Beste verfügbare Techniken für die Oberflächenbehandlung ... · „Best Reference Document on...

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Umweltbundesamt (German Federal Environment Agency) National Focal Point - IPPC Wörlitzer Platz 1 D-06844 Dessau-Roßlau Tel.: +49 (0)340 2103-0 Fax: + 49 (0)340 2103-2285 E-Mail: [email protected] (Subject: NFP-IPPC) Beste verfügbare Techniken für die Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln“ August 2007 mit ausgewählten Kapiteln in deutscher Übersetzung

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  • Umweltbundesamt (German Federal Environment Agency) National Focal Point - IPPC Wörlitzer Platz 1 D-06844 Dessau-Roßlau Tel.: +49 (0)340 2103-0 Fax: + 49 (0)340 2103-2285 E-Mail: [email protected] (Subject: NFP-IPPC)

    „Beste verfügbare Techniken für die

    Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln“

    August 2007

    mit ausgewählten Kapiteln in deutscher Übersetzung

  • Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und die 16 Bundesländer haben eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, um gemeinsam eine auszugsweise Übersetzung der BVT-Merkblätter ins Deutsche zu organisieren und zu finanzieren, die im Rahmen des Informationsaustausches nach Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) (Sevilla-Prozess) erarbeitet werden. Die Vereinbarung ist am 10.1.2003 in Kraft getreten. Von den BVT-Merkblättern sollen die für die Genehmigungsbehörden wesentlichen Kapitel übersetzt werden. Auch Österreich unterstützt dieses Übersetzungsprojekt durch finanzielle Beiträge.

    Als Nationale Koordinierungsstelle für die BVT-Arbeiten wurde das Umweltbundesamt (UBA) mit der Organisation und fachlichen Begleitung dieser Übersetzungsarbeiten beauftragt.

    Die Kapitel des von der Europäischen Kommission veröffentlichten BVT-Merkblattes „Best Reference Document on Surface Treatment using Organic Solvents“, in denen die Besten Verfügbaren Techniken beschrieben sind, sind im Rahmen dieser Verwaltungsvereinbarung in Auftrag des Umweltbundesamtes übersetzt worden. Hierbei handelt es sich um die Abschnitte 4 ff der jeweiligen Sektorenkapitel 2 bis 19 und die Kapitel 20 und 21.

    Die nicht übersetzen Kapitel liegen in diesem Dokument in der englischsprachigen Originalfassung vor. Diese englischsprachigen Teile des Dokumentes enthalten weitere Informationen (u.a. Emissionssituation der Branche, Technikbeschreibungen etc.), die nicht übersetzt worden sind. In Ausnahmefällen gibt es in der deutschen Übersetzung Verweise auf nicht übersetzten Textpassagen. Die deutsche Übersetzung sollte daher immer in Verbindung mit dem englischen Text verwendet werden.

    Die „Zusammenfassung“ (executive summary) basiert auf der offiziellen Übersetzungen der Europäischen Kommission in einer zwischen Deutschland, Luxemburg und Österreich abgestimmten korrigierten Fassung.

    Die Übersetzungen der weiteren Kapitel sind ebenfalls sorgfältig erstellt und fachlich durch das Umweltbundesamt und Fachleute der Bundesländer geprüft worden. Diese deutschen Übersetzungen stellen keine rechtsverbindliche Übersetzung des englischen Originaltextes dar. Bei Zweifelsfragen muss deshalb immer auf die von der Europäischen Kommission veröffentlichte englischsprachige Version zurückgegriffen werden.

    Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass die Begriffe „minimise“ und „minimisation“ nicht ausschließlich mit Minimieren bzw. Minimierung im Sinne des deutschen Emissionsminimierungsgebotes nach TA Luft übersetzt, sondern auch die Begriffe Vermindern und Reduzieren gebraucht wurden. Die Begriffe Lösemittel und Lösungsmittel werden in diesem Dokument synonym verwendet und haben die gleiche Bedeutung.

    Dieses Dokument ist auf der Homepage des Umweltbundesamtes unter http://www.bvt.umweltbundesamt.de/kurzue.htm abrufbar.

    Durchführung der Übersetzung in die deutsche Sprache:

    Gabriele Klein Gerstenkamp 1b 22081 Hamburg Tel: +49 162 9891555 Fax.: E-Mail: [email protected]

    Katja Kraus Mollstrasse 7 10178 Berlin Tel: +49 340 2103 3471 Fax: +49 340 2104 3471 E-Mail: [email protected]

  • Dieses Dokument ist Teil einer Serie von Merkblättern, die wie folgt vorgesehen ist (zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments waren noch nicht alle Merkblätter abgeschlossen):

    Reference Document on Best Available Techniques . . . Code

    Large Combustion Plants LCP

    Mineral Oil and Gas Refineries REF

    Production of Iron and Steel I&S

    Ferrous Metals Processing Industry FMP

    Non-ferrous Metals Industries NFM

    Smitheries and Foundries Industry SF

    Surface Treatment of Metals and Plastics STM

    Cement and Lime Manufacturing Industries CL

    Glass Manufacturing Industry GLS

    Ceramic Manufacturing Industry CER

    Large Volume Organic Chemical Industry LVOC

    Manufacture of Organic Fine Chemicals OFC

    Production of Polymers POL

    Chlor – Alkali Manufacturing Industry CAK

    Large Volume Inorganic Chemicals - Ammonia, Acids and Fertilisers Industries LVIC-AAF

    Large Volume Inorganic Chemicals - Solid and Others industry LVIC-S

    Production of Speciality Inorganic Chemicals SIC

    Common Waste Water and Waste Gas Treatment/Management Systems in the Chemical Sector CWW

    Waste Treatments Industries WT

    Waste Incineration WI

    Management of Tailings and Waste-Rock in Mining Activities MTWR

    Pulp and Paper Industry PP

    Textiles Industry TXT

    Tanning of Hides and Skins TAN

    Slaughterhouses and Animals By-products Industries SA

    Food, Drink and Milk Industries FDM

    Intensive Rearing of Poultry and Pigs ILF

    Surface Treatment Using Organic Solvents STS

    Industrial Cooling Systems CV

    Emissions from Storage ESB

    Reference Document . . .

    General Principles of Monitoring MON

    Economics and Cross-Media Effects ECM

    Energy Efficiency Techniques ENE

  • Zusammenfassung

    BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln i

    ZUSAMMENFASSUNG Das vorliegende BVT-Merkblatt „Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln“ über die besten verfügbaren Techniken (engl.: Best Available Techniques Reference Document, kurz: BREF) beruht auf einem Informationsaustausch nach Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 96/61/EG des Rates (IVU-Richtlinie). Diese Zusammenfassung enthält die wichtigsten Ergebnisse, eine Zusammenfassung der wichtigsten BVT-Schlussfolgerungen und die mit der Anwendung von BVT verbundenen Verbrauchs- und Emissionswerte. Diese Zusammenfassung ist im Zusammenhang mit dem Vorwort zu sehen, das die Zielsetzungen des Dokuments beschreibt, Hinweise zu seiner Verwendung gibt und den rechtlichen Rahmen erläutert. Die Zusammenfassung kann als Einzeldokument gelesen werden, dem Charakter einer Zusammenfassung entsprechend sind jedoch nicht alle Aspekte des gesamten BVT-Merkblattes enthalten. Im Prozess der BVT-Entscheidungsfindung ist diese Zusammenfassung daher nicht als Ersatz für den vollen Wortlaut des BVT-Merkblattes anzusehen. Geltungsbereich dieses Dokuments Der Geltungsbereich dieses Dokuments basiert auf Anhang I Abschnitt 6.7 der IVU-Richtlinie 96/61/EG: „Anlagen zur Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr.“ Die Industrie hat um eine Klärung der Begriffsbestimmungen von „organischen Lösungsmitteln“ und „Verbrauchskapazität“ gebeten. Zum Abschluss des Informations-austausches wurde deutlich, dass sich der Austausch mit Informationen über organische Lösungsmittel befasst hatte, die gemäß Richtlinie 1999/13/EG des Rates über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen als „VOCs“ (engl. „Volatile Organic Compounds“, dt. „flüchtige organische Verbindungen“) bezeichnet werden. Es wurde ebenfalls deutlich, dass sich der Austausch zur Festlegung von BVT-Schlussfolgerungen auf Anlagen konzentriert hatte, deren tatsächliche Verwendung von Lösemitteln die in der IVU-Richtlinie angegebenen Schwellenwerte für Verbrauchskapazitäten überschritten (in der IVU-Richtlinie umfasste der Verbrauch die für die Tätigkeit auch in einer Abgasbehandlungsanlage zurückgewonnenen Lösemittel). Die Auslegung dieser Kapazitätsschwellenwerte wird im Zusammenhang mit den von der GD Umwelt durchgeführten Arbeiten diskutiert, um Leitlinien zur Auslegung bestimmter Vorschriften der Richtlinie zu entwickeln. In diesem Dokument geht es um: • drei Druckverfahren, bei denen im großen Rahmen Lösungsmittel eingesetzt werden

    (Heatset-Offsetdruck, Bedrucken von flexiblen Verpackungen (Verpackungsdruck) und Illustrationstiefdruck)

    • das Beschichten und/oder Lackieren von Wickeldraht, Privat- und Nutzfahrzeugen, Bussen, Zügen, landwirtschaftlichen Geräten, Schiffen und Yachten, Flugzeugen, Stahl- und Aluminiumbändern, Metallverpackungen, Möbeln und Holz sowie anderen Metall- und Kunststoffoberflächen

    • das Auftragen von Klebstoffen bei der Herstellung von Schleifmitteln und Klebebändern • das Imprägnieren von Holz mit Konservierungsstoffen • das mit diesen Tätigkeiten verbundene Reinigen und Entfetten. Es wurde keine separate

    Entfettungsbranche identifiziert. Dieses Dokument umfasst die Verwendung von wasserbasierten Beschichtungen als Alternative zu lösungsmittelbasierten Beschichtungen (z. B. E-Coat1, Elektrophoreselack). Dagegen werden wässrige Oberflächenbehandlungsverfahren im BVT-Merkblatt „Oberflächenbehandlung von Metallen“ (STM) erläutert. 1 Anm: der Übersetzerin: E-Coat = mit Elektrophorese beschichtete Fläche

  • Zusammenfassung

    ii BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln

    Die nachfolgenden Tätigkeiten wurden in diesem Dokument nicht berücksichtigt: • andere Prozesse zum Appretieren, Imprägnieren, Faserschlichten oder Tränken, die in den

    Geltungsbereich der BVT-Merkblätter zur Textil- und Lederindustrie fallen. • die Herstellung von Laminatbrettern, Spanplatten usw., da diese auf der Verwendung von

    wasserbasierten Harzen beruht. • Lösemittel anwendende Industriebranchen (oder Teile von diesen) oder Tätigkeiten, von

    denen allgemein bekannt ist, dass sie die Schwellenwerte nicht überschreiten. • die Herstellung von Farben und Lacken, Druckfarben, Klebstoffen usw., die nicht in den

    Geltungsbereich fällt. Alle in diesem Dokument behandelten Industriebranchen unterliegen ebenfalls den Regelungen der Richtlinie 1999/13/EG des Rates über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (EG-Lösemittelrichtlinie). In den Fällen, in denen in der EG-Lösemittelrichtlinie Emissionsgrenzwerte beschrieben werden, gelten diese gemäß IVU-Richtlinie (Artikel 18 Abschnitt 2) als Mindestgrenzwerte. Sie werden nicht als mit BVT verbundene Emissionswerte verwendet. Allgemeine Informationen Dies ist kein homogener Sektor und umfasst mehrere Industriebranchen und unterschiedliche Anlagengrößen in kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen. Jährlich werden ungefähr 4,5 Millionen Tonnen Lösemittel für die Verwendung innerhalb Europas verkauft, von denen 27 % (2003) in den Lackier- und Beschichtungsbranchen eingesetzt werden, gegenüber 1998 eine 47 %-ige Abnahme aufgrund einer vermehrten Verwendung von wasser- und pulverbasierten sowie anderen lösemittelarmen Technologien. Zur Herstellung von Druckfarben werden ungefähr 7 % der Lösemittel, zur Herstellung von Klebstoffen ungefähr 4 % der Lösemittel verwendet (diese Zahlen umfassen auch signifikante Nicht-IVU-Verwendungen). Die wichtigsten Umweltbelastungen Die wichtigsten Umweltbelastungen sind die Emissionen von Lösungsmitteln in die Luft, in das Wasser und Grundwasser sowie in den Boden. Weitere wichtige Aspekte sind Energiebedarf, Emission von Partikeln in die Luft, Abfallreduzierung und -management (einschließlich der Verringerung des Rohstoffverbrauchs durch Erhöhen des Auftragswirkungsgrades) sowie Anlagenstilllegung. Struktur des Dokuments Die Kapitel 2 bis 19 befassen sich jeweils mit einer Branche des Sektors und bestehen aus den folgenden vier Abschnitten: Abschnitt 1: Allgemeine Informationen zur betreffenden Branche oder Tätigkeit Abschnitt 2: Beschreibung der industriellen Prozesse, die innerhalb dieser Branche oder Tätigkeit eingesetzt werden Abschnitt 3: Daten und Informationen über Stromverbrauch und Emissionswerte Abschnitt 4: Techniken zur Festlegung von BVT gemäß der Beschreibung in Kapitel 20,

    jedoch mit Schwerpunkt auf die für die betreffende Branche oder Tätigkeit typischen Techniken oder Informationen.

