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  • bersicht ber die Sozialversicherungen Februar 2013 1

    bersicht ber dieSozialversicherungenFebruar 2013

  • 2 Aon Hewitt (Switzerland) AG

    Alters- und Hinterlassenenversicherung 4

    Invalidenversicherung 5

    Ergnzungsleistungen 8

    Krankenversicherung 9

    Unfallversicherung 12

    Militrversicherung 13

    Arbeitslosenversicherung 14

    Erwerbsersatzordnung 15

    Familienzulagen 16

    Bundesgesetz ber Finanzhilfen fr familienergnzende Kinderbetreuung 17

    Bundesgesetz ber die Frderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 18

    Berufliche Vorsorge 19

    Versicherungsvertrag 28

    Europische Union 30

    Inhaltsverzeichnis

  • bersicht ber die Sozialversicherungen Februar 2013 3

    Februar 2013

    Liebe Leserin, lieber Leser

    Wir freuen uns, auch dieses Jahr die bersicht ber die Sozialversicherungen vorzulegen. Diese Publikation erscheint jeweils im Frhjahr und enthlt die wichtigsten Neuerungen, Anpassungen und laufenden Reformen in den schweizerischen Sozialversicherungen sowie in Bundesgesetzen mit Berhrungspunkten zur beruflichen Vorsorge.

    Die Broschre richtet sich in erster Linie an unsere Kundinnen und Kunden, wird darber hinaus aber auch von einer vielseitigen Leserschaft geschtzt; Vorsorge- und Personalverantwortliche nutzen sie ebenso wie Ver-treterinnen und Vertreter der ffentlichen Hand.

    Als Marktfhrer fr Pensionskassenberatung und -verwaltung in der Schweiz verffentlicht Aon Hewitt neben derbersicht ber die Sozialversicherungen weitere Publikationen zum Thema berufliche Vorsorge:

    das Praktikerhandbuch berufliche Vorsorge, welches neben den spezifischen Gesetzen und Masszahlen der beruflichen Vorsorge verschiedene weitere Dokumente, wie die ASIP-Charta, die Rechnungslegungsnormensowie die Fachrichtlinien der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten vereint;

    den Swiss Pension Fund Survey, welcher einen reprsentativen berblick ber die Leistungen, die Finanzierung, die Trends, die finanzielle Lage und die strukturellen Profile der Schweizer Pensionskassen vermittelt;

    die technischen Grundlagen BVG 2010 (in Zusammenarbeit mit LCP Libera);

    die Aon Hewitt News: E-Newsletters, welche aktuelle Themen der 2. Sule in der Schweiz behandeln;

    die Aon Hewitt Global Reports: monatliche Updates, welche sich an die ber die Schweizer Landesgrenzenhinaus interessierten Vorsorgeverantwortlichen richten.

    Alle diese Publikationen wie auch diese bersicht der Sozialversicherungen sind als Download auf unserer Website (www.aonhewitt.ch) in deutscher, franzsischer und teilweise englischer Sprache verfgbar. Sollten Sie weitere gedruckte Exemplare wnschen, knnen Sie diese unter [email protected] bestellen. Unsere Adressangaben finden Sie auf der Rckseite der Broschre.

    Wir sind berzeugt, dass Ihnen die bersicht ber die Sozialversicherungen auch im Jahr 2013 ein ntzlicherBegleiter sein wird. Selbstverstndlich untersttzen wir Sie auch gerne persnlich mit unserer langjhrigen Erfahrung, unserem Fachwissen und unseren innovativen Lsungsanstzen.

    Wir wnschen Ihnen eine angenehme und bereichernde Lektre.

    Angelica Meuli, lic. iur. Ariane Lucet, lic. iur.

