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www.steuernsparen.de blickpunktSteuern Weniger Steuern – mehr Geld! Ausgabe 09 | 2012 Liebe Steuer-Sparer! Haben Sie auch die Aufforderung zur Abgabe Ihrer Steuererklärung Ihres Finanzamts erhalten? Jetzt, im Oktober, wenn die Tage kürzer wer- den als die Nächte, fällt es leichter den Abend mit den Steuerunterla- gen zu verbringen. Damit Sie sich schnell und kompakt über Wer- bungskosten informieren können, haben wir in dem Beitrag „Das 1X1 der Werbungskosten“ das Wesent- liche für Sie zusammengestellt. Dem Thema Berufskleidung wurde ein eigener Beitrag gewidmet. Er beantwortet alle Fragen zum steuerlichen Ansatz der Kosten für Kleidung bis hin zu den Kosten für Reinigung. Für diejenigen, die bereits Post von Ihrem Finanzamt erhalten haben oder auf Post warten, gibt der Beitrag: „Bescheid mit Fehlern“ einen Überblick, wie Sie sich gegen einen fehlerhaften Bescheid wehren können. Herzliche Grüße Ihre Monika Stuart-Houghton TOP-THEMA | ALLE STEUERZAHLER EDITORIAL Bescheid mit Fehlern – Wie Sie jetzt handeln sollten Alle Wege führen nach Rom, doch nicht alle zu einem geänderten Bescheid. Damit aus Ihrem Bescheid mit Fehler ein Bescheid ohne Fehler wird, gilt es den richtigen Weg für eine Änderung zu wählen. Da ein Bescheid nicht ewig geändert werden kann, sollten Sie bald tätig werden. Sobald Sie Post von Ihrem Finanzamt erhalten, lohnt es sich in vielen Fällen die Zahlen zu prüfen. Es ist nicht immer leicht, Fehler des Finanzamts zu finden. Einfacher ist es, wenn Sie die Berechnung Ihrer Steuer des Finanzamts mit der Berechnung Ihrer Soft- ware vergleichen. WISO Steuer-Sparbuch hat Ihre Steuerlast berechnet. Stimmen die Zahlen überein müssen Sie grundsätzlich nicht tätig werden. Die Einspruchsfrist Falls Sie zu den Betroffenen gehören, die tätig werden sollten, beachten Sie die Ein- spruchsfrist. Sie beträgt einen Monat, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde. Bekannt gegeben ist Ihnen der Bescheid, wenn er in Ihrem Briefkasten gelan- det ist. Da dies nicht zu kontrollieren ist, gilt der Bescheid grundsätzlich am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bei Ihnen angekommen. Manchmal kommt es durch Sonn- und Feiertage zu Verschiebungen in der Frist für die Bekanntgabe oder für die Einspruchsfrist. Dann können sich die Fristen um ein paar Tage verschieben. Einspruch einlegen Einen Einspruch kann man schriftlich einlegen oder direkt beim Finanzamt zur Nieder- schrift erklären. Für die Niederschrift beim Finanzamt besuchen Sie Ihr Finanzamt. Dort wird der Einspruch für Sie schriftlich festgehalten. Alternativ haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf schlichte Änderung Ihres Be- scheides zu stellen. Dies geht mündlich oder fernmündlich. Doch beachten Sie, dass ein schriftlich eingelegter Einspruch mehr Rechtssicherheit bietet.

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    blickpunktSteuernWeniger Steuern – mehr Geld!

    Ausgabe 09 | 2012

    Liebe Steuer-Sparer!

    Haben Sie auch die Aufforderung zur Abgabe Ihrer Steuererklärung Ihres Finanzamts erhalten? Jetzt, im Oktober, wenn die Tage kürzer wer-den als die Nächte, fällt es leichter den Abend mit den Steuerunterla-gen zu verbringen. Damit Sie sich schnell und kompakt über Wer-bungskosten informieren können, haben wir in dem Beitrag „Das 1X1 der Werbungskosten“ das Wesent-liche für Sie zusammengestellt. Dem Thema Berufskleidung wurde ein eigener Beitrag gewidmet. Er beantwortet alle Fragen zum steuerlichen Ansatz der Kosten für Kleidung bis hin zu den Kosten für Reinigung.

