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Country Fact Sheet Aserbaidschan 2017 Haftungsausschuss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen und stellt diese nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für Rückschlüsse, welche aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen gezogen werden. Credit: Mila Tsehaieva 2010

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Country Fact Sheet

Aserbaidschan

2017

Haftungsausschuss

IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen und

stellt diese nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftung für die

Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für Rückschlüsse, welche

aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen gezogen werden.

Credit: Mila Tsehaieva 2010

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I. Checkliste

II. Gesundheitswesen1. Allgemeine Informationen

2. MedizinischeVersorgung

III. Arbeitsmarkt1. Allgemeine Informationen

2. Unterstützung bei der Arbeitssuche

3. Arbeitslosenunterstützung

4. Weitere Bildungsmöglichkeiten

IV. WohnungsmarktI. Allgemeine Informationen

2. Wohnungssuche

3. Wohnzuschüsse

V. SozialwesenI. Allgemeine Informationen

2. Rentensystem

VI. Bildungssystem1. Allgemeine Informationen

2. Kosten und Studienkredite

3. Anerkennung ausländischer Abschlüsse

VII. Konkrete Unterstützungsmöglichkeiten

2Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.returningfromgermany.de/de/countries/azerbaijan

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I. Checkliste___________________________________________

Vor der Rückkehr:

Diplome / Zertifiakte sowie weitere

relevante Dokumente die von deutschen

Bildungsbehörden erhalten wurden

einholen.

Für die Weiterreise vom Flughafen

notwendige Informationen einholen. Die

Bus-Nummer 116 fährt tagsüber alle

30min direkt vom Flughafen in die

Innenstadt nach Baku. Diese befindet sich

außerhalb des Flughafens auf der anderen

Seite des Parkplatz-Bereichs und fährt bis

zum S. Vurgun’s Park, 28 May Street. Die

Fahrtzeit beträgt etwa 30-40min. Die

Fahrtzeit mit dem Auto beläuft sich

ebenfalls auf 30-40min. Taxen in Baku sind

die lilanen sogenannten “London” Taxen

und können mit dem Code *9000 bestellt

werden. Ein weiterer 24h-Taxiservice ist

“Motor Service”, welche unter receives

(99412) 189 bestellt werden können.

Impfungen überprüfen und erneuern

sofern notwendig und den Impfpass

mitbringen (vor allem bei Kindern).

Eine temporäre Unterkunft finden.

Direkt nach der Rückkehr:

Sich bei der State Agency for Public

Service and Social Innovations registrieren

und notwendige Dokumente einholen

(http://www.asan.gov.az/) falls das Land

mit einem Laissez-Passer betreten wurde

und Pässe abgelaufen sind. Ansonsten ist

keine Registierung notwendig.

Sich bei Ärzten und Krankenhäusern

anmelden.

Falls notwendig, Sozialhilfe beantragen.

Den State Employment Service bezüglich

Arbeitsmöglichkeiten konsultieren.

Dienstleister, die bei der Wohnungssuche

behilflich sind konsultieren.

Kindergärten, Schule sowie andere

Bildungseinrichtungen konsultieren.

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II. Gesundheitswesen_________________________________________

Zugang speziell für Rückkehrende

Eligibility and requirements: All public clinic/hospitals are free of charge if you have a valid

national ID

Registration procedure: Returnee need to contact with the Ministry of Health or nearby

hospital/clinic according to his place of registration.

Required documents: Valid National ID

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1. Allgemeine Informationen

Begünstigungen:

Es gibt kein staatlichesKrankenversicherungssystem. Nach demaserbaidschanischem Gesetz sind allemedizinischen Dienstleistungen in öffentlichenKrankenhäusern kostenfrei.

Das Gesundheitsministerium ist für spezialisierteEinrichtungen zuständig während die Städte füralle weiteren medizinischen Institutionenverantwortlich sind.

Darüber hinaus gibt es auch einige zusätzlichemedizinische Einrichtungen die von anderenMinisterien geleitet werden, wie beispielsweisedas Krankenhaus des Innenministeriums.

