Biogas im Überblick - Solarfreunde Moosburg e.V. · Errichtung und Betriebs von Biogasanlagen ......
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Biogas im ÜberblickSeminar der Bayerischen Verwaltungsschule
am 19. November 2002 in Mauern
Referenten: Hans Mitterleitner, Bayerische Landesanstalt für Landtechnik Freising-Weihenstephan
Dr. Josef Hofmann,Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und UmweltfragenMünchen
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Überblick zum Seminar
9.00 Uhr Begrüßung und Vorstellungsrunde (J. Hofmann)
9.20 Uhr Grundlagen der Biogastechnik (J. Hofmann)
10.00 Uhr Stand der Technik bei Biogasanlagen (H. Mitterleitner)
10.45 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr Innovative Verfahrenskonzepte, Gasverwertung(H. Mitterleitner)
12.00 Uhr Rechtliche Grundlagen (J. Hofmann)
13.15 Uhr Mittagessen
14.15 Uhr Exkursion zur Biogasanlage Fa.Högl, Volkenschwand
16.30 Ende des Seminars
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Grundlagen der Biogastechnik
Referent: Dr. Josef Hofmann,
Bayerisches Staatsministerium fürLandesentwicklung und Umweltfragen
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Überblick über regenerative Energiequellen
Erneuerbare Energie= Solarenergie
Sonne Wind Wasser Biomasse (Geothermie)
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Energetische Biomassenutzung
Biomasse
Direkte Nutzung durch Verbrennung
Indirekte Nutzung durch Faulungsprozess
Verwertung inFeuerungsanlagen,
wie z.B. Heizwerken bzw. Heizkraftwerken
zu Wärme und/oder Strom
Erzeugung von Biogas mit anschließender
Nutzungsmöglichkeit als Brenn- oder Kraftstoff
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200 Liter CH4 /Tag
Wer produziert das meiste Biogas in Bayern?
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Deutschland: 1.650 Anlagen (Ende 2001)
Bayern: 556 Anlagen (Stand Juni 2002)Anlagen, die ausschließlich Stoffe aus der landwirtschaftlichen Urproduktion (hofeigene Stoffe) einsetzen
Anlagen, die sowohl Stoffe aus der landwirtschaftlichen Urproduktion (Gülle, Mist, nachwachsende Rohstoffe) als auch Bioabfälle im Sinne der BioAbfV einsetzen
Anlagen zur Entsorgung von Abfällen, die nicht aus der Landwirtschaft stammen (z.B. Abfälle aus der Biotonne)
Biogasanlagen in Bayern
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Biogasanlagen in Bayern
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Was ist Biogas?
Hauptkomponenten: 55 bis 65% Methan (CH4)
35 bis 45% Kohlendioxid (CO2)
Spurenanteile: Schwefelwasserstoff (H2S)Ammoniak (NH3)Stickstoff, Sauerstoff, Wasserstoff
Hauptenergieträger: Methan
Heizwert (bei 60%CH4): 21,5 MJ/m³ = 6,35 kWh/m³
≅ 0,6 l Heizöl
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Wo entsteht Biogas?
Entsteht beim Abbau organischer Biomasse durch Bakterien unter Sauerstoffausschluss
Natürlicher biochemischer Abbauvorgang in
---> Mooren
---> Sümpfen
---> Vormagen von Wiederkäuern
Hauptkomponente Methan besitzt 27-fach höheres Treibhauspotential als Kohlendioxid!