    Für diejenigen, die bereits Post von Ihrem Finanzamt erhalten haben oder auf Post warten, gibt der Beitrag: „Bescheid mit Fehlern“ einen Überblick, wie Sie sich gegen einen fehlerhaften Bescheid wehren können.

    Herzliche Grüße Ihre

    Monika Stuart-Houghton

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    E D I T O R I A L

    Bescheid mit Fehlern – Wie Sie jetzt handeln solltenAlle Wege führen nach Rom, doch nicht alle zu einem geänderten Bescheid. Damit aus Ihrem Bescheid mit Fehler ein Bescheid ohne Fehler wird, gilt es den richtigen Weg für eine Änderung zu wählen. Da ein Bescheid nicht ewig geändert werden kann, sollten Sie bald tätig werden.

    Sobald Sie Post von Ihrem Finanzamt erhalten, lohnt es sich in vielen Fällen die Zahlen zu prüfen. Es ist nicht immer leicht, Fehler des Finanzamts zu finden. Einfacher ist es, wenn Sie die Berechnung Ihrer Steuer des Finanzamts mit der Berechnung Ihrer Soft-ware vergleichen. WISO Steuer-Sparbuch hat Ihre Steuerlast berechnet. Stimmen die Zahlen überein müssen Sie grundsätzlich nicht tätig werden.

    Die Einspruchsfrist

    Falls Sie zu den Betroffenen gehören, die tätig werden sollten, beachten Sie die Ein-spruchsfrist. Sie beträgt einen Monat, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde. Bekannt gegeben ist Ihnen der Bescheid, wenn er in Ihrem Briefkasten gelan-det ist. Da dies nicht zu kontrollieren ist, gilt der Bescheid grundsätzlich am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bei Ihnen angekommen. Manchmal kommt es durch Sonn- und Feiertage zu Verschiebungen in der Frist für die Bekanntgabe oder für die Einspruchsfrist. Dann können sich die Fristen um ein paar Tage verschieben.

    Einspruch einlegen

    Einen Einspruch kann man schriftlich einlegen oder direkt beim Finanzamt zur Nieder-schrift erklären. Für die Niederschrift beim Finanzamt besuchen Sie Ihr Finanzamt. Dort wird der Einspruch für Sie schriftlich festgehalten.

    Alternativ haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf schlichte Änderung Ihres Be-scheides zu stellen. Dies geht mündlich oder fernmündlich. Doch beachten Sie, dass ein schriftlich eingelegter Einspruch mehr Rechtssicherheit bietet.

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    blickpunktSteuern 2Ausgabe 09 | 2012

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    Mit dem Einspruch bleibt Ihr Bescheid offen. So kann er komplett geändert werden. Der Bearbeiter im Finanzamt kann Ihre Einkommensteuer noch einmal im Gesamten überprüfen. Ändert er den Bescheid in Ihrem Sinne, erhalten Sie einen neuen Bescheid.

    Ergibt seine Prüfung eine Änderung zu Ihren Ungunsten, wird er Sie auffordern, Ihren Einspruch zurück zu nehmen.

    Ergibt seine Prüfung keine Änderung zum ersten Bescheid, erhalten Sie eine Ein-spruchsentscheidung. Gegen diese können Sie Klage bei Gericht einreichen. War das Verfahren bis zu diesem Zeitpunkt kostenfrei, ist damit Schluss. Ein gerichtliches Verfahren ist immer mit Gebühren verbunden.

    Der Vorbehalt der Nachprüfung

    Enthält der Bescheid einen Vermerk, dass der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nach-prüfung steht, kann die Steuer jederzeit geändert werden, solange die Festsetzungs-frist nicht abgelaufen ist.

    Vorläufige Steuerfestsetzung

    Das Finanzamt hat die Möglichkeit, Teilbereiche eines Bescheides vorläufig festzu-setzen. Das tut es zum Beispiel, wenn Verluste aus einem Gewerbebetrieb angege-ben werden. Ist Ihr Bearbeiter nicht sicher, ob es sich vielleicht um Liebhaberei, also Ihr Hobby handelt, erkennt er die Verluste nur vorläufig an. Erzielen Sie mit diesem Gewerbe auch in zukünftigen Jahren keinen Gewinn, kann der Verlust später aus der Berechnung für Ihre Steuer gestrichen werden. Ihre Steuer ändert sich für ein lange zurückliegendes Jahr.

