Butanon -...

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GESTIS-Stoffdatenbank Butanon IDENTIFIKATION Butanon MEK Methylethylketon Ethylmethylketon 2-Butanon beta-Ketobutan ZVG Nr: 13330 CAS Nr: 78-93-3 EG Nr: 201-159-0 INDEX Nr: 606-002-00-3 CHARAKTERISIERUNG STOFFGRUPPENSCHLÜSSEL 142700 Ketone AGGREGATZUSTAND Der Stoff ist flüssig. EIGENSCHAFTEN farblos acetonähnlicher Geruch CHEMISCHE CHARAKTERISIERUNG Leicht entzündbare Flüssigkeit. Dämpfe bilden mit Luft explosive Gemische.

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GESTIS-Stoffdatenbank

Butanon

IDENTIFIKATION

ButanonMEKMethylethylketonEthylmethylketon2-Butanonbeta-Ketobutan

ZVG Nr: 13330

CAS Nr: 78-93-3

EG Nr: 201-159-0

INDEX Nr: 606-002-00-3

CHARAKTERISIERUNG

STOFFGRUPPENSCHLÜSSEL

142700 Ketone

AGGREGATZUSTAND

Der Stoff ist flüssig.

EIGENSCHAFTEN

farblosacetonähnlicher Geruch

CHEMISCHE CHARAKTERISIERUNG

Leicht entzündbare Flüssigkeit.Dämpfe bilden mit Luft explosive Gemische.

Leicht löslich in Wasser.Leicht flüchtig.Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus.(s. Kapitel VORSCHRIFTEN).

FORMEL

C4H8O

Molmasse: 72,11 g/mol

Umrechnungsfaktor (Gasphase) bei 1013 mbar und 20 °C:

1 ml/m³ = 3,00 mg/m³

TOXIKOLOGIE / ÖKOTOXIKOLOGIE

TOXIKOLOGISCHE DATEN

LD50 oral RatteWert: 2740 mg/kgToxicology and Applied Pharmacology. Vol. 19, Pg. 699, 1971.

LD50 dermalSpecies: KaninchenWert: 6480 mg/kgShell Chemical Company. Vol. MSDS-5390-4,

Quelle:02071

ÖKOTOXIKOLOGISCHE DATEN

LC50 Fisch (96 Stunden)Minimalwert: 3220 mg/lMaximalwert: 3220 mg/lMedianwert: 3220 mg/l

Studienanzahl: 1Referenz für Medianwert:Brooke, L.T., D.J. Call, D.L. Geiger, and C.E. Northcott 1984. Acute Toxicities ofOrganic Chemicals to Fathead Minnows (Pimephales promelas), Vol. 1. Center forLake Superior Environmental Stud., Univ.of Wisconsin-Superior, Superior, WI :414

EC50 Krustentiere (48 Stunden)

Minimalwert: 5090 mg/lMaximalwert: 5090 mg/lMedianwert: 5090 mg/l

Studienanzahl: 1Referenz für Medianwert:Randall, T.L., and P.V. Knopp 1980. Detoxification of Specific Organic Substances byWet Oxidation. J.Water Pollut.Control Fed. 52(8):2117-2130

Quelle:02072

PHYSIKALISCH CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

SCHMELZPUNKT

Schmelzpunkt: -86 °C

SIEDEPUNKT

Siedepunkt: 80 °C

DICHTE

DICHTE

Wert: 0,805 g/cm³

Temperatur: 20 °C

RELATIVE GASDICHTEDichteverhältnis zu trockener Luft bei gleicher Temperatur und gleichem Druck

Wert: 2,48

RELATIVE DICHTE DES DAMPF-LUFT-GEMISCHESDichteverhältnis zu trockener Luft bei 20 °C und Normaldruck

Wert: 1,15

DAMPFDRUCK

Dampfdruck: 105 hPaTemperatur: 20 °C

Dampfdruck: 370 hPaTemperatur: 50 °C

Dampfdruck: 635 hPaTemperatur: 65 °C

VERDUNSTUNGSZAHL

Die Verdunstungszahl ist die Zeit, in der ein Stoff komplett verdunstet, im Verhältnis zuder Zeit, die Diethylether zum Verdunsten benötigt.

Verdunstungszahl: 6

FLAMMPUNKT

Flammpunkt: -7,5 °C

Angabe bezieht sich auf Messung im geschlossenen Tiegel.

ZÜNDTEMPERATUR

Zündtemperatur: 475 °C

Temperaturklasse:T1

Mindestzündenergie:0,27 mJ

Grenzspaltweite: 0,85 mm

Explosionsgruppe: IIB

EXPLOSIONSPUNKT

Unterer Explosionspunkt:-10 °C

EXPLOSIONSGRENZEN

Untere Explosionsgrenze:1,5 Vol.-%45 g/m³

Obere Explosionsgrenze:11,5 Vol.-%

Maximaler Explosionsdruck:9,3 bar

WASSERLÖSLICHKEIT

Löslichkeit: 292 g/l

Temperatur: 20 °C

pH-WERT

pH-Wert:neutral

Temperatur: 20 °C

VERTEILUNGSKOEFFIZIENT (Octanol/Wasser)

log Kow: 0,29

Empfohlener Wert der LOG KOW Datenbank.

