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O r g a n i s a t o r i s c h e U m s e t z u n g Legal Compliance Arbeitsrecht / Personal- wirtschaft IT- Compliance Produkthaftung Unter- nehmens- kultur Arbeitsschutz Korruption Rechnungslegung / Wirtschaftsprüfung / Steuern Wirtschafts- kriminalität erich schmidt verlag ES Compliance für KMU Praxisleitfaden für den Mittelstand Stefan Behringer (Hrsg.) Leseprobe, mehr zum Buch unter ESV.info/978-3-503-13896-8

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Compliance für KMUPraxisleitfaden für den Mittelstand

Stefan Behringer (Hrsg.)Compliance – auch der Mittelstand ist gefordert!

^ Schätzungsweise 11.000 Regeln und Dokumentationspfl ichten

muss ein Unternehmen heutzutage einhalten. Die konsequente

Verfolgung und Sanktionierung von Wirtschaftskriminalität

bringt auch den Mittelstand verstärkt unter Handlungsdruck,

ebenso wie neue Haftungsfragen für Geschäftsführer, Vorstands-

mitglieder und Prokuristen von KMU.

Wie können Sie bei der zunehmenden Regelungsdichte den

Überblick behalten? Wie wird das Unternehmen vor Risiken

und Schäden durch Non-Compliance geschützt? Sind Sie darauf

vor bereitet, im Verdachtsfall rechtssicher zu handeln? Gerade

KMU, die nicht auf konzerneigene Compliance-Abteilungen

zurück greifen können, müssen rechtzeitig ein systematisches

und wirksames Compliance-Management aufbauen.

Der vorliegende Band präsentiert die wesentlichen Elemente

für erfolgreiche KMU-Compliance:

• Legal Compliance

• Arbeitsrechtliche und personalwirtschaftliche Compliance

• Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung und Steuern

• IT-Compliance, Produkthaftung, Arbeitsschutz

• Maßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption

• Compliance in der mittelständischen Unternehmenskultur

• Organisatorische Umsetzung von Compliance in KMU

Juristisches und betriebswirtschaftliches Expertenwissen

für das mittelständische Unternehmen – mit vielen nützlichen

Praxistipps und Checklisten!

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ERICH SCHMIDT VERLAG

Compliance für KMUPraxisleitfaden für den Mittelstand

Herausgegeben von Prof. Dr. Stefan Behringer

Mit Beiträgen vonAnja Becher, Prof. Dr. Stefan Behringer,

Prof. Dr. Georg Disterer, Prof. Dr. Eberhard Jung,

Doreen Müller, Dr. Malte Passarge, Dr. Harald W. Potinecke,

Philipp Reusch, Dr. Thomas Uhlig, Dr. Thomas Ull,

Dr. Patrick Ulrich, Mathias Wendt

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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikationin der Deutschen Nationalbibliografie;detaillierte bibliografische Daten sind im Internet überhttp://dnb.d-nb.de abrufbar.

Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter

ESV. info/978 3 503 13896 8

Gedrucktes Werk: ISBN 978 3 503 13896 8eBook: ISBN 978 3 503 13897 5

Alle Rechte vorbehalten© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2012www.ESV.info

Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungender Deutschen Nationalbibliothek und der Gesellschaftfür das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit undentspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US NormAnsi/Niso Z 39.48-1992 als auch der ISO-Norm 9706.

Druck und Bindung: Hubert & Co, Göttingen

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Vorwort

Kleine und mittlere Unternehmen gelten als das Rückgrat der deutschen Wirtschaft.99,7 % der deutschen Unternehmen sind nach der Unternehmensgrößenstatistik desBundesministeriums für Wirtschaft mittelständisch. In ihnen sind 60,8 % allerArbeitnehmer beschäftigt. Sie tragen 51,3 % zur Nettowertschöpfung aller Unter-nehmen bei. Die quantitative Bedeutung der Unternehmensgruppe der KMU kannnicht bestritten werden. KMU haben aber auch eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung. Unternehmersind Vorbilder in der sozialen Marktwirtschaft und schaffen mit ihrem unternehme-rischen Engagement gesellschaftliche Werte. Viele mittelständische Unternehmer glauben, dass ein Vorleben der Werte und Ide-ale ausreicht, um allen Mitarbeitern die Wichtigkeit und Richtigkeit des legalenHandelns deutlich zu machen. Fälle von Verstößen gegen Recht und Gesetz beiKMU sind nicht so spektakulär, dass sie den Weg in die Öffentlichkeit finden, wiebei Skandalen von Großunternehmen. Allerdings zeigen Fälle wie die kartellrechtli-chen Verstöße des Reißverschlussherstellers Prym oder die Verurteilung wegenBestechung bei der Spedition Willi Betz, dass Mittelständler keineswegs gegenstrafbare Handlungen immun sind. Zur Sicherung der Legalität des unternehmeri-schen Handelns hat sich in den letzten Jahren die Managementdisziplin „Compli-ance“ herausgebildet. Fälle wie die geschilderten zeigen, dass auch bei KMU demThema Compliance Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.Das vorliegende Buch möchte hierzu einen Einstieg bieten. Es werden die wichtigs-ten Themenbereiche kurz und prägnant dargestellt, um Unternehmern und ihrenBeratern notwendige Informationen bei der Einführung eines Compliance-Manage-ments zu geben. Dabei wird den Besonderheiten von KMU stets Rechnung getra-gen, da die zwischenzeitlich etablierten Compliance-Strukturen in Großkonzerneneben nicht „einfach so“ auf kleine und mittlere Unternehmen übertragbar sind.Nach einer Einordnung der grundlegenden Begriffe KMU und Compliance zeigtUhlig in seinem Beitrag die Grundsätze der unternehmerischen Haftung auf. Dasfolgende Kapitel von Müller diskutiert die hauptsächlichen Tatbestände im Straf-und Ordnungswidrigkeitenrecht. Speziell auf den Straftatbestand der Korruptiongeht Passarge ein. Damit wird der besonderen Relevanz dieses Themas Rechnunggetragen. Dem großen Bereich des Personalwesens widmen sich die beiden folgen-den Beiträge: Becher zeigt auf, wo im Arbeitsrecht die wichtigsten Fallstricke fürKMU liegen. Des Weiteren zeigt sie, was bei Untersuchungen bei Verdacht aufCompliance-Verstöße zu beachten ist, so dass das Unternehmen dabei nicht selbstgegen Regeln verstößt. Jung befasst sich anschließend mit den Vorschriften imBereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Aus: Stefan Behringer (Hrsg.), Compliance für KMU © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2012.

