BÜRGERSCHAFT 21/10595 DER FREIEN UND HANSESTADT … · SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband...

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10595 21. Wahlperiode 13.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt und Dennis Gladiator (CDU) vom 06.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Was tut der Senat, um in der Flüchtlingsgroßsiedlung Mittlerer Landweg die Entstehung eines sozialen Brennpunktes zu verhindern? (II) 1.554 Personen lebten bereits Ende August (Drs. 21/10400) in dem Flücht- lingsquartier am Mittleren Landweg nach „Perspektive Wohnen“. Zum Jah- reswechsel soll die Belegung mit dann 2.500 Bewohnern abgeschlossen sein. Die Unterkunft liegt durch ihre Lage auf der grünen Wiese räumlich eher isoliert zu anderen Wohngebieten mit sozialer Infrastruktur und Ein- kaufsmöglichkeiten. Aufgrund dessen ist die Integration dieser Menschen eine besondere Herausforderung. Ende Juli lebten hier bereits 219 Kinder unter sechs Jahren. Viele davon hoffen auf einen Platz in einer der drei Kitas auf dem Gelände mit zusammen geplanten 257 Plätzen. Allerdings bleibt auch nach Drs. 21/10157 unklar, ob die Träger auf die besondere Situation der Kinder, die zum Teil aus Kriegsgebieten fliehen mussten, vorbereitet sind und auf welche Erfahrungen sie in Bereich der sozialräumlichen Vernetzung zurückgreifen können. Die Auswahl der Träger erfolgte über ein Losverfah- ren. Dabei ist es durchaus fraglich, ob durch eine Auslosung auch tatsächlich das bestmöglichste „einrichtungsbezogene pädagogische(s) Konzept mit konkreten standortbezogenen Ausführungen zu der sozialräumlichen Vernet- zung der Kita“, wie in der Drs. 21/10157 erklärt wurde, ausgewählt wurde. Eine Vernetzung mit benachbarten Einrichtungen kann sehr wohl schon beginnen, bevor der Kita-Betrieb vollständig aufgenommen wurde, wenn der Träger schon damit vertraut und bereits vorab entsprechend vernetzt ist. Demnach ist es fraglich, ob beispielsweise die Wahl eines vergleichsweise unerfahrenen Trägers wie Projekt.Management.Partner mit bisher nur einem Standort seit 2012 mit zusammen 26 Kindern, der mit 130 Plätzen die größte Kita auf dem Gelände betreiben soll, weitsichtig ist. Hinzu kommen auch noch 288 schulpflichtige Kinder (Stand Ende Juli), die Schulen in der näheren Umgebung besuchen. Einige Kinder sind in IV- Klassen untergebracht, andere können schon am Unterricht der regulären Klassen teilnehmen. Um eine erfolgreiche Bildung zu gewährleisten, ist es auch notwendig, den Kindern ein gutes Umfeld außerhalb der Schule zu ermöglichen. In Drs. 21/10157 heißt es, dass ein weiterer Gruppenraum zur Freizeitgestaltung von Schulkindern realisiert werden soll. Für jetzt schon 288 Kinder im schulpflichtigen Alter, die in Wohnungen mit zum Teil doppelter Belegung wohnen, ist das aber eindeutig zu wenig. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat ein Interessen- bekundungsverfahren (IBV) für den Betrieb der drei Kindertageseinrichtungen im

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BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1059521. Wahlperiode 13.10.17

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Franziska Grunwaldt und Dennis Gladiator (CDU) vom 06.10.17

und Antwort des Senats

Betr.: Was tut der Senat, um in der Flüchtlingsgroßsiedlung Mittlerer Landweg die Entstehung eines sozialen Brennpunktes zu verhindern? (II)

