Blickpunkt Bau 05-2012 Layout 1 - lbb-bayern.de · 2016-08-10 · DANIEL WEGER S. 4 STEUERLICHE...

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INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE HOCHSCHULPREIS DES BAYERISCHEN BAUGEWERBES 2012 GEHT AN DANIEL WEGER S. 4 STEUERLICHE BEHANDLUNG VON ZUSCHLÄGEN FÜR SONNTAGS-, FEIERTAGS- ODER NACHTARBEIT S. 9 LEISTUNGS- WETTBEWERBE DES HANDWERKS WORLDSKILLS 2013 IN LEIPZIG S. 21 INTERVIEW MIT ADOLF KUGELMANN – NEUER VORSITZENDER DER FACHGRUPPE HOCHBAU S. 23 B 4890 E 2 0 12 BEILAGEN: Steuerpraxis für den Bauunternehmer 152 Newsletter BauPokal 5

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INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE

HOCHSCHULPREIS DES BAYERISCHEN BAUGEWERBES 2012GEHT AN DANIEL WEGER

S. 4

STEUERLICHE BEHANDLUNGVON ZUSCHLÄGEN FÜR SONNTAGS-, FEIERTAGS-ODER NACHTARBEIT

S. 9

LEISTUNGS-WETTBEWERBE DES HANDWERKSWORLDSKILLS 2013 IN LEIPZIG S. 21

INTERVIEW MIT ADOLF KUGELMANN –NEUER VORSITZENDER DERFACHGRUPPE HOCHBAU

S. 23

B 4890 E

2012

BEILAGEN:• Steuerpraxis für

den Bauunternehmer 152

• Newsletter BauPokal 5

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STANDPUNKT

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

gefragt nach den Hauptproblemen der Branche wird von unseren Mitgliedsbetriebenhäufig die schlechte Zahlungsmoral der Auftraggeber genannt. Daher ist es grund-sätzlich erfreulich, dass sich die EU dieses Themas mit der Zahlungsverzugsrichtlinieerneut angenommen hat (Seite 8 in diesem Heft). Leider zeigte sich aber bereits imeuropäischen Rechtssetzungsverfahren, dass allzu große Hoffnungen, eine europäi-sche Neuregelung könne auch im deutschen Baugewerbe zu einer Verbesserung derZahlungsmoral führen, wohl nicht angebracht sein würden. Tatsache ist vielmehr,dass die Zahlungsmoral in den meisten – insbesondere den südlichen – Mitglieds-staaten der EU noch deutlich schlechter ist als diejenige in Deutschland und eineVerbesserung durch eine europäische Richtlinie in diesen Ländern in Deutschland zueiner Verlängerung der Zahlungsfristen und damit zu einer Verschlechterung der Situation führen könnte. Das Baugewerbe hat hierauf bereits frühzeitig im europäi-schen Richtlinienverfahren hingewiesen, fand jedoch aufgrund der abweichenden Interessenlage in den meisten anderen Mitgliedsstaaten kaum Mitstreiter.

Zwischenzeitlich liegt die Richtlinie aus Brüssel vor und muss bis März nächsten Jah-res in deutsches Recht umgesetzt werden. Der hierzu vorliegende Referentenentwurfbestätigt die schlimmsten Befürchtungen des Baugewerbes. Die vorgesehenen Ände-rungen des BGB führen für unsere Branche nicht zu einer Verbesserung, sondern zudeutlich längeren Zahlungsfristen, als dies derzeit der Fall ist. So könnten nach demEntwurf im unternehmerischen Geschäftsverkehr Zahlungsfristen von 60 Tagen nachZugang einer Rechnung vereinbart werden. Hinzu kommt, dass die Auftraggeberseiteberechtigt wäre, „Abnahmefristen“ von 30 Tagen und mehr zu vereinbaren. SolcheAbnahmefristen kennt das Gesetz derzeit nicht. Die Leistung ist vielmehr vom Auf-traggeber nach vollständiger und vertragsgemäßer Fertigstellung abzunehmen. DasZiel der Richtlinie, Zahlungsfristen zu verkürzen, wird so ad absurdum geführt.

Die „Bilanz“ der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie und der Umsetzung, wie sie derzeitgeplant ist, fällt daher vernichtend aus: Der Auftraggeberseite wird die Möglichkeiteingeräumt, Zahlungsfristen weiter zu verlängern und die Abnahme hinauszuschie-ben. Hierdurch wird die Attraktivität der sog. „schwäbischen Finanzierung“ auf demRücken der Bauunternehmen weiter erhöht. Die Baubetriebe werden in langwierigeBauprozesse gezwungen, während derer sie, wenn sie sich nicht rechtzeitig abge -sichert haben, das Insolvenzrisiko ihres Auftraggebers tragen müssen. Gänzlich ungelöst bleibt auch in der aktuellen Gesetzesinitiative das Problem der fehlendenLiquidität. Selbst wenn der Bauunternehmer daran gedacht hat, das von ihm währendder Dauer des Zahlungsverzugs seines Auftraggebers zu tragende Insolvenzrisikoabzusichern, laufen gerade eigenkapitalschwache Betriebe Gefahr, von der fehlendenLiquidität erdrückt zu werden.

Das Thema „Zahlungsmoral“ wird also weiterhin auf der Tagesordnung der bau -gewerblichen Organisation bleiben – kurzfristig, um eine Verschlechterung durch diedeutsche Umsetzung der Richtlinie zu verhindern, langfristig mit dem Ziel, Absiche-rungsmöglichkeiten für die Unternehmer weiter zu verbessern und die Liquiditäts -problematik zumindest abzumildern.

IhrAndreas Demharter

2 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

STANDPUNKT

Informationsdienst für das Bayerische Baugewerbe: BLICKPUNKT BAU ist der Informationsdienst für die Mitgliedsbetriebe der im Landesverband Bayerischer Bauinnungen zusammengeschlossenen Innungen.

Der Landesverband Bayerischer Bauinnungen im Internet: www.lbb-bayern.de

Die Bezugsgebühr ist im Mitgliederpreis enthalten.

Herausgeber: Service- und Verlagsgesellschaft des Bayerischen Baugewerbes m.b.H.Bavariaring 3180336 München,Telefon 0 89/76 79 -119Telefax 0 89/76 79 -154

Verantwortlich für den Inhalt:RA Andreas DemharterBavariaring 3180336 München

Anzeigen: Andreas BüschlerBavariaring 3180336 München

Realisation: Grafisches Konzept: Artkrise kommunikation]s[designRosenthaler Straße 2410119 Berlinwww.artkrise.de

Satzerstellung: Satzstudio RößlerAindlinger Straße 386167 Augsburgwww.satzstudio-roessler.de

Druck: Druck +VerlagErnst Vögel GmbHKalvarienbergstraße 2293491 Stamsriedwww.verlag-voegel.de

Erscheinungsweise: 11 x im JahrDie Ausgaben 07/2012 und 08/2012werden zusammengefasst.

Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verlages und unter Quellenangabe gestattet.

Titelseite: Bilder: Quelle ZDB und fotolia

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INHALTSVERZEICHNIS

3BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

TECHNIK

18... Beton-, Stahlbeton- und SpannbetonarbeitenNeue Anwendungsregeln

19... Gesetzliche Unfallversicherung:Online-Handlungshilfe zur DGUV-Vorschrift 2

19... Finanzielle Förderung der Nachrüstung von Erdbaumaschinen und Lkw mit Rückfahrkameras

BERUFSBILDUNG

20... Leistungswettbewerbe des HandwerksWorldSkills 2013 in Leipzig

FACHGRUPPEN

22... Interview mit Adolf Kugelmann –neuer Vorsitzender der Fachgruppe Hochbau

24... Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) sieht großen Entwicklungsbedarfder Verkehrsinfrastruktur

PERSÖNLICHES

25... Ehrenobermeister Günther Lämmer, Sonthofen, verstorben

LITERATUR

26... Die lohnsteuerliche Behandlungvon Auslösungen, Wegegeldern und sonstigen Aufwandsentschädigungen im Baugewerbe

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

27... Die wirtschaftliche Entwicklungdes Baugewerbes in Bayern im Jahr 2012im Vergleich zum Vorjahr

INHALTSVERZEICHNIS

AKTUELLES

4 ..... Hochschulpreis des Bayerischen Baugewerbes 2012geht an Daniel Weger

RECHT

6 ..... Vergaberecht: Ein wegen eines Eingabefehlersanfechtbares Angebot ist zwingend auszuschließen

7 ..... Vergütung von An- und Abfahrtskosten vertraglich vereinbaren!

7 ..... Bauwirtschaft kritisiert Referentenentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

STEUERN

9 ..... Zulässigkeit einer erhöhten Abschreibung bei Baudenkmalen

9 ..... Steuerliche Behandlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

10... Lohnsteuer –Die wichtigsten Zahlen 2012

10... Jahresabschlusserstellung

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

11... Lohnanspruch von Werkpolieren bei Saison-Kurzarbeit

12... Landesausschuss für Tarif- und Sozialpolitik Sitzung am 17. April 2012 in München

14... Verfall des Urlaubsanspruchs der Angestellten und Poliere

WIRTSCHAFT

15... CO2-Gebäude-sanierungsprogramm

15... ifo – Geschäftsklimaindex der Bauwirtschaft

16... Wohnungsbau nimmt weiter Fahrt auf

16... Maschinen für die Bauwirtschaft

17... Entwicklung der Baumaterialpreise

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AKTUELLES

4 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

Hochschulpreis des Bayerischen Baugewerbes 2012geht an Daniel Weger

Franz-Xaver Peteranderl, Präsident der Bayerischen Baugewerbeverbände,zeichnete im Oskar-von-Miller-Forum in München die diesjährigen Preisträgerdes Hochschulpreises des Bayerischen Baugewerbes aus.

Der Hochschulpreis 2012 des Bayerischen Baugewerbes 2012 wurde für eineBachelorarbeit über den Frost-Tau-Widerstand von Betonen vergeben. Der Sie-ger des Hochschulwettbewerbes konnte sich über ein Preisgeld von 3.000 Eurofreuen.

1. Preis: Charakterisierung der Einflusspara-meter Temperatur und Niederschlagauf den Frost-Tau-Widerstand vonBetonen in Deutschland

In seiner Bachelor-Thesis, die am Lehr-stuhl für Baustoffkunde und Werkstoff -prüfung bei Professor Dr. Ing. ChristophGehlen an der TU München erstelltwurde, erläutert der Preisträger DanielWeger zunächst die Grundlagen für dieSchädigungsprozesse bei Frost-Tausalz-Angriffen und untersucht insbesondereden Einfluss der Zementart.

Essenziell für den Schädigungsprozessund den Zerstörungsgrad des Betonge -füges sind die Transportvorgänge vonWasser bzw. einer taumittelhaltigen Lösung. Betontechnologische Parameterwie der w/z-Wert, der Hydratationsfort-schritt, die Zementart und die Nachbe-handlung haben bekannterweise einenstarken Einfluss auf den Schädigungsver-lauf.

Derzeit noch wenig untersucht sind jedoch die expositionsbedingten Para -meter wie Feuchteangebot, Abkühlrate,Anzahl der Frost-Tau-Wechsel, Dauerund Tiefe und Minimaltemperatur sowieder Salzgehalt der bereitgestelltenFeuchte.

Vor dem Hintergrund dieser Einflusspara-meter auf den Frost-Tau-Widerstand derBetone analysiert die Arbeit Wetterdaten23  deutscher Wetterstationen in denWinterperioden.

