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Schola Europaea Büro des Generalsekretärs Az.: 2017-01-D-10-de-2 Original : FR Bericht des Generalsekretärs des Obersten Rates der Europäischen Schulen für das Jahr 2016 Dem Oberster Rat der Europäischen Schulen auf seiner Sitzung am 4., 5. und 6. April 2017 in Berlin vorgelegte Fassung Der vorliegende Bericht bezieht sich auf die nachstehenden Dokumente: - Angaben zum Schuljahresbeginn 2016-2017 der Europäischen Schulen (Az. 2016-10-D-2-de-2) - Zulassungspolitik an den Europäischen Schulen von Brüssel für das Schuljahr 2017-2018 (Az. 2016-12-D-11-de-3) - Datenblätter der anerkannten Europäischen Schulen (Az.. 2016-09-D-1-de-1 – Aktualisierung Oktober 2016) - Bericht über das Europäische Abitur 2016 – (Az.: 2016-08-D-8-de-4) - Bericht über Schulversagen und Wiederholungsquoten an den Europäischen Schulen (Az. 2016-09-D-40-de-3) - Statistischer Bericht über die pädagogischen Unterstützungsmaßnahmen und die Integration von Schülern mit spezifischen Lernbedürfnissen an den Europäischen Schulen im Schuljahr 2015-2016 (Az.: 2017-01-D-16-de-3) Sämtliche vorgenannte Dokumente sind auf der Website des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen abrufbar (www.eursc.eu)

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Schola Europaea

Büro des Generalsekretärs

Az.: 2017-01-D-10-de-2

Original : FR

Bericht des Generalsekretärs des Obersten Rates der Europäischen Schulen für das Jahr 2016 Dem Oberster Rat der Europäischen Schulen auf seiner Sitzung am 4., 5. und 6. April 2017 in Berlin vorgelegte Fassung

Der vorliegende Bericht bezieht sich auf die nachstehenden Dokumente:

- Angaben zum Schuljahresbeginn 2016-2017 der Europäischen Schulen (Az. 2016-10-D-2-de-2) - Zulassungspolitik an den Europäischen Schulen von Brüssel für das Schuljahr 2017-2018 (Az. 2016-12-D-11-de-3) - Datenblätter der anerkannten Europäischen Schulen (Az.. 2016-09-D-1-de-1 – Aktualisierung Oktober 2016) - Bericht über das Europäische Abitur 2016 – (Az.: 2016-08-D-8-de-4) - Bericht über Schulversagen und Wiederholungsquoten an den Europäischen Schulen (Az. 2016-09-D-40-de-3) - Statistischer Bericht über die pädagogischen Unterstützungsmaßnahmen und die Integration von Schülern mit

spezifischen Lernbedürfnissen an den Europäischen Schulen im Schuljahr 2015-2016 (Az.: 2017-01-D-16-de-3)

Sämtliche vorgenannte Dokumente sind auf der Website des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen abrufbar (www.eursc.eu)

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INHALTSÜBERSICHT

I. EINFÜHRUNG

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II. ANGABEN ZUM SCHULJAHRESBEGINN 2016-2017 DER EUROPÄISCHEN SCHULEN (Az. 2016-10-D-2-de-2)1 ����Schulbevölkerung ����Sprachenwahl ����Abgeordnetes Lehrpersonal und Ortslehrkräfte ����Verwaltungs- und Dienstpersonal ����Wiederholungsquoten 2016

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III. VERWALTUNG DES SYSTEMS DURCH DAS GENERALSEKRETARIAT

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A. PÄDAGOGISCHE ASPEKTE

1. Aktivitäten der Abteilung für Pädagogische Entwicklung für das Jahr 2016

2. Europäisches Abitur 2016

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11 B. PERSONAL

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C. RECHTLICHE ASPEKTE

1. Beschwerden 2. Stand der Dinge und Zukunftsaussichten

20 20 21

D. HAUSHALTSASPEKTE

1. Entwicklung der Kosten – Ausgaben pro Schule und für das Büro des Generalsekretärs

2. Haushalt des Generalsekretärs

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E. EDV UND STATISTIK

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F. INTERNER AUDITDIENST

���� Aktivitäten des Interne Auditdienstes der Europäischen Kommission (IAS) im Jahr 2016

G. RAHMEN FÜR EINE GUTE INTERNE KONTROLLE ���� Fortschritte im Hinblick auf ein solides internes Kontrollsystem

30 30

32 32

H. ZENTRALE ZULASSUNGSSTELLE

1. Ziele und Prioritäten für die Zulassungen im Schuljahr 2016-2017 2. Ergebnisse der Zulassungspolitik 2016-2017 3. Zulassungsstrategie 2017-2018

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I. INFRASTRUKTUREN DER SCHULEN

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IV. UMSETZUNG DER REFORM DES SYSTEMS DER EUROPÄISCHEN SCHULEN

1. Finanzierung des Systems: Verteilung der Kosten des abgeordneten Personals auf die Mitgliedstaaten (Cost Sharing)

2. Öffnung des Systems

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V. SCHLUSSFOLGERUNG

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1 Vorliegendes Dokument ist auf der Website des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen abrufbar (www.eursc.eu)

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I. EINFÜHRUNG

Vorliegender Bericht soll den Mitgliedern des Obersten Rates und allen unseren Interessensgruppen konsolidierte Informationen über das gesamte System der Europäischen Schulen zur Verfügung stellen und sie über die wichtigsten Entwicklungen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen des Generalsekretariats sowie über die Situation an den Schulen informieren. Sämtliche Vorschläge zur Verbesserung der Qualität oder des Inhalts des vorliegenden Berichts sind herzlich willkommen!

In vorliegendem Bericht wird versucht, einen Großteil der unternommenen Anstrengungen zur Verwaltung des Systems der Europäischen Schulen widerzuspiegeln und zu belegen.

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II. ANGABEN ZUM SCHULJAHRESBEGINN 2016-20172 DER EUROPÄISCHEN SCHULEN (Az. 2016-10-D-2-de-2)

III. VERWALTUNG DES SYSTEMS DURCH DAS GENERALSEKRETARIAT

A. PÄDAGOGISCHE ASPEKTE

1. Aktivitäten des Referats Pädagogische Entwicklung für das Jahr 2016

Die Arbeitsorganisation innerhalb des RPE ist ab September 2016 in Erwartung der Ernennung des neuen Referatsleiters wiederum leicht umstrukturiert worden.

Eine der Aufgaben des Referats Pädagogische Entwicklung ist es, die Qualitätssicherung des Unterrichts- und Lernprozesses im System der Europäischen Schulen zu überwachen.

i. Zusammensetzung des Referats Pädagogische Entwicklung

Der Stellvertreter des Generalsekretärs bleibt gleichzeitig Leiter des Referats Pädagogische Entwicklung.

Der stellvertretende GS und das RPE verfügen über drei Assistenten/innen (2 Assistenten/innen arbeiten halbtags) und vier Sekretäre/innen (2 Sekretäre/innen arbeiten vollzeit und 2 halbtags).

ii. Aufgaben des Referats Pädagogische Entwicklung

Eine Beschreibung der Haupttätigkeitsbereiche des Referats Pädagogische Entwicklung findet sich im Bericht des GS für das Jahr 2013.

iii. Übersicht der abgeschlossenen Arbeiten

Im Geschäftsjahr 2016 hat das Referat Pädagogische Entwicklung insbesondere die Organisation und Koordination folgender Veranstaltungen wahrgenommen:

• 9 große pädagogische Sitzungen: 2 Sitzungen des Inspektionsausschusses für den Kindergarten-/Primarbereich, 3 Sitzungen des Inspektionsausschusses für den Sekundarbereich, 2 Sitzungen des Gemischten Inspektionsausschusses und 2 Sitzungen des Gemischten Pädagogischen Ausschusses.

• 95 aktive pädagogische Arbeitsgruppen unter überwiegend der Leitung von Inspektoren/innen, die insgesamt 200 Sitzungen mit insgesamt 278.5 Sitzungstagen abgehalten haben.

• 14 zentralisierte Fortbildungen für die Lehrkräfte des Kindergartens, Primarbereichs und Sekundarbereichs in Zusammenarbeit mit den Europäischen Schulen und den Inspektionsausschüssen.

• 3 dezentralisierte Fortbildungen: Ethik im Primarbereich und Sprache II und Deutsch L1 im Sekundarbereich

• Unterstützung bei der Einrichtung der Pilotschulung für die neue Bewertungsskala in Zusammenarbeit mit dem Referat Europäisches Abitur. Dieser Pilotschulung wird eine dezentralisierte Schulung folgen.

2 Vorliegendes Dokument ist auf der Website des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen abrufbar

(www.eursc.eu)

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• 1 Fortbildung für Direktoren unter der Federführung des Generalsekretariats.

• 211 Inspektionsbesuche – in erster Linie satzungsmäßige Inspektionen;

• 3 Gesamtschulinspektionen;

• 1 Gesamtschulfolgeinspektion;

• Entgegennahme und Nachbearbeitung der Berichte der Arbeitsgruppen und der Berichte über die Fortbildungen.

• Einrichtung und Nachbearbeitung der Ausschreibung für die Überarbeitung der Lehrpläne für Naturwissenschaften und Mathematik in Zusammenarbeit mit Zelle „Procurement“ (Beschaffungswesen).

Der Vorschlag der Inspektionsausschüsse über die Gründung einer Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung“, welche die Prioritäten festlegen und die Aktivitäten der Inspektoren/innen planen soll, wurde vom Obersten Rat im April 2012 genehmigt. Ein Dokument, in dem Aktivitäten der Inspektoren/innen zusammengefasst werden und das regelmäßig aktualisiert und vom gemischten Inspektionsausschuss genehmigt wird, wurde dem Pädagogischen Ausschuss, dem Haushaltsausschuss sowie auch dem Obersten Rat zur Kenntnisnahme unterbreitet.

Die Vorlage für die Planung und Budgetierung aller Aktivitäten der Inspektoren/innen wird vom Referat Pädagogische Entwicklung bereitgestellt. Die Zahl aller 2016 organisierten Aktivitäten beläuft sich auf annähernd 442.

Das Referat Pädagogische Entwicklung hat sich aber auch mit der Nachbearbeitung der vom Gemischten Inspektionsausschuss, vom Gemischten Pädagogischen Ausschuss und vom Obersten Rat genehmigten Dokumente, die von den verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet wurden, befasst:

• Logistische Hilfestellung für die AG „Qualitätssicherung“: Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der AG, Hilfe bei der Aktualisierung des Dokuments über die Planung und die Prioritäten der Inspektionsausschüsse.

• Überarbeitung des Dokuments „Struktur für alle Lehrpläne des Systems der Europäischen Schulen“.

• Logistische Unterstützung der AG „Continuous Professional Development“ (Berufliche Fortbildung) - Einrichtung eines organisatorischen Rahmens im Nachgang der Genehmigung des neuen Konzepts für die Fortbildung der Lehrkräfte im System der Europäischen Schulen – Pilotprojekt, das zwischen Februar 2016 und Juni 2017 organisiert wird und am 1. September 2017 definitiv in Kraft tritt. Vorschlag zur Schaffung einer neuen Arbeitsgruppe mit dem Mandat, das Profil des Haupterziehungsberaters und des Erziehungsberaters zu überarbeiten.

• Aktualisierung der „Leitlinien für die Organisation der vom Referat Pädagogische Entwicklung koordinierten Arbeitsgruppen“

• Aktualisierung der „Leitlinien für die Erarbeitung, die Verwaltung und die Veröffentlichung der Lehrpläne an den Europäischen Schulen“

• 2016 sind insgesamt 16 neue Lehrpläne sowie die Leistungsdeskriptoren für 12 Lehrpläne im Zusammenhang mit dem Beschluss des GPA vom 12.-13. Februar 2015 zum Dokument 2015-01-D-62-en-1 „Kompetenzgestützte Lehrpläne mit Beurteilungskriterien und fachbezogenen Leistungsdespriptoren“ genehmigt.

• Aktualisierung sämtlicher Lehrpläne mit Leistungsdeskriptoren im Nachgang der Genehmigung der „Konkordanz in der Terminologie der Leistungsdeskriptoren“ im Oktober 2016.

• In Zusammenarbeit mit der IKT-Abteilung ist eine fortlaufende Unterstützung hinsichtlich der Weiterführung der Umsetzung der Beurteilungsstrategie im Primarbereich, das Zeugnisheft inbegriffen, angeboten worden.

• Der gemeinsame Referenzrahmen für die Gesamtschulinspektion ist aktualisiert worden. • Die Leitlinien für die Gesamtschulinspektionen (Memo GSI) sind aktualisiert worden • In Zusammenarbeit mit dem Personalreferat wurde die Weiterführung der

„Unterrichtsstandards an den Europäischen Schulen“ und die Entwicklung von Hilfsmitteln zur Umsetzung der „Leitlinien zur Überlegung, Beobachtung /(Selbst-) Beurteilung der

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Lehrkräfte im Kindergarten, Primar- und Sekundarbereich der Europäischen Schulen“ fortlaufend unterstützt. Ergebnis dieser Unterstützung der betreffenden Arbeitsgruppe seitens des RPE waren insbesondere die Genehmigung eines neuen „Toolkits“ zur Beurteilung aller Lehrkräfte im Oktober 2015, die Genehmigung des Einheitsdokuments „Qualitätsunterricht“ im Februar 2016, in dem vorgenanntes „Toolkit“ behandelt wird, sowie alle geltenden Dokumente im Zusammenhang mit der Beurteilung aller Lehrkräfte.

• Harmonisierte Benotung am Ende der 5. Klasse und die schriftlichen Prüfungen, die B-Noten in der 5. Klasse bewirken.

• Ständige Unterstützung der Arbeitsgruppe „Leitlinien zur Organisation des Schüleraustauschs unter den Europäischen Schulen “ – Genehmigung der neuen Leitlinien zur Organisation der Mobilität der Schüler von und zu den Europäischen Schulen durch den Obersten Rat im Dezember 2016.

• Aktualisierung der Bestimmungen für die Prüfung des „Latinum Europaeum“ am Ende der 5. Klasse – Einführung der Zertifikate, die nach Absolvierung eines vierjährigen und eines sechsjährigen Lateinunterrichts verliehen werden: das Zertifikat „Latinum Europaeum“ und das Zertifikat „Latinum Europaeum Superius“.

• Aktualisierung der Verfahren zur Organisation der Prüfung des „Latinum Europaeum“ am Ende der 5. Klasse.

• Logistische Unterstützung der Organisation der „Latinum Europaeum“-Prüfung am Ende der 5. Klasse

• Einrichtung der AG „Pädagogische IT“

Aufgabe der Abteilung für Pädagogische Entwicklung war ferner die Gewährleistung einerseits der juristischen und verwaltungstechnischen Abwicklung bestimmter von den verschiedenen Ausschüssen genehmigten pädagogischen Unterlagen und andererseits der haushaltstechnischen Abwicklung einiger der vorgenannten Unterlagen:

• Allgemeine Planung und Budgetierung der Aktivitäten der Inspektoren/innen, die unter dem Titel „Sitzungskosten der Inspektionsausschüsse“ gelistet werden.

• Haushaltsschätzung der verschiedenen Gesamtschulinspektionen.

• Haushaltsschätzung der verschiedenen Arbeitsgruppen, die von der APE koordiniert werden.

• Haushaltsschätzung für den neuen Vorschlag über die fortlaufende berufliche Weiterbildung.

• Haushaltsschätzung für verschiedene zentralisierte und dezentralisierte Fortbildungen.

• Nachbearbeitung im Bereich des Einsatzes des technologischen Werkzeugs in Verbindung mit den neuen Mathematiklehrplänen den anderen naturwissenschaftlichen Fächern und den Wirtschaftswissenschaften.

• Einrichtung und Nachbearbeitung des Anschaffungs- und Verteilungsverfahrens für die Lehrbücher der Humanwissenschaften in S3 „Die mediterrane Welt“.

• Abkommen für die Arbeitsgruppen: Intermath, EWR, Humanwissenschaften.

• Interessens- und Expertisebereiche der Inspektoren/innen des Kindergartens/Primarbereichs und des Sekundarbereichs

Das Referat Pädagogische Entwicklung kümmert sich ebenfalls um die Aktualisierung der Allgemeinen Schulordnung. 2016 wurde eine Aktualisierung der Allgemeinen Schulordnung vorgenommen.

Vorgenannte Aktualisierung fand im Dezember 2016 statt und umfasste:

- die Abänderung des Artikels 42 und insbesondere die Ergänzung des Punktes 42.b) um eine Diszipinalmaßnahme als Punkt 7, das heißt Ausschluss von einer oder mehreren im laufenden Schuljahr organisierten Schulreisen;

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- die Abänderung des Artikels 44, genauer gesagt des Punktes 44.4 über die Zusammensetzung der Disziplinarkonferenz dahingegehnd, dass nicht mehr nur abgeordnete Lehrkräfte sondern auch Ortslehrkräfte darin vertreten sein dürfen;

- die Abänderung des Artikels 61, genauer gesagt die Ergänzung des Punktes 61.D um den ausdrücklichen Hinweis, dass der Religions-/Ethikunterricht nicht für die Berechnung des Notenschnitts eines Schülers der Klassen S4, S5 und S6 berücksichtigt wird und dies im Sinne der Transparenz, der Rechtssicherheit und der Kohärenz mit Punkt 61.C.3, in dem vorgenannter Hinweis für die Schüler der Klassen S2, S2 und S3 besteht;

- die Ergänzung um ein Kapitel und um Artikel 68, in dem angegeben ist, dass die Originalfassung in französischer Sprache für die Auslegung oder im Fall des Rechtseinspruchs ausschlaggebend ist.

- die Berichtigung der Gleichwertigkeitsliste in Anhang II in Bezug auf Österreich.

Diese Abänderung der Allgemeinen Schulordnung ist im Wege des schriftlichen Verfahrens Nr. 2017/9 vom 7. Februar 2017 in der Sitzung des Obersten Rates vom 7., 8. und 9. Dezember 2016 mit sofortiger Wirkung genehmigt worden.

Eine neue Fassung der Allgemeinen Schulordnung (2014-03-D-14-de-5) wurde am Freitag, 10. Februar 2017 auf der Website veröffentlicht.

Das Referat Pädagogische Entwicklung hat auch 2016 weiterhin das Projekt der gemeinsamen Politik für die pädagogischen Unterstützungsmaßnahmen im Primar- und Sekundarbereich koordiniert. Zur Erinnerung: Die bereits seit einigen Jahren bestehende Strategie wurde im Dezember 2012 vom Obersten Rat genehmigt und ist im September 2013 an den Europäischen Schulen in Kraft getreten.

Wie jedes Jahr hat das Referat auch 2016 den für die pädagogischen Unterstützungsmaßnahmen zuständigen Inspektoren/innen seine Unterstützung bei der Ausarbeitung des Jahresberichts „Statistiken zu den Schülern mit besonderen Bedürfnissen“ für das Schuljahr 2015-2016 angeboten.

Der vorgenannte Bericht bezieht sich somit auf das Schuljahr und nicht auf das Kalenderjahr.

Nach einigen Verwaltungsbeschwerden und Klagen wurde uns von unseren Rechtsanwälten darüber hinaus empfohlen, die Politik zur Bereitstellung von pädagogischen Unterstützungsmaßnahmen zu aktualisieren. Vorgenannte Politik wurde zunächst in der Arbeitsgruppe für pädagogische Unterstützungsmaßnahmen vom 12. Januar 2016 besprochen und anschließend dem GIA vom 17. Februar 2016 und dem GPA vom 18. und 19. Februar 2016 unterbreitet. Der GIA und der GPA haben dem vorgenannten Abänderungsvorschlag zugestimmt und der OR vom 12., 13. und 14. April 2016 hat ihn genehmigt. Die abgeänderte Fassung mit dem Aktenzeichen 2012-05-D-14-fr-8 ist nach der Genehmigung durch den Obersten Rat auf der Internetseite veröffentlicht worden. Nach vorerwähnter Aktualisierung der Politik zur Bereitstellung von pädagogischen Maßnahmen musste das Verfahrensdokument im Zusammenhang mit der pädagogischen Unterstützung im Sinne der Kohärenz zwischen den beiden Texten ebenfalls aktualisiert werden. Die Endfassung wurde vom GPA vom 13. und 14. Oktober 2016 genehmigt und die Fassung 2012-05-D-15-fr-11 wurde auf der Website der Europäischen Schulen veröffentlicht. Schließlich wurde im Sinne der vollständigen Kohärenz zwischen dem Verfahrensdokument und der Politik zur Bereitstellung von pädagogischen Unterstützungsmaßnahmen eine Abänderung des Punktes 5.1. im Wege des schriftlichen Verfahrens 2017/9 genehmigt und somit die Beschlüsse des OR vom 7., 8. und 9. Dezember 2016 bestätigt. Die Fassung 2012-05-D-14-de-9 wurde am 10. Februar 2017 auf der Website veröffentlicht.

Eine neue Fassung des Verfahrensdokuments (2012-05-D-15-fr-11) mit sämtlichen, vom GPA genehmigten Abänderungen wurde auf der Website veröffentlicht.