1.554 Personen lebten bereits Ende August (Drs. 21/10400) in dem Flücht-lingsquartier am Mittleren Landweg nach „Perspektive Wohnen“. Zum Jah-reswechsel soll die Belegung mit dann 2.500 Bewohnern abgeschlossen sein. Die Unterkunft liegt durch ihre Lage auf der grünen Wiese räumlich eher isoliert zu anderen Wohngebieten mit sozialer Infrastruktur und Ein-kaufsmöglichkeiten. Aufgrund dessen ist die Integration dieser Menschen eine besondere Herausforderung. Ende Juli lebten hier bereits 219 Kinder unter sechs Jahren. Viele davon hoffen auf einen Platz in einer der drei Kitas auf dem Gelände mit zusammen geplanten 257 Plätzen. Allerdings bleibt auch nach Drs. 21/10157 unklar, ob die Träger auf die besondere Situation der Kinder, die zum Teil aus Kriegsgebieten fliehen mussten, vorbereitet sind und auf welche Erfahrungen sie in Bereich der sozialräumlichen Vernetzung zurückgreifen können. Die Auswahl der Träger erfolgte über ein Losverfah-ren. Dabei ist es durchaus fraglich, ob durch eine Auslosung auch tatsächlich das bestmöglichste „einrichtungsbezogene pädagogische(s) Konzept mit konkreten standortbezogenen Ausführungen zu der sozialräumlichen Vernet-zung der Kita“, wie in der Drs. 21/10157 erklärt wurde, ausgewählt wurde. Eine Vernetzung mit benachbarten Einrichtungen kann sehr wohl schon beginnen, bevor der Kita-Betrieb vollständig aufgenommen wurde, wenn der Träger schon damit vertraut und bereits vorab entsprechend vernetzt ist. Demnach ist es fraglich, ob beispielsweise die Wahl eines vergleichsweise unerfahrenen Trägers wie Projekt.Management.Partner mit bisher nur einem Standort seit 2012 mit zusammen 26 Kindern, der mit 130 Plätzen die größte Kita auf dem Gelände betreiben soll, weitsichtig ist.

Hinzu kommen auch noch 288 schulpflichtige Kinder (Stand Ende Juli), die Schulen in der näheren Umgebung besuchen. Einige Kinder sind in IV-Klassen untergebracht, andere können schon am Unterricht der regulären Klassen teilnehmen. Um eine erfolgreiche Bildung zu gewährleisten, ist es auch notwendig, den Kindern ein gutes Umfeld außerhalb der Schule zu ermöglichen. In Drs. 21/10157 heißt es, dass ein weiterer Gruppenraum zur Freizeitgestaltung von Schulkindern realisiert werden soll. Für jetzt schon 288 Kinder im schulpflichtigen Alter, die in Wohnungen mit zum Teil doppelter Belegung wohnen, ist das aber eindeutig zu wenig.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat ein Interessen-bekundungsverfahren (IBV) für den Betrieb der drei Kindertageseinrichtungen im

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Drucksache 21/10595 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Quartier Mittlerer Landweg/Gleisdreieck in Hamburg Bergedorf mit hohen Anforderun-gen an die fachliche Eignung und Motivation der Träger durchgeführt. Die besonderen Anforderungen an die Integration der Flüchtlingskinder im Quartier sowie die geforder-te Ausrichtung der pädagogischen Konzepte und die sozialräumliche Vernetzung der Kita stellen ein hohes Maß an Fachlichkeit bei den Trägern sicher. Ein wesentliches Kriterium für die Zulassung zum Losverfahren waren diesbezügliche konzeptionelle Aussagen. Die drei im Losverfahren ausgewählten Träger haben entsprechende Kon-zepte mit einem hohen fachlichen Standard vorgelegt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wie viele und welche Träger haben Interesse bekundet, eine Kita am Standort zu betreiben? Über wie viele Standorte mit insgesamt wie vie-len Kindern hamburgweit verfügen diese jeweils?

Es haben zwölf Träger ihr Interesse bekundet, eine Kita am Standort zu betreiben:

Träger Anzahl Kitas des Trägers

Betreute Kinder am 30.04.2017 1)

Akademikerbund Hamburg e.V. 3 117 Deutsches Rotes Kreuz KiJu gGmbH 16 1432 Frau Junior 1 29 KMK Kinderzimmer GmbH u. Co KG 14 922 Mutterschiff GmbH 5 338 le petit monde GmbH 1 46 Pestalozzi-Stiftung Hamburg 8 687 PMP GmbH 1 44 Rudolf-Ballin-Stiftung e.V. 17 1698 Schmusebacke GmbH 4 318 Turn- und Sportgemeinschaft Bergedorf von 1860 e.V. 2 105 IN VIA Hamburg e. V. 0 0

1) Verlässliche aktuellere Daten liegen nicht vor, da die Kita-Gutscheine von den Kita-Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden.