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Vorwort

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In den folgenden drei Kapiteln werden die wesentlichen für KMU bedeutendenBereiche des Compliance-Managements erörtert: Ull beschäftigt sich mit Fragendes Rechnungswesens, der Steuern und der Wirtschaftsprüfung. Disterer befasstsich mit den wichtigsten Regeln zur Compliance in der Informationstechnologie.Potinecke diskutiert die relevanten Felder auf dem Gebiet der Produkthaftung.Die kulturellen Besonderheiten, die viele KMUs ausmachen, werden in dem Beitragvon Wendt thematisiert. Wie der Status quo des Compliance-Managements beiKMU ist, stellt Ulrich in seinem Beitrag dar, der auf einer großen empirischenUntersuchung aufbaut. Abgeschlossen wird der Band mit der Darstellung, wie Com-pliance in einem KMU angemessen und effizient organisiert werden kann.

Bücher schreiben und herausgeben, ist immer ein herausforderndes Projekt. Meinbesonderer Dank gilt allen Autoren, die an diesem Werk mitgearbeitet haben. Aneinem solchen Projekt wirken viele auf die eine oder andere Weise mit, auch wennsie nicht direkt als Autor tätig sind. All diesen Personen gilt mein Dank. ClaudiaSplittgerber vom Erich Schmidt Verlag danke ich sehr, für die Anregung des Pro-jekts und für die stets aufmunternde und konstruktive Zusammenarbeit. All jenen,die die Opportunitätskosten des Projekts tragen mussten, möchte ich ebenfalls mei-nen Dank ausdrücken. Besonders gilt dies für meine Freundin Anna von dem Berge,die mich stets bei allen Widrigkeiten mit viel Liebe ertragen hat.

Hamburg, im August 2012 Prof. Dr. Stefan Behringer

Aus: Stefan Behringer (Hrsg.), Compliance für KMU © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2012.

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5Abbildungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Tabellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Compliance und KMU (Stefan Behringer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 Der Begriff „Compliance“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191.1 Entstehung und Definition des Begriffs Compliance . . . . . . . . . . . . . . . . 191.2 Compliance als neue Aufgabe für Unternehmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 Der Begriff „kleine und mittlere Unternehmen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222.1 Mittelstand, kleine und mittlere Unternehmen, Familienunternehmen . . . 222.2 Wesensverschiedenheit von KMU zu Großunternehmen . . . . . . . . . . . . . 232.3 Die Bedeutung von KMU in Deutschland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262.4 Bedeutung der Wirtschaftskriminalität in KMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Legal Compliance (Thomas Uhlig). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291.1 Compliance als rechtliche Herausforderung auch für KMU . . . . . . . . . . . 291.2 Notwendigkeit der Identifizierung relevanter rechtlicher Risiken . . . . . . 312 Überblick über den rechtlichen Haftungs- und Sanktionsrahmen. . . . . . . 322.1 Privatrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322.2 Öffentliches Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332.3 Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 Privatrechtliche Haftungstatbestände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353.1 Unterscheidung zwischen Unternehmen und Unternehmensträger. . . . . . 353.2 Haftung des Unternehmensträgers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363.3 Haftung von Gesellschaftsorganen gegenüber der Gesellschaft . . . . . . . . 46

Checkliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Wirtschaftsstrafrecht bei KMU (Doreen Müller). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511 Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 512 Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung . . . . . . . . . . 512.1 Haftung bei Gremienentscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522.2 Zurechnung von Verantwortung im Straf- und Ordnungs-

widrigkeitenrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

Aus: Stefan Behringer (Hrsg.), Compliance für KMU © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2012.

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Inhaltsverzeichnis

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2.3 Pflicht zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten . . . . . . . . . . 532.4 Haftung aufgrund betrieblicher Aufsichtspflichtverletzung

(§ 130 OWiG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 542.5 Sanktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 563 Insolvenz- und Bilanzdelikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 603.1 Bankrott . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 613.2 Verstöße gegen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften . . . . . . . . 623.3 Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 623.4 Insolvenzverschleppung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 634 Straftaten mit Bezug zum Arbeitsleben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 634.1 Illegale Arbeitnehmerüberlassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 634.2 Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 644.3 Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 645 Verstöße gegen Kartellrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 645.1 Kartellverbot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 655.2 Missbrauchs-, Diskriminierungs- und Boykottverbot . . . . . . . . . . . . . . . . 665.3 Submissionsabsprachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 676 Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 676.1 Strafbare Werbung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 686.2 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 687 Verletzung gewerblicher Schutzrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 698 Verstöße gegen Außenwirtschaftsrecht und Geldwäschegesetz . . . . . . . . 708.1 Risiken bei Verstößen gegen Außenwirtschaftsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . 708.2 Sorgfaltspflichten nach GWG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

Checkliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

Korruption in Strafrecht, Zivilrecht und ausländischen Rechts-ordnungen sowie Schutzmaßnahmen gegen Korruption (Malte Passarge). 771 Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 772 Strafrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 792.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 792.2 Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB . . . . . . . . . . . . . . . . 802.3 Korruption im Amt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 823 Korruption in ausländischen Rechtsordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 833.1 US-Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 833.2 UK Bribery Act . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 874 Zivilrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 894.1 Nichtigkeit von Verträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 894.2 Rückabwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 904.3 Schadenersatzansprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 914.4 Pflicht zur Einrichtung eines Compliance-Programms . . . . . . . . . . . . . . . 935 Geldbuße nach §§ 130, 30 OWiG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94

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Inhaltsverzeichnis

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6 Schutzmaßnahmen gegen Korruption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95Checkliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96