Die Arbeit schafft eine wichtige Grund-lage, um zukünftig Betonrezepte an ört-lich gegebene Expositionen genaueranzupassen.

2. Preis: Modellorientierte Projektabwicklung inBauunternehmen mit 5-D-Werkzeugen

Maximilian Schütz wurde für seine Mas ter-arbeit an der Georg-Simon-Ohm-Hoch-schule in Nürnberg, die von ProfessorGerhard  Galneder und Dr.  Christoph Pflug betreut wurde, mit dem 2. Preis und einem Preisgeld von 2.000 Euro aus-gezeichnet.

Die Arbeit beschäftigte sich mit der Erweiterung des Gebäudeinformations-modells auf die Projektabwicklung – insbesondere Kosten- und Terminsteue-rung.

Die Arbeit wurde in Zusammen-arbeit mit der Firma Max Bögl erstellt.Neben der Erarbeitung der Datenstruktu-ren hat sich der Autor auch mit der Fragebeschäftigt, wie eine computergestützteProjektabwicklung auf der Grundlagedreidimensionaler Gebäudemodelle imUnternehmen Max Bögl eingeführt wer-den kann.

3. Preis und Teilnahmeauszeichnungen:

Bernd Sichelstiel wurde für seine Bache-lor-Arbeit „Bewertung von Maßnahmenzur Gebäudemodernisierung“, die am Institut für Baubetrieb der Universität der Bundeswehr bei Professor Dr.  Ing. Jürgen  Schwarz erstellt wurde, mit dem 3. Preis und einem Preisgeld von1.000 Euro prämiert.

Mit einer Teilnahmeurkunde und einemBuchpreis wurden ausgezeichnet:• Masterarbeit von Andreas Bucher

an der Hochschule für angewandteWissenschaften der FH München,

AKTUELLES

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5BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

• Bachelors-Thesis von Benjamin Kurmulis, Technische Universität München,

• Master-Thesis von Franziska Hermann,Technische Universität München,

• Bachelors-Thesis von Julian Oppermann, Technische Universität München und

• Bachelors-Thesis von Alexander Peikos, Technische Universität München.

Insgesamt wurden elf Arbeiten einge-reicht und neun Arbeiten ausgezeichnet.

Fachkolloquium zum Thema „Interdisziplinäres Denken“

In einem interessanten und kurzweiligpräsentierten Vortrag erläuterte ProfessorDr.  Ing. Oberbeck, Dekan der FakultätBauingenieurwesen an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg und Sprecherder Dekane der Baufakultäten an denBayerischen Hochschulen für angewand-te Wissenschaften, anhand von eindrucks-vollen Beispielen, wie bautechnische Fort-schritte durch interdisziplinäres Denkenmöglich werden.

AKTUELLES

Von links nach rechts: Prof. Dr. Ing. Jürgen Schwarz, Vorsitzender des Wettbewerbsausschusses, Daniel Weger (1. Preis), Bernd Sichelstiel (3. Preis), Maximilian Schütz (2. Preis), Präsident Franz-Xaver Peteranderl und Prof. Dr. Ing. Niels Oberbeck (Mitglied des Wettbewerbsausschusses)

Prof. Dr. Ing. Niels Oberbeck bei seinem Vortrag zum Thema „Interdisziplinäres Denken“

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RECHT

6 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

Vergaberecht: Ein wegen eines Eingabefehlersanfechtbares Angebot ist zwingend auszuschließen

Für den Ausschluss ist es unerheblich, ob sich der Bieter später tatsächlich aufdie Anfechtung wegen seines Eingabefehlers beruft oder im Aufklärungs -gespräch seinen Fehler zwar einräumt, aber gleichzeitig den Verzicht auf dieAnfechtung erklärt. In beiden Fällen ist das Angebot zwingend auszuschließen,weil sein Inhalt bei der Angebotsabgabe nicht zweifelsfrei feststeht.

Der Fall:In dem Fall hatte der Bieter in einem offenen Verfahren aufgrund eines Ein -gabefehlers in sein EDV-Programm beider Stahlposition anstatt des Tonnen-Preises – wie gefordert – versehentlichden Kilo-Preis eingegeben. Sein Angebotwich bei dieser Position somit um dasTausendfache zu seinen Ungunsten ab.Aufgrund dieses Eingabefehlers lag derBieter nach Eröffnung der Angebote anerster Stelle. Im Aufklärungsgespräch gaber zu, einen Eingabefehler gemacht zuhaben, erklärte aber gleichzeitig, dass erauf sein Anfechtungsrecht verzichten undsich an dem angegebenen Preis festhaltenlassen wolle. Durfte das Angebot gewer-tet werden?

Die Entscheidung:Nein! Ein Angebot, das zum Zeitpunktder Angebotsabgabe anfechtbar ist, istnach der Entscheidung des OLG Karls-ruhe vom 11.11.2011 (Az.: 15 Verg 11/11)zwingend auszuschließen. Bei dem Ein-gabefehler handelt es sich um einen Er-klärungsirrtum, der nach § 119 Abs. 1BGB zur Anfechtung berechtigt. Ein Er-klärungsirrtum liegt dann vor, wenn derErklärende bei seiner Erklärungshand-lung, z. B. durch Verschreiben, Sich-in-der-Taste-Vergreifen oder Sich-Versprechenetwas erklärt, was er gar nicht erklärenwollte. Der Anfechtungsberechtigte kanngrundsätzlich selbst darüber entscheiden,ob er von seinem Anfechtungsrecht Ge-brauch machen oder die Erklärung – wieabgegeben – bestehen lassen will. BeiAnfechtung gilt die Erklärung rückwir-kend als nicht abgegeben.

Im Vergabeverfahren führt die bloße An-fechtbarkeit des Angebots jedoch dazu,dass der Angebotsinhalt zum Zeitpunktder Angebotsabgabe nicht als vollstän-dig und zweifelsfrei gilt. Es besteht dieGefahr, dass die Wettbewerbssituationder Mitbieter beeinträchtigt wird, die

rechtzeitig ordnungsgemäße Angeboteunterbreitet haben. Liegt der Bieter – wieim vom OLG Karlruhe entschiedenen Fall– nur aufgrund seines Erklärungsirrtumsan erster Stelle, so kann er seine eigent-lich schlechtere Bieterposition durch dennachträglichen Willensentschluss, auf dieAnfechtung zu verzichten, verbessern.Aus diesem Grund sind zum Zeitpunktder Angebotsabgabe anfechtbare Ange-bote zugunsten eines transparenten undalle Bieter gleich behandelnden Vergabe-verfahrens zwingend auszuschließen.Einem Bieter, der die Anfechtbarkeit sei-nes Angebots noch vor Ablauf der Ange-botsfrist bemerkt, bleibt daher nur dieMöglichkeit, sein Angebot zurück zuholen und innerhalb der Frist ein neues,fehlerfreies Angebot abzugeben.

Hinweis: Kalkulationsirrtum ist kein Anfech-tungsgrund – Ausschluss nur, wennein Festhalten am Angebot, z. B.wegen Existenzgefährdung desBieters, unzumutbar ist.Vom Erklärungsirrtum zu unterschei-den ist der Kalkulationsirrtum, beidem der Bieter sich verrechnet hat.Derartige Kalkulationsirrtümer be-gründen, egal ob offen (bei An-gabe von Rechenweg und Ergebnis)oder verdeckt (bei Angabe nur desErgebnisses) kein Anfechtungsrecht.Der Fehler liegt hier in der „Willens-bildung“, nicht in der Erklärungs-handlung selbst. Beim Kalkulations-irrtum erklärt der Bieter das, was ererklären wollte. Sein Rechenfehlerwird als unbeachtlicher Motivirrtumbehandelt. Nur ausnahmsweisekann der Bieter sich bei objektiv un-auskömmlichem Angebot davonlösen, wenn er darlegen und bewei-sen kann, dass ihm ein Festhaltenam Angebot, z. B. wegen Existenz-

RECHT

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7BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

Beispiel:Im Vergabeverfahren wird dem Erst-platzierten bei einer Angebots-summe von 50.000,– € derZuschlag erteilt. Der Zweitplat-zierte hat ein Angebot zum Preisvon 60.000,– € abgegeben. NachZuschlagserteilung ficht der Erst-platzierte rechtmäßig wegen einesErklärungsirrtums an. Die Vergabe-stelle schreibt erneut aus. Das wirt-schaftlichste Angebot, das nunmehrden Zuschlag erhält, beläuft sichauf 65.000,– €. Die Differenz von5.000,– € zwischen dem Angebot

gefährdung nicht zumutbar ist. Indiesem Fall würde die Bindung an das Angebot als unzulässigeRechtsausübung des Auftraggebersgem. § 242 BGB gelten.

Allgemein: Ersatz des Vertrauensschadensbei wirksamer AnfechtungHat der Vertragspartner auf dieWirksamkeit der Willenserklärungvertraut, so ist ihm der Schaden zuersetzen, der in Kenntnis der Un-wirksamkeit nicht entstanden wäre(Vertrauensschaden).

des vormals Zweitplatzierten unddem nunmehr bezuschlagten Ange-bot hat der anfechtende Bieter zuersetzen. Denn hätte der Anfech-tende kein Angebot abgegeben,wäre das Angebot des Zweitplat-zierten in Höhe von 60.000,– € angenommen worden. Die Mehr-kosten in Höhe von 5.000,– € sindausschließlich darauf zurückzu -führen, dass die Vergabestelle aufdie Wirksamkeit des später ange-fochtenen Angebots vertraut hat.

die Vergütung von An- und Abfahrtskos-ten im Baugewerbe üblich sei. Etwas an-deres gelte nur bei Kleinaufträgen miteinem Umfang von ein bis zwei Stunden. Hier sei die Berechnung von Fahrtkostenüblich, selbst wenn sich die Baustelle amOrt der Betriebsstätte befände. Im ent-schiedenen Fall war die Vergütungsfrageanhand der Gewerbeüblichkeit zu ermit-teln. Dafür ist kein Raum, wenn der Ver-trag eine ausdrückliche Vereinbarungenthält, nach der auch bei wochenlangenBaumaßnahmen die Kosten der An- und

In dem vom OLG Düsseldorf am28.02.2012 (Az.: 23 U 59/11) entschie-denen Fall hatten Auftragnehmer undAuftraggeber eine Stundenlohnvereinba-rung über die auszuführenden Arbeitengetroffen. Eine ausdrückliche Regelungüber die Abrechnung der Fahrtkosten vonder Betriebsstätte des Unternehmens zumOrt der Baustelle war nicht Gegenstandder Vereinbarung. Der Unternehmer stelltedie Kosten der An- und Abfahrt in Rech-nung. In dem Streit, ob die Fahrtkosten zuvergüten seien, lehnt das Gericht ab, dass

Abfahrt gesondert zu vergüten sind.

Hinweis:Die Gerichtsentscheidung betrifftnicht sämtliche Fahrtkosten, insbe-sondere nicht Fahrten, die Bestand-teil der Leistungserbringung sind.Beispielsweise An- und Abfahrtenzwecks Entsorgung von altem Ma-terial sind entsprechend der Stun-denlohnvereinbarung zu vergüten.

Vergütung von An- und Abfahrtskosten vertraglich vereinbaren!

