CIG: // CUP: - landesdomaene.provinz.bz.it · Die Rechnuna muss die Nummer des Auftrages, den CIG...

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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Agentur Landesdomäne MichaeI-Pacher-Straße 13 • 39100 Bozen Steuer-/MwSt.-Nr. 00653830216 PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Agenzia Demanio provinciale Via Michael Facher 13 • 39100 Bolzano Cod.fisc./P.IVA 00653830216 Außenstelle Laimburg, 16.05.2018 Sachbearbeiter: Patauner Norbert Bearbeitet von: Vettori Karin Tel. 0471 - 969728 e-mail: [email protected] FAX1 0471 -969719 An die Firma Südtiroler Informatik AG Siemensstraße, 29 39100 Bozen e-mail: [email protected]; [email protected] Auftraggebende Organisationseinheit: Agentur Landesdomäne-AußensteIle Laimburg -Laimburg, 6- Pfatten iBZL AUFTRAG gemäß LG. Nr. 16/2015, 8. Abschnitt sowie gemäß Art. 36 des G.v.D. Nr. 50/2016 Auftragsnummer: 352-6144-FOR0006 CIG: // CUP: // Damit die Auszahlung der Rechnung erfolgen kann, müssen alle oben angeführten Angaben vollständig auf Lieferschein und Rechnung angeführt werden!! Laut Ihrem Angebot Nr. IF/032/2018 vom 30.04.2018 erteilen wir Ihnen hiermit folgenden Auftrag: Verwaltung von 2 Webdomains der Agentur Landesdomäne -Dauer des Service: 27.03.2018 - 26.03.2019. DUVRI 0 D DUVRI 1 D DUVRI1+2 Baustelle Vertragspreis: Vertragskonditionen: Termin für die Lieferung: Zahlung: Eure 60,00 + MwSt. gemäß dieses Auftragsschreibens 27.03.2018-26.03.2019 30 Tage nach Vorlage der Rechnung und der Erklärung des Bauleiters/Nutzers über die ordnungsgemäße Ausführung der Lieferung. Die Rechnung muss die Nummer des Auftrages, den CIG und wo vorhanden den CUP Kode, Menge und Einzelpreise enthalten. Codice univoco Ditta für elektronische Rechnungen: UFTU5G -SPLIT PAYMENT Datum der Veröffentlichung: Mit diesem Schreiben beauftragen wir Sie, oben genannte Lieferungen laut den vorgesehenen Bedingungen und Vorschriften folgender Dokumentation durchzuführen: • gegenständliches Auftragsschreiben • Angebot Die angeführten Dokumente und Unterlagen liegen, auch wenn sie diesem Schreiben nicht materiell beigelegt sind, bis zur vollständigen Erfüllung der verträglichen Verpflichtungen und zur Verfügung der Firma in den Verwaltungsbüros derAußensteIle Laimburg auf. Für all das, was in diesem Schreiben nicht ausdrücklich erwähnt ist, verweisen wir auf das L.G. Nr. 16/2015, 8. Abschnitt, sowie auf das G.v.D. Nr. 50/2016, falls anwendbar. Für alle Fragen technischer Natur ersuchen wir Sie, sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.

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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL

Agentur Landesdomäne

MichaeI-Pacher-Straße 13 • 39100 Bozen

Steuer-/MwSt.-Nr. 00653830216

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE

Agenzia Demanio provinciale

Via Michael Facher 13 • 39100 Bolzano

Cod.fisc./P.IVA 00653830216

Außenstelle Laimburg, 16.05.2018

Sachbearbeiter: Patauner Norbert

Bearbeitet von: Vettori KarinTel. 0471 - 969728e-mail: [email protected] 0471 -969719

An die FirmaSüdtiroler Informatik AGSiemensstraße, 2939100 Bozen

e-mail: [email protected]; [email protected]

Auftraggebende Organisationseinheit: Agentur Landesdomäne-AußensteIle Laimburg -Laimburg, 6- Pfatten

iBZL

AUFTRAG gemäß LG. Nr. 16/2015, 8. Abschnitt sowie gemäß Art. 36 des G.v.D. Nr. 50/2016

Auftragsnummer: 352-6144-FOR0006CIG: //CUP: //

Damit die Auszahlung der Rechnung erfolgen kann, müssen alle oben angeführten Angabenvollständig auf Lieferschein und Rechnung angeführt werden!!