Arbeitsrechtliche und personalwirtschaftliche Compliance (Anja Becher) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 991 Bedeutung Compliance im Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 992 Inhalt von Compliance-Richtlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1002.1 Verdeutlichung gesetzlicher Pflichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1002.2 Individuelle betriebliche Verhaltensregeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1032.3 Sanktionsklauseln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1063 Geltung von Compliance-Richtlinien im Arbeitsverhältnis . . . . . . . . . . . 1073.1 Individualvertragliche Umsetzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1073.2 Kollektivrechtliche Umsetzung durch Betriebsvereinbarung . . . . . . . . . . 1094 Sanktionsmöglichkeiten bei Compliance-Verstößen. . . . . . . . . . . . . . . . . 1104.1 Abmahnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1104.2 Kündigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1114.3 Reaktion gegenüber Informanten, sog. Whistleblower . . . . . . . . . . . . . . . 1125 Untersuchungen von Compliance-Verstößen durch den Arbeitgeber . . . . 1135.1 Einsichtnahme in Personalakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1135.2 Einsatz einer Detektei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1135.3 Videoüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1145.4 Auswertung des E-Mail-Verkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1155.5 Kontrolle dienstlicher Telefonate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1166 Weitere arbeitsrechtliche Compliance-Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . 1166.1 Durchführung von Schulungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1176.2 Einrichtung einer Beschwerdestelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117

Arbeitsschutz und Compliance (Eberhard Jung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1191 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1192 Der Betriebs- oder Gefahrenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1192.1 Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1202.2 Siebtes Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1212.3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1232.4 Sonstige Schutzgesetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1233 Sozialer Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1243.1 Arbeitszeitgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1243.2 Jugendarbeitsschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1263.3 Mutterschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1273.4 Schwerbehindertenrecht SGB IX Teil 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1293.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1313.6 Zivilrechtliche Schutzpflichten des Arbeitgebers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1323.7 Fünftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V)/Entgeltfortzahlung . . . . 132

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10

3.8 Sonstige Schutzgesetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132Checkliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134

Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung und Steuern bei KMU (Thomas Ull) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1371 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1372 Compliance und Rechnungslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1372.1 Buchführungspflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1422.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Verantwortlichkeit . . . . 1432.3 Jahresabschluss und Offenlegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1462.4 Verstöße und Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1493 Compliance und Abschlussprüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1504 Compliance und Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1525 Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157

IT-Compliance (Georg Disterer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1591 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1592 Gesetzliche Vorgaben und Regelungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1612.1 Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1622.2 Weitere Vorgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1673 Prozess zur IT-Compliance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1704 Weitere Managementaufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1754.1 IT-Risikomanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1754.2 IT-Sicherheitsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1774.3 IT-Notfallmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1815 Zusammenfassung und Ausblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185

Compliance in der Produkthaftung (Harald Potinecke) . . . . . . . . . . . . . . . . 1871 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1871.1 Was ist Produkthaftung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1871.2 Gesetzliche Grundlagen der zivilrechtlichen Produkthaftung. . . . . . . . . . 1881.3 Produktsicherheitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1961.4 Strafrechtliche Verantwortlichkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1962 Rückruf von fehlerhaften Produkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1963 Compliance als Mittel zur Verhinderung von Produkthaftungsfällen,

zur Krisenbewältigung und Haftungsreduktion. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1993.1 Risikoanalyse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2003.2 Krisenmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2013.3 Strategie zur Schadensbegrenzung und -verlagerung . . . . . . . . . . . . . . . . 202

Compliance Management und Unternehmenskultur in mittelständischen Unternehmen (Mathias Wendt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2031 Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203

Aus: Stefan Behringer (Hrsg.), Compliance für KMU © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2012.

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Inhaltsverzeichnis

11

2 Grundlagen für das Compliance Management in mittelständischen Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204

3 Compliance-Risiken in mittelständischen Unternehmen. . . . . . . . . . . . . . 2064 Unternehmenskultur als Grundlage eines wirksamen Compliance

Managements. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2074.1 Grundlagen der Unternehmenskultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2074.2 Unternehmenskultur als Element von Compliance Management-

Systemen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2094.3 Evaluierung von Unternehmenskultur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2104.4 Evaluierung von Unternehmensintegrität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2114.5 Leitfragen zur Selbsteinschätzung der Compliance-Kultur. . . . . . . . . . . . 2125 Ausblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213

Compliance bei KMU – Status quo (Patrick Ulrich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2151 Compliance in KMU – Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2151.1 Compliance – Begriffsdefinition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2151.2 Compliance in KMU – Aktualität und Notwendigkeit . . . . . . . . . . . . . . . 2182 Empirische Erkenntnisse zum Status Quo. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2223 Erkenntnisse einer aktuellen empirischen Erhebung

zum Themenkomplex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2233.1 Charakterisierung der Stichprobe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2233.2 Allgemeines zum Compliance-Management. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2243.3 Funktionen und Instrumente des Compliance-Managements . . . . . . . . . . 2283.4 Organisation des Compliance-Managements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2324 Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235

Organisation von Compliance bei KMU (Stefan Behringer/Philipp Reusch) 2371 Compliance als Organisationsproblem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2372 Möglichkeiten der organisatorischen Ausgestaltung von Compliance

in KMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2382.1 Unternehmer als Compliance-Beauftragter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2382.2 Beauftragung eines Compliance-Officers durch den Unternehmer. . . . . . 2402.3 Compliance in Unternehmenskooperationen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2442.4 Outsourcing der Compliance-Funktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2453 Umsetzung der Compliance Organisation in KMU. . . . . . . . . . . . . . . . . . 2473.1 Delegative Voraussetzungen und Konzepte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2473.2 Der Compliance Officer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2514 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251

