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www.steuernsparen.de blickpunktSteuern Weniger Steuern – mehr Geld! Ausgabe 12 | 2013 Liebe Steuer-Sparer, das Jahr 2013 neigt sich dem Ende und hat viel Neues mit sich ge- bracht: Die Lohnsteuerkarte aus Papier hat sich endgültig verab- schiedet, eingetragene Lebenspart- ner sind nun auch im Steuerrecht gleichgestellt, Minijobber dürfen pro Monat 50 Euro mehr verdienen und einiges mehr. Was wohl 2014 auf uns zu kommt? Was es auch sein mag – wir halten Sie immer aktuell auf dem Lau- fenden und helfen Ihnen tatkräftig dabei, Steuern zu sparen. Die Themen dieser Ausgabe: • Die Fahrt zur Arbeit : Neues und Altes zur Entfernungspauschale • Jahrhunderthochwasser: Kosten bei der Steuer absetzbar • Ein-Prozent-Regelung: Vorsicht bei Überlassung mehrerer Kfz • Kindergeld: Kein Anspruch für verheiratete Kinder oder Kinder mit eigenem Kind? • Einspruchsempfehlung des Monats Eine besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2014 wünscht Ihnen Ihre Melanie Baumiller TOP-THEMA | ARBEITNEHMER EDITORIAL Die Fahrt zur Arbeit Neues und Altes zur Entfernungspauschale 30 Cent pro Entfernungskilometer und Arbeitstag ist seit Jahren der pauschale Wert für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. So berechnen sich die Werbungskosten für diese Fahrten. Trotz Teuerung, vor allem im Bereich der Benzinkosten, wurde diese Pauschale seit 2004 erhöht. Auch mit der aktuellen Reform des Reisekostenrechts hat sich das nicht geändert. Die wichtigste Änderung ist so gravierend wie unscheinbar: Die regelmäßi- ge Arbeitsstätte heißt jetzt erste Tätigkeitsstätte. Erste Tätigkeitsstätte Ab dem Jahr 2014 ist jeder Arbeitnehmer einer ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet. Diese Zuordnung zählt je Dienstverhältnis. Alle Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind als Werbungskosten mit der Entfernungspauschale anzusetzen. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Dienstverhältnisse und damit mehrere erste Tätigkeits- stätten, ist jede Fahrt zwischen Wohnung und den Tätigkeitsstätten mit der Entfer- nungspauschale anzusetzen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer zwischendurch zu seiner Wohnung zurück- kehrt. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn der Arbeitnehmer morgens für Arbeitgeber A in Mannheim arbeitet, zu seiner Wohnung zurückkehrt und nachmittags für Arbeit- geber B in Heidelberg arbeitet.

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Page 1: blickpunktSteuernupdate2.buhl-data.com › documents › blickpunktsteuern › ... · Entfernungspauschale einzubeziehen. Unfallkosten. Mit dem Ansatz der Entfernungspauschale sind

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blickpunktSteuernWeniger Steuern ndash mehr Geld

Ausgabe 12 | 2013

Liebe Steuer-Sparer

das Jahr 2013 neigt sich dem Ende und hat viel Neues mit sich ge-bracht Die Lohnsteuerkarte aus Papier hat sich endguumlltig verab-schiedet eingetragene Lebenspart-ner sind nun auch im Steuerrecht gleichgestellt Minijobber duumlrfen pro Monat 50 Euro mehr verdienen und einiges mehr

Was wohl 2014 auf uns zu kommt Was es auch sein mag ndash wir halten Sie immer aktuell auf dem Lau-fenden und helfen Ihnen tatkraumlftig dabei Steuern zu sparen

Die Themen dieser Ausgabe

bull DieFahrtzurArbeitNeuesundAlteszurEntfernungspauschale

bull JahrhunderthochwasserKostenbeiderSteuerabsetzbar

bull Ein-Prozent-RegelungVorsichtbeiUumlberlassungmehrererKfz

bull KindergeldKeinAnspruchfuumlrverheirateteKinderoderKindermiteigenemKind

bull EinspruchsempfehlungdesMonats

Eine besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2014 wuumlnscht Ihnen

Ihre

Melanie Baumiller

T O P - T H E M A | A R B E I T N E H M E R

E D I T O R I A L

Die Fahrt zur Arbeit

NeuesundAlteszurEntfernungspauschale30 Cent pro Entfernungskilometer und Arbeitstag ist seit Jahren der pauschale Wert fuumlr Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstaumltte So berechnen sich die Werbungskosten fuumlr diese Fahrten

Trotz Teuerung vor allem im Bereich der Benzinkosten wurde diese Pauschale seit 2004 erhoumlht Auch mit der aktuellen Reform des Reisekostenrechts hat sich das nicht geaumlndert Die wichtigste Aumlnderung ist so gravierend wie unscheinbar Die regelmaumlszligi-ge Arbeitsstaumltte heiszligt jetzt erste Taumltigkeitsstaumltte

ErsteTaumltigkeitsstaumltteAb dem Jahr 2014 ist jeder Arbeitnehmer einer ersten Taumltigkeitsstaumltte zugeordnet Diese Zuordnung zaumlhlt je Dienstverhaumlltnis Alle Fahrten zwischen Wohnung und erster Taumltigkeitsstaumltte sind als Werbungskosten mit der Entfernungspauschale anzusetzen

Hat ein Arbeitnehmer mehrere Dienstverhaumlltnisse und damit mehrere erste Taumltigkeits-staumltten ist jede Fahrt zwischen Wohnung und den Taumltigkeitsstaumltten mit der Entfer-nungspauschale anzusetzen

Voraussetzung ist dass der Arbeitnehmer zwischendurch zu seiner Wohnung zuruumlck-kehrt Dies ist zum Beispiel moumlglich wenn der Arbeitnehmer morgens fuumlr Arbeitgeber A in Mannheim arbeitet zu seiner Wohnung zuruumlckkehrt und nachmittags fuumlr Arbeit-geber B in Heidelberg arbeitet

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deblickpunktSteuern 2Ausgabe 12 | 2013

T O P - T H E M A | A R B E I T N E H M E R

FahrtenzwischenerstenTaumltigkeitsstaumlttenFinden Fahrten direkt zwischen den Taumltigkeitsstaumltten statt dann ist der Weg von der Wohnung zur ersten Taumltigkeitsstaumltte als Umwegstrecke zur naumlchsten ersten Taumltigkeits-staumltte zu beruumlcksichtigen Die anzusetzende Entfernung fuumlr die Ermittlung der Entfer-nungspauschale darf houmlchstens die Haumllfte der gesamt gefahrenen Strecke dieses Tages betragen

BEISPIEL

Der Arbeitnehmer Herr Ludwig faumlhrt morgens zu seiner ersten Taumltigkeitsstaumltte beim Arbeitgeber A nach Mannheim und von dort direkt zu seiner ersten Taumltigkeitsstaumltte beim Arbeitgeber B nach Karlsruhe Morgens faumlhrt Herr Ludwig 30 km nach Mann-heim dann auf direktem Weg 40 km nach Karlsruhe Abends faumlhrt er 50 km von Karlsruhe nach Hause

Herr Ludwig ist insgesamt 120 km gefahren Die Entfernung zwischen seiner Wohnung und der Taumltigkeitsstaumltte in Mannheim betraumlgt 30 km und zwischen seiner Wohnung und Karlsruhe 50 km insgesamt also 80 km Herr Ludwig kann als Entfer-nungspauschale die 80 km nicht geltend machen sondern nur die Haumllfte der tat-saumlchlich gefahrenen Strecke von 120 km Bei 220 Arbeitstagen wuumlrden die Fahrten zwischen Wohnung und ersten Taumltigkeitsstaumltten zu folgenden Werbungskosten in der Steuererklaumlrung fuumlhren

220Tagex60kmTagx030eurokm=euro3960

OhnePkwndashKappungderPauschale30 Cent je Entfernungskilometer danach bestimmt sich der Ansatz von Werbungsko-sten fuumlr den Weg zwischen Wohnung und erster Taumltigkeitsstaumltte Dabei kommt es nicht darauf an ob der Arbeitnehmer fuumlr diesen Weg das Fahrrad das Auto oder den Bus nutzt Selbst wenn er zu Fuszlig geht hat er ein Recht auf den Ansatz der Entfernungspau-schale

WICHTIG

Die anzusetzende Entfernungspauschale ist grundsaumltzlich auf einen Houmlchstbetrag von euro 4500 begrenzt wenn

bull derWegzwischenWohnungundersterTaumltigkeitsstaumlttemiteinemMotorradMotorroller Moped Fahrrad oder zu Fuszlig zuruumlckgelegt wird

bull derWegzwischenWohnungundersterTaumltigkeitsstaumlttealsMitfahrereiner Fahrgemeinschaft zuruumlckgelegt wird fuumlr die Tage an denen mitgefahren und nicht selbst gefahren wird oder

bull derWegzwischenWohnungundersterTaumltigkeitsstaumlttemitoumlffentlichenVerkehrs-mitteln zuruumlckgelegt wird und die Aufwendungen hierfuumlr nicht houmlher sind

Bei Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung uumlberlassenen Kraftwagens greift diese Begrenzung nicht Die Nutzung dieses Kraftwagens muss nachgewiesen werden oder glaubhaft gemacht werden Ein Indiz koumlnnen Werkstattrechnungen sein die den Kilometerstand enthalten

Liebe Steuer-Sparer

wie im TV die Dramaturgie setzt da-rauf dass kurz vor Schluss die Wende kommt und der Gaumlrtner eben doch nicht der Moumlrder war Selbst einge-fleischte Coach-Potatoes muumlssen sich dann eingestehen anderthalb Stunden den Falschen im Verdacht gehabt zu haben

Nicht anders in der Politik Denken Sie nur an Italien Was fuumlr eine dra-maturgische Entwicklung in Sachen Berlusconi Mancher hat fest daran geglaubt er werde den Kopf noch mal aus der Schlinge ziehen Nun doch nicht Aus Vorbei Happy-end

Oder betrachten Sie die wochenlan-gen Koalitionsverhandlungen hierzu-lande Am Ende alles vom Feinsten Wenn man genauer hinsieht kom-men dann doch vielleicht Zweifel Wem nutzt die Rente ab 63 In erster Linie Maumlnnern Wer profitiert von der Maut so sie denn kommt Kaum die spritsparenden Kleinwagenfahrer Mindestlohn doppelte Staatsbuumlr-gerschaft Verzicht auf Steuererhouml-hungen Vorratsdatenspeicherung da wird noch manche Diskussion um Auslegungen folgen Und mancher Streit Zumal es ja wohl noch bdquoNeben-abredenldquo gibt die keiner bisher so genau kennt

Politik und Transparenz bleiben ein Paar ungleicher Schuhe Gut dass es wenigstens in der Wirtschaft weiter aufwaumlrts geht Der Koalitionsvertrag setzt ganz darauf dass dieser Trend erhalten bleibt Sonst koumlnnte es eng werden mit allem was die neue Regierung vorhat

Die Aussichten fuumlrs naumlchste Jahr sind nicht schlecht Sie sind besser als in manchem Nachbarland Trotzdem es bleibt viel zu tun um weltweit den Anschluss nicht zu verlieren

Alles Gute auf diesem Weg

Ihr Guumlnter D Alt

B l i c k p u n k tK O L U M N E

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deblickpunktSteuern 3Ausgabe 09 | 2013

T O P - T H E M A | A R B E I T N E H M E R

MalsomalsoWerden fuumlr den Weg zur Arbeit mal der eigene oder zur Nutzung uumlberlassene Kraftwa-gen genutzt und mal andere Moumlglichkeiten kann sich die Entfernungspauschale und ihre Kappung sehr verschieden auswirken

BEISPIEL

Frau Christ faumlhrt an 230 Arbeitstagen 110 km von Neustadt nach Frankfurt zu Ihrer ersten Taumltigkeitsstaumltte und abends wieder zuruumlck An 50 Tagen faumlhrt sie mit ihrem privaten Pkw und an 180 Tagen nutzt sie oumlffentliche Verkehrsmittel Fuumlr das Jahres-ticket der Deutschen Bahn zahlt sie euro 3000

bull FuumlrdieFahrtenmitdemPkwkannFrauChristeuro1650geltendmachen (50 Tage 110 kmTag 030 euroKilometer = euro 1650)

bull FuumlrdieFahrtenmitoumlffentlichenVerkehrsmittelnkannFrauChristeuro4500geltendmachen (180 Tage 110 kmTag 030 eurokm = euro 5940 Kappung auf euro 4500)

InsgesamtkannFrauChristeuro6150ansetzen (euro 1650+ euro 4500) Der Ansatz der Kosten fuumlr das Ticket der Deutschen Bahn kommt nicht in Frage da hierfuumlr euro 3000 bezahlt wurden und somit weniger als die Entfernungspauschale von euro 6150

Auch die Berechnung der Entfernungspauschale bei Fahrgemeinschaften ist so zu er-mitteln Fahrten die mit dem eigenen Pkw zuruumlckgelegt werden sind nicht begrenzt Tage an denen mitgefahren wird unterliegen der Begrenzung von jaumlhrlich euro 4500

TIPP

Umwegstrecken um zum Beispiel Mitfahrer abzuholen sind nicht in die Entfernungspauschale einzubeziehen

UnfallkostenMit dem Ansatz der Entfernungspauschale sind grundsaumltzlich alle Kosten fuumlr den Weg zur Arbeit und wieder nach Hause abgegolten So dass Parkgebuumlhren Versiche-rungsbeitraumlge oder Beitraumlge fuumlr Kraftfahrerverbaumlnde und vieles mehr nicht zusaumltzlich als Werbungskosten angesetzt werden koumlnnen Von diesem Grundsatz gibt es die Ausnahme der Unfallkosten Ist der Unfallschaden auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Taumltigkeitsstaumltte oder auf einer zu beruumlcksichtigenden Familienheimfahrt entstanden sind diese Kosten als Werbungskosten ansetzbar

SchreibendesBundesministeriumsfuumlrFinanzenvom31Oktober2013

ACHTUNG

Auch Bildungseinrichtungen die auszligerhalb eines Dienstverhaumllt-nisses fuumlr ein VollzeitstudiumodereinervollzeitigenBildungs-maszlignahme aufgesucht werden sind erste Taumltigkeitsstaumltten

Dies hat zur Folge dass nur die Entfernungspauschale in der Erklaumlrung angesetzt werden kann

Das heiszligt 30 Cent pro Kilometer der Entfernung arbeitstaumlglich

Vor dieser Gesetzesaumlnderung ab dem Jahr 2014 war eine solche Bildungseinrichtung keine re-gelmaumlszligige Arbeitsstaumltte und die Fahrten konnten mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer oder den tatsaumlchlichen Kosten angesetzt werden

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deblickpunktSteuern 4Ausgabe 12 | 2013

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Jahrhunderthochwasser

KostenbeiderSteuerabsetzbarDas Hochwasser im Sommer 2013 hat einen Schaden von 668 Milliarden Euro ange-richtet Den Betroffenen wurden von Bund Laumlndern und Versicherungen umfangreiche und unkomplizierte Hilfen zugesagt Trotzdem werden viele von ihnen einen Teil der Kosten selber tragen muumlssen Um diese Last zu mindern koumlnnen durch das Hochwasser entstandene Ausgaben bei der Steuererklaumlrung beruumlcksichtigt werden

SchaumldenanEigenheimundHausratWenn Ihr Eigenheim vom Hochwasser beschaumldigt oder zerstoumlrt wurde koumlnnen Sie die Kosten hierfuumlr bei der Steuer absetzen Das gleiche gilt fuumlr Ihren Hausrat also Klei-dung und Inneneinrichtung Ausgaben fuumlr deren Ersatz oder Reparatur koumlnnen Sie als auszligergewoumlhnlicheBelastungen geltend machen

Allerdings gelten hier ein paar Einschraumlnkungen Sie duumlrfen die Ausgaben nur dann von der Steuer absetzen soweit es sich um existentiellnotwendige Gegenstaumlnde handelt Als nicht existentiell sieht der Gesetzgeber ein Auto oder eine Garage an

Daruumlber hinaus muss mit der Reparatur ihres Hauses innerhalb von drei Jahren nach Schadenseintritt begonnen werden Konkret bedeutet das dass Hochwassergeschauml-digte spaumltestens biszumSommer2016 mit dem Aufbau ihrer Haumluser und Woh-nungen begonnen haben muumlssen Sollte der Aufbau spaumlter beginnen koumlnnen die Aufwendungen steuerlich nicht beruumlcksichtigt werden

NureigeneAusgabenabzugsfaumlhigDer bloszlige Verlust oder Schaden an einem Gegenstand ist nicht ausreichend Nur wenn tatsaumlchlich eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung durchgefuumlhrt wurde koumlnnen die Kosten steuerlich beruumlcksichtigt werden Dabei gilt dass der Geschaumldigte finan-ziellundabschlieszligend belastet sein muss FinanzielleBelastung bedeutet dass Sie fuumlr die Reparatur oder Wiederbeschaffung gezahlt haben muumlssen Dadurch kann die eigene Arbeitsleistung oder die von Freunden und Bekannten nicht steuerlich beruumlck-sichtigt werden Genauso kann auch Material dass Ihnen von Dritten gestiftet wurde nicht abgezogen werden

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WICHTIG

Wenn man das Gesetz wortwoumlrt-lich nimmt koumlnnen die Kosten eines Hochwassers nur dann beruumlcksichtigt werden wenn sie zwangslaumlufigundunverschuldetentstehen Das bedeutet aus sich der Finanzverwaltung normaler-weise Sind Sie nicht gegen Hoch-wasser versichert duumlrfen Sie die Schaumlden eines Hochwassers auch nicht steuerlich geltend machen

Mit Schreiben vom 21062013 das Bundesfinanzministerium jedoch klar gestellt dass das nicht fuumlr Schaumlden durch das Hochwasser im Sommer 2013 gilt Diese Anwei-sung ist fuumlr die Finanzverwaltung bindend

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deblickpunktSteuern 5Ausgabe 12 | 2013

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

TIPP

In vielen Faumlllen mussten Gebaumlude aufwendig mit Heiszligluftgeblaumlsen getrocknet werden Sollte Ihre Versicherung diese Aufwendungen nicht uumlbernommen haben koumlnnen Sie die Kosten hierfuumlr bei der Steuer beruumlcksichtigen

Abschlieszligend belastet bedeutet dass der Summe von den oben genannten Aufwen-dungen saumlmtliche Erstattungen abgezogen werden muumlssen Dabei ist egal ob es sich dabei um Spenden Versicherungserstattungen oder Gelder aus den Hilfsfont von Bund und Laumlndern handelt Das gilt auch fuumlr Erstattungsanspruumlche die Sie noch nicht eingefordert haben oder deren Houmlhe noch nicht fest steht Erwarten Sie also die Zah-lung einer Versicherung oder des Hilfsfont von Bund und Laumlndern muumlssen Sie diese von Ihren Kosten abziehen ndash auch wenn Sie noch kein Geld erhalten haben Sollten Sie die Zahlung erst 2014 erhalten mindert dies trotzdem die auszligergewoumlhnlichen Belastungen in der Steuererklaumlrung 2013

TIPP

Beantragen Sie einen vorlaumlufigen Steuerbescheid wenn bei der Erstellung der Steu-ererklaumlrung noch nicht fest steht wie hoch die Erstattung Ihrer Kosten ist Sollte die Erstattung geringer ausfallen als von Ihnen erwartet koumlnnen Sie so zumindest die steuerliche Beruumlcksichtigung der Hochwasserkosten sicherstellen

Wenn Sie die Schadenskosten als auszligergewoumlhnliche Belastungen eintragen zieht das Finanzamt automatisch die so genannte zumutbareEigenbelastung ab Diese liegt je nach Einkommen und Kindern zwischen einem und sieben Prozent Ihrer Einkuumlnfte

ErlassderGrundsteuerSowohl bei vermieteten als auch bei eigengenutzten und von der Flut betroffenen Im-mobilien besteht bis zum 31032014 die Moumlglichkeit bei Ihrer Gemeinde einen teilwei-sen Erlass der Grundsteuer zu beantragen

Voraussetzung ist die voruumlbergehende Minderung des Rohertrages eines Gebaumludes Bei vermieteten Gebaumluden ist der Rohertrag die vereinbarte Warmmiete Waren Ihre Mieter aufgrund des Flutschadens gezwungen ihre Wohnung zu verlassen und haben deswegen keine Miete mehr gezahlt kommt fuumlr Sie ein Erlass der Grundsteuer in Frage Mussten Sie infolge der Flut auf mindestens 50 Prozent der Jahresmiete eines Gebaumludes oder Wohnung verzichten werden Ihnen 25ProzentderGrundsteuererlassen Der haumllftige Erlass der Grundsteuer wird bei einem totalen Wegfall der ver-einbarten Mieten gewaumlhrt Bei selbstgenutzten Immobilien ist ein Erlass in der Regel dann moumlglich wenn ein Teil des Gebaumludes zerstoumlrt wurde

Diese steuerlichen Maszlignahmen werden fuumlr die Betroffenen keinen wirklichen Trost dar-stellen Dennoch zeigt sich die Finanzverwaltung bemuumlht Flutopfern nicht auch noch steuerliche Steine in den Weg zu legen

Vermieter deren Haumluser von dem Hochwasser beschaumldigt wurden koumlnnen die Aufwendungen fuumlr die Reparatur bei ihren Einkuumlnften aus Vermietung als Werbungsko-sten geltend machen

Dabei ermittelt sich die Houmlhe der Werbungskosten wie bei Schaumlden am Eigenheim und Hausrat Sie duumlrfen also nur selbst getragene Kosten ansetzen und muumlssenEnt-schaumldigungenabziehen