Laut Ihrem Angebot Nr. IF/032/2018 vom 30.04.2018 erteilen wir Ihnen hiermit folgenden Auftrag:Verwaltung von 2 Webdomains der Agentur Landesdomäne -Dauer des Service: 27.03.2018 - 26.03.2019.

DUVRI 0 D DUVRI 1 D DUVRI1+2 Baustelle

Vertragspreis:Vertragskonditionen:Termin für die Lieferung:Zahlung:

Eure 60,00 + MwSt.

gemäß dieses Auftragsschreibens27.03.2018-26.03.201930 Tage nach Vorlage der Rechnung und der Erklärung desBauleiters/Nutzers über die ordnungsgemäße Ausführung der Lieferung.Die Rechnung muss die Nummer des Auftrages, den CIG und wovorhanden den CUP Kode, Menge und Einzelpreise enthalten.

Codice univoco Ditta für elektronische Rechnungen: UFTU5G -SPLIT PAYMENT

Datum der Veröffentlichung:

Mit diesem Schreiben beauftragen wir Sie, oben genannte Lieferungen laut den vorgesehenen Bedingungen undVorschriften folgender Dokumentation durchzuführen:• gegenständliches Auftragsschreiben• AngebotDie angeführten Dokumente und Unterlagen liegen, auch wenn sie diesem Schreiben nicht materiellbeigelegt sind, bis zur vollständigen Erfüllung der verträglichen Verpflichtungen und zur Verfügung derFirma in den Verwaltungsbüros derAußensteIle Laimburg auf.Für all das, was in diesem Schreiben nicht ausdrücklich erwähnt ist, verweisen wir auf das L.G. Nr. 16/2015,8. Abschnitt, sowie auf das G.v.D. Nr. 50/2016, falls anwendbar.Für alle Fragen technischer Natur ersuchen wir Sie, sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zusetzen.

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Steuer-/MwSt.-Nr. 00653830216 i^^f Cod.fisc./P.IVA 00653830216

VERTRAGSBEDINGUNGEN -ALLGEMEINE HINWEISE

1. Dieser Auftrag kann nicht abgetreten werden. Eine Abtretung bewirkt die Nichtigkeit des Auftrages.

2. Gemäß Legislativdekret vom 19. Juni 2002, Nr. 191, bezüglich der Bestimmung des Mehrwertsteuerschuldners, am 31.August 2002 in Kraft getreten ist. Demzufolge müssen die nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen EU Bürger,oder Subjekte (EU Bürger oder nicht EU Bürger) mit ständigem Sitz in Italien, den Mehrwertsteuerverpflichtungen inItalien nachkommen, falls die Leistungen in Italien im Sinne des Artikel 7 des DPR Nr. 633/72 steuerpflichtig sind.

3. MjLdeLAnnahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer, dass er nicht den Ausschlussaründen laut Art. 80des G.v.D. Nr. 50/2016 unterliegt, und bestätigt im Besitze der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen undberuflichen Eianuna laut Art. 83 des G.v.D. Nr. 50/2016 zu sein. Im Sinne des Art. 32 des L.G 16/2015 hat diefehlende Erfülluna der Anforderungen die Vertraasaufhebunci zur Folcie.

4. Pflichten des Auftragnehmers über die Rückverfolgbarkeit der Geldflüsse (siehe auch beiliegendes FormularAnlage 1, welches eigens ausgefüllt werden muss):

a. Der Auftragnehmer übernimmt alle Verpflichtungen über die Rückverfolgbarkeit der Geldflüsse laut Artikel 3 des Gesetzesvom 13. August 2010, Nr. 136 in geltender Fassung.

b. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Vergabestelle und dem Regierungskommissär in der Provinz Bozen umgehenddie Nichterfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit der Rückverfolgbarkeit der Geldflüsse seines jeweiligenVertragspartners/Unterauftragnehmer/Untervertragspartner mitzuteilen.

