Betriebsgruender-Publikation

30
1 ABGABEN UND STEUERN Steuerinformation für Betriebsgründer Jänner 2011

Transcript of Betriebsgruender-Publikation

  • 1

    ABGABEN UND STEUERN

    Steuerinformation fr Betriebsgrnder

    Jnner 2011

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 2 von 30

    Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes: Wien, Tel. Nr.: (01) 514 50-0, Niedersterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0, Obersterreich, Tel. Nr.: 0590 909-0, Burgenland, Tel. Nr.: 0590 907-0,

    Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-0, Krnten, Tel. Nr.: 0590 904-0, Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0, Tirol, Tel. Nr.: 0590 905-0, Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0

    Hinweis! Diese Information finden Sie auch im Internet unter http://www.wko.at/steuern (Neugrndung) Auch wenn aus Grnden der Textautonomie zum Teil auf weibliche Formen verzichtet wurde, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und mnnliche Personen.

    Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgfltigster Bearbeitung ohne Gewhr erfolgen und eine Haftung des Autors oder der Wirtschaftskammern sterreichs ausgeschlossen ist.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 3 von 30

    Inhalt

    1. Allgemeines 4 1.1. Anmeldung beim Finanzamt 4 1.2. Ab wann ist man fr das Finanzamt unternehmerisch ttig? 4 1.3. Wie behandelt man Einlagen aus dem Privatvermgen? 5 2. Welche Einkunftsarten gibt es im Steuerrecht? 5 3. Arten der Gewinnermittlung 6 4. Betriebsvermgensvergleich 6 4.1. Grundstzliches und Aufzeichnungen 6 4.2. Wann besteht Buchfhrungspflicht? 7 4.3. Verlustvortrag 7 5. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (siehe Anlage 1) 8 5.1. Grundstzliches und Aufzeichnungen 8 5.2. Verlustvortrag bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 9 5.3. Wareneingangsbuch 9 5.4. Anlagenverzeichnis 10 5.5. Aufbewahrungspflicht 10 6. Die Einkommensteuer 10 6.1. Wie ermittelt man das steuerpflichtige Einkommen? 11 6.2. Jahreserklrung und Entrichtung der Einkommensteuer 11 7. Der Einkommensteuertarif 13 7.1. Normaltarif und Absetzbetrge 13 8. Basispauschalierung 14 9. Was sind Betriebseinnahmen? 15 10. Was sind Betriebsausgaben? 15 11. Besondere Begnstigungen 20 11.1. Freibetrag fr investierte Gewinne / Gewinnfreibetrag NEU 20 11.2. Lehrlingsausbildungsprmie, Lehrlingsfreibetrag 21 11.3. Bildungsprmie, Bildungsfreibetrag 21 11.4. Forschungsprmie, Forschungsfreibetrag 21 12. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) 22 12.1. Das System der Mehrwertsteuer 22 12.2. Steuerstze 22 12.3. Steuerbefreiungen 22 12.4. Was sind Vorsteuern? 23 12.5. Vorsteuerabzug bei Kfz 23 12.6. Wie muss eine Rechnung beschaffen sein? 23 12.7. Kleinbetragsrechnungen 24 12.8. Ist- oder Soll-System 24 12.9. Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (UID-Nr.) 25 12.10. Die Umsatzsteuervoranmeldung 25 12.11. Vierteljhrliche Voranmeldung 26 12.12. Bagatellgrenze fr Kleinunternehmer 26 12.13. Jahressteuererklrung 27 12.14. Zusammenfassende Meldung 28 13. Lohnabgaben 28 14. Neugrndungs-Frderungsgesetz 29 Anlage 1 30

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 4 von 30

    1. Allgemeines Der Fortbestand unserer sozialen Marktwirtschaft und die Sicherung des sozialen Standards in unserem Land hngen auch von der Bereitschaft von Menschen ab, den Schritt in die berufli-che Selbstndigkeit zu wagen. Die vorliegende Broschre soll Ihnen speziell am Anfang Ihrer betrieblichen Ttigkeit helfen, die steuerlichen Hrden auf fr Sie vorteilhafte Weise zu meistern. 1.1. Anmeldung beim Finanzamt Innerhalb eines Monates ab Betriebserffnung muss der Unternehmer dem zustndigen Fi-nanzamt das ist beim Einzelunternehmer grundstzlich das Wohnsitzfinanzamt des Grnders - die Erffnung seines Gewerbebetriebes mitteilen. Empfehlenswert ist, dafr die vorgesehenen Formulare Verf 24 fr Einzelunternehmer, Verf 16 fr Personengesellschaften und Verf 15 fr Kapitalgesellschaften zu verwenden. Diese Formulare knnen auf der Homepage des Bundesministeriums fr Finanzen abgerufen werden. Ansonsten kann die Mitteilung der Betriebserffnung schriftlich oder mndlich (tele-fonisch) gegenber dem zustndigen Finanzamt erfolgen. Das Finanzamt schickt daraufhin das jeweilige Formular (Fragebogen), welches ausgefllt retourniert werden muss. Eine Kopie des Meldezettels und eines Ausweisdokumentes sollte dem Fragebogen beigeschlossen werden (Reisepass, Fhrerschein, etc.). Achtung: Im Fragebogen ist u. a. der voraussichtliche Gewinn des Erffnungsjahres und des Folgejahres anzugeben. Danach werden die vorlufigen Einkommensteuer- und Krperschaftsteuer-vorauszahlungen festgesetzt (vgl. dazu Punkt 6.2.). Hat man keine serisen Anhaltspunkte fr diese Gren, kann man in diese Spalten ungewiss einsetzen. Eine Hilfe zum Ausfllen des Fragebogens fr Einzelunternehmer (Verf 24) finden Sie in unserem Infoblatt Fragebogen des Finanzamtes zur Betriebserffnung. 1.2. Ab wann ist man fr das Finanzamt unternehmerisch ttig? Gegenber der Finanzbehrde ist man schon ab dem Zeitpunkt Unternehmer, ab dem die ers-ten Vorbereitungshandlungen fr die Grndung eines Unternehmens durchgefhrt werden (z.B. Adaptierung eines Geschftslokales, Kauf einer Einrichtung, etc). Ausgaben im Rahmen einer vorbereitenden Ttigkeit (Investitionen, Erffnungswerbung, etc.) sind bereits Betriebsausgaben, auch wenn sie im Jahr gettigt werden, das der Betriebserff-nung vorangeht. Eine zielstrebige Vorbereitung der Betriebserffnung muss jedoch erkennbar sein.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 5 von 30

    Solche Ausgaben knnen nur in der Einkommensteuererklrung des Jahres der Entstehung bzw. Zahlung geltend gemacht werden. Hinweis: Hatte ein Steuerpflichtiger z.B. im Jahr 2010 nichtselbstndige Einknfte und sind daneben Vorbereitungsausgaben fr die Erffnung eines Gewerbebetriebes angefallen, bekommt er im Zuge der Einkommensteuerveranlagung 2010 Lohnsteuer zurck. Ebenso kann er die fr die Vorbereitungsausgaben an ihn verrechneten Umsatzsteuern als Vorsteuer beanspruchen. Dazu muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben und die Rckzahlung eines Vorsteuerguthabens beantragt werden. Einzelheiten dazu knnen dem Ka-pitel 12 entnommen werden. 1.3. Wie behandelt man Einlagen aus dem Privatvermgen? Werden Anlagegter, die noch in der Privatsphre angeschafft wurden, dauernd und ber-wiegend (zu mehr als 50%) fr Betriebszwecke verwendet, liegt eine Einlage ins Betriebsver-mgen vor. Hinsichtlich (gemischt genutzter) Liegenschaften gilt dieser berwiegensgrundsatz nicht; es sind diesbezglich Sondervorschriften zu beachten (insbesondere spielt es dabei eine Rolle, ob die betriebliche Nutzung des Gebudes mehr als 20% betrgt). Einlagen sind mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zufhrung anzusetzen. Der Teilwert ist vom Gesetzgeber theoretisch formuliert. Demnach ist der Teilwert der Betrag, den der Erwerber des gesamten Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises fr das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen wrde; dabei ist davon aus-zugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortfhrt. Fr die Betriebserffnung ist meist eine Orientierung am Verkehrswert zweckmig. Die in das Betriebsvermgen eingelegten Anlagegter sind in das Anlageverzeichnis aufzu-nehmen. Einzelheiten dazu gibt es im Kapitel 5. Die Anlagegter sind auf die (vom Unterneh-mer zu schtzende) betriebsgewhnliche Restnutzungsdauer verteilt abzuschreiben. Ein dauernd fr betriebliche Zwecke genutztes Gebude wird nur insoweit zum (steuerlich) notwendigen Betriebsvermgen, als die betriebliche Nutzung 20% der Gesamtnutzflche ber-steigt.

