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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3547 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Frank Schmitt (SPD) vom 04.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Erweiterungsbau der Stadtteilschule Lurup Die Stadtteilschule Lurup wird am Standort Luruper Hauptstraße einen Erwei- terungsbau bekommen und kann somit ihre bisherigen drei Standorte auf einen Standort konzentrieren. Es war ein langer Weg, bis die Entscheidung für einen Zubau an diesem Standort fiel. Denn dafür war ein komplizierter Ringtausch nötig: Das Stadion des SV Lurup an der Flurstraße wird zuguns- ten der Stadtteilschule in ein neues Stadion am Vorhornweg verlagert, wo auch der bereits seit Langem geplante Technologiepark entstehen wird. Im April 2014 hat die Behörde einen Wettbewerb für den Neubau eines Gebäudes für die Stadtteilschule ausgeschrieben. In der Ausschreibung heißt es, dass mit dem Neubau insgesamt eine Fläche von 12.790 Quadrat- metern zu realisieren sei. „Für die entstehenden Restflächen des Wettbe- werbsgebiets soll eine städtebaulich verträgliche Lösung zur Ergänzung der Flächen mit Wohnungsneubau aufgezeigt werden“, so der Ausschreibungs- text. Mit dem Wohnungsbau sollte das Projekt querfinanziert werden. Am 01. Oktober 2014 ist über den Wettbewerb entschieden worden. Der von der Jury ausgewählte Siegerentwurf der Behnisch Architekten für den Neubau sah einen größeren Teil der Gesamtfläche als in der Ausschreibung veran- schlagt für das neue Schulgebäude vor und auf einer kleineren Fläche eine Teilbebauung mit vier Häusern. Im weiteren Verfahren wurde verkündet, dass auf dem Grundstück des Sportplatzes nun doch keine Wohnungen gebaut werden und die Fläche damit vollständig für den Schulneubau zur Verfügung steht. (Newsletter der Schulbehörde, 22. Mai 2015). Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie viel Quadratmeter umfasst die Gesamtfläche des Areals (Flurstück 4864)? a. Ist beabsichtigt, das Flurstück 4864 im Zuge der Planungen in ein- zelne kleinere Flurstücke zu unterteilen? Wenn ja, wie gestaltet sich die Aufteilung und wie viel Quadratmeter umfassen dann jeweils die neuen Flurstücke? Bitte wenn möglich auch grafisch darstellen. b. Werden eins oder mehrere an das Flurstück 4864 angrenzende Flurstücke mit in die Planungen im Zuge des Erweiterungsbaus der Stadtteilschule miteinbezogen?

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BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/354721. Wahlperiode 11.03.16

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Frank Schmitt (SPD) vom 04.03.16

und Antwort des Senats

Betr.: Erweiterungsbau der Stadtteilschule Lurup

Die Stadtteilschule Lurup wird am Standort Luruper Hauptstraße einen Erwei-terungsbau bekommen und kann somit ihre bisherigen drei Standorte auf einen Standort konzentrieren. Es war ein langer Weg, bis die Entscheidung für einen Zubau an diesem Standort fiel. Denn dafür war ein komplizierter Ringtausch nötig: Das Stadion des SV Lurup an der Flurstraße wird zuguns-ten der Stadtteilschule in ein neues Stadion am Vorhornweg verlagert, wo auch der bereits seit Langem geplante Technologiepark entstehen wird.

Im April 2014 hat die Behörde einen Wettbewerb für den Neubau eines Gebäudes für die Stadtteilschule ausgeschrieben. In der Ausschreibung heißt es, dass mit dem Neubau insgesamt eine Fläche von 12.790 Quadrat-metern zu realisieren sei. „Für die entstehenden Restflächen des Wettbe-werbsgebiets soll eine städtebaulich verträgliche Lösung zur Ergänzung der Flächen mit Wohnungsneubau aufgezeigt werden“, so der Ausschreibungs-text. Mit dem Wohnungsbau sollte das Projekt querfinanziert werden. Am 01. Oktober 2014 ist über den Wettbewerb entschieden worden. Der von der Jury ausgewählte Siegerentwurf der Behnisch Architekten für den Neubau sah einen größeren Teil der Gesamtfläche als in der Ausschreibung veran-schlagt für das neue Schulgebäude vor und auf einer kleineren Fläche eine Teilbebauung mit vier Häusern.