Verzeichnis der Autoren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269

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Compliance Management und Unternehmenskultur in mittelständischen Unternehmen

von Mathias Wendt

1 Einleitung576

Internationale Expansionsstrategien und komplexere Wertschöpfungsstrukturen inVerbindung mit zunehmenden rechtlichen und gesellschaftlichen577 Anforderungenführen dazu, dass sich auch mittelständische Unternehmen in immer stärkeremMaße mit dem Thema Compliance auseinandersetzen.578 Mittelständische Unternehmen verfügen im Unterschied zu börsennotierten Kapital-gesellschaften im Regelfall in sehr viel geringerem Maße über formalisierte Organi-sations- und Kontrollstrukturen.579 Dafür kommt insbesondere in eigentümergeführ-ten Unternehmen der von den Werten des Eigentümers geprägten Unternehmens-kultur eine besondere Bedeutung zu. Dem entsprechend ist für die Wirksamkeit desCompliance Managements in mittelständischen Unternehmen die durch den soge-nannten „Tone from the Top“ maßgeblich geprägte Unternehmenskultur entschei-dend.580

Ausgehend von einer Darstellung der für das Compliance Management als Elementvon Corporate Governance relevanten Besonderheiten mittelständischer Unterneh-men werden in diesem Kapitel verschiedene Ansätze zur Evaluierung von Unter-nehmenskultur aufgezeigt. Abschließend werden einige in der Praxis bewährte Leit-fragen dargestellt, die es einem mittelständischen Unternehmen im Rahmen einerersten Selbstbewertung ermöglichen, wichtige Ansatzpunkte für bestehende Verbes-serungspotenziale im Bereich der Unternehmens- bzw. der Compliance-Kultur zuidentifizieren.

576 Ich bedanke mich bei Roxana Theisinger für maßgebliche Vorarbeiten.577 Zur aktuellen Definition von Corporate Social Responsibility vgl. EU Kommission: Eine neue

EU-Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen, Mitteilung der Kommission andas Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss undden Ausschuss der Regionen, Brüssel 2011, S. 7.

578 o.V.: Der Kampf um Compliance erreicht den Mittelstand, FAZ vom 21.05.2012, S. 15.579 Vgl. Becker, W./Ulrich, P./Baltzer, B.: Wie stehen mittelständische Unternehmen zur Corpo-

rate Governance?, ZCG, 4. Jg. (2009), S. 12.580 Vgl. Remberg, M.: Wie viel Compliance braucht der Mittelstand?, BB, 67. Jg. (2012), S. 1.

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Mathias Wendt

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2 Grundlagen für das Compliance Management in mittelständischen Unternehmen

Mittelständische, insbesondere familiengeführte Unternehmen rücken zunehmendin den Fokus von Beratungspraxis und Wissenschaft, sei es aufgrund von Studien,die eine langfristig höhere Wertsteigerung dieser Unternehmen belegen,581 oder seies aufgrund einer zunehmenden Wahrnehmung des Risikos, Opfer von dolosenHandlungen zu werden.582 Für die nachfolgenden Überlegungen werden mittelständische Unternehmen alseigentümergeführte Unternehmen definiert.583 Wesentliche, für die Ausgestaltungder Corporate Governance relevante Merkmale solcher Unternehmen sind einezumindest partielle personelle Identität von Eigentum und Unternehmensführungsowie eine weitgehende Unabhängigkeit von Kapitalmarkteinflüssen. Die Identitätvon Eigentum (Kontrolle) und Unternehmensführung (Leitung) führt dazu, dass derfür börsennotierte Kapitalgesellschaften vorherrschende, auf der Prinzipal-Agent-Theorie basierende Ansatz zur Erklärung der Ausgestaltung der Corporate Gover-nance von mittelständischen Unternehmen nur von geringer Relevanz ist. Die Prin-zipal-Agent-Theorie geht davon aus, dass es durch die typischerweise in börsenno-tierten Kapitalgesellschaften bestehenden unterschiedlichen Interessen zwischenden Eigentümern (Aktionären) und der angestellten Unternehmensführung in Ver-bindung mit den zwischen diesen beiden Gruppen bestehenden Informationsasym-metrien zu Effizienzverlusten, sogenannten Agency-Kosten kommt, die durch ent-sprechende Corporate Governance Strukturen soweit wie möglich reduziert werdensollen.584 Da in mittelständischen Unternehmen nach der hier zugrundeliegendenDefinition üblicherweise der Eigentümer gleichzeitig auch der Geschäftsführer istund damit insoweit keine Informationsasymmetrien oder Interessensdivergenzenbestehen, reduzieren sich entsprechend die Agency-Kosten. Selbst im Falle, dassnur einige der Gesellschafter an der Geschäftsführung beteiligt sind und diese überInformationsvorsprünge gegenüber den nicht an der Geschäftsführung beteiligtenGesellschaftern verfügen, entstehen zumeist nur geringe Agency-Kosten.585 Maß-geblich hierfür ist der Umstand, dass Gesellschafter mittelständischer Unternehmenwesentlich stärker an der Tätigkeit des Unternehmens Anteil nehmen als Aktionärevon börsennotierten Kapitalgesellschaften und ihre Beteiligung in der Regel nichtals ein anonymes Investment ansehen.586

581 Vgl. May, P.: Familienunternehmen erfolgreich führen. Von der Inhaber-Strategie zur Unter-nehmens-Strategie, ZfB-Special Issue 2/2009, S. 114.

582 Vgl. KPMG: Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2010, Fokus Mittelstand, o. O. 2010, S. 6.583 Zur Klassifizierung von Familienunternehmen vgl. Koeberle-Schmid, A./Fahrion, H.-J./Witt,

P. (Hrsg.): Family Business Governance. Erfolgreiche Führung von Familienunternehmen,2. Auflage, Berlin 2012, S. 201.

584 Vgl. Witt, P.: Corporate Governance in Familienunternehmen, ZfB-Special Issue 2/2008, S. 2. 585 Vgl. Witt, P.: Corporate Governance in Familienunternehmen, a. a. O., S. 5.586 Vgl. Winkeljohann, N./Kellersmann, D.: Corporate Governance im Mittelstand, insbesondere

in Familienunternehmen, in: ZCG, 2. Jg. (2006), S. 10.

