Bericht des Finanzausschusses über einen An- trag auf...

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5. Sitzunges XXI. Vorarlberger Landtages im Jahre 1974 303 Bericht des Finanzausschusses über einen An- trag auf Festlegung des 1. Nachtragsvoran- schlages 1974 (Beilage 30/1974).

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5. Sitzunges XXI. Vorarlberger Landtages im Jahre 1974 303

Bericht des Finanzausschusses über einen An-trag auf Festlegung des 1. Nachtragsvoran-schlages 1974 (Beilage 30/1974).

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304 5. Sitzunges XXI. Vorarlberger Landtages im Jahre 1974

Der Finanzausschuß hat den Herrn Vizepräsi-denten Mag. Heinzle mit der Berichterstattung beauftragt, und ich erteile ihm dazu das Wort.

Heinzle: Hoher Landtag! Der Finanzausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 12. Juli mit dem 1. Nachtragsvoranschlag 1974 befaßt und er emp-fiehlt dem Hohen Hause die Annahme eines Zusatzantrages und im übrigen die Zustimmung zum Regierungsantrag. Wie aus dem Bericht zur Regierungsvorlage zu entnehmen ist, soll der Überschuß des Jahres 1973 in Höhe von rund 39 790 000 S zusammen mit anderen Mehreinnah-men zur Bedeckung von Ausgaben verwendet werden, deren Notwendigkeit bei Erstellung des Voranschlages 1974 noch nicht zu erkennen war bzw. die damals nicht entsprechend berücksichtigt werden konnten. Außerdem soll die Präambel zum Voranschlag 1974 durch einen neuen Pkt. 7 ergänzt werden.

Im einzelnen handelt es sich um folgende Haushaltsstellen, deren Ansätze neu geschaffen, erhöht oder gekürzt werden sollen. Die Hst. 21-54 „Anschaffung von Lehrmitteln" soll neu geschaf-fen und mit einem Kredit von 318 000 S ausgestat-tet werden. Dieser Kredit wird benötigt für den Neudruck von 30 Stück der Vorarlberger Schul-handkarte und für den Ankauf von Broschüren für Handarbeit und Werken. Diese Lehr- und Lern-mittel sollen dann kostendeckend an interessierte Personen und Schulen abgegeben werden. Eben-falls neu geschaffen werden soll die Hst. 21-57 „Betriebsaufwand der Landes-Sonderschule für sprachgestörte Kinder in Feldkirch". In den letzten zehn Jahren wurde dieser Betriebsaufwand freiwillig vom Verein Sprachheilheim Carina getra-gen und wir sind diesem Verein dafür zu Dank verpflichtet. Der Verein ist im Jahre 1974, insbesondere auch wegen der bevorstehenden Errichtung eines Heimneubaues, nicht mehr in der Lage, diesen Betriebsaufwand für die Landes-Son-derschule zu tragen, so daß die Mittel in Höhe von 155 000 S aus dem Landesbudget bereitgestellt werden müssen. Es soll also die genannte neue Haushaltsstelle mit einem Kredit von 155 000 S ausgestattet werden. Die bestehende Hst. 271-53 „Projektionsmittel" soll um 100 000 S von 260 000 auf 360 000 S aufgestockt werden, weil die Landesbildstelle mit den bereitgestellten Mit-teln heuer nicht das Auslangen findet. Es wird insbesondere verwiesen auf Kostensteigerungen beim Kopieren von Unterrichtsfilmen und auf erhöhte Kosten bei der Anschaffung von Informa-tionsmaterial und Projektionsmitteln.

Auf dem Gebiet der Landesstraßen sollen drei Haushaltsstellen beachtlich aufgestockt werden. Es geht darum, daß die dringendsten Vorhaben, für die die Projektierung und die Bauvorbereitungen

bereits abgeschlossen sind und die im Voranschlag 1974 vorgeseheri sind, noch ausgeschrieben werden können. Der zusätzliche Bedarf von Mitteln be-trägt mindestens 20 Mio. S. Daher soll der Kredit der Hst. 661-52, d.i. die „Staubfreimachung der Landesstraßen", um 6 Mio. S, jener der Hst. 661-53, d.i. „Umbau und Ausbau der Landes-straßen", um 11 Mio. S und jener der Hst. 641-54, d.s. die „Brückenbauten bei Landesstraßen", um 3 Mio. S aufgestockt werden. Hiezu möchte ich gleich jetzt schon erwähnen, daß die Aufstockung der Hst. 661-53 letzten Endes auf Grund eines Antrages des Finanzausschusses nicht um 11. Mio. S erfolgen soll, sondern nur um 10 800 000 S, weil von hier 200 000 S benötigt werden zur Deckung des Zusatzantrages des Finanzausschusses. Ich komme dann noch darauf zu sprechen. Die Hst. 734-52 Beiträge zur Berg-landbewirtschaftung" muß um 18.5 Mio. S aufge-stockt werden, und zwar auf Grund des gestern beschlossenen Landwirtschaftsförderungsgesetzes. Die sogenannten Flächenprämien machen voraus-sichtlich diesen Betrag von 18.5 Mio. S aus, und sie sollen ja auch heuer noch zur Ausschüttung gebracht werden. Wie Sie wissen, haben die Gemeinden davon 40% dem Land zurückzuerstat-ten. Allerdings werden dann wiederum 50% der Gemeindebeträge mindestens aus Bedarfszuwei-sungsmitteln ersetzt. Es soll also folgendes vorge-nommen werden: Der Kredit der Hst. 734-52 soll um die genannten 18,5 Mio. S aufgestockt werden, und es muß eine neue Einnahmen-Haushaltsstelle geschaffen werden mit der Bezeichnung 734-78 „ E r s ä t z e der Gemeinden für Flächenprämien nach dem Landwirtschaftsförderungsgesetz", und diese neue Einnahmen-Haushaltsstelle soll mit 7.4 Mio. S dotiert werden. Ich komme zur Hst. 736-55 „Tierzuchtförderung". Diese Haushaltsstelle und ihr Kredit soll um 450 000S aufgestockt werden, weil die Mittel für den Ankauf von Zuchtstieren, also die Förderungsmittel, nicht ausreichen. Außerdem ist ein Abgang von rund 158 000 S vorhanden aus Maßnahmen bei der Zuchtstierhal-tung, der Milchleistungskontrolle und beim Rin-derzuchtprogramm, und auch dieser Abgang soll mit der beantragten Krediterhöhung wieder be-deckt werden. Die Hst. 7381 „Landesforstgärten" muß um 1 100 000 S erhöht werden. Der Umbau des Betriebsgebäudes und die Bodensanierungs-arbeiten im Landesforstgarten Weitried konnten erst im Spätwinter 1973/74 geplant und festgelegt und daher der Kostenvoranschlag erst jetzt erstellt werden. Um nach der für das Frühjahr 1975 vorgesehenen Auflassung der Gärten in Altenstadt und Gisingen bald betriebsbereit zu sein, sind hier folgende Mittel im Nachtragsvoranschlag bereitzu-stellen, und zwar für Schädlingsbekämpfung wenig-stens 100 000 S, für Dünger, Torf und Erde

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300 000 S, für Fahrzeuge und Fräsen 40 000 S, für die Neuanschaffung von Einrichtungs- und Ge-brauchsgegenständen 260 000 S und für den Um-bau des Wirtschaftsgebäudes wenigstens weitere 400 000 S. Alles zusammen macht dann den Betrag von 1 100 000 S aus. Eine weitere neue Haushaltsstelle soll geschaffen werden mit der Bezeichnung 739-59 ,3eitrag an den Fischerei-verein für das Land Vorarlberg" zur Erweiterung der Fischzuchtanstalt. Der genannte Fischereiver-ein des Landes beabsichtigt die Verlegung der Brütungsanlage von Fußach nach Hard und gleich-zeitig muß hier eine Erweiterung und Modernisie-rung durchgeführt werden. Der Verein rechnet für diese Anlage mit einem Kostenaufwand von rund 1 600 000 S und ersucht das Land um die Gewäh-rung eines entsprechenden Beitrages. Es ist nun beabsichtigt, diesem Ersuchen mit einem Förde-rungsbeitrag von 300 000 S im Jahre 1974 gerecht zu werden und dann einem weiteren Beitrag im Folgejahr 1975. Es soll also die genannte neue Haushaltsstelle mit einem Kredit von 300 000 S dotiert werden. Die nächste Haushaltsstelle ist die Nr. 739-63 „Viehabsatzförderung". Die Situation beim Viehabsatz in unserem Lande hat sich neuerlich verschlechtert. Die Fachleute rechnen daher für den Herbst mit einem Angebot von 4500 bis 5000 Stück Rindern. Die Landwirtschaftskam-mer hat die Möglichkeit einer Schlachtungsaktion geprüft, die einen Förderungsaufwand von 2 Mio. S zur Folge hätte. Es ist hier also eine längere Begründung im Regierungsantrag. Kurz gefaßt geht es jedoch darum, daß sich für die Förderung des Viehabsatzes im 2. Halbjahr 1974 ein zusätzlicher Bedarf von 5 Mio. S ergibt, der sich durch Uberhänge aus dem Jahre 1973 noch auf 5,2 Mio. S erhöht. Im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Mittel ist beabsichtigt, den Kredit der Hst. 739-63 um wenigstens 3 Mio. S zu erhöhen. Die Hst. 742-54 ,3eitrag an die Land-wirtschaftliche Haushaltungsschule Gauenstein in Schruns für Lernbeihilfen" soll mit einer Kredit-aufstockung von 30 0Ö0S versehen werden. Die Schule soll Sportgeräte dafür bekommen, die ihr zugesagt worden sind. Die 30 000 S sind also zweckgewidmet. Eine neue Haushaltsstelle ist dann die Nr. 76-53 Beiträge zur Errichtung von Tele-fonanschlüssen im ländlichen Raum". Die Kosten für Telefone im ländlichen Raum sind überdurch-schnittlich hoch. Es sind hier Anschlußgebühren bis zu 50 000 S zu bezahlen. Die Wichtigkeit des Telefons im ländlichen Raum ist allgemein be-kannt, für die überbetriebliche Zusammenarbeit, für Zuerwerbsmöglichkeiten, Zimmervermietung an Urlaubsgäste, in Katastrophenfällen, für viele Dienstleistungen, die ärztliche Versorgung usw. Es ist daher gerechtfertigt, daß diese hohen Anschluß-gebühren auch durch Beiträge des Landes ein

wenig gemildert werden. So ist beabsichtigt, für diesen Zweck unter der neu zu schaffenden Haushaltsstelle einen Kredit von 500 000 S bereit-zustellen.

Das nächste wäre die Einnahmen-Hst. 911-831 ,»Einnahmen aus Beteiligungen". Hier geht es um folgendes: Für die Sicherstellung der Stromversor-gung im Zeitraum 1974 bis 1982 sind umfang-reiche Investitionsaufwendungen erforderlich. Die Vorarlberger Kraftwerke AG. rechnen einschließ-lich der Schuldentilgung mit einem Finanzbedarf von rund 7 Mrd. S,. Zur Finanzierung dieses Auf-wandes wird die Inanspruchnahme hoher Fremd-mittel erforderlich sein. Aus diesem Grunde sollte die an sich kleine Selbstfinanzierungsquote nicht durch Ausschüttung einer Dividende noch mehr verringert werden. Es ist also beabsichtigt, aus dem genannten Grunde für das Jahr 1974 und die Folgejahre auf die Ausschüttung eines Gewinnan-teiles zu verzichten. Der Ansatz der Einnahmen-Hst. „Einnahmen aus Beteiligungen" soll daher um die auf die Aktien des Landes entfallende Dividen-de von 2 737 000 S gekürzt werden. Das nächste ist der Landesbeitrag zu den besonderen Bedarfs-zuweisungen an die Gemeinden, die Hst. 96-781. Das Land hat den Gemeinden in den Jahren 1969 bis einschließlich 1973 zur Deckung des durch die Bedarfszuweisungsmittel aus den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben nicht gedeckten Bedarfes Beiträge von zusammen 75 450 000 S und Vorschüsse von zusammen 63 421 182 71 S gewährt, die heute noch aushaf-ten. In Anbetracht der finanziellen Situation der Gemeinden ist beabsichtigt, ihnen die Rückzahlung der gesamten Vorschußbeträge zu erlassen. Es wäre daher der Kredit der Ausgaben-Hst. 96-781 um 63 421 000 S auf 80 421 000 S und der Ansatz der Einnahmen-Hst. B 91-78 „Rückersätze von Vorschüssen zu Bedarfszuweisungen an die Ge-meinden" von 0 auf 63 421 000 S zu erhöhen. Darüber hinaus soll durch eine entsprechende Ergänzung der Präambel zum Landesvoranschlag 1974 die Möglichkeit geschaffen werden, daß die Landesregierung auch die im Jahre 1974 zu gewährenden diesbezüglichen Vorschüsse an die Gemeinden nachlassen kann. All die genannten vorangefuhrten Aufwendungen können neben den mit der Ausgaben-Hst. 734-52 „Beiträge zur Berglandbewirtschaftung" korrespondierenden Einnahme von 7,4 Mio. S und der Einnahme bei der Hst. B 91-78 „Rückersätze von Vorschüssen zu Bedarfszuweisungen an die Gemeinden" von 63 421 000 S durch den Gebarungsüberschuß des Vorjahres in Höhe von 39 790 000 S bedeckt werden. Soweit der Bericht zur Regierungsvorlage.

