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Begleitbroschüre zum Mutter-Kind-Pass UNSER BABY KOMMT

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  • Begleitbroschüre zum Mutter-Kind-Pass

    UNSER BABY KOMMT

  • Medieninhaber und Herausgeber:Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IXStubenring 1, 1010 Wienwww.sozialministerium.at

    Druck und Produktion: Print Alliance HAV Produktions GmbHBad Vöslau

    Bilder:Fotolia, Fotosearch, iStock, Shutterstock

    Ausgabe: 38/2020Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig.

    ISBN 978-3-902611-38-3

    2 I M P R E S S U M

  • Begleitbroschüre zum Mutter-Kind-Pass

    3

  • 4 I N H A LT

    SCHWANGERSCHAFT 6Wichtige Hinweise 11

    Geburtsvorbereitung / Schwangerschaftsgymnastik

    21

    Mögliche Beschwerden 23

    Worauf Sie besonders achten sollten 26

    Auch „er“ bekommt ein Kind 28

    Gewalt in der Beziehung 29

    Beratung 30

    GEBURT 32Vorbereitung auf die Geburt 34

    Die Geburt 37

    Stillen 38

    Babyblues und postpartale Depression 41

    Empfängnisverhütung nach der Entbindung 42

    IHR BABY 44Wichtige Hinweise 46

    Gesunde Zähne 49

    Impfungen 51

    Vorbeugung gegen plötzlichen Säuglingstod 52

    Ernährung im 1. Lebensjahr 53

    Entwicklungsdiagnostik 57

    Kindersicherheit 58

  • I N H A LT 5

    RECHTLICHE FRAGEN 62Mutterschutz 64Beschäftigungsverbot / Schutzfrist 65Wochengeld 66Befristete Arbeitsverhältnisse 67Betriebshilfe 68Papamonat 68Karenz (Meldefrist beachten) 69Väterkarenz 71Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit) 72Änderung der Lage der Arbeitszeit 74Kinderbetreuungsgeld 74Familienzeitbonus 80

    ANLAUFSTELLEN UND BROSCHÜREN 82Anlaufstellen zu Schwangerschaft und Geburt

    84

    Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie

    87

    Anlaufstellen zu Arbeit / Wiedereinstieg 87Weiterführende Broschüren 89

  • SCHWANGERSCHAFTSCHWANGERSCHAFT

  • 7

    SCHWANGERSCHAFTI Wichtige Hinweise 11II Geburtsvorbereitung /

    Schwangerschaftsgymnastik21

    III Mögliche Beschwerden 23IV Worauf Sie besonders achten sollten 26V Auch „er“ bekommt ein Kind 28VI Gewalt in der Beziehung 29VII Beratung 30

  • S C H WA N G E R S C H A F T8

    Während der Schwangerschaft verändert sich Ihr Körper nicht nur äußerlich. Ein kompliziertes Zusammenspiel hormoneller Veränderungen in Ihrem Körper stellt eine wichtige Voraussetzung für das Heranwachsen Ihres Babys dar. Für jede Frau bedeutet es etwas anderes, ein Kind zu bekommen. Ihre persönliche Lebenssitu-ation, aber auch die Zukunft, die Sie als Mutter mit Ihrem Kind zu erwarten haben, sind sicher ausschlaggebend dafür, welche Gefühle Sie nun bewegen. Für die meisten Frauen ist die Schwangerschaft eine Zeit, in der sie weniger ausgeglichen sind als sonst. Besonders am Beginn denken viele werdende Mütter mit gemischten Gefühlen an die Zukunft. Manche fühlen sich mutlos, andere zweifeln an einer gemeinsamen, glücklichen Zu-kunft. Alle diese Gedanken sind natürlich und ver-ständlich, wenn man bedenkt, dass für Sie nun ein neuer Lebensabschnitt beginnt, auf den Sie sich – auch wenn alles „ganz normal“ verläuft – erst langsam einstellen müssen. Im zweiten Drittel wird die Schwangerschaft auch körperlich sichtbar. Wenn Sie dann Ihr Baby spü-ren, wird die Stimmung meist ausgeglichener, Sie werden zuversichtlicher. Die Beziehung zu Ihrem

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    Baby wird gefestigt. Der Besuch eines Geburts-vorbereitungskurses ist gerade in dieser Zeit i deal. In den letzten Wochen vor der Geburt beginnt die „innere Abnabelung“, die gedankliche Lösung von der körperlichen Einheit mit Ihrem Kind. Sie werden sich mehr und mehr Gedanken über die Geburt machen. Besonders wenn es Ihr erstes Kind ist, werden Sie ein wenig unsicher sein, wenn Sie an die Entbin-dung denken. Holen Sie bei Bedenken und Proble-men fachlichen Rat ein.

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    Jede schwangere Frau braucht Verständnis für ihre Situation, sie braucht die Anteilnahme der Familie, ihres Partners, aber auch am Arbeits-platz. Vielleicht ist es für Sie gut, wenn Sie mit einer anderen Frau Ihrer Umgebung, die eben-falls schwanger ist oder schon Kinder geboren hat, sprechen. Viele Frauen finden es auch sehr hilfreich, schon frühzeitig in der Schwangerschaft den Kontakt zu einer Hebamme aufzubauen. Die-se bietet oft auch Gesprächsrunden für schwan-gere Frauen und junge Mütter an. Der Erfah-rungsaustausch in solchen Runden kann hilfreich, entlastend, bisweilen auch tröstlich sein. Besondere Probleme können sich für eine allein-stehende Frau ergeben, wenn sie ein Baby er-wartet. Ihre rechtliche Situation ist genauso wie die einer in Partnerschaft lebenden bzw. verhei-rateten Frau: Sie haben den gleichen Anspruch auf Mutterschutz, Vorsorgeuntersuchungen und Wochengeld. Jugendamt, Sozialamt, Frauen- und Familienorganisationen sowie Selbsthilfegruppen von und für Alleinerzieherinnen leisten praktische Hilfestellung. Erkundigen Sie sich dort, was in Ihrer persönlichen Situation die beste Lösung ist.

    Weitere Informationen können Sie bei der Österreichischen Plattform für Allein-erziehende (ÖPA) – www.alleinerziehende.org – erhalten.

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    I Wichtige Hinweise

    DAUER DER SCHWANGERSCHAFTEs verwirrt Sie vielleicht, wenn im Mutter-Kind-Pass oder bei Ärztinnen/Ärzten in Schwanger-schaftswochen gerechnet wird und gelegentlichein „zehntes Schwangerschaftsmonat“ auftaucht.Eine normale Schwangerschaft dauert 40 Wo-chen, das sind 280 Tage. Ärztinnen/Ärzte rechnenin Mondmonaten (= 28 Tage), dadurch ergibt sichein zehntes Schwangerschafts(mond)monat. UmMissverständnissen vorzubeugen, sollten Sie sichauch angewöhnen, in Schwangerschaftswochen(SSW) zu rechnen. Die Schwangerschaft wird von Frauenärztinnen/Frauenärzten häufig sogar noch genauer angege-ben, und zwar in vollendeten Wochen plus Tagen (z. B. SSW 28 + 4 = 28 vollendete Wochen plus 4 Tage, dies bedeutet dasselbe wie 29. Schwanger-schaftswoche). BRUSTDurch hormonelle Veränderungen bereitet sich auch die Brust auf das Stillen vor, es kommt zu einem Wachstum der Drüsen und damit zu einer Größenzunahme. Luft und Sonne sowie kaltes oder wechselwarmes Waschen macht die Haut Ihrer Brüste und vor allem der Brustwarzen wider-standsfähiger. Eine spezielle Vorbereitung der Brust auf das Stillen, wie früher oft empfohlen, ist

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    nicht erforderlich. Tragen Sie jedoch einen BH, um das Bindegewebe optimal zu unterstützen. Und lassen Sie Ihre Brust von Ihrer Hebamme/Ihrer Ärz-tin/Ihrem Arzt anschauen. Dabei werden eventuel-le Veränderungen der Brust oder der Brustwarzen erkannt und Sie können rechtzeitig Vorbereitun-gen für das Stillen treffen. Bei Hohl- und Flachwar-zen können Brustwarzenformer hilfreich sein. ERNÄHRUNGZu Beginn der Schwangerschaft ist es nicht nötig mehr zu essen als vor der Schwangerschaft. Stär-ker als der Energiebedarf erhöht sich der Bedarf an Vitaminen und Mineralstoffen. Damit Mutter und Kind gut versorgt sind, ist eine kluge und viel-fältige Auswahl an Lebensmitteln mit hoher Nähr-stoffdichte* besonders wichtig. Die Qualität der Lebensmittel und deren Kombination spielt somit eine besondere Rolle. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, ob die Ergänzung mit (einzelnen) Nährstoffen in Form von (Brause-)Tabletten bzw. Tropfen (insbe-sondere Vitamin D und Jod) in Ihrem Fall nötig ist. Ab der 13. Schwangerschaftswoche steigt der Energiebedarf um 250 kcal und ab der 28. Schwan-gerschaftswoche noch einmal um 250 kcal auf insgesamt 500 kcal an. Dieser Mehrbedarf kann durch kleine Zwischenmahlzeiten gedeckt werden.

    * Nährstoffdichte [mg/kcal] = Nährstoffgehalt / Brennwert

    Die österreichische Ernährungspyramidefür Schwangere und Stillende

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    nicht erforderlich. Tragen Sie jedoch einen BH, um das Bindegewebe optimal zu unterstützen. Und lassen Sie Ihre Brust von Ihrer Hebamme/Ihrer Ärz-tin/Ihrem Arzt anschauen. Dabei werden eventuel-le Veränderungen der Brust oder der Brustwarzen erkannt und Sie können rechtzeitig Vorbereitun-gen für das Stillen treffen. Bei Hohl- und Flachwar-zen können Brustwarzenformer hilfreich sein. ERNÄHRUNGZu Beginn der Schwangerschaft ist es nicht nötig mehr zu essen als vor der Schwangerschaft. Stär-ker als der Energiebedarf erhöht sich der Bedarf an Vitaminen und Mineralstoffen. Damit Mutter und Kind gut versorgt sind, ist eine kluge und viel-fältige Auswahl an Lebensmitteln mit hoher Nähr-stoffdichte* besonders wichtig. Die Qualität der Lebensmittel und deren Kombination spielt somit eine besondere Rolle. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, ob die Ergänzung mit (einzelnen) Nährstoffen in Form von (Brause-)Tabletten bzw. Tropfen (insbe-sondere Vitamin D und Jod) in Ihrem Fall nötig ist. Ab der 13. Schwangerschaftswoche steigt der Energiebedarf um 250 kcal und ab der 28. Schwan-gerschaftswoche noch einmal um 250 kcal auf insgesamt 500 kcal an. Dieser Mehrbedarf kann durch kleine Zwischenmahlzeiten gedeckt werden.

    * Nährstoffdichte [mg/kcal] = Nährstoffgehalt / Brennwert

    Die österreichische Ernährungspyramidefür Schwangere und Stillende

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    Zum Schutz vor Infektionen in der Schwanger-schaft und Stillzeit ist es wichtig, auf eine gute Kü-chenhygiene sowie sorgfältige Hygiene bei Kauf, Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln zu achten.Daher sollten folgende Regeln befolgt werden:• kein rohes oder unvollständig durchgegartes

    Fleisch (z. B. Carpaccio, Beef Tartar, Steak medium)• keine rohen Fleischwaren (z. B. Salami, Land-

    jäger, Kantwurst, Mettwurst, Rohschinken, Selchfleisch, Schinkenspeck)

    • keine Rohmilch trinken und keine Rohmilch-produkte essen (diese müssen vor dem Essen gut durcherhitzt werden) – Achten Sie auf die Kennzeichnung „mit Rohmilch hergestellt“

    • bei Käse vor dem Konsum die Rinde entfernen; kein geschmierter Käse bzw. kein Weichkäse

    • Achten Sie besonders auf die Hygiene bei aufge-schnittener, im Supermarkt abgepackter Wurst und Käse sowie bei vormariniertem Fleisch.

