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FINANZEN bKV/bAV: Entspannt in die Zukunft Warum die Potenziale immer noch ungenutzt sind und wie Makler hartnäckigen Vorurteilen begegnen können Thema procontra-Ausgabe April/Mai 2015 Verlags-Sonderveröffentlichung in Kooperation mit:

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bKV/bAV: Entspannt in die Zukunft

Warum die Potenziale immer noch ungenutzt sind und wie Makler hartnäckigen Vorurteilen begegnen können

Themaprocontra-Ausgabe

April/Mai 2015

Verlags-Sonderveröffentlichung in Kooperation mit:

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3Verlags-Sonderveröffentlichung

Liebe Leserinnen, liebe Leser,dort, wo die staatliche Vorsorge nicht mehr aus-reicht, müssen die Menschen privat vorsorgen. Arbeitnehmer haben darüber hinaus noch eine weitere Möglichkeit, ihren Lebensstandard im Alter abzusichern: Betriebliche Vorsorgelösungen bieten hier viele Vorteile – konkreter Mehrwert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Doch diese Beratungsfelder gelten als sehr anspruchsvoll und voller Tücken im Detail. Während der Absatz betrieblicher Altersvorsorgeprodukte derzeit stagniert, ist die betriebliche Krankenversicherung noch kaum verbreitet. Ein spannendes Einsatzfeld für engagierte Berater und Vermittler, die

mit den richtigen Vertriebsargumenten und hochwertigen und flexiblen Produkten individuelle Überzeugungsarbeit in Betrieben bei Inhabern und Beschäftigten leisten.

Wie sich innovative Produktgeber in diesem hochinteressanten, aber auch sehr anspruchsvollen Beratungsumfeld von bAV und bKV positionieren und mit welchen konkreten Lösungen sie am Markt überzeugen, erfahren Sie in diesem procontraThema.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und viele neue Erkenntnisse.

Ihre procontra-Redaktion

Inhalt

Betriebsrente für alle?! .................................................................................................................................................. 4

bKV: Viele Hürden, viel Potenzial ................................................................................................................................. 10

Ein schmaler Grat ........................................................................................................................................................ 12

HALLESCHE: Gesundheits-Check mit Scheck .......................................................................................................... 14

Stuttgarter: Nachhaltigkeit im Fokus ..................................................................................................................... 16

die Bayerische: Drum prüfe, wer sich ewig bindet ............................................................................................... 18

SIGNAL IDUNA: Günstiger und besser krankenversichert .................................................................................... 20

Gothaer: Top-Info für Makler .................................................................................................................................. 22

Impressum

Verlags-Sonderveröffentlichung der Alsterspree Verlag GmbHFirmensitz: Glockengießerwall 2, 20095 HamburgPostanschrift: Schumannstraße 17, 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30 68 83 720-20Fax: +49 (0)30 68 83 720-49Web: www.alsterspree-verlag.de

Gestaltung: Marketa Heinl/Marcel Berno

Textbeiträge: Oliver Lepold

Lektorat: TextSchleiferei.de

Anzeigenverkauf: Yvonne Dombrowski+49 (0)30 68 83 [email protected]

Verlagsgeschäftsführer: Philipp B. Siebert, Tilman J. Freyenhagen

Verantwortlich für diese Ausgabe i. S. d. P.:Matthias Hundt

Herstellung: Möller Druck und Verlag GmbHZeppelinstraße 6, 16356 Ahrensfelde OT Blumberg

© 2015 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste, Internet und Vervielfältigung auf Datenträger oder durch andere Verfahren (auch auszugsweise) nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags.

Titelbild: Sergey Nivens/Fotolia.com

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Andrea Nahles ist sicher nicht zu beneiden. Die streitbare Genossin hat als Bundesministerin für Arbeit und So-ziales in der Großen Koalition ständig mit Diskussionen um den Mindestlohn, nervigen Streiks bei der Bahn und im Luftverkehr sowie einer stagnierenden Langzeitarbeitslosenquote zu tun. Und dann ist da noch die Rente mit 63, die im vergangenen Jahr für besonders lang-jährig Versicherte ab 45 Beitragsjahren eingeführt wurde.

Ihre womöglich wichtigste Aufgabe, die Bevölkerung zu mehr Vorsorge an-zuregen, ist angesichts der demogra-fischen Entwicklung ein entscheidendes sozialpolitisches Ziel der Koalition. Eine maßgebliche Rolle spielt dabei die be-triebliche Altersversorgung (bAV). Der von Nahles’ Ministerium im Januar 2015 veröffentlichte Forschungsbericht „Trä-gerbefragung zur betrieblichen Alters-versorgung 2013“ belegt, dass die Zahl der aktiven Anwartschaften in der bAV

seit 2001 von 14,6 auf 20,1 Millionen bis Ende 2013 deutlich gestiegen ist (siehe Tabelle Seite 6).

Berücksichtigt man Mehrfachanwart-schaften (zum Beispiel Personen, die gleichzeitig in einer Direktversicherung und einem Pensionsfonds aktiv versi-chert sind), kommt das Ministerium auf 17,8 Millionen Menschen, die als sozial-versicherungspflichtig Beschäftigte eine Anwartschaft auf eine bAV besitzen. Das sind rund 60 Prozent aller sozialver-sicherungspflichtig Beschäftigten.

Gesetzlicher Anspruch bestehtEs könnten aber noch viel mehr sein, denn seit 2002 hat jeder Arbeitneh-mer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Jeder Arbeitneh-mer kann folglich Teile seines künftigen Gehalts oder Sonderzahlungen wie etwa Weihnachtsgeld in Beiträge zu einer bAV umwandeln und sich somit eine

Zusatzrente aufbauen. Dieser Anspruch besteht für alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer, bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgren-ze (West) der gesetzlichen Rentenversi-cherung.

Diese Tatsache ist aber offensichtlich nicht flächendeckend bekannt. Laut einer aktuellen Studie der Wirtschafts-prüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) unter 1.000 sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten haben 58 Prozent noch kei-nerlei Schritte unternommen, um ihre Versorgungslücke im Alter zu schließen.

Hauptursache: Die Mehrheit derjeni-gen, die keine bAV nutzen, weiß einfach zu wenig darüber (61 Prozent). Drei Viertel von ihnen würden sich durch-aus für eine bAV entscheiden, glauben aber, dass ihr Arbeitgeber kein ent-sprechendes Angebot bereithalte. „Die Mehrzahl der Unternehmen verpasst es,

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) nimmt mittlerweile einen festen Platz in der Alters-

vorsorge vieler Arbeitnehmer ein. Das reiche noch nicht, meint die Bundesregierung und

kündigt weitreichende Pläne für eine neue Dimension der Vorsorge an.

Betriebsrente für alle?!

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5Verlags-Sonderveröffentlichung

mit attraktiven Angeboten sowie einer zielgerichteten Kommunikation um ihre Mitarbeiter zu werben“, betont Jürgen Helfen, Partner bei PwC und Experte für Altersvorsorgesysteme, kritisch. Dies sei ein Grund dafür, dass bedeu-tende Mittel in anderen, wenig lukra-tiven Anlagen verpufften.

