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Betriebsübergabe im Handwerk BLICK INS HEFT: Meisterschaft ist ein Qualitätsversprechen KHS Limburg-Weilburg 65549 Limburg PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657 BRENNPUNKT 15. Jhg. 3. Ausgabe 4. September 2017 € 3,– Magazin der Innungen und Kreishandwerkerschaft Limburg-Weilburg www.kh-limburg.de

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Betriebsübergabeim Handwerk

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KHS Limburg-Weilburg 65549 Limburg PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657

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2017

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Magazin der Innungen und Kreishandwerkerschaft Limburg-Weilburg

www.kh-limburg.de

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2 Limburg-Weilburg

Brennpunkt Handwerk im Internet:

www.kh-limburg.de

Erscheinungstermine 2017/18

BRENNPUNKT

Erscheinungstermine: Anzeigenschluss:

04. Dezember 2017 10. November 2017

06. März 2018 11. Februar 2018

05. Juni 2018 12. Mai 2018

04. September 2018 11. August 2018

Inhalt

n Meisterschaft ist ein Qualitätsversprechen 4

n Vergessene Potentiale erschließen 6

n Seminarangebot 7

n Eine Sorge weniger dank Bürgschafts- versicherung 8

n Arbeitsrecht 9

n Herausgabe von Arbeitspapieren – So vermeiden Arbeitgeber Konflikte 10

n Mustertextseiten 11 - 13

n Betriebsübergabe im Handwerk 14

n Steuern und Finanzen 15

n 19. „Bauen - Wohnen & Energietage Taunus/ Westerwald“ 18

n Pressespiegel 20

n Wir gratulieren 22

n FDP im Gespräch mit der Kreishandwerkerschaft Limburg-Weilburg 23

Unternehmensberatung• Unternehmensnachfolge• Unternehmenskauf• Unternehmensverkauf• Beteiligungen• Rechtsformwechsel• Rechtsformwahl• Finanzierung• Kostenrechnung/Kalkulation• Controlling

Hilfe bei Lohnbuchhaltung• Lohn- und Gehaltsabrechnung

insbesondere auch Baulohnabrechnungen

• Fristgerechte Abgabe der Sozialversicherungs- und Lohnsteuermeldungen

• Meldungen an die Berufsgenossenschaft

• Arbeitsbescheinigung• Alle Meldungen an die

Sozialversicherungsträger

Buchführung• Hinweise zu Art und

Umfang der Aufzeichnungspflichten

• Organisationshilfen zur Belegführung und Ablage

• Fristgerechte Vorlage der betriebswirtschaftlichen Auswertungen

• Kostenstellenrechnungen• Umsatzsteuervoranmeldungen

Jahresabschluss• Bilanz, Gewinn-

und Verlustrechnung sind Grundlage für die Steuererklärungen

• Das voraussichtliche Jahresergebnis

• Ermitteln von Sachverhalten• Bewertungskriterien zur Inventur

und sonstiger bilanzrelevanter Faktoren

Steuererklärungen• Koordination mit den Mandaten• Termingerechte Abgabe

der Steuererklärungen• Fristverlängerungsanträge

bei dem Finanzamt einreichen• Ermittlung von

Liquiditätsauswirkung• Prüfung von Steurerbescheiden

Interessiert ?

Weitere Informationen und eine ausführliche Beratung über die Vorteile der Buch- und Steuerbe-ratungsstelle der Kreishandwerker-schaft erhalten Sie bei

Buchstellenleiter Michael Schulze Telefon (06471) 929913 e-Mail: [email protected]

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3Limburg-Weilburg

Vorläufiges Programm 17.00 Uhr Empfang

17.30 Uhr Begrüßung durch Kreishandwerksmeister Wolfram Uhe

Grußworte

Vortrag Gastredner Dr. Hans-Georg Häusel

„Blick ins Gehirn: Wie man Kunden begeistert“

Schlusswort von GF Stefan Laßmann

Einladung zum gemeinsamen Abendessen und Gedankenaustausch

einla

dung z

um

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es

Handw

erk

s“

Dienstag, 19. sept. 2017

stadthalle Weilburg,langgasse 25

Wolfram Uhe Stefan Laßmann Kreishandwerksmeister Geschäftsführer KH Lbg.-Wlbg.

Sehr geehrte Handwerkskolleginnen und -kollegen,für Dienstag, den 19.09.2017 möchten wir Sie recht herz-lich zum diesjährigen 11. Tag des Handwerks in die Stadt-halle nach Weilburg einladen.

An diesem Tag wollen wir das Handwerk als starke Wirt-schaftsmacht, als eine Wirtschaftsmacht von nebenan, präsentieren.

Mit Dr. Hans-Georg Häusel haben wir einen hochkaräti-gen Referenten gewinnen können.

Das Thema des Abends ist äußerst spanndend, denn das Referat von Herrn Dr. Hans-Georg Häusel informiert über einzigartiges Wissen, wie Kaufentscheidungen im Gehirn fallen und wie man diese beeinflussen kann.

„Blick ins Gehirn: Wie man Kunden begeistert“

Unter der Überschrift „Zum Thema“ erhalten Sie weitere Informationen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,freuen Sie sich mit uns auf eine ganz besondere Veranstal-tung, informativ und gesellig.

Wie in den vergangenen Jahren werden Sie wieder mit schmackhaften Speisen, zubereitet von den Mitgliedern unserer Bäcker- und Fleischer-Innungen, bewirtet.

Wir freuen uns, Sie am 19.09.2017 in der Stadthalle in Weilburg begrüßen zu dürfen.

An die Kreishandwerkerschaft Limburg-Weilburg · Schiede 32 · 65549 Limburg

FAX-Nr.: 06431/914624 · E-Mail: [email protected] Rückantwort bitte bis spätestens 11. September 2017 an uns zurücksenden!

Für den „Tag des Handwerks“ am Dienstag, 19. Sept. 2017, 17.00 Uhr, Stadthalle Weilburg melde/n ich/wir

............. Person/Personen an.

......................................................................................Name / Unterschrift

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4 Limburg-Weilburg

Meisterschaft ist ein QualitätsversprechenSilberne und Goldene Meisterbriefe anlässlich der Mitgliederversammlung

der Kreishandwerkerschaft in Limburg verliehen

Handwerksmeister aus dem Landkreis Lim-burg-Weilburg, die vor 50 und 40 Jahren ihre Meisterprüfung abgelegt haben, wurden in der Mitgliederversammlung der Kreishand-werkerschaft Limburg-Weilburg von Kreis-handwerksmeister Wolfram Uhe und dem Abteilungsleiter Andreas Haberl von der Handwerkskammer Wiesbaden zum silber-nen und goldenen Meisterjubiläum beglück-wünscht.

Kreishandwerksmeister Wolfram Uhe über-raschte mit der Nachricht, dass die silbernen und goldenen Meisterbriefe, statt wie bisher in einer zentralen Feier in der Handwerks-kammer Wiesbaden, wieder in der Mitglie-

derversammlung der Kreishandwer-kerschaft – also regional – überreicht werden.

Dies gelang durch eine Initiative des Vorstandes.

Dies soll auch in Zukunft so bleiben.

KHM Uhe gratulierte den Jubilaren, zu denen auch sein Vorgänger Horst Jung aus Elz gehörte, zu ihrer hohen Kompetenz und ihrem Verantwor-tungsbewusstsein. Engagement in der Handwerksorganisation und in der Gesellschaft sei für diese Generation von Handwerkern selbstverständlich gewesen. Die Meisterschaft habe dazu

Goldene und silberne Meisterbriefe gab es für: v.l. Manfred Jung (Bäckermeister), Alfred Enk (Fleischermeister), Werner Bendel (SHK Meister), Josef Kremer (Zimmerermeister), Rudi Weichel (Zimmerermeister), Horst Jung (SHK Meister). Es gratulierten GF Stefan Laßmann, KHM Wolfram Uhe, Abteilungsleiter Andreas Haberl

Bäckermeister Hermann Fuhr (links mit Ehe-frau) und Kfz-Meister Rudolf Knoll (rechts mit Nachfolger Rudolf Morawetz) wurden die Urkunden von GF Stefan Laßmann nachträg-lich persönlich übergeben, da sie zur Mitglie-derversammlung verhindert waren

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5Limburg-Weilburg

Anmelde- und Schlusstermine für die Gesellen- und Abschlussprüfungen

Winter 2017/18

I. Anmeldetermin

Die Anmeldungen zu den Winter-Prüfungen 2017/18 sind bis spätestens 15. Oktober 2017 bei den Kreishandwerkerschaften und Innungen mit eigener Geschäftsführung einzureichen. Die-ser Termin gilt auch für Gesellenprüfungen, die in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt werden (§ 36 a HwO).

Anmeldevordrucke sind bei den genannten Stellen erhältlich.

Zu den Winterprüfungen 2017/18 sind anzumelden:

1. Lehrlinge, deren Ausbildungsvertrag in der Zeit v. 1. Oktober 2017 bis 31. März 2018 endet.

2. Wiederholer

3. Lehrlinge, die aufgrund besonderer Leistungen in der Schule und im Betrieb ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes Antragsverfahren beachten – Schlusstermin für Antragstellung: 15. September 2017)

4. und Bewerber, die aufgrund ihrer langjährigen Berufs-tätigkeit an einer Prüfung teilnehmen wollen (Externe Zulassung) und Umschüler.

Anmeldungen, die nach dem 15. Oktober 2017 bzw. 15. Septem-ber 2017 bei vorzeitiger Prüfung eingehen, können nicht berück-sichtigt werden.

II. Prüfungstermin

Nach § 7 Absatz 1 der Gesellen- und Umschulungsprüfungs-ordnung (GUPO) sowie der Abschluss- und Umschulungs-prüfungsordnung (AUPO) setzt die Handwerkskammer den maßgebenden Prüfungstermin fest. Für die Durchführung der Winter-Prüfungen 2016/2017 wird der 31. Januar 2018 als Schlusstermin festgesetzt.

beigetragen, dass unser Land so gut dasteht.

In seiner Ansprache definierte der Kreis-handwerksmeister Uhe den goldenen Boden des Handwerks als das „Wissen und Können, die Kundenorientierung und das Know-how des Handwerks und der Handwerksmeister. Handwerk lebt vom Arbeiten mit Hand und Verstand, von traditionellem Wissen und von modernen Techniken. Handwerk war immer jung. Das Handwerk hat sich über die vielen Jahrhunderte immer den Gegebenheiten flexi-bel angepasst. Die Aus-und Weiterbildungskul-tur ist es, die uns stark macht. Meister, das ist unser Qualitätsversprechen, dem unsere Kun-den vertrauen“, lobte Uhe die Meisterschaft im Handwerk und die Meisterjubilare.

KHM Uhe: “ Sie alle waren und sind Vorbilder. Sie haben uns allen gezeigt, dass Handwerk, dass Meisterschaft glücklich machen kann. Ich wünsche mir, dass möglichst viele junge Men-schen den Weg ins Handwerk finden, sich an

Ihnen ein Vorbild nehmen und selbst auch den Wert der Meisterschaft erkennen“ .

In der Mitgliederversammlung informierte Kreishandwerksmeister Wolfram Uhe über die wirtschaftliche Situation des Handwerks. Ins-besondere im Hinblick auf die Entwicklung der Handwerksordnung zeichnet sich eine positive Entwicklung ab, da einige Politiker offen sind für eine Ausweitung der Meisterpflicht. Unter anderem liegt die besonders geringe Jugend-arbeitslosigkeit auch an der Meisterpflicht. 90 % aller Auszubildenden werden in den Berufen ausgebildet, die einer Meisterpflicht unterliegen. Bedenklich für das Handwerk ist jedoch die Tendenz der jungen Menschen zum Studium. Über 50 % eines Jahrganges wollen nach dem Abitur ein Studium beginnen. Für die duale Ausbildung ist das eine ganz beson-dere Herausforderung. Schon jetzt zeichnet sich ein Fachkräftemangel ab, der nur durch Ausbildung begrenzt werden kann. Sollte sich

der Trend zum Studium weiterhin fortsetzen, wird sich der Fachkräftemangel unweigerlich verschärfen. Noch ist das Ausbildungsniveau mit 323 Auszubildenden pro Jahrgang relativ stabil. Für die Betriebe wird es aber zuneh-mend schwieriger, geeignete Jugendliche für offene Ausbildungsplätze zu finden.

Andreas Haberl, Abteilungsleiter Berufsbil-dung der Handwerkskammer Wiesbaden, konnte dies in seinem Grußwort bestätigen.

Kreishandwerksmeister Uhe appellierte an alle Innungen sich an der diesjährigen Do it zu be-teiligen. Schulleiter Stefan Laux stellte das Kon-zept für die diesjährige Do it ausführlich vor.

Der Tag des Handwerks wird in diesem Jahr am Dienstag, den 19. September in der Stadt-halle“ Alte Reithalle“ in Weilburg stattfinden.

Nach Verabschiedung der Jahresrechnungen für das Jahr 2016 wurde die Mitgliederver-sammlung beendet.

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6 Limburg-Weilburg

5%Der Handwerker klingelt, der Kunde öffnet die Tür. Ein entscheidender Augenblick – für beide Seiten. Denn der erste Eindruck bestimmt über Vertrauen, Kompetenz und Image. Ausschlag-gebend ist in diesem Moment allein das äußere Erscheinungsbild: das freundliche Lächeln, die Stimme, die Berufskleidung.

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informiert

Vergessene Potentiale erschließenWelches Unternehmen stellt sich die Frage nicht: Wie sollte man Nachwuchs rekrutieren – vielleicht durch hochqualifizierte Migranten, vielleicht durch Geflüchtete? Mögliche Opti-onen. Beinahe völlig in Vergessenheit geraten ist aber eine Gesellschaftsgruppe, auf deren Potentiale und Fähigkeiten neuerdings zuneh-mend auch größere Firmen wie SAP oder Evo-nik zurückgreifen.