2. Medizinische Versorgung, Verfügbarkeitsowie Kosten

Medizinische Einrichtungen und Ärzte: • Spezalisierte staatliche Einrichtungen:

Zentralklinik, Zentrum für Orthopädie undProsthetik, Zentrum für Neurochirurgie,Ophthalmologie-Klinik, Psychiatrische Klinik,Tuberkulose-Klinik, Urologie-Klinik,Kinderklinik, Zentrum für Onkologie.

• Private Kliniken:Leyla Shikhlinskaya Klinik(http://www.shiklinskayaclinic.com ), Oksigen Klinik (http://www.oksigen.az/ ), Turkisch-Amerikanisches MedizinischesZentrum (http://www.tamc.az ), Baku Klinik (http://www.bakuclinic.az/en ), MediClub (http://www.mediclub.az/ ), HB Guven (http://www.guvenklinik.az/en ), Zentralklinik (http://www.merkeziklinika.az/)

Anmeldeverfahren:Es gibt kein spezielles Anmeldeverfahren fürRückkehrende. Für Verschreibungen zuSpezialisten sollte zunächst einAllgemeinmediziner oder Krankenhausaufgesucht werden.

Verfügbarkeit sowie Kosten von Medikamenten:Ein Handbuch an essentiellen Medikamentenwurde vom Gesundheitsministeriumveröffentlicht. Diese werden an Kliniken sowiepharmazeutische Einrichtungen verteilt.

Medikamente sind für stationär behandeltePatienten kostenfrei. Ambulant behandeltePatienten müssen die Kosten selber tragen, mitder Ausnahme von Krebserkrankungen sowieeiniger psychiatrischer Erkrankungen.

Medikamente sind in Aserbaidschanverhältnismäßig teuer zu erwerben, daApotheken generell unter privater Leitungstehen. Die Erhältlichkeit von Medikamten istjedoch gewährleistet. Einige Medikamentewerden unter anderen Namen als in der EUvertrieben.

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III. Arbeitsmarkt_______________________________________

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I. Allgemeine Informationen

Der Hauptfokus in den letzten Jahren wurde aufdie Weiterentwicklung sozialökonomischerAspekte gelegt. Dabei ist es gelungen, denArbeitsmarkt sowie die erwerbstätigeBevölkerung zu erweitern.

Weitere Reformen im Sozialwesen habendarüber hinaus zu Verbesserungen des generellenLebensstandards geführt. ZusätzlicheErweiterungen der Erwerbskraft im Nicht-ÖlSektor haben darüber ebenfalls zu einerVerbeserung der witschaftlichen Situation inAserbaidschan geführt.

Für 2018 wurde der monatliche Mindeslohn auf130 Manat gesetzte. DasDurchschnittseinbekommen beträgt aktuell 499,8Manat.Die offizielle Arbeitslosenquote beläuft sich auf5,0%.

2. Untersützung bei der Arbeitssuche

Die Staatsagentur für Arbeit unter demMinisterium für Arbeit und Sozialen Schutz stelltUnterstützungsmöglichkeiten für dieArbeitssuche zurVerfügung.

Weitere Informationen unter:http://www.ses.gov.az/

Online Jobportale: • http://www.jobsearch.az/• http://www.rabota.az/• http://boss.az/vacancies• http://ejob.az/

Zugang zur Arbeitslosenunterstützung:Es gibt keine speziellen Unterstützungen fürRückkehrende. Diese sollten wie alleStaatsbürger die Staatsagentur für Arbeitkonsultieren. Es werden ein gültiger Ausweissowie vorhandene Arbeitsbescheinigungenbenötigt.

3.Weitere Bildungsmöglichkeiten

Für weitere Bildungs- sowieFortbildungsmaßnahmen sollte dasBildungsministerium kontaktiert werden.

Weitere Informationen unter: http://edu.gov.az/az/page/354

Office Adress

Baku 44, Sattar Bahluzada Str.

Tel: (+994 012) 562-75-67; 562-11-23;

562-75-34

Sumgayit Sumqayıt city, 9 mkr, Apt 64

(+994 018 64) 2-02-57; 2-02-17

Ganja 122, Mammad Khalafov str,

Tel: (+994 02226) 5-12-22; 585-26-22

Mingachevir 1, M.Fizuli str.