5. Mit der Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer weiters, die am Ende dieses Schreibens angeführteAufklärung gemäß Datenschutzkodex (Legislativdekret Nr. 196/2003) gelesen, verstanden und angenommen zu haben.

6. Die Frist von 30 Tagen zur Zahlung der Rechnung beginnt ab dem Zeitpunkt der Anfrage der Rechnung durch denAuftraggeber bzw. dessen verwaltungstechnische Freigabe.Die Rechnuna muss die Nummer des Auftrages, den CIG Kode und wenn vprhanden den CUP Kode, diePrQiektnymmer, Projektnamen, Förderprogramm, Mencie ync! Ejnzelpreise enthalten.

7. Emejjnterschriebene, vollständige Ausfertigunq dieses Auftragsschreibens muss zusammen mit der Erklärungzur Rückverfolabarkeit der Geldflüsse und Kopie eines Ausweises des gesetzlichen Vertreters innerhalb von 3WerktagerLan den Auftraggeber übermittelt werden.

8. Mit der Annahme dieses Auftrags bestätigt der Zuschlagsempfänger die „criteri ambientali minimi" (Mindestumweltkriterien)laut Art. 34 GvD 50/2016, wo vorgesehen, einzuhalten und der Vergabestelle innerhalb von 3 Werktagen diedementsprechende Dokumentation zu übermitteln.

WEITERE VERPFLICHTENDE ERKLÄRUNGEN

Der Auftragnehmer erklärt weiters

a) in Kenntnis davon zu sein, dass die Teilnahme am gegenständlichen Verfahren als Erklärung gilt, im Besitz der

allgemeinen und der besonderen Anforderungen zu sein, welche von staatlichen Rechtsvorschriften voraeaeben

und eventuell in den Ausschreibunasbedinaunaen oder im Einladun.qsschrejben ergänzt werden;

b) sich dessen bewusst zu sein, dass im Falle der Zuschlagserteilung die Vergabestelle im Sinne des Art. 80 Abs. 5

Buchst, c) und Abs. 7 GvD 50/2016 eine Bewertung vornimmt;

c) nicht in Kenntnis davon zu sein, dass gegenüber den restlichen in Art. 80 GvD 50/2016 genannten Subjekte

irgendwelche Hinderunasciründe des Art. 80 GvD 50/2016 vorhanden sind;

d) dass der wirtschaftliche Wert des Angebots im Sinne des Art. 97 Abs. 5 GvD 50/2016 angemessen ist;

e) (eventuell bei Unternehmen, die nicht in Italien ansässig sind und dort über keine ständige Niederlassung verfügen) dass

sich das Unternehmen den geltenden, auf ihm anwendbaren, steuerlichen Bestimmungen unterwirft;

f) dass im Zusammenhang mit der gegenständlichen Ausschreibung keine Vereinbarungen und/oder Praktiken bestehen, die

eine Einschränkung des Wettbewerbs und des Marktes gemäß den anwendbaren Bestimmungen bewirken;

g) bei der Erstellung des Angebots etwaige Erhöhungen aufgrund eines eventuellen Anstiegs der Preise während der

Ausführung der verträglichen Leistungen berücksichtigt zu haben und hiermit auf alle diesbezüglichen Maßnahmen oder

Einwände zu verzichten;

h) dass dieser Vertrag ohne Vermittlung oder Mitwirkung Dritter abgeschlossen wurde;

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Steuer-/MwSt.-Nr. 00653830216

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Agenzia Demanio provinciale

Via Michael Facher 13 • 39100 Bolzano

Cod.fisc./P.IVA 00653830216

m)

n)

niemandem, direkt oder durch Dritte, einschließlich der Unternehmen mit denen man in einem Kontroll- oder-