    Mnica Lamas, lic.iur Tristan Imhof, lic. iur. Rechtsanwalt

    Vorwort

  • 4 Aon Hewitt (Switzerland) AG

    Anwendbare Betrge

    RentenanpassungDie Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung(AHV) werden alle zwei Jahre an die Wirtschaftsent-wicklung angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte per1. Januar 2011. Der Bundesrat hat per 1. Januar 2013die Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) angepasst. Die maximalen AHV-Vollrentenbetragen (in Franken pro Jahr):

    2011/2012 2013

    Altersrente 27840 28080

    Witwen-/Witwerrente 22272 22464

    Waisen- und Kinderrente 11136 11232

    BeitrgeDie Mindestbeitrge der Selbstndigerwerbenden und der Nichterwerbsttigen fr AHV, IV und EO wurden von 475 auf 480 Franken pro Jahr erhht. Der Mindestbeitrag fr die freiwillige AHV/IV von 904 auf 914 Franken.

    Die obere Einkommensgrenze der Selbstndiger-werbenden wurde auf 56200 Franken und die untereGrenze auf 9400 Franken festgelegt.

    Die Beitrge der erwerbsttigen Versicherten belaufensich auf 9.8% des massgebenden Einkommens.

    Nichterwerbsttige Versicherte bezahlen einen Beitragzwischen 914 und 22850 Franken auf der Grundlageihres Vermgens und ihres Renteneinkommens. DerBeitrag wird anhand der speziellen Formel in Art. 13VFV berechnet. Bei der Bewertung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen im Zeitpunkt des Erwerbs gelten die Vorschriften ber die direkte Bundessteuer (DBS).

    Reform der Alters- und Hinterlassenen-versicherung

    Das Vermgen der AHV wird voraussichtlich Mitte des nchsten Jahrzehnts unter 50% einer Jahresaus-gabe fallen. Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV mssen demnach ab 2020 zu greifen beginnen. Der Bundesrat mchte daher wh-rend der nchsten Legislatur die Grundlagen fr einetiefer greifende AHV-Revision erarbeiten. Er hat ein gemeinsames Vorgehen aufgegleist, in das alle Sozial-partner, politischen Parteien und Kantone mitein-bezogen werden, um den Reformprozess breit abzu-sttzen. Verschiedene Forschungsprojekte werdendurchgefhrt, um eine Auslegeordnung des Systemsvorzunehmen.

    Alters- und Hinterlassenenversicherung

    Leitlinien der Reform der Altersvorsorge 2020Der Bundesrat hat am 21. November 2012 die Leit-linien der Reform der Altersvorsorge 2020 publiziert.Sie setzen sich insbesondere mit der Problematik des Altersrcktritts, der Anpassung des Mindestum-wandlungssatzes und der Kompensationsmassnahmeninkl. Massnahmen fr die bergangsgeneration aus-einander. Bercksichtigt werden ebenfalls institutionelleAspekte im Hinblick auf die Verbesserung der Trans-parenz. Im Weiteren werden die AHV-spezifischen Finanzierungsfragen, insbesondere unter dem Ge-sichtspunkt der Leistungen und der Beitrge, die Frageder Zusatzfinanzierung sowie die Einfhrung eines Interventionsmechanismus zur Diskussion gestellt.

    Der Bundesrat hat das Eidg. Departement des Innern(EDI) beauftragt, auf der Basis der herausgegebenenLeitlinien die Eckwerte der Reform Altersvorsorge2020 auszuarbeiten und bis Mitte 2013 dem Bundes-rat vorzulegen.

    Parlamentarische VorstsseAHV. 65/65Sowohl die Kommission fr soziale Sicherheit und Gesundheit des Stnderates (SGK-S) als auch die ent-sprechende Kommission des Nationalrates (SGK-N)haben beschlossen, auf die parlamentarische InitiativeAHV. 65/65 vom 15. Dezember 2010 einzugehen.Somit wurde die SGK des Stnderates beauftragt, eineVorlage zur Anhebung des Frauenrentenalters auf 65auszuarbeiten.