Tel: (+994 024 27) 4-14-70; 4-32-62

Credit: Mila Tsehaieva 2010

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III. Arbeitsmarkt_______________________________________

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3.Arbeitslosenunterstützung

Seit 2018 gibt es den NationalenArbeitslosenversicherungs-Fond inAserbaidschan. Nach dem Gesetz zurArbeitslosenversicherung müssen Staatsbürger0,5% des monatlichen Gehalts in den Fondeingezahlen. Die Auszahlungen des Fonds wurdenfür 2018 auf 89,04 Millionen Manat festgelegt.

Von den Gesamtauszahlungen des Fonds sollen35,802 Millionen Manat für die Organisation vonEvents zur Selbstständigkeit vergeben werden,33,478 Millionen Manat zurArbeitslosenunterstützung sowie 13,709Millionen Manat für administrative Aspekte.Darüber hinaus sollen 1,788 Millionen Manat fürÖffentlichkeitsarbeit, 1,613 Millionen Manat fürTrainings- und Fortbildungsmaßnahmen, 1,38Millionen Manat für die Kofinanzierung(zusammen mit einer Versicherung) zurAufstockung des Gehalts, 1,15 Millionen Manatfür Jobberatungen und 120,000 Manat für dieOrganisaiton von Arbeitsmessen.

Die Einnahmen des Fonds ergeben sich ausEinzahlungen von Organisaitonen und derenMitarbeitern (17,726 Million Manat), Einzahlungenvon weiteren Versicherten (53.567 MillionenManats) sowie sonstigen Einnahmen.

Credit: Mila Tsehaieva 2010

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IV. Wohnungsmarkt__________________________________________

1. Allgemeine Informationen

Die Mietkosten in Baku variieren stark undhängen von der Lokalität ab. Diese könnenvon monatlich AZN 300 bis AZN 600 odermehr reichen. Wohnungen können überstaatliche Notare gemietet werden. Hierfürwird ein gültiger Pass benötigt und es fällteine Gebührt von AZN 20 an.

Preis (AZN)

Sale m2

Miete

2017-

Dez

Jährl.

Verän-

derung

Mai

2017

Jährl.

Verän-

derung

Baku 1500 5% 500 5%

Sumgait 1200 5% 350 5%

Ganja 1000 5% 300 5%

Mingachevir 800 5% 250 5%

Lankaran 700 5% 250 5%

Wiederaufbauhilfe wird Flüchtlingen und

Vertriebenen aserbaidschanischen Bürgern aus

Armenien sowie Vertriebenen aus Nagorno

Karabakh vom Sozialfond gewährt.

Immobilienmakler-Webseiten und

Wohnungsanzeigen: • www.bina.az• http://www.mekan.az/• http://www.evelanlari.az/• http://emlakbirjasi.com/• http://binatap.az/

3. Wohnzuschüsse

Die Anordnung des Präsidenten der

Aserbaidschanischen Republik vom 16.

September 2005 “Forming of mortgage loans

systems in the Republic of Azerbaijan” wurde

begründet um effiziente

Wohnungsfinanzierungsmöglichkeiten zu

schaffen und Angebot und Nachfrage zu

regulieren sowie ausländische Investoren in den

Markt miteinzubinden.

Genauere Informationen hierzufinden Sie unter:

http://www.amf.az/

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Nebenkosten:

Gas: 1 Kubikmeter = 0.10 qapiks

Elektrizität: 1 KW-Stunde = 0.57 qapiks

2. Wohnungssuche

Es gibt keine speziellen Wohnungshilfen fürRückkehrende. Es gibt jedoch die Möglichkeitfür drei bis sechs Monate im MigrationService Reception Center unterzukommenbis eine Wohnung gefunden wurde.

Credit: Mila Tsehaieva 2010

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V. Sozialwesen____________________________________1. Sozialsystem

Zugang:

• Beeinträchtigte/Körperlich und geistigEingeschränkte Personen (inkl.Personen, die unter 16 Jahre sind)

• Frauen, 62 und älter• Männer, 67 und älter• Frauen unter 57. die drei oder mehr

Kinder haben, sowie Frauen, die Kinderunter 8 mit körperlichen oder geistigenEinschränkungen haben

• Männer, die 62 Jahre alt und älter, dienach dem Tod oder derSorgerechtsenziehung der Ehefrau, keineweitere Ehe eingegangen sind und dreioder mehr Kinder, oder Kinder mitkörperlichen oder geistigenEinschränkungen, haben