VISKOSITÄT

dynamische Viskosität: 0,40 mPa*s

Temperatur: 20 °C

Umrechnung: Viskosität(kin) = Viskosität(dyn) / Dichte

GEFÄHRLICHES REAKTIONSVERHALTEN

Gefährliche chemische Reaktionen:Durch Luft, Licht, Oxidationsmittel ist Peroxidbildung möglich.Explosionsgefahr bei Kontakt mit:Wasserstoffperoxid / SalpetersäureWasserstoffperoxid / SchwefelsäureDer Stoff kann in gefährlicher Weise reagieren mit:OxidationsmittelnChloroform / AlkaliChromtrioxid

ARBEITSMEDIZIN UND ERSTE HILFE

AUFNAHMEWEGE

Hauptaufnahmewege:Hauptaufnahmewege für Butanon, bekannter als Methylethylketon (MEK), verlaufenüber den Atemtrakt und die Haut.[07619]

Atemwege:MEK wird schnell über die Lunge aufgenommen. Probanden und beruflich Exponierte,die 4 bzw. 8 h lang Konzentrationen von 200 - 300 ppm inhalierten, resorbierten 53 - 70%.[07619]Im Blut kann MEK aufgrund der Löslichkeitsverhältnisse hohe Gehalte erreichen(Blut/Luft-Verteilungskoeffizient: 183).[99983]Ein Gleichgewicht zwischen der äußeren Luftkonzentration und der MEK-Konzentrationim Blut wird nur langsam, unter beruflichen 8 h-Expositionen i.a. nicht erreicht.[07620]

Haut:MEK kann auch über die Haut schnell und in nicht unerheblichem Ausmaßaufgenommen werden.[99983]Probandenversuche (Applikation von MEK auf ein ca. 90 cm2-Areal am Unterarm)zeigten, daß die feuchte Haut zumindest anfangs besser als trockene Haut penetriertwird.[07866]Aus den Versuchsergebnissen wurden Resorptionsraten im Bereich 0,3 - 0,6 mg/cm2

und Stunde abgeschätzt.[00083]

Verdauungstrakt:Die Substanz wird gut über den Verdauungstrakt resorbiert.[07869]

WIRKUNGSWEISEN

Hauptwirkungsweisen:akut:Reizwirkung auf Augen und Atemwege, Störung des Zentralnervensystems(narkotische Wirkung)chronisch:Hautschädigung,[07619]Verstärkung des neurotoxischen Potentials von n-Hexan und Hexan-2-on(Methyl-n-butylketon)[07620]

Akute Toxizität:MEK wirkt als Flüssigkeit und Dampf schleimhautreizend.[07619]Am Auge verursacht direkter Kontakt mit der Flüssigkeit schmerzhafte Reizungen bishin zu Hornhautschädigungen, die in den berichteten Fällen aber schnell reversibelwaren.[07979]Die Haut wird bei kurzzeitigem Kontakt i.a. nicht gereizt.[07869]Anhaltende Einwirkung der Flüssigkeit führt jedoch zur Entfettung und wirktentzündungsfördernd.[07656]Eine hautsensibilisierende Wirkung war im Test an Probanden (Maximierungstest) undin 2 Tierversuchen nicht nachweisbar.[99983]Die Toxizität bei dermaler Einwirkung ist nach Ergebnissen eines Tierversuchs (LD50,Kaninchen: > 8 g/kg KG) gering.Bei inhalativer Exposition sind von Probanden vereinzelt schon bei 100 ppm leichteReizungen der oberen Atemwege beschrieben worden. Jedoch belegen mehrereProbandentests, daß 200 ppm bei 4-stündiger Exposition allgemein gut toleriert werden.Insbesondere waren verschiedene geprüfte Leistungsparameter nicht signifikantbeeinflußt.[07619]Ab 300 ppm werden Reizungen der Augen-, Nasen- und Rachenschleimhäute deutlichund es können Kopfschmerz, ab 400 - 500 ppm auch stärkere ZNS-depressiveWirkungen auftreten.[07869]Als Symptome wurden nach Inhalation eines 1:1 MEK/Aceton-Gemisches beobachtet:Übelkeit, weitere gastrointestinale Störungen, Verwirrtheit, Bewußtlosigkeit,Krämpfe.[99983]In einem Fall wurden nach Inhalation von MEK und Toluol nach akuten Wirkungen inden Folgetagen Symptome einer ZNS-Schädigung (Enzephalopathie mit Demenz undzerebraler Ataxie) bemerkt, die länger persistierten. Die beobachteten Effekte warenaber nicht eindeutig MEK zuzuordnen.[99996]Als IDLH-Wert (immediately dangerous to life or health) wurden für MEK 3000 ppmabgeschätzt.[07930]Konzentrationen ab ca. 10000 ppm sind aufgrund sofortiger massiver Reizwirkungenunerträglich.[99983]Zur oralen Intoxikation liegt ein Fallbericht vor, wonach eine Frau nach Aufnahme

unbekannter Mengen MEK bewußtlos aufgefunden wurde (MEK-Plasma-Konzentration950 mg/l).Sie zeigte Hyperventilation und schwere Azidose. Nach Gabe vonNatriumhydrogencarbonat-Lösung zur Azidosebehandlung erholte sie sich rasch;Spätschäden traten nicht auf.[00083]Im Tierversuch war die akute orale Toxizität gering (LD50-Werte an Ratten/Mäusen imBereich 2000 - 6000 mg/kg KG).[07619]Es wurde aber auf eine hohe Aspirationsgefahr hingewiesen.[00083]

