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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ im Internet unter www.kreis-hz.de 19. September 2015 | Nr. 9/2015 | kostenlos an die Haushalte | Auflage 119.000 Exemplare Kies-Sandgrube Schüttguttransporte Erdbewegungen Containerdienst 039483/9779-0 Große Gasse 366a 06493 Badeborn Aus dem Inhalt: Seite 3 Verdienstorden für Karl-Heinz Mänz Seite 7 Erklärung des Kreistages: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Seite 15 „Azubis finden – Fachkräfte binden“: Hörgeräteakustiker Christoph Dunkel Seite 16 LEADER im Landkreis Harz geht weiter Seite 21 Landesinitiative Fachkraft im Fokus Gernrode. Im Beisein von Kultusminister Stephan Dorgerloh (r.) nahm Landrat Martin Skiebe (m.) den symbolischen Schlüssel für den Ersatzneu- bau der Sine-Cura-Schule von den Architekten Martin Sturmat und Eva Schwarz entgegen und reichte ihn an Schulleiterin Birgit Schröder (2. v. r.) weiter. Der rund 5,7 Millionen Euro teure Neubau wurde speziell auf die Bedürfnisse einer Förderschule für geistig Behinderte zugeschnitten. mehr auf Seite 5 Wernigerode. Das Medizin- und Arzneimittelunternehmen Pharma Werni- gerode GmbH investiert in diesem Jahr 10 Millionen Euro in seinen Stand- ort am Dornbergsweg. Die Verbesserung der Liquida-Abfüllung und eine Erweiterung der Lagerkapazitäten sind das Ziel des Unternehmens. Am 3. September konnte im Beisein von Oberbürgermeister Peter Gaffert (2. v. l.) und der Konzernspitze bereits Richtfest für den Hallenneubau  ge- feiert werden. Foto: Mehling Grundsteinlegung und Richtfest bei Pharma Wernigerode Neubau der Sine-Cura-Schule feierlich eingeweiht www.LIVA-Küchen.de · [email protected] KNAPPE Küchen Dornbergsweg 19 38855 Wernigerode Tel. 03943/260 811 Fax 03943/260 676 SAGEN SIE NACHHER NICHT, SIE HÄTTEN ES NICHT GEWUSST! Erfüllen Sie sich Ihren Küchentraum. Top Angebote, individuelle Ausstattung, Beratung, Planung und Montage – alles inklusive.

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZim Internet unter www.kreis-hz.de

19. September 2015 | Nr. 9/2015 | kostenlos an die Haushalte | Auflage 119.000 Exemplare

Kies-SandgrubeSchüttguttransporte

Erdbewegungen

Containerdienst 039483/9779-0

Große Gasse 366a06493 Badeborn

Aus dem Inhalt:

Seite 3Verdienstorden für Karl-Heinz Mänz

Seite 7Erklärung des Kreistages: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“

Seite 15„Azubis finden – Fachkräfte binden“: Hörgeräteakustiker Christoph Dunkel

Seite 16LEADER im Landkreis Harz geht weiter

Seite 21LandesinitiativeFachkraft im Fokus

Gernrode. Im Beisein von Kultusminister Stephan Dorgerloh (r.) nahm Landrat Martin Skiebe (m.) den symbolischen Schlüssel für den Ersatzneu-bau der Sine-Cura-Schule von den Architekten Martin Sturmat und Eva Schwarz entgegen und reichte ihn an Schulleiterin Birgit Schröder (2. v. r.) weiter. Der rund 5,7 Millionen Euro teure Neubau wurde speziell auf die Bedürfnisse einer Förderschule für geistig Behinderte zugeschnitten. mehr auf Seite 5

Wernigerode. Das Medizin- und Arzneimittelunternehmen Pharma Werni-gerode GmbH investiert in diesem Jahr 10 Millionen Euro in seinen Stand-ort am Dornbergsweg. Die Verbesserung der Liquida-Abfüllung und eine Erweiterung der Lagerkapazitäten sind das Ziel des Unternehmens. Am 3. September konnte im Beisein von Oberbürgermeister Peter Gaffert (2. v. l.) und der Konzernspitze bereits Richtfest für den Hallenneubau  ge-feiert werden. Foto: Mehling

Grundsteinlegung und Richtfest bei Pharma Wernigerode

Neubau der Sine-Cura-Schule feierlich eingeweiht

www.LIVA-Küchen.de · [email protected]

KNAPPE KüchenDornbergsweg 1938855 Wernigerode

Tel. 03943/260 811Fax 03943/260 676

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Blankenburg. Bis auf den letzten Platz gefüllt war das Alte E-Werk Blan-kenburg anlässlich der Abschlussveranstaltung der ZukunftsWerkStadt. Einen „Abschied“ erwartete man jedoch vergebens, denn alle Beteiligten waren sich einig, dass die Zusammenarbeit in den entstandenen Netzwer-ken nicht enden wird und bekundeten ihre Bereitschaft, sich auch nach der Förderphase für die Weiterentwicklung der Initiativen zu engagieren.

Was war das für ein Projekt – die ZukunftsWerkStadt? Es war eine Werkstatt, in der unter Leitung des Landkreises Harz, mit wissenschaftlicher Beglei-tung der Hochschule Harz und unter Beteiligung zahlreicher Partner aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und der Bevölkerung Zukunftsideen ent-wickelt, erprobt und umgesetzt wurden. Während die ZukunftsWerkStadt in der ersten Förderphase ausschließlich in der Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck stattfand, gelang es, in der zweiten Förderphase die Stadt Blan-kenburg mit einzubinden.

Die entstandenen Teilprojekte sind ebenso verschieden wie die Menschen, die an deren Umsetzung mitgearbeitet haben. So bildete der Klimaschutz einen Schwerpunkt. Hier entstand zum Beispiel in Zusammenarbeit mit den Halberstadtwerken und der Harzsparkasse ein Bürgersparbrief zur Beteiligung an erneuerbaren Energien. Gemeinsam mit dem Energieberatungszentrum Osterwieck wurde ein umfangreiches Ener-gie-Schulungsangebot für Hausmeister, Handwerker und Hauseigentümer entwickelt. Unter www.zukunftsenergie-harz.de entstand in Zusammen-arbeit mit den Stadtwerken Wernigerode, Quedlinburg, Blankenburg, den Halberstadtwerken sowie der Hochschule Harz eine Informations- und Kommunikationsplattform rund um viele Fragen zur Energie.Ob Bildungsveranstaltungen immer in den Städten stattfinden müssen oder auch direkt in den Dörfern ihr Publikum finden, testete zum Beispiel die Kreisvolkshochschule Harz. Mit dem Bildungsbus wurde auch eine Lö-sung für solche Angebote gesucht, die nicht auf den Dörfern stattfinden können. Organisiert und finanziert vom Energieberatungszentrum Oster-wieck bringt der Bildungsbus immerhin seit drei Jahren interessierte Kinder aus Osterwieck kostenfrei zur Kinderhochschule nach Wernigerode.Andere Angebote, wie zum Beispiel Einstiegsseminare für Hobbyimker, können viel besser auf dem Dorf als in der Stadt durchgeführt werden.Entstanden sind diese aus der Idee, den Nachwuchsproblemen der Imker zu begegnen. Die Resonanz auf dieses Angebot war enorm, 60 Teilnehmer nahmen an drei Wochenendseminaren teil und erste Hobbyimker sind da-raus hervorgegangen.

Naturkundliche Wanderungen wurden mit großem Erfolg erprobt und wer-den nun dauerhaft in Osterwieck angeboten. Vier Flyer für Themenwande-rungen wurden entwickelt. So können Interessierte allein oder bei geführ-ten Wanderungen die Region erkunden.

Ein besonderes Teilprojekt der ZukunftsWerkStadt ist die Deersheimer Dorfladen-Initiative. Hier nehmen die Bürger die Zukunft ihres Dorfes selbst in die Hand und stecken ihre Ideen, ihre Kraft, ihr Wissen und ihre Er-fahrungen in „ihren Dorfladen“. Nicht nur ein Lebensmittelverkauf soll auf dem historischen Edelhof in einem Gutshofgebäude entstehen, auch ein Café, ein Beratungsraum, ein Friseur und eine Markthalle sind hier geplant. Hier wird es verschiedene Themenmärkte geben – eine Idee, die von den Deersheimer Bürgern entwickelt wurde. Die Deersheimer Dorfladen eG ist die erste Genossenschaft dieser Art in Sachsen-Anhalt.

Auch der in Osterwieck erstmals durchgeführte Kindermonat war ein vol-ler Erfolg. Einen Monat lang gibt es viele spezielle Angebote für Kinder, Angebote, bei denen sie ihr Talent entdecken und ausprobieren können. Möglich wurde der Kindermonat vor allem durch das Engagement der Menschen vor Ort. In Osterwieck konnte so ein deutliches Zeichen für die kinderfreundliche Region gesetzt werden. Ziel ist, aus dieser Erprobung einen Kindermonat im Landkreis Harz zu initiieren. Blankenburgs Bürger-meister Heiko Breithaupt hat bereits anlässlich der Abschlussveranstaltung der ZukunftsWerkStadt einen Kindermonat in Blankenburg im Juni 2016 angekündigt. (www.vision20plus.de) n

ImpressumHerausgeber: Landkreis Harz – Der Landrat – Friedrich-Ebert-Straße 42,

38820 Halberstadt

Redaktion: Pressestelle des Landkreises Harz, Manuel Slawig, Telefon: 03941/59 70 42 09, E-Mail: [email protected]

Bezug: Landkreis Harz, Pressestelle, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt

Gestaltungskonzept: TASHA BYNZ kommunikationsdesign

Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH, Max-Planck-Straße 12/14, 38855 Wernigerode, Telefon: 03943/54 24 0, Fax: 03943/54 24 99, E-Mail: [email protected], Internet: www.harzdruck.de

Anzeigenberatung: Wolfgang Schilling, Telefon: 03943/54 24 26 Ralf Harms, Telefon: 03943/54 24 27

Verteilung: Medien-Service-Harz-Börde GmbH Westendorf 6, 38820 Halberstadt, Telefon: 03941/69 92 42, Fax: 03941/69 92 44

Sie haben kein Kreisblatt bekommen? Rufen Sie an! Frau Beutler: 03941/69 92 45

Der Landkreis Harz legt großen Wert auf Gleichberechtigung. Die im Harzer Kreisblatt verwendete männliche Form dient ausschließlich der leichteren Lesbarkeit der Texte und schließt selbstverständlich das weibliche Geschlecht mit ein.

Mit der Bundesverdienst-medaille wurde Karl-Heinz Mänz am 24. Au-gust in der Staatskanzlei von Ministerpräsident Reiner Haseloff ausge-zeichnet. Der 74-jährige frühere Vorsitzende ei-ner Agrargenossenschaft wurde damit unter ande-rem für seinen jahrzehn-telangen ehrenamtlichen Einsatz in seinem Hei-

matort Silstedt geehrt. Seit über zwanzig Jahren ist er Ortsbürgermeister und Mitglied des Stadtrates von Wernigerode. Mit großer Leidenschaft fördert er das Sport-, Kultur- und Vereinsleben in Silstedt. Im Förderverein des „Museumshofes Ernst Koch“ trieb er ab 1995 maßgeblich den Auf- und Ausbau des Museumshofes voran und später auch dessen Sanierung und Instandsetzung. Gemeinsam mit der Kirchengemeinde organisiert er Ver-anstaltungen wie das jährliche Erntedankfest und setzt sich für Spenden an die Kirchengemeinde ein. n Foto: I. Berger, Staatskanzlei

Durch die Änderung der Landesregelungen für GRW Unternehmensförde-rungen haben ab sofort mehr Unternehmen die Möglichkeit, Zuschüsse zu erhalten. Seit dem 16. Juli 2015 müssen nicht mehr zwingend neue Arbeitsplätze entstehen – es genügt, die vorhandenen zu sichern, vorausgesetzt an-dere Fördervoraussetzungen (zum Beispiel das Abschreibungskriterium) werden erfüllt. Außerdem wurde das Mindestinvestitionsvolumen auf 50 000 Euro herabgesenkt. Das zeigt auch für kleine Unternehmen neue Perspektiven auf. Bei touristischen Vorhaben erübrigt sich die bisherige Forderung der Schaffung von zehn beziehungsweise fünf Dauerarbeits-plätzen. Auch einige Branchenausschlüsse wurden aufgehoben (dies be-trifft zum Beispiel die Herstellung von Druckereierzeugnissen, Baustoffpro-duzenten und den Großhandel). Im Rahmen der Unterstützung von kommunalen Projekten besteht im tou-ristischen Bereich die Möglichkeit einer Förderung bis zu 90 Prozent. Wei-terführende Informationen finden Sie dazu direkt unter: www.ib-sachsen-anhalt.de (firmenkunden/investieren/grw-unternehmensfoerderung)Eine konkrete Beratung zu diesem und anderen Programmen ist weiterhin jeden zweiten Dienstag im Rahmen des Sprechtages mit der Investitions-bank möglich. Interessenten sollten sich unbedingt vorher bei Karin Müller im Landkreis Harz, Standortförderung (03941/59 70 37 37) oder Markus Walz im Unternehmerbüro Halberstadt (03 41/55 18 03) anmelden. n

Bundesverdienstmedaille für Silstedter Bürgermeister Karl-Heinz Mänz

Änderung der Fördervoraussetzungen

Ergebnis: zahlreiche Bürgerprojekte mit nachhaltigen Wirkungen sind entstanden

Abschluss der ZukunftsWerkStadt

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Gernrode. „Was hier entstanden ist, setzt Maßstäbe“, freute sich Land-rat Martin Skiebe zur feierlichen Übergabe der Sine-Cura-Förderschule in Gernrode am 4. September. Mit der Übergabe endet für die derzeit 76 Schüler und Lehrkräfte eine Zeit, in der die notwendige sonderpädagogi-sche Förderung nur unter schwierigen Bedingungen umzusetzen war.

