getreidefruchtfolgen, gute Spätsaat- verträglichkeit

8 – 15 kg / ha, bis Ende August

Fortsetzung Anhang Tab. 6: Zwischenfruchtmischungen verschiedener Saatguthersteller (Beispiele) und deren Wirkungene) Beispiel Agravis (www.topsoil.de)

Fruchtfolgeeignung: xx = sehr gut geeignet, x = geeignet, (x) = bedingt geeignet, – = nicht geeignet

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland202

8. Anhang

Name geeignet für … Artenzusammensetzung Vorteile der Mischung

Saatgutmischungen für Mulchsaatverfahren

GeoVital MS 100 A MulchSaat Aktivator

nach früh räumendem Getreide; Gründüngung, Erosionsschutz; vor Mulchsaat von Mais und Rüben

Alexandrinerklee, Serradella, Saatwicke, Kresse, Phacelia, Ramtillkraut

34 kg / ha, Saattiefe 2 – 3 cm; Juli bis Mitte August; Düngung keine

GeoVital MS 100 S MulchSaat Sprint

sicher abfrierende Mischung; schnell-keimend und -wachsend, gute Unkraut-unterdrückung; vor Mulchsaat von Mais und Rüben

Alexandriner Klee, Michelis Klee, Blasenfrüchtiger Klee; Kresse, Ramtillkraut

20 kg / ha; Saattiefe 2 – 3 cm;Ende Juli bis Mitte August; Düngung keine

GeoVital MS 100 AS MulchSaat AquaSave

für Wasserschutzgebiete; rasche Bodendeckung, daher gute Unkraut- unterdrückung; Ölrettich ist nematoden-resistent, bekämpft somit Nematoden und lockert effektiv den Boden

Ölrettich; Buchweizen, Phacelia, Sonnenblume, Ramtillkraut, Kresse, Leindotter

20 kg / ha; Saattiefe 1 – 2 cm;Ende Juli bis Ende August; Düngung keine

GeoVital MS 100 R Mulchsaat Rigol

Anbau vor Mulchsaat von Mais, Rüben & Kartoffeln; gute Unkrautunterdrückung

Saatwicke, Grünfuttererbse, Serradella; Sonnenblume, Kresse, Ramtillkraut, Phacelia

50 kg / ha; Saattiefe 2 – 3 cm; Mitte Juli bis Mitte August; Düngung keine

GeoVital MS 100 SB MulchSaat SugarBeet

kleereiche Sommerbrache, die aber auch gut zur Zwischenbegrünung geeignet ist; vor allem vor Mulchsaat Mais und Rüben

Alexandrinerklee, Perserklee, Saatwicke, Phacelia

20 kg / ha; Saattiefe 2 – 3 cm;Juli bis Ende August; Düngung keine

GeoVital MS 100 LR speziell auf die Belange des Wildes abgestimmte Zwischenfruchtmischung; nicht für Zuckerrübenfruchtfolgen

7 Leguminosenarten: u. a. Bockshorn-, Alexandrinerklee, Saatwicke; 5 sonstige Arten: u.a. Buchweizen, Phacelia, Sonnenblume

25 kg / ha; Saattiefe 1 – 2 cm;Anfang Juli bis Mitte August; Düngung keine

GeoVital MS 100 LRZ

speziell auf die Belange des Wildes abgestimmte Zwischenfruchtmischung; auch für Zuckerrübenfruchtfolgen

8 Leguminosenarten: u. a. Bockshorn-, Alexandrinerklee, Saatwicke; 5 sonst. Arten: u.a. Phacelia, Sonnenblume Ramtillkraut

25 kg / ha; Saattiefe 1 – 2 cm;Anfang Juli bis Mitte August; Düngung keine

Saatgutmischungen zum Humusaufbau, zum Bodenschutz und zur Auflockerung der Fruchtfolgen

GeoVital SZB 100 ZwischenGrün

nach & vor Wintergetreide & vor Kartoffeln; nicht für Zuckerrüben-fruchtfolgen; schnelle Jugend-entwicklung; bildet einen dichten, unkrautunterdrückenden Bestand

Alexandrinerklee, Kresse, Buchweizen, Ramtillkraut

20 kg / ha, Saattiefe 2 – 3 cm; Mitte Juli bis Ende August; Düngung keine

Saatgutmischungen zur Bodenentseuchung und Nematodenbekämpfung

Bodenentseuchung im Hopfen- und Kartoffelanbau; nicht für kreuzblütlerbetonte Fruchtfolgen