Fuumlr die Beurteilung wann welche Aufwendungen der Schadens-beseitigung angesetzt werden koumlnnen ist die Houmlhe der Kosten der Schadensbeseitigung maszlig-geblich Dabei duumlrfen eventuelle Erstattungennichtberuumlcksichtigtwerden Betragen die Kosten vor Erstattung wenigeralseuro45000 koumlnnen Sie die Ausgaben im Jahr der Zahlung vollstaumlndig als Werbungskosten ansetzen Dabei muumlssen Sie erhaltene Erstattungen von Ihren Kosten abziehen

Sind die Ausgaben vor Erstat-tungen houmlheralseuro45000muumlssen Sie die Kosten nach Abzug von Er-stattungen auf zwei bis fuumlnf Jahre verteilen

Um diese Moumlglichkeiten nutzen zu koumlnnen muumlssen zwei Dinge gegeben sein Zum einem muumls-sen Sie mit den Arbeiten vor dem 31122016 beginnen Zum ande-ren duumlrfen Sie trotz des Schadens keineAbschreibungen auf das Gebaumlude vornehmen In der Regel wird es sich allerdings lohnen auf die Abschreibung zu verzichten Die Aufwendungen fuumlr die Scha-denbehebung muumlssen naumlmlich mit dem aktuellen Abschreibungssatz abgeschrieben werden Das bedeu-tet dass die Kosten auf 33 bis 80 Jahre verteilt wuumlrden

S c h auml d e n a n v e r m i e t e t e n H auml u s e r n

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deblickpunktSteuern 6Ausgabe 09 | 2013

T I P P | A R B E I T N E H M E R

Ein-Prozent-RegelungBeiUumlberlassungmehrererKfzSchon lange ist das Auto im Visier des Fiskus Die Finanzbeamten wachen mit Argus-augen daruumlber dass die PrivatnutzungeinesFirmenwagens beim Arbeitnehmer uumlber einen geldwerten Vorteil auch tatsaumlchlich besteuert wird Bei Unternehmern die einen Firmenwagen auch privat nutzen sieht es nicht anders aus Auch sie muumlssen fuumlr den Privatnutzungsvorteil eine Nutzungsentnahme versteuern

BesteuerungsmoumlglichkeitenZur Bemessung des Vorteils durch die private Nutzung bestehen zwei Moumlglichkeiten Entweder es wird ein ordnungsgemaumlszligesFahrtenbuch gefuumlhrt oder die Ein-Prozent-Regelung angewandt

Waumlhrend uumlber das Fahrtenbuch das tatsaumlchliche Verhaumlltnis der Privatnutzung zur Gesamtnutzung des Fahrzeugs ermittelt werden kann wird bei der Ein-Prozent-Rege-lung pauschal vorgegangen Unabhaumlngig vom tatsaumlchlichen Nutzungsverhaumlltnis wird monatlich einProzentdesBruttolistenneuwagenpreiseszuzuumlglichUmsatzsteuerzur Abgeltung der privaten Nutzung angesetzt Beide Varianten haben dabei ihre Nach-teile Die Fuumlhrung eines ordnungsgemaumlszligen Fahrtenbuchs ist sehr arbeits- und zeit-aufwendig Die Durchfuumlhrung der Ein-Prozent-Regelung ist deutlich einfacher jedoch auch meist teuer

NutzungmehrererFahrzeugeWer direkt mehrere Firmenfahrzeuge seines Arbeitgebers privat nutzen darf hat bisher meist nur fuumlr das teuerste Fahrzeug einen geldwerten Vorteil mittels Ein-Prozent-Regelung versteuert Der Gedanke hinter dieser Vorgehensweise ist gar nicht abwegig denn der Arbeitnehmer kann gleichzeitig auch nur ein Fahrzeug privat nutzen Sowohl aus Gruumlnden der Praktikabilitaumlt als auch aus Gerechtigkeitsgruumlnden waumlre in solchen Faumlllen eine Ein-Prozent-Regelung fuumlr das teuerste Fahrzeug durchaus sinnvoll Leider erteilt der Bundesfinanzhof dieser Vorgehensweise jedoch eine klare Absage da sie schlicht nicht vom Gesetz gedeckt ist

AuswegFahrtenbuchDie einzige Moumlglichkeit den teuren Folgen direkt mehrerer Ein-Prozent-Regelungen zu entgehen ist das fuumlr alle (oder zumindest die weiteren Fahrzeuge) jeweils ein ordnungsgemaumlszliges Fahrtenbuch gefuumlhrt wird Dies ist zwar mitunter eine erhebliche Mehrarbeit kann aber deutlich Steuern sparen da nur die tatsaumlchliche Privatnutzung als geldwerter Vorteil angesetzt wird

BesonderheitenbeiGesellschafter-GeschaumlftsfuumlhrerWer als Gesellschafter-Geschaumlftsfuumlhrer seiner eigenen GmbH taumltig ist muss hinge-gen noch ein weiteres Detail unbedingt beachten Nutzt der Gesellschafter mehrere Fahrzeuge der Gesellschaft auch privat muss dies zunaumlchst auch arbeitsvertraglich fuumlr jedes Fahrzeug erlaubt sein Die Besteuerung des geldwerten Vorteils wird dadurch nicht verhindert allerdings fuumlhrt die vertragswidrige Nutzung zu einer verdeckten Ge-winnausschuumlttung - und damit zu auch unangenehmen Steuerfolgen bei der GmbH

Mit Urteil vom 13062013 (Akten-zeichen VI R 1712) haben die ober-sten Finanzrichter entschieden bdquoUumlberlaumlsst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kraftfahrzeug auch zur privaten Nutzung so ist der in der Uumlberlas-sung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil fuumlr jedes Fahrzeug nach der Ein-Prozent-Regelung zu berech-nenldquo Die Richter begruumlndeten ihre Entscheidung schlicht damit dass das Einkommensteuergesetz keine andere Auslegung zulaumlsst Weil eine entschaumlrfende Gesetzesaumln-derung hierzu nicht erwartet wird muumlssen Betroffene die Problematik im Auge behalten

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deblickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2013

T I P P | F A M I L I E N

Kindergeld

KeinAnspruchfuumlrverheirateteKinderoderKindermiteigenemKindEltern volljaumlhriger Kinder bekommen seit 2012 Kindergeld unabhaumlngig davon wie hoch die Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes sind Nur verheiratete Kinder und Kinder mit einem eigenen Kind wollen die Familienkassen anders behandeln

Da diese einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehepartner bzw den anderen Elternteil ihres Kindes haben soll kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestehen So steht es in einer Dienstanweisung des Bundeszentralamts fuumlr Steuern (BZSt) gegen die sich Eltern unbedingt wehren sollten

FamilienkassenwollenalteRegelnweiteranwendenEinen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern eines volljaumlhrigen Kindes bis zum 25 Lebensjahr dann wenn das Kind eine Berufsausbildung absolviert einen Freiwilligendienst leistet eine Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten durchlaumluft oder auf einen Ausbildungsplatz wartet Auf die Houmlhe der Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes kommt es seit dem 1 Januar 2012 nicht mehr an

Das sehen die Familienkassen anders wenn das Kind einen Unterhaltsanspruch hat

bullHeiratet das volljaumlhrige Kind oder geht eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein wechselt die vorrangige Unterhaltsverpflichtung von den Eltern des Kindes zu dessen Ehe- bzw Lebenspartner

bull IstdasKindunverheiratethatabereineigenesKind ist der andere Elternteil des eigenen Kindes vorrangig unterhaltspflichtig

Eltern solcher Kinder koumlnnen ihren Kindergeldanspruch nach Auffassung des BZSt nur noch retten wenn sie nachweisen dass der eigentlich Unterhaltsverpflichtete (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bzw der andere Elternteil) aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage ist seiner Verpflichtung zur Sicherung des Unterhalts nachzukommen Dann lebt die Unterhaltspflicht der Eltern wieder auf sodass ein Kindergeldanspruch besteht (sogenannter Mangelfall)

BEISPIEL

Der 23-jaumlhrige Tim hat am 15082013 geheiratet Er befindet sich das ganze Jahr in einer erstmaligen Berufsausbildung (bdquoLehreldquo) und erzielt daraus im Jahr 2013 ein verfuumlgbares Nettoeinkommen in Houmlhe von euro 4260 (Nettoausbildungsverguumltung abzgl Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sozialversicherungsbeitraumlge) Tims Ehefrau war 2013 sozialversicherungspflichtig beschaumlftigt mit einem verfuumlgbaren Nettoein-kommen von euro 26634

Dass die Eltern von Tim bis einschlieszliglich August Kindergeld bekommen ist unstrittig Ab September kommt es dann darauf an ob ein Mangelfall vorliegt Das pruumlft die Familienkasse in vier Schritten

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deblickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2013

T I P P | F A M I L I E N

1SchrittHier wird berechnet ob das verfuumlgbare Nettoeinkommen des Kindes uumlber dem anteiligen Grundfreibetrag liegt Dieser betraumlgt im obigen Beispiel fuumlr die Monate September bis Dezember euro 2710 (euro 8130 Grundfreibetrag x 412) Das verfuumlgbare Net-toeinkommen von Tim betraumlgt nur euro 1420 (euro 4260 x 412) liegt also darunter Somit ist das Kindergeld nicht schon allein wegen des Einkommens von Tim ausgeschlossen

2SchrittIst das verfuumlgbare Nettoeinkommen des Ehe-Lebenspartners des Kindes houmlher als dessen verfuumlgbares Nettoeinkommen ist die Haumllfte der Differenz als Unterhalts-leistung zu behandeln und dem verfuumlgbaren Nettoeinkommen des Kindes hinzuzurechnen Im obigen Beispiel betraumlgt das verfuumlgbare Nettoeinkommen der Ehe-frau von Tim fuumlr die Monate September bis Dezember euro 8878 (euro 26634 x 412) Davon wird das anteilige Nettoeinkommen von Tim abgezogen also euro 1420 Von der Diffe-renz in Houmlhe von euro 7458 gilt die Haumllfte als Unterhaltsleistung der Ehefrau an Tim also euro 3729 (euro 7458 2)

3SchrittHier wird gepruumlft ob trotz der Unterhaltsleistung das in Houmlhe des Grundfreibetrages steuerfrei zu stellende Jahresexistenzminimum des Ehe- bzw Lebenspartners des Kindes gewaumlhrleistet ist Das ist im obigen Beispiel der Fall denn das verbleibende Nettoeinkommen der Ehefrau belaumluft sich nach Abzug der Unterhaltsleistungen auf euro 22905 (euro 26634 euro 3729 Unterhalt) und liegt damit weit uumlber dem Grundfreibetrag von euro 8130

4 SchrittHier wird abschlieszligend errechnet ob das zeitanteilige verfuumlgbare Nettoeinkommen des volljaumlhrigen Kindes unter dem zeitanteiligen Grundfreibetrag liegen also ein Mangelfall vorliegt Das ist im obigen Beispiel zu verneinen Denn der anteilige Grund-freibetrag betraumlgt gemaumlszlig dem 1 Schritt euro 2710 das verfuumlgbare Nettoeinkommen von Tim aber euro 5149 (euro 1420 anteilige Ausbildungseinkuumlnfte plus euro 3729 Unterhalts-leistung seiner Ehefrau) Es liegt somit kein Mangelfall vor sodass ab September die Eltern von Tim kein Kindergeld mehr erhalten

Gute Nachrichten fuumlr Eltern von Azubis

Kindergeld kann jetzt bereits waumlhrend der Bewerbungsphase aus einer Vollzeitbeschaumlftigung heraus beantragt werden Was Sie dabei beachten muumlssen lesen Sie auf unserer Seite

N E W S T I C K E R

Diese Vorgehensweise des BZSt und damit der Familienkassen ist umstritten Mehrere Finanzgerichte haben naumlmlich bereits entschieden dass bei volljaumlhrigen Kindern die verheiratet sind oder ein eigenes-Kind haben ab dem 01012012 in Bezug auf den Kindergeldanspruch kein Mangelfall mehr zu pruumlfen ist Eltern dieser Kinder haben vielmehr immer Anspruch auf Kindergeld wenn die sonstigen Voraussetzungen wie Alter oder Berufsausbildung erfuumlllt sind Lehnt die Familienkasse fuumlr Jahre ab 2012 das Kindergeld fuumlr Ihr Kind ab weil kein Mangelfall vorliege sollten Sie das folglich nicht widerspruchslos hinnehmen Legen Sie gegen den nachteiligen Kindergeldbescheid vielmehrEinspruch ein Sollte we-gen Ihres houmlheren Einkommens der Abzug des Kinder- und Erziehungs-freibetrags in Ihrem Steuerbescheid guumlnstiger sein als das Kindergeld muumlssen Sie auch Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen

Berufen Sie sich in Ihrem Einspruch auf die Aktenzeichen der folgenden Revisionendie derzeit beim Bun-desfinanzhof (BFH) anhaumlngig sind Dann ruht das Einspruchsverfahren bis zur Entscheidung des BFH

bull BzgleinemverheiratetenKindbei dem das Einkommen des Ehepartners bzw eingetragenen Lebenspartners den Mangelfall und damit den Kindergeldan-spruch ausschlieszligt III R 2213 III R 3313 III R 3413 XI R 3213

bull BzgleinemunverheiratetenKindmit eigenem Kind bei dem das Einkommen des anderen Eltern-teils den Mangelfall und damit den Kindergeldanspruch aus-schlieszligt III R 3713

Kein Ruhen des Einspruchsverfah-rens wird gewaumlhrt wenn bereits das Einkommen Ihres Kindes uumlber dem Grundfreibetrag liegt so dass kein Mangelfall vorliegt Vielmehr ist der Einspruch nach einer Anweisung des BZSt zuruumlckzuweisen sodass den betroffenen Eltern nur der Klageweg weiterhilft

We h r e n S i e s i c h g e g e n s o l c h e M a n g e l f a l l - B e r e c h n u n g e n

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deblickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2013

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Die Einspruchsempfehlung des Monats (inklusiveMustereinspruchzumDownload)

Im blickpunkt Steuern berichten wir uumlber anhaumlngige Steuerstreite Diese sollen Ihnen als Musterverfahren dienen Es geht dabei um bares Geld

SiehabeneinaumlhnlichesProblemmitdemFinanzamtDann legen Sie Einspruch ein Beantragen Sie unter Verweis auf das Musterverfahren die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen Sie bei einer positiven Entscheidung profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen

Betroffene Steuerpflichtige Behinderte Menschen

Einspruchsgrund Abzug von behinderungsbedingten Umbaumaszlignahmen uumlber mehrere Jahre

anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof Aktenzeichen VI R 6813

HintergrundzumSachverhaltWer durch den Eintritt einer Behinderung bei sich oder seiner Familie gezwungen ist sein Eigenheim einem behinderungsgerechten Umbau zu unterziehen kann diese Aufwendungen bei den auszligergewoumlhnlichen Belastungen allgemeiner Art steuermindernd ansetzen Entscheidend fuumlr den Ansatz ist der Geldfluss Man spricht in diesem Zusammenhang vom Abflussprinzip Die Aufwendungen werden im Jahr der Zahlung zu den auszligergewoumlhnlichen Belastungen gerechnet

DasProblemdabeiBei solchen Umbaumaszlignahmen handelt es sich meist um sehr kostspielige und einmalige Maszlignahmen Ein steuerlicher Entlastungseffekt wird daher haumlufig nur zu einem geringen Teil erreicht wenn die Kosten nur im Jahr der Zahlung beruumlcksichtigt werden duumlrfen

Der Grund Wenn die Umbaukosten die Einkuumlnfte des Jahres uumlbersteigen wirkt sich der uumlbersteigende Anteil nicht mehr steuermindernd aus Durch Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre koumlnnte dies umgangen werden Leider sieht das Gesetz eine entsprechende Verteilungsmoumlglichkeit nicht vor weshalb das Finanzamt strikt auf das Abflussprinzip pocht

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Fi t f uuml r d a s n e u e S t e u e r j a h r

I H R E M E I N U N G I S T U N S W I C H T I G

HelfenSiemitblickpunktSteuernzuverbessern

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deblickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2013

T I P P | I M M O B I L I E N B E S I T Z E R

ErsteInstanzpositivGegen den Fiskus stellt sich jedoch das Finanzgericht des Saarland mit seinem Urteil vom 06082013 (Aktenzeichen 1 K 130812) Die Richter sind der Meinung dass auch entgegen dem Gesetzeswortlaut einer Verteilung entsprechender Aufwendungen uumlber fuumlnf Jahre im Billigkeitsweg zulaumlssig ist Dies soll immer dann moumlglich sein wenn sich Aufwendungen in erheblicher Houmlhe im Jahr der Zahlung zum ganz uumlberwiegenden Teil nicht auswirken

TippzurVorgehensweiseDas Finanzamt bleibt derzeit noch hart und laumlsst eine Verteilung der auszligergewoumlhn-lichen Belastungen im Billigkeitsweg nicht zu Die Revision beim Bundesfinanzhof ist bereits eingelegt Wer den behinderungsbedingten Umbau noch vor sich hat sollte schon jetzt mit den Handwerkern sprechen und versuchen die Zahlungen auf zwei Jahre zu verteilen Diese Verteilung ist dann schon mal sicher Gelingt dies jedoch nicht oder ist der Sachverhalt schon realisiert sollten Sie sich mittels Einspruch auf das anhaumlngige Verfahren berufen

HiergelangenSiezumDownloaddesMustereinspruchsbzwMusterantragsGebenSiedazuaufwwwsteuernsparendeimSuchfelddenCodeCW1213ein

Immobilienbesitzer Besteuerung von Grundstuumlcksgemeinschaften

Alle Steuerzahler Einspruchsempfehlung des Monats

V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012014

HerausgeberBuhl Tax Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde

Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049

VertriebBuhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen

RedaktionMelanie Baumiller Peter Schmitz

Redaktionsschluss17122013

Erscheinungsweise12-mal jaumlhrlich

Abo-ServiceTelefon 0 27 3590 96 99 Telefax 0 27 3590 96 500BezugsbedingungenJahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten

HinweiseAlle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt

Bildnachweisfotoliacom

I M P R E S S U M

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Tipp fuumlr Selbststaumlndige

Unternehmen muumlssen Rechnungen und Belege lange aufbewahren Zehn Jahre Aufbewahrungspflicht ist die Regel In dieser Zeit verblassen die ge-druckten Zeilen auf Thermopapier Was Sie dagegen tun koumlnnen Kopieren oder scannen Sie die Belege Auch hilft es die Original-Rechnung an die Ko-pie zu heften damit eine Zuordnung moumlglich ist Bei elektronischer Speiche-rung sollten Sie auch eine Zuordnung sicherstellen

N E W S T I C K E R

Page 2: blickpunktSteuernupdate2.buhl-data.com › documents › blickpunktsteuern › ... · Entfernungspauschale einzubeziehen. Unfallkosten. Mit dem Ansatz der Entfernungspauschale sind

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deblickpunktSteuern 2Ausgabe 12 | 2013

T O P - T H E M A | A R B E I T N E H M E R

FahrtenzwischenerstenTaumltigkeitsstaumlttenFinden Fahrten direkt zwischen den Taumltigkeitsstaumltten statt dann ist der Weg von der Wohnung zur ersten Taumltigkeitsstaumltte als Umwegstrecke zur naumlchsten ersten Taumltigkeits-staumltte zu beruumlcksichtigen Die anzusetzende Entfernung fuumlr die Ermittlung der Entfer-nungspauschale darf houmlchstens die Haumllfte der gesamt gefahrenen Strecke dieses Tages betragen

BEISPIEL

Der Arbeitnehmer Herr Ludwig faumlhrt morgens zu seiner ersten Taumltigkeitsstaumltte beim Arbeitgeber A nach Mannheim und von dort direkt zu seiner ersten Taumltigkeitsstaumltte beim Arbeitgeber B nach Karlsruhe Morgens faumlhrt Herr Ludwig 30 km nach Mann-heim dann auf direktem Weg 40 km nach Karlsruhe Abends faumlhrt er 50 km von Karlsruhe nach Hause

Herr Ludwig ist insgesamt 120 km gefahren Die Entfernung zwischen seiner Wohnung und der Taumltigkeitsstaumltte in Mannheim betraumlgt 30 km und zwischen seiner Wohnung und Karlsruhe 50 km insgesamt also 80 km Herr Ludwig kann als Entfer-nungspauschale die 80 km nicht geltend machen sondern nur die Haumllfte der tat-saumlchlich gefahrenen Strecke von 120 km Bei 220 Arbeitstagen wuumlrden die Fahrten zwischen Wohnung und ersten Taumltigkeitsstaumltten zu folgenden Werbungskosten in der Steuererklaumlrung fuumlhren

220Tagex60kmTagx030eurokm=euro3960

OhnePkwndashKappungderPauschale30 Cent je Entfernungskilometer danach bestimmt sich der Ansatz von Werbungsko-sten fuumlr den Weg zwischen Wohnung und erster Taumltigkeitsstaumltte Dabei kommt es nicht darauf an ob der Arbeitnehmer fuumlr diesen Weg das Fahrrad das Auto oder den Bus nutzt Selbst wenn er zu Fuszlig geht hat er ein Recht auf den Ansatz der Entfernungspau-schale

WICHTIG

Die anzusetzende Entfernungspauschale ist grundsaumltzlich auf einen Houmlchstbetrag von euro 4500 begrenzt wenn

bull derWegzwischenWohnungundersterTaumltigkeitsstaumlttemiteinemMotorradMotorroller Moped Fahrrad oder zu Fuszlig zuruumlckgelegt wird

bull derWegzwischenWohnungundersterTaumltigkeitsstaumlttealsMitfahrereiner Fahrgemeinschaft zuruumlckgelegt wird fuumlr die Tage an denen mitgefahren und nicht selbst gefahren wird oder

bull derWegzwischenWohnungundersterTaumltigkeitsstaumlttemitoumlffentlichenVerkehrs-mitteln zuruumlckgelegt wird und die Aufwendungen hierfuumlr nicht houmlher sind

Bei Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung uumlberlassenen Kraftwagens greift diese Begrenzung nicht Die Nutzung dieses Kraftwagens muss nachgewiesen werden oder glaubhaft gemacht werden Ein Indiz koumlnnen Werkstattrechnungen sein die den Kilometerstand enthalten

