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Guter Schutz. Gutes Leben! Herzlich Willkommen „Betriebliche Altersversorgung Grundlagen für Mitarbeitervertretungen“

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Herzlich Willkommen

„Betriebliche Altersversorgung –

Grundlagen für Mitarbeitervertretungen“

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Wer sind wir? Der DUK Versorgungswerk e.V. stellt sich vor

Dachverband der Unterstützungskassen für deutsche Krankenhäuser Versorgungswerk e.V.

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Arbeitgeber Arbeitnehmer

Versorgungswerk e.V.

DUK

Unterstützungs- kassenversorgung

DUK Pensionsfonds-

versorgung

DUK Pensionskassen-

versorgung

DUK Direktversicherungs-

versorgung

Verwalter: BAV Service GmbH

Rahmenvertrag zu Internet-Portal

gegründet 1994 als berufsspezifisches Netzwerk für Betriebliche Altersvorsorge im Gesundheitswesen erste Einführung der betrieblichen Versorgungslösung im Städtischen Klinikum Görlitz gGmbH

heute gehören dem Versorgungswerk über 60 Trägerunternehmen mit mehr als 1.000 Krankenhäusern und Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen an

406

85

30 15 8 6 4

1994 1995 1997 1998 1996 1999 2001 2002 2000 2003

154

248

504

2004

553

619

2005

677

2006 2007

744

2008

822

2009

873

972

2010

1.032

2011

1.097

2012 2013

1.130

100

200

300

400

0

500

600

700

800

900

1.000

1.100

1.200

Dachverband der Unterstützungskassen für deutsche Krankenhäuser Versorgungswerk e.V.

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Akademisches Lehrkrankenhaus der Universitäten Leipzig und Dresden Zertifiziert nach Joint Commission International

Mitglied im Deutschen Netz Gesundheitsfördernder Krankenhäuser

Stiftung Juliusspital Würzburg

Helios

Ausgewählte Referenzen

Dachverband der Unterstützungskassen für deutsche Krankenhäuser Versorgungswerk e.V.

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Vorstand

Beirat

Sprecherrat

Arbeitnehmerforum

Verwalter Konsortiale Rückdecker

Personalleiter-

konferenz

Fachausschuss

Mitglieder-

versammlungen

Struktur des Versorgungswerkes auf Arbeitsebene

Altersversorgung Doppelte Rente im Pflegefall Hinterbliebenenversorgung

Berufsunfähigkeitsabsicherung

Spezialtarife für Ärzte/innen und Pflegekräfte

Unser Leistungsspektrum

Versicherungsunabhängiges Versorgungswerk Gesicherte Rückdeckung durch breit aufgestelltes Versicherungskonsortium Professionelle externe Verwaltung

Geschäftsführer, Personalleiter sowie Belegschaftsvertreter aller Mitgliedsunternehmen haben die Möglichkeit in den Organen und Gremien des Versorgungswerkes mitzuwirken und somit einen wesentlichen Einfluss auf dessen Entwicklung und qualitative Ausgestaltung zu nehmen

Unsere Vorteile

Dachverband der Unterstützungskassen für deutsche Krankenhäuser Versorgungswerk e.V.

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Gesetzliche Rentenversicherung als Ausgangslage

Die betriebliche Altersversorgung

Die Entgeltumwandlung

DUK Garantie Plus – die neue Tarifgeneration

Berufsunfähigkeitsabsicherung über das DUK Versorgungswerk

Die DUK-Pflege-Option

AGENDA

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Die Umlagenfinanzierte Rente

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Verhältnis Beitragszahler - Rentner

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Ziel der Reformen: Begrenzung des Beitragssatzes auf 20 % bis 2020 und 22% bis 2030

2001: Reduzierung von zukünftigen Rentenanpassungen - Änderung der Rentenformel durch veränderte Nettolohndefinition und ersetzende Einführung der geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riesterrente und BAV-Entgeltumwandlungsanspruch)

2004: Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel und Einführung der Grundsicherung im Alter – „Rentnerquotient“ führt zu einem stetigen Absinken der Rente auf 43 % vom Nettoeinkommen bis 2030 (Dynamik der Altersarmut beschleunigt)

2005: Einführung der Rentenbesteuerung (ab 2040 werden Renten zu 100 % besteuert / 2015: 70 % der Rente werden besteuert – Freibetrag wird eingefroren)

2008: Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre seit 2012 für alle ab 1964 Geborenen (faktische Rentenkürzung) Bei früherem Renteneintritt drohen 3,6 % Kürzungen pro Jahr, bei Renteneintritt mit 63 Jahren → 14,4 % Rentenabzüge zuzüglich der verkürzten Beitragszahlungsdauer

2014: Abschlagsfreie Rente mit 63 für vor 1951 Geborene mit mind. 45 Versicherungsjahren (Übergangsregelung bis 65)

Rentenreformen der letzten Jahre

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Rechnungszins = Garantiezins

10

3,50%

4,00%

3,25%

2,75%

2,25%

1,75%

0,0%

0,5%

1,0%

1,5%

2,0%

2,5%

3,0%

3,5%

4,0%

4,5%

Juli 86 - Juni 94 Juli 00 - Dez. 03 Juli 94 - Juni 00 Jan. 04 – Dez. 06

Jan. 07 – Dez. 11

Hinweis: Darstellung ab Mitte 86; Rechnungszins vor Juli 1986 betrug 3,00%

1,25%

Seit Jan. 12 Ab Jan. 15

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Gesetzliche Rentenversicherung als Ausgangslage

Die betriebliche Altersversorgung

Die Entgeltumwandlung

DUK Garantie Plus – die neue Tarifgeneration

Berufsunfähigkeitsabsicherung über das DUK Versorgungswerk

Die DUK-Pflege-Option

AGENDA

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Bausteine der betrieblichen Altersvorsorge