Im Rahmen der Behandlung des Regierungsan-trages im Finanzausschuß wurde ein Antrag der FPÖ-Fraktion zum Beschluß erhoben. Dieser An-

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trag lautet, daß in der lit. b des Regierungsantrages einzufügen wäre: „Hst. 461-51 Beiträge für Kin-derferienheime' Erhöhung von 250 000 S um 200 000 S auf 450 000 S. Die Bedeckung soll erfolgen wie folgt: In der lit. b hat es bei der Hst. 661-53 „Um- und Ausbau von Landesstras-sen", wie bereits erwähnt, zu lauten: Erhöhung von 132 050 000 S um 10 800 000 S auf 142 850 000 S'. Diese zusätzlichen Mittel in Höhe von 200 000 S für Kinderferienheime sind gedacht als Beitrag an den Verein Jugend- und Ferienheim Tobelhaus in Feldkirch4, der derzeit mit einem Aufwand von 2 Mio. S in Raggal ein Ferienheim mit 54 Betten und Restaurationsbetrieb errichtet und bereits im Herbst 1972 um einen Beitrag an das Land herangetreten ist. Namens des Ausschus-ses ersuche ich das Hohe Haus, diesem Änderungs-antrag und im übrigen der Regierungsvorlage die Zustimmung zu geben."

Präsident: Ich danke dem Herrn Berichterstat-ter. Wir haben bisher immer den Nachtragsvoran-schlag ohne Abführung einer Generaldebatte, d.h. unter einem behandelt. Ich möchte es auch heuer so halten. Es haben sich nun zum Wort gemeldet die Herren Abg. Dr. Sutterlüty, Mag. Neururer, Lanik, Eß. (Zwischenruf: Zuerst der Kollege Lanik!) Zuerst der Kollege Lanik, bitte schön! Also Dr. Sutterlüty, Lanik, Eß und dann hat sich gemeldet der Herr Abg. Lingg, Dipl.-Vw. Gasser, Moosbrugger. Da muß ich das Mittagessen hinaus-schieben; Battlogg und dann war Neururer. Dr. Sutterlüty hat das Wort.

Dr. Sutteiiüty: Geschätzte Dame, meine Her-ren! Im Verlauf der nun zu Ende gehenden Landtagsperiode hat der Landtag verschiedene Exkursionen durchgeführt. Diese Exkursionen ha-ben uns praktisch in alle Landesteile gefuhrt, insbesondere auch in den ländlichen Raum, Herr Kollege Eß, und in die Bergregionen. Und bei diesen Exkursionen haben wir die Möglichkeit gehabt, mit Bürgermeistern, Gemeindemandataren Kontakt aufzunehmen. Dabei ist immer wieder ein Hauptanliegen an uns herangetragen worden, nämlich der weitere Ausbau und die weitere Verbesserung unserer Landesstraßen. Und wir haben gespürt, daß dabei die Gemeindemandatare uns ein echtes Anliegen vorgetragen haben, und Gott sei Dank haben diese Anliegen bei allen Fraktionen großes Verständnis gefunden, vor allem aber auch großes Verständnis bei den zuständigen Regierungsreferenten, beim Herrn Landesstatthal-ter Martin Müller und beim Landesrat Dr. Rudolf Mandl, dem Finanzreferenten. Ich glaube, ohne dieses große Verständnis wäre es nämlich nicht möglich gewesen, daß innerhalb allein der letzten drei Jahre die bauwirksamen Mittel des Landes-

straßenbaues um 300% erhöht worden sind, also innerhalb von drei Jahren Erhöhung der bauwirk-samen Mittel um ca. 300%, und das, glaube ich, darf sich wirklich sehen lassen. Auch im Budget 1974 sind für den Landesstraßenbau ganz beacht-liche Mittel bereitgestellt worden. Es war damit möglich, viele wichtige Baulose in das Budget aufzunehmen, womit begonnene Baulose fortge-führt werden sollten und auch eine Anzahl neuer Baulose ins Programm aufzunehmen beabsichtigt war. Nun leider hat sich herausgestellt, daß es mit den vorhandenen Budgetbeträgen nur möglich ist, bereits im letzten Jahr begonnene Baulose heuer fortzuführen, daß es aber nicht möglich ist, neue Baulose auf Grund der Budgetsummen zu begin-nen, und das, glaube ich, ist wirklich sehr bedauerlich. Der Grund liegt eben darin, daß seither wieder ganz beachtliche Baukostensteige-rungen eingetreten sind. Und wenn diese neuen Baulose nicht begonnen werden könnten, würde sich das natürlich für die betreffenden Landesteile sicherlich nachteilig auf die Verkehrsverhältnisse auswirken. Deswegen sind eben im Nachtragsvor-anschlag beachtliche Mittel für den Beginn neuer Baulose aufgenommen worden. Es können damit zweierlei Typen von Baulosen in Angriff genom-men werden: einmal eine größere Anzahl von Staubfreimachungen und zum zweiten eine Anzahl von Baulosen, die typisch dazu geeignet sind, die Struktur in Berggemeinden, im ländlichen Raum zu verbessern. Ich bin deshalb überzeugt, daß mit diesem Nachtragsvoranschlag das Geld sehr gut angelegt ist, und daß diese zusätzliche Budget-summe sich sehr zum Wohle der Bevölkerung unseres Landes auswirken wird.

Präsident: Jetzt ist der Herr Abg. Lanik zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

Lanik: Hohes Haus! Schon wie der Herr Berichterstatter eingangs erwähnte, ist mit dem Gebarungsüberschuß von rund 39 790 000 S aus dem Jahr 1973 und den Mehreinnahmen von über 60 Mio. S möglich, rund 100 Mio. S zu verteilen, so heißt es im Bericht. Bei der Budgeterstellung 1974 waren diese Einnahmen noch nicht ersicht-lich. Es heißt auch, daher konnten die einzelnen Haushaltsstellen nicht höher präliminiert werden und in weiterer Folge, es war noch nicht erkenn-bar, daß neue Haushaltsstellen zu schaffen sind.

Wenn es nicht im besonderen lebenswichtige Förderungsmaßnahmen für die heimische Land-wirtschaft wären und hier im besonderen für die Bergbauern, wäre man fast versucht zu sagen oder besser zu fragen, sind nicht auch kleine Wahl-zuckerln im 1. Nachtragsvoranschlag eingebaut? Der Gedanke drängt sich auf, weil man im Herbst 1973 bei Erstellung des Budgets 1974 noch nicht

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die Notwendigkeit der spezifischen Förderung der heimischen Landwirtschaft, der Bergbauern er-kannt hat.

Sie werden, geschätzte Dame und Herren der Volkspartei, glauben, ich will Sie provozieren, weit gefehlt. Man hätte schon längst etwas tun müssen, (Zwischenruf) man hätte schon längst etwas tun sollen.

Man könnte eher sagen, die Vertreter der Landwirtschaft haben bei der Budgeterstellung 1974 einiges versäumt. (Zwischenruf Ludescher: Verschlafen!) Nein, so grob bin ich nicht, Kollege Ludescher, ich rede nicht vom verschlafen, nur versäumt. Aber Fortuna schüttet im 1. Nachtrags-voranschlag ihr Horn reichlich für den landwirt-schaftlichen Bereich aus, sie gleicht damit das Versäumte aus der Budgeterstellung für 1974 aus.

Am Verteilungssegen des 1. Nachtragsvoran-schlages partizipieren im besonderen die Gemein-den. Dies ist erfreulich, sie brauchen die Mittel. Interessant wäre es zu erfahren, welche Gemeinden im besonderen Vorschüsse zu Bedarfszuweisungen erhielten, besonders der Höhe nach, die ihnen jetzt erlassen werden.

Erfreulich ist aber auch, daß durch den 1. Nachtragsvoranschlag, wie mein Freund Sutterlüty, wenn ich mich so bezeichnen darf, gesagt hat, der Straßenbaureferent mehr Mittel zur Verfügung bekommt, um das Landesstraßennetz weiter auszu-bauen und zu verbessern. (Zwischenrufe: Partei-freund!) Parteifreund kann ich nicht sagen.

Die dritte große Gruppe, die im besonderen am 1. Nachtragsvoranschlag partizipiert, ist die Land-wirtschaft. Bei der Debatte im Finanzausschuß um die Hst. 739-63 „Viehabsatzförderung" kam es zu heftigen Auseinandersetzungen und wir Soziali-sten, die Sozialistische Fraktion, wie könnte es anders sein, waren es wieder, die als „landwirt-schaftsfeindlich" bezeichnet wurden, weil wir es gewagt haben zu fragen, wie es weitergehen soll.

Soll es so weitergehen, daß mit Steuermitteln die von allen Staatsbürgern aufgebracht werden ein Export nach Italien finanziert wird, wertvolles Zucht- und Nutzvieh nach Italien so billig expor-tiert werden muß, daß es dort nicht zur Zucht verwendet wird, sondern in den italienischen Suppentopf wandert?

Wir haben es aber auch gewagt, wir Sozialisten, im Finanzausschuß zu fragen, warum, so wie es in der Erklärung steht, das Fleisch von Zucht- und Nutzvieh minderer Qualität nicht dem heimischen Verbraucher zur Verfügung gestellt wird, wobei es nicht geheißen hat, daß die Landwirtschaft nicht trotzdem ihre Förderungsmittel für dieses Vieh bekommt. Aber es lag nicht drinnen, man muß exportieren mit allen möglichen Stützungen. (Zwischenruf Mandl: Schlachungsaktion!) Ja, steht aber nur im Zweifelsfall drin, an sonst exportieren

wir's lieber billiger und geben 2 Mio. S dazu aus, Herr Landesrat! So steht es nämlich in der Erklärung.

Es ist bekannt, sehr geschätzte Dame und Herren, daß wir ins Land selbst aus anderen Bundesländern, aber auch aus dem Ausland Fleischvieh einführen müssen.

Die Sozialisten wissen es, meine Herren der Landwirtschaft, daß Exportmärkte für den Zucht-und Nutzviehabsatz erhalten bleiben müssen. Das wissen wir.

Es müßte aber die Landwirtschaftskammer mit ihren Vertretern mehr tun. Die Landwirtschafts-kammer versucht nur immer wiederum das eine zu tun, ihre eigene Berufsgruppe krank zu jammern, aber es nicht so zu machen, wie es auch im Ausschuß genannt wurde, Marktforschung zu betreiben, eine Vermarktungsorganisation aufzu-bauen oder zu finden, wie sie woanders schon vorhanden ist, und anderes mehr.

Es kann der Landwirtschaft, und das will ich hier nochmals deponieren, vorgeschlagen werden was immer, es wird selten getan.

Es heißt aber nur immer, und es ist immer das gleiche, wir Sozialisten, die Sozialistische Fraktion ist landwirtschaftsfeindlich. So war es auch in der Finanzausschußsitzung.

Ich darf hier abschließend noch einmal namens der Sozialistischen Fraktion sagen, daß wir nie, nie gegen die Landwirtschaft waren und im spezifi-schen schon gar nicht gegen die Bergbauern in dieser Legislaturperiode. Wir haben nur immer, und hier brauchen wir keinen Gesinnungswandel, Herr Kollege Ludescher, durchzuführen, wie Sie es gestern genannt haben.

Wir haben nur immer wieder eines verlangt, daß die Funktionäre der Landwirtschaft planvoll und zielstrebig sich für die Landwirtschaft und für die Bergbauern einsetzen sollen und nicht immer versuchen wollen, das eigene Verschulden auf andere umzuwälzen, und im spezifischen natürlich auf die Sozialisten.

Hohes Haus! Ein Nachtragsvoranschlag mit rund über 100 Mio. S wird verabschiedet, erfreu-lich.

Bedauerlich ist dabei, daß die Sozialistische Fraktion im Finanzausschuß einen Antrag stellte, mehr Mittel für die Restaurierung des Martinstur-mes in Bregenz bereitzustellen, das wurde mehr-heitlich durch die Volkspartei abgelehnt. Dieser Antrag wird noch im einzelnen von unserer Fraktion eingebracht.

Abschließend darf ich namens der Sozialisti-schen Landtagsfraktion erklären, daß wir dem 1. Nachtragsvoranschlag die Zustimmung geben.

Präsident: Jetzt ist der Herr Abg. Eß zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

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Eß: Hoher Landtag! Ich darf nur kurz zu zwei Dingen Stellung nehmen, einmal zu den 200 000 S, die der Ausschuß für den Verein „Jugend- und Ferienheim Tobelhaus", dh . für den Bau des neuen Heimes aufgenommen hat in den Voranschlag. Ich darf kurz darauf hinweisen, daß es sich hier um einen Verein handelt, der schon im Jahre 1911 gegründet worden ist. Das erste Kindererholungsheim konnte in St .Gerold betrie-ben werden. Vom Jahre 1920 bis 1923 betreute der Verein das Kindererholungsheim der Stadt Feldkirch und dann ab 1924 das eigene Heim im Saminatal. Erst 1963 war es dann möglich, den Verein zu reaktivieren, der dann in der Folge in Raggal ein Bauernhaus renoviert und als Ferien-heim für Kinder eingerichtet hat, und er hat dann im Jahre 1967 mit dem Neubau des Heimes begonnen. Insgesamt sind die Kosten auf 4 Mio. S veranschlagt, wobei aber 2 Mio. S Eigenleistungen erbracht werden. Es sind in späterer Sicht nicht nur ein Kindererholungsheim, sondern auch Win-terturnusse für Kinder zum Erlernen des Schifah-rens und in der Zwischenzeit auch eine Aktion für Ferien für Mütter mit kleinen Kindern usw. vorgesehen. Man sieht also, es wird hier eine echt soziale Einrichtung gefördert und es ist erfreulich, daß diese Mittel gewährt wurden.