2. Welche Träger haben es dann in den Lostopf geschafft und welche Voraussetzungen mussten sie dafür jeweils erfüllen?

Vier Träger hatten die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: Angebot der Leistungsar-ten Krippe, Elementar und Eingliederungshilfe sowie Fünf-Stunden-Plätze, beabsich-tigte Betreuung der Kinder auf Basis des Landesrahmenvertrags für Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen, Betrieb von bereits einer Kita in Hamburg.

Die Bewerbung musste darüber hinaus ein einrichtungsbezogenes pädagogisches Konzept auf Basis der Hamburger Bildungsempfehlungen mit konkreten standortbe-zogenen Ausführungen zu folgenden Themen enthalten: Sozialräumliche Vernetzung der Kita mit dem angrenzenden Wohnquartier (Nachbarn, Sport- und sonstige Verei-ne, Kirchen, Öffentliche Bücherhallen, Bäderland et cetera), mit umliegenden Schulen und Kitas, mit Einrichtungen der Familienhilfe (EKiZ, Elternberatung) und gegebenen-falls mit Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Bewerber waren aufgefordert, Aussagen zum Schutz und zur Beteiligung von Kindern gemäß Bundeskinderschutz-gesetz, insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Lebenslage der zu betreuenden Kinder, darzustellen. Dabei sollten unter anderem die Vielfalt der kultu-rellen Hintergründe von Familien, die Sprachenvielfalt der Kinder sowie die unter-schiedlichen Lebenslagen der Familien berücksichtigt werden. Im Übrigen siehe Vor-bemerkung.

3. Durch welche Erfahrungen im Bereich der sozialräumlichen Vernetzung zeichnen sich die ausgewählten Kita-Träger jeweils aus?

Die PMP Projekt Management Partner GmbH (PMP) verfügt über mehrjährige Erfah-rungen durch den Betrieb der Kita „Frosch-Kita“ in Hamburg-Horn. Alle inzwischen 50 Plätze dieser Einrichtung sind mit Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund belegt, die sprachliche Förderung der Kinder und die Vernetzung der Familien im

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Stadtteil sind wesentliche Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit. Die Leitung der neuen Kita verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Kitabereich, die Leitung des angeglie-derten EKIZ hat Erfahrungen aus der Arbeit mit Familien aus einer Erstaufnahmeein-richtung.

Die Rudolf-Ballin-Stiftung e.V. (RBS) und die Pestalozzi-Stiftung Hamburg verfügen durch den Betrieb zahlreicher Einrichtungen über langjährige Erfahrungen der Vernet-zung in den jeweiligen Stadtteilen. Je nach Bedarf der Familien liegen die Schwer-punkte in verschiedenen Bereichen. Es gibt gute Kontakte zu den umliegenden Grundschulen, zu Beratungsstellen, zu kulturellen Angeboten, Bücherhallen, Thea-tern, zu niedergelassenen Ärzten sowie zu Sportvereinen. Die RBS betreibt zwei Eltern-Kind-Zentren, die sich durch besondere Vernetzungsangebote mit verschiede-nen Familienbildungs- und Beratungseinrichtungen auszeichnen.

4. Kann der Betrieb der dritten Kita wie geplant im letzten Quartal 2017 aufgenommen werden?

Ja.

5. Wie viele Kinder besuchen derzeit jeweils welche Kita außerhalb des Quartiers?

Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde verfügt nicht über die zur Beant-wortung der Frage erforderlichen Daten. Sie hat deshalb die Vertragspartner des Lan-desrahmenvertrages „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V.; Caritasverband für Hamburg e.V.; Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg; Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V. Landesverband Hamburg; Diakonisches Werk Hamburg e.V., Kindermitte e.V. – Bündnis für soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung e.V.; SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V. Landesverband Hamburg, Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH) und die nicht organisierten Träger von Kinder-tageseinrichtungen gebeten, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.