2016 hat die Abteilung weiterhin die Koordination der Ausarbeitung der Stellenausschreibung für Therapeuten gewährleistet, die Schülern mit einer Vereinbarung für Schüler mit besonderen

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Lernbedürfnissen ihre Dienste anbieten möchten. Der Aufruf zur Interessensbekundung wurde in seiner jetzigen Form am 1. Mai 2016 aktiviert und bleibt bis zum 30. Juni 2017 gültig.

Im Rahmen der Statistikauswertung hat sich das Referat Pädagogische Entwicklung darüber hinaus auch mit dem Follow-up der Analyse der Wiederholungsquoten sowie mit der Einführung von 19 Maßnahmen gegen den schulischen Misserfolg befasst, die vom Obersten Rat im Dezember 2010 genehmigt worden waren, dies auch in Anbetracht der Abänderungen3 des Artikels 61 der Allgemeinen Schulordnung von 2013.

Die Wiederholungsquote am Ende des Schuljahres 2015-2016 ist im Verhältnis zur Quote im vorangehenden Jahr stabil geblieben und liegt weiterhin deutlich unter der 2012 und in den vorangehenden Jahren verzeichneten Quote.

Auch wurden Daten über die Erfolgsquoten in den verschiedenen Fächern der Klassen S4, S5 und S6 sowie Daten über die bei der Klassenkonferenz eingereichten Beschwerden unterbreitet.

Um eine genauere Analyse in Bezug auf die Klassenwiederholung zu erzielen, wurde im GPA vom Februar 2015 eine Arbeitsgruppe geschaffen, die sich aus folgenden Personen zusammensetzt:

- Der stellvertretende Generalsekretär - 2 Inspektoren - 1 Direktor - 1 beigeordneter Direktor für den Sekundarbereich - 1 Vertreter der Lehrkräfte - 1 Vertreter von Interparents - 1 Vertreter der Europäischen Kommission - 1 Vertreter der anerkannten Schulen

Vorgenannte Arbeitsgruppe versucht, die Statistiken zu analysieren und die Fragen und Anträge der verschiedenen Interessensgruppen zu beantworten.

Gemäß dem im Oktober 2015 vom GPA erteilten Mandat hat die Arbeitsgruppe „Analyse der Wiederholungsquoten“ die Frage der im Dokument „Harmonisierte Bewertung und die B-Tests am Ende der 5. Klasse des Sekundarbereichs“ festgestellten Widersprüche behandelt. Das somit abgeänderte Dokument wurde im Februar 2016 genehmigt.

Die Arbeitsgruppe hat darüber hinaus das ursprünglich der Arbeitsgruppe „Bewertung im Sekundarbereich“ erteilte Mandat zur Behandlung der Frage der Prüfungsterminologie und der Fragen in Bezug auf „Prüfungen und Tests, die zu den offiziellen Noten des Sekundarbereichs führen“ übernommen. Die Arbeitsgruppe führt ihre Arbeiten im Zusammenhang mit letzterem Mandat sowie mit der Datenverarbeitung und -analyse weiter.

Im Anschluss an den Bericht über das Schulversagen und die Wiederholungsquoten an den Europäischen Schulen – 2016 (2016-09-D-40-fr-1) hat der GPA von Oktober 2016 die Durchführung einer genaueren Untersuchung der verschiedenen Wiederholungsfälle sowie der Gründe, warum einige Schüler das System verlassen, empfohlen, um aussagekräftigere und transparentere Statistiken erstellen zu können. Die AG gibt auch alle getroffenen Maßnahmen zur Unterstützung der nicht versetzten und klassenwiederholenden Schüler wieder.

Im Rahmen des vom Obersten Rat im Dezember 2015 erteilten Mandats hat das RPE auch die Organisation und Nachverfolgung der AG IT-PED, die alle Themen mit pädagogischen Zielsetzungen behandeln soll, übernommen. Vorgenannte Zielsetzungen umfassen insbesondere:

• Vorschläge zu erforderlichen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Verbesserung der digitalen Kompetenzen der Schüler in allen Stufen ihrer Schulausbildung,

• Beurteilung der in den Schulen gestarteten Pilotprojekte im Bereich pädagogische IT-Innovationen und ihre harmonisierte Umsetzung in allen Schulen im Erfolgsfall,

• Vorschläge zu Modellen des IT-Einsatzes zu pädagogischen Zwecken, einschließlich für Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen,

3 zur genaueren Festlegung der Beschlussfassungsbefugnis der Klassenkonferenzen im Hinblick auf die

Versetzung der Schüler zu Schuljahresende

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• Überarbeitung der Bedeutung der IT in der Organisation der Unterrichte und der Lehrpläne,

• Definition der Leitlinien und Zielsetzungen der IT-Fortbildung für das Pädagogikpersonal. • Unterbreiten von Vorschlägen zur Förderung und Erleichterung des Einsatzes von

Fernunterricht in Übereinstimmung mit der Strategie der Europäischen Schulen (Einhaltung der festgelegten technischen und finanziellen Grenzen),

• Unterbreiten von Empfehlungen für die pädagogische Nutzung von Umgebungen für die allgemeine und die berufliche Bildung auch im Fernkurs,

• Gewährleistung einer Zweiwegekommunikation mit den Endverbrauchern des IT-PED-Systems der Europäischen Schulen (Pädagogikpersonal).

• Beitrag zur Ausarbeitung eines jährlichen IT-Berichts in Bezug auf die pädagogischen Innovationen im Zusammenhang mit dem Einsatz von neuen Informations- und Kommunikationstechnologien.

• Ausarbeitung des Mehrjahrsplans für die IT-PED. Die AG IT-PED arbeitet eng mit der AG IT-ADM zusammen. Nach der ersten Sitzung der AG, bei der die Inspektoren gar nicht vertreten waren, hat der stellvertretende Generalsekretär, Vorsitzende der AG, beschlossen, die Ernennung eines für die IKT-C im Sekundarbereich zuständigen Inspektors abzuwarten. Vorgenannte Ernennung konnte im Herbst vorgenommen werden.

Im Rahmen der Unterrichtsorganisation und der Unterrichtsstruktur an den Europäischen Schulen und nach Erhalt des Endberichts des Institute of Education (University College London) „Externe Evaluation eines Vorschlags zur neuen Unterrichtsorganisation im Sekundarbereich im System der Europäischen Schulen“ hat der Oberste Rat von Dezember 2015 nach Stellungnahme des GIA, des GPA und des HA und auf Empfehlung der AG Unterrichtsorganisation beschlossen, der AG Pädagogische Reform Mandat zu erteilen.

Im Anschluss an den Abschlussbericht des IoE und seine Empfehlungen hat die AG „Unterrichtsorganisation“ am 9. September 2015 eine Sitzung abgehalten. Sie hat dem OR von Dezember 2015 zwei Vorschläge unterbreitet:

Der erste Vorschlag bezog sich auf die Schaffung einer AG „Pädagogische Reformen“, die sich mit der Umsetzung der Empfehlungen des IoE befassen sollte: „Der Oberste Rat genehmigt den Vorschlag zur Schaffung einer Arbeitsgruppe „Pädagogische Reform“ mit folgender Zusammensetzung und folgendem Mandat:

Eine kleine Gruppe (Task Force), bestehend aus:

- Vorsitzendem des Inspektionsausschusses für den Sekundarbereich; - Leiter der Abteilung für die pädagogische Entwicklung; - Leiter der Abiturprüfungsabteilung;

Die Task-Force umfasst darüber hinaus folgende(n) externe(n) Sachverständige(n):

• einen Fachmann für den Sprachenerwerb; • eine Fachmann für die Überarbeitung der Lehrpläne; • ein Fachmann der GD Bildung und Kultur der Europäischen Kommission, der über Kenntnisse im Bereich der Festlegung der acht Schlüsselkompetenzen verfügt;

und (einen) interne(n) Fachmann/Fachleute (insbesondere der/die Vorsitzende des Inspektionsausschusses für den Kindergarten- und Primarbereich), entsprechend dem Bedarf und den behandelten Fragen auf den verschiedenen Sitzungen.

Die Task-Force hält darüber hinaus mindestens zwei Mal pro Schuljahr eine Besprechung mit den Vertretern der verschiedenen am Entscheidungsprozess der ES beteiligten Interessensgruppen ab und erstattet dem IA und dem GPA der Europäischen Schulen auf ihren Sitzungen regelmäßig Bericht. Dies, um eine gute Kommunikation über den Fortschritt der Arbeiten und die regelmäßige Bewertung der verschiedenen einschlägigen Vorschläge zu

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gewährleisten. Die Task-Force verpflichtet sich, eine Kontinuität mit dem nachfolgenden Vorsitz zu gewährleisten. “4

Der zweite Vorschlag bezog sich auf die Aufnahme der Sitzlandsprache in die Liste der Sprachen 2. Der OR hat beschlossen, dass die AG „Pädagogische Reform“ mit der Behandlung dieser Frage betraut wird. Das Mandat der AG „Pädagogisch Reform“ umfasst somit die Umwandlung der im vorgenannten Bericht des Institute of Education formulierten Empfehlungen in konkrete und einsatzbereite Maßnahmen, die einzusetzen sind, um einen Unterricht zu erzielen, der den Anforderungen der acht Schlüsselkompetenzen für die lebenslange Bildung und Erziehung vollständig gerecht wird, um jedem Schüler bis zum Europäischen Abitur ein kohärentes und ausgewogenes Schulprogramm zu gewährleisten, und um eine kohärente Strategie für den Sprachenunterricht festzulegen.

Das erste Thema, mit dem sich die Task Force in ihren ersten Arbeiten befasst hat, betraf genau die vorgenannte Festlegung einer kohärenten Strategie für den Sprachenunterricht innerhalb der Europäischen Schulen. Unter dem dänischen Vorsitz ist die Task Force zwischen Januar und Mai 2016 fünf Mal zusammengetreten. Die AG erweitert um alle interessierten Parteien erhielt im Mai 2016 einen Bericht. Darüber hinaus wurden die Pädagogischen Ausschüsse und die übrigen Entscheidungsorgane über die Überlegungen informiert.

Die Task Force hat sich anschließend unter deutschem Vorsitz mit der Definition des Curriculums unter Einbeziehung der acht Schlüsselkompetenzen und dem lebenslangen Lernen befasst. Die Task Force wird der erweiterten AG und den pädagogischen Ausschüssen weiterhin Bericht erstatten. Im Rahmen der Empfehlungen des IoE haben die Fachleute darüber hinaus unter anderem folgende Punkte hervorgehoben:

- die Notwendigkeit einer dringenden Überarbeitung der Naturwissenschaftslehrpläne „um sich auf die wichtigsten Themen der Wissenschaften zu konzentrieren, statt zu sehr ins Detail zu gehen“;

- die Lehrpläne für Mathematik, für die die Fachleute des IoE angeben, dass „der aktuelle Lehrplan für Mathematik der Europäischen Schulen sehr unterschiedliche Anforderungen in S4 und S5 umfasst und er die üblichen Anforderungen an Schüler im Alter von 15-16 Jahren weit übersteigen kann.“ Die Fachleute empfehlen „die derzeit an alle Schüler gestellten Anforderungen in Mathematik zu senken, sodass sie den zukünftigen Erwartungen der Universitäten und Hochschulen entsprechen und eine maximale Schülerzahl ihr Potential in Mathematik verwirklichen kann, statt eine große Anzahl Schüler abzuschrecken.“

Um diese Ziele bestmöglich zu erreichen und einen fächerübergreifenden Ansatz zwischen den Lehrplänen der Naturwissenschaften und Mathematik einzusetzen wurde im Oktober 2015 im Inspektionsausschuss für den Sekundarbereich (IAS) ein Vorschlag zur Auslagerung der Erstellung der Lehrpläne für Naturwissenschaften und Mathematik verfasst. Der IAS hat diesen Vorschlag angenommen. Die Arbeiten zur Ausarbeitung des Lastenhefts zur Durchführung der Ausschreibung sind in enger Zusammenarbeit einerseits mit den für die Fächer Naturwissenschaften und Mathematik zuständigen Inspektoren (Steering Committee) und andererseits mit den Fachleuten in diesen Fächern, die von den für die betreffenden Fächer zuständigen Inspektoren bezeichnet wurden (Steering Group), abgeschlossen worden. Die Ausschreibung wurde am 26. April 2016 veröffentlicht und wurde mit der Auftragsvergabe an den Bewerber, der den im Lastenheft Kriterien am besten entsprach und als solcher vom Ausschuss für die Eröffnung und Bewertung der Angebote festgelegt wurde, abgeschlossen.. Aufgrund der Weigerung des Bewerbers den Vertrag in seiner jetzigen Form zu unterzeichnen, müssen jedoch noch einige juristische Hindernisse bewältigt werden und eventuell andere Optionen in Betracht gezogen werden, um die Überarbeitung der Lehrpläne für Naturwissenschaften und Mathematik umzusetzen.

4 Dokument 2015-12-D-8-de-3 „Beschlüsse des Obersten Rates der Europäischen Schulen“, Sitzung vom 1.,

2. und 3. Dezember 2015, Seite 9 und 10

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2. Europäisches Abitur 2016

Die 57. Prüfungssitzung zum Europäischen Abitur stand unter dem Vorsitz des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses aus Dänemark, Prof. Dr. Carl Winsløw.

Insgesamt hatten sich 1891 Prüfungskandidaten aus 13 Europäischen Schulen und 6 anerkannten Schulen für die Prüfungssitzung zum Europäischen Abitur 2016 eingeschrieben. 41 Prüfungskandidaten erhielten nicht das Europäische Abiturdiplom: 6 Kandidaten schieden vorzeitig aus der Prüfungssitzung aus und 35 Kandidaten bestanden das Abitur nicht.

Während der schriftlichen Prüfungen waren 8 Prüflinge aus gesundheitlichen Gründen und 11 wegen der Teilnahme an nationalen Prüfungen, nämlich den spanischen „Selectividad“ teilweise abwesend. Im Juni 2016 wurden 21 Ersatzprüfungen abgehalten.

3 Prüflinge erhielten die Erlaubnis an einer außerordentlichen Prüfungssitzung im September 2016 teilzunehmen; es wurden 10 entsprechende Ersatzprüfungen abgehalten.

Im Zusammenhang mit den stattgegebenen Beschwerden wurden 7 schriftliche Prüfungen abgehalten. Die Gesamterfolgsquote für die Abiturprüfung 2016 liegt bei 98,1%.

Die folgende Tabelle zeigt die Erfolgsquote in den verschiedenen Sprachabteilungen. In diesem Jahr lag die Erfolgsquote nach Sprachabteilungen zwischen 93,6 % und 100 %. Aufgrund der kleinen Zahl von Abiturienten in manchen Sprachabteilungen sind die Ergebnisse nicht immer statistisch vergleichbar.

Erfolgsquote je Sprachabteilung

Sprach- Abteilung Bestanden Prüflinge Erfolgsquote DA 29 30 96,7% DE 343 349 98,3% EL 57 58 98,3% EN 446 454 98,2% ES 105 109 96,3% FI 40 40 100,0% FR 439 447 98,2% HU 15 15 100,0% IT 178 179 99,4% NL 109 111 98,2% PL 17 18 94,4% PT 44 47 93,6% SV 28 28 100,0% Gesamt 1850 1885 98,1%

94,5%95,0%95,5%96,0%96,5%97,0%97,5%98,0%98,5%99,0%

Erfolgsquote

2017-01-D-10-de-2 12/58

Für alle Prüflinge, die an der Abiturprüfungssitzung 2016 teilgenommen haben, betrug der Endnotendurchschnitt 78,3. Ein Vergleich der Endnoten zeigt einen leichten Anstieg über die vergangenen fünf Jahre.

Gesamtdurchschnitt über die vergangenen fünf Jahre

Dieses Jahr lag die durchschnittliche Endnote der Schulen zwischen 72,0 und 81,7:

Für die Sprachabteilungen lag die durchschnittliche Endnote zwischen 72,6 und 83,0. Aufgrund der geringen Zahl von Prüfungskandidaten in manchen Sprachabteilungen hat der Durchschnitt keine statistische Aussagekraft.

77,2

77,477,3

78,0

78,3

2012 2013 2014 2015 2016

*HE *HK *MA *PA *RM *ST AL BE BR I BR II BR III CU FR KA LU I LU II MO MU VA

Average Final Mark 72,0 81,5 81,7 81,6 76,1 76,2 78,9 74,7 77,9 76,7 79,2 81,3 81,4 77,6 78,1 78,4 76,2 79,2 80,3

60,0

65,0

70,0

75,0

80,0

85,0

90,0

95,0

100,0

Endnotendurchschnitt je Schule

*HE *HK *MA *PA *RM *ST AL BE BR I BR II BR III CU FR KA LU I LU II MO MU VA

Candidates 9 5 22 27 54 62 72 45 265 236 246 46 83 72 182 123 57 152 127

0

50

100

150

200

250

300

Endnotendurchschnitt je Schule: Anzahl der Kandidaten pro Schule

2017-01-D-10-de-2 13/58

In diesem Jahr haben sich 172 Schüler ohne eigene Sprachabteilung (SWALS) für die Prüfungssitzung zum Europäischen Abitur eingeschrieben.

Im folgenden Diagramm sind ihre Leistungen in den Sprachen II, III und IV dargestellt. Man stellt fest, dass ihre Leistungen in Sprache II über dem Durchschnitt liegen.

DA DE EL EN ES FI FR HU IT NL PL PT SV

Average Final Mark 79,8 79,2 83,0 79,5 78,3 80,0 76,1 80,5 79,9 75,0 82,5 72,6 81,7

60,0

65,0

70,0

75,0

80,0

85,0

90,0

95,0

100,0

Endnotendurchschnitt je Sprachabteilung

DA DE EL EN ES FI FR HU IT NL PL PT SV

Candidates 30 349 58 454 109 40 447 15 179 111 18 47 28

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

500

Endnotendurchschnitt je Sprachabteilung: Anzahl der Kandidaten

L2- L3- L4-

SWALS 8,38 8,31 7,98

OTHER 7,95 8,29 8,27

ALL 7,98 8,30 8,24

0,001,002,003,004,005,006,007,008,009,00

Endnote für L2, L3 und L4

2017-01-D-10-de-2 14/58

Aus der folgenden Tabelle sind die Leistungen der SWALS je Fach im Vergleich zu den anderen Schülern mit eigener Sprachabteilung ersichtlich. Wie zu beobachten ist, gibt es keine signifikante Abweichung der Noten selbst in den Fächern, die in der Sprache II (gelb) unterrichtet werden, wo man erwarten könnte, dass die SWALS-Schüler höhere Noten erreichen.

Fach bi4 chi eco ge4 hi4 ma3 ma5 maa ph4 phy

SWALS 7,47 7,45 7,43 7,39 7,57 6,73 7,49 8,65 7,79 7,56

SONSTIGE 7,47 7,50 7,48 7,57 7,64 6,93 7,26 8,31 8,12 7,48

ALLE 7,47 7,50 7,48 7,55 7,63 6,91 7,27 8,34 8,09 7,49

Die Entscheidung im Rahmen der Reform des Europäischen Abiturs, die Zahl der mündlichen Prüfungen im Schuljahr 2013 - 2014 von vier auf drei zu reduzieren, hatte starke Auswirkungen auf die mündlichen Prüfungen in Geschichte und Geographie, 2- und 4-stündige Wahlfächer: Die Zahl der Prüflinge, die sich für diese Prüfungen entschieden haben, sank um über 60 % in HI2, 50 % in HI4, 60 % in GE2 und 50 % in GE4.

Die Zahl der Prüfungskandidaten, die Philosophie 4 gewählt haben, verdreifachte sich nahezu (von 49 Prüflingen 2013 auf 130 im Jahr 2016) und die Zahl der mündlichen Chemieprüfungen verdoppelte sich im Vergleich zu 2013 (von 27 auf 58).

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

GE4 (Orals) 5,89% 6,02% 6,97% 7,47% 7,66% 9,60% 6,46% 2,57% 2,00% 2,44%

GE2 59,46% 58,52% 56,26% 47,69% 49,73% 44,46% 54,09% 16,77% 16,90% 16,60%

HI 4 (Orals) 4,78% 4,85% 6,90% 5,49% 4,95% 5,57% 4,80% 2,63% 1,72% 2,07%

HI2 43,71% 46,92% 46,01% 46,30% 48,78% 51,71% 50,32% 16,77% 15,23% 14,75%

0,00%

10,00%

20,00%

30,00%

40,00%

50,00%

60,00%

70,00%

2017-01-D-10-de-2 15/58

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

PH4 (Orals) 4,64% 4,11% 4,29% 4,63% 4,88% 3,90% 3,13% 5,59% 8,12% 6,9%

CHI (Orals) 0,44% 0,88% 1,34% 0,60% 0,81% 0,87% 1,73% 1,96% 2,89% 3,1%

0,00%

1,00%

2,00%

3,00%

4,00%

5,00%

6,00%

7,00%

8,00%

9,00%

2017-01-D-10-de-2 16/58

Dieses Jahr, und dies zum ersten Mal, beinhaltete der Bericht des Europäischen Abiturs ebenso Informationen zu den Endnoten der Schüler mit spezifischen Lernbedürfnissen.

73 Schülern wurden besondere Maßnahmen für die schriftlichen und/oder mündlichen Prüfungen in der Europäischen Abiturprüfungssitzung gewährt. Unter ihnen befanden sich 9 SWALS. Im Juni 2016 wurden 10 zusätzliche Anträge aufgrund unerwarteter Umstände vom Inspektionsausschuss für den Sekundarbereich genehmigt: gebrochener Arm, Stimmbandprobleme...

