Biogas im Überblick - Solarfreunde Moosburg e.V. · Errichtung und Betriebs von Biogasanlagen ......

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Biogas im Überblick Seminar der Bayerischen Verwaltungsschule am 19. November 2002 in Mauern Referenten: Hans Mitterleitner, Bayerische Landesanstalt für Landtechnik Freising-Weihenstephan Dr. Josef Hofmann, Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen München PDF wurde mit FinePrint pdfFactory-Prüfversion erstellt. http://www.context-gmbh.de

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Biogas im ÜberblickSeminar der Bayerischen Verwaltungsschule

am 19. November 2002 in Mauern

Referenten: Hans Mitterleitner, Bayerische Landesanstalt für Landtechnik Freising-Weihenstephan

Dr. Josef Hofmann,Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und UmweltfragenMünchen

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Überblick zum Seminar

9.00 Uhr Begrüßung und Vorstellungsrunde (J. Hofmann)

9.20 Uhr Grundlagen der Biogastechnik (J. Hofmann)

10.00 Uhr Stand der Technik bei Biogasanlagen (H. Mitterleitner)

10.45 Uhr Kaffeepause

11.00 Uhr Innovative Verfahrenskonzepte, Gasverwertung(H. Mitterleitner)

12.00 Uhr Rechtliche Grundlagen (J. Hofmann)

13.15 Uhr Mittagessen

14.15 Uhr Exkursion zur Biogasanlage Fa.Högl, Volkenschwand

16.30 Ende des Seminars

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Grundlagen der Biogastechnik

Referent: Dr. Josef Hofmann,

Bayerisches Staatsministerium fürLandesentwicklung und Umweltfragen

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Überblick über regenerative Energiequellen

Erneuerbare Energie= Solarenergie

Sonne Wind Wasser Biomasse (Geothermie)

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Energetische Biomassenutzung

Biomasse

Direkte Nutzung durch Verbrennung

Indirekte Nutzung durch Faulungsprozess

Verwertung inFeuerungsanlagen,

wie z.B. Heizwerken bzw. Heizkraftwerken

zu Wärme und/oder Strom

Erzeugung von Biogas mit anschließender

Nutzungsmöglichkeit als Brenn- oder Kraftstoff

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200 Liter CH4 /Tag

Wer produziert das meiste Biogas in Bayern?

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Deutschland: 1.650 Anlagen (Ende 2001)

Bayern: 556 Anlagen (Stand Juni 2002)Anlagen, die ausschließlich Stoffe aus der landwirtschaftlichen Urproduktion (hofeigene Stoffe) einsetzen

Anlagen, die sowohl Stoffe aus der landwirtschaftlichen Urproduktion (Gülle, Mist, nachwachsende Rohstoffe) als auch Bioabfälle im Sinne der BioAbfV einsetzen

Anlagen zur Entsorgung von Abfällen, die nicht aus der Landwirtschaft stammen (z.B. Abfälle aus der Biotonne)

Biogasanlagen in Bayern

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Biogasanlagen in Bayern

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Was ist Biogas?

Hauptkomponenten: 55 bis 65% Methan (CH4)

35 bis 45% Kohlendioxid (CO2)

Spurenanteile: Schwefelwasserstoff (H2S)Ammoniak (NH3)Stickstoff, Sauerstoff, Wasserstoff

Hauptenergieträger: Methan

Heizwert (bei 60%CH4): 21,5 MJ/m³ = 6,35 kWh/m³

≅ 0,6 l Heizöl

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Wo entsteht Biogas?

Entsteht beim Abbau organischer Biomasse durch Bakterien unter Sauerstoffausschluss

Natürlicher biochemischer Abbauvorgang in

---> Mooren

---> Sümpfen

---> Vormagen von Wiederkäuern

Hauptkomponente Methan besitzt 27-fach höheres Treibhauspotential als Kohlendioxid!