Weißer Senf, Ölrettich, Brauner Senf 15 kg / ha, Saattiefe 2 – 3 cm; spätestens Anfang Sept.; Düngung 60 kg N

Fortsetzung Anhang Tab. 6: Zwischenfruchtmischungen verschiedener Saatguthersteller (Beispiele) und deren Wirkungenf) Beispiel bsv: (www.bsv-saaten.de)

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8. Anhang

Anhang Tab. 7: Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen

Gattung Art Max. Erntezyklus

Zulässige Arten für ökolog.

Vorrangflächen

Botan. Bezeichnung

Deutsche Bezeichnung

Botan. Bezeichnung

Deutsche Bezeichnung

Botan. Bezeichnung

Deutsche Bezeichnung

Salix Weiden alle Arten 20 Jahre S. triandra*S. viminalis*

MandelweideKorbweide

Populus Pappeln alle Arten 20 Jahre P. alba*p. cancescens*p. nigra*P. tremula*

SilberpappelGraupappelSchwarzpappelZitterpappel

Robinia Robinien alle Arten 20 Jahre

Betula Birken alle Arten 20 Jahre B. pendula Hängebirke

Alnus Erlen alle Arten 20 Jahre A. glutinosaA. incana

SchwarzerleGrauerle

Fraxinus Eschen F. excelsior Gemeine Esche 20 Jahre F. excelsior Gemeine Esche

Quercus Eichen Q. roburQ. petraeaQ. rubra

StieleicheTraubeneicheRoteiche

20 Jahre Q. roburQ. petraea

StieleicheTraubeneiche

* einschließlich der Kreuzungen mit anderen Arten dieser Gattung

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8. Anhang

Anhang Tab. 8: Anbauhinweise für Körnerleguminosen (Ackerbohne, Erbse, Lupine und Soja)

Ackerbohne KörnererbseSchmalblättrige (blaue) Lupine

Sojabohne

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• Ertrag: 25 – 75 dt / ha• Anbau meist als

Sommerform• Mischanbau mit

Erbse möglich, zur innerbetriebl. Verwendung

• Ertrag: 25 – 65 dt / ha• Mischanbau mit

Ackerbohne möglich, zur innerbetrieblichen Futterwertung (Eiweißgehalt 20 – 26 % i TM, aber tierartenspezf. Höchstmengen beachten

• Ertrag: 25 – 40 dt/ha• hoher Eiweißgehalt von

34 % (Proteinergänzung im Futtermittel)

• im Vergleich zu anderen Lupinenarten frühreif, hohe Erträge, geringe Anfälligkeit für Anthraknose

• Ertrag ca. 26 dt / ha

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ort

• gute Wasserversorgung sehr wichtig (v. a. während Blüte und Hülsenansatz)

• tiefgründiger, gut drainierter Boden (keine Staunässe)

• gut sind humusreiche, lehmige bis tonige Böden, neutraler pH-Wert

• Anbaueinschränkungen in Wasserschutzgebieten (WSG)

• Wintererbsen: Frost bis -10°C, Sommererbsen: Spätfröste bis zu -4°C

• Jahresniederschlag mind. 500 mm

• Böden: tiefgründig, mittel-schwer, verdichtungsfrei, gut drainiert; pH >6

• Standorte mit starkem Aufkommen von Wurzel-unkräutern meiden

• Erntebehinderung bei steinigen Böden

• Anbaueinschränkungen in WSG!

• für alle Klimagebiete in Deutschland geeignet

• Vegetationsdauer: 120 – 150 Tage

• bevorzugt leichte Böden (z. B. Sande, sandige Lehme), pH 5 – 6,8

• nur gering frostempfindlich; Schäden ab < -6°C

• Anbaueinschränkungen in WSG!

• hoher Wärme- und Wasserbedarf

• Kaltluftsenken / Spätfrost-lagen meiden

• ideal: leichtere, gut erwärmbare Böden mit guter Wasserführung

• bei Sandböden: Zusatzberegnung

• steinige Böden ungeeignet (Mähtisch muss tief abgesenkt werden)

• Sojapflanzen werden gern von Tauben, Krähen, Hasen und Rehen gefressen

So

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• Winterform bessere Unkrautunterdrückung als Soform, geringerer Befall mit schwarzer Bohnenlaus, aber anfälliger für Fußkrankheiten; Auswinterungsgefahr bei strengem Frost (< -12°C) ohne Schnee

• längere und kürzere Sorten • bunt (tanninhaltig) &

weiß blühende Sorten (tanninarm ➔ höherer Futterwert).