• Vollwaisen bis sie 18 Jahre alt sind, sowieüber 18 Jährige, wenn diese körperlicheund geistige Einschränkungen haben undstudieren, aber nicht älter als 23 Jahresind (Paragraf 1.0.2. v.Art. 1 a/m Gesetz)

Berechtigung:

• BürgerInnen Aserbaidschan’s• Staatenlose Personen, die ihren ständigen

Wohnsitz in Aserbaidschan haben

Kosten: Es entstehen keine Kosten auf Seiten desBegünstigten

Leistungen:Die Höhe der Leistungen wird, inAbhängigkeit vom Status und der Situationder AntragsstellerIn, von der zuständigenstaatlichen Behörde bestimmt, und unterliegtmindestens einmal pro Jahr (Art. 8 b/mGesetz) einer Indexierung. Leistungenwerden, je nach Situation, monatlich odereinmalig gezahlt (Art. 1 a/m Gesetz).

Der/Die Rückkehrende muss sich an denstaatlichen Sozialhilfefond der RepublikAzerbaidschan wenden :http://www.sspf.gov.az

Notwendige Dokumente:• Ausweisdokumente des Antragsstellers

und der Person, die von denZuwendungen profitiert

• Dokumente, die die Zahlung vonZertifikaten bestätigen

Voraussetzungen für Zuschüsse:

• Beendigung der Arbeit aufgrund vonerreichtem Alter oder gesundheitlichenProblemen, mit zuvor mindestens 5-jähriger Arbeitserfahrung;

• Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Alters;• Körperliche Einschränkungen (inklusive

Personen unter 16) / Arbeitsunfähgikeit• Verlust des/der

Hauptverdieners/Hauptverdienerin derFamilie;

• Arbeitsunfähigkeit aufgrund vonKrankheiten seit der Kindheit;

• Betreuung von Kindern unter acht, dieaufgrund der Arbeitslosigkeit ihrer Eltern,Brüder, Schwestern und Großelternverloren haben;

• Betreuung von Kindern unter drei Jahren(normalerweise an diejenigen, die inMutterschutz sind);

• Für die Bildung von Kindern unter 18Jahren, die durch die entsprechendeBehörde bestimmt werden

• An offizielle Vormünder von Kindern, dieihre Eltern verloren haben oder derenEltern das Sorgerecht gerichtlichentzogen wurde

• Geringverdienende Familien, die Kinderunter einem Jahr haben (Den Status derFamailie wird in Vereinbarkeit mit demSozialhilfe-Gesetz bestimmt

• Infizierte Personen, die anRettungseinsätzen in radioaktiven Gebitenbeteiligt ware (wenn diese vonmedizinischen Experten einentsprechendes Attest über eineRöntgeninfektion haben)

• Bei der Geburt eines Kindes• Für Beerdigungen von

StaatsbeamtenInnen, RentnerInnen,körperlich bzw. geistig eingeschränktePersonen unter 16, sowie Hauptverdiener

• Die unter Punkt 1-11 fallenden Personenwerden monatliche Beiträge bezahlt, dieunter Punkt 12-14 Einzelbeiträge

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2. Rentensystem

Allgemeine Informationen:Es gibt drei Arten der Rente:• Altersrente• Arbeitsunfähigkeitsrente• Hinterbliebenenrente

Alters- und Unfähigkeitsrente bestehen ausdrei Teilen: Basisteil, Versicherungsteil, sowieder Finanzanteil. Allte weiteren Informationenkönnen der folgenden Website entnommenwarden: http://dsmf.gov.az

Kosten:Die Rentenversicherung wird nach demKalender (Tage, Monate, Jahre) berechnet undbasiert auf der Arbeitsdauer des/derAntragsstellers/Antargstellerin.

Leistungen:Die Minimumsrente beträgt im DurchschnittAZN 110.