    2. Welche Einkunftsarten gibt es im Steuerrecht? Einknfte aus Land- und Forstwirtschaft Einknfte aus selbstndiger Arbeit (z.B. Rechtsanwalt, Arzt, Notar,...) Einknfte aus Gewerbebetrieb (z.B. Tischler, Hndler, Gasthaus, Verkehrsbetrieb,...) Einknfte aus nichtselbstndiger Ttigkeit (Dienstverhltnis) Einknfte aus Kapitalvermgen (z.B. Wert-papier- und Spareinlagenzinsen,...) Einknfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einknfte (z.B. Funktionsgebhren) Einknfte eines Gewerbetreibenden, die er aus seinem Betrieb erzielt, fallen in der Regel un-ter die Einknfte aus Gewerbebetrieb.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 6 von 30

    3. Arten der Gewinnermittlung Fr die so genannten betrieblichen Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft selbstndige Arbeit Gewerbebetrieb ist der Gewinn fr ein Wirtschaftsjahr (in der Regel Kalenderjahr) zu ermitteln. Dies kann grundstzlich auf zwei Arten geschehen: Durch Betriebsvermgensvergleich Betriebsvermgen heuer - Betriebsvermgen Vorjahr + (Privat)Entnahmen - (Privat)Einlagen = Gewinn Durch Einnahmen-Ausgabenrechnung Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn

    4. Betriebsvermgensvergleich 4.1. Grundstzliches und Aufzeichnungen Der Betriebsvermgensvergleich ist mit der doppelten Buchhaltung gleichzusetzen. Smtliche Geschftsflle werden auf Konten verbucht, wobei nicht nur Ertrge und Aufwendungen er-fasst werden, sondern auch die Vernderungen im Vermgen. Erlse erhhen den Gewinn, sobald die Lieferung oder Leistung ausgefhrt wurde. Aufwen-dungen mindern den Gewinn in dem Wirtschaftsjahr, in dem die Leistung an den Unternehmer erbracht wurde. Eine Ausnahme stellen die Investitionen dar, die nicht mit Leistungserbringung wirksam, son-dern auf die Nutzungsdauer verteilt abgesetzt werden. Hinweis: Auf die Zahlung kommt es nicht an! Auerdem besteht die Verpflichtung, ein Kassabuch zu fhren, in dem smtliche Barbewe-gungen, wie Barerlse, Barausgaben, Bareinlagen, Barentnahmen tglich erfasst werden. Wei-ters ist jhrlich zum Bilanzstichtag eine Inventur zu machen, sowie eine Jahresbilanz zu erstellen.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 7 von 30

    4.2. Wann besteht Buchfhrungspflicht? Durch das Strukturanpassungsgesetz 2006 wurden die Gewinnermittlungsvorschriften des Ein-kommensteuergesetzes und der Bundesabgabenordnung an das Unternehmensgesetzbuch, welches mit Wirksamkeit ab 01.01.2007 an die Stelle des Handelsgesetzbuches trat, ange-passt. Rechtslage bis. 31.12.2009: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und unternehmerisch ttige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschrnkt haftender Gesellschafter eine natrliche Person ist (somit insbe-sondere GmbH & Co. KG) sind immer buchfhrungspflichtig. Alle anderen gewerblichen Unternehmer, also vor allem Einzelunternehmer und Perso-nengesellschaften, sind dann buchfhrungspflichtig, wenn ein Schwellenwert von 400.000,-- Umsatz p.a. in zwei aufeinander folgenden Jahren berschritten wird. Die Buch-fhrungspflicht tritt dann ab dem bernchsten Jahr ein. Ist der Jahresumsatz hher als 600.000,-- beginnt die Buchfhrungspflicht bereits ab dem folgenden Jahr. Fr nicht protokollierte Gewerbebetriebe, die vor 2007 ber den Schwellenwerten lagen, gibt es bergangsregelungen, wonach ber Antrag ein zeitlich befristeter Aufschub zur Weitergel-tung der bisherigen Gewinnermittlung ermglicht wird. Rechtslage ab 01.01.2010: Nach dem Rechnungslegungslegungsrechtsnderungsgesetz 2010 gelten ab dem Jahr 2010 neue Umsatzgrenzen fr die Beurteilung einer etwaigen Verpflichtung zur Gewinnermittlung durch doppelte Buchfhrung. Die neuen Schwellenwerte liegen nunmehr bei 700.000,-- in zwei aufeinanderfolgenden Geschftsjahren bzw. einmalig bei 1 Mio. Umsatz. Hinsichtlich weiterfhrender Informationen zu den Neuerungen bei der Gewinnermittlung darf auf unsere diesbezgliche Broschre Die Gewinnermittlungsarten unter Bercksichti-gung der Neuerungen durch das Unternehmensgesetzbuch verwiesen werden. 4.3. Verlustvortrag Verluste eines Jahres, insoweit sie nicht mit positiven Einknften ausgeglichen werden kn-nen, sind in den Folgejahren als Sonderausgaben abzuziehen, wenn sie durch eine ordnungs-geme Buchhaltung ermittelt worden sind. Ab 2001 erfolgt grundstzlich (abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen) eine Begrenzung der zu verrechnenden Verlustvortrge der Vorjahre mit max. 75% der positiven Einknfte. Voraussetzung fr den Verlustvortrag ist, dass es sich um eine steuerlich beachtliche Ein-kunftsquelle und keinen Liebhabereibetrieb handelt. Fr die ersten drei Jahre wird dies vom Finanzamt, von einigen wenigen Ausnahmefllen abgesehen, angenommen. Hinsichtlich Verlustvortrags bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern siehe nher unter Punkt 5.2.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 8 von 30

    5. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (siehe Anlage 1) 5.1. Grundstzliches und Aufzeichnungen Sind die Voraussetzungen die zur Buchfhrungspflicht fhren nicht erfllt, gengt es, den Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. Sowohl Einnahmen als auch Ausgaben wirken sich erst dann auf den Gewinn aus, wenn sie be-zahlt werden. Eine Ausnahme sind die Investitionen, die ebenso wie bei der doppelten Buch-fhrung auf die Nutzungsdauer verteilt abgesetzt werden. Smtliche Geschftsvorgnge sind fortlaufend aufzuzeichnen. Die Bareinnahmen und Baraus-gaben werden gesondert, und zwar chronologisch nach Zahlungseingang bzw. Zahlungsaus-gang, aufgeschrieben. Die Bareinnahmen und Barausgaben sind tglich einzeln festzuhalten. Ausnahmen von dieser Einzelaufzeichnungspflicht sind in der Barbewegungsverordnung (BGBl. II Nr. 441/ 2006) gere-gelt. Siehe dazu auch nher in unserem Infoblatt Die Barbewegungsverordnung Ein Kassabuch muss nicht gefhrt werden, eine jhrliche Inventur muss nicht gemacht wer-den. In der Praxis stellt sich das Problem, dass die betragsmige Richtigkeit der Eintragungen im Gegensatz zur doppelten Buchhaltung schwer berprft werden kann. Dies kann durch folgendes System leicht behoben werden: Es wird ein betriebliches Bankkonto eingerichtet, ber das mglichst viele Betriebseinnah-men und -ausgaben abgewickelt werden. Die Bankauszge werden nach Auszugsnummern gesammelt, die bezahlten Rechnungen bei jenem Auszug abgelegt, auf dem die Verbuchung der Zahlungen erfolgte. Mit einem einfachen Computerprogramm fr Einnahmen-Ausgaben-Rechner, das in vielfl-tiger Form im Handel erhltlich ist, werden smtliche Bewegungen auf den Bankauszgen, sowie die aufgezeichneten Bareinnahmen und Barausgaben aufgebucht. Der Bankstand wird laufend gebucht. Der Barsaldo laut Buchhaltung wird am Monatsende mit den Baraufzeichnungen verglichen. Hinweis: Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass Einnahmen und Ausgaben, die ber die Bank bezahlt werden, nicht extra aufgezeichnet werden mssen. Eine betragsmig unrichtige Erfassung der Bankbewegungen fllt sofort auf, weil der Bankstand laufend mitgefhrt wird und der Bankstand laut Buchhaltung bei Fehleingaben nicht mit jenem auf dem Bankauszug berein-stimmt. Weiters muss die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben auf einzelne Kategorien nicht hn-disch durchgefhrt werden, was oft sehr mhsam ist. Eine solche Aufteilung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird in der Praxis aber aus ber-sichtlichkeitsgrnden meist durchgefhrt.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 9 von 30