Hoher Landtag! Zum zweiten wurde von unserer Seite bei der Ausschußberatung zur Spra-che gebracht, allenfalls Mittel für eine Aktion im Fremdenverkehr vorzusehen. Sie wissen alle, daß die Situation bei einer Reihe von Fremdenver-kehrsbetrieben, neuer Fremdenverkehrsbetriebe, durch die Entwicklung der letzten Zeit und durch eine Reihe von Umständen schwierig geworden ist, daß Belastungen eingetreten sind, die allenfalls auch gut geführte Betriebe in Schwierigkeiten bringen können. Wir denken hier besonders an die Zinsenerhöhung für bereits gewährte Darlehen.

Wir wissen, daß im Fremdenverkehr an und für sich ein Rückschlag eingetreten ist, jedenfalls bis heute. Es wurde aber unser ursprünglich vorgesehe-ner Antrag, hiefür vorerst 5 Mio. S einzusetzen, dann nach den Beratungen nicht eingebracht, weü doch zugesichert worden ist, daß seitens der Regierung und seitens der zuständigen Stellen diese Situation aufmerksam verfolgt werde und daß man allenfalls dann im 2. Nachtragsvoran-schlag Mittel vorsehen könnte. Ich möchte beto-nen, daß wir absolut nicht der Auffassung sind, daß man nun in jedem Falle nach Subventionen schreien soll, sondern daß nur eine besondere Situation eine Hilfe des Landes rechtfertigen würde. Ich möchte auch betonen, daß wir Freiheit-lichen nicht der Auffassung sind, daß man kranke Betriebe allenfalls, die vielleicht unter nicht sehr günstigen Umständen erstellt wurden, hier stützen soll. Es wird sich, wenn es so weitergeht, eine

natürliche Auslese nicht vermeiden lassen. Wir sind aber der Auffassung, daß dort wo gesunde Betriebe durch unverschuldete Umstände in Schwierigkei-ten kommen, das Land bei echten Krisenfällen helfen sollte. Die Tatsache, daß hier Hilfe zuge-sichert worden ist, wenn es notwendig sein sollte, und daß hier Mittel allenfalls im 2. Nachtragsvor-anschlag vorgesehen werden, hat dazu geführt, daß wir für diesen Voranschlag kernen Antrag gebracht haben.

Präsident: Jetzt ist der Herr Abg. Lingg zum Wort gemeldet.

Lingg: Hoher Landtag! Schon bei den Beratun-gen des Rechenschaftsberichtes 1973 habe ich auf Grund der damaligen Prognosen für die jetzt stattfindende Sommersaison 1974 an den Landtag die Bitte gerichtet, die Zinsenzuschüsse bzw. die Hst. „Fremdenverkehrsförderung" im nächsten Budget 1975 entsprechend anzuheben. Die Pro-gnosen bzw. die Befürchtungen, daß die heurige Sommersaison einen Rückschlag erleben wird, haben sich leider eingestellt.

Eine erste Erhebung in unserem Lande zeigt, daß in vielen Betrieben insbesondere in den großen Betrieben ein merklicher Rückgang an Nächtigung-en aufzuzeigen ist. Auch das ä-la-carte Geschäft und das Ausflugsgeschäft ist wesentlich zurückge-gangen.

Die größten Sorgen haben die Betriebe, die in den letzten Jahren groß investiert haben und auf Grund der heutigen Situation die berechtigte Befürchtung haben, im Herbst ihren Verpflichtun-gen seitens der Banken nicht nachkommen kön-nen.

Auch im ÖVP-Klub ist über die heutige Situa-tion beraten worden und, wie dankenswerterweise auch der Sprecher der Freiheitlichen Fraktion gesagt hat, die Zusage gemacht worden, bei Vorliegen eines schlechten Ergebnisses nach Sai-sonschluß im 2. Nachtragsvoranschlag zu helfen.

Ich möchte der Freiheitlichen Fraktion danken, daß sie auch hier initiativ geworden ist und mit uns dann hilft, wenn Not am Manne ist.

Präsident: Jetzt ist der Herr Landesrat Dipl.-Vw. Gasser zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

Dipl.-Vw. Gasser: Hoher Landtag! Erfreulicher-weise wird für den Betriebsaufwand der Landes-Sonderschule für sprachgestörte Kinder in Feld-kirch nun noch ein Beitrag gewährt werden können. Ich darf aber das zum Anlaß nehmen darauf hinzuweisen, daß es besonders schwierig ist, bei Sozialaktionen hier koordinierte Maßnahmen einzuleiten. Ich darf erinnern, daß die Sozialisti-

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5. Sitzunges XXI. Vorarlberger Landtages im Jahre 1974 309

sehe Fraktion einen selbständigen Antrag einge-bracht hat auf Gewährung von Schulfahrtbeihilfen an Besucher der Beschützenden Werkstätten der Lebenshilfe, unterzeichnet von den Abg. Neururer, Winder, Stecher und Mayer. Der Vorarlberger

«Landtag hat einen Beschluß gefaßt, einen einstim-migen Beschluß, in dem die Regierung aufgefor-dert wird, Maßnahmen einzuleiten bei der österrei-chischen Bundesregierung und bei den drei Natio-nalratsklubs, eine Änderung des Familienlastenaus-gleichsgesetzes in dem Sinne einmal zu beantragen, daß auch die Besucher von Beschützenden Werk-stätten der Lebenshilfe oder der Caritas in den Genuß von Schülerfreifahrten bzw. Schulfahrtbei-hilfen gelangen könnten. Ich war selbst bei den zuständigen Stellen in Wien. Ich habe mich, nachdem es auch um Kindergärten gegangen ist, dort intensivst eingesetzt, und ich war geradezu entsetzt, als ich gehört habe, daß die sozialistis-chen Vertreter im Nationalrat dagegen gestimmt haben. Also ich finde das einfach eine Unverfro-renheit und eine Desavouierung dieses Hohen Hauses, daß man hier einen Antrag einbringt, der Regierungsvertreter Landesrat Winder selbst hier gesprochen hat und sich eingesetzt hat, dann nichts unternommen wird, sondern daß man das einfach ich weiß nicht aus welchen Gründen, aus der Optik heraus oder aus welchen Gründen überhaupt nichts unternimmt, um diese Anliegen zu unterstützen. Ich möchte betonen, daß der Herr Nationalratsabgeordnete Stohs in Begleitung von den übrigen Abgeordneten und auch des Abg. Melter von der Freiheitlichen Partei sich sehr dafür eingesetzt hat. Aber die Abg. Treichl und Heinz es abgelehnt haben, hier der einmütigen Empfehlung des Vorarlberger Landtages beizustimmen. Ich finde das einfach unerhört, daß man selbst hier uns den Auftrag gibt als Regierung vom Landtag, zu intervenieren, alles zu unternehmen und nachher wird von den eigenen Landsleuten von derselben Fraktion, die Antragsteller war, hier nicht zuge-stimmt. Ich meine, da finde ich einfach, auch Herr Abg. Stecher, da finde ich einfach keine Worte dafür. Und ich glaube, da sollte man schon hier eine Koordinierung herbeiführen und auch errei-chen, daß man eine gemeinsame Sprache spricht.

Präsident: Jetzt ist der Herr Abg. Moosbrugger zum Wort gemeldet.

Moosbrugger: Hoher Landtag! Nach den positi-ven Ausführungen aller Sprecher zu den gestern behandelten Landwirtschaftsgesetzen und der ge-zeigten offenen Hand des Landtages fällt es mir heute leicht, zur Hst. 739-63 das Wort zu nehmen. Eine treffende Definition des gestrigen Klimas war in der Zeitung zu lesen, nämlich die, daß es sich gezeigt hat, daß wir Bauern hier im Hause lauter

Freunde haben. Wenn der Herr Kollege Lanik vorhin betont hat, daß auch die Sozialisten landwirtschaftsfreundlich sind, dann nehmen wir das gerne zur Kenntnis. Aber in diesem Falle muß ich Euch als „Spätberufene" bezeichnen. Wenn wir jetzt über die Tierabsatzprobleme reden, so brau-chen wir gerade in der heurigen Situation diese Freunde mehr denn je. Die Exportaussichten sind völlig unklar, und wenn man die Lage im gesamten europäischen Raum und die Berichte darüber verfolgt, so weiß man, daß die Verhältnisse katastrophal werden können im heurigen Herbst, auf den Viehabsatz bezogen.

Die Gründe sind international. Italien hat jeden Import weitgehend blockiert. Die Schwierigkeiten auf dem Absatzsektor sind in allen EWG-Ländem gravierend. Alle unsere traditionellen Abnehmer-länder sind gezwungen, die Importe drastisch zu drosseln. Wir aber in Vorarlberg müssen unbedingt 5000 Stück Vieh exportieren.

Der Herr Kollege Lanik hat vorhin betont, daß man auch Fleisch aus dem Ausland einführen müsse. Das hätte man leider besser nicht tun sollen und auch nicht müssen. Ich habe letztes Jahr hier betont, daß man bis zum September des Jahres 1973 67 000 to Rindfleisch, Verarbeitungsfleisch, nach Österreich eingeführt hat. Neben der Bundes-förderung ist die tatkräftige Hilfe des Landes dringend notwendig. Im vorliegenden Nachtrags-voranschlag sind zu der im Haushalt 1974 geneh-migten Million weitere 3 Mio. S vorgesehen. Den Verantwortlichen stünden daher insgesamt 4 Mio. S zur Verfugung. Es ist aber angesichts der zu erwartenden Marktlage sehr fraglich, ob diese Gelder ausreichen werden, besonders wenn man berücksichtigt, daß im 1. Halbjahr 1974 schon 1,3 Mio. S verbraucht wurden. Man wird die Gelder möglichst effekt- und maßvoll verwenden und die Bergbauern auch in dieser Lage und in diesem Problem besonders berücksichtigen. Sollte aber auf Grund der herrschenden Vermarktungs-schwierigkeiten der Viehabsatz nicht im notwendi-gen Ausmaß funktionieren und die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, so hoffen wir, in der neuen Regierung und im neuen Landtag genauso gute Freunde zu haben. Wir erwarten, daß dann genauso viel Verständnis vorherrscht im Hohen Hause wie jetzt, und im 2. Nachtragsvoran-schlag zusätzliche Mittel, die notwendig sind, gegeben werden. Ich darf abschließend als Bauer von hier aus einmal im Namen des ganzen Berufsstandes der Regierung, dem Landtag, der Presse, dem Rundfunk sowie der gesamten Bevöl-kerung für das jetzt gezeigte Verständnis und die Hilfe, die unserem Berufsstand in dieser schwieri-gen Zeit immer wieder zukommen, einmal herzlich danken. Und wir versichern gerne, unter diesen Umständen arbeiten wir gerne weiter für dieses

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unser aller Vorarlberg.

Präsident: Jetzt ist der Herr Abg. Mag. Neururer zum Wort gemeldet.

Neururer: Hoher Landtag! Ich finde es etwas paradox, wenn Kollege Gasser hier erklärt, er finde keine Worte, und andererseits schreit er dauernd herum. Tatsache ist, daß der Bund doppelte Kinderbeihilfen für behinderte Kinder gibt. Der Bund gewährt für behinderte Kinder auch höhere Steuerabsetzbeträge. Und schließlich darf ich da-rauf hinweisen, daß der Bund immerhin im 73iger-Jahr für die Reha-Werkstätte der Lebens-hilfe in Batschuns 3 Mio. S gewährt hat und voraussichtlich heuer nochmals 3 Mio. S gewähren wird. Wir Sozialisten sind optimistisch, daß wir den Finanzminister dahin bringen werden, auch diesen behinderten Kinder noch ihre Schulfahrt-beihilfen oder Schülerfreifahrten zu genehmigen.

Kollege Gasser, ich an Ihrer Stelle würde mich lieber um Schloß Hofen kümmern, daß da einmal andere Zustände einkehren und auch darum, und das ist ein ernstes Problem, daß jene Gemeinden, die vielleicht nicht das Glück haben, heuer oder nächstes Jahr eine geprüfte Kindergärtnerin zu bekommen, den 45%igen Landeszuschuß erhalten. Denn für manche Gemeinde ist es eine Kata-strophe, wenn eine geprüfte Kindergärtnerin aus-springt und sie findet keine geprüfte mehr. Dann kann sie praktisch den Kindergarten zusperren, weil der 45%ige Zuschuß des Landes nicht mehr gewährt wird.

Ich darf aber nun zu etwas anderem kommen. Zum Nachtragsvoranschlag, der hier zur Sprache kommt, möchte ich einen Antrag der Sozialisti-schen Landtagsfraktion auf Erhöhung der Budget-Hst. 354-51, d.i. die Denkmalpflege, einbringen. Diese Haushaltsstelle soll von derzeit 1,3 Mio. S um 240 000 S auf 1 540 000 S erhöht werden. Der Mehrbetrag soll zur Sanierung des Bregenzer Stadtwahrzeichens, des Martinsturmes, dienen. Die Gesamtkosten der Renovierung des Martinsturmes werden sich auf rund 2 Mio. S belaufen, wovon heuer noch eine Million Schilling verbaut werden soll. Die Frau Bundesminister für Wissenschaft und Forschung hat einen Beitrag des Bundes in Höhe von 300 000 S genehmigt, allerdings damit den Wunsch verbunden, daß auch das Land Vorarlberg einen entsprechenden Beitrag geben möge. Die Stadt Bregenz hat am 25. Jänner 1974 ein diesbe-zügliches Ansuchen an das Amt der Vorarlberger Landesregierung gerichtet. Mit Schreiben vom 2. Juli 1974 hat das Amt der Vorarlberger Landes-regierung dann der Landeshauptstadt Bregenz mitgeteilt, daß es ihr einen Zuschuß von 60 000 S gewähre.