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Biochemischer Ablauf der Biogasbildung
Organische Stoffe(Fette, Eiweiß, Kohlenhydrate)
Monomere(z.B. Einfachzucker)
Fettsäuren, Alkohohle
Essigsäure ← H2, CO2
Methan, CO2
Exoenzyme, versäuernde Bakterien
acidogeneBakterien
acetogene Bakterien
methanogene Bakterien
HydrolyseVerflüssigung
AcidogeneseVersäuerung
AcetogeneseEssigsäurebildung
Methanisierung
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Biogaserzeugung und -verwertung
Vorlage-behälter
Biogas-
reaktorLager-
behälterAusgefaultesProdukt
Biogas
Wärme
Dünger
Elektrischer Strom Wärme
Tierische Fäkalien
KommunaleAbfälle
Nachwachs.Rohstoffe
Schlachthof-abfälle
Abfälle aus der Agroindustrie
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Gaserträge von Substraten (l/kg oTS)
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
1800Schw einegülle
MilchviehgülleBullengülle
Geflügelkot
KleegrasMaispflanze
LaubGemüseabfälle
KartoffelkrautAlgen
ElefantengrasGerstenstroh
Roggenstroh 3cmRoggenstroh 0,2 - 0,5cm
MaisstrohBrennschlempe
Pansen-inhalte
Abfall ausBiotonne
RapspresskuchenSpeiseabfälle
Fritierfett
Flotatfett
FettabscheiderfettGras (Fettw iese)
Silage(Fettw iese)Gras (Magerw iese)
Silage (Magerw iese)Heu 3cm
(Magerw iese)
Heumehl(Magerw iese
)
tierischeFäkalien
sonstigePflanzenteile
Stroh Abfälle aus derAgroindustrie
Gras, Silage, Heu
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Beispiele von Gaserträgen
Gasertrag von 100 Großvieheinheiten pro Jahr
62.050m³ Biogas (620,5 m³ je GV)
Energiegehalt je m³ Biogas: 6,5 kWh
z. Vgl. leichtes Heizöl: ca. 10 kWh
Gesamter Energiegehalt: 403.325 kWh
entspricht dem Energiegehalt von 40.000l Heizöl
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Technik der Biogaserzeugung
Biogaserzeugung in drei Temperaturbereichen:Temperatur Verweildauer Gasausbeute je m³
des Substrats Fermentervolumen
psychrophil: 15 -20°C lang gering
mesophil: 25-40° mittel mittel
thermophil: 40-65°C kurz hoch
Im Gegensatz zur mesophilen Betriebsweise sind thermophil betriebene Biogasanlagen oft störanfällig und nur beim Einsatz gleichmäßiger Substratqualität unproblematisch zu betreiben (z.B. Klärwerks-faultürme)
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Anlagentechnik
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Anlagentechnik in Deutschland
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Biogasanlage Schmied, Mangoldshausen
Betriebsgröße 1.200 Mastschweine, 70ha AckerflächeSubstrat Schweinegülle von 3 Betrieben, ca. 2.300 Mastschweineplätze
20 GV Rinderfestmist, NaWaRos geplantTyp DurchflußfermenterFermenter 1x Lippsystem 600m³, StahlblechwickelbauweiseRührwerk patentiertes PropellerrührwerkTemperatur ca. 36°CVorgrube 100 m³Güllelager 3.500m³Baukosten 500.000 DM davon 44.000 ZuschussJährlicher Gasertrag
130.000 m³ entspricht ca. 845.000 kWh (ca. 84.000 l Heizöl)
Jährliche Stromerzeugung
ca. 280.000 kWh x 0,20 DM = 56.000 DM Einnahmen
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Biogasanlage Schmied, Fließbild
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Biogasanlage Schmied, Fotos
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Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen
1) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seit 1.04.00 in Kraft
Einspeisevergütung für elektrischen Strom aus Biomasse (2002):
mind. 10,13 Cent/kWh bis 500 kWelektr. Leistung
mind. 9,12 Cent/kWh bis 5 MWelektr. Leistung
mind. 8,61 Cent/kWh ab 5 MWelektr. Leistung
Garantie für Zeitraum von 20 Jahren !!!
Ab 1. Januar 2002 Senkung der Mindesteinspeisevergütung um 1% jährlich bei dann in Betrieb genommenen Anlagen
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2) Einsatz von AbfällenDerzeit bereits eingesetzte Abfälle:
Flotatfett, Fettabscheiderinhalte, Inhalt der Biotonne, Speisereste, Abfälle aus der Nahrungsmittelindustrie, Rasenschnitt aus Pflegemaßnahmen,Biologisch abbaubare Produktionsabfälle aus Pharmazie- und Chemiebetrieben (Schadstoffbelastung !!!)