Dabei sind Arbeitgeber verpflichtet, dem Wunsch nach Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter nachzukommen. Al-

lerdings kann das Unternehmen selbst entscheiden, welche Anlageform und welchen Durchführungsweg es seinen Beschäftigten dafür anbietet. Wenn der Arbeitgeber von sich aus keinen Durchführungsweg offeriert, kann der Arbeitnehmer die Durchführung der Entgeltumwandlung über eine Direkt-versicherung verlangen.

Eine Versorgung über eine Pensi-onszusage oder Unterstützungskasse ist nur im Einvernehmen zwischen Ar-beitgeber und Arbeitnehmer möglich. Welcher Durchführungsweg für die bAV in einem Unternehmen genutzt wird, legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzelvertraglich, betrieblich oder tarif-

lich fest. Außerdem gilt: Es gibt keine Verpflichtung des Arbeitgebers, sich an der betrieblichen Altersversorgung seiner Arbeitnehmer finanziell zu be-teiligen. Dennoch nutzen insbesondere größere Unternehmen die bAV gezielt als Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung und bringen die Beiträge zu einer bAV zusammen mit dem Arbeitnehmer oder gar allein auf.

Die Unwissenheit des Arbeitnehmers ist nicht der einzige Grund, der einer flächendeckenden Verbreitung der bAV bislang entgegenstand. Eine Machbar-keitsstudie des Arbeitsministeriums lis tet in einem Kurzbericht eine ganze Reihe von Hemmnissen auf, die insbesondere bei kleinen und mittleren mittelstän-dischen Unternehmen ein Problem dar-stellen (siehe Kasten unten).

Laut der PwC-Umfrage ist für eine breite Akzeptanz nicht unbedingt ein aufwendiges Spezialangebot vonnöten. Nur 19 Prozent erwarten demnach eine vollständig vom Arbeitgeber finanzierte

bAV-Lösung. Die Mehrzahl sei mit ei-ner einfachen Standardlösung bereits optimal bedient. Bei der Produktwahl bevorzugten 80 Prozent der Arbeitneh-mer eine geringere, aber garantierte Verzinsung gegenüber einer variablen Verzinsung mit Chance auf eine höhere Rendite.

Bessere Kommunikation nötigVerbessert werden muss demnach der Kenntnisstand der Zielgruppe – ins-besondere bei jungen Menschen, die den Sparaufwand vielfach zu hoch ein-schätzen. „Es fehlt die nötige Kom-munikation. Die Folgen sind dramatisch, so scheuen Arbeitnehmer vor einer bAV zurück, weil sie den Sparaufwand für viel zu hoch halten – er wird durch-schnittlich um 60 Prozent überschätzt“, weiß PwC-Experte Helfen.

Ein durchdachtes Gesamtkonzept, das neben dem eigentlichen bAV-Angebot auch die Kommunikation mit den eige-nen Mitarbeitern umfasst, umgeht

Es herrschen große Wissenslücken zum Thema bAV.

Was verhindert bAV-Lösungen im Betrieb?• Angst des Arbeitgebers vor hohem Verwaltungs- und Informationsaufwand• Fehlendes Engagement des Arbeitgebers (keine aktive Kommunikation)• Mangel an bAV-Spezialisten und Personalressourcen im Unternehmen• Gegebenenfalls geringes Einkommen der Mitarbeiter• Fehlendes Engagement eines Betriebsrats (keine aktive Kommunikation)• Zu hohe Komplexität des Themas bAV, zu wenig verständliche Informationen dazu

Quelle: BMAS

Fotos: Karin & Uwe Annas, WavebreakMediaMicro, Robert Kneschke, Gennadiy Poznyakov/Fotolia.com

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diese Fallen. Hier müssen Versi-cherer und Makler ansetzen und zum Beispiel allgemeine Informationsveran-staltungen im Unternehmen anbieten, individuelle Beratungsgespräche füh-ren oder interaktive Apps einsetzen. Die bAV bietet unabhängigen Beratern große Chancen – der Markt ist längst nicht gesättigt, der Bedarf vorhanden und die Beratung bietet darüber hinaus zahlreiche Cross-Selling-Ansätze bei den Arbeitgebern und der Belegschaft.

Laut Thomas Richter, Hauptge -schäftsführer des deutschen Fondsver-bands BVI, haben sich in der Bevölke-rung falsche Ansichten verbreitet, etwa zur Übertragbarkeit bei einem Wechsel des Arbeitgebers. Laut einer vom BVI

initiierten Umfrage lehnen Befragte, die keine bAV besitzen, diese vor allem mit der Begründung „lohnt nicht“ (41 Pro-zent) oder „Vertrag nicht übertragbar“ bei Arbeitgeberwechsel (22 Prozent) ab. Beides ist falsch.

Dem Einwand „lohnt nicht“ können Makler mit einer augenöffnenden Ra-battrechnung begegnen. Es lässt sich leicht verständlich vorrechnen, welcher Effekt entsteht, wenn der Beitrag direkt vom Bruttogehalt und damit vor Steuern und Sozialabgaben etwa in eine Direkt-versicherung fließt. Je nach Vorausset-zung bedeuten 100 Euro Sparbeitrag eine Nettobelastung von nur 51 Euro.

Auch über die vorhandenen Möglich-keiten, eine laufende bAV bei einem

Wechsel der Arbeitsstelle zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen, sind Ar-beitnehmer wenig aufgeklärt. Pensions-kassen, Pensionsfonds und Direktver-sicherungen sind prinzipiell portabel. Weigert sich der neue Arbeitgeber je-doch, den Vertrag zu übernehmen, kann die bisherige Anwartschaft auf das vom neuen Arbeitgeber präferierte System übertragen werden – ohne Verluste für den Beschäftigten. Dieser Mitnahmean-spruch gilt seit 2005, für ältere Verträge müssen alter und neuer Arbeitgeber zu-stimmen.

Derzeit dominieren bei den exter-nen bAV-Durchführungswegen ver-sicherungsförmige Strukturen. Ein gesunder Wettbewerb zwischen

Deutlicher Zuwachs bei der bAVAktiv Versicherte nach Durchführungswegen der bAV (in Tausend)

Quelle: TNS Infratest Sozialforschung * Pensionsfonds nahmen erst zum 1.1.2002 ihre Geschäftstätigkeit auf. ** geschätztAngaben jeweils für Dezember des Jahres

Jahr Pensionskassen Pensionsfonds Direktversicherung Direktzusage/ Unterstützungskassen

Öff. ZV Summe aktiv Versicherte

2001 1.389 0* 4.205 3.861 5.105 14.560

2005 4.080 122 4.083 4.718 5.328 18.331

2009 4.507 340 4.339 4.499 5.063 18.748

2013 4.794 448 4.919 4.633** 5.292 20.086

PRIVATE VORSORGE BISLANG FEHLGELEITETKnapp 60 Prozent sparen schon für den Ruhestand, allerdings überwiegend mit Bausparverträgen. (Angaben in Prozent)

Frage 6: Haben Sie (bisher schon) Ersparnisse durch eine eigene private Vorsorge für Ihren Ruhestand gebildet? Basis: n = 1.007Frage 7: Werden Sie die Sparbeiträge zukünftig …? Basis: n = 637, Befragte, die Ersparnisse für die eigene Vorsorge bildenFrage 8: Wie wollen Sie mehr sparen? ODER: Wie sparen Sie? Basis: n = 597, Befragte, die zukünftig Sparbeiträge erhöhen oder unverändert lassen