Liebe Steuer-Sparer

wie im TV die Dramaturgie setzt da-rauf dass kurz vor Schluss die Wende kommt und der Gaumlrtner eben doch nicht der Moumlrder war Selbst einge-fleischte Coach-Potatoes muumlssen sich dann eingestehen anderthalb Stunden den Falschen im Verdacht gehabt zu haben

Nicht anders in der Politik Denken Sie nur an Italien Was fuumlr eine dra-maturgische Entwicklung in Sachen Berlusconi Mancher hat fest daran geglaubt er werde den Kopf noch mal aus der Schlinge ziehen Nun doch nicht Aus Vorbei Happy-end

Oder betrachten Sie die wochenlan-gen Koalitionsverhandlungen hierzu-lande Am Ende alles vom Feinsten Wenn man genauer hinsieht kom-men dann doch vielleicht Zweifel Wem nutzt die Rente ab 63 In erster Linie Maumlnnern Wer profitiert von der Maut so sie denn kommt Kaum die spritsparenden Kleinwagenfahrer Mindestlohn doppelte Staatsbuumlr-gerschaft Verzicht auf Steuererhouml-hungen Vorratsdatenspeicherung da wird noch manche Diskussion um Auslegungen folgen Und mancher Streit Zumal es ja wohl noch bdquoNeben-abredenldquo gibt die keiner bisher so genau kennt

Politik und Transparenz bleiben ein Paar ungleicher Schuhe Gut dass es wenigstens in der Wirtschaft weiter aufwaumlrts geht Der Koalitionsvertrag setzt ganz darauf dass dieser Trend erhalten bleibt Sonst koumlnnte es eng werden mit allem was die neue Regierung vorhat

Die Aussichten fuumlrs naumlchste Jahr sind nicht schlecht Sie sind besser als in manchem Nachbarland Trotzdem es bleibt viel zu tun um weltweit den Anschluss nicht zu verlieren

Alles Gute auf diesem Weg

Ihr Guumlnter D Alt

B l i c k p u n k tK O L U M N E

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deblickpunktSteuern 3Ausgabe 09 | 2013

T O P - T H E M A | A R B E I T N E H M E R

MalsomalsoWerden fuumlr den Weg zur Arbeit mal der eigene oder zur Nutzung uumlberlassene Kraftwa-gen genutzt und mal andere Moumlglichkeiten kann sich die Entfernungspauschale und ihre Kappung sehr verschieden auswirken

BEISPIEL

Frau Christ faumlhrt an 230 Arbeitstagen 110 km von Neustadt nach Frankfurt zu Ihrer ersten Taumltigkeitsstaumltte und abends wieder zuruumlck An 50 Tagen faumlhrt sie mit ihrem privaten Pkw und an 180 Tagen nutzt sie oumlffentliche Verkehrsmittel Fuumlr das Jahres-ticket der Deutschen Bahn zahlt sie euro 3000

bull FuumlrdieFahrtenmitdemPkwkannFrauChristeuro1650geltendmachen (50 Tage 110 kmTag 030 euroKilometer = euro 1650)

bull FuumlrdieFahrtenmitoumlffentlichenVerkehrsmittelnkannFrauChristeuro4500geltendmachen (180 Tage 110 kmTag 030 eurokm = euro 5940 Kappung auf euro 4500)

InsgesamtkannFrauChristeuro6150ansetzen (euro 1650+ euro 4500) Der Ansatz der Kosten fuumlr das Ticket der Deutschen Bahn kommt nicht in Frage da hierfuumlr euro 3000 bezahlt wurden und somit weniger als die Entfernungspauschale von euro 6150

Auch die Berechnung der Entfernungspauschale bei Fahrgemeinschaften ist so zu er-mitteln Fahrten die mit dem eigenen Pkw zuruumlckgelegt werden sind nicht begrenzt Tage an denen mitgefahren wird unterliegen der Begrenzung von jaumlhrlich euro 4500

TIPP

Umwegstrecken um zum Beispiel Mitfahrer abzuholen sind nicht in die Entfernungspauschale einzubeziehen

UnfallkostenMit dem Ansatz der Entfernungspauschale sind grundsaumltzlich alle Kosten fuumlr den Weg zur Arbeit und wieder nach Hause abgegolten So dass Parkgebuumlhren Versiche-rungsbeitraumlge oder Beitraumlge fuumlr Kraftfahrerverbaumlnde und vieles mehr nicht zusaumltzlich als Werbungskosten angesetzt werden koumlnnen Von diesem Grundsatz gibt es die Ausnahme der Unfallkosten Ist der Unfallschaden auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Taumltigkeitsstaumltte oder auf einer zu beruumlcksichtigenden Familienheimfahrt entstanden sind diese Kosten als Werbungskosten ansetzbar

SchreibendesBundesministeriumsfuumlrFinanzenvom31Oktober2013

ACHTUNG

Auch Bildungseinrichtungen die auszligerhalb eines Dienstverhaumllt-nisses fuumlr ein VollzeitstudiumodereinervollzeitigenBildungs-maszlignahme aufgesucht werden sind erste Taumltigkeitsstaumltten

Dies hat zur Folge dass nur die Entfernungspauschale in der Erklaumlrung angesetzt werden kann

Das heiszligt 30 Cent pro Kilometer der Entfernung arbeitstaumlglich

Vor dieser Gesetzesaumlnderung ab dem Jahr 2014 war eine solche Bildungseinrichtung keine re-gelmaumlszligige Arbeitsstaumltte und die Fahrten konnten mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer oder den tatsaumlchlichen Kosten angesetzt werden

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deblickpunktSteuern 4Ausgabe 12 | 2013

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Jahrhunderthochwasser

KostenbeiderSteuerabsetzbarDas Hochwasser im Sommer 2013 hat einen Schaden von 668 Milliarden Euro ange-richtet Den Betroffenen wurden von Bund Laumlndern und Versicherungen umfangreiche und unkomplizierte Hilfen zugesagt Trotzdem werden viele von ihnen einen Teil der Kosten selber tragen muumlssen Um diese Last zu mindern koumlnnen durch das Hochwasser entstandene Ausgaben bei der Steuererklaumlrung beruumlcksichtigt werden

SchaumldenanEigenheimundHausratWenn Ihr Eigenheim vom Hochwasser beschaumldigt oder zerstoumlrt wurde koumlnnen Sie die Kosten hierfuumlr bei der Steuer absetzen Das gleiche gilt fuumlr Ihren Hausrat also Klei-dung und Inneneinrichtung Ausgaben fuumlr deren Ersatz oder Reparatur koumlnnen Sie als auszligergewoumlhnlicheBelastungen geltend machen

Allerdings gelten hier ein paar Einschraumlnkungen Sie duumlrfen die Ausgaben nur dann von der Steuer absetzen soweit es sich um existentiellnotwendige Gegenstaumlnde handelt Als nicht existentiell sieht der Gesetzgeber ein Auto oder eine Garage an

Daruumlber hinaus muss mit der Reparatur ihres Hauses innerhalb von drei Jahren nach Schadenseintritt begonnen werden Konkret bedeutet das dass Hochwassergeschauml-digte spaumltestens biszumSommer2016 mit dem Aufbau ihrer Haumluser und Woh-nungen begonnen haben muumlssen Sollte der Aufbau spaumlter beginnen koumlnnen die Aufwendungen steuerlich nicht beruumlcksichtigt werden

NureigeneAusgabenabzugsfaumlhigDer bloszlige Verlust oder Schaden an einem Gegenstand ist nicht ausreichend Nur wenn tatsaumlchlich eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung durchgefuumlhrt wurde koumlnnen die Kosten steuerlich beruumlcksichtigt werden Dabei gilt dass der Geschaumldigte finan-ziellundabschlieszligend belastet sein muss FinanzielleBelastung bedeutet dass Sie fuumlr die Reparatur oder Wiederbeschaffung gezahlt haben muumlssen Dadurch kann die eigene Arbeitsleistung oder die von Freunden und Bekannten nicht steuerlich beruumlck-sichtigt werden Genauso kann auch Material dass Ihnen von Dritten gestiftet wurde nicht abgezogen werden

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WICHTIG

Wenn man das Gesetz wortwoumlrt-lich nimmt koumlnnen die Kosten eines Hochwassers nur dann beruumlcksichtigt werden wenn sie zwangslaumlufigundunverschuldetentstehen Das bedeutet aus sich der Finanzverwaltung normaler-weise Sind Sie nicht gegen Hoch-wasser versichert duumlrfen Sie die Schaumlden eines Hochwassers auch nicht steuerlich geltend machen

Mit Schreiben vom 21062013 das Bundesfinanzministerium jedoch klar gestellt dass das nicht fuumlr Schaumlden durch das Hochwasser im Sommer 2013 gilt Diese Anwei-sung ist fuumlr die Finanzverwaltung bindend

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deblickpunktSteuern 5Ausgabe 12 | 2013

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

TIPP

In vielen Faumlllen mussten Gebaumlude aufwendig mit Heiszligluftgeblaumlsen getrocknet werden Sollte Ihre Versicherung diese Aufwendungen nicht uumlbernommen haben koumlnnen Sie die Kosten hierfuumlr bei der Steuer beruumlcksichtigen

Abschlieszligend belastet bedeutet dass der Summe von den oben genannten Aufwen-dungen saumlmtliche Erstattungen abgezogen werden muumlssen Dabei ist egal ob es sich dabei um Spenden Versicherungserstattungen oder Gelder aus den Hilfsfont von Bund und Laumlndern handelt Das gilt auch fuumlr Erstattungsanspruumlche die Sie noch nicht eingefordert haben oder deren Houmlhe noch nicht fest steht Erwarten Sie also die Zah-lung einer Versicherung oder des Hilfsfont von Bund und Laumlndern muumlssen Sie diese von Ihren Kosten abziehen ndash auch wenn Sie noch kein Geld erhalten haben Sollten Sie die Zahlung erst 2014 erhalten mindert dies trotzdem die auszligergewoumlhnlichen Belastungen in der Steuererklaumlrung 2013

TIPP

Beantragen Sie einen vorlaumlufigen Steuerbescheid wenn bei der Erstellung der Steu-ererklaumlrung noch nicht fest steht wie hoch die Erstattung Ihrer Kosten ist Sollte die Erstattung geringer ausfallen als von Ihnen erwartet koumlnnen Sie so zumindest die steuerliche Beruumlcksichtigung der Hochwasserkosten sicherstellen

Wenn Sie die Schadenskosten als auszligergewoumlhnliche Belastungen eintragen zieht das Finanzamt automatisch die so genannte zumutbareEigenbelastung ab Diese liegt je nach Einkommen und Kindern zwischen einem und sieben Prozent Ihrer Einkuumlnfte

ErlassderGrundsteuerSowohl bei vermieteten als auch bei eigengenutzten und von der Flut betroffenen Im-mobilien besteht bis zum 31032014 die Moumlglichkeit bei Ihrer Gemeinde einen teilwei-sen Erlass der Grundsteuer zu beantragen

Voraussetzung ist die voruumlbergehende Minderung des Rohertrages eines Gebaumludes Bei vermieteten Gebaumluden ist der Rohertrag die vereinbarte Warmmiete Waren Ihre Mieter aufgrund des Flutschadens gezwungen ihre Wohnung zu verlassen und haben deswegen keine Miete mehr gezahlt kommt fuumlr Sie ein Erlass der Grundsteuer in Frage Mussten Sie infolge der Flut auf mindestens 50 Prozent der Jahresmiete eines Gebaumludes oder Wohnung verzichten werden Ihnen 25ProzentderGrundsteuererlassen Der haumllftige Erlass der Grundsteuer wird bei einem totalen Wegfall der ver-einbarten Mieten gewaumlhrt Bei selbstgenutzten Immobilien ist ein Erlass in der Regel dann moumlglich wenn ein Teil des Gebaumludes zerstoumlrt wurde

Diese steuerlichen Maszlignahmen werden fuumlr die Betroffenen keinen wirklichen Trost dar-stellen Dennoch zeigt sich die Finanzverwaltung bemuumlht Flutopfern nicht auch noch steuerliche Steine in den Weg zu legen

Vermieter deren Haumluser von dem Hochwasser beschaumldigt wurden koumlnnen die Aufwendungen fuumlr die Reparatur bei ihren Einkuumlnften aus Vermietung als Werbungsko-sten geltend machen

Dabei ermittelt sich die Houmlhe der Werbungskosten wie bei Schaumlden am Eigenheim und Hausrat Sie duumlrfen also nur selbst getragene Kosten ansetzen und muumlssenEnt-schaumldigungenabziehen

Fuumlr die Beurteilung wann welche Aufwendungen der Schadens-beseitigung angesetzt werden koumlnnen ist die Houmlhe der Kosten der Schadensbeseitigung maszlig-geblich Dabei duumlrfen eventuelle Erstattungennichtberuumlcksichtigtwerden Betragen die Kosten vor Erstattung wenigeralseuro45000 koumlnnen Sie die Ausgaben im Jahr der Zahlung vollstaumlndig als Werbungskosten ansetzen Dabei muumlssen Sie erhaltene Erstattungen von Ihren Kosten abziehen

Sind die Ausgaben vor Erstat-tungen houmlheralseuro45000muumlssen Sie die Kosten nach Abzug von Er-stattungen auf zwei bis fuumlnf Jahre verteilen

Um diese Moumlglichkeiten nutzen zu koumlnnen muumlssen zwei Dinge gegeben sein Zum einem muumls-sen Sie mit den Arbeiten vor dem 31122016 beginnen Zum ande-ren duumlrfen Sie trotz des Schadens keineAbschreibungen auf das Gebaumlude vornehmen In der Regel wird es sich allerdings lohnen auf die Abschreibung zu verzichten Die Aufwendungen fuumlr die Scha-denbehebung muumlssen naumlmlich mit dem aktuellen Abschreibungssatz abgeschrieben werden Das bedeu-tet dass die Kosten auf 33 bis 80 Jahre verteilt wuumlrden

S c h auml d e n a n v e r m i e t e t e n H auml u s e r n

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deblickpunktSteuern 6Ausgabe 09 | 2013

T I P P | A R B E I T N E H M E R

Ein-Prozent-RegelungBeiUumlberlassungmehrererKfzSchon lange ist das Auto im Visier des Fiskus Die Finanzbeamten wachen mit Argus-augen daruumlber dass die PrivatnutzungeinesFirmenwagens beim Arbeitnehmer uumlber einen geldwerten Vorteil auch tatsaumlchlich besteuert wird Bei Unternehmern die einen Firmenwagen auch privat nutzen sieht es nicht anders aus Auch sie muumlssen fuumlr den Privatnutzungsvorteil eine Nutzungsentnahme versteuern

BesteuerungsmoumlglichkeitenZur Bemessung des Vorteils durch die private Nutzung bestehen zwei Moumlglichkeiten Entweder es wird ein ordnungsgemaumlszligesFahrtenbuch gefuumlhrt oder die Ein-Prozent-Regelung angewandt

Waumlhrend uumlber das Fahrtenbuch das tatsaumlchliche Verhaumlltnis der Privatnutzung zur Gesamtnutzung des Fahrzeugs ermittelt werden kann wird bei der Ein-Prozent-Rege-lung pauschal vorgegangen Unabhaumlngig vom tatsaumlchlichen Nutzungsverhaumlltnis wird monatlich einProzentdesBruttolistenneuwagenpreiseszuzuumlglichUmsatzsteuerzur Abgeltung der privaten Nutzung angesetzt Beide Varianten haben dabei ihre Nach-teile Die Fuumlhrung eines ordnungsgemaumlszligen Fahrtenbuchs ist sehr arbeits- und zeit-aufwendig Die Durchfuumlhrung der Ein-Prozent-Regelung ist deutlich einfacher jedoch auch meist teuer

NutzungmehrererFahrzeugeWer direkt mehrere Firmenfahrzeuge seines Arbeitgebers privat nutzen darf hat bisher meist nur fuumlr das teuerste Fahrzeug einen geldwerten Vorteil mittels Ein-Prozent-Regelung versteuert Der Gedanke hinter dieser Vorgehensweise ist gar nicht abwegig denn der Arbeitnehmer kann gleichzeitig auch nur ein Fahrzeug privat nutzen Sowohl aus Gruumlnden der Praktikabilitaumlt als auch aus Gerechtigkeitsgruumlnden waumlre in solchen Faumlllen eine Ein-Prozent-Regelung fuumlr das teuerste Fahrzeug durchaus sinnvoll Leider erteilt der Bundesfinanzhof dieser Vorgehensweise jedoch eine klare Absage da sie schlicht nicht vom Gesetz gedeckt ist

AuswegFahrtenbuchDie einzige Moumlglichkeit den teuren Folgen direkt mehrerer Ein-Prozent-Regelungen zu entgehen ist das fuumlr alle (oder zumindest die weiteren Fahrzeuge) jeweils ein ordnungsgemaumlszliges Fahrtenbuch gefuumlhrt wird Dies ist zwar mitunter eine erhebliche Mehrarbeit kann aber deutlich Steuern sparen da nur die tatsaumlchliche Privatnutzung als geldwerter Vorteil angesetzt wird

BesonderheitenbeiGesellschafter-GeschaumlftsfuumlhrerWer als Gesellschafter-Geschaumlftsfuumlhrer seiner eigenen GmbH taumltig ist muss hinge-gen noch ein weiteres Detail unbedingt beachten Nutzt der Gesellschafter mehrere Fahrzeuge der Gesellschaft auch privat muss dies zunaumlchst auch arbeitsvertraglich fuumlr jedes Fahrzeug erlaubt sein Die Besteuerung des geldwerten Vorteils wird dadurch nicht verhindert allerdings fuumlhrt die vertragswidrige Nutzung zu einer verdeckten Ge-winnausschuumlttung - und damit zu auch unangenehmen Steuerfolgen bei der GmbH

Mit Urteil vom 13062013 (Akten-zeichen VI R 1712) haben die ober-sten Finanzrichter entschieden bdquoUumlberlaumlsst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kraftfahrzeug auch zur privaten Nutzung so ist der in der Uumlberlas-sung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil fuumlr jedes Fahrzeug nach der Ein-Prozent-Regelung zu berech-nenldquo Die Richter begruumlndeten ihre Entscheidung schlicht damit dass das Einkommensteuergesetz keine andere Auslegung zulaumlsst Weil eine entschaumlrfende Gesetzesaumln-derung hierzu nicht erwartet wird muumlssen Betroffene die Problematik im Auge behalten

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deblickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2013

T I P P | F A M I L I E N

Kindergeld

KeinAnspruchfuumlrverheirateteKinderoderKindermiteigenemKindEltern volljaumlhriger Kinder bekommen seit 2012 Kindergeld unabhaumlngig davon wie hoch die Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes sind Nur verheiratete Kinder und Kinder mit einem eigenen Kind wollen die Familienkassen anders behandeln

Da diese einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehepartner bzw den anderen Elternteil ihres Kindes haben soll kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestehen So steht es in einer Dienstanweisung des Bundeszentralamts fuumlr Steuern (BZSt) gegen die sich Eltern unbedingt wehren sollten

FamilienkassenwollenalteRegelnweiteranwendenEinen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern eines volljaumlhrigen Kindes bis zum 25 Lebensjahr dann wenn das Kind eine Berufsausbildung absolviert einen Freiwilligendienst leistet eine Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten durchlaumluft oder auf einen Ausbildungsplatz wartet Auf die Houmlhe der Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes kommt es seit dem 1 Januar 2012 nicht mehr an

Das sehen die Familienkassen anders wenn das Kind einen Unterhaltsanspruch hat

bullHeiratet das volljaumlhrige Kind oder geht eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein wechselt die vorrangige Unterhaltsverpflichtung von den Eltern des Kindes zu dessen Ehe- bzw Lebenspartner

bull IstdasKindunverheiratethatabereineigenesKind ist der andere Elternteil des eigenen Kindes vorrangig unterhaltspflichtig

Eltern solcher Kinder koumlnnen ihren Kindergeldanspruch nach Auffassung des BZSt nur noch retten wenn sie nachweisen dass der eigentlich Unterhaltsverpflichtete (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bzw der andere Elternteil) aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage ist seiner Verpflichtung zur Sicherung des Unterhalts nachzukommen Dann lebt die Unterhaltspflicht der Eltern wieder auf sodass ein Kindergeldanspruch besteht (sogenannter Mangelfall)

BEISPIEL

Der 23-jaumlhrige Tim hat am 15082013 geheiratet Er befindet sich das ganze Jahr in einer erstmaligen Berufsausbildung (bdquoLehreldquo) und erzielt daraus im Jahr 2013 ein verfuumlgbares Nettoeinkommen in Houmlhe von euro 4260 (Nettoausbildungsverguumltung abzgl Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sozialversicherungsbeitraumlge) Tims Ehefrau war 2013 sozialversicherungspflichtig beschaumlftigt mit einem verfuumlgbaren Nettoein-kommen von euro 26634

Dass die Eltern von Tim bis einschlieszliglich August Kindergeld bekommen ist unstrittig Ab September kommt es dann darauf an ob ein Mangelfall vorliegt Das pruumlft die Familienkasse in vier Schritten

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deblickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2013

T I P P | F A M I L I E N

1SchrittHier wird berechnet ob das verfuumlgbare Nettoeinkommen des Kindes uumlber dem anteiligen Grundfreibetrag liegt Dieser betraumlgt im obigen Beispiel fuumlr die Monate September bis Dezember euro 2710 (euro 8130 Grundfreibetrag x 412) Das verfuumlgbare Net-toeinkommen von Tim betraumlgt nur euro 1420 (euro 4260 x 412) liegt also darunter Somit ist das Kindergeld nicht schon allein wegen des Einkommens von Tim ausgeschlossen