    Oft wird ein Bescheid punktuell vorläufig festgesetzt, wenn beim Bundesfinanzhof oder einem anderen obersten Gericht ein Verfahren anhängig ist. Entscheiden die Richter zu Gunsten des Steuerbürgers, wird Ihr Bescheid zu Ihren Gunsten geändert.

    Ist Ihr Bescheid in manchen Punkten vorläufig, ist dies im Bescheid genau angegeben. Nur in diesen Punkten kann der Bescheid auch nach der Frist für den Einspruch noch geändert werden.

    Offenbare Unrichtigkeit

    Eine von vielen anderen Änderungsmöglichkeiten ist die „Offenbare Unrichtigkeit“. Enthält ein Bescheid einen Fehler, der bei genauerer Betrachtung ins Auge stechen muss, kann er geändert werden. Typisch sind Schreib- oder Rechenfehler. Auch wenn der Fehler ursprünglich von Ihnen stammt und das Finanzamt ihn nur übernommen hat, kann der Bescheid geändert werden. Nicht geändert werden dürfen nach dieser Vorschrift Rechtanwendungsfehler.

    Da die Liste der Änderungsmöglichkeiten lang ist, sollten Sie einen Antrag auf Ände-rung stellen, auch wenn die Frist für den Einspruch abgelaufen ist. Vielleicht ergibt sich noch eine Möglichkeit Ihren Bescheid zu ändern.

    Manchmal wird über Ihre steuerliche Frage bereits vor Gericht gestritten. Oft handelt es sich dabei um Sachverhalte, die viele Steuerzahler betreffen. Hat bereits ein anderer geklagt, um zu seinem Recht zu kom-men, können Sie gegen Ihren Bescheid Einspruch einlegen und auf dieses Verfahren verweisen. Mit dem Einspruch sollten Sie Verfahrensruhe für Ihr eigenes Verfahren beantragen. Dann wird über Ihren Einspruch erst entschieden, wenn der Richter-spruch ergangen ist, auf welchen Sie verwiesen haben. Der Vorteil ist, dass Sie in einem solchen Fall nicht selbst klagen müssen und Ihnen die Kosten und Aufwand erspart bleiben.

    Nachdem die Frist für den Einspruch abgelaufen ist, ist ein Einspruch nicht mehr möglich. Trotzdem können manche Be-scheide noch geändert werden. Dies kann noch ein paar Jahre möglich sein. Erst wenn die Fest-setzungsfrist abgelaufen ist, ist keine Änderung mehr möglich. Diese Frist beträgt grundsätzlich vier Jahre. Hier ein paar Beispiele für eine Änderung nach Ablauf der Frist für den Einspruch:

    • DerBescheidistunterVorbe-halt der Nachprüfung.

    • DieSteuerimBescheidwurdein manchen Punkten vorläufig festgesetzt.

    • DerBescheidenthälteineoffenbare Unrichtigkeit.

    • DemFinanzamtwerdenneueTatsachen oder Beweismittel bekannt.

    M u s t e r v e r f a h r e n

    N a c h d e r E i n s p r u c h s f r i s t

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    blickpunktSteuern 3Ausgabe 09 | 2012

    ➜ T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R

    Das 1x1 der Werbungskosten So optimieren Sie Ihre Steuerlast!Manche Ausgaben erwachsen Ihnen immer im Zusammenhang mit Ihrem Job. Gut, dass Sie diese steuerlich geltend machen können. Denn Werbungskosten sind Ausga-ben, die Ihnen zum Erwerb, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Hier ist ein klarer wirtschaftlicher Zusammenhang notwendig.

    Sie müssen Ihre Werbungskosten in der Regel nachweisen oder glaubhaft machen. Die meisten Finanzämter begnügen sich mit der Vorlage von Rechnungen und verzichten auf Überweisungsbelege.