    • keine rohen oder nicht ganz durchgegarten Eier (z. B. Frühstücksei, Spiegelei) und keine Speisen, die rohe Eier enthalten, wie selbst gemachtes Tiramisu

    • kein roher/halbroher Fisch und keine rohen Meeresfrüchte (z. B. Sushi, Austern)

    • kein geräucherter/gebeizter Fisch (z. B. Räu-cherlachs, Graved Lachs)

    • Gemüse, Salate, Kräuter und Obst gründlich waschen – Verzicht auf vorgeschnittene, ver-packte Salate

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    • keine unerhitzten/rohen Sprossen und Keim-linge sowie keine unerhitzten Tiefkühlbeeren

    • Auf offene eingelegte Lebensmittel, vorgefer-tigte Sandwiches, offene Salate und frischge-presste Säfte in Lebensmittelgeschäften, Gast-ronomie und Gemeinschaftsverpflegung sollte aus Vorsichtsgründen eher verzichtet werden.

    • Wegen möglicher Schwermetallbelastung sind fettreiche Raubfischarten wie Thunfisch, Schwertfisch, Heilbutt oder Hecht während der Schwangerschaft und Stillzeit sicherheits-halber zu meiden. Auch auf Innereien sollte aus diesem Grund verzichtet werden.

    Kostenlose Workshops bieten detaillierte Informationen zu geeigneter Ernährung für Schwangere, Stillende, Babys und Ein- bis Dreijährige. Ausführliche Beschreibungen und aktu-elle Termine sowie weiterführende Infor-mationen unter www.richtigessenvonanfangan.at

    FOLSÄUREEine ausreichende Versorgung mit Folsäure ver-mindert das Risiko von Fehlbildungen des Rücken-marks und des Nervensystems (Neuralrohrdefek-ten), die in den ersten Schwangerschaftswochen beim Ungeborenen entstehen können. Die Ein-nahme von Folsäure-Präparaten ist insbesondere am Anfang der Schwangerschaft empfehlenswert.

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    Gute Folsäurequellen in der Nahrung sind: Voll-kornprodukte, Gemüse (Salat, Spinat, Brokkoli), Obst (Erdbeeren, Brombeeren, Weintrauben) und Milchprodukte. GETRÄNKEIn der Schwangerschaft und Stillzeit ist es sehr wichtig auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. In der Schwangerschaft sollten über den Tag verteilt mindestens 1,5 Liter getrunken werden. In der Stillzeit erhöht sich der Bedarf um 250 ml Wasser. Stilles Mineralwasser, ungesüßte Früchtetees sowie stark verdünnte 100%-ige Obst- und Gemüse säfte sind ideale Flüssigkeitslieferanten. RAUCHENMütter, die in der Schwangerschaft rauchen, schaden sowohl der eigenen Gesundheit als auch der ihres ungeborenen Kindes. Man weiß heute, dass schon beim Rauchen ei-ner Zigarette das Herz des Kindes um ¼ rascher

    Auf Alkohol und Nikotin soll während der gesamten Schwangerschafts- und Still-zeit verzichtet werden. Vorsorglich soll der Konsum koffeinhaltiger Getränke ein-geschränkt werden. (Gesüßte) Getränke mit erhöhtem Koffeingehalt (z. B. Energy Drinks) und chininhaltige Getränke (wie Tonic Water, Bitter Lemon) sollten nicht konsumiert werden.

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    schlägt als vorher, dass das Kind weniger Sauer-stoff bekommt und dass die Zufuhr von Nährstof-fen durch das mütterliche Blut geringer wird. Babys von Müttern, die in der Schwangerschaft rauchen, sind häufig zarter und schwächer als Kinder von Nichtraucherinnen und leiden häufi-ger unter Atemwegserkrankungen. Die Schwangerschaft ist daher eine gute Gelegenheit, überhaupt mit dem Rauchen aufzu-hören. Das ist sicher nicht einfach. Fragen Sie am besten Ihre Ärztin/Ihren Arzt.Gute Hilfe stellung leistet auch das „Rauchfrei Telefon“, Tel 0800 810 013 von Mo–Fr 10–18 Uhr, www.rauchfrei.at MEDIKAMENTEDie Schwangerschaft ist eine besondere Situation des Körpers. Die Einnahme von Medikamenten sollte unbedingt und in jedem Fall nur nach ärztli-cher Anordnung oder Rücksprache erfolgen. IMPFUNGENGenerell können während der Schwangerschaft Impfungen mit Totimpfstoffen durchgeführt werden, jedoch sollten sie vorsichtshalber in das zweite oder dritte Schwangerschaftsdrittel ver-schoben werden. In der Schwangerschaft dürfen Lebendimpfungen (z. B. Masern, Mumps, Röteln) nicht durchgeführt werden. Die Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis, bevorzugt in der 27.–36.

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    Schwangerschaftswoche) und gegen die „echte Grippe“ (Influenza) wird in der Schwangerschaft ausdrücklich empfohlen. Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre Ärztin/Ihren Arzt, um die empfoh-lenen Impfungen zu erhalten. REISENVon sehr langen Autofahrten während der Schwangerschaft ist eher abzuraten. Im Zweifel holen Sie den Rat Ihrer Hebamme/Ihrer Ärztin/Ihres Arztes ein. Langes Sitzen mit angewinkelten Beinen kann zu Blutstauungen in den Beinen füh-ren. Wenn Sie aber mit dem Auto fahren müssen, eine Bahn- oder Flugreise unternehmen wollen, so sollten Sie mindestens jede Stunde aufstehen und einige Zeit herumgehen. Das ist bei Eisen-bahnfahrten am ehesten möglich; die Reise mit dem Zug ist daher günstiger als Autofahren.

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    Denken Sie daran, sich bei Autofahrten anzugur-ten. Legen Sie den Sicherheitsgurt so an, dass der Beckenteil des Gurtes gut unterhalb des Bauches verläuft und der Schultergurt an der Seite des Bauches vorbeigeführt wird. SEXUALITÄTBei einer normalen Schwangerschaft gibt es kei-nen Grund, darauf zu verzichten. Es ist ganz nor-mal, wenn Sie sich gerade jetzt nach Zärtlichkeit sehnen. Das sexuelle Bedürfnis kann jedoch, besonders in den ersten drei Schwangerschafts-monaten, durch Müdigkeit oder Übelkeit, durch druck- und berührungsempfindliche Brüste oder auch durch die Angst vor einer Fehlgeburt nachlas-sen. Meist gibt sich das, sobald Sie sich körperlich wohler fühlen. Es kann auch vorkommen, dass sich einer der bei-den Partner irritiert fühlt, wenn sich das Baby be-wegt. Ihr Baby ist jedoch gut in der Gebärmutter, umgeben von Eihäuten und Fruchtwasser, einge-bettet. Bei Blutungen, Schmerzen oder drohender Fehl-geburt und Frühgeburt müssen Sie dazu aber ärztlichen Rat einholen. SPORTIhr Körper wird Ihnen zeigen, wie viel Sport in der Schwangerschaft möglich ist. Leistungssport oder

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    Sportarten, bei denen Verletzungen durch Sturz oder Schlag möglich sind, sollten vermieden wer-den. Auch für Sportmuffel gilt: Halten Sie sich viel an der frischen Luft auf. ZAHNPFLEGENehmen Sie es mit der Zahnpflege während Ihrer Schwangerschaft besonders genau. Putzen Sie gerade jetzt Ihre Zähne und Zahnzwischenräume besonders sorgfältig und verwenden Sie auch flu-oridierte Zahnpasta. KINDESBEWEGUNGENEtwa in der 20. Woche der Schwangerschaft wer-den Sie zum ersten Mal die Bewegungen Ihres Kindes spüren. Diese Bewegungen spüren Sie anfänglich wie ein zartes Klopfen, später sind es schon ganz kräftige Stöße.

    Sollten Sie den Eindruck haben, dass sich Ihr Kind plötzlich weniger bewegt und dies mehrere Tage anhält, sollten Sie un-verzüglich Ihre Hebamme / Ihre Ärztin / Ihren Arzt kontaktieren.

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    II. Geburtsvorbereitung / Schwangerschaftsgymnastik

    Das Ziel jeder Geburtsvorbereitung ist es, Sie ge-nau über den Geburtsvorgang zu informieren. Sie lernen durch gezielte Entspannungsübungen Kör-per und Muskeln zu beherrschen, Atemübungen helfen Ihnen, auf die Wehen ruhiger und konzen-trierter zu reagieren. Mit einer gezielten Ge-burtsvorbereitung ler-nen Sie aktiv etwas dazu zu tun, damit die Geburt Ihres Kindes leichter wird.Auch Gymnastik für die Lockerung der Musku-latur ist wertvoll. Wenn Ihnen Ihre Ärztin/Ihr Arzt von der Schwan-gerengymnastik abrät, weil z. B. infolge von Blutungen oder drohender Frühgeburt etc. Be-denken bestehen, so können Sie sich doch in den meisten Fällen durch Atem- und Entspannungs-übungen im Rahmen eines Geburtsvorberei-tungskurses vorbereiten.

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    Geburtsvorbereitungskurse für Frauen und Paa-re werden in vielen Krankenhäusern mit Entbin-dungsstationen angeboten. Sie können sich auch in Sozialberatungs- und Familienberatungsstellen danach erkundigen. Sie hören dort vieles über die Veränderungen in der Schwangerschaft, über die Schwangerengym-nastik, die Geburt, über das Stillen des Kindes und über die Pflege des Neugeborenen. Zusätzlich gibt der Kurs Gelegenheit, mit einer Hebamme Kontakt aufzunehmen, mit anderen Frauen Erfahrungen auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen. Dadurch ersparen Sie sich viele Ängste und Unsi-cherheiten. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Angebote. VORSORGEMASSNAHMENAuch wenn Sie sich während der Schwangerschaft bestens fühlen und keine Beschwerden haben, sollten Sie trotzdem regelmäßig Vorsorgeunter-suchungen durchführen lassen, damit mögliche auftretende Probleme frühzeitig erkannt und be-handelt werden können. Sie können auch eineBeratung durch eine Hebamme in Anspruch neh-men. In Ihrem Mutter-Kind-Pass finden Sie die da-für empfohlenen Termine.

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    III Mögliche Beschwerden

    AUSFLUSSWährend der Schwangerschaft kommt es in vie-len Fällen zu einer vermehrten Sekretion aus der Scheide. Im Allgemeinen ist das harmlos. Holen Sie ärztlichen Rat ein, weil nur dadurch zwischen normalem oder unter Umständen entzündlich be-dingtem Ausfluss unterschieden und gegebenen-falls eine Behandlung eingeleitet werden kann. GESTOSEVon einer Gestose (Präeklampsie) sind etwa fünf bis zehn Prozent aller Schwangerschaften betrof-fen. Die Symptome: Wassereinlagerungen in den Beinen und Händen (Ödeme), erhöhter Blutdruck und Eiweiß im Urin. Ihre Ärztin/Ihr Arzt kontrol-liert regelmäßig mögliche Symptome im Rahmen der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen. HAAR- UND HAUTVERÄNDERUNGENDie hormonellen Veränderungen in der Schwan-gerschaft können das Aussehen Ihrer Haare stark verändern. Ihre Haare können kräftiger werden und glänzen. Es ist aber auch möglich, dass die Haare verstärkt ausfallen und das Haar strähnig aussieht. Hautpartien, die an sich schon pigmen-tiert sind, z. B. die Brustwarzen oder der Genital-bereich, werden noch dunkler. Diese Verände-rungen bilden sich nach der Geburt meist wieder zurück.