Vorgenannte Maßnahmen bestanden vor allem in zusätzlicher Zeit, dem Gebrauch eines Laptops (mit oder ohne Rechtschreibprüfprogramm), dem Gebrauch eines Taschenrechners. Andere, außergewöhnlichere Maßnahmen bestanden in der Genehmigung eines Vorlesers, eines Schreibers, eines getrennten Raums, einer beaufsichtigen Pause, einer Formatänderung des Prüfungsbogens eines Faches,…

AL BE BR I BR II BR III CU FR KA LU I LU II MO MU VA *MA *PA

Sen per school 1 1 10 8 8 3 4 5 5 4 4 6 11 1 2

1 1

10

8 8

3

4

5 5

4 4

6

11

1

2

0

2

4

6

8

10

12

Zahl der SEN-Prüflinge je Schule (73)

2017-01-D-10-de-2 17/58

Erfolgsquote:

70 Schüler von 73, alle SWALS eingeschlossen, haben bestanden.

Gesamtendnote

95,89%

4,11%

0,00%

10,00%

20,00%

30,00%

40,00%

50,00%

60,00%

70,00%

80,00%

90,00%

100,00%

Succeeded (70) Failed (3)

Erfolgsquote für SEN-Schüler

64,67%

71,03%69,06%

72,59% 72,06%70,45%

76,08%74,87%70,91%

74,21%70,67%

74,65%

73,20%72,05%

74,97%

0,00%

10,00%

20,00%

30,00%

40,00%

50,00%

60,00%

70,00%

80,00%

90,00%

100,00%

*MA *PA AL BE BR I BR II BR III CU FR KA LU I LU II MO MU VA

Gesamtnote der Sen-Schüler - Mittelwert je Schule

2017-01-D-10-de-2 18/58

78,78%72,48% 75,01%

68,00%

77,33%

0,00%

10,00%

20,00%

30,00%

40,00%

50,00%

60,00%

70,00%

80,00%

90,00%

100,00%

Class mark

final (A)

Exam mark

final (B)

Preliminary

mark final (C)

Written final

(E)

Oral final (O)

SEN-Schüler: Allgemeine Notendurchschnitte

2017-01-D-10-de-2 19/58

B. PERSONAL

Seit 2013 ist das Personalreferat des Büros des Generalsekretärs nicht nur mit der Verwaltung der Humanressourcen im Büro beauftragt, sondern auch mit den meisten Fragen bzgl. der Humanressourcen im Zusammenhang mit den 14 Schulen.

Die Einstellung von neuen Personalmitgliedern für das Büro des Generalsekretärs stellte erneut einen wichtigen Teil der Arbeit der Abteilung dar.

Zudem hat sich das Personalreferat aufgrund vorgenannter interner Neuorganisation mit sechs Einstellungsverfahren für das Führungspersonal an den 14 Schulen und der Überprüfung der Berufserfahrung der 125 neuen abgeordneten Lehrkräfte befasst.

Der Umfang des abgeordneten Personals des Büros ist 2016 stabil geblieben (insgesamt acht Personalmitglieder), während sich der Stab des VDP sich auf 54 Personalmitglieder erhöht hat. Insgesamt wurden zwei Einstellungsverfahren für abgeordnetes Personal und vier Einstellungsverfahren für Mitglieder des VDP erfolgreich abgeschlossen.

Darüber hinaus hat das Büro auch weiterhin Praktikanten und Aushilfskräfte als Ersatz für VDP-Mitglieder beschäftigt. Für das Personal des Büros des Generalsekretärs sind mehrere Schulungen durchgeführt worden.

Darüber hinaus haben interessierte Personalmitglieder Erstehilfekurse sowie Sicherheits-,Gefahrenverhütungs- und Arbeitsschutzkurse absolviert. Die erste Gruppe hat im Dezember 2016 ihren Kurs absolviert und 2017 werden weitere folgen. Das Personalreferat hat an drei Arbeitsgruppen teilgenommen. Die Arbeitsgruppe VDP ist zwei Mal zusammengekommen, um einen Vorschlag zur Harmonisierung der Gehaltstabellen des VDP, die vor und nach April 2007 eingestellt wurden, auszuarbeiten. Der Haushaltsausschuss von März 2016 hat diesen Vorschlag nicht ausreichend unterstützt. Er hat die Arbeitsgruppe gebeten, im Laufe der folgenden Sitzungen einen neuen Vorschlag zu unterbreiten.

Nach vier Sitzungen hat die Arbeitsgruppe Ortslehrkräfte den Vorschlag für die „Dienstvorschriften der Ortslehrkräfte an den europäischen Schulen“ fertiggestellt. Der Oberste Rat hat vorgenannten Vorschlag im Wege des schriftlichen Verfahrens im April 2016 genehmigt. Die neuen Dienstvorschriften der Ortslehrkräfte sind am 1. September 2016 in Kraft getreten. In vorliegenden Dienstvorschriften ist ein Zweijahresvertrag vorgesehen, der ein Mal für zwei zusätzliche Jahre verlängert werden kann. Nach vier Jahren ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorgesehen, insofern die Beurteilung der Lehrkraft positiv ausgefallen ist. Darüber hinaus führen die neuen Dienstvorschriften ordnungsgemäße Verfahren zur Personalgewinnung und -beurteilung, die Personalvertretung und die Möglichkeit zu beruflicher Weiterentwicklung ein und sie verleihen den Ortslehrkräften Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten und regeln die Anwendung eines Dienstaltersstufensystem auf Ortslehrkräfte. Schließlich wird die Mobilität von Ortslehrkräften zwischen den Schulen gefördert. Alle vorgenannten Maßnahmen zielen darauf ab, die Anerkennung der Ortslehrkräfte als vollwertiges Lehrpersonal der Europäischen Schulen sicherzustellen. Seit dem Inkrafttreten der neuen Dienstvorschriften der Ortslehrkräfte ist die Arbeitsgruppe zwei Mal zusammengetreten, um ihre einheitliche Umsetzung zu fördern. Die Arbeitsgruppe wird versuchen, bis Ende 2017 einen Halbzeitbericht zur Umsetzung der neuen Dienstvorschriften der Ortslehrkräfte vorzulegen. Paralell dazu wird der konkrete Beurteilungsbedarf der Ortslehrkräfte überprüft.

Die neue Arbeitsgruppe „Verwalter“ ist drei Mal zusammengekommen, um die Situation der Verwalter im System der Europäischen Schulen zu besprechen und dem Obersten Rat im Dezember 2016 einen Zwischenbericht vorzustellen. Der vorgenannte Zwischenbericht enthält zahlreiche Empfehlungen, die die allgemeine Unterstützung des Obersten Rates erhalten haben. Konkrete Vorschläge sind für den Obersten Rat von April 2017 vorgesehen.

Im Dezember 2015 hat der Oberste Rat das Büro des Generalsekretärs mit der Schaffung einer Arbeitsgruppe beauftragt, die die „Mobilität“ des Personals untersuchen soll. Die Arbeitsgruppe „Mobilität“ hat zwei Sitzungen abgehalten und hat dem Obersten Rat im Dezember 2016 einen Zwischenbericht vorgelegt. Der Oberste Rat unterstützt im Großen und Ganzen die in vorgenanntem Zwischenbericht enthaltenen Empfehlungen. Konkrete Vorschläge der Arbeitsgruppe sind für die Sitzung des Obersten Rates von April 2017 vorgesehen.

2017-01-D-10-de-2 20/58

C. RECHTLICHE ASPEKTE

1. Beschwerden

2016 wurden vom Büro des Generalsekretärs 81 Verwaltungsbeschwerden und von der Beschwerdekammer 70 Klagen bearbeitet. Etwas weniger als die Hälfte der Klagen wurden eingereicht, nachdem eine Verwaltungsbeschwerde zunächst abgewiesen worden war. Die Zahl von 81 Verwaltungsbeschwerden reiht sich in den kontinuierlichen Rückgang ein, der in den vergangenen Jahren beobachtet wurde (88 Beschwerden 2015 und 85 Beschwerden 2014), und stellt die niedrigste Zahl Beschwerden in den vergangenen 5 Jahren dar.

Wie in den vergangenen Jahren sind die meisten Beschwerden Beschwerden gegen Beschlüsse der Klassenkonferenz. Die Zahl der Beschwerden dieser Art blieb mit 33 stabil im Vergleich zum vergangenen Jahr, in dem 32 Beschwerden eingereicht wurden. Die gleiche Stabilität ist auch bei den übrigen Beschwerden zu beobachten, mit Ausnahme der Beschwerden im Zusammenhang mit dem Abitur, deren Zahl sich gegenüber dem vergangenen Jahr verdoppelt hat (18 im Jahr 2016 gegen 9 im Jahr 2015).

Die vorgenannte Steigerung ist teilweise auf die Diversifizierung der in dieser Kategorie verzeichneten Beschwerden zurückzuführen. Die Beschwerden beziehen sich nicht mehr nur auf die Abiturendergebnisse, sondern auch auf die Vorabiturprüfungen und die Sinne der Politik zur Bereitstellung von pädagogischen Unterstützungsmaßnahmen beantragten Sondermaßnehmen.

Nachstehend werden sämtliche Verwaltungsbeschwerden und Klagen aufgeschlüsselt nach Bereich oder Beschlussorgan aufgeführt:

Verwaltungsbeschwerden Klagen

40 Beschwerden gegen die Entscheidungen der Zentralen Zulassungsstelle (wovon 5 Eilbeschwerden)

33 Beschwerden gegen die Entscheidung einer Klassenkonferenz

4 Beschwerden gegen die Entscheidung einer Klassenkonferenz (wovon 1 Eilbeschwerde)

4 Beschwerden bezüglich eines Zulassungsantrags an anderen als den Schulen in Brüssel, wovon 1 Beschwerde über das Schulgeld der Kategorie III

1 Beschwerde über das Schulgeld der Kategorie III

4 Beschwerden bezüglich der Festlegung der Sprache 1

6 Beschwerden bezüglich der Festlegung der Sprache 1

16 Beschwerden bezüglich der Lehrkräfte, wovon 3 von Ortslehrkräften eingereicht wurden

9 Beschwerden bezüglich der Lehrkräfte, wovon 1 von Ortslehrkräften eingereicht wurde

18 Beschwerden gegen die Ergebnisse der Europäischen Abiturprüfung (16 + 2 im Vorabitur, wovon 1 einen Schüler betraf, der Sondermaßnahmen beantragte)

8 Beschwerden gegen die Ergebnisse der Europäischen Abiturprüfung (wovon 2 Eilbeschwerden)

0 Beschwerden bezüglich Schüler mit besonderen Bedürfnissen

0 Beschwerden bezüglich Schüler mit besonderen Bedürfnissen

5 Beschwerden gegen die Entscheidung eines Disziplinarausschusses

1 Beschwerde gegen die Entscheidung eines Disziplinarausschusses

1 Beschwerde in keiner der vorgenannten Kategorien (Änderung der Spräche 2)

1 Beschwerde in keiner der vorgenannten Kategorien (Änderung der Spräche 2)

GESAMT: 81 GESAMT: 70 (wovon 8 Eilbeschwerden)

2017-01-D-10-de-2 21/58

2. Stand der Dinge und Zukunftsaussichten

Das Jahr 2016 ist von einem bemerkenswerten Fortschritt im Zusammenhang mit der stärkeren Anerkennung der Rechte eines bedeutenden Anteils Lehrkräfte (37 %) gekennzeichnet: die Verabschiedung der Dienstvorschriften der Ortslehrkräfte im Wege des schriftlichen Verfahrens 2016/12, das am 11. Mai 2016 abgeschlossen wurde.

Die neuen Dienstvorschriften sind am 1. September 2016 in Kraft getreten und gelten für alle an diesem Datum eingestellten und zukünftig eingestellten Ortslehrkräfte. Sie sind das Ergebnis mehrerer Jahre Verhandlungen, die 2004 aufgenommen wurden. Von den Vorteilen, die sie enthalten, sind besonders die Möglichkeit unbefristeter Verträge, eine Gehaltsentwicklung durch Dienstaltersstufen sowie klare und festgelegte Regeln in Bezug auf die Vertretung dieser Personalkategorie hervorzuheben.

Die neuen Dienstvorschriften zeichnen sich auch dadurch aus, dass sie die Zuständigkeit der Beschwerdekammer für Streitfälle zwischen Ortslehrkräften und den Entscheidungsorganen der Schulen im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsregelung in ihrem Artikel 50 formell festlegen.

Das ist allerdings keine wirkliche Neuheit, da die Zuständigkeit der Beschwerdekammer bereits durch die Rechtssprechung, insbesondere die Entscheidung vom 11. März 2015 des Europäischen Gerichtshofs (Angelegenheit C 464/13) anerkannt worden war. Der Artikel 50 bringt für die Rechtssuchenden mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Es ist zu erwarten, dass er einen Anstieg der Anzahl Verwaltungsbeschwerden und Klagen nachsichzieht. 2016 wurde eine Beschwerde gegen die Dienstvorschriften an sich eingereicht, die aber abgelehnt wurde.

In Bezug auf sonstige Rechtsvorschriften ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der Oberste Rat auf seiner Sitzung im April 2013 eine Arbeitsgruppe damit beauftragt hat, Vorschläge zur Verstärkung des Rechtsschutz innerhalb des Systems der Europäischen Schulen im weitesten Sinne, das heißt auch auf Ebene der Funktionsweise der Beschwerdekammer, auszuarbeiten.

Vorgenannte Arbeitsgruppe hat Vorschläge nicht nur in Bezug auf die Verfahrensordnung und das Statut der Kammer sondern auch auf die Allgemeine Schulordnung der Europäischen Schulen und das Statut des abgeordneten Personals unterbreitet. Im Gegensatz zu den Vorschlägen im Zusammenhang mit der Kammer, die vom Obersten Rat auf seiner Sitzung von April 2015 in Prag angenommen worden sind, sind die Vorschläge zur Schulordnung vom Obersten Rat auf seiner Sitzung von April 2016 in Kopenhagen nicht angenommen worden und müssen abgeändert werden.

Auf juristischer Ebene war das Büro des Generalsekretärs neben den Beschwerden mit zahlreichen Anträgen in Bezug auf den Schutz persönlicher Daten konfrontiert. Mit Inkraftreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am 24. Mai 2016 hat vorgenannte Situation das Büro des Generalsekretärs dazu bewogen, die Schaffung einer Arbeitsgruppe vorzuschlagen, die den aktuellen und zukünftigen Bedarf der Europäischen Schulen in vorgenanntem Bereich ermitteln soll.

Vorgenannte Arbeitsgruppe wurde durch Beschluss des Obersten Rates vom 7.-9. Dezember 2016 geschaffen. Sie wird im Laufe des Jahres 2017 zusammentreten und hat als Aufgabe, die zu treffenden Maßnahmen zur Einhaltung der EU-DSGVO festzulegen und dies vor Ablauf der Frist vom 25. Mai 2018, Datum, an dem die EU-DSGVO die bestehende Gesetzgebung zum Schutz der Privatsphäre (Richtlinie 95/46/EG) ersetzt. Die Arbeitsgruppe wird auch konkrete Vorschläge zur Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen vorstellen.

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D. HAUSHALTSASPEKTE

Die nachstehenden Tabellen, die auch im Bericht des Finanzkontrolleurs veröffentlicht werden, werden in vorliegendem Dokument aufgegriffen, denn sie geben einen Gesamtüberblick über die Kosten des Systems und deren Aufteilung auf die einzelnen Beitragszahler.

1. Entwicklung der Kosten – Ausgaben pro Schule und für das Büro

des Generalsekretärs5

Zur Ergänzung der im Dokument 2016-10-D-2-de-2 „Angaben zum Schuljahresbeginn 2016-2017 an den Europäischen Schulen“ angeführten Daten enthalten die nachstehenden Tabellen eine zusammenfassende Übersicht von Haushaltsdaten, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Dokuments im Dezember 2016 noch nicht zur Verfügung standen. Tabelle 1 zeigt die Entwicklung der Kosten von 2011 bis 2016. Die Zahlen weisen einen Anstieg von 7,86 % über diese fünf Jahre aus und einen Anstieg von 3,75 % im Jahr 2016 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015. Hier ist zu bemerken, dass die Schulbevölkerung in absoluten Zahlen zwischen 2011 und 2016 um 3324 Schüler, d. h. 14,23 %, und zwischen 2015 und 2016 um 788 Schüler, d.h. 3,04 %, gestiegen ist. (Die Schülerzahlen pro Schule sind dem oben genannten Dokument 2016-10-D-2-de-2 entnommen).

Tabelle 1: Entwicklung der Kosten im Zeitraum 2011 bis 2016 – Ausgaben (in €)

2011 2012 2013 2014 2015 2016 %

2011 - 2016

% 2015 - 2016

Al 13.063.127 13.239.486 13.291.431 11.857.159 12.567.378 11.848.348 -9,30 -5,72

Be 9.175.350 7.853.298 7.943.540 8.488.442 8.215.631 8.452.380 -7,88 2,88

Br I 34.212.200 32.427.533 31.513.924 33.613.280 33.896.335 36.284.993 6,06 7,05

Br II 33.523.508 32.808.110 32.979.059 32.840.553 31.423.740 32.397.210 -3,36 3,10

Br III 31.742.797 29.492.282 28.536.902 29.871.588 28.245.308 30.526.275 -3,83 8,08

Br IV 8.431.352 11.475.974 13.382.371 16.313.487 18.463.955 21.955.018 160,4

0 18,91

Cu 9.456.200 8.445.468 7.900.641 9.067.963 8.380.808 7.535.376 -20,31 -10,09

Ff 11.969.244 12.338.347 11.957.813 13.066.646 13.882.100 14.822.144 23,84 6,77

Ka 11.921.801 11.747.171 11.221.382 11.139.778 11.247.168 11.045.660 -7,35 -1,79

Lux I 40.142.660 34.098.279 27.781.816 28.112.758 28.485.543 29.824.614 -25,70 4,70

Lux II 8.183.844 14.222.763 22.889.186 23.441.946 23.493.832 25.175.580 207,6

3 7,16

Mol 12.345.548 11.372.143 11.155.974 11.088.318 10.859.201 11.143.436 -9,74 2,62

Mun 22.173.927 22.218.088 21.940.116 24.439.432 24.706.380 24.689.881 11,35 -0,07

5 Quelle: Jahresbericht des Finanzkontrolleurs – Az.: 2017-02-D-14-de-2

2017-01-D-10-de-2 23/58

Var 18.596.427 17.570.518 18.733.012 18.496.481 17.988.552 18.110.937 -2,61 0,68

BGS 8.325.167 8.254.664 9.801.298 11.721.315 10.810.798 10.932.629 31,32 1,13

GESAMT 273.263.152 267.564.124 271.028.465 283.559.146 284.089.263 294.744.481 7,86 3,75

Die Zahlen für 2011 bis 2014, die mit der vorigen Buchhaltungssoftware Cobee erstellt wurden, zeigen die tatsächlichen Ausgaben, betrachtet als Mittelbindungen im Rahmen von Haushaltsbewilligungen und tatsächlich verwendet (außer Guthaben, die auf das folgende Haushaltsjahr übertragen, letztlich nicht verwendet und folglich storniert wurden). Die Zahlen für 2015, aus SAP bezogen, zeigen die genehmigten und verwendeten Mittelbindungen und insbesondere die Realwerte + die auf das folgende Haushaltsjahr n+1 übertragenen (verwendeten) Mittel – die an das vorangehende Haushaltsjahr n-1 übertragenen Mittel. Die (noch vorläufigen und unter Vorbehalt eventueller Anpassungen angegebenen) aus SAP extrahierten Zahlen für 2016 zeigen die genehmigten und verwendeten Mittelbindungen und insbesondere die Realwerte + die auf das folgende Haushaltsjahr n+1 übertragenen (verwendeten) Mittel – die an das vorangehende Haushaltsjahr n-1 übertragenen Mittel. Datenstand zum 23.03.2017.

Tabelle 2 zeigt die Entwicklung der Kosten je Schüler über denselben Zeitraum von fünf Jahren. Es wird darauf hingewiesen, dass Brüssel IV bis zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die Klassen 1 bis 6 des Sekundarbereichs, die seit 2010 nach und nach eingeführt wurden, anbietet und somit die Kosten dieser Schule nicht voll und ganz mit denen der anderen Schulen vergleichbar sind. Brüssel I weist einen Anstieg um 3,56 % gegenüber 2015, der im Wesentlichen auf die zusätzliche Nutzung des Standorts Berkendael in Erwartung der Eröffnung der Europäischen Schule Brüssel V zurückzuführen ist. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass die Ausgaben von Brüssel I und des Standorts Berkendael nicht einzeln aufgeführt werden. Aus diesem Grund ist es nicht möglich die Kosten pro Schüler an den einzelnen Standorten zu berechnen. Die progressive Schließung der Schule Culham als Schule vom Typ I entsprechend dem Beschluss des Obersten Rates aus dem Jahr 2007 ist ebenfalls anzumerken. Sie begründet den Rückgang um 2,61 % gegenüber 2015. Der Primarbereich hat im August 2016 seine Pforten geschlossen, während der Rest der Schule im August 2017 geschlossen wird. Weitere Einzelheiten sind im Dokument 2016-10-D-21-de-2 enthalten, das auf der vergangenen Sitzung des Obersten Rates im Dezember 2016 vorgestellt wurde. Für Luxemburg und Brüssel zeigt die Tabelle die Gesamtkosten sowie die Kosten der einzelnen Schulen. Für das Jahr 2016 belaufen sich die Kosten je Schüler der Brüsseler Schulen auf 10.081 €, das heißt in einem Jahr ein Anstieg um 4,05 %. Die Kosten je Schüler für die Luxemburger Schulen im Vergleich zum Vorjahr sind hingegen nur um 0,79 % gestiegen. Die Durchschnittskosten je Schüler, bezogen auf alle Schulen, einschließlich der Kosten des Büros des Generalsekretärs, belaufen sich für 2016 auf 11.268 €, was einen Anstieg von 205 € im Vergleich zu 2015 darstellt. Für den Zeitraum 2011-2016 wird ein Rückgang um 5,26 % verzeichnet. Betrachtet man die durchschnittlichen Kosten pro Schüler an den Europäischen Schulen (das BGS nicht berücksichtigt), kann man einen Anstieg um 1,97 % gegenüber dem vergangenen Jahr feststellen.

