Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2°...

29
Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich

Transcript of Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2°...

Page 1: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

Bilanzrecht und

Rechnungswesen

in Frankreich

Page 2: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

französisches

Bilanzrecht

Page 3: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

3

§ Die Buchhaltungsregeln sind kodifiziert im frz. HGB unter den Artikel 123-12 bis 123-28

§ Verordnung 99-03 vom 29. April 1999 über den Plan Comptable Général, und die folgenden Anpassungen

§ Diese Texte bilden eine Einheit und umfassen alle Regeln für die Buchhaltung, die Erstellung und Darstellung der Jahresabschlüsse

§ Für Konzernabschlüsse kommt die Verordnung 99-02 zur Geltung, außer bei börsennotierten Unternehmen, die IFRS anwenden müssen

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Page 4: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

4

§ Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden müssen um steuerlich geltend zu sein

§ Deshalb hat der PCG spezifische Konten vorgesehen sowohl in der Bilanz (Konto 14 – Provisions réglementées) als auch in der GuV (Konten 687 und 787 : Bildung und Auflösung von a.o. Rückstellungen)

§ Die Verknüpfung zwischen dem Handelsrechtlichen Ergebnis und dem Steuerlichen Ergebnis werden durch Hinzurechnungen und Abzüge geregelt

Einfluss des Steuerwesens

Page 5: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

5

§ Going Concern Prinzip§ Periodisierungsprinzip§ Grundsatz der historischen Anschaffungskosten§ Vorsichtsprinzip§ Grundsatz der Kontinuität§ Grundsatz der wesentlichen Bedeutung§ Unzulässigkeit der Verrechnung von Aktiva und Passiva sowie

von Aufwand und Ertrag § Grundsatz der angemessenen Information§ Grundsatz des Vorrangs von wirtschaftlicher Realität vor

Anschein (substance over form)§ Grundsatz der Unveränderbarkeit der Eröffnungsbilanz

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung

Page 6: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

6

§ Seit dem Jahr 2000, werden die frz. Regeln an IFRS angepasst

§ Vor der Einführung von BILMOG, war Frankreich gegenüber Deutschland weit voraus

§ Aber seit 2005, sind keine Anpassungen mehr erfolgt !

§ Es bestehen große Abweichungen wie z.B. bei Finanzlease, Pensionsrückstellungen, latente Steuern

§ Die folgende Tabelle zeigt welche IFRS Normen bereits im frz. PCG umgesetzt worden sind

Übergang von PCG zu IFRS

Page 7: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

7

Übergang von PCG zu IFRS

Vorgenommene Anpassungen Betroffene IFRS-Normen

Änderung der Rechnungslegungsmethoden (1999)

IAS 8 Rechnungslegungsmethoden,, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler

Langfristige Verträge (1999) IAS 11 Fertigungsaufträge

Zwischenabschlüsse (1999) IAS 34 Zwischenberichterstattung

Renten (2003) IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

Rückstellungen (2002) IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen

Komponenten – Instandhaltungsrückstellungen (2003 et 2005)

IAS 16 Sachanlagen IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen

Abschreibungen (2005) IAS 16 Sachanlagen IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

Wertminderungen (2005) IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten

Aktiva (2005) IAS 2 Vorräte IAS 16 Sachanlagen IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte IAS 23 Fremdkapitalkosten

Page 8: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

Grundsätze der

Darstellung des

Jahresabschlusses

Page 9: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

9

Vorgänge, die die Bilanz betreffen, werden in die fünf folgenden Kontenklassen aufgeteilt§Klasse 1: Kapitalkonten (Eigenkapital, sonstiges Eigenkapital, Darlehen und gleichgestellte Verbindlichkeiten) §Klasse 2: Anlagevermögen§Klasse 3: Vorräte§Klasse 4: Forderungen und Verbindlichkeiten§Klasse 5: FinanzkontenDie ergebniswirksamen Vorgänge werden in zwei Kontenklassen aufgeteilt§Klasse 6: Aufwandskonten§Klasse 7: Ertragskonten

Kontenrahmen

Page 10: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

10

§ Chronologische Erfassung in der Buchhaltung

§ Eine Inventur wenigstens ein Mal alle 12 Monate aller Aktiva und Passiva des Unternehmens

§ Erstellung zum Bilanzstichtag eines Jahresabschlusses, der aus einer Bilanz, einer GuV und einem Anhang besteht

§ Der JA muss regelmäßig erstellt werden, und eine „true and fair view“ des Gesellschaftsvermögens, der finanziellen Lage und des Jahresergebnisses wiederspiegeln

Allgemeine Buchhaltungspflichten

Page 11: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

Ansatz und

Bewertung

im Jahresabschluss

Page 12: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

12

§ Das frz. HGB und der PCG bestimmen die Regeln die bei der Erstellung des Jahresabschlusses in Anwendung gebracht werden müssen

§ Jedoch sind in der Praxis viele Wahlmöglichkeiten eingeräumt worden

§ Bei jeder Wahlmöglichkeit gibt eine bevorzugte Wahl (die meistens der IFRS Regelung entspricht) : sobald diese Wahl getroffen worden ist, gibt es keine Möglichkeit mehr sie rückgängig zu machen

Grundsätze und … Ausnahmen

Page 13: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

Wesentliche

Darstellungsunterschiede

zwischen Frankreich

und Deutschland

Page 14: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

14

§ Keine Angabe der Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bilanz (nur im Anhang)