• Unterscheidung: Blatttyp, halbblattloser Typ (➔ die meisten Sorten), Rankentyp ➔ zunehm. Standfestigkeit;

• Sommererbse: Blüte Anfang – Mitte Juni Wintererbse: Blüte Mitte – Ende Mai, Ernte 2 – 3 Wochen vor Sommerfor (➔ Umgehung mögl. Frühsommertrockenheit, z. T. höherer Ertrag; aber: Gefahr Auswinterung & Spätverunkrautung)

• Determinierte (unverzweigte) Form: endständiger Blütenstand, i.d.R. standfester, reift gleichmäßiger ab; Nachteil: geringerer Ertrag

• indeterminierte (verzweigte) Form: gut für leichte Standorte mit unregelmäß. Wasserversorgung Nebentriebbildung); aber ungleichmäßige Abreife.

• frühe Sorten (Reifegruppe 00) für günstige Standorte

• frühe – sehr frühe Sorten (Reifegruppe 000/00) für weniger günstige Lagen

• sehr frühe Sorten (Reife-gruppe 000) für nicht so günstige Standorte

• Faustregel: Sorten der Reifegruppe 000 in Körner-maislagen ab K 240 – 250, Sorten der Reifegruppe 00 ab K 260 – 300

Quelle: LTZ (www.ltz-bw.de/pb/,Lde/2110562; Abfrage am 18.06.15)

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8. Anhang

Fortsetzung Anhang Tab. 8: Anbauhinweise für Körnerleguminosen (Ackerbohne, Erbse, Lupine und Soja)

Ackerbohne KörnererbseSchmalblättrige (blaue) Lupine

Sojabohne

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• Anbaupause ≥ 4 Jahre• nicht nach Raps,

Sonnenblumen, anderen Leguminosenarten (phytosanitäre Gründe)

• nicht nach Hafer und Roggen (Wirtspflanzen von Nematoden)

• Vorfrucht mit guten Unkrautunterdrükkungs-eigenschaften erleichtert Beikrautregulierung (z. B. Wintergetreide wie WG und WW oder Sommerungen wie Mais)

• Anbaupause ≥ 5 – 6 Jahre; bei Fußkrankheiten 8 – 10 Jahre

• nicht nach Raps, Sonnenblumen, anderen Leguminosenarten (phytosanitäre Gründe)

• positiver Fruchtfolgewert für Folgekultur (v. a. für Wintergetreide, Mais, Zuckerrübe)

• ≥ 4 – 5 Jahre Anbaupause zu Lupinen und anderen Leguminosen

• eine der besten Vorfrüchte (N-Fixierung, Verbesserung der Phosphatverfügbarkeit, Strukturverbesserung des Bodens, da weit verzweigtes Wurzelsystem mit Pfahlwurzel)

• besonders gut geeignet als Vorfrucht für Wintergetreide

• kann von Sklerotinia befallen werden ➔ 4-jähr. Anbauabstand zu Wirtspflanzen (Sonnenblumen, Tabak, Raps u. a.)

• Vorfrucht sollte wärmeliebende, spätkeimende Unkräuter unterdrücken, Winter- günstiger als Sommergetreide.

• wenig Nmin anstreben• begrenzt selbstverträglich

➔ Nachbau zur Nutzung der etablierten Knöllchenbakterien, wenn keine Fruchtfolgekrank- heiten

• zur Anerkennung als Ökologische Vorrangfläche ist eine Winterung oder eine Winterzwischenfrucht vor einer Sommerung vorgeschrieben

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• Winterackerbohne: Ende September – Anfang Oktober sollte im 4 – 6 Blattstadium in den Winter gehen, Bestandsdichte unter 22 Pflanzen / m², Saattiefe: 6 – 8 cm

• Sommerackerbohne: Aussaat so früh wie möglich (hoher Keimwasserbedarf): Ende Februar – Mitte März, Keimtemperatur 1 – 3°C Saattiefe: 5 – 8 cm Saatdichte: 40 Samen / m²