Chronische Toxizität:Wiederholte anhaltende Einwirkung der Flüssigkeit oder konzentrierter Dämpfeverursacht an der Haut Entfettung, Rissigwerden und - besonders beihautempfindlichen Personen - Entzündungserscheinungen (Dermatitis,Ekzembildung).[99983]In wenigen Fällen (in einem Fall nach 3-jähriger beruflicher Exposition) wurdenallergische Hautreaktionen beobachtet.[07890]Nach Mischexposition gegenüber MEK und Phenoldämpfen wurde in einem Fall eineInhalationsallergie (Rhinopharyngitis/Laryngitis) vom Soforttyp diagnostiziert.Insgesamt sind die Befunde aber nicht ausreichend, um ein sensibilisierendes Potentialeindeutig zu belegen.[07619]Arbeitsplatzstudien, die zur Bewertung der chronischen MEK-Exposition herangezogenwerden können, finden sich kaum.[99983]Neuere Untersuchungen an Beschäftigten, die gegenüber MEK in Konzentrationen bis200 ppm und daneben weiteren Lösungsmitteln (ohne spezifisch toxische Wirkung)exponiert waren, ließen keine bedeutsamen gesundheitlichen Effekte erkennen.Vereinzelt berichteten leichten Schleimhautreizungen wurde aufgrund derMischexposition keine Relevanz zugemessen. Für eine Beeinflussung derLeberfunktion (in Versuchen an Nagern der früheste, ab ca. 800 ppm erkennbare Effekt)fand sich in einer speziellen Studie an Druckern, die mehrere Jahre gegenüber ca. 120ppm MEK und weiteren Lösungsmitteln exponiert waren, kein Anhalt.In 2 älteren Mitteilungen wurden nach wahrscheinlich hohen Expositionen periphereNervenschädigungen beschrieben. Ein ursächlicher Zusammenhang mit derMEK-Exposition konnte aber aufgrund ungenauer Expositionsanalyse (evtl.Mischexposition mit neurotoxischen Substanzen) nicht gesichert werden. ImTierexperiment konnte selbst bei hohen Konzentrationen eine Schädigung periphererNerven durch MEK nicht nachgewiesen werden.[07619]Als gesichert kann jedoch gelten, daß MEK die spezifische Neurotoxizität desn-Hexans und der Oxidationsprodukte Hexan-2-ol, Hexan-2-on und Hexan-2,5-dionverstärkt.[07620]In 2 Betrieben, in denen Gemische mit der Hauptkomponente MEK und geringenAnteilen Methyl-iso-butylketone (MiBK) angewendet wurden, entwickelten sich nachErsatz des MiBK durch Hexan-2-on bei einer Vielzahl der Beschäftigten periphereNeuropathien. In einem Betrieb (79 Erkrankungen) lagen die Konzentrationen des MEKbei 150 - 520 ppm, die des Hexan-2-on mit 6 - 36 ppm aber sehr niedrig.[07619]Liegt Hexan-2-on allein in der Raumluft vor, werden erst bei ca. 10-facherKonzentration entsprechende Effekte erwartet.[07620]Eine potenzierende Wirkung des MEK auf die Neurotoxizität von n-Hexan ist durch

analoge Beobachtungen bei Schnüfflern (gehäuftes Auftreten von Polyneuropathien)belegt.Tierexperimentell wurde ein potenzierender Effekt von MEK auf die neurotoxischeWirkung von n-Hexan, Hexan-2-on und Hexan-2,5-dion für jede derEinzelverbindungen bestätigt.Hinweise auf eine Potenzierung der Leber- und Nieren-Toxizität vonHalogenkohlenwasserstoffen durch MEK liegen bisher ausschließlich ausTierversuchen vor.[00083]

Reproduktionstoxizität, Mutagenität, Kanzerogenität:Zur Einstufung des fortpflanzungsgefährdenden, erbgutverändernden undkrebserzeugenden Potentials s. Stoffliste nach Anhang VI der GHS-Verordnung oderTRGS 905 oder MAK-Liste.(s. Kapitel VORSCHRIFTEN).Reproduktionstoxizität:Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des MAK-Wertes / BAT-Wertesnicht befürchtet zu werden.In Inhalationsversuchen an Ratten und Mäusen traten bis 1000 ppm (NOAEL) keineEffekte auf; erst höhere, maternaltoxische Konzentrationen wirkten leicht fetotoxisch.Mutagenität:Aus verschiedenen validen In-vitro-Tests an Bakterien und Zellkulturen sowie einemzytogenetischen Test an exponierten Nagern liegen negative Ergebnisse vor. Daspositive Ergebnis eines weniger aussagefähigen mikrobiologischen Tests wurde als fürden Menschen nicht relevant bewertet.[07619]Kanzerogenität:Es sind keine ausreichenden Angaben verfügbar.[99983]

Stoffwechsel und Ausscheidung:Resorbiertes MEK wird entsprechend seiner Löslichkeitseigenschaften gleichmäßig indie Körpergewebe verteilt.Ca. 2 - 3 % der resorbierten Dosis werden unverändert abgeatmet. Zu einem weiterengeringen Anteil (< 0,1 %) wird MEK unverändert im Urin ausgeschieden. Trotz dergeringen Quantität kann der MEK-Gehalt im Urin zum Expositionsnachweis dienen.Der größte Teil des MEK wird nach Umsetzung zum 3-Hydroxy-2-butanon undnachfolgend zum 2,3-Butandiol offensichtlich vollständig bis zum CO2 und Wasserabgebaut.Im Urin von Exponierten waren die Metaboliten 3-Hydroxy-2-butanon und 2,3-Butandiolnur in geringen Mengen (max. ca. 2 % der aufgenommenen Dosis) nachweisbar.Andererseits fanden sich keine Hinweise, daß MEK im Körper akkumuliert.[07619]Für die Elimination von MEK aus dem Blut wurde eine Halbwertszeit von ca. 270 minberechnet.[07620]

Anmerkung:Die Bearbeitung dieser arbeitsmedizinischen Informationen erfolgte am 20.05.2005.Sie werden bei Bedarf angepasst.