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Biochemischer Ablauf der Biogasbildung

Organische Stoffe(Fette, Eiweiß, Kohlenhydrate)

Monomere(z.B. Einfachzucker)

Fettsäuren, Alkohohle

Essigsäure ← H2, CO2

Methan, CO2

Exoenzyme, versäuernde Bakterien

acidogeneBakterien

acetogene Bakterien

methanogene Bakterien

HydrolyseVerflüssigung

AcidogeneseVersäuerung

AcetogeneseEssigsäurebildung

Methanisierung

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Biogaserzeugung und -verwertung

Vorlage-behälter

Biogas-

reaktorLager-

behälterAusgefaultesProdukt

Biogas

Wärme

Dünger

Elektrischer Strom Wärme

Tierische Fäkalien

KommunaleAbfälle

Nachwachs.Rohstoffe

Schlachthof-abfälle

Abfälle aus der Agroindustrie

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Gaserträge von Substraten (l/kg oTS)

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

1600

1800Schw einegülle

MilchviehgülleBullengülle

Geflügelkot

KleegrasMaispflanze

LaubGemüseabfälle

KartoffelkrautAlgen

ElefantengrasGerstenstroh

Roggenstroh 3cmRoggenstroh 0,2 - 0,5cm

MaisstrohBrennschlempe

Pansen-inhalte

Abfall ausBiotonne

RapspresskuchenSpeiseabfälle

Fritierfett

Flotatfett

FettabscheiderfettGras (Fettw iese)

Silage(Fettw iese)Gras (Magerw iese)

Silage (Magerw iese)Heu 3cm

(Magerw iese)

Heumehl(Magerw iese

)

tierischeFäkalien

sonstigePflanzenteile

Stroh Abfälle aus derAgroindustrie

Gras, Silage, Heu

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Beispiele von Gaserträgen

Gasertrag von 100 Großvieheinheiten pro Jahr

62.050m³ Biogas (620,5 m³ je GV)

Energiegehalt je m³ Biogas: 6,5 kWh

z. Vgl. leichtes Heizöl: ca. 10 kWh

Gesamter Energiegehalt: 403.325 kWh

entspricht dem Energiegehalt von 40.000l Heizöl

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Technik der Biogaserzeugung

Biogaserzeugung in drei Temperaturbereichen:Temperatur Verweildauer Gasausbeute je m³

des Substrats Fermentervolumen

psychrophil: 15 -20°C lang gering

mesophil: 25-40° mittel mittel

thermophil: 40-65°C kurz hoch

Im Gegensatz zur mesophilen Betriebsweise sind thermophil betriebene Biogasanlagen oft störanfällig und nur beim Einsatz gleichmäßiger Substratqualität unproblematisch zu betreiben (z.B. Klärwerks-faultürme)

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Anlagentechnik

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Anlagentechnik in Deutschland

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Biogasanlage Schmied, Mangoldshausen

Betriebsgröße 1.200 Mastschweine, 70ha AckerflächeSubstrat Schweinegülle von 3 Betrieben, ca. 2.300 Mastschweineplätze

20 GV Rinderfestmist, NaWaRos geplantTyp DurchflußfermenterFermenter 1x Lippsystem 600m³, StahlblechwickelbauweiseRührwerk patentiertes PropellerrührwerkTemperatur ca. 36°CVorgrube 100 m³Güllelager 3.500m³Baukosten 500.000 DM davon 44.000 ZuschussJährlicher Gasertrag

130.000 m³ entspricht ca. 845.000 kWh (ca. 84.000 l Heizöl)

Jährliche Stromerzeugung

ca. 280.000 kWh x 0,20 DM = 56.000 DM Einnahmen

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Biogasanlage Schmied, Fließbild

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Biogasanlage Schmied, Fotos

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Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen

1) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seit 1.04.00 in Kraft

Einspeisevergütung für elektrischen Strom aus Biomasse (2002):

mind. 10,13 Cent/kWh bis 500 kWelektr. Leistung

mind. 9,12 Cent/kWh bis 5 MWelektr. Leistung

mind. 8,61 Cent/kWh ab 5 MWelektr. Leistung

Garantie für Zeitraum von 20 Jahren !!!

Ab 1. Januar 2002 Senkung der Mindesteinspeisevergütung um 1% jährlich bei dann in Betrieb genommenen Anlagen

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2) Einsatz von AbfällenDerzeit bereits eingesetzte Abfälle:

Flotatfett, Fettabscheiderinhalte, Inhalt der Biotonne, Speisereste, Abfälle aus der Nahrungsmittelindustrie, Rasenschnitt aus Pflegemaßnahmen,Biologisch abbaubare Produktionsabfälle aus Pharmazie- und Chemiebetrieben (Schadstoffbelastung !!!)