    Kapitel 20 enthält eine detaillierte Beschreibung der allgemeinen Techniken zur Verringerung von Verbrauch und Emissionen sowie weiterer Techniken, die wichtig für die Festlegung von BVT und auf BVT basierenden Genehmigungsbedingungen sind und für mehr als eine der betroffenen Branchen oder Tätigkeit von Bedeutung sind. Verbrauch und Emissionen Die besten Daten beziehen sich auf den Produktionsdurchsatz und basieren auf Produktions-parametern, z. B. der behandelten Oberfläche (m2) oder den in den Prozess eingebrachten

  • Zusammenfassung

    BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln iii

    Feststoffen. Die meisten Daten gelten für spezielle Anlagen oder Bereiche von Branchen. In den meisten Fällen beruhen die Emissionswerte auf einer Auswahl von BVT, die in jeder Branche ermittelt wurden, und basieren auf geeigneten Produktionsparametern. Beste verfügbare Techniken Im BVT-Kapitel (Kapitel 21) sind diejenigen Techniken aufgeführt, die – hauptsächlich auf Grundlage der Informationen in Kapitel 20 sowie in den einzelnen Kapiteln zu speziellen Branchen – auf europäischer Ebene als beste verfügbare Techniken (BVT) gelten. Berücksichtigt werden dabei auch die Begriffsbestimmung von „beste verfügbare Techniken“ in Artikel 2 Absatz 11 sowie die in Anhang IV der IVU-Richtlinie aufgeführten Anforderungen. Im BVT-Kapitel werden keine Emissionsgrenzwerte festgelegt oder vorgeschlagen, sondern ausschließlich Verbrauchs- und Emissionswerte empfohlen, die in der Regel mit der Verwendung einer Kombination von BVT zusammenhängen. Für wasserbasierte Oberflächenbehandlungen (gemäß der Begriffsbestimmung in der IVU-Richtlinie, Anhang 2.6), die im Zusammenhang mit lösemittelbasierten Prozessen betrieben werden, sind die einschlägigen BVT für wasserbasierte Behandlungen im BVT-Merkblatt „Oberflächenbehandlung von Metallen“ aufgeführt. Zusätzliche Techniken und weiterführende Informationen sind insbesondere im BVT-Merkblatt „Abwasser- und Abgasbehandlung/-management in der chemischen Industrie“, im BVT-Merkblatt „Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender Güter“ und im BVT-Merkblatt „Allgemeine Überwachungsgrundsätze (Monitoring)“ sowie in anderen BVT-Merkblättern aufgeführt. Diese Techniken wurden jedoch für die in diesem Dokument genannten Industrien nicht validiert. In den folgenden Abschnitten werden die wichtigsten BVT-Schlussfolgerungen bezüglich der wichtigsten Umweltbelastungen zusammengefasst. Hinsichtlich ihrer Größe und der Bandbreite ihrer Tätigkeiten ist der Sektor zwar sehr komplex, dennoch können für alle Bereiche und Aspekte die gleichen allgemeinen BVT gelten. Es werden weitere BVT aufgeführt, die für die spezifischen Prozesse gelten. Die BVT-Parameter für eine bestimmte Anlage umfassen eine Auswahl der im Hinblick auf die Tätigkeit beschriebenen BVT, wobei die in Anhang IV der IVU-Richtlinie aufgeführten Überlegungen berücksichtigt werden. Allgemeine BVT Konstruktion, Aufbau und Betrieb von Anlagen: Als beste verfügbare Technik gilt das Verringern von Verbrauch und Emissionen (insbesondere in den Boden, in das Wasser und Grundwasser sowie in die Luft) durch

    das Einführen und Einsetzen von Umweltmanagementsystemen und anderen Management-systemen, unabhängig davon, ob diese extern validiert wurden oder nicht. Dies schließt auch die Planung der laufenden Verringerung der Einflüsse der Anlage (einschließlich Aktivitäten und Investitionen) auf die Umwelt, das Benchmarking von Verbrauch und Emissionen (über die Zeit und abhängig von internen und externen Daten) und Überlegungen zur endgültigen Stilllegung bei der Konstruktion neuer Anlagen oder der Nachrüstung von Anlagen usw. ein

    das Verwenden von einfachem Risikomanagement für die Konstruktion, den Aufbau und den Betrieb einer Anlage in Verbindung mit in diesem Dokument und den im BVT-Merkblatt „Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender Güter“ beschriebenen Techniken zum Lagern und Verwenden von Prozesschemikalien und Rohstoffen. Diese BVT erleichtern die Stilllegung von Anlagen, indem sie ungeplante Emissionen verringern und eine Aufzeichnung der Einsatzhistorie von prioritären und gefährlichen Chemikalien sowie eine umgehende Reaktion auf potenzielle Kontaminationen vorsehen

    das Verwenden von Betriebstechniken/Arbeitsmethoden wie Automatisierung, Schulung und schriftlichen Ablaufplänen für Betrieb und Instandhaltung.

    Überwachung (Monitoring): Als beste verfügbare Technik gilt das Überwachen von Lösemittelemissionen, um diese vermindern zu können, und zwar durch:

    die Anwendung einer Lösemittelbilanzierung, die grundlegend für die Berechnung der diffusen Emissionen und der Gesamtemissionen ist. Diese Berechnungen sollten regelmäßig

  • Zusammenfassung

    iv BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln

    erfolgen, obwohl für das Benchmarking und die regelmäßige Kontrolle auch Schlüssel-parameter festgelegt werden können. In Übereinstimmung mit den genannten Techniken sollten direkte Messungen erfolgen

    Sicherstellen, dass Geräte, die wichtig für die Berechnung von Emissionen sind, regelmäßig gewartet und gegebenenfalls neu kalibriert werden.

    Senken des Wasserverbrauchs und/oder Einsparen von Rohstoffen in wässrigen Behandlungsprozessen. Als BVT gelten:

    das Verwenden von Techniken, wie stufenweises (mehrfaches) Spülen, Ionenaustausch oder Membranabscheidung

    das Durchführen von Kontrollmessungen zur Verringerung des Kühlwasserverbrauchs das Einsetzen von geschlossenen Kühlsystemen und/oder Wärmetauschern.

    Vermindern des Energiebedarfs: Als beste verfügbare Technik gilt: das Anwenden der beschriebenen Techniken, insbesondere das Vermindern der Luftvolumenströme und der Blindenergieverluste, das Steuern des hohen Energiebedarfs beim Anfahren der Anlage, die Verwendung von Anlagen mit hoher Energieeffizienz usw. Rohstoffmanagement: Als BVT gelten:

    die Verminderung der Umweltauswirkungen von Emissionen durch Auswahl geeigneter Rohstoffe

    die Verminderung des Rohstoffverbrauchs durch Verwenden einer Technik oder einer Kombination von mehreren der beschriebenen Techniken.

    Prozesstechniken zur Oberflächenbehandlung, zum Auftragen und zum Trocknen/Härten. Als BVT gelten die Verminderung der VOC-Emissionen und des Energiebedarfs sowie die Erhöhung des Nutzungsgrades der Rohstoffe (d. h. die Minimierung des Abfalls) durch Auswählen von Maßnahmen, die diese Ziele miteinander verbinden. Dies gilt für neue Anlagen oder für das Nachrüsten bestehender Anlagen. Reinigen. Beste verfügbare Technik ist es, die beschriebenen Maßnahmen zu verwenden:

    Schonen von Rohstoffen und Minderung der Lösemittelemissionen durch Verminderung von Farbwechseln und Reinigungsvorgängen

    Mindern der Lösemittelemissionen durch Sammeln und Wiederverwenden von Spüllösemitteln zur Reinigung von Spritzpistolen

    Vermindern der VOC-Emissionen durch Auswählen einer oder mehrerer geeigneter Techniken in Abhängigkeit vom jeweiligen Prozess und der jeweiligen Ausrüstung, von der Hartnäckigkeit der Verschmutzung und davon, ob die Anlagenteile oder das Substrat gereinigt werden sollen.

    Verringern der Verwendung gefährlicher Stoffe (Substitution): Als BVT gelten:

    Verwenden von lösemittelfreien oder lösemittelarmen Techniken zum Reinigen, wie allgemein und wie für die Branchen im Besonderen beschrieben,

    das Vermindern schädlicher physiologischer Auswirkungen durch Substitution der gefährlichen Substanzen mit den Gefahrenhinweisen (R-Sätzen) R45, R46, R49, R60 und R61 gemäß Artikel 5 Absatz 6 der Richtlinie 1999/13/EG des Rates

    das Vermindern schädlicher ökotoxischer Auswirkungen durch Substitution der gefährlichen Substanzen mit den Gefahrenhinweisen R58 und R50/53 in den Fällen, in denen das Risiko einer Freisetzung in die Umwelt besteht und eine Alternative vorhanden ist

    das Verringern der Zerstörung der Ozonschicht der Stratosphäre (obere Schicht der Erdatmosphäre) durch Substitution der gefährlichen Stoffe mit dem R-Satz R59. Insbesondere sollten alle für das Reinigen eingesetzten halogenierten oder teilhalogenierten Lösemittel mit dem R-Satz R59 ersetzt oder kontrolliert werden

    das Vermindern der Bildung von Ozon in der Troposphäre (untere Schicht der Erdatmosphäre), indem VOCs oder Mischungen mit einem niedrigeren Ozonbildungs-potenzial (OFP) in den Fällen verwendet werden, in denen andere Maßnahmen nicht

  • Zusammenfassung

    BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln v

    ausreichen, um die mit BVT verbundenen Emissionswerte zu erreichen oder in denen derartige Maßnahmen technisch nicht machbar sind (z. B. bei unerwünschten medienüber-greifenden Effekten) sowie bei der oben beschriebenen Substitution. Dies gilt jedoch nicht für komplexe Zubereitungen und Mischungen wie Autolacke und spezielle Systeme mit Monolösemittel, für die es noch keinen Ersatz gibt, wie z. B. beim Illustrationstiefdruck. Eine Substitution durch Lösemittel mit einem Flammpunkt >55ºC kann vorgenommen werden, wenn das OFP sich nicht erhöht.

