Bildungspolitische Baustelle 1: Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes WeBiG DV SVEB,...

14
dungspolitische Baustelle 1: etzung des Weiterbildungsgesetzes WeBi DV SVEB, Bildungspolitische Tagung 5. Mai 2015 Hotel Kreuz, Bern André Schläfli, Direktor SVEB

Transcript of Bildungspolitische Baustelle 1: Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes WeBiG DV SVEB,...

Bildungspolitische Baustelle 1:Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes WeBiG

DV SVEB, Bildungspolitische Tagung 5. Mai 2015Hotel Kreuz, Bern

Dr. André Schläfli, Direktor SVEB

Inhalt

1. Das WeBiG im Überblick

2. Verordnung: Ja oder Nein? – Zur Umsetzung der Grundsätze Qualität

(Art. 6), Anrechnung (Art. 7), Wettbewerb (Art. 9)

3. Finanzierung der WB-Organisationen (Art. 12)

4. Monitoring (Art. 19)

5. Grundkompetenzen (Art. 13-15)

6. Verantwortung (Art. 5)

7. Thesen zur Diskussion

Verordnung: Ja oder Nein?

Grundsätze Qualität (Art. 6), Anrechnung (Art. 7), Wettbewerb (Art. 9)

Zwei Optionen für die Umsetzung:

Mit Verordnung

Argumente div. Akteure:Ohne Verordnung bleibt WeBiG

„toter Buchstabe“

Bsp. Wettbewerb (Art. 9 Abs. 2): Wer beurteilt „Qualität, Leistung und Spezialität“ von Angeboten und sagt, wann der Wettbewerb

verzerrt ist und wann nicht?

Ohne Verordnung

Argument SBFI: WeBiG = Rahmengesetz Die Grundsätze müssen über die

Spezialgesetze umgesetzt werden

Bsp. Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale

Bildung (Art. 7): Über das Berufsbildungsgesetz regeln

Was geregelt wird: Finanzierung der WB-Organisationen

WeBiG Art. 12: Finanzhilfen an die Organisationen der WB

Unterstützte Leistungen (gem. Entwurf der Verordnung, Art. 2):

• Informationsleistungen inkl. Sensibilisierung

• Koordinationsleistungen

• Massnahmen zur Qualitätssicherung/-entwicklung und zur Entwicklung der

Weiterbildung

Was geregelt wird: Monitoring

WeBiG Art. 19: Monitoring

1 Das SBFI führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Monitoring über die Beteiligung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und über den Weiterbildungsmarkt.

2 Das SBFI führt zu diesem Zweck den regelmässigen Dialog mit den massgeblich betroffenen Kreisen der Weiterbildung.

Anbieterstatistik? Forum Weiterbildung?

Grundkompetenzen

WeBiG Art. 13-15: Grundkompetenzen

1. Herausforderungen

2. Vorschlag Umsetzungsstruktur

3. Vorschlag Finanzierung

4. Finanzierungsbedarf

5. Fragen für die Gruppendiskussion

Herausforderungen

1. Erhöhung der Teilnahme an Bildungsmassnahmen

2. Ausbau und Diversifizierung des Bildungsangebots

3. Sicherstellung und Ausbau der Qualität

Die Lösung dieser Herausforderungen ist eine komplexe Aufgabe, die klare Ziele und Massnahmen, eine ausreichende Finanzierung sowie eine optimale Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren erfordert.

Das Weiterbildungsgesetz hat die Grundlage geschaffen, diese Aufgabe anzugehen.

Vorschlag IG Grundkompetenzen/SVEB

Es braucht eine verbindliche Umsetzungsstruktur, welche auf folgenden Elementen aufbaut:

1. Nationaler Vierjahresplan Grundkompetenzen mit klaren Zielsetzungen und Prioritäten

2. Verbindliche Vereinbarungen zur Umsetzung des Vierjahresplans zwischen Bund (SBFI) und jedem Kanton

Gemeinsame nationale Ziele und Finanzierung

Nationale Koordination, kantonale Umsetzung

Vorschlag IGG/SVEB

• Verwendung des WeBiG-Geldes ausschliesslich für die Finanzierung der Gewinnung und Förderung von zusätzlichen Teilnehmenden (resp. für die Erhöhung der TN-Zahlen im Vergleich zum Status quo heute)

• Finanzierung von öffentlichen Bildungsangeboten sowie betrieblichen Bildungsmassnahmen im Bereich Grundkompetenzen

• Durchführung einer Informations- und Sensibilisierungskampagne

• Entwicklung von neuen, innovativen Angeboten und Formen der Teilnehmergewinnung in Form von Projekten

• Aktiver Einbezug und enge Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern

Finanzierungsbedarf BFI 2017-2020

Oberstes Prinzip: Verantwortung

WeBiG Art. 5

1 Der einzelne Mensch trägt die Verantwortung für seine Weiterbildung.

2 Die öffentlichen und die privaten Arbeitgeber begünstigen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

3 Bund und Kantone tragen in Ergänzung zur individuellen Verantwortung und zum Angebot Privater dazu bei, dass sich Personen ihren Fähigkeiten entsprechend weiterbilden können.(...)

Weiterbildung liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Individuen, Arbeitgebern und Staat

Zwei Thesen zur Diskussion

1. Ohne Verordnung passiert bei den WeBiG-Artikeln 5-9 gar nichts.

2. Es braucht jährlich 17 Mio. CHF, um die Herausforderungen im Bereich Grundkompetenzen ernsthaft angehen zu können.

KontaktDr. André SchläfliOerlikonerstrasse 388057 Zürich

Tel.: 044 319 71 71Mail: [email protected]

www.alice.ch