Bezügebeispiele Höherer Nichttechnischer Dienst 03-2015

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Was wir Ihnen bieten: Stand: 01.03.2015 Höherer nichttechnischer Dienst Bezügebeispiele in der Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes: 1. Regierungsrat/-rätin, 28 Jahre, ledig Grundgehalt A 13, Erfahrungsstufe 2, Lohnsteuerklasse 1 4.169,32 Bruttodienstbezüge 4.169,32 ./. Lohnsteuer 968,08 ./. Solidaritätszuschlag 53,24 ./. Kirchensteuer 87,12 Nettodienstbezüge 3.060,88 2. Oberregierungsrat/-rätin, 37 Jahre, verheiratet, 1 Kind Grundgehalt A 14, Erfahrungsstufe 5, Lohnsteuerklasse 3 5.025,01 + Familienzuschlag Stufe 2 241,47 Bruttodienstbezüge 5.266,48 ./. Lohnsteuer 904,33 ./. Solidaritätszuschlag 39,93 ./. Kirchensteuer 65,43 Nettodienstbezüge 4.256,88 3. Regierungsdirektor/-in, 46 Jahre, verheiratet, 2 Kinder Grundgehalt A 15, Erfahrungsstufe 7. Lohnsteuerklasse 3 + 2 KiFrBetrag 6.098,17 + Familienzuschlag Stufe 3 360,52 Bruttodienstbezüge 6.458,69 ./. Lohnsteuer 1.297,50 ./. Solidaritätszuschlag 50,16 ./. Kirchensteuer 82,08 Nettodienstbezüge 5.028,95 4. Leitende/-r Regierungsdirektor/-in, 54 Jahre, verheiratet, 2 Kinder Grundgehalt A 16, Erfahrungsstufe 8, Lohnsteuerklasse 3 + 2 KiFrBeträge 6.986,46 + Familienzuschlag Stufe 3 360,52 Bruttodienstbezüge 7.346,98 ./. Lohnsteuer 1.615,83 ./. Solidaritätszuschlag 66,09 ./. Kirchensteuer 108,14 Nettodienstbezüge 5.556,92 Anmerkung: Hierbei handelt es sich um eine Musterberechnung. Dabei wurde die Lohnsteuertabelle 2015 herangezogen. Beamtinnen und Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig. Die Kinderfreibeträge wurden jeweils voll für jedes Kind berücksichtigt. Der Arbeitgeberanteil der Vermögenswirksamen Leistungen beträgt für alle Beamte/Beamtinnen monatlich 6,65 €. Beamte und Beamtinnen, deren Anwärterbezüge 971,45 € nicht erreichen, erhalten monatlich 13,29 €. Kindergeld wird nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes gewährt. Kirchensteuer fällt nur bei Bestehen einer Kirchensteuerpflicht an. Dies ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel die evangelische oder katholische Religionsangehörigkeit besitzen. Vom Nettoeinkommen sind für Beamtinnen und Beamte Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu entrichten.

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Was wir Ihnen bieten:

Stand: 01.03.2015 Höherer nichttechnischer Dienst

Bezügebeispiele in der Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes: 1. Regierungsrat/-rätin, 28 Jahre, ledig

Grundgehalt A 13, Erfahrungsstufe 2, Lohnsteuerklasse 1 4.169,32 € Bruttodienstbezüge 4.169,32 € ./. Lohnsteuer 968,08 € ./. Solidaritätszuschlag 53,24 € ./. Kirchensteuer 87,12 € Nettodienstbezüge 3.060,88 € 2. Oberregierungsrat/-rätin, 37 Jahre, verheiratet, 1 Kind

Grundgehalt A 14, Erfahrungsstufe 5, Lohnsteuerklasse 3 5.025,01 € + Familienzuschlag Stufe 2 241,47 € Bruttodienstbezüge 5.266,48 € ./. Lohnsteuer 904,33 € ./. Solidaritätszuschlag 39,93 € ./. Kirchensteuer 65,43 € Nettodienstbezüge 4.256,88 € 3. Regierungsdirektor/-in, 46 Jahre, verheiratet, 2 Kinder

Grundgehalt A 15, Erfahrungsstufe 7. Lohnsteuerklasse 3 + 2 KiFrBetrag 6.098,17 € + Familienzuschlag Stufe 3 360,52 € Bruttodienstbezüge 6.458,69 € ./. Lohnsteuer 1.297,50 € ./. Solidaritätszuschlag 50,16 € ./. Kirchensteuer 82,08 € Nettodienstbezüge 5.028,95 € 4. Leitende/-r Regierungsdirektor/-in, 54 Jahre, verheiratet, 2 Kinder

Grundgehalt A 16, Erfahrungsstufe 8, Lohnsteuerklasse 3 + 2 KiFrBeträge 6.986,46 € + Familienzuschlag Stufe 3 360,52 € Bruttodienstbezüge 7.346,98 € ./. Lohnsteuer 1.615,83 € ./. Solidaritätszuschlag 66,09 € ./. Kirchensteuer 108,14 € Nettodienstbezüge 5.556,92 € Anmerkung:

Hierbei handelt es sich um eine Musterberechnung. Dabei wurde die Lohnsteuertabelle 2015 herangezogen. Beamtinnen und Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig. Die Kinderfreibeträge wurden jeweils voll für jedes Kind berücksichtigt. Der Arbeitgeberanteil der Vermögenswirksamen Leistungen beträgt für alle Beamte/Beamtinnen monatlich 6,65 €. Beamte und Beamtinnen, deren Anwärterbezüge 971,45 € nicht erreichen, erhalten monatlich 13,29 €. Kindergeld wird nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes gewährt. Kirchensteuer fällt nur bei Bestehen einer Kirchensteuerpflicht an. Dies ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel die evangelische oder katholische Religionsangehörigkeit besitzen. Vom Nettoeinkommen sind für Beamtinnen und Beamte Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu entrichten.