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Bulletin Nr. 354 Dezember 2016

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Inhaltsverzeichnis

1. Verbandsinformationen .................................................................................................. 5

1.1 Lohnsummenerklärung 2016 ................................................................................... 5

1.2 Erhebungsgrundsätze per 1. Januar 2017 ............................................................... 5

1.3 Sollstunden 2017 .................................................................................................... 5

1.4 Lohnanpassung per 1. Januar 2017 ........................................................................ 6

1.5 Ferienanspruch 2017 für GAV unterstellte Arbeitnehmer/innen ............................... 6

1.6 Rückblick Herbst-DV suissetec 02.12.2016 ............................................................. 7

1.7 Stand der Bildungsrevision - grünes Licht aus Bern ..................................................... 7

2. Mitteilungen aus dem Vorstand ...................................................................................... 8

2.1 Berufsbroschüren und Plastiksäcke ........................................................................ 8

2.2 Paritätische Kommission Gebäudetechnik Aargau .................................................. 8

2.2.1 Baustellenkontrollen bei Nacht- und Wochenendarbeiten ................................ 8

3. Ausbildung ..................................................................................................................... 9

3.1 Rückblick Tüftelworkshop 2016 ............................................................................... 9

3.2 Rückblick Schweizer Berufsmeisterschaft 2016 .....................................................11

3.3 Eignungstest ..........................................................................................................13

3.4 Lehrstellenangebote online ....................................................................................13

4. Weiterbildung ................................................................................................................14

4.1 Schulungsprogramm 1. Semester 2017 .................................................................14

4.2 Subventionen für Eidg. Abschluss des Kantons Aargau .........................................15

5. Vorsorgestiftung ...............................................................................................................15

6. Termine ............................................................................................................................16

7. …zum Schluss ..............................................................................................................17

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Editorial

Aarau, Dezember 2016 Geschätzte Mitglieder Fachgremien von suissetec suchen immer wieder neue Mitglieder. In der Technischen Kommission Sanitär wurde ein Sitz frei und wir hätten ihn gerne wieder mit einem Vertreter aus dem Kanton Aargau besetzt. Das hat geklappt! Stefan Wüst, Alpiq InTec Management AG, hat sich dafür interessiert und wurde erfreulicherweise gewählt. Wir wünschen ihm bei seiner Tätigkeit viel Freude und Ausdauer! Das Jahr neigt sich mit Riesenschritten dem Ende zu. Viele Dinge müssen noch erledigt werden und bereits liegen die ersten Formulare vor, die ausgefüllt werden müssen. Dazu gehören auch die Lohnsummenmeldungen und die Deklaration der Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeiträge. Auch wir befassen uns mit Jahresschlussarbeiten und eine davon ist, Ihnen zu danken! Wir möchten Danke sagen, für das Vertrauen, das Sie uns das Jahr über gewähren und uns so in unserer Verbandsarbeit unterstützen. Wir wünschen Ihnen für die bevorstehenden Feiertage viele besinnliche und schöne Stunden und für das kommende Jahr 2017 alles Gute, viel Glück und Erfolg! Freundliche Grüsse

Thomas Lenzin Renate Kaufmann Präsident Verbandssekretärin

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1. Verbandsinformationen

1.1 Lohnsummenerklärung 2016 Als Beilage erhalten Sie die Lohnsummenerklärung 2016 für die Berechnung des Mitglieder-Jahresbeitrages 2017. Bitte senden Sie uns diese bis 31. Januar 2017 ausgefüllt und unterzeichnet sowie ergänzt mit den notwendigen Bescheinigungen zurück. Besten Dank im Voraus!

Ausführungsfirmen:

Wir bitten Sie, die Lohnsummenerklärung analog der AHV-Erklärung der SPIDA oder einer anderen Ausgleichskasse auszufüllen. In Abzug gebrachte Bruttolöhne können nur anerkannt werden, wenn sie auf der AHV-Erklärung entsprechend deklariert sind. Eine Kopie der AHV-Lohnbescheinigung der SPIDA oder einer anderen Ausgleichskasse ist unbedingt beizulegen.

Planungsfirmen:

Wir bitten Sie, die Lohnsummen-Erklärung für Planungsfirmen mit der Anzahl Ihrer Lernenden zu ergänzen.