Die Abrechnung der An- und Abfahrtskosten ist im Baugewerbe, wenn ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist, nur beiKleinaufträgen mit einem Umfang von ein bis zwei Arbeitsstunden üblich. Bei wochenlang andauernden Werkleistungenwird dagegen angenommen, dass diese Kosten in den Preis für die Werkleistung mit einkalkuliert sind.

RECHT

mehr zu vereinbaren. Nach dem derzei-tigen Werkvertragsrecht gilt jedoch derGrundsatz, dass der Auftragnehmer dieAbnahme unverzüglich nach vollständi-ger und vertragsgemäßer Fertigstellungdes Werkes verlangen kann. Weiterhinsoll die Möglichkeit geschaffen werden,

Schwerpunkt des Entwurfes ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetz -buches bezüglich der Fälligkeit von Ent-geltforderungen sowie der Verzugs-folgen. Neu eingeführt werden soll dieMöglichkeit, eine Frist für die Abnahmeder Gegenleistung von 30 Tagen und

Bauwirtschaft kritisiert Referentenentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungs-verzug im Geschäftsverkehr in Deutschland umsetzen soll. Im Ergebnis wird durch den Gesetzentwurf der Zahlungsverzugim werkvertraglichen Geschäftsverkehr jedoch nicht bekämpft, sondern gefördert.

Zahlungsfristen im unternehmerischenGeschäftsverkehr von 60 Tagen nach Zugang einer Rechnung zu vereinbaren.Dies bedeutet ebenfalls eine Schlechter-stellung für den Unternehmer, da bisherdie Vergütung grundsätzlich mit der Ab-nahme der Werkleistung fällig wird.

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Bauwirtschaft kritisiert Referentenentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

………..

Umfrage zur Zahlungsmoral von Auftraggebern

1. Wie bewerten die Baubetriebe die allgemeine Zahlungsmoral?

2. Wie häufig wird die Zahlungsfrist einer Schlusszahlung nach VOB/B überschritten?

43

58

21

2724

12 12

30

10

20

30

40

50

60

0 bis 25 25 bis 50 50 bis 75 75 bis 100

öffentliche AG

privater AG

Private Auftraggeber Öffentliche Auftraggeber

befriedigend

schlecht

gut

sehr gut

sehr schlecht

Bauwirtschaft kritisiert Referentenentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

………..

Umfrage zur Zahlungsmoral von Auftraggebern

1. Wie bewerten die Baubetriebe die allgemeine Zahlungsmoral?

2. Wie häufig wird die Zahlungsfrist einer Schlusszahlung nach VOB/B überschritten?

43

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12 12

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öffentliche AG

privater AG

schlecht

befriedigend sehr schlecht

sehr gut

gut

Private Auftraggeber Öffentliche Auftraggeber

Bauwirtschaft kritisiert Referentenentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

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Umfrage zur Zahlungsmoral von Auftraggebern

1. Wie bewerten die Baubetriebe die allgemeine Zahlungsmoral?

2. Wie häufig wird die Zahlungsfrist einer Schlusszahlung nach VOB/B überschritten?

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2724

12 12

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öffentliche AG

privater AG

sehr schlecht

Private Auftraggeber Öffentliche Auftraggeber

Bauwirtschaft kritisiert Referentenentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

………..

Umfrage zur Zahlungsmoral von Auftraggebern

1. Wie bewerten die Baubetriebe die allgemeine Zahlungsmoral?

2. Wie häufig wird die Zahlungsfrist einer Schlusszahlung nach VOB/B überschritten?

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21

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öffentliche AG

privater AG

Private Auftraggeber Öffentliche Auftraggeber

8 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

RECHT

Die baugewerblichen Verbände forderndeshalb, die derzeit im gesetzlichenWerkvertragsrecht geltenden Regelungenzur Abnahme, Fälligkeit und Zahlungs-fristen nicht zu Lasten der Auftragnehmerzu ändern. Die vorleistungspflichtigenUnternehmen der Bauwirtschaft dürfennicht für noch längere Zeiträume als un-freiwillige Kreditgeber missbraucht wer-den, als dies ohnehin der Fall ist.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die graphische Auswertung unserer „Umfrage zur Zahlungsmoral von Auftraggebern“, die wir nachfolgend darstellen.

Umfrage zur Zahlungsmoral von Auftraggebern

Hinweis:Die geplanten Änderungen des Entwurfes würden die Zahlungsfristen der Auf-tragnehmer bei „BGB-Bauverträgen“ erheblich verschlechtern. Bei „VOB-Bau-verträgen“ wäre die Verschlechterung geringer. In beiden Fällen würde jedochdie derzeit geplante Umsetzung einer Europäischen Richtlinie zur Bekämpfungvon Zahlungsverzug zu dem absurden Ergebnis führen, dass der Zahlungsverzugim werkvertraglichen Geschäftsverkehr gefördert werden würde.

1. Wie bewerten die Baubetriebe die allgemeine Zahlungsmoral?

2. Wie groß ist die Zeitspanne der Fristüberschreitung bei Schlusszahlungen nach VOB/B?

3. Wie groß ist die Zeitspanne der Fristüberschreibungen bei Abschlagszahlungen nach VOB/B?

Öffentliche Auftraggeber Private Auftraggeber

% Anteil der Auftraggeber

% Anteil der Auftraggeber

34 %

22 %

3 %

35 %

49 %

8 %7 %

1 %

36 %5 %

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9BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

Zulässigkeit einer erhöhten Abschreibung bei Baudenkmalen

Nach Abkehr von der bisherigen Rechtslage hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass auch umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen nach § 7 i EStGförderfähig sind.

Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundefinanzhofs (BFH) konnte eine er-höhte Abschreibung nach § 7 i EStGgrundsätzlich nur bei Baumaßnahmen anbestehenden Gebäuden vorgenommenwerden. Abweichend hiervon hat der BFHmit Urteil vom 24.06.2009-X R 8/08(BStBl. II 2009 S. 960) entschieden, dassein für die Steuerbegünstigung nach § 7 i EStG schädlicher Neubau nur beim Wiederaufbau und bei völligerNeuerrichtung des Gebäudes vorliegt.

Wird hingegen ein bestehendes Ge-bäude unter überwiegender Erneuerungder tragenden Teile bautechnisch neu her-

gestellt, sind die Aufwendungen hierfürnach § 7 i EStG abschreibungsfähig.Denn nach Sinn und Zweck der Vorschriftist die Erhaltung und Modernisierungkulturhistorisch wertvoller Baudenkmälerförderungswürdig.

Interessierte Mitgliedsbetriebe können das Urteil im Internet unter

www.lbb-bayern.de, Mitgliederbereich in der

Rubrik Steuern herunterladen.

STEUERN

STEUERN

Steuerliche Behandlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Zuschläge, die Mitarbeiter für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ausbe-zahlt bekommen, sind nach § 3b Einkommensteuergesetz unter bestimmten Um-ständen steuerfrei. Entscheidend für die Steuerfreiheit der Zuschläge ist jedoch,dass diese nur für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitbezahlt werden.

Stößt der Steuerprüfer auf pauschale Zu-schläge, sind diese Zuschläge nicht mehrlohnsteuerfrei.

Ausnahmeweise können diese Zuschlägesteuerfrei ausbezahlt werden, wenn sienach dem übereinstimmenden Willen vonArbeitgeber und Arbeitnehmer als Ab-schlagszahlungen oder Vorschüsse aufeine spätere Einzelabrechnung nach § 41EStG geleistet werden.

Das Urteil des Bundesfinanzhof (BFH)

vom 8. Dezember 2012 (Az.: VI R 18/11)

kann in unserem Intranet unter www.lbb-bayern.de

im Mitgliederbereich in der Rubrik Steuern abgerufen werden.

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10 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

Lohnsteuer – Die wichtigsten Zahlen 2012

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Übersicht der wichtigsten Zahlen zur Lohnsteuer 2012 veröffentlicht.

Die Tabelle zur Lohnsteuer 2012 finden Sie im Internet unter www.lbb-bayern.de im Mitgliederbereich in der Rubrik „Steuern“.

Jahresabschlusserstellung

Checkliste zur Optimierung der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Um unseren Mitgliedsunternehmen die Vorbereitung des Jahresabschluss zu erleichtern, hat der ZDB eine Arbeitshilfe vorbereitet. Die Checkliste erhält übersichtlich gegliedert alle Punkte,

die bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses beachtet werden müssen.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können die Checkliste in unserem Intranet unter www.lbb-bayern.de im Mitgliederbereich in der Rubrik Steuern herunterladen.

STEUERN

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Auf unserer Homepage finden Sieauch die Ausgaben von BlickpunktBau sowie unsere Tarifsammlung-online im Mitgliederbereich.

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11BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

Lohnanspruch von Werkpolieren bei Saison-Kurzarbeit

Werkpoliere haben bei Saison-Kurzarbeit im Betrieb unabhängig davon, obdie Arbeitsleistung aus zwingenden Witterungsgründen oder aus wirtschaft -lichen Gründen unmöglich ist, Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 11 Nr. 1 BRTV.

Mit Urteil vom 25. Januar 2012 (5 AZR671/10) hat das Bundesarbeitsgerichtentschieden, dass ein Werkpolier beivöllig ruhender Arbeit in der gesetzlichenSchlechtwetterzeit unabhängig von demGrund des Arbeitsausfalls Anspruch aufLohnfortzahlung gegen den Arbeitgeberhat. Die bisherige Rechtsauffassung undPraxis, nach der dieser tarifliche Lohn-fortzahlungsanspruch nur bei witterungs-bedingtem Arbeitsausfall besteht, sodass bei wirtschaftlichem Arbeitsausfallauch für Werkpoliere Saison-Kurzarbei-tergeld gewährt werden kann, ist damitaufgehoben.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger war bei der beklagten Bau-unternehmung als Werkpolier beschäf-tigt. In dem Betrieb der Beklagten wur-de durch Betriebsvereinbarung für denZeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. März 2009 aus wirtschaftlichenGründen (Auftragsmangel) Saison-Kurz-arbeit eingeführt. Die Beklagte zeigte sodann der Agentur für Arbeit den Ar-beitsausfall für die Monate Januar bisMärz 2009 an und zahlte dem Klägerfür mehrere Ausfalltage das Saison-Kurzarbeitergeld. Der Kläger hat an-schließend mit rechtlicher Unterstützungder IG BAU die Differenz zwischen demNetto-Saison-Kurzarbeitgeld und demtariflichen Bruttolohn auf der Grundlagevon § 11 Nr. 1 BRTV gerichtlich geltendgemacht. Die Beklagte war dagegen derAuffassung, § 11 Nr. 1 BRTV erfasse nurden Arbeitsausfall aus witterungsbe-dingten Gründen, nicht jedoch aus wirt-schaftlichen Gründen. Dies ergebe sichaus einem gemeinsamen Schreiben derdrei Tarifvertragsparteien des Bauge-werbes an die Bundesanstalt für Arbeitvom 18. Dezember 1974. Sowohl vordem Arbeitsgericht als auch vor demLandesarbeitsgericht hatte die Klage kei-nen Erfolg. Auf die Revision des Klägershob das Bundesarbeitsgericht jedoch die

Entscheidungen der Vorinstanzen auf undsprach dem Kläger dem Grunde nacheinen Anspruch auf Lohnfortzahlung fürden Zeitraum Januar bis März 2009 demArbeitgeber zu.