    Hinweis: Einzelunternehmer mssen zustzlich zu ihrer blichen Einkommensteuererklrung das Formu-lar E1a abgeben. In diesem Formular ist eine bestimmte Gliederung der Einnahmen und Aus-gaben vorgegeben. Um unntigen Mehraufwand zu vermeiden, sollten die laufenden Aufzeich-nungen entsprechend diesem Gliederungsschema gefhrt werden. In der Anlage 1 sind die vorgeschriebenen Einnahmen- und Ausgabenkategorien angefhrt. Weiters darf auf die ausfhrliche Broschre Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verwiesen werden. 5.2. Verlustvortrag bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Einnahmen-Ausgaben-Rechner konnten in der Vergangenheit Verluste nur beschrnkt steuer-lich verwerten. Lediglich die so genannten Anlaufverluste, damit sind die Verluste der ersten 3 Kalenderjahre ab Erffnung des Betriebes gemeint, waren mit Gewinnen spterer Veranla-gungszeitrume verrechenbar. Ab dem Veranlagungsjahr 2007 knnen nun auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner Verluste ber die Anfangsphase hinaus geltend machen. Eine Einschrnkung gibt es jedoch: Es knnen lediglich die Verluste der vorangegangenen 3 Jahre steuerlich verwertet werden. Hinweis: Vor 2007 entstandene und noch nicht verwertete Anlaufverluste von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern bleiben aber zeitlich unbegrenzt vortragsfhig. Die Verlustvortragsgrenze, nach der Verluste, die in vorangegangenen Jahren entstanden sind, nur im Ausma von 75% des Gesamtbetrages der Einknfte abgezogen werden knnen, gilt natrlich auch fr Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt Verlustvortrag fr Einnahmen-Ausgaben-Rechner. 5.3. Wareneingangsbuch Gewerbetreibende, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, ms-sen zustzlich ein Wareneingangsbuch fhren. Dort sind alle Waren einzutragen, die zur Weiterveruerung bestimmt sind. Dazu gehren auch Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten, die in den Produktionsprozess ein-gehen. Die Rechnungen werden, im Gegensatz zu den brigen Aufzeichnungen fr Einnahmen-Ausgaben-Rechner, nicht nach Zahlungsdatum, sondern blicherweise nach Rechnungsdatum chronologisch eingetragen. Da die Belege in der Praxis nach Bezahlung abgelegt sind, ist ein Hinweis auf die Nummer des Beleges bzw. des Bankauszuges im Wareneingangsbuch sehr wichtig, um die bersichtlichkeit der Aufzeichnungen zu bewahren.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 10 von 30

    Weitere Informationen zum Wareneingangsbuch finden Sie in unserem Infoblatt Warenein-gangsbuch. 5.4. Anlagenverzeichnis Einnahmen-Ausgaben-Rechner drfen Abschreibungen nur vornehmen, wenn sie ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Wirtschaftsgter des Anlagevermgens fhren. Dieses Verzeichnis hat folgende Angaben zu enthalten: genaue Bezeichnung jedes einzelnen Anlagegutes Name und Anschrift des Lieferanten Tag der Anschaffung Anschaffungs- oder Herstellungskosten voraussichtliche Nutzungsdauer Betrag der jhrlichen AfA Ausweisung einer vorzeitigen AfA Restbuchwert

    Vordrucke sind im Handel erhltlich. Ein Muster fr ein Anlagenverzeichnis finden Sie auch in unserer Broschre Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. 5.5. Aufbewahrungspflicht Alle Bcher und Aufzeichnungen, sowie die dazugehrigen Belege (auch Kassastreifen oder Schmierzettel) mssen mindestens 7 Jahre aufbewahrt werden. Belege im Zusammenhang mit Umstzen und Groreparaturen von Grundstcken und Gebu-den mssen 12 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem in den Bchern die letzte Eintragung erfolgte. Weitere Informationen zu Aufbewahrungspflichten finden Sie in unserem Infoblatt Aufbewah-rungspflichten.

    6. Die Einkommensteuer Der Einkommensteuer unterliegen natrliche Personen. Die Einkommensteuer fr Kapitalge-sellschaften (GmbH, AG) ist die Krperschaftsteuer. Die Krperschaftsteuer betrgt ab 2005 25 % (fixer Steuersatz). Die Einkommensteuer wird fr jeden Steuerpflichtigen, der eigene Einknfte erzielt, geson-dert ermittelt (keine Zusammenveranlagung von Ehegatten). Bei der Berechnung werden die

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 11 von 30

    persnlichen Verhltnisse des Steuerpflichtigen (z.B. Familienstand, Alleinverdiener) berck-sichtigt. 6.1. Wie ermittelt man das steuerpflichtige Einkommen? Bemessungsgrundlage fr die Einkommensteuer ist das Einkommen. Darunter versteht man den Gesamtbetrag der Einknfte aus den sieben Einkunftsarten (Punkt 2), nach Aus-gleich mit Verlusten und Abzug von Sonderausgaben sowie auergewhnlichen Belastungen. Das Einkommen eines Gewerbetreibenden, der keine anderen Einknfte hat, entspricht dem Gewinn aus Gewerbebetrieb abzglich eventueller Sonderausgaben und auergewhnlicher Belastungen. Erleidet ein Gewerbetreibender einen Verlust aus seinem Betrieb und hat er daneben noch Einknfte aus einer nichtselbstndigen Beschftigung, wird dieser Verlust von den positiven Einknften aus nichtselbstndiger Arbeit in Abzug gebracht. Daraus ist erklrbar, dass er in einem solchen Fall Lohnsteuer zurckbekommt. 6.2. Jahreserklrung und Entrichtung der Einkommensteuer Fr die Einkommensteuer sind vierteljhrlich Vorauszahlungen zu leisten, welche am 15.02., 15.05., 15.08. und am 15.11. fllig sind. Zu Beginn der gewerblichen Ttigkeit werden die Vorauszahlungen aufgrund der Angaben im Fragebogen festgesetzt (siehe Punkt 1). Danach werden sie gleichzeitig mit der Einkommensteuerveranlagung wie folgt festgesetzt: Einkommensteuerschuld des letztveranlagten Jahres plus 4%, wenn die Vorauszahlung fr das folgende Jahr wirkt; Erhhung um 5% fr jedes weitere Jahr. Hinweis: Liegt der voraussichtliche Gewinn des laufenden Jahres unter dem ursprnglich den Voraus-zahlungen zugrunde gelegten Gewinn, kann bis zum 30.9. eines jeden Jahres ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen beim Finanzamt gestellt werden. Die Jahressteuererklrung besteht, wie schon im Punkt 5.1. erwhnt, blicherweise aus den zwei Formularen E1 und E1a. Das Formular E1a, welches eine vorgegebene Gliederung der Ertrge und Aufwendungen sowie bestimmte Kennzahlen enthlt, ist sowohl vom Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch vom Bilanzierenden auszufllen. Hinweis: Eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist nicht mehr beizulegen. Bei Gewinnermittlung durch doppelte Buchfhrung ist neben der Steuererklrung auch der Jahresabschluss beim Finanzamt einzureichen. Ab der Veranlagung 2006 ist auf freiwilliger Basis neben der Steuererklrung auch die elekt-ronische bermittlung der Bilanz an das Finanzamt mglich. Die Jahressteuererklrung ist grundstzlich bis zum 30.04. des Folgejahres einzureichen.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 12 von 30