    Arbeitsmittel

    Alles, was Sie bei der Erledigung Ihrer beruflichen Tätigkeit einsetzen, kann als Arbeits-mittel dienen. Allerdings müssen die Arbeitsmittel nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Liegt der Anteil der privaten Nutzung über 10 Prozent der Gesamt-nutzung, so müssen Sie die Anschaffungskosten in einen beruflichen und in einen privaten Anteil aufteilen.

    Zu den Arbeitsmitteln zählen z.B.:

    • Aktentasche,

    • Fachliteratur(z.B.FachbücheroderFachzeitschriften),

    • Kleidung(wennessichumtypischeBerufskleidunghandelt),

    • Schreibtisch(wenndieserineinemArbeitszimmersteht,ansonstenister abzugsfähig,wennüberwiegenddienstlichenZweckendient),

    • Aktenvernichter,

    • Büromöbel,

    • Faxgerät,

    • Kopiergerät.

    Arbeitszimmer

    Ein Arbeitszimmer ist ein Raum, der vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schrift-licher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient. Umgangs-sprachlich wird von einem Home-Office gesprochen.

    Das häusliche Arbeitszimmer wird nur steuerlich anerkannt, wenn es ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen bzw. beruflichen Zwecken genutzt wird.

    WICHTIG

    Wichtig ist,

    • dassIhnenkeinandererArbeitsplatzzurVerfügungstehtund

    • dassdasArbeitszimmerderMittelpunktIhrergesamtenberuflichenoder betrieblichen Betätigung ist.

    Das Finanzgericht Düsseldorf hat jüngst entschieden, dass eine kleine Arbeitsecke in der Wohnung eines Selbstständigen nicht zu den Betriebsausgaben zählt (Aktenzeichen7K87/11).

    Liebe Steuer-Sparer,

    mal darüber nachgedacht: von Amts wegen sind wir alle „Steuerpflichti-ge“. Karl-Heinz Däke, der langjährige Präsident des Bundes der Steuerzahler nennt das „unanständig“. Begründung: wer Pflichten hat, muss auch Rechte haben und das mache der Begriff nicht deutlich. Vielleicht bewusst nicht: will der Fiskus uns alle psychisch unter Druck setzen, in dem er die „Pflicht“ so vehement festschreibt? Däke meint, es wäre angemessener vom „Steuerbür-ger“ zu reden.

    Weiterhin kämpft der Ex-Präsident des Steuerzahlerbundes mit Herzblut gegen Steuerverschwendung, komplizierte Steuergesetze und die Aushöhlung des Steuergeheimnisses. Immer wieder decken er und seine Mitstreiter im jährlichen „Schwarzbuch“ unglaubliche Abwege amtlicher Entscheidungen auf, die uns alle zusammen Milliarden kosten.

    Etwa, wie der milliardenschwere Ölmul-ti Shell mit Steuergeldern die Beleuch-tung seiner Tankstellen aufmotzt. Oder: € 4.102.603 Förderung für eine Wasser-stofftankstelle – obwohl es kein einziges mit Wasserstoff betriebenes Auto gibt. Oder: Zehn Millionen „Beihilfe“ an die Daimler AG zur Entwicklung eines Elek-troautos, weil das der Konzern mit 4,3 Milliarden Gewinn nun wirklich nicht alleine stemmen kann. Oder über eine Viertelmillion vom Forschungsministe-rium für die Entwicklung eines Lip-penstiftes aus Torf, damit die deutsche Chemieindustrie nicht ungeschminkt ins Abseits gerät.

    260 Milliarden Euro, so schätzen Fachleute, werden mit solchen und ähnlichen Subventionen jährlich von Politikern und Amtsinhabern unnötig verheizt. Mon dieu! Was könnte man damit Gutes tun.

    Ihr Günter D. Alt

    B l i c k p u n k tK O L U M N E

    von Günter Alt

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    blickpunktSteuern 4Ausgabe 09 | 2012

    Auswärtstätigkeit

    Sie sind auswärts tätig, wenn Sie

    • ausberuflichenoderdienstlichenGründen

    • nichtnurvorrübergehend

    • außerhalbderregelmäßigenArbeitsstätteundIhrerWohnungtätigwerden.

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie auf Dienstreise sind, eine Fahrtätigkeit oder einer Einsatzwechseltätigkeit nachgehen.