Dem Urteil sind folgende Leitsätze zu entnehmen:

1. § 11 Nr. 1 Sätze 2 und 3 BRTV be-gründet für Werkpoliere, Bauma-schinenfachmeister und Ofenwärter imFeuerungsbau einen von den Voraus-setzungen des § 615 BGB unabhängi-gen Lohnfortzahlungsanspruch. Da-nach ist bei völlig ruhender Arbeit derLohn für die erste Woche in vollerHöhe und für die nachfolgende Zeit jedenfalls in Höhe von 70 % weiter -zuzahlen. Ob dieser Tatbestand aufwirtschaftlichen oder witterungsbe-dingten Gründen beruht, ist für den ta-riflichen Lohnfortzahlungsanspruchunerheblich. Weder der Wortlaut der Tarifnorm noch die Systematik imTariftext schränkt die Lohnfortzahlungauf Fälle des witterungsbedingten Arbeitsausfalles ein.

2. Im Sinne dieser Vorschrift ruht die Arbeit völlig, wenn individuell demWerkpolier, Baumaschinenfachmeisteroder Ofenwärter im Feuerungsbaukeine oder nicht ausreichende Arbeitseiner Lohngruppe oder einer anderenLohngruppe zugewiesen werden kann.Durch diese Tarifnorm wird das Direk-tionsrecht des Arbeitgebers erweitert.Nur wenn die Beschäftigung auchdurch Zuweisung nicht vertragsgerech-ter Arbeit nicht möglich ist, ruht die Ar-beit für diese Arbeitnehmergruppenvöllig.

3. Die gemeinsame Erklärung des Zen-tralverbandes des Deutschen Bau -gewerbes, des Hauptverbandes derDeutschen Bauindustrie und der In-dustriegewerkschaft Bau-Steine-Erdenvom 18. Dezember 1974, wonach

TARIF- UNDSO

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TARIF- UND SOZIALPOLITIK

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12 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

einem Arbeitsausfall aus wirtschaftlichenGründen (vgl. ZDB-Winterbau-Merkblatt2011/2012, Seite 21). Es bestand ur-sprünglich Einvernehmen, dass die tarifli-che Sonderregelung für die Vergütungder Werkpoliere nur bei einem Arbeits-ausfall aus ausschließlich witterungsbe-dingten Gründen Anwendung findet, d. h.der Arbeitgeber nur bei witterungsbe-dingtem Arbeitsausfall zur Fortzahlungdes Entgeltes in der genannten Höhe ver-pflichtet ist. Somit konnte bisher nur beiwitterungsbedingtem Arbeitsausfall fürWerkpoliere kein Saison-Kurzarbeiter-geld in Anspruch genommen werden.Diese Rechtsauffassung findet sich unver-ändert auch in den aktuellen Geschäfts-anweisungen der Bundesagentur fürArbeit wieder (GA 1.2.3 Abs. 2 zu § 95SGB III).

Für die betriebliche Praxis können ausdieser Entscheidung zwei Konsequenzengezogen werden: Arbeitnehmer, die in dieLohngruppe 6 eingruppiert sind, haben

diese Tarifregelung lediglich bei witte-rungsbedingtem Arbeitsausfall gelte,vermag keine vom Wortlaut abwei-chende Auslegung der Tarifnorm zurechtfertigen, da ein entsprechenderWille der Tarifvertragsparteien in dentariflichen Normen keinen Nieder-schlag gefunden hat. Ebenso unerheb-lich für die Tarifauslegung ist diePraxis der Bundesagentur für Arbeit inihren Geschäftsanweisungen.

Das Urteil hat folgende praktische Auswirkungen:

Das Bundesarbeitsgericht hat mit der vor-liegenden Entscheidung die früher vonden drei Tarifvertragsparteien des Bau-gewerbes gemeinsam vertretene Ausle-gung von § 11 Nr. 1 BRTV aufgehoben.Die in der Entscheidung zitierte gemein-same Erklärung der Tarifvertragsparteienvom 18. Dezember 1974 war bisherGrundlage für die Gewährung von Sai-son-Kurzarbeitergeld für Werkpoliere bei

zukünftig bei einem Arbeitsausfall in dergesetzlichen Schlechtwetterzeit unabhän-gig davon, ob dieser aus witterungsbe-dingten oder wirtschaftlichen Gründeneintritt, Anspruch auf Lohnfortzahlung.Das Bundesarbeitsgericht gibt den Ar-beitgebern jedoch ausdrücklich dasRecht, diese Arbeitnehmer dann auch mitArbeiten, die nicht ihrer Lohngruppe zu-geordnet sind, also auch mit „minderwer-tigen“ Tätigkeiten zu beschäftigen. Dader Arbeitgeber ohnehin verpflichtet ist,Lohnfortzahlung zu leisten, wäre im Ein-zelfall also zu prüfen, ob die betroffenenArbeitnehmer der Lohngruppe 6 nichtauch mit anderen Arbeiten beschäftigtwerden können. Weiterhin sollte betrieb-lich geprüft werden, ob es zukünftig nochsinnvoll ist, Arbeitnehmer in die Lohn-gruppe 6 einzugruppieren, zumal die Eingruppierung als Werkpolier eine ent-sprechende Werkpolierprüfung sowie dieAnstellung als bzw. Umgruppierung zumWerkpolier voraussetzt.

gern noch bei rund 3 zu 1 (960.000 zu 336.000). Die Entwicklung der Zahlen istinsbesondere seit dem Jahr 2000 dra -matisch. Im Jahr 2010 standen 411.000 Rentenempfängern nur noch 457.000 aktive gewerbliche Arbeitnehmer gegen-über.

Eine wesentliche Entscheidung mit derErsten Reform im Jahre 2002 war, mög-lichst bald aus dem Generationenvertragauszusteigen (Finanzierung der Rentenaus der Lohnsumme der aktiven Arbeit-nehmer) und die zusätzliche Alters-versorgung im Baugewerbe auf ein individuelles Verfahren umzustellen, indem jeder Arbeitnehmer seinen beitrags-finanzierten Rentenanspruch abhängigvon den für ihn eingezahlten Beiträgenerwirbt (sog. Anwartschaftsdeckungsver-fahren). Für eine solche Systemumstellungist es für den Übergangszeitraum erfor-derlich, sowohl die Renten nach dem

Aufgrund des zweijährigen Tarifabschlus-ses vom 28. April 2011 finden in diesemJahr keine Lohn- und Gehaltsverhandlun-gen im Baugewerbe statt. Trotzdem gibtes aktuelle Themen, mit denen sich unserLandesausschuss für Tarif- und Sozial -politik in seiner Sitzung am 17. April be-fasste.

Ein zentrales Thema waren die Reformender tarifvertraglichen Zusatzversorgungim Baugewerbe, über die Herr Rechtsan-walt Harald Schröer berichtete. HerrSchröer ist stellvertretender Hauptge-schäftsführer des Zentralverbandes desDeutschen Baugewerbes (ZDB) und Ge-schäftsführer für Sozial- und Tarifpolitikim ZDB. Mit der Ersten ZVK-Reform imJahre 2002 wurde erstmals auf die de-mographische Entwicklung im Bau-gewerbe reagiert. Im Jahr 1995 war das Verhältnis der aktiven gewerblichenArbeitnehmer zu den Rentenempfän-

„alten“ Verfahren als auch die Rentenan-sprüche im neuen System zu finanzieren.In mehreren Schritten wurde daher derZVK-Beitrag ab 2003 auf 2,0 %, ab2008 auf 2,6 % und ab 2009 auf 3,2 %des Bruttolohns angehoben (im Kalender-jahr 2012 beträgt der Beitrag sogar 3,5 %).

Um zu verhindern, dass die Beiträge nochhöher angesetzt werden müssen, wurdein der Ersten ZVK-Reform darüber hinausvereinbart, die laufenden Renten um 5 %und die Rentenanwartschaften um 9 % zusenken.

Mit der Zweiten ZVK-Reform 2012 sol-len nunmehr folgende weiteren Ziele um-gesetzt werden:

1. Schließung des alten ZVK-Systems fürjüngere Jahrgänge (ab Geburtsjahr1963) und für Neuzugänge.

Landesausschuss für Tarif- und Sozialpolitik Sitzung am 17. April 2012 in München

Der Landesausschuss für Tarif- und Sozialpolitik tagte am 17. April 2012 in München. Herr RA Harald Schröer, ZDB, berichtete „aus erster Hand“ zu aktuellen Themen.

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

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13BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

Des weiteren berichtete Herr Schröer, dassdie zusätzliche Altersversorgung im Bau-gewerbe erheblich an Attraktivität gewin-nen könnte („Schließung der Rentenlücke“),wenn (sozialversicherungspflichtige) Ent-geltbestandteile in (sozialversicherungs-freie) Vorsorgeaufwendungen umgewan-delt werden. Die Zentralen Tarifvertrags-parteien des Baugewerbes würden derzeitan verschiedenen tariflichen Gestaltungs-möglichkeiten arbeiten. So könnte das zu-sätzliche Urlaubsgeld der gewerblichenArbeitnehmer, das über das Sozialkassen-verfahren finanziert wird, oder zumindestTeile davon für eine zusätzliche Alters -versorgung verwendet werden. Diese Bei-träge wären im Gegensatz zum zusätz-lichen Urlaubsgeld sozialversicherungsfrei.Ferner werde darüber diskutiert, die tarif-liche Zusatzversorgung der Angestellten,für die derzeit unabhängig von der Höheihres Gehalts 67 € monatlich (2012: 76 €)abzuführen sind, in ein Beitragssystem zuüberführen, das – wie bei den gewerbli-chen Arbeitnehmern – gehaltsabhängiggestaltet ist (Einführung eines prozentualenBeitrags), sowie die Auszubildenden in dieBeitragspflicht einzubeziehen.

Ferner werden zwischen den Zentralen Tarifvertragsparteien des BaugewerbesGespräche darüber geführt, ob und wiedie Betriebe in den neuen Bundesländernin das Sozialkassensystem der zusätz -lichen Altersversorgung eingebunden wer-den können.

In der anschließenden Dis kussion warensich die Ausschussmitglieder einig, dass

2. Das alte ZVK-System soll nur noch fürArbeitnehmer bis zum Geburtsjahr-gang 1962 und älter und für Rentnergelten.

Übergang von der Schule in die Berufsaus-bildung wird gesetzlich gefördert. Nach § 131 SGB III erhält der Arbeitgeber eineErstattung für eine Praktikumsvergütungvon bis zu 216 Euro monatlich zzgl. So-zialaufwand, wenn er eine so genannteEinstiegsqualifizierung durchführt.

In Gesprächen der Zentralen Tarifvertrags-parteien des Baugewerbes war angeregtworden, zusätzlich eine tarifliche Förde-rung zur Einstiegsqualifizierung zu schaf-fen, die aus dem Sozialkassenbeitrag fürdie Berufsbildung finanziert werden soll.Nach einhelliger Auffassung der Ausschuss-mitglieder ist die Einführung tariflicherLeistungen abzulehnen. Die Herstellungder Ausbildungsreife sei eine staatlicheAufgabe. Defizite einer Ausbildungsreifemüssten daher von den Schulen, nicht vonden Tarifvertragsparteien beseitigt werden.

eine (für den Arbeitgeber) kostenneutraleVerbesserung der tariflichen ZVK-Rentenfür gewerbliche Arbeitnehmer zu begrü-ßen wäre. Eine Einbeziehung der Ange-stellten in das neue ZVK-System wurdewegen des erhöhten Verwaltungsauf-wands für die Betriebe (Meldung der Brut-togehälter) und drohender Mehrkostendagegen sehr kritisch gesehen.