Die Rede ist von den oft zu Unrecht unter-schätzten schwerbehinderten Menschen. Po-tential und Schwierigkeiten sind bei der An-stellung von Schwerbehinderten häufig zwei Seiten einer Medaille.

Erfahrene Unternehmen wie Evonik wissen, dass es für Einstellungen von Schwerbehin-derten an Unterstützungsleistungen und In-formationen bedarf und haben sich deshalb gründlich beraten lassen. Was ist erforderlich, um von einer schwerbehinderten Person in Ih-rem Unternehmen zu profitieren?

Für einen ersten Eindruck: Neben dem Zuge-winn eines durch Studien belegten, verbesser-ten Arbeitsklimas kann Ihr Unternehmen von den durch das Integrationsamt geförderten

Zuschüssen zur Arbeitsplatzgestaltung und Ausstattung Gebrauch machen. Darüber hin-aus gibt es seit kurzem Prämien von dem Pro-jekt HePAS II (Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen), die für Prakti-ka, Einstellung und Ausbildung schwerbehin-derter Menschen gezahlt werden.

Assistierte Ausbildung sowie Zuschüsse zur Ausbildung und Eingliederung gibt es zudem von Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern, und nicht zuletzt stehen Ihnen die Integrations-fachdienste (IFD) beratend zur Seite.

Wenn Sie neugierig geworden sind, wie Sie als Unternehmen davon profitieren können, steht Ihnen Frau Helm vom Bildungswerk der Hes-sischen Wirtschaft gerne zur Verfügung.

Kontakt

Gloria HelmRheinstraße 94 – 96 a 64295 Darmstadt Telefon: 06151 2710-966 Mobil: 0176 19580872Fax: 06151 2710-10E-Mail: [email protected]

Aus alten Schlagzeilen eine neue gemacht:

Wir dämmen Häuser mit Altpapier.

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7§ Arbeitsrecht

knigge für Auszubildende – Der kunde im Blickpunkttermin: samstag, 25.11.2017 · Unterrichtszeit: 9.00 Uhr bis ca. 15.30 Uhrteilnahmegebühr: 60,-- € pro Azubi · lehrgangsort: kreishandwerkerschaft limburg, sitzungszimmer iV OG, schiede 32, 65549 limburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der guten Resonanz der Vorjahre bieten wir am Samstag, den 25. November 2017 erneut ein Seminar für Auszubildende mit dem Titel „Knigge für Auszubildende“ an.

Von Anfang an die richtigen Spielregeln beherrschen – das zeichnet ein gutes Team aus!

Gute Umgangsformen werden mit dem Start ins Berufsleben plötzlich – und leider für viele Berufseinsteiger unerwartet – wichtig. Spätes-tens, wenn die Auszubildenden den ersten Kontakt nach außen, also zu Kunden, Geschäftspartnern etc. haben, sind gute Umgangsformen eine Pflicht.

Ein Betrieb ist immer nur so gut, wie die Mitarbeiter, die ihn vertreten. Dabei macht der Kunde keinen Unterschied zwischen Azubi und lang-jährigen Mitarbeitern, sie alle sind die Visitenkarte des Unternehmens.

Mit unserem speziell ausgerichteten Trainingsseminar „Knigge für Aus-zubildende“ erlebt der Auszubildende in interessanter und lebendiger Form, wie man freundlich und kompetent auftritt.

Die Stärkung der sozialen Kompetenzen wird durch Rollenspiele und Persönlichkeitstraining (Videoaufnahme) insbesondere in der nonver-balen Kommunikation ergänzt.

Folgende Themen werden ihren Auszubildenden vermittelt:

Themeninhalte:

• DerKundeistKönig–ihrEhrenkodex

• EinengutenEindruckmachen–undeinengutenEindruckhinterlassen

• Körpersprache–RedenohneWorte

• DasgelungeneGespräch

• Konflikte–dieLösungdesSpannungsfeldes

• DasLächelnamTelefon–einGewinnfürALLE

Die Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre Lehrlinge sind:

• IhrejungenMitarbeitererlangenfrühzeitigdienotwendigeSouverä-nität beim Kunden.

• PositiverEinstiegbeimKunden,SicherheitimUmgangbereitsbeimErstkontakt.

• PersönlicheAkzeptanzbeimKundentrotzdes„jugendlichenAlters“.

• WenigerStressdurchbesonnenesVerhaltenauchinschwierigenSitu-ationen.

• IhreAuszubildendenlernenReklamationenvorOrtalsChancezubegrei-fen und erlangen Souveränität auch im Umgang mit schwierigen Kunden. Sie zeigen Verständnis für die Gefühle und die Situation des Kunden.

Wir freuen uns, wenn das Angebot Ihr Interesse geweckt hat und sie ihren Auszubildenden bis spätestens 15. November 2017 anmelden.

SeminarSeminarangebot

Rückantwort: per Fax: 06431-914624 oder per Mail an [email protected]

Anmeldung für lehrgang knigge für Auszubildende am 25. november 2017

Absender:

Name, Vorname ......................................................................................................................................................................................................................

Straße Hausnummer ..............................................................................................................................................................................................................

Postleitzahl und Wohnort ......................................................................................................................................................................................................

Kontaktdaten (Telefon, Mail) ................................................................................................................................................................................................

Geburtsdatum .........................................................................................................................................................................................................................

Anschrift des Arbeitgebers (Rechnungsempfänger)

..................................................................................................................................................................................................................................................

..................................................................................................................................................................................................................................................

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Ort, Datum Unterschrift / Stempel

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8 Limburg-Weilburg

Eine Sorge weniger dank Bürgschaftsversicherung Schritt für Schritt zum passenden Angebot – Limburger Fachmann erklärt

Bürgschaftsversicherungen garantieren Hand-werkern ihren finanziellen Spielraum, weil die Unternehmer ohne entsprechenden Kredit auskommen können. Der Limburger Versi-cherungsmakler Matthias Kuch ist exklusiver Partner der Kreishandwerkerschaft für dieses Thema. Er erklärt in diesem Fachbeitrag, was Bürgschaftsversicherungen sind und wie man das passende Angebot findet.

Wer einen Vertrag eingeht, geht rasch auch ein Risiko ein – etwa, dass der Vertragspartner Schwierigkeiten macht, oder dass es zu Zah-lungsverzögerungen kommt. Risiken zu min-dern, liegt aber in der Natur des Menschen. Seit Handel und Gewerbe entstanden sind, hat der Mensch ein immer größeres Bedürfnis nach Sicherheit entwickelt – ob bei der Ausführung eines Auftrags oder bei der Erfüllung einer ver-traglichen Verpflichtung. Heutzutage ist es in immer mehr Branchen deshalb gang und gäbe, dass die Verpflichtungen eines Vertrages durch die Sicherheitsleistung eines Dritten garantiert werden. So haben die führenden Kreditversi-cherungsgesellschaften die Bürgschaftsversi-cherung entwickelt. Sie ist eine Alternative zu den Bürgschaftskrediten, die traditionell von den Banken angeboten werden. Der Vorteil der Versicherung: Sie belasten im Unterschied zu Bürgschaftskrediten die Kreditlinie des Unter-nehmens nicht. Das erhält den Finanzierungs-spielraum und schafft Planungssicherheit. Aber: Was genau steckt hinter dem Begriff Bürgschaftsversicherung?

Versicherer übernimmt Garantien – das Risiko schwindet

Die Bürgschaftsversicherung – oder Kau-tionsversicherung, wie man ebenso sagen kann – wird so definiert: Sie bedeutet, dass ein Versicherer für bestimmte Verpflichtungen Garantien übernimmt, die etwa aus einem ab-geschlossenen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entstehen. So schwin-det das Risiko für die Beteiligten. Der Bürg-schaftsnehmer ist in den meisten Fällen der Auftraggeber, es kann sich aber auch um ein drittes Unternehmen oder um eine staatliche Institution handeln. Der Auftragnehmer ist der Bürgschaftskunde.

Nur: Wie findet man den richtigen Bürg-

schaftsversicherer? Bezogen auf das gesamte Bürgschaftsgeschäft sind aus der Tradition her-aus nach wie vor die Banken die führenden An-bieter. Aber mehr und mehr gewinnen auch die Bürgschaftsversicherer Marktanteile für sich.

Wer sich für eine Bürgschaftsversicherung entscheiden will, muss zunächst aus einem breiten Angebot das für ihn Passende heraus-finden. Die Wahl des richtigen Versicherers richtet sich zum einen nach dem gesamten Bürgschaftsbedarf und zum anderen nach der benötigten Bürgschaftsart. Außerdem sind die Faktoren Größenordnung und Risikobeurtei-lung wichtig. Aber keine Sorge: Mit der rich-tigen Beratung lässt sich aus der großen Zahl an Angeboten leicht das richtige heraussuchen.

Fachmann hilft, das richtige Angebot zu finden

Bedenken muss man: Aufträge und ihre recht-lichen Grundlagen sind oftmals kompliziert. Von daher sollte der Bürgschaftsgeber bei der Erstellung der Bürgschaft über das notwen-dige Branchen-Knowhow verfügen. Einen Fachmann für Handwerk und Mittelstand heranzuziehen, ist deshalb unbedingt ratsam. Gut, dass die Versicherungsunternehmen und -makler über das nötige Wissen verfügen und so auch den Text der Bürgschaftsurkunde prä-

zise fassen können. Eine schnelle, unbürokra-tische Ausfertigung fast aller Bürgschaften – im Normalfall noch am Tage der Einreichung – ist damit sichergestellt.

Übrigens: Auch wenn es um die Gebühr für den Abschluss der Bürgschaft geht, brauchen die Versicherungsunternehmen den Vergleich mit den Banken nicht zu scheuen. Wissen müs-sen Interessenten auch: Die Bürgschaften wer-den von den Auftraggebern sowohl national als auch international in der Regel als den Bürg-schaften der Banken gleichwertig akzeptiert.

Wie geht es weiter, wenn die richtige Versiche-rungsgesellschaft gefunden ist? Die Gestaltung des Versicherungsvertrags hängt grundsätzlich von der benötigten Bürgschaftsart und de-ren Höhe ab. Ob die Kreditlinie blanko, also ohne Sicherheiten, zur Verfügung gestellt wird, hängt von der Bonität des Kunden ab.

Möglicherweise spielt auch die benötigte Bürg-schaftsart bei der Übernahme von Sicherheiten eine Rolle, denn das Risiko wird bei den ver-schiedenen Arten unterschiedlich eingeschätzt. Auch hier hilft der Fachmann, das richtige An-gebot zu finden. Er unterstützt auch bei der Auswahl der richtigen Versicherungsart. Damit ist der erste Schritt getan, die eigene Kreditli-nie zu schonen und trotzdem etwas für mehr Sicherheit für sich selbst und für das eigene Unternehmen zu tun.

» Matthias Kuch ist auch in anderen Versiche-rungsfragen für die Mitglieder der Kreishand-werkerschaft gern erreichbar. Den exklusiven Partner der Kreishandwerkerschaft erreichen Sie telefonisch unter 0 64 31 / 90 22 51 40 oder im Internet unter www.kuchundpartner.de.

Fachbeiträge im Laufe des Jahres

In den Medien der Kreishandwerker-schaft veröffentlicht Matthias Kuch im Laufe dieses Jahres in einer kleinen Serie mehrere Fachbeiträge rund um Kredit-versicherungen & andere Versicherungs-fragen, die für die Mitgliedsbetriebe der Kreishandwerkerschaft interessant sind. Die Beiträge können auf der Webseite www.kh-limburg.de nachgelesen werden.

Matthias Kuch, Inhaber von „Kuch & Partner Versicherungsmakler“, hat seine Büroräume in der Frankfurter Straße in Limburg. Er berät die Mitgliedsbetriebe der Kreishandwerkerschaft in einer exklusiven Zusammenarbeit beim Thema Versicherungen. Bildquelle: Matthias Kuch

www.doit-limburg-weilburg.dewww.jobsinlimburgweilburg.dewww.marktplatz-limburg-weilburg.de

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9§ Arbeitsrecht 17§ Arbeitsrecht

Haftungsausschluss: Die in diesem Ma-

gazin abgedruckten Artikel, Formulare

und Empfehlungen wurden mit größt-

möglicher Sorgfalt und nach bestem Wis-

sen recherchiert und erstellt. Sie erheben

aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Fehler sind nie auszuschließen. Auch wird

die Verfallzeit von Gesetzen und Verord-

nungen immer kürzer. Es wird deshalb

keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit,

Vollständigkeit oder Qualität der in die-

sem Magazin bereitgestellten Informati-

onen übernommen. Für Schäden mate-

rieller oder immaterieller Art, die durch

die Nutzung oder Nichtnutzung der dar-

gebotenen Informationen bzw. durch die

Nutzung fehlerhafter und unvollständi-

ger Informationen unmittel bar oder

mit telbar verursacht werden, haften der

Herausgeber und die beteiligten Kreis-

handwerkerschaften nicht, sofern ihnen

nicht nachweislich vorsätzliches oder

grob fahrlässiges Verschulden zur Last ge-

legt werden kann.