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Compliance Management und Unternehmenskultur

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Ein weiteres Charakteristikum von mittelständischen Unternehmen ist die Unabhän-gigkeit von Kapitalmarkteinflüssen. Diese Unabhängigkeit resultiert im Wesentli-chen aus dem primären Ziel der Sicherung der Kontinuität des Eigentümereinflus-ses. Dieses Ziel beeinflusst maßgeblich auch die Entscheidungen im Zusammen-hang mit der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Wichtige strategischeEntscheidungen wie die internationale Expansion werden nach Möglichkeit übereine Innenfinanzierung realisiert. Durch die geringere Abhängigkeit vom Kapital-markt wird es mittelständischen Unternehmen erleichtert, eine langfristig angelegteUnternehmensstrategie zu verfolgen.587 Die dargestellten Charakteristika sind in Verbindung mit einer in der Regel langjäh-rigen Zusammenarbeit der Mitarbeiter die Voraussetzungen dafür, dass sich in mit-telständischen Unternehmen eine wesentlich höhere Zielübereinstimmung der imUnternehmen tätigen Personen als bei börsennotierten Kapitalgesellschaften und –im Zusammenhang damit – eine ausgeprägte Vertrauenskultur entwickeln kann.588

Auch im Hinblick auf die Stakeholder zeichnet sich das mittelständische Unterneh-men typischerweise durch den Aufbau von Vertrauenskapital589 in Gestalt von lang-fristig tragfähigen Beziehungen aus.590

Vor diesem Hintergrund stellt die von Davis, Schoorman und Donaldson entwi-ckelte Stewardship-Theorie für mittelständische Unternehmen einen gegenüber derPrinzipal-Agent-Theorie deutlich plausibleren Orientierungsrahmen für die Aus-gestaltung einer angemessenen Corporate Governance dar.591 Denn das Verhältnisdes sogenannten Stewards zu seinem Prinzipal ist durch Vertrauen geprägt. Diewesentliche Motivation des Stewards besteht darin, die Ziele seines Prinzipals zuseinen eigenen zu machen und nach diesen zu handeln.592 Im Lichte der Steward-ship-Theorie wird somit – ungeachtet der hierdurch nicht beantworteten theoreti-schen Kernfrage, inwieweit Vertrauen als Substitut für Kontrolle genutzt werdenkann593 – die zentrale Bedeutung einer von Vertrauen geprägten Unternehmenskul-tur für eine angemessene Ausgestaltung der Corporate Governance und damit auch

587 Vgl. Witt, P.: Corporate Governance in Familienunternehmen, a. a. O., S. 6.588 Vgl. May, P.: Familienunternehmen erfolgreich führen. Von der Inhaber-Strategie zur Unter-

nehmens-Strategie, a. a. O., S. 119.589 Zur Bedeutung von Vertrauen im Kontext von Corporate Social Responsibility vgl. Suchanek,

A.: Vertrauen als Grundlage nachhaltiger unternehmerischer Wertschöpfung, in: Schneider, A.;Schmidpeter, R. (Hrsg.): Corporate Social Responsibility. Verantwortliche Unternehmensfüh-rung in der Praxis, Berlin u. a. 2012, S. 55 ff.

590 Vgl. May, P.: Familienunternehmen erfolgreich führen. Von der Inhaber-Strategie zur Unter-nehmens-Strategie, a. a. O., S. 119.

591 Vgl. Davis, G.H./Schoorman F.J./Donaldson, L.: Toward a Stewardship theory of manage-ment, in: Academy of Management Review, 22. Jg. (1997), S. 20 ff.

592 Vgl. Klein, S.: Komplexitätstheorem der Corporate Governance in Familienunternehmen, ZfB-Special Issue, Nr. 2/2009, S. 76.

593 Vgl. Witt, P.: Corporate Governance in Familienunternehmen, a. a. O., S. 13.

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Mathias Wendt

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des Compliance Managements in mittelständischen Unternehmen deutlich.594 Fürmittelständische Unternehmen stellt es somit eine besondere Herausforderung dar,die Beschaffenheit der Unternehmenskultur im Sinne einer Compliance-Kultursowie – damit verbunden – die Wirksamkeit des Compliance Managements einzu-schätzen, um ggf. bestehenden Handlungsbedarf möglichst frühzeitig zu identifizie-ren und damit die Aufrechterhaltung einer prägenden werteorientierten Compliance-Kultur sicherzustellen.

3 Compliance-Risiken in mittelständischen UnternehmenAuch wenn börsennotierte Unternehmen strengeren und umfassenderen Regelungenunterworfen sind, hat der Mittelstand dennoch allgemeine rechtliche Vorgaben wiebeispielsweise die Sorgfaltspflicht der Unternehmensleitung, die Einhaltung derGrundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie kartellrechtliche und arbeits-rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Der Mittelstand ist zudem aufgrundseiner Wissensbasis, seiner Innovationskraft sowie des eher schwach ausgeprägteninternen Kontrollsystems ein attraktives Ziel von Wirtschaftskriminalität.595 EineUntersuchung zur Wirtschaftskriminalität im Mittelstand aus dem Jahr 2010 zeigt,dass die Gefahr, Opfer von wirtschaftskriminellen Handlungen zu werden, von mit-telständischen Unternehmen tendenziell unterschätzt wird, während gleichzeitig dieeigenen Fähigkeiten zur Prävention bzw. zur Aufklärung überschätzt werden. DieStudie kommt zu dem Ergebnis, dass 56 % der befragten Vertreter mittelständischerUnternehmen ihr eigenes Unternehmen als weniger gefährdet einstufen als Großun-ternehmen.596 Allerdings zeigen weitere Untersuchungen, dass fast jedes dritte mit-telständische Unternehmen bereits von einer wirtschaftskriminellen Handlungbetroffen war und dass zwei Drittel der Unternehmen vermuten, bereits Opfer voneiner wirtschaftskriminellen Straftat geworden zu sein, ohne dass diese entdecktworden ist.597 Diese Ergebnisse lassen erkennen, dass der Mittelstand immer stärkerin den Fokus wirtschaftskrimineller Aktivitäten rückt. Ein weiteres Ergebnis der o.a.Studie ist die Erkenntnis, dass bei den befragten mittelständischen Unternehmen dasinterne Kontrollsystem eher schwach ausgeprägt ist. Nur 59 % der in den Unterneh-men bekannt gewordenen Fälle von Wirtschaftskriminalität wurden demnach durchein internes Kontrollsystem aufgedeckt. Im Vergleich mit den befragen Großunter-nehmen sind das 15 % weniger.598

594 Zur Stewardship-Theorie als theoretische Grundlage zur Corporate Governance vgl. Welge,M.K./Eulerich, M.: Corporate-Governance-Management. Theorie und Praxis der guten Unter-nehmensführung, Wiesbaden 2011, S. 17 ff.