V. Sozialwesen____________________________________

Zugang, speziell für Rückkehrende:Voraussetzungen zum Erhalt einer Rente:

• Frauen im Alter von 60 Jahren nachBeendigng der Arbeit

• Männer im Alter von 63 Jahren beiBeendigung der Arbeit, sofern sie 5 Jahrean derVersicherung teilgenommen haben

• Frauen im Alter von 44 bis 51, die dreioder mehr Kinder oder körperlich odergeistig eingeschränkte Kinder haben

• Männliche im Alter von 55 und älter, dieden Haushalt führen

• Vormund über Waisen oder ausgesetztenKindern

• Frauen, älter als 42 und Männer älter als47, die an Hypoviskose leiden

Der/Die Rückkehrende muss sich an denStaatlichen Sozialhilfefond der RepublikAzerbaidschan wenden: http://www.sspf.gov.az

Notwendige Dokumente:Identitätspapiere, Schriftlicher Antrag,Arbeitsbuch, sowie andere von zuständigenBehörden angeforderte Dokumente.

VI. Bildungssystem1. Allgemeine Informationen

Die Unterrichtssprachen sind Russisch, Englisch,Aserbaidschanisch. Es gibt 1.790 Vorschulen für111.000 Kinder, dies entspricht einem Anteil von16,1% der Kinder, die im relevanten Alter wären. 82%der Vorschulen für Erstklässler sind in Städtenangesiedelt. Es gibt 5 Vorschulen für besondereBedürfnisse und 5 Vorschulen, die an Kuranstalten fürkörperlich und geistig eingeschränkte Kinderangelehnt sind.Es gibt insgesamt 6 Vorschulen, in denen es spezielleEinrichtungen für 404 Kinder gibt, dort können dieseunterrichtet und betreut werden. 14 Kindergärtenbieten spezielle Unterstützungsmöglichkeiten fürtaube, stumme sowie blinde Kinder an. Insgesamt gibtes 225 spezialisierte Schulen, inklusive 7 Gymnasienund 33 Hochschulen an denen 84.000 Studierendeunterrichtet werden können.

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VI. Bildungssystem

Ähnlich wie in anderen globalenBildungssystemen, gibt es auch in Aserbaidschandrei Bildungswege:

• Erste Stufe: “Bakalayr”: Dauer: 4 Jahre;ausgestelltes Zertifikat: Bachelor oder Bakalavr,Studium der Geistes- und Naturwissenschaftensowie die jeweiligen Schwerpunkte

• Zweite Stufe: “Magistr”: Dauer: 1.5-2 Jahre;ausgestelltes Zertifikat: Master oder Magister;Erwerb von tiefergehendem Wissen sowie eineFachausbildung im Bereich der Geistes- undNaturwissenschaften

• Dritte Stufe: Postgraduierten Programm:Dauer 2-3 Jahre; ausgestelltes Zertifikat:Doktor (PhD)

2. Kosten und Studienkredite

Abhängig von den Noten der Kandidaten undKandidatinnen können diese Vollstipendienerhalten.

Zugang undVoraussetzungen:Die staatliche Kommission für dieStudienzulassung führt zweimal im Jahr einePrüfung durch. Diese entscheidet über dieZulassung an Universitäten. Die Einschreibung istabhängig von den Testergebnissen, demnacherhalten Studierende einen bezahlungspflichtigenStudienplatz oder eine Übernahme der Kosten.Die Mehrheit der kostenfreien Plätze fällt aufstaatliche Universitäten. Mehr Informationenunter: http://www.tqdk.gov.az/

3.Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das Ministerium für Bildung erkennt undverifiziert ausländische Abschlüsse nur inÜbereinstimmung mit bilateralen Verträgen,welche mit anderen Ländern getroffen worden.Mehr Informationen unter:https://www.nostrifikasiya.edu.az

Credit: Mila Tsehaieva 2010

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VI. Bildungssystem

Zugang, speziell für Rückehrende

Es gibt 702 Schulen für Flüchtlinge aserbaidschanischer Abstammung aus Armenien. Binnenvertriebene aus NagornoKarabakh unterrichten 88.000 Schüler aus Flüchtlingsfamilien.