    Verfgt der Unternehmer ber einen Internetanschluss und bersteigt sein Vorjahresumsatz 100.000,-- (ab der Veranlagung fr das Jahr 2011 reduziert sich diese Grenze auf einen Vor-jahresumsatz von nur mehr 30.000,--), besteht die Pflicht zur elektronischen bermittlung. Fr den Fall der elektronischen bermittlung verlngert sich die Frist auf den 30.06. des Folgejahres. Die Frist kann auf Antrag erstreckt werden. Wird die Einkommensteuererklrung von einem Steuerberater abgegeben, hat dies grundstz-lich elektronisch zu erfolgen. Personen, die von Steuerberatern vertreten werden, haben ln-gere Abgabefristen. Die Differenz zwischen Jahressteuerschuld und Vorauszahlungen bzw. einbehaltener Lohnsteuer ist binnen Monatsfrist nach Bescheidzustellung nachzuzahlen oder wird gutge-schrieben. Fr Nachzahlungen, die nach dem 1.10. des Folgejahres geleistet werden, verrechnet das Fi-nanzamt Anspruchszinsen. Fr Gutschriften gibt es ab diesem Zeitpunkt Guthabenszinsen. Die Anspruchszinsen betragen derzeit 2,38 %. Achtung: Werden anlsslich der Erffnung des Gewerbebetriebes keine Vorauszahlungen festgesetzt, kann eine Steuerlawine die Folge sein: In einem Jahr kann es zu einer Einkommensteuer-nachzahlung fr ein vergangenes Jahr, in dem keine Vorauszahlungen geleistet wurden, kom-men. Gleichzeitig werden aufgrund dieser Nachzahlung noch Vorauszahlungen fr das laufen-de Jahr vorgeschrieben. Daher ist es ratsam, zu Beginn des Gewerbebetriebes ein Steuersparbuch anzulegen, auf das Betrge in Hhe der voraussichtlichen Einkommensteuer einbezahlt werden.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 13 von 30

    7. Der Einkommensteuertarif 7.1. Normaltarif und Absetzbetrge Mit dem Steuerreformgesetz 2009 kam es ab der Veranlagung 2009 zu einer steuerlichen Ent-lastung durch Senkung des Einkommensteuertarifes. Ab dem 01.01.2009 erfolgt die Berech-nung der Einkommensteuer nach folgenden Berechnungsformeln:

    Einkommen in Einkommensteuer in

    ber 11.000,-- bis 25.000,--

    (Einkommen-11.000,--) x 5.110,--

    ________________________________________________ 14.000,--

    ber 25.000,-- bis 60.000,--

    (Einkommen-25.000,--) x 15.125,-- ________________________________________________ + 5.110,-- 35.000,--

    ber 60.000,-- (Einkommen-60.000,--) x 0,5 + 20.235,--

    Fr Selbstndige, die daneben keine Einknfte aus nichtselbstndiger Arbeit beziehen, ist so-mit ein Jahreseinkommen bis zu 11.000,-- steuerfrei. Insgesamt bringt der neue Einkommensteuertarif geringfgige Entlastungen fr alle Steuer-pflichtige. Auf der Homepage des Bundesministeriums fr Finanzen kann mittels Berechnungsprogram-men eine Berechnung der Einkommensteuer sehr einfach durchgefhrt werden.

    Steuerabsetzbetrge Werte ab 1.1.2002 in

    Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag (AVAB) Erhhung ab 2004: fr das erste Kind fr das zweite Kind (zustzlich) fr jedes weitere Kind (zustzlich pro Kind)

    364,--

    130,-- 175,-- 220,--

    Verkehrsabsetzbetrag: fr alle aktiven Dienstnehmer

    291,--

    Arbeitnehmerabsetzbetrag 54,-- Pensionistenabsetzbetrag bis zu 400,--

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 14 von 30

    Hinweis: Ab dem Jahr 2011 entfllt der Alleinverdienerabsetzbetrag bei Steuerpflichtigen ohne Kind. Um zu vermeiden, dass Pensionsbezieher mit Pensionsbezgen von nicht mehr als 13.100,-- im Kalenderjahr und deren (Ehe-) Partner Einknfte von hchstens 2.200,-- jhr-lich bezieht, durch den Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages Einkommenseinbuen er-leiden, wird der Pensionistenabsetzbetrag fr diese Personengruppe auf 764,-- erhht. Erklrungsgrenzen: Werden keine Einknfte aus nichtselbstndiger Arbeit bezogen, muss eine Einkommensteuer-erklrung ab 2009 nur dann abgegeben werden, wenn das Einkommen mehr als 11.000,-- betrgt. Liegen auch Einknfte aus nichtselbstndiger Arbeit vor, ist Erklrungspflicht ab 2009 nur ge-geben, wenn das Gesamteinkommen mehr als 12.000,-- betrgt. Darber hinaus ist selbstverstndlich auch dann eine Steuererklrung abzugeben, wenn man vom Finanzamt dazu aufgefordert wird. Hinweis: Die Zusendung von Steuererklrungen durch das Finanzamt gilt als Aufforderung, sodass dies-falls die Erklrung in jedem Fall abzugeben ist und zwar auch dann, wenn die Besteuerungs-grenzen nicht berschritten werden.

    8. Basispauschalierung Fr kleine, oft nur nebenberuflich ttige Gewerbetreibende, kann die Basispauschalierung von Vorteil sein, weil sie aufwendige Aufzeichnungen erspart und die Abfassung der Steuererkl-rungen ohne fremde Hilfe ermglicht. Dazu mssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Umstze im vorangegangenen Jahr von nicht mehr als 220.000,-- Es kann eine Pauschale von 12 % der Netto-Umstze, max. 26.400,--, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Fr schriftstellerische, vortragende, wissenschaftliche, unterrichtende, vermgensverwalten-de oder erzieherische Ttigkeiten, fr kaufmnnische oder technische Beratung, fr Bezge als Gesellschafter-Geschftsfhrer aus einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapi-talgesellschaft betrgt das Pauschale nur 6 %, max. 13.200,-- Neben dieser Pauschale drfen nur mehr folgende Betriebsausgaben abgezogen werden: Wareneingang laut Wareneingangsbuch (Handelswaren, Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten), die nach Art und betrieblichen Zweck in ein Wareneingangsbuch einzutragen sind oder einzutragen wren Lhne, Gehlter und Lohnnebenkosten

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 15 von 30

    Fremdlhne, soweit diese unmittelbar in die Lieferungen oder Leistungen eingehen Beitrge des versicherten Unternehmers zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Beitrge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung sowie in der Selbstndigenvorsorge. Daneben gibt es noch besondere Pauschalierungsmglichkeiten fr Gaststtten- und Beherber-gungsbetriebe, Lebensmittelhndler, Drogisten, Handelsvertreter sowie fr eine Reihe von Gewerbetreibenden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Infoblttern: Basispauschalierung Betriebsausgaben- und Vorsteuerpauschalierung fr Handelsvertreter Pauschalierung im Gastgewerbe Pauschalierung fr den Lebens-mitteleinzel- und Gemischtwarenhandel Pauschalierung fr nichtbuchfhrende Gewerbetreibende.

    9. Was sind Betriebseinnahmen? In erster Linie fallen darunter alle Einnahmen die im Rahmen der regelmigen betrieblichen Ttigkeit zuflieen. Zu den Betriebseinnahmen zhlen aber auch die Einnahmen aus Nebengeschften (z.B. Anlagenverkufen) und alle anderen Einnahmen, die mit dem Betrieb in einem sachlichen Zu-sammenhang stehen (z.B. Versicherungsvergtungen, Gutschriften von Betriebssteuern), sowie der Eigenverbrauch von betrieblichen Waren und Leistungen. Zu den Einnahmen gehren auch geldwerte Vorteile, bei denen kein Zahlungseingang erfolgt, z.B. ein selbstndiger Handelsvertreter gewinnt eine Incentive Reise.

    10. Was sind Betriebsausgaben? Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb verursacht werden. Nicht zu den Betriebsausgaben gehren Ausgaben, die den privaten Bereich des Unternehmers betreffen, sowie die Privatsteuern (z.B. Einkommen-, Erbschafts-, Umsatzsteuer fr den Ei-genverbrauch). Zu den Betriebsausgaben zhlen unter anderem: Abschreibung: Die Anschaffungskosten fr Wirtschaftsgter des Anlagevermgens, die lnger als ein Jahr verwendet werden, drfen nicht wie die brigen Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Bezah-lung in voller Hhe als Betriebsausgabe, sondern mssen auf die Jahre der betriebsgewhnli-chen Nutzung verteilt abgesetzt werden.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 16 von 30

    Die jhrliche Abschreibung, auch Absetzung fr Abnutzung ( AfA ), errechnet sich:

    Anschaffungskosten Nutzungsdauer

    Erfolgt die Inbetriebnahme im ersten Halbjahr, gibt es die Ganzjahres-AfA, wird das Wirt-schaftsgut im zweiten Halbjahr in Betrieb genommen, kann nur die Halbjahres-AfA abgesetzt werden. Ausnahme: Geringwertige Wirtschaftsgter, das sind Anlagegter, die hchstens 400,-- (ohne Umsatz-steuer) kosten, drfen im Jahr der Bezahlung bzw. Anschaffung zur Gnze als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Vorzeitige Absetzung fr Abnutzung (2009 und 2010): Mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2009 wurde als befristete Manahme fr die Kalender-jahre 2009 und 2010 eine vorzeitige Absetzung fr Abnutzung in Hhe von bis zu 30 % der An-schaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter Wirtschaftsgter eingefhrt. Dieser steuerliche Anreiz sollte vor allem zu erhhter bzw. vorgezogener Investitionsttigkeit fhren und so zu einer Belebung der Wirtschaft beitragen (siehe dazu nher in unserem Info-blatt Vorzeitige Absetzung fr Abnutzung). Arbeitszimmer: Aufwendungen fr ein im Wohnhaus (Wohnung) gelegenes Arbeitszimmer (z.B. Schreibbro) sind nur dann als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Ttigkeit (der entsprechenden Einkunftsquelle) darstellt. Ttigkeiten, deren Mittelpunkt jedenfalls auerhalb des Arbeitszimmers liegt, erbringen z.B. Vortragende, Handelsvertreter, etc. Ttigkeiten, die vorwiegend in einem Arbeitszimmer ausgefhrt werden, erbringen z.B. Gut-achter, Schriftsteller, Teleworker. Weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der Arbeitsraum ausschlielich oder nahezu aus-schlielich beruflich genutzt wird. Als Aufwendungen kommen die anteilige Miete, Strom, Beheizung, Reinigung, die AfA der Ein-richtungsgegenstnde (siehe Absetzung fr Abnutzung), sowie die anteilige AfA von Eigenhei-men in Betracht. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Infoblatt: Das Arbeits-zimmer im Wohnungsverband. Aufwendungen fr Mitarbeiter: Dazu zhlen die laufenden Lohn- und Gehaltsaufwendungen zuzglich Lohnnebenkosten.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 17 von 30

    Aus- und Fortbildungskosten: Sind als Betriebsausgaben abzugsfhig, wenn sie in Zusammenhang mit der vom Steuerpflich-tigen ausgebten oder einer damit verwandten Ttigkeit stehen oder umfassende Umschu-lungsmanahmen darstellen. Darunter fallen auch Kosten eines Universittsstudiums oder einer allgemein bildenden hheren Schule, welche diese Kriterien erfllen. Bankzinsen: Zinsen fr betriebliche Kredite sind absetzbar. Kredittilgungen sind deshalb keine Be-triebsausgaben, weil die damit finanzierten Anschaffungen oder Ausgaben bereits steuerlich geltend gemacht werden. Betriebsversicherungen: Solche knnen z.B. Feuer-, Betriebshaft-pflicht-, Einbruch- oder Diebstahlversicherungen sein. Computer: Soweit die betriebliche Nutzung eindeutig feststeht, sind Computer wie andere Wirtschaftsg-ter des Anlagevermgens zu behandeln und knnen im Rahmen der AfA abgeschrieben wer-den. Die betriebliche Nutzung ist sicher dann gegeben, wenn er am Betriebsort des Unternehmers ortsfest eingesetzt wird. Fr Computer, die in der Wohnung des Steuerpflichtigen aufgestellt sind, ist das Ausma der betrieblichen Nutzung nachzuweisen. Der dabei anzusetzende Privat-anteil betrgt nach den Lohnsteuerrichtlinien mindestens 40 %. Ein Computer, der durch die bloe Absicht des Steuerpflichtigen, den Umgang mit dem Gert zu erlernen, angeschafft wurde, begrndet nicht notwendiges Betriebsvermgen. Fr EDV-Anlagen und fr EDV-Programme kann eine Nutzungsdauer von mindestens 3 Jahren ange-nommen werden. Pflichtversicherungsbeitrge: Darunter versteht man die Pflichtbeitrge zur gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsver-sicherung, Beitrge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung sowie in der Selbstndigenvor-sorge. Aufwand fr PKW, Kombi und Kleinbusse Grundstzlich ist zu unterscheiden, ob es sich um Kraftfahrzeuge handelt, die - zum Betriebsvermgen gehren oder, falls geleast, berwiegend betrieblich verwendet werden - nicht zum Betriebsvermgen gehren, weil sie sich im privaten Vermgen des Unter-nehmers oder sich im Eigentum eines Dritten, z.B. Angehrigen, befinden.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 18 von 30

    Die nachstehende Tabelle zeigt die unterschiedliche steuerliche Behandlung der beiden Grup-pen:

    PKW ist im Betriebsvermgen oder geleast PKW ist im Privatvermgen oder steht im Eigen-tum eines Dritten

    Voraussetzung ist, dass das KFZ zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird.

    KFZ wird berwiegend (zu mehr als 50%) privat genutzt oder steht in Eigentum eines Dritten.

    1. Abschreibung: Die Obergrenze fr die Anschaffungskosten ist fr Anschaffungen ab 1.1.2005 40.000,-- inkl. USt und Nova. Auch fr Leasingraten gilt diese Angemessenheits-grenze.

    1. Kilometergeldverrechnung: Fr jeden betrieblich gefahrenen Kilometer sind ab 01.07.2008 0,42 als Betriebsausgaben ab-setzbar. Die Kilometergelder knnen fr max. 30.000 be-trieblich gefahrene km pro Jahr angesetzt werden. Bei einer Jahresleistung darber knnen entweder Kilometergelder fr 30.000 km oder die tatschli-chen Kosten geltend gemacht werden.

    2. Betriebsgewhnliche Nutzungsdauer: Bei PKW und Kombi ist von einer Gesamtnutzungs-dauer von 8 Jahren auszugehen (=12,5% AfA jhr-lich).

    Werden Fahrzeuge in gebrauchtem Zustand erwor-ben, so kann die bisher verstrichene Nutzungsdauer von 8 Jahren abgezogen und eine Verteilung der Anschaffungskosten auf die Restnutzungsdauer vor-genommen werden.

    Um die krzere Leasingdauer der gesetzlich vorge-schriebenen Nutzungsdauer anzupassen und damit eine Bevorzugung von geleasten KFZ gegenber gekauften zu vermeiden, ist von den Leasingraten ein Teil (Aktivposten) steuerlich nicht absetzbar und kann erst am Ende der Leasingdauer abge-schrieben oder als Anschaffungskosten bercksich-tigt werden.

    3. Betriebskosten:

    Smtliche Betriebskosten (Reparaturen, Wartung, Treibstoff, Versicherung, KFZ-Steuer, etc.) sind voll als Betriebsausgaben absetzbar.

    2. Fahrtenbuch: Es ist ein Fahrtenbuch zu fhren mit folgenden Angaben: Datum, Kilometerstand am Beginn und am Ende jeder betrieblichen Fahrt, Kilometeranzahl aufgegliedert in betrieblich und privat gefahrene Kilometer, Ausgangs- und Zielpunkt und Zweck je-der einzelnen Fahrt. Das Fahrtenbuch muss tagesak-tuell sein und soll am besten handschriftlich gefhrt werden, zumal bei dieser Fahrtenbuchfhrung nach-trgliche nderungen ausgeschlossen sind bzw. we-nigstens erkennbar sind.

    4. Privatanteil: Von smtlichen Kfz-Aufwendungen (inkl. AfA) ist ein Privatanteil auszuscheiden, wenn das KFZ auch fr private Zwecke genutzt wird. Das Fhren eines Fahrtenbuchs ist zweckmig, da sonst ein mindes-tens 20%iger Privatanteil von der Finanzverwaltung geschtzt werden kann.