ERSTE HILFE

Augen:

Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser beiweitgespreizten Lidern spülen.Für ärztliche Behandlung sorgen.[07656]

Haut:Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrbereich bringen.Benetzte Kleidung entfernen, dabei Selbstschutz beachten.Betroffene Hautpartien gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen.Bei Reizerscheinungen oder größerflächigem Kontakt:Für ärztliche Behandlung sorgen.[07656, 99999]

Atmungsorgane:Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen.Verletzten ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen.Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung stabile Seitenlage.Bei Atemstillstand Mund-zu-Nase-Beatmung, falls nicht durchführbarMund-zu-Mund-Beatmung. Atemwege freihalten.In jedem Fall schnell:Für ärztliche Behandlung sorgen.[00022]

Verschlucken:Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken.Langsam, in kleinen Schlucken, 1 Glas Wasser trinken lassen.Erbrechen nicht anregen.Verletzten ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen.Zwischenzeitlich Arzt zum Unfallort rufen.Bei Spontanerbrechen Kopf des Betroffenen in Bauchlage tief halten, um Aspirationvon Erbrochenem zu verhüten.[07656, 99999]

Hinweise für den Arzt:In berichteten Vergiftungsfällen wurde Butanon (Methylethylketon; MEK) meist imGemisch mit anderen ZNS-wirksamen Lösungsmitteln aufgenommen. DieSymptom-Zuordnungen waren deshalb nicht eindeutig. Tierversuche belegen jedochauch für MEK selbst eine vordergründig ZNS-depressive Wirkung.

- Symptomatik der akuten Vergiftung:[99983]Augen: durch Flüssigkeitsspritzer schmerzhafte Reizung -> Corneaschädigung (i.a.schnell reversibel); Reizung auch durch Dämpfe[07979]Haut: Entfettung, bei anhaltendem Kontakt auch Reizung/Entzündung;Resorptivwirkung wenig wahrscheinlich[07656]Inhalation: Reizungen bevorzugt im oberen Atemtrakt[07619] (Brennen in Nase/Rachen,evtl. Hustenreiz); gleichzeitig Einsetzen systemischer Wirkungen (s.u.); im ExtremfallLungenschädigung nicht auszuschließen[00022]Ingestion: gastrointestinale Reizerscheinungen (Übelkeit, Erbrechen); nach hohen

Dosen schnell Resorptivwirkung;[08013] Aspirationsgefahr schon bei Verschluckenkleiner Mengen[00083]Resorption: Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit, Benommenheit, Rausch,Atembeschwerden, Bewußtlosigkeit/Koma, Krämpfe;[99983] Gefahr von Azidose,Kollaps, Atemlähmung; in der Folge (vorübergehende) Störungen von ZNS-, Herz-,Leber-, Nierenfunktionen sowie Sekundärinfektionen möglich.[08013]Persistierende nervale Störungen (zentral, peripher) sind insbesondere nachMischexposition nicht auszuschließen.[99983]

- Hinweise zur Ersten ärztlichen Hilfe:Augen nach Flüssigkeitskontakt ausgiebig spülen, evtl. Schmerzbehandlung;fachärztliche Nachkontrolle anschließen.[00022]Kontaminierte Haut mit Wasser und Seife reinigen.[07656]Bei Reizerscheinungen ein Dermatocorticoid auftragen. Nach großflächiger BenetzungBeobachtung des Betroffenen auf systemische Wirkungen.[99999]Nach Inhalation der Dämpfe Frischluft, ggf. Sauerstoff einatmen lassen. WerdenAtemwegsreizungen deutlich, ist Glucocorticoid-Gabe indiziert. Strenge Überwachungder Herz-Kreislauf- und Atemfunktion; weitere Behandlung s.u.[00022]Nach Verschlucken kleiner Dosen wird nicht zur primären Elimination geraten. Im Fallder Aufnahme größerer Mengen werden vorsichtiges Abziehen mittels Magensondebzw. Magenspülung unter Anwendung eines Endotrachealtubus empfohlen. Nachgabevon Aktiv-Kohle und eines salinischen Laxans.[08013]Weitere Behandlung symptomatisch. Bei einsetzender Resorptivwirkung sind alleMaßnahmen der kardiopulmonalen-zerebralen Reanimation indiziert.[99999]Adrenalin und andere Katecholamine sollen jedoch nicht verabreicht werden (Gefahrvon Rhythmusstörungen und anderer Interaktionen mit der Herzfunktion).Nach stationärer Aufnahme ist neben fortgesetzter Kontrolle von Herz-Kreislauf-, ZNS-und Atemfunktion insbesondere die Kontrolle/Korrektur des Säure-Basen-Haushaltes,der Leber- und Nierenfunktion sowie Infektionsprophylaxe erforderlich.[08013]Längerfristig sollte eine Kontrolle auf Schädigungen im zentralen und peripherenNervensystem erfolgen.[99999]

Empfehlungen:Stoff/Produkt und durchgeführte Maßnahmen dem Arzt angeben.Bei Intoxikationen mit Lösungsmittelgemischen ist eine genaue Ermittlung derGemisch-Komponenten wesentlich.[99999]Bei Exposition gegenüber Butanon (MEK) im Gemisch mit n-Hexan, 2-Hexanol,2-Hexanon (Methyl-n-butylketon) oder 2,5-Hexandion müssen Schädigungen imperipheren Nervensystem befürchtet werden.[07620]

Anmerkung:Die Bearbeitung dieser Informationen zur Ersten Hilfe erfolgte am 20.05.2005.Sie werden bei Bedarf angepasst.

SICHERER UMGANG

TECHNISCHE SCHUTZMASSNAHMEN – HANDHABUNG

Arbeitsraum - Ausstattung/Belüftung:Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen.Dampf-Luft-Gemische sind schwerer als Luft. Für entsprechende Lüftung auch imBodenbereich sorgen.Lösemittelbeständigen Fußboden vorsehen.Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen.Augenbrausen vorsehen. Standorte auffallend kennzeichnen.Beim Umgang mit größeren Mengen Notbrausen vorsehen.