595 Vgl. KPMG: Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2010. Fokus Mittelstand, a. a. O., S. 22.596 Vgl. KPMG: Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2010. Fokus Mittelstand, a. a. O., S. 22.597 Vgl. Schweikert, C./Grüninger, S.: Anreizsysteme als Element des Anti-Fraud-Management in

mittelständischen Unternehmen, ZCG, 8. Jg. (2012), S. 82.598 Vgl. KPMG: Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2010. Fokus Mittelstand, a. a. O., S. 24.

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Compliance Management und Unternehmenskultur

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Als größte Bedrohungen werden seitens des Mittelstandes die klassischen Vermö-gensdelikte (Betrug, Korruption, Untreue) mit großem Abstand vor der Verletzungvon Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen wahrgenommen (vgl. Abbildung 6).

4 Unternehmenskultur als Grundlage eines wirksamen Compliance Managements

4.1 Grundlagen der Unternehmenskultur599

Erste Ansätze zur Klärung des Phänomens „Unternehmenskultur“ entstanden in den30er, 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts. Zu einem wichtigen Thema inder Fachliteratur wurde die Unternehmenskultur jedoch erst in den 80er Jahren.Ursache hierfür waren die Wirtschaftsprobleme jener Zeit (vor allem in den USA)und der in vielen Fällen gescheiterte Versuch, in amerikanischen Unternehmen neu-artige Management- und Produktionsmethoden nach japanischem Vorbild einzufüh-ren. Daraufhin wurde die Kultur erfolgreicher Unternehmen in den USA unter-sucht.600

599 Vgl. KPMG: Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2010. Fokus Mittelstand, a. a. O., S. 23.600 Vgl. Wendt, M.: Die Prüfung der Unternehmenskultur als Element der Corporate Governance,

in: Förschler, D. (Hrsg.): Innovative Prüfungstechniken und Revisionsvorgehensweisen,Frankfurt 2007, S. 567.

Abbildung 6: Compliance-Risiken für den Mittelstand gemäß der KPMG Wirt-schaftskriminalitätsstudie 2010 mit dem Fokus Mittelstand599

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Mathias Wendt

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Nach Schein besteht Unternehmenskultur aus drei Ebenen: Basisannahmen, Normenund Standards sowie Symbolsysteme. Die Basisannahmen sind Vorstellungen überUmweltbezug, Wahrheit, Menschen, menschliches Handeln und soziale Beziehun-gen. Normen und Standards sind Maximen, Richtlinien, Verbote, Werte. Symbol-systeme sind Sprache, Rituale, Kleidung und Umgangsformen. Basisannahmen sindunsichtbar und zumeist unbewusst. Normen und Standards sind teilweise unsichtbarund teilweise unbewusst.601 Symbolsysteme sind sichtbar, aber teilweise nicht ohneweiteres verständlich.

Nach Sackmann beeinflusst die Unternehmenskultur die Wahrnehmungsselektionund Informationsverarbeitung sowie die Motivation von Einzelpersonen und Grup-pen und wirkt sich dadurch auf deren Leistungsbereitschaft und die erbrachte Leis-tung aus. Eine suboptimale Unternehmenskultur im Sinne von unangemessenenBasisannahmen, Werten und Normen eines Unternehmens kann danach das Koope-rationsverhalten von Menschen im Unternehmen bzw. in Teilen eines Unterneh-mens nachteilig prägen.602

601 Vgl. Schein, E.H.: Organisationskultur, Bergisch-Gladbach 2003. 602 Vgl. Sackmann, S.A.: Unternehmenskultur: Analysieren – Entwickeln – Verändern, Neuwied

2002.

Abbildung 7: Das 3-Ebenen-Modell der Unternehmenskultur in Anlehnung Abbildung 7: an Schein

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Compliance Management und Unternehmenskultur

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4.2 Unternehmenskultur als Element von Compliance Management-Systemen

Aktuelle Untersuchungen belegen, dass die unternehmensweite Akzeptanz vonCompliance-Maßnahmen entscheidend von der Unternehmenskultur abhängt. DieEigenschaften der Unternehmenskultur in großen Kapitalgesellschaften wie auch inmittelständischen Unternehmen erhöhen die Wahrscheinlichkeit der Akzeptanzeines Compliance-Programms und reduzieren das Wirtschaftskriminalitätsrisikoinnerhalb eines Unternehmens. Vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung derUnternehmens- bzw. Compliance-Kultur auch in den bestehenden Standards undEmpfehlungen für die Ausgestaltung eines Compliance Management-Systemsbetont. So wird in dem im Jahr 2011 vom Institut der Wirtschaftsprüfer veröffent-lichten Prüfungsstandard 980 „Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compli-ance Management Systemen“ („PS 980“) die Bedeutung der Compliance-Kultur fürdie Wirksamkeit eines Compliance Management-Systems besonders hervorgeho-ben.603 Gemäß PS 980 wird die Compliance-Kultur eines Unternehmens im Wesent-lichen bestimmt durch den gelebten Wertekanon des Unternehmens und seiner Mit-arbeiter sowie den gesamtgesellschaftlichen Kontext, in dem sich das Unternehmenbewegt.

Die Compliance-Kultur eines Unternehmens wird maßgeblich durch das im Unter-nehmen wahrgenommene Verhalten der Unternehmensführung, den sogenannten„Tone from the Top“ bestimmt. Nur die Kommunikation von klaren Erwartungender Unternehmensführung in Verbindung mit der konsequenten Sanktionierung vonidentifizierten Regelverstößen ermöglicht eine konsistente Ausrichtung eines

603 Vgl. IDW Prüfungsstandard 980: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von ComplianceManagement Systemen, Stand 11.03.2011, S. 6.