Vereinigungsverhältnis steht, Geldsummen oder andere Leistungen für Vermittlungsgeschäfte oder ähnliche Geschäfte, die

jedenfalls dazu dienen sollten den Vertragsabschluß zu erleichtern, ausbezahlt oder versprochen zu haben;

sich zu verpflichten, in keiner Weise Geldsummen oder andere Leistungen auszuzahlen, welche die Durchführung und/oder

die Verwaltung dieses Vertrages mit Bezug auf die damit eingegangenen Verpflichtungen erleichtern oder begünstigen

könnten, weder Handlungen zu vollziehen die dasselbe zum Zweck haben;

keine Mitarbeiter gemäß Art. 53, Abs. 16-ter, GvD 165/2001 eingestellt zu haben, die in den letzten drei Dienstjahren

Genehmigungs- oderVerhandlungsbefugnisse für öffentliche Verwaltungen gemäß Art. 1, Abs. 2, GvD 165/2001 innehatten

und welche in den auf die Beendigung des öffentlichen Arbeitsverhältnisses folgenden drei Jahren keine berufliche

Tätigkeit für jene privaten Rechtssubjekte ausüben dürfen, die Empfänger der Handlungen der öffentlichen Verwaltung

sind, die mit denselben Genehmigungs- oder Verhandlungsbefugnissen durchgeführt wurden. Die unter Verstoß gegen den

oben genannten Art. 53, Abs. 16-ter abgeschlossenen Verträge und erteilten Aufträge sind nichtig und es ist den privaten

Rechtssubjekten, welche sie abgeschlossen oder erhalten haben, untersagt, mit den öffentlichen Verwaltungen für die

folgenden drei Jahre Verträge abzuschließen, mit der Verpflichtung, eventuelle, sich darauf beziehende erhaltene oder

festgestellte Vergütungen, rückzuerstatten;

sich darüber bewusst zu sein, dass der Teilnehmer aus der Ausschreibung ausgeschlossen wird, wenn festgestellt wird,

dass der Inhalt der abgegebenen Erklärungen oder der von diesem vorgelegten Unterlagen nicht der Wahrheit entspricht,

bzw. dass der Zuschlag bei etwaiger Zuschlagserteilung aufgehoben und/oder widerrufen wird und dass der Vertrag von

Rechts wegen seitens der Verwaltung gemäß Art. 1456 ZGB aufgehoben wird;

sich zu verpflichten, die Vergabestelle über jede in den Besitzverhältnissen, in der Betriebsstruktur, in den technischen

Diensten und in der Verwaltung eingetretene Änderung, auch in Bezug auf die Subunternehmer, unverzüglich zu

unterrichten;

dass die angestellten Arbeiter (wenn sie der Sanitätsüberwachung unterstehen) vom zuständigen Arzt als für geeignetbefunden worden sind; oder bei selbstständigen Arbeitern, dass diese die Arbeitsfähigkeit zur Ausführung der Leistungbesitzen;

Sollte der Auftragnehmer sich nicht an oben genannte Bedingungen halten, behält sich die Verwaltung das Rechtvor, diesen Auftrag durch einfache schriftliche Mitteilung zu widerrufen.

Schriftliche Einwände sind bei Erhalt dieses Schreibens vorzubringen, ansonsten können sie nicht berücksichtigtwerden.

Mit freundlichen Grüßen

DIE BEREICHSDIREKTORINVERWALTUNG

)r, Andrea M.aria.Wi^ser .. . ,,,.Firmato digifalmente da:Andrea Maria WieserData:16/05/2018 11:07:11

ZUM ZEICHEN DER ANNAHMEAuftrag Nr. 352-6144-FOR0006

Der Auftragnehmer + Datum •!s^

^.QS.zoü '^

Aufklärung gemäß Datenschutzkodex (Legislativdekret Nr. 196/2003)Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in digitaler Form, für die Erfordernisse des Landesgesetzes vom 17,06,1998, Nr, 6 verarbeitet. VeraniVerarbeitung ist der Direktor der Agentur Landesdomäne. Dem Antragsteller stehen die Rechte nach Artikel 7 des Legislativdekretes Nr. 196/2003 zu, d.h. er kann sich zu seinenDaten Zugang verschaffen, um deren Korrektur oder Ergänzung, und - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen - deren Löschung oder Sperrung zu verlangen.

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