    SchuldenbremseIn der Wintersession 2011 hat der Nationalrat be-schlossen, sich entgegen dem Antrag der SGK-N demStnderat anzuschliessen und eine Motion einzu-reichen, die den Bundesrat beauftragt, bei der AHVund IV eine Schuldenbremse einzufhren.

    Die FDP-Liberale Fraktion hat mit einer Motion vom 14. Juni 2012 den Bundesrat beauftragt, dem Parlamentbis Ende 2012 eine von der AHV-Revision separate Vorlage zu unterbreiten, welche die Einfhrung einerSchuldenbremse fr die AHV vorsieht. Dabei sollen dieVorgaben der in der 11. AHV-Revision vorgesehenenFiskalregel bercksichtigt werden. Der Bundesrat hatam 5. September 2012 die Ablehnung der Motion beantragt, da er sich im Rahmen der Festlegung derEckwerte der Reform der Altersvorsorge alle Mglich-keiten offen halten mchte. Die Motion ist in der Wintersession im Nationalrat nicht behandelt worden.

  • bersicht ber die Sozialversicherungen Februar 2013 5

    Rentenanpassung per 1. Januar 2013

    Die Renten der Invalidenversicherung (IV) werden entsprechend den AHV-Renten alle zwei Jahre an diePreis- und Lohnentwicklung angepasst. Die letzte Anpassung ist per 1. Januar 2011 erfolgt. Der Bundesrathat per 1. Januar 2013 die Renten entsprechend der Anpassung der AHV-Renten der aktuellen Preis-und Lohnentwicklung (Mischindex) angepasst.

    Revision der Invalidenversicherung

    In den letzten 17 Jahren hat die IV ein Defizit von rund15 Milliarden Franken angehuft. Die Sanierung derVersicherung drngt sich daher auf. Volk und Stnde haben im Jahr 2009 einer befristeten Erhhung derMehrwertsteuer (MWSt) zugunsten der IV zugestimmt.Hauptmotivation war das von Bundesrat und Parlamentanlsslich des Abstimmungskampfes abgegebene Ver-sprechen, mittels einer auf die Ausgaben fokussiertenReform die IV nachhaltig zu sanieren. Dieses Engage-ment bewegte die Wirtschaft dazu, die befristeteMehrwertsteuererhhung zu untersttzen. Allerdingsscheint sich abzuzeichnen, dass dieses Versprechen aufgrund der Reduktion der ursprnglich vorgesehenenEntlastungen nicht eingelst werden wird.

    Erste Evaluation der 5. IV-RevisionEine erste Evaluation der mit den seit der Gesetzes-revision gemachten Erfahrungen zeigt, dass die 5. IV-Revision in die gewnschte Richtung wirkt und dassder Grundsatz Eingliederung vor Rente erfolgreichumgesetzt werden konnte. Im Jahr 2011 konnten rund11500 Personen erfolgreich beruflich eingegliedertwerden (2007: 5800). Die messbaren Erfolge werdenhauptschlich zurckgefhrt auf:

    Frherfassung

    Der Anteil an Personen, die zum Zeitpunkt des ersten Kontakts mit der IV ihren Arbeitsplatz immernoch hatten, stieg von vorher 60 auf nun 68%.

    Massnahmen zur beruflichen Eingliederung werden wesentlich fter und schneller ergriffen.Der Anteil an Personen, die davon profitieren, hat von 24 auf 37% zugenommen.

    Schnellere Zusprache der Massnahmen ab Erst-kontakt (36% innerhalb der ersten 3 Monate aberster Kontaktnahme).

    Integrationsmassnahmen

    Mehr Personen mit Invalidittsrisko konnten inden ersten Arbeitsmarkt integriert werden. In derVergangenheit wurde namentlich bei einer Inva-lidisierung aus psychischen Grnden primr dieBerentung geprft.

    Invalidenversic