Mit dem Neubau am Hagenberg neben der Grundschule und der Gemein-schaftsschule sei ein echtes Schulzentrum entstanden, das räumlich bes-te Voraussetzungen für den Inklusionsgedanken bietet. „Ich wünsche mir sehr, dass dieser in Zukunft im täglichen Miteinander und Austausch der verschiedenen Schulen hier gelebt wird,” so Skiebe.

Halberstadt. Im Kreise von Kollegen und zahlreichen Weggefährten wur-de Michael Leja, Leiter des Amtes für Gebäude- und Schulverwaltung, am 8. September durch Landrat Martin Skiebe mit vielen guten Wünschen, herzlichen Worten und Blumen in den wohlverdienten Ruhestand verab-schiedet.Michael Leja, der an diesem Tag auch seinen 65. Geburtstag feiern konnte, kann mit Fug und Recht als „Urgestein“ der Kreisverwaltung der Nachwen-dezeit bezeichnet werden. Schon als Mitglied der letzten Volkskammer und nachfolgend des Bundestages, gestaltete der Diplom-Ingenieur für Land-technik, den Aufbau demokratischer Strukturen mit. Nach seiner Abgeord-netentätigkeit wechselte er zum Landkreis Quedlinburg und übernahm das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen. Eine schwierige Aufgabe und mitunter sehr emotionale Arbeit für ihn und seine Mitarbeiter. „Die Anträge kamen wäschekörbeweise und mit ihnen teils sehr bewegende Geschichten“, erinnert er sich an diese Zeit. Ende 1997 waren die Struktu-ren geschaffen und ein Großteil der Anträge abgearbeitet: für Michael Leja Zeit, eine neue Aufgabe und Verantwortung zu übernehmen. Mit Beginn des Jahres 1998 leitete er das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreise Quedlinburg. Und nur kurze Zeit später wartete die nächste Herausforderung auf den gebürtigen Hallenser, über den Landrat Martin Skiebe sagte: „Die Annahme von Verantwortung zeichnete Michael Leja aus.“ Mit der Wahl von Wolfram Kullik zum Landrat im Jahr 2000 wurde er Hauptdezernent und war in dieser Funktion maßgeblich an der Vorberei-

tung der Kreisfusion im Jahr 2007 beteiligt. Speziell die Eingliederung der Stadt Falkenstein/Harz lag in seiner Verantwortung und auch das heutige Kreiswappen geht auf seine Ideen und Vorschläge zurück. Nach der Kreisfu-sion übernahm Michael Leja das Amt für Wirtschaftsförderung, „eine hoch-interessante Aufgabe“, wie er selber sagt. Aber schon Anfang 2010 wartete die nächste und auch letzte berufliche Herausforderung auf ihn. Seit Janu-ar 2010 ist er Leiter des Amtes für Gebäude- und Schulverwaltung. „Ohne Übergabe und mit völlig falschen Vorstellungen übernahm ich das Amt“, sagte Michael Leja rückblickend. Er sei überrascht gewesen, welch breites Aufgabenspektrum dieses Amt beinhaltete. Schnell merkte er jedoch, dass er in dieser Funktion auf sein Fachwissen als Ingenieur zurückgreifen konnte und so schloss sich für ihn auch der Kreis in seinem bewegten Berufsleben.Zufrieden, gelassen, dankbar und mit einer „gewissen Wehmut“ verab-schiedete er sich von seinen Mitarbeiten und beruflichen Weggefährten. Und auch im Ruhestand wird Michael Leja wieder Verantwortung überneh-men: für seine fünf Enkelkinder, in der Lebenshilfe, dem Förderverein seiner Wedderslebener Dorfkirche oder im Lions-Club. n

Die Möglichkeiten des künftigen Miteinanders der Schulen hob auch Kultusminister Stephan Dorgerloh hervor, der sich begeistert von dem Neubau zeigte. „Ich kannte die Schule bisher nur von Plänen und bin sehr neugierig hierher gefahren“, bekannte er. Er würdigte in seinem Grußwort die Bemühungen der Schulleitung um Birgit Schröder und Eva-Maria Sieg-mund um den Neubau.Der Ersatzneubau der Sine-Cura-Förderschule war mit einem Investitions-volumen von rund sechs Millionen Euro das größte Investitionsvorhaben des Landkreises Harz im Rahmen des STARK-III-Programms.Das Land Sachsen-Anhalt förderte den Neubau mit einer Quote von 63 Pro-zent gemäß der ELER-Schulbaurichtlinie. Den entsprechenden Förderbe-scheid übergab Kultusminister Stephan Dorgerloh am 6. September 2013 in Quedlinburg am alten Standort der Förderschule. Der Kreistag des Landkrei-ses Harz hatte das Vorha-ben bereits mit Beschluss vom 18. April 2012 auf Platz eins der Prioritätenliste ge-setzt.Für Schulleiterin Birgit Schröder hat sich ein Traum erfüllt: „Es ist beeindru-ckend zu sehen, wie mo-derne Architektur unter den Aspekten von Energieeffizienz und Barrierefrei-heit das Nützliche mit dem Schönen verbinden kann. Die neue Schule ist ein funktionales, modernes und kompaktes Gebäude, das die sehr unterschied-lichen Lernbedürfnisse unserer Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. n

Ersatzneubau der Sine-Cura-Förderschule in Gernrode feierlich eingeweiht

Michael Leja verabschiedet

Ein „Urgestein“ der Harzer Kreisverwaltung geht in Ruhestand

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Netzwerk „Integration“ bündelt mit neuer Arbeitsgruppe Integrationsangebote für künftige „Zuweisungen“

Halberstadt. Mehr als 60 interessierte Einwohner und Vertreter von bereits im Netzwerk engagierten Vereinen und Einrichtungen waren Mitte August der Einladung des Landrates gefolgt, um gemeinsam zu beraten, wie die aktuelle und künftige Hilfe für Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Harz noch besser organisiert werden kann.

Aktuelle Hilfsangebote für Bewohner der ZASt

Aus dem gesamten Landkreis gibt es zahlreichen Hilfsangebote und viel-faches Interesse aus der Bevölkerung, um die Situation für die in der in der ZASt untergebrachten Asylbewerber und Flüchtlinge erträglicher zu ge-stalten. Damit die Hilfe auch dort ankommt, wo sie benötigt wird und gut gemein-te Sachspenden die Flüchtlinge erreichen, werden all diese Angebote über eine von der Caritas direkt in der ZASt eingerichtete Koordinierungsstelle gesammelt und organisiert. Als Ansprechpartnerin berät und vermittelt hier Martina Ulbrich all jene, die Unterstützung und ehrenamtliche Hil-fe anbieten möchten. Sie können sich unter der Telefonnummer 0157/ 34 04 91 46 oder per E-Mai unter [email protected] direkt an die Koordinierungsstelle wenden und absprechen, wo, wann und wie sie helfen können.Der Landkreis Harz hat auf seiner Startseite www.kreis-hz.de einen Menü-punkt „Flüchtlingshilfe“ eingerichtet, auf dem unter anderem bereits ent-sprechende Listen für aktuelle Hilfsangebot an die Caritas zum Download

bereit gestellt wurden. Interessenten können darüber hinaus auch direkt unter [email protected] ihre ehrenamtlichen Hilfsangebote für die Mitarbeit unterbreiten.

Schon jetzt Suche nach ehrenamtlicher Unterstützung für künftige Integrationsangebote

Mit der geplanten Eröffnung einer zweiten ZASt im Land Sachsen-Anhalt wird auch der Landkreis Harz eine so genannte Zuweisungsquote bekom-men, nach der Asylbewerber und Flüchtlinge, die länger in Deutschland bleiben, in den Städten und Gemeinden untergebracht werden. Schon jetzt will sich das Netzwerk „Integration“ mit einer neuen Arbeits-gruppe darauf vorbereiten und ehrenamtliche Helfer und entsprechende Angebote erfassen, um diesen Menschen die Integration zu erleichtern. Hier werden vor allem Freiwillige zum Beispiel zur Unterstützung bei den Fragen der Eingliederung in das Schul- und Bildungssystem, bei der Bewäl-tigung des täglichen Alltags oder bei Ausbildung und Arbeit gesucht. Auch Angebote zur Kinderbetreuung, Fahrdienste, Begleitung zum Arzt, Sprach-hilfen oder Sport- und Freizeitaktivitäten können schon jetzt unterbreitet werden. Interessenten können sich bei Herma Alpermann (Koordinierungsstelle „Integration“ beim Landkreis Harz) unter der Telefonnummer 03941/59 70 61 35 informieren oder per E-Mail unter [email protected] melden. n

Erklärung des Kreistages„Die Würde des Menschen ist unantastbar“

Der außerordentlich große Zustrom von Flüchtlingen nach Europa, insbesondere nach Mitteleuropa und dabei vor allem nach Deutschland, stellt uns alle auf die Probe, ob der Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt die Grundlage für prak-tisches Handeln von Behörden und Einzelpersonen ist. Der Landkreis Harz ist mit diesem Problem in erheblichem Maße durch die Zentrale Aufnahmestelle für Flüchtlinge (ZASt) in Halberstadt kon-frontiert. Angesichts der aktuellen Entwicklungen und den außerordentlichen Anstrengungen, die in der ZASt zu leisten sind, erklären wir:

1. Unabhängig von den Gründen, warum Menschen zu uns kommen, ver-dienen diese eine menschenwürdige Aufnahme und Unterbringung sowie eine zügige, faire, den Normen unseres Rechtsstaates entspre-chende Prüfung ihres Begehrens auf Asyl.

2. Wir bedanken uns für die außerordentlichen Leistungen der Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter der unterschiedlichsten Behörden und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der ZASt Halberstadt zur Be-wältigung dieses Ansturms von Flüchtlingen. Ebenso danken wir den zahlreichen Menschen im Landkreis, insbesondere in Halberstadt, die ehrenamtlich in vielfältiger Weise für die Flüchtlinge tätig sind.

3. Wir rufen alle Städte und Gemeinden unseres Landkreises auf, sich auf die Unterbringung und Betreuung von Menschen, die aus unterschied-lichen Ländern und Kulturen zu uns kommen werden, vorzubereiten. Das ist nicht nur eine behördliche Aufgabe, sondern eine Anforderung für alle Bürgerinnen und Bürger und deren zivilgesellschaftlichen Orga-nisationen. Menschen, die zum Teil aus Kriegsgebieten und unter Le-bensgefahr zu uns gekommen sind, verdienen eine gute Nachbarschaft und neue Lebenschancen. Dabei favorisieren wir die dezentrale Unter-bringung gegenüber der Unterbringung in großen Einrichtungen.

4. Wir verurteilen jegliche fremdenfeindlichen Aktivitäten, mit denen Menschen aus anderen Ländern und Kulturen diskriminiert oder gar bedroht werden. Deshalb bekräftigen wir unsere Vereinbarung aus dem Jahr 2007, dass es keinerlei Zusammenarbeit mit Rechtsextremis-ten gibt.

5. Wir wissen, dass ein solch starker Zustrom von Menschen und deren Integration nicht problemlos ist. Trotzdem rufen wir dazu auf, zuerst die Chancen der Zuwanderung zu prüfen, ohne die Risiken außer Acht zu lassen. Wohnungsleerstand, Schließung von Schulen und anderen

Einrichtungen, Überalterung oder fehlender beruflicher Nachwuchs – das sind die Probleme, die in den vergangenen Jahren stark unsere Diskussion bestimmt haben. Zuwanderung ermöglicht, manche dieser Hemmnisse unserer Entwicklung zu mindern.

6. Wir erwarten von Bund und Land, dass alle rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Lösung der Proble-me vor Ort erleichtern. Schnelle Entscheidungen über das Bleiberecht haben dabei besondere Priorität.

7. Ebenso erwarten wir eine von Solidarität geprägte Flüchtlingspolitik in Europa mit einer gerechten Verteilung der Belastungen. Eine zukunfts-fähige Politik muss unter Beachtung der nationalen Besonderheiten die Schaffung gerechter und friedlicher Verhältnisse in den Herkunfts-ländern vorantreiben, damit sich Menschen gar nicht auf die Flucht be-geben.