2SchrittIst das verfuumlgbare Nettoeinkommen des Ehe-Lebenspartners des Kindes houmlher als dessen verfuumlgbares Nettoeinkommen ist die Haumllfte der Differenz als Unterhalts-leistung zu behandeln und dem verfuumlgbaren Nettoeinkommen des Kindes hinzuzurechnen Im obigen Beispiel betraumlgt das verfuumlgbare Nettoeinkommen der Ehe-frau von Tim fuumlr die Monate September bis Dezember euro 8878 (euro 26634 x 412) Davon wird das anteilige Nettoeinkommen von Tim abgezogen also euro 1420 Von der Diffe-renz in Houmlhe von euro 7458 gilt die Haumllfte als Unterhaltsleistung der Ehefrau an Tim also euro 3729 (euro 7458 2)

3SchrittHier wird gepruumlft ob trotz der Unterhaltsleistung das in Houmlhe des Grundfreibetrages steuerfrei zu stellende Jahresexistenzminimum des Ehe- bzw Lebenspartners des Kindes gewaumlhrleistet ist Das ist im obigen Beispiel der Fall denn das verbleibende Nettoeinkommen der Ehefrau belaumluft sich nach Abzug der Unterhaltsleistungen auf euro 22905 (euro 26634 euro 3729 Unterhalt) und liegt damit weit uumlber dem Grundfreibetrag von euro 8130

4 SchrittHier wird abschlieszligend errechnet ob das zeitanteilige verfuumlgbare Nettoeinkommen des volljaumlhrigen Kindes unter dem zeitanteiligen Grundfreibetrag liegen also ein Mangelfall vorliegt Das ist im obigen Beispiel zu verneinen Denn der anteilige Grund-freibetrag betraumlgt gemaumlszlig dem 1 Schritt euro 2710 das verfuumlgbare Nettoeinkommen von Tim aber euro 5149 (euro 1420 anteilige Ausbildungseinkuumlnfte plus euro 3729 Unterhalts-leistung seiner Ehefrau) Es liegt somit kein Mangelfall vor sodass ab September die Eltern von Tim kein Kindergeld mehr erhalten

Gute Nachrichten fuumlr Eltern von Azubis

Kindergeld kann jetzt bereits waumlhrend der Bewerbungsphase aus einer Vollzeitbeschaumlftigung heraus beantragt werden Was Sie dabei beachten muumlssen lesen Sie auf unserer Seite

N E W S T I C K E R

Diese Vorgehensweise des BZSt und damit der Familienkassen ist umstritten Mehrere Finanzgerichte haben naumlmlich bereits entschieden dass bei volljaumlhrigen Kindern die verheiratet sind oder ein eigenes-Kind haben ab dem 01012012 in Bezug auf den Kindergeldanspruch kein Mangelfall mehr zu pruumlfen ist Eltern dieser Kinder haben vielmehr immer Anspruch auf Kindergeld wenn die sonstigen Voraussetzungen wie Alter oder Berufsausbildung erfuumlllt sind Lehnt die Familienkasse fuumlr Jahre ab 2012 das Kindergeld fuumlr Ihr Kind ab weil kein Mangelfall vorliege sollten Sie das folglich nicht widerspruchslos hinnehmen Legen Sie gegen den nachteiligen Kindergeldbescheid vielmehrEinspruch ein Sollte we-gen Ihres houmlheren Einkommens der Abzug des Kinder- und Erziehungs-freibetrags in Ihrem Steuerbescheid guumlnstiger sein als das Kindergeld muumlssen Sie auch Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen

Berufen Sie sich in Ihrem Einspruch auf die Aktenzeichen der folgenden Revisionendie derzeit beim Bun-desfinanzhof (BFH) anhaumlngig sind Dann ruht das Einspruchsverfahren bis zur Entscheidung des BFH

bull BzgleinemverheiratetenKindbei dem das Einkommen des Ehepartners bzw eingetragenen Lebenspartners den Mangelfall und damit den Kindergeldan-spruch ausschlieszligt III R 2213 III R 3313 III R 3413 XI R 3213

bull BzgleinemunverheiratetenKindmit eigenem Kind bei dem das Einkommen des anderen Eltern-teils den Mangelfall und damit den Kindergeldanspruch aus-schlieszligt III R 3713

Kein Ruhen des Einspruchsverfah-rens wird gewaumlhrt wenn bereits das Einkommen Ihres Kindes uumlber dem Grundfreibetrag liegt so dass kein Mangelfall vorliegt Vielmehr ist der Einspruch nach einer Anweisung des BZSt zuruumlckzuweisen sodass den betroffenen Eltern nur der Klageweg weiterhilft

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deblickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2013

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Die Einspruchsempfehlung des Monats (inklusiveMustereinspruchzumDownload)

Im blickpunkt Steuern berichten wir uumlber anhaumlngige Steuerstreite Diese sollen Ihnen als Musterverfahren dienen Es geht dabei um bares Geld

SiehabeneinaumlhnlichesProblemmitdemFinanzamtDann legen Sie Einspruch ein Beantragen Sie unter Verweis auf das Musterverfahren die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen Sie bei einer positiven Entscheidung profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen

Betroffene Steuerpflichtige Behinderte Menschen

Einspruchsgrund Abzug von behinderungsbedingten Umbaumaszlignahmen uumlber mehrere Jahre

anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof Aktenzeichen VI R 6813

HintergrundzumSachverhaltWer durch den Eintritt einer Behinderung bei sich oder seiner Familie gezwungen ist sein Eigenheim einem behinderungsgerechten Umbau zu unterziehen kann diese Aufwendungen bei den auszligergewoumlhnlichen Belastungen allgemeiner Art steuermindernd ansetzen Entscheidend fuumlr den Ansatz ist der Geldfluss Man spricht in diesem Zusammenhang vom Abflussprinzip Die Aufwendungen werden im Jahr der Zahlung zu den auszligergewoumlhnlichen Belastungen gerechnet

DasProblemdabeiBei solchen Umbaumaszlignahmen handelt es sich meist um sehr kostspielige und einmalige Maszlignahmen Ein steuerlicher Entlastungseffekt wird daher haumlufig nur zu einem geringen Teil erreicht wenn die Kosten nur im Jahr der Zahlung beruumlcksichtigt werden duumlrfen

Der Grund Wenn die Umbaukosten die Einkuumlnfte des Jahres uumlbersteigen wirkt sich der uumlbersteigende Anteil nicht mehr steuermindernd aus Durch Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre koumlnnte dies umgangen werden Leider sieht das Gesetz eine entsprechende Verteilungsmoumlglichkeit nicht vor weshalb das Finanzamt strikt auf das Abflussprinzip pocht

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deblickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2013

T I P P | I M M O B I L I E N B E S I T Z E R

ErsteInstanzpositivGegen den Fiskus stellt sich jedoch das Finanzgericht des Saarland mit seinem Urteil vom 06082013 (Aktenzeichen 1 K 130812) Die Richter sind der Meinung dass auch entgegen dem Gesetzeswortlaut einer Verteilung entsprechender Aufwendungen uumlber fuumlnf Jahre im Billigkeitsweg zulaumlssig ist Dies soll immer dann moumlglich sein wenn sich Aufwendungen in erheblicher Houmlhe im Jahr der Zahlung zum ganz uumlberwiegenden Teil nicht auswirken

TippzurVorgehensweiseDas Finanzamt bleibt derzeit noch hart und laumlsst eine Verteilung der auszligergewoumlhn-lichen Belastungen im Billigkeitsweg nicht zu Die Revision beim Bundesfinanzhof ist bereits eingelegt Wer den behinderungsbedingten Umbau noch vor sich hat sollte schon jetzt mit den Handwerkern sprechen und versuchen die Zahlungen auf zwei Jahre zu verteilen Diese Verteilung ist dann schon mal sicher Gelingt dies jedoch nicht oder ist der Sachverhalt schon realisiert sollten Sie sich mittels Einspruch auf das anhaumlngige Verfahren berufen

HiergelangenSiezumDownloaddesMustereinspruchsbzwMusterantragsGebenSiedazuaufwwwsteuernsparendeimSuchfelddenCodeCW1213ein

Immobilienbesitzer Besteuerung von Grundstuumlcksgemeinschaften

Alle Steuerzahler Einspruchsempfehlung des Monats

V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012014

HerausgeberBuhl Tax Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde

Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049

VertriebBuhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen

RedaktionMelanie Baumiller Peter Schmitz

Redaktionsschluss17122013

Erscheinungsweise12-mal jaumlhrlich

Abo-ServiceTelefon 0 27 3590 96 99 Telefax 0 27 3590 96 500BezugsbedingungenJahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten

HinweiseAlle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt

Bildnachweisfotoliacom

I M P R E S S U M

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Tipp fuumlr Selbststaumlndige

Unternehmen muumlssen Rechnungen und Belege lange aufbewahren Zehn Jahre Aufbewahrungspflicht ist die Regel In dieser Zeit verblassen die ge-druckten Zeilen auf Thermopapier Was Sie dagegen tun koumlnnen Kopieren oder scannen Sie die Belege Auch hilft es die Original-Rechnung an die Ko-pie zu heften damit eine Zuordnung moumlglich ist Bei elektronischer Speiche-rung sollten Sie auch eine Zuordnung sicherstellen

N E W S T I C K E R

Page 3: blickpunktSteuernupdate2.buhl-data.com › documents › blickpunktsteuern › ... · Entfernungspauschale einzubeziehen. Unfallkosten. Mit dem Ansatz der Entfernungspauschale sind

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deblickpunktSteuern 3Ausgabe 09 | 2013

T O P - T H E M A | A R B E I T N E H M E R

MalsomalsoWerden fuumlr den Weg zur Arbeit mal der eigene oder zur Nutzung uumlberlassene Kraftwa-gen genutzt und mal andere Moumlglichkeiten kann sich die Entfernungspauschale und ihre Kappung sehr verschieden auswirken

BEISPIEL

Frau Christ faumlhrt an 230 Arbeitstagen 110 km von Neustadt nach Frankfurt zu Ihrer ersten Taumltigkeitsstaumltte und abends wieder zuruumlck An 50 Tagen faumlhrt sie mit ihrem privaten Pkw und an 180 Tagen nutzt sie oumlffentliche Verkehrsmittel Fuumlr das Jahres-ticket der Deutschen Bahn zahlt sie euro 3000

bull FuumlrdieFahrtenmitdemPkwkannFrauChristeuro1650geltendmachen (50 Tage 110 kmTag 030 euroKilometer = euro 1650)

bull FuumlrdieFahrtenmitoumlffentlichenVerkehrsmittelnkannFrauChristeuro4500geltendmachen (180 Tage 110 kmTag 030 eurokm = euro 5940 Kappung auf euro 4500)

InsgesamtkannFrauChristeuro6150ansetzen (euro 1650+ euro 4500) Der Ansatz der Kosten fuumlr das Ticket der Deutschen Bahn kommt nicht in Frage da hierfuumlr euro 3000 bezahlt wurden und somit weniger als die Entfernungspauschale von euro 6150

Auch die Berechnung der Entfernungspauschale bei Fahrgemeinschaften ist so zu er-mitteln Fahrten die mit dem eigenen Pkw zuruumlckgelegt werden sind nicht begrenzt Tage an denen mitgefahren wird unterliegen der Begrenzung von jaumlhrlich euro 4500

TIPP

Umwegstrecken um zum Beispiel Mitfahrer abzuholen sind nicht in die Entfernungspauschale einzubeziehen

UnfallkostenMit dem Ansatz der Entfernungspauschale sind grundsaumltzlich alle Kosten fuumlr den Weg zur Arbeit und wieder nach Hause abgegolten So dass Parkgebuumlhren Versiche-rungsbeitraumlge oder Beitraumlge fuumlr Kraftfahrerverbaumlnde und vieles mehr nicht zusaumltzlich als Werbungskosten angesetzt werden koumlnnen Von diesem Grundsatz gibt es die Ausnahme der Unfallkosten Ist der Unfallschaden auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Taumltigkeitsstaumltte oder auf einer zu beruumlcksichtigenden Familienheimfahrt entstanden sind diese Kosten als Werbungskosten ansetzbar

SchreibendesBundesministeriumsfuumlrFinanzenvom31Oktober2013

ACHTUNG

Auch Bildungseinrichtungen die auszligerhalb eines Dienstverhaumllt-nisses fuumlr ein VollzeitstudiumodereinervollzeitigenBildungs-maszlignahme aufgesucht werden sind erste Taumltigkeitsstaumltten

Dies hat zur Folge dass nur die Entfernungspauschale in der Erklaumlrung angesetzt werden kann

Das heiszligt 30 Cent pro Kilometer der Entfernung arbeitstaumlglich

Vor dieser Gesetzesaumlnderung ab dem Jahr 2014 war eine solche Bildungseinrichtung keine re-gelmaumlszligige Arbeitsstaumltte und die Fahrten konnten mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer oder den tatsaumlchlichen Kosten angesetzt werden

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deblickpunktSteuern 4Ausgabe 12 | 2013

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Jahrhunderthochwasser

KostenbeiderSteuerabsetzbarDas Hochwasser im Sommer 2013 hat einen Schaden von 668 Milliarden Euro ange-richtet Den Betroffenen wurden von Bund Laumlndern und Versicherungen umfangreiche und unkomplizierte Hilfen zugesagt Trotzdem werden viele von ihnen einen Teil der Kosten selber tragen muumlssen Um diese Last zu mindern koumlnnen durch das Hochwasser entstandene Ausgaben bei der Steuererklaumlrung beruumlcksichtigt werden

SchaumldenanEigenheimundHausratWenn Ihr Eigenheim vom Hochwasser beschaumldigt oder zerstoumlrt wurde koumlnnen Sie die Kosten hierfuumlr bei der Steuer absetzen Das gleiche gilt fuumlr Ihren Hausrat also Klei-dung und Inneneinrichtung Ausgaben fuumlr deren Ersatz oder Reparatur koumlnnen Sie als auszligergewoumlhnlicheBelastungen geltend machen

Allerdings gelten hier ein paar Einschraumlnkungen Sie duumlrfen die Ausgaben nur dann von der Steuer absetzen soweit es sich um existentiellnotwendige Gegenstaumlnde handelt Als nicht existentiell sieht der Gesetzgeber ein Auto oder eine Garage an

Daruumlber hinaus muss mit der Reparatur ihres Hauses innerhalb von drei Jahren nach Schadenseintritt begonnen werden Konkret bedeutet das dass Hochwassergeschauml-digte spaumltestens biszumSommer2016 mit dem Aufbau ihrer Haumluser und Woh-nungen begonnen haben muumlssen Sollte der Aufbau spaumlter beginnen koumlnnen die Aufwendungen steuerlich nicht beruumlcksichtigt werden

NureigeneAusgabenabzugsfaumlhigDer bloszlige Verlust oder Schaden an einem Gegenstand ist nicht ausreichend Nur wenn tatsaumlchlich eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung durchgefuumlhrt wurde koumlnnen die Kosten steuerlich beruumlcksichtigt werden Dabei gilt dass der Geschaumldigte finan-ziellundabschlieszligend belastet sein muss FinanzielleBelastung bedeutet dass Sie fuumlr die Reparatur oder Wiederbeschaffung gezahlt haben muumlssen Dadurch kann die eigene Arbeitsleistung oder die von Freunden und Bekannten nicht steuerlich beruumlck-sichtigt werden Genauso kann auch Material dass Ihnen von Dritten gestiftet wurde nicht abgezogen werden

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WICHTIG

Wenn man das Gesetz wortwoumlrt-lich nimmt koumlnnen die Kosten eines Hochwassers nur dann beruumlcksichtigt werden wenn sie zwangslaumlufigundunverschuldetentstehen Das bedeutet aus sich der Finanzverwaltung normaler-weise Sind Sie nicht gegen Hoch-wasser versichert duumlrfen Sie die Schaumlden eines Hochwassers auch nicht steuerlich geltend machen

Mit Schreiben vom 21062013 das Bundesfinanzministerium jedoch klar gestellt dass das nicht fuumlr Schaumlden durch das Hochwasser im Sommer 2013 gilt Diese Anwei-sung ist fuumlr die Finanzverwaltung bindend

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deblickpunktSteuern 5Ausgabe 12 | 2013

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

TIPP

In vielen Faumlllen mussten Gebaumlude aufwendig mit Heiszligluftgeblaumlsen getrocknet werden Sollte Ihre Versicherung diese Aufwendungen nicht uumlbernommen haben koumlnnen Sie die Kosten hierfuumlr bei der Steuer beruumlcksichtigen

Abschlieszligend belastet bedeutet dass der Summe von den oben genannten Aufwen-dungen saumlmtliche Erstattungen abgezogen werden muumlssen Dabei ist egal ob es sich dabei um Spenden Versicherungserstattungen oder Gelder aus den Hilfsfont von Bund und Laumlndern handelt Das gilt auch fuumlr Erstattungsanspruumlche die Sie noch nicht eingefordert haben oder deren Houmlhe noch nicht fest steht Erwarten Sie also die Zah-lung einer Versicherung oder des Hilfsfont von Bund und Laumlndern muumlssen Sie diese von Ihren Kosten abziehen ndash auch wenn Sie noch kein Geld erhalten haben Sollten Sie die Zahlung erst 2014 erhalten mindert dies trotzdem die auszligergewoumlhnlichen Belastungen in der Steuererklaumlrung 2013

TIPP

Beantragen Sie einen vorlaumlufigen Steuerbescheid wenn bei der Erstellung der Steu-ererklaumlrung noch nicht fest steht wie hoch die Erstattung Ihrer Kosten ist Sollte die Erstattung geringer ausfallen als von Ihnen erwartet koumlnnen Sie so zumindest die steuerliche Beruumlcksichtigung der Hochwasserkosten sicherstellen

Wenn Sie die Schadenskosten als auszligergewoumlhnliche Belastungen eintragen zieht das Finanzamt automatisch die so genannte zumutbareEigenbelastung ab Diese liegt je nach Einkommen und Kindern zwischen einem und sieben Prozent Ihrer Einkuumlnfte

ErlassderGrundsteuerSowohl bei vermieteten als auch bei eigengenutzten und von der Flut betroffenen Im-mobilien besteht bis zum 31032014 die Moumlglichkeit bei Ihrer Gemeinde einen teilwei-sen Erlass der Grundsteuer zu beantragen

Voraussetzung ist die voruumlbergehende Minderung des Rohertrages eines Gebaumludes Bei vermieteten Gebaumluden ist der Rohertrag die vereinbarte Warmmiete Waren Ihre Mieter aufgrund des Flutschadens gezwungen ihre Wohnung zu verlassen und haben deswegen keine Miete mehr gezahlt kommt fuumlr Sie ein Erlass der Grundsteuer in Frage Mussten Sie infolge der Flut auf mindestens 50 Prozent der Jahresmiete eines Gebaumludes oder Wohnung verzichten werden Ihnen 25ProzentderGrundsteuererlassen Der haumllftige Erlass der Grundsteuer wird bei einem totalen Wegfall der ver-einbarten Mieten gewaumlhrt Bei selbstgenutzten Immobilien ist ein Erlass in der Regel dann moumlglich wenn ein Teil des Gebaumludes zerstoumlrt wurde

Diese steuerlichen Maszlignahmen werden fuumlr die Betroffenen keinen wirklichen Trost dar-stellen Dennoch zeigt sich die Finanzverwaltung bemuumlht Flutopfern nicht auch noch steuerliche Steine in den Weg zu legen

Vermieter deren Haumluser von dem Hochwasser beschaumldigt wurden koumlnnen die Aufwendungen fuumlr die Reparatur bei ihren Einkuumlnften aus Vermietung als Werbungsko-sten geltend machen

Dabei ermittelt sich die Houmlhe der Werbungskosten wie bei Schaumlden am Eigenheim und Hausrat Sie duumlrfen also nur selbst getragene Kosten ansetzen und muumlssenEnt-schaumldigungenabziehen

Fuumlr die Beurteilung wann welche Aufwendungen der Schadens-beseitigung angesetzt werden koumlnnen ist die Houmlhe der Kosten der Schadensbeseitigung maszlig-geblich Dabei duumlrfen eventuelle Erstattungennichtberuumlcksichtigtwerden Betragen die Kosten vor Erstattung wenigeralseuro45000 koumlnnen Sie die Ausgaben im Jahr der Zahlung vollstaumlndig als Werbungskosten ansetzen Dabei muumlssen Sie erhaltene Erstattungen von Ihren Kosten abziehen

Sind die Ausgaben vor Erstat-tungen houmlheralseuro45000muumlssen Sie die Kosten nach Abzug von Er-stattungen auf zwei bis fuumlnf Jahre verteilen

Um diese Moumlglichkeiten nutzen zu koumlnnen muumlssen zwei Dinge gegeben sein Zum einem muumls-sen Sie mit den Arbeiten vor dem 31122016 beginnen Zum ande-ren duumlrfen Sie trotz des Schadens keineAbschreibungen auf das Gebaumlude vornehmen In der Regel wird es sich allerdings lohnen auf die Abschreibung zu verzichten Die Aufwendungen fuumlr die Scha-denbehebung muumlssen naumlmlich mit dem aktuellen Abschreibungssatz abgeschrieben werden Das bedeu-tet dass die Kosten auf 33 bis 80 Jahre verteilt wuumlrden

S c h auml d e n a n v e r m i e t e t e n H auml u s e r n

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deblickpunktSteuern 6Ausgabe 09 | 2013

T I P P | A R B E I T N E H M E R

Ein-Prozent-RegelungBeiUumlberlassungmehrererKfzSchon lange ist das Auto im Visier des Fiskus Die Finanzbeamten wachen mit Argus-augen daruumlber dass die PrivatnutzungeinesFirmenwagens beim Arbeitnehmer uumlber einen geldwerten Vorteil auch tatsaumlchlich besteuert wird Bei Unternehmern die einen Firmenwagen auch privat nutzen sieht es nicht anders aus Auch sie muumlssen fuumlr den Privatnutzungsvorteil eine Nutzungsentnahme versteuern