Arbeitnehmerfinanziert (2. Baustein)

Arbeitgeberfinanziert (1. Baustein)

- Geförderte Betriebsrente / BU 50 % staatliche Zuschüsse durch Ersparnisse an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

- Mitarbeiter mit Diensteintritt bis 31.12.2001: individueller Beitragssatz je erwarteter Leistung

- Mitarbeiter ab 01.01.2002: von Ihrem Arbeitgeber werden 1,0 % des Gehaltes in die Betriebsrente eingezahlt

Betriebsrente 12

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Anspruch auf Entgeltumwandlung

§ 1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG):

„Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden.“

gilt für alle in der Dt. Rentenversicherung Pflichtversicherten

Umwandelbar sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West)

in 2016 sind dies 2.976 € jährlich bzw. 248 € monatlich

jährlich steigende Maximalförderung

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Anwartschaften aus der Entgeltumwandlung

Altzusagen bis 31.12.2000

• vgl. arbeitgeberfinanzierte BAV (§ 30 f BetrAVG)

• In der Praxis: Vertragliche Unverfallbarkeit

d.h. die Beiträge sind im Rahmen einer Entgeltumwandlung bei

Austritt unabhängig vom Durchführungsweg sofort gesetzlich

unverfallbar

• sofort unverfallbar nach § 1 b Abs. 5 BetrAVG

(siehe folgende Folie)

• Im Einvernehmen zwischen AG und AN kann die neue Regelung auch auf Altzusagen übertragen werden (§ 30 g BetrAVG)

Neuzusagen ab 1.1.2001

Unverfallbarkeit

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§ 1b Abs. 5 BetrAVG

(5) Soweit betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung erfolgt, behält der Arbeitnehmer seine Anwartschaft, wenn sein Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles endet…

Das bedeutet: Das eingezahlte Geld gehört sofort Ihnen, auch bei Arbeitgeberwechsel

Unverfallbarkeit

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gem. § 1b Abs. 1 BetrAVG

Anwartschaften aus arbeitgeberfinanzierter Versorgung

mind. 5 Jahre Zusage

+ mindestens 30 Jahre alt

+ mindestens 25 Jahre alt

Zusagen vom 1.1.2001 bis 31.12.2008 ( § 30 f I BetrAVG )

Neuzusagen ab 1.1.2009 (neu: § 30 f II BetrAVG ) Gesetz trat am 1.1.2009 in Kraft

mind. 5 Jahre Zusage

EU-Mobilitätsrichtlinie sieht eine Änderung auf 3 Jahre und 21. Lebensjahr vor. Deutscher Gesetzgeber muss bis zum Jahr 2018 in nationales Recht umsetzen.

Unverfallbarkeit

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Kriterium Pensionskasse/DV Unterstützungskasse

Leistung und

Risiko-

absicherung

- Altersleistung

- Todesfallleistung

- Berufsunfähigkeitsabsicherung in

Form der Beitragsbefreiung und/oder

einer monatl. Rente

- Altersleistung

- Hinterbliebenenleistung

- Berufsunfähigkeitsabsicherung in

Form der Beitragsbefreiung und / oder

einer monatl. Rente

Leistungszeit-

punkt

bei Eintritt eines Leistungsfalles ohne

Wartezeit

bei Eintritt eines Leistungsfalles ohne

Wartezeit

Im

Leistungsfall:

Kapitalzahlung

oder

Rentenzahlung

Bei Erreichen der Altersgrenze bzw. mit

Vorlage des gesetzlichen Renten-

bescheides zur Altersrente:

- Auszahlung der Versorgungsleistung

grundsätzlich als lebenslange Rente

(garantierte Rente + Überschüsse)

- Kapitalwahlrecht

- Teilkapitalisierung (max. 30% der

Kapitalabfindung)

Bei Erreichen der Altersgrenze bzw. mit

Vorlage des gesetzlichen

Rentenbescheides zur Altersrente:

- Auszahlung der Versorgungsleistung

grundsätzlich als Kapital

- Rentenwahlrecht bis drei Monate vor

Leistungsbeginn

Durchführungswege

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gesetzliche

Rahmen-

bedingungen

Ansparphase:

Die Beiträge sind bis zu maximal 4 %

der Beitragsbemessungsgrenze in der

gesetzlichen Rentenversicherung

steuer- und sozialversicherungsfrei. Für

Neuzusagen ab 1.1.2005 wird der nach

§ 3 Nr. 63 EStG steuerfreie

Förderrahmen um 1.800 € im Jahr

erhöht.

Rentenphase:

Nachgelagerte Besteuerung

gem. § 22 Nr. 5 EStG (sonstige

Einkünfte)

Abzugsbeträge in der Rentenphase:

b) Werbungskosten-Pauschbetrag

(§ 9a Nr. 3 EStG)

a) Evtl. Altersentlastungsbetrag

(§ 24a EStG)

Ansparphase:

Die Beiträge sind in unbegrenzter

Höhe steuerfrei und bis maximal 4 %

der Beitragsbemessungsgrenze in der

gesetzlichen Rentenversicherung

sozialversicherungsfrei.

Rentenphase:

Nachgelagerte Besteuerung gem.

§ 19 Abs. 1 Nr.2 EStG (Einkünfte aus

nichtselbständiger Arbeit)

Abzugsbeträge in der Rentenphase:

a) Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

(§ 9a Nr. 1 EStG)

b) Versorgungsfreibetrag

(§ 19 Abs. 2 EStG)

c) Fünftelregelung (Kapitalabfindung)

(§ 34 EStG)

Mindestlaufzeit

des Vertrages

1 Jahr

1 Jahr

Kriterium Pensionskasse/DV Unterstützungskasse

Durchführungswege

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Mindestbeitrag

212,63 € jährl.