Die Elbkinder haben mitgeteilt, dass folgende Kitas im Umfeld der Flüchtlingssiedlung Mittlerer Landweg Kinder aus der Unterkunft betreuen:

Kita Anzahl Kinder

Kita Habermannstraße 2 Kita Henriette-Herz-Ring 1 Kita Schulenburgring 1 Summe 4

Das Deutsche Rote Kreuz hat mitgeteilt, dass sämtliche Kitas in ihrer Trägerschaft ohne Ergebnis befragt wurden. Die übrigen Verbände haben mitgeteilt, dass eine Beantwortung in der Kürze der Zeit nicht möglich ist.

6. 288 schulpflichtige Kinder (Stand Juli 2017) befinden sich in der Unter-kunft Mittlerer Landweg.

a) Welche Grundschulen und welche weiterführende Schulen werden derzeit von jeweils wie vielen Kindern aus dem Quartier besucht?

b) Wie viele der Kinder sind in IV-Klassen und wie viele bereits in regu-lären Klassen?

Im Sinne einer gleichmäßigen Verteilung nehmen alle Schulen in Bergedorf, und dar-über hinaus der Schulbezirk Hamburg-Mitte, neu zugewanderte Kinder auf. Die zuständige Behörde erfasst die Kinder am Ort der Schule, deswegen kann eine Aus-wertung nach Wohnort nicht vorgenommen werden. In der Anlage befinden sich die IVK in Bergedorf mit der Anzahl aller dort unterrichteten Kinder. Zu den Übergängen in Regelklassen siehe Drs. 21/10093.

7. Wie gelangten die Kinder bis vor den Sommerferien und wie nun nach den Ferien zur Schule?

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Bis zu den Sommerferien fuhr ein von der zuständigen Behörde organisierter Schul-bus die Kinder zu den jeweiligen Schulen. Nach den Sommerferien wurde die Busbe-förderung aufgrund steigender Schülerzahlen und mehr anzufahrenden Schulen reor-ganisiert. Bis zum Neustart fuhren die Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Seit dem 09.10.2017 sind zwei Busse zu den Schulen im Einsatz.

8. Steht allen Kindern ein Ticket für mögliche Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung?

Ja. Die Eltern haben Einzelfahrscheine auf dem üblichen Wege über die Schulsekre-tariate erhalten.

Im Übrigen erhalten Geflüchtete, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt sind, das HVV-Mobilitätsticket, siehe Drs. 21/3393. Bei einem Übergang in einen anderen Rechtskreis oder dem Auszug aus der Erstauf-nahmeeinrichtung endet die Berechtigung für die Mobilitätskarte. Anschließend ist, bei Vorliegen der Voraussetzungen, die Inanspruchnahme eine Schülerfahrkarte im Rah-men der Bildungs- und Teilhabeleistungen oder die Nutzung der Sozialkarte möglich. Im Übrigen zur Sozialkarte siehe Drs. 21/10023.

9. Gibt es Betreuer, die den Kindern und eventuell den Eltern den Weg zur Schule zeigen?

Es wird über das Personal der Schulen und von f & w fördern und wohnen AöR sichergestellt, dass der Schulweg bekannt ist, eine Begleitung erfolgt nicht.

10. Wie viele Kinder insgesamt besuchen die Grundschule Mittlerer Land-weg und die Grundschule Allermöhe und wie ist ihre Verteilung auf die jeweiligen Klassenstufen?

Schülerinnen und Schüler in Allermöher Grundschulen im Schuljahr 2016/2017 nach Schule und Klassenstufe

Schulname Klassenstufe Insge-samt VSK 1 2 3 4

Adolph-Diesterweg-Schule 54 74 74 77 78 357 Anton-Rée-Schule Allermöhe* 58 116 114 118 115 521 Clara-Grunwald-Schule 24 75 78 93 78 348 Schule Friedrich-Frank-Bogen 29 38 35 42 40 184 Schule Mittlerer Landweg 11 25 20 28 26 110

* Im Schuljahr 2010/2011 ist die Grundschule Allermöhe mit der Anton-Rée-Schule fusioniert.

Quelle: Schuljahresstatistik 2016

11. Ist ein Ausbau (Personell, aber auch räumlich) der Grundschulen und auch der anderen nahe gelegenen weiterführenden Schulen durch die zunehmende Schülerzahl aufgrund der Unterkunft geplant?

