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Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs MTD-Jubiläum: 20 Jahre MTD-Gesetz Sieben Berufe – ein gemeinsamer Weg

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Dachverband der gehobenenmedizinisch-technischen Dienste

Österreichs

MTD-Jubiläum: 20 Jahre MTD-Gesetz

Sieben Berufe – ein gemeinsamer Weg

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Warum feiert man ein Gesetz?

Warum sind DIESE sieben Berufe in einem Gesetz geregelt?

20 Jahre MTD-Gesetz

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1916: Staatliche Anerkennung der 1913 eröffneten Ausbildung zur

Assistentin für physikalische Therapie und Heilgymnastik (AKH

Wien; ÖBIG)

1916: Ausbildung zur Röntgenassistentin (AKH Wien; Wimmer;

ÖBIG)

1922: Ausbildung zur Laborassistentin (AKH Wien; Wimmer, ÖBIG)

1930: Ausbildung zur Diätassistentin

private kostenpflichtige Ausbildungen auf Initiative von Ärzten

Entwicklung 1916 – 1938: erste Ausbildungen

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Zielgruppe für Ausbildungen sind junge Frauen der bürgerlichen

Gesellschaft nach Absolvierung z.B. von höheren Töchterschulen und

nach Vollendung des 20. Lebensjahres (Antonius) bzw. Matura – nach

Entscheidung des ärztlichen Ausbildungsleiters (Betzwarz) =

Besonderheit

Entwicklung 1916 – 1938: Zielgruppe

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Technische Entwicklungen und Entdeckungen UND medizinischer

Fortschritt, sowie Auswirkungen des 1. Weltkrieges => Bedarf nach

„ärztlichen Assistentinnen“ => Ärzte als Promotoren und

Vertreterinnen des jeweiligen Berufes als organisatorische

Ausbildungsleiterinnen

Verbindung mit Pflege:• 1914: Massage, Hydro- und Elektrotherapie als Aufgabe der

Krankenpflege (Krankenpflegeverordnung 1914)• 1919: Einsatz von Röntgenschwestern (Erlass 2.7.1919, Z.

13.100/V.G)• 1928: geschultes Pflegepersonal für logopädische Therapie, z.B.

von Aphasien (Fröschels)• Erste Leiterin der Ausbildung zur Diätassistentin 1930 =

Krankenschwester (Antonius)

Entwicklung 1916 – 1938: Interessensvertretung

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Unterschied zur Pflege:

Ausbildung zu MTD kostenpflichtig (s.u. bis 1961; ab dann

öffentlich – in Wien von Gemeinde Wien als Träger übernommen)

=> soziales Auswahlkriterium

„technische“ vs. „pflegerische“ Tätigkeit als Argumentation für

höhere Vorbildung, eigene Fortentwicklung des Berufes

=>„Schlüssel“ für Entwicklung 1945 – 1961 (siehe auch Gesetz zur

Ordnung der Krankenpflege 1938)

Entwicklung 1916 – 1938: Interessensvertretung

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Entwicklung im Deutschland der Zwischenkriegszeit die Namensgebung

für MTD unterstützend:

1921, Preußen: Vorschriften für die staatliche Prüfung von

„Technischen Assistentinnen“ an medizinischen Instituten

Die vier „medizinisch-technischen“ Assistenzberufe lauten:

• Laboratoriumsassistentin

• Röntgenassistentin

• Technische Assistentin für Diät (Diätküchenleiterin und Diätassistentin)

• Technische Assistentin für Krankengymnastik (Krankengymnastin)

Zwischenkriegszeit: Ursprung der Berufsbezeichnung

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In Deutschland betitelt die Berufsbezeichnung MTA heute andere Berufe als in Ö:

• Medizinisch-technischer Assistent – Funktionsdiagnostik• Medizinisch-technischer Assistent – Nuklearmedizin• Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent• Medizinisch-technischer Radiologieassistent• Veterinärmedizinisch-technischer Assistent

In Deutschland sind dagegen DiätologIn, ErgotherapeutIn, LogopädIn, OrthoptistIn, PhysiotherapeutIn außerhalb der MTA geregelt!