8. Als Zeichen unserer persönlichen Solidarität unterstützt der Kreistag das Engagement des Kreissportbundes vor Ort mit einer Spende.

Halberstadt, den 09. September 2015

Thomas Balcerowski Carsten Nell für die Fraktion der CDU für die Fraktion DIE LINKE

Birgit Voigt Henning Rühe für die Fraktion der SPD für die Bürgerfraktion/FDP

Prof. Dr. Bernhard Zimmermann für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

INHALTA. LANDKREIS HARZ

1. Satzungen und Verordnungen

Seite 9 Satzung über das Wahlverfahren zu Elternvertretungen für Kindertageseinrichtungen im Landkreis Harz

2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen

Seite 10 Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §3a Satz 2 UVPG

B. EIGENBETRIEBE UND GESELLSCHAFTEN

Seite 11 Jahresabschluss 2014 Harzer Verkehrsbetriebe

C. BEKANNTMACHUNGEN REGIONALER BEHÖRDEN UND EINRICHTUNGEN

D. SONSTIGE MITTEILUNGEN

E. WAHLBEKANNTMACHUNGEN

Seite 11 Wahlbekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Landtagswahl 2016

A. LANDKREIS HARZ1. Satzungen und Verordnungen

Satzungüber das Wahlverfahren zu den

Elternvertretungen für die Kindertages- einrichtungen im Landkreis Harz

Auf der Grundlage der §§ 8 Abs. 1 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfas-sungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) i.V.m. § 19 Abs. 5 Satz 5 des Gesetzes zur Förderung und Be-treuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) vom 5. März 2003 (GVBI. LSA S. 48), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.01.2013 (GVBl. LSA S. 38), hat der Kreistag des Landkreises Harz in seiner Sitzung am 9. September 2015 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Zweck

Mit dieser Satzung wird das Wahlverfahren für die nachfolgenden Eltern-vertretungen der Kindertageseinrichtungen (Kita) im Landkreis Harz gere-gelt. Zu diesen Elternvertretungen gehören gemäß § 19 Abs. 5 und Abs. 6 KiFöG die Gemeindeelternvertretung, die Kreiselternvertretung und die Landeselternvertretung. Der Begriff Gemeinde steht für die Einheitsge-meinden und die Verbandsgemeinde des Landkreises Harz.

§ 2 Wahlrecht und Wählbarkeit

(1) Wahlberechtigt und wählbar für die jeweilige Elternvertretung sind im Sinne dieser Satzung die Erziehungsberechtigten. Erziehungsberech-tigte im Sinne dieser Satzung sind die Eltern der Kinder, die eine Kin-dertageseinrichtung (Kita) besuchen. An die Stelle der Eltern treten als Erziehungsberechtigte die Personen, denen das Personensorgerecht nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu-steht.

(2) Die Erziehungsberechtigten dürfen ihr Wahlrecht nur persönlich aus-

üben. Abwesende Erziehungsberechtigte sind wählbar, wenn ihre schriftliche Zustimmung zur Annahme der Wahl dem Wahlvorstand vor dem Wahlvorgang vorliegt. Briefwahl ist nicht zulässig.

(3) Erziehungsberechtigte, die als Fachpersonal in der Kindertageseinrich-tung tätig sind oder die Aufsicht über diese führen, sind nicht wählbar.

(4) Mehrere Sorgeberechtigte eines Kindes können das „einfache“ Stimm-recht nur gemeinsam ausüben. Wenn die Sorgeberechtigten keine Einigung erzielen, können sie entweder keine Stimme abgeben oder müssten sich der Stimme enthalten.

§ 3 Einberufung und Wahlvorbereitung

(1) Die Elternschaft oder die Elternsprecherinnen und Elternsprecher einer Kindertageseinrichtung wählen aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Dauer von zwei Jahren für die Gemeindeeltern-vertretung, wenn in der Gemeinde mehrere Kindertageseinrichtungen bestehen. Der Wahltag und die Wahlzeit werden durch Aushang in der Kindertageseinrichtung mindestens zwei Wochen vor dem Wahltag vom Träger der Kindertageseinrichtung bekannt gegeben.

(2) Die Gemeindeelternvertretungen innerhalb des Landkreises wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vertreter in die Kreiselternvertretung, die einen Vertreter in den Jugendhilfeausschuss entsendet. Zu der Wahl werden die Gemeindeelternvertreter von der Gemeinde, zu deren Gebiet die Kindertageseinrichtung gehört, min-destens zwei Wochen vor dem Wahltag schriftlich eingeladen. Der Wahltag und die Wahlzeit werden von der Gemeinde festgelegt.

(3) Die Kreiselternvertreter wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vertreter in die Landeselternvertretung. Zu der Wahl wer-den die Kreiselternvertreter mindestens zwei Wochen vor dem Wahl-tag schriftlich eingeladen. Der Wahltag und die Wahlzeit werden vom Landkreis festgelegt.

§ 4 Wahl und Niederschrift

(1) Für die Wahlen der Gemeindeelternvertreter und der Kreiselternver-treter wird der Wahlleiter jeweils aus der Mitte der Wahlberechtigten bestimmt.

(2) Der Wahlleiter stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Wahl sowie die Wahlberechtigung und Wählbarkeit anhand der Anwesenheitsliste fest. Der Wahlleiter bestimmt zur sachgerechten Fertigung einer Nie-derschrift einen Schriftführer.

(3) Die anwesenden Wahlberechtigten werden vom Wahlleiter aufgefor-dert, Wahlvorschläge abzugeben. Der Wahlleiter gibt die Wahlvorschlä-ge in alphabetischer Reihenfolge bekannt und stellt fest, ob die Vorge-schlagenen die Kandidatur annehmen. Vor Beginn der Wahlhandlung ist den Kandidaten angemessen Gelegenheit zur Vorstellung und den Wahlberechtigten zur Befragung der Kandidaten zu geben.

(4) Die Wahl wird geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn keiner widerspricht.

(5) Der Wahlleiter stellt fest, wie viele Stimmen auf den jeweiligen Wahl-vorschlag entfallen sind. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhal-ten hat. Bei gleicher Stimmenzahl findet eine Stichwahl statt. Bei noch-maliger Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches durch den Wahlleiter gezogen wird.

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

(6) Über die Wahlhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Wahlleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Die Niederschrift hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Bezeichnung der Wahl 2. Namen des Wahlvorstandes 3. Ort und Datum der Wahl 4. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung/des Aushangs 5. Feststellung der Zahl der anwesenden Wahlberechtigten, 6. Liste der Wahlvorschläge, 7. Anzahl der für jeden Kandidaten abgegebenen Stimmen 8. Wahlergebnis

§ 5 Feststellung des Wahlergebnisses

Nach Abschluss der Auszählung des Wahlganges gibt der Wahlleiter das Wahlergebnis bekannt und fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.

§ 6 Bekanntgabe des Wahlergebnisses

(1) Das Wahlergebnis zur Wahl des Kreiselternvertreters der Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 dieser Satzung sowie das Wahlergebnis zur Wahl des Kreiselternvertreters in die Landeselternvertretung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 dieser Satzung ist in der Kindertageseinrichtung durch Aushang bekanntzugeben. Der Träger der Kindertageseinrichtung ist für die Bekanntgabe vor Ort verantwortlich. Die Bekanntgabe erfolgt für die Dauer eines Monats. Sie ist mit dem Datum des Tages des Aus-hangs und dem Datum der Abnahme zu versehen und vom Leiter der Kindertageseinrichtung zu unterzeichnen.

(2) Nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses durch Aushang ist dieser unverzüglich der zuständigen Stelle zur Aufbewahrung nach § 7 dieser Satzung zuzuleiten.

§ 7 Aufbewahrung der Wahlunterlagen

(1) Die Wahlunterlagen für die Wahl des Vertreters für die Kindertagesein-richtungen in der Gemeindeelternvertretung sind vom Träger für die Dauer der Wahlperiode aufzubewahren. Nach der nächsten Wahl der gleichen Art sind die Wahlunterlagen zu vernichten.

(2) Die Wahlunterlagen für die Wahl des Kreiselternvertreters der Gemein-de sind von der Gemeinde für die Dauer der Wahlperiode aufzubewah-ren. Nach der nächsten Wahl der gleichen Art sind die Wahlunterlagen zu vernichten.

(3) Die Wahlunterlagen für die Wahl des Landeselternvertreters des Krei-ses sind vom Landkreis für die Dauer der Wahlperiode aufzubewahren. Nach der nächsten Wahl der gleichen Art sind die Wahlunterlagen zu vernichten.

§ 8 Ausscheiden, Nachrücken, Ersatzwahl

(1) Scheidet ein gewählter Elternvertreter aus, rückt bis zum Ablauf der Wahlperiode der Wahlbewerber nach, der nach dem gewählten Eltern-vertreter bei der Wahl die meisten Stimmen erreicht hat. Bei Stimmen-gleichheit entscheidet das Los, welches durch den Wahlleiter gezogen wird.

(2) Steht kein stimmnächster Bewerber zur Verfügung, ist innerhalb von zwei Monaten eine Ersatzwahl durchzuführen, d.h. es wird für den Rest der Wahlperiode gemäß dieser Satzung neu gewählt.

§ 9 Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tag nach Bekanntmachung in Kraft. Gleich-zeitig tritt die Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Harz vom 25.08.2013 außer Kraft.

Halberstadt, den 10. September 2015

Skiebe Landrat

2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz gemäß

§ 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung (UVPG) zum Verzicht

auf Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben: Verbesserung der Vernässungs-

situation der Stadt Ballenstedt –Maßnahme 1: Umverlegung der Getel und Abschlag des Rieder-

schen Grabens in die „Schmale Straße

Die Stadt Ballenstedt beabsichtigt, die Getel bis an den Ortsrand heran als leistungsfähigen Vorfluter herstellen zu lassen. Durch eine Umverlegung und einen naturnahen Ausbau (L = ca. 420 m) wird diese als funktionieren-der Vorfluter zur Verfügung stehen, welcher noch Abfluss aus dem Rieder-schen Graben durch Drosseleinrichtungen und Abschlag in der „Poststra-ße“ über die „Schmale Straße“ aufnimmt. Das abgeschlagene Wasser wird durch einen neuen Regenwasserkanal (L= ca. 240 m) und einen trapezför-mig ausgebauten Graben (L = ca. 350 m) nördlich der „Schmalen Straße“ in die Getel geleitet. Weiterhin wird die zu gering bemessene Getelverrohrung im Gebiet des Gummiwerkes und anschließenden Gewerbegebietes als teilweise offenes, leistungsstarkes Gewässer ausgebaut mittels offener Trapezprofile (L = ca. 580 m) und geschlossener Kastenformteile (L = ca. 340 m).Mit diesem Gewässerausbau, insbesondere des Abschlages aus dem Rie-derschen Graben vor dem eigentlichen Stadtgebiet, verringert sich die Überflutungswahrscheinlichkeit in der Innenstadt erheblich.

In vorliegender Angelegenheit ergab die allgemeine Vorprüfung im Einzel-fall, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind. Gemäß § 3a Satz 2 UVPG, in der Fassung der Be-kanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749), wird festgestellt, dass für die geplante Ge-wässerausbaumaßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Um-weltverträglichkeitsprüfung besteht.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.

Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können beim Landkreis Harz, Untere Wasserbehörde, Friedrich-Ebert-Straße 42, Haus I, Z. 326 in 38820 Halberstadt eingesehen werden.

Halberstadt, den 03. 09. 2015

gez. SinneckerAmtsleiter Umweltamt

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

B. EIGENBETRIEBE UND GESELLSCHAFTEN

Harzer Verkehrsbetriebe GmbH Die Gesellschafterversammlung der Harzer Verkehrsbetriebe GmbH hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 festgestellt, das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts bestätigt. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wurde für das Jahr 2014 Ent-lastung erteilt.

Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 16 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen zur Einsichtnahme vom 21. September bis 2. Oktober 2015 in der Zeit von montags bis freitags 9.00 – 14.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Harzer Verkehrsbetriebe GmbH, Dornbergsweg 7 in Wernigerode aus.

gez. Bjoern Smith Geschäftsführer Harzer Verkehrsbetriebe GmbH

E. Wahlbekanntmachungen

Landtagswahl am 13. März 2016 Bekanntmachung des gemeinsamen

Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 17 (Staßfurt), 18 (Aschersleben), 19 (Schönebeck)

und 21 (Bernburg)– KWL-LT 2016-01/10 vom 11. August 2015 –

I. Allgemeines

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat durch Beschluss vom 26.03.2015 (MBI. LSA S. 200) bestimmt, dass die Wahl zum siebenten Landtag von Sachsen-Anhalt am

Sonntag, dem 13. März 2016, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr

stattfindet. Die Landeswahlleiterin hat mich gemäß § 12 Abs. 1 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2010 (Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen-Anhalt - GVBI. LSA - S. 80), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 494) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO) vom 14. April 2010 (GVBI. LSA S. 198) zum gemeinsamen Kreiswahlleiter für die Wahlkreise 17 (Staßfurt), 18 (Aschers-leben), 19 (Schönebeck) und 21 (Bernburg) berufen. Des Weiteren wurde Herr Thomas Michling zu meinem Stellvertreter berufen (Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 29. April 2015, veröffentlicht im Ministerial-blatt Sachsen-Anhalt - MBl. LSA - S. 273, 275 f.).