BesteuerungsmoumlglichkeitenZur Bemessung des Vorteils durch die private Nutzung bestehen zwei Moumlglichkeiten Entweder es wird ein ordnungsgemaumlszligesFahrtenbuch gefuumlhrt oder die Ein-Prozent-Regelung angewandt

Waumlhrend uumlber das Fahrtenbuch das tatsaumlchliche Verhaumlltnis der Privatnutzung zur Gesamtnutzung des Fahrzeugs ermittelt werden kann wird bei der Ein-Prozent-Rege-lung pauschal vorgegangen Unabhaumlngig vom tatsaumlchlichen Nutzungsverhaumlltnis wird monatlich einProzentdesBruttolistenneuwagenpreiseszuzuumlglichUmsatzsteuerzur Abgeltung der privaten Nutzung angesetzt Beide Varianten haben dabei ihre Nach-teile Die Fuumlhrung eines ordnungsgemaumlszligen Fahrtenbuchs ist sehr arbeits- und zeit-aufwendig Die Durchfuumlhrung der Ein-Prozent-Regelung ist deutlich einfacher jedoch auch meist teuer

NutzungmehrererFahrzeugeWer direkt mehrere Firmenfahrzeuge seines Arbeitgebers privat nutzen darf hat bisher meist nur fuumlr das teuerste Fahrzeug einen geldwerten Vorteil mittels Ein-Prozent-Regelung versteuert Der Gedanke hinter dieser Vorgehensweise ist gar nicht abwegig denn der Arbeitnehmer kann gleichzeitig auch nur ein Fahrzeug privat nutzen Sowohl aus Gruumlnden der Praktikabilitaumlt als auch aus Gerechtigkeitsgruumlnden waumlre in solchen Faumlllen eine Ein-Prozent-Regelung fuumlr das teuerste Fahrzeug durchaus sinnvoll Leider erteilt der Bundesfinanzhof dieser Vorgehensweise jedoch eine klare Absage da sie schlicht nicht vom Gesetz gedeckt ist

AuswegFahrtenbuchDie einzige Moumlglichkeit den teuren Folgen direkt mehrerer Ein-Prozent-Regelungen zu entgehen ist das fuumlr alle (oder zumindest die weiteren Fahrzeuge) jeweils ein ordnungsgemaumlszliges Fahrtenbuch gefuumlhrt wird Dies ist zwar mitunter eine erhebliche Mehrarbeit kann aber deutlich Steuern sparen da nur die tatsaumlchliche Privatnutzung als geldwerter Vorteil angesetzt wird

BesonderheitenbeiGesellschafter-GeschaumlftsfuumlhrerWer als Gesellschafter-Geschaumlftsfuumlhrer seiner eigenen GmbH taumltig ist muss hinge-gen noch ein weiteres Detail unbedingt beachten Nutzt der Gesellschafter mehrere Fahrzeuge der Gesellschaft auch privat muss dies zunaumlchst auch arbeitsvertraglich fuumlr jedes Fahrzeug erlaubt sein Die Besteuerung des geldwerten Vorteils wird dadurch nicht verhindert allerdings fuumlhrt die vertragswidrige Nutzung zu einer verdeckten Ge-winnausschuumlttung - und damit zu auch unangenehmen Steuerfolgen bei der GmbH

Mit Urteil vom 13062013 (Akten-zeichen VI R 1712) haben die ober-sten Finanzrichter entschieden bdquoUumlberlaumlsst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kraftfahrzeug auch zur privaten Nutzung so ist der in der Uumlberlas-sung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil fuumlr jedes Fahrzeug nach der Ein-Prozent-Regelung zu berech-nenldquo Die Richter begruumlndeten ihre Entscheidung schlicht damit dass das Einkommensteuergesetz keine andere Auslegung zulaumlsst Weil eine entschaumlrfende Gesetzesaumln-derung hierzu nicht erwartet wird muumlssen Betroffene die Problematik im Auge behalten

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deblickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2013

T I P P | F A M I L I E N

Kindergeld

KeinAnspruchfuumlrverheirateteKinderoderKindermiteigenemKindEltern volljaumlhriger Kinder bekommen seit 2012 Kindergeld unabhaumlngig davon wie hoch die Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes sind Nur verheiratete Kinder und Kinder mit einem eigenen Kind wollen die Familienkassen anders behandeln

Da diese einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehepartner bzw den anderen Elternteil ihres Kindes haben soll kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestehen So steht es in einer Dienstanweisung des Bundeszentralamts fuumlr Steuern (BZSt) gegen die sich Eltern unbedingt wehren sollten

FamilienkassenwollenalteRegelnweiteranwendenEinen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern eines volljaumlhrigen Kindes bis zum 25 Lebensjahr dann wenn das Kind eine Berufsausbildung absolviert einen Freiwilligendienst leistet eine Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten durchlaumluft oder auf einen Ausbildungsplatz wartet Auf die Houmlhe der Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes kommt es seit dem 1 Januar 2012 nicht mehr an

Das sehen die Familienkassen anders wenn das Kind einen Unterhaltsanspruch hat

bullHeiratet das volljaumlhrige Kind oder geht eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein wechselt die vorrangige Unterhaltsverpflichtung von den Eltern des Kindes zu dessen Ehe- bzw Lebenspartner

bull IstdasKindunverheiratethatabereineigenesKind ist der andere Elternteil des eigenen Kindes vorrangig unterhaltspflichtig

Eltern solcher Kinder koumlnnen ihren Kindergeldanspruch nach Auffassung des BZSt nur noch retten wenn sie nachweisen dass der eigentlich Unterhaltsverpflichtete (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bzw der andere Elternteil) aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage ist seiner Verpflichtung zur Sicherung des Unterhalts nachzukommen Dann lebt die Unterhaltspflicht der Eltern wieder auf sodass ein Kindergeldanspruch besteht (sogenannter Mangelfall)

BEISPIEL

Der 23-jaumlhrige Tim hat am 15082013 geheiratet Er befindet sich das ganze Jahr in einer erstmaligen Berufsausbildung (bdquoLehreldquo) und erzielt daraus im Jahr 2013 ein verfuumlgbares Nettoeinkommen in Houmlhe von euro 4260 (Nettoausbildungsverguumltung abzgl Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sozialversicherungsbeitraumlge) Tims Ehefrau war 2013 sozialversicherungspflichtig beschaumlftigt mit einem verfuumlgbaren Nettoein-kommen von euro 26634

Dass die Eltern von Tim bis einschlieszliglich August Kindergeld bekommen ist unstrittig Ab September kommt es dann darauf an ob ein Mangelfall vorliegt Das pruumlft die Familienkasse in vier Schritten

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deblickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2013

T I P P | F A M I L I E N

1SchrittHier wird berechnet ob das verfuumlgbare Nettoeinkommen des Kindes uumlber dem anteiligen Grundfreibetrag liegt Dieser betraumlgt im obigen Beispiel fuumlr die Monate September bis Dezember euro 2710 (euro 8130 Grundfreibetrag x 412) Das verfuumlgbare Net-toeinkommen von Tim betraumlgt nur euro 1420 (euro 4260 x 412) liegt also darunter Somit ist das Kindergeld nicht schon allein wegen des Einkommens von Tim ausgeschlossen

2SchrittIst das verfuumlgbare Nettoeinkommen des Ehe-Lebenspartners des Kindes houmlher als dessen verfuumlgbares Nettoeinkommen ist die Haumllfte der Differenz als Unterhalts-leistung zu behandeln und dem verfuumlgbaren Nettoeinkommen des Kindes hinzuzurechnen Im obigen Beispiel betraumlgt das verfuumlgbare Nettoeinkommen der Ehe-frau von Tim fuumlr die Monate September bis Dezember euro 8878 (euro 26634 x 412) Davon wird das anteilige Nettoeinkommen von Tim abgezogen also euro 1420 Von der Diffe-renz in Houmlhe von euro 7458 gilt die Haumllfte als Unterhaltsleistung der Ehefrau an Tim also euro 3729 (euro 7458 2)

3SchrittHier wird gepruumlft ob trotz der Unterhaltsleistung das in Houmlhe des Grundfreibetrages steuerfrei zu stellende Jahresexistenzminimum des Ehe- bzw Lebenspartners des Kindes gewaumlhrleistet ist Das ist im obigen Beispiel der Fall denn das verbleibende Nettoeinkommen der Ehefrau belaumluft sich nach Abzug der Unterhaltsleistungen auf euro 22905 (euro 26634 euro 3729 Unterhalt) und liegt damit weit uumlber dem Grundfreibetrag von euro 8130

4 SchrittHier wird abschlieszligend errechnet ob das zeitanteilige verfuumlgbare Nettoeinkommen des volljaumlhrigen Kindes unter dem zeitanteiligen Grundfreibetrag liegen also ein Mangelfall vorliegt Das ist im obigen Beispiel zu verneinen Denn der anteilige Grund-freibetrag betraumlgt gemaumlszlig dem 1 Schritt euro 2710 das verfuumlgbare Nettoeinkommen von Tim aber euro 5149 (euro 1420 anteilige Ausbildungseinkuumlnfte plus euro 3729 Unterhalts-leistung seiner Ehefrau) Es liegt somit kein Mangelfall vor sodass ab September die Eltern von Tim kein Kindergeld mehr erhalten

Gute Nachrichten fuumlr Eltern von Azubis

Kindergeld kann jetzt bereits waumlhrend der Bewerbungsphase aus einer Vollzeitbeschaumlftigung heraus beantragt werden Was Sie dabei beachten muumlssen lesen Sie auf unserer Seite

N E W S T I C K E R

Diese Vorgehensweise des BZSt und damit der Familienkassen ist umstritten Mehrere Finanzgerichte haben naumlmlich bereits entschieden dass bei volljaumlhrigen Kindern die verheiratet sind oder ein eigenes-Kind haben ab dem 01012012 in Bezug auf den Kindergeldanspruch kein Mangelfall mehr zu pruumlfen ist Eltern dieser Kinder haben vielmehr immer Anspruch auf Kindergeld wenn die sonstigen Voraussetzungen wie Alter oder Berufsausbildung erfuumlllt sind Lehnt die Familienkasse fuumlr Jahre ab 2012 das Kindergeld fuumlr Ihr Kind ab weil kein Mangelfall vorliege sollten Sie das folglich nicht widerspruchslos hinnehmen Legen Sie gegen den nachteiligen Kindergeldbescheid vielmehrEinspruch ein Sollte we-gen Ihres houmlheren Einkommens der Abzug des Kinder- und Erziehungs-freibetrags in Ihrem Steuerbescheid guumlnstiger sein als das Kindergeld muumlssen Sie auch Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen

Berufen Sie sich in Ihrem Einspruch auf die Aktenzeichen der folgenden Revisionendie derzeit beim Bun-desfinanzhof (BFH) anhaumlngig sind Dann ruht das Einspruchsverfahren bis zur Entscheidung des BFH

bull BzgleinemverheiratetenKindbei dem das Einkommen des Ehepartners bzw eingetragenen Lebenspartners den Mangelfall und damit den Kindergeldan-spruch ausschlieszligt III R 2213 III R 3313 III R 3413 XI R 3213

bull BzgleinemunverheiratetenKindmit eigenem Kind bei dem das Einkommen des anderen Eltern-teils den Mangelfall und damit den Kindergeldanspruch aus-schlieszligt III R 3713

Kein Ruhen des Einspruchsverfah-rens wird gewaumlhrt wenn bereits das Einkommen Ihres Kindes uumlber dem Grundfreibetrag liegt so dass kein Mangelfall vorliegt Vielmehr ist der Einspruch nach einer Anweisung des BZSt zuruumlckzuweisen sodass den betroffenen Eltern nur der Klageweg weiterhilft

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Die Einspruchsempfehlung des Monats (inklusiveMustereinspruchzumDownload)

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Betroffene Steuerpflichtige Behinderte Menschen

Einspruchsgrund Abzug von behinderungsbedingten Umbaumaszlignahmen uumlber mehrere Jahre

anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof Aktenzeichen VI R 6813

HintergrundzumSachverhaltWer durch den Eintritt einer Behinderung bei sich oder seiner Familie gezwungen ist sein Eigenheim einem behinderungsgerechten Umbau zu unterziehen kann diese Aufwendungen bei den auszligergewoumlhnlichen Belastungen allgemeiner Art steuermindernd ansetzen Entscheidend fuumlr den Ansatz ist der Geldfluss Man spricht in diesem Zusammenhang vom Abflussprinzip Die Aufwendungen werden im Jahr der Zahlung zu den auszligergewoumlhnlichen Belastungen gerechnet

DasProblemdabeiBei solchen Umbaumaszlignahmen handelt es sich meist um sehr kostspielige und einmalige Maszlignahmen Ein steuerlicher Entlastungseffekt wird daher haumlufig nur zu einem geringen Teil erreicht wenn die Kosten nur im Jahr der Zahlung beruumlcksichtigt werden duumlrfen

Der Grund Wenn die Umbaukosten die Einkuumlnfte des Jahres uumlbersteigen wirkt sich der uumlbersteigende Anteil nicht mehr steuermindernd aus Durch Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre koumlnnte dies umgangen werden Leider sieht das Gesetz eine entsprechende Verteilungsmoumlglichkeit nicht vor weshalb das Finanzamt strikt auf das Abflussprinzip pocht

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ErsteInstanzpositivGegen den Fiskus stellt sich jedoch das Finanzgericht des Saarland mit seinem Urteil vom 06082013 (Aktenzeichen 1 K 130812) Die Richter sind der Meinung dass auch entgegen dem Gesetzeswortlaut einer Verteilung entsprechender Aufwendungen uumlber fuumlnf Jahre im Billigkeitsweg zulaumlssig ist Dies soll immer dann moumlglich sein wenn sich Aufwendungen in erheblicher Houmlhe im Jahr der Zahlung zum ganz uumlberwiegenden Teil nicht auswirken

TippzurVorgehensweiseDas Finanzamt bleibt derzeit noch hart und laumlsst eine Verteilung der auszligergewoumlhn-lichen Belastungen im Billigkeitsweg nicht zu Die Revision beim Bundesfinanzhof ist bereits eingelegt Wer den behinderungsbedingten Umbau noch vor sich hat sollte schon jetzt mit den Handwerkern sprechen und versuchen die Zahlungen auf zwei Jahre zu verteilen Diese Verteilung ist dann schon mal sicher Gelingt dies jedoch nicht oder ist der Sachverhalt schon realisiert sollten Sie sich mittels Einspruch auf das anhaumlngige Verfahren berufen

HiergelangenSiezumDownloaddesMustereinspruchsbzwMusterantragsGebenSiedazuaufwwwsteuernsparendeimSuchfelddenCodeCW1213ein

Immobilienbesitzer Besteuerung von Grundstuumlcksgemeinschaften

Alle Steuerzahler Einspruchsempfehlung des Monats

V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012014

HerausgeberBuhl Tax Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde

Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049

VertriebBuhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen

RedaktionMelanie Baumiller Peter Schmitz

Redaktionsschluss17122013

Erscheinungsweise12-mal jaumlhrlich

Abo-ServiceTelefon 0 27 3590 96 99 Telefax 0 27 3590 96 500BezugsbedingungenJahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten

HinweiseAlle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt

Bildnachweisfotoliacom

I M P R E S S U M

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Tipp fuumlr Selbststaumlndige

Unternehmen muumlssen Rechnungen und Belege lange aufbewahren Zehn Jahre Aufbewahrungspflicht ist die Regel In dieser Zeit verblassen die ge-druckten Zeilen auf Thermopapier Was Sie dagegen tun koumlnnen Kopieren oder scannen Sie die Belege Auch hilft es die Original-Rechnung an die Ko-pie zu heften damit eine Zuordnung moumlglich ist Bei elektronischer Speiche-rung sollten Sie auch eine Zuordnung sicherstellen

N E W S T I C K E R

Page 4: blickpunktSteuernupdate2.buhl-data.com › documents › blickpunktsteuern › ... · Entfernungspauschale einzubeziehen. Unfallkosten. Mit dem Ansatz der Entfernungspauschale sind

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deblickpunktSteuern 4Ausgabe 12 | 2013

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Jahrhunderthochwasser

KostenbeiderSteuerabsetzbarDas Hochwasser im Sommer 2013 hat einen Schaden von 668 Milliarden Euro ange-richtet Den Betroffenen wurden von Bund Laumlndern und Versicherungen umfangreiche und unkomplizierte Hilfen zugesagt Trotzdem werden viele von ihnen einen Teil der Kosten selber tragen muumlssen Um diese Last zu mindern koumlnnen durch das Hochwasser entstandene Ausgaben bei der Steuererklaumlrung beruumlcksichtigt werden

SchaumldenanEigenheimundHausratWenn Ihr Eigenheim vom Hochwasser beschaumldigt oder zerstoumlrt wurde koumlnnen Sie die Kosten hierfuumlr bei der Steuer absetzen Das gleiche gilt fuumlr Ihren Hausrat also Klei-dung und Inneneinrichtung Ausgaben fuumlr deren Ersatz oder Reparatur koumlnnen Sie als auszligergewoumlhnlicheBelastungen geltend machen

Allerdings gelten hier ein paar Einschraumlnkungen Sie duumlrfen die Ausgaben nur dann von der Steuer absetzen soweit es sich um existentiellnotwendige Gegenstaumlnde handelt Als nicht existentiell sieht der Gesetzgeber ein Auto oder eine Garage an

Daruumlber hinaus muss mit der Reparatur ihres Hauses innerhalb von drei Jahren nach Schadenseintritt begonnen werden Konkret bedeutet das dass Hochwassergeschauml-digte spaumltestens biszumSommer2016 mit dem Aufbau ihrer Haumluser und Woh-nungen begonnen haben muumlssen Sollte der Aufbau spaumlter beginnen koumlnnen die Aufwendungen steuerlich nicht beruumlcksichtigt werden

NureigeneAusgabenabzugsfaumlhigDer bloszlige Verlust oder Schaden an einem Gegenstand ist nicht ausreichend Nur wenn tatsaumlchlich eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung durchgefuumlhrt wurde koumlnnen die Kosten steuerlich beruumlcksichtigt werden Dabei gilt dass der Geschaumldigte finan-ziellundabschlieszligend belastet sein muss FinanzielleBelastung bedeutet dass Sie fuumlr die Reparatur oder Wiederbeschaffung gezahlt haben muumlssen Dadurch kann die eigene Arbeitsleistung oder die von Freunden und Bekannten nicht steuerlich beruumlck-sichtigt werden Genauso kann auch Material dass Ihnen von Dritten gestiftet wurde nicht abgezogen werden

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WICHTIG

Wenn man das Gesetz wortwoumlrt-lich nimmt koumlnnen die Kosten eines Hochwassers nur dann beruumlcksichtigt werden wenn sie zwangslaumlufigundunverschuldetentstehen Das bedeutet aus sich der Finanzverwaltung normaler-weise Sind Sie nicht gegen Hoch-wasser versichert duumlrfen Sie die Schaumlden eines Hochwassers auch nicht steuerlich geltend machen

Mit Schreiben vom 21062013 das Bundesfinanzministerium jedoch klar gestellt dass das nicht fuumlr Schaumlden durch das Hochwasser im Sommer 2013 gilt Diese Anwei-sung ist fuumlr die Finanzverwaltung bindend

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deblickpunktSteuern 5Ausgabe 12 | 2013

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

TIPP

In vielen Faumlllen mussten Gebaumlude aufwendig mit Heiszligluftgeblaumlsen getrocknet werden Sollte Ihre Versicherung diese Aufwendungen nicht uumlbernommen haben koumlnnen Sie die Kosten hierfuumlr bei der Steuer beruumlcksichtigen

Abschlieszligend belastet bedeutet dass der Summe von den oben genannten Aufwen-dungen saumlmtliche Erstattungen abgezogen werden muumlssen Dabei ist egal ob es sich dabei um Spenden Versicherungserstattungen oder Gelder aus den Hilfsfont von Bund und Laumlndern handelt Das gilt auch fuumlr Erstattungsanspruumlche die Sie noch nicht eingefordert haben oder deren Houmlhe noch nicht fest steht Erwarten Sie also die Zah-lung einer Versicherung oder des Hilfsfont von Bund und Laumlndern muumlssen Sie diese von Ihren Kosten abziehen ndash auch wenn Sie noch kein Geld erhalten haben Sollten Sie die Zahlung erst 2014 erhalten mindert dies trotzdem die auszligergewoumlhnlichen Belastungen in der Steuererklaumlrung 2013

TIPP

Beantragen Sie einen vorlaumlufigen Steuerbescheid wenn bei der Erstellung der Steu-ererklaumlrung noch nicht fest steht wie hoch die Erstattung Ihrer Kosten ist Sollte die Erstattung geringer ausfallen als von Ihnen erwartet koumlnnen Sie so zumindest die steuerliche Beruumlcksichtigung der Hochwasserkosten sicherstellen

Wenn Sie die Schadenskosten als auszligergewoumlhnliche Belastungen eintragen zieht das Finanzamt automatisch die so genannte zumutbareEigenbelastung ab Diese liegt je nach Einkommen und Kindern zwischen einem und sieben Prozent Ihrer Einkuumlnfte

ErlassderGrundsteuerSowohl bei vermieteten als auch bei eigengenutzten und von der Flut betroffenen Im-mobilien besteht bis zum 31032014 die Moumlglichkeit bei Ihrer Gemeinde einen teilwei-sen Erlass der Grundsteuer zu beantragen

Voraussetzung ist die voruumlbergehende Minderung des Rohertrages eines Gebaumludes Bei vermieteten Gebaumluden ist der Rohertrag die vereinbarte Warmmiete Waren Ihre Mieter aufgrund des Flutschadens gezwungen ihre Wohnung zu verlassen und haben deswegen keine Miete mehr gezahlt kommt fuumlr Sie ein Erlass der Grundsteuer in Frage Mussten Sie infolge der Flut auf mindestens 50 Prozent der Jahresmiete eines Gebaumludes oder Wohnung verzichten werden Ihnen 25ProzentderGrundsteuererlassen Der haumllftige Erlass der Grundsteuer wird bei einem totalen Wegfall der ver-einbarten Mieten gewaumlhrt Bei selbstgenutzten Immobilien ist ein Erlass in der Regel dann moumlglich wenn ein Teil des Gebaumludes zerstoumlrt wurde