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Tabelle 2: Kosten je Schüler (in €)

2011 2012 2013 2014 2015 2016

%

2011 - 2016

%

2015 - 2016

Al 12.654 12.788 12.675 11.508 12.592 11.968 -5,42 -4,96

Be 15.318 13.714 14.210 15.140 15.019 15.848 3,46 5,52

Br I 11.061 10.458 10.318 10.678 10.219 10.583 -4,32 3,56

Br II 10.752 10.365 10.563 10.810 10.577 10.737 -0,14 1,51

Br III 10.917 10.135 9.893 10.365 9.627 10.154 -6,99 5,47

Br IV 9.449 9.437 8.042 7.988 7.887 8.555 -9,46 8,47

Brüssel I, II, III und IV 10.779 10.220 9.922 10.138 9.689 10.081 -6,48 4,05

Cu 12.026 11.665 12.068 15.661 17.746 17.283 43,71 -2,61

Ff 10.861 10.689 9.885 10.005 9.687 10.178 -6,29 5,07

Ka 12.683 12.681 12.255 12.318 13.295 13.454 6,08 1,20

Lux I 11.438 10.361 10.144 9.871 9.470 9.496 -16,98 0,27

Lux II 8.636 11.000 11.386 10.912 10.313 10.451 21,02 1,34

Luxemburg I & II 10.842 10.541 10.670 10.319 9.833 9.911 -8,59 0,79

Mol 15.794 14.976 15.035 15.127 15.019 15.307 -3,08 1,92

Mun 11.485 11.030 10.433 11.104 11.005 10.837 -5,64 -1,53

Var 13.940 12.807 13.493 13.162 12.803 13.373 -4,07 4,45

Alle Schulen

11.532 11.018 10.842 10.950 10.637 10.847 -5,94 1,97

BGS 362 351 407 472 423 418 15,47 -1,18

Alle Schulen + BGS (Gesamt)

11.894 11.369 11.248 11.422 11.060 11.265 -5,29 1,85

Zahlen auf Grundlage von Tabelle 3 Schulbevölkerung berechnet auf Basis eines gewogenen Mittelwertes: Anz. im Oktober des Jahres n-1 x

8/12 + Anz. im Oktober des Jahres n x 4/12

Tabelle 3 zeigt die Beiträge, die die verschiedenen Partner im System im Zeitraum seit 2011 zum Haushalt der Europäischen Schulen geleistet haben. Der prozentuale Anteil der Mitgliedstaaten ist im Vergleich zu den vorangehenden Jahren zurückgegangen, was größtenteils auf die rückläufige Anzahl abgeordnete Personalmitglieder im Laufe des Schuljahres 2016-2017 (1404 insgesamt) im Vergleich zum Schuljahr 2015-2016 (1428 insgesamt) zurückzuführen ist. Der Beitrag der Europäischen Kommission ist prozentual leicht gestiegen, wobei er in absoluten Zahlen um 9 Millionen Euro gegenüber 2015 gestiegen ist. Es ist zu erwähnen, dass der Überschuss aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr nicht in die Gesamtsumme der Haushaltsbeiträge eingerechnet wurde. Ebenso ist festzuhalten, dass die Schülerzahl in der Kategorie I im Jahr 2016 um 780 Schüler gestiegen ist, so dass diese Kategorie etwa 80 % der Schülerpopulation des gesamten Systems ausmacht. Schüler der Kategorie I sind in der Hauptsache Kinder von Beamten und Vertragspersonal (mindestens ein Jahr Vertragsdauer) der EU-Institutionen und des Personals der Europäischen Schulen sowie, im Fall von München, des Europäischen Patentamtes. Das von der

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Kategorie II eingenommene Schulgeld weist einen Rückgang in absoluten Zahlen als auch im Anteil an den Gesamteinnahmen auf; es beläuft sich auf 11,2 Millionen gegenüber 12,3 Millionen 2015, das heißt 3,8 % der Gesamteinnahmen 2016 gegenüber 4,4 % der Einnahmen 2015. Die Gesamtanzahl Schüler der Kategorie II ging im Jahr 2016 im Vergleich zu 2015 um 8 Schüler zurück; die Schüler der Kategorie II stellen 4,00 % der gesamten Schülerpopulation dar. 2016 leisteten die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) und der Europäischen Stabilitätsmechanismus mit 4,6 Millionen, bzw. 0,2 Millionen Euro erstmals ihren Beitrag zum Haushalt der Schulen. Die Einnahmen von den Schülern der Kategorie III weisen gegenüber dem Vorjahr, 2015, einen Anstieg in absoluten Zahlen von 1,7 Millionen Euro auf und die Gesamtpopulation dieser Kategorie ist im Jahr 2016 um 16 Schüler gestiegen. Die Kategorie III stellt 16,1 % der gesamten Schulpopulation der Europäischen Schulen dar. Die Einnahmen aus anderen Quellen sind 2016 im Vergleich zu 2015 unverändert geblieben; sie beliefen sich auf 5,3 Millionen Euro. Die Hauptquelle dieser Einnahmenkategorie ist der zeitweilige Beitrag/ die „Solidaritätsabgabe” gemäß Artikel 50 des Statuts des abgeordneten Personals der Europäischen Schulen (Haushaltslinie 70320100).

Tabelle 3: Beiträge zum Haushalt (Überschussübertrag und Rückgriff auf Rücklagenfonds ausgenommen)

2011 2012 2013 2014 2015 2016*

Mitglieds-staaten

€ 56.197.583 55.557.843 54.463.604 54.479.484 55.008.107 53.339.888*

% 20,4% 20,3% 20,0% 19,6% 19,6% 18,1%

Kommission € 163.975.427 163.882.693 167.081.001 167.205.308 168.938.943 177.792.782

% 59,6% 59,7% 61,6% 60,1% 60,0% 60,4%

EPA € 18.778.658 18.979.623 19.042.443 19.508.143 20.645.000 21.045.000

% 6,8% 6,9% 7,0% 7,0% 7,3% 7,1%

EIB-Gruppe &

ESM

€ 4.812.529

% 1,6%

Schulgeld Kategorie II

€ 14.258.680 12.953.535 11.168.395 12.987.354 12.350.398 11.196.942

% 5,2% 4,7% 4 % 4,7% 4,4% 3,8%

Schulgeld Kategorie III

€ 16.530.565 17.017.985 16.646.185 18.395.006 19.108.099 20.852.367

% 6,0% 6,4% 6,1% 6,6% 6,8% 7,0%

Andere*** € 5.548.971 5.471.257 2.672.967 5.570.611 5.278.720 5.297.970

% 2,0% 2,0% 0,9% 2,0% 1,9% 1,8%

GESAMT* € 275.289.884 274.270.240 271.074.595 278.145.906 281.329.267

294.337.478

Nicht enthalten in den Zahlen ist der übertragene Überschuss (Die Summe von 2 481 518 Euro wurde auf das Jahr 2016 übertragen) und die Verwendung des Rücklagenfonds. * Für 2016 beruhen die Zahlen auf den aus SAP per 23. März 2017 extrahierten Daten (vorläufiger konsolidierter Jahresabschluss). Da der Rechnungsabschluss zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch nicht fertiggestellt war, handelt es sich hier um vorläufige Zahlen, die noch ändern können, wenn der Abschluss endgültig vorliegt. ** Für 2016 sind in den Zahlen zu den Beiträgen der Mitgliedstaaten auch der außerordentliche Beitrag Deutschlands in Höhe von 716.909 Euro und der außerordentliche Beitrag Italiens in Höhe von 293.000 Euro enthalten.

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1. Haushalt des Generalsekretärs

Die für das Büro des Generalsekretärs genehmigten Mittel beliefen sich für das Geschäftsjahr 2016 auf 11 077 185 Euro, von denen 11 061 036 Euro verwendet wurden. Das Haushaltsergebnis 2016 ist dem von 2015 somit ziemlich ähnlich.

Die Ausgaben für das Personal 2016 liegen deutlich höher als die von 2015, denn 2015 wurde keinerlei Gehaltserhöhung ausgezahlt, während 2016 die rückwirkenden Gehaltserhöhungen von 2,4 % ab Juli 2015 ausgezahlt wurden. In Bezug auf das abgeordnete Personal ist 2016 eine leichte Erhöhung der Abgangszahlungen gegenüber 2015 festzustellen. Die Ausgaben für das Verwaltungs- und Dienstpersonal sind aufgrund der verschiedenen Ende 2015 vorgenommenen Einstellungen, die ihre volle Wirkung erst 2016 entfaltet haben, um etwa 20 % gestiegen. Es wurden insbesondere ein SAP-Assistent, ein EDV-Assistent, eine Einkaufsleiterin und eine Koordinatorin für die interne Kontrolle eingestellt. Insgesamt belaufen sich die Personalkosten 2016 auf 5,4 Millionen Euro.

Im Zusammenhang mit den sonstigen Verwaltungsausgaben ist die erhebliche Kostensenkung im Bereich EDV zwischen 2015 und 2016 in Höhe von 1,2 Million Euro hervorzuheben. Diese Senkung ist darauf zurückzuführen, dass der letzte für die SAP-Projekte im Haushalt eingetragene Betrag einem Berichtigungshaushalt von 2015 in Höhe von 1 Million Euro entspricht. 2016 sind keinerlei Mittel für SAP verwendet worden. Darüber hinaus hat es eine leichte Erhöhung der Ausgaben für Gebäude gegeben, aufgrund der unvorhergesehenen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Umzug in die neuen Räume in der Rue de la Science.

Der Haushaltsposten „BGSES“ umfasst einige Elemente, die sich auf die zum Nutzen des gesamten Systems der Europäischen Schulen durchgeführten Aktivitäten beziehen. Seine Hauptbestandteile sind die Übersetzung der Dokumente für die verschiedenen Sitzungen und die Dolmetschleistungen (19 %); die Rückerstattung der Kosten im Zusammenhang mit den Sitzungen des Obersten Rates (3,6 %), des Haushaltsausschusses (1,3 %) und der Inspektionsausschüsse (14,0 %); die Prüfungsausschüsse (32,5 %); und die Kosten für Streitfälle (11,2 %) sowie die Expertenkosten (10,7 %). Die Erhöhung um 5,7 % gegenüber 2015 erklärt sich im Wesentlichen durch die Anfangsinvestition in das neue Online-Korrektursystem.

Die verschiedenen Verwaltungskosten umfassen die Dienstreisekosten des Personals, Büromaterial und -bedarf, die Personalschulung, die Telefonkosten und die Kosten im Zusammenhang mit den internen Sitzungen.

Die pädagogischen Ausgaben belaufen sich 2016 auf 169 500 Euro gegenüber 228 497 Euro 2015; sie decken die Kostenerstattungen im Zusammenhang mit von den Schulen veranstalteten pädagogischen Schulungen. Der für diesen Posten ausgegebene Betrag hängt somit von der Anzahl stattfindender Schulungen ab.

Haushaltsergebnis des BGSES 2015-2016

Haushaltslinie 2015 2016 Variation in %

601101 Ausgaben für das abgeordnete Personal 900 871 1 157 980 28,54 %

601103 Ausgaben für das Verwaltungs- und Dienstpersonal 3 525 186 4 233 335 20,09 %

60 11 Personalausgaben 4 426 057 5 391 315 21,81 %

601201 Gebäude 919 376 985 300 7,17 %

601202 IKT 2 614 277 1 384 114 -47,06 %

601203 BGSES 2 713 901 2 868 419 5,69 %

601204 Verschiedene Verwaltungsausgaben 203 322 262 388 29,05 %

60 12 Sonstige Verwaltungsausgaben 6 450 876 5 500 221 -14,74 %

60 21 Pädagogische Ausgaben 228 497 169 500 -25,82 %

Gesamt 11 105 430 11 061 036 -0,40 %

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COSTS OF MEETINGS OF THE BOARD OF GOVERNORS, OF THE BUDGETARY COMMITTEE, OF THE BOARDS OF INSPECTORS AND OF THE JOINT TEACHING COMMITTEE IN 2016 IN €

a) COSTS OF MEETINGS OF THE BOARD OF GOVERNORS (ITEM 60120304)

Date Travel/subsistence expenses Interpretation Technical

April 2016 41 437 35 164 -----

August 2016 12 595 22 560 300

December 2016 28 817 24 520 1 200

SUBTOTAL: 82 849 82 244 1 500

b) COSTS OF MEETINGS OF THE BUDGETARY COMMITTEE (ITEM 60120305)

Date Travel/subsistence expenses Interpretation Technical

March 2016 21 530 8 285 600

November 2016 16 323 4 900 600

Other meetings 188 ------ -----

SUBTOTAL: 38 041 13 185 1 200

c) COSTS OF MEETINGS OF THE BOARDS OF INSPECTORS AND OF THE JOINT TEACHING COMMITTEE (ITEM 60120306)

Date Travel/subsistence expenses Interpretation Technical

BI, TC 2016 127 471 24 452 2 700

SUBTOTAL: 127 471 24 452 2 700

d) OTHER MEETINGS

Date Travel/subsistence expenses Interpretation Technical

Working Groups, CEA, Troika Selection Committees (60120304) 56 297 28 800 1 100

Working Groups (60120306) 348 166 -------- --------

Courses (60120306) 17 565 -------- -------

Inspections (60120308) 175 488 -------- -------

SUBTOTAL: 597 516 -28 800 1 100

TOTAL: 845 877 148 681 6 500

GRAND TOTAL: 1 001 058

E. EDV UND STATISTIK

2016 bleibt zweifelsohne ein bedeutendes und historisches Jahr für die EDV der Europäischen Schulen insgesamt. In diesem Jahr ist eine für alle Schulen gemeinsame Kommunikations- und Kooperationsplattform ins Leben gerufen worden, die für alle Interessensparteien der Europäischen Schulen (Lehrkräfte, Schüler, Inspektoren, Verwaltungspersonal der Schulen, …) vorgesehen ist. Vorgenannte von Microsoft Office 365 unterstützte Plattform stellt einen bedeutenden Fortschritt im digitalen Bereich dar. Vorher bestanden 15 verschiedene Kommunikationsplattformen.

Heute nur noch 2 miteinander verbundene (eine ist aus Sicherheitsgründen ausschließlich dem Verwaltungspersonal vorbehalten).

Zur Verbesserung der Kommunikation werden zurzeit äußerst zahlreiche Verteilerlisten auf Grundlage der in die Schulverwaltungssoftware (SMS) und der Personaldatenverwaltungssoftware (PERSEE) eingegebenen Informationen geschaffen und automatisch aktualisiert (jede Nacht).

Es bleibt jedoch eine enorme Kommunikations-, Schulungs- und Verbesserungsarbeit, um eine gute Annahme dieses neuen Werkzeugs durch alle Interessengruppen (Schulen, Inspektoren,...) zu ermöglichen. Es haben noch nicht alle ihren Zugang erhalten.

2016 ist das Projekt der Einrichtung eines neuen Netzwerkes, das alle Europäischen Schulen mit dem Zentralbüro verbindet abgeschlossen worden. In den meisten Fällen ist die Bandbreite um das 250-fache erhöht worden. Diese Erhöhung, auf die man seit Jahren wartete, war vor allem für das Projekt O365, das die Online-Kooperation und die Videokonferenz umfasst, erforderlich.

Die neue Website des Zentralbüros der Europäischen Schulen ist ebenfalls online geschaltet worden. Vorgenannte Website liefert die erwartete Verlässlichkeit und Sicherheit angesichts der immer zahlreicheren und aggressiven Angriffe über das Internet.

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Nicht zu vergessen ist der Umzug des BGSES, der aus Sicht der EDV trotz der Komplexität des Projekts und seinem sehr engen Zeitplan ein echter Erfolg war. Der Umzug hat Folgendes erforderlich gemacht:

• den Bau eines völlig neuen Server-Raums, um den alten dorthin zu verlegen; • das Erlernen und die Umsetzung einer Telefonielösung (Skype for Business); • die Verlegung sämtlicher Netzwerkleitungen; • …

Die Arbeiten der Strategiegruppe IKT für Verwaltungszwecke (AG-IT ADM) sind verstärkt worden. Die behandelten Themen sind sehr umfangreich und vielfältig:

• Technologische Optionen und Sicherheitsanforderungen; • IT-Gefahrenanalyse und Aktionsplan; • Politik des IT-Outsourcing (Informationsmanagement); • EDV-Chartas; • Analyse des aktuellen IT-Organigramms der Europäischen Schulen: Eventuelle

Erläuterungen und Empfehlungen; • Projektmethoden; • …

Die Notwendigkeit einer solchen Gruppe ist unbestritten. Vorgenannte IT-Strategiegruppe wird bald in der Lage sein, dem Obersten Rat ihre ersten Vorschläge zur Erstellung einer IT-Strategie für die Europäischen Schulen zu unterbreiten.

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F. INTERNER AUDITDIENST

���� Aktivitäten des Interne Auditdienstes der Europäischen Kommission (IAS) im Jahr 2016

2016 umfassten die Tätigkeiten des IAS:

- eine begrenzte Untersuchung der Security Governance; und

- ein Audit der SAP-Kontrollen der Rechnungsführung und des Haushaltsvollzugs an den Europäischen Schulen

Anfang 2016 warteten 23 Empfehlungen auf ihre Umsetzung. Die Empfehlungen des 2015 durchgeführten Audits der Kassen- und der Einnahmenverwaltung waren darin noch nicht enthalten. Sie werden jedoch in der nachfolgenden Tabelle angegeben. In Bezug auf die beiden 2016 durchgeführten Audits sind nur die Ergebnisse der Untersuchung der Security Governance definiert und in nachfolgender Tabelle angegeben. Im Laufe des Jahres 2016 wurden sieben Empfehlungen bei einem Nachbereitungsaudit vorgestellt und als abgeschlossen erklärt.

Noch offene Empfehlungen des

Berichts des vergangenen Jahres

Audit der Kassenfüh

rung

Audit der Security

Governance

Abgeschlossen

Offen

Kritische 3 2 2 3

Sehr wichtige 8 6 1 3 17

Wichtige 15 3 3 2 14

Gesamt 23 +12 +6 -7 34

Die drei als kritisch angesehene offene Empfehlungen sind folgende:

- IAS 2015 – Kritisch – Sicherstellen, dass mindestens zwei Personen für jede Bankoperation verantwortlich sind (Zieldatum: 30.04.2017)

- IAS 2016 – Kritisch – Funktionen und Zuständigkeiten der Elternvereinigungen im Bereich der Sicherheit (Zieldatum: 30.06.2017)

- IAS 2016 – Kritisch – Klärung der von der Europäischen Kommission gewährten Unterstützung (Zieldatum: 30.06.2017)

Die 7 als abgeschlossen angesehenen Empfehlungen betreffen die folgenden Themen:

- IAS 2015 – Kritisch – Zahlungen im Online-Banksystem (Karlsruhe) – Anwendung des Memorandums über die Zahlungsverfahren

- IAS 2015 – Kritisch – Zahlungen im Online-Banksystem (Karlsruhe) – Genehmigung im Zusammenhang mit dem Bankkonto

- IAS 2015 – Sehr wichtig – Fakturierung durchführen und sicherstellen, dass die betreffenden Personen im Umgang mit dem Fakturierungsmodul von SAP geschult sind – Die verbleibenden Schulen unterstützen

- IAS 2015 – Sehr wichtig – Fakturierung durchführen und sicherstellen, dass die betreffenden Personen im Umgang mit dem Fakturierungsmodul von SAP geschult sind – Die technischen Probleme, die die Schulen daran gehindert haben, Rechnungen zu schicken, lösen

- IAS 2013 – Sehr wichtig – Haushaltsführung – Datenschutz

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- IAS 2015 – Wichtig – Personalverwaltung – Standard-Rahmenverträge - IAS 2013 – Wichtig – Haushaltsführung – Mitteilung der Rechtsfragen in den

Jahresabschlüssen Für die verbleibenden 34 noch offenen Empfehlungen wurden Aktionspläne ausgearbeitet und ihr Stand wird auf der Internetplattform des IAS „Issue track“ regelmäßig aktualisiert. Eine bestimmte Anzahl Empfehlungen sollten im Laufe des ersten Semesters 2017 „bereit zur Bearbeitung“ sein.