Wir hätten nun die Bitte, daß das Land

Vorarlberg den gleichen Beitrag wie der Bund, nämlich 300 000 S, zur Verfügung stellt, und gestatten uns daher, einen diesbezüglichen Antrag auf Erhöhung der Hst. 354-51 „Denkmalpflege" um 240 000 S einzubringen. Ich bitte Sie, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.

Präsident: Jetzt ist der Herr Abg. Battlogg zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

Battlogg: Hohes Haus! Über Initiative des ÖVP-Landtagsklubs hat der Herr Finanzreferent Dr. Mandl erstmals im 1. Nachtragsvoranschlag 1974 Mittel für die Unterstützung aller im ländli-chen Raum wohnenden Personen, die den An-schluß an das öffentliche Telefonnetz beabsichti-gen, aufgenommen.

Nach unseren Vorstellungen sollen möglichst einfache Richtlinien für die Gewährung der Bei-träge durch die Vorarlberger Landesregierung erlassen werden. Wir stellen uns vor, daß solche Beiträge nach dem Einkommen gestaffelt sind, und daß diese zwischen 20 bis 40% des den Selbstbe-halt von 5000 S übersteigenden Betrages der Anschlußkosten betragen sollen. Mit der Förde-rung soll rückwirkend ab 1. Juli 1974 begonnen werden.

Die österreichische Volkspartei findet es unver-ständlich, daß bei der ständig erhobenen Forde-rung nach Chancengleichheit, der Landbewohner bedeutend höhere Telefonanschlußgebühren zu bezahlen hat, als der Städter. Wir fordern daher vom Bund, daß wie in Deutschland und in der Schweiz die Bewohner im ländlichen Raum ihren Telefonanschluß zu den gleichen Bedingungen erhalten wie die Bewohner des städtischen Berei-ches. Solange dieser Forderung nicht entsprochen ist, wird die Österreichische Volkspartei des Landes für die Beihilfengewährung aus Landes-mitteln für die Anschlußkosten eintreten, um wenigstens eine teilweise Entlastung zu erreichen.

Durch das neue Fernmeldegebührengesetz des Bundes erfolgt eine beachtliche Anhebung der Fernsprechgrundgebühren. Dies bedeutet vor allem für die Fernsprechteilnehmer der Landgebiete eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung. Überwiegend werden diese das Dreifache der bisherigen Grund-gebühr zu bezahlen haben. Für die Landgebiete mit dünner Besiedelung ist das Telefon aber von lebenswichtiger Bedeutung.

Für die österreichische Volkspartei bedeutet die Schaffung dieser neuen Haushaltsstelle einen Schritt nach vorwärts im Bemühen, die Lebens-bedingungen der Landbevölkerung zu verbessern.

In der Regierungsvorlage über den 1. Nachtrags-voranschlag 1974 ist unter lit. c vorgesehen, daß die Hst. 911-831 „Einnahmen aus Beteiligungen" von 4 109 000 S um 2 737 000 S auf 1 372 000 S

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gekürzt wird. Nach dem Bericht der Regierungsvor-lage soll damit im Hinblick auf die zur Sicherstel-lung der Stromversorgung erforderlichen umfang-reichen Investitionsaufwendungen der Vorarlber-ger Kraftwerke in den kommenden Jahren auf die Ausschüttung der auf die Aktien des Landes entfallenden Dividenden verzichtet werden.

Dies veranlaßt mich zur Frage, wie es mit einer anderen Beteiligung des Landes steht, nämlich mit dem Schicksal der Beteiligung des Landes an der österreichischen Rundfunk Ges.m.b.H. Es ist Ihnen bekannt, daß die österreichischen Bundes-länder einer Anregung von Bundeskanzler Dr. Kreisky folgend sich im Jahre 1972 grundsätz-lich damit einverstanden erklärt haben, eine Erhöhung des Stammkapitals des ORF aus Landes-mitteln in der Weise vorzunehmen, daß der Aufteilungsschlüssel zwischen Bund und Länder mit 51:49% festgelegt wird. Der Vorarlberger Landtag hat dann auch am 12. Dezember 1972 folgenden Beschluß gefaßt: „Dem Beschluß der Vorarlberger Landesregierung vom 7. November 1972, wonach das Land Vorarlberg unter der Voraussetzung, daß auch die übrigen Länder ihre Anteile entsprechend erhöhen, sich an der vorge-sehenen Stammkapitalerhöhung der österreichi-schen Rundfunk Ges.m.b.H. Wien von 115 Mio. S auf 230 Mio. S mit einem gemäß der Volkszahl 1971 anfallenden Aufstockungsanteil von 4 063 137 S beteiligt, so daß ein neuer Anteil am Stammkapital danach 4 102 988 S und die Anteile aller Länder gesamthaft 112 700 000 S, d.s. 49%, betragen werden, wird gemäß Art. 39 der Landes-verfassung zugestimmt." Nun hat bekanntlich der Nationalrat, d.h. die sozialistische Mehrheit, (Zwischenruf Graf: Der Nationalrat!) ja bitte, gegen die Stimmen der ÖVP und FPÖ vor kurzem ein Gesetz beschlossen, das u.a. die Umwandlung des ORF in eine Anstalt des öffentlichen Rechts vorsieht.

Ich stelle nun die Frage, ob es richtig ist, daß durch das Inkrafttreten dieses Gesetzes die Gesell-schaftsanteile des Landes ohne Entschädigung untergehen. Wenn dies zutrifft, wird damit auf kaltem Weg eine Enteignung des Landes vollzogen, gegen die man in diesem Hause schärfstens protestieren soll. Zudem ergibt sich die Frage, ob eine derartig entschädigungslose Enteignung nicht verfassungswidrig ist.

Schwerer als die finanziellen Verluste wiegt aber der damit verbundene Schlag gegen den Föderalismus, der gerade vom Vorarlberger Land-tag seit eh und je nachdrücklich vertreten und hochgehalten wurde. (Zwischenruf Graf: Nur nicht gegen die Gemeinden!) Die Vorgangsweise der sozialistischen Mehrheit im Nationalrat bedeutet nicht nur eine grobe Mißachtung der Länder, sondern spricht auch den seinerzeitigen Erklärun-

gen des Herrn Bundeskanzler Dr. Kreisky Hohn. Der Herr Bundeskanzler selbst hat durch diesen Handstreich gegen Länder, ob von gewissen Kräf-ten in der SPÖ unter Druck gesetzt oder nicht, eine Kehrtwendung um 180 Grad gemacht und ist damit einmal mehr unglaubwürdig geworden. Ich möchte also der Vorarlberger Landesregierung dringend empfehlen, zu prüfen, was gegen diese finanzielle Schädigung und einschneidende Ver-letzung der Rechte und Interessen unseres Landes unternommen werden kann.

Präsident: Jetzt ist der Herr Landesrat Dr. Mandl zum Wort gemeldet.

Dr. Mandl: Hoher Landtag! Der Herr Abg. Lanik hat darauf verwiesen, daß glücklicherweise 107,8 Mio. S in diesem Nachtragsvoranschlag zu verteilen wären. Nur um Irrtümer zu vermeiden darf ich darauf hinweisen, daß dieses Volumen nur auf Grund der Beachtung des Grundsatzes der Bruttobudgetierung entstanden ist, weil wir auf Einnahmen- und Ausgabenseite rund 63 Mio. S hinsichtlich der Bedarfszuweisungsvorschüsse an die Gemeinden stehen haben. Das ist keine echte Mehreinnahme oder Mehrausgabe, das hebt sich gegenseitig auf, muß aber budgetiert werden. Weiters haben wir noch die 7,4 Mio. S, die einem 40%igen Anteil der Gemeinden an der Flächenprä-mie entsprechen, budgetiert, die gleichzeitig wie-der in der Ausgabe, zusammen sind das 18,5 Mio. S, aufscheinen. Wenn Sie diese beiden rein budgettechnisch notwendigen Aufblähungen ab-ziehen, entspricht der Nettonachtragsvoranschlags-rahmen genau dem im letzten Jahr erwirtschafte-ten Überschuß von 39,79 Mio. S; mehr ist das nicht.

Wir haben zur Bedeckung dieses Nachtragsvor-anschlages weder erhöhte Darlehensaufnahmen noch Einnahmenserhöhungen notwendig und ver-halten uns damit, so glaube ich, stabilitätsgerecht.

Ihre Frage, Herr Abgeordneter, war, welche Gemeinden diese Vorschüsse von 63 Mio. S in den vergangenen vier Jahren erhalten haben. Diese Frage ist nicht zu beantworten, weil diese Vor-schüsse, so wie der jährliche Beitrag, also der verlorene Zuschuß des Landes zu den besonderen Bedarfszuweisungen, - insgesamt waren das seit 1. Jänner 1970 bis zum vergangenen Jahr über 150 Mio. S, - zusammen mit den 13,5%, die als Bedarfszuweisungsmittel von den Ertragsanteilen der Gemeinden einbehalten werden, zur Verteilung gelangt sind und damit in diesen etlichen hundert Millionen Schilling enthalten sind, die die Gemein-den an Bedarfszuweisungsmitteln, vermehrt um die Zuschüsse und Vorschüsse des Landes, insbeson-dere für Schulbauten, Krankenhausbauten, Ge-meindehausbauten erhalten haben.

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Ich darf beiden Herren Abgeordneten, Herrn Abg. Lanik und Herrn Abg. Neururer, zur Frage der Erhöhung der Denkmalpflegemittel für den Bregenzer Martinsturm eine Antwort geben. Es hat der Herr Bürgermeister Dipl.-Ing. Mayer im Zuge der Beratung des Nachtragsvoranschlages im Finanzausschuß diesen Antrag gestellt und damit begründet, daß er schon vor dem Budget 1974 einen solchen Antrag an die Landesregierung gerichtet hätte. Eine Überprüfung hat erstens ergeben, daß diese Behauptung unrichtig ist: Der Antrag der Stadtgemeinde Bregenz ist am 25. Jänner, also um ca. 1 1/2 Monate verspätet, bei der Landesregierung eingelangt. Wir haben heuer im Frühjahr die Denkmalpflegemittel des Landes verteilt, und zwar einen Gesamtbetrag von 1 020 000 S für zahlreiche Vorhaben zahlreicher Gemeinden. Prüft man die Aufschlüsselung im Zahlungsauftrag, so kann man feststellen, daß die Landeshauptstadt Bregenz als l.Rate fiir den Martinsturm 60 000 S erhalten hat, darüber hinaus aber fiir die Gesamtrenovierung der Heilig-Kreuz-Kirche 120 000 S als Rate für heuer und (Zwi-schenruf Dr. Reichart: Das ist Bludenz! In Bregenz gibt es keine Hl.-Kreuz-Kirche.) Es heißt da: Evangelische Pfarrgemeinde A. und H. B., Bregenz, Kosmus-Jenny-Straße, Gesamtrenovierung der Heilig-Kreuz-Kirche, bitte, vielleicht ist die Kirche falsch bezeichnet, - jedenfalls 120 000 S, und schließlich für die Innenrenovierung der Pfarr-kirche St .Gallus ebenfalls 120 000 S! Wenn man sich nicht an Bezeichnungen stößt, sondern auf den wesentlichen Inhalt dieser Ausführungen geht, geht daraus hervor, daß von den 1 020 000 S 300 000 S, also ungefähr 30%, heuer an die Stadtgemeinde Bregenz gehen. Ich glaube, daß damit den Bedürfnissen der Landeshauptstadt fürs erste wohl hinreichend Rechnung getragen ist. Bei allen größeren Vorhaben, und nicht nur beim Martinsturm, erfolgt die Denkmalpflegeförderung des Landes dergestalt, daß in mehreren Raten, je nach Größe und Bedeutung des Restaurierungsvor-habens, Beiträge gegeben werden. Wenn der Herr Bürgermeister Mayer und die Herren Abg. Lanik und Neururer aber meinen, man müsse nun für Bregenz eine Aufstockung dieser Mittel vornehmen und vielleicht die für heuer präliminierte Kredit-aufnahme des Landes sogar noch erhöhen, um diese Aufstockung bedecken zu können, darf ich schon der Meinung Ausdruck geben, daß, wenn eine Stadt des Landes 30% aller Mittel in einem Jahr erhält, den andere eine „Mayer-Extrawurst" darstellen würde, wenn wir hier zusätzlich noch Mittel geben könnten. (Zwischenruf) Das wär schon Wurstinhalt!

Der Herr Abg. Battlogg hat sich nach dem Schicksal der Beteiligung des Landes am ORF erkundigt. Wir haben bereits in der Landesregie-

rung die Meinung vertreten, daß diese Frage neben der grundsätzlichen Frage der Verfassungsmäßig-keit gleichfalls untersucht werden müsse. Die Landesbeteiligung ist an sich gering. Wir können uns aber, so glaube ich, neben allen anderen Einwänden gegen das Gesetz nicht mit einer Erklärung des Herrn Bundeskanzlers zufrieden geben, daß die Länder im Laufe dieses Jahres darum ansuchen könnten, ihren buchmäßigen Anteil am Stammkapital zurückzuerhalten und daß dann die Rückzahlung im kommenden Jahr erfol-gen würde. Was ich als Finanzreferent dazu zu sagen habe ist, daß jeder in Österreich Enteignete besser gestellt wäre als die Länder, wenn sie das, was sie vor vielen Jahren in guten und größeren Schillingen gezahlt haben, ohne jeden Zins- und Wertzuwachs zurückerhalten würden. Danke schön!

Präsident: Jetzt ist der Herr Abg. Landesrat Dipl.-Vw. Gasser zum Wort gemeldet.