Diese steuerlichen Maszlignahmen werden fuumlr die Betroffenen keinen wirklichen Trost dar-stellen Dennoch zeigt sich die Finanzverwaltung bemuumlht Flutopfern nicht auch noch steuerliche Steine in den Weg zu legen

Vermieter deren Haumluser von dem Hochwasser beschaumldigt wurden koumlnnen die Aufwendungen fuumlr die Reparatur bei ihren Einkuumlnften aus Vermietung als Werbungsko-sten geltend machen

Dabei ermittelt sich die Houmlhe der Werbungskosten wie bei Schaumlden am Eigenheim und Hausrat Sie duumlrfen also nur selbst getragene Kosten ansetzen und muumlssenEnt-schaumldigungenabziehen

Fuumlr die Beurteilung wann welche Aufwendungen der Schadens-beseitigung angesetzt werden koumlnnen ist die Houmlhe der Kosten der Schadensbeseitigung maszlig-geblich Dabei duumlrfen eventuelle Erstattungennichtberuumlcksichtigtwerden Betragen die Kosten vor Erstattung wenigeralseuro45000 koumlnnen Sie die Ausgaben im Jahr der Zahlung vollstaumlndig als Werbungskosten ansetzen Dabei muumlssen Sie erhaltene Erstattungen von Ihren Kosten abziehen

Sind die Ausgaben vor Erstat-tungen houmlheralseuro45000muumlssen Sie die Kosten nach Abzug von Er-stattungen auf zwei bis fuumlnf Jahre verteilen

Um diese Moumlglichkeiten nutzen zu koumlnnen muumlssen zwei Dinge gegeben sein Zum einem muumls-sen Sie mit den Arbeiten vor dem 31122016 beginnen Zum ande-ren duumlrfen Sie trotz des Schadens keineAbschreibungen auf das Gebaumlude vornehmen In der Regel wird es sich allerdings lohnen auf die Abschreibung zu verzichten Die Aufwendungen fuumlr die Scha-denbehebung muumlssen naumlmlich mit dem aktuellen Abschreibungssatz abgeschrieben werden Das bedeu-tet dass die Kosten auf 33 bis 80 Jahre verteilt wuumlrden

S c h auml d e n a n v e r m i e t e t e n H auml u s e r n

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deblickpunktSteuern 6Ausgabe 09 | 2013

T I P P | A R B E I T N E H M E R

Ein-Prozent-RegelungBeiUumlberlassungmehrererKfzSchon lange ist das Auto im Visier des Fiskus Die Finanzbeamten wachen mit Argus-augen daruumlber dass die PrivatnutzungeinesFirmenwagens beim Arbeitnehmer uumlber einen geldwerten Vorteil auch tatsaumlchlich besteuert wird Bei Unternehmern die einen Firmenwagen auch privat nutzen sieht es nicht anders aus Auch sie muumlssen fuumlr den Privatnutzungsvorteil eine Nutzungsentnahme versteuern

BesteuerungsmoumlglichkeitenZur Bemessung des Vorteils durch die private Nutzung bestehen zwei Moumlglichkeiten Entweder es wird ein ordnungsgemaumlszligesFahrtenbuch gefuumlhrt oder die Ein-Prozent-Regelung angewandt

Waumlhrend uumlber das Fahrtenbuch das tatsaumlchliche Verhaumlltnis der Privatnutzung zur Gesamtnutzung des Fahrzeugs ermittelt werden kann wird bei der Ein-Prozent-Rege-lung pauschal vorgegangen Unabhaumlngig vom tatsaumlchlichen Nutzungsverhaumlltnis wird monatlich einProzentdesBruttolistenneuwagenpreiseszuzuumlglichUmsatzsteuerzur Abgeltung der privaten Nutzung angesetzt Beide Varianten haben dabei ihre Nach-teile Die Fuumlhrung eines ordnungsgemaumlszligen Fahrtenbuchs ist sehr arbeits- und zeit-aufwendig Die Durchfuumlhrung der Ein-Prozent-Regelung ist deutlich einfacher jedoch auch meist teuer

NutzungmehrererFahrzeugeWer direkt mehrere Firmenfahrzeuge seines Arbeitgebers privat nutzen darf hat bisher meist nur fuumlr das teuerste Fahrzeug einen geldwerten Vorteil mittels Ein-Prozent-Regelung versteuert Der Gedanke hinter dieser Vorgehensweise ist gar nicht abwegig denn der Arbeitnehmer kann gleichzeitig auch nur ein Fahrzeug privat nutzen Sowohl aus Gruumlnden der Praktikabilitaumlt als auch aus Gerechtigkeitsgruumlnden waumlre in solchen Faumlllen eine Ein-Prozent-Regelung fuumlr das teuerste Fahrzeug durchaus sinnvoll Leider erteilt der Bundesfinanzhof dieser Vorgehensweise jedoch eine klare Absage da sie schlicht nicht vom Gesetz gedeckt ist

AuswegFahrtenbuchDie einzige Moumlglichkeit den teuren Folgen direkt mehrerer Ein-Prozent-Regelungen zu entgehen ist das fuumlr alle (oder zumindest die weiteren Fahrzeuge) jeweils ein ordnungsgemaumlszliges Fahrtenbuch gefuumlhrt wird Dies ist zwar mitunter eine erhebliche Mehrarbeit kann aber deutlich Steuern sparen da nur die tatsaumlchliche Privatnutzung als geldwerter Vorteil angesetzt wird

BesonderheitenbeiGesellschafter-GeschaumlftsfuumlhrerWer als Gesellschafter-Geschaumlftsfuumlhrer seiner eigenen GmbH taumltig ist muss hinge-gen noch ein weiteres Detail unbedingt beachten Nutzt der Gesellschafter mehrere Fahrzeuge der Gesellschaft auch privat muss dies zunaumlchst auch arbeitsvertraglich fuumlr jedes Fahrzeug erlaubt sein Die Besteuerung des geldwerten Vorteils wird dadurch nicht verhindert allerdings fuumlhrt die vertragswidrige Nutzung zu einer verdeckten Ge-winnausschuumlttung - und damit zu auch unangenehmen Steuerfolgen bei der GmbH

Mit Urteil vom 13062013 (Akten-zeichen VI R 1712) haben die ober-sten Finanzrichter entschieden bdquoUumlberlaumlsst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kraftfahrzeug auch zur privaten Nutzung so ist der in der Uumlberlas-sung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil fuumlr jedes Fahrzeug nach der Ein-Prozent-Regelung zu berech-nenldquo Die Richter begruumlndeten ihre Entscheidung schlicht damit dass das Einkommensteuergesetz keine andere Auslegung zulaumlsst Weil eine entschaumlrfende Gesetzesaumln-derung hierzu nicht erwartet wird muumlssen Betroffene die Problematik im Auge behalten

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deblickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2013

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Kindergeld

KeinAnspruchfuumlrverheirateteKinderoderKindermiteigenemKindEltern volljaumlhriger Kinder bekommen seit 2012 Kindergeld unabhaumlngig davon wie hoch die Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes sind Nur verheiratete Kinder und Kinder mit einem eigenen Kind wollen die Familienkassen anders behandeln

Da diese einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehepartner bzw den anderen Elternteil ihres Kindes haben soll kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestehen So steht es in einer Dienstanweisung des Bundeszentralamts fuumlr Steuern (BZSt) gegen die sich Eltern unbedingt wehren sollten

FamilienkassenwollenalteRegelnweiteranwendenEinen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern eines volljaumlhrigen Kindes bis zum 25 Lebensjahr dann wenn das Kind eine Berufsausbildung absolviert einen Freiwilligendienst leistet eine Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten durchlaumluft oder auf einen Ausbildungsplatz wartet Auf die Houmlhe der Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes kommt es seit dem 1 Januar 2012 nicht mehr an

Das sehen die Familienkassen anders wenn das Kind einen Unterhaltsanspruch hat

bullHeiratet das volljaumlhrige Kind oder geht eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein wechselt die vorrangige Unterhaltsverpflichtung von den Eltern des Kindes zu dessen Ehe- bzw Lebenspartner

bull IstdasKindunverheiratethatabereineigenesKind ist der andere Elternteil des eigenen Kindes vorrangig unterhaltspflichtig

Eltern solcher Kinder koumlnnen ihren Kindergeldanspruch nach Auffassung des BZSt nur noch retten wenn sie nachweisen dass der eigentlich Unterhaltsverpflichtete (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bzw der andere Elternteil) aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage ist seiner Verpflichtung zur Sicherung des Unterhalts nachzukommen Dann lebt die Unterhaltspflicht der Eltern wieder auf sodass ein Kindergeldanspruch besteht (sogenannter Mangelfall)

BEISPIEL

Der 23-jaumlhrige Tim hat am 15082013 geheiratet Er befindet sich das ganze Jahr in einer erstmaligen Berufsausbildung (bdquoLehreldquo) und erzielt daraus im Jahr 2013 ein verfuumlgbares Nettoeinkommen in Houmlhe von euro 4260 (Nettoausbildungsverguumltung abzgl Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sozialversicherungsbeitraumlge) Tims Ehefrau war 2013 sozialversicherungspflichtig beschaumlftigt mit einem verfuumlgbaren Nettoein-kommen von euro 26634

Dass die Eltern von Tim bis einschlieszliglich August Kindergeld bekommen ist unstrittig Ab September kommt es dann darauf an ob ein Mangelfall vorliegt Das pruumlft die Familienkasse in vier Schritten

Ihr Steuerbescheid ist nicht korrekt Kein Problem

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deblickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2013

T I P P | F A M I L I E N

1SchrittHier wird berechnet ob das verfuumlgbare Nettoeinkommen des Kindes uumlber dem anteiligen Grundfreibetrag liegt Dieser betraumlgt im obigen Beispiel fuumlr die Monate September bis Dezember euro 2710 (euro 8130 Grundfreibetrag x 412) Das verfuumlgbare Net-toeinkommen von Tim betraumlgt nur euro 1420 (euro 4260 x 412) liegt also darunter Somit ist das Kindergeld nicht schon allein wegen des Einkommens von Tim ausgeschlossen

2SchrittIst das verfuumlgbare Nettoeinkommen des Ehe-Lebenspartners des Kindes houmlher als dessen verfuumlgbares Nettoeinkommen ist die Haumllfte der Differenz als Unterhalts-leistung zu behandeln und dem verfuumlgbaren Nettoeinkommen des Kindes hinzuzurechnen Im obigen Beispiel betraumlgt das verfuumlgbare Nettoeinkommen der Ehe-frau von Tim fuumlr die Monate September bis Dezember euro 8878 (euro 26634 x 412) Davon wird das anteilige Nettoeinkommen von Tim abgezogen also euro 1420 Von der Diffe-renz in Houmlhe von euro 7458 gilt die Haumllfte als Unterhaltsleistung der Ehefrau an Tim also euro 3729 (euro 7458 2)

3SchrittHier wird gepruumlft ob trotz der Unterhaltsleistung das in Houmlhe des Grundfreibetrages steuerfrei zu stellende Jahresexistenzminimum des Ehe- bzw Lebenspartners des Kindes gewaumlhrleistet ist Das ist im obigen Beispiel der Fall denn das verbleibende Nettoeinkommen der Ehefrau belaumluft sich nach Abzug der Unterhaltsleistungen auf euro 22905 (euro 26634 euro 3729 Unterhalt) und liegt damit weit uumlber dem Grundfreibetrag von euro 8130

4 SchrittHier wird abschlieszligend errechnet ob das zeitanteilige verfuumlgbare Nettoeinkommen des volljaumlhrigen Kindes unter dem zeitanteiligen Grundfreibetrag liegen also ein Mangelfall vorliegt Das ist im obigen Beispiel zu verneinen Denn der anteilige Grund-freibetrag betraumlgt gemaumlszlig dem 1 Schritt euro 2710 das verfuumlgbare Nettoeinkommen von Tim aber euro 5149 (euro 1420 anteilige Ausbildungseinkuumlnfte plus euro 3729 Unterhalts-leistung seiner Ehefrau) Es liegt somit kein Mangelfall vor sodass ab September die Eltern von Tim kein Kindergeld mehr erhalten

Gute Nachrichten fuumlr Eltern von Azubis

Kindergeld kann jetzt bereits waumlhrend der Bewerbungsphase aus einer Vollzeitbeschaumlftigung heraus beantragt werden Was Sie dabei beachten muumlssen lesen Sie auf unserer Seite

N E W S T I C K E R

Diese Vorgehensweise des BZSt und damit der Familienkassen ist umstritten Mehrere Finanzgerichte haben naumlmlich bereits entschieden dass bei volljaumlhrigen Kindern die verheiratet sind oder ein eigenes-Kind haben ab dem 01012012 in Bezug auf den Kindergeldanspruch kein Mangelfall mehr zu pruumlfen ist Eltern dieser Kinder haben vielmehr immer Anspruch auf Kindergeld wenn die sonstigen Voraussetzungen wie Alter oder Berufsausbildung erfuumlllt sind Lehnt die Familienkasse fuumlr Jahre ab 2012 das Kindergeld fuumlr Ihr Kind ab weil kein Mangelfall vorliege sollten Sie das folglich nicht widerspruchslos hinnehmen Legen Sie gegen den nachteiligen Kindergeldbescheid vielmehrEinspruch ein Sollte we-gen Ihres houmlheren Einkommens der Abzug des Kinder- und Erziehungs-freibetrags in Ihrem Steuerbescheid guumlnstiger sein als das Kindergeld muumlssen Sie auch Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen

Berufen Sie sich in Ihrem Einspruch auf die Aktenzeichen der folgenden Revisionendie derzeit beim Bun-desfinanzhof (BFH) anhaumlngig sind Dann ruht das Einspruchsverfahren bis zur Entscheidung des BFH

bull BzgleinemverheiratetenKindbei dem das Einkommen des Ehepartners bzw eingetragenen Lebenspartners den Mangelfall und damit den Kindergeldan-spruch ausschlieszligt III R 2213 III R 3313 III R 3413 XI R 3213

bull BzgleinemunverheiratetenKindmit eigenem Kind bei dem das Einkommen des anderen Eltern-teils den Mangelfall und damit den Kindergeldanspruch aus-schlieszligt III R 3713

Kein Ruhen des Einspruchsverfah-rens wird gewaumlhrt wenn bereits das Einkommen Ihres Kindes uumlber dem Grundfreibetrag liegt so dass kein Mangelfall vorliegt Vielmehr ist der Einspruch nach einer Anweisung des BZSt zuruumlckzuweisen sodass den betroffenen Eltern nur der Klageweg weiterhilft

We h r e n S i e s i c h g e g e n s o l c h e M a n g e l f a l l - B e r e c h n u n g e n

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deblickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2013

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Die Einspruchsempfehlung des Monats (inklusiveMustereinspruchzumDownload)

Im blickpunkt Steuern berichten wir uumlber anhaumlngige Steuerstreite Diese sollen Ihnen als Musterverfahren dienen Es geht dabei um bares Geld

SiehabeneinaumlhnlichesProblemmitdemFinanzamtDann legen Sie Einspruch ein Beantragen Sie unter Verweis auf das Musterverfahren die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen Sie bei einer positiven Entscheidung profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen

Betroffene Steuerpflichtige Behinderte Menschen

Einspruchsgrund Abzug von behinderungsbedingten Umbaumaszlignahmen uumlber mehrere Jahre

anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof Aktenzeichen VI R 6813

HintergrundzumSachverhaltWer durch den Eintritt einer Behinderung bei sich oder seiner Familie gezwungen ist sein Eigenheim einem behinderungsgerechten Umbau zu unterziehen kann diese Aufwendungen bei den auszligergewoumlhnlichen Belastungen allgemeiner Art steuermindernd ansetzen Entscheidend fuumlr den Ansatz ist der Geldfluss Man spricht in diesem Zusammenhang vom Abflussprinzip Die Aufwendungen werden im Jahr der Zahlung zu den auszligergewoumlhnlichen Belastungen gerechnet

DasProblemdabeiBei solchen Umbaumaszlignahmen handelt es sich meist um sehr kostspielige und einmalige Maszlignahmen Ein steuerlicher Entlastungseffekt wird daher haumlufig nur zu einem geringen Teil erreicht wenn die Kosten nur im Jahr der Zahlung beruumlcksichtigt werden duumlrfen

Der Grund Wenn die Umbaukosten die Einkuumlnfte des Jahres uumlbersteigen wirkt sich der uumlbersteigende Anteil nicht mehr steuermindernd aus Durch Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre koumlnnte dies umgangen werden Leider sieht das Gesetz eine entsprechende Verteilungsmoumlglichkeit nicht vor weshalb das Finanzamt strikt auf das Abflussprinzip pocht

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deblickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2013

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ErsteInstanzpositivGegen den Fiskus stellt sich jedoch das Finanzgericht des Saarland mit seinem Urteil vom 06082013 (Aktenzeichen 1 K 130812) Die Richter sind der Meinung dass auch entgegen dem Gesetzeswortlaut einer Verteilung entsprechender Aufwendungen uumlber fuumlnf Jahre im Billigkeitsweg zulaumlssig ist Dies soll immer dann moumlglich sein wenn sich Aufwendungen in erheblicher Houmlhe im Jahr der Zahlung zum ganz uumlberwiegenden Teil nicht auswirken

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RedaktionMelanie Baumiller Peter Schmitz

Redaktionsschluss17122013

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deblickpunktSteuern 5Ausgabe 12 | 2013

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TIPP

In vielen Faumlllen mussten Gebaumlude aufwendig mit Heiszligluftgeblaumlsen getrocknet werden Sollte Ihre Versicherung diese Aufwendungen nicht uumlbernommen haben koumlnnen Sie die Kosten hierfuumlr bei der Steuer beruumlcksichtigen

Abschlieszligend belastet bedeutet dass der Summe von den oben genannten Aufwen-dungen saumlmtliche Erstattungen abgezogen werden muumlssen Dabei ist egal ob es sich dabei um Spenden Versicherungserstattungen oder Gelder aus den Hilfsfont von Bund und Laumlndern handelt Das gilt auch fuumlr Erstattungsanspruumlche die Sie noch nicht eingefordert haben oder deren Houmlhe noch nicht fest steht Erwarten Sie also die Zah-lung einer Versicherung oder des Hilfsfont von Bund und Laumlndern muumlssen Sie diese von Ihren Kosten abziehen ndash auch wenn Sie noch kein Geld erhalten haben Sollten Sie die Zahlung erst 2014 erhalten mindert dies trotzdem die auszligergewoumlhnlichen Belastungen in der Steuererklaumlrung 2013

TIPP

Beantragen Sie einen vorlaumlufigen Steuerbescheid wenn bei der Erstellung der Steu-ererklaumlrung noch nicht fest steht wie hoch die Erstattung Ihrer Kosten ist Sollte die Erstattung geringer ausfallen als von Ihnen erwartet koumlnnen Sie so zumindest die steuerliche Beruumlcksichtigung der Hochwasserkosten sicherstellen

Wenn Sie die Schadenskosten als auszligergewoumlhnliche Belastungen eintragen zieht das Finanzamt automatisch die so genannte zumutbareEigenbelastung ab Diese liegt je nach Einkommen und Kindern zwischen einem und sieben Prozent Ihrer Einkuumlnfte

ErlassderGrundsteuerSowohl bei vermieteten als auch bei eigengenutzten und von der Flut betroffenen Im-mobilien besteht bis zum 31032014 die Moumlglichkeit bei Ihrer Gemeinde einen teilwei-sen Erlass der Grundsteuer zu beantragen

Voraussetzung ist die voruumlbergehende Minderung des Rohertrages eines Gebaumludes Bei vermieteten Gebaumluden ist der Rohertrag die vereinbarte Warmmiete Waren Ihre Mieter aufgrund des Flutschadens gezwungen ihre Wohnung zu verlassen und haben deswegen keine Miete mehr gezahlt kommt fuumlr Sie ein Erlass der Grundsteuer in Frage Mussten Sie infolge der Flut auf mindestens 50 Prozent der Jahresmiete eines Gebaumludes oder Wohnung verzichten werden Ihnen 25ProzentderGrundsteuererlassen Der haumllftige Erlass der Grundsteuer wird bei einem totalen Wegfall der ver-einbarten Mieten gewaumlhrt Bei selbstgenutzten Immobilien ist ein Erlass in der Regel dann moumlglich wenn ein Teil des Gebaumludes zerstoumlrt wurde

Diese steuerlichen Maszlignahmen werden fuumlr die Betroffenen keinen wirklichen Trost dar-stellen Dennoch zeigt sich die Finanzverwaltung bemuumlht Flutopfern nicht auch noch steuerliche Steine in den Weg zu legen

Vermieter deren Haumluser von dem Hochwasser beschaumldigt wurden koumlnnen die Aufwendungen fuumlr die Reparatur bei ihren Einkuumlnften aus Vermietung als Werbungsko-sten geltend machen

Dabei ermittelt sich die Houmlhe der Werbungskosten wie bei Schaumlden am Eigenheim und Hausrat Sie duumlrfen also nur selbst getragene Kosten ansetzen und muumlssenEnt-schaumldigungenabziehen

Fuumlr die Beurteilung wann welche Aufwendungen der Schadens-beseitigung angesetzt werden koumlnnen ist die Houmlhe der Kosten der Schadensbeseitigung maszlig-geblich Dabei duumlrfen eventuelle Erstattungennichtberuumlcksichtigtwerden Betragen die Kosten vor Erstattung wenigeralseuro45000 koumlnnen Sie die Ausgaben im Jahr der Zahlung vollstaumlndig als Werbungskosten ansetzen Dabei muumlssen Sie erhaltene Erstattungen von Ihren Kosten abziehen