Sparmaßnahmen zur Vorsorge (Mehrfachnennung)

Bausparvertrag 45

betriebliche Vorsorge 43

Kapitallebensversicherung 37

Banksparplan 30

Fondssparplan 27

Sonstiges 31

keine dieser Möglichkeiten 6

weiß nicht/keine Angabe 1

59

39

2

ja, ich habe private Ersparnisse für Ruhestand gebildet

nein, noch nicht

weiß nicht/keine Angabe

Befragte mit privaten Ersparnissenfür Ruhestand

78

16

3 4

unverändert lassenerhöhen

weiß nicht/keine Angabereduzieren

davon: Immobilien: 9Aktien: 5Sparbuch: 5

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Versicherungs- und Fondslösungen ist in Deutschland noch nicht erkenn-bar. „Während in den USA große Teile der betrieblichen Altersvorsorge über Opting-out-Modelle in Aktien stecken, wird diese Anlageform in der Vorsorge in Deutschland immer noch systematisch benachteiligt“, so BVI-Chef Richter.

Die Abneigung gegen Aktien schlägt sich auch in der privaten Altersvorsorge nieder (siehe Grafik). Die Bürger sparen fürs Alter laut der aktuellen BVI-Umfra-ge mit Bausparverträgen (45 Prozent) – ein ursprünglich nicht für die Alters-vorsorge konzipiertes Sparprodukt – und Kapitallebensversicherungen (37 Prozent). Doch diese festverzinslich gestalteten Versicherungsprodukte er-wirtschaften in einer Niedrigzinsphase kaum Renditen. Richter: „Zinsgarantien sind heute keine valide Option mehr für langfristiges Sparen. Damit sich die Al-tersvorsorge rentiert, muss sie stärker Sachwerte einbeziehen und flexibler werden.“

Laut Richter könnte ein Opting-out-Modell den Missständen abhelfen. Dabei wird automatisch ein bestimmter Betrag vom Gehalt steuer- und sozialabgaben-frei für die Altersvorsorge abgezogen.

Es sei denn, der Arbeitnehmer wider-spricht ausdrücklich. „Das Modell muss jedoch nicht zwangsläufig den Gesetz-geber auf den Plan rufen, sondern kann von den Tarifparteien forciert werden“, sagt BVI-Chef Richter. „Wichtig ist da-bei, Alternativen in der bAV zu schaf-fen. Sie muss einfacher, flexibler und renditestärker werden.“

Die BVI-Umfrage legt nahe, dass die Mehrheit der Bundesbürger einem der-artigen Opting-out-System zustimmen würde. 70 Prozent der Befragten fänden es gut beziehungsweise sehr gut. Beson-ders hoch ist die Zustimmung bei den 18- bis 29-Jährigen (80 Prozent).

Förderplane der BundesregierungAndrea Nahles wird das gern hören. Ihre aktuellen Pläne gehen in diese Richtung. Allerdings nicht für die bAV. Vielmehr soll ein zusätzliches System danebenge-stellt werden, eine Tarifvertragsrente.

Die Idee: Neue Vorsorgeeinrichtungen sollen von den Tarifparteien errichtet und von der Politik für allgemeingültig erklärt werden. Diese Versorgungs-werke von Gewerkschaften und Ar-beitgebern sollen dann branchenweit für alle Beschäftigten verpflichtend

werden, es sei denn, sie erklären aus-drücklich ihren Verzicht. Dieser neue Versorgungsweg folgt dem Vorbild einer zentralisierten Branchenbetriebsrente wie zum Beispiel der MetallRente.

Der Vorteil: Die Unternehmen sind dadurch aus der Haftung befreit, die sie bei der bAV selbst tragen. Es ist aber unklar, ob dieses neue Modell in der Summe nicht womöglich teurer für den Arbeitgeber ausfällt. Ein fairer Wettbe-werb gegenüber der (freiwilligen) bAV ist auch nicht unbedingt gegeben. Kri-tiker monieren auch, dass man eher die Komplexität der bAV-Durchführungs-wege reformieren sollte.

Zudem sollen ja gerade kleine und mittlere Unternehmen angeregt wer-den, ihre Mitarbeiter über die bAV auf-zuklären. Jene sind aber häufig gar nicht von Tarifverträgen erfasst und ihre An-gestellten sind keine Mitglieder der Ge-werkschaften.

Hier gibt es also noch viel Diskussi-onsbedarf. Immerhin wird branchenweit darüber nachgedacht, die bAV attrak-tiver und effektiver zu machen. Ob das wegen oder trotz politischer Eingriffe in die Rahmenbedingungen gelingt, bleibt abzuwarten.

BAV UNBELIEBT UND NICHT FLEXIBELSechs von zehn Bürgern besitzen keine bAV, davon möchte die Hälfte auch keine haben. (Angaben in Prozent)

Frage 9: Haben Sie persönlich eine betriebliche Altersversorgung? Basis: n = 1.007Frage 10: Hätten Sie gerne eine betriebliche Altersversorgung? Basis: n = 610, Befragte ohne betriebliche AltersversorgungFrage 11: Welcher Grund ist für Ihre Einschätzung ausschlaggebend? Basis: n = 315, Befragte, die sich gegen eine bAV aussprechen

Bürger ohne bAV Gründe für Ablehnung

lohnt sich nicht

41

nicht übertragbar bei Arbeitgeberwechsel

22

ist zu kompliziert

9

keiner der genannten Gründe

15

weiß nicht/keine Angabe

13

36

62

2

ja, ich habe eine bAV

nein, ich habe keine bAV

weiß nicht/keine Angabe

ja, ich hätte gerne eine bAV

nein, ich möchte keine bAV

weiß nicht/keine Angabe

4650

4

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Ich gebe alles,weil mein Chef alles für mich gibt.

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10 Verlags-Sonderveröffentlichung

Das Konzept klingt attraktiv: Un-ternehmen schließen für ihre Mitarbei-ter als Sonderleistung eine betriebliche Krankenversicherung ab. Die Mitarbeiter genießen einen besseren Krankenversi-cherungsschutz und sind daher zufrie-dener und motivierter. Das Unternehmen nimmt seine soziale Verantwortung ge-genüber seinen Mitarbeiter wahr, erhöht deren Bindung an das Unternehmen und wird attraktiver für neue Fachkräfte. Eine Win-win-Situation.

Das Interesse ist vorhanden: Nach ei-ner Umfrage im Auftrag des Verbands der Privaten Krankenversicherung wün-schen sich zwei Drittel aller Beschäftigten in Deutschland eine bKV. Ungefähr die Hälfte davon würde das Angebot sogar anderen möglichen Zusatzleistungen wie etwa Jobtickets für den Nahverkehr

oder Diensthandys vorziehen (siehe Gra-fik Seite 11). „Eine bKV hebt den Status eines gesetzlich versicherten Mitarbeiters auf den eines privat Versicherten. Oft ist dafür keine Gesundheitsprüfung notwen-dig, denn durch den Gruppenvertrag mit

einer großen Zahl an teilnehmenden Per-sonen verteilt sich das Versicherungsrisi-ko auf mehrere Schultern“, erklärt Timo Holland, Vorstand der Süddeutschen Krankenversicherung. Laut Holland kos-tet dies den Arbeitgeber monatlich 30 Euro pro Person.