15 EUR mtl.

212,63 € jährl.

15 EUR mtl.

Flexibilität der

Beiträge

Einmal jährlich können die Beiträge

nach oben oder unten korrigiert werden.

Für die Erhöhungsbeiträge gelten die

dann gültigen Bedingungen.

Gleichbleibende oder steigende

Beiträge.

Für die Erhöhungsbeiträge gelten die

dann gültigen Bedingungen.

Kriterium Pensionskasse/DV Unterstützungskasse

Begünstigte im

Todesfall

Begünstigt sind in nachstehender

Reihenfolge:

1) Ehepartner / eingetragener

Lebenspartner

2) Kinder (bis Erreichen des 18. Lj.)

Abweichend von der Reihenfolge

kann

- eine Lebensgefährte/in

- der frühere Ehegatten oder

- ein Kind vorrangig bezugsberechtigt

werden

Begünstigt sind:

1) Ehepartner

2) unterhaltsberechtigte Kinder

3) Lebensgefährte/in in häuslicher

Gemeinschaft (sofern zuvor schriftlich

benannt)

Zusätzlich ist die Benennung eines

Begünstigten gegenüber dem

Arbeitgeber

möglich

Durchführungswege

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Mitnahme-

option bei

Arbeitgeber-

wechsel

- Fortführung der Versorgung beim neuen

Arbeitgeber möglich

- Beitragsfreistellung des Vertrages

- private Fortführung (§ 1b V BetrAVG)

- Fortführung über den neuen Arbeitgeber,

wenn dieser Mitglied im DUK ist oder wird

- Beitragsfreistellung des Vertrages

Auszahlung

- Auszahlung in der Regel mit dem 65./67.

Lebensjahr, frühestens jedoch mit Beginn

der Abrufoption zum 60. Lebensjahr

- Vorlage des gesetzlichen

Rentenbescheides

- Auszahlungsmonat ist der Beginnmonat

der gesetzlichen Altersrente

Auszahlung frühestens mit Vorlage des

gesetzlichen Rentenbescheides, spätestens

zum Beginnmonat des Jahres, in dem der

Mitarbeiter das 65./67. Lebensjahr vollendet

Kriterium Pensionskasse/DV Unterstützungskasse

Finanzierung

DUK Pensionskassenversorgung als Label

der Gothaer Pensionskasse AG

Anlage nach VAG

(höchstens 30% in Aktien, der übrige Anteil in

festverzinsliche Wertpapiere und Immobilien)

Rückdeckungsversicherung (Konsortium):

Anlage nach VAG

(höchstens 30% in Aktien, der übrige Anteil in

festverzinsliche Wertpapiere und Immobilien)

Bilanz

keine Bilanzberührung

keine Bilanzberührung

Durchführungswege

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Zuwendungen

Träger Leistung

Versorgungszusage

Entgeltumwandlung

Unterstützungskasse

Rückdeckungsversicherung

Versicherungsbeitrag Versicherungsleistung

Geschützter Anspruch

PSVaG

So funktioniert die Unterstützungskasse

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Unterstützungskassen sind insolvenzgesichert

Gesetzliche Insolvenzsicherung gem. §§ 7 – 15 BetrAVG

Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit

PSVaG erbringt Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz des Arbeitsgebers

Weitere sicherungspflichtige Durchführungswege (§ 7 BetrAVG)

Direktzusagen

Pensionsfonds

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Gesetzliche Rentenversicherung als Ausgangslage

Die betriebliche Altersversorgung

Die Entgeltumwandlung

DUK Garantie Plus – die neue Tarifgeneration

Berufsunfähigkeitsabsicherung über das DUK Versorgungswerk

Die DUK-Pflege-Option

AGENDA

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Berechnungsbeispiel zur Entgeltumwandlung

Steuerklasse I/IV (mit Kirchensteuer, ohne Kind) bisher neu Differenz

Gesamtbrutto 2.500,00 2.400,00 100,00 abzüglich: Lohnsteuer 314,57 290,41 - 24,16 Solidaritätszuschlag 17,30 15,97 - 1,33

Kirchensteuer 28,31 26,13 - 2,18

KV-Beitrag 205,00 196,80 - 8,20

PV-Beitrag 35,63 34,20 - 1,43

RV-Beitrag 233,75 224,40 - 9,35

AV-Beitrag 37,50 36,00 - 1,50

Zwischensumme gesetzliche Abzüge 872,07 823,91 - 48,16

Auszahlungsbetrag (netto) 1.627,93 1.576,09 - 51,84

Monatlich werden ffüürr IIhhrree AAlltteerrssvveerrssoorrgguunngg aannggeessppaarrtt:: 110000,,0000 IIhhrr ttaattssääcchhlliicchheerr NNeettttooaauuffwwaanndd beträgt: 5511,,8844

alle Angaben in Euro

Mitarbeiter mit einem Bruttoverdienst von 2.500 € und einem Umwandlungsbetrag von 100 € im Monat

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Vorteile der Unterstützungskasse

Nettoaufwand liegt bei ca. 50 % 100 % werden für Ihre Altersvorsorge angespart

Beiträge sind für Sie unbegrenzt steuerfrei

für Umwandlungsbeiträge bis 2.976 € jhl. /248 € mtl. sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge

Doppelte Ausschöpfung der gesamten Förderung möglich, wenn bereits DV, PK oder PF genutzt

sicher vor Hartz IV, Pfändung und Insolvenz in der Beitragsphase sowie vollumfänglich geschützt bei Arbeitgeberinsolvenz durch PSVaG

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Die Betriebsrente ist …

- voll steuerpflichtig (wie die Gesetzliche Rentenversicherung ab 2040)

