Byloff, Fritz - Das Verbrechen Der Zauberei. Crimen Magiae. Ein Beitrag Zur Geschichte Der...

download Byloff, Fritz - Das Verbrechen Der Zauberei. Crimen Magiae. Ein Beitrag Zur Geschichte Der Strafrechtspflege in Der Steiermark

If you can't read please download the document

description

Oftmals spricht man von „schwarzer Magie“ im Gegensatz zur „weißen Magie“, die als stets zum Guten und zum allgemeinen Nutzen dienend definiert ist. Der Glaube an die Möglichkeit magischen Schadenzaubers ist weltweit in verschiedenen Kulturen verbreitet.Ein vom Magier gewünschter Effekt soll z. B. durch Fetischismus bewirkt werden, welcher im Rahmen kulturspezifischer religiöse Praktiken eingesetzt wird, bei denen durch Zeremonien und Rituale zum eigenen Nutzen oder zum Schaden Anderer unbelebten Gegenständen übernatürliche Kräfte verliehen werden.In schwarz-magischen Ritualen und Handlungen werden Gegenstände zur Erreichung von Zauberwirkungen verwendet, die mit einer Person in Verbindung gebracht werden (z. B. um einen Feind zu verletzen, indem man Pfeile in eine Abbildung von ihm sticht); Zaubersprüche aufgesagt, wobei der erhoffte Effekt durch bloße Aussprache spezifischer Schadenswünsche herbeigeführt werden soll; alle möglichen anderen Formen von Hexerei und Zauberei praktiziert.In der Literatur wird Schadenzauber zumeist durch Menschen dokumentiert, die glauben, sie seien Opfer von Zauberei geworden. Für die Öffentlichkeit leicht zugängliche Bücher, die Magie aus der Perspektive des Anwenders zum Inhalt haben, zeigen meist nur „Zauberei“ mit positiver Wirkung (Schutz-, Liebes-, Potenzzauber). Innerhalb der Ideenwelt der Zauberei wurde zur Bekämpfung des Schadenzaubers der Gegenzauber eingesetzt.Juristisch gilt Schadenzauber in Deutschland heute als untauglicher Versuch im Sinne des § 22 StGB.[1] Als „abergläubischer Versuch“ ist der Versuch, Menschen, Tiere oder Gegenstände zu „verhexen“, straflos. Als „abergläubisch“ gilt de iure jedes Verhalten, bei dem der Täter „auf die Wirksamkeit nicht existierender oder nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis jedenfalls nicht nachweisbarer magischer Kräfte vertraut“ (z.B. auf Teufelsanbetung, Verhexen, Totbeten etc.). Nach der Logik maßgeblicher Juristen wird der abergläubische Versuch deshalb nicht bestraft, weil es, „selbst wenn der vom Täter angestrebte Erfolg tatsächlich einträte, nach derzeitigen Erkenntnissen an der Kausalität fehlen“ würde.[2]Die evangelische Kirche bewertet Schadzauber (wie jede Form von Magie) als Versuch, „sich […] Göttliches technisch verfügbar [zu] machen“, und als Verstoß gegen das erste Gebot. „Magie wird dann zu einem illegitimen Eingriff in die absolute Freiheit Gottes.“[3]Europäisches MittelalterFast das gesamte europäische Mittelalter hindurch war das Maleficium die einzige Form der Magie, die unter Strafe stand. Es wurde anderen Formen von Verbrechen gleichgestellt. So schrieb das Salische Gesetz des 6. Jahrhunderts für einen Mord mit Hilfe von magischen Mitteln dieselbe Geldstrafe als Wiedergutmachung an die Angehörigen des Getöteten vor wie bei einem Mord durch das Schwert oder mit Gift.König Aethelstan von England (reg. 925–940) verfügte, dass ein Mord mit Hilfe eines Maleficium durch Hinrichtung zu bestrafen sei, wenn der Täter sich schuldig bekenne. Bekannte sich die des Maleficium verdächtige Person nicht, so musste sie ein Wergeld bezahlen und wurde freigelassen, wenn eines der Familienangehörigen der verdächtigten Person als Leumund für sie den Eid leistete, dass die beschuldigte Person sich künftig gut verhalten werde.Problematischer war das Maleficium in den Augen der kirchlichen Theologen, da in ihren Augen ein Maleficium durch die Mittäterschaft von Dämonen verübt wurde. Da die Dämonen mit den heidnischen Göttern gleichgesetzt wurden, waren in den Augen der kirchlichen Theoretiker alle Arten der magisch-heidnischen Praxis Maleficia.Zu Beginn des 14. Jahrhunderts hatte sich diese Ansicht verhärtet, so dass nun jegliche Form von Magie als Dämonenanbetung oder Maleficium, und somit als Häresie galt, was Papst Johannes XXII. dazu veranlasste, die Verfolgung der Magie der Inquisition zu überantworten.Schadenzauber in der frühneuzeitlichen HexenverfolgungIn Europa galt