    Details zu diesem Thema werden in unserer Broschre Die betriebliche Verwendung von PKW, Kombi und LKW ausfhrlich behandelt.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 19 von 30

    Reisekosten: Darunter fallen sowohl die Aufwendungen fr das Verkehrsmittel (z.B. Bahn, Taxi) als auch die Aufwendungen fr Verpflegung und Nchtigung anlsslich betrieblich veranlasster Reisen. Der Unternehmer kann fr Verpflegung und Unterkunft die pauschalen Tages- und Nchti-gungsgelder des Einkommensteuergesetzes geltend machen. Voraussetzung fr die Anwendung ist, dass eine betriebliche Reise vorliegt. Fahrten innerhalb des rtlichen Nahbereiches der Betriebssttte (Umkreis von ca. 25 km) bzw. wenn die Reisedauer unter 3 Stunden betrgt, gelten nicht als Reisen. In bestimmten Fllen gibt es Einschrnkungen, wenn durch hufige Aufenthalte an einem Ort ein neuer Mittelpunkt der Ttigkeit entsteht. Taggeldsatz fr volle 24 Stunden 26,40 Nchtigungsgeld (pauschal) 15,-- Telekommunikationskosten: Telefon, Fax, etc. - insoweit sie fr betriebliche Zwecke in Anspruch genommen werden. Der betriebliche Anteil kann geschtzt werden. Bezahlte Umsatzsteuer:

    Wird bei der Gewinnermittlung die Nettomethode angewendet, haben die monatlichen bzw. vierteljhrlichen Vorauszahlungen bzw. berschsse an Umsatzsteuer grundstzlich kei-ne Auswirkung auf die Hhe des Gewinnes. Diese Methode ist allgemein blich, hier werden die Einnahmen und die Ausgaben ohne Um-satzsteuer angesetzt. Wareneinkauf: Im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung stellt der im Kalenderjahr tatschlich bezahl-te Wareneinkauf eine Betriebsausgabe dar. Im Falle einer doppelten Buchhaltung ist dagegen der Wareneinsatz zu ermitteln. Er errechnet sich wie folgt:

    Warenbestand am Anfang + Zukauf - Warenbestand am Ende = Wareneinsatz

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 20 von 30

    11. Besondere Begnstigungen Grundstzlich gibt es Freibetrge und Prmien. Die Freibetrge mindern die Bemessungs-grundlage fr die Einkommensteuer, die Prmien werden dem Steuerkonto gutgeschrieben und, falls keine Steuerschulden bestehen, auf Wunsch ausbezahlt. 11.1. Freibetrag fr investierte Gewinne / Gewinnfreibetrag NEU Fr die Veranlagungsjahre 2007 bis einschlielich 2009 konnten Einnahmen-Ausgaben-Rechner bis zu 10% ihres Gewinnes, max. 100.000,-- p.a., steuerfrei lassen, wenn dafr be-stimmte Wirtschaftsgter des Anlagevermgens (begnstigtes Anlagevermgen) angeschafft bzw. hergestellt werden. Begnstigtes Anlagevermgen sind abnutzbare, krperliche, ungebrauchte Wirtschaftsgter des Anlagevermgens mit einer betriebsgewhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jah-ren. Zum begnstigten Anlagevermgen zhlen auch bestimmte Wertpapiere. Auch hier gilt grundstzlich die Behaltefrist von 4 Jahren. Nicht mglich ist die Geltendmachung des Freibetrages insbesondere fr Gebude, Personen- und Kombinationskraftwagen, ausgenommen Fahrschulfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbefrderung dienen. Hinweis: Der Freibetrag steht dem Steuerpflichtigen zustzlich zur Abschreibung (AfA Absetzung fr Abnutzung) zu und mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage. Der Freibetrag fr investierte Gewinne ist nachtrglich zu versteuern, wenn die Wirtschafts-gter vor Ablauf der Frist (Nutzungsdauer bzw. Behaltefrist 4 Jahre) aus dem Betriebsverm-gen ausscheiden. Siehe auch Infoblatt Freibetrag fr investierte Gewinne ab 2007 fr Einnahmen- Ausgaben-Rechner. Gewinnfreibetrag NEU ab 2010: Durch das Steuerreformgesetz 2009 kommt es ab dem Veranlagungsjahr 2010 zu einer Auswei-tung und Verbesserung des Freibetrages fr investierte Gewinne und zu einer Umbenennung in Gewinnfreibetrag. Der Gewinnfreibetrag steht nun bei allen betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsar-ten zu und betrgt ab 2010 13%. Im Rahmen des Grundfreibetrages entfllt fr Gewinne bis 30.000,-- das Investitionserfordernis. Somit sind jedenfalls 13 % des laufenden Gewinnes bis 30.000,-- steuerfrei zu behandeln. Der Grundfreibetrag kann auch im Rahmen der Gewin-nermittlung durch Pauschalierung beansprucht werden. bersteigt der Gewinn 30.000,-- so steht - auer bei Gewinnermittlung durch Pauschalie-rung - zustzlich der Investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zu. Voraussetzung ist, dass die bersteigende Bemessungsgrundlage durch Investitionen in bestimmte Wirtschaftsgter des Anlagevermgens bzw. bestimmte Wertpapiere gedeckt ist. Begnstigt sind nunmehr auch

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 21 von 30

    Gebudeinvestitionen. Zum Gewinnfreibetrag NEU ab 2010 siehe auch nher im Infoblatt Der Gewinnfreibetrag ab 2010. 11.2. Lehrlingsausbildungsprmie, Lehrlingsfreibetrag Fr Lehrverhltnisse, die am 01.01.2002 oder zu einem spteren Zeitpunkt bestanden haben, kann eine Prmie in Hhe von 1.000,-- pro Jahr geltend gemacht werden. Achtung: Dies gilt nur fr Lehrverhltnisse, die vor dem 28.06.2008 begonnen haben. Fr alle Lehrver-hltnisse die danach beginnen, wurde die Lehrlingsfrderung neu geregelt. Informationen er-halten Sie bei der Lehrlingsstelle Ihrer Landeskammer. Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt Steuerliche Anreize zur Beschftigung von Lehrlingen. 11.3. Bildungsprmie, Bildungsfreibetrag Von Aus- und Fortbildungskursen, die ein Unternehmer seinen Dienstnehmern im betrieblichen Interesse bezahlt, kann entweder ein Bildungsfreibetrag von 20% oder eine Bildungsprmie von 6% in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt Bildungsfreibetrag und Bildungspr-mie. 11.4. Forschungsprmie, Forschungsfreibetrag Zustzlich zur Absetzbarkeit als Betriebsausgabe knnen bis inkl. das Jahr 2010 fr For-schungs- und Entwicklungsaufwendungen steuerliche Frdermanahmen in Form eines For-schungsfreibetrages oder alternativ in Form einer Forschungsprmie in Anspruch genommen werden. Ab 2011 erfolgt die steuerliche Forschungsfrderung nur mehr in Form einer For-schungsprmie. Hinsichtlich nherer Details zu dieser komplexen Materie siehe unsere Broschre Forschungs-frderung durch steuerliche Manahmen.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 22 von 30

    12. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) 12.1. Das System der Mehrwertsteuer Der Umsatzsteuer unterliegen: Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausfhrt der Eigenverbrauch die Einfuhr von Waren (Einfuhrumsatzsteuer) Umsatzsteuerpflichtig sind auch geleistete An-(Teil-) Zahlungen, die vor Ausfhrung der Leis-tung vereinnahmt werden. Die Umsatzsteuer wird zwar auf jeder Wirtschaftsstufe eingehoben (z.B. beim Produzenten, beim Hersteller, beim Gro- und Einzelhndler), wegen des Vorsteuerabzuges stellt sie jedoch innerhalb der Unternehmerkette keinen Kostenfaktor dar, sondern wird wie ein durchlaufen-der Posten behandelt. 12.2. Steuerstze Normalsteuersatz 20 % ermigter Steuersatz 10 % Der Steuersatz von 10% gilt insbesondere fr Lebensmittel, Speisen, Pflanzen, Bcher, Zeitun-gen, Arzneimittel (ab 01.01.2009), die Personenbefrderung (z.B. Bahn, Bus, Taxi), Zimmer-vermietung inkl. Frhstck. 12.3. Steuerbefreiungen Es gibt Umstze, die zwar der Umsatzsteuer unterliegen, aber ausdrcklich befreit sind. Man unterscheidet Echte Befreiungen: Hier sind die Umstze von der Umsatzsteuer befreit, das Recht des Unternehmers auf Vor-steuerabzug bleibt trotzdem gewahrt. Wichtigstes Beispiel dafr sind Exporte. Unechte Befreiungen: Fr unecht befreite Umstze wird keine Umsatzsteuer verrechnet. Vorsteuern, die damit im Zusammenhang stehen, knnen nicht geltend gemacht werden. Die wichtigsten Beispiele dafr sind: Versicherungen, Versicherungsvertreter, Geschftsraum-mieten, Zahntechniker, Kleinunternehmer, rzte.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 23 von 30