Wenn ja, wie sieht dieser aus und zu wann soll er erfolgen?

Wenn nein, warum nicht?

Die Ressourcenzuweisung für das Personal erfolgt für IVK klassenbezogen und schü-lerbezogen in den Regelklassen. Bei Neueinrichtung von IVK oder bei steigender Schülerzahl wird die Personalzuweisung also regelhaft angepasst. Die räumlichen Kapazitäten der Schulen sind für die Versorgung der Kinder aus der Unterkunft aus-reichend.

12. Wie viele Kinder aus der Unterkunft Mittlerer Landweg besuchen die Kita der Sportini Bille Kinder und wie viele Kinder werden dort insgesamt betreut? Ist eine Zusammenarbeit mit den Sportini Bille Kindern in Bezug auf die Vernetzung vorgesehen?

Wenn ja, wie sieht diese aus?

Wenn nein, warum nicht?

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Die Kita der Sportini Bille Kinder wird nach Auskunft des Trägers derzeit von insge-samt 18 Kindern besucht, davon leben sieben Kinder in der Unterkunft am Gleisdrei-eck.

Im IBV wurde eine sozialräumliche Vernetzung, unter anderem auch mit umliegenden Kitas, eingefordert. Die ausgewählten Träger streben Vernetzungen unter anderem mit Kitas und Grundschulen des Sozialraums an.

13. Besuchen auch Kinder von außerhalb der Unterkunft die Kitas im Quar-tier?

Wenn ja, wie viele?

Wenn nein, warum nicht, ab wann ist dies geplant und wie viele Kinder im Kita-Alter wohnen in etwa im Einzugsgebiet der Kitas im Quartier, aber selbst außerhalb?

Die Kita der Pestalozzi-Stiftung Hamburg wurde im Juli 2017 als erste Einrichtung eröffnet. Es konnten bisher keine Kinder aus dem weiteren Einzugsgebiet aufgenom-men werden, da es noch keine entsprechenden Anmeldungen gab. Die Kita der Rudolf-Ballin-Stiftung e.V. hat am 1.10.2017 eröffnet, für diese Einrichtung liegen bis-her zwei Anmeldungen von Familien von außerhalb des Quartiers vor.

Die ungefähre Anzahl der Kinder im Kita-Alter, die im Einzugsgebiet der Kitas im Quartier, aber außerhalb des Quartiers wohnen, kann in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt wer-den. Für die Anzahl der Kinder im Kita-Alter im Stadtteil Billwerder, in dessen südli-chen Teil sich das Quartier befindet, sowie die an die südliche Grenze des Stadtteil Billwerder angrenzenden Stadtteile Allermöhe und Neuallermöhe siehe nachstehen-den Tabelle:

Kinder nach Geschlecht (Alter 0- unter 6 Jahre) in ausgewählten Stadtteilen am 31.12.2016

Stadtteile Geschlecht Einwohner Männlich weiblich insgesamt

Allermöhe 32 32 64 Billwerder 26 48 74 Neuallermöhe 938 850 1.788 Gesamtsumme 996 930 1.926

Quelle: Melderegister

14. Sind weitere außerschulische Betreuungsmaßnahmen in der Unterkunft geplant?

Wenn ja, wie sehen diese aus und wann werden diese in Betrieb genommen?

Ja. In dem Gebäude „Am Gleisdreieck 1“ ist ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit geplant. Aktuell bereitet das zuständige Bezirksamt ein Interessenbe-kundungsverfahren vor, mit dem ermittelt werden soll, welche Träger der freien Jugendhilfe Interesse an der Trägerschaft haben. Es ist beabsichtigt, die Einrichtung als Jugendclub (Haus der Jugend) im 1. Quartal 2018 in Betrieb zu nehmen.

15. Welche Zusammenarbeit ist mit den Sportvereinen der Umgebung geplant?

Das zuständige Bezirksamt tauscht sich regelmäßig mit den ansässigen Sportverei-nen zu Sportprojekten für die Bewohnerinnen und Bewohner aus. Die ansässigen Sportvereine bieten bereits diverse Angebote für Geflüchtete an: unter anderem Baseball, einen Lauftreff, Karate, Eltern-Kind-Turnen, Kinderturnen, Fußball und eine Teestube sowie verschiedene Ballspiele für unterschiedliche Altersstufen. Ab Novem-ber 2017 sind folgende Erweiterungen geplant: Ballett und Boxen. Die genannten Angebote werden auch am Mittleren Landweg beworben. Darüber hinaus zeigen die Sportvereine großes Interesse an dem Ausbau der Sportangebote für Geflüchtete.

