BESOLDUNGSREFORM FÜR DEN KÄRNTNER LANDESDIENST

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BESOLDUNGSREFORM FÜR DEN KÄRNTNER LANDESDIENST ein Meilenstein der „Kärnten-Koalition“ sichert eine zukunftsori- entierte, hochqualitative und effiziente Landesverwaltung 22.04.2021

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BESOLDUNGSREFORM FÜR DEN

KÄRNTNER LANDESDIENST

ein Meilenstein der „Kärnten-Koalition“ sichert eine zukunftsori-

entierte, hochqualitative und effiziente Landesverwaltung

22.04.2021

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Pressekonferenz

„Besoldungsreform für den Kärntner Landesdienst“

ein Meilenstein der „Kärnten-Koalition“ sichert eine zukunftsorientierte,

hochqualitative und effiziente Landesverwaltung

(22. April 2021 um 11.00 Uhr)

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„Mit dieser Reform führt Kärnten ein Besoldungssystem ein,

das attraktiv, fair, transparent und notwendig ist.“

Es ist attraktiv,

weil es allen Bewerberinnen und Bewerbern attraktive Ein- und Aufstiegsmöglichkeiten bietet.

- Der Einstieg wird attraktiver, weil wir uns ganz klar zu höheren Einstiegsgehältern bekennen. Diese

Orientierung an marktüblichen Einstiegsgehältern passt vor allem zur Lebensrealität der Bewerberin-

nen und Bewerber. Denn gerade im jungen Alter – wenn man sich seine Zukunft aufbauen, eine Fa-

milie gründen, eine größere Wohnung mieten oder ein Haus kaufen will – braucht man Geld. Im Ge-

genzug wird die langfristige Verdienstkurve abgeflacht, da die Anzahl der Biennalsprünge von 25 auf

10 reduziert wurde. Also wir sorgen für eine moderne und zeitgemäße Verteilung des Einkommens,

die zur Lebensrealität im Jahr 2021 passt.

- Zusätzlich gibt es die Chance, zwei Mal (nach zehn und nach fünfundzwanzig Dienstjahren unter der

Prämisse einer positiv absolvierten Dienstprüfung und entsprechend dienstlicher Leistungen) einen

zusätzlichen großen Sprung nach vorne zu machen. Hier geht es auch ganz klar um die langfristige

Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbindung. Denn ein Dienstverhältnis muss auf die ganze Dauer attrak-

tiv sein und nicht nur am Anfang.

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Es ist fair,

weil die Bezahlung künftig leistungs- und qualifikationsorientiert erfolgt.

- Wir haben die Tätigkeiten im Landesdienst im Einzelnen analysiert und bewertet und in 26 Entloh-

nungsklassen eingeteilt, die sich an Faktoren wie Wirkungsbereich, Fach- und Entscheidungskompe-

tenz, physischer und psychischer Belastung usw. orientieren.

- Zur Fairness gehört für uns aber auch, dass man schon beim Einstieg einen Mindestlohn bezahlt, der

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein gutes Auskommen ermöglicht. Verankert wird darum ein Min-

destlohn von 2.100 Euro brutto, das sind mindestens 1.500 Euro netto.

- Fair ist auch, dass alle aktuellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vertragsbediensteten-Schema

des Landes Kärnten das Recht haben, in dieses neue System zu optieren, das aber selbstredend nicht

müssen. Zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung wird es das Angebot geben, für jede Ein-

zelne und jeden Einzelnen die finanziellen Auswirkungen aufzuschlüsseln. Das bedeutet natürlich

auch, dass niemand durch diese Reform etwas verliert: Denn jeder, der es möchte, kann im alten

System verbleiben.

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Es ist transparent,

weil es die effektiven Gehälter aufschlüsselt und vergleichbar macht.

- Das neue System sichert insofern ein Höchstmaß an Transparenz, weil damit eine mittlerweile relativ

unübersichtlich gewordene Fülle an Zulagen abgeschafft wird. Das ist vor allem ein Vorteil für die

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst, die ihre Entlohnung besser vergleichen können und damit für

alle klar ersichtlich ist, wie diese oder jene Tätigkeit honoriert wird.

- Bestehen bleiben selbstredend die zeitbezogenen Zulagen, sprich z.B. Überstunden. Ganz klar: Wer

stundenmäßig mehr arbeitet, hat natürlich einen entsprechend höheren Bezug verdient. Selbiges gilt

für Zulagen an Sonn- und Feiertagen.

- Etwas vereinfacht könnte man mit einem österreichischen Sprichwort auch sagen: In Zukunft heißt es

einfach: „Wos wiegt´s des hot´s“.