Die begrenzte Untersuchung der Security Governance wurde im Büro des Generalsekretärs (BGS) und an den Europäischen Schulen von Brüssel IV und München durchgeführt. Allgemeines Ziel vorgenannter Untersuchung war zu ermitteln, ob die Security Governance an den Europäischen Schulen ordnungsgemäß durchgeführt wird und ob ihre Umsetzung effizient ist.

Es wurden 6 Risiken ermittelt und die entsprechenden Empfehlungen formuliert und von den Europäischen Schulen angenommen. Darüber hinaus wurden Aktionspläne vorbereitet. Sie werden fortlaufend umgesetzt. Angesichts ihrer Bedeutung stellt dir vorgenannte Frage eine Priorität sowohl im Büro des Generalsekretärs als auch an den Schulen dar.

Das Audit der SAP-Kontrollen der Rechnungsführung und des Haushaltsvollzugs zielte darauf ab, die Effizienz der Gestaltung und Umsetzung der SAP-Kontrollen zu bewerten. Bei vorgenanntem Audit hat der interne Auditdienst die Schulen Brüssel I und München sowie das BGS besucht.

Parallel zu vorgenannten Audits haben das BGS und der IAS im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Haushaltsordnung eng zusammengearbeitet; im Laufe des Jahres haben verschiedene Sitzungen und regelmäßiger E-Mail-Verkehr stattgefunden.

Der IAS hat vor kurzem seinen Jahresauditplan 2017 unter dem Aktenzeichen Ares (2017)730387 herausgegeben. In diesem Jahr wird sich der IAS einem eingehenden Nachbereitungsaudit der noch offenen Empfehlungen und einer begrenzten Untersuchung/eine Konsultationsaufgabe zur Verwaltung der außerbudgetären Konten widmen.

2016 weitergeführte Maßnahmen zur Förderung des Risikomanagements

Da das Risikomanagement ein fortlaufender Prozess ist wurden die Maßnahmen 2016 fortgeführt und werden auch 2017 fortgeführt.

Der IAS hat neue Risikomanagement-Workshops veranstaltet, Risikoaufstellungen analysiert und Ratschläge erteilt. Er hat zwei Mal eine Synthese der Risikoaufstellungen der Schulen erstellt und diese an alle Schulen geschickt.

Die 14 Schulen verfügen von nun ab über eine Risikoaufstellung, aber die Qualität ihres Risikimanagements bleibt sehr unterschiedlich, insbesondere im Zusammenhang mit der Festlegung des Risikoverantwortlichen und den Aktionsplänen zur Verbesserung.

Ende 2016 ist die Aufstellung der generischen Risiken, die 32 generische Risiken umfasste, deutlich verkleinert und in einer Aufstellung mit den 10 Hauptrisiken für die Europäischen Schulen zusammengefasst worden. Der IAD hat die Schulen darum gebeten, die Bedeutung der vorgenannten Risiken für ihre jeweilige Schule zu bewerten und ihre spezifischen Risiken hinzuzufügen. An dieser Front werden die Arbeiten 2017 weitergeführt. Wir haben einen Workshop für die Direktoren und die Verwalter vorgesehen, um ihre Kenntnisse im Bereich des Risikomanagements zu verbessern.

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G. RAHMEN FÜR EINE GUTE INTERNE KONTROLLE

� Fortschritte im Hinblick auf ein solides internes Kontrollsystem

Die Maßnahmen zur Verbesserung des internen Kontrollsystems der Europäischen Schulen und des Büros des Generalsekretärs sind wähend des gesamten Jahres 2016 fortgeführt worden.

Unter den wichtigsten getroffenen Maßnahmen zählen die Verabschiedung der Dienstvorschriften der Ortslehrkräfte, die Anwendung der periodengerechten Buchführung zum Jahresabschluss gemäß den internationalen Rechnungsführungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor (IPSAS-Normen), die Verabschiedung durch den Obersten Rat der neuen internen Kontrollnormen und die Festlegung der neuen Struktur der Finanzordnungspolitik. In nachfolgender Tabelle sind die wichtigsten getroffenen Maßnahmen angegeben. Diese sind in 6 Bereich unterteilt, die die Pfeiler des zukünftigen internen Kontrollsystems bilden.

Bereich Getroffene Maßnahmen

1. Aufgabe und Werte

2. Personal - Verabschiedung der Dienstvorschriften der Ortslehrkäfte - Standardverträge für die Ortslehrkräfte (Arbeitsverträge gemäß

allgemeiner Vorschrift, „ad interim“ Verträge, an allen Schulen zu verwenden)

- Leitlinien für die Verwaltung der Personalakten - Schulung der Anweisungsbefugten in Bezug auf die internen

Kontrollnormen und ihre Rolle in SAP

3. Risikoplanung und -managment

- Fortlaufende Workshops und Beratung im Bereich des Risikomanagements

- Festlegung der 10 Hauptrisiken für die Europäischen Schulen

- Fortlaufende Anleitung für den jährlichen Verwaltungs- und Finanzplan der Schule

- Festlegung von gemeinsamen Verwaltungs- und Finanzzielen für die Schulen

4. Funktionsweise der Kontrollaktivitäten

- Verbindung zwischen der Buchhaltungssoftware und den Online-Bankdiensten (Schulen in Luxemburg und Varese zusätzlich zu den Schulen in Belgien, wo vorgenannte Verbindung bereits eingerichtet wurde)

- Ausgabe von Richtlinien zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Merkliste)

- Schaffung eines Netzwerkes zur Vergabe öffentlicher Aufträge

- Vergößerung der Zelle „Öffentliche Aufträge“ des Büros des Generalsekretärs (Übergang zu 3 Vollzeitäquivalenten)

5. Information und Finanzberichte

- Quartalsbericht über den Haushaltsvollzug - 2. Überarbeitung der Haushaltsordnung mit den vorgesehenen

großen Änderungen der Führungsstruktur der Europäischen Schulen.

6. Audit und Einhaltung der Normen für die interne Kontrolle

- Positive Stellungnahme des Rechnungshofes in Bezug zum Jahrsabschluss 2015

- Externes Audit des Jahresabschlusses 2016 von 5 Schulen (Schulen von Brüssel + Schule München)

- Ausarbeitung eines Modells zur Beurteilung der internen Kontrollnormen

Die 2. Überarbeitung der Haushaltsordnung sieht großen Änderungen der Führungsstruktur der Europäischen Schulen bis zum Jahre 2020 vor. Ziel ist die Förderung der guten Haushaltsführung durch eine Stärkung der zentralen Zuständigkeit des Anweisungsbefugten und des Buchhalters. Wir sind uns bewusst, dass trotz der vorgenannten 2016 realisierten echten Verbesserungen uns noch viel Arbeit bleibt.

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H. ZENTALE ZULASSUNGSSTELLE AN DEN EUROPÄISCHEN SCHULEN BRÜSSEL (ZZ)

Die Anträge auf Einschreibung an den Europäischen Schulen Brüssel werden von der Zentralen Zulassungsstelle gemäß der Zulassungsstrategie, die jedes Jahr auf Grundlage der vom Obersten Rat genehmigten Leitlinien festgelegt wird, bearbeitet. Die globale Überprüfung aller Anträge wird vom Büro des Generalsekretärs gewährleistet.

1. Ziele und Prioritäten für die Zulassungen im Schuljahr 2016-2017

Auf seiner Sitzung vom 1., 2. und 3. Dezember 2015 hat der Oberste Rat die zeitweilige Nutzung des Standorts Berkendael als Außenstelle der Europäischen Schule Brüssel I in Erwartung der Eröffnung der Europäischen Schule Brüssel V genehmigt. Berkendael sollte langfristig den gesamten Kindergarten- und Primarbereich, ab dem Schuljahresbeginn im September 2016 jedoch zunächst der Kindergarten und die beiden ersten Klassen des Primarbereichs aufnehmen.

Am 18. Dezember 2015 hat der belgische Ministerrat der Bereitstellung einer fünften Europäischen Schule für 2019-2020 zugestimmt. Der Standort Berkendael wird bis zur Eröffnung der vorgenannten Schule in Betrieb gehalten. Der Standort Berkendael nimmt Schüler der französischen sowie der lettischen und der slowakischen Sprachabteilung auf. Die Schaffung der beiden letzteren Sprachabteilungen im Kindergarten- und Primarbereich wurde ebenfalls vom Obersten Rat auf seiner Sitzung vom Dezember 2015 genehmigt.

Gleichzeitig sind die Kindergartenklassen und die erste Primarschulklasse, die seit Schuljahresbeginn im September 2012 zeitweilig am Standort Berkendale untergebracht waren, nach Abschluss der Arbeiten am Gebäude Fabiola am Standort Uccle der Europäischen Schule Brüssel vor Schuljahresbeginn im September 2016, wieder an den Standort Uccle zurückverlegt worden. Aus diesem Grund können alle neuen Anträge auf Einschreibung in den Kindergarten, in die 1. und 2. Primarschulklasse in den Sprachabteilungen DE, EN und FR, die keine besonderen Prioritätskriterien aufweisen, 2016-2017 nicht am Standort Uccle aufgenommen werden.

Darüber hinaus wird in der Schule Brüssel IV zu Schuljahresbeginn im September 2016 der Kindergarten der estnischen Sprachabteilung eröffnet. Die Schaffung der vorgenannten Sprachabteilung an dieser Schule wurde vom Obersten Rat im Wege des schriftlichen Verfahrens 2014/51, das am 19. Dezember 2014 abgeschlossen wurde, genehmigt. Vorgenannte Sprachabteilung soll langfristig den Kindergarten, den Primarbereich und den Sekundarbereich abdecken. Zu Schuljahresbeginn im September 2016 wird dabei mit dem Kindergarten begonnen.

Im Bestreben den Entscheidungen der Beschwerdekammer aus dem vergangenen Jahr Rechnung zu tragen werden die gemeinsamen Einschreibungsanträge, das heißt Einschreibungsanträge von mehreren Kindern einer selben Familie, für die die Einschreibung an einer selben Schule beantragt wird, vor den Einschreibungsanträgen von einzelnen Schülern bearbeitet, .

Wie in den vorangehenden Jahren hat die von der ZZ ausgearbeitete Strategie einerseits der ständigen Weiterentwicklung der globalen Schulbevölkerung an den vier Schulen und andererseits den in Brüssel verfügbaren Infrastrukturen Rechnung getragen. Auf Grundlage der Daten der vorangehenden Jahre werden jedes Jahr unter Berücksichtigun des durchschnittlichen jährlichen Anstiegs der Schülerzahlen Vorausberechungen angestellt. Aufgrund mehrerer Faktoren, wie die Überbelegung der Schulen insbesondere im Kindergarten- und Primarbereich können diese Vorausberechnungen jederzeit hinfällig sein. Somit hat die ZZ ab der ersten Einschreibungsphase 2016-2017 aufgrund einer unvorhergesehenen Flut an eingegangenen Anträgen einen Anstieg der Einschreibungsanträge von 11 % gegenüber der 1. Einschreibungsphase 2015-2016 registriert.

Angesichts des verbindlichen Zeitplans der Einschreibungskampagnen musste sehr kurzfristig eine den effektiven Daten angepasste umsetzbare Lösung gefunden werden. Der Oberste Rat hat im Wege eines schriftlichen Verfahrens 2016/08, das am 14. März 2016 abgeschlossen wurde,

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beschlossen, an der Europäischen Schule Brüssel I – Standort Berkendael - zusätzliche Klassen und Stufen zu eröffnen, nämlich eine Kindergartenklasse und eine 1. Primarschulklasse in der deutschen Sprachabteilung und zwei 3. und 4. Primarschulklassen in der französischen Sprachabteilung.

Schließlich werden die genehmigten Transferanträgen ohne Begründung durch besondere Umstände angenommen, insofern dies keine Aufspaltung einer Klasse verursacht, an der Schule Brüssel I – Standort Berkendael – in den bestehenden Sprachabteilungen und Stufen, an der Schule Brüssel IV für estnische SWALS, die die Schule Brüssel II besucht haben, sowie im Rahmen der Zusammenführung von Geschwisterkindern gemäß Bestimmungen der Zulassungspolitik.

2. Ergebnisse der Zulassungspolitik 2016-2017

Die Hauptdaten der Einschreibungskampagne 2016-2017 lauten wie folgt:

- 2 560 Einschreibungs- und Transferanträge gingen ein und wurden bearbeitet, davon 2 507 für Schüler der Kategorien 1 oder 2;

- von den 26 eingegangenen Zulassungsanträgen für Kinder der Kategorie III wurden 3 annulliert. Von den 8 Kindern mit bereits an einer Schule eingeschriebenen Geschwistern konnten 3 angenommen werden, aber alle haben auf die angebotenen Plätze verzichtet;

- von den 17 Einschreibungsanträgen von Kindern des Zivilpersonals der NATO wurden 3 annulliert und sind 7 Schüler an den Schulen aufgenommen worden;

- von den 10 Einschreibungsanträgen von Kindern des Personals der UN mit internationalem Beamtenstatus wurden 3 annulliert und sind 4 Schüler an den Schulen aufgenommen worden;

- insgesamt sind zum Schuljahresbeginn im September 2016 1 802 neue Schüler an den Europäischen Schulen Brüssel aufgenommen worden, die sich, wie folgt, verteilen:

Von den 2 452 angebotenen Plätzen bezogen sich 1 093 auf Schüler mit besonderem Prioritätskriterium (zum Beispiel einmalige Sprachabteilungen, SWALS, Zusammenführung von Geschwistern und Rückkehr von Delegationen).

Von den 1 991 anfänglich angenommenen Plätzen sind später 189 Angebote von den Eltern annulliert worden, von denen 131 einem Platzangebot an der Schule ihrer ersten Wahl darstellten. Von den 461 abgelehnten Plätzen betrafen 140 die Schule Brüssel I – Standort Berkendael – und 134 die Schule Brüssel IV.

Während die Schulbevölkerung an den Schulen im Kindergartenbereich leicht zurückgegangen ist (50 Schüler weniger), steigt sie weiterhin im Primar- und Sekundarbereich, was bedeutende Auswirkungen auf den Bereich Infrastrukturressourcen hat. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Schülerzahlen im Primar- und Sekundarbereich immer noch so hoch.

Zu Schuljahresbeginn im September 2016 stellt sich die Lage pro Schule folgendermaßen dar:

Neue angenommene Schüler

am 23. September 2016

Schule Brüssel I – Standort Uccle Schule Brüssel I – Standort Berkendael

395 179

Schule Brüssel II 451 Schule Brüssel III 412 Schule Brüssel IV

365

Gesamt 1802

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- An der Schule Brüssel I - Standort Uccle – ist erneut ein Anstieg der Schülerzahlen zu verzeichnen, insbesondere aufgrund der Rückführung der Kindergartenschüler und der Schüler der 1. Primarklasse vom Standort Berkendael ins Gebäude Fabiola;

- an der Schule Brüssel I - Standort Berkendael – sind die französische Abteilung bis zur 4. Primarklasse, die slowakische Abteilung (für den Primarbereich geöffnet) sowie die deutschsprachigen Klassen (Kndergarten und 1. Primarklasse) untergebracht. Die lettische Sprachabteilung hat jedoch aufgrund einer zu geringen Schülerzahl dieses Jahr nicht eröffnet werden können;

- an der ES Brüssel II ist die Gesamtschülerzahl leicht gestiegen;

- an der ES Brüssel III steigen die Schülerzahlen im Kindergarten- und Primarbereich, insbesondere in der griechischen Sprachenabteilung;

- an der Schule Brüssel IV sind jetzt alle Sekundarklassen eröffnet. Im Kindergarten und Primarbereich sind die Schülerzahlen vergleichbar mit denen der anderen Schulen. In Bezug auf die einmaligen Sprachabteilungen wurden neben der bulgarischen und der rumänischen Sprachabteilung im September 2016 die estnische Abteilung im Kindergarten eröffnet. Die Französischabteilung stellt allerdings immer noch etwa die Hälfte der Schülerzahl dar.

3. Zulassungsstrategie 2017-2018

In diesem Kontext der Überbelegung ist die Problematik der Schulinfrastrukturen zum Schuljahresbeginn 2017 insbesondere für den Primarbereich noch stets besorgniserregend.

In Erwartung der effektiven Eröffnung der fünften Schule, sobald die definitive Infrastruktur von Gastland zur Verfügung gestellt wird, wird der Standort Berkendael, der eine Aufnahmekapazität von 1 000 Schülern bietet, zeitweilig als Außenstelle der Schule Brüssel I genutzt. Sollte sich eine Aufspaltung von Klassen im Kindergarten und Primarbereich als erforderlich erweisen, müssten somit an diesem Standort Satellitenklassen eingerichtet werden, das heißt man schafft Klassen, ohne dass das unbedingt die Schaffung einer neuen Sprachabteilung nachsichzieht.

Die Zulassungsstrategie 2017-2018 sieht die Aufteilung der Anträge auf alle Schulen und auf den Standort Berkendael, die verwaltungstechnisch von der Schule Brüssel I geleitet wird, vor. Allerdings ist die zwischenstaatliche Einrichtung der Europäischen Schulen seit Schuljahresbeginn im September 2015 nicht mehr in der Lage, in Brüssel allen Schülern der Kategorie I einen Platz zu gewährleisten, obwohl die Zentrale Zulassungsstelle sämtliche Maßnahmen trifft, um die Aufnahmekapazitäten der verschiedenen Standorte optimal auszuschöpfen. In jedem Fall wird den Schülern, sobald sie im System der Europäischen Schulen in Brüssel (darunter insbesondere die Schüler, die zurzeit an der Europäischen Schule Brüssel I – Standort Berkendael – eingeschrieben sind) die Möglichkeit garantiert, ihre Schullaufbahn in einer der Schulen von Brüssel, in der die Klassen Sprachabteilungen und Niveaus eröffnet sind, zu absolvieren und dies bis zum Abitur (aber nicht notwendigerweise in der Schule ihrer Wahl). Sie verfügen somit über einen prioritären Zugang gegenüber den neuen Einschreibungsantragsstellern.

Die Zulassungsstrategie 2017-2017 ist auf der Website des Büros des Generalsekretärs des Europäischen Schulen www.eursc.eu unter Einschreibungen abrufbar.

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I. INFRASTRUKTUREN DER SCHULEN

In der Vereinbarung aus dem Jahr 1994 ist geregelt, dass die Infrastruktur der Europäischen Schulen vom Sitzstaat bereitgestellt wird, der auch die Instandhaltung übernimmt. Hierzu wird ein Sitzabkommen zwischen dem Obersten Rat und dem Mitgliedstaat geschlossen, in dem die Verpflichtungen aus diesem Sitzabkommen festgelegt sind.

Die laufenden Betriebs- und Wartungskosten werden aus dem Haushalt der Schule bestritten. Mehrere Schulen befinden sich im Hinblick auf ihre Infrastruktur entweder aufgrund einer gestiegenen Schülerzahl oder aufgrund überalterter Räumlichkeiten oder auch der Nachfrage nach zusätzlichem Raum infolge der Entwicklung der Bedürfnisse nach den beiden letzten großen Erweiterungsrunden der EU in einer Mangellage.

Alicante

Verschiedene Arbeiten wurden im Rahmen der Verbesserung der Sicherheit druchgeführt: • Anbringung von Installation von hochauflösenden Kameras auf dem gesamten

Schulgelände. • Abänderung des Kamerakontrollsystems. • Anbringung einer neuen Fassade an dem Kindergartengebäude, um die Sicht von außen

auf die Schüler zu verstellen.

Im Rahmen der EDV-Logistik durchgeführte Arbeiten: • Einrichtung eines Systems zur Überwachung des WIFI-Signal auf dem gesamten

Schulgelände: Kindergarten, Primarbereich, Sekundarbereich, Verwaltung, Schulrestaurant, Theater.

• Leistungsverstärkung des für die Kameras zuständigen Servers, um die Aufzeichnungszeit zu erhöhen.

Im Rahmen der Gebäudeeinrichtung durchgeführte Arbeiten: • Verstärkung der Schattenbereiche auf den Sportpisten. • Verlegung eines neuen Bodenbelags in den Pausenhöfen. • Einrichten von drei neuen Bereichen für Schüler mit besonderen Bedürfnissen mit allem

erforderlichen Material im Gebäude der Sekundarschule (Finanzierung durch die EUIPO). • Innenmalerarbeiten im Sekundarschulgebäude und Reparatur der sehr beschädigten Teile.

Bergen

Die Infrastruktur der Europäischen Schule Bergen gibt immer mehr Anlass zur Sorge. Das Schulgebäude und die Sporthalle sind alt und müssten vollständig renoviert werden. Die Fenster sind nur mit Einfachverglasung ausgestattet, die Gebäude sind schlecht isoliert, die Elektroanlage ist veraltet und die Toiletten haben sich im Laufe ihrer 40-jährigen Nutzung abgenutzt. Die Renovierungskosten für die Gebäude werden auf etwa 4 600 000 € geschätzt.

Der Unterhalt des Gebäudes und die damit verbundenen Konsten gehen zu Lasten des niederländischen Staates. Die Stichting NOB (Stiftung für Niederländisch-Unterricht im Ausland) verwaltet den Unterhalt der Schule.

Das Problem des Gebäudes und seiner Sanierung oder seines Ersatzes wurde 2016 mit dem niederländischen Bildungsministerium und der Stichting NOB besprochen. Sie haben keine Lösung gefunden, werden diese Frage aber 2017 weiter behandeln. Es handelt sich um eine Priorität des Jahresverwaltungs- und Finanzplans der Schule.