Abfallerzeuger bezahlt für Entsorgung beim Biogasanlagenbetreiber

Aber rechtliche Vorschriften wie Tierkörperbeseitigungsgesetz, Bioabfallverordnung und andere Rechtsvorschriften sind zu beachten !!!!

Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen

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Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen

3) Einsatz von Nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRos)

Erfahrungen mit folgenden Stoffen: MaisFutterrübenRapspresskuchenGrasschnitt

Zum Teil wesentlich höhere Gaserträge als bei Gülle. Ganzjähriger Betrieb auch ohne Gülle nur mit nachwachsenden Rohstoffen durch Silagetechnik möglich.

===> Weitere Nutzung einer vorhandenen Biogasanlage bei Umstellung auf viehlosen Betrieb somit möglich !!

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Rechtliche Aspekte der Errichtung und Betriebs von Biogasanlagen

Referent: Dr. Josef Hofmann,

Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen

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Fragen zur Errichtung einer Biogasanlage

Welche Anlagentechnik?

Welcher Planer?

Wiezu

finanzieren?

Welche Einsatzstoffe ?

Welchegesetzlichen Regelungen?

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Vorgrube

Fermenter

Lager-behälter

BioAbfV DüMV

TA Luft

EEG

KrW-/AbfG

Baurecht Immissionsschutzrecht

Biogas

Gärschlamm

TierKBG

BioStoffV

Sicherheitsregeln für land-wirtschaftliche Biogasanlagen (Fachverband Biogas)

BioAbfV

Welche Regelungen?

BiomasseVVAwS

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Welches Genehmigungsverfahren?Grundlage: 4. BImSchV

10t bis weniger als 50 t Durchsatz je Tag

(Nr. 8.6 b der 4. BImSchV)

weniger als 10t Durchsatz je Tag

Aufbereitungsanlage für feste flüssige und gasförmige Abfälle

von 10 MW bis weniger als 50 MW

(Nr. 1.2 b der 4. BImSchV)< 10 MWFeuerungsanlage für

gasförmigen Brennstoff

von 1 MW bis weniger als 50 MW

(Nr. 1.2 b, 1.4 der 4. BImSchV)< 1 MWVerbrennungsmotor

(Feuerungswärmeleistung)

Immissionsschutzrecht(vereinfachtes Verfahren nach § 19 BImSchG)

BaurechtAnlagenart

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Baurecht

l Gärbehälterl Güllebehälter (> 50 m³, Höhe > 3m)l Aufstellraum für Gasspeicherl Behälter für Gasspeicherungl Aufstellraum des Wärmeerzeugers

bzw. des Blockheizkraftwerkes

Sobald Teile einer Biogasanlage in bereits bestehende Gebäude integriert werden, ist ebenfalls eine Baugenehmigung erforderlich !!

Baugenehmigung erforderlich für bauliche Anlagen, wie:

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Sicherheitstechnische Anforderungen

Derzeit vereinfachtes Verfahren bei Biogasanlagen

Einschaltung Träger öffentlicher Belange

Brandschutz

Abfallrecht

Immissionsschutzrecht (§22 BImSchG)

Baugenehmigungsverfahren

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Grundpflichten nach § 22 BImSchG

Ô Verhindern schädlicher Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind,

Ô Beschränkung von nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädlicher Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß

Lärmschutz und Luftreinhaltung

Ô Ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen, die beim Betrieb der Anlagen entstehen

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Lärmschutz

Ù Beurteilungsgrundlage ist TA-Lärm vom 26.08.1998

Ù Anwendbar sowohl für genehmigungsbedürftige Anlagen (BImSchG) und nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen (Baurecht)

Immissionsrichtwerte:

im Dorfgebiettagsüber 60 dB(A)nachts 45 dB(A)

zum Wohngebiet hintagsüber 55 dB(A)nachts 40 dB(A)

tags: 6.00 Uhr - 22.00 Uhr und nachts: 22.00 Uhr – 6.00Uhr

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1 2

Lri = 94 dB(A)