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    HÄMORRHOIDENSie treten in der Schwangerschaft häufig auf und bilden sich in den ersten Wochen nach der Ge-burt wieder weitgehend zurück. Hier können Sal-ben und Zäpfchen helfen. Größte Sauberkeit ist notwendig. KRAMPFADERNVor allem bei entsprechender Veranlagung kommt es während der Schwangerschaft zu Ver-änderungen an den Blutgefäßen, die zu Krampf-adern führen können. Es gibt Medikamente zur Linderung der Beschwerden. Fragen Sie Ihre Ärz-tin/Ihren Arzt um Rat. KREUZSCHMERZENDurch die hormonelle Umstellung während der Schwangerschaft werden die Bänder zwischen

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    den einzelnen Knochen etwas lockerer. Dadurch können Kreuzschmerzen auftreten. Entspan-nungs- und Bewegungsübungen im Rahmen der üblichen Schwangerschaftsgymnastik helfen da-gegen. SCHWANGERSCHAFTSSTREIFEN (STRIAE)Die Haut kann während der Schwangerschaft durch vermehrte Dehnung Schwangerschafts-streifen aufweisen. Vor allem Bauch, Brust und Gesäß sind betroffen. Nach der Entbindung bil-den sich diese meist bläulichen Striae zurück, es bleiben zarte, silbrig schimmernde Streifchen be-stehen. SODBRENNENDurch Erschlaffen der Muskulatur am Magen-eingang gelangt Mageninhalt in die Speiseröhre und verursacht dort ein Brennen. Günstig ist es, statt großer Mahlzeiten, mehrere kleine über den Tag verteilt zu sich zu nehmen. Nachts kann ein Hochlagern des Oberkörpers durch Verwendung eines zusätzlichen Kissens zu einer Besserung der Beschwerden führen. Ärztlicherseits können nö-tigenfalls auch entsprechende Medikamente ver-ordnet werden. STUHLVERSTOPFUNGDie meisten schwangeren Frauen klagen über Stuhlverstopfung. Dagegen helfen in leichteren Fällen ein Glas frisch gepresster Fruchtsaft oder

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    Wasser auf nüchternen Magen vor dem Früh-stück, ferner Feigen oder Dörrzwetschken, die über Nacht eingeweicht werden. Günstig sind weiters Obst und Gemüse, Vollkornbrot, Molke und Gemüsesuppe. Mehlspeisen, Schokolade und Heidelbeeren sollten Sie dagegen stark ein-schränken. Medikamente gegen Stuhlverstop-fung sollten Sie nur dann einnehmen, wenn sie verschrieben worden sind. ÜBELKEIT UND ERBRECHENDie morgendliche Übelkeit und auch das mor-gendliche Erbrechen können eine Begleiterschei-nung der Frühschwangerschaft sein. Das ist für Sie vorübergehend unangenehm, aber im Allge-meinen für die Entwicklung des Kindes harmlos.Wichtig sind Ruhe und Schonung, bei übermä-ßigem Erbrechen müssen Sie jedoch unbedingt ärztlichen Rat einholen. IV Worauf Sie besonders achten sollten Die meisten Schwangerschaften verlaufen ohne Komplikationen. Bei rund 20 Prozent sprechen Ärztinnen und Ärzte von einer sogenannten „Risi-koschwangerschaft“. Das bedeutet aber nur, dass im Verlaufe der Schwangerschaft möglicherweise irgendwelche Schwierigkeiten auftreten könnten, die eine intensivere Schwangerenbetreuung er-forderlich machen.

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    Durch häufigere Untersuchungen können die Komplikationen verhindert oder zumindest auf ein Minimum reduziert werden. „Risiko” bedeu-tet im Allgemeinen, dass das Kind unter Umstän-den zu früh auf die Welt kommt, also eine Früh-geburt eintritt, oder aber, dass es untergewichtig ist, also zu zart ist für die jeweilige Dauer der Schwangerschaft.

    Alle Blutungen in einer bestehenden Schwangerschaft, auch in der Früh-schwangerschaft, sollen für Sie ein Grund sein, sofort eine Ärztin/einen Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen.

    Dasselbe gilt beim Einsetzen von Wehen, d.h. wenn der Bauch regelmäßig hart wird oder Sie ein regelmäßiges Ziehen im Rücken oder Unterbauch spüren. Auch ein vorzeitiger Fruchtblasensprung kann die bevorstehende Geburt anzeigen. Dabei geht Fruchtwasser tropfenweise oder auch schwallar-tig ab. Sobald Sie diese Anzeichen bemerken, soll-ten Sie Ihre Hebamme benachrichtigen bzw. ins Krankenhaus fahren. Bei Blutungen – Wehen – Blasensprung: In kei-nem Fall zu Hause warten, ob sich die Beschwer-den von allein wieder geben! Suchen Sie jeden-falls sofort ein Krankenhaus auf.

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    V Auch „er“ bekommt ein Kind

    Männer nehmen zunehmend bewusster an der Schwangerschaft ihrer Partnerin Anteil. Der wer-dende Vater versucht, die Gefühle während einer Schwangerschaft mitzuerleben. Die meisten wer-denden Väter wollen bei der Geburt ihres Kindes dabei sein. Manche Männer entwickeln Ängste, sorgen sich um die Gesundheit des Babys, fühlen sich zurückgesetzt und ausgeschlossen, weil sie nicht so nah wie Sie selbst das Wachsen des Kindes miterleben können. Sie sehen neue Verantwor-tungen auf sich zukom-men, die sie nicht ein-schätzen können und die Verunsicherung erzeu-gen. Die Folge ist oftmals ein Zurückziehen in „sei-ne” Welt, in den Freun-des- und Kollegenkreis. Versuchen Sie, Ihren Part-ner an den Veränderun-gen, die mit Ihnen und in Ihrem Leben geschehen, und an der Einstimmung auf die Geburt teilhaben zu lassen. Die veränderten Lebensentwürfe und Familienformen erwarten von Männern eine we-sentlich aktivere Rolle sowohl während der Schwangerschaft als auch nach der Geburt. Eine

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    partnerschaftliche Lebensführung und eine für das Kind erlebbare Vaterschaft sind wesentliche Rahmenbedingungen, die es Frauen und Män-nern ermöglichen, je nach persönlichem Lebens-entwurf und Übereinkommen in einer Partner-schaft Berufstätigkeit und Kinder zu vereinbaren.

    VI Gewalt in der Beziehung Forschungsergebnisse zum Thema „Gewalt in der Beziehung” weisen darauf hin, dass etwa jede fünfte Frau von Gewalt in einer Beziehung betroffen ist und Schwangerschaft keineswegs vor Gewalt in der Beziehung schützt. Es gibt in Österreich ein sehr breites Hilfsangebot für von Gewalt betroffene Frauen. Neben zahlreichen Frauenberatungsstellen gibt es eine bundeswei-te Notrufnummer und in jedem Bundesland eine auf familiäre Gewalt spezialisierte Interventions-stelle. Die Beratungen sind kostenlos und werden vertraulich behandelt. Ohne Zustimmung der Be-troffenen erfolgen auch keine Schritte gegen den Gewalttäter.Frauenhelpline gegen Gewalt: Tel: (0800) 222 555 (kostenlos).www.frauenhelpline.at

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    VII Beratung

    FRAUENBERATUNGSSTELLENFrauenberatungsstellen bieten österreichweit rat- und hilfesuchenden Frauen Beratung und Information in psychosozialen, rechtlichen und gesundheitlichen Fragestellungen. Die Informa-tion, Beratung und Betreuung ist kostenlos und vertraulich. www.netzwerk-frauenberatung.at FRAUENGESUNDHEITSZENTRENDie Frauengesundheitszentren unterstützen Frau-en und Mädchen durch ein vielfältiges Programm. Sie informieren, beraten, bieten Bewegungsange-bote, Hilfe zur Selbsthilfe und Möglichkeiten zum Austausch.www.frauengesundheitszentrum.eu ÖSTERREICHISCHES HEBAMMENGREMIUMInformationen für Eltern oder zukünftige Eltern zwecks Betreuung vor und nach einer Geburt. Kontaktmöglichkeiten mit Hebammen. www.hebammen.at

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    BERUFSVERBAND ÖSTERREICHISCHER PSYCHOLOGINNENInformation zu Beratungsangebot in Fragen Schwangerschaft und Elternschaft.www.boep.or.at

  • DIE GEBURT

    DIE GEBURT

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    DIE GEBURTI Vorbereitung auf die Geburt 34II Die Geburt 37III Stillen 38IV Babyblues und postpartale Depression 41V Empfängnisverhütung

    nach der Entbindung42

    DIE GEBURT

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    Schwangerschaft und Geburt können für jede Frau eine sehr positive Erfahrung sein. Je bewuss-ter Sie und Ihr Partner diese Zeit erleben, umso mehr Gewinn können Sie und Ihr Kind später da-raus ziehen. Obwohl eine Geburt ein völlig natür-liches Ereignis ist, ist sie auch in einem gewissen Sinne eine körperliche und seelische Ausnahmesi-tuation, auf die man sich vorbereiten soll. I Vorbereitung auf die Geburt Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, zwi-schen einer stationären bzw. ambulanten Geburt im Krankenhaus oder einer Hausgeburt zu wäh-len. Die Geburtenabteilungen und auch nieder-gelassenen Hebammen möchten Frauen, die sie während der Geburt betreuen sollen, schon im Laufe der Schwangerschaft kennenlernen. Sie wollen erhobene Befunde sehen, eventuell er-gänzen und den Ablauf der Geburt besprechen. Auch die Fragen „Wie verhalte ich mich bei Bla-sensprung, bei Blutungen oder Überschreiten des Geburtstermins“ werden Ihnen von Hebammen, Ärztinnen und Ärzten beantwortet.

    Holen Sie Informationen ein, vergleichen Sie die verschiedenen Geburtseinrichtun-gen und deren Angebote, und Sie werden sicher jene Geburtsart finden, die für Sie persönlich einfach die richtige ist.

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    GEBURT IM KRANKENHAUSDie meisten Schwangeren entscheiden sich we-gen der größtmöglichen Sicherheit auch beim Ein-treten von Komplikationen für die Entbindung in einem Krankenhaus mit Geburtenabteilung. Alle Frauen können ab dem Tag nach Entlassung aus dem Krankenhaus bis zur achten Woche nach der Geburt Hebammen-Hausbesuche als Krankenkas-senleistung in Anspruch nehmen. Die geburtshilflichen Abteilungen bieten heu-te „rooming-in“ an. Das bedeutet, dass Ihr Baby tagsüber und in manchen Krankenhäusern auch nachts im selben Raum wie Sie untergebracht ist. Bei Informationsveranstaltungen erfahren Sie All-gemeines über die Geburt selbst. Sie können den Kreißsaal besichtigen, die Geburtshelfer/innen kennenlernen und Fragen stellen zu allem, was für Sie persönlich wichtig ist. AMBULANTE GEBURTAmbulant entbinden heißt, dass Sie und Ihr Baby bereits einige Stunden nach der Geburt die Klinik wieder verlassen und nach Hause in Ihre vertrau-te Umgebung zurückkehren. Das erfordert be-reits in der Schwangerschaft ein bisschen Organi-sation: Erstens müssen Sie eine Hebamme für die Nachbetreuung engagieren, möglichst schon bis

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    zur 30. Schwangerschaftswoche. Und zweitens sollten Sie zumindest für die erste Woche nach der Geburt jemanden haben, der Ihnen die Haus-arbeit abnimmt. Bei der ambulanten Geburt kommt die Hebam-me bereits in der Schwangerschaft zu Ihnen nach Hause und vergewissert sich gemeinsam mit Ih-nen, dass alles für das Baby vorbereitet ist. Nach der Geburt kommt die Hebamme täglich, um nach Ihnen und dem Kind zu sehen. Die Krankenkassen übernehmen dann die Kosten für zwei Hebammen-Hausbesuche in der Schwan-gerschaft und je einen Hausbesuch pro Tag in den ersten fünf Tagen nach der Geburt. Viele Frauen empfinden diese Form der Geburt als sehr sicher und angenehm. HAUSGEBURTEine gesunde Frau mit einer komplikationslosen Schwangerschaft kann ihr Baby auch zu Hause, im eigenen familiären Umfeld, zur Welt bringen. Für eine Hausgeburt ist gute Planung wichtig: Nehmen Sie alle Vorsorge-Termine gewissen-haft wahr und engagieren Sie eine erfahrene und kompetente Hebamme bis spätestens in der 20. Schwangerschaftswoche. Organisieren Sie Un terstützung im Haushalt für die Zeit nach der Geburt.