ArbeitsrechtÄnderungskündigung - Anforderungen

Ein mit einer Änderungskündigung übermit-teltes Vertragsangebot muss so konkret gefasst sein, dass der Arbeitnehmer es ohne Weiteres annehmen kann. BAG, Urteil vom 26.01.2017, Az.: 2 AZR 68/16

Wirksamkeit eines «im Auftrag» unterschriebenen befristeten Vertrages

Ist eine Erklärung mit dem Zusatz „Im Auf-trag“ unterschrieben, kann das im Einzelfall dafür sprechen, dass der Unterzeichner nicht selbst handelnd wie ein Vertreter die Verant-wortung für den Inhalt der von ihm unter-zeichneten Erklärung übernehmen will. Der Zusatz „In Vertretung“ deutet demgegenüber darauf hin, dass der Erklärende selbst für den Vertretenen handelt. Bestimmungen, die von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat gemeinsam unterzeichnet sind, sind unwirk-sam, wenn sich aus ihnen nicht zweifelsfrei ergibt, wer Urheber der einzelnen Regelungen sein soll und um welche Rechtsquelle es sich jeweils handelt. BAG, Urteil vom 12.04.2017, Az.: 7 AZR 446/15

Mutterschutzgesetz Änderungenab 01.01.2018

Das vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ enthält einige Änderungen, die auch Auswirkungen auf die Personalarbeit haben werden. Ab 1.1. 2018 werden die wesentlichen Änderungen in Kraft treten.

Ausnahmen bilden die nachfolgenden Neu-regelungen, die bereits nach Verkündung des Gesetzes am 30.05.2017, also ab 01.06.2017, in Kraft getreten sind:

•DieSchutzfristnachderGeburteinesKindesmit Behinderung wird bei entsprechendem Antrag von acht auf zwölf Wochen verlän-gert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.

•Es wird ein Kündigungsschutz für Frauennach einer nach der zwölften Schwanger-schaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu ein-geführt.

•Zudem werden die Regelungen zum Ge-sundheitsschutz an die unionsrechtlichen Vorgaben unter anderem zur Gefahrstoff-kennzeichnung angepasst.

Das neue Mutterschutzgesetz bringt vor allem eine Ausweitung des geschützten Personen-kreises. Gilt das Gesetz bisher nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit ausführen, so soll es zukünftig eine erhebliche Ausweitung auf sonstige Per-sonen geben.

Die wichtigsten Neuerungen ab 01.01.2018

•Schülerinnen und Studentinnen werdendann in den Anwendungsbereich des Mu-SchG einbezogen, wenn die Ausbildungs-stelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungs-

veranstaltung verpfl ichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rah-men der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpfl ichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.

•Zudem werden auch arbeitnehmerähnlichePersonen in den Anwendungsbereich klar-stellend einbezogen.

•DieRegelungenzumVerbotderNacht-undSonntagsarbeit werden branchenunabhän-gig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Rege-lung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.

•FürdieArbeitnach20Uhrbis22Uhrwirdein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeit-geber die Frau grundsätzlich weiterbeschäf-tigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.

•Durch die Integration der Verordnungzum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das MuSchG werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Ar-beitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher.

•DerneueinzurichtendeAusschussfürMut-terschutz ermittelt unter anderem Art, Aus-maß und Dauer der möglichen unverant-wortbaren Gefährdung einer Schwangeren oder Stillenden und stellt sicherheitstechni-sche, arbeitsmedizinische und arbeitshygie-nische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes auf. Die von ihm erarbeiteten Empfehlungen sollen Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Re-gelungen bieten.

•BeiBeamtinnen,RichterinnenundSoldatin-nen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere Beschäftigte nach dem MuSchG gilt.

BVerfG: Tarifeinheitsgesetz weitgehend verfassungsgemäß

Die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes sind weitgehend mit dem Grundgesetz verein-bar. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei Jahre nach dem Inkrafttreten in mehreren Urteilen vom 11.07.2017 (1 BvR 1571/15 u. a.) entschieden. Das umstritte-ne Gesetz soll Tarifkollisionen innerhalb der Unternehmen vermeiden: Wenn zwei Ge-werkschaften in einem Betrieb dieselben Ar-beitnehmer vertreten, gilt nur noch ein Tarif-vertrag, nämlich von derjenigen Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb. Substanzielle Kritik an der Neuregelung gab es von Beginn an. Die Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde (Berufsgruppen- und

Branchengewerkschaften, ein Spitzenverband sowie ein Gewerkschaftsmitglied) wandten sich insbesondere gegen die sog. Kollisionsre-gel (§ 4a Abs. 2 Satz 2 TVG) und gegen Rege-lungen zum Beschlussverfahren. Gerügt wur-de die Verletzung von Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 2 Abs. 1 i. V. m. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 3 GG. Das Gesetz greife ohne Rechtfertigung in die Koalitionsfreiheit ein und genüge nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Das BVerfG (zwei Mitglieder des ersten Se-nats haben ein abweichendes Sondervotum abgegeben) geht im Ergebnis von der weitge-henden Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Tarifvertragsgesetzes aus. Bei der Ausle-gung und Handhabung des Gesetzes muss der grundrechtlich geschützten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) Rechnung getragen werden. Über offene Fragen im Einzelnen entschei-den die Fachgerichte. Unvereinbar mit dem Grundgesetz ist das Gesetz allerdings nur in-soweit, als Vorkehrungen dagegen fehlen, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufs-gruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernach-lässigt werden. Hier hat der Gesetzgeber Ab-hilfe zu schaffen. Bis zur Neuregelung, die bis zum 31.12.2018 zu treffen ist, darf ein Tarif-vertrag im Kollisionsfall nur dann verdrängt werden, wenn die Mehrheitsgewerkschaft die Interessen der Angehörigen der Minderheits-gewerkschaft ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat. Das ist plausi-bel darzulegen. Im Übrigen bleibt das Gesetz weiterhin anwendbar. BVerfG, Urteile vom 11.07.2017, Az.: 1 BvR 1571/15 u.a.

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10 Limburg-Weilburg18 Rhein-Westerwald ++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++

Impressum„Brennpunkt Handwerk“ – Magazin der Innungen und Kreis-handwerkerschaft erscheint mind. 4 x jährlich.

Satz, Druck, Vertrieb: WITTICH Medien KG, Rheinstraße 41; 56203 Höhr-Grenzhausen Telefon 02624/911-0, Fax 02624/911-195;

Konzeption und Gestaltung: Elisabeth Schubert

Verantwortlich für den überregionalen Teil: Rhein-Westerwald eG; Michael Braun, Karlheinz Latsch, Harald Sauerbrei (Vorstand)

Verantwortlich für den regionalen Teil: KHS Limburg-Weilburg: GF Stefan Laßmann; Ausgabe B: Aufl age: 820 Exemplare KHS Rhein-Westerwald: HGF Udo Runkel;Ausgabe C: Aufl age 1.805 ExemplareKHS Alzey-Worms: GF Dirk Egner;Ausgabe F: Aufl age 650 Exemplare

Titelbild: fotolia© FikMik

Den Mitgliedsbetrieben der Innungen wird das Magazin kosten-frei zur Verfügung gestellt; die Kosten sind im Innungsbeitrag enthalten. Im Einzelbezug 3,– € / Stück zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernehmen der Herausgeber sowie die beteiligten Kreishand-werkerschaften keine Haftung. Unverlangt eingesandte Manu-skripte ohne Rückporto können nicht zurückgesandt werden. Mit der Annahme eines Manuskriptes gehen sämtliche Verlags-rechte und alle Rechte zur ausschließlichen Veröffentlichung und Verbreitung auf den Herausgeber über. Für die mit Namen oder Signatur gezeichneten Beiträge übernehmen Herausgeber und Redaktion keine Haftung. Der Herausgeber sowie die beteilig-ten Kreishandwerkerschaften sind für Inhalte, Formulierungen und verfolgte Ziele von bezahlten Anzeigen Dritter nicht verant-wortlich. Für die Richtigkeit der Anzeigen wird keine Gewähr übernommen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige Anzei-genpreisliste. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, bestellte Anzeigen oder Textbeiträge nicht zu veröffentlichen. Nachdruck und Übersetzung, auch auszugs-weise, sowie Vervielfältigungen jeglicher Art und Technik bedür-fen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Herausgebers. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Herausgebers oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens etc., bestehen keine Ansprüche gegen Herausgeber und beteiligte Kreishandwerkerschaften.

Herausgeber, Anzeigenverwaltung und Redaktionsanschrift: Rhein-Westerwald eG, Langendorfer Straße 91, 56564 Neuwied, Telefon (02631) 9464-0 - Fax (02631) 946411. Gemäß §9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rlp vom 4.2.2005 wird auf folgendes hingewiesen: wirtschaftliche Beteiligung Kreishand-werkerschaft Rhein-Westerwald, Joseph-Kehrein-Str. 4, 56410 Montabaur

Zum Ende eines Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpfl ichtet, die Arbeitspapie-re des Mitarbeiters fertig zu machen und so rechtzeitig herauszugeben, dass sein Mitarbei-ter sie am letzten Arbeitstag mitnehmen kann. Doch reicht es, wenn er sie nur zur Abholung bereitlegt? Und was passiert, wenn er seiner Herausgabepfl icht nicht nachkommt? Eine Antwort auf diese Fragen liefert unser Beitrag.

Arten von Arbeitspapieren

Arbeitspapiere im engeren Sinn sind Papiere, die der Arbeitnehmer bei Beschäftigungsbe-ginn unbedingt vorlegen und der Arbeitgeber bei Beschäftigungsende unbedingt ausfüllen

und herausgeben muss – z. B. die Lohnsteu-erbescheinigung und der Sozialversicherungs-nachweis.

Arbeitspapiere im weiteren Sinn sind Papiere, die dem Nachweis bestimmter Tatsachen die-nen – z. B. ein Zeugnis oder ein Befähigungs-nachweis. Oder Unterlagen, die bestimmte Erklärungen über den Arbeitgeber oder das Arbeitsverhältnis enthalten – z. B. der Arbeits-verhältnis-Nachweis oder die Ausgleichsquit-tung.

Gesetzliche Grundlagen

Bei den Arbeitspapieren vertritt die ganz herr-schende Meinung die Auffassung, dass die Herausgabepfl icht des Arbeitgebers auf Seiten des Arbeitnehmers eine Holschuld auslöst.

Nach § 269 Abs. 1 BGB gilt: „Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.“

§ 269 Abs. 2 BGB sieht vor: „Ist die Verbind-lichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Orte hatte, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.“ Ort der Abholung ist damit in der Regel der Beschäftigungsort.

§ 269 BGB ist dispositiv. D. h., von der gesetzli-chen Vorschrift kann durch Vereinbarungen der Parteien abgewichen werden. Selbstverständ-lich können sich die Parteien einvernehmlich darauf verständigen, dass der Arbeitgeber die Papiere zuschickt. Der Arbeitgeber kann in die-sem Fall allerdings verlangen, dass sein Mitar-beiter die Kosten der Übersendung trägt.

Rechtsfolgen:Von der Klage bis zur Zwangshaft

Der Arbeitgeber trägt für die Erfüllung seiner Herausgabepfl icht die Darlegungs- und Be-weislast. Der Arbeitnehmer hat ihm auf Verlan-gen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (= Quittung) zu erteilen (§ 368 Satz 1 BGB - die so genannte Empfangsquittung). Kommt der Ar-beitgeber mit der Herausgabe in Verzug, muss er seinem Mitarbeiter die Arbeitspapiere auf eigene Kosten zustellen.

Erfüllt der Arbeitgeber seine Herausgabepfl icht nicht freiwillig, kann der Arbeitnehmer ihn auf Herausgabe verklagen.

Bleibt der Arbeitgeber selbst nach seiner Verur-teilung noch untätig, wird eine Zwangsvollstre-ckung erforderlich. Dabei gilt:

• Geht esbloß um denHerausgabeanspruch,ist der Weg über § 883 ZPO - Herausgabe bestimmter Sachen - vorgezeichnet. Der Ge-richtsvollzieher muss dem Arbeitgeber die Arbeitspapiere wegnehmen und dem Arbeit-nehmer übergeben.

• Geht es um den Anspruch auf Ausfüllungder Arbeitspapiere, ist der Weg über § 888 ZPO - unvertretbare Handlungen - zu gehen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall durch Zwangsgeld oder Zwangshaft dazu angehal-ten werden, die Arbeitspapiere auszufüllen. Diese Verpfl ichtung kann ihm ein Dritter nicht abnehmen.

Ein weiterer Weg bietet sich bereits im Erkennt-nisverfahren nach § 61 Abs. 2 Satz 1 ArbGG an: „Spricht das Urteil die Verpfl ichtung zur Vornahme einer Handlung aus, so ist der Be-klagte auf Antrag des Klägers zugleich für den Fall, dass die Handlung nicht binnen einer be-stimmten Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen festzusetzenden Entschädigung zu verurteilen“.

Die Zwangsvollstreckung nach §§ 887, 888 ZPO ist in diesem Fall ausgeschlossen (§ 61 Abs. 2 Satz 2 ArbGG). Der Erfüllungsanspruch wandelt sich in einen Schadensersatzanspruch um.

D. h., dass beispielsweise bei einer nicht frist-gerecht ausgefüllten und herausgegebenen Lohnsteuerbescheinigung mit der Entschädi-gung zugleich alle Schadensersatzansprüche wegen der Nichtherausgabe - sogar die ent-gangene Lohnsteuererstattung - abgegolten sind (BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 121/95).

Rechtsstreit vermeiden

Zur Eskalation muss es nicht kommen. Nimmt der Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere bei Be-endigung des Arbeitsverhältnisses nicht gleich mit, sollte der Arbeitgeber ihn schriftlich unter Fristsetzung (maximal 2 Wochen) zur Abho-lung auffordern.

Kommt er der Aufforderung nicht nach, em-pfi ehlt es sich, die herauszugebenden Arbeits-papiere unter Zeugen in einen Umschlag zu stecken und per Post auf den Weg zu geben. Die dabei anfallenden Portokosten stehen in keinem Verhältnis zu dem fi nanziellen Auf-wand, der durch einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht entstehen wird.