Berufsbezeichnungen

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1938: Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege

Zusammenfassung der zahllosen und teilweise nach

landesrechtlichen Vorschriften geregelten Gesundheitsberufe

des deutschen Reiches

=> „gesamtes ärztliches Hilfspersonal“ wird unterteilt in Kranken-

pflege und Hilfskräfte in der Gesundheitspflege (Engel) bzw.

medizinisch-technische Hilfskräfte (Kowarschik)

Entwicklung 1938 – 1945

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1940: I. und II. MGAV(Verordnung über die Berufstätigkeit und die Ausbildung medizinisch-technischer Gehilfinnen und medizinisch-technischer Assistentinnen) • auf Grundlage des Gesetzes zur Ordnung der Krankenpflege• erste gesetzliche Regelung für MTD; vorerst nur zur Röntgen-

Laborassistentin = eine einheitliche Ausbildung (vs. vor 1938)• erstmalige Abstufung in Ausbildung, berufliche Kompetenzen und

Verantwortung: „medizinisch-technische Gehilfin“ - „medizinisch-technische Assistentin“ => wird 1961 mit MTF und MTD wieder aufgegriffen

• erstmaliger Bezeichnungsvorbehalt (§ 27 Abs. 1 und 2 I. MGAV)

Weiterhin keine eigenen berufsgesetzlichen Regelungen für

DiätologInnen und PhysiotherapeutInnen, aber bis 1945

Ausbildungen in beiden Sparten.

Entwicklung 1938 – 1945

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Krankenpflegegesetz 1949:Die vier vor 1938 bekannten Sparten der späteren MTD als „Spezialqualifikationen“ der Krankenpflege:• „medizinisch-technischer Hilfsdienst“ statt Röntgen- und

Laborassistentin (vor 1940)• „gymnastisch-physikalische Heilpflege“ • „Heildiätpflege“

Þ 2-jährige vorangehende Krankenpflegeausbildung (§ 7 Abs 3 KrpflG 1949), danach mind. 1-jährige Ausbildung in einer eigenen Ausbildungseinrichtung (§ 7 Abs 4 KrpflG 1949)

Þ Regelung ohne Beteiligung von MTD, sondern Durchsetzung von Interessen der Krankenpflege mit Hilfe von Vertreterinnen der Krankenpflege im Bundesministerium für soziale Verwaltung

Entwicklung 1945 – 1961

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MTD als „Spezialqualifikationen“ der Krankenpflegeberufe,

international isolierte gesetzliche Sonderlösung

Krankenpflegegesetz 1949 im Tätigkeitsfeld nicht lebbar

1951, gemeinsamer Berufsverband: „Verband der diplomierten

medizinisch-technischen, der Physiko- und der Diät-

assistentinnen Österreichs“

Ziel: eine von der Krankenpflege getrennte Regelung wie

international üblich => Idee eines eigenen Berufsgesetzes

Entwicklung 1945 – 1961

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1961: MTD als eigenständige Berufe innerhalb des

Krankenpflegegesetzes (BGBl 1961/102),

einschließlich: Ergotherapeutin und

Logopädin

Teilung des gemeinsamen Berufsverbandes nach Erreichen des

Ziels einer von der Krankenpflege getrennten Regelung in:

• (gemeinsamen) Berufsverband der Biomedizinischen AnalytikerInnen und RadiologietechnologInnen (Teilung folgt erst 1972)

• Berufsverband der DiätologInnen

• Berufsverband der PhysiotherapeutInnen

Entwicklung 1961 – 1992

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1970: OrthoptistInnen als siebente Sparte der MTD-Berufe

innerhalb des Krankenpflegegesetzes 1961

1984: Gründung des Dachverbands der gehobenen medizinisch-

technischen Dienste Österreichs als Dachorganisation der sieben

MTD-Berufsverbände – Ziel: eigenes Berufsgesetz!