Für die vier vorgenannten Wahlkreise wird ein gemeinsamer Kreiswahlaus-schuss gebildet.

II. Aufforderung zur Einreichung von WahlvorschlägenGemäß § 28 LWO fordere ich hiermit zur möglichst frühzeitigen Einrei-chung der Kreis- und der Landeswahlvorschläge für die Landtagswahl am 13. März 2016 auf.

Die Kreiswahlvorschläge (Anlage 6 zur LWO) für die Wahlkreise 17 (Staß-furt), 18  (Aschersleben), 19 (Schönebeck) und 21 (Bernburg) sind bei mir unter der nachfolgend aufgeführten Adresse einzureichen:

SalzlandkreisGemeinsamer Kreiswahlleiter für die Wahlkreise 17, 18, 19 und 21Karlsplatz 3706406 Bernburg (Saale)

Landeswahlvorschläge (Anlage 14 zur LWO) sind bei der Landeswahlleite-rin unter der Adresse Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt, Hal-berstädter Straße 2/am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg einzureichen.

Die Einreichungsfrist für Kreis- und Landeswahlvorschläge endet gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 und § 15 Abs. 1 Satz 3 LWG am

Montag, dem 25. Januar 2016, um 18:00 Uhr.

Als Bewerber auf Landes- oder Kreiswahlvorschlägen kann nur benannt werden, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit sechs Monaten im Land Sachsen-Anhalt seinen Wohnsitz im Sinne des § 2 LWG hat, nicht gemäß § 3 LWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und nicht infolge Rich-terspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat (§ 6 LWG).

1. Kreiswahlvorschläge Kreiswahlvorschläge können von Parteien sowie von Bewerbern, die

nicht für eine Partei auftreten (Einzelbewerber), eingereicht werden (§ 18 Abs. 2 Satz 2 LWG). Der Kreiswahlvorschlag darf nur einen Be-werber enthalten (§ 14 Abs. 5 Satz 1 LWG).

1.1 Der Kreiswahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 6 einge-reicht werden. Er muss enthalten:

– Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Ge-burtsort und die Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers,

– den Namen der einreichenden Partei, und sofern sie eine Kurzbe-zeichnung verwendet, auch diese.

Der Kreiswahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Ver-trauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.

1.2 Kreiswahlvorschläge (Anlage 6 der LWO) müssen gemäß § 30 Abs. 2 wie folgt unterzeichnet sein:

1.2.1 von Parteien durch die Landesleitungen dieser Parteien, (Hinweis gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 LWO: Die Landesleitung einer Partei besteht entsprechend § 11 Abs. 1 Satz

2 des Parteiengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge-setzes vom 23. August 2011 (BGBl. I S. 1748), in der jeweils geltenden Fassung, aus mindestens drei Mitgliedern, darunter dem Vorsitzen-den oder seinem Stellvertreter sowie zwei weiteren Mitgliedern ent-sprechend den jeweiligen Satzungen).

1.2.2 von Einzelbewerbern durch die Vertrauensperson und die stellvertre-tende Vertrauensperson.

Die Unterzeichnung des Kreiswahlvorschlages durch die zuständige Landesleitung der Partei gilt zugleich als Zustimmung zur Führung der angegebenen Parteibezeichnung (§ 14 Abs. 5 Satz 4 LWG in Ver-bindung mit § 30 Abs. 2 Satz 2 LWO).

Hat eine Partei keine einheitliche Landesorganisation, richtet sich die Zuständigkeit für die Unterzeichnung der Kreiswahlvorschläge nach der Satzung der Partei.

1.3 Der Kreiswahlvorschlag muss von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gege-ben sein und ist bei der Einreichung des Kreiswahlvorschlages nach-zuweisen.

Von den Unterzeichnern gilt der erste als Vertrauensperson für den Kreiswahlvorschlag und der zweite als ihr Vertreter, wenn nicht ande-re Wahlberechtigte des Wahlkreises oder eines anderen Wahlkreises als Vertrauensperson und Vertreter auf dem Kreiswahlvorschlag an-gegeben sind.

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

Die Unterstützer eines Kreiswahlvorschlages müssen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Land Sachsen-Anhalt haben oder sich sonst gewöhnlich im Land Sachsen-Anhalt aufgehal-ten haben. (§ 2 LWG). Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (§ 3 LWG) und müssen in dem betreffenden Wahlkreis wahlbe-rechtigt sein.

Die Unterstützungsunterschriften für einen Kreiswahlvorschlag müs-sen nach § 30 Abs. 3 LWO auf amtlichen Formblättern nach Anlage 7 der LWO erbracht werden. Die Formblätter werden auf Anforderung von mir kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie können von mir auch als Druckvorlage oder elektronisch bereitgestellt werden.

Bei der Anforderung sind Familienname, Vorname und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Wird bei der Anforderung der Nachweis erbracht, dass für den Bewerber im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 35 Abs. 2 des Mel-degesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen ist, wird anstelle seiner Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift ver-wendet; die Angabe eines Postfaches genügt nicht (§ 30 Abs. 3 Nr. 1 LWO).

Ferner ist bei Parteien, deren Name, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese anzugeben. Parteien haben zu bestä-tigen, dass der Bewerber bereits nach § 19 Abs. 1 LWG aufgestellt worden ist. Die Ausgabe der Formblätter an Parteien darf nicht da-von abhängig gemacht werden, dass der Landeswahlausschuss die Feststellung nach § 17 Abs. 2 LWG getroffen hat.

Gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 LWG darf eine wahlberechtigte Person nur einen Kreiswahlvorschlag unterstützen. Hat sie mehrere Kreiswahl-vorschläge unterzeichnet, so sind ihre Unterschriften auf Kreiswahl-vorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig (§ 14 Abs. 3 Satz 2 LWG).

1.4 Von der Pflicht zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften

nach § 14 Abs. 2 Satz 1 LWG sind alle Parteien befreit, die – am Tag der Bestimmung des Wahltages (26.03.2015) im Landtag

von Sachsen-Anhalt durch Abgeordnete vertreten sind, die auf-grund eines Wahlvorschlages dieser Parteien gewählt worden wa-ren,

– am Tag der Bestimmung des Wahltages im Bundestag durch min-destens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, der aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Parteien gewählt worden war,

– bei der letzten Wahl zum Bundestag im Land Sachsen-Anhalt mehr als 5 % der gültigen Zweitstimmen erhalten haben,

und damit die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 LWG erfüllen. Gemäß der Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 29.04.2015 (MBI. LSA S. 273) erfüllen folgende Parteien diese Vo-raussetzungen:

– Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), – DIE LINKE (DIE LINKE), – Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE).

1.5 Gemäß § 30 Abs. 4 LWO sind dem Kreiswahlvorschlag beizufügen:

1.5.1 die Erklärung des Bewerbers gemäß Anlage 9 der LWO, dass – er der Aufstellung zustimmt und – für keinen anderen Kreiswahlvorschlag die Zustimmung zur Be-

nennung als Bewerber gegeben hat sowie – eine Versicherung an Eides statt, dass er nicht Mitglied einer ande-

ren als der den Kreiswahlvorschlag einreichenden Partei ist, 1.5.2 eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde, dass der vorgeschla-

gene Bewerber wählbar ist (Anlage 10 der LWO),

1.5.3 bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der in § 19 Abs. 4 Satz 1 LWG bezeichneten Niederschrift über die Wahl des Be-werbers (Anlage 11 der LWO) mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt (Anlage 12 der LWO),

1.5.4 die erforderlichen Unterstützungsunterschriften und Wahlrechtsbe-

scheinigungen, sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 wahlberechtigten Personen des Wahlkreises unterzeichnet sein muss (Anlage 7 oder Anlage 8 der LWO). Gesonderte Bescheinigungen des Wahlrechts nach der Anlage 8 der LWO sind vom Träger des Wahlvor-schlages bei der Einreichung des Kreiswahlvorschlages mit den Unter-stützungsunterschriften zu verbinden (§ 30 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 LWO).

Zu Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge verweise ich im Übrigen

auf § 14 LWG und § 30 LWO. Alle Anlagen und Erläuterungen müs-sen als Originale oder als amtlich beglaubigte Kopien vorliegen. Die für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge erforderlichen Vordru-cke sind bei mir erhältlich oder können auch aus dem Internet unter www.wahlen.sachsen-anhalt.de (Rechtsgrundlagen – Landeswahl-ordnung) heruntergeladen werden.

2. Änderung eingereichter Wahlvorschläge 2.1 Eingereichte Kreiswahlvorschläge können geändert oder zurückge-

zogen werden bis

Montag, den 25. Januar 2016, 18:00 Uhr (§ 21 Abs. 1 Satz 1 LWG).

2.2 Solche Erklärungen müssen bei mir in Schriftform eingehen (§ 21 Abs. 1 Satz 2 LWG).

Sie können nicht unter den Vorbehalt eines Widerrufes gestellt wer-den.

2.3 Derartige Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie

2.3.1 bei Kreiswahlvorschlägen, die von wenigstens 100 wahlberechtigten Personen unterstützt werden (§ 14 Abs. 2 LWG): von zwei Dritteln der Unterzeichner des Kreiswahlvorschlages abgegeben werden,

2.3.2 bei Kreiswahlvorschlägen, die von der für den Wahlkreis zuständigen

Landesleitung der Partei unterschrieben sind (§ 14 Abs. 4 LWG): von der Landesleitung, die den Kreiswahlvorschlag eingereicht hat, abge-geben werden,

2.4. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (25.01.2016, 18:00 Uhr) kann ein

Kreiswahlvorschlag nur durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson und nur dann geändert werden, wenn der Bewerber verstorben ist oder die Wählbarkeit verloren hat; beim Kreiswahlvorschlag einer Partei nach § 12 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 LWG genügt die Unterschrift der zustän-digen Landesleitung der Partei.

Nach der Entscheidung über die Zulassung eines Kreiswahlvorschla-ges ist jede Änderung ausgeschlossen. Änderungserklärungen blei-ben nach der Zulassung unberücksichtigt (§ 21 Abs. 2 LWG).

III. Aufforderung zur Einreichung von Beteiligungsanzeigen

Parteien, die nicht

a) am Tag der Bestimmung des Wahltages (26.03.2015) im Landtag von Sachsen-Anhalt durch Abgeordnete vertreten sind, die aufgrund ei-nes Wahlvorschlages dieser Parteien gewählt worden sind,

b) am Tag der Bestimmung des Wahltages im Bundestag durch mindes-tens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertre-ten sind, der aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Parteien gewählt worden ist,

c) bei der letzten Wahl zum Bundestag im Land Sachsen-Anhalt mehr als 5 % der gültigen Zweitstimmen erhalten haben,

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AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

und damit nicht die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 LWG erfüllen, können als solche nur Wahlvorschläge einreichen, wenn sie bis spätestens

Dienstag, den 12. Januar 2016, 18:00 Uhr,

beim Landeswahlleiter schriftlich ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und die Parteieigenschaft der anzeigenden Vereinigung durch den Landeswahlausschuss festgestellt wurde (§ 12 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3, § 17 Abs. 1 Satz 1 LWG).

Auf der schriftlichen Beteiligungsanzeige ist anzugeben, unter welchem Namen sich die Partei an der Wahl beteiligen will. Die Anzeige muss von mindestens drei Mitgliedern der Landesleitung (§ 3 Abs. 2 Satz 4 LWO), da-runter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sowie zwei weitere Mitglie-der, unterzeichnet sein (Anlage 5 der LWO). Der Anzeige sind beizufügen:

a) die schriftliche Satzung der Partei, b) das schriftliche Programm der Partei und c) der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand.

Der Landeswahlausschuss stellt spätestens am 51. Tag vor der Wahl (22.01.2016) für das Land und alle Wahlkreise verbindlich fest, welche Ver-einigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind (§ 17 Abs. 1 und 2 LWG). Spätestens am Freitag, dem 22. 01. 2016, veröffentlicht der Landeswahlleiter die Entscheidung des Lan-deswahlausschusses und gibt gemäß § 29 Abs. 5 LWO die Wahlvorschlags-nummern entsprechend der durch § 24 Abs. 3 und 4 Satz 1 LWG vorgege-benen Reihenfolge öffentlich bekannt.