Sind die Ausgaben vor Erstat-tungen houmlheralseuro45000muumlssen Sie die Kosten nach Abzug von Er-stattungen auf zwei bis fuumlnf Jahre verteilen

Um diese Moumlglichkeiten nutzen zu koumlnnen muumlssen zwei Dinge gegeben sein Zum einem muumls-sen Sie mit den Arbeiten vor dem 31122016 beginnen Zum ande-ren duumlrfen Sie trotz des Schadens keineAbschreibungen auf das Gebaumlude vornehmen In der Regel wird es sich allerdings lohnen auf die Abschreibung zu verzichten Die Aufwendungen fuumlr die Scha-denbehebung muumlssen naumlmlich mit dem aktuellen Abschreibungssatz abgeschrieben werden Das bedeu-tet dass die Kosten auf 33 bis 80 Jahre verteilt wuumlrden

S c h auml d e n a n v e r m i e t e t e n H auml u s e r n

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deblickpunktSteuern 6Ausgabe 09 | 2013

T I P P | A R B E I T N E H M E R

Ein-Prozent-RegelungBeiUumlberlassungmehrererKfzSchon lange ist das Auto im Visier des Fiskus Die Finanzbeamten wachen mit Argus-augen daruumlber dass die PrivatnutzungeinesFirmenwagens beim Arbeitnehmer uumlber einen geldwerten Vorteil auch tatsaumlchlich besteuert wird Bei Unternehmern die einen Firmenwagen auch privat nutzen sieht es nicht anders aus Auch sie muumlssen fuumlr den Privatnutzungsvorteil eine Nutzungsentnahme versteuern

BesteuerungsmoumlglichkeitenZur Bemessung des Vorteils durch die private Nutzung bestehen zwei Moumlglichkeiten Entweder es wird ein ordnungsgemaumlszligesFahrtenbuch gefuumlhrt oder die Ein-Prozent-Regelung angewandt

Waumlhrend uumlber das Fahrtenbuch das tatsaumlchliche Verhaumlltnis der Privatnutzung zur Gesamtnutzung des Fahrzeugs ermittelt werden kann wird bei der Ein-Prozent-Rege-lung pauschal vorgegangen Unabhaumlngig vom tatsaumlchlichen Nutzungsverhaumlltnis wird monatlich einProzentdesBruttolistenneuwagenpreiseszuzuumlglichUmsatzsteuerzur Abgeltung der privaten Nutzung angesetzt Beide Varianten haben dabei ihre Nach-teile Die Fuumlhrung eines ordnungsgemaumlszligen Fahrtenbuchs ist sehr arbeits- und zeit-aufwendig Die Durchfuumlhrung der Ein-Prozent-Regelung ist deutlich einfacher jedoch auch meist teuer

NutzungmehrererFahrzeugeWer direkt mehrere Firmenfahrzeuge seines Arbeitgebers privat nutzen darf hat bisher meist nur fuumlr das teuerste Fahrzeug einen geldwerten Vorteil mittels Ein-Prozent-Regelung versteuert Der Gedanke hinter dieser Vorgehensweise ist gar nicht abwegig denn der Arbeitnehmer kann gleichzeitig auch nur ein Fahrzeug privat nutzen Sowohl aus Gruumlnden der Praktikabilitaumlt als auch aus Gerechtigkeitsgruumlnden waumlre in solchen Faumlllen eine Ein-Prozent-Regelung fuumlr das teuerste Fahrzeug durchaus sinnvoll Leider erteilt der Bundesfinanzhof dieser Vorgehensweise jedoch eine klare Absage da sie schlicht nicht vom Gesetz gedeckt ist

AuswegFahrtenbuchDie einzige Moumlglichkeit den teuren Folgen direkt mehrerer Ein-Prozent-Regelungen zu entgehen ist das fuumlr alle (oder zumindest die weiteren Fahrzeuge) jeweils ein ordnungsgemaumlszliges Fahrtenbuch gefuumlhrt wird Dies ist zwar mitunter eine erhebliche Mehrarbeit kann aber deutlich Steuern sparen da nur die tatsaumlchliche Privatnutzung als geldwerter Vorteil angesetzt wird

BesonderheitenbeiGesellschafter-GeschaumlftsfuumlhrerWer als Gesellschafter-Geschaumlftsfuumlhrer seiner eigenen GmbH taumltig ist muss hinge-gen noch ein weiteres Detail unbedingt beachten Nutzt der Gesellschafter mehrere Fahrzeuge der Gesellschaft auch privat muss dies zunaumlchst auch arbeitsvertraglich fuumlr jedes Fahrzeug erlaubt sein Die Besteuerung des geldwerten Vorteils wird dadurch nicht verhindert allerdings fuumlhrt die vertragswidrige Nutzung zu einer verdeckten Ge-winnausschuumlttung - und damit zu auch unangenehmen Steuerfolgen bei der GmbH

Mit Urteil vom 13062013 (Akten-zeichen VI R 1712) haben die ober-sten Finanzrichter entschieden bdquoUumlberlaumlsst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kraftfahrzeug auch zur privaten Nutzung so ist der in der Uumlberlas-sung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil fuumlr jedes Fahrzeug nach der Ein-Prozent-Regelung zu berech-nenldquo Die Richter begruumlndeten ihre Entscheidung schlicht damit dass das Einkommensteuergesetz keine andere Auslegung zulaumlsst Weil eine entschaumlrfende Gesetzesaumln-derung hierzu nicht erwartet wird muumlssen Betroffene die Problematik im Auge behalten

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deblickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2013

T I P P | F A M I L I E N

Kindergeld

KeinAnspruchfuumlrverheirateteKinderoderKindermiteigenemKindEltern volljaumlhriger Kinder bekommen seit 2012 Kindergeld unabhaumlngig davon wie hoch die Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes sind Nur verheiratete Kinder und Kinder mit einem eigenen Kind wollen die Familienkassen anders behandeln

Da diese einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehepartner bzw den anderen Elternteil ihres Kindes haben soll kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestehen So steht es in einer Dienstanweisung des Bundeszentralamts fuumlr Steuern (BZSt) gegen die sich Eltern unbedingt wehren sollten

FamilienkassenwollenalteRegelnweiteranwendenEinen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern eines volljaumlhrigen Kindes bis zum 25 Lebensjahr dann wenn das Kind eine Berufsausbildung absolviert einen Freiwilligendienst leistet eine Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten durchlaumluft oder auf einen Ausbildungsplatz wartet Auf die Houmlhe der Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes kommt es seit dem 1 Januar 2012 nicht mehr an

Das sehen die Familienkassen anders wenn das Kind einen Unterhaltsanspruch hat

bullHeiratet das volljaumlhrige Kind oder geht eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein wechselt die vorrangige Unterhaltsverpflichtung von den Eltern des Kindes zu dessen Ehe- bzw Lebenspartner

bull IstdasKindunverheiratethatabereineigenesKind ist der andere Elternteil des eigenen Kindes vorrangig unterhaltspflichtig

Eltern solcher Kinder koumlnnen ihren Kindergeldanspruch nach Auffassung des BZSt nur noch retten wenn sie nachweisen dass der eigentlich Unterhaltsverpflichtete (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bzw der andere Elternteil) aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage ist seiner Verpflichtung zur Sicherung des Unterhalts nachzukommen Dann lebt die Unterhaltspflicht der Eltern wieder auf sodass ein Kindergeldanspruch besteht (sogenannter Mangelfall)

BEISPIEL

Der 23-jaumlhrige Tim hat am 15082013 geheiratet Er befindet sich das ganze Jahr in einer erstmaligen Berufsausbildung (bdquoLehreldquo) und erzielt daraus im Jahr 2013 ein verfuumlgbares Nettoeinkommen in Houmlhe von euro 4260 (Nettoausbildungsverguumltung abzgl Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sozialversicherungsbeitraumlge) Tims Ehefrau war 2013 sozialversicherungspflichtig beschaumlftigt mit einem verfuumlgbaren Nettoein-kommen von euro 26634

Dass die Eltern von Tim bis einschlieszliglich August Kindergeld bekommen ist unstrittig Ab September kommt es dann darauf an ob ein Mangelfall vorliegt Das pruumlft die Familienkasse in vier Schritten

Ihr Steuerbescheid ist nicht korrekt Kein Problem

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deblickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2013

T I P P | F A M I L I E N

1SchrittHier wird berechnet ob das verfuumlgbare Nettoeinkommen des Kindes uumlber dem anteiligen Grundfreibetrag liegt Dieser betraumlgt im obigen Beispiel fuumlr die Monate September bis Dezember euro 2710 (euro 8130 Grundfreibetrag x 412) Das verfuumlgbare Net-toeinkommen von Tim betraumlgt nur euro 1420 (euro 4260 x 412) liegt also darunter Somit ist das Kindergeld nicht schon allein wegen des Einkommens von Tim ausgeschlossen

2SchrittIst das verfuumlgbare Nettoeinkommen des Ehe-Lebenspartners des Kindes houmlher als dessen verfuumlgbares Nettoeinkommen ist die Haumllfte der Differenz als Unterhalts-leistung zu behandeln und dem verfuumlgbaren Nettoeinkommen des Kindes hinzuzurechnen Im obigen Beispiel betraumlgt das verfuumlgbare Nettoeinkommen der Ehe-frau von Tim fuumlr die Monate September bis Dezember euro 8878 (euro 26634 x 412) Davon wird das anteilige Nettoeinkommen von Tim abgezogen also euro 1420 Von der Diffe-renz in Houmlhe von euro 7458 gilt die Haumllfte als Unterhaltsleistung der Ehefrau an Tim also euro 3729 (euro 7458 2)

3SchrittHier wird gepruumlft ob trotz der Unterhaltsleistung das in Houmlhe des Grundfreibetrages steuerfrei zu stellende Jahresexistenzminimum des Ehe- bzw Lebenspartners des Kindes gewaumlhrleistet ist Das ist im obigen Beispiel der Fall denn das verbleibende Nettoeinkommen der Ehefrau belaumluft sich nach Abzug der Unterhaltsleistungen auf euro 22905 (euro 26634 euro 3729 Unterhalt) und liegt damit weit uumlber dem Grundfreibetrag von euro 8130

4 SchrittHier wird abschlieszligend errechnet ob das zeitanteilige verfuumlgbare Nettoeinkommen des volljaumlhrigen Kindes unter dem zeitanteiligen Grundfreibetrag liegen also ein Mangelfall vorliegt Das ist im obigen Beispiel zu verneinen Denn der anteilige Grund-freibetrag betraumlgt gemaumlszlig dem 1 Schritt euro 2710 das verfuumlgbare Nettoeinkommen von Tim aber euro 5149 (euro 1420 anteilige Ausbildungseinkuumlnfte plus euro 3729 Unterhalts-leistung seiner Ehefrau) Es liegt somit kein Mangelfall vor sodass ab September die Eltern von Tim kein Kindergeld mehr erhalten

Gute Nachrichten fuumlr Eltern von Azubis

Kindergeld kann jetzt bereits waumlhrend der Bewerbungsphase aus einer Vollzeitbeschaumlftigung heraus beantragt werden Was Sie dabei beachten muumlssen lesen Sie auf unserer Seite

N E W S T I C K E R

Diese Vorgehensweise des BZSt und damit der Familienkassen ist umstritten Mehrere Finanzgerichte haben naumlmlich bereits entschieden dass bei volljaumlhrigen Kindern die verheiratet sind oder ein eigenes-Kind haben ab dem 01012012 in Bezug auf den Kindergeldanspruch kein Mangelfall mehr zu pruumlfen ist Eltern dieser Kinder haben vielmehr immer Anspruch auf Kindergeld wenn die sonstigen Voraussetzungen wie Alter oder Berufsausbildung erfuumlllt sind Lehnt die Familienkasse fuumlr Jahre ab 2012 das Kindergeld fuumlr Ihr Kind ab weil kein Mangelfall vorliege sollten Sie das folglich nicht widerspruchslos hinnehmen Legen Sie gegen den nachteiligen Kindergeldbescheid vielmehrEinspruch ein Sollte we-gen Ihres houmlheren Einkommens der Abzug des Kinder- und Erziehungs-freibetrags in Ihrem Steuerbescheid guumlnstiger sein als das Kindergeld muumlssen Sie auch Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen

Berufen Sie sich in Ihrem Einspruch auf die Aktenzeichen der folgenden Revisionendie derzeit beim Bun-desfinanzhof (BFH) anhaumlngig sind Dann ruht das Einspruchsverfahren bis zur Entscheidung des BFH

bull BzgleinemverheiratetenKindbei dem das Einkommen des Ehepartners bzw eingetragenen Lebenspartners den Mangelfall und damit den Kindergeldan-spruch ausschlieszligt III R 2213 III R 3313 III R 3413 XI R 3213

bull BzgleinemunverheiratetenKindmit eigenem Kind bei dem das Einkommen des anderen Eltern-teils den Mangelfall und damit den Kindergeldanspruch aus-schlieszligt III R 3713

Kein Ruhen des Einspruchsverfah-rens wird gewaumlhrt wenn bereits das Einkommen Ihres Kindes uumlber dem Grundfreibetrag liegt so dass kein Mangelfall vorliegt Vielmehr ist der Einspruch nach einer Anweisung des BZSt zuruumlckzuweisen sodass den betroffenen Eltern nur der Klageweg weiterhilft

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deblickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2013

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Die Einspruchsempfehlung des Monats (inklusiveMustereinspruchzumDownload)

Im blickpunkt Steuern berichten wir uumlber anhaumlngige Steuerstreite Diese sollen Ihnen als Musterverfahren dienen Es geht dabei um bares Geld

SiehabeneinaumlhnlichesProblemmitdemFinanzamtDann legen Sie Einspruch ein Beantragen Sie unter Verweis auf das Musterverfahren die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen Sie bei einer positiven Entscheidung profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen

Betroffene Steuerpflichtige Behinderte Menschen

Einspruchsgrund Abzug von behinderungsbedingten Umbaumaszlignahmen uumlber mehrere Jahre

anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof Aktenzeichen VI R 6813

HintergrundzumSachverhaltWer durch den Eintritt einer Behinderung bei sich oder seiner Familie gezwungen ist sein Eigenheim einem behinderungsgerechten Umbau zu unterziehen kann diese Aufwendungen bei den auszligergewoumlhnlichen Belastungen allgemeiner Art steuermindernd ansetzen Entscheidend fuumlr den Ansatz ist der Geldfluss Man spricht in diesem Zusammenhang vom Abflussprinzip Die Aufwendungen werden im Jahr der Zahlung zu den auszligergewoumlhnlichen Belastungen gerechnet

DasProblemdabeiBei solchen Umbaumaszlignahmen handelt es sich meist um sehr kostspielige und einmalige Maszlignahmen Ein steuerlicher Entlastungseffekt wird daher haumlufig nur zu einem geringen Teil erreicht wenn die Kosten nur im Jahr der Zahlung beruumlcksichtigt werden duumlrfen

Der Grund Wenn die Umbaukosten die Einkuumlnfte des Jahres uumlbersteigen wirkt sich der uumlbersteigende Anteil nicht mehr steuermindernd aus Durch Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre koumlnnte dies umgangen werden Leider sieht das Gesetz eine entsprechende Verteilungsmoumlglichkeit nicht vor weshalb das Finanzamt strikt auf das Abflussprinzip pocht

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deblickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2013

T I P P | I M M O B I L I E N B E S I T Z E R

ErsteInstanzpositivGegen den Fiskus stellt sich jedoch das Finanzgericht des Saarland mit seinem Urteil vom 06082013 (Aktenzeichen 1 K 130812) Die Richter sind der Meinung dass auch entgegen dem Gesetzeswortlaut einer Verteilung entsprechender Aufwendungen uumlber fuumlnf Jahre im Billigkeitsweg zulaumlssig ist Dies soll immer dann moumlglich sein wenn sich Aufwendungen in erheblicher Houmlhe im Jahr der Zahlung zum ganz uumlberwiegenden Teil nicht auswirken

TippzurVorgehensweiseDas Finanzamt bleibt derzeit noch hart und laumlsst eine Verteilung der auszligergewoumlhn-lichen Belastungen im Billigkeitsweg nicht zu Die Revision beim Bundesfinanzhof ist bereits eingelegt Wer den behinderungsbedingten Umbau noch vor sich hat sollte schon jetzt mit den Handwerkern sprechen und versuchen die Zahlungen auf zwei Jahre zu verteilen Diese Verteilung ist dann schon mal sicher Gelingt dies jedoch nicht oder ist der Sachverhalt schon realisiert sollten Sie sich mittels Einspruch auf das anhaumlngige Verfahren berufen

HiergelangenSiezumDownloaddesMustereinspruchsbzwMusterantragsGebenSiedazuaufwwwsteuernsparendeimSuchfelddenCodeCW1213ein

Immobilienbesitzer Besteuerung von Grundstuumlcksgemeinschaften

Alle Steuerzahler Einspruchsempfehlung des Monats

V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012014

HerausgeberBuhl Tax Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde

Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049

VertriebBuhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen

RedaktionMelanie Baumiller Peter Schmitz

Redaktionsschluss17122013

Erscheinungsweise12-mal jaumlhrlich

Abo-ServiceTelefon 0 27 3590 96 99 Telefax 0 27 3590 96 500BezugsbedingungenJahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten

HinweiseAlle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt

Bildnachweisfotoliacom

I M P R E S S U M

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Tipp fuumlr Selbststaumlndige

Unternehmen muumlssen Rechnungen und Belege lange aufbewahren Zehn Jahre Aufbewahrungspflicht ist die Regel In dieser Zeit verblassen die ge-druckten Zeilen auf Thermopapier Was Sie dagegen tun koumlnnen Kopieren oder scannen Sie die Belege Auch hilft es die Original-Rechnung an die Ko-pie zu heften damit eine Zuordnung moumlglich ist Bei elektronischer Speiche-rung sollten Sie auch eine Zuordnung sicherstellen

N E W S T I C K E R

Page 6: blickpunktSteuernupdate2.buhl-data.com › documents › blickpunktsteuern › ... · Entfernungspauschale einzubeziehen. Unfallkosten. Mit dem Ansatz der Entfernungspauschale sind

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deblickpunktSteuern 6Ausgabe 09 | 2013

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Ein-Prozent-RegelungBeiUumlberlassungmehrererKfzSchon lange ist das Auto im Visier des Fiskus Die Finanzbeamten wachen mit Argus-augen daruumlber dass die PrivatnutzungeinesFirmenwagens beim Arbeitnehmer uumlber einen geldwerten Vorteil auch tatsaumlchlich besteuert wird Bei Unternehmern die einen Firmenwagen auch privat nutzen sieht es nicht anders aus Auch sie muumlssen fuumlr den Privatnutzungsvorteil eine Nutzungsentnahme versteuern

BesteuerungsmoumlglichkeitenZur Bemessung des Vorteils durch die private Nutzung bestehen zwei Moumlglichkeiten Entweder es wird ein ordnungsgemaumlszligesFahrtenbuch gefuumlhrt oder die Ein-Prozent-Regelung angewandt

Waumlhrend uumlber das Fahrtenbuch das tatsaumlchliche Verhaumlltnis der Privatnutzung zur Gesamtnutzung des Fahrzeugs ermittelt werden kann wird bei der Ein-Prozent-Rege-lung pauschal vorgegangen Unabhaumlngig vom tatsaumlchlichen Nutzungsverhaumlltnis wird monatlich einProzentdesBruttolistenneuwagenpreiseszuzuumlglichUmsatzsteuerzur Abgeltung der privaten Nutzung angesetzt Beide Varianten haben dabei ihre Nach-teile Die Fuumlhrung eines ordnungsgemaumlszligen Fahrtenbuchs ist sehr arbeits- und zeit-aufwendig Die Durchfuumlhrung der Ein-Prozent-Regelung ist deutlich einfacher jedoch auch meist teuer

NutzungmehrererFahrzeugeWer direkt mehrere Firmenfahrzeuge seines Arbeitgebers privat nutzen darf hat bisher meist nur fuumlr das teuerste Fahrzeug einen geldwerten Vorteil mittels Ein-Prozent-Regelung versteuert Der Gedanke hinter dieser Vorgehensweise ist gar nicht abwegig denn der Arbeitnehmer kann gleichzeitig auch nur ein Fahrzeug privat nutzen Sowohl aus Gruumlnden der Praktikabilitaumlt als auch aus Gerechtigkeitsgruumlnden waumlre in solchen Faumlllen eine Ein-Prozent-Regelung fuumlr das teuerste Fahrzeug durchaus sinnvoll Leider erteilt der Bundesfinanzhof dieser Vorgehensweise jedoch eine klare Absage da sie schlicht nicht vom Gesetz gedeckt ist

AuswegFahrtenbuchDie einzige Moumlglichkeit den teuren Folgen direkt mehrerer Ein-Prozent-Regelungen zu entgehen ist das fuumlr alle (oder zumindest die weiteren Fahrzeuge) jeweils ein ordnungsgemaumlszliges Fahrtenbuch gefuumlhrt wird Dies ist zwar mitunter eine erhebliche Mehrarbeit kann aber deutlich Steuern sparen da nur die tatsaumlchliche Privatnutzung als geldwerter Vorteil angesetzt wird

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Mit Urteil vom 13062013 (Akten-zeichen VI R 1712) haben die ober-sten Finanzrichter entschieden bdquoUumlberlaumlsst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kraftfahrzeug auch zur privaten Nutzung so ist der in der Uumlberlas-sung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil fuumlr jedes Fahrzeug nach der Ein-Prozent-Regelung zu berech-nenldquo Die Richter begruumlndeten ihre Entscheidung schlicht damit dass das Einkommensteuergesetz keine andere Auslegung zulaumlsst Weil eine entschaumlrfende Gesetzesaumln-derung hierzu nicht erwartet wird muumlssen Betroffene die Problematik im Auge behalten