Abfallerzeuger bezahlt für Entsorgung beim Biogasanlagenbetreiber
Aber rechtliche Vorschriften wie Tierkörperbeseitigungsgesetz, Bioabfallverordnung und andere Rechtsvorschriften sind zu beachten !!!!
Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen
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Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen
3) Einsatz von Nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRos)
Erfahrungen mit folgenden Stoffen: MaisFutterrübenRapspresskuchenGrasschnitt
Zum Teil wesentlich höhere Gaserträge als bei Gülle. Ganzjähriger Betrieb auch ohne Gülle nur mit nachwachsenden Rohstoffen durch Silagetechnik möglich.
===> Weitere Nutzung einer vorhandenen Biogasanlage bei Umstellung auf viehlosen Betrieb somit möglich !!
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Rechtliche Aspekte der Errichtung und Betriebs von Biogasanlagen
Referent: Dr. Josef Hofmann,
Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen
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Fragen zur Errichtung einer Biogasanlage
Welche Anlagentechnik?
Welcher Planer?
Wiezu
finanzieren?
Welche Einsatzstoffe ?
Welchegesetzlichen Regelungen?
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Vorgrube
Fermenter
Lager-behälter
BioAbfV DüMV
TA Luft
EEG
KrW-/AbfG
Baurecht Immissionsschutzrecht
Biogas
Gärschlamm
TierKBG
BioStoffV
Sicherheitsregeln für land-wirtschaftliche Biogasanlagen (Fachverband Biogas)
BioAbfV
Welche Regelungen?
BiomasseVVAwS
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Welches Genehmigungsverfahren?Grundlage: 4. BImSchV
10t bis weniger als 50 t Durchsatz je Tag
(Nr. 8.6 b der 4. BImSchV)
weniger als 10t Durchsatz je Tag
Aufbereitungsanlage für feste flüssige und gasförmige Abfälle
von 10 MW bis weniger als 50 MW
(Nr. 1.2 b der 4. BImSchV)< 10 MWFeuerungsanlage für
gasförmigen Brennstoff
von 1 MW bis weniger als 50 MW
(Nr. 1.2 b, 1.4 der 4. BImSchV)< 1 MWVerbrennungsmotor
(Feuerungswärmeleistung)
Immissionsschutzrecht(vereinfachtes Verfahren nach § 19 BImSchG)
BaurechtAnlagenart
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Baurecht
l Gärbehälterl Güllebehälter (> 50 m³, Höhe > 3m)l Aufstellraum für Gasspeicherl Behälter für Gasspeicherungl Aufstellraum des Wärmeerzeugers
bzw. des Blockheizkraftwerkes
Sobald Teile einer Biogasanlage in bereits bestehende Gebäude integriert werden, ist ebenfalls eine Baugenehmigung erforderlich !!
Baugenehmigung erforderlich für bauliche Anlagen, wie:
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Sicherheitstechnische Anforderungen
Derzeit vereinfachtes Verfahren bei Biogasanlagen
Einschaltung Träger öffentlicher Belange
Brandschutz
Abfallrecht
Immissionsschutzrecht (§22 BImSchG)
Baugenehmigungsverfahren
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Grundpflichten nach § 22 BImSchG
Ô Verhindern schädlicher Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind,
Ô Beschränkung von nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädlicher Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß
Lärmschutz und Luftreinhaltung
Ô Ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen, die beim Betrieb der Anlagen entstehen
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Lärmschutz
Ù Beurteilungsgrundlage ist TA-Lärm vom 26.08.1998
Ù Anwendbar sowohl für genehmigungsbedürftige Anlagen (BImSchG) und nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen (Baurecht)
Immissionsrichtwerte:
im Dorfgebiettagsüber 60 dB(A)nachts 45 dB(A)
zum Wohngebiet hintagsüber 55 dB(A)nachts 40 dB(A)
tags: 6.00 Uhr - 22.00 Uhr und nachts: 22.00 Uhr – 6.00Uhr
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1 2
Lri = 94 dB(A)
Lärmemissionen durch BHKW
• 2 Aggregate mit z.B. 22 kW und 55 kW• Außenmauer (Ziegel/Beton)
Schalldämmmaß = 30 dB(A)• Dach, Schalldämmmaß 20 dB(A)• Stahltüre mit 20 dB(A) Schalldämmmaß• Kamin 4 m über Dach (Schallleistung = 80 dB(A)• Be- und Entlüftung Schalldämmmaß = 12 dB(A)