Keine staatliche FörderungDoch noch führt die bKV in Deutschland ein Schattendasein, die Marktdurchdrin-gung liegt im niedrigen zweistelligen Bereich. Anders als bei der bAV besteht keine staatliche Förderung. Im Gegen-teil: Die steuerliche Bewertung der be-trieblichen Krankenversicherung wur-de jüngst reformiert. Zuvor zählten die bKV-Leistungen als Sachlohn, es galt ein Steuerfreibetrag bis zu 44 Euro für Zah-lungen durch den Arbeitgeber. Seit Janu-ar 2014 ist diese Regelung für die bKV passé, die Leistung gilt nun als Barlohn und muss voll versteuert werden.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) zählte bisher nicht zu den Selbstgängern im Ver-

trieb. Zu komplex, zu wenig portabel und nicht staatlich gefördert, lautet das Urteil bei vielen

Maklern. Dennoch besitzt die junge Sparte großes Wachstumspotenzial.

bKV: Viele Hürden, viel Potenzial

Zwei differenzierende Verkaufsstorys:

Mitarbeitergewinnung

Mitarbeitergewinnung

Reduzierung Krankheitskosten

SofortigerErlebniswert

Mitarbeiterbindung

Mitarbeiterbindung

ProduktspezifischeVorteile

Produktspezifische Vorteile

Vorsorgetarif alsGrundlage

Sofortige monetäreUnterstützung (Zahn, Brille)

+

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Klartext Assekuranz – Marktperspektiven aus Maklersicht – Ausgabe: betriebliche KrankenversicherungQuelle: HEUTE UND MORGEN GmbH

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11Verlags-Sonderveröffentlichung

Ein Problem für den Vertrieb? Ja und nein. „Größere Unternehmen waren nicht betroffen, denn dort war die 44-Euro-Freigrenze ohnehin häufig bereits durch Essensgutscheine, Tankgutscheine oder ähnliches ausgeschöpft“, sagt Frank Kettnaker, Vorstandsmitglied der HALLE-SCHE Krankenversicherung. Bei kleine-ren Firmen hingegen ist ein Vertriebs-verstärker für die bKV weggefallen. Kettnaker erkennt im Steuereingriff aber auch eine Chance: „Die bKV ist heute in der politischen Diskussion angekommen. Die gesellschaftliche Bedeutung privater Vorsorge über den Arbeitgeber findet dort grundsätzlich Anerkennung.“

Einige Gesellschaften haben zwar ihr Angebot reduziert oder eingestellt. An-dere betonen, dass dennoch viele Arbeit-nehmer die Vorteile der bKV einer steu-erlichen Mehrbelastung vorzögen, wenn sie denn richtig informiert würden. Und da liegt die Krux in dieser Sparte: Das Potenzial ist da, die Nachfrage auch, aber Angebot und Information kommen offenbar nicht überall an.

Das Produkt will richtig erklärt und passgenau verkauft werden. „Die Verpa-ckung spielt hier anders als in der bAV eine grundlegende Rolle“, meint Tanja Höllger, Geschäftsführerin des Marktfor-schungsinstituts HEUTE UND MORGEN. „Arbeitgeber wollen ihren Mitarbeitern die bKV als attraktives, erlebbares Ge-schenk präsentieren können, auch wenn es sich dabei um ein immaterielles Gut handelt.“ Eine Studie aus Höllgers Haus belegt den Nachholbedarf der Branche bei der bKV auf verschiedenen Feldern.

30 auf bKV spezialisierte Makler wur-den befragt. Ergebnis: Sie bedauern die nun geltende Pauschalversteuerung und wünschen sich mehrheitlich ein Förder-modell wie in der bAV. Denn damit würden Unternehmen unterstützt, die sich aktiv in der gesundheitlichen Absicherung ihrer Mitarbeiter engagieren.

Die Studie belegt bestehende Hemm-nisse auf Unternehmens- wie auf An-bieterseite. Die Angst vor unkalkulier-

baren langfristigen Kosten und einem hohen Verwaltungsaufwand lässt offen-bar viele Firmen zögern – hier müssen Makler mit den richtigen bKV-Argu-menten ansetzen. Zu einem attraktiven Gesamtpaket gehören etwa mit dem Logo des Unternehmens versehene Be-grüßungsmappen, jährliche Gesund-heitstage oder auch die Unterstützung der Präsentation der bKV im Intranet des Unternehmens. Damit hochwertige Marketingunterlagen die Tarife nicht unnötig verteuern, schlagen Makler laut der Studie vor, sie optional anzubieten.

Anspruchsvolles BeratungsfeldDoch auch Makler schrecken zurück – vor dem hohen Beratungsaufwand. „Durch-schnittlich berichten Makler von Anbah-nungsprozessen von sechs Monaten bis hin zu zwei Jahren, je nach Zahl der betei-ligten Personen“, so Marktforscherin Höll-ger. Nicht jeder bringt so viel Geduld auf, derart lange auf seine Provision zu warten.

In der Vertriebspraxis herrschen vor allem zwei grundlegende Verkaufsstrate-gien vor (siehe Grafik Seite 10). Entweder betont der Makler beim Arbeitgeber den langfristigen Aspekt der eingesparten Kos ten für Fehlzeiten wegen Krankheiten. Dann stehen folglich Produkte im Fokus, die besonders attraktive Vorsorgebau-steine als bKV-Basis aufweisen. Oder der Makler zielt auf unmittelbar verfügbare

und direkt „erlebbare“ Leistungen für die Mitarbeiter des Unternehmens ab. Dann kommt es im bKV-Produktkonzept vor allem auf Zahntarife und Brillentarife als eingeschlossene Bausteine an.

Der Markt der bKV-Angebote ist noch sehr komplex und kann von Vergleichs-rechnern bisher nicht vollumfänglich erfasst werden. Die Unterschiede etwa bei der Zahl der Altersstaffeln, der Por-tabilität und den Mitversicherungsop-tionen für Angehörige sind groß. Auch bei der Mindestkollektivgröße, die eine Voraussetzung für den Verzicht auf die Gesundheitsprüfung ist, gibt es eine große Bandbreite. Laut der HEUTE UND MORGEN-Studie bevorzugen Mak-ler in der Regel Tarife ohne Altersrück-stellungen, weil jene kostengünstiger für den Arbeitgeber ausfallen. Als Alterna-tive für den Stationärtarif ist aber auch eine Anwartschaftsoption beliebt.

Fazit: Die noch junge bKV-Sparte hat das Potenzial für einen erheblichen Wachstumsschub, der allerdings den Ab-bau von Hemmnissen und Informationslü-cken voraussetzt. Auch die bAV benötigte einst eine Anlaufzeit und gehört heute zu den wichtigsten Produktklassen im Mak-lervertrieb. Die bKV könnte eine ähnliche Entwicklung nehmen. Ein steuerlicher Anreiz seitens des Staates wie bei der bAV wäre auch hier sinnvoll.