Apparaturen:Nur geschlossene Apparaturen verwenden.Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittsstellegefahrlos abzusaugen.Emissionsgrenzwerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen.Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen.

Hinweise zum sicheren Umgang:Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten.An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für denFortgang der Arbeiten erforderlich sind.Gefäße nicht offen stehen lassen.Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugungeinsetzen.Nicht mit Druckluft fördern.Verspritzen vermeiden.Nur in gekennzeichnete Behälter abfüllen.Lösemittelbeständige Hilfsgeräte verwenden.Bei offenem Hantieren jeglichen Kontakt vermeiden.Beim Transport in zerbrechlichen Gefäßen geeignete Überbehälter benutzen.

Reinigung und Instandhaltung:Beim Reinigen ggf. persönliche Schutzausrüstung benutzen.Instandhaltungsarbeiten und Arbeiten in Behältern oder engen Räumen nur mitschriftlicher Erlaubnis durchführen.

TECHNISCHE SCHUTZMASSNAHMEN – LAGERUNG

Lagerbedingungen:Keine Lebensmittelgefäße verwenden - Verwechslungsgefahr!Behälter sind eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen.Möglichst im Originalbehälter aufbewahren.Zerbrechliche Gefäße nur bis 2 Liter Inhalt verwenden.Behälter dicht geschlossen halten.Lagertemperatur: Ohne Einschränkungen.Behälter an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.Entfernt von Zünd- und Wärmequellen lagern.Kleinere Gebinde in Schränken mit Auffangwanne aufbewahren.

Vor Überhitzung/Erwärmung schützen.Die maximal zulässigen Lagermengen sind der Technischen Regel für Gefahrstoffe"Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (TRGS 510) zu entnehmen.Unzulässig ist die Lagerung in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen, allgemeinzugänglichen Fluren, auf Dächern, in Dachräumen und Arbeitsräumen.

Zusammenlagerungsbedingungen:Lagerklasse 3 (Entzündbare flüssige Stoffe)Es sollten nur Stoffe derselben Lagerklasse zusammengelagert werden.Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist verboten:- Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel einschließlich Zusatzstoffe.- Ansteckungsgefährliche, radioaktive und explosive Stoffe.- Gase.- Sonstige explosionsgefährliche Stoffe der Lagerklasse 4.1A- Entzündbare feste Stoffe oder desensibilisierte Stoffe der Lagerklasse 4.1B.- Pyrophore Stoffe.- Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.- Stark oxidierend wirkende Stoffe der Lagerklasse 5.1A.- Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen.- Organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe.- Nicht brennbare akut giftige Stoffe der Lagerklasse 6.1B.Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist nur unter bestimmten Bedingungenerlaubt (Einzelheiten siehe TRGS 510):- Oxidierend wirkende Stoffe der Lagerklasse 5.1B.- Nichtbrennbare giftige oder chronisch wirkende Stoffe der Lagerklasse 6.1D.- Brennbare Feststoffe der Lagerklasse 11.Der Stoff sollte nicht mit Stoffen zusammengelagert werden, mit denen gefährlichechemische Reaktionen möglich sind.

TECHNISCHE SCHUTZMASSNAHMEN - BRAND- UNDEXPLOSIONSSCHUTZ

Technische, konstruktive Maßnahmen:Stoff ist brennbar.Feuerlöscheinrichtungen sind bereitzustellen.Maßnahmen nach "Explosionsschutz-Richtlinie" erforderlich:- Verhinderung der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre(Konzentrationsbegrenzung und -überwachung, Inertisierung, Dichtheit, Lüftung,Warnanlagen u.a.)- Verhinderung der Entzündung einer explosionsfähigen Atmosphäre (Zoneneinteilung,Beseitigung von Zündquellen, explosionssichere Elektroinstallation,explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel, Pumpen, Armaturen und Ventile,Erdung u.a.)- Konstruktive Maßnahmen zur Beschränkung der Auswirkung einer Explosion(Explosionsdruckfeste Bauweise, Explosionsdruckentlastung, Explosionsunterdrückungu.a.)Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.Erden aller Teile, die sich gefährlich aufladen können.

Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang:Das Dampf-Luft-Gemisch ist explosionsfähig.Explosionsgefährdeter Bereich.Von Zündquellen (z.B. elektrischen Geräten, offenen Flammen, Wärmequellen undFunken) fernhalten.Rauchverbot beachten!Schweißverbot im Arbeitsraum.Arbeiten an Behältern und Leitungen nur nach sorgfältigem Freispülen und Inertisierendurchführen.Feuerarbeiten mit schriftlicher Erlaubnis durchführen, wenn sich Feuer- undExplosionsgefahren nicht restlos beseitigen lassen.Vorsicht mit entleerten Gebinden, bei Entzündung ist Explosion möglich.Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden.Es ist zu verhindern, dass Gase oder Dämpfe in andere Räume, die Zündquellenenthalten, gelangen können.Fernzündung durch kriechende Dämpfe möglich.

ORGANISATORISCHE SCHUTZMASSNAHMEN

Unterweisung über Gefahren und Schutzmaßnahmen anhand der Betriebsanweisung (TRGS 555) mit Unterschrift erforderlich, falls mehr als nur eine geringe Gefährdungfestgestellt wurde.Unterweisungen vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlichdurchführen.Ein Flucht- und Rettungsplan ist aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung undNutzungsart der Arbeitsstätte dies erfordern.Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. BeiGrenzwertüberschreitung sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nachGefahrstoffverordnung erforderlich.Messergebnisse sind aufzuzeichnen und aufzubewahren.Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetzbeachten.Das Betreten der Betriebsbereiche ist nur den Beschäftigten gestattet. EntsprechendeHinweisschilder sind anzubringen.

PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN

Körperschutz:Schürze bzw. Laborkittel tragen.Die Schutzkleidung sollte lösemittelbeständig sein.Flammhemmende, antistatische Schutzkleidung verwenden.

Atemschutz:In Ausnahmesituationen (z.B. unbeabsichtigte Stofffreisetzung,Arbeitsplatzgrenzwertüberschreitung) ist das Tragen von Atemschutz erforderlich.Tragezeitbegrenzungen beachten.Atemschutzgerät: Gasfilter A, Kennfarbe braun.Bei Konzentrationen über der Anwendungsgrenze von Filtergeräten, bei

Sauerstoffgehalten unter 17 Vol% oder bei unklaren Bedingungen ist ein Isoliergerät zuverwenden.

Augenschutz:Es muss ausreichender Augenschutz getragen werden.Gestellbrille mit Seitenschutz verwenden.

Handschutz:Schutzhandschuhe verwenden. Das Handschuhmaterial muss gegen den verwendetenStoff ausreichend undurchlässig und beständig sein. Vor Gebrauch Dichtheit prüfen.Handschuhe vor dem Ausziehen vorreinigen, danach gut belüftet aufbewahren.Hautpflege beachten.Hautschutzsalben bieten keinen ausreichenden Schutz gegen diesen Stoff.Völlig ungeeignet sind Stoff- oder Lederhandschuhe.Handschuhe aus folgenden Materialien bei Dauerkontakt nicht länger als 1 Stundetragen (Durchbruchzeit >= 1 Stunde):Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm)Nicht geeignet wegen Degradation, starker Quellung oder geringer Durchbruchzeit sindfolgende Handschuhmaterialien:Naturkautschuk/Naturlatex - NRPolychloropren - CRNitrilkautschuk/Nitrillatex - NBRFluorkautschuk - FKMPolyvinylchlorid - PVCDie Zeitangaben sind Richtwerte aus Messungen bei 22 °C und dauerhaftem Kontakt.Erhöhte Temperaturen durch erwärmte Substanzen, Körperwärme etc. und eineVerminderung der effektiven Schichtstärke durch Dehnung können zu einererheblichen Verringerung der Durchbruchzeit führen. Im Zweifelsfall Herstelleransprechen. Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiertsich die jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. BeiÜbertragung auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehenwerden.

Arbeitshygiene:Übliche Hygienemaßnahmen für den Umgang mit chemischen Stoffen beachten,insbesondere Haut vor Pausen und bei Arbeitsende mit Wasser und Seife reinigen undfetthaltige Hautpflegemittel nach der Reinigung verwenden.Berührung mit der Haut vermeiden. Nach Substanzkontakt ist Hautreinigungerforderlich.Berührung mit den Augen vermeiden. Nach Substanzkontakt Augenspülungvornehmen.Einatmen von Dämpfen oder Nebeln vermeiden.Berührung mit der Kleidung vermeiden. Verunreinigte Kleidung wechseln und gründlichreinigen.Erhöhte Entzündungsgefahr durch Dochtwirkung.

ENTSORGUNG

Gefährlicher Abfall nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).

Wenn eine Verwertung nicht möglich ist, müssen Abfälle unter Beachtung der örtlichenbehördlichen Vorschriften beseitigt werden.

Sammlung von Kleinmengen:In Sammelbehälter für halogenfreie organische Lösemittel und Lösungen halogenfreierorganischer Stoffe geben.Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zubeschriften. Gefäße an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Der zuständigen Stellezur Abfallbeseitigung übergeben.

MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

Alle Zündquellen beseitigen.Gefährdeten Bereich räumen, betroffene Umgebung warnen.Atem-, Augen-, Hand- und Körperschutz tragen (s. Kapitel PersönlicheSchutzmaßnahmen).Verschüttete Flüssigkeiten mit Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand)aufnehmen und vorschriftsmäßig entsorgen.Funkenfreie Werkzeuge verwenden.Anschließend Raum lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen.

Gewässergefährdung:Schwach wassergefährdend. Beim Eindringen sehr großer Mengen in Gewässer,Kanalisation, oder Erdreich Behörden verständigen.

MASSNAHMEN BEI BRÄNDEN

Brandklasse:B flüssige oder flüssig werdende Stoffe

Geeignete Löschmittel:Wasser (Sprühstrahl - keinen Vollstrahl einsetzen)TrockenlöschpulverKohlendioxidGrößeren Brand mit alkoholbeständigem Schaum oder Sprühwasser bekämpfen.

Verhaltensmaßregeln:Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen.Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen.Drucksteigerung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen.Zündquellen beseitigen.Auf Rückzündung achten.Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden.Explosionsgefahr beim Eindringen in die Kanalisation.

Persönliche Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:Im Brandfall können gefährliche Stoffe freigesetzt werden.Kohlenmonoxid und KohlendioxidUmgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.

VORSCHRIFTEN

Einstufung:Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2; H225Augenreizung, Kategorie 2; H319Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3; H336

Signalwort: "Gefahr"

Gefahrenhinweise - H-Sätze:H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.H319: Verursacht schwere Augenreizung.H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Ergänzende Gefahrenhinweise - EUH-Sätze:EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

Sicherheitshinweise - P-Sätze:P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderenZündquellen fernhalten. Nicht rauchen.P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsammit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.Weiter spülen.P403+P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossenhalten.

Herstellerangabe der Firma Merck

Quelle:01211

Stand: 2016geprüft: 2016

Der Stoff ist gelistet in Anhang VI, Tabelle 3.1 der EG-GHS-Verordnung.Die angegebene Einstufung kann von der Listeneinstufung abweichen, da diesebezüglich fehlender oder abweichender Gefahrenklassen und Kategorien für denjeweiligen Stoff zu ergänzen ist.