Dipl.-Vw. Gasser: Meine sehr geehrten Herren! Ich darf vorher zu der Unmutsäußerung der Sozialistischen Fraktion mir gegenüber doch das eine bemerken, meine Herren, wenn Sie in Wien interveniert hätten in einer Sache, wo Sie sich auf einen einstimmigen Beischluß des» Vorarlberger Landtages berufen können und dann das aus der Zeitung ihre Haltung erfahren, dann wären Sie wahrscheinlich auch etwas darüber erbost gewesen. Andererseits möchte ich aber auch betonen, daß wir nun einmal festhalten müssen, daß bereits die Vorarlberger Landesregierung jetzt schon 120 Besuchern die Schulfahrtbeihilfen bezahlt und nun alle übrigen, ich werde den diesbezüglichen Antrag stellen, diese Fahrtkosten aus Landesmitteln erhal-ten werden. Es ist einfach auf die Dauer nicht mehr gerechtfertigt, die Kinder der Beschützenden Werkstätte zu diskriminieren gegenüber den übri-gen Schülern.

Präsident: Jetzt ist der Herr Abg. Dr. Purtscher zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

Dr. Purtscher: Geschätzte Dame, verehrte Herren! Als vorhin unser Klubobmann die Frage der Beteiligung am ORF und dessen Schicksal erkundigt hat, hat ein Zwischenruf des Kollegen Graf gelautet, daß das Gesetz eben vom National-rat beschlossen worden ist und daher eigentlich hier nicht zur Beratung stünde. So habe ich jedenfalls glauben müssen annehmen zu können. Nun ist aber das nicht nur vom Nationalrat beschlossen worden, sondern auch vom Bundesrat. Und, meine Dame, meine Herren, Sie wissen, daß die Bundesverfassung zur Wahrung der Länder-rechte die zweite gesetzgebende Körperschaft,

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nämlich den Bundesrat, geschaffen hat, und diese Institution verfassungsrechtlich zur Wahrung der Länderrechte bestellt wurde. Wir müssen uns echt fragen, weshalb der SPÖ-Bundesrat, der die Beteili-gung mitbeschlossen hat, nicht den Mut hatte, die Interessen des Landes bei der Beschlußfassung in der Bundeskammer zu berücksichtigen. Wir müssen uns echt fragen, wo blieb der Protest der SPÖ-Bun-desräte gegen die kalte Enteignung des Landes, gegen die Schwächung des Landesintendanten, gegen die entscheidende Schmälerung der Anteile der Ländervertreter — ich erinnere Generalver-sammlung 9:1, ich erinnere an den Aufsichtsrat, der von 22 Mitgliedern neun hat, das Kuratorium hingegen hat hinkünftig 30 Mitglieder? Wo blieb der Protest gegen diese enorme Brüskierung der Länder, sie zunächst nämlich zu einer Kapitaler-höhung einzuladen, die entsprechenden Beschlüsse auch fassen zu lassen und dann nicht nur die offerierte erhöhte Beteiligung abzulehnen, sondern auch die bereits seit Jahrzehnten bestehende Anteilsquote einfach unter den Tisch zu kehren? Wo bleibt der Protest gegen die Mißachtung auch der Stellungnahme der Vorarlberger Landesregie-rung, die vehement gegen die ORF-Novelle prote-stiert hat? Zu diesen Fragen an den SPÖ-Bundes-rat habe ich aber noch eine Frage auch an die SPÖ-Abgeordneten dieses Hauses, denn im SPÖ-Pressedienst Nr. 37 heißt es - ich darf mit Genehmigung des Präsidenten kurz zitieren -zunächst in der Einleitungsformel die Begrüßung, „daß nunmehr die Unabhängigkeit des ORF verankert wurde", und ich darf nun ein, zwei Sätze zitieren, die sich vor allem mit dem Studio Vorarlberg und damit mit einem ureigensten Landesinteresse befassen. Es heißt hier: „Die nun beschlossene Reform des ORF kommt nach Ansicht des SPÖ-Landesparteivorstandes" — soviel ich weiß, sind die Herren Abgeordneten Mitglieder - „sowohl den Mitarbeitern des Studio Vorarlberg durch die nunmehr gesetzlich verankerte Unab-hängigkeit für programmgestaltende Mitarbeiter und das Statut für Redakteure zugute, als auch den Hörem und Sehern durch die Schaffung einer 35gliedrigen Vertretung und die Einsetzung einer richterlichen Beschwerdekommission." Und es schließt dieser Pressedienst mit dem Satz „Objek-tivität und Meinungsvielfalt werden zur obersten Pflicht des neuen ORF zählen." Diese eine Feststellung ist insofern sehr zu verdanken, daß es sich nämlich um einen neuen ORF handelt. Das ist in dieser Form erstmals so deutlich zum Ausdruck gekommen, denn daß er mit dem bisherigen nichts gemein hat - glaube ich- ist inzwischen der breiten Öffentlichkeit klar geworden. Und ich habe, weü es um Studio Vorarlberg geht, meine Herren von der Sozialistischen Fraktion, auf Grund dieser Aussendungen einige ganz konkrete

Fragen, die ich Sie bitten möchte ganz konkret zu beantworten.

1. Hatten die programmgestaltenden Mitarbei-ter bisher keine oder nur eine beschränkte Unab-hängigkeit? Von wem waren sie abhängig? Wer gab Weisungen? (Zwischenruf Graf: Der Bacher!) Welche Sendungen wurden beeinflußt?

2. Inwiefern war das bisherige ORF-Redakteur-statut ungenügend? Welche Verbesserungen erwar-ten Sie sich aus dem neuen ORF-Redakteurstatut?

3. Wieviele Mitglieder entsendet Vorarlberg in den 35köpfigen Seher- und Hörerbeirat?

4. Nachdem in der Aussage „Objektivität und Meinungsvielfalt werden zur obersten Pflicht des neuen ORF zählen" das Futurum angewandt wurde, frage ich Sie, war bisher die Objektivität und Meinungsvielfalt nicht die oberste Pflicht und die Haltung des ORF?

Nachdem Sie diesem Forum angehören, glaube ich ist es angebracht, auch von Ihnen eine konkrete Beantwortung zu erwarten, denn eine Nichtbeantwortung würde einem Eingeständnis gleichkommen, den wohl brutalsten länderfeind-lichen Akt durch eine falsche Behauptung — einfach, nämlich, die Reform käme den Mitarbei-tern des Studio Vorarlberg zugute und den Hörern und Sehern, zu kaschieren. Und schließlich (Zwi-schenrufe) wir sprechen über die Beteiligung am ORF und man hat vorher über x andere Kapitel genauso gesprochen, Herr Kollege Lanik! Nicht die Lautstärke ist entscheidend für die Gewichtigkeit der Argumente, Herr Kollege Graf! Ich habe also auch noch eine Frage: an die SPÖ-Nationalräte dieses Landes; nämlich, wie konnten Sie die Volksabstimmung ablehnen, obwohl Sie wußten, daß Vorarlberg bei der damaligen Volksbefragung einen überproportionalen Anteil hatte, bei 3,6% der Bevölkerung nämlich über 5% an diesen 832 000 Unterschriften. Und ich habe schließlich auch noch eme Frage an den Herrn Landesrat Winder. Herr Landesrat, die Landesregierung hat einen Protest gegen die ORF-Novelle beschlossen. Und in diesem Pressedienst wird nun dieses Gesetz, das zuvor von der ÖVP-Landesregierung entschie-den abgelehnt wurde, hier nun begrüßt. Herr Landesrat, ich möchte Sie bitten, um glaubwürdig zu bleiben, sich vom einen oder anderen zu distanzieren. Beides vereint sich nicht. Und schließlich, meine Dame, meine Herren, haben jene 43 000 Vorarlberger, die über die Initiative der „Vorarlberger Nachrichten" in diesem Land das Volksbegehren unterschrieben haben, aber auch jene Vorarlberger, die sich vielleicht zunächst der Aktion nicht angeschlossen hatten, inzwischen aber zur Überzeugung kamen, daß sich beim ORF unter Bacher sehr viel reformiert und verbessert hat, diese haben ein Recht, eine Antwort von den SPÖ-Funktionären dieses Landes zu verlangen, was

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sie bewogen hat, dieses Unrecht an den Bundeslän-dern, dieses Unrecht am ORF zu unterstützen, und wie im Falle auch der Landtagsabgeordneten diesen Tiefschlag gegen Föderalismus auch noch zu begrüßen. Muß man nicht vielmehr sich sagen, daß die SPÖ-Funktionäre Befehlsempfänger der Löwel-straße sind und nicht eingenständig denkende Vorarlberger Abgeordnete. (Zwischenruf Stecher: Herr Dr.Purtscher, Ihnen sind wir nicht Rechen-schaft schuldig, bloß der Bevölkerung!) Der Bevöl-kerung, Herr Bürgermeister, Sie haben in diesem Hause der Beteiligung am ORF zugestimmt. Und wir haben auch ein Recht darauf, Ihren Gesin-nungswandel in dieser Frage zu erfahren, denn die damalige Beschlußfassung war ausdrücklich erfolgt unter der Auflage (Zwischenrufe) die Beschlußfas-sung an der Kapitalerhöhung, meine Herren, ist damals ausdrücklich beschlossen worden unter der Auflage, daß die ORF-Novelle keine Änderung gegenüber den Länderrechten bringt. Und ich hatte bereits bei der letzten Diskussion darauf verwiesen. Jedenfalls erinnert diese Angelegenheit an diese vor 20 Jahren erfolgte Abschaltung des Radio Vorarlberg, als damals der Verkehrsminister das verlangt hat und eine willfährige Rundfunkführung dem nachgab. Jedenfalls müssen wir, gerade weil Studio Vorarlberg in dieser Presseaussendung zitiert ist, sagen und vor allem anerkennen, daß unter Generalintendant Bacher aus dem Radio Vorarlberg von früher mit dem Studio Vorarlberg eine Institution wurde, die nicht nur technisch sich hervorragend weiterentwickelt hat, die nicht nur über ein schönes neues Haus verfügt, sondern vor allem, und ich glaube das ist entscheidend, eine unvergleichliche Nieveaubesserung gebracht hat und auf Grund auch ihrer Position heute einen ungeheuren Einflußbereich weit über die Landes-grenze hinaus hat in den alemanischen Raum. Und ich glaube es ist, wie schon Klubobmann (Zwi-schenruf Lanik: Herr Dr. Purtscher, auch mit Steuergeldern sozialistischer Wähler wurden diese Einrichtungen geschaffen, nicht nur mit Ihren) aber auch mit Kapital des Landes, das nun in einem (Zwischenruf Lanik: Auch wieder mit Steuergeldern aller! - Glocke des Präsidenten). Aber, Herr Kollege Lanik, wir sitzen hier als Landtagsabgeordnete, die das Recht dieses Landes wahrzunehmen haben. Ich darf abschließen mit dem Appell an die Regierung, daß sie alle legistischen Möglichkeiten auszuschöpfen versucht, um eine Anfechtung dieses Gesetzes beim Verfas-sungsgerichtshof herbeizufuhren, denn es stehen mit diesem Gesetz zwei ganz wichtige Wesensele-mente der Demokratie in Gefahr, d.i. der Födera-lismus, das ist schon mehrfach betont worden, der trotz der Beschlußfassung des Forderungsprogram-mes der Bundesländer einen Tiefschlag sonder-gleichen bekommen hat, aber auch als zweites

Wesenselement die Freiheit der Massenmedien. Ich betone ausdrücklich den Plural, denn wir wissen, daß mit diesem ersten und entscheidendsten Mas-senmedium auch andere gefährdet sind. Daß die Freiheit der Massenmedien kein leeres Schlagwort ist, schreibt Zöller in seinem Buch „Massenmedien, die geheimen Verführer": Die Freiheit, die ein Staat seinen Massenmedien zugesteht, ist ein Abbild der Freiheit, die der Staat seinem Staats-volk einräumt.

Präsident: Jetzt ist der Herr Landesrat Winder zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

Winder: Hohes Haus! Es war vorherzusehen, daß die österreichische Volkspartei die Gelegen-heit nicht vorübergehen lassen würde, um aus der heutigen Sitzung noch einmal politisches Theater zu machen. Sie haben das (Zwischenrufe) das können wir leider wirklich nur als politisches Theater bezeichnen. (Zwischenruf Waibel) Sie, Herr Kollege Waibel, der Sie nun so laut sind, Sie haben, ausgerechnet Sie, der Sie von der Meinungs-freiheit heute so laut reden, haben von diesem Pult vor mehreren Monaten noch, vor mehreren Mona-ten noch eine Intervention Ihres Landeshaupt-mannes beim ORF verlangt. Herr Kollege Waibel, Sie haben damit das eklatanteste Beispiel Ihrer Interventionspolitik beim ORF geliefert. Ich strei-te Ihnen das nicht ab, das dürfen Sie machen. Aber dann gehen Sie bitte nicht hier heraus und spielen Sie sich dann hoch zum Hüter der Meinungsfreiheit in diesem Lande. Der Herr Kollege Purtscher, der es so laut macht hier, hat in seiner eigenen Heimatgemeinde Thüringen des öfteren gezeigt — ich erinnere nur an die Schulleiterbesetzung der Hauptschule —, was er unter Meinungsfreiheit versteht. Dort ist ein Schuldirektor jahrelang nicht bestellt worden, weil er sich erlaubt hat, von der ÖVP abzuspringen und eine eigene Fraktion zu bilden. Herr Kollege Purtscher, ich bitte Sie, in Zukunft, bei der Landtagswahl wird es ja Gelegen-heit dazu genug geben, sehr vorsichtig zu sein, denn bei alledem, was Sie hier sagen, wird man Sie an Ihrem eigenen Taten messen.