IV. Einteilung der Wahlkreise 17, 18, 19 und 21

Zum Wahlkreis 17 – Staßfurt gehören vom Salzlandkreis die Gemeinden:Bördeaue, Börde-Hakel, Borne, Stadt Egeln, Stadt Hecklingen, Stadt Staß-furt, Wolmirsleben

Zum Wahlkreis 18 – Aschersleben gehören: vom Salzlandkreis die Gemeinden Stadt Aschersleben, Stadt Seelandvom Landkreis Harz die Gemeinde Stadt Falkenstein/Harzvom Landkreis Mansfeld-Südharz die Gemeinde Stadt Arnstein

Zum Wahlkreis 19 – Schönebeck gehören:vom Salzlandkreis die Gemeinden Stadt Barby, Stadt Calbe (Saale), Stadt Schönebeck (Elbe)

Zum Wahlkreis 21 – Bernburg gehören:

vom Salzlandkreis die GemeindenGiersleben, Ilberstedt, Plötzkau, Stadt Alsleben (Saale), Stadt Bernburg (Saale), Stadt Güsten, Stadt Nienburg (Saale)

V. Wahlbüro des gemeinsamen Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 17, 18, 19 und 21 bei der Landtagswahl am 13. März 2016

Anschrift: Salzlandkreis Gem. Wahlbüro für die Wahlbereiche

17, 18, 19 und 21 Karlsplatz 37 06406 Bernburg (Saale)Internet: www.salzlandkreis.deE-Mail-Adresse: [email protected]:Telefon des gem. Kreiswahlleiters: 03471/684-1312Telefon des Stellvertreters: 03471/684-1050Telefon des gem. Kreiswahlbüros: 03471/684-1147, -1150, -1159

und -1168Telefax des gem. Kreiswahlbüros: 03471/684-2815

gez. Gerold Bechergemeinsamer Kreiswahlleiter für die Wahlkreise17 (Staßfurt), 18 (Aschersleben),19 (Schönebeck) und 21 (Bernburg)

Ende des Amtlichen Teils

Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung 2016:

Jägerschaft bildet Nachwuchs ausDie Jägerschaft Wernigerode bietet in Kooperation mit der Jägerschaft Halberstadt und in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule Harz auch im kommenden Jahr für jagdlich Interessierte aus dem Landkreis Harz, aber auch aus den Nachbarkreisen, einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung an.Von Anfang Januar bis Juni 2016 werden erfahrene Ausbilder den Be-werbern auf die Jägerprüfung wichtiges Grundwissen in den Fächern Wildkunde, Hege und Jagdbetrieb, Jagdrecht, Jagdhundewesen, Wild-krankheiten und Behandlung erlegten Wildes, Ökologie und Natur-schutz sowie Jagdwaffenkunde vermitteln. Zum Lehrgang gehört auch die Ausbildung im praktischen jagdlichen Schießen.Geplant sind insgesamt cirka 175 Ausbildungsstunden jeweils am Frei-tagabend und Samstagvormittag.Der Lehrgang wird in Wernigerode in der Kreisvolkshochschule durch-geführt. Unmittelbar an den Lehrgang schließt sich Ende Juni/Anfang Juli 2016 die von der Unteren Jagdbehörde ausgerichtete Jägerprü-fung an. Interessenten an diesem Lehrgang erhalten beim Vorsitzenden der Wernigeröder Jägerschaft, Dietrich Kramer, weitere Auskünfte. Sie kön-nen sich ab sofort, spätestens jedoch bis zum 15.11.2015 für die Prüfung (Telefon 03943-634335 beziehungsweise per E-mail [email protected]) anmelden.

Steffen Senger als Bezirksschornsteinfeger für neuen Kehrbezirk bestellt

Schornsteinfegermeister Steffen Senger wurde am 26. August für den Kehrbezirk Harz NR. 05 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfe-ger bestellt. Der Kehrbezirk umfasst die Ortsteile Heudeber, Langeln, Veckenstedt und Wasserleben der Gemeinde Nordharz und die Orts-teile Hessen und Berßel der Stadt Osterwieck.

Steffen Senger übernahm den Bezirk im Beisein von Vertretern des Landkreises Harz von seinem Vorgänger Sebastian Bock, der diesen seit 1. April 2012 verwaltet hatte.

Bis zur Neubesetzung seines bisherigen Kehrbezirks Harz Nr. 02, der die Ortsteile Drübeck und Heimburg, die Stadt Wernigerode so-wie deren Ortsteile Minsleben und Reddeber umfasst, führt Steffen Senger auch die Aufgaben dieses Bezirkes weiter.

Das Jugendamt lädt ein:

Fachtag „Crystal Meth“Das Jugendamt des Landkreises Harz lädt pädagogische Fachkräfte und Mitarbeiter, die in der offenen Jugendarbeit tätig sind, am 9. Oktober in den Georgenhof Blankenburg zu einem Fachtag zum Thema „Crystal Meth“ ein.Ziel des Fachtages ist die Vermittlung von Basiswissen aus medizini-scher, rechtlicher und suchtpräventiver Sicht sowie das Aufzeigen der Strukturen von Hilfsmöglichkeiten und die Vorstellung von Ansprech-partnern in der Region.Als Referenten konnten Dr. med. Eckart Grau, Ärztlicher Direktor des suchtmedizinischen Zentrums des Diakonie-Krankenhauses Harz GmbH und Chefarzt der Rehabilitation Sucht, Holger Eheleben, Erster Kriminalhauptkommissar im Polizeirevier Harz und Leiter des SG Ju-gend/Rauschgift sowie Helga Meeßen-Hühne, Dipl.-Sozialpädagogin und Suchttherapeutin, Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt (LS-LSA), gewonnen werden.Interessenten können sich an Claudia Krebs vom erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (Tel.: 03941/5970 2162, E-Mail: [email protected]) wenden.

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„Studien- und Berufswahl 2015/2016“ ab sofort erhältlich. Internetseite www.studienwahl.de vollständig erneuert

Die umfassend aktualisierte, inzwischen 45. Ausgabe des „grünen Klassi-kers“ gibt jungen Menschen mit Hochschulreife einen vollständigen Über-blick darüber, welche Studiengänge wo studiert werden können. Dieser wird ergänzt durch wertvolle Informationen zu allen Studienfeldern, Ab-schlüssen und Hochschulen im Bundesgebiet. Das Buch „Studien- & Be-rufswahl“ ermöglicht angehenden Studierenden, sich optimal auf unter-schiedliche Studienbereiche vorzubereiten, indem es Charakteristika der einzelnen Fächer nennt sowie auf Anforderungen und spätere Berufsaus-sichten eingeht. Auch zum dualen Studium sowie zur beruflichen Ausbil-dung bietet das Buch reichhaltige Informationen.

Das Handbuch „Studien- & Berufswahl 2015/2016“ wird von den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben und umfasst über 650 Seiten hilfreicher, fundierter Informationen. Den Schülern in Vorabgangs-klassen mit Abschlussziel allgemeine Hochschulreife und den Abschluss-klassen an Schulen, die die Fachhochschulreife vermitteln, wird das Buch kostenfrei an ihrer Schule ausgehändigt. Andere Interessierte können das Buch für 9,80 Euro im Buchhandel erwerben oder es online unter www.stu-dienwahl.de bestellen und sich per Post zuschicken lassen. Das zum Buch gehörige Internetportal www.studienwahl.de liefert ergän-zende Informationen zur Studien- und Berufsorientierung. n

Optiker- und Hörgeräteakustiker: Anspruchsvolle Berufe mit besten Zukunftschancen Frau Hahne, wo können Augenopti-ker und Hörgeräteakustiker im Land-kreis Harz arbeiten?Hahne: Im Harzkreis gibt es viele Be-schäftigungsmöglichkeiten. Ob bei Augenoptikern, Sanitätshäusern, Hör-gerätestudios, Orthopädiecentren oder im Einzelhandel mit medizinischen Ar-tikeln, die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Die Beschäftigten sind dabei sowohl in modernen kleinen und mit-telständischen Unternehmen, als auch bei großen Optiker- und Hörgeräte-akustikketten tätig.Die Zahl der Beschäftigten blieb in den letzten Jahren konstant. Gleichzeitig investieren diese Betriebe überpro-portional in die qualifizierte Aus- und Weiterbildung ihrer Angestellten. Und der Bedarf an geeigneten Fachkräften steigt ständig.

Und wie sieht es mit dem Nachwuchs aus?Hahne: Die Unternehmen suchen schon seit Jahren kontinuierlich Nach-wuchs und melden uns ihre freien Stellen. Zwar haben wir schon seit ein paar Jahren insgesamt eine ausgeglichene Situation am Ausbildungsstel-lenmarkt − theoretisch haben wir für jeden gemeldeten Bewerber fast eine gemeldete betriebliche Ausbildungsstelle, dennoch passen die Angebote und die Nachfragen in der Praxis oftmals nicht überein. Besonders der Be-ruf des Hörgeräteakustikers ist vielen gar nicht bekannt, doch auch bei den Augenoptikern gibt es zahlreiche freie Stellen. Uns sind die Gründe, wes-halb sowohl der Augenoptiker als auch der Hörgeräteakustiker nicht in den TOP TEN der Berufswünsche der Jugendlichen auftauchen, nicht schlüssig. Selten sind so vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeiten in einem Ausbildungsberuf vereint. Neben dem täglichen Kontakt zu den Kunden, sind auch technisches Interesse und handwerkliches Geschick zum Beispiel für kleinere Reparaturen an den Geräten oder Brillen, Voraussetzungen für beide Ausbildungsberufe. Eigenschaften, die häufig von den Jugendlichen bei der Wahl ihres Ausbildungsberufes gewünscht sind. Jugendliche, die

gute bis befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Physik haben, sollten daher auch einen oder beide Ausbildungsberufe bei ihrer Berufswahl in Erwägung ziehen. Informationen hierzu gibt es kos-tenfrei im Internet unter www.arbeitsagentur.de oder bei den Beratungs- und Vermittlungsfachkräften der Arbeitsagentur.

Gibt es auch Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte?Hahne: Nach einem Berufsabschluss und einer einschlägigen Berufspra-xis bieten sich verschiede Weiterbildungsmöglichkeiten an, so dass man später mehr Verantwortung übernehmen und gleichzeitig höhere Löhne erzielen kann. Nach dem Abschluss der dreijährigen Ausbildung zum Hör-geräteakustiker, die für alle zum Teil an der bundesoffenen Landesberufs-schule in Lübeck stattfindet, kann nach weiteren sechs Jahren die Meister-prüfung abgelegt werden. Außerdem kann ein ausgebildeter Hörakustiker mit Abitur beziehungsweise mit der Fachhochschulreife an der Akademie in Lübeck, Oldenburg oder an der Hochschule Aalen ein Bachelor-Studium der Hörakustik aufnehmen. Ähnlich ist es auch bei dem Ausbildungsbe-ruf Augenoptiker. Nach der abgeschlossenen Gesellenprüfung kann man auch hier die Meisterprüfung absolvieren und mit dem Abitur oder der Fachhochschulreife hat man die Möglichkeit, im Rahmen eines Bachelor of Science Augenoptik zu studieren. Alle Formen der Weiterbildungen bezie-hungsweise des Studiums bieten am Ende die Möglichkeit des Einstiegs in eine Selbständigkeit beziehungsweise in das eigene Fachgeschäft.

Ausführliche Informationen: www.arbeitsagentur.deBERUFENETHier findet man Beschreibungen über alle Ausbildungs- und vieleWeiterbildungs- sowie Studienberufe unter:www.berufenet.arbeitsagentur.deKURSNETHier kann man Adressen von Bildungsanbietern recherchieren:www.kursnet.arbeitsagentur.deBENUnsere Online-Plattform für Ihren beruflichen Sprung nach oben unter: www.ben.arbeitsagentur.de

Liebe Leser,eines ist in den letzten Jahren deutlich spürbar geworden: unsere Gesell-schaft wird immer älter. Diese Altersentwicklung bietet für einige Berufe vollkommene Sicherheit, beispielsweise in der Augenoptik und Hörakustik. Wir Menschen werden immer älter und unsere Ansprüche an „gutes Sehen“ und „gutes Hören“ werden immer höher. Die Perspektiven für die beruflichen Karrieren der Nachwuchskräfte in dieser Branche könnten nicht besser sein. Der Bedarf an ausgebildeten Hörakustikern beispielsweise ist aufgrund der rund 14 Millionen hörbeeinträchtigten Menschen in Deutschland sehr hoch. Die Zahl der Hörgeschädigten nimmt durch den ständigen Umweltlärm und natürlich auch durch den künstlichen Lärm immer weiter zu. Und das ist auch der Grund, weshalb immer mehr Jüngere Hörhilfen benötigen.Im folgenden Interview informiert Alexandra Hahne, Teamleiterin des Arbeit-geber-Service der Agentur für Arbeit Halberstadt, über zwei gefragte Berufe im Gesundheitshandwerk.

Als Augenoptiker und Höra-kustiker hat man heute die besten Zukunftschancen, Si-cherheit und einen Beruf, der überaus abwechslungsreich ist und für jeden hervorragen-de Entwicklungs- und Weiterbil-dungsmöglichkeiten bietet.Beide Berufe bieten die perfekte Kom-bination aus handwerklichem Geschick, tech-nischem Verständnis und sozialer Kompetenz. Aufgrund rasanter technolo-gischer Entwicklungen müssen Augenoptiker und Hörakustiker flexibel und neuen Technologien gegenüber aufgeschlossen sein. Lesen Sie dazu auch unser Firmenportrait auf Seite 15.