Abbildung 8: Elemente eines Compliance Management Systems nach IDW PS 980

Aus: Stefan Behringer (Hrsg.), Compliance für KMU © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2012.

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gesamten Unternehmens auf die Einhaltung von externen und internen Vorgaben.Dazu ist es erforderlich, dass sich die Unternehmensführung regelmäßig zu Compli-ance-Themen äußert, um somit das Bekenntnis zu verdeutlichen und zu stärken.604 Auch innerhalb des ComplianceProgramMonitorZfW, eines vom Zentrum für Wirt-schaftsethik entwickelten Leitfadens zur Implementierung und Auditierung einesCompliance-Programms, kommt der Unternehmens- bzw. Compliance-Kultur inGestalt des Elements „Leadership & Corporate Culture“ eine besondere Bedeutungzu.605 Durch Leadership und Corporate Culture kann eine spezifische Unternehmensi-dentität gefördert werden, so dass den Beschäftigten die notwendige Handlungsorien-tierung und -sicherheit hinsichtlich der diversen schwierigen Entscheidungen imberuflichen Alltag gegeben wird.606 Besonders hervorgehoben wird im Compliance-ProgramMonitorZfW, dass Mitarbeiter und Führungskräfte die durch die Unterneh-menswerte geprägte Unternehmenskultur nicht nur achten, sondern die Kompetenzentwickeln, in sensiblen und speziell in besonders konfliktbehafteten Situationen einean den Unternehmenswerten ausgerichtete Entscheidung zu treffen und entsprechendzu handeln. Daraus resultiert die Notwendigkeit, die Mitarbeiter und Führungskräftemit einer entsprechenden Kommunikation und fachlichem Coaching darin zu unter-stützen, ihr Verhalten nachhaltig an den Unternehmenswerten auszurichten.607

In beiden Konzepten, PS 980 und ComplianceProgramMonitorZfW, ist die „Compli-ance-Kultur“ bzw. die „Corporate Culture“ ein zentrales Element und zugleich dieBasis für die weiteren Elemente eines Compliance Management-Systems. BeideKonzepte liefern als solche jedoch keine spezifischen Kriterien für die Messungbzw. Evaluierung der in einem Unternehmen bestehenden Unternehmenskultur.

4.3 Evaluierung von UnternehmenskulturDie Schwierigkeit einer Evaluierung von Unternehmenskultur besteht darin, dasswesentliche Elemente der Unternehmenskultur wie Basisannahmen, Werte und Nor-men unsichtbar und zumindest teilweise auch unbewusst sind. Aus dem primärenBedürfnis der betriebswirtschaftlichen Praxis, durch eine Evaluierung der Unterneh-menskultur Ansatzpunkte zur Steigerung der Leistungsfähigkeit von Unternehmenzu identifizieren, haben sich insbesondere in den USA im Zusammenspiel von Wis-senschaft und Praxis verschiedene methodische Ansätze entwickelt. Unterschiedenwird insbesondere zwischen single-method- und multi-method-Ansätzen sowie zwi-schen fragebogenbasierten und induktiven Ansätzen. Der Einsatz eines Fragebogensmit vordefinierten Antwortdimensionen ermöglicht eine leichtere Auswertung als

604 Vgl. Busekist, K./Hein, O.: Der IDW PS 980 und die allgemeinen rechtlichen Mindest-anforderungen an ein wirksames Compliance Management System (1). Grundlagen, Kultur undZiele, CCZ, 5. Jg. (2012), S. 45.

605 Vgl. Zentrum für Wirtschaftsethik: ComplianceProgramMonitorZfW, http://www.dnwe.de/complianceprogrammonitor.html, S. 7.

606 Vgl. ebenda.607 Vgl. ebenda.

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Compliance Management und Unternehmenskultur

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alternative induktive Ansätze. Der Fragebogen kann einzelne Komponenten wieWerte, Normen, Praxis oder Glauben umfassen oder sich auf Kombinationen dieserKomponenten beziehen.608 In Deutschland werden gegenwärtig vor allem Mitarbeiterbefragungen (People Sur-veys) eingesetzt, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Diese habenunterschiedliche Zielsetzungen. Zumeist steht jedoch das Ziel im Vordergrund,Ansatzpunkte für die Verbesserung des Führungsverhaltens zu gewinnen. Es wer-den auch Mitarbeiterbefragungen angeboten, die explizit auf die Untersuchung unddie gezielte Entwicklung von Kultur und Werten abzielen. Ein aktueller Trend in derPraxis besteht darin, die ohnehin eingesetzten Mitarbeiterbefragungen um Fragestel-lungen mit Bezug zum Thema Compliance zu ergänzen.Allen bislang angesprochen Methoden zur Evaluierung von Unternehmenskultur istgemeinsam, dass sie primär das Ziel verfolgen, Ansatzpunkte für eine Verbesserungder Unternehmensperformance zu identifizieren.

4.4 Evaluierung von UnternehmensintegritätNeben performance-orientierten Ansätzen zur Evaluierung der Unternehmenskulturexistieren auch Methoden zur Evaluierung einzelner Kulturaspekte. In der Beratungspraxis sind z.T. auf der Grundlage von wissenschaftlichen Untersu-chungen609 zum Zusammenhang zwischen wirtschaftskriminellen Handlungen undder Wahrnehmung der Mitarbeiter in Bezug auf den Umgang von Unternehmen mitvorgegebenen Grundregeln Kataloge mit messbaren Kriterien entwickelt worden,die eine Bestandsaufnahme der Unternehmenskultur unter dem Gesichtspunkt derUnternehmensintegrität ermöglichen.

608 Für eine vergleichende Darstellung der einzelnen Methoden vgl. Sackmann, S.A.: Assessment,Evaluation, Improvement: Success through Corporate Culture, 2. Auflage, Gütersloh 2007,S. 30 ff.

609 Vgl. Kaptein, M./Avelino, S.: Measuring corporate integrity: a survey-based approach, Corpo-rate Governance, 13. Jg. (2005), S. 45 ff.