- voll beitragspflichtig (voller KV/PV-Beitrag) wie im Prinzip die GRV-Rente

- mit geringeren Arbeitslosengeld/Krankengeldkürzungen in Sparphase und einer leicht geringeren gesetzlichen Altersrente in der Leistungsphase verbunden

Die Privatrente …

- wird aus versteuertem Einkommen gezahlt und

- unterliegt daher in der Rentenphase einer relativ geringen Steuerbelastung (Ertragsanteilbesteuerung)

Quelle: Sachverständigen Gutachten Kern Mauch & Kollegen - Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung / Dr. Schanz

0

200

400

600

800

1.000

1.200

BAV Priv. RV

Jährlicher Prämienaufwand bis Alter 67 in €

Sozialabgaben

Steuern

Prämie

Finanzierungsaufwand in der Ansparphase Einnahmen in der Rentenphase

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

BAV Priv. RV

Jährliche Renteneinnahmen ab Alter 67 in €

Steuern

KV/PV-Beitrag

Minderung gesAR

Nettorente

Vorteil BAV

Die Entgeltumwandlung –

Es lohnt sich!

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Die DUK - Versorgung bietet außerdem:

Todesfallabsicherung i. H. des garantierten Kapitals ab Beginn der Versorgung

Einschluss von Beitragsbefreiung und / oder Rente bei Berufsunfähigkeit möglich

Grundsätzlich keine Gesundheitsprüfung (lediglich Dienstobliegenheitserklärung) in der Berufsunfähigkeitsabsicherung

Mindestlaufzeit nur 1 Jahr, damit auch für ältere Arbeitnehmer sehr interessant

Günstige Regelung bei Vertragsauflösung: Sofern noch kein beitragsfreier Wert erreicht ist,

sind Beiträge gesichert

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Hinterbliebenenregelung

Hinterbliebene bei der Unterstützungskassenversorgung sind in nachfolgender Reihenfolge: 1. der Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner, mit dem die versicherte Person

zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war

2. die Kinder, für die der versicherten Person oder deren Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes Kindergeld oder ein Freibetrag nach § 32 EStG zustand

3. der überlebende Lebensgefährte, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Todes in einer auf Dauer angelegten häuslichen Gemeinschaft gelebt hat, vorausgesetzt, die versicherte Person hat den Lebenspartner der Unterstützungskasse vor Eintritt des Versicherungsfalles schriftlich benannt

4. Sind die vorgenannten Personen nicht vorhanden wird ein angemessenes Sterbegeld von 7.669 EUR ausgezahlt

5. Sonderregelung im DUK Versorgungswerk e.V. vollständige Auszahlung erfolgt durch Arbeitgeber an Hinterbliebene ohne Rechtsgrund

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Leistungen für 30-jährige(n) Frau/Mann – Sparbetrag 100 € Renteneintritt mit 67 Jahre -Tarif ohne Hinterbliebenenversorgung, ohne BUZ-Beitragsfreiheit

Garantierte Rente

Rente inkl.

Überschüsse zu

Beginn

138,81 € 257,50 €

Garantiertes Kapital Kapital inkl.

Überschuss

44.400 € 81.282,70 €

Tatsächlicher Nettoaufwand bei Stkl. I/IV: 52,43 € (Verdienst 2.500 €, mtl. Beitrag 100 €)

52,43 € x 12 Monate x 37 Jahre = 23.279 €

Was kommt für Sie dabei raus …

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Leistungen für 55-jährige(n) Frau/Mann – Sparbetrag 100 € Renteneintritt mit 67 Jahre -Tarif ohne Hinterbliebenenversorgung, ohne BUZ-Beitragsfreiheit

Garantierte Rente Rente inkl.

Überschuss

50,14 € 53,50 €

Garantiertes Kapital Kapital inkl.

Überschuss

14.400 € 15.157,60 €

Tatsächlicher Nettoaufwand bei Stkl. I/IV: 52,43 € (Verdienst 2.500 €, mtl. Beitrag 100 €)

52,43 € x 12 Monate x 7 Jahre = 4.404,12 €

Was kommt für Sie dabei raus …

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Leistungen für 40 jährige(n) Ärztin/Arzt – Sparbetrag 1.000 € Renteneintritt mit 67 Jahre -Tarif ohne Hinterbliebenenversorgung, ohne BUZ-Beitragsfreiheit

Garantierte Rente Rente inkl.

Überschuss

1.055,08 € 1.566,60 €

Garantiertes Kapital Kapital inkl.

Überschuss

324.000 € 474.850 €

Tatsächlicher Nettoaufwand bei Stkl. I/IV: 519,10 € (Verdienst 7.500 €, mtl. Beitrag 1.000 €)

519,10 € x 12 Monate x 27 Jahre = 168.189 €

Was kommt für Sie dabei raus …

31

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Zinsen Kapitalmarkt

0,0

0,5

1,0

1,5

2,0

2,5

3,0

3,5

4,0

4,5

5,0

5,5

6,0

14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01

Umsatzrendite 10jähriger Bundesanleihen

32

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Rechnungszins = Garantiezins

33

3,50%

4,00%

3,25%

2,75%

2,25%

1,75%

0,0%

0,5%

1,0%

1,5%

2,0%

2,5%

3,0%

3,5%

4,0%

4,5%

Juli 86 - Juni 94 Juli 00 - Dez. 03 Juli 94 - Juni 00 Jan. 04 – Dez. 06

Jan. 07 – Dez. 11

Hinweis: Darstellung ab Mitte 86; Rechnungszins vor Juli 1986 betrug 3,00%

1,25%

Seit Jan. 12 Ab Jan. 15

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Rechnungszins = Garantiezins