Weitere Tagesordnungspunkte der Aus-schusssitzung waren die Neuordnung derAufstiegsfortbildung zum Vorarbeiter,Werkpolier und Geprüfter Polier, die tarif-liche Absicherung des Mindesturlaubs fürgewerbliche Arbeitnehmer, europarechtli-che Themen (ICT-Richtlinie, Überarbeitungder Entsenderichtlinie) sowie die Förde-rung der Ausbildungsreife.

Die Herstellung der Ausbildungsreife beim

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

4. Für die Geburtsjahrgänge ab 1993 soll ausschließlich das neue ZVK-System gelten.

ZUSATZVERSORGUNGSSYSTEM IM BAUGEWERBE AB 1. JANUAR 2013

JAHRGÄNGE BIS 1962 AB 1963 BIS 1992 AB 1993UND RENTNER UND NEUZUGÄNGE

Rentenbeihilfe1) ja ja nein

Tarifrente Bau 2) nein ja ja

1) Altes ZVK-System: Die Renten werden aus der Lohnsumme der aktiven Arbeitnehmer finanziert („Generationenvertrag“).2) Neues ZVK-System: Individueller Rentenanspruch des Arbeitnehmers aus seinen Beiträgen („Anwartschaftsdeckungsverfahren“).

3. Für die Geburtsjahrgänge 1963 bis1992 sollen in einer „Übergangsre-gelung“ die bereits erworbenen An-wartschaften nach dem alten ZVK-

System erhalten bleiben, künftige An-wartschaften aber nach dem neuen „Anwartschaftsdeckungsverfahren“ er-worben werden.

von links nach rechts: Hauptgeschäftsführer RA Andreas Demharter – Geschäftsführer RA Lothar Platzer– Ausschussvorsitzender Dipl.-Ing. (FH) Uwe Goebel – RA Harald Schröer, ZDB – stv. Ausschussvor -sitzender Dipl.-Ing. (FH) Peter Gruber

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14 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

Dem Urteil des LAG Hamm sind die folgenden Leitsätze zu entnehmen:

1. Eine tarifvertragliche Vorschrift wie § 15 Abs. 8 des ManteltarifvertragesEinzelhandel (MTV), die einen Über-tragungszeitraum von vier Monatenvorsieht, widerspricht den europa-rechtlichen Anforderungen. Vielmehrmuss der Übertragungszeitraum dieDauer des Bezugszeitraumes deutlichüberschreiten.

2. Eine Befristung von Urlaubsansprü-chen kann durch die deutschen Ge-richte im Wege einer europarechts-konformen Auslegung des § 7 Abs. 3BUrlG vorgenommen werden.

3. Die vom Europäischen Gerichtshof fürzulässig erachtete Dauer des Über -tragungszeitraumes von 15 Monatenist für die Auslegung nicht maßgeblich,weil es sich hierbei um eine tarifliche,auf die Metallindustrie des LandesNRW beschränkte Frist handelt. DieseFrist im Wege der richtlinienkonformen

Mit Urteil vom 12. Januar 2012 (16 Sa1352/11) ) hat das LandesarbeitsgerichtHamm entschieden, dass Urlaubsansprü-che bei einer durchgehenden Arbeits -unfähigkeit 18 Monate nach Ablauf desUrlaubsjahres verfallen. Der 18-monatigeÜbertragungszeitraum folge aus Artikel9 Abs. 1 des ILO-Abkommens Nr. 132vom 24. Juni 1970 über den bezahltenJahresurlaub.

Nach Ansicht des Landesarbeitsge-richt Hamm ist die vom Landesarbeits -gericht Baden-Württemberg angenom-mene Dauer des Übertragungszeitraumesvon 15 Monaten (Urteil vom 21. Dezem-ber 2011) für die Auslegung des deut-schen Gesetzesrechts deshalb nichtmaßgeblich, weil es sich hierbei um einetarifliche, auf die Metallindustrie des Lan-des Nordrhein-Westfalen bezogene Fristhandle. Diese Übertragungsfrist im Wegeder richtlinienkonformen Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG über den fach-lichen Geltungsbereich hinaus heranzuzie-hen, erscheint dem LandesarbeitsgerichtHamm nicht sachgerecht.

Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3BUrlG über ihren fachlichen Geltungs-bereich hinaus heranzuziehen, er-scheint nicht sachgerecht. Es bleibtjedoch sowohl dem Gesetzgeber alsauch den Tarifvertragsparteien unbe-nommen, einen Übertragungszeitraumvon 15 Monaten festzulegen.

4. Der 18-Monats-Frist ist der Vorzug zugeben, da das ILO-Abkommen Bedeu-tung für das gesamte innerstaatlicheRecht der Bundesrepublik Deutschlandbesitzt.

Es bleibt nunmehr abzuwarten, welcherAuffassung sich das Bundesarbeitsgerichtanschließen wird. Revision wurde bereitsunter dem Aktenzeichen 9 AZR 232/12eingelegt.

Verfall des Urlaubsanspruchs der Angestellten und Poliere

Urlaubsansprüche langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer verfallen nach Auffassung des LAG Hamm spätestens 18 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

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15BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Unsere Lobbyarbeit konnte einen wichtigen Erfolg erzielen: Das geplante Fördervolumen beim Kfw-CO2-Gebäudesanierungsprogramm in Höhe von 1,5 Mrd. Euro bleibt erhalten.

Aufgrund des Preisverfalls von CO2-Zertifikaten und der damit verbundenenunzureichenden Einnahmenentwicklungim Energie- und Klimafonds (EKF) drohtein diesem Jahr eine Reduzierung des Fördervolumens im CO2-Gebäudesanie-rungsprogramm. Statt der ursprünglichgeplanten 1,5 Mrd. Euro sollten nur noch900 Mio. Euro für die entsprechendenAnreize zur Verfügung gestellt werden.

Gemeinsam mit vielen weiteren Institutio-nen hat sich unser Spitzenverband ZDB(Zentralverband des Deutschen Bauge-werbes) gegen diese Planungen gestelltund in der Politik das zugesagte Förder-volumen eingefordert. Ansonsten wäreneine noch stärkere Investitionszurück -haltung der Hauseigentümer und einRückgang der Sanierungsaktivitäten zubefürchten gewesen.

Mit Erfolg! Im April hat der Haushalts-ausschuss des Deutschen Bundestagesbeschlossen, dass trotz der Einnahme -ausfälle im EKF für das CO2-Gebäude-sanierungsprogramm 1,5 Mrd. Euro imBundeshaushalt 2012 zur Verfügung stehen werden. Das ist ausdrücklich zubegrüßen. Zuvor hatte bereits der Koali-tionsausschuss am 4. März beschlossen,dass die Mittel für das Gebäudesanie-rungsprogramm auch in den Jahren 2012und 2014 auf 1,5 Mrd. Euro verstetigtwerden. Dies sorgt für Planungssicherheitbeim Klimaschutz und Energieeinsparen.

Nunmehr arbeitet unser Zentralverbandweiter an einem erfolgreichen Abschlussdes Vermittlungsverfahrens bei der Förde-rung der energetischen Sanierung (vergl.BLICKPUNKT BAU 03/2012, Seite 15).

WIRTSCHAFT

WIRTSCHAFT

Beinahe zwei Drittel der Testteilnehmermeldeten Beeinträchtigungen aufgrundungünstiger Witterungsverhältnisse (Vor-jahreswert: 55%); wie vor einem Jahrklagten 24% über Auftragsmangel. DieAuftragsbestände reduzierten sich aufdurchschnittlich 2,8 Monate (saison- undwitterungsbereinigt), was dem Vorjahres-wert entsprach.

Den Firmenangaben zufolge konnten diePreise vielerorts heraufgesetzt werden.Nach den Meldungen der Unternehmenzu schließen, dürften sich in den kommen-den Monaten zusätzliche Preisanhe-bungsspielräume eröffnen. Die BefragtenFirmen wollen in den nächsten Monatenihren Personalbestand weiter erhöhen.

Nach den Ergebnissen des ifo Konjunk-turtests war das Geschäftsklima im Bau-gewerbe im März nicht mehr ganz soexzellent wie im Vormonat.

Die Be fragungsteilnehmer waren mit ihrermomentanen Geschäftslage zwar etwaszufriedener, den kommenden Monatensahen sie jedoch weniger optimitisch ent-gegen.

Die Bauproduktion sowie die Kapital-auslastung stiegen an. Mit knapp 72 % (saison- und witterungsbereinigt)war der Ausnutzungsgrad der Geräte -kapazitäten allerdings etwas kleiner alsvor einem Jahr. Drei Viertel der Unterneh-men berichteten über Produktionsbehin-derungen; vor Jahresfrist waren es 70%.

ifo – Geschäftsklimaindex der Bauwirtschaft

Geschäftsklima bleibt auf hohem Niveau

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16 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

WIRTSCHAFT

Wohnungsbau nimmt weiter Fahrt auf

In 2011 wurden rund 22 Prozent mehrWohnungen genehmigt

Zum dritten Mal in Folge sind jetzt dieBaugenehmigungen für Wohnungen inDeutschland gestiegen, nachdem eszuvor über ein Jahrzehnt lang fast nur ab-wärts ging.

Nach dem leichten Plus von 1,9 Prozentim Jahr 2009 (Vorjahresvergleich) undeinem schon deutlicheren Aufwärtstrend2010 (plus 5,5 Prozent), meldete das Sta-tistische Bundesamt jetzt für 2011 eineZunahme um 21,7 Prozent.

Im Vergleich zur Mitte der 1990er-Jahreist das Niveau aber weiter sehr niedrig.

91,192,593,493,493,594,695,095,996,796,597,6

100,0101,4102,8105,4108,8109,7111,5

ZEITRAUM INDEX (OHNE MWST.)

2005 = 1001) in % zum Vorjahr

JD 1994JD 1995JD 1996JD 1997JD 1998JD 1999JD 2000JD 2001JD 2002JD 2003JD 2004JD 2005JD 2006JD 2007JD 2008JD 2009JD 2010JD 2011

0,41,51,00,00,11,20,40,90,8

– 0,21,12,51,41,42,53,20,81,6

Maschinen für die Bauwirtschaft

Das Statistische Bundesamt hat den Erzeugerpreisindex für Baumaschinen mitgeteilt. Das Basisjahr ist das Jahr 2005(2005 = 100 %).

ZEITRAUM INDEX (OHNE MWST.)

2005 = 1001) in % zum Vorjahr

2012JanuarFebruarMärz

113,4113,8113,8

2,32,42,5

1) Werte nach neuer Systematik des Statistischen Bundesamtesmit Basisjahr 2005 = 100

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

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17BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

WIRTSCHAFT

Auch wenn diese Zahlen für abzuge-bende Angebote nicht unmittelbar ver-wendet werden können, bieten sie doch

Damit soll ein Überblick über die Ent-wicklung dieser Kosten in der jüngstenVergangenheit vermittelt werden.

– je nach Einzelfall – brauchbare An-haltspunkte.

Entwicklung der Baumaterialpreise

Die nachfolgende Übersicht enthält auszugsweise wichtige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Preismessziffernfür Baumaterialen im Bereich der Metallerzeugnisse.