    Emissionen in die Luft und Abgasbehandlung: Als BVT gelten (bei der Konstruktion/ Auslegung, dem Betrieb und der Instandhaltung der Anlage)

    das Vermindern der Emissionen an der Quelle, das Rückgewinnen von Lösemitteln aus Emissionen oder das Beseitigen von Lösemitteln in Abgasen. Die Emissionswerte sind für die einzelnen Industriebranchen angegeben. (Die Verwendung von lösemittelarmen Einsatzstoffen kann bei der thermischen Nachverbrennung zu einem sehr hohen Energiebedarf führen. In den Fällen, in denen die negativen medienübergreifenden Auswirkungen die Vorteile der Verminderung der VOCs überwiegen, können Nachverbrennungsanlagen außer Betrieb gesetzt werden)

    das Suchen nach Möglichkeiten zur Rückgewinnung und Nutzung der bei der Beseitigung von VOCs entstehenden überschüssigen Wärme und das Vermindern der für die Erfassung und Beseitigung von VOCs erforderlichen Energie

    das Verringern von Lösemittelemissionen und des Energiebedarfs durch Verwenden der beschriebenen Techniken, einschließlich der Verminderung der erfassten Volumenströme und des Optimierens und/oder Aufkonzentrierens des Lösemittelgehalts.

    Partikelemissionen bei der Spritzapplikation von Lack. Als beste verfügbare Technik gilt das Verwenden einer Kombination der beschriebenen Techniken. Die mit BVT verbundenen Emissionswerte sind:

    - 5 mg/m3 oder weniger bei bestehenden Anlagen - 3 mg/m3 oder weniger bei neuen Anlagen.

    Vertreter der Branche für die Beschichtung von Holz und Möbeln vertraten eine gegenteilige Auffassung (split view): Danach beträgt der mit BVT verbundene Emissionswert 10 mg/m3 oder weniger für neue und bestehende Anlagen. Die Begründung lautet, dass dieser Wert in der Branche ökonomisch und technisch machbar ist. Abwasser. Als BVT gelten:

    das Vermindern von Emissionen in das Wasser durch das Verwenden der beschriebenen Techniken zur Wasserminimierung, Abwasservorbehandlung und Abwasserbehandlung

    das Überwachen von Rohstoffen und Abwasser, um den Eintrag von aquatischen toxischen Stoffen zu minimieren und in den Fällen, in denen das Risiko eines Kontakts mit dem Wasser besteht, das Verringern der Auswirkungen durch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen: Verwendung von weniger schädlichen Stoffen, Verringerung des Material-verbrauchs und der Materialverluste während der Behandlungsprozesse, der Umfüllvorgänge sowie der Behandlung von Abwasser

    das Verhindern gefährlicher Konzentrationen in der Luft der aufnehmenden Abwasserleitungen durch Einhaltung einer sicheren Einleitungskonzentration in den Fällen, in denen Lösemittel in Kontakt mit Wasser kommen könnten

    der Einsatz der beschriebenen Techniken in Lackieranlagen, die mit Wasser arbeiten. Die mit BVT verbundenen Emissionswerte für die Einleitung in Oberflächenwasser liegen für den CSB bei 100 bis 500 mg/l, für Schwebstoffe bei 5 bis 30 mg/l

    das Verringern des Wasserverbrauchs und der Abwassermengen sowie deren Behandlung durch Optimieren des Lackauftrags und Minimierung der Entstehung von Lackschlamm bei Nasswäschern.

    Techniken zur biologischen Abwasserbehandlung sind im BVT-Merkblatt „Abwasser- und Abgasbehandlung/-management in der chemischen Industrie“ aufgeführt. Weitere Techniken und damit verbundene Emissionswerte werden im BVT-Merkblatt „Oberflächenbehandlung von Metallen“ erläutert.

  • Zusammenfassung

    vi BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln

    Materialrückgewinnung und Abfallmanagement. Als BVT gelten, wie beschrieben, das Verringern des Materialverbrauchs und der Materialverluste sowie das Rückgewinnen, Wiederverwenden und Wiederaufbereiten von Materialien. Geruchsbelästigung: Als BVT gelten in den Fällen, in denen ein empfindlicher Rezeptor betroffen ist, das Verwenden einer Technik zur Einschränkung von VOC-Emissionen, z. B. das Verwenden weniger geruchsintensiver Materialien und/oder Prozesse und/oder die Behandlung von Abgas einschließlich hoher Schornsteine. Lärm: Als BVT gelten das Feststellen der wichtigsten Lärmquellen sowie aller in deren Nähe befindlichen potenziell empfindlichen Rezeptoren. In den Fällen, in denen der Lärm Auswirkungen haben könnte, gelten als BVT das Anwenden bewährter Verfahren wie des Schließens von Laderaumtoren, des Minimierens von Liefervorgängen und/oder des Einsetzens von technischen Maßnahmen wie Schalldämpfern an großen Ventilatoren. Grundwasserschutz und Stilllegung von Standorten: Die BVT für diese Punkte sind in den vorstehend genannten BVT für Konstruktion, Aufbau und Betrieb von Anlagen aufgeführt. Branchenspezifische BVT Heatset-Offsetdruck. Als BVT gelten das Verwenden einer Kombination von Techniken für das Bedrucken, Reinigen und Abgasmanagement sowie aller allgemeinen BVT zum Verringern der Gesamtmenge diffuser Emissionen und nach der Abgasbehandlung verbleibender VOCs. Die mit BVT verbundenen Emissionswerte für Isopropylalkohol (IPA) und Reinigungslösemittel insgesamt lauten:

    - bei neuen oder nachgerüsteten Druckanlagen 2,5 bis 10 % VOC, angegeben in Gew.-% des Druckfarbenverbrauchs.

    - bei bestehenden Druckanlagen 5 bis 15 % VOC, angegeben in Gew.-% des Druckfarbenverbrauchs.

    Bitte beachten, dass die obere Hälfte der Emissionsbereiche mit den IPA-Emissionen sich auf „schwierige“ Druckaufträge (wie in Kap. 21.1.1 beschrieben) bezieht. Aufgrund von Geruchsproblemen können keine Aufkonzentrierungstechniken eingesetzt werden. Flexo- und Verpackungstiefdruck. Als beste verfügbare Technik gilt:

    das Verwenden einer Kombination der beschriebenen Techniken zum Verringern der Gesamtmenge der diffusen und nicht-diffusen VOC-Emissionen. Die die mit BVT verbundenen Emissionswerte für die drei in der Druckbranche vorkommenden Szenarien lauten (unter Anwendung der in Anhang II B der EG-Lösemittelrichtlinie angeführten Referenzemission):

    (Szenario 1) Anlagen, bei denen alle Produktionslinien lösemittelbasiert arbeiten und an eine Abgasbehandlungsanlage angeschlossen sind:

    - mit Verbrennung: Gesamtemissionen 7,5 bis 12,5 % der Referenzemission. - mit Lösungsmittelrückgewinnung: Gesamtemissionen 10,0 bis 15,0 % der Referenz-

    emission. (Szenario 2) Bestehende Anlagen, die über eine Abgasbehandlungsanlage verfügen, an die jedoch nicht alle Produktionslinien angeschlossen sind, die mit Lösemitteln arbeiten:

    (2.1) Für die Maschinen, die an die Abgasbehandlungsanlage angeschlossen sind: - mit Verbrennung: Gesamtemissionen 7,5 bis 12,5 % der Referenzemission, bezogen auf

    diese Maschinen. - mit Lösemittelrückgewinnung: Gesamtemissionen 10,0 bis 15,0 % der Referenz-

    emission, bezogen auf diese Maschinen. (2.2) Für die Maschinen, die nicht an die Abgasbehandlung angeschlossen sind, ist BVT eine der folgenden Maßnahmen: - das Verwenden von lösemittelarmen oder lösemittelfreien Einsatzstoffen auf diesen

    Maschinen

  • Zusammenfassung

    BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln vii

    - das Anschließen an eine Anlage zur Minderung von Abgasemissionen, sofern ausreichend Kapazität vorhanden ist

    - das bevorzugte Ausführen von Arbeiten mit hohem Lösemitteleinsatz an Maschinen, die an eine Abgasbehandlungsanlage angeschlossen sind.

    (Szenario 3) In den Fällen, in denen Anlagen nicht über eine Abgasbehandlungsanlage verfügen und eine Substitution durchgeführt wurde, gelten als BVT das Verfolgen der Entwicklung lösemittelarmer und lösemittelfreier Druckfarben, Lacke und Klebstoffe und das kontinuierliche Verringern der eingesetzten Lösemittelmenge. Bei den Szenarien 1 und 2.1, bei denen das Feststoff-Lösemittel-Verhältnis für die Gesamt-menge lösemittelbasierter Druckfarben, Lacke und Klebstoffe größer als 1:5,5 ist, können die Emissionswerte unter Umständen nicht erreicht werden. In diesem Fall gelten als BVT die (verbesserte) Kapselung der Farbwerke und Farbbehälter oder das Verwenden von Kammerrakeln sowie das Anwenden einer geeigneten Kombination von weiteren der beschriebenen Techniken. Als BVT gelten ebenfalls:

    das Vermindern des Energiebedarfs bei der Optimierung der Abgasbehandlung an allen Standorten

    das Suchen nach Möglichkeiten zur Rückgewinnung und Nutzung überschüssiger Energie an allen Standorten.

    Illustrationstiefdruck. Als BVT gelten:

    das Vermindern der Gesamtmenge der diffusen Emissionen und der nach der Abgasbehand-lung verbleibenden VOCs, angegeben als Prozentsatz der Gesamtmenge der eingesetzten Lösemittel: - bei neuen Anlagen auf 4 bis 5 % mithilfe von Techniken, die bei neuen Anlagen

    anwendbar sind - bei bestehenden Anlagen auf 5 bis 7 % mithilfe von Techniken, die in bestehenden

    Anlagen anwendbar sind das Vermeiden eines zu hohen Energiebedarfs durch Verwenden der optimalen Anzahl von

    Regenerationsstufen, die erforderlich sind, um die Emissionen innerhalb der angegebenen Emissionswerte zu halten

    das Vermindern von Toluol-Emissionen in das kommunale Abwassersystem auf unter 10 mg/l durch Luftstrippen.

    Herstellen von Wickeldraht. Als BVT gelten:

    das Vermindern des Energiebedarfs nach dem Trocknen des Drahtes durch Kühlung mittels Raum- und/oder Außenluft

    das Vermindern der VOC-Gesamtemissionen durch eine Kombination der beschriebenen Techniken und der allgemeinen BVT. Die mit diesen Techniken verbundenen Gesamtemissionswerte liegen bei: - 5 g/kg oder weniger für Draht mit einem Durchmesser >0,1 mm. - 10 g/kg oder weniger für Feindraht mit einem Durchmesser zwischen 0,01 und 0,1 mm.

    das weitere Vermindern von VOC-Emissionen durch Suchen nach und Umsetzen von lösemittelarmen oder lösemittelfreien Techniken anstelle des Einsatzes von lösemittelbasierten Gleitmitteln.

    Herstellen von Schleifmitteln. Als BVT gelten:

    das Verringern der VOC-Gesamtemissionen durch eine oder mehrere der folgenden Techniken in Verbindung mit den allgemeinen BVT: - Verwenden von lösemittelfreien oder lösemittelarmen Bindematerialien. Dies kann

    erfolgen, wenn während des Herstellungsprozesses keine Wasserkühlung erforderlich ist, z. B. bei der Herstellung von Trockenschleifmitteln

    - Erhöhen der Lösemittelkonzentration in den Trocknern - Verwenden einer geeigneten Kombination von Techniken zur Abgasbehandlung.

  • Zusammenfassung

    viii BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln

    Die VOC-Gesamtemissionswerte dieser Techniken liegen bei 9 bis 14 Gew.-% der eingesetzten Lösemittelmenge. Herstellen von Klebebändern. Als BVT gelten:

    das Reduzieren der VOC-Emissionen durch Verwenden einer Kombination von Techniken in Verbindung mit den allgemeinen BVT zur Herstellung von Klebebändern mit lösemittelbasierten Klebstoffen, einschließlich: - Verwenden von lösemittelfreien Klebstoffen, wo dies möglich ist. Bei Verwendung von

    wasserbasierten Klebstoffen und Hotmelt-Klebstoffen sind nur geringe Mengen Lösemittel erforderlich (z. B. zum Reinigen). Diese Klebstoffe können jedoch nur für bestimmte Anwendungen eingesetzt werden.