34

3,50%

4,00%

3,25%

2,75%

2,25%

1,75%

0,0%

0,5%

1,0%

1,5%

2,0%

2,5%

3,0%

3,5%

4,0%

4,5%

Juli 86 - Juni 94 Juli 00 - Dez. 03 Juli 94 - Juni 00 Jan. 04 – Dez. 06

Jan. 07 – Dez. 11

Hinweis: Darstellung ab Mitte 86; Rechnungszins vor Juli 1986 betrug 3,00%

1,25%

Seit Jan. 12 Ab Jan. 15

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Entwicklung Garantie

35

0,00 €

100,00 €

200,00 €

300,00 €

400,00 €

500,00 €

4% 3,25% 2,75% 2,25% 1,75% 1,25%

Garantierte monatliche Rente

0,00 €

20.000,00 €

40.000,00 €

60.000,00 €

80.000,00 €

100.000,00 €

4% 3,25% 2,75% 2,25% 1,75% 1,25%

Garantierte Ablaufleistung

0,00

20,00

40,00

60,00

80,00

100,00

120,00

140,00

4% 3,25% 2,75% 2,25% 1,75% 1,25%

Garantierte monatliche Rente

0,00

5000,00

10000,00

15000,00

20000,00

25000,00

4% 3,25% 2,75% 2,25% 1,75% 1,25%

Garantierte Ablaufleistung

30jähriger mit Rentenbeginn 65 Jahre

100 Euro Monatsbeitrag

50jähriger mit Rentenbeginn 65 Jahre

100 Euro Monatsbeitrag

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Gesetzliche Rentenversicherung als Ausgangslage

Die betriebliche Altersversorgung

Die Entgeltumwandlung

DUK Garantie Plus – die neue Tarifgeneration

Berufsunfähigkeitsabsicherung über das DUK Versorgungswerk

Die DUK-Pflege-Option

AGENDA

36

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Garantie Plus

Vermögensaufteilung erfolgt nach mathematischem Modell

•Monatsbeitrag des ArbG/ArbN

•Überschüsse aus konventioneller Anlage

•Kosten

•Ggf. Risikoprämie (Bedarfsprämie) für Invalidität

Konventionelle Anlage

Fondsguthaben Konventionelle Anlage

Fondsguthaben

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Garantie Plus

Backtest: Beispielhafter Verlauf des DUK GarantiePlus

• Backtest eines DWS-Garantiefonds [Zeitraum: 1981 – 2011], Annahme Rechnungszins 1,25%, laufende Überschüsse konstant 1,75%

• Vertragslaufzeit 30 Jahre, 100 Euro Monatsbeitrag (ohne Risikokomponente), Garantierte Leistung 36.000 Euro

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Backtest: Funktionsweise des Sicherungsmechanismus (I)

• Detailbetrachtung des Jahres 2005 zur Erläuterung der Funktionsweise in positiven Börsenzeiten

• Garantiertes Guthaben steigt im Zeitraum um fast 10.000 Euro (bei 1.200 Euro Beiträgen)

Datum Garantie Vertrags-

guthaben

Konventionelle

Anlage

Garantiefonds-

guthaben

Fonds-

entwicklung

11/2004 53.512,51 54.765,48 28.257,02 26.508,46

12/2004 55.174,37 55.350,95 33.859,52 21.491,43 1,4%

01/2005 55.174,37 55.834,03 32.191,41 23.642,62 1,4%

02/2005 55.174,37 56.348,61 30.397,98 25.950,63 0,1%

03/2005 55.174,37 56.547,17 29.868,85 26.678,32 -1,9%

04/2005 55.174,37 56.208,73 31.487,50 24.721,23 6,3%

05/2005 55.174,37 57.945,73 24.805,19 33.140,54 2,8%

06/2005 55.174,37 59.025,25 20.752,56 38.272,69 3,1%

07/2005 55.174,37 60.349,37 15.722,23 44.627,14 -1,2%

08/2005 55.174,37 59.983,55 17.451,90 42.531,65 5,0%

09/2005 55.174,37 62.267,35 8.582,81 53.684,54 -2,2%

10/2005 55.174,37 61.240,81 12.956,14 48.284,67 5,0%

11/2005 55.174,37 63.769,08 3.110,45 60.658,63 1,7%

12/2005 64.778,16 64.947,24 43.651,80 21.295,44

Zwei starke Börsenmonate (April und August) führen zu deutlichen Um-schichtungen aus dem konventionel-len Guthaben in die Garantiefonds-anlage

39

Garantie Plus

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Backtest: Funktionsweise des Sicherungsmechanismus (II)

• Detailbetrachtung des Jahres 2001 zur Erläuterung der Funktionsweise in schwachen Börsenzeiten

• Garantiertes Guthaben verändert sich nicht, trotz zwischenzeitlicher Fondsverluste

Phasen von Fondsverlusten führen dazu, dass in das konventionelle Guthaben zur Garantieabsicherung umgeschichtet wird

Datum Garantie Vertrags-

guthaben

Konventionelle

Anlage

Garantiefonds-

guthaben

Fonds-

entwicklung

11/2000 53.512,51 51.905,33 27.708,43 24.196,90

12/2000 53.512,51 50.861,74 32.126,58 18.735,16 2,3%

01/2001 53.512,51 51.464,30 29.960,04 21.504,26 -7,7%

02/2001 53.512,51 49.987,89 36.109,61 13.878,28 -2,9%

03/2001 53.512,51 49.771,41 37.220,11 12.551,30 5,3%

04/2001 53.512,51 50.622,45 34.060,87 16.561,58 3,7%

05/2001 53.512,51 51.411,48 31.150,45 20.261,03 -3,0%

06/2001 53.512,51 50.983,82 33.105,88 17.877,94 -4,5%

07/2001 53.512,51 50.356,24 35.861,90 14.494,34 -8,7%

08/2001 53.512,51 49.281,65 40.405,95 8.875,70 -5,1%

09/2001 53.512,51 49.016,22 41.713,68 7.302,54 2,8%

10/2001 53.512,51 49.412,36 40.375,32 9.037,04 5,7%

11/2001 53.512,51 50.118,43 37.797,73 12.320,70 0,5%

12/2001 53.512,51 50.365,23 37.056,93 13.308,30

40

Garantie Plus

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Simulation:Gothaer Comfort Dynamik Protect 80

Die Bruttowertentwicklung (BVI-Methode) berücksichtigt alle auf Fondsebene anfallenden Kosten, Ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.