• Reihenabstand zwischen 12 und 30 cm Einzelkornsaat wird empfohlen

• Impfung nur notwendig wenn auf dem Standort noch nie Ackerbohnen angebaut wurden

• Walzen nur nötig, wenn Aussaat zu flach erfolgte

• vor Auflaufen und ab dem 3-Blattstadium ist Striegeln zu empfehlen

• Wintererbse: Mitte Oktober bis Mitte November

• 80 – 105 Körner / m², 4 – 6 cm tief; homo-genes, nicht zu trockenes Saatbett; Erbsen sollten im 2 – 4 Blattstadium in die Vegetationsruhe gehen

• Sommererbse: Ende Februar bis Mitte April, gut abgetrocknetes Saatbett, 60 – 80 Körner / m², Saattiefe 4 – 6 cm

• Anwalzen nach Saat verbessert Bodenschluss und Wasserversorgung

• Impfung nicht notwendig

• Aussaat so früh wie möglich (verzweigt: Mitte-Ende März, endständig: Anfang April)

• Aussaatstärke: endständig: 100 – 120 keimfähige Körner / m² (ökol. Landbau: 120 – 140, zur besseren Unkrautunterdrückung); verzweigt: 90 – 100 keimfähige Körner / m²

• Saattiefe: 2-3 cm• Reihenabstand wie

Getreide (oder größer beim Einsatz einer mechanischen Hacke)

• nur gebeiztes und zertifiziertes Saatgut verwenden (Anthraknose)

• Impfung wird empfohlen, wenn auf der Fläche noch nie oder schon lange keine Lupine mehr angebaut wurde

• Aussaat: Mitte / Ende April – Anfang / Mitte Mai bei Bodentemp. > 10 °C

• bei Saat ab Mitte Mai Ernte oft erst im Oktober!

• zu frühe Saat mit nachfolgend feuchtkühler Witterung kann zu starken Auflaufverlusten führen

• ca. 60 keimfähige Körner / m² bei 00-Sorten, ca. 70 Körner /m² bei 000-Sorten

• Keimfähigkeitsprobe empfehlenswert

• Saattiefe 2 cm bei schweren, kalten, 3 – 4 cm bei leichteren Böden. 5 cm bei Einsatz von Bodenherbiziden, bei anhaltender Trockenheit und bei Vogelproblem

• ideal mit pneumat. Einzelkorn-sägerät, sorgfältige Drillsaat ebenfalls bewährt

• langsam fahren (max. 6 km / h)• Reihenabstand: 12,5 – 35 cm,

bei Reihenhacke 40 – 50 cmCop

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8. Anhang

Ackerbohne KörnererbseSchmalblättrige (blaue) Lupine

Sojabohne

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ng

• Impfung mind. beim Erstanbau nötig. Mögliche Verfahren: 1. Kontaktimpfung: Impfmittel wird

mit dem Saatgut vermischt (z. B. in Sämaschine oder Behälter) und zügig ausgesät.

2. Kauf geimpfter Sorten 3. Bodenimpfung: Impfmittel wird

mit Granulat vermischt und mit Granulatstreuer ausgebracht

• Bakterienpräparate sind licht- (UV-Strahlung) und wärmeempfindlich

• Impfmittel kühl und lichtgeschützt lagern

• Kontrolle des Knöllchenansatzes Mitte Juni. Wenn schlecht: ab Blüte ausnahmsweise in ein oder zwei Gaben 60 – 100 kg N / ha verabreicht werden

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• pro dt Erntegut werden von der Gesamtpflanze 1,5 kg P2O5 und 4,0 kg K2O entzogen

• auf ausreichende Kalk-versorgung achten (pH wischen 6,2 und 7,0)

• Knöllchenbakterien fixieren ca. 200 kg N / ha (keine N-Düngung nötig)

• bei 50 dt / ha Kornertrag verbleiben für die Folgekultur durch Ernte-rückstände ca. 75 kg N/ha, 15 kg P2O5 und 130 kg K2O

• Ackerbohne benötigt 20 kg S / ha; mittlerer Bedarf an Bor, Mangan, Kupfer, Zink und Molybdän

• Grunddüngung nach Entzug unter Berücksichtigung des Bodennähr-stoffgehaltes; pro dt Erbsenkörner Entzug von 1,4 kg P2O5, 4,0 kg K2O und 0,5 kg MgO (Nährstofflieferung aus den Ernteresten der Vorfrucht beachten!)