Berufliche Zukunft im Landkreis Harz

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Christoph Dunkel und sein Team bieten kompetente Hör- und SehlösungenUnter dem Motto „einfach besser leben“ bietet das junge und innovative Unternehmen Christoph Dunkel Hörakustik und Augenoptik seit 2005 kom-petente Hör- und Sehlösungen gepaart mit modernster Technik und ak-tuellen Modetrends. Das in der Wernigeröder Burgbreite ansässige Unter-nehmen eröffnete in den Folgejahren weitere Hörgeräteakustik-Filialen in Ilsenburg, Elbingerode, Vienenburg und Thale. Speziell in Ilsenburg wurde das Angebotsspektrum 2012 durch zwei Augenoptikmeister auf den Be-reich der Sehleistungsbestimmung erweitert. Gegenwärtig sind elf Mitar-beiter und zwei Auszubildende im Unternehmen beschäftigt.

Christoph Dunkel (im Bild links) und sein hochqualifiziertes Team beraten die Kunden über die Möglichkeiten effektiver Hör- und Sehtechnik und betreut sie vor und während der Versorgung mit modernster Diagnose-und Anpassungstechnik. So gehören eine umfassende Situations- und Be-darfsanalyse und eine fachkompetente persönliche Betreuung, bei der die Kunden in den Auswahl- und Anpassungsprozess eingebunden sind, zum Selbstverständnis der Unternehmensphilosophie.Die erfolgreiche Ent-wicklung des Unterneh-mens in den zurücklie-genden zehn Jahren zeigt sich auch in der Tatsache, dass das Team als offizieller Ausstatter für den Deutschen Ski-verband die deutschen Spitzensportler – wie hier auf dem Bild den ehemaligen Bundestrai-ner Frank Ullrich – unter-stützt. Auch als Ausbildungsbetrieb bietet das Unternehmen vielfältige und etwas andere Einblicke in die Berufe des Augenoptikers und Hörgeräteakustikers.Beide Ausbildungen sind duale Ausbildungen und dauern drei Jahre. Somit ist man nicht nur in der Schule, sondern lernt auch alle wichtigen Bereiche und Vorgehensweisen im Ausbildungsbetrieb kennen. Es sind vielseitige Ausbildungen, deren Schwerpunkte nicht nur im Umgang mit Kunden, sondern ebenso im handwerklichen Bereich liegen. Wer sich für eine sol-che Ausbildung interessiert, sollte also offen im Umgang mit anderen

Menschen sein und technisches Interesse sowie handwerkliches Geschick besitzen.Als Hörgeräteakustiker beschäftigt man sich in erster Linie mit dem Ohr und der Versorgung mit Hörgeräten bei Hörverlusten.Deshalb sind schon in der Ausbildung Physik, Mathematik und Anatomie wichtige Bestandteile des Berufes. Ziel der Ausbildung ist, Menschen mit Hörbeeinträchtigungen hoch qualifizierte Hilfe zu bieten. Da jeder Kunde einzigartig ist, muss auch unterschiedlich auf jeden Einzelnen eingegan-gen werden. Hörgeräte sind heute Computer in Miniformat mit hochan-spruchsvoller Technik. Diese müssen dem zukünftigen Träger optimal ein-gestellt werden. Da jedes Ohr individuell verschieden ist, wird je nach Hörverlust eine Ohr-abformung genommen, um die Geräte perfekt anzupassen. Auch der Ser-vice während der gesamten Tragezeit zählt zu den wesentlichen Aufgaben des Hörgeräteakustikers. Während der dreijährigen Lehre wird man nicht nur im Betrieb ausgebildet, sondern der theoretische Teil findet im Block-unterricht in dem einzigen Akustikerausbildungszentrum Deutschlands in Lübeck statt. Als Augenoptiker ist das vielsei-tige Interesse ebenso wichtig, da auch hier in der täglichen Praxis sowohl an die individuel-le Kundenberatung als auch an die handwerklichen Leistungen hohe Anforderungen gestellt werden. Modisches Bewusstsein und Handwerk werden hier per-fekt kombiniert. Denn der Kunde wird nicht nur zu der neuen, zu-künftige Brille inklusive der pas-senden Gläser beraten, sondern sie wird auch in der Optikerwerk-statt mit modernsten techni-schen Geräten gefertigt. Zu den Aufgaben des Augenoptikers gehören also alle anfallenden Tä-tigkeiten die im Zusammenhang mit der Brille, deren Fertigung und dem Brillenträger stehen. Das sind nicht nur Beratung und Verkauf von Brillen, sondern auch der Service und Repa-raturen, ebenso wie der Umgang mit und die Anpassung von Kontaktlin-sen. In der dreijährigen Ausbildung gibt es ebenfalls einen theoretischen Ausbildungsteil, der im Blockunterricht stattfindet. Der Hauptteil findet im Ausbildungsbetrieb statt. Die Ausbildungen zum Hörgeräteakustiker und Augenoptiker sind also in vielen Punkten verwandt, da Mode, Technik, Handwerk, Freude am Um-gang mit Menschen und Einfühlungsvermögen wesentliche Rollen spielen. Da beide Ausbildungsberufe in Geschäften in der freien Wirtschaft ange-siedelt sind, sind Marketing, betriebswirtschaftliche Aufgaben und Verwal-tung ebenfalls wichtige Aspekte der Ausbildung. Beide Berufe sind also sehr vielfältig und helfen den Menschen, ihre Sinne wieder vollwertig nutzen zu können.

Kontakt: Christoph Dunkel Hörakustik+Augenoptik Platz des Friedens 2 38855 Wernigerode Telefon: 03943/26 62 68 Email: [email protected] Internet: www.einfachbesserhoeren.de

„Azubis finden – Fachkräfte binden“Gut qualifizierte und ausreichend verfügbare Fachkräfte sind auch in un-serem Landkreis ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandor-tes.Sie vor Ort zu gewinnen, ist eine Herausforderung mit vielen Facetten. Dabei spielen demografische Aspekte ebenso eine Rolle wie die Qualifi-kation der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter, die Rückkehrwilligkeit von ehemaligen Bewohnern des Landkreises oder die Anwerbung von Fachkräften aus anderen Ländern und Regionen.

Als direkte Ansprechpartner vor Ort sind die Unternehmen in unserem Landkreis attraktive Arbeitgeber mit vielfältigen Aus- und Weiterbil-dungsmöglichkeiten für Auszubildende und Fachkräfte, die in vielen Be-reichen zukunftsfähige Arbeitsplätze bieten.

Unter der Rubrik „Azubis finden – Fachkräfte binden“ stellen wir im „Harzer Kreisblatt“ solche Firmen und Unternehmen vor und geben die-sen die Möglichkeit, auf ihre Aus- und Weiterbildungsangebote aufmerk-sam zu machen.

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Sonderführung „Geheime Orte“ – Quellweg im Huy

Die Tourismus- Initiative „Stadtsprung – Städte zwischen Harz und Elbe“ startet wieder am10. Oktober um 8.30 Uhr eine besondere Führung. Die herbstliche Exkursion führt dieses Mal an ein Teilstück des Quellweges im Huy, der vom Förderverein „Zwischen Huy und Bruch“ e. V. angelegt wurde. Treffpunkt ist die alte Wassermühle in Badersleben. Von dort führt der Weg über einen alten Kalksteinbruch, Streuobstwiesen zur Heiketalwarte. Dort ist eine Rast mit Picknick für die Gruppe vorbereitet. Der Rückweg führt die Teilnehmer durch eine interessante Flora und Fauna im Bogen an der Marienbachquelle vorbei nach Badersleben zu-rück. Festes Schuhwerk ist für die Wandertour unbedingt erforderlich.Die Karten sind im Vorverkauf in der Halberstadt-Information erhältlich.

„Unser Dorf hat Zukunft“: Gold und Silber für Lagenstein und Silstedt

Die Dörfer Gladigau (Landkreis Stendal) und Zappendorf (Saalekreis) werden Sachsen-Anhalt bei dem im nächsten Jahr stattfindenden Bun-deswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ vertreten. Die beiden Orte gingen als Beste aus dem diesjährigen Landeswettbewerb hervor.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens über-reichte bei einer Feierstunde in Diesdorf unlängst die Urkunden an die Sieger und weitere 14 Gemeinden.

Unter den Platzierten waren auch Langenstein und Silstedt, die mit ei-ner Gold- beziehungsweise einer Silbermedaille ausgezeichnet wurden. Beide Orte waren als Sieger aus dem Kreiswettbewerb hervorgegangen.

Von den insgesamt 109 teilnehmenden Dörfern am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ konnten sich in den Kreiswettbewerben 16 Orte für den Landeswettbewerb qualifizieren.

LEADER im Landkreis Harz geht weiter

Auf Heines Spuren Natura 2000 entdecken

Landkreis. Das Engagement und die Ausdauer der Bürger im Landkreis Harz haben sich gelohnt. Das Finanzministerium hat die drei Regionen „Harz“, „Nordharz“ und „Rund um den Huy“ auch für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 offiziell als LEADER-Regionen anerkannt.

Damit eröffnet sich für die LEADER-Regionen im Landkreis Harz nach er-folgreichem Abschluss der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 erneut die Chance, EU-Fördermittel in Millionenhöhe einzuwerben. Bereits seit 2007 arbeiten die drei Regionen im Landkreis Harz erfolgreich zusammen. In der Förderperiode 2007 bis 2013 konnten dadurch insgesamt 236 Projek-te umgesetzt und rund zehn Millionen Euro EU-Fördermittel eingeworben werden. Diese Arbeit soll jetzt durch die Bestätigung der drei LEADER-Regi-onen fortgesetzt werden.

Mit der Anerkennung stehen den Regionen erneut Fördermittel für die För-derperiode 2014 bis 2020 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. In der neuen Förderperiode gibt es zudem eine Weiterentwicklung durch den CLLD-Ansatz („Community led local Development“). Dies bedeutet so viel wie „Gemeinschaftsgeführte lokale Entwicklung“, was wiederum dem bereits bekannten „Bottom-up-Prinzip" entspricht. Neu ist dabei die Zugriffsmög-lichkeit auf Investitionsprioritäten der beiden anderen EU-Fonds, den Eu-ropäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF). Durch das Zusammenspiel der drei verschiedenen Fonds entsteht ein deutlich vergrößertes Förderspektrum, so dass die Wirksam-keit von Vorhaben, die dem LEADER-/CLLD-Ansatz folgen, verbessert wer-den kann.

Eine zentrale Rolle spielen dabei die Lokalen Aktionsgruppen (LAG). Ihnen gehören neben den beteiligten Kommunen zusätzlich jeweils zwischen 20 und 30 so genannte Wirtschafts- und Sozialpartner an. Die Lokalen Akti-onsgruppen entscheiden künftig über die Vergabe der LEADER-Fördermit-tel in ihrer Region. Die einzelnen Projekte können innerhalb verschiedener Themenfelder verankert werden, wobei jede Region anhand ihrer jewei-ligen Bedürfnisse einzelne Schwerpunktthemen beziehungsweise Hand-lungsfelder herausgearbeitet hat. Diese wurden jeweils in einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) im Frühjahr 2015 festgeschrieben, welche zu-gleich die Fördergrundlage für die kommenden Jahre darstellen wird. Alle Bürger im Landkreis Harz sind dazu eingeladen, sich mit Ideen, Projekten oder ihre Mitarbeit in den Prozess einzubringen. n

Weitere Informationen zu den Regionen und ihren Themen unter:www.leader-harz.de www.leader-nordharz.dewww.rund-um-den-huy.de

Ilsenburg. Am Eisernen Tisch, zwischen Scharfenstein und Brocken, infor-miert eine neue Informationstafel über das europäische Schutzgebiets-netzwerk Natura 2000. Sie wurde vom Regionalverband Harz in Kooperati-on mit dem Nationalpark Harz erstellt und macht die einmalige Natur am Heinrich-Heine-Weg erlebbar.

Tafeleinweihung an der Schutzhütte Eiserner Tisch. Foto: Hendrik Block/RVH

Am Eisernen Tisch kann der Wanderer bei guter Sicht einen wunderbaren Blick auf die Eckertalsperre bis in das Harzvorland genießen und kurz vom steilen Aufstieg verschnaufen. „Die neue Informationstafel stellt den ge-schützten Lebensraumtyp der natürlichen bodensauren Fichtenwälder vor, die den Wanderer umgeben“, so Anne Schäfer vom Regionalverband Harz. Zahlreiche Spezialisten wie Nabelflechte, Bergwaldlaufkäfer und Fichten-kreuzschnabel kommen hier vor. Auch Heinrich Heine war seinerzeit von der hiesigen Natur beeindruckt. Wohl nahe der neuen Tafel begegnete er beim Brockenaufstieg 1824 einem Hirten. Das Erlebnis verewigte er in sei-ner „Harzreise“. Vom Scharfenstein aus wurden die Tiere früher auf die Weiden unterhalb des Brockens getrieben, weshalb der Wegabschnitt auch Hirtenstieg ge-nannt wird. Dr. Friedhart Knolle vom Nationalpark Harz betonte, dass es die alten Wegebezeichnungen wie den Hirtenstieg zu pflegen gilt. Ange-lika Lucht, Geschäftsführerin der Tourismus GmbH Ilsenburg, plant in den nächsten Jahren die weiteren Tafeln des Heinrich-Heine-Weges zu erneu-ern. Der Themenweg wurde 1992 von Klaus Kersten, einem ehemaligen Deutschlehrer aus Ilsenburg, initiiert und ist im Wegeplan des National-parks Harz verankert.