    - Verwenden einer der folgenden Abgasbehandlungsverfahren oder einer Kombination dieser Verfahren: a+b, a+c, b oder c, wobei:

    a) Kondensation nach einem Vortrocknungsschritt in einem Inertgastrockner ist. b) Adsorption mit einer Rückgewinnungseffizienz von mehr als 90 % der

    eingesetzten Lösungsmittelmenge sowie direkte Emissionen von weniger als 1 % nach dieser Abgasbehandlung ist.

    c) Verwenden von Nachverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung ist. Die Emissionswerte dieser Verfahren liegen bei 5 Gew.-% oder weniger der Gesamtmenge der eingesetzten Lösungsmittel. Automobilserienlackierung. Als BVT gelten:

    das Vermindern des Energiebedarfs bei der Wahl und Ausführung der Lackierung, der Trocknung/Härtung sowie mit diesen Prozessschritten zusammenhängenden Maßnahmen zur Abgasbehandlung

    das Vermindern von Lösemittelemissionen sowie des Energiebedarfs und Rohstoffverbrauchs durch Auswählen eines der beschriebenen Lackier- und Trocknungssystems. Es ist das gesamte Beschichtungssystem zu betrachten, da einzelne Prozessschritte unter Umständen untereinander inkompatibel sein können. Die mit BVT verbundenen Emissionswerte liegen bei 10 bis 35 g/m2 (E-Coat-Fläche) (entsprechend 0,3 kg/Karosse + 8 g/m2 bis 1,0 kg/Karosse + 26 g/m2). In zwei nichtübertragbaren Fällen wurden niedrigere Werte erzielt und berichtet.

    das Erstellen und Umsetzen von Plänen für bestehende Anlagen zur Verminderung von Verbrauch und Emissionen unter Berücksichtigung der medienübergreifenden Effekte, des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, höherer Kapitalkosten sowie langer Amortisationszeiträume, um die vorstehend genannten Emissionswerte zu erreichen. Es sei darauf hingewiesen, dass deutliche Verbesserungen kostenintensive Maßnahmen erfordern würden. Es könnte daher kostengünstiger und umweltfreundlicher sein, diese längerfristigen Maßnahmen abzuwarten, anstatt kleinere kurzfristige Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen, welche abhängig vom Zeitraum nicht jene erheblichen Verbesserungen der langfristigen Maßnahmen erzielen würden.

    das Konzentrieren der VOCs durch eine der beschriebenen Vorbehandlungstechniken in den Fällen, in denen eine Spritzkabinen-Abgasbehandlung eingesetzt wird

    das Optimieren des Auftragswirkungsgrades durch Verwenden einer oder mehrerer der beschriebenen Techniken

    das Vermindern von Rohstoffverbrauch und Abfallmenge durch Erhöhung des Auftragswirkungsgrades der Beschichtungsstoffe

    das Vermindern der produzierten Abfallmenge durch Entwässern des Lackschlamms, Wiederaufbereiten des Lackschlamms oder Verwenden der Wasseremulsionstechnik.

    Beschichten von Lastkraftwagen und Nutzfahrzeugen: Als BVT gelten

    das Vermindern von Lösemittelemissionen sowie des Energie- und Rohstoffverbrauchs durch Verwenden einer Kombination von Lackier- und Trocknungsverfahren in Verbindung mit Abgasbehandlungsverfahren. Insbesondere das Verwenden von lösemittelfreien Polyurethanmaterialien, die zur Schalldämmung mittels Airless-Spritzen aufgetragen werden, sowie von Bodenbelägen und vorbeschichteten Materialien. Die mit BVT verbundenen Gesamtemissionswerte liegen bei 10 bis 55 g/m2 für neue Lkw-Kabinen und

  • Zusammenfassung

    BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln ix

    15 bis 50 g/m2 für neue Lieferwagen und Lkw (E-Coat-Fläche). Verwenden einer Kombination von Techniken zur Verringerung von Lösemittelemissionen während der Reinigung. Die damit verbundenen Emissionswerte liegen bei weniger als 20 g/m2 (E-Coat-Fläche)

    das Vermindern von Rohstoffverbrauch und Abfallmenge durch Maximieren des Auftragswirkungsgrades der Beschichtungsstoffe

    das Vermindern der produzierten Abfallmenge durch Entwässern des Lackschlamms, Wiederaufbereiten des Lackschlamms oder Verwenden der Wasseremulsionstechnik.

    Beschichten von Bussen. Als BVT gelten:

    das Vermindern von Lösemittelemissionen sowie des Energie- und Rohstoffverbrauchs durch Verwenden einer Kombination von Lackier- und Trocknungsverfahren in Verbindung mit Abgasbehandlungsverfahren. Insbesondere das Verwenden von lösemittelfreien Polyurethanmaterialien, die zur Schalldämmung mittels Airless-Spritzen aufgetragen werden, sowie Bodenbeläge und vorbeschichtete Materialien. Die mit BVT verbundenen Gesamtemissionswerte liegen bei 92 bis 150 g/m2 (E-Coat-Fläche)

    das Verwenden einer Kombination von Techniken zur Verringerung von Lösemittel-emissionen während der Reinigung. Die damit verbundenen Emissionswerte liegen bei weniger als 20 g/m2 (E-Coat-Fläche)

    das Vermindern von Rohstoffverbrauch und Abfallmenge durch Erhöhung des Auftragswirkungsgrades der Beschichtungsstoffe

    das Vermindern der produzierten Abfallmenge durch Entwässerung des Lackschlamms, Wiederaufbereitung des Lackschlamms oder Verwenden der Wasseremulsionstechnik.

    Beschichten von Schienenfahrzeugen. Als BVT gelten:

    das Verringern von VOC-Emissionen durch Verwenden einer Kombination von Techniken einschließlich der allgemeinen BVT. Die mit BVT verbundenen Emissionswerte liegen bei 70 bis 110 g VOC/m2 des lackierten Bereichs (ohne E-Coat-Fäche)

    das Verwenden einer Kombination von Techniken zur Verringerung der Emission von Partikeln in die Luft. Die damit verbundenen Emissionswerte liegen bei 3 mg/m3 oder weniger.

    Beschichten von landwirtschaftlichen Maschinen und Baumaschinen. Als BVT gelten:

    das Verringern von Lösemittelverbrauch und -emissionen, die Erhöhung des Auftrags-wirkungsgrades sowie das Vermindern des Energiebedarfs durch Verwenden einer Kombination von Lackier-, Trocknungs- und Abgasbehandlungstechniken. Die damit verbundenen Emissionswerte liegen entweder - zwischen 20 und 50 mg C/m³ im Abgas und 10 bis 20 % bei den diffusen Emissionen

    oder - die Gesamtemissionen liegen zwischen 0,2 und 0,33 kg VOC/kg Festkörpereinsatz

    das Verringern des Materialverbrauchs, der Lösemittelemissionen und der zu behandelnden Luftmenge durch Verwenden von Tauchverfahren zum Beschichten von Bauteilen vor der Montage

    Substitution von Lacken, die halogenierte Lösemittel enthalten, durch andere Lacksysteme. Beschichten von Schiffen und Yachten. Als BVT gelten:

    das Vermindern von Emissionen in die Umwelt durch Einbeziehen der in diesem Abschnitt genannten BVT in die Arbeitsanweisungen für die Trockendockanlage

    das Verringern der Lösemittelemissionen durch Verwenden einer Kombination von allgemeinen BVT mit einigen oder allen der folgenden Techniken: - Verwenden von wasserbasierten Lacken mit hohem Feststoffanteil oder 2-

    Komponenten-Lacken, wo dies abhängig vom Kunden und/oder den technischen Anforderungen möglich ist

    - Verringern von Overspray und Erhöhen des Auftragswirkungsgrades durch Verwenden einer Kombination von Techniken

    - Bei Schiffsneubauten Beschichtung der Schiffsteile vor der Montage in geschlossenen Bereichen mit Abgasabsaugung und -behandlung.

  • Zusammenfassung

    x BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln

    das Verringern von Partikelemissionen durch die Anwendung einer oder einer Kombination von mehreren Techniken

    das Verringern der Abwasserverschmutzung durch Entfernen von Farb- und Lackrück-ständen, Abfällen und Behältern, gebrauchten Schleifmitteln, Schlamm, Ölresten sowie allen anderen Abfällen vom Dock vor dem Fluten und Lagerung dieser Stoffe in Behältern für ein ordnungsgemäße Behandlung, z. B. Wiederverwendung und/oder Entsorgung

    Beschichten von Flugzeugen. Als BVT gelten:

    das Vermindern von Cr(VI)-Emissionen in das Wasser durch Verwenden alternativer Passivierungssysteme

    das Verringern von Lösemittelemissionen in die Luft durch - Verwenden von Lacken mit hohem Feststoffanteil. - Erfassen und Behandeln von Abgasen, die während des Lackauftrags auf die Bauteile

    entstehen Verringern von Emissionen während des Reinigens durch eine oder mehrere der folgenden

    Maßnahmen: - Automatisierung der Reinigungsanlage - Genaues Abmessen der für das Reinigen verwendeten Lösemittelmenge - Verwenden von vorgetränkten Tüchern

    das Verringern von Partikelemissionen in die Luft durch Verwenden der beschriebenen Techniken. Die damit verbundenen Emissionswerte liegen bei 1 mg/m3 oder weniger

    Beschichten von anderen Metalloberflächen. Als BVT gelten:

    das Verringern von Lösemittelverbrauch und -emissionen, das Erhöhen des Auftragswirkungsgrades sowie das Vermindern des Energiebedarfs durch Verwenden einer Kombination von Lackier-, Trocknungs- und Abgasbehandlungsverfahren. Die damit verbundenen Emissionswerte liegen zwischen 0,1 und 0,33 kg VOC/kg Festkörpereinsatz. Dies gilt jedoch nicht für Anlagen, deren Emissionen in die Emissionsbilanzierung der Fahrzeugserienlackierung einbezogen werden

    das Verringern des Materialverbrauchs durch Verwenden von Techniken mit hohem Auftragswirkungsgrad

    das Verwenden von anderen Lacksystemen, um Lacke auf Basis halogenierter Lösemittel zu substituieren.

    Coil coating (Bandblechbeschichtung). Als BVT gelten:

    das Verringern des Energiebedarfs durch Verwenden ausgewählter Techniken. Die damit verbundenen Verbrauchswerte sind:

    Energiebedarf pro 1000 m2 Substrat Minimum Maximum

    Stromverbrauch in kWh/1000 m2 Aluminium 270 375 Stromverbrauch in kWh/1000 m2 Stahl 250 440 Fossile Brennstoffe in MJ/1000 m2 Aluminium 4000 9800 Fossile Brennstoffe in MJ/1000 m2 Stahl 3000 10200

    Bandblechbeschichtung: Energiebedarf für Aluminium- und Stahluntergründe

    das Verringern der Lösungsmittelemissionen durch Verwenden einer Kombination von beschriebenen Techniken. Die damit verbundenen Emissionswerte sind: - Bei neuen Anlagen: zwischen 0,73 und 0,84 g/m2 beim Abgas und 3 bis 5 % bei

    diffusen Emissionen. - Bei bestehenden Anlagen: zwischen 0,73 und 0,84 g/m2 beim Abgas und 3 bis 10 % bei

    diffusen Emissionen. Bestehende Anlagen werden die niedrigeren Werte des Bereichs nur dann erreichen, wenn sie erheblich nachgerüstet werden.

    das Wiederaufbereiten von Aluminium und Stahl aus Substratresten. Beschichten und Bedrucken von Metallverpackungen. Als BVT gelten:

  • Zusammenfassung

    BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln xi

    das Verringern des Energiebedarfs durch Verwenden verschiedener Techniken und/oder das Rückgewinnen von Energie aus der thermischen Abgasbehandlung. Die damit verbundenen Verbrauchswerte, z. B. für DWI-Dosen, sind: - Erdgas 5 bis 6,7 kWh/m2 - Strom 3,6 bis 5,5 kWh/m2 - rückgewonnene Energie (in den Fällen, in denen Energie zurückgewonnen werden

    kann; jedoch nicht möglich in den Fällen, in denen die Emissionswerte durch Substitution erreicht werden) 0,3 bis 0,4 kWh/m2

    das Verringern der Lösemittelemissionen durch Verwenden von ausgewählten Techniken. Die damit verbundenen Emissionswerte sind:

    VOC-Emissionswert beim Auftragen (g/m2) (2)

    lösemittelbasiert wasserbasiert Kontakt mit Lebensmitteln • DWI-Getränkedosen • Bleche für Enden (Deckel und Böden),

    Dosen und Komponenten • Fässer

    6,7 bis 10,5

    4 bis 93 90 bis 100

    3,2 bis 4,5 1 bis 30

    Kein Kontakt mit Lebensmitteln • Bleche für Enden, Dosen und

    Komponenten • Fässer

    4 bis 93

    60 bis 70

    1 bis 30 11 bis 20

    Druckfarbe • Bleche für Enden, Dosen und

    Komponenten(1)

    2,5 bis 13

    1 bis 6

    Anmerkungen: 1 UV-Druckfarben- und Lackaufträge sind zwar auf Non-Food- und Spezialanwendungen beschränkt, können jedoch niedrigere als die in dieser Tabelle angegebenen Werte erreichen 2 Die Werte enthalten auch diffuse Emissionen

    Metallverpackungen: Mit BVT verbundene Emissionswerte für Lösemittel (VOC)

    das Vermindern der Emissionen in das Wasser durch Verwenden von ausgewählten Techniken. Die damit verbundenen Emissionswerte sind:

    Verbindung Konzentration (mg/l) CSB

  • Zusammenfassung

    xii BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln

    höchstens 0,25 kg VOC pro kg Festkörpereinsatz oder entsprechenden Werten in der folgenden Tabelle:

    Lacksystem: organischer

    Lösemittelgehalt

    Lösemittelgehalt (Gew.-%)

    Maßnahmen zur Emissionsverminderung

    VOC-Emission (g/m2)

    Hoch 65 Techniken mit hohem Auftragswirkungsgrad, gute Betriebsführung

    40 bis 60

    Mittel 20 10 bis 20 Niedrig 5 2 bis 5

    Holzbeschichtung: VOC-Emissionen verschiedener Lacksysteme und Maßnahmen zur Verringerung von Primäremissionen

    das Verringern von Partikelemissionen in die Luft (siehe vorstehend beschriebene allgemeine BVT). Diese Branche hat eine andere Ansicht über den Wert der Partikelemissionen (split view): Der Emissionswert beträgt 10 mg/m3 oder weniger für neue und bestehende Anlagen. Die Begründung lautet, dass dieser Wert in der Industrie ökonomisch und technisch machbar ist.

    Holzschutz. Als BVT gelten:

    das Verringern von Lösemittelemissionen durch Verwenden der Vakuumimprägnierung mit wasserbasierten Systemen oder Systemen mit hoch konzentrierten Pestizidgehalten, im Falle von Lösemittelanlagen mit Abgasbehandlung

    das Entfernen von überschüssigen Löse- oder Trägermitteln in der letzten Phase des Vakuumprozesses

    das Verwenden eines Lösemittels mit einem geringeren Ozonbildungspotenzial bei lösemittelbasierten Systemen

    das Ableiten überschüssiger Pestizide in abgeschlossenen Bereichen bei wasser- und lösemittelbasierten Systemen.

    Spritzen gilt nicht als BVT, da der Auftragwirkungsgrad beim Spritzen gering ist. Beschichten von Spiegeln. Als BVT gelten:

    das Verringern von Lösemittelverbrauch und -emissionen (hauptsächlich Xylol) durch Verwenden einer Kombination von beschriebenen Techniken und allgemeinen BVT. Für Abgasemissionen liegen die Emissionswerte bei 1 bis 3 g/m2 (2 bis 3 % der eingesetzten Lösemittelmenge), bei diffusen Emissionen liegen die Emissionswerte bei 5 bis 10 g/m2 (8 bis 15 % der eingesetzten Lösungsmittelmenge)

    das Verringern der Verwendung gefährlicher Stoffen durch Verwenden von bleiarmen Lacken.

    Diese Industrie verwendet auch die im BVT-Merkblatt „Oberflächenbehandlung von Metallen“ (STM) beschriebenen wasserbasierten Oberflächenbehandlungen (einschließlich BVT). Techniken in Entwicklung Es werden mehrere Techniken behandelt, die gerade für die verschiedenen Branchen weiter-entwickelt oder in diese überführt werden. Für Druckfarben, Beschichtungen oder Klebstoffe sind dies insbesondere das Verwenden von weniger oder gar keinen Lösemitteln, verbesserten wasserbasierten Systemen, 1- und 2-Komponenten-Systemen, Lacken mit sehr hohem Feststoff-anteil und Pulverbeschichtungen. Diese Techniken umfassen häufig auch die Entwicklung von nicht-thermischem Trocknen oder Härten mittels UV- oder anderen Strahlen. Beim Auftragen einer Schicht mit Gleitmitteln auf Wickeldraht ist die wichtigste Entwicklung das Verwenden von lösemittelarmen oder lösemittelfreien Techniken, deren Anwendungsgebiete zurzeit noch begrenzt sind. Bei der Fahrzeugbeschichtung finden Entwicklungen in den folgenden Bereichen statt: bei wasserverdünnbaren Beschichtungen, 1- und 2-Komponenten-Klarlackbeschichtungen, Beschichtungen mit sehr hohen Feststoffanteilen, Pulverbeschichtungen und Beschichtungen mit Polyurethanlacken (PU-Lacken) (die sowohl auf metallische Oberflächen als auch auf

  • Zusammenfassung

    BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln xiii

    Kunststoffoberflächen aufgetragen werden können), vermehrter Verwendung von vorbe-schichteten Materialien und – als Folge vieler dieser Entwicklungen – der Verringerung der Anzahl von Lackschichten. Abschließende Bemerkungen Der Informationsaustausch über die besten verfügbaren Techniken zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln fand im Zeitraum von 2003 bis 2006 statt. Der Informationsaustausch war erfolgreich, und während der Arbeit der Technischen Arbeitsgruppe und deren Abschlusssitzung wurde ein hoher Grad an Übereinstimmung erzielt. Es gab nur eine gegenteilige Auffassung (split view) in Bezug auf die Emissionen von Partikeln beim Beschichten von Möbeln und Holz. Zum Abschluss des Informationsaustausches wurde deutlich, dass sich der Austausch mit den Informationen befasst hatte, die innerhalb des Geltungsbereichs dieses Dokuments lagen. Im Kapitel „Abschließende Bemerkungen“ sind Wissenslücken und Empfehlungen für zukünftige Forschungen aufgeführt. Die wichtigsten Themen für die zukünftige Arbeit sind POCP (photochemische Ozonbildung) und Kosten-Nutzen-Analysen des Einsatzes von Erdgas zur Minderung von VOC-Emissionen. Über ihre Programme zur Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) fördert und unterstützt die europäische Kommission eine Reihe von Projekten, die sich mit sauberen Technologien, der Abwasserbehandlung in der Zukunft, Wiederaufbereitungstechnologien und Managementstrategien befassen. Diese Projekte könnten einen sinnvollen Beitrag zu zukünftigen Überprüfungen von BVT-Merkblättern leisten. Die Leser werden daher aufgefordert, das „Europäische IVU-Büro“ (EIPPCB) über alle Forschungsergebnisse zu informieren, die hinsichtlich des Geltungsbereichs dieses Dokuments von Bedeutung sind (siehe dazu auch das Vorwort dieses Dokuments).

  • Vorwort

    BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln xv

    VORWORT 1. Status des Dokuments Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle Hinweise auf “die Richtlinie” im vorliegenden Dokument auf die Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. Die Direktive und auch dieses Dokument sind anzuwenden unbeschadet von Bestimmungen der Kommission bezüglich Gesundheit und Arbeitssicherheit. Dieses Dokument ist Teil einer Reihe, in der die Ergebnisse eines Informationsaustauschs zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der betroffenen Industrie über beste verfügbare Techniken (BVT), die damit verbundenen Überwachungsmaßnahmen und die Entwicklungen auf diesem Gebiet vorgestellt werden. Es wird von der Europäischen Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie veröffentlicht und muss daher gemäß Anhang IV der Richtlinie bei der Festlegung der “besten verfügbaren Techniken” berücksichtigt werden. 2. In der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung verankerte rechtliche Pflichten und Definitionen der BVT Um dem Leser das Verständnis des Rechtsrahmens für die Erarbeitung des vorliegenden Dokuments zu erleichtern, werden im Vorwort die wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung beschrieben und eine Definition des Begriffs “beste verfügbare Techniken” gegeben. Diese Beschreibung muss zwangsläufig unvollständig sein und dient ausschließlich Informationszwecken. Sie hat keine rechtlichen Konsequenzen und ändert oder präjudiziert in keiner Weise die Bestimmungen der Richtlinie.

    Die Richtlinie dient der integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmut-zung, die durch die im Anhang I aufgeführten Tätigkeiten verursacht wird, damit insgesamt ein hohes Umweltschutzniveau erreicht wird. Die Rechtsgrundlage der Richtlinie bezieht sich auf den Umweltschutz. Bei ihrer Umsetzung sollten auch die anderen Ziele der Gemeinschaft, wie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, berücksichtigt werden, damit sie zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt.

    Im Einzelnen sieht sie ein Genehmigungsverfahren für bestimmte Kategorien industrieller Anlagen vor und verlangt sowohl von den Betreibern als auch den regelnden Behörden und sonstigen Einrichtungen ein integriertes, ganzheitliches Betrachten des Umweltverschmutzungs- und Verbrauchspotentials der Anlage. Das Gesamtziel dieses integrierten Konzepts muss darin bestehen, das Management und die Kontrolle der industriellen Prozesse so zu verbessern, dass ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt sichergestellt wird. Von zentraler Bedeutung für dieses Konzept ist das in Artikel 3 definierte allgemeine Prinzip, das die Betreiber auffor-dert, alle geeigneten Vorsorgemaßnahmen gegen Umweltverschmutzungen zu treffen, insbeson-dere durch den Einsatz der besten verfügbaren Techniken, mit deren Hilfe sie ihre Leistungen im Hinblick auf den Umweltschutz verbessern können. Der Begriff “beste verfügbare Techniken” wird in Artikel 2 Absatz 11 der Richtlinie definiert als “der effizienteste und fortschrittlichste Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprech-enden Betriebsmethoden, der spezielle Techniken als praktisch erscheinen lässt, grundsätzlich als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte zu dienen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt allgemein zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern.” Weiter heißt es in der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Absatz 11: “Techniken” beinhalten sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird; Als “verfügbar” werden jene Techniken bezeichnet, die in einem Maßstab entwickelt sind, der unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses die Anwendung unter in dem betref-