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KeinAnspruchfuumlrverheirateteKinderoderKindermiteigenemKindEltern volljaumlhriger Kinder bekommen seit 2012 Kindergeld unabhaumlngig davon wie hoch die Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes sind Nur verheiratete Kinder und Kinder mit einem eigenen Kind wollen die Familienkassen anders behandeln

Da diese einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehepartner bzw den anderen Elternteil ihres Kindes haben soll kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestehen So steht es in einer Dienstanweisung des Bundeszentralamts fuumlr Steuern (BZSt) gegen die sich Eltern unbedingt wehren sollten

FamilienkassenwollenalteRegelnweiteranwendenEinen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern eines volljaumlhrigen Kindes bis zum 25 Lebensjahr dann wenn das Kind eine Berufsausbildung absolviert einen Freiwilligendienst leistet eine Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten durchlaumluft oder auf einen Ausbildungsplatz wartet Auf die Houmlhe der Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes kommt es seit dem 1 Januar 2012 nicht mehr an

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1SchrittHier wird berechnet ob das verfuumlgbare Nettoeinkommen des Kindes uumlber dem anteiligen Grundfreibetrag liegt Dieser betraumlgt im obigen Beispiel fuumlr die Monate September bis Dezember euro 2710 (euro 8130 Grundfreibetrag x 412) Das verfuumlgbare Net-toeinkommen von Tim betraumlgt nur euro 1420 (euro 4260 x 412) liegt also darunter Somit ist das Kindergeld nicht schon allein wegen des Einkommens von Tim ausgeschlossen

2SchrittIst das verfuumlgbare Nettoeinkommen des Ehe-Lebenspartners des Kindes houmlher als dessen verfuumlgbares Nettoeinkommen ist die Haumllfte der Differenz als Unterhalts-leistung zu behandeln und dem verfuumlgbaren Nettoeinkommen des Kindes hinzuzurechnen Im obigen Beispiel betraumlgt das verfuumlgbare Nettoeinkommen der Ehe-frau von Tim fuumlr die Monate September bis Dezember euro 8878 (euro 26634 x 412) Davon wird das anteilige Nettoeinkommen von Tim abgezogen also euro 1420 Von der Diffe-renz in Houmlhe von euro 7458 gilt die Haumllfte als Unterhaltsleistung der Ehefrau an Tim also euro 3729 (euro 7458 2)

3SchrittHier wird gepruumlft ob trotz der Unterhaltsleistung das in Houmlhe des Grundfreibetrages steuerfrei zu stellende Jahresexistenzminimum des Ehe- bzw Lebenspartners des Kindes gewaumlhrleistet ist Das ist im obigen Beispiel der Fall denn das verbleibende Nettoeinkommen der Ehefrau belaumluft sich nach Abzug der Unterhaltsleistungen auf euro 22905 (euro 26634 euro 3729 Unterhalt) und liegt damit weit uumlber dem Grundfreibetrag von euro 8130

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Gute Nachrichten fuumlr Eltern von Azubis

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Diese Vorgehensweise des BZSt und damit der Familienkassen ist umstritten Mehrere Finanzgerichte haben naumlmlich bereits entschieden dass bei volljaumlhrigen Kindern die verheiratet sind oder ein eigenes-Kind haben ab dem 01012012 in Bezug auf den Kindergeldanspruch kein Mangelfall mehr zu pruumlfen ist Eltern dieser Kinder haben vielmehr immer Anspruch auf Kindergeld wenn die sonstigen Voraussetzungen wie Alter oder Berufsausbildung erfuumlllt sind Lehnt die Familienkasse fuumlr Jahre ab 2012 das Kindergeld fuumlr Ihr Kind ab weil kein Mangelfall vorliege sollten Sie das folglich nicht widerspruchslos hinnehmen Legen Sie gegen den nachteiligen Kindergeldbescheid vielmehrEinspruch ein Sollte we-gen Ihres houmlheren Einkommens der Abzug des Kinder- und Erziehungs-freibetrags in Ihrem Steuerbescheid guumlnstiger sein als das Kindergeld muumlssen Sie auch Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen

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Kein Ruhen des Einspruchsverfah-rens wird gewaumlhrt wenn bereits das Einkommen Ihres Kindes uumlber dem Grundfreibetrag liegt so dass kein Mangelfall vorliegt Vielmehr ist der Einspruch nach einer Anweisung des BZSt zuruumlckzuweisen sodass den betroffenen Eltern nur der Klageweg weiterhilft

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deblickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2013

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Einspruchsgrund Abzug von behinderungsbedingten Umbaumaszlignahmen uumlber mehrere Jahre

anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof Aktenzeichen VI R 6813

HintergrundzumSachverhaltWer durch den Eintritt einer Behinderung bei sich oder seiner Familie gezwungen ist sein Eigenheim einem behinderungsgerechten Umbau zu unterziehen kann diese Aufwendungen bei den auszligergewoumlhnlichen Belastungen allgemeiner Art steuermindernd ansetzen Entscheidend fuumlr den Ansatz ist der Geldfluss Man spricht in diesem Zusammenhang vom Abflussprinzip Die Aufwendungen werden im Jahr der Zahlung zu den auszligergewoumlhnlichen Belastungen gerechnet

DasProblemdabeiBei solchen Umbaumaszlignahmen handelt es sich meist um sehr kostspielige und einmalige Maszlignahmen Ein steuerlicher Entlastungseffekt wird daher haumlufig nur zu einem geringen Teil erreicht wenn die Kosten nur im Jahr der Zahlung beruumlcksichtigt werden duumlrfen

Der Grund Wenn die Umbaukosten die Einkuumlnfte des Jahres uumlbersteigen wirkt sich der uumlbersteigende Anteil nicht mehr steuermindernd aus Durch Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre koumlnnte dies umgangen werden Leider sieht das Gesetz eine entsprechende Verteilungsmoumlglichkeit nicht vor weshalb das Finanzamt strikt auf das Abflussprinzip pocht

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deblickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2013

T I P P | I M M O B I L I E N B E S I T Z E R

ErsteInstanzpositivGegen den Fiskus stellt sich jedoch das Finanzgericht des Saarland mit seinem Urteil vom 06082013 (Aktenzeichen 1 K 130812) Die Richter sind der Meinung dass auch entgegen dem Gesetzeswortlaut einer Verteilung entsprechender Aufwendungen uumlber fuumlnf Jahre im Billigkeitsweg zulaumlssig ist Dies soll immer dann moumlglich sein wenn sich Aufwendungen in erheblicher Houmlhe im Jahr der Zahlung zum ganz uumlberwiegenden Teil nicht auswirken

TippzurVorgehensweiseDas Finanzamt bleibt derzeit noch hart und laumlsst eine Verteilung der auszligergewoumlhn-lichen Belastungen im Billigkeitsweg nicht zu Die Revision beim Bundesfinanzhof ist bereits eingelegt Wer den behinderungsbedingten Umbau noch vor sich hat sollte schon jetzt mit den Handwerkern sprechen und versuchen die Zahlungen auf zwei Jahre zu verteilen Diese Verteilung ist dann schon mal sicher Gelingt dies jedoch nicht oder ist der Sachverhalt schon realisiert sollten Sie sich mittels Einspruch auf das anhaumlngige Verfahren berufen

HiergelangenSiezumDownloaddesMustereinspruchsbzwMusterantragsGebenSiedazuaufwwwsteuernsparendeimSuchfelddenCodeCW1213ein

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Alle Steuerzahler Einspruchsempfehlung des Monats

V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012014

HerausgeberBuhl Tax Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde

Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049

VertriebBuhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen

RedaktionMelanie Baumiller Peter Schmitz

Redaktionsschluss17122013

Erscheinungsweise12-mal jaumlhrlich

Abo-ServiceTelefon 0 27 3590 96 99 Telefax 0 27 3590 96 500BezugsbedingungenJahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten

HinweiseAlle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt

Bildnachweisfotoliacom

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Tipp fuumlr Selbststaumlndige

Unternehmen muumlssen Rechnungen und Belege lange aufbewahren Zehn Jahre Aufbewahrungspflicht ist die Regel In dieser Zeit verblassen die ge-druckten Zeilen auf Thermopapier Was Sie dagegen tun koumlnnen Kopieren oder scannen Sie die Belege Auch hilft es die Original-Rechnung an die Ko-pie zu heften damit eine Zuordnung moumlglich ist Bei elektronischer Speiche-rung sollten Sie auch eine Zuordnung sicherstellen

N E W S T I C K E R

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deblickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2013

T I P P | F A M I L I E N

Kindergeld

KeinAnspruchfuumlrverheirateteKinderoderKindermiteigenemKindEltern volljaumlhriger Kinder bekommen seit 2012 Kindergeld unabhaumlngig davon wie hoch die Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes sind Nur verheiratete Kinder und Kinder mit einem eigenen Kind wollen die Familienkassen anders behandeln

Da diese einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehepartner bzw den anderen Elternteil ihres Kindes haben soll kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestehen So steht es in einer Dienstanweisung des Bundeszentralamts fuumlr Steuern (BZSt) gegen die sich Eltern unbedingt wehren sollten

FamilienkassenwollenalteRegelnweiteranwendenEinen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern eines volljaumlhrigen Kindes bis zum 25 Lebensjahr dann wenn das Kind eine Berufsausbildung absolviert einen Freiwilligendienst leistet eine Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten durchlaumluft oder auf einen Ausbildungsplatz wartet Auf die Houmlhe der Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes kommt es seit dem 1 Januar 2012 nicht mehr an

Das sehen die Familienkassen anders wenn das Kind einen Unterhaltsanspruch hat

bullHeiratet das volljaumlhrige Kind oder geht eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein wechselt die vorrangige Unterhaltsverpflichtung von den Eltern des Kindes zu dessen Ehe- bzw Lebenspartner

bull IstdasKindunverheiratethatabereineigenesKind ist der andere Elternteil des eigenen Kindes vorrangig unterhaltspflichtig

Eltern solcher Kinder koumlnnen ihren Kindergeldanspruch nach Auffassung des BZSt nur noch retten wenn sie nachweisen dass der eigentlich Unterhaltsverpflichtete (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bzw der andere Elternteil) aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage ist seiner Verpflichtung zur Sicherung des Unterhalts nachzukommen Dann lebt die Unterhaltspflicht der Eltern wieder auf sodass ein Kindergeldanspruch besteht (sogenannter Mangelfall)

BEISPIEL

Der 23-jaumlhrige Tim hat am 15082013 geheiratet Er befindet sich das ganze Jahr in einer erstmaligen Berufsausbildung (bdquoLehreldquo) und erzielt daraus im Jahr 2013 ein verfuumlgbares Nettoeinkommen in Houmlhe von euro 4260 (Nettoausbildungsverguumltung abzgl Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sozialversicherungsbeitraumlge) Tims Ehefrau war 2013 sozialversicherungspflichtig beschaumlftigt mit einem verfuumlgbaren Nettoein-kommen von euro 26634

Dass die Eltern von Tim bis einschlieszliglich August Kindergeld bekommen ist unstrittig Ab September kommt es dann darauf an ob ein Mangelfall vorliegt Das pruumlft die Familienkasse in vier Schritten

Ihr Steuerbescheid ist nicht korrekt Kein Problem

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deblickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2013

T I P P | F A M I L I E N

1SchrittHier wird berechnet ob das verfuumlgbare Nettoeinkommen des Kindes uumlber dem anteiligen Grundfreibetrag liegt Dieser betraumlgt im obigen Beispiel fuumlr die Monate September bis Dezember euro 2710 (euro 8130 Grundfreibetrag x 412) Das verfuumlgbare Net-toeinkommen von Tim betraumlgt nur euro 1420 (euro 4260 x 412) liegt also darunter Somit ist das Kindergeld nicht schon allein wegen des Einkommens von Tim ausgeschlossen

2SchrittIst das verfuumlgbare Nettoeinkommen des Ehe-Lebenspartners des Kindes houmlher als dessen verfuumlgbares Nettoeinkommen ist die Haumllfte der Differenz als Unterhalts-leistung zu behandeln und dem verfuumlgbaren Nettoeinkommen des Kindes hinzuzurechnen Im obigen Beispiel betraumlgt das verfuumlgbare Nettoeinkommen der Ehe-frau von Tim fuumlr die Monate September bis Dezember euro 8878 (euro 26634 x 412) Davon wird das anteilige Nettoeinkommen von Tim abgezogen also euro 1420 Von der Diffe-renz in Houmlhe von euro 7458 gilt die Haumllfte als Unterhaltsleistung der Ehefrau an Tim also euro 3729 (euro 7458 2)

3SchrittHier wird gepruumlft ob trotz der Unterhaltsleistung das in Houmlhe des Grundfreibetrages steuerfrei zu stellende Jahresexistenzminimum des Ehe- bzw Lebenspartners des Kindes gewaumlhrleistet ist Das ist im obigen Beispiel der Fall denn das verbleibende Nettoeinkommen der Ehefrau belaumluft sich nach Abzug der Unterhaltsleistungen auf euro 22905 (euro 26634 euro 3729 Unterhalt) und liegt damit weit uumlber dem Grundfreibetrag von euro 8130

4 SchrittHier wird abschlieszligend errechnet ob das zeitanteilige verfuumlgbare Nettoeinkommen des volljaumlhrigen Kindes unter dem zeitanteiligen Grundfreibetrag liegen also ein Mangelfall vorliegt Das ist im obigen Beispiel zu verneinen Denn der anteilige Grund-freibetrag betraumlgt gemaumlszlig dem 1 Schritt euro 2710 das verfuumlgbare Nettoeinkommen von Tim aber euro 5149 (euro 1420 anteilige Ausbildungseinkuumlnfte plus euro 3729 Unterhalts-leistung seiner Ehefrau) Es liegt somit kein Mangelfall vor sodass ab September die Eltern von Tim kein Kindergeld mehr erhalten

Gute Nachrichten fuumlr Eltern von Azubis

Kindergeld kann jetzt bereits waumlhrend der Bewerbungsphase aus einer Vollzeitbeschaumlftigung heraus beantragt werden Was Sie dabei beachten muumlssen lesen Sie auf unserer Seite

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Diese Vorgehensweise des BZSt und damit der Familienkassen ist umstritten Mehrere Finanzgerichte haben naumlmlich bereits entschieden dass bei volljaumlhrigen Kindern die verheiratet sind oder ein eigenes-Kind haben ab dem 01012012 in Bezug auf den Kindergeldanspruch kein Mangelfall mehr zu pruumlfen ist Eltern dieser Kinder haben vielmehr immer Anspruch auf Kindergeld wenn die sonstigen Voraussetzungen wie Alter oder Berufsausbildung erfuumlllt sind Lehnt die Familienkasse fuumlr Jahre ab 2012 das Kindergeld fuumlr Ihr Kind ab weil kein Mangelfall vorliege sollten Sie das folglich nicht widerspruchslos hinnehmen Legen Sie gegen den nachteiligen Kindergeldbescheid vielmehrEinspruch ein Sollte we-gen Ihres houmlheren Einkommens der Abzug des Kinder- und Erziehungs-freibetrags in Ihrem Steuerbescheid guumlnstiger sein als das Kindergeld muumlssen Sie auch Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen

Berufen Sie sich in Ihrem Einspruch auf die Aktenzeichen der folgenden Revisionendie derzeit beim Bun-desfinanzhof (BFH) anhaumlngig sind Dann ruht das Einspruchsverfahren bis zur Entscheidung des BFH

bull BzgleinemverheiratetenKindbei dem das Einkommen des Ehepartners bzw eingetragenen Lebenspartners den Mangelfall und damit den Kindergeldan-spruch ausschlieszligt III R 2213 III R 3313 III R 3413 XI R 3213

bull BzgleinemunverheiratetenKindmit eigenem Kind bei dem das Einkommen des anderen Eltern-teils den Mangelfall und damit den Kindergeldanspruch aus-schlieszligt III R 3713

Kein Ruhen des Einspruchsverfah-rens wird gewaumlhrt wenn bereits das Einkommen Ihres Kindes uumlber dem Grundfreibetrag liegt so dass kein Mangelfall vorliegt Vielmehr ist der Einspruch nach einer Anweisung des BZSt zuruumlckzuweisen sodass den betroffenen Eltern nur der Klageweg weiterhilft

We h r e n S i e s i c h g e g e n s o l c h e M a n g e l f a l l - B e r e c h n u n g e n

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deblickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2013

T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

Die Einspruchsempfehlung des Monats (inklusiveMustereinspruchzumDownload)

Im blickpunkt Steuern berichten wir uumlber anhaumlngige Steuerstreite Diese sollen Ihnen als Musterverfahren dienen Es geht dabei um bares Geld

SiehabeneinaumlhnlichesProblemmitdemFinanzamtDann legen Sie Einspruch ein Beantragen Sie unter Verweis auf das Musterverfahren die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen Sie bei einer positiven Entscheidung profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen

Betroffene Steuerpflichtige Behinderte Menschen

Einspruchsgrund Abzug von behinderungsbedingten Umbaumaszlignahmen uumlber mehrere Jahre

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HintergrundzumSachverhaltWer durch den Eintritt einer Behinderung bei sich oder seiner Familie gezwungen ist sein Eigenheim einem behinderungsgerechten Umbau zu unterziehen kann diese Aufwendungen bei den auszligergewoumlhnlichen Belastungen allgemeiner Art steuermindernd ansetzen Entscheidend fuumlr den Ansatz ist der Geldfluss Man spricht in diesem Zusammenhang vom Abflussprinzip Die Aufwendungen werden im Jahr der Zahlung zu den auszligergewoumlhnlichen Belastungen gerechnet

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3SchrittHier wird gepruumlft ob trotz der Unterhaltsleistung das in Houmlhe des Grundfreibetrages steuerfrei zu stellende Jahresexistenzminimum des Ehe- bzw Lebenspartners des Kindes gewaumlhrleistet ist Das ist im obigen Beispiel der Fall denn das verbleibende Nettoeinkommen der Ehefrau belaumluft sich nach Abzug der Unterhaltsleistungen auf euro 22905 (euro 26634 euro 3729 Unterhalt) und liegt damit weit uumlber dem Grundfreibetrag von euro 8130

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HintergrundzumSachverhaltWer durch den Eintritt einer Behinderung bei sich oder seiner Familie gezwungen ist sein Eigenheim einem behinderungsgerechten Umbau zu unterziehen kann diese Aufwendungen bei den auszligergewoumlhnlichen Belastungen allgemeiner Art steuermindernd ansetzen Entscheidend fuumlr den Ansatz ist der Geldfluss Man spricht in diesem Zusammenhang vom Abflussprinzip Die Aufwendungen werden im Jahr der Zahlung zu den auszligergewoumlhnlichen Belastungen gerechnet

DasProblemdabeiBei solchen Umbaumaszlignahmen handelt es sich meist um sehr kostspielige und einmalige Maszlignahmen Ein steuerlicher Entlastungseffekt wird daher haumlufig nur zu einem geringen Teil erreicht wenn die Kosten nur im Jahr der Zahlung beruumlcksichtigt werden duumlrfen

Der Grund Wenn die Umbaukosten die Einkuumlnfte des Jahres uumlbersteigen wirkt sich der uumlbersteigende Anteil nicht mehr steuermindernd aus Durch Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre koumlnnte dies umgangen werden Leider sieht das Gesetz eine entsprechende Verteilungsmoumlglichkeit nicht vor weshalb das Finanzamt strikt auf das Abflussprinzip pocht

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deblickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2013

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ErsteInstanzpositivGegen den Fiskus stellt sich jedoch das Finanzgericht des Saarland mit seinem Urteil vom 06082013 (Aktenzeichen 1 K 130812) Die Richter sind der Meinung dass auch entgegen dem Gesetzeswortlaut einer Verteilung entsprechender Aufwendungen uumlber fuumlnf Jahre im Billigkeitsweg zulaumlssig ist Dies soll immer dann moumlglich sein wenn sich Aufwendungen in erheblicher Houmlhe im Jahr der Zahlung zum ganz uumlberwiegenden Teil nicht auswirken

TippzurVorgehensweiseDas Finanzamt bleibt derzeit noch hart und laumlsst eine Verteilung der auszligergewoumlhn-lichen Belastungen im Billigkeitsweg nicht zu Die Revision beim Bundesfinanzhof ist bereits eingelegt Wer den behinderungsbedingten Umbau noch vor sich hat sollte schon jetzt mit den Handwerkern sprechen und versuchen die Zahlungen auf zwei Jahre zu verteilen Diese Verteilung ist dann schon mal sicher Gelingt dies jedoch nicht oder ist der Sachverhalt schon realisiert sollten Sie sich mittels Einspruch auf das anhaumlngige Verfahren berufen

HiergelangenSiezumDownloaddesMustereinspruchsbzwMusterantragsGebenSiedazuaufwwwsteuernsparendeimSuchfelddenCodeCW1213ein

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Alle Steuerzahler Einspruchsempfehlung des Monats

V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012014

HerausgeberBuhl Tax Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde

Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049

VertriebBuhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen

RedaktionMelanie Baumiller Peter Schmitz

Redaktionsschluss17122013

Erscheinungsweise12-mal jaumlhrlich

Abo-ServiceTelefon 0 27 3590 96 99 Telefax 0 27 3590 96 500BezugsbedingungenJahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten

HinweiseAlle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt

Bildnachweisfotoliacom

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Tipp fuumlr Selbststaumlndige

Unternehmen muumlssen Rechnungen und Belege lange aufbewahren Zehn Jahre Aufbewahrungspflicht ist die Regel In dieser Zeit verblassen die ge-druckten Zeilen auf Thermopapier Was Sie dagegen tun koumlnnen Kopieren oder scannen Sie die Belege Auch hilft es die Original-Rechnung an die Ko-pie zu heften damit eine Zuordnung moumlglich ist Bei elektronischer Speiche-rung sollten Sie auch eine Zuordnung sicherstellen

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Page 10: blickpunktSteuernupdate2.buhl-data.com › documents › blickpunktsteuern › ... · Entfernungspauschale einzubeziehen. Unfallkosten. Mit dem Ansatz der Entfernungspauschale sind

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