Weitere Informationen zum Thema fi nden Sie unter: www.personalpraxis24.de

Autor: Dr. Heinz J. Meyerhoff, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Greven

Herausgabe von Arbeitspapieren:So vermeiden Arbeitgeber Konfl ikte

Arbeitspapiere

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11Limburg-Weilburg 19Rhein-Westerwald++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++

Empfangsbestätigung Arbeitspapiere

1. Das Arbeitsverhältnis zwischen

_____________________________________________________________________________________________ (Arbeitgeber)

und

_____________________________________________________________________________________________ (Arbeitnehmer/in)

wurde zum _______________________________ beendet.

2. Der Unterzeichner/Die Unterzeichnerin bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: (Nichtzutreffendes bitte durchstreichen bzw. ergänzen)

2.1 Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

Zeitraum: _________________________

2.2 Meldebescheinigung für den Arbeitnehmer nach § 25 DEÜV

Zeitraum: _________________________

2.3 Sozialversicherungsausweis; Versicherungsnummer: _________________

2.4 Urlaubsbescheinigung für das Urlaubsjahr ________________

2.5 Zeugnis

2.6 Lohn-/Gehaltsabrechnung für den Monat _________________

2.7 Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur

2.8 ______________________________________________________

2.9 ______________________________________________________

Der/Die Unterzeichner/in bestätigt, dass er die überlassenen Unterlagen und Gegenstände vollständig zurückgegeben hat.

Der/Der Unterzeichner/in bestätigt gleichzeitig, eine Ausfertigung dieser Empfangsbestätigung erhalten zu haben.

_____________________________________________ _____________________________________________Ort, Datum Unterschrift Arbeitnehmer/in

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12 Limburg-Weilburg ++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++

Betriebsübernahme/-übergabe

Anlaufstellen Übergeber ÜG / Übernehmer ÜN erl. erl.

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Im Vorhinein zu klären ...

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Steuerberater Mitteilung der Betriebsübergabe/-übernahme, Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte

Tipp für ÜN: Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Handwerkskammer.

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Banken/Sparkassen Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme, Übernahme der Geschäftskonten oder Eröffnung neuer

Konten. Bei Einrichtung neuer Geschäftskonten müssen alle automatischen Abbuchungsstellen

(meist Lastschriften) informiert werden.

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Gewerbeaufsichtsamt ÜN: Informationen über Änderungen gewerberechtlicher Aufl agen einholen. Es ist möglich,

dass der ÜN weiterreichende gewerberechtliche Aufl agen erhält als der ÜG

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Mitarbeiter Unterrichtungspfl icht durch den ÜG oder ÜN (§ 613a BGB), Überprüfung der Arbeitsverträge,

Abgleichung Urlaubsvergütung/Freizeitausgleich zum Übergabestichtag. Ummeldung bei

Krankenkasse.

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Ausbildung Wenn Sie Lehrlinge ausbilden, wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberatung der HwK.

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nach Betriebsübernahme/-übergabe zu erledigen

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Handwerkskammer ÜG: Löschung beantragen, Gewerbeabmeldung beifügen - ÜN: Antrag auf Eintragung in die

Handwerksrolle (Eröffnungsdatum, beglaubigte Kopie Meisterbrief)

Auch möglich: Gewerbeanmeldung im One-Stop-Shop und bei Ihrer HwK (Handwerksrolle)

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Gewerbe/(Ordnungs-)amt ÜG: Gewerbeabmeldung, ÜN: Gewerbeanmeldung

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Handelsregister Falls Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist/wird, muss evtl. eine Ummeldung oder

neue Anmeldung erfolgen. Neue Verträge bei GmbH und OHG erstellen.

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Mietobjekte Mietvertrag kündigen/abschließen; falls schon ein Mietverhältnis besteht, klären, ob Gewerbe

im Haus betrieben werden darf und im Mietvertrag aufnehmen.

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Agentur für Arbeit Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme; ÜN: Gründungszuschuss beantragen: Nur möglich bei

Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Auch hierzu beraten wir Sie gerne!

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Betriebshaftpfl icht-, Sach-, Aufl istung aller Versicherungsverträge, Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme, ggf. Kündigung

Rechtsschutz-, sonstige bzw. Abschluss neuer Versicherungsverträge

Versicherungen

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Kraftfahrzeuge Ummeldung Zulassungsstelle, Finanzamt, Versicherung

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Leasingverträge Aufl istung aller Leasingverträge, Mitteilung der Betriebsübergabe je nach Rechtsform, ggf.

Angabe neuer Bankverbindung

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Sonstige Verträge Mitteilung der Betriebsübergabe, ggf. Kündigung nicht gewünschter Vertragsübernahmen,

z. B. Radio (GEZ), Zeitschriften, Vereine etc.

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13Limburg-Weilburg 21Rhein-Westerwald++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++

Quelle: HWK Koblenz u. die ArGe RP Handwerkskammern

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Innung Ummeldung bei der Innung

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Berufsgenossenschaft Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme je nach Rechtsform bei Ihrer zuständigen HwK

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Finanzamt Mitteilung der Betriebsübergabe. Ggf. Freistellungsbescheinigung f. Bauabzugssteuer gem. §

48b EStG beantragen.

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Krankenkasse Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme je nach Rechtsform

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Deutsche Post Ummeldung, evtl. Nachsendeantrag stellen

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Telefonunternehmen Ummeldung Betriebstelefon auf ÜN

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Versorgungsunternehmen Ummeldung beim Versorgungsunternehmen von Strom, Gas, Wasser

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Entsorgungsunternehmen Ummeldung beim Entsorgungsunternehmen der Abfallbeseitigung

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Inventarliste/Warenbestand Aktuelle Inventarliste aller zu übernehmenden Gegenstände und aktueller Warenbestand

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Kunden Aufl istung aller Kundenverträge, Information der Kunden durch Anschreiben, Zeitungsannonce etc.

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Lieferanten Aufl istung aller Lieferantenverträge (Übersicht über vereinbarte Konditionen), Information der

Lieferanten durch Anschreiben, evtl. Regelung der Zahlung bestehender Verbindlichkeiten

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Schutzrechte Aufl istung aller gewerblichen Schutzrechte

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Geschäftsformulare Geschäftsformulare mit Änderungen drucken, evtl. neue Bankverbindung und Steuernummer

angeben

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Persönliche Absicherung

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Krankenversicherung ÜN: Persönliche Beratung! Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme je nach Rechtsform

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Rentenversicherung Mitteilung an zuständigen Versicherungsträger (www.deutsche-rentenversicherung.de) von ÜG

ÜN: Persönliche Beratung! und ÜN. Für den ÜN besteht die Möglichkeit, den Regelbeitrag in der Rentenversicherung auf

Antrag für die ersten 3 Jahre zu halbieren (Junghandwerker). Wahlfreiheit, wenn 18 Jahre Beiträ-

ge abgeführt wurden; danach möglich, lediglich Mindestbeiträge zu entrichten. Klärung des Renten-

anspruchs bei Erwerbsunfähigkeit.

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Persönliche Falls eine private Unfallversicherung besteht, sollte der ÜN die Beiträge und Leistungen mit der

Unfallversicherung Unfallversicherung bei der BG vergleichen. Unternehmerische Wahlfreiheit!

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Broschüren zum Thema Betriebsübernahme/-übergabe www.bmwi.de, Suchbegriff „Nexxt“, Broschüren zum Thema Existenzgründung:

www.bmwi.de („Starthilfe“). Hinweise zu Finanzierungsfragen: www.kfw.de und www.isb.rlp.de.

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14 Limburg-Weilburg22 Rhein-Westerwald

1. Betriebsnachfolge als Herausforderung

Sie haben Ihr Unternehmen seit vielen Jahren durch Höhen und Tiefen begleitet. Wenn Sie auch langfristig die Existenz des Betriebes und der damit verbundenen Arbeitsplätze sichern möchten, sollten Sie schon frühzeitig über die Fortführung des Unternehmens nach Ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben nachdenken. Die Betriebsübergabe ist neben der Gründungs-phase die wichtigste strategische Phase eines Unternehmens. Aufgrund der im Folgenden dargestellten Komplexität des Vorgangs kann auf eine sehr sorgfältige und langfristige Pla-nung nicht verzichtet werden.

Verschiedene Alternativen müssen durchdacht, evtl. rechtliche, erbrechtliche und steuerliche Voraussetzungen berücksichtigt werden. Es sind fi nanzielle Aspekte, aber auch familiäre und per-sönliche Überlegungen mit einzubeziehen.

II. Wie übergabefähig ist mein Betrieb?

Die Übergabefähigkeit bzw. Attraktivität Ihres Betriebes für einen potentiellen Übernehmer hängt von vielen internen wie externen Fakto-ren ab. Aus diesem Grund sollten Sie Ihr Un-ternehmen noch einmal genau „unter die Lupe nehmen“, bevor Sie diesen einem potentiellen Nachfolger anbieten.

Natürlich kennen Sie Ihren Betrieb in- und aus-wendig, aber dennoch: Manche Einschätzung ist vielleicht zu subjektiv und sollte überdacht wer-den. Analysieren Sie daher genau, was ihr Un-ternehmen gegenüber den Kunden, dem Markt, der Konkurrenz etc. auszeichnet. Bei der Analyse der betrieblichen Verhältnisse sollten Sie ein be-sonderes Augenmerk auf

• die Entwicklung der Umsatz- und Ertrags-struktur,

• dasProdukt-undLeistungsangebot,

• dietechnischeAusstattungIhresBetriebes,

• dieKundenstruktur,

• diePersonalstrukturundQualifikationIhrer Beschäftigten sowie

• dieBetriebsorganisation

legen. Dabei sind nicht nur die in der Vergangen-heit erzielten Zahlen und Daten, sondern auch die zukünftig erwarteten Umsatz-, Kosten- und Wettbewerbspotenziale von Bedeutung.

Planen Sie für die Bestandsaufnahme der be-trieblichen Gegebenheiten einen ausreichenden zeitlichen Puffer ein. Notwendige Anpassungen aus wirtschaftlicher, rechtlicher und/oder steu-erlicher Sicht können in der Regel nicht kurz-fristig durchgeführt werden bzw. bedingen eine angemessene Vorlaufzeit. Generell gilt, dass Sie den Erfolg einer späteren Übergabe maßgeblich unterstützen können, indem Sie frühzeitig auf die Wert- und Nachhaltigkeit der o. g. Faktoren achten. Stellen Sie rechtzeitig die Weichen für eine erfolgreiche Betriebsübergabe und neh-men Sie gegebenenfalls Anpassungen an Ihrem strategischen Geschäftskonzept vor. Denn auch die Finanzierung der Nachfolge dürfte für den potentiellen Übernehmer bei Vorliegen eines schlüssigen Unternehmenskonzepts wesentlich leichter zu bewerkstelligen sein.

Umsatz- und Ertragssituation

Besonders wichtig für die Einschätzung der Übergabefähigkeit ist es, die genaue Ertragssi-tuation der letzten Jahre festzustellen. Welche Umsätze wurden generiert? Welche Betriebser-gebnisse wurden erzielt? Wie hoch war die be-triebliche Umsatzrendite, die Pro-Kopf-Leistung etc.? Auch sollten Sie nicht die zukünftigen Um-

satzerwartungen vernachlässigen. Sind Umsatz-trends erkennbar oder muss gar mit Umsatzein-brüchen gerechnet werden?

Produkte und Dienstleistungen

Die Übergabefähigkeit des Unternehmens hängt auch maßgeblich vom betrieblichen Leistungs-angebot ab. So sind Produkte und Dienstleis-tungen, die den aktuellen Ansprüchen und An-forderungen des Marktes gerecht werden, eine Voraussetzung für die erfolgreiche Suche nach einem möglichen Übernehmer.

Bietet das bestehende Produkt- und Leistungs-angebot zudem Spielräume für zukünftige technologische und trendmäßige Entwicklun-gen? Lassen sich hierdurch eventuell zusätzliche Kundengruppen erschließen, ergibt sich für den Nachfolger eine gute Startposition. Beobachten und analysieren Sie daher permanent die Ent-wicklungen des Marktes und der Branche.

Betriebsstätten, Maschinen,technische Ausstattung

Je besser der technische Zustand der betriebli-chen Anlagen und Maschinen, des Fuhrparks, der Geschäftsausstattung, desto attraktiver ist Ihr Unternehmen für Ihren Nachfolger. Er-mitteln Sie daher zeitnah die technologische Leistungsfähigkeit Ihrer Maschinen. Holen Sie Informationen darüber ein, ob im Falle einer Betriebsübergabe neue gewerberechtliche und ökologische Aufl agen zu beachten sind. Eine technisch veraltete Ausstattung bzw. eine gar eingeschränkte Nutzbarkeit bedingen über kurz oder lang kostenintensive Reparaturen, Ersatz-investitionen und/oder Modernisierungsmaß-nahmen.

Betriebsübergabe im HandwerkRechtzeitig an morgen denken!

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15Limburg-Weilburg 23Rhein-Westerwald

Markt und Kunden

Wie attraktiv sich Ihr Betrieb für einen potenti-ellen Übernehmer darstellt, ist in einem hohen Maß auch von der Kundenstruktur des Betrie-bes abhängig. Welche Kundengruppen werden primär angesprochen und wie hoch ist deren Kaufkraft?

Wer sind die Kunden von morgen und wie las-sen sich neue Kundengruppen erschließen? Wie stark ist der Wettbewerb – gegenwärtig und in der Zukunft? Sind Sie Marktführer, und wenn ja, in welchen Bereichen?