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55 dB(A)
60 dB(A)
ca. 7 m
ca. 15 m
Lärmausbreitungsberechnung Motorenhaus
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Lärmschutz: Auflagenvorschläge
ÕFestlegung des gebietsabhängigen Beurteilungspegels mit Verbot des Fahrverkehrs zur Nachtzeit
ÕForderung nach schwingungsisolierter Aufstellung des Motors
ÕFugendichte Ausführung des Generatorhauses, evtl. Festlegung der bewerteten Schalldämmmaße der Außenbauteile
ÕOrientierung der Türe und der Be- und Entlüftung auf die schallabgewandte Seite (Notkühlung)
ÕForderung nach Einbau eines Schalldämpfers in die Abgasleitung bzw. in die Be- und Entlüftung mit Festlegung des max. zulässigen Schallleistungspegels(z.B. Erdschalldämpfer)
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Luftreinhaltung
é Emissionsbegrenzung für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 4 BImSchGFWL > 1000 kW
é Abgestufte Anforderungen für immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 22 BImSchG (Baurecht)FWL < 1000 kW
• Anforderungen zur Luftreinhaltung
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Emissionsgrenzwerte für Motoranlagen
ÔAnlagen > 1000 kW– TA – Luft (vom 27.02.1986)– Emissionsgrenzwerte im Landtechnik
Arbeitsblatt Nr. 8 – „Biogasanlagen -Rechtliche Rahmenbedingungen“ vom Dez. 1998 in Anlehnung an die TA-Luft, Dynamisierung, Stand der Technik
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0,50 g/m³Gas-Otto-MotorNOX
5 Vol-%alle MotorenO2-Bezug
60 mg/m³alle MotorenFormaldehyd
ab 3 MW 0,65 g/m³bis 3 MW 1,0 g/m³Gas-Otto-MotorCO
ab 3 MW 0,65 g/m³bis 3 MW 2,0 g/m³Gas-Diesel-MotorCO
ab 3 MW 0,50 g/m³bis 3 MW 1,0 g/m³ Gas-Diesel-MotorNOX
20 mg/m³Gas-Diesel-MotorStaub
Verbrennungsmotoranlage > 1 MWSchadstoff
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Emissionsgrenzwerte für Biogasverbrennungsmotoren
• Anlagen < 1000 kW(nicht genehmigungsbedürftige Anlagen)
– Bei Anlagen kleiner Leistung sind in Abhängigkeit der Gewährleistung des Motorenherstellers und den örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall Maßnahmen festzulegen.
– Abwarten der Ergebnisse der laufenden Grundsatzuntersuchungen über Biogasanlagen und das Emissionsverhalten von Biogasmotoren.
– Die genannten Grenzwerte können zur Beurteilung in Ahnlehnung herangezogen werden.
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Auflagenvorschlägefür nicht genehmigungspflichtige Anlagen
è Die FWL des Gas-Diesel-Motors darf 1000 kW nicht überschreiten
è Es ist eine Bescheinigung des Motorherstellers vorzulegen, die bestätigt, dass die Emissionen für Staub 0,10 g/m³, die Massenkonzentration an CO 0,65 g/m³, und NOX von 2,0 g/m³ eingehalten werden. (Die Bescheinigung muss explizit mit Grenzwerten versehen sein)
è Höhe der Abluftleitung für Motoranlageè Festlegung der eingesetzten Fermente
(Gülle,Festmist, Gasschnitt, Pülpe, Hausabwässer)
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Gär-behälter
Geruchsemissionsquellen
Vorgrube
Einspülschacht
Lager-behälter
Gär-schlamm
Überdrucksicher-heitsventil
Biogas
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Vermeidung von Geruchsemissionen
•Lagerung von geruchsbildenden Substraten:in geruchsdicht verschlossenen Behältern (Silo, Tank o.ä)
•Vorgrube:keine offene Vorgrube, keine Einspülschächte (Eintrag von Substraten mittels Schneckenförderern)
•Fermenter:keine Einspülschächte (Eintrag von Substraten mittels Schneckenförderern)
•Lagerbehälter:Foliengasspeicher über Lagerbehälter, Kein freier Einlauf des ausgefaulten Substrats über Flüssigkeitsniveau des Lagerbehälters
•Überdrucksicherung:Ersatzmotor, ausreichend dimensionierter Gasspeicher
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Jahr der InbetriebnahmeInstallierte Leistung 2002 2003 2004 2005
bis 500 kW 10,13 10,03 9,93 9,83soweit darüber (501 kW - 5 MW) 9,12 9,03 8,94 8,85soweit darüber (5 MW - 20 MW) 8,61 8,52 8,43 8,35
Wichtig:Das Jahr der Inbetriebnahme bestimmt die Höhe der Einspeisevergütung für die gesamte Laufzeit (20 Jahre)!