Der Zugang erfolgt in verschiedenen Klassen. Zu der ersten Klasse erfolgt dieser aufgrund der Entscheidungdes Lehrerkomitees, welches sich aus dem Direktor, den Lehrkräften, sowie den SchulpsychologenInnen undÄrztenInnen zusammensetzt. Für die Aufnahme müssen die Eltern oder Erziehungsbeauftragten eineelektronische Anmeldung einreichen unter www.mektebeqebul.edu.az

Folgende Dokumente werden hierfür benötigt:• Ein Originalauszug sowie eine Kopie der Geburtsurkunde• Aufenthaltsgenehmigung und/oder Schutzstatuszertifikat für Flüchtlinge• Zertifikat des UNHCRs• Medizinisches Protokoll (Form 26U)• Zwei 3x4cm Passfotos• Vorschulnachweis (falls möglich)

In der Anmeldung sollten die gewünschten zu erlernenden Fremdsprachen angegeben werden. Ebenfallssollte angegeben werden, ob das Kind Vorschulunterricht hatte. Alle weiteren Informationen können derfolgenden Website entnommen werden: http://edu.gov.az/en/page/303/5339

VIII. Kontaktinformationen und nützliche Links

Azerbaijan Children’s Union

Tel.: (+994 12) 511-34-09

[email protected]

SOS Children Village

Tel.: (+99412) 490-39-13,

[email protected]

Migrants Labor Rights Protection League

Tel.: (+994 12) 530-86-25)

The World of Law

Tel.: (+994 12) 480 22 31

[email protected])

NGO Symetria

Tel.: (+994 12) 493-40-56/493-40-56/771-99-23/621-08-

84

[email protected]

NGO Hayat

Tel.: (+99412) 497-30-52

NGO Place for Hope

Azerbaijan Migration Centre

Tel.: (+994 12) 498-91-74/498-09-72

Clean World Aid to Women PU

Tel.: (+994 12) 511-34-15

[email protected]

Education Public Support Association of Youth of

Azerbaijan (EPSAYA)

Tel.: (+ 994 51) 814-44-42

[email protected]

Relevante NGOs:

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VIII. Kontaktinformationen und nützliche Links

International Organization for Migration

Tel.: (+99412) 465-90-71/72

[email protected]

United Nations High Commissioner for Refugees

Tel: (+99412) 497-10-82,

[email protected]

United Nations Development Programme

Tel.: (+99412) 498-98-88

[email protected]

United Nations Population Fund

Tel.: (+99412) 492-24-70

[email protected]

United Nations Children`s Fund

Tel.: (+99412) 492-30-13

[email protected]

International Monetary Fund

Tel.: (+99412) 497-01-88-89

[email protected]

World Bank

Tel.: (+99412) 492-19-41

[email protected]

Asian Development Bank

Tel.: (+99412) 437-34-77

[email protected]

European Bank of Reconstruction and

Development

Tel.: Tel:(+99412) 497-10-14

[email protected]

International Labor Organization

Tel.: (+99412) 497-13-00

[email protected]

Council of Europe

Tel.:(+99412) 599-05-27-28

[email protected]

Delegation of the European Union to Azerbaijan

Tel.: (+99412) 497-20-63

[email protected]

Food and Agriculture Organization

Tel.: (+99412) 498-02-57,

[email protected]

World Health Organization

Tel.: (+99412) 498-98-88

[email protected]

International Committee of the Red Cross

Tel.: (+99412) 465-63-35 / 564-27-08 / 465-63-34,

[email protected])

International Federation of the Red Cross and Red

Crescent Societies

Tel.: +99412) 493-84-81

[email protected]

International Islamic Relief Organization

Tel.: (+99412) 438-84-97/497-04-02

TRACECA

Tel.:(+99412)598-27-18

[email protected]

Internationale Organizationen:

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VIII. Kontaktdaten und nützliche Links

Azerbaijan Children’s Union

Tel.: (+994 12) 511-34-09

[email protected]

SOS Children Village

Tel.: (+99412) 490-39-13,

[email protected]

Migrants Labor Rights Protection League

Tel.: (+994 12) 530-86-25)

the World of Law

Tel.: (+994 12) 480 22 31

[email protected])

NGO Symetria

Tel.: (+994 12) 493-40-56/493-40-56/771-99-23/621-

08-84

[email protected]

NGO Hayat

Tel.: (+99412) 497-30-52

NGO Place for Hope

Azerbaijan Migration Centre

Tel.: (+994 12) 498-91-74/498-09-72

Clean World Aid to Women PU

Tel.: (+994 12) 511-34-15

[email protected]

Education Public Support Association of Youth of

Azerbaijan (EPSAYA)

Tel.: (+ 994 51) 814-44-42

[email protected]

Relevante Nichtregierungsorganisationen

Embassy of the Republic of

Azerbaijan to the Federal

Republic of Germany

Hubertusallee 43

14193 Berlin

Tel.: +49 (0)30 219 161 3

Fax: +49 (0)30 219 161 52

E-mail: [email protected]

Web: http://berlin.mfa.gov.az/

Consular Section of the Embassy

Tel.: +49 (0)30 206 480 63

Fax: +49 (0)30 219 161 51

E-mail: [email protected]

Opening hours of the Consular

Section: Monday, Wednesday and

Friday 09.00 - 12.00 h.