TIPP: Betreiben Sie ein gezieltes Marketing und durchforsten und aktualisieren Sie Ihre Kundenkartei. Untermauern Sie die Über-gabefähigkeit Ihres Betriebes, indem Sie zu Ihren Stammkunden sowie langjährigen Auf-traggebern und Geschäftspartnern besonders intensiven Kontakt pfl egen. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Verlängerung beste-hender, werksvertraglicher Vereinbarungen (Wartungsverträge, Absatzrahmenverträge etc.). Machen Sie Ihre Produkte und Leistun-gen interessant für die Kundengruppen der Zukunft.

Personal

Eine betrieblich angemessene Personalstruk-tur ist für die Übergabefähigkeit von enormer Wichtigkeit. Sind Ihre Mitarbeiter marktgerecht qualifi ziert? Laufen Lehr- oder Zeitverträge aus? Welches Know-how verbleibt nach Ihrem Aus-scheiden im Unternehmen? Analysieren Sie die Personalstruktur Ihres Betriebes gründlich und erstellen Sie Übersichten, aus denen wesentli-che Sachverhalte wie Alter der Beschäftigten, Qualifi kation, Eintrittsdatum, Entlohnung, Urlaubsanspruch, Vertragsbefristungen sowie betriebliche Sondervereinbarungen hervorge-hen. Beugen Sie einem drohenden Know-how-Verlust rechtzeitig durch Schulungsmaßnahmen vor.

Betriebsorganisation

Eine zeitgemäße Betriebsorganisation ist im Handwerk die Grundlage für den Erfolg. Erfolgt die Auftragsabwicklung schnell und reibungs-los? Sind die Arbeitsgebiete und Aufgabenbe-reiche klar strukturiert? Wird die betriebliche Leistungserstellung und Abrechnung hinrei-chend EDV-technisch unterstützt? Existiert ein betriebliches Controllingsystem? Wie aktuell ist die Finanzbuchhaltung? Funktionieren das Zu-sammenspiel und der Informationsaustausch mit Steuerberater, Kreditinstituten etc.? Im Gegensatz zu den vorgenannten Sachverhalten lässt sich im Bereich der Betriebsorganisation die Übergabefähigkeit des eigenen Betriebes mit vergleichsweise einfachen Mitteln kurzfristig verbessern.

III. Wann ist der richtige Zeitpunkt, um mit der Übergabeplanung zu beginnen?

Nicht selten erstreckt sich in der Praxis der durchschnittliche Übergabezeitraum, d. h. die Zeitspanne zwischen der ersten konkreten Über-legung bis zur letztlichen Übernahme, auf ca. 10 Jahre. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt Sie in

den wohlverdienten Ruhestand gehen möchten, sollten Sie sich früher oder später – spätestens jedoch mit Ihrem 55. Geburtstag – gedanklich der Nachfolge widmen und konkrete Vorstellun-gen entwickeln.

TIPP:

1. Stellen Sie einen schriftlichen Fahr-plan für Ihre Betriebsübergabe auf. Stimmen Sie steuerliche und rechtliche Fragen ab und nutzen Sie dabei fachkun-dige Beratung zu einzelnen Detailfragen.

2. Überlassen Sie Ihre Unternehmensnachfol-ge nicht dem Gesetzgeber (gesetzliche Erb-folge), sondern wählen Sie Ihren Nachfolger sorgfältig nach fachlicher und persönlicher Qualifi kation aus.

3. Schaffen Sie sich eine ausreichende Alters-versorgung und nutzen Sie die Betriebsnach-folge als Chance für Ihre persönliche Zukunft.

Exkurs: Für den Notfall gerüstet?

Für den Eintritt eines Notfalls (plötzliche Erkrankung, Unfall, Tod) ist es wichtig eine Notfallmappe zu erstellen. Dieses sollte die Geschäftsvertretung regeln und den Ablauf des Tagesgeschäftes sicherstellen.

Hinterlegen Sie das Notfallhandbuch mit al-len Ihnen wichtig erscheinenden Informatio-nen an einem für die Betreffenden zugängli-chen Ort.

Mögliche Inhalte des Notfallhandbuchs sind:

•KontaktdatendesSteuerberaters

•AdressverzeichniswichtigerAnsprechpartner

•HinweisauferbrechtlicheAngelegenheiten

•Not-ProkuraoderHandlungsvollmacht

• VollmachtenfürBankundjegliche Rechtsgeschäfte

•Vertretungsregelungen

•HinterlegungsortewichtigerDokumente

•EDV-Zugangsdaten,digitaleSignatur

•PINs

•Banksafe-Zugang

IV. Die Altersversorgung nach derBetriebsübergabe sichern

Überprüfen Sie Ihre Altersversorgung! Gera-de im Handwerk wird oft übersehen, dass die gesetzliche Handwerkerversorgung nur eine Grundversorgung darstellt. Zusätzliche private Vorsorge ist in vielen Fällen nur unzureichend auf die möglichen Versorgungsfälle abgestimmt.

Möglichkeiten zur Verbesserungder Altersversorgung

Wenn Sie Ihre Einnahmen aus der bestehenden Versorgung den Ausgaben nach der Übergabe gegenüberstellen, wird in nicht wenigen Fällen eine Unterdeckung vorhanden sein. In diesem Fall ist es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgungslücke zu decken.

Folgende Möglichkeitensollten Sie deshalb prüfen:

• MaßnahmenzurErhöhungdergesetzlichen,privaten und betrieblichen Altersversorgung: Die Renten sind so angelegt, dass sie über ei-nen längeren Zeitraum mit niedrigen Beiträ-gen und der Verzinsung erwirtschaftet wer-den. Bei Betriebsübergabe wegen Krankheit oder Erreichen der Altersgrenze wird deshalb eine Aufstockung bzw. Nachzahlung in der Regel nicht den gewünschten Erfolg bringen.

• Einkünfte aus Hinzuverdienst. Neben einerRente aus der gesetzlichen Rentenversiche-rung darf in einem bestimmten Umfang hin-zuverdient werden. Wie viel, hängt von der Rentenart ab. Wer die Erwerbsminderungs-rente in voller Höhe erhält, kann daneben höchstens monatlich brutto 450 Euro verdie-nen. Verdient er mehr, entfällt der Rentenan-spruch teilweise.

• Einkünfte aus der Übergabe des Betriebes:Sollte nach Aufstellung Ihrer Versorgungsbi-lanz eine Versorgungslücke bestehen und ist diese auch nicht durch Hinzuverdienste bzw. sonstige Einkünfte zu schließen, so müssen Sie bei Planung und Gestaltung der Übergabe Ihres Betriebes dies mitberücksichtigen. Die-se Mindestanforderungen sind zu defi nieren und wertmäßig festzulegen und müsse un-abdingbar in Ihre Verhandlungen mit dem Übernehmer einfl ießen.

Tipp: Überprüfen Sie, dass eventuell verein-barte Miete, Pacht, betriebliche Versorgungs-rente, Leibrente, Beraterhonorar usw. für den Übernehmer verkraftbar sind. Denken Sie da-ran, diese zu sichern, um nicht im Falle eines Niedergangs des Unternehmens mit leeren Händen dazustehen.

V. Wer soll den Betrieb übernehmen?

Ein geeigneter Übernehmer ist der Grundstein für eine erfolgreiche Betriebsübergabe. Die Su-che nach einem Nachfolger und vor allem seine Vorbereitung auf die Übernahme erfordern Zeit. Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten.

Die Übernahme durch ein Familienmitglied

Viele Firmeninhaber wünschen sich einen Nach-folger aus der Familie. Dies ist allerdings keine ganz einfache Form der Nachfolge. Die emoti-onale Komponente ist nicht zu unterschätzen und macht häufi g eine weitgehend objektive Betrachtung der Dinge unmöglich. Zunächst einmal muss die Nachfolge von dem Famili-enmitglied ausdrücklich gewollt sein. Ist diese Ausgangsfrage geklärt, so liegt der Schwerpunkt der Nachfolgeplanung in der rechtzeitigen Vor-bereitung des Nachfolgers. Der Nachfolger muss schrittweise in die Führung des Unternehmens mit einbezogen werden, Verantwortung über-nehmen lernen, Erfahrungen sammeln und damit nach und nach unternehmerische Hand-lungskompetenz erwerben. Parallel hierzu muss der Übergeber lernen loszulassen. Darüber hin-aus kann ein Akzeptanzproblem des familien-internen Nachfolgers entstehen. Nachkommen, die den Mitarbeitern von

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16 Limburg-Weilburg24 Rhein-Westerwald

Kindesalter an be-kannt sind, kämpfen oftmals damit nach wie vor als „der Klei-ne“ gesehen, und nicht als Chef akzep-tiert zu werden.

Ein Mitarbeiter als Nachfolger

Steht kein Nachfolger aus dem Kreis der Familie zur Verfü-gung, so bietet sich vielleicht eine Person aus dem Bereich des Unternehmens für eine Übernahme an. Ein Nachfolger aus dem Unternehmen hat meist den Vorteil, dass er, wie der Familiennachfolger, die Besonderheiten des Unternehmens bereits kennt, mit den Abläufen vertraut ist und zu Kun-den und Lieferanten einen persönlichen Kontakt aufgebaut hat. Möglicherweise hat er auch seine Führungsqualitäten bereits unter Beweis gestellt. Darüber hinaus bleibt die Kontinuität im Unter-nehmen gewahrt. Es besteht allerdings bei der Übergabe an Betriebsinterne die Gefahr, dass eine gewisse Betriebsblindheit vorhanden ist. Es ist keine so hohe Sensibilität gegenüber betrieb-lichen Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden, wie sie ein betriebsfremder Nachfolger hätte, der unvoreingenommen in das Unternehmen eintritt. Auch hier kann ein Akzeptanzproblem seitens der früheren Kollegen entstehen.

Übernahme durch Dritte

Bei der Betriebsübernahme durch externe Drit-te muss gezielt nach einem geeigneten Über-nahmekandidaten gesucht werden. Prüfen Sie zunächst im näheren Umfeld (bspw. Kollegen, Geschäftspartner), ob sich ein geeigneter Nach-folger fi ndet. Sollte dies nicht der Fall sein, bie-ten Sie Ihr Unternehmen am Markt an. Hierzu eignen sich die Betriebsbörsen der Handwerks-kammern, in der Sie Ihr Unternehmen eintragen lassen können.

Die Börse ist ein Verzeichnis von einerseits Exis-tenzgründungswilligen, die ein Unternehmen suchen, und andererseits von Unternehmern, die ihr Unternehmen übergeben wollen. Die Unternehmensbörsen zeichnen sich hierbei durch die Gewährleistung von Anonymität der Teilnehmer aus, um den sensiblen Prozess mit der notwendigen Diskretion zu behandeln. Die Unternehmensbörse www.nexxt-change.org hat sich auf bundesweiter Ebene etabliert. Anzeigen in Tageszeitungen und Fachzeitschriften sowie Aushänge bei Meisterschulen stellen ebenfalls eine Option dar. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit sich an Lieferanten, Geschäfts-partner oder Firmenmakler zu wenden oder mit Hilfe einer Personalberatung nach einem

Nachfolger zu suchen. Unabhängig davon, ob der potenzielle Nachfolger ein Familienmitglied, ein Mitarbeiter des Unternehmens oder ein Fremder ist, sollte ein Anforderungsprofi l für den Nachfolger erstellt werden.

Hierbei sollten folgende Punkteabgefragt werden:

•die kaufmännische, fachliche und sozialeKompetenz,

• die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen undzu delegieren,

•Konfliktfähigkeit,Durchsetzungsvermögenund Gesprächsbereitschaft,

• persönliche Eignung (Einsatzbereitschaft, fa-miliäres Umfeld etc.) des Nachfolgers.

Mit Hilfe dieses Anforderungsprofi ls können Sie prüfen, ob der Kandidat wirklich für diese Aufgabe geeignet ist, denn nicht immer ist der Wunschnachfolger auch wirklich „der Richtige“. Auch ist es ratsam, bei der Beurteilung eines po-tentiellen Nachfolgers die Beratung durch unab-hängige Dritte, wie z.B. die Handwerkskammer, einen Unternehmensberater oder eine Personal-beratungsgesellschaft in Anspruch zu nehmen.

VI. Was ist mein Unternehmen wert?

Unternehmenswertermittlung nach AWH

Vor dem Verkauf Ihres Unternehmens müssen Sie sich zunächst Klarheit darüber verschaffen, welchen Wert Ihr Unternehmen darstellt. Nur so können Sie im Verhandlungsverlauf mit potenziellen Käufern einen realistischen Kauf-preis fi nden. Dies ist in der Praxis kein leichtes Unterfangen. Aus diesem Grund wurde von der Arbeitsgemeinschaft der wertermitteln-den Betriebsberater im Handwerk (AWH) ein einheitlicher Bewertungsstandard geschaffen. Grundlage des so genannten „AWH-Standards“ ist das Ertragswertverfahren, das auf die Verhält-nisse handwerklicher Unternehmen angepasst ist. Der zukünftigen Ertragssituation kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu. Ein Nachfolger muss aus den Erträgen nicht nur die künftig im Unternehmen erforderlichen Investi-tionen fi nanzieren, sondern auch die Zins- und Tilgungszahlungen, die mit dem Kauf der Un-ternehmung verbunden sind.

Typisch für das Handwerk sind u.a.:

•DiestarkeBeeinflussungderErtragslagedurch die Inhaberpersönlichkeit

•FinanzielleGestaltungsoptionendurchdieHaftungsverfl echtung von Privat- und Be-triebsvermögen

TIPP: Nähere Informationen zur Bewertung nach dem AWH-Standard und dem damit verbundenen Prozedere erteilen die

betriebswirtschaftlichen Berater Ihrer Hand-werkskammer. Nach Abschluss einer AWH-Unternehmensbewertung ist eine solide Ba-sis für die Kaufpreisverhandlung gegeben. Eine solche Unternehmensbewertung liefert wichtige Argumente zur Begründung und Durchsetzung eines bestimmten Preises. Sie ist somit in vielen Fällen eine unverzichtbare Verhandlungsgrundlage für einen von beiden Seiten akzeptierten Kaufpreis.