Jeder zweite Beschäftigte zieht eine betriebliche Krankenversicherung anderen Zusatzleistungen vor„Eine betriebliche Krankenversicherung wäre interessanter für mich als andere Zusatzleistungen meines Arbeitgebers wie etwa Tickets für den Personennahverkehr oder Dienst-Handys.“

Quelle: INSA-Umfrage unter 2.030 Arbeitnehmern im November 2014 *An 100 Prozent fehlende Antworten waren unentschieden oder machten keine Angabe.

1 Betriebe mit 50 Beschäftigten, 2 Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten, 3 Betriebe mit über 250 Beschäftigten

... großem Betrieb3

... mittlerem Betrieb2

... kleinem Betrieb1

51 %

47 %

49 %

38 %

40 %

33 %

trifft zutrifft nicht zuAntworten* der Arbeitnehmer in ...

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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat vorwiegend in großen Unter-nehmen eine lange Tradition. Dabei wurden den Mitarbeitern bereits vor Einführung des Rechts auf sogenannte Entgeltumwandlung unterschiedlichste bAV-Leistungen eingeräumt.

Seit 2002 kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber sogar verlan-gen, dass künftige Entgeltansprüche für seine bAV verwandt werden. Für Versicherungsvermittler bedeutet die bAV allerdings, dass sie im Vergleich

zur „klassischen Versicherungsvermitt-lung“ mit einem sehr komplexen The-ma befasst sind, das unterschiedlichste Rechtsgebiete berührt und sehr bera-tungsintensiv ist.

Denn zusätzlich zur Empfehlung be-stimmter Versicherungsprodukte müs-sen neben steuerlichen sowie sozialver-sicherungsrechtlichen Aspekten auch solche des Arbeitsrechts und Insol-venzrechts berücksichtigt werden. Der Versicherungsvermittler findet sich so leicht in einer Situation wieder, in der

er die ihm erlaubte (Rechts-)Beratung verlässt oder die Grenzen zwischen er-laubter und nicht erlaubter (Rechts-)Beratung zumindest sehr fließend sind.

Dabei ist ihm gewerberechtlich zu-nächst einmal die gewerbsmäßige Ver-mittlung von Versicherungsverträgen erlaubt. Für die betriebliche Alters-vorsorge bedeutet dies, dass er selbst-redend Versicherungen auswählen, Kollektivverträge mit Versicherern er-stellen, die zu versichernden Personen beraten und selbstverständlich Leis-

Rechtsberatung in der betrieblichen Altersvorsorge

Ein schmaler Grat

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13Verlags-Sonderveröffentlichung

tungsbausteine und gegebenenfalls auch Leistungspläne empfehlen kann. Eine Rechtsberatung ist von Gesetzes wegen hingegen jede Tätigkeit in kon-kret fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzel-falls erfordert.

Wann liegt Rechtsberatung vor?Beurteilt der Versicherungsvermittler also einen tatsächlichen Sachverhalt des Kunden und bewertet jenen im Ein-zelfall unter der Anwendung entweder entsprechender Gesetze oder sonstiger Vereinbarungen, um anschließend ei-nen Rat auszusprechen, ist das grund-sätzlich eine Rechtsberatung.

Eine solche ist ihm zwar erlaubt, jedoch nur, wenn sie zu einer Nebenlei-stung seines Berufs- und Tätigkeitsbilds

gehört. Berät er den Kunden zum Bei-spiel über die steuerliche Behandlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge, ist ihm dies erlaubt.

Anders sieht es jedoch aus, wenn eine sogenannte Versorgungsordnung einge-richtet oder geändert werden soll. Darin wird vonseiten des Arbeitsgebers grund-sätzlich der Umgang mit der bAV gere-gelt. Sie dient vor allem der Klarheit, da somit Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen.

Im Kern werden damit Regelungen zwischen beiden Parteien getroffen und damit eine arbeitsrechtliche Gestaltung vorgenommen. Entsprechend der oben genannten Regelung wäre dies somit eine Rechtsberatung. Es ist bisher aber umstritten, ob die Beratung zu einer

solchen, letztlich arbeitsrechtlichen Re-gelung noch als zulässige Nebendienst-leistung gesehen werden kann oder ob es sich hierbei um eine für den Versi-cherungsvermittler unzulässige eigen-ständige Rechtsberatung handelt.

Daher sollte jeder Vermittler sehr gut überlegen, wie weit er bezüglich einer Versorgungsordnung mit seiner Bera-tung geht. Sinnvollerweise sollten hier-für entsprechend spezialisierte Rechts-anwälte oder Rentenberater beauftragt oder mit diesen kooperiert werden. Bei allem sollte zudem berücksichtigt werden, dass Fehler bei einer solchen gegebenenfalls unzulässigen Rechtsbe-ratung keine Deckung in der Vermö-gensschadenshaftpflichtversicherung erfahren.

Dabei bietet gerade die Versorgungs-ordnung ein hohes Haftungspotenzial. So wird sie regelmäßig vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vorgegeben und ist daher als eine sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingung zu werten. Da-her müssen alle Regelungen klar ver-

ständlich und transparent sein. Auch der Datenschutz muss berücksichtigt werden, so dass Regelungen, wonach Daten „ohne Weiteres“ weitergegeben werden dürfen, Strafen nach sich zie-hen könnten.

Steuerliche und sozialversicherungs-rechtliche Aspekte müssen ebenfalls bereits in einer Versorgungsordnung berücksichtigt werden. Weitere Haf-tungsrisiken können zudem entstehen, wenn eine Versorgungsordnung nicht an Gesetzesänderungen angepasst oder schlicht und ergreifend Regelungen zu bestehenden Altzusagen vergessen werden.

Fazit: Vorsicht ist angebrachtInsbesondere dann, wenn der Versiche-rungsvermittler die „reine“ Versiche -rungsbetreuung verlässt, sollte er seine Tätigkeit kritisch dahin gehend hinter-fragen, ob sie nicht eine unzulässige Rechtsberatung darstellen könnte. Im Zweifel ist eine vorsorgliche Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte oder insbesondere bei der Versorgungsord-nung auch die Kooperation mit ihnen der sicherste Weg, um eine Haftung zu vermeiden.

Besonders schmerzlich könnte im Falle einer solchen Haftung auch sein, dass trotz bestehender Vermögens-schadenshaftpflichtversicherung keine Deckung besteht. Schon aus diesem Grund sollten Versicherungsvermittler in diesem Bereich sehr sensibel sein.

Unzulässige Rechts- beratung ist nicht von Vermögensschadens-haftpflicht gedeckt.

Tobias StrübingLL. M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Zum Autor:Tobias Strübing, LL.M., ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte. Als Spezialist für die BU beschäftigt er sich zudem mit Vermittler- und Vertriebsrecht.

Weitere Info: www.wirth-rechtsanwaelte.com

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14 Advertorial

procontraThema HALLESCHE

Wer hätte in seinem Unternehmen nicht gern gesunde Mitarbeiter, geringe Fehlzeiten und ein Arbeitnehmerkon-zept, das neue Mitarbeiter begeistert und bestehende bindet? Eine geschickt gewählte betriebliche Krankenversiche-rung kann hier für den entscheidenden Wettbewerbsvorteil am Markt sorgen. Durch günstige Konditionen über eine Gruppenversicherung können Arbeit-geber mit einem vergleichsweise gerin-gen Beitrag eine signifikante zusätz-liche Versicherungsleistung anbieten.