Im weiteren Verfahren wurde verkündet, dass auf dem Grundstück des Sportplatzes nun doch keine Wohnungen gebaut werden und die Fläche damit vollständig für den Schulneubau zur Verfügung steht. (Newsletter der Schulbehörde, 22. Mai 2015).

Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:

1. Wie viel Quadratmeter umfasst die Gesamtfläche des Areals (Flurstück 4864)?

a. Ist beabsichtigt, das Flurstück 4864 im Zuge der Planungen in ein-zelne kleinere Flurstücke zu unterteilen?

Wenn ja, wie gestaltet sich die Aufteilung und wie viel Quadratmeter umfassen dann jeweils die neuen Flurstücke? Bitte wenn möglich auch grafisch darstellen.

b. Werden eins oder mehrere an das Flurstück 4864 angrenzende Flurstücke mit in die Planungen im Zuge des Erweiterungsbaus der Stadtteilschule miteinbezogen?

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Wenn ja, welche und zu jeweils welchem Verwendungszweck (Schulbau, Wohnungsbau, gegebenenfalls sonstiges genau bezeichnen)?

34.363 qm (Schulnutzung 21.210 qm, Sportnutzung 9.952 qm, Wohnbebauung 3.201 qm einschließlich Erschließungsfläche), im Übrigen siehe Anlage. Weitere Planunter-lagen stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Angrenzende Flurstücke werden nicht in die Planungen des Erweiterungsbaus einbezogen.

2. Zum Siegerentwurf des hochbaulichen Realisierungsteils von Behnisch Architekten:

a. Welche Gesamtfläche (in Quadratmeter) umfasst der siegreiche Entwurf (Schulbau und Wohnbauflächen zusammen genommen)?

b. Welche Fläche (in Quadratmeter) sah der Siegerentwurf für den Zubau der Stadtteilschule vor?

c. Welche Fläche (in Quadratmeter) sah der Siegerentwurf für die Schulhoffläche vor?

d. Welche Fläche (in Quadratmeter) sah der Siegerentwurf für den Wohnungsbau (vier Häuser) vor?

Der ursprüngliche Siegerentwurf umfasste eine Fläche von 14.336,5 qm Nettogrund-fläche (NGF), davon 13.630 qm NGF für den Zubau der Stadtteilschule und 706,5 qm NGF für Wohnungsbau. Die verbleibende Außenfläche umfasste 5.002 qm.

3. Zum aktuellen Planungsstand:

a. Schulzubau

i. Welche Fläche wird insgesamt für den Zubau der Stadtteilschu-le vorgesehen? Bitte wenn möglich auch grafisch darstellen und Quadratmeterzahl angeben.

ii. Wird der Teil des Flurstücks, auf dem der Siegerentwurf Woh-nungsbau (vier Häuser) vorsah, jetzt für den Schulbau vorge-halten?

Wenn nein, warum nicht?

Der aktuelle Planungsstand weist eine Fläche von rund 12.582 qm NGF aus. Diese entspricht der Vorgabe in der zuvor mit allen Beteiligten abgestimmten Wettbewerbs-auslobung und ist für den Schulneubau ausreichend (siehe Anlage, Fläche 1).

iii. Umfasst die für den Schulbau vorgesehene Fläche jetzt auch Flächen, die außerhalb des Areals des Siegerentwurfs (Schul-bau und Wohnungsbau zusammengenommen), aber noch auf Flurstück 4864 liegen?

Wenn ja, auf welchem Teil des Flurstückes 4864 befinden sich diese zusätzlichen Flächen und wie werden sie aktuell genutzt? Bitte wenn möglich grafisch darstellen.