    Fahrtkosten

    Sie können sowohl die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, sowie Fahrten am auswärtigen Tätigkeitsort absetzen.

    Die Reisekostenpauschale beträgt je Fahrzeug:

    • PKW:€0,30progefahrenenKilometer

    • Motorrad,Motorroller:€0,13progefahrenenKilometer

    • Moped,Mofa:€0,08progefahrenenKilometer

    • Fahrrad:€0,05progefahrenenKilometer

    Ob die Höhe der Pauschale verfassungsgemäß ist, prüft zurzeit das Bundesverfas-sungsgericht(Aktenzeichen2BvR1008/11).

    Verpflegungsmehraufwendungen

    Diese können Sie leider nur mit den Pauschbeträgen steuerlich geltend machen. Der ansatz höherer Kosten durch einen Einzelnachweis ist nicht möglich.

    • Mindestens24Stundenabwesend:€24

    • Wenigerals24,abermindestens14Stundenabwesend:€12

    • Wenigerals14,abermindestens8Stundenabwesend:€6

    • Unter8StundenkönnenSiekeinenPauschbetragansetzen.

    Übernachtungskosten

    Übernachtungskosten müssen Sie im Gegensatz zu den Fahrtkosten und dem Mehr-aufwandfürVerpflegungdurchEinzelbelegenachweisen.Diesgiltseit2008auffürDienstreisen ins Ausland.

    Die Einzelbelege müssen folgende Inhalte zwingend aufweisen:

    • AnschriftdesHotels,GasthofesoderPension,

    • DenNamendesÜbernachtendenund

    • DieAnzahlderÜbernachtungstage.

    Sie können allerdings nur die Kosten für die Übernachtungen und nicht für das Frühstück absetzen können. Denn die Verpflegung ist mit dem Verpflegungs- pauschbetrag abgegolten.

    Fachliteratur

    Kosten für Fachzeitschriften und Fachbücher können Sie als Werbungskosten ab-setzen, wenn sie beruflich eingesetzt werden. Sogar Börsenzeitschriften wurden bei einemMarketingmanagerinderAutobrancheanerkannt(FGMünchen,Aktenzeichen5K3379/08).InBezugaufallgemeinbildendeLiteraturhatderBFHentscheiden,dass

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    Wenn Sie bei der Arbeit typische Berufskleidung tragen, wie z.B. einen „Blaumann“ oder einer Laborkittel, dann können Sie den Kaufpreis und die Kosten für die Reinigung von der Steuer absetzen.

    Zur typischen Berufskleidung gehören insbesondere Arbeits-schutzkleidung, welche auf Ihren Beruf zugeschnitten sind, oder z.B. uniformähnliche Kleidung oder Kleidung mit dauerhaft angebrachtem Firmenemblem.

    Wichtig ist, dass die private Nutzung dieser Kleidung so gut wie ausgeschlossen ist. Deshalb können Sie keine übliche Stra-ßenkleidung absetzen.

    B e r u f s k l e i d u n g

    Zu den Beiträgen zu den Berufs-verbänden gehören Aufnahme-gelder, Ausgaben für Rechtsbe-ratungen, Broschüren und die laufenden Pflicht- und freiwilli-gen Beiträge.

    Zu den Berufsverbänden zählen z.B. Gewerkschaften, der Beam-tenbund, die Ärztekammern oder Rechtsanwaltskammern.

    B e i t r ä g e z u B e r u f s - v e r b ä n d e n

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    blickpunktSteuern 5Ausgabe 09 | 2012

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    die Kosten dafür absetzbar sind, wenn die Literatur ausschließlich oder überwie-gend beruflich genutzt wird. Dazu zählen z.B. für Lehrer nicht nur für den Unterricht, sondernauchfürdessenVorbereitungnötigeLiteratur(BFH,AktenzeichenVIR53/09).Eventuell müssen Sie die Kosten aufteilen. Die Tageszeitung kann allerdings nicht steuerlich geltend gemacht werden.