Seit Juli 2013 bietet die HALLESCHE Krankenversicherung mit Vorsorge-Schecks ein bKV-Konzept, das es zuvor so nicht auf dem Markt gab. Die teilneh-menden Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern erhalten für ihre An-gestellten personalisierte Gesundheits-schecks. Damit steht den Beschäftigten

eine große Bandbreite von Vorsorgeun-tersuchungen zur Verfügung, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt.

Die Mitarbeiter erleben den Wert dieser Leistung unmittelbar: „Mit den innovativen Vorsorge-Schecks geben wir unseren Vertriebspartnern und Fir-menkunden einen Mehrwert direkt in die Hand, denn die Schecks dokumen-tieren den Wert der Untersuchung in Euro und Cent“, sagt Vertriebsvorstand Frank Kettnaker.

Beispiele sind etwa ein erweiterter Laborwerte/ Ultraschall-Check-up (Al-ter 35–54) im Wert von 132,91 Euro oder eine augenärztliche Vorsorgeunter-suchung (inklusive Glaukomvorsorge, ab 35 Jahre) im Wert von 55 Euro.

Im Abstand von zwei Jahren versen-det der Versicherer die personalisierten

Gesundheitsschecks an die Mitarbeiter. Die Beiträge von 9,70 Euro pro Monat und Mitarbeiter sind geschlechts- und altersunabhängig.

Die Vorsorge-Schecks sind beson-ders einfach in der Abwicklung und passend für alle Mitarbeiter eines Unternehmens, unabhängig von ihrer bestehenden Krankenversicherung. „Die Mitarbeiter lösen die Schecks bei ihrem Arzt ein. Dieser rechnet die Untersuchungskosten dann direkt mit der HALLESCHE ab. Ein Prinzip, das wir in Kürze auch für weitere Ta-rifbausteine anbieten werden“, betont Kettnaker.

Insgesamt gibt es 20 unterschied-liche bKV-Tarife, so kann jedes Unter-nehmen seinen Zusatzschutz auf die Bedürfnisse seiner Belegschaft sowie auf das eigene Budget individuell maß-schneidern. Drei Zusatzpakete (AMBU-LANTplus, ZAHNplus, STATIONÄR) decken wichtige Lücken der gesetz-lichen Krankenversicherung ab. Es gibt zudem keine Wartezeiten und keine Ge-sundheitsprüfung.

Mitarbeiter können ihre Familienan-gehörigen zu günstigen Konditionen mitversichern und eine Weiterversi-cherung im Ruhestand ist ebenfalls möglich.

Die HALLESCHE bietet zudem für alle bKV-Versicherten einen speziellen Info-Service: ein Gesundheitstelefon, ein Gesundheitsportal im Internet so-wie Gesundheitsbroschüren. Mehr In-formationen: www.hallesche-bkv.de

Der Nutzen einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) sollte für Arbeitnehmer klar erkenn-

bar sein. Die HALLESCHE macht die Vorzüge über Vorsorge-Schecks direkt erlebbar.

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16 Advertorial

procontraThema Stuttgarter

Mit der GrüneRente setzt die Stutt-garter ganz bewusst auf Nachhaltigkeit – aus eigener Überzeugung. Das gilt in besonderem Maß für die betriebliche Al-tersversorgung (bAV). Denn hier wird nachhaltiges Wirtschaften in der Kapi-talanlage mit der sozialen Verantwor-tung der Unternehmen kombiniert, die

ihren Arbeitnehmern eine bAV ermögli-chen wollen. Mit den Arbeitgeber-Zerti-fikaten der Stuttgarter können Arbeit-geber dies auch stolz nach außen zeigen.

GrüneRente bei klassischen TarifenIm Rahmen der GrüneRente sichert die Stuttgarter ihren Kunden zu, minde-stens in Höhe des Sparanteils in nach-haltige Kapitalanlagen zu investieren. Entsprechend den Wertevorstellungen der Stuttgarter Lebensversicherung a. G. wird von den Kapitalanlageexperten und vom Vorstand sorgfältig geprüft, ob eine Finanzierung oder eine direkte Investition nachhaltig ist, das heißt: un-sere Umwelt positiv beeinflusst (ökolo-gisch), die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und Gemeinschaft bewahrt und fördert (sozial) und Werten folgt, die der Allgemeinheit dienen (ethisch).

Das Institut für nachhaltiges, ethi-sches Finanzwesen, kurz INAF e. V., prüft die Nachhaltigkeit konkreter so-zialer und ökologischer Anlageprojekte

für die GrüneRente der Stuttgarter und sichert so die Projektauswahlqualität.

Neu: die GrüneRente als performance-safe-TarifNeben dem Anlagekonzept classic bietet die Stuttgarter auch das Anlagekonzept

performance-safe als GrüneRente an. Der Kunde erhält die erste Hybridrente Deutschlands mit durchgehend nachhal-tiger Anlage in allen drei Töpfen.

Speziell hierfür hat die Stuttgarter in Kooperation mit der renommierten Fondsgesellschaft C-QUADRAT den ers ten und derzeit einzigen nachhaltigen Wertsicherungsfonds in einem Hybrid-produkt aufgelegt. Für nachhaltig orien-tierte Kunden ist das besonders interes-sant, vor allem im Rahmen der bAV.

„Durch eine bAV kann der Arbeitge-ber besonders sichtbar soziale Verant-wortung leben und nachhaltige Versor-gung anbieten. Sich so zu positionieren, kann entscheidende Vorteile bei der Mit-arbeitergewinnung erzeugen“, sagt Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Verantwortungsvolles Handeln eines Unternehmens ist bei der Gestal-tung der bAV gefragt.

Weitere Informationen finden Sie unterwww.stuttgarter.de/gruenerente.

Die Stuttgarter GrüneRente in der bAV jetzt auch als Hybrid

Nachhaltigkeit im Fokus

„Durch eine bAV kann der Arbeitgeber besonders sichtbar soziale Verantwortung leben und nachhaltige Versorgung anbieten.“

Dr. Henriette Meissner, Stuttgarter

Dr. Henriette MeissnerGeschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

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18 Advertorial

procontraThema die Bayerische

Was hat ein Malerbetrieb mit einem Großhändler oder Zulieferunternehmen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gemeinsam? Egal ob zehn oder 5.000 Angestellte – der entsprechende Versicherungstarif dahinter sieht im Grunde immer gleich aus. Damit ver-schenken Versicherungsmakler oft wert-volles Potenzial. Denn es ist eine Binsen-weisheit, dass nicht jeder Mandant die gleichen Bedürfnisse hat. Vielmehr zeigt die Praxis: Die Kunden wünschen eine maßgeschneiderte Lösung für ihre indi-viduelle Situation, genau passend wie ein guter Anzug.

„Entscheidend für den Erfolg des Maklers ist es, seinen Kunden einen Mehrwert zu bieten“, sagt Volker Ei-sele, Leiter bAV-Vertrieb der Versiche-rungsgruppe die Bayerische, die sich auf innovative Lösungen für Klein- und Mittelständler spezialisiert hat. „Wich-tiger als ein Tarif von der Stange ist die Wirkung, die er erzeugt – und da können wir als Mittelständler eben si-tuationsbezogene Lösungen bieten“, so Eisele weiter.