Ja, es werden Flächen für die Erschließung von der Luruper Hauptstraße sowie von der Flurstraße benötigt. Beide Flächen befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und werden aktuell schulisch beziehungsweise für den Sport genutzt. Planunterlagen stehen derzeit noch nicht zur Verfügung.

iv. Wie viel Quadratmeter sind aktuell an Schulhoffläche geplant?

Der derzeitige Planungsstand sieht eine verbleibende Außenfläche von rund 14.000 qm vor. Detaillierte Angaben zur Schulhoffläche stehen noch nicht zur Verfügung.

b. Wohnungsbau: Wird derzeit auf einem Teil des Flurstücks 4864 oder daran angrenzenden Flächen Wohnungsbau geplant?

Wenn ja:

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i. Auf welchen Flächen genau wird der Wohnungsbau geplant? Bitte angeben, wofür das Gebiet im Vergleich derzeit genutzt wird. Wenn möglich bitte grafisch darstellen.

ii. Wie viel Quadratmeter umfasst diese mit Wohnungsbau geplante Fläche?

iii. Welche Art und Umfang von Bebauung wird geplant? Bitte spe-zifizieren nach Anzahl der Gebäude und Art der Gebäude (Ein-zelhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Geschosswohnungen et cetera) und Wohneinheiten.

c. Weder die Wettbewerbsausschreibung noch der Siegerentwurf von Behnisch Architekten umfassen das komplette Flurstück 4864.

i. Wie viel Quadratmeter Fläche bleiben übrig, wenn man das Areal des Siegerentwurfes (Schulbau und Wohnungsbau zusammengenommen) von der Gesamtquadratmeterzahl des Flurstückes abzieht?

ii. Was für eine Nutzung oder Bebauung ist auf dieser Restfläche zukünftig vorgesehen? Gibt es Änderungen zur aktuellen Nut-zung?

Wenn ja, welche? Bitte für jede Art der zukünftigen Nutzung jeweils zum Vergleich die aktuelle Nutzung mit angeben. Bitte möglichst grafisch darstellen.

Ja. Auf einer Fläche von circa 3.201 qm (einschließlich 992 qm Erschließungsfläche), die zurzeit als Sportfläche genutzt wird, wird die Bebauung mit vier Einfamilienhäusern geprüft. Die verbleibende Fläche nach Aufteilung des Flurstücks 4864 steht weiterhin dem SV Lurup zur Verfügung (Siehe Anlage, Flächen 2 und 3).

4. Wann ist mit einem Baubeginn für den Erweiterungsbau der Stadtteil-schule Lurup zu rechnen? Bis wann sollen die Bauarbeiten abgeschlos-sen werden? Ab wann sollen die neuen Räumlichkeiten der Schule zur Verfügung stehen?

Der Baubeginn ist nach derzeitigem Planungsstand für 2017 vorgesehen, der Abschluss der Bauarbeiten sowie die Übergabe an die Schule für 2019.

5. Durch den intensiven Wohnungsbau im Stadtteil und den erwarteten Bevölkerungszuwachs auch in den kommenden Jahren ist auch ein Anstieg der Anzahl von Kindern und Jugendlichen im Stadtteil zu erwar-ten.

a. Wurde die zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen im Hinblick auf diesen Zuzug neu überprüft?

i. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Schulbehörde gekom-men? Welche Zahlen wurden zur Berechnung herbeigezogen?

ii. Wenn nein, warum nicht?

b. Haben sich daraus Änderungen für die Planung des Zubaus der Stadtteilschule ergeben?

i. Wenn ja, welche Änderungen wurden vorgenommen?

ii. Wenn nein, warum nicht?