Wir möchten in Erinnerung rufen, dass die Abgabe der Lohnsummenerklärung gemäss Statuten Kapitel VI. Beiträge und Finanzen, Artikel 21 obligatorisch ist.

Helfen Sie durch eine fristgerechte Einreichung der Unterlagen mit, unnötige und kosten-intensive Aufwände in Form von Mahnungen und provisorischen Rechnungen zu vermeiden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

1.2 Erhebungsgrundsätze per 1. Januar 2017

Zur Ermittlung der Richtlinien für die Verrechnungsansätze in der Gebäudetechnik-Branche führen wir eine freiwillige Lohnerhebung durch. Stichtag ist der 1. Januar 2017. Wir bitten Sie, uns Ihre Daten termingerecht und wahrheitsgetreu anzugeben. Sie ermöglichen uns damit eine speditive Auswertung und Bekanntgabe der für Sie unverbindlichen Empfehlun-gen für Regieansätze.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Rückgabetermin: 20. Januar 2017

Die Auswertung der Richtlinien wird am 24. Januar 2017 im Vorstand besprochen und kann ab 30. Januar 2017 im Sekretariat per Mail verlangt oder über die Homepage im Mitgliederbereich abgeholt werden.

1.3 Sollstunden 2017 Die Jahresbruttoarbeitszeit 2017 legten die Vertragsparteien gestützt auf Art. 25.2 GAV auf 2080 Stunden fest. Die entsprechende Tabelle finden Sie im Anhang.

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1.4 Lohnanpassung per 1. Januar 2017 Medienmitteilung suissetec vom 24.11.2016 In den Lohnverhandlungen im Rahmen des GAV der Schweizerischen Gebäudetechnik-branche konnte zwischen den Sozialpartnern folgende Einigung erzielt werden: „Individuelle Lohnerhöhung von 0,5 % auf die gesamte AHV-Lohnsumme der GAV-unter-stellten Arbeitnehmer (Stichtag 31.12.2016). Mindestlohnstufenanpassungen gelten nicht als Lohnerhöhung.“

1.5 Ferienanspruch 2017 für GAV unterstellte Arbeitnehmer/innen

GAV Art. 29 Ferien: Die Dauer der Ferien (Arbeitstage pro Jahr) beträgt Bis zum vollendeten 20. Altersjahr 27 Tage

Ab 21. - 49. Altersjahr 25 Tage

Ab 50. – 54. Altersjahr 27 Tage

Ab 55. – 60. Altersjahr 28 Tage

Ab 61. – 65. Altersjahr 30 Tage

Der Ferienanspruch bemisst sich ab dem Kalenderjahr, in dem das betreffende Altersjahr erfüllt wird.

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1.6 Rückblick Herbst-DV suissetec 02.12.2016 Medienmitteilung suissetec vom 2.12.2016 An der Delegiertenversammlung in Oerlikon wählte der Schweizerisch-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband Dennis Reichardt neu in den Zentralvorstand von suissetec. Er ersetzt den abtretenden Wolfgang Schwarzenbacher. Die suissetec-Delegierten gaben zudem grünes Licht für den Ausbau der Heizung im Bildungszentrum Lostorf. Dennis Reichardt, Geschäftsführer der Otto Keller AG in Arbon, freut sich auf seine neue Aufgabe im Zentralvorstand von suissetec. Er ersetzt Wolfgang Schwarzenbacher, CEO ENGIE Services AG, der nach vier Jahren Amtszeit aus dem Vorstand zurücktritt. Die Besetzung von weiteren verbandsinternen Organen und die diversen statutarischen Geschäfte gingen reibungslos über die Bühne.

Die Heizungssanierung im Bildungszentrum Lostorf, das ab 2018 einen Wärmeverbund mit der Kreisschule Mittelgösgen eingehen wird, kann wie geplant umgesetzt werden.

In den Lohnverhandlungen im Rahmen des GAV der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche einigten sich die Sozialpartner auf eine individuelle Lohnerhöhung von 0,5% auf die gesamte AHV-Lohnsumme der GAV-unterstellten Arbeitnehmer (Stichtag: 31.12.2016). Mindestlohnstufenanpassungen gelten nicht als Lohnerhöhung (Der GAV gilt nicht in den Kantonen Genf, Waadt und Wallis. Hier sind die vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kantonal geregelt.)