Mehr Informationen zu Natura 2000 rund um den Brocken bietet die kos-tenfreie Broschüre NATURA Tipp 7 des Regionalverbandes Harz sowie die Internetseite www.harzregion.de. Die Broschüre ist in der Tourist-Info in Ilsenburg, in der Rangerstation Scharfenstein, im Nationalparkhaus Ilsetal sowie in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes Harz in Quedlinburg erhältlich. n

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Rund 100 geförderte Stellen für Langzeitarbeitslose

Meerschweinchen ziehen ins Hotel

Offene Beratungstermine in den Regionalstellen

Käthe-Kollwitz-Gymnasium erhältneue Pausenbänke

Landkreis. Die im letzten Jahr aus-gelaufene „Bürgerarbeit“ hat gezeigt, dass geförderte Beschäftigung lang-zeitarbeitslosen Menschen helfen kann, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Jeder fünfte Bürgerarbeiter hat den Sprung in den 1. Arbeitsmarkt geschafft. Mit dem neuen Bundespro-gramm „Soziale Teilhabe am Arbeits-markt“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen deshalb bundesweit 10 000 Arbeitsplätze für langzeitarbeitslose Menschen für die Dauer von drei Jahren gefördert werden. Das Fördervolumen beträgt ins-gesamt 450 Millionen Euro. Von den 265 Jobcentern, die sich beworben hatten, erhielten 105 die Zusage für die Umsetzung des Modellprojekts. Auch die KoBa Harz hat mit ihrem Konzept überzeugt und Fördermittel für rund 100 Stellen im Landkreis Harz eingeworben. Kommunen, Vereine und Arbeitgeber öffentlicher Beschäftigung wa-ren bis Ende August aufgerufen, mögliche Einsatzstellen bei der KoBa zu melden. Das Angebot stieß auf große Resonanz. Um eine sachgerechte Verteilung der Stellen in der Harzregion zu gewährleisten, erfolgte diese entsprechend der Verteilung der Arbeitslosigkeit SGB II in den Städten und Gemeinden. Gefördert werden dabei ausschließlich sozialversicherungs-pflichtige Arbeitsverhältnisse, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Geförderte Mitarbeiter erhalten bis zu 1 320 Euro Bruttolohn pro Monat bei maximal 30 Wochenstunden. Für die Besetzung der Stellen kommen Kunden der KoBa in Frage, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens vier Jahren auf SGB II-Leistun-gen angewiesen sind, während dieser Zeit nicht oder nur kurze Zeit gear-beitet haben, gesundheitliche Einschränkungen haben oder mit Kindern im Haushalt leben. Auch ehemalige Bürgerarbeiter können – bei Erfüllung der anderen Kriterien – gefördert werden.Die Besetzung der Stellen soll ab Oktober erfolgen. KoBa-Kunden, die die oben genannten Fördervoraussetzungen erfüllen, können sich bei ihrem Fallmanager melden. Weitere Informationen finden Interessierte auf www.sota-harz.de. n

Halberstädter Sehenswürdigkeiten als Tierdomizile

Halberstadt. Punktgenau zum 35. Tiergartenfest am 23. August erhielten die Kleintiere des Halberstädter Tiergartens neue fantasievolle Behausun-gen. Die außergewöhnlichen Ställe entstanden in den vorangegangenen zehn Wochen mit Unterstützung der KoBa Harz in der Halberstädter Krea-tivwerkstatt der AFU GmbH. Sie haben die Form von Sehens-würdigkeiten der Stadt Halberstadt. Im Freigehege am Zooeingang können die Meer-schweinchen nun wählen, ob sie im Rathaus, im Was-serturm, im  Rie-senweinfass oder im Hotel St. Florian residieren wollen. Die Miniatur-Häu-ser wurden nach den Fotos der Originale gebaut und sind in ihren Maßen genau an die vorhandenen Flächen im Kleintiergehege angepasst. Auch die Wünsche des Tiergartens hinsichtlich der Reinigung wurden berück-sichtigt. Ein kunstvoller Farbanstrich und viele kleine Details machen die Häuser zu echten Hinguckern. Tiergarten-Chef Michael Bussenius bedank-te sich herzlich bei den Projektmitarbeitern, der AFU und der KoBa. n

Landkreis. Die KoBa-Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) bietet im Oktober und November wieder offene Beratungstermine für KoBa-Kunden an. Sie berät bei persönlichen Problemlagen und Schwierigkeiten bei der Suche nach Arbeit. Zudem gibt sie Tipps und umfangreiche Hintergrundin-formationen zu folgenden Themen: Von der Grundsicherung in die Ausbildung, wer finanziert das? Elternzeit – und was kommt danach? Ausbildung in Teilzeit (Familie und Ausbildung unter einen Hut ge-

bracht), geht das? Erwerbseinkommen während der Grundsicherung – das ist möglich! Bildung und Teilhabe, so fördern wir unsere Kinder. Anträge und Folgeanträge – Wie stelle ich Anträge rechtzeitig und voll-

ständig? PR in eigener Sache, wie verkaufe ich mich selbst am besten? Tipps und Tricks zur Stellensuche im Internet. Social Media – Risiko und Chance.

Termine: KoBa Wernigerode 29. Oktober 2015, 14 – 16 Uhr (Kurtsstraße 13) KoBa Halberstadt 05. November 2015, 14 – 16 Uhr (Schwanebecker Straße 14) KoBa Quedlinburg 12. November 2015, 14 – 16 Uhr (Heiligegeiststraße 7)

Die Räumlichkeiten sind am Bera-tungstag jeweils ausgeschildert. Die Beratung ist unverbindlich und rich-tet sich speziell an alle Kunden der KoBa Harz. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Bei Fragen zur Ver-anstaltung können sich Interessierte unter 03943/58 32 35 oder per E-Mail [email protected] direkt an die Beauftragte für Chancengleich-heit wenden. Weitere Informationen und aktuelle Termine werden auf der Webseite der KoBa Harz www.koba-jobcenter-harz.de unter dem Punkt Chancengleichheit veröffentlicht. n

Halberstadt. Pünktlich zum Start des neuen Schuljahres erhielten die Schüler des Halberstädter Käthe-Kollwitz-Gymnasiums neue Pausenbän-ke für den Schulhof. Die Sitzgelegenheiten entstanden mit Förderung der KoBa Harz in den Werkstätten der Oskar Kämmer Schule Quedlinburg.

Unter dem Motto – Holz, Farbe, Metall – können dort arbeits-suchende Menschen die Bearbeitung ver-schiedener Werkstof-fe ausprobieren, um eigene Stärken und mögliche berufliche Perspektiven zu fin-den. Dabei bringen die Projektteilneh-mer auch viele kreative Ideen ein. So ist das Design der neuen Pausenhof-bänke zwar auf den ersten Blick etwas ungewöhnlich, aber sehr praktisch. Als Standfüße dienen je zwei steinerne Pflanzringe. Sie schützen die hölzer-ne Auflage vor Bodenfeuchtigkeit und sorgen für Standfestigkeit. n

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KoBa-Beauftragte für Chancengleichheit„Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ startet

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Akademisches Lehrkrankenhausder Otto-von-Guericke-UniversitätMagdeburg

Wernigerode/Quedlinburg. Hokus, Pokus, Fidibus – diesen Zauberspruch kennt gewiss ein jeder. Keine Zauberei ist indes das langjährige Engage-ment vieler Frauen und Männer zugunsten der Wernigeröder Kinderklinik. „Der Förderverein der Kinderklinik Wernigerode“ war uns stets ein verlässli-cher Partner“, sagt Dr. Dieter Sontheimer, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin.

Und dennoch gibt es diesen Förderverein nicht mehr. „Das war zuletzt überfällig, das war ein Automatismus“, schätzt Dr. Dieter Sontheimer ein. Nicht allein in Wernigerode, auch im Harzklinikum in Quedlinburg gibt es die gemeinsame Kinderklinik des kommunalen Krankenhauses. So war es naheliegend, den Vereinszweck zu erweitern und das Ganze mit einem neuen Namen nach außen zu dokumentieren.

„Fidibus – Förderverein Kinder- und Jugendmedizin Harz e.V.“ hat sich neue Ziele gesetzt und seinen Aufgabenbereich erweitert, informiert An-dré Boks. Der Wernigeröder ist alter und neuer Vereinsvorsitzender. Dieses Bündnis aus ehrenamtlichen Helfern und Unterstützern ist aus dem Förder-verein der Kinderklinik Wernigerode hervorgegangen. Damit verfügt der neue „Fidibus“ über eine bereits mehr als zehnjährige Erfahrung in gemein-nütziger Vereinstätigkeit – inklusive der personellen Kontinuität auch beim Vorstandsvorsitz.

André Boks nennt als Aufgaben für seinen Verein: „Wir möchten weitere Mitglieder, Förderer und Partner finden, die neuen Strukturen weiter auf-bauen und mit Leben ausfüllen.“ „Kinder sind etwas einmaliges, sind zau-berhaft“, sagt Dr. Dieter Sontheimer. Deshalb gefällt ihm der neue Vereins-name mit seinem thematischen Bezug zum Zaubern. Er kündigt an, sich als Vorstandsmitglied gemeinsam mit seinen Mitstreitern dafür einzusetzen, dass die medizinische Versorgung der Kinder und Jugendlichen bestmög-lich unterstützt wird.

Quedlinburg. Die eigens zum 2015er Jubiläum 300 Jahre Dorothea Christi-ane Erxleben von einem bayerischen Züchter ge-zogene Rose ist im Qued-linburger Harzklinikum gepflanzt worden. Der Rosenzüchter hat nur drei Exemplare die-ser Pflanze den Quedlin-burgern zur Verfügung stellen können. Die rote Strauch-Rose wird min-destens eine Höhe von 1,5 Meter erreichen, sie duftet kräftig und soll laut Züchter eine robuste Pflanze sein.Die Krankenpflegeschü-ler Carolin von Stade und Florian Moog haben die Rose gemeinsam mit der historischen Figur der Frau Erxleben vor dem historischen Krankenhaus-Portal gepflanzt. Die Krankenpflegeschule des Harzklinikums hat die Patenschaft für diese Rose übernommen. Die Quedlinburgerin Dorothea Christiane Erxleben, Namensgeberin des kommunalen Krankenhauses, ist die erste promovierte Ärztin Deutsch-lands. n Fotos (2): Tom Koch/Harzklinikum

„Wir wollen gleichzeitig, dass der Funke des Engagements des Förder-vereins von Wernigerode auch in die neue und größere Gemeinschaft in Quedlinburg und weiteren Orten überspringt. Als einen Fidibus bezeichnet man nämlich auch einen Holzspan, der zum Feuer entfachen benutzt wird“, weiß der Chefarzt der Kinderkliniken im Harzklinikum. n

Hokus, Pokus – Engagement zugunsten von Kindern ist keine Zauberei

Förderverein der Wernigeröder Kinderklinik präsentiert sich mit neuen Vereinszielen, erweitert seine Aufgaben und heißt nun „Fidibus“

Dorothea Christiane Erxleben Roseblüht im Quedlinburger Harzklinikum

André Boks, Vorsitzender des „Fidibus“-Fördervereins (links) präsentiert ge-meinsam mit Dr. Dieter Sontheimer, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugend-medizin am Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben, die neugestaltete In-ternetseite des Fördervereins für Kinder- und Jugendmedizin im Harz.

Der Förderverein Kinder- und Jugendmedizin Harz – „Fidibus“ engagiert sich für:

– familienorientierte kind- und jugendgerechte medizinische Betreu-ung in der Harzregion, vor allem in den Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin am Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben in Wernigerode und Quedlinburg unter Leitung von Chefarzt Dr. Dieter Sontheimer

– begleitende therapeutische Angebote wie Tiertherapie und Kunst-therapie

– umfassende ambulante medizinische Behandlung und Beratung in den Praxen für Kinder- und Jugendmedizin in den Medizinischen Ver-sorgungszentren des Harzklinikums in Wernigerode und Thale

– Kinder- und Familienschulungsprogramme für zuckerkranke Kinder und Jugendliche: „Mehr wissen – besser leben – Experten in eigener Sache“

– Seminare für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Aufmerksam-keits- und Konzentrationsstörungen (ADHS)

– Informations- und Bildungsangebote für Eltern, Großeltern, Pädago-gen

KONTAKT: Vorstandsvorsitzender: André Boks über Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am

Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben Steinbergstraße 1 38855 Wernigerode Telefon 03943/61-27 11 E-Mail: [email protected] Web: www.fidibus-harz.de

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Schnupperstudium bietet erste Einblicke in das Studentenleben

Vom 19. bis 23. Oktober haben Schüler der Region und auch der um-liegenden Bundesländer die Möglichkeit, das Leben auf dem Campus der Hochschule Harz im Rahmen eines ein- oder mehrtägigen Schnup-perstudiums etwas näher kennenzulernen. Die drei Fachbereiche Au-tomatisierung und Informatik, Verwaltungs- sowie Wirtschaftswissen-schaften, halten für die Nachwuchsstudenten ein abwechslungsreiches Programm bereit.