Die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung des Wohnungsbaus in Lurup war zum Zeitpunkt der Auslobung des hochbaulichen Wettbewerbs 2014 weitgehend bekannt. Der Neubau der Stadtteilschule Lurup ist Teil einer Überplanung der Stadtteilschulen im Westen von Altona, wobei insbesondere die Stadtteilschule Flottbek und die Geschwister-Scholl-Stadtteilschule mitbetrachtet wurden. Die Zahl der zukünftigen Stadtteilschulplätze reicht aus, um die zu erwartende Schülerzahl angemessen zu versorgen.

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6. In einem Antrag vom 22.10.2015 (Drs. 20-1695) forderte die Bezirksver-sammlung Altona die Schulbehörde dazu auf, zu prüfen, ob aus der in Planung befindlichen Zweifeldhalle eine Dreifeldhalle gemacht werden kann. Aus der Stellungnahme der Schulbehörde vom 16.12.2015 geht keine eindeutige Antwort hervor.

a. Mit welcher Hallengröße und Art (Zwei- oder Dreifeldhalle) wird der-zeit geplant?

b. Werden diese Planungen dem Wunsch der Bezirksversammlung entsprechend überarbeitet?

Die Sporthallenflächen werden, wie im Siegerentwurf des hochbaulichen Wettbewerbs vorgesehen, als Zwei- und Einfeldhallen geplant. Davon wird eine Hallenfläche als Multifunktionshalle so geplant, dass sie zugleich auch als Veranstaltungsort für Schule und Stadtteil nutzbar ist. Die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen erforderten eine differenziertere Verteilung der Flächen. Da die beiden benachbarten weiterfüh-renden Schulen bereits über Dreifeldhallen verfügen, erhält die Stadtteilschule Lurup zusätzliche Hallenflächen, die eine weitere Angebotsdifferenzierung auch im Vereins-sport ermöglichen.

c. Wird der heute an das Vereinsheim des SV Lurup angrenzende Sportplatz dem Sportverein auch in Zukunft zur Verfügung stehen? Wird auch die Stadtteilschule diesen Sportplatz für Sportangebote nutzen können?

i. Wenn nein, gibt es einen Ersatz für den SV Lurup beziehungs-weise für die Stadtteilschule? Wie sieht dieser aus?

Ja. Im Übrigen: entfällt.

7. Der geplante Zubau für die Stadtteilschule Lurup und die beabsichtigte Flächenvermarktung wurde und wird im Stadtteil stark diskutiert. Zudem sollen die neuen Räumlichkeiten mit dem Community School Konzept zukünftig auch dem Stadtteil offenstehen. Deshalb besteht nach wie vor ein großes öffentliches Interesse.

a. Welche Form von öffentlicher Information und Bürgerbeteiligung wurde bisher zu diesem Projekt des Schulzubaus durchgeführt?

b. Ist derzeit eine Informationsveranstaltung geplant, um die aktuellen Planungen vorzustellen?

i. Wenn ja, wann und wo soll diese Veranstaltung stattfinden?

ii. Wenn nein, warum nicht?

c. Wird außerdem eine darüber hinaus gehende Bürgerbeteiligung geplant?

i. Wenn ja, was genau ist geplant und wann?

ii. Wenn nein, warum nicht?

Am 4. Juni 2014 fand im Rahmen des Luruper Forums eine Beteiligungsveranstaltung mit mehr als 60 Interessierten zum Community-Bereich für die neue Stadtteilschule Lurup statt. Im Rahmen des RISE-Gebiets Osdorfer Born/Lurup stehen für eine betei-ligende Prozessbegleitung zur Community School Mittel zur Verfügung. Diese Aufga-be übernimmt der Gebietsentwickler, der seine Arbeit im April 2016 aufnimmt. Der öffentlich tagende Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona setzt dieses Thema regelmäßig auf seine Tagesordnung. An den Sitzungen nehmen regelhaft auch Vertreterinnen und Vertreter der für Schule zuständigen Behörde und von SBH I Schulbau Hamburg (SBH) teil. Darüber hinaus werden die Anwohnerinnen und Anwohner in der Bauphase bei Bedarf grundsätzlich durch SBH informiert.

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Anlage

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