Lärmemissionen durch BHKW

• 2 Aggregate mit z.B. 22 kW und 55 kW• Außenmauer (Ziegel/Beton)

Schalldämmmaß = 30 dB(A)• Dach, Schalldämmmaß 20 dB(A)• Stahltüre mit 20 dB(A) Schalldämmmaß• Kamin 4 m über Dach (Schallleistung = 80 dB(A)• Be- und Entlüftung Schalldämmmaß = 12 dB(A)

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55 dB(A)

60 dB(A)

ca. 7 m

ca. 15 m

Lärmausbreitungsberechnung Motorenhaus

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Lärmschutz: Auflagenvorschläge

ÕFestlegung des gebietsabhängigen Beurteilungspegels mit Verbot des Fahrverkehrs zur Nachtzeit

ÕForderung nach schwingungsisolierter Aufstellung des Motors

ÕFugendichte Ausführung des Generatorhauses, evtl. Festlegung der bewerteten Schalldämmmaße der Außenbauteile

ÕOrientierung der Türe und der Be- und Entlüftung auf die schallabgewandte Seite (Notkühlung)

ÕForderung nach Einbau eines Schalldämpfers in die Abgasleitung bzw. in die Be- und Entlüftung mit Festlegung des max. zulässigen Schallleistungspegels(z.B. Erdschalldämpfer)

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Luftreinhaltung

é Emissionsbegrenzung für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 4 BImSchGFWL > 1000 kW

é Abgestufte Anforderungen für immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 22 BImSchG (Baurecht)FWL < 1000 kW

• Anforderungen zur Luftreinhaltung

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Emissionsgrenzwerte für Motoranlagen

ÔAnlagen > 1000 kW– TA – Luft (vom 27.02.1986)– Emissionsgrenzwerte im Landtechnik

Arbeitsblatt Nr. 8 – „Biogasanlagen -Rechtliche Rahmenbedingungen“ vom Dez. 1998 in Anlehnung an die TA-Luft, Dynamisierung, Stand der Technik

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0,50 g/m³Gas-Otto-MotorNOX

5 Vol-%alle MotorenO2-Bezug

60 mg/m³alle MotorenFormaldehyd

ab 3 MW 0,65 g/m³bis 3 MW 1,0 g/m³Gas-Otto-MotorCO

ab 3 MW 0,65 g/m³bis 3 MW 2,0 g/m³Gas-Diesel-MotorCO

ab 3 MW 0,50 g/m³bis 3 MW 1,0 g/m³ Gas-Diesel-MotorNOX

20 mg/m³Gas-Diesel-MotorStaub

Verbrennungsmotoranlage > 1 MWSchadstoff

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Emissionsgrenzwerte für Biogasverbrennungsmotoren

• Anlagen < 1000 kW(nicht genehmigungsbedürftige Anlagen)

– Bei Anlagen kleiner Leistung sind in Abhängigkeit der Gewährleistung des Motorenherstellers und den örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall Maßnahmen festzulegen.

– Abwarten der Ergebnisse der laufenden Grundsatzuntersuchungen über Biogasanlagen und das Emissionsverhalten von Biogasmotoren.

– Die genannten Grenzwerte können zur Beurteilung in Ahnlehnung herangezogen werden.

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Auflagenvorschlägefür nicht genehmigungspflichtige Anlagen

è Die FWL des Gas-Diesel-Motors darf 1000 kW nicht überschreiten

è Es ist eine Bescheinigung des Motorherstellers vorzulegen, die bestätigt, dass die Emissionen für Staub 0,10 g/m³, die Massenkonzentration an CO 0,65 g/m³, und NOX von 2,0 g/m³ eingehalten werden. (Die Bescheinigung muss explizit mit Grenzwerten versehen sein)

è Höhe der Abluftleitung für Motoranlageè Festlegung der eingesetzten Fermente

(Gülle,Festmist, Gasschnitt, Pülpe, Hausabwässer)

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Gär-behälter

Geruchsemissionsquellen

Vorgrube

Einspülschacht

Lager-behälter

Gär-schlamm

Überdrucksicher-heitsventil

Biogas

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Vermeidung von Geruchsemissionen

•Lagerung von geruchsbildenden Substraten:in geruchsdicht verschlossenen Behältern (Silo, Tank o.ä)