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    Die Krankenkassen übernehmen bei einer Hausge-burt die Kosten für vier Hebammen-Hausbesuche in der Schwangerschaft, die Betreuung während der Geburt zuhause und je einen Hausbesuch pro Tag in den ersten fünf Tagen nach der Geburt. II Die Geburt Wenn die Wehen regelmäßig etwa alle fünf bis zehn Minuten einsetzen, so dauert es doch in den meisten Fällen noch einige Stunden bis zur Ge-burt des Kindes. Beim ersten Kind vergehen im Durchschnitt etwa zwölf Stunden, bei späteren Geburten acht Stunden bis zur Geburt.

    Beim Geburtsvorgang unterscheidet man zwei Phasen: • Eröffnungsphase• AustreibungsphaseWährend der Eröffnungsphase öffnet sich der

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    Muttermund der Gebärmutter auf ca. 10 cm, da-mit der Weg für das Kind aus der Gebärmutter frei wird. Die ersten Eröffnungswehen spüren Sie etwa wie starke Regelbeschwerden, der schwers-te Teil der Geburt ist die Zeit, in der sich der Mut-termund die letzten Zentimeter öffnet. Der Ge-burtsschmerz unterstützt den Geburtsvorgang und stimuliert die dafür notwendigen Hormone. In der Austreibungsphase wird das Baby durch die Wehen aus der Gebärmutter und dem Ge-burtskanal herausgeschoben. Wenn einmal der Kopf Ihres Babys aus Ihrer Scheide gekommen ist, gleitet der übrige Körper ganz leicht nach. Nach der Geburt zieht sich die Gebärmutter zusammen und auch der Mutterkuchen, der Ihr Baby viele Monate mit Nährstoffen versorgt hat, wird aus-gestoßen. III Stillen Muttermilch ist die beste Nahrung für Ihr Baby und hilft mit, vor Infektionen zu schützen; mit dem Stillen geben Sie Ihrem Kind einen guten Start.

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    Ihr Baby sollte gleich nach der Geburt Gelegenheit haben, an der Brust zu saugen. Das fördert das Ein-schießen der Milch. Anfangs wird Ihr Baby ausrei-chend durch die sogenannte „Vormilch“ ernährt, diese ist besonders eiweißreich und wertvoll. Sie schützt Ihr Baby vor Infektionen. Je häufiger Sie Ihr Baby anlegen, umso mehr Milch werden Sie haben. Muttermilch enthält alle Nährstoffe, die das Kind in den ersten Monaten braucht. Sie hat einen hohen Sättigungswert. Die Saugbewegun-gen beim Stillen fördern die Entwicklung des Kie-fers und der übrigen Gesichtspartien. Das Baby muss sich beim Saugen anstrengen und trinkt nur so viel, wie es zum Sattwerden braucht.

    Der enge Kontakt mit Ihnen ist für die körperliche und seelische Entwicklung Ih-res Kindes von größtem Vorteil.

    Durch das Stillen bildet sich auch die Gebärmut-ter rasch zur ursprünglichen Größe zurück. Stillen ist nicht immer gleich problemlos. Wenn Sie aber aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage sind, Ihr Baby zu stillen, seien Sie nicht traurig da-rüber. Nehmen Sie Ihr Baby zum Füttern in den Arm. Günstig ist es auch, wenn Ihr Baby dabei auf Ihrer bloßen Haut liegen und Ihren Herzschlag hören kann. Hautkontakt ist für die Entwicklung Ihres Kindes sehr wichtig.

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    Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an Ihre Heb-amme, Ihre Still- und Laktationsberaterin, Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder an eine Mutter- bzw. El-ternberatung. Sie stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, auch wenn Sie nicht stillen können oder wollen. Wenn Sie wieder erwerbstätig sind und ihr Kind selbst stillen, haben Sie Anspruch auf eine tägli-che Stillzeit, diese beträgt je nach der täglichen Arbeitszeit 45 bis 90 Minuten. Weitere Informationen über das Stillen in der Broschüre „Stillen – Ein guter Beginn. Information für Mütter und Väter“. DIE ZEIT NACH DER GEBURT Die ersten Wochen nach der Entbindung sind eine Zeit der Umstellung. Sie lernen Ihr Baby näher

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    kennen und auch Ihr Partner muss sich erst an die neue Aufgabe als Vater gewöhnen. Aber auch Ihr Organismus muss sich erst wieder umstellen. Die Gebärmutter verkleinert sich wieder auf ihre normale Größe. Die Wundfläche, die der Mutter-kuchen in der Gebärmutter hinterlassen hat, heilt langsam aus. Dabei bildet sich ein Wundsekret, der Wochenfluss, für etwa sechs bis acht Wochen. Die Rückbildungsvorgänge werden auch durch spezielle Gymnastik unterstützt. Rückbildungs-gymnastik hilft mit, die überdehnte Bauch- und Beckenbodenmuskulatur wieder zu festigen. Sie sollte nach der Geburt über mehrere Wochen durchgeführt werden. IV Babyblues und postpartale Depression Das langersehnte Baby ist da, der Vater ist stolz, die Großeltern überglücklich und von Ihnen wird das vollkommene Mutterglück erwartet. Stattdessen kann sich, muss aber nicht, der „Babyblues“ – Tränen, Angst und Unsicherheit – einstellen. Dieses Stimmungstief nach der Geburt kann innerhalb der ersten zehn Lebenstage Ihres Kindes auftreten, also möglicherweise auch erst zuhause und wird auf die starken hormonellen Veränderungen, die mit der Geburt einsetzen, sowie auf die völlig neue und andere Lebens-situation zurückgeführt. Der „Babyblues“ hält in

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    der Regel nicht lange an und Sie brauchen meist keine Medikamente, sondern Geduld, Verständ-nis und Zuwendung von Ihrem Partner und Ihrer Familie. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der postpartalen Depression um eine ernstzunehmende und behandlungsbedürftige Erkrankung. Sie kann innerhalb des ersten Lebensjahres Ihres Kindes entstehen und sich in Müdigkeit, Erschöpfung, Traurigkeit, innerem Leeregefühl äußern. Als Auslöser werden die Veränderung des Hormon-haushaltes, traumatische Geburtserlebnisse oder nicht einzuhaltende Erwartungshaltungen als glückliche Mutter vermutet.Wenden Sie sich in einem solchen Fall möglichst frühzeitig an Ihre Ärztin/Ihren Arzt, eine Psycho-login/einen Psychologen, eine Psychothera-peutin/einen Psychotherapeuten oder an eine Frauen beratungsstelle. V Empfängnisverhütung nach der Entbindung Viele Frauen glauben, dass Stillen ein zuverlässi-ger Schutz vor einer Schwangerschaft ist. Das ist ein Irrtum. Es ist daher unbedingt empfehlens-wert auch in dieser Zeit für Empfängnisverhütung zu sorgen.

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    Ca. sechs Wochen nach der Geburt sollten Sie eine Frauenärztin/einen Frauenarzt aufsuchen, um sicher zu sein, dass sich die Gebärmutter gut zurückgebildet hat, und auch um das Thema Emp-fängnisverhütung zu besprechen.

  • IHR BABY

    IHR BABY

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    IHR BABYI Wichtige Hinweise 46II Gesunde Zähne 49III Impfungen 51IV Vorbeugung gegen

    plötzlichen Säuglingstod52

    V Ernährung im ersten Lebensjahr 53VI Entwicklungsdiagnostik 57VII Kindersicherheit 58

    IHR BABY

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    Nach der Entbindung sollten Sie so bald wie mög-lich wieder nach Hause zurückkehren, um Ihrem Baby einen geregelten Tagesrhythmus zu ermög-lichen. I Wichtige Hinweise RAUMTEMPERATUR UND KLEIDUNGDie Wärmeregulation Ihres Babys ist noch sehr labil, eine Überwärmung sollte unbedingt ver-mieden werden. Ihr Kind fühlt sich bei jener Tem-peratur wohl, bei der auch Sie sich wohl fühlen. Ziehen Sie Ihr Kind nicht zu fest an und decken Sie es nicht zu fest zu! Eine dünne Decke reicht bei Raumtemperatur aus. Achten Sie bei Socken, Strümpfen und später auch Schuhen, dass diese die jeweils passende Größe haben. SCHLAFDie Bauchlage im Schlaf kann nicht mehr emp-fohlen werden. Im Wachzustand soll der Säugling für eine normale Entwicklung natürlich auch in Bauchlage gebracht werden. SCHÜTTELNManchmal kann Ihr Baby recht anstrengend sein und – auch wenn es gesund ist – viel schreien. Be-denken Sie, dass Ihr Baby seine Bedürfnisse nicht anders zum Ausdruck bringen kann als durch Schreien.

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    Wenn Sie trotz Bemühungen Ihr Baby nicht beru-higen können kann es sein, dass Sie ungeduldig und vielleicht auch wütend werden. Säuglinge können ihren Kopf noch nicht alleine halten, durch das Schütteln wird er hin- und her-geworfen. Dadurch kann es zu schweren Verlet-zungen im Gehirn kommen, die zu dauerhaften körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, manchmal sogar zum Tod des Kindes führen kön-nen (Schütteltrauma).Wenn Sie meinen der Situation kaum mehr ge-wachsen zu sein, holen Sie sich Unterstützung bei einer Beratungsstelle oder wenden Sie sich an Ihre Ärztin/Ihren Arzt. RAUCHEN

    Schütteln Sie niemals Ihr Baby!

    Rauchen Sie nicht in Räumen, in denen sich Ihr Kind aufhält! Sie setzen ihr Baby sonst im Rauch enthaltenen Schadstoffen aus. Dies führt häufiger zu Atemwegs- erkrankungen des Kindes. Vermeiden Sie es selbst zu rauchen!

    INFEKTE UND FIEBERAuch Ihr Kind wird im ersten Lebensjahr voraus-sichtlich mehrere harmlose Infekte (Schnupfen, Husten, etc.) durchmachen. Diese gehen meist mit Fieber einher. Sie sollten Ihr Kind bei Fieber leicht bekleiden und wenig zudecken. Außerdem sollten Sie ausreichend Flüssigkeit zuführen. Das

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    Kinderzimmer sollte nicht überhitzt sein (maximal 20 Grad). Sprechen Sie bei Fragen mit Ihrer Kin-derärztin/Ihrem Kinderarzt. ERBRECHEN UND „SPUCKEN“Mäßiges Erbrechen und Spucken kommt bei Säug-lingen relativ häufig vor, da das Baby oft „Luft“ schluckt. Bei Flaschenmahlzeiten sollte das Sauger-loch daher weder zu groß noch zu klein sein. Wenn Sie die Flasche mit dem Sauger nach unten halten, sollte tropfenweise Flüssigkeit herausrinnen.

    Suchen Sie bei massivem Erbrechen, wie-derholtem schwallartigen Erbrechen, Ge-wichts- oder Flüssigkeitsverlust sofort die Ärztin/den Arzt auf!