1.7 Stand der Bildungsrevision - grünes Licht aus Bern

Medienmitteilung suissetec vom 22.11.2016 Nach dem Entscheid der Delegiertenversammlung vor gut einem Jahr reichte suissetec beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) den Revisionsantrag für die EFZ-Grundbildungen zum Sanitärinstallateur, Heizungsinstallateur und Spengler ein. Dieses sogenannte Vor-Ticket gibt grünes Licht, die Revisionen im geplanten Sinn umzusetzen. Die definitive Freigabe erfolgt dann nach Ausarbeitung der Bildungsverordnungen und -plänen.

Nach einem ausgedehnten Prüfverfahren und intensiven Verhandlungen teilte das SBFI vergangene Woche mit, dass es dem Vor-Ticket für die Revisionen der entsprechenden Grundbildungen unter Vorbehalt zustimmt. Damit ist der Weg frei, die Lehrdauer im Zuge der Revision auf 4 Jahre zu verlängern. Dies ist jedoch an harte Bedingungen geknüpft. Neben Auflagen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität in den Betrieben werden auch Massnahmen zur Steigerung der Absolventen der Berufsmaturität verlangt. Dazu gehören auch Massnahmen zur Senkung der Lehrvertragsauflösungen und der QV-Durchfallquoten. Ebenfalls soll der Anschluss an die Höhere Berufsbildung optimiert werden und vermehrt in die Aus- und Weiterbildung der Berufsbildner investiert werden.

suissetec begrüsst den Entscheid und wird alles daran setzen, die Auflagen zu erfüllen und die beanstandeten Defizite wirksam anzugehen. Nur so wird auch der definitive Entscheid des SBFI positiv ausfallen.

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2. Mitteilungen aus dem Vorstand

2.1 Berufsbroschüren und Plastiksäcke

Benötigen Sie für eine Gewerbeausstellung oder ähnliches Plastiksäcke und/oder Berufs-broschüren? Mit dem beiliegenden Bestellformular können Sie die gewünschte Anzahl bestellen und Sie werden sie innert Wochenfrist erhalten.

2.2 Paritätische Kommission Gebäudetechnik Aargau

2.2.1 Baustellenkontrollen bei Nacht- und Wochenendarbeiten Seit 01.11.2013 führt die Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau im Kanton Aargau an allen Wochentagen (Montag bis Sonntag) spezielle Kontrollen für Paritätische Kommissionen durch. Sie prüft, ob die Bestimmungen des GAV eingehalten werden oder ob

• Verstösse gegen das Arbeitsgesetz, • Verstösse gegen das Verbot von Schwarzarbeit bestehen.

Sollte bei einer Baustelle der Verdacht bestehen, dass der GAV nicht eingehalten oder gegen das Arbeitsgesetz und das Verbot von Schwarzarbeit verstossen wird, können Sie an die Paritätische Kommission Meldung erstatten. Benutzen Sie dazu das Meldeformular. Vielen Dank.

Ein Meldeformular können Sie auf unserer Homepage www.suissetec-ag.ch/Paritätische Kommission herunterladen.

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3. Ausbildung

3.1 Rückblick Tüftelworkshop 2016 In der Woche vom 10.-14. Oktober 2016 führte suissetec aargau bereits zum zweiten Mal Tüftelworkshops durch. 2 Gruppen à 16 Kinder bauten Fahrzeuge und erkoren beim Rennen das schnellste Team! Mit grosser Begeisterung und mit tatkräftiger Unterstützung von Lernenden lernten sie die verschiedenen Techniken kennen und wie sie die Materialien bearbeiten mussten. Daraus entstanden rassige Autos, gemütliche Wohnmobile und stabile Lastwagen. Doch sehen Sie selbst:

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3.2 Rückblick Schweizer Berufsmeisterschaft 2016 Die Schweizermeisterschaften der Gebäudetechnik 2016 wurden anlässlich der Züspa vom 23.09. bis 02.10.2016 ausgetragen. 55 Kandidatinnen und Kandidaten kämpften um die Medaillen, darunter auch zahlreiche Aargauer. Zwei von ihnen haben eine Medaille gewonnen! Dazu möchten wir herzlich gratulieren und ihnen alles Gute und viel Erfolg wünschen:

Schweizermeister Gebäudetechnik 2016 Spengler Pascal Gerber, Wölflinswil

Lehrbetrieb René Meyer GmbH, Herznach

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3. Rang Gebäudetechnikplaner Sanitär Fabio Trombetta, Nussbaumen