Die Stichting NOB möchte die spezifischen Verpflichtungen der Niederlande in Bezug auf die Unterhaltsarbeiten am Schulgebäude und an der Sporthallen untersuchen.

Da die Mittel für die Unterhaltsarbeiten seit Jahren nicht erhöht wurden, können nur die dringendsten Unterhaltsarbeiten ausgeführt werden.

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Im Jahr 2016 wurden folgende Arbeiten ausgeführt:

- Unterhalt der Notbeleuchtung und der Notausgangsschilder; - Die Ausbesserung eines Teil des Plattenbelags der Spielplätze; - Erneuerung der Flachdächer der Sporthalle; - Instandsetzung des Aufzugs; - Austausch eines Kessels der Zentralheizung; - Innen- und Außenmalerarbeiten am Schulgebäude und Ausbesserung der durch

Trockenfäule beschädigten Teile; - Austausch der Eingangsfußmatten des Kindergartens und des Primarbereichs. - Austausch der Beleuchtungskörper in der Turnhalle der Primarschule; - Austausch der Dreheingangstüren des Kindergartens und des Primarbereichs. - Ausbesserung des Mörtels an der Frontfassade der Schule. - Austausch des Bodenbelags vom Lehrerzimmer, von drei Klassen, zwei Büros und vom

Versammlungsraum. Schulen Brüssel Das Infrastrukturproblem in Brüssel gibt weiterhin Anlass zur Sorge.

Der Ministerrat vom 18. Dezember 2015 hat sein Einverständnis zur Bereitstellung einer 5. Europäischen Schule in Brüssel für 2019-2020 gegeben. Bis zur Eröffnung dieser neuen Schule wird der Standort Berkendael in Betrieb gehalten. Der für die Gebäuderegie zuständige Minister hat den Auftrag erhalten, diese um die Durchführung einer Machbarkeitsstudie bezüglich der Bereitstellung einer zusätzlichen Kapazität von 2.500 Plätze für die Europäischen Schulen Brüssel zu bitten. Verschiedene Szenarien werden untersucht und diese Machbarkeitsstudie wird voraussichtlich beim nächsten Ministerrat vorgestellt werden.

Die Gesamtschülerzahl der Europäischen Schulen Brüssel beläuft sich am 15. Oktober 2016 auf 12 298 Schüler in 19 Sprachabteilungen. In nachstehendem Schaubild wird die Verteilung dieser Schüler auf die verschiedenen Sprachabteilungen in absoluten Werten und prozentual dargestellt.

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Brüssel I

STANDORT UCCLE:

Das Gebäude Fabiola steht nach Renovierungsarbeiten zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 wieder zur Verfügung. Die Baustelle ist allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen.

Die folgenden Arbeiten, die von der Schule beantragt worden waren, wurden im Lastenheft nicht übernommen und wurden auch nicht ausgeführt. - Auswechseln der Fensterrahmen und der Scheiben - Auswechseln der Außentüren - Auswechseln der Abflussrohre rund um das Gebäude - Lösung der Probleme in Verbindung mit dem Wasser, das in den Keller eindringt - Lüftung in den Klassenräumen - Auswechseln der Linoleumfußböden in allen Klassenräumen.

Die Schule musste die Kosten verschiedener Arbeiten übernehmen: IEinbau von Sonnenblenden (noch im Gange): 11.000 € Anbringung von Warmwasserboilern in den Kindergartenklassen: 4.300 € Austausch der Linoleumfußböden: 3.100 € Austausch der Schutzgitter außen: 14.500 € Anbringung von Außenspielgeräten: 35.000 € Säen von Rasen: 7.800 €

* BG: bis P5; CS: bis S6; ET: Kindergarten; LT: bis S2; RO: bis P4; SK: Kindergarten

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Einbau von Geschirrspülmaschinen: 45.000 € Wir wissen derzeit nicht, ob und wann die noch ausstehenden Arbeiten vom belgischen Amt für Gebäudeverwaltung (la Régie) durchgeführt werden. Wasserabfluss Spielplatz Fabiola: die Schule hat die Installation eines Abwassersystems beantragt.

Gas:

Die Schule wurde im November 2016 wieder an die Gasversorgung angeschlossen, nachdem sie 18 Monate lang davon getrennt war.

Die Schule muss folgende Kosten tragen: - Miete von Heizkesseln: 48.000 € - Differenz zum Heizölpreis: 15.000 €

La Régie kann noch nicht angeben, wann die Wissenschaftslabors wieder mit Gas versorgt werden. Für den 9. Februar 2017 um 9.30 Uhr ist eine Ortsbesichtigung mit der Firma Bouvé geplant, insbesondere, um sich ein Bild von der Situation zu verschaffen und entsprechende Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gasversorgung zu ergreifen.

La Régie hat es abgelehnt, die Kosten für die Sanierung des Schwimmbads (3.500 €) zu übernehmen, das ab 3. März 2017 zur Verfügung steht.

Feuchtigkeit und eindringendes Wasser

In mehreren Gebäuden gibt es Probleme mit Feuchtigkeit und Sickerwasser (Van Houtte, Michelangelo und Sportanlage). Die Schule hat 2014 eine Untersuchung zusammen mit einem Kostenvoranschlag in Auftrag gegeben. Der Bericht, der la Régie vorgelegt wurde, ist bislang folgenlos geblieben.

Abgesehen von kleineren Arbeiten im Gebäude Michelangelo aufgrund von Sickerwasser in zwei Klassenräumen, das aufgrund der Verkabelung der Keyboards ein Sicherheitsproblem darstellt, ist nichts geschehen. Dennoch bleibt die Feuchtigkeit in diesen Räumen ein großes Problem, das dringend gelöst werden muss.

Toiletten

In den Gebäuden Gutenberg und Michelangelo müssen neue Toilettenanlagen eingebaut werden (tägliche Probleme mit verstopften Toiletten).

Aus gesundheitlichen Gründen hat die Schule auf eigene Kosten die Rohrleitungen in diesen beiden Gebäuden ausgetauscht (4.000 €).

La Régie hat zugesagt, 2017 die Sanierung der Toiletten im Gebäude Gutenberg zu übernehmen.

Lüftung

In den Gebäuden Gutenberg und Michelangelo gibt es Probleme mit dem Lüftungssystem.

La Régie hat im Gebäude Fabiola Arbeiten durchgeführt. Offenbar hat sich die Situation dort verbessert.

Darüber hinaus hat die Schule den Einbau eines Lüftungssystems in den Transportbüros übernommen (4.000 €)

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Umweltlizenz

Was den Stand der Umweltlizenz anbetrifft, hat die Schule nichts mehr gehört. La Régie müsste Arbeiten durchführen, um die Umweltlizenz zu bekommen. Die beantragten Arbeiten wurden nicht alle durchgeführt.

Hinzu kommt, dass die Schule eine Bescheinigung des Aktionsplans, den sie zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs umsetzen möchte, vorbereiten muss, die vor August 2018 vorzulegen ist, was eine Reihe von zusätzlichen Renovierungsarbeiten erforderlich macht. La Régie hat eine Kopie des Energieauditberichts zusammen mit einer Liste der erforderlichen Arbeiten erhalten.

Außenbereich

Die Schule hat la Régie gebeten einzugreifen, um die abgestorbenen Bäume auf dem Gelände zu entfernen. Es wurden einige Bäume entfernt, jedoch nicht alle. Nachdem einer dieser Bäume gefallen war, hat die Schule um eine Bestandsaufnahme des Zustands der Bäume gebeten. Das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme wurde la Régie übermittelt mit der Bitte, die toten Bäume zu entfernen. La Régie hat aber erst eingegriffen, nachdem ein zweiter Baum gefallen war, und hat einige der abgestorbenen Bäume abtransportiert, jedoch noch nicht alle. Die toten Bäume, die sich noch auf der Baustelle Fabiola befinden, wurden von der Schule entfernt, was mit einem Kostenaufwand von 8.000 € verbunden war.

Heizungsanlage

Die Software zur Programmierung der Heizungsanlage ist völlig veraltet und kann für den Fall, dass es Probleme gibt, auch nicht mehr repariert werden. La Régie wurde von diesem Problem in Kenntnis gesetzt, doch bislang ist noch nichts geschehen. La Régie vertritt den Standpunkt, dass die Software nicht ersetzt wird, solange sie funktioniert. Dies stellt ein großes Risiko dar.

Es müssen mehrere Ventile und Pumpen ersetzt werden. Nach Aussagen von la Régie sollen diese Arbeiten durchgeführt werden.

Geräte in der Küche

Es gibt Probleme mit den Kühlräumen in der Küche. La Régie wurden mehrere Berichte vorgelegt, wonach die Kühlräume saniert werden müssen.

La Régie übernimmt die Kosten für den Austausch der alten Küchenausstattungen nicht mehr. Die Tatsache, dass la Régie die Kücheneinrichtungen nicht erneuert, wird sich in Zukunft auf das Budget der Schule auswirken.

Telefonzentrale

Die Telefonzentrale der Schule ist sehr alt (sie stammt aus dem Jahr 1993) und muss ersetzt werden. Der Anbieter hat uns mitgeteilt, dass bestimmte Teile bei einem Ausfall nicht mehr ausgetauscht werden können.

Es wurde eine neue Telefonzentrale beantragt, und die Schule wartet derzeit auf die Antwort von la Régie.

STANDORT BERKENDAEL:

Im letzten Jahr hat die Schule in dem Bericht über die Infrastrukturen der Europäischen Schulen auf Folgendes hingewiesen:

Bei den Arbeiten, die bis zum Ende dieses Schuljahres [2015-2016] noch auszuführen sind, handelt es sich um Folgende:

- Reparatur der Außenbeleuchtung;

- Verbesserung des Abflusssystems auf dem Spielplatz,

- Ersatz der Öl- durch Gasheizkessel

Keine dieser Arbeiten wurde von la Régie durchgeführt.

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Brüssel II

Seit Jahren ist eine Überbelegung der Europäischen Schule Brüssel II festzustellen. Es besteht ein dauerhafter Raummangel, sowohl im Hinblick auf Unterrichtsräume (hauptsächlich im Sekundarbereich) als auch im Hinblick auf Studiersäle und Sporthallen. Die Schule plant eine Überdachung des Tennisplatzes für den Zeitraum von September bis März, um ihn als zusätzlichen überdachten Sportplatz nutzen zu können.

Das Primarschulgebäude ist sehr alt und Reparatur- und Austauscharbeiten (Holzwände) erweisen sich als notwendig. Leider sind die Mittel der Gebäuderegie begrenzt und die belgischen Behörden scheinen Schwierigkeiten zu haben, allen Anfragen gerecht zu werden.

2016 durchgeführte Arbeiten:

- Erneuerung des Fußball-/Hockeyfeldes. - Erneuerung des Spielplatzes Kindergarten/ Primarbereich. - Häufige Reparaturen an der Umzäunung der Schule. - Einrichtung eines Studiersaals für S1 bis S4 und für S7. - Außenverkabelung für Alarm-, Brandschutz- und Telefonanlagen. - Sicherheitsarbeiten in Chemielabors. - Kontrolle und Erstellung eines Berichts durch eine externe Firma zu den Elektro-, Gas- und

Wasseranlagen. - Ausstattung bestimmter Verwaltungsbüros. - Malerarbeiten in verschiedenen Fluren, Büros und Klassen - Austausch der Vorhänge in mehreren Sekundarschulklassen. - Anbringung von Sicherheitsstäben an den Fenstern des Primarbereichs

Brüssel III

2016 war für die Europäische Schule Brüssel III ein spannungsgeladenes Jahr, einmal aufgrund der chronischen Überbelegung (3041 eingeschriebene Schüler am 01.09.2016, obwohl der Oberste Rat von Dezember 2010 beschlossen hat, dass die maximale Aufnahmekapazität der Schule 2650 Schüler beträgt) und aufgrund eines konjunkturellen Drucks im Zusammenhang mit der Sicherheit. Es mussten zahlreiche Anpassungen vorgenommen und neue Verfahren im Zusammenhang mit dem Zugang und Sicherung des Standortes eingerichtet werden:

Automatisierung der Gitter, Ausbau des „Public Adress“-Systems, Anbringen eines Regenschutzzeltes für die Eltern, die auf ihre Kinder in der Primarschule warten, Anbringen einer Spiegelfolie auf den Erdgeschossfenstern, Sicherung von sensiblen Räumen.

Eine Zusatzberichtigungshaushalt „Sicherheit“, der im November 2016 gewährt wurde, wird zusätzliche Sicherungsarbeiten (Verbesserung des Beleuchtungssystems und der Videoüberwachung auf dem Campus) im Laufe des Jahres 2017 mittels von 2016 auf 2017 übertragene Mittel ermöglichen.

Es wurden verschiedene Arbeiten im Rahmen der EDV-Logistik und vor allem der WLAN-Verfügbarkeit über den gesamten Schulstandort durchgeführt.

Die Gebäuderegie hat einige Maßnahmen ergriffen, um die „Klinker“ in den Höfen und auf dem Busparkplatz zu ebnen und hat die Fliesenböden in mehreren Klassen instandgesetzt. Die Schule hat darüber hinaus auf ihre eigenen Kosten die Renovierung und den Unterhalt der Sanitäranlagen, vor allem im Kindergarten weitergeführt. Die Schule sorgt für den regelmäßigen Unterhalt ihrer Grünanlagen und hat das Projekt „EEB3 green“, das von den Schülern entwickelt worden ist, durch die Vorbereitung des Geländes für die Anpflanzung von Obstbäumen unterstützt. Die Schule gewährleistet ständig die Renovierung der Klassenräume, den Unterhalt und die Reparaturen der Sanitär-, Lüftungs und der Heizungsanlage.

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Brüssel IV Die Infrastrukturprobleme, mit denen wir konfrontiert sind, sind das Fehlen überdachter Schulhöfe, Sportanlagen, zahlreiche Feuchtigkeitsprobleme, zu schwere Türen für die Schüler und auseinanderbrechende Türen, Probleme im Zusammenhang mit der KWK und der ZLT.

Vorgenommene Arbeiten:

• Gestalten der Spielplätze im Kindergarten und Primarbereich. • Einrichten zusätzlicher Fahrradstellplätze • Zusatzzugang zum Schulrestaurant für den Kindergarten und den Primarbereich

(Gebäuderegie) • Eingangstor für Busse um 60 cm erweitert (Gebäuderegie) • Gestaltung der Bürgersteige und Straßen rund um die Schule zur Verbesserung des

Verkehrs. (Bruxelles Mobilité) • Markierung des Busparkplatzes für einen sichern Schülerverkehr • WLAN-Einrichtung in allen Gebäuden • Verlegen von Belnet-Glasfaserkabel für eine schnelle Internetverbindung • Einrichtung eines Streetsoccer (Außensportgelände), um den Mangel an Sporthallen

auszugleichen. • Einrichtung einer Küche und der Cafetaria • Einrichtung eines verglasten Büros für einen Berater im Chill-Room • Badge-System zum Öffnen der Parkplatztore, um die Eingänge über den Parkplatz, zu

sichern, der ein Schwachpunkt war.

Zukünftig vorzunehmende Arbeiten:

• Anbringen von Zelten als überdachte Pausenhöfe. • Lösen der Probleme durch eindringendes Wasser im Gebäude G • Elektronische Verwaltung der Ablagefächer • Einrichtung eines 2. Streetsoccer (Außensportgelände), um den Mangel an Sporthallen

auszugleichen.

Die Gebäuderegie reagiert schneller und effizienter, seit ihr großes Projekt in Brüssel abgeschlossen ist.

Culham

2015-2016 hat es keine neuen Bauarbeiten gegeben.

2016 wurden verschiedene Unterhaltsarbeiten durchgeführt, darunter der Wiederaufbau der vier großen Kamine auf dem denkmalgeschützten Gebäude, der Wiederaufbau der Mauer auf der Terrasse, Dachreparaturen an der Nordseite des rechteckigen Gebäudes, das Anbringen einer neuen Einzäunung am Obstgarten sowie Sicherungsarbeiten an der Fußgängerbrücke zum Sportgelände.

Ein geplantes Unterhaltsprogramm wird bis zur Schließung der Schule am 31. August 2017 weitergeführt.

Im vergangenen Winter sind Probleme mit der Heizung aufgetreten. Einige Teile der Schule konnten nicht auf eine zufriedenstellende Temperatur geheizt werden. In manchen Klassen mussten elektrische zusatzheizkörper eingesetzt werden. Das britische Bildungsministerium ist sich dieses Problems bewusst und beabsichtigt, das Heizungssystem zu gegebener Zeit zu bewerten.

Es wurden andere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Gelände getroffen und seit Januar 2017 sind zwei Sicherheitsleute beschäftigt, um das Gelände zu bewachen und die Zugänge der Schule zu kontrollieren.

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Frankfurt

Die Schülerzahlen der Schule von Frankfurt steigen weiter und das Schuljahr 2016-2017 ist mit einer leicht gestiegenen Schülerzahl von 1465 Schülern (am 15. Oktober 2016) reibungslos gestartet. Die Schülerzahlen werden in den kommenden Jahren aufgrund der Anwerbung von zusätzlichem Personal durch die Europäische Zentralbank und den einheitlichen Aufsichtsmechanismus in Frankfurt steigen. Seit 2013 sind zwei komplette Jahrgänge der Primarschule in den Fertigbauklassen, deren Nutzung nicht über 2018 hinaus gewährleistet ist, untergebracht. Das Modulargebäude (finanziert durch die EZB und teilweise von der Kinderkrippe genutzt) hat seine Tore im April 2015 geöffnet und nimmt den gesamten Kindergartenbereich und seit September 2015 auch alle 1. Primarschulklassen auf. Im kommenden Schuljahr werden neun zusätzliche Klassenräume zu dem derzeitigen Gebäude hinzukommen. Darüber hinaus empfängt die Elternvereinigung einen neuen vorgefertigten Turnsaal im April/Mai dieses Jahres. Die Schulleitung ist zuversichtlich, dass die ES Frankfurt bis 2022-2023 neue Gebäude und neue Räume beziehen wird. Das Ministerium in Berlin hat eine Schulpopulation von 2244 Schülern für die neue Schule 2025 genehmigt. Diese Berechnung beruht auf einer angenommenen Anzahl zukünftiger Personalmitglieder der EZB, des einheitlichen Aufsichtsmechanismus und zukünftiger Partner der Kategorie II der Schule sowie zukünftiger Kinder des Personals. Während die Verhandlungen über die neue Schule mit dem Bildungsministerium (BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung) im Gange sind, arbeiten die Schulleitung und der LBIH (Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen) gemeinsam an der Planung zusätzlicher provisorischer Lösungen, um die Zeit bis zur Aufnahme der neuen Schüler in der neuen Schule zu überbrücken.

Karlsruhe Das Budget des Nachtragshaushalts wurde zur Erhöhung der Sicherheit verwendet. Es wurden neue Videokameras installiert. Sie sind nun an den zwei Eingangstoren, dem roten Platz, dem Gebäude der Oberschule und an der Ecke der Grundschule. Der alte Zaun wird Stück für Stück erneuert, weil er zu viele Löcher hatte.

Die Stadt Karlsruhe hat wieder viel in die Sanierung und Verbesserung der Infrastruktur investiert. Das Dach der Umkleiden der Sporthallen wurde komplett saniert, in der Grundschule wurde teilweise das Dach Bau A repariert. Der Beton der Außenwände Bau D wurde saniert.

Insgesamt hat die Stadt in den letzten beiden Jahren 520.000 € dafür ausgegeben. Zusätzlich bezahlte Karlsruhe noch die Planungs- und Personalkosten, die für folgende, von der Schule zu bezahlende Maßnahmen anfielen:

Die Säulen an den Wegen (Pergola) wurden bunt und verschiedene Klassenzimmer gestrichen. In der Oberschule wurde die Beleuchtung in den Fluren und in den Geräteräumen der Sporthalle automatisiert. In der Verwaltung wurde das große Zimmer der Buchhaltung generalsaniert, mit neuen, schallschluckenden Schränken ausgestattet und eine schallschluckende Decke eingebaut.

Fast alle Klassenzimmer haben nun Smartboards. Die Schule hat eine neue Telefonanlage bekommen. Für die Grundschule wurde teilweise neues Möbel für die Klassenzimmer gekauft.

Von Seiten der Stadt Karlsruhe gibt es das Projekt „Energetische Sanierung der Europäischen Schule Karlsruhe“. Das ist für die Schule sehr wichtig, denn die Gebäude werden unter den Gesichtspunkten Energieeinsparung und Reduzierung des CO2-Ausstosses auf Kosten der Stadt saniert. Die Haushaltsmittel wurden in den Doppelhaushalt eingestellt.

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Luxemburg

a) Luxemburg I

• Außenarbeiten: Kindergarten: die Arbeiten zur Gestaltung des Außenbereichs des Kindergartens wurden mit dem Aufstellen von zwei neuen Spielgeräten und dem Austausch der Außenmöbel abgeschlossen. Primarbereich: im Rahmen eines Drei-Partner-Projekts (Schule + APEEE + CAS) hat die Schule das Glück, ganz neue Außenspielanlagen zu erhalten (Erneuerung des Sandkastens, Erneuerung von zwei Spielbereichen und Anlegen eines Hindernisparcours).