Quelle:99999

GHS-EINSTUFUNG VON GEMISCHEN

Die Einstufung von Gemischen, die diesen Stoff enthalten, ergibt sich aus Anhang 1der Verordnung (EG) 1272/2008.

Quelle:07500

ARBEITSPLATZKENNZEICHNUNG NACH ASR A1.3

Verbotszeichen:

Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle undRauchen verboten

Zutritt für Unbefugte verboten

Warnzeichen:

Warnung vor feuergefährlichen Stoffen

Gebotszeichen:

Augenschutz benutzen

Schutzhandschuhe benutzen

EINSTUFUNG WASSERGEFÄHRDENDER STOFFE

Stoff Nr.: 150

WGK 1 - schwach wassergefährdendEinstufung nach der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS)

TECHNISCHE ANLEITUNG ZUR REINHALTUNG DER LUFT (TA LUFT)

Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe.Insgesamt dürfen folgende Werte im Abgas, angegeben als Gesamtkohlenstoff, nicht

überschritten werden:

Massenstrom:0,50 kg/h

oder

Massenkonzentration:50 mg/m³

Bei Altanlagen mit einem jährlichen Massenstrom von bis zu 1,5 Mg/a, angegeben alsGesamtkohlenstoff, dürfen die Emissionen im Abgas den Massenstrom 1,5 kg/h nichtüberschreiten.

TRANSPORTVORSCHRIFTEN

UN-Nummer: 1193Gefahrgut-Bezeichnung: Ethylmethylketon (Methylethylketon)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr: 33Klasse: 3 (Entzündbare flüssige Stoffe)Verpackungsgruppe: II (mittlere Gefährlichkeit)Gefahrzettel: 3

Tunnelbeschränkungen:Beförderungen in loser Schüttung oder in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel derKategorien D und E.Sonstige Beförderungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.

TRGS 900 – ARBEITSPLATZGRENZWERTE

200 ml/m³600 mg/m³

Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor1

Dauer 15 min, Mittelwert; 4 mal pro Schicht; Abstand 1 hKategorie I - Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oderatemwegssensibilisierende Stoffe

Gefahr der HautresorptionEin Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nichtbefürchtet zu werden.

Herkunft:DFG

EU- ARBEITSPLATZGRENZWERTE

Richtlinie 2000/39/EGArbeitsplatz-Richtgrenzwert der Europäischen Gemeinschaft

Ein nationaler Arbeitsplatzgrenzwert muss festgelegt werden.8-Stunden Mittelwert: 600 mg/m³ (200 ppm)Kurzzeitgrenzwert: 900 mg/m³ (300 ppm)

EMPFEHLUNGEN DER MAK-KOMMISSION

Die Angaben sind wissenschaftliche Empfehlungen und kein geltendes Recht.

200 ml/m³600 mg/m³

Spitzenbegrenzung:Überschreitungsfaktor

1

Dauer 15 min, Mittelwert; 4 mal pro Schicht; Abstand 1 hKategorie I - Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oderatemwegssensibilisierende Stoffe

Gefahr der Hautresorption

Schwangerschaft: Gruppe CEin Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des MAK-Wertes und desBAT-Wertes nicht befürchtet werden.

BIOLOGISCHE GRENZWERTE (BGW)

Parameter: 2-ButanonGrenzwert: 2 mg/lMaterial: UrinProbenahme: Expositionsende, bzw. Schichtende

Quelle:05347

SEVESO III - Richtlinie

Anhang I Teil 1 Abschnitt: P5a

Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 oder 3, die auf einer Temperatur über ihremSiedepunkt gehalten werden

Mengenschwelle Spalte 2:10 tMengenschwelle Spalte 3:50 t

Anhang I Teil 1 Abschnitt: P5b

Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 oder 3, bei denen besondereVerarbeitungsbedingungen wie hoher Druck oder hohe Temperatur zu Gefahrenschwerer Unfälle führen können

Mengenschwelle Spalte 2:50 tMengenschwelle Spalte 3:200 t

Anhang I Teil 1 Abschnitt: P5cEntzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 oder 3 (nicht erfasst unter P5a und P5b)

Mengenschwelle Spalte 2:5000 tMengenschwelle Spalte 3:50000 t

VERWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN / VERWENDUNGSVERBOTE

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Anhang XVIIAnhang XVII, Nummer 31. Das Inverkehrbringen und die Verwendung des Stoffes ist nicht zugelassen inDekorationsgegenständen, Spielen und Scherzspielen.2. Stoffe, die mit R65 oder H304 gekennzeichnet sind, die als Brennstoff in Zierlampenverwendet werden können und die in Mengen von 15 l oder weniger in den Verkehrgebracht werden, dürfen keinen Farbstoff und/oder kein Parfüm enthalten.Weitere Informationen zu den Verboten sind der Verordnung zu entnehmen.

Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV)Anlage 1 zu § 3, Nummer 5Der Stoff darf nicht beim Herstellen oder Behandeln von Scherzspielen verwendetwerden.