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
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Regelt, welche biologisch abbaubaren Stoffe als anerkannte Biomasse im Sinne des EEG anzusehen sind.
Enthalten sind:
1. Pflanzen und Pflanzenbestandteile,
2. aus Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen hergestellte Energieträger, deren sämtliche Bestandteile und Zwischenprodukte aus Biomasse im Sinne des Absatzes 1 erzeugt wurden,
3. Abfälle und Nebenprodukte pflanzlicher und tierischer Herkunft aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft,
4. Bioabfälle im Sinne von § 2 Nr. 1 der Bioabfallverordnung,
5. aus Biomasse im Sinne des Absatzes 1 durch Vergasung oder Pyrolyse erzeugtes Gas und daraus resultierende Folge- und Nebenprodukte,
6. aus Biomasse im Sinne des Absatzes 1 erzeugte Alkohole, deren Bestandteile, Zwischen-, Folge- und Nebenprodukte aus Biomasse erzeugt wurden.
Biomasse-Verordnung (BiomasseV)
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Keine anerkannte Biomasse im Sinne der BiomasseV:
• fossile Brennstoffe sowie daraus hergestellte Neben- und Folgeprodukte,
• Torf,
• gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen sowie ähnliche Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen;
• Papier, Pappe, Karton,
• Klärschlämme im Sinne der Klärschlammverordnung
• Hafenschlick und sonstige Gewässerschlämme und -sedimente,
• Textilien,
• Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse im Sinne von § 1 Abs. 1 des Tierkörperbeseitigungsgesetzes, die nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in Tierkörperbeseitigungsanstalten zu beseitigen sind, sowie Stoffe, die durch deren Beseitigung hergestellt worden oder sonst entstanden sind,
• Deponiegas,
• Klärgas.
Ausnahmen zur Biomasse-Verordnung
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Abfallstoffe in Biogasanlagen ?
Rechtliche Regelungen:
Bioabfallverordnung BioAbfV
Tierkörperbeseitigungsgesetz TierKBG
§ Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG
§ §
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Welche Einsatzstoffe unterliegen der BioAbfV?
Vorgehensweise bei der Prüfung:
1) Handelt es sich um ein Produkt oder um Abfall ?
2) Ist der Bioabfallbegriff nach §2 Nr. 1 erfüllt ?
3) Liegt eine Eigenverwertung gemäß §2 Nr. 6 vor ?
4) Handelt es sich um einen Bioabfall,der im Anhang 1 der BioAbfV enthalten ist ?
5) Ergeben sich Ausnahmeregelungen für Unter-suchung und Behandlung nach §10 Abs. 1 und 2 ?
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Produkt oder Abfall?
Abfälle sind
bewegliche Sachen,
die in Anhang 1 enthalten sind
undderen sich ihr Besitzerentledigt (Tatsächliche Aufgabe der Sachherrschaft), entledigen will oder entledigen muss
Subjektiver Abfallbegriff:Besitzer will
sich entledigen
Objektiver Abfallbegriff:
Besitzer muss sich entledigen
Unwiderlegbare Fiktionen:•Ursprünglicher Verwendungszweck ist weggefallen, ohne dass ein
neuer Verwendungszweck hinzugetreten ist (Produktabfall)•Stoff wird nicht zielgerichtet produziert (Produktionsabfall)
Dinge sind geeignet, gegenwärtig oder künftig das Wohl der Allgemeinheit insbesondere der Umwelt zu gefährden
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Ist der Bioabfallbegriff nach §2 Nr. 1 erfüllt?