Gerade bei kleinen und mittelstän-dischen Unternehmen besteht Nach-holbedarf: Nach einer Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kommen gerade mal 30 Pro-zent der Angestellten in Betrieben bis neun Mitarbeiter in den Genuss der bAV. Oft sind das der Geschäftsführer und Familienangehörige. Bei Firmen-größen bis 40 Mitarbeiter sind es nur

39 Prozent. In beiden Fällen bleibt Po-tenzial in Mitarbeiterbindung und Kos-tenkontrolle auf der Strecke.

Die Vorteile der bAV liegen für diese Zielgruppen auf der Hand: Eine Versi-cherungslösung vereint das Beste aus verschiedenen Welten. Der Arbeitneh-mer profitiert von der Zusatzversorgung im Rentenalter – und das steuerbegüns-tigt und mit Zuschuss des Arbeitgebers.

Betriebliche Altersversorgung ist bei der Bayerischen schon lange betriebliche Vorsorge geworden: Unternehmen bie-ten ihren Angestellten einen echten Vor-teil, der sich positiv beim Recruiting und der Firmentreue auswirkt.

„Man muss den Unternehmen trans-parent und offen die Vor- und Nachteile einzelner Angebot offenlegen“, erläutert Eisele. „Und auf jeden Fall schnelle Re-aktionszeiten, klare Analysen und Bera-tung auf Augenhöhe bieten. Das beginnt beim Bau des Tarifs und endet mit un-serem Service.“

Beispielsweise ist die Frage zu klären, ob bei der bAV-Lösung die Versorgungs-ordnung im Unternehmen verankert sein soll oder ob eine individuelle Absiche-rung gewünscht ist. Hier kann der bAV-Verantwortliche bei der Bayerischen besonders punkten, wie eine Vielzahl von Auszeichnungen unabhängiger Ex-perten belegt: So verlieh das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) die Bewertung „Sehr gut“. Außerdem gab es ein „Sehr gut“ beim Produktrating Di-rektversicherungen (BZML und BOLZ) und beim bAV-Kompetenzrating.

„Das Betriebsrentengesetz ist ein Ar-beitnehmerschutzgesetz und bringt auch dem Arbeitgeber großen Nutzen – eine echte Win-win-Situation“, sagt Experte Eisele. Und am Ende kann sich auch der Makler eine faire Entlohnung maßschnei-dern, ob gegen Honorar, gezillmert oder ungezillmert – die Bayerische bietet ver-schiedene Alternativen.

Warum maßgeschneiderte Lösungen bei der betrieblichen Altersvorsorge optimale

Vorteile für Makler, Unternehmer und Kunden liefern und was dabei zu beachten ist.

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„Entscheidend für den Erfolg des Maklers ist es, seinen Kunden einen Mehrwert zu bieten.“

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20 Advertorial

Flexibilität ist nicht nur bei An-lageprodukten, sondern auch in der Vorsorge ein wichtiges Kriterium. Wer seinen Arbeitgeber wechselt, kann sei-ne betriebliche Altersvorsorge heute meist problemlos übertragen oder sie selbst fortführen. Arbeitnehmer er-warten einen solchen Service auch bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV).

Versicherungsmakler, die Belegschaf-ten von Betrieben absichern, wissen das und schätzen sehr flexible Versor-gungskonzepte, die die Bedürfnisse sowohl der Arbeitgeber als auch der Ar-beitnehmer berücksichtigen. Nur dann zahlt sich eine bKV sowohl für die Mit-arbeiter als auch für den Betrieb aus. „Die Mitarbeiter profitieren von einer

umfangreichen Gesundheitsvorsorge. Der Betrieb profiliert sich als Arbeit-geber, der seinen Mitarbeitern einen echten Mehrwert bietet, und kann lang-fristig sogar die betrieblichen Krank-heitskosten reduzieren“, umreißt Armin Christofori, Leiter des freien Vertriebs der SIGNAL IDUNA Gruppe, die Win-win-Situation dieser Produktklasse.

Einmalige Verzahnung Der Versicherungskonzern hat hierzu ein zweistufiges Konzept aufgelegt. Die bKV ist in einer arbeitgeber- und einer arbeitnehmerfinanzierten Vari-ante erhältlich und bietet daher eine große Flexibilität. So kann ein Ar-beitnehmer die arbeitgeberfinanzierte bKV durch die eigenständige arbeit-

nehmerfinanzierte Variante optimal er-höhen. Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus – etwa bei Ren-tenbeginn oder bei einem Wechsel –, kann er seine bisher arbeitgeberfinan-zierten Anteile in der entsprechenden arbeitnehmerfinanzierten Variante pro-blemlos fortführen.

In diesem Konzept enthalten sind zu-sätzlich individuelle Upgrademöglich-keiten für Arbeitnehmer. So kann etwa der Versicherungsschutz in der arbeit-nehmerfinanzierten Variante auch auf die Angehörigen ausgeweitet werden. SIGNAL IDUNA bietet die bKV in sechs Leistungsbereichen an. Abgesichert werden können wahlweise Vorsorge, Unfall, Krankenhaus, Zahnarzt, Ambu-lant, Verdienstausfall.

Die betriebliche Krankenversicherung bietet eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und

Arbeitnehmer. Freien Vermittlern offeriert sie zudem gute Ansätze für Cross-Selling.

Günstiger und besser krankenversichert

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SIGNAL IDUNA procontraThema

Advertorial

Die Bausteine können beliebig miteinan-der kombiniert werden. SIGNAL IDUNA kalkuliert die Tarife nach Art der Scha-densversicherung, bildet also keine Al-tersrückstellungen. Eine Gesundheits-prüfung ist ebenso wenig vorgesehen wie Wartezeiten.

Der bKV-Vertrag gilt für die ausge-wählten Mitarbeiter. Ausgenommen sind lediglich die Mitarbeiter, die dem Abschluss der bKV widersprechen. Ab-solutes Novum am Markt: Die bKV kann bereits ab einem einzigen Mitarbeiter im Betrieb abgeschlossen werden. Ledig-lich für einige Spezialtarife sind höhere Mitarbeiterzahlen Voraussetzung.

Als Kollektivvertrag wird die bKV in der Regel für zwei Jahre abgeschlossen und endet stets am 30. Juni des zweiten Versicherungsjahres. Danach kann der Arbeitgeber von Jahr zu Jahr entschei-den, ob er verlängen möchte. Damit wird die für den Arbeitgeber wünschenswerte Flexibilität optimal gewährleistet. Nimmt er dieses Angebot nicht an, haben die versicherten Mitarbeiter die Möglichkeit, ihre Verträge in der arbeitnehmerfinan-zierten Variante fortzuführen.

Welche Vermittler sind gefragt? Die bKV-Lösungen der SIGNAL IDU-NA richten sich an freie Vermittler,

die Belegschaften von Betrieben absi-chern – unabhängig davon, ob es sich um große oder kleine Betriebe handelt. Da die bKV auch für Kleinstbetriebe ab einem Angestellten abgeschlossen wer-den können, sind auch bAV-Vermittler angesprochen sowie Gewerbemakler, die neue Geschäftsfelder für sich ero-bern wollen. Denn wer bereits über Arbeitgeber-Bestandskunden verfügt und womöglich bereits eine bAV-Lö-sung vermittelt hat, besitzt einen guten Ansatz für das Cross-Selling der bKV.