  • Vorwort

    xvi BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln

    fenden industriellen Sektor wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen ermöglicht, gleich, ob diese Techniken innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats verwendet oder hergestellt werden, sofern sie zu vertretbaren Bedingungen für den Betreiber zugänglich sind; Als “beste” gelten jene Techniken, die am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind. Anhang IV der Richtlinie enthält eine Liste von “Punkten, die bei Festlegung der besten verfügbaren Techniken im Allgemeinen wie auch im Einzelfall zu berücksichtigen sind unter Berücksichtigung der sich aus einer Maßnahme ergebenden Kosten und ihres Nutzens sowie des Grundsatzes der Vorsorge und Vermeidung.” Diese Punkte schließen jene Informationen ein, die von der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 2 veröffentlicht werden. Die für die Erteilung von Genehmigungen zuständigen Behörden haben bei der Festlegung der Genehmigungsauflagen die in Artikel 3 definierten allgemeinen Prinzipien zu berücksichtigen. Diese Genehmigungsauflagen müssen Emissionsgrenzwerte enthalten, die gegebenenfalls durch äquivalente Parameter oder technische Maßnahmen ergänzt bzw. ersetzt werden. Entsprechend Artikel 9 Absatz 4 der Richtlinie sind diese Emissionsgrenzwerte, äquivalenten Parameter und technischen Maßnahmen unbeschadet der Einhaltung der Umweltqualitätsnormen auf die besten verfügbaren Techniken zu stützen, ohne dass die Anwendung einer bestimmten Technik oder Technologie vorgeschreiben wird; hierbei sind die technische Beschaffenheit der betreffenden Anlage, ihr geografischer Standort und die jeweiligen örtlichen Umweltbedingungen zu berück-sichtigen. In jedem Fall haben die Genehmigungsauflagen Vorkehrungen zur weitestgehenden Verminderung weiträumiger oder grenzüberschreitender Umweltverschmutzungen vorzusehen und ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu sichern. Gemäß Artikel 11 der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die zustän-digen Behörden die Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken verfolgen oder darüber informiert sind. 3. Zielsetzungen des Dokuments Entsprechend Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie hat die Kommission “einen Informations-austausch zwischen den Mitgliedstaaten und der betroffenen Industrie über die besten verfügbaren Techniken, die damit verbundenen Überwachungsmaßnahmen und die Ent-wicklungen auf diesem Gebiet” durchzuführen und die Ergebnisse des Informationsaustauschs zu veröffentlichen. Der Zweck des Informationsaustauschs ist unter Erwägung 25 der Richtlinie erläutert, in der es heißt: “Die Entwicklung und der Austausch von Informationen auf Gemeinschaftsebene über die besten verfügbaren Techniken werden dazu beitragen, das Ungleichgewicht auf technologi-scher Ebene in der Gemeinschaft auszugleichen, die weltweite Verbreitung der in der Gemein-schaft festgesetzten Grenzwerte und der angewandten Techniken zu fördern und die Mitglieds-staaten bei der wirksamen Durchführung dieser Richtlinien zu unterstützen.” Zur Unterstützung der unter Artikel 16 Absatz 2 vorgesehenen Maßnahmen hat die Kommission (GD Umwelt) ein Informationsaustauschforum (IEF) geschaffen, und mehrere technische Arbeitsgruppen wurden unter der Schirmherrschaft des IEF eingesetzt. Im Informations-austauschforum und in den technischen Arbeitsgruppen sind, wie im Artikel 16 Absatz 2 verlangt, sowohl die Mitgliedsstaaten als auch die Industrie vertreten. Ziel dieser Reihe von Dokumenten ist es, den stattgefundenen und unter Artikel 16 Absatz 2 geforderten Informationsaustausch genau wiederzugeben und der Genehmigungsbehörde Referenz-Informationen zur Verfügung zu stellen, die von dieser bei der Festlegung der Genehmigungsauflagen zu berücksichtigen sind. Mit ihren Informationen über die besten verfügbaren Techniken sollen diese Dokumente als wertvolle Instrumente zur Verbesserung des Umweltschutzes dienen.

  • Vorwort

    BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln xvii

    4. Informationsquellen Dieses Dokument enthält eine Zusammenfassung über Informationen, die aus verschiedenen Quellen, einschließlich insbesondere sachkundiger Angaben der zur Unterstützung der Tätigkeit der Kommission geschaffenen Arbeitsgruppen, stammen und durch die Dienste der Kommis-sion geprüft wurden. Für alle Beiträge wird anerkennend gedankt. 5. Anleitung zum Verständnis und zur Benutzung des Dokuments Die im vorliegenden Dokument enthaltenen Informationen sind als Unterstützung bei der Bestimmung der BVT in speziellen Fällen gedacht. Bei der Bestimmung der BVT und Festlegung der auf BVT gestützten Genehmigungsauflagen ist stets vom Gesamtziel, das heißt einem insgesamt hohen Umweltschutzniveau, auszugehen. Der verbleibende Teil des vorliegenden Abschnitts beschreibt die Art der Information, die in den einzelnen Kapiteln des Dokuments enthalten ist. Kapitel 1 stellt allgemeine Informationen über den Industriesektor und damit verbundene Aktivitäten dar. Die Kapitel 2 bis 19 bestehen jeweils aus den folgenden 4 Abschnitten: 1. allgemeine Informationen über die Branche oder betroffenen Tätigkeiten 2. eine Beschreibung der Industrieprozesse die innerhalb der Branche oder Tätigkeit

    angewendet werden 3. Daten und Informationen, die die derzeitigen Verbrauchs- Emissionsniveaus darstellen

    bezüglich existierender Anlagen zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokumentes 4. Techniken, die bei der Bestimmung von BAT zu berücksichtigen sind, wie nachfolgend für

    Kapitel 20 beschrieben, dabei liegt der Schwerpunkt auf Techniken oder Informationen, die spezifisch für jede Branche oder Tätigkeit sind und unter den “Umfang” dieses Dokumentes fallen.

    Kapitel 20 beschreibt detaillierter Techniken zur Minderung des Verbrauchs und von Emissionen sowie weitere Techniken, die als die bedeutendsten bei der Bestimmung von BVT und bei Genehmigungen, die auf BVT basieren, angesehen werden, und die relevant für alle oder die meisten der Branchen oder betroffenen Aktivitäten sind. Diese Informationen schließen Informationen über den Verbrauch und die Emissionsniveaus, die bei Anwendung der Techniken erreicht warden können, die Kosten und damit verbundene medienübergreifende Aspekte ein sowie in welchem Maße diese Technik auf die unterschiedlichen Anlagen, die unter dieses Merkblatt fallen, angewendet werden kann. Dies schließt zum Beispiel ein, in welcher Branche oder Aktivität diese Technik derzeit angewendet wird und inwiefern sie in anderen Branchen oder bei anderen Tätigkeiten, einschließlich neuer, existierender, kleiner oder großer Anlagen anwendbar ist. Techniken, die generell als veraltet angesehen werden, werden dabei nicht berücksichtigt. In Kapitel 21 werden die Verfahren und Emissions- und Verbrauchswerte aufgeführt, die allgemein den Anforderungen an die besten verfügbaren Techniken entsprechen. Kapitel 21.1 beschreibt die besten verfügbaren Techniken, die in allen Sparten der Branche angewendet werden. Die Kapitel 21.2 bis 21.19 beschreiben spezifische beste BVT für jede Branche, die in Verbindung mit Kapitel 21.1 genutzt werden. Dabei geht es darum, allgemeine Angaben zu den Emissions- und Verbrauchswerten bereitzustellen, die bei der Festlegung von auf BVT gestützten Genehmigungsauflagen oder allgemein verbindlichen Vorschriften gemäß Artikel 9 Absatz 8 als geeignete Referenz gelten können. Jedoch muss darauf hingewiesen werden, dass es sich in diesem Dokument nicht um Vorschläge für Emissionsgrenzwerte handelt. Bei der Festlegung der jeweiligen Genehmigungsauflagen sind lokale standortspezifische Faktoren wie die technische Beschaffenheit der betreffenden Anlage, ihr geografischer Standort und die örtlichen Umweltbedingungen zu berücksichtigen. Ferner ist bei bestehenden Anlagen die wirtschaftliche und technische Vertretbarkeit möglicher Modernisierungen zu beachten. Allein die Zielsetzung

  • Vorwort

    xviii BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln

    der Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus insgesamt fordert nicht selten ein Abwägen der einzelnen Auswirkungen auf die Umwelt, und diese Abwägungen sind oftmals von lokalen Erwägungen beeinflusst. Obgleich im vorliegenden Dokument der Versuch unternommen wurde, einige dieser Aspekte aufzugreifen, ist eine umfassende Behandlung in diesem Rahmen nicht möglich. Somit sind die in Kapitel 21 aufgeführten Verfahren und Zahlenwerte nicht notwendigerweise auf alle Anlagen anwendbar. Andererseits verlangt die Pflicht zur Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus einschließlich der weitestgehenden Verminderung der weiträumigen oder grenzüber-schreitenden Umweltverschmutzung, dass Genehmigungsauflagen nicht aus rein lokalen Erwägungen festgesetzt werden. Somit ist die vollständige Berücksichtigung der im vorliegenden Dokument enthaltenen Informationen durch die Genehmigungsbehörden von größter Bedeutung. Der verbleibende Teil des Kapitels beschreibt jene Art von Informationen, die in allen Kapiteln des Merkblattes genannt wurden. Da sich die besten verfügbaren Techniken mit der Zeit ändern, wird dieses Dokument ggf. überprüft und aktualisiert. Stellungnahmen und Vorschläge sind an das Europäische IVU-Büro beim Institute for Prospective Technological Studies mit folgender Anschrift zu senden: Edificio Expo, c/Inca Garcilaso, s/n, E-41092 Sevilla, Spain Telephone: +34 95 4488 284 Fax: +34 95 4488 426 E-mail: [email protected] Internet: http://eippcb.jrc.es Schnittstellen zwischen der IVU-Richtlinie und der EU-Lösemittelrichtlinie Die folgende Darstellung bezieht sich auf Sachverhalte bezüglich der Verbindung der EU-Richtlinie 1999/13/EC vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und bei bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösemittel entstehen (EU-Lösemittelrichtlinie) zur EU-Richtlinie 96/61/EC vom 24. September 1996 über die Integrierte Verminderung und Vermeidung von Umweltverschmutzungen (IVU-Richtlinie). Es ist zu beachten, dass die gültige Auslegung des EU-Gemeinschaftsrechtes dem Europäischen Gerichtshof obliegt und somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass neue Fragen in der Zukunft auftreten können. Die EU-Lösemittelrichtlinie enthält die folgenden expliziten Verweise auf die IVU-Richtlinie: • Artikel 4 der VOC-Richtlinie verlangt, dass unbeschadet der Richtlinie 96/61/EG die Mitgliedsstaaten die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen haben, um sicherzustellen, dass bestehende Anlagen spätestens zum 31.Oktober 2007 den Artikeln 5,.8 und 9 entsprechen. Dies verdeulicht, dass die Erfüllung der Anforderungen aus der VOC-Richtlinie nicht die Auflagen zur Erfüllung der IVU-Richtlinie, einschließlich emissionsbegrenzender Anforderungen oder equivalenter Parameter und technischer Maßnahmen bezüglich der Anforderungen nach Artikel 9 (4) oder 9 (8) der IVU-Richtlinie, in Genehmigungsbescheiden aufhebt. Wie im Standardvorwort eines BVT-Merkblattes genannt, wird eine gewisse Flexibilität nach Artikel 9 (4) als auch in der Definition von besten verfügbaren Techniken entsprechend der IVU-Richtlinie verankert. Falls jedoch striktere Anforderungen im Genehmigungsbescheid im Vergleich zur VOC-Richtlinie durch die zuständigen Behörden oder aufgrund rechtsverbindlicher Bestimmungen benannt sind, um die Anforderungen der IVU-Richtlinie zu erfüllen, so sind die strikteren Anforderungen anzuwenden. • Artikel 6 der VOC-Richtlinie sieht für die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit der Bestimmung und Implementierung von nationalen Emissionsminderungsplänen für Tätigkeiten

  • Vorwort

    BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln xix

    und existierende Anlagen, die unter die Richlinie fallen, vor. Ausgenommen davon sind die Oberflächenreinigung und die chemische Reinigung. Jedoch nach Artikel 6 (1) der Richlinie darf unter keinen Umständen eine bestehende Anlage von der Erfüllung der Bestimmungen der Richtlinie 96/61/EG entbunden werden. Auch wenn eine Anlage von einem Nationalen Plan erfaßt ist, muss sie entsprechned den Anforderungen der IVU-Richtlinie betrieben werden. Das schließt die im Genehmigungsbescheid genannten Emissionsgrenzwerte, equivalente Parameter und techniche Maßnahmen, die entsprechend den Anforderungen der Artikel 9(4) oder Artikel 9 (8) der IVU-Richtlinie bestimmt wurden, ein. Die IVU-Richtlinie enthält den folgenden Verweis auf andere Rechtsbestimmungen und Emissionsgrenzwerte: • Artikel 18(2) bestimmt, dass: Wurden keine Emissionsgrenzwerte aufgrund dieser Richtlinie festgelegt, so gelten mindestens die einschlägigen Emissionsgrenzwerte, die in den in Anhang II genannten Richtlinien und den anderen gemeinschaftlichen Vorschriften festgelegt sind, für die in Anhang I genannten Anlagen als Emissionsgrenzwerte nach dieser Richtlinie. Die VOC-Richtlinie wurde nicht im Anhang II aufgeführt, da sie erst nach der IVU-Richtlinie in Kraft getreten ist. Sie ist jedoch eindeutig als ‘andere gemeinschaftliche Vorschriften’ im Sinne des Artikel 18 (2) anzusehen, und die enthaltenen Emissionsgrenzwerte sind deshalb die mindestens einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte für diesen Industriesektor.