§ Geringwertige Wirtschaftsgüter : als Aufwand in der GuV

§ Investitionszuschüsse : Sonderposten in der Passiva, oder direkt als a.o. Ertrag

§ Eigenkapital : negativer Betrag möglich und Darstellung vor Ergebnisverwendung

§ Provisions règlementées : steuerlich motivieter Posten

Bilanz

Page 15: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

15

Bilanz

Rückstellungen Risikorückst. Aufwandsrückst. Verbindlichkeit

Ausstehende Rechnungen

X

Steuern X

Prozesskosten X

Schadensaufwand X

Pensionen X

Urlaub X

Kursverluste X

Jubiläumsverpflichtung X

Page 16: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

16

§ Nach Aufwandsart. Keine funktionale Gliederung

§ Vorgeschriebene Zwischensummen

§ Umfangreiches a.o. Ergebnis

§ Skonti im Finanzergebnis

§ Bestandsveränderung separat ausgewiesen

§ Rückstellungen : Bewegung immer mit Zuführung und Auflösung

Gewinn und Verlustrechnung

Page 17: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

Wesentliche

Unterschiede in

den Bewertungsmethoden

Page 18: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

18

§ F & E Kosten : normaler Weise Aufwand. Wahlrecht für Aktivierung, nur für Entwicklungskosten mit einer ernstzunehmende Chance auf zukünftige Rentabilität

§ Gründungskosten, Kosten der ersten Niederlassung : Aufwand (bevorzugte Methode) oder Aktiva

§ Geschäfts-und Firmenwerte werden nicht abgeschrieben. Jedoch muss ein Impairment Test gemacht werden, mit eventueller Wertberichtigung

Immaterielles Anlagevermögen

Page 19: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

19

§ Alle wesentlichen Komponente müssen Einzel abgeschrieben

werden

§ Abschreibungen beruhen auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer

§ Steuerlich kann für bestimmte Sachanlage degressiv

abgeschrieben werden : die Differenz wird als „amortissement

dérogatoire“ in der Passiva ausgewiesen

§ Kappung der Abschreibungen des Aktivvermögens auf den

Restwert (wenn es einen Marktwert gibt)

§ Wahlrecht für Anschaffungskosten (Aufwand oder Aktiva) bei

Immobilien oder Beteiligungen

Sachanlagevermögen

Page 20: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

20

§ 2 Bewertungsmethoden sind zugelassen : gewogener Durchschnittspreis oder FIFO

§ Wertberichtigung : Vergleich mit Marktpreis, abzüglich aller noch anfallenden Kosten zur Vermarktung

§ Die Bewertung der Vorräte wird immer zu ursprünglichen Kosten gemacht, und nicht zu Netto-Werten (nach Wertberichtigung)

§ Langfristige Verträge : Wahlrecht zwischen “Completed Contract” oder “Percentage of Completion” (bevorzugte Methode)

Vorräte

Page 21: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

21

§ stark durch IAS 37 geprägt § Die Rückstellungsverpflichtung muss bereits vor dem

Bilanzstichtag bestanden haben, bzw. eingegangen worden sein,

§ Eine Rückstellung für Abfindungen aufgrund eines Sozialplans, der nach Bilanzstichtag aber vor Bilanzerstellung verkündet wurde, ist nicht mehr zulässig,

§ Für Rückstellungsbildung ist es wichtig, dass die Verpflichtungen keine zukünftigen Erträge alimentieren.

§ Pensionsrückstellungen : keine Pflicht, muss bei Fehlen zwingend im Anhang vermerkt werden

Rückstellungen

Page 22: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

22

§ Der Ausweis der latenten Steuern ist ein Wahlrecht (Pflicht bei Konzernabschlüssen)

§ Nicht üblich in Einzelabschlüssen

§ Entsteht aus temporären Unterschieden aus der Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses

§ Es gibt keine „Steuerbilanz“, deshalb ist es schwierig sicher zu stellen dass alle temporären Unterschiede erfasst sind

§ Aktive latente Steuern können auf Verlustvorträge können ausgewiesen werden

Latente Steuern

Page 23: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

Ermittlung

des steuerpflichtigen

Ergebnisses

Page 24: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

24

§ Überleitung auf Formular 2058 A

Steuerliches Ergebnis

Page 25: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

Ergebnisverwendung

Page 26: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

26

§ Die Bilanz wird immer vor Verwendung des Ergebnisses dargestellt

§ Grund : es handelt sich um eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung

§ Bildung einer gesetzlichen Rücklage

§ Ausschüttung an deutsche Gesellschafter► Keine Quellensteuer wenn an eine deutsche Gesellschaft die eine Beteiligung von wenigstens

10% hält► Quellensteuer von 15% in den anderen Fällen

Ergebnisverwendung

Page 27: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

Schlusswort

Page 28: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

28

§ Frz. Rechnungslegungsprinzipien zum Teil an IFRS angepasst

§ Wichtige Normen die nicht umgesetzt wurden (IAS 19, IAS 17, IAS 12, IAS 7)

§ Große Anzahl an Wahlrechten

§ Vergleich immer noch schwierig zwischen Frankreich und Deutschland (trotz BILMOG)

§ Jedoch können für das selbe Unternehmen 3 verschiede Bilanzen, mit 3 unterschiedlichen Ergebnisse vom WP testiert werden !

Schlusswort

Page 29: Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich · 4 §Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art 31-1-2° und 39-1-5°) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden

www.mazars.fr

Mazars61, rue Henri Regnault92075 La Défense CedexTél. : +33 (0) 1 49 97 60 00Fax : +33 (0) 1 49 97 60 01