Calling hours of the Consular

Section: Monday, Wednesday and

Friday 15.00 - 17.00 h;

Tuesday and Thursday 09.00 - 12.00 h.

Office of the Honorary

Consul of the Republic of

Azerbaijan in Stuttgart

Heilbronner Straße 154

70191 Stuttgart

Tel: +49 (0)711 263 7712 0

Fax: +49 (0)711 263 7712 9

E-mail: info@honorarkonsulat-

aserbaidschan.de

Web: www.honorarkonsulat-

aserbaidschan.de

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Staatliche Universitäten:

Azerbaijan Architecture and Construction

University, ADA University, Azerbaijan Medical

University, Academy of Public Administration

(Azerbaijan), Azerbaijan Technical University,

Azerbaijan State Agrarian University, Azerbaijan

State Economic University, Azerbaijan State Marine

Academy, Azerbaijan State Oil Academy,

Azerbaijan University of Languages, Baku Academy

of Music, Baku Slavic University, Baku State

University, Azerbaijan State University of Culture

and Arts, Ganja State University, Lankaran State

University, Mingachevir Polytechnic Institute,

Nakhchivan State University, Sumqayit State

University

Private Universitäten:

Azerbaijan University, Baku Eurasian University,

Khazar University, Odlar Yurdu University, Baku

Engineering University, Western University,

Nakchivan Private University

Schulen und Colleges:

Azerbaijan art college under the Academy of Arts;

Technical college of Baku; Baku Oil-energy college;

Baku college of management and technology;

Azerbaijan Finance-Economic College; Baku

technical school of food industry; Baku state

college of social economy; Baku computer college;

Music college under Azerbaijan National

Conservatory; Baku industry pedagogical technical

school; Aghdam music technical school; Shamakhy

cultural and educational technical school; Shusha

cultural and educational technical school; Shusha

music technical school; Astara pedagogical

technical school; Aghdam state college of social

economy; Goychay state college of management

and technology; Zagatala state college of

management and technology; Barda state college of

management and technology; Kazakh state college

of social economy; Tovuz state college of social

economy; Nakhchivan state technical college;

Sabirabad state college of social economy;

Shamakhy state industry and Economy College;

Guba state college of social economy; Baku college

of communication and transport; Azerbaijan sea

technical school of fish industry; Aghjabadi

pedagogical technical school; Construction college

under Azerbaijan University of Architecture and

Construction.

VIII. Kontaktdaten und nützliche Links

- Ministry of Foreign Affairs (+99412) 596-90-00, [email protected] - Ministry of Internal Affairs Hotline -102, (+99412) 590-92-22,[email protected] - State Migration Service Hotline - 919, (+994 12) 565-61-18/19/20/21/22, [email protected] - Ministry of Economy and Industry (+99412) 493-88-67, [email protected] - Ministry of Taxes (+99412) 403-89-70, [email protected] - Ministry of Transport (+99412) 431-74-37, [email protected] - Ministry of Communications and High Technologies (+99412) 498-58-38, [email protected] - Ministry of Health Hotline -9103, [email protected] - Ministry of Education (+99412) 599-11-55, [email protected] - Ministry of Labor and Social Protection of Population Hotline - 142, (+99412) 596-50-33 - Ministry of Culture and Tourism (+99412) 493-43-98/493-30-02, [email protected] - Ministry of Youth and Sports (+99412) 465-84-21, [email protected] - State Employment Service (+99412) 596-50-33 - State Social Protection Fund (+99412) 434 60 18, [email protected] - State Border Service (+99412) 493-36-65/ 493-19-23/ 498-01-43 - Main Department on Struggle Against Human Traffic (+99412) 590-90-28

Schulen, Colleges, und Universitäten:

14Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.returningfromgermany.de/de/countries/azerbaijan

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