    12.4. Was sind Vorsteuern? Unter Vorsteuern versteht man die Umsatzsteuerbetrge, die von einem anderen Unterneh-mer in einer Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Hinweis: Der Unternehmer kann sich die Vorsteuer vom Finanzamt zurckholen. Die der Rechnung zugrunde liegenden Lieferungen oder Leistungen mssen fr das Unter-nehmen ausgefhrt worden sein. Fr bewegliche Gegenstnde ist dies dann der Fall, wenn sie zumindest zu 10% betrieblichen Zwecken dienen. Ab 01.02.2005 gilt dies auch fr Gebude. Der Vorsteuerabzug steht im Ergebnis im Ausma der betrieblichen Nutzung zu. Hinweis: Der Vorsteuerabzug ist erst zulssig, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung ausgefhrt und die Rechnung gelegt worden ist. Die Zahlung der Rechnung fr sich allein ist keine Vorausset-zung fr den Vorsteuerabzug (Ausnahme: bei Anzahlungen). Unter den in Punkt 8. (Basispauschalierung) dargestellten Voraussetzungen besteht auch die Mglichkeit der Vorsteuerpauschalierung mit 1,8 % des Gesamtumsatzes. Neben dieser Vor-steuerpauschale knnen fr einige im Umsatzsteuergesetz umschriebenen Aufwendungen auch noch die konkreten Vorsteuern geltend gemacht werden. 12.5. Vorsteuerabzug bei Kfz Fr LKW, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse kann ein Vorsteuerabzug geltend ge-macht werden, fr PKW und Kombi grundstzlich nicht. Auf der Homepage des Bundesministeriums fr Finanzen ist eine Liste aller Fahrzeugtypen angefhrt, die zu den begnstigten Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbussen gehren. 12.6. Wie muss eine Rechnung beschaffen sein? Eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss folgende Bestandteile beinhalten: Rechnungsbetrag ber 150,-- (inkl. Umsatzsteuer): Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfngers der sonstigen Leistung; Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000,-- bersteigt, ist weiters die UID-Nummer des Leistungsempfngers anzugeben. Menge und die handelsbliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstnde oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung bzw. den Zeitraum, ber den sich die sonstige Leistung erstreckt

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 24 von 30

    Entgelt den anzuwendenden Steuersatz den auf das Entgelt entfallenden Umsatzsteuerbetrag Ausstellungsdatum fortlaufende Nummer UID-Nr. des Ausstellers Hinweis auf eine Steuerbefreiung 12.7. Kleinbetragsrechnungen Dafr gibt es Vereinfachungen. Rechnungen mit einem Betrag bis zu 150,-- mssen nur fol-gende Bestandteile enthalten: Ausstellungsdatum Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Menge und die handelsbliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstnde oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung bzw. den Zeitraum, ber den sich die sonstige Leistung erstreckt Rechnungsbetrag in einer Summe unter Angabe des Steuersatzes 12.8. Ist- oder Soll-System a) Ist-Besteuerung: Gewerbetreibende, welche die Buchfhrungsgrenzen nicht berschreiten, versteuern grundstzlich nach vereinnahmten Entgelten. In diesem Fall entsteht die Umsatzsteuerschuld in der Regel erst mit Ablauf jenes Kalender-monats, in dem der Zahlungseingang erfolgte. Ausnahmen davon bestehen bei Leistungen, fr welche die Steuerschuld auf den Leistungsempfnger bergeht (z.B. bei Bauleistungen und bei bestimmten Leistungen auslndischer Unternehmer). Die Ist-Besteuerung hat den Vorteil, dass die Umsatzsteuer fr Auenstnde nicht zu bezah-len ist. Der Vorsteuerabzug kann wahlweise nach Rechnungs- oder Zahlungsdatum geltend gemacht werden. Ein Wechsel zur Soll-Besteuerung ist fr solche Unternehmer nur auf Antrag mglich. b) Soll-Besteuerung: Buchfhrungspflichtige Gewerbetreibende versteuern zwingend nach vereinbarten Entgel-ten. Die Umsatzsteuerschuld entsteht in diesem Fall mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgefhrt worden ist. Der Zeitpunkt des Zahlungseinganges ist bei diesem System unmageblich (Ausnahme: Anzahlungen).

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 25 von 30

    Hinweis: Wird die Rechnung nicht im gleichen Monat, sondern erst im nchsten oder zu einem spteren Zeitpunkt gelegt, entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des auf die Lieferung oder sonstige Leistung folgenden Monats. Dies gilt aber nicht in den Fllen, wo bei Dienstleistungen oder Werklieferungen auslndischer Unternehmer die Steuerschuld auf den Leistungsempfnger bergeht. Bei diesem System ist die Umsatzsteuer von Auenstnden zu bezahlen, d.h. vorzu-finanzieren. Erst wenn endgltig, z.B. durch Konkurs feststeht, dass die Forderung uneinbring-lich ist, kann die Umsatzsteuer zurckverrechnet werden. 12.9. Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (UID-Nr.) Die UID-Nummer dient als Identifizierung als EU-Unternehmer im Falle von Lieferungen oder Leistungen an Unternehmer in einem anderen EU Land. Die UID Nr. des liefernden oder leistenden Unternehmers muss auf allen Rechnungen (auer den Kleinbetragsrechnungen) aufscheinen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Betriebsgrnder erhalten die UID-Nummer gleichzeitig mit Zuteilung der Steuer-Nummer, wenn sie die entsprechende Zeile im Fragebogen ankreuzen. Hinweis: Unternehmer, die keine Umsatzsteuer ausweisen (Umsatzsteuerbefreiungen), mssen ihre UID-Nummer auf der Rechnung nicht anfhren. Dies betrifft auch Kleinunternehmer. Brauchen diese Unternehmer z.B. fr Warenimporte aus dem Binnenmarkt dennoch eine UID-Nummer, muss sie mit dem Formular U15 gesondert beantragt werden. Dieses Formular ist auf der Homepage des Bundesministeriums fr Finanzen verfgbar. Nhere Informationen zum Thema UID-Nummer finden Sie in unserem Infoblatt Umsatzsteu-eridentifikationsnummer. 12.10. Die Umsatzsteuervoranmeldung Grundstzlich ist eine Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 15. des auf den Voranmeldungs-zeitraum zweitfolgenden Monates beim Finanzamt einzureichen. Dafr muss das Formular U 30 verwendet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch eine Zahllast zu entrichten. Unter Zahllast versteht man ei-nen berhang der abzufhrenden Umsatzsteuer ber die abziehbare Vorsteuer. Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ist nur gegeben bei: rechtzeitiger Entrichtung und wenn die Umstze des vorangegangenen Kalenderjahres max. 30.000,-- (fr Voranmeldungszeitrume bis 12/2010 max. 100.000,--) betragen haben.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 26 von 30

    Hinweis: Die Befreiung bezieht sich nur auf die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Dennoch muss diesfalls der Unternehmer eine so genannte interne Voranmeldung erstellen und zu seinen Unterlagen nehmen. Ergibt sich fr den Voranmeldungszeitraum eine Gutschrift, sollte die Umsatzsteuer-voranmeldung so rasch wie mglich abgegeben werden. Frhestens kann dies am ersten Tag des Folgemonates erfolgen. Die Gutschrift wird mit Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung wirksam, ab diesem Zeitpunkt knnen damit offene Steuerschulden beglichen werden. Auch eine Umbuchung auf ein anderes Steuerkonto ist mglich, eine Auszahlung muss auf der Umsatzsteuervoranmeldung extra be-antragt werden. Sofern ein Internetanschluss vorhanden ist, sind die Umsatzsteuervoranmeldungen elektro-nisch einzureichen. Es kann zur Verhngung von Zwangstrafen und Versptungszuschlgen kommen, wenn die Umsatzsteuervoranmeldungen trotz bestehenden Internetanschlusses nicht elektronisch, sondern in Papierform abgegeben werden. 12.11. Vierteljhrliche Voranmeldung Unternehmer, deren Vorjahresumsatz max. 100.000,-- (fr Voranmeldungszeitrume bis 12/2010 max. 30.000,--) nicht berstiegen hat, knnen das Quartal als Voranmeldungszeit-raum whlen und die Zahllasten vierteljhrlich entrichten. Bei Neugrndern gibt es keinen Vorjahresumsatz und es ist daher auf den voraussichtlichen Jahresumsatz abzustellen. 12.12. Bagatellgrenze fr Kleinunternehmer Unternehmer, deren jhrlicher Nettoumsatz ab 2007 den Betrag von 30.000,-- nicht ber-steigt, gelten umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer. Innerhalb eines Zeitraumes von fnf Jahren darf diese Grenze einmal um max. 15 % ber-schritten werden. Dies hat folgende Auswirkungen: Ihre Umstze unterliegen nicht der Umsatzsteuer, sie haben aber auch keinen Vorsteuerab-zug. Fr die Berechung der Grenze ist wie bisher die Umsatzsteuer herauszurechnen, auch wenn der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abfhren muss.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 27 von 30