    Fortbildung

    Wenn Sie auf eigene Rechnung Wissen erwerben, dann können Sie Steuern sparen. Denn Ausgaben für eine Fortbildung zählen in voller Höhe auch zu den Werbungsko-sten. Zu den anerkannten Fortbildungskosten gehören z.B.:

    • ErststudiumbeiabgeschlossenerBerufsausbildung,

    • MBA-StudiumunmittelbarimAnschlussdesBachelorstudiums,

    • Sprachkurse,wennGesprächeundBesprechungeninderFirmaodermitdemKun-den in einer Fremdsprache zu führen sind,

    • SeminarezurPersönlichkeitsbildungbeiBerufen,diepsychologischeKenntnisseerfordern,

    • Computerkurse,wenneinkonkreterZusammenhangzuIhremArbeitsplatzgegebenist,

    • VeranstaltungenvonBerufsverbänden,wennSiedamitinIhremBeruffortgebildetwerden.

    Umzugskosten

    Wenn Sie aus beruflichen Gründen umgezogen sind, dann können Sie die in diesem Zusammenhang stehenden Ausgaben steuerlich geltend machen. Nach dem Steuer-recht liegt ein beruflicher Grund für einen Umzug vor, wenn:

    • SieerstmalseineberuflicheTätigkeitaufnehmen,oder

    • SieIhrenArbeitsplatzwechseln(z.B.WechseldesArbeitgebersoderVersetzung),

    • SieIhrenArbeitsplatznichtwechseln,sichIhrWegzurArbeitdurchdenUmzugjedoch um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzt, oder

    • IhrArbeitsplatzdurchdenUmzugleichtererreichbarist,oder

    • DerUmzugimInteressedesArbeitgebersstattfindet(z.B.BezugeinerDienstwohnung),oder

    • WenneinedoppelteHaushaltsführungneubegründetderbeendetwird. Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen:

    • KostenfürdenTransport(Möbelwagen,ArbeitslöhnederMöbelpacker),

    • KostenfürdasVerpackungsmaterial,

    • DieTransportschaden-Versicherung,

    • KostenfürdenAufbauvonMöbeln,

    • KostenfürdieVerpflegungvonHelfernundTrinkgelder. Wenn Sie einen Transporter anmieten, dann können Sie die Mietzahlungen und das Kilometergeld absetzen. Die Reisekosten am Umzugstag werden wie für eine Aus-wärtstätigkeit abgerechnet. Die Reisekosten, die Ihnen aufgrund der Wohnungssuche entstehen, berücksichtigt das Finanzamt entweder mit zwei Reisen für eine Person oder eine Reise für zwei Personen. Provision- das ist ein teurer Posten, den Sie oft-mals zahlen müssen. Aber die Maklerkosten für die Suche einer Wohnung können Sie ebenfalls absetzen. Das hat der BFH bereits entschieden. Zu den Umzugskosten zählen auch Nachhilfekosten für Ihre Kinder, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.

    DerberuflicheAnteilvonPC-Aufwendungen ist steuerlich absetzbar. Dabei spielt es keine Rolle,obderComputerprivatmitbenutzt wird oder nicht.

    Von einer beruflichen Nutzung ist auszugehen, wenn

    • SichderprivatePCandemArbeitsplatz bei Ihrem Arbeit-geber befindet,

    • EssichumeinentragbarenComputerhandelt,

    • SieinderComputer-Branchetätig sind oder viele Arbeiten zu Hause erledigen,

    • SievieleberufsspezifischePro-gramme erworben haben oder

    • SievonIhremArbeitgebereinen Zuschuss zu den Anschaf-fungskosten erhalten haben.

    Der BFH hat folgender Auftei-lung zugestimmt:

    • BeieinerprivatenNutzungbiszu 10 Prozent der gesamten Nutzungszeit können Sie die gesamtenPC-Kostenabsetzen.Diesgiltauch,wennsichderPCam Arbeitsplatz Ihres Arbeitge-bers befindet.

    • BeiprivaterNutzungüber10Prozent ist anhand der Dauer derPC-NutzungeineAufteilungder Ausgaben in einen beruf-lichen und in einen privaten Teil vorzunehmen.