Individuelle Kosten wie Gebühren, Provisionen und andere Entgelte sind in der Darstellung nicht berücksichtigt Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind

kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Chart seit Auflegung des Gothaer Comfort Dynamik am 19.05.2008.

41

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Vergleich der Leistung des DUK GarantiePlus zu einer konventionellen DUK-Rentenversicherung (Langläufer)

DUK GarantiePlus

• Garantierte Mindestrente: 117,56 Euro

• Garantierte Rente aus vorhandenem Vertragsguthaben: 232,87 Euro

• Mögliche Rente aus vorhandenem Vertragsguthaben: 268,48 Euro

Konventionelle Rentenversicherung:

• Garantierte Mindestrente: 123,11 Euro

• Mögliche Rente *: 186,06 Euro

*) bei konstanten Überschüssen, inkl. Schlussgewinnanteil

4,7%

20,2% bzw. 30,7%

42

Garantie Plus

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Mögliche Steigerung der garantierten Rente beim DUK GarantiePlus

DUK GarantiePlus

• Garantierte Mindestrente: 117,56 Euro

Konventionelle Rentenversicherung:

• Garantierte Mindestrente: 123,11 Euro

• Mögliche Rente: 186,06 Euro

Steigerung der garantierten Rente beim DUK Garantie Plus:

• Garantierte Rente nach 18 Jahren: 154,39 Euro

• Garantierte Rente nach 24 Jahren: 186,89 Euro

43

Garantie Plus

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Zusammenfassung

• Garantien bei kurzen Laufzeiten liegen über den Werten der klassischen Variante

• Investition erfolgt stark auch in Aktien und andere Werte, die nicht nur zinsabhängig sind

• Somit für mittlere und lange Laufzeiten gute Chancen einer spürbar höheren Gesamtleistung

• Zusätzlich Sicherung von ”Zwischenständen” 1x jährlich

44

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Vorteile in der Leistungsphase

Auszahlung als einmaliges Kapital oder / und lebenslange Rente möglich

Vorteil der nachgelagerten Besteuerung im Rentenalter zu einem in der Regel niedrigeren Steuersatz aufgrund des regelmäßig niedrigeren Bruttoalterseinkommens / Freibeträge

Vorteil der nachgelagerten Verbeitragung keine Arbeitslosen- und Rentenversicherungs-beiträge im Rentenalter / niedrigeres Bruttoeinkommen / Freigrenzen

Anwendung der Fünftelungsregelung (§ 34 EStG) führt zu Vorteilen bei der Kapitalauszahlung

45

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Gesetzliche Rentenversicherung aktuell – Demographie und Altersvorsorge

Die Entgeltumwandlung

DUK Garantie Plus

Berufsunfähigkeitsabsicherung über das DUK Versorgungswerk

Die DUK-Pflege-Option

AGENDA

46

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Ursachen für die Berufsunfähigkeit in Pflegeberufen

Ursachen für Berufsunfähigkeit

Psyche

Skelett, Muskeln

Kreislauf

Neubildungen

Sonstige

Nervensystem

Stoffwechsel,Verdauung

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

(Rentenzugänge 2010)

15 %

32 % 33,4 %

13,7 %

13 %

10,1 %

5,8 %

4,5 %

Ursachen für Berufsunfähigkeit

Psyche

Skelett, Muskeln

Kreislauf

Neubildungen

Sonstige

Nervensystem

Stoffwechsel,Verdauung

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

(Rentenzugänge 2010)

15 %

32 % 33,4 %32 % 33,4 %

13,7 %

13 %

10,1 %

5,8 %

4,5 %

Statistisch gesehen werden 37% vor Renteneintritt

berufsunfähig, 10% sind jünger als 40 Jahre

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Guter Schutz. Gutes Leben!

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Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung

Abstrakte Betrachtungsweise

Teilweise Erwerbsminderung

Volle Erwerbsminderung

Keine Erwerbsminderung

Erwerbstätigkeit zwischen 3 und 6

Stunden täglich

Erwerbstätigkeit 6 Stunden und länger

täglich

Erwerbstätigkeit unter 3 Stunden

täglich

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Kein Berufsschutz

Für die Feststellung der Erwerbsminderung ist allein das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt maßgebend.

Ausnahme:

Arbeitnehmer, die am 01.01.2015 das 54. Lebensjahr vollendet haben, können weiterhin eine gesetzliche Berufsunfähig-keitsrente in Anspruch nehmen in Höhe der halben Erwerbsminderungsrente

Neuregelung seit 2000

Leistungen werden nur noch bei Erwerbsminderung gewährt.

Jahrgänge

vor 1961

Jahrgänge

ab 1961

Brutto-

gehalt

Nettogehalt

ca. 61,4 %

vom Brutto

Teilweise EM-

Rente ca. 25%

vom Netto

Keine Rente

Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit

Vereinfachte Darstellung eines Durchschnittverdieners / Angaben in Euro

Quelle: Angaben der Werte Schallöhr 2010

2.000

1.300 985

315

1.300

Jahrgänge

vor 1961

Jahrgänge

ab 1961

Brutto-

gehalt

Nettogehalt

ca. 61,4 %

vom Brutto

Teilweise EM-

Rente ca. 25%

vom Netto

Keine Rente

Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit

Vereinfachte Darstellung eines Durchschnittverdieners / Angaben in Euro

Quelle: Angaben der Werte Schallöhr 2010

2.000

1.300 985

315

1.300

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Gesetzliche Absicherung nach dem § 43 SGB VI

Maßgebend ist jede nur denkbare berufliche Tätigkeit auf

dem allgemeinen Arbeitsmarkt, unabhängig von der beruflichen

Ausbildung und Qualifikation, dem bisherigen Einkommen, dem

erreichten sozialem Status und der konkreten Arbeitsmarktlage.