Stammt der Abfall aus tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen?
z.B.: - Fettabscheiderinhalte aus der Gastronomie- Kartoffelschlempe aus Brennereien
nicht: - Wirtschaftsdünger (kein Abfall?!)
nicht: - Alkohol-Wasser-Gemische aus chemischer bzw. pharmazeutischer Industrie
Grenzfall: Glycerin aus der Biodieselproduktion?
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Ist der Bioabfallbegriff nach §2 Nr. 1 erfüllt?
Stammt der Abfall aus tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen?
z.B.: - Fettabscheiderinhalte aus der Gastronomie- Kartoffelschlempe aus Brennereien
nicht: - Wirtschaftsdünger (kein Abfall?!)
nicht: - Alkohol-Wasser-Gemische aus chemischer bzw. pharmazeutischer Industrie
Grenzfall: Glycerin aus der Biodieselproduktion?
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Ist der Bioabfall in Anhang 1 enthalten ?
Anhang 1:Liste der für eine Verwertung auf Flächen grundsätzlich geeigneten Bioabfälle sowie grundsätzlich geeigneter mineralischer Zuschlagsstoffe
dreispaltiger Aufbau:
Abfallbezeichnung Verwertbare Ergänzendenach EAK Abfallarten Hinweise
z.B. Für den Verzehr oder Ver- -überlagerte Lebens- Back- und Süßwaren-arbeitung ungeeignete Stoffe mittel herstellung (020601) -Teigabfälle Verwertung nur, soweit
Tierkörperbeseitigungs-gesetz nicht entgegensteht
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Ausnahme nach §10 Abs. 1 und 2
In Anhang 1 Nr. 1 Spalte 3 besonders genannte Bioabfälle dürfen ohne Behandlung sowie in behandelter Form ohne Untersuchungen nach den §§ 3 und 4 abgegeben und zur Gemischherstellung verwendet oder aufgebracht werden (z.B. Landschaftspflegeabfälle, naturbelassene Rinden)
Ausnahme von Untersuchungen nach §§ 3 und 4, wenn im Rahmen der regionalen Verwertung behandelte Bioabfälle aus unvermischten , homogen zusammengesetzten Bioabfällen abgegeben, zur Gemischherstellung verwendet oder aufgebracht werden (Zustimmungdurch KVB bei Einverständnis der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde)
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Problemfeld: „Direkte Prozessprüfung“
kann bei existierenden Biogasanlagen i.d.R. nicht durchgeführt werden, da bauseitige Voraussetzungen meist fehlen.
Ausnahmen gemäß §3 Abs. 3 Satz 2 von Forderungen in Anhang 2 möglich, sofern Beschaffenheit der Bioabfälle keine Beeinträchtigung seuchen- und phytohygienischer Belange nicht zu erwarten sind
→ Aussetzen der Vorgaben der direkten Prozessprüfung möglich
Kleinanlagen:
direkte Prozessprüfung kann unverhältnismäßig sein (Ausnahme gemäß §3 Abs. 3 Satz 2 möglich)
→ nur Hygieneprüfung und Produktprüfung möglich
oder Anpassung an bereits geprüfte Verfahren/Baumusterprüfung
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Hygienische Überprüfung von Kleinanlagen
Hygieneprüfung
Einzelbetrieb-liche Anlage
Verwertung auf eigenen Flächen
Einzelbetrieb-liche Anlage
Verwertung auf Fremdflächen
Gemeinschafts-anlage
Verwertung auf eigenen Flächen
Gemeinschafts-anlage
Verwertung auf Fremdflächen
direkte Prozessprüfung
kann verzichtet werden
kann verzichtet werden1)
kann verzichtet werden1)
kann verzichtet werden1)
indirekte Prozessprüfung erforderlich erforderlich erforderlich erforderlich
Endprüfungen der behandelten
Bioabfälle (Produktprüfung)
erforderlich erforderlich erforderlich erforderlich
"Input-/Output-kontrollen" erforderlich2) erforderlich2) erforderlich2) erforderlich2)
Lagerung zur "Selbst-
entseuchung"akzeptabel nicht akzeptabel nicht akzeptabel nicht akzeptabel