Sekundarbereich: Die öffentliche Gebäudeverwaltung hat den Fertigbau des Sekundarbereichs (Bloc L) entfernt.

Die luxemburgischen Behörden haben zugesagt, Außensportanlagen auf dem frei gewordenen Gelände einzurichten. Es werden zurzeit Studien zu diesem Zweck durchgeführt und das Projekt müsste für den kommenden Schuljahresbeginn umgesetzt sein.

• Verfügbarkeit der Räume: Die Schulbevölkerungszunahme wirkt sich zwar auf die gesamte Schulgemeinschaft aus, aber im Primarbereich ist sie am besorgniserregendsten. Der Platzmangel macht sich sowohl bei den Klassenräumen als auch im Schulrestaurant bemerkbar. Die Voraussagen für die künftigen Jahre lassen eine problematische Situation erahnen. Es wurden Anträge an die lokalen Behörden herangetragen, um eine Lösung für diesen Platzmangel zu finden.

b) Luxemburg II

Verschiedene Arbeiten wurden im Rahmen der Verbesserung der Sicherheit durchgeführt: • Es wurde ein Walkie-Talkie-System mit mehreren Antennen auf dem Schulgelände

eingerichtet, damit der Sicherheitsdienst und der Technikdienst im Notfall schnell und effizient kommunizieren können.

• Elektronische Zylinder wurden an den Türen der sensiblen Räume angebracht, um eine bessere Zugangskontrolle zu erhalten.

• Die Klassentüren wurden mit einem Innenknopf versehen, um die Tür von Innen auf- und zuschließen zu können. Dies verhindert, dass ein Schüler in der Klasse eingesperrt wird. Im Fall eines Amoklaufs ermöglicht es einem jeden, sich einzuschließen.

Im Rahmen der Gebäudeeinrichtung wurden ebenfalls Arbeiten ausgeführt:

• Im Schulrestaurant des Sekundarbereichs wurden Entsorgungsmöbel installiert. Damit sollen zwei Ziele erreicht werden: einerseits die Verbesserung des Abfallrecyclings und andererseits die Sensibilisierung der jungen Leute für diese Problematik.

• In einem Hof wurde ein Verkehrssicherheitsparcours eingezeichnet und es wurden Fahrräder angeschafft, um Verkehrsunterricht für die Primarschüler abzuhalten.

• Es wurde ein Indoor-Verkehrssicherheitsparcours für die Kindergartenschüler und die 1. Primarklasse angeschafft.

• Eine Kletterwand wurde in Halle 5 des Sportgebäudes angebracht. • Ein neues Parcoursspiel wurde im Hofe des Primarschulgebäudes angebracht. • Bodenspiele wurden in den Pausenhöfen der Primarschule und des Kindergartens

angebracht. • Der Rasen vor dem Sekundarbereich wurde mit Betonbänken ausgestattet. • Im Verwaltungsgebäude wurde der Empfang vollkommen neu gestaltet, um einen

Wartebereich für Besucher und ein Empfangsbüro mit drei Schreibtischen zu erhalten. • Im Sekundarbereich wurden Zwischenwände entfernt, um eine neue große Musikklasse

sowie einen großen Studiersaal einzurichten.

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• Im Primarbereich wurde ein Praxisraum für ärztliche Untersuchungen der Kinder eingerichtet.

• Im Sportgebäude wurde zwischen den Turnhallen 2 und 3 eine Tür angebracht, um in beiden Hallen gleichzeitig unterrichten zu können.

Mol

Zahlreiche Projekte wurden 2016 in Angriff genommen und die meisten werden 2017 fortgesetzt. Die bedeutendsten sind:

1. Der Bau eines neuen Zauns von 2,40 m durch die Gebäuderegie, der unser fast 8 ha großes Gelände umgibt. Bei dieser Gelegenheit wurden Kabelkanäle rund um das Schulgelände verlegt, um das Verlegen von Glasfaserkabeln zu ermöglichen und das Anbringen von zukünftigen Kameras zu erleichtern.

2. Derzeit werden neue Wissenschaftslabore gebaut und die Gebäuderegie hat provisorische Klassenräume im Hof des Sekundarbereich eingerichtet.

3. Im März 2017 werden in Zusammenarbeit mit der Gebäuderegie sämtliche Türschlösser der Schule durch elektronische Schlösser ersetzt (zurzeit werden Zugangsprofile für das Personal und die Schüler erstellt).

4. Die Vorbereitungsarbeiten für die Komplettsanierung des Kindergartens haben begonnen. Die Pläne sind fertiggestellt und veröffentlicht. Die Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich während der Sommerferien ausgeführt.

5. Die Überprüfung sämtlicher Brandschutzanlagen wurde in Zusammenarbeit mit Ansul S.A. begonnen, um den Anforderungen des KE vom 28. März 2014 gerecht zu werden.

6. Das Gebäude, in dem das Schulrestaurant und die Kunsterziehungsräume untergebracht sind, wurde während der Weihnachtsferien 2016 in Zusammenarbeit mit der Compass Gruppe komplett renoviert.

7. Das Schwimmbad hat seine Pforten wieder geöffnet und neue Anlagen zum Auffangen von ungewollt ausgelaufenen chemischen Produkten für den Schwimmbadunterhalt wurden 2016 gebaut.

8. Die derzeit durchgeführten Arbeiten im Sekundarbereich umfassen die vollständige Sanierung des Abwassersystems für das Brauchwasser und das Regenwasser.

9. Darüber werden im Sekundarbereich derzeit die Innenhöfe saniert. Vorgenannte Arbeiten müssten im April 2017 abgeschlossen werden.

10. Das Verwaltungsgebäude, die Gemeinschaftbereichte und das Krankenzimmer wurden während der Herbstferien 2016 frisch gestrichen.

11. Wir werden in Kürze allen Personalmitgliedern und Schülern einen Ausweis aushändigen. Letztere haben vier Funktionen: - Identifikation; - Zugangskontrolle zu den Gebäuden und Räumen; - bargeldloses Zahlungsmittel im Schulrestaurant mittels unsere Mifare-System; - Druckaufträge auf 19 Multifunktionsdruckern der Schule.

München

Um eine ständig steigende Schülerzahl aufnehmen zu können, wurde ein neues Fertigbaumodul, das „violetter Pavillon“ genannt wird, errichtet und im Schuljahr 2014-2015 in Betrieb genommen. Aufgrund von Problemen in Bezug auf die Luftqualität (Feststellung konstant erhöhter Standardwerte für flüchtige organische Verbindungen [VOC]) hat die Schulleitung schließlich jedoch die Räumung und Schließung des violetten Pavillons ab November 2015 beschlossen. Nach dem Anbringen eines automatischen Lüftungssystem hat sich die Luftqualität wesentlich verbessert und ein Fachmann hat anschließend bescheinigt, dass keinerlei Gesundheitsrisiko

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mehr besteht. Somit konnte der Umzug während der Weihnachtsferien organisiert werden und der violette Pavillon ist Anfang 2016 wieder eröffnet worden. Aus Hygiene- und Gesundheitsgründen hat der Bodenbelag der Küche, einschließlich Essbereich der Schüler aufgrund von Wasserschäden ausgetauscht werden müssen. Der Austausch hat im Sommer 2016 begonnen. Aus diesem Grund musste der gesamte Küchenbereich wegen Sanierungsarbeiten geschlossen werden. Inzwischen wurde kurz vor den Weihnachtsferien eine provisorische Küche in den Fertigbaumodulen auf dem Pausenhof aufgebaut, um die Schüler erneut mit warmen Mahlzeiten aus frischen Produkten versorgen zu können. Im ehemaligen Küchenbereich finden immer noch Arbeiten statt und seine Wiedereröffnung ist für Sommer 2017 vorgesehen. Ein anderes laufendes Projekt ist der Bau eines getrennten Schulgebäudes („ein Nebengebäude“), das 1.500 Schüler des Primarbereichs aufnehmen soll und etwa fünf Kilometer vom aktuellen Schulgelände entfernt liegt. Die Arbeiten gehen voran und werden voraussichtlich im Frühjahr 2019 abgeschlossen sein. Das Richtfest findet am 13. März 2017 statt. In diesem Zusammenhang hat man 2016 begonnen, darüber nachzudenken, wie man für die Sanierung der derzeitigen Räumlichkeiten, in denen künftig nur noch der Sekundarbereich untergebracht wird, am Besten vorgehen soll. Darüber hinaus muss die Modernisierung und die Renovierung des Schulgebäudes an sich, die Einrichtung moderner, an den Sekundarunterricht angepasster Räume, einschließlich Multimedia-Bereiche und fachspezifische Unterrichtsräume vorgesehen und beschlossen werden..

Varese

Villa

Gemäß Artikel 1 des „Legge 23 giugno 1990, n. 181“ ist der italienische Staat für den außerordentlichen Unterhalt der Gebäude und die Schulleitung für den ordentlichen Unterhalt der Gebäude zuständig.

Auf der Sitzung vom 19. Januar 2016 hat der Verwaltungsrat beschlossen, der Schule die (in der Villa befindliche) Wohnung des Direktors ab Schuljahresbeginn 2016-2017 zur Verfügung zu stellen.

Somit steht der Schule ab September 2016 die ehemalige Wohnung des Direktors zur Verfügung, aber wir müssen sie umgestalten, um die „privaten“ Bereiche in Büros umzuwandeln oder die Kantinen- und Transportkooperativen umzuziehen.

Auf diese Weise dienen diese Bereiche pädagogischen Zwecken.

Im November-Dezember hat die Schulleitung eine technische und bautechnische Studie beantragt, um einen Plan der erforderlichen Ausgaben für den Umbau der Wohnung für die Schulverwaltung (Maurerarbeiten, Sanierung der Sanitäranlagen, Anpassung der technischen Anlagen...) aber auch für den Unterhalt des Gebäudeäußeren zu erstellen.

Für alle diese Arbeiten, die im Februar 2017 beginnen, setzt die Schule den Beitrag Italiens für 2017 ein, damit jegliche „Unruhe“ bis Ende August 2017 beendet ist.

Vorhandensein struktureller Mängel in der Turnhalle der Sekundarschule aufgrund des Bruchs des kommunalen Abwasserkanals

Im April 2016 hat die Schulleitung auf strukturelle Mängel in der Turnhalle der Sekundarschule aufgrund des Bruchs der kommunalen Abwasserkanäle hingewiesen.

Wir haben nach der Inspektion der kommunalen Techniker keine Rückmeldung erhalten.

Der neue Direktor der Schule hat das Problem bei einem Treffen mit dem Bürgermeister angesprochen.

Am 20. Dezember 2016 hat die Schule eine „erste“ Rückmeldung der Gemeinde erhalten, die einen Fachmann mit der Analyse der Lage beauftragt hat.

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IV. UMSETZUNG DER REFORM DES SYSTEMS DER EUROPÄISCHEN

SCHULEN

1. Finanzierung des Systems: Verteilung der Kosten des abgeordneten Personals auf die Mitgliedstaaten (Cost Sharing)

Der Oberste Rat hat das Verfahren über die Verteilung der Finanzlast im Zuge des schriftlichen Verfahrens vom 3. Juni 2014 genehmigt.

Die verabschiedete Berechnungsmethode der Zielvorgabe zur Verteilung der Kosten beruht auf vier Grundpfeilern:

1. die Anzahl Schüler pro Staatsangehörigkeit; 2. die Anzahl abgeordneter Personalmitglieder pro Staatsangehörigkeit; 3. die Struktur der Sprachabteilungen des Systems; 4. die durchschnittlichen jährlichen Gehaltskosten für abgeordnete Personalmitglieder nach

EU-Mitgliedstaat

Die Schulbevölkerung wird am 15. Oktober jedes Jahres festgelegt. Hierbei werden alle Schüler, die EU-Staatsbürger sind und nur diese, berücksichtigt, mit Ausnahme der Schüler der Europäischen Schule München. Die Schüler mit einer doppelten bzw. mehrfachen Staatsbürgerschaft schlagen in der Berechnung verhältnismäßig ins Gewicht (doppelte Staatsbürgerschaft: 0,5 + 0,5; dreifache Staatsbürgerschaft: 0,33 + 0,33 + 0,33).

Die Schüler mit einer doppelten bzw. mehrfachen Staatsbürgerschaft schlagen in der Berechnung verhältnismäßig ins Gewicht (doppelte Staatsbürgerschaft: 0,5 + 0,5; dreifache Staatsbürgerschaft: 0,33 + 0,33 + 0,33). Die Mitglieder des abgeordneten Personals der Europäischen Schule München sind von der Umsetzung dieses strukturellen Modells der Verteilung der Finanzlast ausgeschlossen wegen des Sonderregimes der Schule, das in der Vereinbarung von 1977 besiegelt ist und demzufolge die Schule den Mitgliedstaaten die nationalen Gehälter der Personalmitglieder, die sie abordnen, erstattet.

Der Koeffizient der Sprachabteilungen beruht auf der Tatsache, dass mehrere Mitgliedstaaten eine Sprachabteilung an allen oder fast allen Schulen zählen, wohingegen andere Mitgliedstaaten keine oder nur wenige Sprachabteilungen zählen. Aufgrund von dieser Einstufung sind zwei Berichtigungskoeffizienten eingeführt worden. Hier die Koeffizienten für die verschiedenen Sprachabteilungen+:

– 0,8 für die Mitgliedstaaten ohne oder mit nur wenigen Sprachabteilungen – 1,0 für die Mitgliedstaaten mit einer Sprachabteilung an allen oder an den meisten

Schulen

Die durchschnittlichen jährlichen Kosten für die nationalen Gehälter des abgeordneten Personals eines jeden Mitgliedstaates der EU beruhen auf dem Durchschnitt der Gesamtsumme der jährlichen Kosten für die Gehälter des abgeordneten Personals eines jeden Mitgliedstaates. Die Gesamtkosten für die Gehälter werden durch die durchschnittliche Zahl abgeordneter Planstellen im betreffenden Geschäftsjahr geteilt. Die Gesamtkosten für die Gehälter der abgeordneten Personalmitglieder werden zur Festlegung der durchschnittlichen jährlichen Vergütung für jeden Mitgliedstaat berücksichtigt. Die nationalen Gehälter der Lehrkräfte aus BG, CZ, EE, HR, CY, LV, LT, HU, MT, PL, RO, SI und SK werden dem Dokument Fakten und Zahlen von Eurydice entnommen.

Die Mitgliedstaaten verfügen über fünf Jahre, um ihre jeweilige Zielvorgabe (ihre „Quote“) zu erreichen. Ein Zwischenziel von 20 % der Zielvorgabe pro Jahr wird festgelegt und kann erreicht werden, indem entweder ein Finanzbeitrag in Bezug auf die durchschnittliche nationale Vergütung geleistet wird, oder indem zusätzliche Lehrkräfte abgeordnet werden.

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Jeder Mitgliedstaat muss zur Schaffung neuer Planstellen auf der Sitzung des Obersten Rates im Dezember Stellung beziehen.

Wenn ein Mitgliedstaat es bevorzugt, Lehrkräfte abzuordnen, kann er das auf dieser Sitzung mitteilen.

Wenn es jedoch bevorzugt, seine Abordnungen durch einen Finanzbeitrag zu ergänzen, muss er es ebenfalls auf dieser Sitzung mitteilen, sodass die potentiellen Einnahmen in den Haushaltsvorentwurf des darauffolgenden Jahres aufgenommen werden können.

Ein Mitgliedstaat kann sich ebenfalls für eine Kombination beider Formeln entscheiden.

Cost-Sharing-Mechanismus

Der Prozess der Kostenteilung ist auf der Sitzung des Obersten Rates von Dezember 2014 eingeleitet worden. Alle Mitgliedstaaten haben die Übereinkunft über die Verteilung der Finanzlast genehmigt, außer Kroatien, das abwesend war. Alle Mitgliedstaaten, die ihre Zielvorgabe nicht erreicht haben, haben sich für die Entsendung zusätzlicher Lehrkräfte entschieden. Entsprechend der getroffenen Entscheidung ist die Entwicklung der Cost-sharing-Maßnahmen jährlich zu überwachen und der Oberste Rat sollte die Sachlage 2020 oder im Bedarfsfall früher erneut prüfen.

SCHÜLER AUS MITGLIEDSTAATEN/ABGEORDNETE LEHRKRÄFTE PRO MITGLIEDSTAAT AN ALLEN SCHULEN MIT AUSNAHME VON MÜNCHEN, HERBST 2016

A B C E E F G H I J K L M

Staatsbürger-schaften/ Mitglied-staaten

Am 15.10.2016 eingeschriebene

Schüler mit einer EU-Staats-bürgerschaft

%

Eingesetztes abgeordnetes Personal pro Mitgliedstaat im Oktober

2016

% Personal aus einem

Mitgliedstaat

Erforderlicher Personalanteil entsprechend

Schüler

Koeffizient der Sprachabteilung

Zielvorgabe Differenz

Durchschnitt-liches

nationales Gehalt

Berechneter Beitrag

Vorgesehener Beitrag 2017

(50 %)

ODER vorgesehener Beitrag in

abgeordneten Planstellen

2017

AT 306.33 1.33 20 1.56 17.08 1.00 17.08 2.90 40,284 € 0 € 0 € 0

BE 2,682.75 11.63 174 13.53 149.61 1.00 149.61 24.40 51,683 € 0 € 0 € 0

BG 425.33 1.84 14 1.09 23.72 0.80 18.98 -5.00 4,436 € 22,180 € 13,308 € 3

CY 50.67 0.22 1 0.08 2.83 0.80 2.26 -1.30 42,323 € 55,020 € 42,323 € 1

CZ 423.50 1.84 17 1.32 23.62 0.80 18.89 -1.90 13,135 € 24,957 € 13,135 € 1

DE 2,556.00 11.08 193 15.01 142.54 1.00 142.54 50.50 53,860 € 0 € 0 € 0

DK 506.67 2.20 31 2.41 28.26 0.80 22.60 8.40 53,730 € 0 € 0 € 0

EE 258.50 1.12 8 0.62 14.42 0.80 11.53 -3.50 9,293 € 32,526 € 18,586 € 2

EL 903.50 3.92 32 2.49 50.38 0.80 40.31 -8.30 19,713 € 163,618 € 78,852 € 4

ES 2,118.91 9.19 88 6.84 118.16 0.80 94.53 -6.50 28,334 € 184,171 € 85,002 € 3

FI 536.50 2.33 28 2.18 29.92 0.80 23.93 4.10 37,702 € 0 € 0 € 0

FR 2,907.33 12.61 193 15.01 162.13 1.00 162.13 30.90 31,085 € 0 € 0 € 0

HR 119.84 0.52 1 0.08 6.68 0.80 5.35 -4.30 11,400 € 49,020 € 22,800 € 2

HU 496.08 2.15 16 1.24 27.66 0.80 22:13 -6.10 6,638 € 40,492 € 19,914 € 3

IE 418.33 1.81 61 4.74 23:33 1.00 23.33 37.70 48,489 € 0 € 0 € 0

IT 2,369.42 10.27 100 7.78 132.13 0.80 105.71 -5.70 28,215 € 160,826 € 84,645 € 3

LT 367.17 1.59 11 0.86 20.48 0.80 16.38 -5.40 5,223 € 28,204 € 15,669 € 3

LU 233.25 1.01 17 1.32 13.01 1.00 13.01 4.00 91,629 € 0 € 0 € 0

LV 266.83 1.16 3 0.23 14.88 0.80 11.90 -8.90 3,893 € 34,648 € 15,572 € 4

MT 74.75 0.32 5 0.39 4.17 1.00 4.17 0.80 15,332 € 0 € 0 € 0

NL 833.84 3.62 65 5.05 46.50 0.80 37.20 27.80 46,774 € 0 € 0 € 0

PL 773.75 3.36 27 2.10 43.15 0.80 34.52 -7.50 9,300 € 69,750 € 37,200 € 4

PT 661.50 2.87 30 2.33 36.89 0.80 29.51 0.50 24,606 € 0 € 0 € 0

RO 457.84 1.99 6 0.47 25.53 0.80 20.43 -14.40 5,750 € 82,800 € 40,250 € 7

SE 577.34 2.50 36 2.80 32.20 0.80 25.76 10.24 42,804 € 0 € 0 € 0

SI 205.83 0.89 5 0.39 11.48 0.80 9.18 -4.20 21,661 € 90,976 € 43,322 € 2

SK 311.67 1.35 12 0.93 17.38 0.80 13.90 -1.90 7,912 € 15,033 € 7,912 € 1

UK 1,217.09 5.28 92 7.15 67.87 1.00 67.87 24.13 33,846 € 0 € 0 € 0

GESAMT 23,060.52 100.00 1,286 100.00 1,286.00

1,144.75 141.47

1,054,219 € 538,490 € 43

Entwicklung der Schülerzahlen an den Europäischen Schulen pro Mitgliedstaat, die Schülerzahlen an der ES München ausgenommen