INDEX 2005 = 100 VERÄND. IN %FEBRUAR 2012

DEZEMBER JANUAR FEBRUAR GEGENÜBER2011 2012 2012 FEBRUAR 2011

Metalle 123,3 124,3 126,2 – 3,8Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 111,7 111,0 113,7 – 5,4

Warmgewalzte Flach- und LangerzeugnisseWalzdraht, Betonstahl, warmgewalzte und geschweißte Profile 110,3 110,4 112,9 – 6,5

Bandstahl mit einer Breite v. weniger als 600 mm 117,0 116,9 120,3 – 4,0

Breitflachstahl, Quartoblech

Betonstahl Stäbe, warmgewalzt

Stab- und Flachstahl (warmgewalzt) aus ungeliertem Qualitätsstahl

Stab- und Flachstahl (warmgewalzt) aus nichtrostendem o. a. legiertem Stahl

Schwere Profile, Formstahl (ohne Breitflansch-träger) aus unlegiertem Stahl, 80 mm u. m.

Schwere Profile, Breitflanschträger,aus ungeliertem Stahl, 80 mm u. m.

Kaltgewalzte und oberflächenveredelte Flach-erzeugnisse, mit einer Breite von 600 mm o. m.

Kaltgewalztes Blech in Rollen o. Tafeln, mit einerBreite von 600 mm oder mehr aus unleg. Stahl

Stahlrohre, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl

Rohre und Hohlprofile aus Eisen oder Stahl

NE-Metalle und Halbzeug daraus

Halbzeug aus Kupfer und Kupferlegierungen

Gießereierzeugnisse

Teile aus nicht verformbaren Gusseisen

118,2

155,3

102,1

122,5

100,4

98,0

113,4

103,4

121,7

139,3

153,5

162,6

113,3

111,4

116,8

156,4

102,0

117,9

100,9

100,1

111,9

103,4

120,5

136,5

159,5

171,7

113,2

111,8

115,7

159,3

104,3

117,9

102,1

101,5

115,0

106,0

120,6

136,9

162,9

176,3

113,4

112,0

– 8,0

– 6,2

2,4

0,9

– 14,5

– 12,0

– 3,8

– 4,4

6,2

10,6

– 6,4

– 13,7

1,2

3,1

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

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Beton-, Stahlbeton- und SpannbetonarbeitenNeue Anwendungsregeln

Die DIN 1045-3 wurde mit Ausgabedatum März 2012 veröffentlicht. DieseNorm gilt zusammen mit DIN EN 13670 für die Ausführung von Tragwerken ausBeton-, Stahlbeton- und Spannbeton und hat den Status des nationalen Anhangszur DIN EN 13670.

Die neue DIN 1045-3 in Verbindung mitDIN EN 13670 ist zukünftig grundsätz-lich anzuwenden bei der Ausführung vonTragwerken aus Beton-, Stahlbeton- undSpannbeton, wenn die Tragwerksplanungauf der Grundlage des Eurocode berech-net wurde.

Zum 01.07.2012 ist geplant, den Euro-code  2, den nationalen Anhang zum Eurocode 2, die DIN EN 13670 und dieDIN  1045-3 (nationaler Anhang zuDIN  EN  13670) als technische Bau -bestimmung nach Artikel 3 BayerischerBauordnung einzuführen.

Die neue DIN  1045-3 übernimmt dieNummerierung und die Überschriften ausder DIN EN 13670, die die europäischeGrundnorm für die Bauausführung vonBeton-, Stahlbeton- und Spannbetonwer-ken ist, und weist auf Ergänzungen, Er-setzungen und Streichungen von Textender DIN 13670 hin.

Darüber hinaus enthält die DIN 1045-3eigene normative Anhänge:• Anhang NA: Überwachung durch

das Bauunternehmen,• Anhang NB: Prüfungen für die

maßgebenden Frisch- und Festbetoneigenschaften,

• Anhang NC: Überwachung des Einbaus von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3durch das Bauunternehmen,

• Anhang ND: Überwachung des Einbaus von Beton der Über -wachungsklassen 2 und 3 durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle und

• Anhang NE: Überwachung des Einpressens von Zementmörtel inSpannkanäle durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle.

Auf diese Anhänge wird im NormentextBezug genommen und sie detaillieren diefür Deutschland üblichen Prüfungen und

Überwachung bestimmter Bautätigkeiten.

Weitere Aktualisierungen technischer Regelwerke im Betonbau

Außerdem wurde ein neuer Entwurf derBetonnorm DIN EN 206 veröffentlicht.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:• Aufnahme von Anwendungsregeln

für Faserbeton und Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen

• Überarbeitung des k-Wert-Ansatzesfür Flugasche und Silikatstaub

• Aufnahme von EN 206-9 „Ergänzende Regeln für selbstverdichtenden Beton (SVB)“

• Aufnahme zusätzlicher Anforderungenan Beton für besondere geo-technische Arbeiten (Spezialtiefbau)

Interessierte Betriebe erhalten weitere Informationen

unter www.lbb-bayern.de (Mitgliederbereich/Technik, Suchbegriff: DIN EN 206).

Des Weiteren hat der Deutsche Ausschussfür Stahlbetonbau (DAfStb) einen Entwurffür zusätzliche technische Vertragsbe -dingungen im Wasserbau (Schleusen,Wehre, Sperrwerke, Schöpfwerke, Düker,Durchlässe, Hafenbauten, Uferwände undderen Nebenanlagen) herausgegeben.Hier werden zusätzliche Anforderungen fürden Betonwasserbau beschrieben, die überdie Anforderungen nach den Normen vonEurocode 2, DIN EN 13670, DIN 1045-3und DIN EN 206 hinaus gehen.

Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls im

Mitgliederbereich des LBB-Internets unter dem Suchbegriff „ZTV-W“.

TECHNIK

18 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

TECHNIK

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19BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

TECHNIK

• der für jeden Betrieb zu ermittelndenbetriebsspezifischen Betreuung.

Die DGUV hat eine interaktive Online-Handlungshilfe zur Unterstützung der Betriebe bei der Ermittlung des Betreu-ungsbedarfs nach der DGUV-Vorschrift 2entwickelt. Die Handlungshilfe ist ein umfassendes Instrument für die erstmalige Ermittlung von Inhalt und Umfang desGesamtbetreuungsbedarf (Grund- undbetriebsspezifische Betreuung), zur Fort-schreibung des Betreuungsbedarfs (z. B.bei betrieblichen Veränderungen mit Ein-fluss auf die betriebsärztliche und sicher-heitstechnische Betreuung), zur systema-tischen und nachhaltigen Steuerung derBetreuungsleistungen über einen längeren

In BLICKPUNKT BAU 04/2011 habenwir über die mit dem Inkrafttreten derneuen DGUV-Vorschrift 2 einhergehen-den Änderungen in der arbeitsmedizini-schen und sicherheitstechnischen Betreu-ung in Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten informiert (DGUV-Vorschrift2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Ar-beitssicherheit“).

Die betriebsärztliche und sicherheitstech-nische Betreuung in Betrieben mit mehr alszehn Mitarbeitern besteht seit Januar2011 aus zwei Komponenten:

• der Grundbetreuung, für die branchen-spezifische Einsatzzeiten vorgegebenwerden, und

Zeitraum und zur Erfüllung der Dokumen-tations- und Berichterstattungspflichten.

Die Online-Handlungshilfe können Sie über das Internetportal

der DGUV unterhttp://tinyurl.com/7dt4ad6

herunterladen.

Wir weisen nochmals ausdrücklich da-rauf hin, dass die Regelbetreuung in Betrieben bis zu zehn Beschäftigten un -verändert bleibt. Diese umfasst auch weiterhin eine Grundbetreuung und eineanlassbezogene Betreuung. Ebenfallsnicht betroffen von den neuen Regelun-gen sind Betriebe, die das Unternehmer-modell gewählt haben.

Gesetzliche Unfallversicherung: Online-Handlungshilfe zur DGUV-Vorschrift 2

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat für Betriebe mit zehn oder mehr Beschäftigten eine Online-Handlungshilfe zur Ermittlung der Einsatzzeiten von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit vorgelegt.

ras an Baustellen-Lkw (ab 16 Tonnen zu-lässigem Gesamtgewicht).

Die Förderung ist auf max. vier Kamera-Monitor-Systeme pro Jahr und Unterneh-men begrenzt (zwei für Baumaschinenund zwei für Baustellen-Lkw).

Die Antragsformulare finden Sie im Internet unter:

www.sehen-und-gesehen-werden.de

Mit dem Förderprogramm sollen ältereMaschinen auf einen vergleichbarenStandard gebracht werden wie Neuma-schinen, für die seit 2009 verschärfteSichtfeldanforderungen gelten.

Um die Attraktivität der Aktion zu erhö-hen, wurde die finanzielle Förderung jetztauf 50 % der Anschaffungskosten bzw.auf maximal 500,00 Euro je System er-höht! Wegen des großen Erfolges derlaufenden Aktion und um weitere Unfall-schwerpunkte wirksam zu bekämpfen,bezuschusst die BG-BAU darüber hinausnun auch den Einbau von Rückfahrkame-

Finanzielle Förderung der Nachrüstung von Erdbaumaschinen und Lkw mit Rückfahrkameras

Bereits seit 2010 fördert die BG Bau Mitgliedsbetriebe bei der Nachrüstung von Erdbaumaschinen und Lkw mit Rück-fahrkameras im Rahmen der Aktion „Sehen und gesehen werden“. Dieses Förderprogramm wird nun noch attraktiver.

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Leistungswettbewerbe des HandwerksWorldSkills 2013 in Leipzig

Die jährlichen Leistungswettbewerbe der deutschen Handwerksjugend auf Innungs-, Kammer-, Landes- und Bundesebene finden im kommenden Jahr ihrenHöhepunkt in den WorldSkills 2013 in Leipzig. Sie bieten dem Bauhandwerkhervorragende Gelegenheiten zur Bildung eines positiven Images.

Nach 40 Jahren kommt mit den WorldSkills 2013 der internationale Berufswett-bewerb erstmals wieder nach Deutsch-land. Unter den Bewerbungsstädten fürdie WorldSkills 2013 hatte sich Leipziggegen Paris durchgesetzt.

Die letzten WorldSkills fanden 2011 inLondon statt und haben dort über100.000 Zuschauer in ihren Bann gezo-gen und eine große Medienresonanz ge-funden.

Die WorldSkills 2013 in Leipzig sinddaher eine hervorragende Gelegenheit,die Attraktivität der Bauberufe in die Öffentlichkeit sowie in die Medien zu tragen.

Wie bei Sportveranstaltungen wird das Medieninteresse für die WordSkills

Leipzig 2013 umso größer sein, je erfolg -reicher die deutschen Teilnehmer sind.

Wir bitten deshalb alle ausbildendenMitgliedsbetriebe und alle Innungen für eine große Teilnahme an den dies -jährigen Leistungswettbewerben unterden qualifizierten Junggesellinnen und -gesellen zu werben.

Denn eine rege Teilnahme an denQualifikationswettbe werben (Innungs-,Kammer-, Landes- und Bundesebene)sowie ein ausreichendes Training für dieWettbewerbe ist Voraussetzung für einerfolgreiches Abschneiden unseres Nach-wuchses an den WorldSkills 2013.

Der LBB und unser Spitzenverband ZDBwerden die Veranstaltung ebenfalls nachKräften unterstützen.

BERUFSBILDUNG

20 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

BERUFSBILDUNG

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21BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

BERUFSBILDUNG

Auf Kammer- und Landesebene quali -fiziert sich dann nur noch der jeweilsBeste für den nächsthöheren Wettbewerb.Die Teilnehmer für die WorldSkills dür- fen nicht älter als 25 Jahre sein.