SONSTIGE VORSCHRIFTEN

TRGS 200Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen;Ausgabe Oktober 2011

TRGS 201Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen; Ausgabe Oktober2011

TRGS 400Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen; Ausgabe Dezember 2010;geändert und ergänzt September 2012

TRGS 555Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten; Ausgabe Januar 2013

TRGS 600Substitution; Ausgabe August 2008

TRGS 402Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: InhalativeExposition; Ausgabe Januar 2010, zuletzt geändert und ergänzt April 2014

TRGS 401Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen; Ausgabe Juni2008; zuletzt berichtigt März 2011

TRGS 500Schutzmaßnahmen; Ausgabe Januar 2008, ergänzt Mai 2008

TRGS 509Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- undEntleerstellen für ortsbewegliche Behälter; Ausgabe November 2014

TRGS 510Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern; Ausgabe Januar 2013,geändert und ergänzt November 2014, berichtigt November 2015

TRGS 800Brandschutzmaßnahmen; Ausgabe Dezember 2010

LINKS

Begründung zur Bewertung als krebserzeugend, erbgutverändernd oderfortpflanzungsgefährdend (Quelle BAuA)Internationale Grenzwerte (nur auf Englisch)geeignete Analysenverfahren (nur auf Englisch)The MAK Collection for Occupational Health and Safety

LITERATURVERZEICHNIS

Quelle: 00001IFA: Erfassungs- und Pflegehandbuch der GESTIS-Stoffdatenbank (nicht öffentlich)Data acquisition and maintenance manual of the GESTIS substance database(non-public)

Quelle: 00022G. Hommel "Handbuch der gefährlichen Güter" Loseblattsammlung mitErgänzungslieferungen ("Handbook of dangerous goods " loose-leaf collection withsupplement deliveries), Springer-Verlag, Heidelberg

Quelle: 00083Environmental Health Criteria (Serie), WHO, Genf

Quelle: 00105Sorbe "Sicherheitstechnische Kenndaten chemischer Stoffe" ("Safety-relatedcharacteristics of chemical substances"), sicherheitsNet.de, Landsberg

Quelle: 00440Datenbank CHEMSAFE, Version 2.11 (2015), DECHEMA-PTB-BAM

Quelle: 01211GHS-Sicherheitsdatenblatt (GHS Material Safety Data Sheet), Merck

Quelle: 02070LOG KOW Databank, compiled by Dr. James Sangster, Sangster ResearchLaboratories, Montreal, Canada, distributed by Technical Database Services (TDS),New York

Quelle: 02071Toxicological Data, compiled by the National Institute of Health (NIH), USA, selectedand distributed by Technical Database Services (TDS), New York, 2009

Quelle: 02072Ecotoxicological Data, compiled by the US Environmental Protection Agency (EPA),selected and distributed by Technical Database Services (TDS), New York, 2009

Quelle: 05000Kühn-Birett-Gruppenmerkblätter

Quelle: 05200Kühn-Birett "Merkblätter Gefährliche Arbeitsstoffe" Loseblattsammlung mitErgänzungslieferungen, ecomed Sicherheit, Landsberg

Quelle: 05300TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" AusgabeJanuar 2013, in der Fassung vom 30.11.2015

Quelle: 05347TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)" Ausgabe Februar 2013; zuletzt geändertund ergänzt November 2015

Quelle: 05350TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" Ausgabe Januar 2006, zuletzt geändert undergänzt April 2016

Quelle: 06002L. Roth, U. Weller "Gefährliche Chemische Reaktionen" Loseblattsammlung mitErgänzungslieferungen ("Dangerous chemical reactions" loose-leaf collection withsupplement deliveries), ecomed-Verlag

Quelle: 07500Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen undGemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.1907/2006(EG-GHS-Verordnung)

Quelle: 07584Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschriftwassergefährdende Stoffe - VwVwS vom 27. Juli 2005; Bundesanzeiger Jahrgang 57,

Nr. 142a, vom 30. Juli 2005

Quelle: 07619DFG: Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründungen von MAK-Werten; VerlagChemie

Quelle: 07620DFG: Arbeitsmedizinisch-toxikologische Begründungen von BAT-Werten; VerlagChemie

Quelle: 07635AUERDATA 98 und BGR/GUV-R 190 "Einsatz von Atemschutzgeräten" Ausgabe11/2009

Quelle: 07656D. Walsh (Hrsg.) "Chemical Safety Data Sheets; Vol. I Solvents, Vol. II Metalls, Vol. IIICorrosives and Irritants, Vol. IV Toxic Chemicals, Vol.V Flammable Chemicals"University of Technology, Loughborough 1990

Quelle: 07727L. Roth "Gefahrstoff-Entsorgung" Loseblattsammlung mit Ergänzungslieferungen,ecomed-Verlag, Landsberg

Quelle: 07795H. Geerißen "GloSaDa 2000 Plus - Glove Safety Data"

Quelle: 07866G.D. Clayton, F.E. Clayton (edt.) "Patty's Industrial Hygiene and Toxicology" Volume II"Toxicology", 4. Auflage, John Wiley & Sons, New York 1993

Quelle: 07869European Chemical Industry Ecology and Toxicology Centre (Edt.) "ECETOC JointAssessment of Commodity Chemicals" ECETOC, Brüssel

Quelle: 07890F. Klaschka; D. Vossmann: Kontaktallergene: Chemische, klinische und experimentelleDaten; (Allergen-Liste), Erich Schmidt Verlag, Berlin 1994

Quelle: 07902ADR 2015 - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderunggefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Quelle: 07930NIOSH IDLHs "Dokumentation for Immediately Dangerous to Life or HealthConcentrations (IDLHs)" U.S. Department of Health and Human Service, Cincinnati Mai1994

Quelle: 07979W.M. Grant, J.S. Schuman: Toxicology of the eyes; 4th Edition, Charles C ThomasPublisher, Springfield, Illinois; 1993

Quelle: 08013Ludewig "Akute Vergiftungen" 9. Auflage, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft,Stuttgart 1999

Quelle: 08104DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft: MAK- und BAT-Werte-Liste 2016,Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Mitteilung 52;VCH

Quelle: 99983Literaturlisten - Standardwerke, erweitert (Bibliographical reference - standard works,extended)

Quelle: 99996Projektgebundene Literaturliste Nr. 2 (Project related bibliographical reference No 2)

Quelle: 99999Angabe des Bearbeiters (Indication of the editor)

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