•Vorgrube:keine offene Vorgrube, keine Einspülschächte (Eintrag von Substraten mittels Schneckenförderern)

•Fermenter:keine Einspülschächte (Eintrag von Substraten mittels Schneckenförderern)

•Lagerbehälter:Foliengasspeicher über Lagerbehälter, Kein freier Einlauf des ausgefaulten Substrats über Flüssigkeitsniveau des Lagerbehälters

•Überdrucksicherung:Ersatzmotor, ausreichend dimensionierter Gasspeicher

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Jahr der InbetriebnahmeInstallierte Leistung 2002 2003 2004 2005

bis 500 kW 10,13 10,03 9,93 9,83soweit darüber (501 kW - 5 MW) 9,12 9,03 8,94 8,85soweit darüber (5 MW - 20 MW) 8,61 8,52 8,43 8,35

Wichtig:Das Jahr der Inbetriebnahme bestimmt die Höhe der Einspeisevergütung für die gesamte Laufzeit (20 Jahre)!

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

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Regelt, welche biologisch abbaubaren Stoffe als anerkannte Biomasse im Sinne des EEG anzusehen sind.

Enthalten sind:

1. Pflanzen und Pflanzenbestandteile,

2. aus Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen hergestellte Energieträger, deren sämtliche Bestandteile und Zwischenprodukte aus Biomasse im Sinne des Absatzes 1 erzeugt wurden,

3. Abfälle und Nebenprodukte pflanzlicher und tierischer Herkunft aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft,

4. Bioabfälle im Sinne von § 2 Nr. 1 der Bioabfallverordnung,

5. aus Biomasse im Sinne des Absatzes 1 durch Vergasung oder Pyrolyse erzeugtes Gas und daraus resultierende Folge- und Nebenprodukte,

6. aus Biomasse im Sinne des Absatzes 1 erzeugte Alkohole, deren Bestandteile, Zwischen-, Folge- und Nebenprodukte aus Biomasse erzeugt wurden.

Biomasse-Verordnung (BiomasseV)

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Keine anerkannte Biomasse im Sinne der BiomasseV:

• fossile Brennstoffe sowie daraus hergestellte Neben- und Folgeprodukte,

• Torf,

• gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen sowie ähnliche Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen;

• Papier, Pappe, Karton,

• Klärschlämme im Sinne der Klärschlammverordnung

• Hafenschlick und sonstige Gewässerschlämme und -sedimente,

• Textilien,

• Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse im Sinne von § 1 Abs. 1 des Tierkörperbeseitigungsgesetzes, die nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in Tierkörperbeseitigungsanstalten zu beseitigen sind, sowie Stoffe, die durch deren Beseitigung hergestellt worden oder sonst entstanden sind,

• Deponiegas,

• Klärgas.

Ausnahmen zur Biomasse-Verordnung

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Abfallstoffe in Biogasanlagen ?

Rechtliche Regelungen:

Bioabfallverordnung BioAbfV

Tierkörperbeseitigungsgesetz TierKBG

§ Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG

§ §

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Welche Einsatzstoffe unterliegen der BioAbfV?

Vorgehensweise bei der Prüfung:

1) Handelt es sich um ein Produkt oder um Abfall ?

2) Ist der Bioabfallbegriff nach §2 Nr. 1 erfüllt ?

3) Liegt eine Eigenverwertung gemäß §2 Nr. 6 vor ?

4) Handelt es sich um einen Bioabfall,der im Anhang 1 der BioAbfV enthalten ist ?

5) Ergeben sich Ausnahmeregelungen für Unter-suchung und Behandlung nach §10 Abs. 1 und 2 ?

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Produkt oder Abfall?

Abfälle sind

bewegliche Sachen,

die in Anhang 1 enthalten sind

undderen sich ihr Besitzerentledigt (Tatsächliche Aufgabe der Sachherrschaft), entledigen will oder entledigen muss

Subjektiver Abfallbegriff:Besitzer will

sich entledigen

Objektiver Abfallbegriff:

Besitzer muss sich entledigen

Unwiderlegbare Fiktionen:•Ursprünglicher Verwendungszweck ist weggefallen, ohne dass ein

neuer Verwendungszweck hinzugetreten ist (Produktabfall)•Stoff wird nicht zielgerichtet produziert (Produktionsabfall)

Dinge sind geeignet, gegenwärtig oder künftig das Wohl der Allgemeinheit insbesondere der Umwelt zu gefährden

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Ist der Bioabfallbegriff nach §2 Nr. 1 erfüllt?