Lehrbetrieb SaniProjekt Haustechnik Planungsbüro, Niederrohrdorf

Die Schweizermeister Gebäudetechnik 2016

Heizungsinstallateur Mario Eggenschwiler, Schenkon LU Sanitärinstallateur Marcel Wyss, Grindelwald BE Spengler Pascal Gerber, Wölflinswil AG Lüftungsanlagenbauer Michael Julmy, Oberschrot FR Gebäudetechnikplaner Heizung Joel Barmettler, Stansstad NW Gebäudetechnikplaner Lüftung Jonas Heutschi, Neuendorf SO und Daniel Rüthemann, Romanshorn TG Gebäudetechnikplaner Sanitär Nicole Studerus, Hauptwil SG

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3.3 Eignungstest An folgenden Daten finden Eignungstests für Schnupperlernende statt:

Mittwoch, 14. Dezember 2016

Mittwoch, 18. Januar 2017

Mittwoch, 15. Februar 2017

Mittwoch, 15. März 2017

Mittwoch, 05. April 2017

Mittwoch, 14. Juni 2017

Das Anmeldeformular finden Sie im Anhang oder auf der Homepage von suissetec aargau unter www.suissetec-ag.ch/Lehrlingswesen/Eignungstest

3.4 Lehrstellenangebote online Lehrstellenportal des Kantons Aargau www.ag.ch/lena Internetportal von suissetec www.toplehrstellen.ch Internetportal die Lehrstelle.ch www.die-lehrstelle.ch

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4. Weiterbildung

4.1 Schulungsprogramm 1. Semester 2017

Datum / Zeit / Ort Kurs Zielgruppe

Dienstag, 21. Februar 2017 13.30 – 16.30 Uhr In Lenzburg

Aktualisierte Richtlinie Dachentwässerung und neue Web Applikation

Sie erhalten Informationen zur überarbeiteten Norm SN 592‘000:2012 „Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung – Planung und Ausführung“

Unternehmer, Führungskräfte, Inhaber, Partner, Geschäftsführer, Kadermitarbeiter, Planer und Sachbearbeiter sowie Interessierte

Freitag, 24. März 2017 08.25 - 16.30 Uhr In Lenzburg

Schulungs- und Informationskurs Servicemonteure Heizung Information zu Anwendung, Inbetriebnahme und Wartung verschiedener Produkte

Geschäftsinhaber, Projektleiter, Servicemonteure, Heizungsinstallateure und Interessierte

Die Ausschreibungen finden Sie als Beilage. *** Angebote aus den Weiterbildungsinstituten *** 2016 Weiterbildung am WBZ Lenzburg

Bildungsangebote siehe unter www.wbz.ch

2016 Weiterbildungszentrum Lostorf Bildungsangebote siehe unter www.suissetec.ch

2016 Berufsschule Zürich Bildungsangebote siehe unter www.bbzh.ch/hoehere-berufsbildung

Ab November 2015 Aargauische Gebäudeversicherung Naturgefahrensicheres Bauen Informationsnachmittage Informationen und Anmeldung über www.edoobox.com/iframe/AGV/?edref=AGV

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Berufsbildungszentrum Fricktal Ausbildung zum Solarteur Das Berufsbildungszentrum Fricktal bietet den Lehrgang „Solarteur“ an. Der nächste Kurs startet bereits am 9.1.2017. Sind Sie interessiert? Infos über http://www.bzf.ch/weiterbildung/solarteur.php

4.2 Subventionen für Eidg. Abschluss des Kantons Aargau

Wer eine Weiterbildung absolviert und mit einem eidgenössischen Diplom abgeschlossen hat, ist berechtigt, beim Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Aarau, ein Beitragsgesuch an die Kosten zu beantragen. Es werden max. CHF 2‘000.00 ausgerichtet.