Bei den Leistungswettbewerben des Hand-werks gilt die Altersgrenze von 28 Jahren,bei der Ableistung von Wehr-, Zivil- oderBundesfreiwilligendienst kann in Ausnah-mefällen die ab solute Altersgrenze auf28 Jahre ausgedehnt werden.

Landes- und Bundesleistungswettbewerbe 2012

Die Bayerischen Landesleistungwett be -werbe werden in diesem Jahr in der Zeitvom 2. bis 13.10.2012 von der HWKSchwaben in Memmingen ausgerichtet.

Die Bundesleistungswettbewerbe 2012finden dieses Jahr in Kenn bei Trier vom 10. bis 12.11.2012 statt.

Im Vorfeld dieses Events hat der ZDB imInternet unter YouTube den sogenannten„Baukanal“ eingerichtet (zu finden z. B.unter Google-Suche: „Baukanal“). Dortsind professionelle Videofilme über dieWettbewerbsteilnahme des DeutschenBaugewerbes an den WorldSkills 2011zu sehen.

Wer kann sich an Leistungswettbewerben beteiligen?

Die Qualifizierung zu den Wettbewerbenbeginnt auf Innungsebene. Der Innungs-sieger wird im Rahmen der Gesellen -prüfung vom Prüfungsausschuss ermittelt.Zur Teilnahme am Wettbewerb aufHandwerkskammerebene ist in der Regelder beste Lehrling einer Innung zuzulas-sen, sofern seine Wettbewerbsarbeit vomzuständigen Bewertungsausschuss mit derNote „gut“ bewertet wurde. Neben demBesten können weitere Wettbewerbs -teilnehmer zugelassen werden.

Die Landessieger in den Berufen Maurer,Fliesen-, Platten- und Mosaikleger undStuckateur haben die Möglichkeit, sichfür die WorldSkills 2013 zu qualifizieren.

Unter den Bestplatzierten der Bundesleis-tungswettbewerbe wird eine separateAusscheidung für die WordSkills 2013 inLeipzig während der Bau 2013 in Mün-chen ausgetragen.

Informationen zu den WorldSkills 2013 im Internet unter:

www.worldskillsleipzig2013.com

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FACHGRUPPEN

HOCHBAU

22 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

FACHGRUPPEN

Interview mit Adolf Kugelmann – neuer Vorsitzender der Fachgruppe Hochbau

Am 4. November 2011 wurde Dipl.-Ing. (FH) Adolf Kugelmann in Lindau vonder Mitgliederversammlung der Landesfachgruppe Hoch- und Massivbau zumneuen Vorsitzenden der größten Fachgruppe im LBB gewählt. BLICKPUNKT BAU(BB) interviewte ihn zu seinen ersten Eindrücken als neuer Fachgruppenvor -sitzender und seine Ziele für die Fachgruppenarbeit der nächsten Jahre imHochbau.

BB:Herr Kugelmann, Sie sind seit 2010 alsVertreter der Schwäbischen Obermeisterim Beirat der Fachgruppe Hoch- undMassivbau im Landesverband Bayeri-scher Bauinnungen aktiv und seit letztenHerbst als Nachfolger von Herrn RolfLehnert zum Vorsitzenden der Landes-fachgruppe Hochbau gewählt. Um wel-che Themen muss sich die FachgruppeHochbau in den nächsten Jahren beson-ders kümmern?

Adolf Kugelmann:Die wichtigsten fachtechnischen Themenwerden sich aus den Einführungen derneuen Eurocodes als technische Baube-stimmung am 01.07.2012 ergeben. DerVerband hat ja bereits mehrfach darüberinformiert, dass ab diesem Zeitpunkt dieDIN 1045 durch den Eurocode 2 und dieDIN 1053 durch den Eurocode 6 abge-löst werden. Das wird bei vielen Betrie-ben dazu führen, dass sich Chefs undMitarbeiter über die neuen technischenRegelwerke informieren und sich einar-beiten müssen.

Im Beirat der Fachgruppe Hoch- undMassivbau haben wir uns mit dem neuenRegelwerk bereits vor einem Jahr ausei-nandergesetzt und hatten große Mühe,die neuen Regelwerke zu lesen. Das tech-nische Regelwerk für den Beton-, Stahl-beton- und Spannbetonbau ist besonderskomplex und vielschichtig und betrifftjeden Hoch- und Tiefbauer.

Ferner gibt es fachtechnische Themen anden Schnittstellen zu anderen Gewerken,um die sich die Fachgruppe Hochbaukümmern muss. Aktuell wird insbesondereüber Fundamenterder diskutiert.

In der Fachgruppenarbeit möchte ichmich aber nicht nur auf fachtechnischeThemen konzentrieren sondern auch aufdas Berufsbild des Maurers und dessenAusbildung.

BB:Ergeben sich denn im Beton-, Stahlbeton-und Spannbetonbau überhaupt viele Änderungen? Von den unmittelbar amNormungsprozess Beteiligten wird dochimmer wieder in den Raum gestellt, dasssich ja gegenüber August 2008 sachlichgar nicht viel geändert hat!

Adolf Kugelmann:Es mag ja sein, dass sich seit August 2008sachlich nicht viel geändert hat. Aber alsklein- und mittelständischer Unternehmerhat man zeitlich überhaupt keine Mög-lichkeit, ständig Normenänderungen zuverfolgen.

Beim Lesen des Eurocodes  2 mit dem nationalen Anhang sowie der neuen europäischen Ausführungsnorm der DIN EN  13670 und dem Entwurf für dieDIN 1045-3, die nun den nationalen An-hang zur europäischen Ausführungsnormdarstellt, habe ich jedoch so viele Ände-rungen gegenüber meinem Kenntnisstandder DIN 1045 festgestellt, dass ich mirvorgenommen habe, mich spätestens abJahresmitte, wenn die ersten Bauvorha-ben, die auf der Grundlage der neuenEurocodes berechnet wurden, auf denMarkt kommen, mich intensiv in die neueBetonnormung einzuarbeiten.

BB:Warum ist denn das Verständnis der Eurocodes und der dazugehörendenNormen so schwierig?

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23BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

FACHGRUPPEN

Von mir aus eine komplizierte europäi-sche Norm und für das deutsche Bauge-werbe eine einfache Norm, die für einenGroßteil der Bauvorhaben in Deutsch-land gilt und die für Handwerksmeister,Bauingenieure und Architekten einfach zulesen und rechtsverbindlich ist. Ich bin mirsicher, ich spreche da auch im Namen derStatiker und vieler bauindustrieller Be-triebe.

Nur für komplizierte Tragwerke müsstedann auf die europäische Norm zurück-gegriffen werden.

BB:Das bleibt sicherlich ein weitgestecktesFernziel! Aber was sollen die Betriebe bisdahin tun?

Adolf Kugelmann:Die Unternehmer und ihre Mitarbeitermüssen sich wohl oder übel in die neueNorm einarbeiten. Dies kann in einem Ei-genstudiums anhand des sogenanntenverwobenen Dokuments, aber auch inForm von Weiterbildungsveranstaltungengeschehen. Die Fachgruppe Hoch- undMassivbau wird in Zusammenarbeit mitder Bayerischen BauAkademie nach denSommerferien entsprechende Weiterbil-dungen anbieten.

BB:Herr Kugelmann, Sie sprachen aber auchdas Thema Fundamenterder an. Wo lie-gen hier die Probleme?

Adolf Kugelmann:Der korrekte Einbau und die Dokumenta-tion von Fundamenterdern bereiten in derPraxis Probleme. Die Ursachen liegenzum Teil in widersprüchlichen technischenRegeln aber auch dem allgemein gestie-genen Anforderungsniveau an Erdungs-anlagen. Im letzten Herbst, der besonderstrocken war, waren bei den üblichen Er-dungswiderstandsmessungen häufig un-befriedigende Werte gemessen worden.

BB:Sind Fundamenterder denn überhaupt einTeil des Bauwerks oder ein Teil der Elek-troinstallation?

Adolf Kugelmann:Erdungsanlagen sind Bestandteil derelektrischen Anlage! Das ist in derDIN 18014 eindeutig geregelt. Aber, weil

Adolf Kugelmann:Die Schwierigkeit liegt insbesonderedarin, dass es jeweils eine europäischeGrundnorm gibt und einen sogenanntennationalen Anhang.

Ursprünglich war geplant, dass länder -spezifische Besonderheiten in den natio-nalen Anhängen nur in Form von Tabellenund konkreten Werten für variable Bei-werte festgelegt werden. Im Beton-, Stahl-beton- und Spannbetonbau sind nunjedoch im nationalen Anhang viele Re-geln, auf die man sich europaweit alsKompromiss verständigt hat für Deutsch-land deutlich abweichend bzw. gänzlichanders geregelt. Das macht das Lesen sowohl des Eurocodes  2 als auch derAusführungsnorm DIN  EN  13670 sehrmühsam und manches bleibt auch unver-ständlich.

Es soll daher sogenannte verwobene Do-kumente geben, aus denen dann nur derin Deutschland geltende Inhalt einfachherauszulesen ist. Leider liegen diese Do-kumente noch nicht vor, so dass noch un-klar ist, ob der Eurocode dadurchwirklich verständlicher wird.

BB:Es gibt ja schon kritische Stimmen diesagen, dass es besser wäre, beim Bauenkeine Normen zu haben, anstatt so un-verständlicher. Wie sehen Sie das?

Adolf Kugelmann:Natürlich brauchen wir Normen! Aber –und insoweit gebe ich den Kritikern recht– Normen, wie sie zum Beispiel mit demEurocode 2 und dem nationalen Anhangsowie der DIN  EN  13670 und derDIN 1045-3 vorliegen, brauchen wir inder Tat nicht – zumindest nicht im Bauge-werbe. Und ich bin überzeugt, dass auchdie Tragwerksplaner mit solch einerNorm nichts mehr anfangen können. Ichglaube auch, dass dieses Normenwerküberhaupt nichts zur europäischen Ver-einheitlichung im Betonbau beitragenwird.

Leider, und damit werden wir uns wohlzunächst abfinden müssen, wird auch derjetzt vorliegende Eurocode schon baldwieder zu überarbeiten und zu berichti-gen sein. Ich frage mich, ob es zukünftignicht sinnvoller ist, wenn die Normungzweigeteilt wird.

die Fundamenterder unmittelbar in denBeton einzubauen sind – das geschiehtmeistens während der Bewehrungsverle-gung – werden die Fundamenterdungs-anlagen in sehr vielen Fällen durchBauunternehmen eingebaut.

Leider häufig nicht entsprechend dentechnischen Regeln! Das ist natürlich sehrunbefriedigend.

Auf der einen Seite bauen wir etwas ein,dessen Funktion wir im Zusammenhangmit der gesamten Elektroinstallation garnicht beurteilen können und haben da-durch natürlich an dieser Stelle ein be-sonderes Gewährleistungsrisiko. Auf deranderen Seite haben wir das Problem,dass die Fundamenterdungsanlagen zumBeispiel Schwachstellen bei wasserun-durchlässigen Bauwerken bilden.

Hauptproblem sind aber die im Zuge derEnEV-Verschärfungen notwendigen Peri-meterdämmungen unterhalb der Boden-platten, die – und das ist für jedennachvollziehbar – eine Isolierung derFundamenterdungsanlagen gegenüberdem Erdreich darstellen.