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Das neue System ist notwendig,

um eine qualitativ hochwertige Verwaltung auch in Zukunft zu sichern.

- In den kommenden Jahren steht Kärnten eine Pensionierungswelle bei den Landesbediensteten be-

vor. Bis Ende 2030 müssen rund 50 % der Beschäftigten in Pension gehen. Umso wichtiger ist diese

Reform, um bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im System zu halten und neue anzuziehen.

Der Landesdienst sieht sich mehr und mehr einer Konkurrenzsituation ausgesetzt, denn so wie heute

Firmen – etwa im Baugewerbe – um Facharbeiter rittern, könnte es in Zukunft verstärkt zu einem

Wettbewerb zwischen Verwaltungen um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen. Insbesondere da

die Aufgaben und Herausforderungen nicht kleiner oder einfacher werden. Das aktuellste Beispiel ist

die Corona-Krise: Plötzlich entstehender Bedarf an Contact-Tracing, Impfabwicklung, Testung, etc.

Umso attraktiver und auch flexibler ein Besoldungs-System jedoch ist (etwa wenn man neue Tätigkei-

ten aufnehmen und in dieses Lohnsystem einpreisen muss), desto besser ist man für solche Eventu-

alitäten gerüstet. Und genau dabei soll dieses Besoldungssystem mithelfen: Kärnten für die Zukunft

bestmöglich zu rüsten.

- „Kosten“: Die medial kolportierten Kosten für dieses Projekt in Höhe von 120 Millionen Euro können

so nicht bestätigen werden. Es ist vielmehr so, dass ein System mit höheren Einstiegsgehältern na-

türlich im ersten Schritt Kosten verursacht, diese aber in den ersten Jahren jedenfalls durch interne

Einsparungen finanziert werden. Zudem ist zu bedenken, dass die Personalkosten durch die langfristig

flachere Verdienstkurve, im Vergleich zu den aktuellen Aufwendungen wieder sinken. Jedenfalls zei-

gen die langfristigen Berechnungen, dass sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten die

Budgetausgaben für Personal in Höhe von aktuell rund 196 Millionen Euro deutlich und zwar auf etwa

180 Millionen Euro 2040 sinkt. Wie viel genau die Umstellung kosten wird, hängt natürlich davon ab,

wieviele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das neue System optieren.

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Weiters:

- „Home-Office/Teleworking“: Die Attraktivität eines Arbeitgebers hängt natürlich nicht nur vom Ge-

halt ab. Geld ist nicht alles, vor allem da wir ja aus Untersuchungen wissen, dass insbesondere für

junge Menschen neben dem Gehalt auch die Arbeitsbedingungen und insbesondere der Faktor Frei-

zeit und Flexibilität, also die Work-Life-Balance, entscheidend ist. Hier hat die Corona-Krise gezeigt,

dass beispielsweise Home-Office in Bereichen des Landesdienstes gut funktioniert und man auf die

Eigenverantwortlichkeit und Professionalität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer zählen kann.

Auch die Möglichkeit einer Vier-Tage-Woche besteht bereits in einem ausgewählten Bereich des Stra-

ßendienstes. Das könnte man in Zukunft durchaus stärker verankern, um das System modern und am

Puls der Zeit zu halten. Allerdings liegen diese Fragen nicht im Kernbereich einer Besoldungsreform,

vielmehr geht es dabei eher um die konkrete Ausformung des Dienstrechts.

- „Gewinner“: Uns ist wichtig festzuhalten: Niemand verliert etwas, da ja jeder Mitarbeiter und jede

Mitarbeiterin das Recht hat, im aktuellen System zu verbleiben. Die Bewertung der einzelnen Tätig-

keiten wurde jedenfalls durch die BWI – ausgewiesene Experten auf diesem Gebiet – begleitet und in

ein faires System überführt.

- „Fahrplan“: Uns ist ein gemeinschaftliches Zustandekommen dieser Reform sehr wichtig, darum war

auch die Personalvertretung in die Gestaltung voll eingebunden. Nun gibt es eine angemessene Be-

gutachtungsfrist und damit die Möglichkeit, sich einzubringen und noch gewisse Detailfragen zu klä-

ren. Dann soll diese Reform – vorbehaltlich aller Beschlüsse – ab 2022 in Kraft treten.

- „Verhandlungsdauer“: Eine Verhandlungsdauer von 1,5 Jahren auf einem derart komplexen Gebiet

und für eine Reform, die Kärnten für die nächsten Jahrzehnte die benötigten Fachkräfte sichern soll,

ist durchaus vertretbar.

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Weitere Beispiele:

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