Pachtwert und Mietwert

Bei der Pachtpreisberechnung gibt es im Ge-gensatz zur Unternehmenswertermittlung bis-her kein allgemein gültiges Standardverfahren. Pachtpreise als Verhandlungsgrundlage werden deshalb durch verschiedene Verfahren ermittelt. So fi nden sich in der Beratungspraxis gewinn- oder vermögenswertorientierte Pachtpreisbe-rechnungen sowie Mischverfahren aus beiden.

Bei einer Berechnung ist immer Wert darauf zu legen, dass die Pachthöhe nicht im Widerspruch zur bisherigen Ertragssituation steht (zum Bei-spiel niedriger Gewinn, hohe Pacht). Es muss außerdem sichergestellt werden, dass der Päch-ter aufgrund der Pachtzahlungen liquide bleibt und somit seinen Zahlungsverpfl ichtungen (ein-schließlich der Pachtzahlungen) weiterhin nach-kommen kann.

Für die Berechnung von Pachtpreisen als Ver-handlungsgrundlage sollte der Verpächter dem künftigen Pächter verschiedene Informationen als Berechnungsgrundlage zur Verfügung stellen. Neben den Jahresabschlüssen der letzten drei bis fünf Jahre gehören dazu insbesondere Angaben zu den Wertverhältnissen von Immobilien sowie Grund und Boden und zu den vorherrschenden Mietpreisen für die unterschiedlichen Arten von gewerblichen Flächen. Darüber hinaus ist in den Pachtwert ein Pachtzins für Inventar und Maschi-nen einzubeziehen, der in der Regel Zinsen und Abschreibungen beinhaltet. Eine Pachtberech-nung sollte immer zeitnah zur geplanten Ver-pachtung erfolgen.

Bei der Vereinbarung eines Mietpreises gewerbli-cher Immobilien sollte der ortsübliche Mietspie-gel herangezogen werden. Für sehr gute / sehr schlechte Bausubstanz, Standort, können Zu- bzw. Abschläge vorgenommen werden.

Im Unterschied zum Mietvertrag gibt der Pacht-vertrag dem Pächter neben dem Gebrauchsrecht auch das Recht, einen Ertrag aus der Pachtsache zu ziehen. Bei einer Überlassung von leeren Räumen zu gewerblichen Zwecken liegt somit ein Miet-vertrag vor, während es sich bei der Überlassung von Betrieben um einen Pachtvertrag handelt. Neben Ihrer Innungsgeschäftsstelle unterstützen Sie die Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer.

Quelle: HWK Koblenz u. die ArGe RP Handwerkskammern

25§ Steuern und Finanzen

Privater Pkw-Verkäufer haftet auchgegenüber Kfz-Händler

für falsche Zusicherungen

Ein Kraftfahrzeughändler kann vom privaten Verkäufer die Rückabwicklung eines Kaufver-trages über ein Gebrauchtfahrzeug verlangen, wenn das verkaufte Fahrzeug entgegen den Vereinbarungen im Kaufvertrag weder unfall- noch nachlackierungsfrei ist. Das kann auch dann gelten, wenn der Händler das Fahrzeug vor Vertragsabschluss in der eigenen Werk-statt untersucht hat. OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2017, Az.: 28 U 101/16

Formularmäßig vereinbarte Bearbeitungs-entgelte auch bei Unternehmerdarlehen

unzulässig

Von Banken vorformulierte Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungs-entgelt in Darlehensverträgen, die zwischen Kreditinstituten und Unternehmern geschlos-sen wurden, sind unwirksam. Die Klauseln seien auch mit Blick auf die Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs nicht angemessen. BGH, Urteil vom 04.07.2017, Az.: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16 und OLG Hamm, Urteil vom 11.05.2017, Az.: 28 U 89/16

Gebrauchtwagenkäufer darfTransportkostenvorschuss

vor Nacherfüllung verlangen

Der Käufer eines gebrauchten Pkw kann des-sen Verbringung an den Geschäftssitz des Verkäufers zum Zwecke der Nacherfüllung von der vorherigen Zahlung eines Transport-kostenvorschusses abhängig machen. Die Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung muss ge-währleistet sein. BGH, Urteil vom 19.07.2017, Az.: VIII ZR 278/16

Für Kammerbeitrag keine Rückstellung möglich

Nach einer Entscheidung des Bundesfi nanz-hofes (BFH) kann ein Handwerker keine Rückstellung für seine künftig zu erwartenden Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer bilden.

Dies gilt auch dann, wenn die Zusatzbeiträ-ge immer nach dem Gewerbeertrag bereits abgelaufener Wirtschaftsjahre berechnet worden sind und es sehr wahrscheinlich ist, dass die Zusatzbeiträge auch in Zu-kunft in dieser Höhe gezahlt werden müssen.

Im entschiedenen Fall hatte ein Hand-werksunternehmer aus Thüringen geklagt, dessen Handwerkskammer – wie üblich – nach ihrer Beitrags-ordnung einen Grund- und einen Zusatz-beitrag erhebt. Bemessungsgrundlage des Zusatzbeitrags war bisher der Gewerbe-ertrag des drei Jahre vor dem Beitragsjahr liegenden Steuerjahres. In der Bilanz zum 31. Dezember 2009 passivierte der Kläger seine zu erwartenden Zusatzbeiträge für die Jahre 2010, 2011 und 2012

aufgrund seiner Gewerbeerträge der Jahre 2007, 2008 und 2009 unter „sonstige Rückstel-lungen“.

Das Finanzamt erkannte die Rückstellung nicht an, da die Zusatzbeiträge erst im jeweiligen Beitragsjahr wirtschaftlich verursacht seien. Während das Finanzgericht Gotha noch die Ansicht des Klägers vertrat, entschied der BFH zu Gunsten des zuständigen Finanzamtes.

Laut Ansicht der Richter dürfe für ungewisse Verbindlichkeiten keine Rückstellung gebil-det werden. Zum Bilanzstichtag 2009 seien die Beitragspfl ichten des Klägers für die Jah-re 2010, 2011 und 2012 rechtlich noch nicht entstanden. Die Beitragspfl icht sei zudem zwingend an die Kammerzugehörigkeit im Beitragsjahr geknüpft. Gebe der Kläger sei-nen Handwerksbetrieb auf, entfalle diese und er schulde weder den Grund- noch den Zusatzbeitrag. BFH, Urteil vom 05.04.2017,Az.: X R 30/15

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleiben bei der Berechnung des Elterngelds

grds. unberücksichtigt

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, welche nur anlassbezogen einmal jährlich ausgezahlt werden, werden bei der Bemessung des El-terngelds nicht berücksichtigt, da sie kei-ne laufenden monatlichen Bezüge darstel-len. Sie stellen nicht zu berücksichtigende „sonstige Bezüge“ i.S.v. gem. §2 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 2c Abs. 1 BEEG dar, so die Ent-scheidung des Bundessozialgerichts (BSG). BSG, Urteil vom 29.06 2017, Az.: B 10 EG 5/16 R

Friseur muss 50.000 Euro Steuern nachzahlen

Weil ein Friseur seine offene Ladenkasse eher nachlässig führte, muss er für die Jahre 2011 bis 2013 jetzt insgesamt 50.000 Euro Steuern nachzahlen. Aufgrund der Tatsache, dass der Jahresumsatz des Friseurs, der sich auf Haar-verlängerungen spezialisiert hat, etwa 300.000 Euro betrug, kontrollierte der Betriebsprüfer des Finanzamtes besonders, ob die Kassenbe-stände in einen „Kassenbericht“ eingetragen

wurden. Der Prüfer kam zu dem Ergeb-nis, dass die Kassenführung nicht ord-nungsgemäß war. In den Streitjahren hatte der Betriebsinhaber keine Kassen-

berichte erstellt und vorgelegt, die auf täglichen Auszählungen beruhten. Die Kassenberichte waren lediglich

Kassenbestandsrechnungen. Die Einnahmen dokumentierte er

durch handschriftliche Kassen-berichte, in denen ein Anfangs-

bestand eingetragen wurde und dann die Tageseinnahme. Von der

danach berechneten Zwischensum-me zog er die Geschäftsausgaben und

– als sonstige Ausgaben – die mit Geld-karte bargeldlos beglichenen Umsätze sowie Bankeinzahlungen ab. Danach wurde der Endbestand ausgewiesen.

Steuern und Finanzen

Verzugszinssätze, Stand 01.07.17

Zinsberechnung nach § 16 Nr. 5 VOB/BFassung 2012:• alle Verbrauchergruppen 5% über Spitzenrefi nanzierungsfacilität

ab Datum SRF Satz Verzugszinsen16.03.16 0,25 % 5,25 %

Zinsberechnung nach § 16 Nr. 5 VOB/BFassung 2012, bzw. §§ 247, 288 BGB für:• (Privat-)Verbraucher 5% über Basiszins• Unternehmen 8% über Basiszins

ab Datum Basiszinssatz Verzugszinsen01.07.17 -0,88 % 4,12 % Verbr. 01.07.17 -0,88% 8,12 % Untern.

Der Basiszinssatz kann sich am 01.01. und 01.07. eines Jahres ändern!

Nehmen Sie Bankkredite in Anspruch, kann gegen Vorlage einer Bankbestätigung auch ein höherer Verzugszins berechnet werden.

Link auf den Zinsrechner:

www.basiszinssatz.info

Da bei einem bargeldintensiven Betrieb wie dem des Friseurs die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung das tragende Element für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist, war der Prüfer befugt, die Besteuerungsgrundla-gen zu schätzen, so das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Es erfolgte ein Nachkalkulieren der Ein-nahmen aus den Haarverlängerungen. Das Finanzgericht befand jedoch die Höhe der Nachzahlung, der Prüfer war von 135.000 Euro ausgegangen, als zu hoch. Der Friseur wurde zu einer Steuernachzahlung von 50.000 Euro verurteilt. FG Berlin-Brandenburg,Urteil vom 13.02.2017, Az.: 7 V 7345/16

Zulässigkeit eines „Zuschlags Schönheitsre-paraturen“ neben der Grundmiete

Ein in einem Mietvertrag neben der „Grund-miete“ ausgewiesener „Zuschlag Schönheits-reparaturen“ ist als Preis(haupt)abrede einzu-ordnen, die nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Kontrolle auf ihre inhaltliche Angemessen-heit unterliegt, da dieser Zuschlag ein Entgelt für die Hauptleistungspfl icht „Gebrauchsge-währungs- und Gebrauchserhaltungspfl icht“ des Vermieters darstellt.

Die Ausweisung eines „Zuschlags Schön-heitsreparaturen“ hat für das Mietverhältnis rechtlich keine Bedeutung. Es handelt sich um einen bloßen (aus Sicht des Mieters belanglo-sen) Hinweis des Vermieters auf seine interne Kalkulation. Allerdings im Hinblick auf spä-tere Mieterhöhungen gehört der Zuschlag zur Ausgangsmiete, die mit der ortsüblichen Ver-gleichsmiete zu vergleichen ist. BGH, Beschluss vom 30.05.2017, Az.: VIII ZR 31/17

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17§ Steuern und Finanzen 25§ Steuern und Finanzen

Privater Pkw-Verkäufer haftet auchgegenüber Kfz-Händler

für falsche Zusicherungen

Ein Kraftfahrzeughändler kann vom privaten Verkäufer die Rückabwicklung eines Kaufver-trages über ein Gebrauchtfahrzeug verlangen, wenn das verkaufte Fahrzeug entgegen den Vereinbarungen im Kaufvertrag weder unfall- noch nachlackierungsfrei ist. Das kann auch dann gelten, wenn der Händler das Fahrzeug vor Vertragsabschluss in der eigenen Werk-statt untersucht hat. OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2017, Az.: 28 U 101/16

Formularmäßig vereinbarte Bearbeitungs-entgelte auch bei Unternehmerdarlehen

unzulässig

Von Banken vorformulierte Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungs-entgelt in Darlehensverträgen, die zwischen Kreditinstituten und Unternehmern geschlos-sen wurden, sind unwirksam. Die Klauseln seien auch mit Blick auf die Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs nicht angemessen. BGH, Urteil vom 04.07.2017, Az.: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16 und OLG Hamm, Urteil vom 11.05.2017, Az.: 28 U 89/16

Gebrauchtwagenkäufer darfTransportkostenvorschuss

vor Nacherfüllung verlangen

Der Käufer eines gebrauchten Pkw kann des-sen Verbringung an den Geschäftssitz des Verkäufers zum Zwecke der Nacherfüllung von der vorherigen Zahlung eines Transport-kostenvorschusses abhängig machen. Die Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung muss ge-währleistet sein. BGH, Urteil vom 19.07.2017, Az.: VIII ZR 278/16

Für Kammerbeitrag keine Rückstellung möglich

Nach einer Entscheidung des Bundesfi nanz-hofes (BFH) kann ein Handwerker keine Rückstellung für seine künftig zu erwartenden Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer bilden.

Dies gilt auch dann, wenn die Zusatzbeiträ-ge immer nach dem Gewerbeertrag bereits abgelaufener Wirtschaftsjahre berechnet worden sind und es sehr wahrscheinlich ist, dass die Zusatzbeiträge auch in Zu-kunft in dieser Höhe gezahlt werden müssen.