    HAUT UND HAUTPFLEGEDie Haut Ihres Kindes ist noch sehr empfindlich. Baden Sie Ihr Kind mit klarem Wasser, ohne Seife.

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    Ein sensibler Bereich ist der Windelbereich. Sie sollten die Windel regelmäßig wechseln. Haut-rötungen im Windelbereich können auftreten und lassen sich mit entsprechenden Salben und Pflegecremen gut behandeln. Holen Sie bei starken oder unklaren Ausschlägen ärztlichen Rat ein. DAS „BAUCHERL“ Viele Säuglinge leiden an „Blähungen“. Wenn-gleich sie für das Kind sehr unangenehm sind, sind sie meist harmlos. Eine Besserung lässt sich oft durch vorsichtige Massage des Bauches und warme Bäder erzielen. Eventuell können auch Tropfen gegen Blähungen verordnet werden. Bei gestillten Kindern sollte die Mutter Nahrung mei-den, die bei ihr selbst zu Blähungen führen kann.Der Stuhlgang Ihres Kindes kann sehr unregelmä-ßig sein. Insbesondere gestillte Kinder können oft mehrere Tage keinen Stuhl haben, da die Nahrung fast „völlig verarbeitet“ wird. Gehen Sie bei anhaltend schmerzhaftem oder „hartem“ Bauch, wiederholtem Erbrechen, Durch-fall oder blutigem Stuhl zur Ärztin/zum Arzt! II Gesunde Zähne Soll Ihr Kind gesunde Zähne haben, dann müssen Sie in der frühesten Kindheit das Fundament da-für legen.

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    • Kümmern Sie sich gerade in der Schwanger-schaft um die Gesundheit Ihrer eigenen Zähne und suchen Sie regelmäßig Ihre Zahnärztin /Ihren Zahnarzt auf.

    • Stillen fördert die Zahn- und Kieferentwicklungdes Kindes.

    • Milchzähne: Sobald ein Zahn da ist, muss er regelmäßig gereinigt werden. Gesunde Milchzähne sind die Basis für gesunde bleibende Zähne.

    • Zahnreinigung: Solange die Kinder klein sind,müssen unbedingt die Eltern die Zähne der Kinder reinigen. Später kann die Zahnreinigung schrittweise den Kindern überlassen werden. Achten Sie dabei auch auf die Reinigung der hinteren Zähne und der Zahnzwischenräume. Benützen Sie fluoridierte Zahnpasten.

    • Besonders schnell entsteht Karies durch Dauernuckeln an der Flasche, Honigschnuller und häufige gesüßte Getränke (insbesondere vor dem Schlafengehen und in der Nacht). Geben Sie dem Kind Wasser oder ungesüßten Tee.

    • Zahnarztbesuch: Nehmen Sie auch schon kleine Kinder zur Kontrolle mit. Das hilft, die Angst ab- und Vertrauen aufzubauen.

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    III Impfungen

    In Österreich gibt es seit über 20 Jahren das kostenfreie Kinderimpfkonzept. Die Auswahl der kostenfreien Impfungen erfolgt nach dem letzten Stand des Wissens. Gewählt wurden einerseits sehr häufig vorkommende Erkrankungen, ande-rerseits seltene, aber sehr schwerwiegend verlau-fende Krankheiten. Außerdem sollen die Kinder mit möglichst wenigen Stichen gegen möglichst viele Krankheiten geschützt werden.Impfungen haben dazu geführt, dass Krankheiten wie Pocken und Kinderlähmung in Österreich seit Jahrzehnten nicht mehr vorkommen. Auch die Masern könnten ausgerottet werden, wenn ge-nug Menschen gegen diese gefährliche Infektions-krankheit geimpft sind. Nur wenn möglichst viele Menschen geimpft sind, kann verhindert werden, dass Krankheitserreger in der Bevölkerung zirku-lieren und so ungeschützte Säuglinge und Klein-kinder anstecken, die ein besonderes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.

    Daher ist es wichtig, Ihr Kind frühzeitig mit den empfohlenen Impfungen zu schützen.

    Weitere Informationen finden Sie in der beilie-genden Impfbroschüre und auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter www.sozial- ministerium.at/impfen.

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    IV Vorbeugung gegen plötzlichen Säuglingstod

    Es handelt sich dabei um den plötzlichen, uner-warteten Tod eines anscheinend gesunden Säug-lings, der sich ohne erkennbare Ursachen meist während des Schlafes ereignet und vor allem Babys im ersten Lebensjahr betrifft. Das sollte für Sie als Eltern kein Grund zur Panik sein, sondern Sie veranlassen, entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen zu beachten.• Ihr Baby sollte zum Einschlafen nur auf den

    Rücken gelegt werden.• Ihr Baby sollte in einem geeigneten Baby

    schlafsack schlafen. Dieser muss immer genau zur Größe des Kindes passen. Keine Decken verwenden, da diese über das Gesicht rut-schen können.

    • Verwenden Sie eine feste, luftdurchlässige Matratze in gutem Zustand und legen Sie keine Kunststoffunterlagen zwischen Leintuch und Matratze.

    • Ihr Baby sollte im Elternschlafzimmer, jedoch in einem eigenen Gitterbett schlafen, das ei-nen Lattenrost haben soll. Gitterbetten nicht vor Heizkörpern und Fenstern aufstellen.

    • Im Gitterbett kein Lammfell, keine Nester und Kopfpolster sowie keine Stofftiere platzieren.

    • Babys sollen nicht alleine gelassen werden.

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    V Ernährung im ersten Lebensjahr

    STILLENMuttermilch ist für gesunde Säuglinge im ersten Lebensjahr die natürlichste und beste Ernährung. Während einer Stillmahlzeit verändert sich die Muttermilch. Zu Beginn ist sie dünnflüssig und wässrig und löscht den Durst, gegen Ende der Mahlzeit steigt der Fettgehalt an und stillt den Hunger. Die optimale Dauer, in der Ihr Baby voll gestilltwerden sollte, liegt bei ca. sechs Monaten. SÄUGLINGSNAHRUNGENFalls Sie nicht stillen können oder möchten, wer-den für gesunde Säuglinge „Pre“-Nahrungen empfohlen. Diese Nahrungen werden auf der Basis von Kuhmilch hergestellt und sind in ihrer Zusam-mensetzung der Muttermilch weitgehend ange-passt. „Pre“-Nahrungen und auch „1-er“ Nahrungen heißen gemäß gesetzlichen Regelungen Säuglings-anfangsnahrungen und sind für die Ernährung wäh-rend des ganzen ersten Lebensjahres geeignet. Im Gegensatz dazu sind „2-er“ Nahrungen soge-nannte Folgemilchen, in ihrer Zusammensetzung weniger an die Muttermilch angepasst und soll-ten daher frühestens – wenn überhaupt – ab dem fünften Lebensmonat gegeben werden.

  • I H R B A BY54

    Säuglingsnahrungen sollen jeweils unmittelbar vor der Mahlzeit frisch zubereitet werden. Nicht verbrauchte Nahrungsreste sollen nicht bis zur nächsten Mahlzeit aufgehoben, sondern sollen – wegen der Gefahr der Vermehrung von Keimen – weggeworfen werden.Zubereitete Säuglingsnahrungen dürfen nicht in Flaschenwärmern oder Thermosflaschen längere Zeit warmgehalten werden. HYPOALLERGENE (HA) NAHRUNGENBei familiärem Allergierisiko sind HA-Nahrungen zur Vorbeugung von Allergien geeignet. HA-Nah-rungen unterscheiden sich in ihrer Nährstoffzu-sammensetzung nicht von den Säuglingsanfangs-nahrungen. Die Verwendung von HA-Nahrungen nach dem ersten Lebensjahr ist nicht mehr not-wendig und bringt keinen zusätzlichen Nutzen.Bei einer nachgewiesenen Kuhmilchallergie dür-fen HA-Nahrungen nicht gegeben werden, in die-sem Fall ist eine spezielle Nahrung erforderlich. BEIKOST Um den 6. Monat soll mit der Einführung fester Nah-rung (Beikost) begonnen werden, je nach Entwick-lung des Kindes: nicht vor Beginn des 5. Monats (17. Lebenswoche) und nicht nach Ende des 6. Mo-nats (26. Lebenswoche). Die Einführung von Beikost soll nicht zum sofortigen Abstillen führen. Stillen Sie weiter, solange Sie und Ihr Kind das möchten.

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    Säuglingsnahrungen sollen jeweils unmittelbar vor der Mahlzeit frisch zubereitet werden. Nicht verbrauchte Nahrungsreste sollen nicht bis zur nächsten Mahlzeit aufgehoben, sondern sollen – wegen der Gefahr der Vermehrung von Keimen – weggeworfen werden.Zubereitete Säuglingsnahrungen dürfen nicht in Flaschenwärmern oder Thermosflaschen längere Zeit warmgehalten werden. HYPOALLERGENE (HA) NAHRUNGENBei familiärem Allergierisiko sind HA-Nahrungen zur Vorbeugung von Allergien geeignet. HA-Nah-rungen unterscheiden sich in ihrer Nährstoffzu-sammensetzung nicht von den Säuglingsanfangs-nahrungen. Die Verwendung von HA-Nahrungen nach dem ersten Lebensjahr ist nicht mehr not-wendig und bringt keinen zusätzlichen Nutzen.Bei einer nachgewiesenen Kuhmilchallergie dür-fen HA-Nahrungen nicht gegeben werden, in die-sem Fall ist eine spezielle Nahrung erforderlich. BEIKOST Um den 6. Monat soll mit der Einführung fester Nah-rung (Beikost) begonnen werden, je nach Entwick-lung des Kindes: nicht vor Beginn des 5. Monats (17. Lebenswoche) und nicht nach Ende des 6. Mo-nats (26. Lebenswoche). Die Einführung von Beikost soll nicht zum sofortigen Abstillen führen. Stillen Sie weiter, solange Sie und Ihr Kind das möchten.

    Eine bestimmte Breisortenabfolge ist für das Gedeihen des Säuglings nicht bedeutend. Zu Be-ginn braucht der Säugling eisen- und zinkreiche Lebensmittel wie Fleisch, Getreide, Hühnerei oder Hülsenfrüchte (Erbsen, Linsen, Sojabohnen etc.). Als erste Beikost eignen sich fein pürierte Breie mit wenigen Zutaten. Nach und nach soll

    die Konsistenz der Beikost erhöht werden. Neue Lebensmittel sollen langsam und schrittweise eingeführt werden, um eventuelle Unverträglich-keiten zu erkennen. Lebensmittel, die aufgrund der Größe, Form und Konsistenz leicht in die Luft-röhre gelangen, sollen gemieden werden (Nüsse, Samen, Körner, Beeren, Hülsenfrüchte). Die Zuga-be von Salz, Zucker und anderen Süßungsmitteln in die Beikost ist zu vermeiden. Auf Honig soll im ersten Lebensjahr gänzlich verzichtet werden. In Bezug auf die Allergieentstehung gibt es keine Ernährungseinschränkungen. Auch Fisch und Hüh-nerei können von Beginn an auf dem Speiseplan

  • I H R B A BY56

    stehen. Im Hinblick auf die Entwicklung einer Zö-liakie (Unverträglichkeit des in viele Getreidesor-ten enthaltenen Klebereiweißes Gluten) soll glu-tenhaltiges Getreide zwischen Beginn des fünften Monats und Beginn des siebten Monats in kleinen Mengen (½ Scheibe ungezuckerter Zwieback, ein Brotstückchen, ½ Esslöffel Mehl, Grieß oder Ge-treideflocken) eingeführt werden. Wasser ist das ideale Getränk, ab dem zehnten Lebens monat soll regelmäßig Flüssigkeit zugeführt werden. Ein Dau-ernuckeln von zuckerhaltigen Getränken führt zu Karies und einer frühen Gewöhnung an süß und soll daher gemieden werden.