Abbildung 9: Auszug Fragebogen (Internet-basiert) zur Evaluierung der Unter-nehmensintegrität nach dem KPMG Integrity Thermometer®

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Durch den Vergleich der Untersuchungsergebnisse aus verschiedenen Bereicheneines Unternehmens bzw. durch den Abgleich mit den Ergebnissen vergleichbarerUnternehmen können Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Unternehmenskulturidentifiziert werden.

4.5 Leitfragen zur Selbsteinschätzung der Compliance-KulturMittelständische Unternehmen werden insbesondere dann, wenn noch keine Erfah-rungen mit Mitarbeiterbefragungen bestehen, den Aufwand für die Konzipierungund Durchführung von unternehmensweiten Befragungen zur Unternehmensintegri-tät scheuen. Folgende, in der Praxis bewährte Leitfragen ermöglichen es mittelstän-dischen Unternehmen, ohne großen Aufwand eine erste Selbsteinschätzung hin-sichtlich der Existenz von Defiziten bzw. Verbesserungsmöglichkeiten im Bereichder Compliance-Kultur ihres Unternehmens zu entwickeln. Die Fragen sind jeweilsaus der (vermuteten) Sicht der Mitarbeiter entsprechend folgender Bewertungskate-gorien (1 = trifft vollständig zu, 2 = trifft eher zu, 3 = trifft teilweise zu, 4 = triffteher nicht zu, 5 = trifft nicht zu) zu beantworten (vgl. Abbildung 11).Sofern die Beantwortung dieser Fragen mögliche Defizite im Hinblick auf diegewünschte Compliance-Kultur eines Unternehmens erkennen lässt, kann es sinn-voll sein, unter Einbindung von entsprechender methodischer Expertise eine reprä-sentative Mitarbeiterbefragung durchzuführen, um auf der Grundlage einer objekti-vierten Wahrnehmung der bestehenden Compliance-Kultur konkrete Verbesse-rungsmaßnahmen für das Unternehmen zu entwickeln.

Abbildung 10: Evaluierung der Unternehmensintegrität nach dem KPMG Integrity Thermometer®

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Compliance Management und Unternehmenskultur

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5 AusblickBei der Implementierung eines wirksamen Compliance Managements kommt in mittel-ständischen Unternehmen schon im Hinblick auf die in der Regel schwach ausgepräg-ten formalisierten Organisations- und Kontrollstrukturen einer auf die Einhaltung vonRegeln ausgerichteten Unternehmenskultur (Compliance-Kultur) eine zentrale Bedeu-tung zu. Insbesondere im Zusammenhang mit einer verstärkten internationalen Expan-sion kann auch in mittelständischen Unternehmen nicht mehr davon ausgegangen wer-den, dass die traditionell starke, an den Werten des Eigentümers orientierte Unterneh-menskultur sich ohne weiteres unternehmensübergreifend durchsetzt. Vor diesemHintergrund wird auch für mittelständische Unternehmen eine systematische Evaluie-rung der Compliance-Kultur wichtiger. Nur so kann es gelingen, rechtzeitig Ansatz-punkte für erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Unternehmenskultur zuidentifizieren. Die vorhandenen Evaluierungsinstrumente sollten vor diesem Hinter-grund in der Weise weiterentwickelt werden, dass sie dem Bedürfnis nach einer welt-weit konsistenten integritätsorientierten Unternehmenskultur Rechnung tragen undzugleich die international unterschiedlichen kulturellen Kontexte berücksichtigen.610

610 Vgl. hierzu auch Steßl, A.: Effektives Compliance Management in Unternehmen, Wiesbaden2012, S. 234.

Abbildung 11: Leitfragen zur Selbsteinschätzung der Compliance-Kultur in Anlehnung an die Kriterien des KPMG Integrity Thermometer®

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Die Ergebnisse regelmäßiger Evaluierungen der Compliance-Kultur können dieGrundlage dafür bilden, dass sich – in Verbindung mit entsprechenden Auswertungs-Dialogen (z. B. im Rahmen von Compliance-Risikoworkshops) – auch in einem inter-national agierenden mittelständischen Unternehmen eine nachhaltige Integritätskulturentwickeln kann.611

611 Vgl. Solmssen, P.Y.: Von Compliance zur Integrität. Wie Unternehmen die richtigen Be-dingungen schaffen können, in: Meier, U./Sill, B. (Hrsg.): Führung. Macht. Sinn. Ethos undEthik für Entscheider in Wirtschaft, Gesellschaft und Kirche, Regensburg 2010, S. 107.

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Or g a n i s a t o r i s c h

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LegalCompliance

Arbeitsrecht/Personal-wirtschaftIT-

Compliance

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Wirtschafts prüfung/Steuern

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Compliance für KMUPraxisleitfaden für den Mittelstand

Stefan Behringer (Hrsg.)Compliance – auch der Mittelstand ist gefordert!

^ Schätzungsweise 11.000 Regeln und Dokumentationspfl ichten

muss ein Unternehmen heutzutage einhalten. Die konsequente

Verfolgung und Sanktionierung von Wirtschaftskriminalität

bringt auch den Mittelstand verstärkt unter Handlungsdruck,

ebenso wie neue Haftungsfragen für Geschäftsführer, Vorstands-

mitglieder und Prokuristen von KMU.

Wie können Sie bei der zunehmenden Regelungsdichte den

Überblick behalten? Wie wird das Unternehmen vor Risiken

und Schäden durch Non-Compliance geschützt? Sind Sie darauf

vor bereitet, im Verdachtsfall rechtssicher zu handeln? Gerade

KMU, die nicht auf konzerneigene Compliance-Abteilungen

zurück greifen können, müssen rechtzeitig ein systematisches

und wirksames Compliance-Management aufbauen.

Der vorliegende Band präsentiert die wesentlichen Elemente

für erfolgreiche KMU-Compliance:

• Legal Compliance

• Arbeitsrechtliche und personalwirtschaftliche Compliance

• Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung und Steuern

• IT-Compliance, Produkthaftung, Arbeitsschutz

• Maßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption

• Compliance in der mittelständischen Unternehmenskultur

• Organisatorische Umsetzung von Compliance in KMU

Juristisches und betriebswirtschaftliches Expertenwissen

für das mittelständische Unternehmen – mit vielen nützlichen

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