Krankenschwester muss als als

Flaschensortiererin arbeiten Krankenpfleger muss als

Nachtportier arbeiten

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Gute Noten für die Berufsunfähigkeits- absicherung über den DUK

100 % Leistung schon bei 50 % Berufsunfähigkeit

Leistung schon bei Langzeiterkrankung von voraussichtlich 6 Monaten

Maßgeblich ist Ihre zum Zeitpunkt der Leistungsprüfung ausgeübte Tätigkeit

Eine Verweisung in eine andere Tätigkeit findet nicht statt (Berufsschutz)

keine Umschulungsverpflichtung

Absicherung in Höhe von 500 €, 750 € und 1.000 € ohne Gesundheitsprüfung / Ärzte/innen bis 1.500 € BU-Rente (lediglich eine Dienstobliegenheitserklärung ist notwendig)

Die Beiträge werden vom Bruttogehalt steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt

Nettoaufwand beträgt nur ca. 50 % der Beiträge sie erhalten 100 % Leistung

51

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Einheitliche Berufsgruppe über eine kollektive Risikogemeinschaft ermöglicht günstige Beiträge

Absicherung und Leistung bis zum Alter 67 möglich

Im Falle der Berufsunfähigkeit müssen keine Beiträge mehr geleistet werden

Wenn Sie bis zum Renteneintritt nicht berufsunfähig werden, erhalten Sie eine garantierte Kapitalleistung in Höhe von mind. 5.000 € zzgl. Überschüssen zurück

Im Falle des vorzeitigen Todes erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Leistung in Höhe von 5.000 €

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Vertrag privat fortgeführt werden

Gute Noten für die Berufsunfähigkeits- absicherung über den DUK

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Dienstobliegenheitserklärung I

Mit dem Abschluss einer Rückdeckungsversicherung auf mein Leben bin ich einverstanden. Gegenüber der Kasse und dem Rückdeckungsversicherer beantworte ich wahrheitsgemäß folgende Fragen:

Bestand in den letzten 12 Monaten ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit von

ununterbrochen mehr als 21 Kalendertagen?

nein ja

Wurden in den letzten 5 Jahren für bei anderen Lebensversicherungsunterneh-men beantragten Lebens-, Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-(Zusatz-)versicherungen Beitragszuschläge oder Leistungseinschränk-ungen verlangt oder wurde ein entsprechender Antrag abgelehnt? nein ja

Mir ist bekannt, dass der Einschluss der Hinterbliebenen- und der Berufsunfähigkeitsversorgung ohne Gesundheitsprüfung nur möglich ist, wenn ich alle Fragen mit „nein“ beantwortet habe.

53

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Mit dem Abschluss einer Direktversicherung auf mein Leben bin ich einverstanden. Gegenüber dem Versicherer beantworte ich wahrheitsgemäß folgende Fragen:

Bestand eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Kalendertagen in den letzten 36 Monaten?

Wurden in den letzten 5 Jahren für bei anderen Lebensversicherungs-unternehmen beantragten Lebens-, Berufs- und / oder Erwerbsunfähigkeits-(Zusatz-)versicherungen Beitragszuschläge oder Leistungseinschränkungen verlangt oder wurde ein entsprechender Antrag abgelehnt?

Waren Sie wegen Beschwerden oder Krankheiten des Rückens, des Bewegungsapparates, der Psyche,

des Herzens oder des Kreislaufs, Zuckerkrankheit, Schlaganfall, Multiple Sklerose (MS) oder Krebserkrankungen in den letzten 3 Jahren in ärztlicher, physiotherapeutischer oder psychotherapeutischer Behandlung?

Nehmen Sie Medikamente ein?

Größe in cm: Gewicht in kg: Mir ist bekannt, dass der Abschluss dieser Direktversicherung als Berufsunfähigkeitsversorgung ohne Gesundheitsprüfung nur möglich ist, wenn ich alle Fragen mit „nein“ beantwortet habe.

Die Dienstobliegenheitserklärung

bis 1.500 EUR für Ärzte/Ärztinnen

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Mitarbeiter/in wählt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 500 € Bruttogehalt 2.000 €, Stkl. I/IV

Eintrittsalter 30 Jahre 35 Jahre 40 Jahre

Monatliche Berufsunfähigkeitsrente 500 € 500 € 500 €

voraussichtliche Kapitalauszahlung im

Alter von 67 Jahren 7.729 € 7.417 € 7.070 €

Hinterbliebenenabsicherung 5.000 € 5.000 € 5.000 €

monatlicher Bruttobetrag 61,40 € 70,80 € 82,50 €

durch Ersparnis an Lohnsteuer und

Sozialversicherungsbeiträgen beträgt

Ihr Nettobeitrag nur: 32,84 € 37,84 € 44,09 €

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Berechnungsbeispiel

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Erwerbsminderungsrente Berufsunfähigkeitsrente

Kein Schutz des Berufs - Verweisbarkeit

Zuletzt ausgeübter Beruf ist geschützt

Lange Prüfungszeiten der Berufsunfähigkeit

½ Jahr Prüfung aber schon Beitragsfrei + Nachzahlung

Arztanordnungsklauseln Keine Arztanordnungsklausel

Unterscheidung zwischen voller oder teilweiser Erwerbsminderungsrente

Ab einer um 50% verminderten Arbeitsleistung wird der voll Betrag ausgezahlt

Wartezeit 5 Jahre (Pflichtbeitragszeiten)