    Hygiene steht an oberster Stelle! Sowohl beim selbst Zubereiten der Beikost als auch bei der Zubereitung handelsfertiger Beikostprodukte.

    Säuglinge haben eine angeborene Vorliebe für süße und salzige Nahrungsmittel. Für ein ge-sundes Essverhalten sollen die Kleinen andere Geschmäcker kennen und akzeptieren lernen. Kinder müssen das neue, unbekannte Nahrungs-mittel ohne Zwang öfters probieren. Allgemeine Tipps:• Für das Essen Zeit nehmen• Gemeinsam am Tisch essen• Zu regelmäßigen Zeiten essen• Gesundes Ernährungsverhalten vorleben

  • I H R B A BY 57

    Weiterführende Informationen zu ausführ lichen Beikostempfehlungen sowie zu kostenlosen Work shops für die Ernährung von Babys und Ein- bis Dreijährigen finden Sie unter www.richtigessenvonanfangan.at. VI Entwicklungsdiagnostik Mit Hilfe von wissenschaftlich überprüften psy-chologischen Verfahren ist es durch speziell ausgebildete Kinderpsychologinnen/Kinderpsy-chologen möglich, die Entwicklung des Säuglings und Kleinkindes zu überprüfen und eventuelle Entwicklungsrückstände oder Verhaltensauffäl-ligkeiten zu erkennen. Eine psychologische Ent-wicklungskontrolle ist bereits ab dem sechsten Lebensmonat möglich. Säuglinge und Kinder ent-wickeln sich in unterschiedlichen Tempos. Ent-wicklung findet nicht punktuell statt, sondern es gibt Zeiträume, in denen sich gewisse Fähigkeiten und Fertigkeiten ausbilden. Manchmal entwickeln sich Kinder langsamer als andere und weisen in dem einen oder anderen Bereich Rückstände auf. Diese können durch spe-ziell ausgebildete Kinderpsychologinnen/Kinder-psychologen mittels Entwicklungstests oder In-teraktionsbeobachtungen aufgezeigt und gezielte Behandlungsmaßnahmen eingeleitet werden. Durch ein für das entwicklungsverzögerte Kind

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    speziell zusammengestelltes Förderprogramm kann die Entwicklung des Kindes nachhaltig posi-tiv beeinflusst werden. Bei der Helpline des Berufsverbandes Österrei-chischer Psychologinnen / Psychologen unter (01) 504 8000 werden Ihnen speziell ausgebildete Kinderpsychologinnen / Kinderpsychologen in Ih-rer Wohnumgebung empfohlen. Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten, Ergo-therapeutinnen/Ergotherapeuten und Logopä-dinnen/Logopäden unterstützen therapeutisch fördernde Maßnahmen. VII Kindersicherheit In Wohnung, Haus und Garten lauern für Klein-kinder viele Gefahren. Doch Unfälle sind keine Zufälle. Durch Aufmerksamkeit für Gefahren-situationen und einfache Sicherheitsmaßnahmen können Unfälle im Kindesalter verhindert wer-den. STÜRZEDer Sturz vom Wickeltisch ist die häufigste Ursache für schwere Kopfverletzungen im Säuglingsalter.

    Lassen Sie daher Ihr Kind nie unbeobach-tet auf dem Wickeltisch liegen!

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    Sobald Kinder zu krabbeln und gehen beginnen, können sie leicht über Stufen stürzen. Sichern Sie die in Haus und Wohnung vorhandenen Stiegen- und Treppenabsätze mit verstellbaren Holz- oder Metallgittern. Der Gebrauch von Laufwagerln stellt eine unnötige Gefährdung für Ihr Kind dar, Stürze damit können zu schweren Verletzungen führen. Verwenden Sie Fenstersicherungen, um Fenster nur einen Spalt breit öffnen zu können und entfernen Sie Aufstiegshilfen, die Kindern das Überklettern von Fensterbänken und Balkon-gittern ermöglichen! VERBRÜHUNGENTöpfe mit heißen Flüssigkeiten auf dem Herd oder Tisch stellen eine Gefahrenquelle für Kinder dar.Sichern Sie den Herd mit einem Schutzgitter! Be-nützen Sie nach Möglichkeit die hinteren Koch-platten! Drehen Sie alle Pfannenstiele nach hinten zur Wand! STROMUNFÄLLESteckdosen sind für Kinder beliebte, aber gefähr-liche Untersuchungsobjekte.Achten Sie darauf, dass Steckdosen mit passen-den Abdeckungen versehen sind oder benützen Sie Kinderschutzsteckdosen! VERGIFTUNGENBeim Erforschen der Umwelt stecken Kinder viele Gegenstände in den Mund. Medikamente,

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    ätzende Flüssigkeiten, Waschpulver, etc. sind sehr gefährlich.Bewahren Sie Medikamente immer versperrt auf! Verstauen Sie giftige oder ätzende Substanzen in für Kinder unerreichbaren, versperrbaren Käst-chen!

    UNTERWEGS MIT DEM BABYJe nach Alter des Kindes gibt es verschiedene Transportmöglichkeiten (z. B. Kinderwagen, Fahr-rad, Auto). Auf dem Fahrrad benötigt Ihr Kind einen Fahrradkindersitz und einen Helm. Bei Auto-unfällen sind Kinder besonders gefährdet, wenn

    ERTRINKENSobald Kinder laufen können, spielen sie auch gerne am Wasser. Kinder können schon bei einer Wassertiefe von 10–15 cm ertrinken! Lassen Sie Kinder nie unbeaufsichtigt im oder auch nur ne-ben einem Plansch- und Schwimmbecken oder anderen Gewässern spielen. Sichern Sie private Schwimmbecken und Biotope mit einem Zaun! Si-chern Sie rutschige Badewannenböden im Haus-halt mit Gummimatten!

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    UNTERWEGS MIT DEM BABYJe nach Alter des Kindes gibt es verschiedene Transportmöglichkeiten (z. B. Kinderwagen, Fahr-rad, Auto). Auf dem Fahrrad benötigt Ihr Kind einen Fahrradkindersitz und einen Helm. Bei Auto-unfällen sind Kinder besonders gefährdet, wenn

    sie nicht entsprechend gesichert werden. Infolge der frei werdenden Energie ist es einem Erwachse-nen unmöglich, ein Kind im Auto bei einem Unfall sicher festzuhalten. Verwenden Sie daher auf je-der Fahrt geeignete Fahrradkindersitze bzw. Auto-kindersitze für die entsprechende Altersstufe. Kindersitze für Neugeborene können österreich-weit bei den Autofahrerclubs entliehen werden. Weiteres Informationsmaterial zur Kinderun-fallverhütung erhalten Sie beim Kuratorium für Verkehrssicherheit, Tel.: 05 77 0 77, www.kfv.at.

  • RECHTLICHE FRAGEN

    RECHTLICHE FRAGEN

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    RECHTLICHE FRAGENI Mutterschutz 64II Beschäftigungsverbot / Schutzfrist 65III Wochengeld 66IV Befristete Arbeitsverhältnisse 67V Betriebshilfe 68VI Papamonat 68VII Karenz (Meldefrist beachten) 69VIII Väterkarenz 71IX Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit) 72X Änderung der Lage der Arbeitszeit 74XI Kinderbetreuungsgeld 74XII Familienzeitbonus 80

    RECHTLICHE FRAGEN

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    I Mutterschutz

    Sobald Ihnen Ihre Ärztin/Ihr Arzt bestätigt hat, dass Sie ein Baby erwarten, müssen Sie Ihre Ar-beitgeberin/Ihren Arbeitgeber verständigen, um Ihre Rechte zu wahren. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss dann das Arbeitsinspektorat verständigen, damit es die Schutzvorschriften überprüfen kann. Eine Kopie dieser Meldung hat sie/er der Arbeitnehmerin auszuhändigen. Es ist zu beachten, dass erst ab Kenntnis der Schwan-gerschaft der/die Arbeitgeber/in all jene Vor-schriften einhalten kann, die das Leben bzw. die Gesundheit von Mutter und Kind schützen sollen.

    Verboten sind unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise:• überwiegend stehende Beschäftigung• ständig im Sitzen verrichtete Beschäftigung• Heben und Tragen von Lasten• Arbeiten mit gesundheitsschädlichen Stoffen• Akkord-, Prämien- und Fließbandarbeit• Nachtarbeit und Überstundenleistung Während der Schwangerschaft, während der ers-ten vier Monate nach der Entbindung, während der Karenz sowie bis vier Wochen nach der Ka-renz besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz.

  • R EC H T L I C H E F R AG E N 65

    Kündigt Sie die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber je-doch in Unkenntnis vom Bestehen der Schwanger-schaft oder der Geburt, so können Sie innerhalb von fünf Arbeitstagen die Schwangerschaft bzw. Geburt melden. Gleichzeitig ist unbedingt eine ärztliche Be-stätigung oder die Geburtsurkunde vorzulegen. Informationen zu Mutterschutzrecht: Sozialtelefon: Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Tel. 0800 - 20 16 11. II Beschäftigungsverbot / Schutzfrist Die Schutzfrist für werdende Mütter beträgt in der Regel acht Wochen sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes. In dieser Zeit darf eine schwangere Frau bzw. die Frau nach der Entbindung nicht beschäftigt wer-den. Bei einer Kaiserschnitt-, Mehrlings- oder Frühgeburt beträgt die Schutzfrist nach der Ge-burt zumindest zwölf Wochen. Wenn die Geburt des Kindes früher als zum be-rechneten Termin erfolgt, verlängert sich grund-sätzlich die Schutzfrist nach der Entbindung um jene Zeit, um die die Schutzfrist vor der Geburt verkürzt wurde, allerdings längstens bis auf 16 Wochen. Während der Schutzfrist haben Sie An-spruch auf Wochengeld.

  • R EC H T L I C H E F R AG E N66

    Treten während der Schwangerschaft gravieren-de gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die bei Fortdauer der Beschäftigung das Leben oder die Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefähr-den, dürfen Sie nicht mehr beschäftigt werden. Es handelt sich um ein im Einzelfall aus medizinischen Gründen erteiltes individuelles Beschäftigungs-verbot. Das Freistellungszeugnis wird in bestimm-ten festgelegten Fällen durch Gynäkologinnen/Gynäkologen bzw. Internistinnen/Internisten, ansonsten durch Arbeitsinspektionsärztinnen/-ärzte bzw. durch Amtsärztinnen/-ärzte befristet oder unbefristet ausgestellt.Ab Vorlage dieses Zeugnisses bei Ihrem Arbeit-geber dürfen Sie nicht mehr beschäftigt werden. Während der Freistellung haben Sie Anspruch auf Wochengeld.Die gesetzlichen Regelungen über die Schutzfrist wie auch über das individuelle Beschäftigungs-verbot sind auch auf freie Dienstnehmerinnen anzuwenden. III Wochengeld Spätestens in der zwölften Woche vor dem errechneten Geburtstermin müssen Arbeitge-berinnen/Arbeitgeber auf den Beginn der Acht-wochenfrist aufmerksam gemacht werden.

  • R EC H T L I C H E F R AG E N 67

    Während der Schutzfrist – in der Regel acht Wo-chen vor der Entbindung bis acht Wochen danach – haben Sie Anspruch auf Wochengeld. Es beträgt so viel, wie der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten drei Kalender monate vor Beginn der Schutzfrist und wird von der Kran-kenkasse bezahlt. Auch als freie Dienstnehmerin haben Sie Anspruch auf einkommensabhängiges Wochengeld. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Selbstständige/Bäuerinnen Anspruch auf Wochengeld. Ebenso wird Bezieherinnen einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsge-setz sowie Bezieherinnen von Kinderbetreuungs-geld bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Wochengeld gewährt.Nähere Auskünfte erteilen die Sozialversiche-rungsträger. IV Befristete Arbeitsverhältnisse Der Ablauf eines auf bestimmte Zeit abgeschlos-senen Dienstverhältnisses wird grundsätzlich bis zum Beginn der Schutzfrist gehemmt. Während der Schutzfrist besteht ein Anspruch auf Wo-chengeld. Ist die Befristung jedoch gesetzlich vorgesehen oder sachlich begründet (z. B. Ka-renzvertretung), so endet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich wie im Arbeitsvertrag festgelegt.