Und so bitte ich Sie, auch einmal uns eine Antwort zu geben, ob Sie überhaupt zu jenen 43 000 Vorarlbergern gehörten, die das Volksbe-gehren unterschrieben haben. Ich sehe Sie nicken, dann darf ich Ihnen sagen, auch ich habe es unterschrieben. Und auch ich kämpfe genauso wie Sie hier vor mir für die Meinungsfreiheit und für Toleranz beim ORF. Wir haben es unterschrieben. Die ÖVP hat daraus ein Gesetz gemacht, das nur in einigen Teilen noch mit diesem Volksbegehren gemeinsam war. Das wissen Sie ja auch. Wir haben uns dann gemeinsam bemüht, zwei Abgeordnete der ÖVP, zwei Abgeordnete der SPÖ und zwei der

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FPÖ und der Generalintendant dazu, aufbauend auf den Erfahrungen dieses Volksbegehrens und auf den Erfahrungen mit dem Rundfunkgesetz, das die FPÖ seinerzeit als eine ganz schlechte Ersatz-lösung bezeichnet hat, ein neues ORF-Gesetz zu schaffen. In 184 von 190 Punkten bestand Übereinstimmung zwischen den drei Fraktionen. Und es ist heute kein Geheimnis mehr, daß die FPÖ in letzter Minute abgesprungen ist, um, wie der FPÖ-Obmann sagte, dem Bundeskanzler end-lich wieder einmal die Zähne zu zeigen. Die ÖVP. konnte daraufhin nicht anders, wie sie erklärte, und ist dem ebenfalls beigetreten, ist ebenfalls abgesprungen.

Sie machen heute aus einer großteils akkordier-ten Lösung einen Wahlschlager," meine Herren! Da wünsche ich Ihnen viel Glück im tferbst dazu. Nur vergessen Sie nicht, bei allen Punkten, die Sie heute bekämpfeil, dazu zu sagen,- daß sie mögli-cherweise" von Ihnen selbst kommen. So geht es Ihnen dann zum Beispiel auch noch mit der neuen Rechtsform, denn die Umwandlung des ORF von einer Ges.m.b.H. J n eine Anstalt öffentlichen Rechte? war ja kein Wunsch der SPÖ, das wissen wir heute. Es war der Wunsch des Generalinten-danten im besondern, den die FPÖ dann tatsäch-lich auch zu einem ihrer harten Kerne gemacht hat. Wir haben dem als Kompromiß zugestimmt. Wir haben eine andere Lösung ursprünglich vertre-ten, wie Sie ja wissen. Wir haben dem zugestimmt, wel wir insbesondere den Argumenten des General-intendanten Glauben schenkten, daß das die einer öffentlichen Anstalt, Monopolanstalt sagte er dazu, adäquateste Form ist. Der Bund hat dem zugestimmt und bringt seine 99,3% Gesellschafts-anteile entschädigungslos in die neue Gesellschaft ein. Meine Herren, wenn Sie so interessiert sind am ORF, warum bringen Sie nicht die 0,000, ich weiß nicht wieviel Hundertstel oder Tausendstel Prozent das Land Vorarlberg Anteil daran hat, auch in die neue Gesellschaft ein? Wenn das tatsächlich so ein Wunsch von Ihnen ist, dann sollen die Bundeslän-der ihre 0,7% doch in die neue Gesellschaft einführen. Ich halte es für eine sehr gute Lösung (Zwischenruf Battlogg: Das war ein Angebot des Bundeskanzlers!) Das weiß ich, aber davon ist ja heute nicht mehr die Rede, sondern Sie sagen, die Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechtes ist eine kalte Enteignung, wenn ich richtig zuge-hört habe. Mit der Zeit geht einem ja die Vokabel ins Ohr hinein. (Zwischenruf Eß: Sie verwechseln die Dinge, Herr Landesrat! Ja, da traue ich mich aber ohne weiteres mit Ihnen noch eine Diskussion zu führen, ohne weiteres. Beim ORF ganz be-stimmt.

Ich sage also noch einmal, wenn die Länder es ernst meinen mit ihrem föderalistischen Anliegen, dann sollen sie ihre 0,7% Anteil entschädigungslos,

genauso wie es der Bund macht, in die neue Anstalt einbringen. (Zwischenruf Eß: Und nichts mehr zu sagen hat!) Nichts zu sagen, um Gottes willen, Herr Kollege Eß: Sie, der Sie soeben sagen, wie gut Sie informiert sind, Sie müssen doch wissen, daß in der neuen Anstalt genauso wie in der alten ein Vertreter des Landes Vorarlberg sitzt. Ja, da haben Sie doch den Einfluß. Sie haben doch einen Einfluß, der weit höher ist als er ihrem tatsächlichen Gesellschaftsanteil entspricht. Ja, ich möchte sagen, wann je zuvor hat das Land Vorarlberg soviel Einfluß um so wenig Geld besessen? Eine einmalige Gelegenheit, die Sie nach wie vor haben, nach wie vor. Sie sitzen doch mit dem Bundesrat Bürkle im Aufsichtsrat drin. Ich zweifle nicht, daß der Herr Bundesrat mit seiner uns bekannten wortgewandten Art auch die Interessen des Landes sehr nachhaltig vertritt, Zumindestens die der Mehrheitspartei in diesem Hause. Ich weiß'nicht, ob er unsere auch vertreten will.

Ich halte es also für eine sehr schlechte Lösung, wenn man heute hergeht und sagt, wir sind Superföderalisten, wir wollen im ORF mitreden, und verlangt dann seinen minimalsten Gesell-schaftsanteil möglicherweise noch mit Zins und Zinseszins zurück. Das halte ich, wie gesagt, für eine Lösung, die dem Föderalismusanspruch, den Sie so vehement vertreten, nicht standhält. Und was im übrigen Ihre Fragen anlangen, Herr Kollege, so werden wir bei der Landtagswahl noch sicher-lich ausreichend Gelegenheit haben, darauf einzu-gehen. Sie haben ja angekündigt, Sie werden einen Teil Ihrer Wahlauseinandersetzung mit dem ORF bestreiten. Das ist Ihr gutes Recht. Wir scheuen diese Auseinandersetzung überhaupt nicht. Aber ich bedauere nur eine Partei wie die ÖVP in diesem Lande, die ein solches Thema braucht, um sich vor der Bevölkerung dieses Landes zu rechtfertigen.

Präsident: Der Herr Abg. Battlogg ist zum Wort gemeldet.

Battlogg: Herr Landesrat, ich darf nur auf Ihren letzten Satz eingehen und Ihnen sagen, daß die ÖVP dieses Landes sich nicht zu scheuen braucht, mit ihren Leistungen und ihren Arbeiten in den letzten fünf Jahren vor die Bevölkerung des Landes hinzutreten. Wir brauchen den ORF nicht für die Wahlpropaganda. Selbstverständlich wird das Ver-halten der Sozialisten auf Bundesebene nicht unbeeinflußt auf die Landtagswahl dieses Jahres sein.

Präsident: Jetzt ist der Herr Landesrat Dipl.-Vw. Gasser zum Wort gemeldet.

Dipl.-Vw. Gasser: Ich darf nur ganz kurz das

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eine sagen, daß jedenfalls im Hause eine Überprü-fung eingeleitet wurde, wie es sich verfassungs-mäßig verhält, zusätzliche Gutachten werden ein-geholt, verschiedene Rechtsexperten werden be-fragt und auf Grund dessen wird dann die Regierung zu entscheiden haben, ob hier der Verfassungsgerichtshof angerufen wird. Das ist eine vollkommen sachliche und einwandfreie Vor-gangsweise, und ich glaube das sind wir auch schuldig im Interesse der Bevölkerung dieses Landes, daß wir das unbedingt wahrnehmen, um die Interessen dieser Bevölkerung sicherzustellen.

Präsident: Jetzt liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlußwort. Ich komme daher zur Abstimmung über die Anträge. Es liegt ein Antrag der sozialisti-schen Abg. Mayer und Gen., vom Herrn Abg. Mag. Neururer vorgetragen, vor. Er ist bekannt. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer ihm zustimmt, wolle bitte ein Zeichen mit der Hand geben. Danke, er hat nicht die nötige Mehrheit gefunden. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses. Er ist bekannt; er enthält eine Änderung gegenüber der Regierungs-vorlage. Ich lasse über diesen Antrag, der die Änderung enthält, zuerst abstimmen. Wer ihm die Zustimmung gibt, wolle dies durch ein Zeichen mit der Hand bekunden. Danke, ist angenommen. Ich lasse über die Vorlage abstimmen, die zur Diskus-sion steht, es ist 30/1974. Wer der Vorlage zustimmt mit dieser Änderung, wolle mit der Hand ein Zeichen geben. Damit ist dieser Antrag und dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich komme zur Nie-derschrift vom 19. und 20. Juni. Diese Nieder-schrift ist zugegangen, aufgelegen, ein Einspruch ist nicht erfolgt. Ich erkläre sie daher für angenom-men.

Hohes Haus! Mit dieser Sitzung schließen wir das 5. und letzte Geschäftsjahr des XXI. Vorarlber-ger Landtages. Das Haus hat dabei zehn öffentli-che, drei nichtöffentliche und eine Trauersitzung abgehalten, zwei Sitzungen wurden als Verwal-tungsausschuß des Pensionsfonds veranstaltet, es sind also insgesamt somit 16 Haussitzungen gewe-sen. Das erweiterte Präsidium hatte in seiner eigenen Eigenschaft und als Verwaltungsvorstand des Pensionsfonds 16 Sitzungen. Die Ausschüsse haben 28mal getagt. Es ist mir nicht bekannt, in wieviel Sitzungen insgesamt die einzelnen Fraktio-nen sich für die politische Arbeit vorbereitet haben. Bei der Österreichischen Volkspartei weiß ich es, es waren 42 Sitzungen. Zur Information hat der Landtag eine Exkursion im Lande und einen Besuch an der Universität Innsbruck gemacht. Er hat sich dreimal mit den Plänen für das neue Landhausprojekt befaßt und eine Informations-

reise in die Türkei mit einigen Vorarlberger Abgeordneten und anderen Vorarlberger Interes-sierten durchgeführt. Der Landtag hatte einige Male auch Wahlen durchzuführen. Es war die Neubestellung des Statthalters und eines Landes-rates sowie der Ausschußvertretung der FPÖ in verschiedenen Ausschüssen. Wir haben dreimal verstorbener ehemaliger Mitglieder unseres Hauses, des Herrn Kuraten Dr. Feuerstein, des Franz Josef Birnbaumer und des Prof. Dr. Ferdinand Ulmer gedacht. Eine Auslieferung war zu verzeichnen, auffallend wegen ihrer Kuriosität. Es handelt sich um einen Abgeordneten, der sich in Bregenz wegen falschen Parkens anläßlich einer Landtagssitzung einem Verwaltungsverfahren unterwerfen mußte.

Die Aufgaben der Gesetzgebung, die vom Hause erledigt wurden, haben sich auf 15 Gesetze erstreckt. Darunter ist eine Verfassungsbestim-mung gewesen. An selbständigen Anträgen sind in diesem Jahr 12 zu verzeichnen gewesen. Sie betrafen das Landtagswahlgesetz, die Änderung der Landesverfassung, Einführung der Briefwahl, die Änderung des Jugendschutzgesetzes, des Sozialhilfegesetzes. Sie haben sich auch auf Ju-gend- und Erziehungsfragen, auf Maßnahmen zur Behebung des Lehrermangels, auf Fahrtbeihilfen zu Kindergärten und Beschützenden Werkstätten, auf Kinder- und Jugendspielplatzfinanzierung er-streckt, dann auf die Ladenschlußordnung und auf die Wohnbeihilfe für Hausstandsgründungen.

Abgeordnete des Hauses haben gemäß § 56 der Geschäftsordnung 16 Anfragen an die Regierung gestellt. Das erweiterte Präsidium und die Aus-schüsse befaßten sich auch neben diesen genannten Vorlagen mit verschiedensten Fragen. Besonders dürfen dabei die Stabilisierungsfragen und die Energieversorgung bezeichnet werden. Soviel über das vergangene Jahr.

Hohes Haus! Wir beenden aber mit dieser Sitzung auch die Funktionsperiode des XXI. Vorarlberger Landtages. Er ist ja der sechste seit 1945 und ihm gehörten wie Sie wissen 20 Abgeordnete der ÖVP, neun der SPÖ und sieben der FPÖ an. Ein Abgeordneter der SPÖ ist während der Funktionsperiode aus der Fraktion ausgetreten. Nach den Mandatszurücklegungen der Abg. Bllank, Dr. Mandl, Müller und Dr. Ratz, der Abg. Hagspiel, Dr. Peter, Schwarzmann und Von-bank sind deren Ersatzleute nachgerückt.

Die Sitzungen und Veranstaltungen des Land-tages waren sehr zahlreich. Wir' verzeichnen 54 öffentliche, 18 nichtöffentliche und eine Trauer-sitzung und zwei als Verwaltungsausschuß des Pensionsfonds, d.s. 75. Das erweiterte Präsidium tagte 38mal, davon sechsmal als Verwaltungsvor-stand des Pensionsfonds. Die Ausschüsse und die Geschäftsordnungskommission hatten 235 Sitzun-gen. In öffentlicher Sitzung wurden 184 Beilagen

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mit 4300 Seiten beraten. Außerdem haben ent-sprechend Klubberatungen, Sonderausschüsse, Ex-kursionen und andere Informationsveranstaltungen stattgefunden.