    Beispiel: Ein Gewerbebetrieb hat im Jahr 2009 Bruttoumstze iHv 35.760,--. Der magebende Netto-umsatz berechnet sich wie folgt (es wird ein 20% iger Umsatzsteuersatz unterstellt): 35.760,-- / 1,2 = 29.800,--. 2009 wurde die geltende Kleinunternehmergrenze nicht berschritten. Der Unternehmer ist daher im Jahr 2009 von der Umsatzsteuer befreit. Er kann jedoch auf die Umsatzsteuerbefrei-ung verzichten. Hinweis: Jeder Kleinunternehmer kann mit einem Antrag auf Regelbesteuerung darauf optieren, die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes abzufhren. In diesem Fall ist er auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Antrag ist bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides mglich. Er bindet den Unter-nehmer fr mindestens fnf Kalenderjahre. Danach kann er widerrufen werden, was bis zum 31.01. in jenem Jahr geschehen muss, fr das er die Kleinunternehmerregelung wieder an-wenden will. Das groe praktische Problem bei der Kleinunternehmerregelung besteht darin, dass sich z.B. der Betriebsgrnder bereits zu Beginn seiner Ttigkeit berlegen muss, ob er im ersten Kalen-derjahr die Grenze berschreitet. Kommt er ber diese Grenze, obwohl er nicht damit gerechnet und daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen hat, ist die Umsatzsteuer fr den gesamten Umsatz abzufhren. Die Nachver-rechnung der Umsatzsteuer an die Kunden kann aus zivilrechtlichen Grnden mit groen Schwierigkeiten verbunden sein. Tipp! Es ist ratsam zur Regelbesteuerung zu optieren, wenn der Kleinunternehmer zum weitaus berwiegenden Teil Kunden hat, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung hat den Vorteil, dass sich der Unternehmer die Vorsteuern fr die eigenen Aufwendungen vom Finanzamt zurckholen kann. Fr die Kunden stellt die Umsatz-steuer ohnedies keinen Kostencharakter dar, da ihrerseits das Recht auf Vorsteuerabzug gege-ben ist. Ausfhrliche Informationen sowie wichtige Hinweise und Tipps zur Kleinunternehmerrege-lung finden Sie in unserem Infoblatt Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer). 12.13. Jahressteuererklrung Zur Abgabe einer Umsatzsteuererklrung ist jeder verpflichtet, der Unternehmer ist und einen Jahresumsatz von mehr als 30.000,-- (ab 2011) erzielt. Bis Ende 2010 ist hier noch eine Umsatzgrenze von lediglich 7.500,-- mageblich. Die Steuererklrungspflicht trifft jeden Unternehmer mit mehr als 30.000,-- (ab 2011) bzw. 7.500,-- (bis inkl. 2010) Jahresumsatz, auch dann, wenn seine Leistungen zur Gnze umsatz-steuerfrei sind.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 28 von 30

    Ab der Veranlagung 2003 besteht auch fr die Umsatzsteuerjahreserklrung die grundstzliche Verpflichtung zur elektronischen Einreichung. Hinsichtlich der Befreiung von dieser Ver-pflichtung und der Fristen gelten die gleichen Bestimmungen wie fr die Einkommensteuerer-klrung. Zu den Details wird auf Punkt 6.2.verwiesen. Die Vorschreibung der Jahressteuerschuld erfolgt mit Steuerbescheid. Der Differenzbetrag zwischen Steuerschuld und Vorauszahlungen ist binnen Monatsfrist nach Bescheidzustellung nachzuzahlen bzw. wird gutgeschrieben. 12.14. Zusammenfassende Meldung Am Binnenmarkt beteiligte Unternehmer haben beim fr die Erhebung der Umsatzsteuer zu-stndigen Finanzamt bis zum Ablauf des auf jeden Kalendermonat (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonates hinsichtlich ausgefhrter innergemeinschaftlicher Lieferungen und/oder ab 01.01.2010 auch hinsichtlich bestimmter im brigen Gemeinschaftsgebiet ausgefhrter sonsti-gen Leistungen, fr die der Leistungsempfnger die Umsatzsteuer schuldet, eine Zusammen-fassende Meldung abzugeben. Nhere Informationen zur Zusammenfassenden Meldung sind auf der Homepage des Bundesministeriums fr Finanzen verfgbar.

    13. Lohnabgaben Fr jeden Arbeitnehmer ist ein Lohnkonto zu fhren. Bis zum 15. des nchstfolgenden Monats sind an das Betriebsfinanzamt abzufhren: die vom Arbeitnehmer einbehaltene Lohnsteuer 4,5 % Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (fr Dienstgeber, die Wirtschaftskammermitglieder sind) Die Kommunalsteuer betrgt 3 % der Bruttolohnsumme und ist bis zum 15. des Folgemonates an das Gemeindeamt der Betriebssttte abzufhren. Fr Unternehmer, deren Bemessungsgrundlage 1.460,-- im Kalendermonat nicht bersteigt (Freigrenze), wird ein Freibetrag von 1.095,-- abgezogen (gleiches gilt bei Dienstgeberbei-trag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag). Ab dem 01.01.2004 sind fr Dienstnehmer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, weder Dienstgeberbeitrag noch Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zu entrichten. Neu ist, dass ab 01.01.2010 auch freie Dienstnehmer der Dienstgeberbeitragspflicht und Kom-munalsteuerpflicht unterliegen; im Falle der Wirtschaftskammerzugehrigkeit des Auftragge-bers fllt diesbezglich auch noch der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag an.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 29 von 30

    14. Neugrndungs-Frderungsgesetz Dieses Gesetz ermglicht Betriebsgrndern und bernehmern eines Betriebes (Betriebsber-tragung) eine Befreiung von Gebhren, Bundesverwaltungsabgaben, Gesellschaftssteuer, Grunderwerbsteuer etc., die anlsslich der Betriebsgrndung bzw. -bertragung anfallen. Voraussetzung ist eine Beratung bei der zustndigen Wirtschaftskammer, die diese auf einem amtlichen Vordruck in mehrfacher Ausfertigung besttigt. Die besttigten Neufg-Formulare sind bei der jeweiligen Behrde (Firmenbuch, Gewerbebe-hrde etc.) vorzulegen, die dann die Gebhren nicht erhebt. Der grte finanzielle Vorteil aus dieser Begnstigung ist die Befreiung von verschiedenen Lohnnebenkosten fr das Kalendermonat der Betriebsgrndung und folgenden 11 Monate. Sie betrgt ca. 7% der Bruttolohnsumme. Die Befreiung von diesen Lohnnebenkosten gilt allerdings nur fr Betriebsneugrnder und nicht bei Betriebsbertragungen. Details zu diesem Thema finden Sie in unseren beiden Infoblttern: Neugrndungs-Fderungsgesetz fr Neugrnder Neugrndungs-Fderungsgesetz fr bernehmer.

  • Steuerinformation fr Betriebsgrnder Seite 30 von 30

    Anlage 1 Gliederung der Einnahmen und Ausgaben fr Einnahmen-Ausgaben-Rechner nach dem For-mular E1a Betriebseinnahmen (inkl. - exkl. USt)* Waren- u. Leistungserlse, fr die der Auftraggeber keine Melde-pflicht nach 109a EStG hat

    Betriebseinnahmen, fr die Mitteilungen gem. 109a EStG ausgestellt wurden

    Anlagenerlse brige Betriebseinnahmen (inkl. Finanzertrge) Betriebseinnahmen gesamt

    Betriebsausgaben (inkl. - exkl. USt)* Waren- Roh- und Hilfsstoffe Beigestelltes Personal (Fremdpersonal) und Fremdleistungen Personalaufwand (eigenes Personal, inkl. Lohnnebenk.) Abschreibungen auf das Anlagevermgen (AfA, Vorzeitige Abschreibung, geringwertige Wirtschaftsgter)

    Instandhaltungen fr Gebude Reise- und Fahrtspesen, incl. Kilometergeld und Diten (ohne Kfz-Kosten)

    Kfz-Kosten (ohne AfA ,Leasing und Kilometergeld) Miet- und Pachtaufwand, Leasing Provisionen an Dritte, Lizenzgebhren Werbe- und Reprsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder Buchwert abgegangener Anlagen Zinsen und hnliche Aufwendungen Eigene Pflichtversicherungsbeitrge und Beitrge zu Versorgungs- und Untersttzungseinrichtungen

    Beitrge zur Selbstndigen Vorsorge nach BMSVG brige Betriebsausgaben Betriebsausgaben gesamt Gewinn / Verlust *angeben, ob die Umsatzsteuer als Durchlaufposten behandelt wird.