Stammt der Abfall aus tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen?

z.B.: - Fettabscheiderinhalte aus der Gastronomie- Kartoffelschlempe aus Brennereien

nicht: - Wirtschaftsdünger (kein Abfall?!)

nicht: - Alkohol-Wasser-Gemische aus chemischer bzw. pharmazeutischer Industrie

Grenzfall: Glycerin aus der Biodieselproduktion?

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Ist der Bioabfallbegriff nach §2 Nr. 1 erfüllt?

Stammt der Abfall aus tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen?

z.B.: - Fettabscheiderinhalte aus der Gastronomie- Kartoffelschlempe aus Brennereien

nicht: - Wirtschaftsdünger (kein Abfall?!)

nicht: - Alkohol-Wasser-Gemische aus chemischer bzw. pharmazeutischer Industrie

Grenzfall: Glycerin aus der Biodieselproduktion?

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Ist der Bioabfall in Anhang 1 enthalten ?

Anhang 1:Liste der für eine Verwertung auf Flächen grundsätzlich geeigneten Bioabfälle sowie grundsätzlich geeigneter mineralischer Zuschlagsstoffe

dreispaltiger Aufbau:

Abfallbezeichnung Verwertbare Ergänzendenach EAK Abfallarten Hinweise

z.B. Für den Verzehr oder Ver- -überlagerte Lebens- Back- und Süßwaren-arbeitung ungeeignete Stoffe mittel herstellung (020601) -Teigabfälle Verwertung nur, soweit

Tierkörperbeseitigungs-gesetz nicht entgegensteht

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Ausnahme nach §10 Abs. 1 und 2

In Anhang 1 Nr. 1 Spalte 3 besonders genannte Bioabfälle dürfen ohne Behandlung sowie in behandelter Form ohne Untersuchungen nach den §§ 3 und 4 abgegeben und zur Gemischherstellung verwendet oder aufgebracht werden (z.B. Landschaftspflegeabfälle, naturbelassene Rinden)

Ausnahme von Untersuchungen nach §§ 3 und 4, wenn im Rahmen der regionalen Verwertung behandelte Bioabfälle aus unvermischten , homogen zusammengesetzten Bioabfällen abgegeben, zur Gemischherstellung verwendet oder aufgebracht werden (Zustimmungdurch KVB bei Einverständnis der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde)

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Problemfeld: „Direkte Prozessprüfung“

kann bei existierenden Biogasanlagen i.d.R. nicht durchgeführt werden, da bauseitige Voraussetzungen meist fehlen.

Ausnahmen gemäß §3 Abs. 3 Satz 2 von Forderungen in Anhang 2 möglich, sofern Beschaffenheit der Bioabfälle keine Beeinträchtigung seuchen- und phytohygienischer Belange nicht zu erwarten sind

→ Aussetzen der Vorgaben der direkten Prozessprüfung möglich

Kleinanlagen:

direkte Prozessprüfung kann unverhältnismäßig sein (Ausnahme gemäß §3 Abs. 3 Satz 2 möglich)

→ nur Hygieneprüfung und Produktprüfung möglich

oder Anpassung an bereits geprüfte Verfahren/Baumusterprüfung

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Hygienische Überprüfung von Kleinanlagen

Hygieneprüfung

Einzelbetrieb-liche Anlage

Verwertung auf eigenen Flächen

Einzelbetrieb-liche Anlage

Verwertung auf Fremdflächen

Gemeinschafts-anlage

Verwertung auf eigenen Flächen

Gemeinschafts-anlage

Verwertung auf Fremdflächen

direkte Prozessprüfung

kann verzichtet werden

kann verzichtet werden1)

kann verzichtet werden1)

kann verzichtet werden1)

indirekte Prozessprüfung erforderlich erforderlich erforderlich erforderlich

Endprüfungen der behandelten

Bioabfälle (Produktprüfung)

erforderlich erforderlich erforderlich erforderlich

"Input-/Output-kontrollen" erforderlich2) erforderlich2) erforderlich2) erforderlich2)