Ich darf nun, weil es ja die Hauptaufgabe des Landtages ist, besonders auf die Tätigkeit in der Gesetzgebung zu sprechen kommen. Wir haben 25 neue Gesetze und 16 Novellen beschlossen, wir haben drei Beharrungsbeschlüsse gefaßt. Unter diesen Gesetzen war ein Verfassungsgesetz, das sich mit der Schweizer Grenze befaßte, und die schon erwähnte Verfassungsbestimmung, welche das passive Wahlrecht herabsetzt. Durch diese Gesetze sind weitere Fortschritte im Rahmen der Rechtsbereinigung und in der Verrechtlichung des Förderungswesens erreicht worden. Die Teilnahme der Klubs und einzelner Abgeordneter an der Beratung war sehr stark. Fast bei allen großen Gesetzen mußte die Zusammenfassung der gestell-ten Anträge im Rahmen von Ausschußbeilagen erfolgen.

Der stärkste Block der beschlossenen Gesetze ist ökologischer Natur. Sie sind sicher von großer Zukunftsbedeutung. Sie bezogen sich auf die Ordnung und den Schutz von Leben und Umwelt des Menschen in Vorarlberg. Ich darf aufzählen: das Raumplanungsgesetz, das Baugesetz, das Land-schaftsschutzgesetz, das wir durch einen Wieder-holungsbeschluß zu bekräftigen hatten, das Luft-reinhaltegesetz, das Abfallbeseitigungsgesetz, und wenn ich die Argumente überlege und Pflege aus der gestrigen Beratung übernehme, gehört eigent-lich auch das Jagdgesetz zu den ökologischen Gesetzen.

Soziale Fragen wurden im Sozialhilfegesetz, das ja bekanntermaßen legistisches Neuland betraf, beschlossen; ebenso in der Behindertengesetz-Novelle, in der zweimaligen Behandlung des Landesbedienstetengesetzes und des Gemeinde-bedienstetengesetzes, zu welch letzterem auch eine Arbeitsregelung für den 19. März extra beschlossen wurde, mit dem Landesbeamten-Nebenbezüge-zulagengesetz und dem Gemeindebeamten-Neben-bezügezulagengesetz, die zweimalige Beratung des Landes-Bezügegesetzes und die Verabschiedung des Bürgermeister-Pensionsgesetzes.

Wir haben landwirtschaftliche Fragen und den Grundverkehr beraten im Landwirtschaftsförde-rungsgesetz, in zwei Novellen des Land- und Forstarbeitsgesetzes, im Flurverfassungsgesetz, im Grundverkehrsgesetz, in der Neufassung des Bäuer-lichen Siedlungsfondsgesetzes und in der Landwirt-schaftskammergesetz-Novelle.

Schul- und Kulturangelegenheiten wurden vor allem in dem neuen Kulturförderungsgesetz erle-digt, dann in der Schulerhaltungsgesetz-Novelle, im Landwirtschaftlichen Schulgesetz und in der Pflichtschulzeitgesetz-Novelle. Sie betraf ebenfalls

den 19. März und ist wegen Einspruch des Bundes nicht in Kraft getreten. Gesundheitswesen und Sport wurden durch eine Sportgesetz-Novelle neu erfaßt und geregelt, vor allem auch hinsichtlich der Rechtsbereinigung.

Ein großes Paket umfaßt vor allem das Verwal-tungsorganisations- und Finanzwesen. Ich erinnere an die Zusammensetzung des Wohnbauförderungs-beirates, an das Abgabenverfahrensgesetz — dieses ist mit 131 Paragraphen meines Wissens das längste derzeit bestehende Landesgesetz —, das Verwal-tungsabgabengesetz, das Gesetz über die Vermö-genswerte nach den ehemaligen Landkreisen und über die Rechtsnachfolge nach dem ehemaligen Bezirksfürsorgeverband in Feldkirch, das Grund-steuerbefreiungsgesetz, das wir dreimal behandelt haben, die Spitalbeitragsgesetz-Novelle, die Ge-tränkesteuergesetz-Novelle, die Fremdenverkehrs-gesetz-Novelle und die Kriegsopferabgabegesetz-Novelle.

Das Wahlrecht wurde im Landtagswahlgesetz neu geregelt. An Geschäftsordnungen haben wir eine für den Vorarlberger Landtag und eine für dessen Pensionsfonds beraten und beschlossen. An Satzungen war die Satzung des Pensionsfonds des Landes, Vorarlberger Landtags und die Satzung der Landes-Hypothekanbank zu beschließen.

Neben dieser gesetzgeberischen Tätigkeit kom-men dem Landtag eine Reihe von Einflußmöglich-keiten und Beziehungen zur Verwaltung zu. Diese betreffen vor allem die Aufsichtstätigkeit gemäß Art. 32 der Landesverfassung und ähnlicher in anderen Gesetzen enthaltener Bestimmungen. Der Landtag hat sich mit den Rechenschaftsberichten der Vorarlberger Landesregierung über die Jahre 1969 bis 1973 befaßt. Diese Beratung umfaßte 50 1/2 Stunden. An ihr beteiligten sich 534 Redner. Die Jahresberichte des Landeswohnbau-fonds, des Bäuerlichen Siedlungsfonds, des Kriegs-opferfonds, der Hypothekenbank und der Feuer-versicherung wurden jährlich behandelt. Die Rech-nungshofberichte über die Landesverwaltung, über Vorarlberger Gemeindeangelegenheiten und die Vorarlberger Kraftwerke wurden behandelt.

Eine weitere Einflußmöglichkeit nach Art. 32 ist die Anfrage an die Mitglieder der Landesregie-rung. Nach der alten Geschäftsordnung wurden 16, nach der neuen 26, also insgesamt 42 solche Anfragen gestellt. Eine ebenfalls sehr wichtige Einflußnahme des Landtages auf die Landesverwal-tung kommt durch die Mitwirkung am Landes-haushalt und der Verwaltung des Landesvermögens gemäß Art. 39 der Landesverfassung zum Aus-druck.

Wir haben die Voranschläge 1970 bis 1974 beraten. Sie haben insgesamt mit der durch die Rechnungsabschlüsse sich ergebenden Korrektur einen Umfang von 7 100 000 000 S und die

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Einzelhöhe stieg in dieser Zeit von 800 auf 2200 Mio. S. Der Landtag hat sich mit diesen Fünffünf Vorschlägen in insgesamt 78 1/4 Stunden dauernden öffentlichen Sitzungen beteiligt. Daran waren 618 Redner beteiligt.

Die vom Landtag zum Voranschlag gefaßten Beschlüsse ermöglichten der Vorarlberger Landes-regierung neben Erfüllung der Verwaltungsauf-gaben durch Personal und Einrichtung, neben der gesetzlichen und freien Förderungstätigkeit, allein im Hochbau zB. die Fertigstellung, den Neubau oder die Vorbereitung der Berufsschulen in Dorn-birn, Bludenz und Hohenems, der Landessport-schule, des Landes-Unfallkrankenhauses in Feld-kirch und des Landes-Nervenkrankenhauses in Rankweil-Valduna samt den entsprechenden Perso-nalwohnungen, eines Depots für das Landesmu-seum, einen Erweiterung der Vorarlberger Natur-schau, des Baues der Kraftfahrprüfstelle in Lau-terach, eines neuen Landhauses und der Chemi-schen Versuchsanstalt, eines Landesforstgartens sowie den Ankauf und die künftige Verwaltung von Schloß Hofen. Für die Landesstraßen — Voranschlagsabschnitt 66 — wurden in dieser Zeit 936 Mio. S bewilligt und damit viele Straßenkilo-meter erbaut, verbreitert, verbessert und erhalten, wozu noch die ständig wachsenden Leistungen für landwirtschaftliche Güterwege kommen. Wir haben als Nettoausgabe für die Güterwege in diesen fünf Jahren 71 1/2 Mio. S zu verzeichnen. Für die Förderung der Bautätigkeit unserer Gemeinden sprechen die aufgestockten Bedarfszuweisungen, die besonders den Neubau von Schulen und Spitälern ermöglichten. Ihre Summe ist vorher in der Beratung des Nachtragsvoranschlages genannt worden. Die Beiträge aus dem Landeshaushalt, die den Bau von Wasserversorgungs- und Abwasseran-lagen ermöglichten, hatten den Umfang von 228 Mio. S in den letzten fünf Jahren. Breiteste Streuung erreichten die vom Landtag für die Wohnbauförderung bewilligten Mittel. Es sind das netto nach Abzug der Beiträge aus der Wohnbau-förderung des Bundes und den Rückflüssen insge-samt 197 Mio. S. Bei allem Verständnis für die Initiative, Aufgabe und Dynamik der Verwaltung darf der Landtag bei dieser Gelegenheit feststellen, daß solche Tätigkeit durch seine Beschlüsse begrün-det und gedeckt wird.

Der Finanzausschuß und der Volkswirtschaft-liche Ausschuß hatten sich immer wieder besonde-rer Einzelfragen anzunehmen. Sie beschäftigten sich mit Bundes- und Landesstraßen, Energie-, Wasser- und Abwasserversorgung, mit der Garantie-gemeinschaft der Vorarlberger Wirtschaft, mit bäuerlichen Existenzfragen, der Stabilisierung, dem ORF, dem geplanten Atomkraftwerk in Rüthi, den Landesanstalten, dem Kapital der VOGEWOSI und der VKW, mit Haftungen, Zins-

beihilfen für subsidiäre Einrichtungen. Sie faßten die notwendigen Beschlüsse dazu.

In die Mitwirkung am Voranschlag gehört auch die Beratung der Stellen- bzw. Dienstpostenpläne von 1970 bis 1974 und die Kenntnisnahme der Rechnungsabschlüsse 1969 bis 1973.

Gruppen von Abgeordneten stellten insgesamt 26 selbständige Anträge, die sich auf die Gesetz-gebung des Landes, politische und wirtschaftliche Maßnahmen in Land und Bund, Organisations- und Personalfragen der Landesverwaltung, Polizeian-gelegenheiten, Schulfragen, Wohnbauförderung, Umweltschutz und anderes bezogen.

In eigener Angelegenheit befaßte sich der Landtag wiederholt mit Immunitäts- und Unver-einbarkeitsangelegenheiten, Bezugsfragen sowie mit der Raumvorsorge für seine Einrichtungen in der Gegenwart, d.s. insbesondere die Klubs, und in Zukunft, d.i. das neue Landhaus.

Unerledigt geblieben ist nur ein Antrag, nämlich der Antrag Nr. 3/1969 der Abg. Graf und Gen., enthaltend die Einrichtung einer Baudirektion. Er wurde in der Sitzung des Finanzausschusses und des Volkswirtschaftlichen Ausschusses am 28. Jänner 1970 vertagt, seither nicht mehr behan-delt und verfällt gemäß § 10 Abs. 3 mit Ende der Funktionsperiode. Alle übrigen Anträge wurden erledigt.

Der Landtag hat auch einige Aktivitäten über das Land hinaus gesetzt. Dazu gehört die Reakti-vierung der Landtagspräsidentenkonferenzen und deren regelmäßige Tagung seit dem 7. April 1972 zur Beratung von gemeinsamen Angelegenheiten, die die Stellung des Landtages, die Geschäftsord-nungen, das Forderungsprogramm der Bundeslän-der und die Öffentlichkeitsarbeit betrafen. Es wurde Kontakt mit dem Präsidium des Bundes-rates gehalten und dabei verschiedene Maßnahmen der Zusammenarbeit und gemeinsame Geschäfts-ordnungsangelegenheiten behandelt. Schließlich ist Ihnen der Besuchskontakt mit dem Landtag von Baden-Württemberg bekannt.

Meine sehr verehrte Dame, meine sehr verehrten Herren, Hohes Haus! Nach soviel Aktivitäten danke ich als Präsident den Abgeordneten des Hauses für ihre Mitarbeit, für die Vertretung des Landtages in der Bevölkerung, für ihre Vorberei-tung zu den Beratungen, für das Verständnis der Notwendigkeit gemeinsamer Lösungen und die Bereitschaft zu Kompromissen, für die Einhaltung demokratischer Spielregeln und damit für die Hilfe in der Verhandlungsführung des Hauses. Es ist mir ernst und ehrlich, wenn ich das sage. Dieser Dank gilt im besonderen den Herren Vizepräsidenten, den Klubobmännern und den Ausschußvorsitzen-den. Ich danke der neu installierten Landtagskanz-lei und der in ihr mitarbeitenden Landesbedienste-ten der verschiedenen Verwaltungsabteilungen so-

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wie dem parlamentarischen Dienst in den einzel-nen Landtagsklubs. Wir alle danken dem Herrn Landeshauptmann und der Vorarlberger Landes-regierung für ihre Information, ihre in Regierungs-anträgen zum Ausdruck kommende Initiative und die Erfüllung der vom Landtag beschlossenen Gesetze. Ich weiß, daß die Anpassung an die Wünsche und Termine des Landtages und umge-kehrt nicht immer leicht war und viel Entgegen-kommen benötigte. Ganz besonders dankt der Landtag den Abteilungen Legistik und Finanzen, von denen er die Mehrzahl der Anträge und Informationen für seine Arbeit empfangen hat. Der Dank gilt auch dem Amt der Vorarlberger Landes-regierung mit den Bediensteten aller Abteilungen, Dienststellen und Anstalten des Landes aller Dienstpostengruppen und Einteilungen, auch den Vorarlberger Gemeinden, die ja den größten Teil der Landesgesetze zu vollziehen haben. Wir danken den von uns gewählten Mitgliedern des Bundes-rates für ihre Tätigkeit in der gesetzgebenden Körperschaft. Wir danken den Massenmedien, die über den Landtag, seine Arbeit, besonders über die Sitzungen mit Verständnis hinsichtlich der für sie sehr ungünstigen Arbeits- und Terminsituation berichtet, die Abgeordneten publiziert, interpre-tiert, produziert und kritisiert haben und damit sicher der Öffentlichkeitsarbeit des Hauses gute Dienste leisteten. Wir danken auch allen, die sonst an der Arbeit des Landtages persönliches Interesse durch ihren Sitzungsbesuch bekundet haben, wie die Schulen, einzelne Parteien, Interessengruppen und viele Einzelbürger.