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Bezirk Schulform Klassenstuf

e

Klassenart Anzahl

SuS in

der

Klasse

Bergedorf Grundschule 1 IVK 15

Bergedorf Grundschule 1 IVK 16

Bergedorf Grundschule 3 Basisklassen 13

Bergedorf Grundschule 3 IVK 17

Bergedorf Grundschule 3 Basisklassen 3

Bergedorf Gymnasium 10 IVK 16

Bergedorf Gymnasium 8 IVK 15

Bergedorf Gymnasium 5 IVK 15

Bergedorf Grundschule 1 IVK 17

Bergedorf Stadtteilschule 5 Basisklassen 1

Bergedorf Stadtteilschule 5 IVK 10

Bergedorf Stadtteilschule 7 IVK 10

Bergedorf Grundschule 3 IVK 5

Bergedorf Grundschule 1 IVK 7

Bergedorf Stadtteilschule 5 IVK 11

Bergedorf Stadtteilschule 10 Basisklassen 10

Bergedorf Stadtteilschule 10 IVK 15

Bergedorf Stadtteilschule 8 Basisklassen 3

Bergedorf Grundschule 1 IVK 9

Bergedorf Grundschule 3 IVK 10

Bergedorf Stadtteilschule 8 Basisklassen 13

Bergedorf Gymnasium 9 IVK 11

Bergedorf Gymnasium 9 IVK 11

Bergedorf Gymnasium 8 Basisklassen 11

Bergedorf Stadtteilschule 5 Basisklassen 12

Bergedorf Stadtteilschule 5 IVK 16

Bergedorf Stadtteilschule 7 IVK 17

Bergedorf Stadtteilschule 9 IVK 15

Bergedorf Grundschule 3 IVK 7

Bergedorf Gymnasium 7 IVK 9

Bergedorf Gymnasium 9 IVK 8

Bergedorf

gesamt

348

Quelle BSB, Stand 06.10.2017

Schüler in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und Basisklassen im Bezirk Bergedorf

Stadtteil Schulname

Bergedorf

Bergedorf

Bergedorf

Bergedorf

Bergedorf

Billwerder

Kirchwerder

Bergedorf

Bergedorf

Bergedorf

Kirchwerder

Lohbrügge

Lohbrügge

Kirchwerder

Kirchwerder

Kirchwerder

Lohbrügge

Lohbrügge

Lohbrügge

Lohbrügge

Lohbrügge

Lohbrügge

Neuallermöhe

Neuallermöhe

Neuallermöhe

Lohbrügge

Lohbrügge

Neuallermöhe

Neuallermöhe

Neuallermöhe

Neuallermöhe Gymnasium Allermöhe

Gymnasium Allermöhe

Clara-Grunwald-Schule

Gretel-Bergmann-Schule

Gretel-Bergmann-Schule

Gretel-Bergmann-Schule

Gretel-Bergmann-Schule

Gymnasium Lohbrügge

Gymnasium Bornbrook

Gymnasium Bornbrook

Stadtteilschule Richard-Linde-

Grundschule Heidhorst

Grundschule Heidhorst

Stadtteilschule Lohbrügge

Stadtteilschule Lohbrügge

Stadtteilschule Lohbrügge

Stadtteilschule Bergedorf

Schule Zollenspieker

Schule Fünfhausen-Warwisch

Stadtteilschule Kirchwerder

Stadtteilschule Kirchwerder

Stadtteilschule Kirchwerder

Schule Mittlerer Landweg

Luisen-Gymnasium Bergedorf

Hansa-Gymnasium Bergedorf

Hansa-Gymnasium Bergedorf

Schule Friedrich-Frank-Bogen

Schule Ernst-Henning-Straße

Schule Ernst-Henning-Straße

Schule Ernst-Henning-Straße

Schule Ernst-Henning-Straße

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Anlage