    Co m p u t e r

    Sie können Kosten, die Ihnen durch einen berufsbedingten Autounfall an Ihrem Wagen entstanden sind, als Werbungs-kosten absetzen, soweit diese nicht von dritter Seite steuerfrei erstattet wurde. Auch wenn Sie selbst den Unfall verschuldet haben, können die Unfallkosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig ist, dass Sie als Unfallverursacher entsprechend Ihrer beruflichen Zielsetzung gehandelt haben.

    U n f a l l k o s t e n

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    blickpunktSteuern 6Ausgabe 09 | 2012

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    Kosten für Berufskleidung: So zahlt der Fiskus mit!Was zählt zur Berufskleidung?

    Die Kosten für Berufskleidung können Arbeitnehmer als Werbungskosten absetzen. Unter Berufskleidung versteht man eine berufstypische Kleidung. Das ist Kleidung, die für die Berufsausübung notwendig ist und aufgrund ihrer Beschaffenheit üblicher-weise auch nur während der Berufsausübung getragen wird.

    Als Berufsbekleidung gelten insbesondere:

    • SchutzkleidunginIndustrieundHandwerk(z.B.Labormantel,Sicherheitsschuhe,Arbeitshandschuhe),

    • AmtstrachtenvonRichternundAnwälten,

    • UniformenundDienstkleidungmitDienstabzeichen,

    • schwarzerFrackbeiOrchestermusikern,

    • schwarzerRockbeiServiererinnen,

    • schwarzerAnzugbeiLeichenbestattern,

    • weißeBerufskleidungbeiÄrzten,Piloten,Friseuren,MetzgereimitarbeiternundSportlehrern,

    • farblichvorgeschriebeneAnzügeundKostümebeiMitarbeiterneiner Fluggesellschaft,

    • BühnenkleidungbeiKünstlern. SobaldeineprivateNutzungdesKleidungsstücksmöglichist(wiebeiAlltagskleidung),ist ein Werbungskostenabzug der Aufwendungen für die Kleidung nicht zulässig, auch wenndiesetatsächlichnurwährendderBerufsausübunggetragenwird(BFHvom18.4.1991,IVR13/90,BStBlII1991S.751).SomitgehörenbeispielsweiseUnterwäsche,Socken, Strümpfe, Strumpfhosen und normale Schuhe nie zur Berufsbekleidung.

    Aber auch der dunkle Anzug eines Bankangestellten, die teure Kleidung einer Fern-sehansagerin und Schauspielerin, die weißen Hosen und T-Shirts einer Altenpflegerin sowiediefüreineAuslandsreiseangeschafftelandestypischeKleidung(z.B.Khaki-hemden,Tropenhelm)wurdenvonderRechtsprechungnichtalsBerufskleidunganer-kannt, auch wenn das Tragen dieser Kleidung vom Arbeitgeber verlangt bzw. erwartet wurde.

    Kaufpreis, Reparatur, Ersatzkauf

    Die Ausgaben für den Kauf, die Reparatur und den Kauf von Ersatzkleidung stellen immer dann Werbungskosten dar, wenn typische Berufskleidung vorliegt. Zahlen Sie monatlich Geld in eine Kleiderkasse Ihres Arbeitgebers ein, führt dies erst dann zum Werbungskostenabzug, wenn damit auch tatsächlich Berufskleidung angeschafft wird.

    Wird Ihre normale Alltagskleidung, die Sie am Arbeitsplatz tragen, durch einen kon-kreten beruflichen Vorfall beschädigt, sind die Reparaturkosten ebenfalls als Wer-bungskosten abziehbar.

    Sie können Ihre Aufwendungen für Berufskleidung einzeln nach-weisen oder alternativ auch die „Arbeitsmittel-Pauschale“ von 110€geltendmachen.

    Der Vorteil der Pauschale besteht darin, dass Sie keine Rechnung vorlegen und sich auch über die Kosten der Reinigung keine Gedanken machen müssen.

    Allerdings muss glaubhaft sein, dass Sie Berufskleidung tragen.

    Sonst erkennt das Finanzamt die Pauschale, die nur eine Nichtbe-anstandungsgrenze ist, nicht an, da auf diese kein Rechtsanspruch besteht.