  • R EC H T L I C H E F R AG E N68

    V Betriebshilfe

    Selbständig erwerbstätige Mütter in der gewerb-lichen Wirtschaft oder in der Land- und Forstwirt-schaft haben acht Wochen vor bis acht Wochen (in bestimmten Fällen bis zu zwölf Wochen) nach der Entbindung Anspruch auf eine Betriebshilfe, die unaufschiebbare Arbeiten im Betrieb erledigt. Nähere Auskünfte erteilen die Sozialversiche-rungsträger. VI Papamonat Unabhängig vom Anspruch auf Karenz hat ein Ar-beitnehmer auf sein Verlangen für den Zeitraum von der Geburt des Kindes bis zum Ablauf des Beschäftigungsverbotes der Mutter Anspruch

    auf Freistellung in der Dauer von einem Monat, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Spätestens 3 Monate vor dem errechneten Geburtstermin hat er seinen Anspruch geltend zu machen und den voraussichtlichen Termin

  • R EC H T L I C H E F R AG E N 69

    anzukündigen. Der Kündigungs- und Entlassungs-schutz beginnt mit der Vorankündigung, frühes-tens jedoch 4 Monate vor dem errechneten Geburtstermin und endet 4 Wochen nach dem Ende der Freistellung. VII Karenz (Meldefrist beachten) Elternkarenz ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf Arbeitsfreistellung. Während dieser Zeit ent-fallen die Bezüge und es besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.Jener Elternteil, der unmittelbar nach der Schutz-frist Karenz in Anspruch nehmen will, muss inner-halb der Schutzfrist (Mutter) bzw. acht Wochen nach der Geburt (Vater) seiner Arbeitgeberin/seinem Arbeitgeber den Beginn und die Dau-er der Karenz bekannt geben. Drei Monate vor Ende der zunächst gemeldeten Karenz kann der in Karenz befindliche Elternteil seiner Arbeitge-berin/seinem Arbeitgeber bekannt geben, dass er

    Dauert die Karenz weniger als drei Mo-nate, ist die Verlängerung der Karenz spätestens zwei Monate vor dem Ende der Karenz bekannt zu geben. Nimmt ein Elternteil im unmittelbaren Anschluss an die Schutzfrist eine Karenz von weniger als drei Monaten in Anspruch, hat der andere Elternteil Beginn und Dauer sei-ner daran anschließenden Karenz bis zum Ende der Schutzfrist zu melden.

  • R EC H T L I C H E F R AG E N70

    seine Karenz verlängert und bis wann, bzw. der andere Elternteil seiner Arbeitgeberin/seinem Arbeitgeber mitteilen, dass er nunmehr Karenz in Anspruch nimmt. Hat ein Elternteil, der das Kind zunächst betreut, keinen Anspruch auf Karenz, hat der andere Elternteil seinem Arbeitgeber/sei-ner Arbeitgeberin Beginn und Dauer der Karenz spätestens drei Monate vor dem Antritt einer späteren Karenz bekannt zu geben.Frauen oder Männer, die unselbständig erwerbs-tätig sind (Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer), haben bis zum Ende des zweiten Lebens-jahres des Kindes Anspruch auf Karenz. Die Eltern dürfen grundsätzlich nicht gleichzeitig in Karenz gehen (Ausnahme: erstmaliger Wechsel). Sie haben die Möglichkeit, die Karenz zweimal zu teilen und abwechselnd in Anspruch zu nehmen, wobei ein Karenzteil mindestens zwei Monate zu betragen hat. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Eltern gleich-zeitig Karenz von einem Monat aus Anlass des erst-maligen Wechsels der Betreuungsperson in An-spruch nehmen. In diesem Fall endet die Karenz mit Vollendung des 23. Lebensmonats des Kindes. Weiters kann jeder Elternteil mit seiner Arbeitge-berin/seinem Arbeitgeber vereinbaren, dass er drei Monate seiner Karenz für einen späteren Zeit-punkt aufschiebt, und zwar grundsätzlich bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes,

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    wobei sowohl die Erfordernisse des Betriebes als auch der Anlass der Inanspruchnahme zu berück-sichtigen sind. Die Arbeit muss jedenfalls am Tag nach dem Ende der vereinbarten Dauer der Karenz wieder aufgenommen werden. VIII Väterkarenz Die Bestimmungen über die Karenz für unselb-ständig erwerbstätige Väter sind im Väter-Karenz-gesetz geregelt. Die Möglichkeiten zur Gestaltung von Väterkarenz und zum Karenzzeit-Splitting werden durch diese gesetzlichen Regelungen er-leichtert. Väter, die bei den Kindern bleiben, kön-nen durch ihre positiven Erfahrungen durchaus Vorteile für ihr künftiges Berufsleben gewinnen. Der Kündigungs und Entlassungsschutz des Vaters:• Der Kündigungs- und Entlassungsschutz be-

    ginnt mit der Bekanntgabe, in Karenz zu gehen, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz, nicht aber vor der Geburt des Kindes.

    • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endetvier Wochen nach Ende der Karenz.

    Information zum VäterKarenzgesetz: Sozialtelefon: Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Tel. 0800 - 20 16 11.

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    IX Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit)

    In Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern besteht ein Anspruch auf Teil-zeitbeschäftigung längstens bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes bzw. bis zu einem späteren Schuleintritt, wenn das Arbeits-verhältnis zum Zeitpunkt des Antritts der Teilzeit-beschäftigung ununterbrochen mindestens drei Jahre gedauert hat (einschließlich Karenzzeit). Die Bedingungen (Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit) sind jedoch mit der Arbeitge-berin/dem Arbeitgeber zu vereinbaren. In kleinen Betrieben kann dieser Anspruch durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Besteht kein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (weil der Betrieb nicht mehr als 20 Arbeitneh-merinnen/Arbeitnehmer beschäftigt oder das Arbeitsverhältnis keine drei Jahre durchgehend gedauert hat), kann eine solche längstens bis zum Ablauf des vierten Lebensjahres des Kindes mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber vereinbart werden. Eine Teilzeitbeschäftigung ist nur bei Vorliegen eines gemeinsamen Haushaltes mit dem Kind möglich; bei Nichtvorliegen ist zumindest eine Obsorge im Sinne des Familienrechts erforder-lich. Ferner darf sich der andere Elternteil zur sel-ben Zeit nicht in Karenz befinden.

  • R EC H T L I C H E F R AG E N 73

    Eltern, deren Kinder ab dem 1. Jänner 2016 gebo-ren wurden, müssen in der Elternteilzeit ihre wö-chentlichen Normal arbeitszeit um mindestens 20% reduzieren, jedoch darf das Stundenausmaß nicht weniger als 12 Wochenstunden betragen (Band-breite). Wird zwischen dem Elternteil und dem Be-trieb jedoch eine Teilzeit außerhalb dieses Arbeits-zeitrahmens vereinbart, unterliegt sie trotzdem den Bestimmungen über die Elternteilzeit. Die Teilzeitbeschäftigung kann frühestens nach Ablauf der Schutzfrist beginnen. Die Meldung dieser Teilzeitbeschäftigung hat immer schrift-lich mit einem Vorschlag über die Ausgestaltung zu erfolgen. Bei einem gewünschten Antritt un-mittelbar nach dem Ende der Schutzfrist hat die Meldung der Mutter während der Schutzfrist, die Meldung des Vaters spätestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes zu erfolgen. Soll die Teilzeitbeschäftigung später beginnen, hat die Meldung spätestens drei Monate vor dem ge-wünschten Antritt zu erfolgen. Die Mindestdauer der Teilzeitbeschäftigung be-trägt zwei Monate. Die Eltern können die Teilzeit-

    Hinweis: Ist der Arbeitgeber mit der be-kanntgegebenen Elternteilzeit nicht ein-verstanden, dann wenden Sie sich an Ihre Interessenvertretung!

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    beschäftigung gleichzeitig ausüben. Pro Elternteil und Kind ist nur eine einmalige Inanspruchnahme zulässig (mit Änderungsmöglichkeiten).Ein besonderer Kündigungs- und Entlassungs-schutz besteht bis längstens vier Wochen nach dem vierten Geburtstag des Kindes. Bei Teilzeit-beschäftigung über den vierten Geburtstag hi-naus besteht ein Motivkündigungsschutz, d. h. dass eine Kündigung wegen der Inanspruchnah-me der Teilzeitbeschäftigung innerhalb kurzer Frist bei Gericht angefochten werden kann. Nähere Informationen zur Teilzeitbeschäftigung:Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz: www.sozialministerium.at X Änderung der Lage der ArbeitszeitDie Elternteile können auch nur die Lage der Ar-beitszeit verändern, ohne eine Arbeitszeitreduktion vorzunehmen. Z. B.: Hat die Arbeitszeit vorher von 7–15 Uhr gedauert, wird sie nun auf 8–16 Uhr ver-schoben. Es gelten dieselben Voraussetzungen (mit Ausnahme der Bandbreite) und der gleiche Kündi-gungsschutz wie für eine Elternteilzeit. XI KinderbetreuungsgeldFür Eltern besteht die Möglichkeit, aus insgesamt zwei verschiedenen Systemen des Kinderbetreu-ungsgeldes (Kinderbetreuungsgeld-Konto und das einkommensabhängige Kinderbetreuungs-geld) zu wählen:

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    PAUSCHALES KINDERBETREUUNGSGELD ALS KONTO Den Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld-Konto haben alle Mütter/Väter (Adoptiv-und Pfle-geeltern), unabhängig von einer Erwerbstätigkeit vor der Geburt, also auch Hausfrauen, Studen-tinnen/Studenten etc., sofern ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und Familienbeihilfe tat-sächlich bezogen wird, ein auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind (zusätzlich idente Hauptwohnsitzmeldungen erforderlich) und der Lebensmittelpunkt sowie ein rechtmä-ßiger Aufenthalt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich gegeben sind. Die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeld-Kon-tos kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 365 bis zu 851 Tagen (das sind rund 12 bis 28 Monate) ab der Geburt des Kindes für einen Elternteil bzw von 456 bis 1.063 Tagen (das sind rund 15 bis 35 Monate) ab der Geburt des Kindes bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile fle-xibel gewählt werden.In der kürzesten „Variante“ beträgt das Kinderbe-treuungsgeld 33,88 Euro täglich und in der längs-ten „Variante“ 14,53 Euro täglich, je länger man bezieht, desto geringer ist der Tagesbetrag, die Höhe der Leistung ergibt sich also aus der indivi-duell gewählten Leistungsdauer.Der Tagesbetrag von 33,88 Euro täglich stellt den Höchstbetrag dar, der lukriert werden kann, er

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    kann daher nie überschritten werden. Der Bezug kann zwar kürzer als für 365 Tage (bzw 456 Tage bei Bezug durch beide Elternteile) erfolgen, der Tagesbetrag bleibt aber gleich hoch.

    Bei Mehrlingsgeburten gebührt beim pauscha-len Kinderbetreuungsgeld (Konto) für das jüngs-te Mehrlingskind der jeweils gewählte Betrag in der vollen Höhe, für jedes weitere Mehrlingskind ein Zuschlag in der Höhe von 50 Prozent der ge-wählten Variante (Dies gilt nicht für das einkom-mensabhängige Kinderbetreuungsgeld). EINKOMMENSABHÄNGIGES KINDERBETREUUNGSGELD Das Kinderbetreuungsgeld gebührt in der Höhe von 80 Prozent der Letzteinkünfte, höchstens 66 Euro täglich (entspricht max. rund 2.000 Euro

  • R EC H T L I C H E F R AG E N 77

    kann daher nie überschritten werden. Der Bezug kann zwar kürzer als für 365 Tage (bzw 456 Tage bei Bezug durch beide Elternteile) erfolgen, der Tagesbetrag bleibt aber gleich hoch.