Staatsbürgerschaften/ Mitgliedstaaten

Am 15.10.2014 eingeschriebene Schüler mit einer

EU-Staatsbürgerschaft

Am 15.10.2015 eingeschriebene Schüler mit einer

EU-Staatsbürgerschaft

Am 15.10.2016 eingeschriebene Schüler mit einer

EU-Staatsbürgerschaft

Differenz

AT 297.00 318.83 306.33 9.33

BE 2,269.00 2,568.42 2,682.75 413.75

BG 308.00 370.83 425.33 117.33

CY 33.00 39.50 50.67 17.67

CZ 308.00 390.83 423.50 115.50

DE 2,689.00 2,596.17 2,556.00 -133.00

DK 559.00 522.83 506.67 -52.33

EE 225.00 232.50 258.50 33.50

EL 805.00 869.17 903.50 98.50

ES 1,978.00 2,024.33 2,118.91 140.91

FI 593.00 559.00 536.50 -56.50

FR 2,747.00 2,802.25 2,907.33 160.33

HR 48.00 100.83 119.84 71.84

HU 357.00 454.08 496.08 139.08

IE 428.00 421.67 418.33 -9.67

IT 2,218.00 2,334.24 2,369.42 151.42

LT 321.00 364.83 367.17 46.17

LU 204.00 216.33 233.25 29.25

LV 217.00 247.33 266.83 49.83

MT 73.00 74.50 74.75 1.75

NL 909.00 878.00 833.84 -75.16

PL 532.00 693.67 773.75 241.75

PT 582.00 635.00 661.50 79.50

RO 293.00 385.00 457.84 164.84

SE 552.00 595.25 577.34 25.34

SI 126.00 187.83 205.83 79.83

SK 227.00 283.67 311.67 84.67

UK 1,416.00 1,265.83 1,217.09 -198.91

GESAMT 21,314.00 22,432.72 23,060.52 1,746.52

5.25% 2.80%

8.19%

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Entwicklung der Zahl der abgeordneten Personalmitglieder an den Europäischen Schulen pro Mitgliedstaat, die abgeordneten Personalkräfte an der ES München ausgenommen

Staatsbürgerschaften/ Mitgliedstaaten

Eingesetztes abgeordnetes Personal pro Mitgliedstaat

im September

2014

Eingesetztes abgeordnetes Personal pro Mitgliedstaat

2015

Eingesetztes abgeordnetes Personal pro Mitgliedstaat im Oktober

2016

Differenz

AT 18 20 20 2.00

BE 202 190 174 -28.00

BG 7 8 14 7.00

CY 0 0 1 1.00

CZ 15 16 17 2.00

DE 203 201 193 -10.00

DK 28 30 31 3.00

EE 6 7 8 2.00

EL 38 38 32 -6.00

ES 86 87 88 2.00

FI 31 30 28 -3.00

FR 187 188 193 6.00

HR 0 0 1 1.00

HU 14 15 16 2.00

IE 61 58 61 0.00

IT 89 98 100 11.00

LT 8 10 11 3.00

LU 17 14 17 0.00

LV 3 3 3 0.00

MT 5 5 5 0.00

NL 75 70 65 -10.00

PL 23 25 27 4.00

PT 30 30 30 0.00

RO 2 4 6 4.00

SE 37 33 36 -1.00

SI 3 4 5 2.00

SK 11 12 12 1.00

UK 143 119 92 -51.00

GESAMT 1,342 1,315 1,286 -56.00

-2.0% -2.2%

-4.2%

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2. Öffnung des Systems Die anerkannten Schulen

Seit der Definition und Annahme der Kriterien des europäischen Unterrichts- und Erziehungsmodells durch den Obersten Rat im April 2005 in Mondorf im Nachgang zu der Entschließung des Europäischen Parlaments, in der die Öffnung des Europäischen Abiturs für andere Schüler als diejenigen der Europäischen Schulen empfohlen wird, sind wesentliche Fortschritte erzielt worden. Die Ansiedlung von europäischen Agenturen oder Einrichtungen in mehreren Mitgliedstaaten hat eine Nachfrage nach europäischem Unterricht für die Kinder des Personals dieser Agenturen/Einrichtungen geschaffen, deren Zahl nicht ausreichte, um eine Europäische Schule nach dem traditionellen Muster zu eröffnen. Die Öffnung des Systems ermöglicht die Anerkennung des europäischen Erziehungs- und Unterrichtsmodells, das an anderen nationalen, öffentlichen oder privaten Schulen angeboten wird. Gemäß einer mit dem Obersten Rat nach einem von Inspektoren der Europäischen Schulen durchgeführten Audit unterzeichneten Vereinbarung bieten die so genannten anerkannten Europäischen Schulen einen anerkannten europäischen Unterricht an, der grundsätzlich zum Europäischen Abitur führen kann. Bis dato haben drei Mitgliedstaaten, Deutschland, Estland und Belgien, die Anerkennung von zwei Privatschulen beantragt: die Schule von Bad Vilbel, in der Nähe von Frankfurt, die ihre Pforten im September 2012 geöffnet hat, und die Schule von Tallinn, Estland, die ihre Pforten im September 2013 geöffnet hat, und die Internationale Schule EEBA (Ecole européenne Bruxelles-Argenteuil), die im September 2016 eröffnet wurde. Insgesamt wurden bisher zwölf nationale/private Schulen vom Obersten Rat gemäß dem von ihm festgelegten Verfahren anerkannt: in Parma (Italien), Dunshaughlin (Irland), Heraklion (Kreta), Straßburg (Frankreich), Manosque (Frankreich), Helsinki (Finnland), Den Haag (Niederlande), Bad Vilbel (Deutschland), Tallinn (Estland), die Europa School UK (UK), die European School of Copenhagen (Dänemark) und die Scuola Europea di Brindisi (Italien). Zwei weitere befinden sich im Annerkennungsverfahren: 1) die Internationale Schule EEBA (Europäische Schule Brüssel-Argenteuil), die im März 2017 zum ersten Mal einem Audit unterzogen wird, und 2) die Schule von Differdange (Luxemburg), deren erster Auditbericht im Obersten Rat von April 2017 vorgestellt wird. Die Datenblätter über die anerkannten Europäischen Schulen (Az. 2016-09-D-1-de-1) sind auf der Website des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen (www.eursc.eu) veröffentlicht. Dieses Dokument wird jährlich aktualisiert (die letzte Aktualisierung fand im Oktober 2016 statt). ANERKANNTE SCHULEN: 1. Scuola per l’Europa di Parma 2. Centre for European Schooling, Dunshaughlin 3. School of European Education, Heraklion 4. European Schooling Helsinki 5. Ecole européenne de Strasbourg 6. Ecole Internationale Provence-Alpes-Côte d’Azur de Manosque 7. Europese School Den Haag Rijnlands Lyceum 8. Europäische Schule RheinMain, Bad Vilbel 9. Tallinn European Schooling 10. Europa School UK 11. European School of Copenhagen 12. Scuola Europea di Brindisi

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SCHULEN IM ANERKENNUNGSVERFAHREN:

1. Ecole Internationale EEBA (Ecole européenne Bruxelles-Argenteuil) 2. Ecole Internationale de Differdange (Luxemburg)

Das Europäische Abitur an den anerkannten Schulen

Das Europäische Abitur in seiner derzeitigen Form kann nach Unterzeichnung einer Zusatzvereinbarung zur Anerkennungsvereinbarung von einer anerkannten europäischen Schule angeboten werden. In der vorgenannten Zusatzvereinbarung wird der in der 6. und 7. Klasse des Sekundarbereichs erteilte Unterricht anerkannt. Der Unterricht muss in allen Punkten mit den Lehrplänen der Europäischen Schulen vom Typ I in Einklang stehen. Hierbei ist dasselbe Anerkennungsverfahren wie für die vorangehenden Klassenstufen einzuhalten.

Derzeit haben die sechs Schulen: die Scuola per l’Europa von Parma, die European Schooling Helsinki, die School for European Education in Heraklion, die Ecole Internationale Provence-Alpes-Côte d’Azur von Manosque, die Ecole européenne von Straßburg und die Scuola Europea di Brindisi eine Zusatzvereinbarung unterzeichnet und bieten somit die 6. und 7. Sekundarschulklasse mit dem Europäischen Abitur als Abschlussqualifikation an.

Das nachstehende Schaubild zeigt eine Übersicht der Abiturprüfungsjahre sowie der Anzahl Schüler, die die Abiturprüfungen abgelegt haben, von 2009-2017.

ANZAHL DER ZUR EUROPÄISCHEN ABITURPRÜFUNG AN DEN ANERKANNTEN SCHULEN EINGESCHRIEBENEN SCHÜLER VON 2009 BIS 2017

VORAUSSICHTLICHE DATEN ERÖFFNUNG EA

Europese School Den Haag Juni 2019

Europäische Schule Tallinn Juni 2018

Europäische Schule Kopenhagen Juni 2026

Europa School UK Juni 2018

Scuola europea di Brindisi Juni 2017 (EN)- Juni 2018 (IT)

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Parma 12 4 12 22 32 35 33 29 40

Helsinki 0 0 0 0 8 13 19 10 23

Heraklion 0 0 0 0 0 0 2 5 9

Straßburg 0 0 0 0 0 34 36 62 69

Manosque 0 0 0 0 8 6 12 22 12

Bad Vilbel 0 0 0 0 0 0 0 0 83

GESAMT 12 4 12 22 48 88 102 128 236

GESAMTZAHL ABITURSCHÜLER PRO JAHR VON 2009 BIS 2017

12

4

12

22

3235 33

29

40

0

10

20

30

40

50

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Parme

8

13

19

10

23

0

5

10

15

20

25

2013 2014 2015 2016 2017

Helsinki

2

5

9

0

2

4

6

8

10

2015 2016 2017

Heraklion

34 36

6269

0

10

20

30

40

50

60

70

80

2014 2015 2016 2017

Strasbourg

86

12

22

12

0

5

10

15

20

25

2013 2014 2015 2016 2017

Manosque

83

0

20

40

60

80

100

2017

Bad Vilbel

V. SCHLUSSFOLGERUNG

Das Jahr 2016 ist gekennzeichnet durch den vorzeitigen Abgang des Generalsekretärs. Der Oberste Rat war somit gezwungen, seinen Nachfolger früher als vorgesehen zu bestimmen. Die Wahl fiel auf seinen Stellvertreter, was zur Folge hatte, dass der Oberste Rat vor Ende des Jahres 2016 ebenfalls einen neuen stellvertretenden Generalsekretär bestimmen musste.

Durch vorgenannte Ereignisse war das Führungsteam des Büros des Generalsekretärs unterbesetzt und wird es noch für eine gewisse Dauer sein.

Eine andere bedeutende Änderung im Jahre 2016 war der Umzug des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen in neue Räumlichkeiten. Der Umzug ist gut verlaufen und in Rekordzeit durchgeführt worden. Der Umzug hat auch eine Neuorganisation des Unterhalts, des Zugangs und der Nutzung der Räume erforderlich gemacht. Der dort eingesetzte Personalbestand ist allerdings unverändert geblieben.

Im pädagogischen Bereich ist die mit der Überarbeitung der Unterrichtsorganisation an den Europäischen Schulen betraute Arbeitsgruppe in ihren Arbeiten im Zusammenhang mit der Sprachenpolitik unter dänischem Vorsitz gut vorangekommen und kümmert sich derzeit unter deutschem Vorsitz um die Organisation des Unterrichts rund um die acht Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen. Wie vorgesehen wird im Obersten Rat im Frühjahr 2017 ein erster Bericht vorgestellt.

Im Laufe des Jahres 2016 hat der Inspektionsausschuss für den Sekundarbereich eine gewaltige Arbeit geleistet, um alle Lehrpläne des Sekundarbereichs mit den Leistungsdeskriptoren zu vervollständigen. Zahlreiche Arbeitsgruppen haben eine äußerst wichtige und umfangreiche Arbeit sowohl auf Ebene der Schulen als auch bei der Ausarbeitung von Lehrplänen geleistet. Dies im Hinblick auf die Umsetzung der neuen Bewertungsskala ab September 2017 gemäß dem Beschluss des Obersten Rates.

In der Sitzung des Obersten Rates im April ist die Schaffung der Planstelle des Referatsleiters Pädagogische Entwicklung beschlossen worden, um das für den pädagogischen Bereich zuständige Personal im Zentralbüro zu verstärken. Die Bezeichnung des Referatsleiters konnte im September 2016 aufgrund der sehr geringen Bewerberzahl nicht vorgenommen werden. Aufgabe unserer Schulen ist es zunächst, eine vielfältige und hochwertige Erziehung und Bildung vom Kindergarten bis zum Abitur anzubieten und darüber hinaus unseren Schülern die Gelegenheit zu bieten, den Kontakt mit ihrer Muttersprache aufrecht zu erhalten und gleichzeitig in einem multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld aufzuwachsen und sich zu weltoffenen europäischen Staatsbürgern zu entwickeln. Ich bin überzeugt, dass wir dank der laufenden pädagogischen Reform, der Umsetzung des auf Kompetenzen ausgerichteten Beurteilungssystems, der kürzlich verabschiedeten Unterrichts- und Lernstandards unsere Aufgabe stets besser erfüllen und unsere ehrgeizigen Ziele erreichen können.

Im EDV-Bereich war das Jahr 2016 gekennzeichnet durch grundlegende Änderungen: eine verstärkte Zentralisierung und eine wesentliche Verbesserung der EDV-Dienste.

Dank des beispielhaften hingebungsvollen Einsatzes unseres Informatikteams wurden bedeutende Fortschritte im Informatikbereich erzielt. Die Unterstützung des Informatikteams bei der Inbetriebnahme des neuen Buchhaltungsinstruments hat sich als unverzichtbar erwiesen. Der Einsatz von SAP hat eine Anpassung der übrigen, mit SAP verbundenen Software erforderlich gemacht.

Die neue Website des Zentralbüros der Europäischen Schulen ist ebenfalls online geschaltet worden.

Eine für alle Schulen gemeinsame Kommunikations- und Kooperationsplattform, die für alle Interessenparteien der Europäischen Schulen vorgesehen ist, wurde eingerichtet. Der Start einiger der vorgenannten Dienste im September war leider nicht ganz reibungslos. Nach einer kurzen Übergangszeit, die allen Interessengruppen auf allen Ebenen einige Anstrengungen abverlangt hat, ist schnell ein neues Gleichgewicht gefunden worden. Die Baustelle ist gigantisch und noch lange nicht abgeschlossen.

2017-01-D-10-de-2 57/58

Die Gesamtschülerzahl ist 2016 um über 780 Schüler (3 %) gestiegen. Dieser Anstieg der Schülerzahlen ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der Schulbevölkerung an den Schulen von Brüssel (etwa 440 neue Schüler) zurückzuführen. Der Anteil Schüler der Kategorie I ist um dieselbe Anzahl (etwa 780 Schüler) Schüler gestiegen und somit auch um denselben Prozentsatz (3 %).

In Bezug auf die Situation der Schulen in Brüssel und ihre Schülerzahl hat der Oberste Rat auf seiner Sitzung von Dezember beschlossen, die Europäische Schule Brüssel V nicht an dem zeitweiligen Standort Berkendael einzurichten. Die politische Entscheidung über den definitiven Standort der Europäischen Schule Brüssel V wird Ende 2017 erwartet. In der Zwischenzeit hat sich die Überbelegung an den Schulen in Brüssel verschlimmert. Der Oberste Rat hat der Nachbereitungsgruppe Brüssel in seiner Sitzung im Dezember ein ziemlich weitreichendes Mandat erteilt, um langfristige Lösungen für Brüssel auszuarbeiten und vorzuschlagen.

KAPAZITÄT UND BEVÖLKERUNG DER BRÜSSELER SCHULEN

KAPAZITÄT 2012-2013 2013-2014 2014-2015 2015-2016 2016-2017

ESB1 3.100 3.046 3.084 3.280 3.397 3353

ESB1, BERK 1.000

169

EEB2 2.850 3.145 3.092 2.960 3.003 3061

EEB3 2.650 2.908 2.871 2.905 2.998 3040

EEB4 2.800 1.529 1.918 2.263 2.492 2708

GESAMT 12.400 10.628 10.965 11.408 11.890 12331

Die Überbelegung der vier Schulen von Brüssel wird effektiv alarmierend. Zurzeit werden die Infrastrukturen der vier Brüsseler Schulen weit über ihre Kapazitäten genutzt/betrieben, was eine starke Überbelegung zur Folge hat. Die Nutzung des zeitweiligen Standorts Berkendael hat derzeit nicht wirklich zu einer Verbesserung der Situation beigetragen.

Die Familie der Europäischen Schule wächst jedes Jahr. Im September ist die Schule Berkendael als Außenstelle der Schule Brüssel I eröffnet worden. Zahlreiche Mitgliedstaaten zeigen wirkliches Interesse an der Möglichkeit, unseren mehrsprachigen und multikulturellen Unterricht anzubieten. Ich habe Kontakte mit mehreren Bildungsministerien gehabt, die die feste Absicht haben, in naher Zukunft eine anerkannte Europäische Schule auf ihrem Hoheitsgebiet zu eröffnen. Zwei anerkannte Schulen, die sehr unterschiedlich sind aber ein interessantes Konzept haben, haben ihre Pforten im September in Luxemburg und in der Region Brüssel geöffnet. Diese beiden Schulen befinden sich noch im Anerkennungsverfahren. Der sehr heikle Bereich der Anerkennung der Schulen erfordert zweifelsohne eine eingehende Prüfung und wahrscheinlich bedeutende Änderungen.

Aus verwaltungstechnischer und finanzieller Sicht war das Jahr 2016 von ziemlich intensiven Diskussionen über die zukünftige Organisation der Finanzordnungspolitik des Systems geprägt.

Besondere Aufmerksamkeit wurde einer angemesseneren Umsetzung der Trennung der Zuständigkeiten gewidmet und der Oberste Rat hat im Dezember neue Standards für die interne Kontrolle genehmigt.

Der systematische Ansatz zur Umsetzung der noch offenen Empfehlungen des Rechnungshofes und des internen Auditdienstes der Europäischen Kommission (IAS) im Bereich der Rechnungsführung ist weiter verbessert worden. Die Empfehlungen und Anmerkungen des Rechnungshofes und des IAS haben uns ermöglicht, unsere Haushaltsordnung und unsere Rechnungsführung zu verbessern. Meines Erachtens haben wir große Fortschritte erzielt und haben entscheidende Maßnahmen zur Umsetzung ihrer Empfehlungen getroffen.

2017-01-D-10-de-2 58/58

Der Generalsekretär hat die Verhandlungen mit anderen wichtigen Interessengruppen weitergeführt, um ähnliche Vereinbarungen über Beitragszahlungen wie 2015 abzuschließen und auf diese Weise eine Lösung für die Fragen im Zusammenhang mit der „Kostenverteilung unter den Einrichtungen“ zu finden. Es besteht eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus. Wir haben uns mehrmals mit den Vertretern des Amtes für die Harmonisierung des Binnenmarktes und der Europäischen Zentralbank getroffen und sind zuversichtlich, dass wir in der nahen Zukunft eine für alle Interessengruppen vorteilhafte Lösung finden können. Die Unterzeichnung einer der vorgenannten Vereinbarungen sollte im Laufe des Jahres 2017 durchgeführt werden können.

Dank der engen Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Sicherheit der Europäischen Kommission und ihrer äußerst professionellen Beratung haben die Direktoren Empfehlungen zur Verstärkung der Sicherheit an ihren Einrichtungen erhalten. Es wurden Besuche in allen Schulen geplant und Berichte mit den vorgenannten Empfehlungen sollten allen Schulen 2017 zur Verfügung gestellt werden.

Das vergangene Jahr war ein Jahr der Finanz- und Unterrichtsreformen. In der Praxis bedeutet dies, dass die vorbereitenden Ausschüsse sowie der Oberste Rat von Dokumenten und Dossiers überschwemmt worden sind. Ich möchte dem dänischen und dem deutschen Vorsitz für ihr außerordentliches Engagement und ihre Unterstützung danken! Ich möchte allen Delegationen sowie den Vertretern und Vertreterinnen der Europäischen Kommission, des Europäischen Patentamtes und der Europäischen Investitionsbank für ihre Unterstützung, die sie dem Generalsekretariat während dieses Jahres haben zukommen lassen, herzlich danken. Ein besonderer Dank gilt Interparents und allen Eltern der Europäischen Schulen für ihr Interesse und ihren einzigartigen und unermüdlichen Beitrag sowie dem Personalausschuss und allen Lehrkräften für ihre alltägliche Qualitätsarbeit und ihren wertvollen und fundamentalen Beitrag. Ich möchte darüber hinaus den Direktoren/innen und stellvertretenden Direktoren/innen, den Verwaltern und dem gesamten Personal der Schulen meine Dankbarkeit für ihre konstruktive Zusammenarbeit und ihren täglichen hingebungsvollen Einsatz ausdrücken. Auch liegt es mir am Herzen, insbesondere alle Mitglieder des Zentralbüros für ihre wertvolle Mitarbeit, für ihr Engagement und ihre Unterstützung zu danken. Vorliegender Bericht führt (noch) nicht alle Initiativen auf, die jede Schule parallel zum Lehrplan durchführt und die unseren Stolz auf unser System und seine Güte jeden Tag wachsen lassen. Abschließend beglückwünsche ich die Schüler/innen, die 2016 ihr Abiturdiplom erhalten haben, und wünsche ihnen das Beste für ihre akademische und private Zukunft. Sie werden für immer Mitglieder unserer großen Familie sein. Ich wünsche den Anwärtern auf das Europäische Abitur 2017 sowie auch allen Schülern in den übrigen Klassen viel Erfolg.