Im entschiedenen Fall hatte ein Hand-werksunternehmer aus Thüringen geklagt, dessen Handwerkskammer – wie üblich – nach ihrer Beitrags-ordnung einen Grund- und einen Zusatz-beitrag erhebt. Bemessungsgrundlage des Zusatzbeitrags war bisher der Gewerbe-ertrag des drei Jahre vor dem Beitragsjahr liegenden Steuerjahres. In der Bilanz zum 31. Dezember 2009 passivierte der Kläger seine zu erwartenden Zusatzbeiträge für die Jahre 2010, 2011 und 2012

aufgrund seiner Gewerbeerträge der Jahre 2007, 2008 und 2009 unter „sonstige Rückstel-lungen“.

Das Finanzamt erkannte die Rückstellung nicht an, da die Zusatzbeiträge erst im jeweiligen Beitragsjahr wirtschaftlich verursacht seien. Während das Finanzgericht Gotha noch die Ansicht des Klägers vertrat, entschied der BFH zu Gunsten des zuständigen Finanzamtes.

Laut Ansicht der Richter dürfe für ungewisse Verbindlichkeiten keine Rückstellung gebil-det werden. Zum Bilanzstichtag 2009 seien die Beitragspfl ichten des Klägers für die Jah-re 2010, 2011 und 2012 rechtlich noch nicht entstanden. Die Beitragspfl icht sei zudem zwingend an die Kammerzugehörigkeit im Beitragsjahr geknüpft. Gebe der Kläger sei-nen Handwerksbetrieb auf, entfalle diese und er schulde weder den Grund- noch den Zusatzbeitrag. BFH, Urteil vom 05.04.2017,Az.: X R 30/15

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleiben bei der Berechnung des Elterngelds

grds. unberücksichtigt

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, welche nur anlassbezogen einmal jährlich ausgezahlt werden, werden bei der Bemessung des El-terngelds nicht berücksichtigt, da sie kei-ne laufenden monatlichen Bezüge darstel-len. Sie stellen nicht zu berücksichtigende „sonstige Bezüge“ i.S.v. gem. §2 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 2c Abs. 1 BEEG dar, so die Ent-scheidung des Bundessozialgerichts (BSG). BSG, Urteil vom 29.06 2017, Az.: B 10 EG 5/16 R

Friseur muss 50.000 Euro Steuern nachzahlen

Weil ein Friseur seine offene Ladenkasse eher nachlässig führte, muss er für die Jahre 2011 bis 2013 jetzt insgesamt 50.000 Euro Steuern nachzahlen. Aufgrund der Tatsache, dass der Jahresumsatz des Friseurs, der sich auf Haar-verlängerungen spezialisiert hat, etwa 300.000 Euro betrug, kontrollierte der Betriebsprüfer des Finanzamtes besonders, ob die Kassenbe-stände in einen „Kassenbericht“ eingetragen

wurden. Der Prüfer kam zu dem Ergeb-nis, dass die Kassenführung nicht ord-nungsgemäß war. In den Streitjahren hatte der Betriebsinhaber keine Kassen-

berichte erstellt und vorgelegt, die auf täglichen Auszählungen beruhten. Die Kassenberichte waren lediglich

Kassenbestandsrechnungen. Die Einnahmen dokumentierte er

durch handschriftliche Kassen-berichte, in denen ein Anfangs-

bestand eingetragen wurde und dann die Tageseinnahme. Von der

danach berechneten Zwischensum-me zog er die Geschäftsausgaben und

– als sonstige Ausgaben – die mit Geld-karte bargeldlos beglichenen Umsätze sowie Bankeinzahlungen ab. Danach wurde der Endbestand ausgewiesen.

Steuern und Finanzen

Verzugszinssätze, Stand 01.07.17

Zinsberechnung nach § 16 Nr. 5 VOB/BFassung 2012:• alle Verbrauchergruppen 5% über Spitzenrefi nanzierungsfacilität

ab Datum SRF Satz Verzugszinsen16.03.16 0,25 % 5,25 %

Zinsberechnung nach § 16 Nr. 5 VOB/BFassung 2012, bzw. §§ 247, 288 BGB für:• (Privat-)Verbraucher 5% über Basiszins• Unternehmen 8% über Basiszins

ab Datum Basiszinssatz Verzugszinsen01.07.17 -0,88 % 4,12 % Verbr. 01.07.17 -0,88% 8,12 % Untern.

Der Basiszinssatz kann sich am 01.01. und 01.07. eines Jahres ändern!

Nehmen Sie Bankkredite in Anspruch, kann gegen Vorlage einer Bankbestätigung auch ein höherer Verzugszins berechnet werden.

Link auf den Zinsrechner:

www.basiszinssatz.info

Da bei einem bargeldintensiven Betrieb wie dem des Friseurs die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung das tragende Element für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist, war der Prüfer befugt, die Besteuerungsgrundla-gen zu schätzen, so das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Es erfolgte ein Nachkalkulieren der Ein-nahmen aus den Haarverlängerungen. Das Finanzgericht befand jedoch die Höhe der Nachzahlung, der Prüfer war von 135.000 Euro ausgegangen, als zu hoch. Der Friseur wurde zu einer Steuernachzahlung von 50.000 Euro verurteilt. FG Berlin-Brandenburg,Urteil vom 13.02.2017, Az.: 7 V 7345/16

Zulässigkeit eines „Zuschlags Schönheitsre-paraturen“ neben der Grundmiete

Ein in einem Mietvertrag neben der „Grund-miete“ ausgewiesener „Zuschlag Schönheits-reparaturen“ ist als Preis(haupt)abrede einzu-ordnen, die nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Kontrolle auf ihre inhaltliche Angemessen-heit unterliegt, da dieser Zuschlag ein Entgelt für die Hauptleistungspfl icht „Gebrauchsge-währungs- und Gebrauchserhaltungspfl icht“ des Vermieters darstellt.

Die Ausweisung eines „Zuschlags Schön-heitsreparaturen“ hat für das Mietverhältnis rechtlich keine Bedeutung. Es handelt sich um einen bloßen (aus Sicht des Mieters belanglo-sen) Hinweis des Vermieters auf seine interne Kalkulation. Allerdings im Hinblick auf spä-tere Mieterhöhungen gehört der Zuschlag zur Ausgangsmiete, die mit der ortsüblichen Ver-gleichsmiete zu vergleichen ist. BGH, Beschluss vom 30.05.2017, Az.: VIII ZR 31/17

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18 Limburg-Weilburg

19. Bauen - Wohnen& Energietage

Taunus/Lahn/Ww.

LimburgMarkthallen

M C Info (0 27 41) 933 444 www.messelimburg.de

Eintritt: Erwachsene 6,- , Ermäßigt 5,- , Jugendliche frei

28.+29.Okt.10-18 Uhr

Alles r

und um

s Haus

19. Bauen - Wohnen & EnergietageTaunus/Lahn/Westerwald

Am 28. und 29. Oktober 2017 ist Limburg wie-der Tummelplatz für Häuslebauer, Renovierer und Sanierer. Über 220 Ausstellerfirmen werden wieder zur traditionellen Ausstellung erwartet.

Einen besonderen Schwerpunkt bilden in die-sem Jahr wieder der Einbruchschutz und die Sicherheit am Eigenheim.

LIMBURG - Mit Schwung und einer gehörigen Portion Euphorie gehen die Teilnehmerfirmen auch in diesem Jahr wieder auf ihre Kunden zu und präsentieren auf der größten Baumesse der Region, der 19. “Bauen & Wohnen Taunus/Wes-terwald“, ihre Neuheiten, ihr Know-how und ihre Dienstleistungen, bietet sie doch Handwerksbe-trieben und Gewerbetreibenden aus der gesamten Region die Möglichkeit, ihr umfangreiches und qualitativ hochwertiges Angebot den Kunden un-mittelbar vorzustellen und zu beraten.

Neben Renovieren und Sanieren sind ökologi-scher Hausbau sowie Energie und barrierefreies Wohnen die Schwerpunktthemen der branchen-reinen Fachmesse, die am Wochenende des 28. und 29. Oktober 2017 zum nunmehr neunzehn-ten Mal in der Kreisstadt stattfindet. In den sechs Messehallen und auf dem großzügigen Freigelän-de treffen Bauherren, Sanierer, Renovierer und Energiesparer jeweils von 10.00 bis 18.00 Uhr auf kompetente Ansprechpartner wohl jeder Branche, die in diesem Bereich für ein erfolgreiches Projekt notwendig sind.

Über 220 Aussteller bieten bei der 19. “Bauen - Wohnen & Energietage den Besucherinnen und Besuchern wieder reine Fachinformationen. Han-delsfirmen, Handwerksbetriebe, Bauunterneh-men, Makler und Finanzdienstleister präsentieren eine breitgefächerte Angebotspalette - natürlich rund um die Themenbereiche Bauen, Wohnen und Sanieren.

Und zu besprechen gibt es auf der “Bauen & Wohnen” so einiges. Ein Auszug aus der umfang-reichen Angebotspalette dokumentiert, dass die komplette Bandbreite vom Neubau über Sanieren

und Renovieren bis hin zu Einrichten, Wohnen, Garten- und Landschaftsbau sowie barrierefreiem Wohnen im Alter abgedeckt ist. Informationen gibt es unter anderem auch zu den Themen Fens-ter und Türen, Elektroanlagen, Dachbeschich-tungen, Markisen, Vordächer und Wintergärten, Bautenschutz, Kamin- und Kachelöfen, unter-schiedlichen Solaranlagen und Regenwassernut-zung, Blockhäuser und Saunen, Balkone, Tapeten und Teppiche, Sicherheitssysteme für Haus und Hof. Dass sämtliche relevanten Handwerker auf der Messe vertreten sind, versteht sich von selbst; und auch die Anbieter des “schlüsselfertigen Bau-ens” sind am 28. und 29. Oktober in den Markt-hallen mit ihrem umfangreichen Programm vertreten. Das Ziel des Veranstalters ist es, den Besuchern eine breit gefächerte Themenpalette zu bieten.

Die Stadtverwaltung Limburg stellt auf ihrem Messestand neben umfangreichem Info-Material unter anderem ihre Baugebiete vor. Darüber hi-naus ist der Stand wechselnd mit kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Bauamt, dem Liegenschaftsamt, dem Stadtent-wicklungsamt und dem Amt für Verkehrs- und Landschaftsplanung besetzt

Auf der “Bauen & Wohnen“ präsentieren sich Problemlöser aus allen Bereichen und allererster Güte und Überraschendes inbegriffen.

Egal zu welchem Thema Sie Informationen su-chen, die Aussteller decken alle Bereiche umfas-send und kompetent ab. Die Besucherinnen und Besucher können sich auf ein abwechslungsrei-ches Angebot freuen.

Dazu gibt es neben informativen Messeständen und der Möglichkeit zum persönlichen Kontakt am Messe-Wochenende ein umfangreiches Rah-menprogramm mit zahlreichen Fachvorträgen zu den unterschiedlichsten Themen rund ums Haus.

Ein weiteres aktuelles Schwerpunktthema der diesjährigen “Bauen & Wohnen“ wird noch ein-mal der Einbruchschutz und die Sicherheit am

Eigenheim sein.

Sicherheitsbewusstes Verhalten und solide mecha-nische Sicherungstechnik stehen beim Einbruch-schutz an erster Stelle und bieten den Einbrechern Widerstand. Auch Videoanlagen und Alarmanla-gen verhindern keinen Einbruch, sondern melden ihn nur. Mechanische Sicherungen können Sie nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Sie erhöhen jedoch das Entdeckungsrisiko für Einbrecher und bieten so einen zusätzlichen Schutz.

Neben dem klassischen Einbruchsschutz bietet die Messe auch vom Rauch- und Gasmelder über Notrufsysteme bis zu speziellen Versiche-rungen spannende Tipps, intelligente Lösungen, und persönliche Beratung durch Experten vor Ort. Mit dabei auch das Thema über die IT- Si-cherheit und den Schutz vor „elektronischen“ Diebstählen.

Auf einer Herbst-Messe sind natürlich auch die Hersteller von hochwertigen Kamin- und Ka-chelöfen vertreten. In der kalten Jahreszeit garan-tiert ein Ofen nicht nur eine behagliche Wärme sondern auch Gemütlichkeit in den eigenen vier Wänden. Wer es heiß und gesund liebt, für den sind die Anbieter von Saunen und Infrarot-Wär-mekabinen die richtige Anlaufstelle. Oftmals sind es die kleinen Dinge im Haus, die für Individu-alität und Behaglichkeit sorgen. An zahlreichen Ständen werden Wohnaccessoires angeboten, mit denen sich die Besucher eine bleibende Erinne-rung an die 19. “Bauen - Wohnen & Energietage Taunus/ Westerwald“ mit nach Hause nehmen können.

Eintrittspreis 6,00 Euro. Behinderte, Rentner 5,00 Euro. Jugendliche und Auszubildende haben frei-en Eintritt.

Weitere Informationen für Aussteller und Besucher erhält man bei MESSECOM, 56470 Bad Marienberg, 02661–9173233 oder 02741-933 444 und www.messelimburg.de

Die größte Baufachmesse der Region19. „Bauen - Wohnen & Energietage Taunus/Westerwald“

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19Limburg-Weilburg

Gute Gründe für die IKK classic – Top-Leistungen für Ihre Gesundheit

Wir leisten einfach mehr

Auf uns können Sie sich verlassen – genießen Sie einen ausgezeichneten Gesundheitsschutz, individuelle Tarife und persönlichen Service. Auch Ihre Familie ist bei uns bestens versorgt: Ihre Kinder und Ihren nicht erwerbstätigen Ehepartner versichern wir kostenlos mit.