Ich komme zum Abschied. Besonderen Gruß darf ich den Abgeordneten des Landtages und Mitgliedern der Landesregierung entbieten, die nicht mehr für den XXII. Vorarlberger Landtag kandidieren. Es sind neun in diesem Hause. Sie mögen an ihre Tätigkeit im Hause gerne zurück-denken und der Vorarlberger Politik verbunden bleiben. Für uns alle hoffe ich, daß sich das, was wir mit gutem Wollen in diesem XXI. Vorarlberger Landtag geplant, beraten und beschlossen haben, für unser Land mit seinem Volk glücklich und heilsam auswirkt. Allen Abgeordneten und Regie-rungsmitgliedern, besonders denen, die sich wieder für den XXII. Vorarlberger Landtag als Kandidaten zur Verfügung gestellt haben, wünsche ich für die kommenden strengen Wochen viel Kraft, Nerven und Einsicht. Möge das Bewußtsein um das gemeinsam Erreichte immer stärker bleiben als das Beklagen dessen, was wir nicht erreichen konnten, ob es nun Einzel-, Partei- oder gemeinsame Ziele waren. Ihrer weiteren politischen Tätigkeit für das Vorarlberger Volk wünsche ich Gottes Segen und viel Erfolg!

Hohes Haus! Ich bin dem Landtag noch einen kurzen Rechenschaftsbericht über die Geschäfte

des Hauses schuldig, die ich nun in den vergange-nen zehn Jahren führen durfte. Am 29. Oktober 1964 habe ich dem Haus gemäß der Landesverfas-sung und gültigen Geschäftsordnung des Landtages das Gelöbnis geleistet, die Würde und Rechte des Landtages zu wahren, zu sorgen, daß dieser seine Aufgaben erfüllt und seine Verhandlungen ohne unnötigen Aufschub erledigt. Dieses Gelöbnis habe ich am 29. Oktober 1969 wiederholt, wie gesagt, es sind zehn Jahre, daß ich die Ehre hatte, diesem Hause vorzustehen, dem ich nun insgesamt 25 Jahre angehöre.

Die Würde und die Rechte des Landtages zu wahren bin ich mit der Auffassung angetreten, daß der Landtag als Gesetzgeber und Kontrollinstanz ein wesentliches Element der von Vorarlbergs Politikern und Beamten immer energisch vertrete-nen Eigenstaatlichkeit und Selbständigkeit ist, daß dem Landtag somit damals noch keineswegs verbriefte Rechte zukommen und gesichert werden müssen, die vor allem die Selbständigkeit seines Wirkungs- und Verfügungsraumes betrafen. Das konnte gestützt durch Lehre, Rechtssprechung und Beispiele von anderswo bei der Novellierung der Landesverfassung, besonders in den Art. 17 und 39 Abs. 4, nämlich Landtagskanzlei und Gebarung des Landtages, erreicht werden.

Ich bin immer ein Anhänger der Gewaltentren-nung gewesen, weil ich sie in der Verschiedenartig-keit der Aufgabe von Volksvertretung und Regie-rung begründet sehe, und weil ich glaube, daß der von Landtag und Abgeordneten übergebene per-sönliche Auftrag an die Regierung von Vertrauen begleitet sein muß. Dazu gibt es in Art. 32 der Landesverfassung Kontrollmittel und den Einfluß auf Vermögen und Gebarung des Landes in Art. 39 der Landesverfassung, die ebenfalls in deren Novellierung vom Jahre 1969 und in unserer Geschäftsordnung von 1973 eingehend präzisiert wurden.

Als wichtigste Beschlüsse des Hauses zur Siche-rung seines Rechtes und seiner Würde in der Zeit meiner Präsidentschaft sehe ich die neue Ge-schäftsordnung und das Landes-Bezügegesetz an. Beide waren längst überfällig, damit unumgänglich und dringend geworden. Die Geschäftsordnung regelt in sicher sehr überlegter fortschrittlich-demokratischer Art, ich glaube sogar im gesamten am großzügigsten von allen Bundesländern Öster-reichs, die Arbeitsweise und Rechte der Abgeord-neten, besonders ihr Interventionsrecht im Land-tag und die Aufsichtsrechte gegenüber der Regie-rung, dies mit Respekt vor dem Abgeordneten, auf seine Meinung und seinen Volksauftrag. Die Geschäftsordnung stellt aber auch Ansprüche an die Abgeordneten. Ich habe mir seit dem l.Mai 1973 manchmal die Frage gestellt, ob die Abgeord-neten des XXI. Vorarlberger Landtages die ihnen

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gesicherten Rechte wirklich alle haben, nützen und erfüllen wollten. Ohne den Willen der Abgeordne-ten, ihre Rechte zu nützen und zu erfüllen, kann aber der Landtag auch als demokratische Institu-tion sein Recht nicht wahren und seine Aufgaben nicht erfüllen.

Das Bezügegesetz diente in seinem Zweck und in seinen Bestimmungen weiterblickend dem Ziel, dem Landtag für die Zukunft Abgeordnete zu gewinnen und zu erhalten, die aus allen Berufen und Einteilungen kommen, Abgeordnete, die un-abhängig handeln und entscheiden können, was dem Vorarlberger Volk nützen soll. Die Aufgaben des Landes wachsen, wie ich nachweisen werde, von Jahr zu Jahr. Der Druck der verschiedenen Lobbies und der Medien wird immer stärker. Der Abgeordnete aber muß dem Volk verpflichtet sein, das seinerseits wissen müßte, was ihm das wert ist. Die Aufgaben des Abgeordneten liegen zwischen Volk und Haus. Die Demokratie ist heute eine zeitraubende und aufwendige Forderung. Sie läßt sich auch nicht rationalisieren und kostet darum Geld. Freistellungen und Doppelbeschäftigung bringen Interessenkonflikte, sind ebenso wie die wirtschaftliche Abhängigkeit nicht zum Vorteil einer funktionierenden Volksvertretung. Darum nehme ich auch allen geifernden Neid auf mein Haupt, der im Zusammenhang mit diesem Gesetz geäußert wurde, weil ich glaube, daß mit ihm der Auswahl und Beweglichkeit von Kandidaten und Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag für die Zukunft ein guter Dienst geleistet wurde.

Auf vielen Wegen wurde versucht, die Öffent-lichkeitsarbeit für den Landtag zu pflegen. Dies allerdings mit der heute vielleicht unverstandenen Rücksicht auf die Würde dieser Institution und damit wohl ohne exemplarischen Erfolg. In der Berichterstattung zur Fußach-Resolution am 22. Dezember 1964 habe ich hier im Hause festgestellt, daß der Vorarlberger Landtag keine Sensationen zu bieten hat. Dabei ist es auch geblieben. Wenn trotzdem die Berichterstattung der Medien inzwischen stärker geworden ist, verdanken wir einiges davon der neuen Geschäfts-ordnung und der durch sie angesprochenen Aktivi-tät der Abgeordneten.

Aus seiner Struktur heraus, und weil ja die Grundlage seiner Tätigkeit das Gesetz der Verfas-sung ist, kann der Landtag keine besondere Dynamik in seiner Tätigkeit entwickeln. Diese ist den einzelnen Abgeordneten und vor allem der vom Landtag gewählten Regierung vorgegeben. Reformen im Landtag waren daher in den vergan-genen zehn Jahren auch nur sehr beschränkt möglich, was schon dadurch bewiesen ist, daß dazu außer den schon erwähnten in der Verfassung festgehaltenen Neuregelungen weder in Vorarlberg Initiativen geäußert noch von anderswo übernom-

men werden konnten. Der Landtag hat auch über die Landesgrenzen

hinaus Akzente zu setzen versucht. Das offizielle und korporative Treffen mit dem Tiroler Landtag am 6. Juni 1969 bezeugte, daß wir freundnachbar-lich und gut österreichisch denken. Die Aktivie-rung der Landtagspräsidentenkonferenzen seit 1972 bot viel Anregung und Kontakt. Solcher wurde auch mit dem Präsidium des Bundesrates laufend gepflegt. Die letzte Aktivität ging wie schon erwähnt über die Bundesgrenzen hinaus: Besuch und Gegenbesuch des Baden-württember-gischen Landtags, Erörterung der gemeinsamen Anliegen der Gesetzgebung und Landtagsorgani-sation. Auch die unter der Flagge des Vorarlberger Landtages organisierten privaten Informations-reisen ins Ausland dienten persönlichen Kontakten und aktuellen Anliegen des Gemeinschaftslebens.

Ich komme nun zu den Aufgaben und Verhand-lungen des Landtages. Für die Erledigung seiner Aufgaben und für den Ablauf der Verhandlungen hat sich die neue Geschäftsordnung bisher be-währt, zumal die alte zu weitläufigen Interpretatio-nen, zu verschiedenen Improvisationen, vor allem aber zu einer mehr als toleranten Handhabung gezwungen hatte. Bereits in der 1. Präsidiums-sitzung im November 1964, am 6. November, wurde die Einrichtung des erweiterten Präsidiums beschlossen. Es tagte erstmals am 22. Dezember 1964 und fand dann 1973 seine gesetzliche Deckung. Es hat sich in der Vorbereitung der Sitzungstätigkeit und in der Aussprache der Par-teien zur Überbrückung politischer Differenzen sehr bewährt. Für Freiheitsraum und Gestaltungs-möglichkeit des einzelnen Abgeordneten wurde in der neuen Geschäftsordnung reichlich vorgesorgt. Hier scheint mir, nochmals gesagt, noch mehr Aktivität angerufen. Die Terminplanung wurde langfristig besorgt. Die nichtöffentlichen Bera-tungsgegenstände wurden weitgehend zugunsten der öffentlichen Tagesordnung reduziert. Der parlamentarische Dienst im Rahmen der Landtags-klubs erhielt die notwendige finanzielle Ausstat-tung.

Ohne diese Voraussetzungen wäre auch die Erledigung der Aufgaben des Landtages kaum möglich gewesen. Die Arbeit hat sprunghaft zugenommen, wie schon aus den bekanntgegebe-nen Sitzungszahlen ersehen werden kann. Dazu noch eine Statistik aus den jeweils letzten vollen Funktionsjahren der Landtage

1963: XIX. Vbg. Landtag 11 Sitzungen, 30 Beilagen, zusammen mit den Sitzungsberichten, 916 Seiten

1968: XX. Vbg. Landtag 11 Sitzungen, 40 Beilagen, zusammen mit den Sitzungsberichten, 1212 Seiten.

1973: XXI. Vbg. Landtag 11 Sitzungen, 43

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Beilagen, zusammen mit den Sitzungsberichten, 1437 Seiten.

Mit diesen Zahlen ist auch der Anspruch an die Zeit, an den Informationsbereich und an die Verantwortung des heute noch nebenberuflich tätigen Abgeordneten gestiegen. Dem war durch Verständnis und aktive Hilfe Rechnung zu tragen. Sicher ist mir das nicht immer befriedigend gelungen, wie ja noch vieles offen blieb.

Ich wünsche sehr, daß dem Nachfolger im XXII. und in späteren Landtagen besserer Erfolg beschert sein möge. Wie ich es heute bei der letzten Sitzung des XXI. Vorarlberger Landtages sehe, sind es technische und protokollarische sowie demokra-tisch gezielte Wünsche. So muß der Landtagskanz-lei der nötige Raum und das geeignete Personal spätestens beim Neubau des Landhauses im Rah-men des Art. 17 der Landesverfassung gegeben werden, damit sie dem Präsidenten und dem Haus selbständige Hilfe sein können. Viel schwerwiegen-der sind aber die ideellen und politischen Wünsche, die ich für den Vorarlberger Landtag habe, ich nenne nur zwei davon. Erstens: Ich bin mit dem Ergebnis, das die Bundesländer in der letzten Nationalratssitzung mit ihrem bescheidenen und wohlbegründeten Forderungsprogramm erreicht haben, noch lange nicht zufrieden. Mehr als erfüllt wurde, ist unerfüllt geblieben, obwohl es klug und recht gewesen wäre. Der Bundesstaat Österreich lebt und gedeiht aus seinen selbständigen Ländern, wenn diese wie Vorarlberg ihr Recht unentwegt verlangen und nützen. Zweitens: Die Abgeordne-ten mögen den immer stärker werdenden Versu-chungen nach Optik und mediengerechter Aktion nie zum Schaden der sachlichen Beratung im Kreise der verfassungsgemäß Verantwortlichen er-liegen, und weiter das Gespräch des Ausgleichs und der Abstimmung ihrer Interessengegensätze pfle-gen.

Die Landtagspolitik bleibe weiter integrierende Lahdespolitik, weil sie Politik des Vorarlberger Volkes durch die von ihm gewählten Repräsentan-ten ist. Das gerne als „Musterländle" gerühmte Vorarlberg möge durch die Regelung seiner öffent-lichen Angelegenheiten dieses Lob rechtfertigen und auch in Zukunft mit gutem Gewissen seine Politik gestalten. Damit ist die letzte Sitzung des Landtages geschlossen (Beifall).

Ende: 14.40 Uhr