Sofortige Leistung ohne Wartezeit

Erwerbsminderungsrente vs. Berufsunfähigkeitsrente

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Leistungen der Selbständigen BU-Versorgung

• sofortige Leistung ohne Wartezeit bei voraussichtlich 6 Monaten Berufsunfähigkeit

• ausschlussfreie Leistungen: keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge

• keine Gesundheitsprüfung: Vorerkrankungen sind mitversichert

• keine Verpflichtung auf Umschulung

• keine Arztanordnungsklausel

• Stundung der Beiträge während der Prüfung des Anspruchs

• Keine Verweisung auf andere Tätigkeiten im Fall der Berufsunfähigkeit

• Versicherungs- und Leistungsdauer bis 67 Jahre

• Einstufung aller Berufe in eine einheitliche Risikogruppe: besonders gut für Pflegekräfte

• Reine Risikoabsicherung: ohne Alterskapital und Hinterbliebenenschutz

• Familienbonus: 10 % Nachlass für Familien

• Starteroption: Günstige Einstiegspreise bis Alter 35

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Altersabhängigkeit der BU-Fälle

bis 39 40-49 50-54 55-59 60-64 20-35 Jahre

36-45 Jahre

46-50 Jahre

51-55 Jahre

56-60 Jahre

über 60 Jahre

Quelle: Statita 2013 Quelle: acecura 2012

6%

20%

16%

26% 27%

5% 9,8%

17,1%

20,3%

43,1%

9,5%

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Leistungsanträge bei Berufsunfähigkeit 316 Fälle

Ablehnung wegen falscher Angaben in der Dienstobliegenheitserklärung (durch den Sprecherrat wurde jede Ablehnung einzeln auf Richtigkeit überprüft) 15 Fälle

keine Leistung, da vor Ablauf von 6 Monaten eine Wiederaufnahme der Berufstätigkeit erfolgte 23 Fälle

das entspricht einer Ablehnungsquote von 4,74 %

Status Quo im Versorgungswerk

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Gesetzliche Rentenversicherung aktuell – Demographie und Altersvorsorge

Die Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung über die Unterstützungskasse

Berufsunfähigkeitsabsicherung über das DUK Versorgungswerk

Die DUK-Pflege-Option

AGENDA

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt zukünftig weiter

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Ines Michael

DUK-Pflegeoption - Vorteile im Überblick

Ab sofort ist die DUK Pflege-Option für alle neu abgeschlossenen Versorgungen

einschließbar. Für bereits bestehende Verträge besteht die Möglichkeit, bei Ablauf die DUK Pflege-Option zu integrieren.

Ihr Vorteil, mit unserer neuen Pflege-Option ist der Risikoschutz bereits in der Ansparphase inklusive – ohne Mehrkosten. Ob Sie die Pflege-Option wirklich nutzen wollen, entscheiden Sie aber erst zu Rentenbeginn.

Einschluss der DUK Pflege-Option

ohne Mehrkosten

ohne Gesundheitsprüfung

ohne Altersbeschränkung

Die DUK Pflege-Option garantiert die doppelte DUK-Rente

bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit im Rentenalter

bei vorliegender Pflegebedürftigkeit bei Renteneintritt

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Betriebliche Altersvorsorge über den DUK Ines Michael

Abkopplung von den gesetzlichen Pflegestufen

DUK Pflege-Option greift, wenn Sie infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls für voraussichtlich mindestens sechs Monate 3 von 6 Aktivitäten des täglichen Lebens nicht ausüben können.

Definition ADL (Aktivitäten des täglichen Lebens):

Fortbewegung im Zimmer, Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren, Verrichten der Notdurft

Entscheidung zur Ausübung der DUK Pflege-Option erst bei Renteneintritt

Keine spätere Nachprüfung der Pflegebedürftigkeit – Ihre doppelte DUK-Rente erhalten Sie ein Leben lang

DUK-Pflegeoption - Vorteile im Überblick

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Entscheidung über Pflege - Option erst, wenn das Risiko bewusst ist

Vertragsschluss

Beitragsfreie Pflegeoption

Rentenbeginn

Entscheidung über

Pflege-Option

Pflege-Option - ohne Mehrkosten - ohne Gesundheitsprüfung - ohne Altersbeschränkung

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Einfache Gesundheitsfragen

• vier kurze Gesundheitsfragen

• Ein „Ja“ schließt nur die Pflege-Option aus.

1. Haben Sie bei einem gesetzlichen oder privaten Versicherungsträger Leistungen wegen Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit beantragt? 2. Bestehen bei Ihnen Gesundheitsstörungen, die Anlass waren zur Beantragung einer Behinderteneigenschaft (MdE, GdB, GdS) oder Pflegestufe? 3. Benötigen Sie Hilfe oder Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens (Nahrungsaufnahme, Aufstehen und Zubettgehen, Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettengang, Fortbewegung im häuslichen Bereich)? 4. Wurde bei Ihnen eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert: Multiple Sklerose, HIV-Infektion, Morbus Parkinson, Morbus Alzheimer, Demenz oder Schlaganfall?

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Zusammenfassung – „einfach erklärt“

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Guter Schutz. Gutes Leben!

Ihre Ansprechpartner beim Versorgungswerk:

Nutzen auch Sie wie Ihre Kollegen eine individuelle Beratung innerhalb

der Sprechstunden im Haus!

Herr

Ronald Grobys

Mobil: 0151 / 52 63 96 29

E-Mail:

[email protected]

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

DUK Versorgungswerk e.V.

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