Extra Service

Mit der IKK classic sind Sie bestens beraten:

• Persönlichinunserembundesweiten Geschäftsstellennetz

• AmTelefonrundumdieUhrunterderkostenlosen IKK-Servicehotline 0800 455 1111 und der medizinischen Beratungshot-line IKK Med 0800 455 1000 (6 bis 22 Uhr)

• ImInternetunterwww.ikk-classic.de

Extra Gesundheitskonto

Sie möchten etwas für Ihre Gesundheit tun? Sie nutzen neben den gesetzlichen Leistungen auch alternative medizinische und präventive Maßnahmen? Dann unterstützen wir Sie bei Ihren Vorhaben mit dem IKK Gesundheits-konto. Sie entscheiden selbst, was Ihnen wich-tig ist: ob Gesundheitskurse oder alternative Behandlungsmethoden wie Osteopathie und Homöopathie. Für Ihre Zahngesundheit erhal-ten Sie zudem einen Zuschuss für eine profes-sionelle Zahnreinigung. Mehr finden Sie unter www.ikk-classic.de/gesundheitskonto.

Für die Gesundheit Ihrer Familie: Bei Ihrer Familienplanung und während der Schwan-gerschaft unterstützen wir Sie mit vielen Extra-Leistungen im Rahmen des IKK Ge-sundheitskontos. So übernehmen wir bei IKK-versicherten Ehepaaren bis zu 500 Euro des zu zahlenden gesetzlichen Eigenanteils pro Versuch bei künstlicher Befruchtung.

Nutzen Sie in der Schwangerschaft auch zu-sätzliche Vorsorgeuntersuchungen sowie Mineralstoffe zum Schutz Ihres Kindes. Für

beide Leistungen erhalten Sie jeweils bis zu 100 Euro. Erfahren Sie mehr unter www.ikk-classic.de/schwangerschaft.

Entdecken Sie auch unsere Leistungen für Fa-milien unter www.ikk-classic.de/familien.

Extra Bonus

Sie gehen zur Vorsorge, leben aktiv und tun regelmäßig etwas für Ihre eigene Gesundheit? Dann ist beim IKK Bonus mehr für Sie drin. Sie können sich mit diesem Extra 100 Euro pro Jahr sichern. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten 60 Euro. Mehr erfahren Sie unter www.ikk-classic.de/bonus.

Extra Wahltarife

Ihr bewusster Umgang mit der eigenen Ge-sundheit ist bares Geld wert. Wenn Sie nur selten zum Arzt gehen, bekommen Sie dank

der Tarife IKK Cash oder IKK Cash plus bis zu 900 Euro im Jahr von Ihren Beiträgen zu-rück. Lesen Sie mehr unter www.ikk-classic.de/wahltarife.

Jetzt sparen und ganz einfach online wechseln!

Berechnen Sie Ihren persönlichen Vorteil mit Gesundheitskonto, Bonus und Wahltarifen unter www.ikk-classic.de/vorteilsrechner und wechseln Sie bequem von zuhause aus online zur IKK classic unter www.ikk-classic.de/mit-glied-werden. Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Infos über die Zu-satzleistungen der IKK classic erhalten Sie über den QR-Code. Reinschauen lohnt sich!

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20 § Steuern und Finanzen

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22 Limburg-Weilburg

Innung Firma Name Datum Jahre

Dachdecker Bendel Bedachungs GmbH Wolfgang Bendel 25.09.2017 70

Dachdecker WEIS UG (haftungsbeschränkt) Sabine Flache-Scholz 12.10.2017 50

Elektro Laux Elektro- u. Sicherheits- technik GmbH Volker Laux 17.09.2017 50

Friseur Silke Aversano Friseurmeisterin Silke Aversano 03.10.2017 60

Friseur Kirsten Beste Friseurmeisterin Kirsten Beste 12.10.2017 50

Friseur Margret Linke Friseursalon Magret Linke 30.10.2017 65

Friseur Sonja Schmidt Friseurmeisterin Sonja Schmidt 16.10.2017 70

Friseur Iris Wenz Friseurbetrieb Otto Wenz 04.01.2018 80

KFZ Autohaus Freitag & Loos OHG Jürgen Freitag 29.09.2017 65

KFZ Auto-Kaiser GmbH und Co. KG Autohaus Thomas Hautzel 20.10.2017 60

KFZ Horst Reichwein Kraftfahrzeugmechanikermeister Horst Reichwein 22.11.2017 60

KFZ Thomas Nutzfahrzeuge GmbH Stefan Nowak 18.10.2017 50

Maler, Lackierer- und Raumausst. Belzer Kreative Lebensraumgestaltung GmbH Wolfram Belzer 31.12.2017 50

Maler, Lackierer- und Raumausst. Görner GmbH Stuckateure und Maler Wolfgang Schmidt 16.09.2017 50

Maler, Lackierer- und Raumausst. Peter Knögel Peter Knögel 10.12.2017 60

Maler, Lackierer- und Raumausst. Rudolf Schmidt Raumaustattermeister Rudolf Schmidt 26.09.2017 80

Metall Rosstäuscher GmbH Heinz Roßtäuscher 30.12.2017 75

Rollo Wiesbadener Rolladenbau Otto Georg KG Hannelore Rosswurm 04.10.2017 70

Rollo Peter Kirsch Ehrenobermeister Landesinnung Hessen Rollladen- u. Sonnenschutz Peter Kirsch 15.01.2018 75

Rollo Ruhland und Eberhardt GmbH Rolladen-+ Metallbauerbetrieb Gerd Nikolas 07.11.2017 65

Schreiner Moderne Bauelemente u. Bestattungshaus Poths Inh. Klaus Poths Klaus-Jürgen Poths 14.11.2017 70

Schreiner Peter Michael Scheu Peter Michael Scheu 30.10.2017 70

Schreiner Klaus Tilch Tischlermeister Klaus Tilch 12.11.2017 60

Schreiner WM-Treppenbau GmbH Tischlerbetrieb Volker Müller 03.10.2017 60

SHK Günter Röser GmbH Günter Röser 15.01.2018 60

SHK Schenk Heizungsbau GmbH Hildegard Schenk 25.11.2017 65

SHK Schmidt Dieter Meister im Installateur und Heizungsbauer-Handwerk Dieter Schmidt 05.11.2017 60

Zimmerer Gunnar Kuhlisch Meister im Zimmererhandwerk Gunnar Kuhlisch 29.10.2017 50

Zimmerer Sägewerk Zimmerergeschäft u. Holzhandlung Franz Schötz Inh. Frank Schötz Frank Schötz 24.12.2017 60

Wir gratulieren

Internetportal für berufliche Integration erfolgreich gestartet – Nutzen Sie dieses, für Sie kostenlose Portal

Nach einer Initiative verschiedener Gremien im Landkreis haben die Kreishandwerkerschaft und die IHK Limburg gemeinsam mit der Lim-burger Internetagentur webfacemedia die neue Internetplattform berufsinfo-fluechtlinge.de ins Leben gerufen.

Seit dem Start am 01.06.2017 sind unter www.berufsinfo-fluechtlinge.de vielfältige In-formationen zu Kontakten, Angeboten, Prak-tikumsplätzen für den Berufseinstieg und vie-les mehr, was zur beruflichen Integration von Immigranten wichtig ist, abrufbar. Die neue Webseite soll Anbieter und Nachfrager in der Flüchtlingsarbeit vernetzen und darüber hinaus auch in der Flüchtlingsarbeit aktive Institutio-nen und Ehrenamtliche vorstellen.

Im Rahmen dieser gemeinsamen Initiative sol-len aber vor allem Unternehmen der heimischen Wirtschaft die Möglichkeit erhalten, einfach und schnell Praktikumsplätze für Flüchtlinge ausschreiben zu können. Im Rahmen dessen

unterstützt das regionale Jobportal www.job-sinlimburgweilburg.de diese Initiative und ver-öffentlicht alle Praktikumsplätze der Unterneh-men der Wirtschaftsregion Limburg Weilburg Diez künftig kostenfrei, denn gerade für Flüchtlinge bzw. Geflüchtete kön-nen Praktika eine große Chance auf einen Berufsein-stieg ermöglichen. Darüber hinaus können Mitglieder der Innungen kos-tengünstig und mit einem speziellen Rabatt auch weitere Stellenangebote auf dem Jobportal ver-öffentlichen.

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23Limburg-Weilburg

FDP im Gespräch mit der Kreishandwerkerschaft Limburg-Weilburg

Limburg - Gemeinsam mit der FDP-Kreis-vorsitzenden Marion Schardt-Sauer und dem FDP-Bundestagskandidaten Alexander Müller besuchte der Vorsitzende der hessi-schen Freidemokraten Dr. Stefan Ruppert, selbst auch Bundestagskandidat für den Oberlahnkreis, die Kreishandwerkerschaft Limburg-Weilburg, um sich über die Er-wartungen der Handwerker an die Politik zu informieren. Seitens der Limburger Hand-werkerschaft nahmen Geschäftsführer Stefan Laßmann, Kreishandwerksmeister Wolfram Uhe, der stellvertretende Kreishandwerks-meister Matthias Preis sowie Hartmut Börd-ner, Obermeister der Bauhandwerks-Innung Limburg-Weilburg, teil.

Im Anschluss an das Gespräch erklärte Dr. Ruppert: „Die Freien Demokraten danken der Limburger Kreishandwerkerschaft für den offenen und informativen Erfahrungs- und Gedankenaustausch, da für uns die Erwartungen des Handwerks an die politi-schen Parteien einen besonderen Stellenwert haben. Denn die Handwerksbetriebe bil-den gemeinsam mit den mittelständischen Unternehmen das Rückgrat der hessischen Wirtschaft. Im Dialog mit den Handwerkern und ihren Verbänden wollen wir daher die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Handwerksunternehmen in unserem Land schaffen.

Entsprechend nehmen wir auch den Hinweis der Limburger Handwerker sehr ernst, dass es für viele Betriebe aus der Branche aktuel-len eine große Herausforderung darstellt, ge-eignete Auszubildende und Nachwuchskräfte zu finden. Aus diesem Grund halten wir es für notwendig, stärker für die vielfältigen Be-rufsbilder des Handwerks und die hervorra-genden beruflichen Perspektiven zu werben und gezielt Kooperationen zwischen Schulen und Betrieben zu ermöglichen.“

Dr. Ruppert betonte, dass Handwerksbe-triebe gerade in Hessen und in der Region Limburg nicht nur als Arbeitsgeber, sondern auch als Ausbilder eine besondere Verant-wortung tragen: „Das hessische Handwerk hat nach wie vor eine hohe Ausbildungsquo-te und stellt damit nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Wirtschaftsbereiche in Industrie, Handel und Dienstleistungen qualifizierten Nachwuchs bereit.

Der Mangel an qualifizierten Fachkräften trifft aber inzwischen auch das Handwerk. Daher plädieren wir auch im Sinne der in der Limburger Region ansässigen Unternehmen dafür, dass qualifizierte Facharbeiter und Auszubildende im Rahmen eines Punktesys-tems künftig nach Deutschland einwandern können. Da Deutschland und Hessen im

internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe aktuell nur unzureichend aufgestellt sind, stellt ein liberales Einwanderungsgesetz eine unserer zentralen Forderung für den an-stehenden Bundestagswahlkampf dar.“

Marion Schardt-Sauer pflichtete den Lim-burger Handwerkern bei, dass die angekün-digten Maßnahmen des Luftreinhalteplans gefährliche Beeinträchtigungen bedeuten könnten. Die Vorsitzende der FDP-Fraktion im Limburger Stadtparlament erklärte: „Ge-rade für das Handwerk sind verherrende Folgen zu befürchten, wenn Betriebe durch die neuen Regelungen gezwungen sein soll-ten, sich neue Fahrzeuge anzuschaffen, da sie mit den bisherigen, einwandfrei funktions-tüchtigen Fahrzeugen nicht mehr ihre Arbeit erledigen können.

Viele Handwerker werden durch diese ver-fehlte Umweltpolitik letztlich vor existenziel-le Probleme gestellt. Die Freien Demokraten werden sich auf allen politischen Ebenen ge-gen eine derartigen Wettbewerbsnachteil für diese wichtige Branche stark machen.“

FDP-Bundestagskandidat Alexander Müller hob die Bedeutung der Infrastruktur als zen-traler Standortfaktor auch für das Handwerk hervor. Dass wichtige und längst überfällige Infrastrukturmaßnahmen für den Landkreis seitens der schwarz-grünen Landesregierung nicht konsequent umgesetzt werden, sei ge-rade angesichts von Rekordsteuereinnahmen nicht hinnehmbar.

„Wir stimmen der Kritik der Limbur-ger Kreishandwerkerschaft bezüglich des schlechten Zustands vieler Straßen in der Region zu. Vor diesem Hintergrund ist es vollkommen unverständlich, dass die Mittel für die Planung der Straßen nicht kräftig auf-gestockt werden, sondern stattdessen unter grüner Ressortverantwortung im Verkehrs-ministerium bloß ideologische Stagnation herrscht.

Die versprochene „Sanierungsoffensive“ existiert bestenfalls auf dem Papier. Für die Betriebe der Region, die auf eine Weiterent-wicklung der Infrastruktur hoffen, ist dies jedenfalls ein fatales Signal.“

Anlässlich der Bundestagswahl fanden mit fast allen Parteien Gespräche statt. Leider konnten wegen des Redaktionsschlusses die übrigen Gespräche nicht mehr veröffentlicht werden. Die Standpunkte des Handwerks wurden jedoch mit allen Parteien besprochen.

v.l. Alexander Müller, KHM Wolfram Uhe, Dr. Stefan Ruppert, OM Hartmut Bördner, Marion Schardt-Sauer, stv. KHM Matthias Preis, GF Stefan Laßmann

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