Für bKV-Verträge bis 249 Arbeit-nehmer steht Maklern ein spezielles Beratungstool der SIGNAL IDUNA zur Angebotserstellung zu Verfügung. Ab 250 oder mehr Personen wird das An-

gebot individuell von der Hauptverwal-tung des Versicherers erstellt.

Makler können Arbeitgebern zu-dem einen weiteren besonderen Ser-vice bieten. Das Arbeitgeberportal der SIGNAL IDUNA bietet Arbeitgebern eine einfache und sichere Verwaltung ihrer Verträge und ihrer versicherten Mitarbeiter. Rund um die Uhr kann per Mausklick auf die Verträge zuge-griffen werden, Archiv inklusive. Alle Geschäftsvorfälle werden im Postfach abgespeichert. So können Arbeitge-ber bei jeder Änderung nachvollzie -hen, wann sie von wem durchgeführt wurde.

„Das Arbeitgeberportal hilft, manu-elle und fehleranfällige Tätigkeiten ab-zulösen, das Änderungsgeschäft mög-lichst automatisiert zu verarbeiten, den Antragsprozess zu verschlanken und selbst Verträge für große Beleg-schaften maschinell zu bearbeiten“, fasst Christofori den Nutzen zusam-men. Es können auch mehrere Nutzer des Portals mit definierten Handlungs-befugnissen eingestellt werden, bei-spielsweise bei mehreren Standorten. SIGNAL IDUNA legt neben zielfüh-renden bKV-Produkten großen Wert auf ein entsprechendes Instrumenta-rium für die Makler zur Abwicklung und Verwaltung der Verträge. „Das gehört einfach zu einem modernen und effektiven Vertriebsservice“, so Christofori.

Produkthighlights (Auswahl)• Versicherung ab einem Arbeitnehmer; zusätzliche Absicherung des

Betriebsinhabers möglich• Einheitsprämie (Unisex und Uniage)• SIGNAL IDUNA verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht• Garantiertes Weiterversicherungsrecht bei Ausscheiden aus der bKV• Upgrade der arbeitgeberfinanzierten bKV durch arbeitnehmerfinanzierte

Leistungen möglich• Keine Wartezeiten• Angebote auch für PKV-Versicherte• Keine Gesundheitsprüfung in der arbeitgeberfinanzierten bKV sowie in einigen

Tarifen der arbeitnehmerfinanzierten bKV• Prämienbefreiung nach Wegfall Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit • Vorsorgegutscheine für Arbeitnehmer, Zuschüsse zum Fitness-Studio-Beitrag• bKV-Klinik (stationärer Hochleistungstarif ) ohne GOÄ-Begrenzung• Modulare Zahnversicherung bis zu 90 Prozent Zahnersatz, mit Zahnbehandlung

und -prophylaxe

Arbeitgeber (VN) Arbeitnehmer (VP)Arbeitsvertrag

Betriebsvereinbarung

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Beitragszahlung

Anmeldung der Arb

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Leistungskorrespondenz

Leistungsauszahlung

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procontraThema Gothaer

Unabhängige Versicherungsmakler sind nicht nur selbstständige und freie Vermittler, sie sind auch Unternehmer. In der Kommunikation mit Produktge-bern erwarten sie aktuelle und präzise Informationen. Anders als bei Ausschließ-lichkeitsvertretern muss ein Versicherer einen Makler immer wieder neu von sei-ner Kompetenz überzeugen – durch Leistung und Service.

Bei anspruchsvollen und beratungs-intensiven Produktkategorien wie in der betrieblichen Altersvorsorge und in der betrieblichen Krankenversicherung ist die Kommunikation von besonderer Bedeutung. Die Gothaer Versicherung setzt hier auf unabhängige und effektive Vertriebsunterstützung, die mit einer Reihe spezieller Broschüren für Makler unterstrichen wird.

„Die neue Unternehmer-Broschüre unterstützt den Makler beim Kundenge-

spräch. Sie behandelt Hintergründe und Vertriebsideen und gibt den Experten eine Reihe überzeugender Vertriebs-hilfen an die Hand“, erläutert Ulrich Neumann, Leiter des Maklervertriebs der Gothaer. „Unternehmen: Fit für die Zukunft“ informiert auf 25 Seiten ver-ständlich und plakativ über die Themen betriebliche Altersvorsorge, flexible Ar-beitszeitlösungen, Berufsunfähigkeits- versicherungen und betriebliche Kran-kenzusatzversicherungen. Kurzum, alle Instrumente, die die Mitarbeiterfluktua-tion verringern und als attraktive Lock-mittel bei der Anwerbung von Fachkräf-ten gelten.

Mit diesem Kompendium für Unter-nehmen informieren die Gothaer Le-bensversicherung AG und die Gothaer Krankenversicherung AG über die Mög-lichkeiten, betriebliche Vorsorge und Absicherungslösungen individuell zu

gestalten. Die zahlreichen Varianten für Unternehmen, sich für Fachkräfte attraktiver zu positionieren, indem sie ihren Mitarbeitern existenzielle Sorgen nehmen, werden gut verständlich und mit vielen Schaubildern aufbereitet und durch Checklisten ergänzt. Dabei geht es um grundsätzliche Prinzipien, nicht um spezielle Produkte.

Über die detaillierte Produktpalette der Gothaer in Sachen bAV und bKV informieren weitere Fachmaterialien. So verfügt die Gothaer mit der Pro-duktfamilie ReFlex über ein innovatives Hybridprodukt für die bAV. „Hybrid des-halb, weil je nach Marktlage durch ein komplexes mathematisches Modell auto-matisch zwischen Fonds anlage und der klassischen Anlage beim Versicherer ge-wechselt wird. Damit sichern sich Ver-sicherte sowohl die Chance auf höhere Renditen als auch die Garantie der zuge-sagten Leistungen“, erläutert Gothaer-Maklervertriebsleiter Neumann.

ReFlex ist sowohl als Direktversiche-rung und als Rückdeckungsversicherung für Direktzusagen als auch in der kongru-ent rückgedeckten Unterstützungskasse einsetzbar. Möglich wird dies durch eine guthabenbezogene Garantie, die jährlich den Werterhalt des zu einem festen Stichtag ermittelten Vertragsgut-habens sichert. Daneben bietet die Go-thaer auch eine klassische bAV-Variante an. Hier stehen die vollständige Sicher-heit und eine kontinuierliche Wertent-wicklung an oberster Stelle. Weitere Informationen und die Broschüren fin-den Makler im Portal der Gothaer unter www.makler.gothaer.de.

Gothaer unterstützt den freien Vertrieb mit einer neuen Unternehmensbroschüre und

neutralen Fachmaterialien. Klar im Fokus steht dabei die betriebliche Vorsorge und

Absicherung im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung.

Top-Info für Makler

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Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) der SIGNAL IDUNA bietet ein zweistufiges Versorgungskonzept. Die bKV ist in

einer arbeitgeber- und einer arbeitnehmerfinanzierten Variante erhältlich. So können völlig flexible Lösungen angeboten werden

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