  • Vorwort

    xx BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln

  • Inhaltsverzeichnis

    BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln xxi

    BVT-Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Oberflächenbehandlung unter Verwendung vonLösemitteln

    EXECUTIVE SUMMARY Zusammenfassung i PREFACE Vorwort xv SCOPE Geltungsbereich lvii1 GENERAL INFORMATION ON

    SURFACE TREATMENT USING Organic SOLVENTS

    Allgemeinen Informationen über die Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln 1

    1.1 Organic solvents and treating surfaces Organische Lösemittel und Oberflächenbehandlung 1

    1.2 Key environmental issues Hauptumweltfragen 21.2.1 Overall Allgemein 21.2.2 Solvents Lösemittel 31.2.3 Metals Metalle 41.2.4 Other pollutants Andere Schadstoffe 41.2.5 Energy Energie 51.2.6 Raw material usage Rohstoffverbrauch 51.2.7 Water usage Wasserverbrauch 51.2.8 Solid and liquid wastes Flüssige und feste Abfälle 51.2.9 Airborne particles Schwebestaub 51.2.10 Noise Lärm 52 PRINTING DRUCKEN 72.1 General information on printing Allgemeine Informationen über das

    Drucken 72.1.1 Printing industry in the European

    Community Die Druckindustrie in der Europäischen Gemeinschaft 7

    2.1.2 The products Die Produkte 112.1.2.1 Newspapers Zeitungen 112.1.2.2 Magazines and catalogues Magazine und Kataloge 112.1.2.3 Books Bücher 122.1.2.4 General printing Allgemeines Drucken 122.1.2.5 Security printing Drucken von Sicherheitsschriften 122.1.2.6 Labels Label 122.1.2.7 Business forms Geschäftsformulare 122.1.2.8 Paper and cardboard packaging Papier- und Kartonverpackungen 132.1.2.9 Flexible packaging Flexible Verpackungen 132.1.2.10 Products requiring thick ink films Produkte mit hohem Farbauftrag 132.1.2.11 Wallpaper, decorative paper and

    paper-based foils for the furniture and lamination industry

    Tapeten, Dekopapier und Folien auf Papierbasis für die Möbel- und Laminatindustrie 13

    2.1.2.12 Envelopes Umschläge 142.2 Applied processes and techniques in

    printing Angewendete Prozesse und Techniken beim Drucken 14

    2.2.1 Pre-press and proofing systems Druckvorstufe und Proof 142.2.2 Creating the image carrier: printing

    plate, cylinder, stencil making and computer-to-plate (CTP)

    Herstellen der Bildträger: Druckplatten, -zylinder, -matrizen und digitale Druckplattenbelichtung 15

    2.2.3 Printing Drucken 162.2.3.1 Letterpress and letterset Typographie und Trockenoffset 162.2.3.2 Flexography Flexodruck 162.2.3.3 Offset: general Offsetdruck allgemein 182.2.3.4 Sheetfed offset Bogenoffsetdruck 202.2.3.5 Web presses (heatset and coldset

    offset) Rollendruck (Heatset und Coldset-Offsetdruck) 21

  • Inhaltsverzeichnis

    xxii BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln

    2.2.3.6 Gravure Tiefdruck 222.2.3.7 Screen printing Siebdruck 232.2.3.8 Digital printing Digitaldruck 252.2.3.9 Laminating and varnishing in flexible

    packaging Laminieren und Kaschieren beim Flexoverpackungsdruck 25

    2.2.4 Finishing Weiterbearbeitung 262.2.5 Associated activities Dazugehörige Tätigkeiten 262.3 Current consumption and emission

    levels in printing Aktuelle Verbrauchs- und Emissionsdaten beim Drucken 28

    2.3.1 The printing industry as a whole Die gesamte Druckindustrie 282.3.2 Heatset web offset Heatset-Rollenoffsetdruck 282.3.2.1 Mass balances – heatset Massenbilanz- Heatset 282.3.2.2 Consumptions – heatset Verbräuche- Heatset 352.3.2.2.1 Constituents and additives Wesentliche Bestandteile und Hilfsstoffe 352.3.2.2.2 Printing inks Druckfarben 352.3.2.2.3 Dampening solutions Feuchtmittel 352.3.2.2.4 Varnishes Lacke 362.3.2.2.5 Cleaning agents Reinigunsmittel 362.3.2.2.6 Energy and resources Energie und Ressourcen 382.3.2.2.7 Printing substrates and other

    consumptions Bedruckstoffe und andere Verbräuche

    392.3.2.3 Emissions – heatset Emissionen - Heatset 392.3.2.3.1 Emissions to air – sources and

    fugitive emissions Emissionen in die Luft- Quellen und diffuse Emissionen 39

    2.3.2.3.2 Waste Abfall 412.3.2.3.3 Waste water Abwasser 422.3.3 Flexible package printing –

    flexography and gravure Verpackungsdruck – Flexodruck und Tiefdruck 43

    2.3.3.1 Mass balances – flexible packaging Massenbilanzen - Verpackungsdruck 432.3.3.2 Consumptions – flexible packaging Verbräuche- Flexoverpackungsdruck 472.3.3.2.1 Organic solvents Organische Lösemittel 472.3.3.2.2 Printing inks and varnishes Druckfarben und -lacke 482.3.3.2.3 Cleaning agents Reinigungsmittel 522.3.3.2.4 Adhesives in lamination Klebstoffe beim Laminieren 532.3.3.2.5 Energy and resources Energie und Ressourcen 532.3.3.3 Emissions – flexible packaging Emissionen -Verpackungsdruck 542.3.3.3.1 Emissions to air Emissionen in die Luft 542.3.3.3.2 Waste Abfall 582.3.3.3.3 Waste water Abwasser 592.3.4 Publication gravure Illustrationstiefdruck 592.3.4.1 Mass balances – publication gravure Massenbilanzen - Illustrationstiefdruck 592.3.4.2 Consumptions – publication gravure Verbräuche - Illustrationstiefdruck 632.3.4.2.1 Printing inks Druckfarben 632.3.4.2.2 Cleaning agents Reinigungsmittel 632.3.4.2.3 Energy and resources Energie und Ressourcen 632.3.4.2.4 Printing substrates and others Bedruckstoffe und Weiteres 642.3.4.3 Emissions – publication gravure Emissionen - Illustrationstiefdruck 642.3.4.3.1 Emissions to air Emissionen in die Luft 642.3.4.3.2 Waste Abfall 652.3.4.3.3 Waste water Abwasser 662.4 Techniques to consider in the

    determination of BAT for printing Techniken, die bei der Bestimmung von BVT für das Drucken zu berücksichtigen sind 66

    2.4.1 Heatset offset printing Heatset-Offsetdruckverfahren 672.4.1.1 Conventional heatset inks Konventionelle Heatset-Druckfarben 67

  • Inhaltsverzeichnis

    BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln xxiii

    2.4.1.2 Replacement of conventional heatset inks (substitution)

    Ersatz konventioneller Heatset-Druckfarben (Substitution) 68

    2.4.1.2.1 Inks based on vegetable oils Druckfarben auf Pflanzenölbasis 682.4.1.3 Reducing emissions from the

    dampening solution Reduktion der Emissionen aus dem Feuchtmittel 69

    2.4.1.3.1 Replacement of IPA in the dampening solution (substitution)

    Ersatz von IPA im Feuchtmittel (Substitution) 69

    2.4.1.3.2 Optimising the concentration of IPA in the dampening solution

    Optimieren der IPA-Konzentration im Feuchtmittel 71

    2.4.1.3.3 Ceramic, metal and hydrophilic distributing and plate rollers

    Keramische, metallische und hydrophile Feuchtwalzen und Gegendruckwalzen 72

    2.4.1.3.4 Exact adjustment of the inking rollers Exakte Justierung der Farbwalzen 732.4.1.3.5 Apply a spray system in the

    dampening unit Verwenden eines Sprühsystems im Feuchtwerk 73

    2.4.1.3.6 Cooling the dampening solution Kühlen des Feuchtmittels 742.4.1.3.7 Cooling the dampening rollers and

    plate cylinders Kühlen der Feuchtwalzen und Druckzylinder 74

    2.4.1.3.8 Removal of IPA solutions from the dampening unit

    IPA-Minderung im Feuchtwerk 75

    2.4.1.4 Filtering the dampening solution Filtern des Feuchtmittels 752.4.1.5 Controlling the hardness of the water

    for the dampening solution Kontrolle der Wasserhärte des Feuchtmittels 76

    2.4.1.6 Waterless offset Wasserloses Offsetverfahren 762.4.1.7 Waste gas collection and treatment Abgaserfassung und -behandlung 772.4.1.7.1 Encapsulation of presses or extraction

    and treatment of air from the press room

    Einhausung von Druckmaschinen oder Absaugung und Behandlung der Luft aus dem Drucksaal 77

    2.4.1.7.2 Extraction and treatment of air from the driers

    Absaugung und Behandlung der Abluft aus Trocknern 78

    2.4.1.8 Cleaning Reinigung 792.4.1.8.1 Replacement (substitution) and

    control of VOCs used in cleaning Ersatz (Substitution) und Überwachung der bei der Reinigung verwendeten VOCs 79

    2.4.1.8.2 Automatic high pressure cleaners for dampening rollers

    Automatische Hochdruckreiniger für Feuchtwalzen 80

    2.4.1.8.3 Automatic cleaning systems for printing and blanket cylinders

    Automatische Reinigungssysteme für Druck- und Gummituchzylinder 80

    2.4.2 Flexography and packaging gravure Flexo- und Verpackungstiefdruck 812.4.2.1 Conventional solvent-based inks Herkömmliche lösemittelbasierte

    Farben 822.4.2.2 Replacement of conventional solvent-

    based inks (substitution) Ersatz herkömmlicher lösemittel-basierter Farben (Substitution) 82

    2.4.2.2.1 UV curing alternatives UV-härtende Druckfarben 822.4.2.2.2 Electron beam (EB) curable

    alternatives Elektronenstrahl (ES)-härtende Druckfarben 84

    2.4.2.2.3 Water-based inks Wasserbasierte Druckfarben 842.4.2.3 Conventional solvent-based varnishes

    and adhesives Konventionelle lösemittelbasierte Lacke und Klebstoffe 86

    2.4.2.4 Substitutes for conventional varnishes and adhesives

    Ersatzstoffe für konventionelle Lacke und Klebstoffe 86

    2.4.2.4.1 Water-based varnishes and adhesives Wasserbasierte Lacke und Klebstoffe 862.4.2.4.2 High solid alternatives High Solids 872.4.2.4.3 UV curing alternatives UV-härtende Lacke und Klebstoffe 882.4.2.4.4 Solvent-free alternatives Lösemittelfreie Klebstoffe 882.4.2.4.5 Co-extrusion Coextrusion 89

  • Inhaltsverzeichnis

    xxiv BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln

    2.4.2.5 Waste gas treatment Abgasbehandlung 892.4.2.5.1 Encapsulation/enclosure Kapselung/Einhausung 892.4.2.5.2 Extraction and treatment of air from

    the presses and other production areas Absaugung und Behandlung von Abluft von Druckmaschinen und aus anderen Produktionsbereichen 90

    2.4.2.5.3 Peak volume bypass and peak/ trough smoothing: extraction and treatment of air from the presses and production areas