    Bei Mehrlingsgeburten gebührt beim pauscha-len Kinderbetreuungsgeld (Konto) für das jüngs-te Mehrlingskind der jeweils gewählte Betrag in der vollen Höhe, für jedes weitere Mehrlingskind ein Zuschlag in der Höhe von 50 Prozent der ge-wählten Variante (Dies gilt nicht für das einkom-mensabhängige Kinderbetreuungsgeld). EINKOMMENSABHÄNGIGES KINDERBETREUUNGSGELD Das Kinderbetreuungsgeld gebührt in der Höhe von 80 Prozent der Letzteinkünfte, höchstens 66 Euro täglich (entspricht max. rund 2.000 Euro

    monatlich) bis zu 365 Tage ab Geburt des Kindes; bei Inanspruchnahme durch den zweiten Elternteil verlängert sich die Bezugsdauer längstens bis zu 426 Tage ab der Geburt des Kindes. Für das ein-

    kommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzun-gen in den 182 Tagen vor der Geburt des Kindes / dem Mutterschutz eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. In diesen 182 Tagen darf zudem auch keine Leistung aus der Arbeitslo-senversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshil-fe, Weiterbildungsgeld, ...) bezogen werden. Insgesamt können sich die Eltern beim Bezug zweimal abwechseln, wobei ein Bezugsblock jeweils mindestens 61 Tage dauern muss. Kin-derbetreuungsgeld gebührt ausschließlich für

  • R EC H T L I C H E F R AG E N78

    das jüngste Kind, sodass im Falle einer weiteren Geburt während des Bezuges von Kinderbetreu-ungsgeld der Anspruch für das ältere Kind endet. Für das neugeborene Kind muss in jedem Fall ein neuer Antrag gestellt werden. PARTNERSCHAFTSBONUSBeziehen die Eltern das pauschale oder einkom-mensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu annä-hernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) und min-destens im Ausmaß von je 124 Tagen, so gebührt jedem Elternteil auf Antrag ein Partnerschafts-bonus in Höhe von 500 Euro als Einmalzahlung.

    Achtung: Die Untersuchungen im Rah-men des Mutter-Kind-Passes haben das Ziel, das gesundheitliche Wohlergehen sicherzustellen, um bei Problemen rasch reagieren zu können. Achten Sie bitte auf die Einhaltung der Untersuchungen, da-mit Sie das Kinderbetreuungsgeld in vol-ler Höhe erhalten können!

    Eine weitere Anspruchsvoraussetzung für den Be-zug des Kinderbetreuungsgeldes ist die Einhaltung der Zuverdienstgrenze. Der jährliche Zuverdienst beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld-Konto darf bis zu 60 Prozent der Letzteinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt ohne Kinderbetreu-ungsgeld (egal für welches Kind), beschränkt auf das drittvorangeganene Jahr, mindestens aber

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    16.200 Euro pro Kalenderjahr betragen. Bei der einkommensabhängigen Variante ist ein Zuver-dienst nur im Ausmaß von 7.300 Euro (Stand 2020) im Kalenderjahr zulässig. Unter Zuverdienst versteht man die vier Hauptein-kunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz 1988; dies sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbe-betrieb und aus Land- und Forstwirtschaft sowie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung während des Bezuges von Kinder betreuungsgeld. Berücksichtigt werden aber nur die Einkünfte desjenigen Elternteils, der Kinderbetreuungsgeld bezieht, die Einkünfte des (Ehe-)Partners werden nicht herangezogen. Wird bei der grundsätzlich kalenderjährlich stattfindenden nachträglichen Überprüfung der Einkünfte eine Überschreitung der Zuver-dienstgrenze festgestellt, so kommt es nach der Einschleifregelung zu einer Rückforderung des Überschreitungsbetrages. Es ist aber möglich, für einzelne Monate auf die Auszahlung des Kin-derbetreuungsgeldes im Vorhinein zu verzichten. Einkünfte während des Verzichtszeitraumes kön-nen dann außer Ansatz bleiben.Alleinstehende Elternteile bzw. Familien ohne

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    oder mit geringerem Einkommen können eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld-konto in Höhe von 6,06 Euro täglich (etwa 181 Euro monatlich) beantragen. Die Beihilfe gebührt höchstens für die Dauer von 365 Tagen ab An-tragsstellung, unabhängig von der gewählten Pauschalvariante. Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld besteht eine Krankenver-sicherung. XII Familienzeitbonus Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem/der Arbeitgeber/in) un-terbrechen, ist ein „Familienzeitbonus“ in Höhe von 22,60 Euro täglich vorgesehen.Der Familienzeitbonus wird auf ein allfälliges spä-ter vom Vater bezogenes Kinderbetreuungsgeld angerechnet.

    Bitte beachten Sie, dass sich der arbeits-rechtliche Anspruch auf Karenz (Freistel-lung von der Arbeit) nicht mit der Dauer des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld deckt.

  • R EC H T L I C H E F R AG E N 81

    Nähere Informationen zum Kinderbetreuungsgeld und zum Familienzeitbonus erhalten Sie unter der gebührenfreien Infoline Kinderbetreuungsgeld unter 0800 240 014.

  • ANLAUFSTELLEN UNDBROSCHÜREN

    ANLAUFSTELLEN UND BROSCHÜREN

  • ANLAUFSTELLEN UNDBROSCHÜREN

    8383

    I Anlaufstellen zu Schwangerschaft und Geburt

    84

    II Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie

    87

    III Anlaufstellen zu Arbeit / Wiedereinstieg

    87

    IV Weiterführende Broschüren 89

    ANLAUFSTELLEN UND BROSCHÜREN

  • A N L AU F S T E L L E N84

    I Anlaufstellen zu Schwangerschaft und Geburt

    Nützliche Informationen zu Behördenwegen rund um die Geburt bietet Ihnen der virtuelle Amtshel-fer: www.help.gv.at Das öffentliche Gesundheitsportal Österreichs beinhaltet unabhängige, qualitätsgesicherte In-formationen zu Schwangerschaft, Geburt und Kindern: www.gesundheit.gv.at

    FRAUENGESUNDHEITSZENTREN UND FRAUENBERATUNGSSTELLEN PROGES – Wir schaffen Gesundheit:Tel. (0)5 7720-0, www.proges.at Frauengesundheitszentrum Linz:Tel. (0732) 77 44 60, www.fgz-linz.at Frauengesundheitszentrum Kärnten:Tel. (04242) 5 30 55, www.fgz-kaernten.at Frauengesundheitszentrum Salzburg: Tel. (0662) 44 22 55www.frauengesundheitszentrum-salzburg.at Frauengesundheitszentrum: Tel. (0316) 83 79 98, www.frauengesundheits-zentrum.eu

  • U N D B R O S C H Ü R E N 85

    FEM süd Frauengesundheitszentrum: Tel. (01) 6 01 91-52 01, www.fem.at FEM Frauengesundheitszentrum im Krankenhaus Nord:Tel. (01) 27700-5600, www.fem.at FEMAIL Frauengesundheitsinformationszent-rum Vorarlberg:Tel. (05522) 31 002, www.femail.at Frauengesundheitszentrum an der Univ.-Klinik Innsbruck:Tel. (0512) 504-25716, http://fgz.i-med.ac.at Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen:Das Netzwerk informiert Sie über die von Ihnen nächstgelegene Frauen- und Mädchenberatungs-stelle und deren Angebote. Tel. (01) 5 95 37 60www.netzwerk-frauenberatung.at FAMILIEN- UND ELTERNBERATUNGWeitere Informationen zu Schwangerschaft, Prä-nataldiagnostik, Geburt und Elternschaft finden Sie auch unter www.familienberatung.gv.at und www.eltern-bildung.at.

  • A N L AU F S T E L L E N86

    RAUCHERINNENBERATUNG Das Rauchertelefon, Mo–Fr, 10:00 –18:00 Uhr, Tel. 0800 810 013www.rauchfrei.at Darüber hinaus erhalten Sie auch Informati-onen über die Apotheken oder den Berufs-verband Österreichischer PsychologInnen, Tel. (01) 504 8000. Fragen Sie auch in Ihrem Be-trieb! HEBAMMEN Österreichisches Hebammengremium (ÖHG)Das Bundesgremium der Hebammen hat in jedem österreichischen Bundesland eine regionale Lan-desgeschäftsstelle. www.hebammen.at PSYCHOLOGISCHE BERATUNG Informationen zur psychologischen Beratung und/oder Behandlung erhalten Sie bei der Helpline des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen unter (01) 504 8000.www.boep.or.at

  • U N D B R O S C H Ü R E N 87

    II Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie

    Gewaltschutzzentren gibt es regional in allen Bundesländern. Informationen zu Angebot und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.gewaltschutzzentrum.at. Frauenhelpline gegen Gewalt:Tel: (0800) 222 555, www.frauenhelpline.at III Anlaufstellen zu Arbeit / Wiedereinstieg Arbeitsmarktservice, www.ams.at abz*austria: kompetent für Frauen und Wirtschaft, www.abzaustria.at WIFI, www.wifi.at

  • A N L AU F S T E L L E N88

    IV Weiterführende Broschüren

    • Stillen – Ein guter Beginn, Information für Mütter und Väter

    • Richtig essen von Anfang an! Babys erstes Löffelchen

    • Jetz ess ich mit den Großen!Richtig Essen für Ein- bis Dreijährige

    • Richtige Ernährung von Anfang an, Schwangerschaft und Stillzeit

    • Die österreichische Ernährungspyramide für Schwangere und Stillende, Folder

    Anzufordern beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz, Stubenring 1, 1010 Wien, Tel. (01) 711 00-86 25 25https://broschuerenservice.sozialministerium.at

  • U N D B R O S C H Ü R E N 89

    IV Weiterführende Broschüren

    • Stillen – Ein guter Beginn, Information für Mütter und Väter

    • Richtig essen von Anfang an! Babys erstes Löffelchen

    • Jetz ess ich mit den Großen!Richtig Essen für Ein- bis Dreijährige

    • Richtige Ernährung von Anfang an, Schwangerschaft und Stillzeit

    • Die österreichische Ernährungspyramide für Schwangere und Stillende, Folder

    Anzufordern beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz, Stubenring 1, 1010 Wien, Tel. (01) 711 00-86 25 25https://broschuerenservice.sozialministerium.at

  • 90 A N L AU F S T E L L E N

    • FamilienGuide (Leistungen für Familien in Öster reich)

    • Eltern TIPPs (für gewaltfreie Erziehung)• Pränataldiagnostik – spezielle vorgeburtliche

    Untersuchungen• Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbous –

    Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Anzufordern beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, Untere Donau straße 13–15, 1020 WienTel. 0800 - 240 262www.bmafj.gv.at

  • 91

  • Der Mutter-Kind-Pass begleitet Sie durch die Schwangerschaft und die ersten Lebens-jahre mit Ihrem Kind. Die darin enthaltenen

    Untersuchungen dienen der gesundheit-lichen Vorsorge für Sie und Ihr Kind. In der neuen Lebenssituation können mancherlei

    Unsicherheiten und Fragen auftreten.

    Die Begleitbroschüre gibt Ihnen hier erste

    Informationen über Verhaltensweisen während der Schwangerschaft, über die

    bevorstehende Geburt und die Betreuung Ihres Kindes. Darüber hinaus finden Sie

    auch Auskünfte über rechtliche Fragen und Adressen, wo Sie weiterführenden Rat und

    Hilfe bekommen können.