Über folgenden Link kann das Reglement und das Merkblatt bezogen werden: https://www.ag.ch/de/bks/berufsbildung_mittelschulen/hoehere_berufsbildung/rueckerstattung_pruefungsgebuehren_beantragen/rueckerstattung_pruefungsgebuehren_beantragen.jsp

5. Vorsorgestiftung Wie bereits im September 2016 orientiert, hat sich der Stiftungsrat entschieden, die Vorsorgestiftung von suissetec aargau auf Ende 2016 aufzulösen. Die Anschlussverträge wurden per 30.06.2016 gekündigt und am 25.08.2016 die betroffenen Unternehmen über die Gründe und möglichen Nachfolgelösungen informiert. Bereits haben sich zahlreiche Unter-nehmen einer neuen BVG-Einrichtung angeschlossen. Haben Sie Fragen zur Nachfolgelösung oder zur Vorsorgestiftung? Gerne geben Ihnen die Verantwortlichen Auskünfte: suissetec aargau Renate Kaufmann 062 746 20 40 [email protected] Swiss Life AG Christian Brunner 043 284 69 87 [email protected] Swissbroke, Christoph Allemann 056 675 80 40 [email protected]

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6. Termine Datum Anlass Ort

Mittwoch, 14. Dezember 2016 Eignungstest Lenzburg

Mittwoch, 18. Januar 2017 Eignungstest Lenzburg

Donnerstag, 19. Januar 2017 Berufsbildnertagung Lenzburg

Mittwoch, 15. Februar 2017 Eignungstest Lenzburg

Donnerstag, 28. Februar 2017 Berufsbildungstag AGV Buchs

Mittwoch, 15. März 2017 Eignungstest Lenzburg

Mittwoch, 5. April 2017 Eignungstest Lenzburg

Freitag, 7. April 2017 *** 110. Generalversammlung *** Lenzburg

Donnerstag, 27. April 2017 Delegiertenversammlung AGV Wettingen

Mittwoch, 14. Juni 2017 Eignungstest Lenzburg

Freitag, 23. Juni 2017 Frühjahrs-Delegiertenversammlung suissetec

Flims

Dienstag, 4. September 2017 –

Sonntag, 10. September 2017

Aargauische Berufsschau ab‘17 Wettingen

Donnerstag, 21. September bis

Freitag, 29. September 2017

Schweizer Berufsmeisterschaft Zug

Donnerstag, 27. Oktober 2017 Delegiertenversammlung AGV Noch offen

Freitag, 24. November 2017 Herbst-Delegiertenversammlung Suissetec

Zürich-Oerlikon

suissetec aargau Gebäudetechnik-Genossenschaft

Entfelderstrasse 19 Postfach 2102

5001 Aarau Telefon 062 746 20 40 Telefax 062 746 20 41 www.suissetec-ag.ch

Öffnungszeiten Sekretariat: Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr Ansprechpersonen: Renate Kaufmann Verbandssekretärin [email protected] Silvia Läuchli Assistentin [email protected] Mail allgemein: [email protected]

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7. …zum Schluss

Die vier Kerzen Autorin Elsbeth Bihler Vier Kerzen brannten am Adventskranz. Es war still. So still, dass man hörte, wie die Kerzen zu reden begannen. Die erste Kerze seufzte und sagte: „Ich heisse FRIEDEN. Mein Licht leuchtet, aber die Menschen halten keinen Frieden. Sie wollen mich nicht.“ Ihr Licht wurde immer kleiner und verlosch schliesslich ganz. Die zweite Kerze flackerte und sagte: „Ich heisse GLAUBEN. Aber ich bin überflüssig. Die Menschen wollen von Gott nichts wissen. Es hat keinen Sinn mehr, dass ich brenne.“ Ein Luftzug wehte durch den Raum und die Kerze war aus. Leise und sehr traurig meldete sich die dritte Kerze zu Wort: „Ich heisse LIEBE. Ich habe keine Kraft mehr zu brennen. Die Menschen stellen mich an die Seite. Sie sehen nur sich selbst und nicht die anderen, die sie lieb haben sollten.“ Und mit einem letzten Aufflackern war auch dieses Licht ausgelöscht. Da kam ein Kind in den Raum. Es schaute die Kerzen an und sagte: „Aber Ihr sollt doch brennen und nicht aus sein!“ Und fast fing es an zu weinen. Da meldete sich die vierte Kerze zu Wort. Sie sagte: „Hab keine Angst! So lange ich brenne, können wir auch die anderen Kerzen wieder anzünden. Ich heisse HOFFNUNG.“ Mit einem Hölzchen nahm das Kind Licht von dieser Kerze und erweckte die anderen Lichter Frieden, Glauben und Liebe wieder zu Leben.