Für die Teilnahme am diesjährigen Angebot besteht die Möglichkeit, sich bis zum 9. Oktober bei der Studienberatung anzumelden. Weite-re Informationen sind unter www.hs-harz.de/schnupperstudium zu finden. Das detaillierte Programm kann auch direkt bei der Studienbe-ratung der Hochschule Harz telefonisch unter 03943/65 91 08 oder per E-Mail [email protected] angefordert werden.

Landesinitiative „Fachkraft im Fokus“startet mit umfangreichem Beratungs-angebot für die Harzregion

Landkreis Harz stellt Weichen für erfolgreiche Bildungsübergänge

Landkreis. Mit der neuen Landesinitiative „Fachkraft im Fokus“ sind bisher nebeneinander agierende Angebote wie das Fachkräfteportal PFIFF – www.pfiff-sachsen-anhalt.de und die Personal- und Organisations-beratung für kleine und mittlere Betriebe weiterentwickelt und gebündelt worden.

Das umfangreiche Angebot aus einer Hand richtet sich an Beschäftigte auf der Suche nach einer neuen Herausforderung, an rück- und zuwande-rungswillige Fachkräfte und deren Familien, an regionale Klein- und mit-telständische Unternehmen, Netzwerke und Akteure. In regionalen Bera-tungsstellen bieten wir Ihnen Erstinformationen und Unterstützung unter anderem zu den Themen Verringerung von Abwanderung und Auspendeln von Fachkräften aus

Sachsen-Anhalt, Unterstützung der Zuwanderung von Fachkräften nach Sachsen-An-

halt – einschließlich ausländischer Fachkräfte, Migranten und Flücht-linge

Erhöhung der Attraktivität der Beschäftigungsmöglichkeiten und des Bekanntheitsgrades attraktiver Beschäftigung,

Sensibilisierung von Unternehmen und Beschäftigten für die Steige-rung der Beschäftigungsfähigkeit sowie

Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung von Unternehmen und Be-schäftigten durch das Bekanntmachen von Fördermöglichkeiten

Gemeinsam mit Anja Ulrich (Mitte) von der Willkommensagentur „Zuhause im Harz“ wollen die Regionalberaterinnen Anja Hoffleit (links) und Ilka Wottawah-Küster dem Fachkräftemangel im Landkreis Harz entgegen wirken.

Die Landesinitiative „Fachkraft im Fokus“ ist in allen fünf Planungsregionen des Landes Sachsen-Anhalt mit einer Regionalberatungsstelle und mindes-tens zwei Regionalberatern vertreten. Die Beratungsstelle für die Planungs-region Harz und Teile des Landkreises Mansfeld-Südharz befindet sich im Gründer- und Gewerbezentrum „Wilhelm Schmidt“ (GGZ), Otto-Spielmann-Straße 2 in Halberstadt. Hier beraten Sie die Regionalberaterinnen Anja Hoffleit und Ilka Wottawah-Küster an jedem Donnerstag in der Zeit von 9 Uhr bis 16 Uhr (Sprechtag) und nach Vereinbarung.

Kontakt:Antje Hoffleit (Telefon 0152/31 90 15 48 oderE-Mail: [email protected] Ilka Wottawah-Küster (Telefon 0172/79 88 531 beziehungsweise E-Mail: [email protected]

Die Beratung von rück- und zuwanderungswilligen Fachkräften erfolgt in Zusammenarbeit und im gegenseitigen Austausch mit der Willkommens-agentur „Zuhause im Harz“. Kontakt: Anja Ulrich (Telefon 03941/59 70 59 05 beziehungsweise perE-Mail: [email protected] n

Landrat Martin Skiebe und Agenturleiterin Elke Schreiber unterzeichneten am 31. August eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit beim Ausbau der Bildungs-landschaft

Halberstadt. Der Landkreis Harz will künftig mit der Transferagentur Mit-teldeutschland für Kommunales Bildungsmanagement kooperieren, um bereits bestehende Bildungsangebote noch besser zentral aufeinander ab-stimmen und Übergänge im Bildungssystem weiter verbessern zu können.

Die Transferagentur wird den Landkreis Harz beim Ausbau seiner Bildungs-landschaft begleiten. Eine Zielvereinbarung hält die Schwerpunkte der Zusammenarbeit fest. „Wir freuen uns darauf, den Landkreis Harz beim Auf-bau eines kommunalen Bildungsmanagements zu beraten und mit unse-ren bundesweit erprobten Ansätzen aus der Praxis zu unterstützen", sagte Agenturleiterin Elke Schreiber bei der Vertragsunterzeichnung.

Ziel der Kooperation ist es, die Bildungsübergänge zwischen verschiede-nen Lebensphasen durch ineinandergreifende Angebote zu verbessern. „Wir wollen im Landkreis ein qualitativ hochwertiges und reibungsloses Übergangsmanagement vom Kindergarten in die Schule und von der Schule in die duale Ausbildung sicherstellen", ergänzte der Landrat. Vor al-lem an der Schwelle zum Arbeitsleben könne es sich der Landkreis nicht leisten, zukünftige Fachkräfte zu verlieren. Jedes Kind im Landkreis müsse eine entsprechende Ausbildungsreife erlangen und durch passende Orien-tierungsangebote den Wunschberuf in der Region finden, sagt der Land-rat mit Blick auf den demografischen Wandel und die sinkenden Azubi- Zahlen. Vor diesem Hintergrund sollen die Sekundarschulen im Landkreis gestärkt und die Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft intensiviert werden. n

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Ärztlicher Direktor des AMEOS Klinikum Halberstadt gehört zu

Deutschlands Top-Medizinern

Halberstadt. Der Ärztliche Direktor des AMEOS Klinikum Halberstadt, Prof. Dr. Klaus Begall gehört zu den Top-Me-dizinern in Deutschland. Dies ermittelte das Nachrichtenma-gazin Focus in Deutschlands größter Ärztebewertung 2015. Prof. Begall zeichnet sich laut Focus durch hervorragende Leistungen im Bereich Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde aus. In die Bewertung fließen unter anderem Faktoren wie Pati-entenzufriedenheit, Empfeh-lungen von niedergelassenen Ärzten und Umfragen bei me-dizinischen Fachgesellschaften mit ein. Prof. Begall freut sich über die Auszeichnung: „Es ist eine große Ehre, zum wiederholten Male in meinem Fachbereich zu den Topmedizinern gezählt zu werden. Es ist allerdings klar, dass dies nur in einem sehr gut funktionierenden Klinikum möglich ist, weshalb die Auszeichnung allen Mitarbeitenden hier gebührt.”Neben seinen Aufgaben als Ärztlicher Direktor ist Prof. Begall ebenfalls Chefarzt der Klinik für HNOHeilkunde. Ein großer Aspekt seiner Tätig-keit dort ist die Zusammenarbeit mit dem Cochlea-Implant-Zentrum im Krankenhaus. Im Jahr 2014 setzte Begall das 1000. Cochlea-Implantat ein. Damit können Patienten, deren Hörnerv noch funktioniert, nach teilweiser oder sogar vollkommener Taubheit wieder hören. Vielen Pa-tienten wird es so ermöglicht, nach dem richtigen Hörtraining wieder an Gesprächen teilzunehmen oder zum ersten Mal im Leben einen Vo-gel zwitschern zu hören.Das Nachrichtenmagazin Focus veröffentlicht seit 20 Jahren regelmäßig Listen mit spezialisierten Ärzten verschiedener Fachbereiche. Prof. Dr. Klaus Begall ist bereits zum dritten Mal in Folge als Top-Mediziner aus-gezeichnet worden.

Benefiz-Entenrennen in Bad Harzburg

Fachtagung des Aktionsbündnisses „Landkreis Harz inklusiv“

Lebenskraft e. V. lädt ein zum18. Klinik- und Vereinsfest

Bad Harzburg. Am Sonntag, dem 27. September, findet um 11 Uhr im Rahmen des 20. Bad Harzburger Kastanienfestes zum ersten Mal das Be-nefiz-Entenrennen auf einem Teilstück der Radau statt. Das vom Verein für krebskranke Kinder Harz e.V. ins Leben gerufene Event, das von zahlreichen regionalen Firmen unterstützt wird, dient dazu, Besucher und Teilnehmer über die Arbeit und Ziele des Vereins zu informieren.Der Verein für krebskran-ke Kinder Harz e.V. hat in den letzten Jahren große regionale Bekanntheit erlangt und vielfältige Unterstützung erfahren. In Bad Harzburg und Um-gebung wurden fünf er-krankte Kinder und deren Angehörigen von dem Verein begleitet und un-terstützt, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Aufklärungsarbeit zu leis-ten und das Thema „Krebs bei Kindern“ mehr in den Mittelpunkt stellen.Alle Teilnehmer des En-tenrennens können sich an der Mietstation oder online auf den Seiten des Vereins eine oder mehre-re Enten mieten, die zwi-schen Solebad und Berliner Platz auf einer Strecke von 800 Metern gegen-einander antreten. Die eingenommene Miete von 5 Euro pro Ente fließt zu 100 Prozent in die Arbeit des Vereins. Für die besten zehn Platzierungen winken Sachpreise, darunter eine Ballon-Fahrt mit „Brocken-Ballon“ für zwei Personen über den gesamten Harz, oder zwei Freikarten für die Brockenbahn mit Eintrittskarten für die Rockoper Faust auf dem Brocken.Zu mieten sind die Enten in der Tourismusinformation Bad Harzburg, im Krodoland Bad Harzburg oder online unter: www.verein-fuer-krebskranke-kinder-harz.de n

Halberstadt. Im Landkreis Harz wurde vor einem Dreivierteljahr das Ak-tionsbündnis „Landkreis Harz inklusiv“ gegründet. Mehr als 100 Personen und Institutionen unterstützen das kreisweite Aktionsbündnis und bringen sich in sechs Arbeitsgruppen konstruktiv mit ein.

Die Arbeitsgruppe „Bildung und Erziehung“ des Aktionsbündnisses „Land-kreis Harz inklusiv“ hat für den 19. Oktober eine Tagung mit hochrangigen Referenten auf den Weg gebracht. Mit großer Spannung und Erwartung wird dem Referat von Ines Boban von der Universität Halle-Wittenberg entgegen gesehen. Sie referiert über die Herausforderungen der inklusi-ven Bildung von der Frühförderung bis zur Seniorenbildung und wird gern auch Fragen der Tagungsteilnehmer hierzu beantworten.

Die Tagung richtet sich besonders an Erzieher in Kindertagesstätten und Lehrkräfte aller Schulformen, aber auch an alle anderen interessierten Menschen im Landkreis Harz.

Im Hinblick auf die Betreuung der Kinder beginnt die Tagung erst um 13 Uhr im Audimax der Hochschule Harz (alte Papierfabrik) in Wernigerode. Die Veranstaltung ist als Weiterbildungsmaßnahme für Lehrer anerkannt.

Informationen zum Aktionsbündnis „Landkreis Harz inklusiv“ und zur Ta-gung sowie die Anmeldung zur Fachtagung gibt es bei der Geschäftsstelle des Aktionsbündnisses im Landkreis Harz (Telefon 03941/59 70 41 88 oder per E-Mail [email protected]). n

Blankenburg. Das traditio-nelle und be-liebte Klinik- und Vereinsfest von Lebenskraft e.V. findet in diesem Jahr erst im Herbst statt. Am 9. Oktober lädt der Verein alle Interessenten von 13 bis 15 Uhr auf das Gelände der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Harzklinikum in Blankenburg ein. Bereits am Vormittag wird hier durch das Harzklinikum nach 12-monatiger Bauzeit die neue Turnhalle für den Blankenburger Klinikstandort feierlich eröffnet. Während des Vereinsfestes wird es nicht nur Gelegenheit geben, diesen Neubau zu besichtigen. Besucher können bei vielfältigen Gesprächen auch ein liebevoll vorbereitetes Programm genießen und sich bei einem kleinen Imbiss beziehungsweise Kaffee und Kuchen stärken.Lebenskraft e.V. unterstützt Menschen mit unterschiedlichen Hilfebedar-fen (zum Beipspiel im Betreuten Wohnen), die innerhalb ihres Umfeld und der Gemeinde über längere Zeiträume betreut und begleitet werden (müs-sen), organisiert Freizeitangebote und hilft in der Öffentlichkeit Barrieren gegenüber psychischen Erkrankungen mit abzubauen.

Alle interessierten Bürger der Stadt Blankenburg sowie des Landkrei-ses Harz sind hierzu recht herzlich eingeladen. Wer mehr über den Ver-ein und seine zahlreichen Aktivitäten in den vergangenen Jahren er-fahren möchte, findet im Internet unter www.lebenskraft-harz.de weitere Informationen. n

Für krebskranke Kinder im Harz