• auf ausreichende Kalkversorgung achten (optimaler pH Wert: 6,2 – 7,0)

• keine N-Düngung, da Knöllchenbakterien 50 – 500 kg N / ha binden (ø 150 kg N / ha)

• durch Erbsenstroh verblei-ben pro dt Kornertrag 1,5 kg N, 0,3 kg P2O5, 2,6 kg K2O und 0,3 kg MgO auf dem Feld

• Nährstoffbedarf beträgt bei 30 dt / ha für die Gesamtpflanze 52 kg / ha P2O5 und 99 kg / ha K2O

• keine Kalkung zur Lupine! (Ertrags-ausfälle bei pH- Werten über 6,5)

• keine Stickstoff-düngung nötig ➔ Fixierung von Luftstickstoff (Angaben zwischen 20 und 327 kg N / ha)

• Grunddüngung mit Phosphor, Kali und Magnesium nach Nährstoffentzug

• durch Abfuhr (bei 30 dt / ha Ertrag: 48 kg / ha P205, 51 kg K20, 15 kg MgO) und Zu- / Abschlag entsprechend der Nährstoffgehalts-klasse des Bodens (in Fruchtfolge)

• keine Stickstoff-Startdüngung, sonst Behinderung der Knöllchenbildung!

Fortsetzung Anhang Tab. 8: Anbauhinweise für Körnerleguminosen (Ackerbohne, Erbse, Lupine und Soja)C

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland207

8. Anhang

Ackerbohne KörnererbseSchmalblättrige (blaue) Lupine

Sojabohne

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• Ernte erfolgt wenn Hülsen schwarz, Stängel über-wiegend braun bis schwarz und Körner hart sind (ca. Ende August und September)

• optimale Kornfeuchte: 15 – 17 % (höher: Körner werden beim Drusch gequetscht; niedriger: Kornbruch)

• wenn möglich unterhalb der untersten Hülse schneiden

• Einstellungen: weiter Korbabstand, Dreschtrommel: 700 – 900 U / min

• wenn Stängel abgestorben sind und Blätter braun; Kornfeuchte 16 – 18 %; je nach Region bei Sommererbse zwischen Mitte Juli und Mitte August; Wintererbse 2 – 3 Wochen früher

• Standardmähdrescher mit normalem Schneidwerk oder mit Flexschneidwerk, weitem Korb, langsamer Trommelgeschwindigkeit

• Dreschen bei sehr niedrigem Wassergehalt: Erbsen zerbrechen; bei zu hohem Wassergehalt: Erbsen werden zerquetscht

• Ernte wenn ca. 95% der Hülsen und Stängel braun sind

• Drusch in den Nacht- oder Vormittagsstunden, um Platzen von Hülsen zu vermeiden

• optimale Kornfeuchte bei der Ernte: 13 – 16 %

• Mähdrescherein-stellungen: Dresch-trommel-Drehzahl so niedrig wie möglich, Dreschkorb möglichst weit geöffnet, hohe Windeinstellung

• Zeitpunkt: Mitte Sept. bis in den Okt., Blätter haben sich gelb verfärbt und sind meist abgefallen, Körner klappern in der Hülse, Kornfeuchte 14 – 20 %

• möglichst früher Drusch (Sept.) kann Verschmutzung der Kornoberfläche vermindern

• Mähdrescher rechtzeitig bestellen (sonst ggf. Umrüstung auf Körnermais!)

• Anteil Bruchkörner und Hülsen so gering wie möglich

• Drehzahl der Dreschtrommel niedrig (400 – 600 U / min), Dreschkorb und Siebe entsprechend einstellen

• Besatz mit Mais, Erbsen etc. lässt sich kaum herausreinigen und gefährdet die Vermarktung als Konsumware! Mähdrescher, Transporteinrichtungen und Lager müssen sauber sein

Fortsetzung Anhang Tab. 8: Anbauhinweise für Körnerleguminosen (Ackerbohne, Erbse, Lupine und Soja)

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Page 208: Beratungshandbuch - agrar.basf.de · 7 Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz BASF SE, Pfianzenschutz Deutschland 2. Biodiversität und Gewässerschutz – Beratungsinhalte,

Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland208

9. Verwendete Abkürzungen

AF AckerflächeAUM / AUKM Agrarumweltmaßnahme /Agrarumwelt- und KlimamaßnahmenBNatSchG BundesnaturschutzgesetzDGL DauergrünlandEMZ ErtragsmesszahlGAP Gemeinsame AgrarpolitikÖL ökologischer LandbauöVF ökologische VorrangflächenUNB Untere Naturschutzbehörde

9. Verwendete Abkürzungen

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Beratungshandbuch Biodiversität & Gewässerschutz | BASF SE, Pflanzenschutz Deutschland209

10. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abb. 1 Zu berücksichtigende Faktoren bei der Beratung 5Abb. 2 Ziele der Beratung Biodiversität und Gewässerschutz 6Abb. 3 Areale für biodiversitätsfördernde Maßnahmen in intensiv genutzten Agrarlandschaften 7 Abb. 4 Schritte der Beratung Biodiversität und Gewässerschutz 11Abb. 5 Struktur der Gemeinsamen Agrarpolitik 18Abb. 6 Bausteine der Ökologisierungsprämie („Greening“) 19Abb. 7 Vorgaben bei der Anbaudiversifizierung 20Abb. 8 Übersicht zu den Rechtsgrundlagen für ökologische Vorrangflächen: Die Detailvorgaben zur

korrekten Bereitsstellung der einzelnen öVF sind in verschiedenen EU-und Bundes-Vorordnungen und Gesetzen dargelegt 22

Abb. 9 Vorgaben bei der Bereitstellung von Brache, Rand- und Pufferstreifen als ökologische Vorrangflächen 26Abb. 10 Bewertung ökologischer Vorrangflächen im Hinblick auf deren Förderung der Biodiversität und

die Auswirkungen auf den Betrieb 28Abb. 11 Verdünnungszeit von Pflanzenschutzmittelresten in Gewässern 102Abb. 12 Punktquellen nach absteigenden Risiko geordnet 103Abb. 13 Checkliste Identifikation von Punktquellen – Handlungsbedarf besteht bei den nicht angekreutzten Fenstern 104Abb. 14 Eine verschlämmte Bodenoberfläche verhindert ein zügiges Versickern von Regen 111Abb. 15 Grafische Veranschaulichung des Abschwemmrisikos bei begrenztern Wasserinfiltration 111Abb. 16 Ein flachgründiger Boden oder ein Boden mit einer Stauschicht (z. B. Pflugsohle) begünstigt die Bildung von Staunässe 111Abb. 17 Grafische Veranschaulichung des Abschwemmrisikos bei gesättigtem Boden 111Abb. 18 Fahrspuren im Hangeinfallen fördern die Bildung konzentrierter Abschwemmung 112Abb. 19 Tiefe Grabenerosion kann bereits bei leichtem Gefälle entstehen, vor allem bei großen Schlägen 112Abb. 20 Erosionrinne entlang eines Talwegs 112Abb. 21 Diffuse Abschwemmung in Reihenkulturen 112Abb. 22 Maßnahmen zum Schutz vor diffusen Einträgen auf verschiedenen räumlichen Ebenen 113Abb. 23 Informationsbroschüre zur Vertiefing des Themas Gewässerschutz 113Abb. 24 Von konzentrierter Abschwemmung überflossener „Im-Feld“ Puffer, begünstigt durch Bewirtschaftung entlang des Hanggefälles 114Abb. 25 Arten von Puffersystemen 115Abb. 26 Kombinationsmöglichkeiten von Schwarzbrachestreifen mit verschiedenen Bearbeitungsintervallen und Ansaaten 155Abb. 27 Schema zur Anlage von Lerchenfenstern 161Abb. 28 Lesesteinhaufen – optimale Strukturierung mit Baumstamm und feinem Substrat, z. B. Sand 162Abb. 29 Durchschnittliche Anzahl gefangener Heuschrecken / Transekt vor und nach der Mahd 163Abb. 30 Naturverträgliche Mahd von innen nach außen 164Abb. 31 Konstruktion einer Sitzkrücke für Greifvögel 166Abb. 32 Beispiele für Nisthilfen 167Abb. 33 Entwicklung des Grünlandanteils (%) an der LNF von 2003 – 2012 171Abb. 34 Populationsindex verbreiteter europäischer Vogelarten 172Abb. 35 Populationsindex der Schmetterlinge des Grünlands in Europa (Europäischer Grünlandschmetterlingsindikator) 172Abb. 36 Feldvögel der Agrarlandschaft als Indikatoren für die Entwicklung der Biodiversität in Deutschlands Agrarlandschaften 173Abb. 37 Teilindikator Agrarland 174Abb. 38 Häufigkeitsverteilung von Pflanzenschutzmitteln in oberflächennahen Grundwassermessstellen 175Abb. 39 Belastungstrends verschiedener Umwelt- und Naturschutzgüter seit 1985 176

10. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

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10. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abb. 40 Ökosystemdienstleistungen der Gegenspieler von Kulturpflanzenschädlingen 178Abb. 41 Ökosystemdienstleistungen verschiedener bodenbewohnender Organismen 179Abb. 42 Insekten als Ökosystemdienstleister bei der Blütenbestäubung 180Abb. 43 Lebensraumansprüche als Grundbedingung für das Vorkommen von Wildbienen 181Abb. 44 Auswirkungen der Bestäubung durch Bienen und Wind sowie von Selbstbestäubung auf die Entwicklung von Erdbeeren 181

Tab. 1 Prämissen für empfehlenswerte Maßnahmen zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz 6Tab. 2 Flächenpräferenzen für biodiversitätsfördernde Maßnahmen 8Tab. 3 Beispiele für empfehlenswerte („dunkelgrüne“) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 10Tab. 4 Ermittlung von Handlungsansätzen für Maßnahmen zur Förderung von Biodiversität und Gewässerschutz 12Tab. 5 Fragebogen: Status-Quo-Abfrage Biodiversität & Gewässerschutz nach Erstgespräch 13Tab. 6 Vorgaben für ökologische Vorrangflächen 23Tab. 7 Abzüge zur Vermeidung der Doppelförderung bei Kombination von öVF und AUM 31Tab. 8 Verbleibender Förderbetrag für Agrarumweltmaßnahmen bei Kombination von öVF und AUM in den einzelnen Bundesländern 32Tab. 9 Abgrenzung von Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz 33Tab. 10 Übersicht der anrechenbaren Fördermaßnahmen und der Fördersätze in Niedersachsen 65Tab. 11 Wirkstoffrestmengen in Spritzbrühresten 103Tab. 12 Lage und Zweck verschiedener Puffer zur Vermeidung von Abschwemmungen 116Tab. 13 Agrarumweltmaßnahmen der Bundesländer zu Gewässer- und/oder Erosionsschutzstreifen bzw. als Alternativvariante Agrarumweltmaßnahme „Blühstreifen 118Tab. 14 Beispiele für mögliche Änderungen der Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln bei Tankmischungen für Rapsblütenbehandlung 120Tab. 15 Positiveffekte von Zwischenfrüchten und Untersaaten 123Tab. 16 Vorteile von Zwischenfruchtmischungen 123Tab. 17 Anforderungen an den Zwischenfruchtanbau und Untersaaten zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (öVF) 124Tab. 18 Pflanzenbauliche und ökologische Ziele im Zwischenfruchtanbau und in Frage kommende Kulturarten 125Tab. 19 Zwischenfruchtmischung für Rapsfruchtfolgen bzw. kombinierte, weit gestellte Raps- / Rübenfruchtfolgen 127Tab. 20 Nematodenreduzierende Senfkombinationen ohne Ölrettich für Mais- / Zuckerrübenfruchtfolgen 127Tab. 21 Nematodenreduzierende Ölrettich- / Senfkombinationen für Zuckerrübenfruchtfolgen 128Tab. 22 Aussaat von Untersaaten: Arten, Saatmenge und Ausbringungstechnik 131Tab. 23 Saatmenge und Aussaatarten für Untersaaten in Mais in Abhängigkeit vom Aussaattermin 132Tab. 24 Gegenüberstellung der Vorgaben für den Zwischenfruchtanbau als Greening- und Agrarumweltmaßnahme in Baden-Württemberg 135Tab. 25 Gegenüberstellung der Vorgaben für den Zwischenfruchtanbau als Greening- und Agrarumweltmaßnahme in Niedersachsen 136Tab. 26 Anforderungen an den Leguminosenanbau zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (öVF) 137Tab. 27 Anbauhinweise Futterleguminosen (Rotklee & Luzerne) 140Tab. 28 Was spricht für die Anlage eines Blühstreifens, was für eine Blühfäche? 143Tab. 29 Merkmale einer guten Blühfläche / eines guten Blühstreifens 144Tab. 30 Förderung von Blühstreifen und -flächen in den einzelnen Bundesländern im Rahmen von Agrarumwelt und Klimamaßnahmen (AUKM) 145Tab. 31 Förderung von Ackerrand- und Schonstreifen in den einzelnen Bundesländern 157Tab. 32 Brutpaardichte der Feldlerche in verschiedenen Winterkulturen mit und ohne Feldlerchenfenster 160Tab. 33 Nistholfenmaße unterschiedlicher Vogelarten 168Tab. 34 Brutplätze von Wildbienen