1) Gleichbehandlung von Wirtschaftsdüngern und biologischen Abfällen in thermophiler Stufe oder separater Erhitzungseinrichtung
2) „Input/Outputkontrollen“: nur bei Verzicht auf direkte Prozessprüfung erforderlich; s. vorstehenden Abschnitt „Anaerobanlagen, 1. Grund-sätzliche Problematik in kommunalen und land-wirtschaftlichen Kofermentationsanlagen“, 3. Absatz mit Tabelle
aus „Hinweise zum Vollzug der Bioabfallverordnung“ vom 24.08.00
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Problem: Industrieabfälle in Biogasanlagen
Sofern nicht in Anhang 1 der BioAbfV genannt:
Industrieabfälle bzw. deren Gemische mit Bioabfällen unterliegen nicht der BioAbfV, wenn es sich bei den Industrieabfällen nicht um Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft handelt (UMS vom 22.11.2000)
Prüfung der Schadlosigkeit der Verwertung gemäß §5 Abs. 3 KrW-AbfG anhand der materiellen Vorgaben der BioAbfV und ggf. weiterer Schadstoffparameter!
Genehmigung von Abfallschlüsselnummern problematisch, da hierdurch auch andere Abfälle, als die beantragten mitgenehmigt werden ===> Genehmigung nur für Abfälle, deren schadlose Verwertung nachgewiesen ist (Einzelfallprüfung!)
Rücksprache mit LfU sinnvoll!
UMS vom 5.08.02: Bis auf weiteres keine Ausnahmegenehmigungen mehr für Abfälle außerhalb der BioAbfV
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Die Fakten:Ein Landwirt und Biogasanlagenbetreiber hat gefährliche Abfälle illegal angenommen und diese auf eigene und gepachtete Flächenausgebracht. Dies führte zur Kontamination von Böden mit organischen Schadstoffen wie Toluol, Anilin
Sanierungsmaßnahmen:3 Mio. Euro für Sanierung der Felder vom Staat bisher in Ersatzvornahme aufgewendet Inhalt des Biogasfermenter wurde über bayerischen Sonderabfallentsorger GSB entsorgt
Genehmigungssituation der Biogasanlage:nach Baurecht genehmigt, keine Zulassung von Sonderabfällen
Der Fall Neuendettelsau und die Folgen
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Konsequenzen des StMLU
Einrichtung einer Kommission zur Optimierung der Abfallüberwachung
Forderung: Keine Zulassung von Abfällen außerhalb der BioAbfV in landwirtschaftliche Biogasanlagen!
Bayerischer Umweltminister Dr. Schnappauf am 20.09.02:Erhöhte Einspeisevergütung für Biogasanlagen, die ausschließlich hofeigene Stoffe (z.B. Gülle, nachwachsende Rohstoffe) einsetzen
Konzentration von Abfällen vorwiegend auf größere Biogasanlagen mit anschließender Entsorgung der Reststoffe z.B. durch energetische Verwertung
„Biogashandbuch Bayern“:Erstellung eines Leitfadens zur Genehmigung, zum Betrieb und zur Überwachung von Biogasanlagen mit anschließender Veröffentlichung im Internet
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Gasman.exe
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Internetseiten der Regierung von Niederbayern:www.regierung.niederbayern.bayern.deunter „Aktuelles“ und „Im Blickpunkt“
Biogas-Offensive Niederbayern 2000:
Tagungsbände:
Biogastagung für niederbayerische Behördenam 13.07.00
Seminar an der Fachhochschule DeggendorfInnovationen der Biogastechnik am 13.12.00
Informationen
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Falls Sie noch Fragen haben.........
Dr. Josef Hofmann
Bayerisches Staatsministerium
für Landesentwicklung und Umweltfragen
Rosenkavalierplatz 2
81925 MünchenTelefon: 089/9214-2545
Fax: 089/9214-2152
e-mail: [email protected]
www.umweltministerium.bayern.de
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