Lagerung zur "Selbst-

entseuchung"akzeptabel nicht akzeptabel nicht akzeptabel nicht akzeptabel

1) Gleichbehandlung von Wirtschaftsdüngern und biologischen Abfällen in thermophiler Stufe oder separater Erhitzungseinrichtung

2) „Input/Outputkontrollen“: nur bei Verzicht auf direkte Prozessprüfung erforderlich; s. vorstehenden Abschnitt „Anaerobanlagen, 1. Grund-sätzliche Problematik in kommunalen und land-wirtschaftlichen Kofermentationsanlagen“, 3. Absatz mit Tabelle

aus „Hinweise zum Vollzug der Bioabfallverordnung“ vom 24.08.00

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Problem: Industrieabfälle in Biogasanlagen

Sofern nicht in Anhang 1 der BioAbfV genannt:

Industrieabfälle bzw. deren Gemische mit Bioabfällen unterliegen nicht der BioAbfV, wenn es sich bei den Industrieabfällen nicht um Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft handelt (UMS vom 22.11.2000)

Prüfung der Schadlosigkeit der Verwertung gemäß §5 Abs. 3 KrW-AbfG anhand der materiellen Vorgaben der BioAbfV und ggf. weiterer Schadstoffparameter!

Genehmigung von Abfallschlüsselnummern problematisch, da hierdurch auch andere Abfälle, als die beantragten mitgenehmigt werden ===> Genehmigung nur für Abfälle, deren schadlose Verwertung nachgewiesen ist (Einzelfallprüfung!)

Rücksprache mit LfU sinnvoll!

UMS vom 5.08.02: Bis auf weiteres keine Ausnahmegenehmigungen mehr für Abfälle außerhalb der BioAbfV

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Die Fakten:Ein Landwirt und Biogasanlagenbetreiber hat gefährliche Abfälle illegal angenommen und diese auf eigene und gepachtete Flächenausgebracht. Dies führte zur Kontamination von Böden mit organischen Schadstoffen wie Toluol, Anilin

Sanierungsmaßnahmen:3 Mio. Euro für Sanierung der Felder vom Staat bisher in Ersatzvornahme aufgewendet Inhalt des Biogasfermenter wurde über bayerischen Sonderabfallentsorger GSB entsorgt

Genehmigungssituation der Biogasanlage:nach Baurecht genehmigt, keine Zulassung von Sonderabfällen

Der Fall Neuendettelsau und die Folgen

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Konsequenzen des StMLU

Einrichtung einer Kommission zur Optimierung der Abfallüberwachung

Forderung: Keine Zulassung von Abfällen außerhalb der BioAbfV in landwirtschaftliche Biogasanlagen!

Bayerischer Umweltminister Dr. Schnappauf am 20.09.02:Erhöhte Einspeisevergütung für Biogasanlagen, die ausschließlich hofeigene Stoffe (z.B. Gülle, nachwachsende Rohstoffe) einsetzen

Konzentration von Abfällen vorwiegend auf größere Biogasanlagen mit anschließender Entsorgung der Reststoffe z.B. durch energetische Verwertung

„Biogashandbuch Bayern“:Erstellung eines Leitfadens zur Genehmigung, zum Betrieb und zur Überwachung von Biogasanlagen mit anschließender Veröffentlichung im Internet

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Gasman.exe

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Internetseiten der Regierung von Niederbayern:www.regierung.niederbayern.bayern.deunter „Aktuelles“ und „Im Blickpunkt“

Biogas-Offensive Niederbayern 2000:

Tagungsbände:

Biogastagung für niederbayerische Behördenam 13.07.00

Seminar an der Fachhochschule DeggendorfInnovationen der Biogastechnik am 13.12.00

Informationen

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Falls Sie noch Fragen haben.........

Dr. Josef Hofmann

Bayerisches Staatsministerium

für Landesentwicklung und Umweltfragen

Rosenkavalierplatz 2

81925 MünchenTelefon: 089/9214-2545

Fax: 089/9214-2152

e-mail: [email protected]

www.umweltministerium.bayern.de

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