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10. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Baden-WürttembergÜbersicht Agrarumweltmaßnahmen FAKT 37Informationen Agrarumweltmaßnahmen FAKT 38Förderungskombinationen Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

auf derselben Fläche bei FAKT (es sind nur die für Acker relevanten Kombinationsmöglichkeiten dargestellt) 41

BayernÜbersicht Agrarumweltmaßnahmen KULAP 43Informationen Agrarumweltmaßnahmen KULAP 45Förderungskombinationen Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

auf derselben Fläche im KULAP (es sind nur die für Acker relevanten Kombinationsmöglichkeiten dargestellt) 49

Berlin / BrandenburgÜbersicht Agrarumweltmaßnahmen KULAP 51Informationen Agrarumweltmaßnahmen KULAP 51

HamburgÜbersicht Agrarumweltmaßnahmen 53Informationen Agrarumweltmaßnahmen 54

HessenÜbersicht Agrarumweltmaßnahmen HALM 56Informationen Agrarumweltmaßnahmen HALM 57Förderungskombinationen Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

auf derselben Fläche bei HALM 59

Mecklenburg-VorpommernÜbersicht Agrarumweltmaßnahmen 60Informationen Agrarumweltmaßnahmen 61

Bremen / NiedersachsenÜbersicht Agrarumweltmaßnahmen 65Informationen Agrarumweltmaßnahmen 66Förderungskombinationen Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

auf derselben Fläche 72

Nordrhein-WestfalenÜbersicht Agrarumweltmaßnahmen 73Informationen Agrarumweltmaßnahmen 74Förderungskombinationen Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

auf derselben Fläche 76

Rheinland-PfalzÜbersicht Agrarumweltmaßnahmen EULLa 77Informationen Agrarumweltmaßnahmen EULLa 78

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10. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

SaarlandÜbersicht Agrarumweltmaßnahmen 81Informationen Agrarumweltmaßnahmen 82

SachsenÜbersicht Agrarumweltmaßnahmen AUNaP 84Informationen Agrarumweltmaßnahmen AUNaP 85Förderungskombinationen Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

auf derselben Fläche im AUNaP 88

Sachsen-AnhaltÜbersicht Agrarumweltmaßnahmen 89Informationen Agrarumweltmaßnahmen 90Förderungskombinationen Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

auf derselben Fläche 92

Schleswig-HolsteinÜbersicht Agrarumweltmaßnahmen sowie Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes 93Informationen Agrarumweltmaßnahmen sowie Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes 94Förderungskombinationen Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

auf derselben Fläche im ELER 96

ThüringenÜbersicht Agrarumweltmaßnahmen KULAP 98Informationen Agrarumweltmaßnahmen KULAP 99Förderungskombinationen Kombinationsmöglichkeiten der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen

auf derselben Fläche bei KULAP 102

Anhang Tab. 1 Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen, die auf ökologischen Vorrangflächen angebaut werden dürfen 186Anhang Tab. 2 Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen (ökologische Vorrangflächen) ausgewiesen werdenn 187Anhang Tab. 3 Anbaurelevante Daten der Zwischenfruchtarten, die für öVF in Frage kommen 190Anhang Tab. 4 Eigenschaften der Greening-relevanten Zwischenfruchtarten (aufgeführt sind nur Arten, zu denen Angaben gemacht werden können) 194Anhang Tab. 5 Phytosanitäre Eigenschaften der Greening-relevanten Zwischenfrucht-Arten 196Anhang Tab. 6 Zwischenfruchtmischungen verschiedener Saatguthersteller (Beispiele) und deren Wirkungen 198Anhang Tab. 7 Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen 204Anhang Tab. 8 Anbauhinweise für Körnerleguminosen (Ackerbohne, Erbse, Lupine und Soja) 205C

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