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    blickpunktSteuern 7Ausgabe 09 | 2012

    ➜ T I P P | A R B E I T N E H M E R

    Selbstständige: E-Bilanz – Ende der Übergangsfrist. Arbeitnehmer: Telearbeitsplatz – Wenn der Chef Kosten sparen will.

    V O R S C H A U DaserwartetSieinAusgabe10/2012

    Herausgeber Buhl Tax Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5 57290 Neunkirchen [email protected]

    Geschäftsführer: Peter Glowick, Peter Schmitz Amtsgericht Siegen, HRB 9049

    Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5 57290 Neunkirchen

    Redaktion Monika Stuart-Houghton

    Redaktionsschluss 30.09.2012

    Erscheinungsweise 12-mal jährlich

    Abo-Service Telefon: 0180 53 54 55 1* Telefax: 0180 53 54 57 30**EUR 0,14/min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max. EUR 0,42/Min.

    Bezugsbedingungen Jahresabonnement € 30,– (inkl. MwSt.). Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument. Die Zahlung erfolgt im Voraus, die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr. Sie können den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gründen abbestellen. Eine Mitteilung an den Abo-Service genügt. Geld für bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zurück. Für Kunden mit Verträgen zu Buhl-Steuerprogrammen übernimmt Buhl Data Service die Kosten.

    Hinweise Alle Beiträge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann jedoch keinerlei Haftung übernommen werden. Nach-druck, Übersetzung und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung. Für zugesandte Manuskripte, Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewähr übernommen. Für die vollstän-dige oder teilweise Veröffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverständnis vorausgesetzt.

    Bildnachweis fotolia.com

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    Reinigungskosten

    Auch die Aufwendungen, die durch das Waschen typischer Berufskleidung entstehen, sind steuerlich absetzbar. Die Reinigungskosten können beim Waschen zu Hause auf der Grundlage der Kosten der einzelnen Waschmaschinenläufe geschätzt oder beim WaschenineinerWäschereianhandderRechnungnachgewiesenwerden(BFHvom29.6.1993,VIR77/91,VIR53/92,BStBlII1993S.837,838).

    Für die Reinigung von Berufsbekleidung zu Hause erkennen die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung den Ansatz der Erfahrungswerte der Verbraucherverbände an(FGBaden-Württembergvom23.11.2005,3K202/04,EFG2006S.811).DieVerbrau-cherverbändehabenimJahr2002dieErfahrungswerteanhandeinerrepräsentativenUntersuchung für die Reinigungskosten mit der Waschmaschine für je ein Kilogramm Wäsche ermittelt.

    Zahl der Personen im Haushalt: 1 2 3 ab 4

    Kochwäsche95°C €0,77 €0,50 €0,43 €0,37

    Buntwäsche60°C €0,76 €0,48 €0,41 €0,35

    Feinwäsche, Pflegeleicht-Wäsche €0,88 €0,60 €0,53 €0,47

    Trocknungskosten(Kondensationstrockner) €0,55 €0,34 €0,29 €0,24

    Trocknungskosten(Ablufttrockner) €0,41 €0,26 €0,23 €0,19

    Bügelkosten €0,07 €0,05 €0,05 €0,05

    Um die anteiligen Kosten für die Berufswäsche auszurechnen, müssen diese Beträ-ge(jenachWäscheart)mitderproJahranfallendenMengederBerufsbekleidungmultipliziert werden. In der Durchschnittsrechnung wurden der Anschaffungspreis der Waschmaschine, eine Instandhaltungspauschale sowie Betriebskosten wie Strom, Wasser und Waschmittel berücksichtigt. Der Ansatz einer Jahrespauschale für Reini-gungskosten ist laut BFH nicht zulässig.

    BEISPIEL

    AlsAlleinstehenderkommenSiebei48WaschgängenimJahrbei2,5kgKochwä-schemit€0,77und2,5kgpflegeleichterWäschezu€0,88aufinsgesamt€198absetzbareReinigungskosten(€92,40plus€105,60).

    Wird Ihre normale Alltagskleidung, die Sie am Arbeitsplatz tragen, durch einen konkreten beruflichen Vorfall verschmutzt, sind die Reinigungskosten ebenfalls als Werbungskosten abziehbar.

    http://umfrage.buhl.de/Default.aspx?id=558&k=BS-2012/06