BB:Was will die bayerische FachgruppeHoch- und Massivbau denn unterneh-men?

Adolf Kugelmann:Wir sind in zwei Richtungen aktiv: Zumeinen haben wir uns massiv dafür einge-setzt, dass der ZDB sich im Zuge derNormenaktualisierung – und wir spre-chen hier von elektrotechnischen Normenund nicht von bautechnischen – einbringt.Diese Arbeit läuft und ein erster Entwurfder neuen DIN 18014 liegt bereits vor.

Das zweite Aktionsfeld ist auf Landes-ebene. Wir wollen mit dem Landes -innungsverband für das BayerischeElektrohandwerk gemeinsam informieren.

Neben den Betrieben gilt es hier, auch dieArchitekten und Bauingenieure, die auchim üblichen Hochbau viel zu wenigKenntnis der DIN 18014 haben, zu infor-mieren. Auf lange Sicht glaube ich wirdes darauf hinauslaufen, dass Bauunter-nehmen nur noch bei sehr kleinen Bauvor-haben Fundamenterder selber einbauen– gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit

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24 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

FACHGRUPPEN

müssen die Verkehrsströme innerhalbBayerns entzerrt werden.

Das heißt: Bundesstraßen aufwerten undals Querverbindungen zu Autobahnenautobahnähnlich ausbauen. Die vbw for-dert, dass beispielsweise die B 20 und dieB 15 zu leistungsfähigen Quer-Traversenzwischen den Ost-West-Autobahnen A 94, A 92, A 3 bis zur A6 ausgebautwerden.

Der LBB unterstützt diese Forderungenund fordert zusätzlich, in diesem Zusam-menhang den ebenfalls notleidendenKommunalstraßenbau und den Kanalbaunicht aus dem Blick zu verlieren und dieInvestitionen hier deutlich und stetig an-zuheben.

spricht einem durchschnittlichen jährlichenWachstum von 2,4 %.

Trotz dieses offensichtlich zunehmendenBedarfs ist die Verkehrsinfrastruktur chro-nisch unterfinanziert. Die Bundesfernstra-ßenmittel in Bayern sind von 1.242Millionen Euro in 2009 auf 907 Million-nen Euro in 2011 zurückgegangen. DerStaatsstraßen-Haushalt in Bayern hateinen Haushaltsansatz bezogen auf Bau-investitionen in Höhe von 215 MillionenEuro in 2011. Für 2012 wird eine Summein gleicher Höhe angestrebt. In Bayernsind sechs von zehn Kilometern Staats-straßen nicht in Ordnung. 1200 Brückenund 4000 Straßenkilometer weisen er-heblichen Reparaturbedarf auf. Die vbwkonstatiert in ihrem Papier, dass dasbayerische Fernstraßennetz in seinerGrundstruktur zu sehr auf das Nadel-öhr München ausgerichtet sei. Um die Belastung durch Staus rund um die Lan-deshauptstadt nachhaltig abzubauen,

Personen- und Güterverkehr werden auchin Bayern in den kommenden Jahren deut-lich zunehmen. Dabei erhöht sich die Ver-kehrsleistung im Personenverkehr nachder im Auftrag des Bayerischen Staats -ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur,Verkehr und Technologie von IntraplanConsult erstellten Verkehrsprognose 2025zwischen 2007 und 2025 von 240 Mil -liarden Personenkilometern in 2007 auf292 Milliarden Personenkilometern bzw.um 21,8 %. Das Verkehrswachstum inBayern liegt mit 1,1 % pro Jahr über demfür Deutschland insgesamt prognostizer-tem Wachstum von 0,9 % pro Jahr. DerBahnverkehr in Bayern steigt bezogenauf die Verkehrsleistung bis 2025 um51,8 % . Dem Luftverkehr wird mit Ab-stand das stärkste Wachstum prognosti-ziert mit einer Zunahme von 93,4 %. ImGüterverkehr erhöht sich die Transport-leistung von 146,2 Milliarden Tonnen -kilometern auf 224,0 Milliarden Ton-nen kilometern bzw. um 53,2 %. Dies ent-

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) sieht großen Entwicklungsbedarf der Verkehrsinfrastruktur

In einem aktuellen Positionspapier „Infrastruktur für Bayerns Wirtschaft“ konstatiert die vbw einen zunehmenden Bedarfan leistungsfähigen Verkehrsinfrastrukturen in den kommenden Jahren und prangert deren chronische Unterfinanzierungan.

STRASSEN- UND TIEFBAU

dem Elektroinstallationsunternehmen.Hierfür muss es besonders geschulte Mit-arbeiter geben, die den aktuellen Standder Technik kennen.

Bei größeren Bauvorhaben meine ich,sollten die Fundamenterdungsanla-gen grundsätzlich vom Elektroinstalla-

tionsunternehmen eingebaut werden.Auch wenn das vermutlich dazu füh-ren wird, dass sich aufgrund der zusätzli-chen Koordination und gegebenenfallssogar einzukalkulierender Wartezeitenbeim Fundamentbau die Baukosten insgesamt für die Bauherren erhöhen werden.

Aber das Gewährleistungsrisiko für einefachfremde Tätigkeit ist einfach viel zuhoch!

BB:Herr Kugelmann, wir danken Ihnen fürdas Gespräch.

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PERSÖNLICHES

25BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

Ehrenobermeister Günther Lämmer, Sonthofen, verstorben

Am 23. März 2012 verstarb der langjährige Obermeister der Bauinnung Ober-allgäu, Dipl.-Ing.(FH) Günther Lämmer, im Alter von 86 Jahren.

Herr Lämmer hatte 35 Jahre – von 1965bis 2000 – das Amt des Obermeisters derBauinnung Sonthofen-Oberallgäu inneund sich in dieser Funktion selbstlos undmit großem Engagement für die Interes-sen des Baugewerbes und der Mitgliederseiner Innung eingesetzt.

Er gehörte zu den Ehrenamtsträgern, diesich nie vordrängten, aber stets bereitwaren, eine Aufgabe zu übernehmen,wenn dies im Interesse der Mitglieder not-wendig war. Die Bayerischen Baugewer-beverbände haben ihm in Würdigungseiner Verdienste 1990 die Goldene Ver-dienstmedaille verliehen und ihn nachAufgabe seiner Obermeistertätigkeit inihren Baugewerberat aufgenommen.

PERSÖNLICHES

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LITERATUR

26 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

Die lohnsteuerliche Behandlung von Auslösungen, Wegegeldern und sonstigenAufwandsentschädigungen im Baugewerbe

Die für die Lohnabrechnung sehr hilfreiche und in allen Punkten aktualisierteDIN A5 Broschüre ist in der 54. Auflage, Stand 01.01.2012 neu aufgelegt worden.

Die Broschüre enthält:

• Tarifliche Ansprüche nach demBundes-Rahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bauund RTV-Angestellte und Polierevom 04. Juli 2002 in der Fassungseit 01. September 2010 gültige Fassung)➪ z. B. Anspruch und Höhe der Aus-lösung, Unterkunftsgeld, Reisegeld-und Reisezeitvergütung, Wochenend-heimfahrten, Fahrtkostenerstattung und-abgeltung, Wegezeitvergütung

• Tarifliche Auslösungssätze (gültig seit 01.09.2002)➪ für technische und kaufmännischeAngestellte, Poliere und Schachtmeis-ter, gewerbliche Arbeitnehmer sowiefür Beschäftigte im Feuerungsbau

• Steuerliche Dienstreise –Beträge (in Euro) für das Inland und Ausland➪ Gültig ab 01.01.2002 (Inland) und 01.01.2012 (Ausland)➪ Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen

• Lohnsteuerfreie Beträge (in Euro)nach den Lohnsteuer-Richtlinien2011 unter Berücksichtigung der bis 31.01.2012 ergangenenSchreiben des Bundesfinanz-ministeriums➪ Dienstreisekosten und Einsatzwechseltätigkeit

➪ doppelte Haushaltsführung➪ verbilligte Mahlzeiten bzw. Unterkunft➪ gesonderter Ausweis des Früh-stücks bei Übernachtungsrechnungen➪ neue BFH-Rechtsprechung undVerwaltungsanweisungen zur regel-mäßigen Arbeitsstätte

• Neue steuerliche Werte (in Euro)der Sachbezüge➪ gültig ab 01.01.2012

• Zahlreiche Berechnungsbeispiele

• Erscheinungstermin: April 2012

Der Einzelbezugspreis beträgt € 17,50 einschl. Versandkostenund zzgl. 7 % Umsatzsteuer.

Bei einer Abnahme von mind. 5 Exem -plaren wird ein Rabatt von 5 %, bei Ab-nahme von mind. 10 Exemplaren einRabatt von 10 % gewährt.

Zur Einsparung von Verwaltungskostenwird gebeten, der Bestellung einen Ver-rechnungsscheck beizufügen.

Der Bestellschein kann in unserem Intranet unter

www.lbb-bayern.de im Mitgliederbereich in der Rubrik Steuern abgerufen werden.

LITERATUR

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JEWEILS JANUAR – FEBRUAR 2011 2012 %

Anzahl der Beschäftigten (im Monatsdurchschnitt)

Tätige Personen im Bauhauptgewerbe 115 803 117 922 1,8

Bruttoentgeltsumme in 1000 €

Bruttolöhne und -gehälter 438 281 466 747 6,5

Geleistete Arbeitsstunden in 1000

Wohnungsbau 6 377 5 246 – 17,7

Gewerblicher und industrieller Bau 4 646 4 373 – 5,9

davon: Hochbau 2 985 2 782 – 6,8Tiefbau 1 661 1 591 – 4,2

Öffentlicher und Verkehrsbau 2 841 2 501 – 12,0

davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 217 259 19,4für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 845 657 – 22,2

davon: TiefbauStraßenbau 724 645 – 10,9für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 1 055 940 – 10,9

insgesamt 13 864 12 120 – 12,6

Umsatz ohne USt. in 1000 €

Wohnungsbau 559 156 523 040 – 6,5

Gewerblicher und industrieller Bau 534 980 472 286 – 11,7

davon: Hochbau 375 832 335 374 – 10,8Tiefbau 159 148 136 912 – 14,0

Öffentlicher und Verkehrsbau 318 702 303 876 – 4,7

davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 17 699 26 624 50,4für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 104 876 92 436 – 11,9

davon: TiefbauStraßenbau 74 746 69 014 – 7,7für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 121 381 115 802 – 4,6

Baugewerblicher Umsatz 1 412 838 1 299 202 – 8,0

Die wirtschaftliche Entwicklung des Baugewerbesin Bayern im Jahr 2012 im Vergleich zum VorjahrBeschäftigte, Löhne, Gehälter, geleistete Arbeitsstunden und Umsätze in Bayern

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Dienststelle Schweinfurt

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

27BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2012

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BAUEN MIT INNUNGS-QUALITÄT e.V.

BRUNNENBAUSPEZIALTIEFBAUUND GEOTECHNIK

WÄRME-, KÄLTE-, SCHALL- UND BRANDSCHUTZISOLIERER

STUCK UND PUTZ

TROCKENBAU

ESTRICH UND BELAG

STRASSEN- UND TIEFBAU

BETONWERKSTEIN,FERTIGTEILE, TERRAZZO UND NATURSTEIN

HOCHBAU

FLIESEN UND NATURSTEIN

BAHNBAU

FEUERUNGS-, SCHORNSTEIN- UND INDUSTRIEOFENBAU