    Bypass für kurzzeitig erhöhte Abgas-mengen und Vergleichmäßigung: Ablufterfassung und -behandlung aus den Druckmaschinen und Produktionsbereichen 91

    2.4.2.5.4 Maintenance of waste gas treatment equipment, bypasses, collection systems, etc.

    Instandhaltung von Abgasbehand-lungsanlage, Bypässen, Abgaserfassungssystemen usw. 91

    2.4.2.5.5 Automatic and timely closure of a bypass system

    Automatische und rechtzeitige Schließung eines Bypasssystems 92

    2.4.2.6 Cleaning Reinigung 922.4.2.6.1 Replacement of VOCs with less

    volatile solvents for cleaning floors (substitution)

    Ersatz von VOCs durch weniger flüchtige Lösemittel zur Reinigung von Böden (Substitution) 92

    2.4.2.6.2 Cleaning machine parts and equipment in automatic cleaning/washing machines

    Reinigung von Maschinen und Ausrüstungsteilen in automatischen Reinigungs-/Waschmaschinen 93

    2.4.2.6.3 Cleaning of machine parts with high pressure water spray

    Reinigung von Maschinen mit Hochdruckwasserstrahl 93

    2.4.3 Publication gravure printing Illustrationstiefdruck 922.4.3.1 Conventional solvent-based inks Konventionelle lösemittelbasierte

    Druckfarben 942.4.3.2 Substitutes for conventional solvent-

    based inks Ersatzstoffe für herkömmliche lösemittelbasierte Druckfarben 94

    2.4.3.2.1 Water-based alternatives Wasserbasierte Druckfarben 932.4.3.2.2 Using retention inks Verwenden von Retentionsdruckfarben 952.4.3.3 Waste gas treatment Abgasbehandlung 962.4.3.3.1 Increased temperature in the press

    room Erhöhung der Temperatur im Drucksaal 96

    2.4.3.3.2 Increasing drying time Erhöhung der Trocknungszeit 962.4.3.3.3 Discontinuous air extraction from the

    driers Diskontinuierliche Absaugung der Trockner 97

    2.4.3.3.4 Continuous air extraction from the driers

    Kontinuierliche Absaugung der Trockner 97

    2.4.3.3.5 Enclosed press and ventilation air is routed to the waste gas treatment system discontinuously

    Einhausung der Druckmaschinen und diskontinuierliche Ableitung der Abluft zur Abgasbehandlungsanlage 98

    2.4.3.3.6 Enclosed press and ventilation air is routed to the waste gas treatment system continuously

    Einhausung der Druckmaschine und kontinuierliche Ableitung der Abluft zur Abgasbehandlungsanlage 97

    2.4.3.3.7 Discontinuous air extraction from the press, the driers and the press room

    Diskontinuierliche Absaugung der Druckmaschinen, der Trockner und des Drucksaals 99

    2.4.3.3.8 Continuous air extraction from the press, the driers and the press room

    Kontinuierliche Absaugung der Druckmaschinen, der Trockner und des Drucksaals 98

    2.4.3.3.9 Closed air loop ventilation Geschlossener Umluftkreislauf 1002.4.3.3.10 Air-knives on the printed web Luftrakel auf der Druckbahn 1012.4.3.4 Cleaning Reinigung 1012.4.3.4.1 In-press cleaning of printing cylinders Reinigung der Druckzylinder in der

    Druckmaschine 101

  • Inhaltsverzeichnis

    BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln xxv

    3 MANUFACTURE OF WINDING WIRE

    HERSTELLUNG VON WICKELDRÄHTEN 103

    3.1 General information on the winding wire industry

    Allgemeine Informationen über die Wickeldrahtindustrie 103

    3.1.1 Product characteristics and end use applications

    Produkteigenschaften und Endandwendungen 104

    3.2 Applied processes and techniques in winding wire manufacturing

    Angwendete Prozesse und Techniken bei der Herstellung von Wickeldrähten 104

    3.2.1 Typical manufacturing process for enamelled wires

    Typische Herstellungsverfahren für schmelzlackierte Drähte 105

    3.3 Current consumption and emission levels in winding wire manufacturing

    Aktuelle Verbrauchs- und Emissionswerte bei der Herstellung von Wickeldrähten 107

    3.3.1 Mass balances Massenbilanzen 1073.3.2 Consumptions Verbräuche 1093.3.2.1 Coatings Beschichtungen 1093.3.2.2 Lubricants Gleitmittel 1103.3.3 Emissions Emissionen 1103.3.3.1 Emissions to air Emissionen in die Luft 1103.3.3.2 Emissions to water Emissionen in das Wasser 1133.3.3.3 Waste Abfall 1133.4 Techniques to consider in the

    determination of BAT in winding wire manufacturing

    Techniken, die bei der Bestimmung von BVT bei der Wickeldrahtherstellung zu berücksichtigen sind 114

    3.4.1 General techniques in winding wire manufacturing

    Allgemeine Techniken bei der Herstellung von Wickeldraht 114

    3.4.2 Energy management Energiemanagement 1153.4.2.1 Wire cooling with room air or exterior

    air Drahtkühlung mit Raumluft oder Außenluft 115

    3.4.3 Conventional solvent-based processes Konventionelle lösemittelbasierte Prozesse 116

    3.4.3.1 Applying conventional solvent-based coating baths with die application and coating circuit

    Auftrag konventioneller Drahtlacke mit Lackbad Düsenabstreifung; Lackkreislaufführung 116

    3.4.3.2 Applying conventional solvent-based coatings with dosed coating supply and felt application

    Auftrag von Drahtlacken mit dosierter Lackzufuhr und Filzübertragung

    1163.4.3.3 Applying conventional solvent-based

    lubricants using felts Auftrag konventioneller lösemittelbasierter Gleitmittel mit Filzen 117

    3.4.4 Conventional water-based emulsions Konventionelle wasserbasierter Emulsionen 118

    3.4.5 Replacement of conventional solvent-based materials (substitution)

    Ersatz konventioneller lösemittel-basierter Materialien (Substitution) 118

    3.4.5.1 High solids enamel coatings Highsolid- Drahtlackbeschichtungen 1183.4.5.2 Water-based enamel coatings Wasserbasierte Drahtlack-

    beschichtungen 1193.4.5.3 UV curing enamel coatings UV-härtende Drahtlackbeschichtungen 1193.4.5.4 Cresol-free enamel coatings Kresol-freie Drahtlackbeschichtungen 1203.4.5.5 Powder polyester enamel coatings Polyesterpulverhaltige

    Drahtbeschichtung 1203.4.5.6 Solvent-free lubricants Lösemittelfreie Gleitmittel 1213.4.6 Replacement of conventional solvent-

    based coating processes (substitution) Ersatz von konventionellen löse-mittelbasierten Beschichtungs-prozessen (Substitution) 122

    3.4.6.1 Extrusion enamel coatings Extrudieren des Drahtlacküberzuges 1223.4.6.2 Hot melt enamel coatings Hotmelt-Lackbeschichtungen 122

  • Inhaltsverzeichnis

    xxvi BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln

    3.4.6.3 2-component epoxy enamel coatings 2-Komponenten-Epoxidharzbeschichtungen 123

    3.4.6.4 Electrocoat enamel coatings Elektrophoretisch abscheidbare Drahtlacke 124

    3.4.6.5 Self-lubricating coatings Selbstgleitende Beschichtungen 1243.4.7 Waste gas treatment Abgasbehandlung 1253.4.7.1 Waste gas from enamelling Abgas aus dem Einbrennprozess 1253.4.7.2 Lubrication Gleitmittelanwendung 1264 MANUFACTURING OF

    ABRASIVES HERSTELLUNG VON SCHLEIFMITTELN 127

    4.1 General information on the abrasives industry

    Allgemeine Informationen zur Schleifmittelindustrie 127

    4.1.1 Areas of application Anwendungsbereiche 1274.1.2 Production and sales Herstellung und Verkauf 1274.1.3 Characterisation of the product

    ‘abrasive’ and its quality demands Produktbeschreibung “Schleifmittel” und seine Qualitätsanforderungen 128

    4.1.3.1 Backing Trägermaterialien 1294.1.3.2 Bonding material Binder/Klebematerial 1304.1.3.3 Abrasive grain Schleifkorn 1314.1.4 Quality requirements Qualitätsanforderungen 1334.2 Applied processes and techniques in

    abrasives manufacturing Angewendete Prozesse und Techniken bei der Herstellung von Schleifmiteln 133

    4.2.1 Process overview Prozessübersicht 1334.2.2 Detailed process steps Detaillierte Prozessschritte 1344.2.2.1 Pretreatment of backings Vorbehandlung der Unterlage 1344.2.2.2 Coating of the backing with bonding

    materials Beschichtung der Unterlage mit Bindemitteln 135

    4.2.2.3 Coating of the backing with grain Beschichtung der Unterlage mit dem Schleifkorn 135

    4.2.2.4 Flexing Biegen (Flexungen) 1364.2.3 Components of installations and

    required differentiation Anlagenkomponenten und erforderliche Anlagendifferenzierungen 136

    4.3 Current consumption and emission levels in abrasives manufacturing

    Aktuelle Verbrauchs- und Emissionswerte bei der Herstellung von Schleifmitteln 137

    4.3.1 Mass balances Massenbilanzen 1374.3.2 Consumptions Verbräuche 1404.3.3 Emissions Emissionen 1404.3.3.1 Emissions to air Emissionen in die Luft 1404.3.3.2 Emissions to water Emissionen in das Wasser 1414.3.3.3 Waste Abfall 1414.4 Techniques to consider in the

    determination of BAT for the manufacturing of abrasives

    Techniken, die bei der Bestimmung von BVT für die Herstellung von Schleifmitteln zu berücksichtigen sind 141

    4.4.1 Conventional solvent-based bonding materials

    Konventionelle lösemittelbasierte Bindemittel 142

    4.4.2 Substitution of conventional solvent-based bonding materials

    Substitution konventioneller lösemittelbasierter Bindemittel 143

    4.4.2.1 Solvent-free bonding materials Lösemittelfreie Bindemittel 1434.4.3 Drying Trocknen 1434.4.3.1 Convection drying Konvektionstrockner 1434.4.3.2 Electromagnetic drying Elektromagnetisches Trocknen 1434.4.4 Waste gas treatment Abgasbehandlung 1444.4.4.1 Increase of the internal solvent

    concentration Interne Lösemittelaufkonzentrierung

    144

  • Inhaltsverzeichnis

    BVT-Merkblatt Oberflächenbehandlung mit Lösemitteln xxvii

    4.4.4.2 Containment and collection of waste gases

    Einhausung und Erfassung des Abgases144

    4.4.4.3 Dry filter systems Trockenfiltersysteme 1444.4.4.4 Thermal oxidation Thermische Nachverbrennung 1444.4.4.5 Regenerative thermal oxidation Regenerative thermische

    Nachverbrennung 1444.4.4.6 Biological treatment Biologische Behandlung 1444.4.5 Waste water treatment Abwasserbehandlung 1455 MANUFACTURING OF

    ADHESIVE TAPE HERSTELLUNG VON KLEBEBÄNDERN 147

    5.1 General information on the manufacturing of adhesive tape

    Allgemeine Informationen über die Herstellung von Klebebändern 147

    5.1.1 Applications of pressure-sensitive adhesives

    Auftrag von Haftklebstoffen 147

    5.2 Applied processes and techniques in adhesive tape manufacturing

    Angewendete Prozesse und Techniken bei der Herstellung von Klebebändern 148

    5.2.1 Construction of adhesive tapes Aufbau von Klebebändern 1485.2.2 Materials for the production of

    adhesive tapes Einsatzstoffe zur Herstellung von Klebebändern 148

    5.2.3 Production process of adhesive tapes Produktionsprozesse von Klebebändern 1505.3 Current consumption and emission

    levels adhesive tape manufacturing Aktuelle Verbrauchs- und Emissionsdaten bei der Herstellung von Klebebändern 153

    5.3.1 VOC emission balance VOC-Emissionsbilanz 1565.4 Techniques to consider in the

    determination of BAT for the manufacturing of adhesive tape

    Techniken, die bei der Bestimmu