1992: eigenes Berufsgesetz für alle MTD-Berufe (MTD-Gesetz –

BGBl 1992/460)

Das MTD-Gesetz gilt heute für geschätzte ca. 25.000 Personen, die

österreichweit in diesen MTD-Berufen tätig sind: Biomedizinische Analytik,

Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie und

Radiologietechnologie

Entwicklung 1961 – 1992

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2004: Freiberuflichkeit für alle MTD-Berufe (MTD-Gesetz-

Novelle 2003 – BGBl I 2004/7) nach Klage EU gegen Österreich,

initiiert vom Berufsverband der Biomedizinischen Analytikerinnen

2005: Ausbildung im Rahmen von Fachhochschul-Bachelor-

studiengängen (MTD-Gesetz – BGBl I 2005/70 u. FH-MTD-AV –

BGBl II 2006/2)

2005: Änderungen der Berufsbezeichnungen (BGBl I 2005/70)

Jüngere Geschichte

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Gesetzliche Regelungen sind zu den folgenden wichtigen

Bereichen ausständig bzw. benötigen regelmäßig einer

Aktualisierung und werden in den Regierungsabkommen seit

1996 dementsprechend thematisiert:

Einführung einer MTD-Berufsliste

Fortbildungsverpflichtung

Berufsbilder

Registrierung

Jüngere Geschichte

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Mitgliedschaft und politische Stärke von MTD-Austria:

Der Dachverband heute

Berufsverbände

Berufsangehörige

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Präsidentin MTD-Austria:Mag. Gabriele Jaksch

Diplomiert an der Akademie für den Physiotherapeutischen Dienst, AKH Wien

Magistra des Pädagogik und Sonder-Heilpädagogik Studiums an der Universität Wien

Finanzreferentin MTD-Austria:Petra Toifl

Diplomiert an der Akademie für den Radiologisch-Technischen Dienst, AKH Wien

Akademische Managerin für Gesundheits- und Krankenhauswesen

Geschäftsführer MTD-Austria:Mag. Jost-Alexander Binder

Studium an der WU Wien

Der Dachverband heute: das Team

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MTD-Austria agiert als gemeinsame, überbetriebliche Interessens-

vertretung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste

Österreichs (MTD):

…arbeitet für eine gemeinsame berufspolitische Entwicklung

…fungiert intern und extern als zentraler Ansprechpartner für MTD-

Belange

…agiert intern als spartenübergreifende Drehscheibe (Information,

Austausch, Diskussion)

…sorgt für eine berufsübergreifende Öffentlichkeitsarbeit

…begreift sich als Servicestelle  für die einzelnen Berufsverbände

Der Dachverband heute: die Position

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MTD-Austria nimmt wesentliche Aufgaben in den folgenden Bereichen wahr:

Ausbildung (Qualifikationsvoraussetzung, Dauer, Inhalt und

Umfang sowie akademischer Abschluss)

Berufsbefugnis, Berufsausübung (Art, Anbindung, etc.) und

Eigenverantwortlichkeit

Integration im relevanten System (Wiedererkennbarkeit der

Leistung und Berufsgruppe, Abbildung in den relevanten Gremien

des Gesundheitswesens).

Entwicklung und Sicherung der Berufe und Berufsfelder

Verankerung gesetzlicher Rahmenbedingungen

Qualitätssicherung

Der Dachverband heute: der Auftrag

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MTD – ProjekteProjekte mit

MTD – BeteiligungProjekte mit

BV – BeteiligungMTD Stabsbereiche

Berufsliste

ÖGCCLändergruppen

Bildungsgruppe

PR - Medienarbeit

Register GmbH

Gesetzesmonitoring

ANetPAS

CIRS (an BV)

MAB

ÖGNR

Nat. Gesundheitsziele

Richtlinien AEM

COPD ELGA-Beirat (mit BV)

MTD-Novelle

ASVG

Leitlinien Parkinson

Leitlinien Demenz

GBK

DMPOÖ, STM, NÖ, W

BGL, SBG

Restliche Bld.

ÖNI

E-Health (an BV)

Der Dachverband heute: Projekt- und Arbeitsgruppen

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MTD AustriaCPD-Richtlinie

Fortbildung: Die MTD-ARGE Bildung und Forschung

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MTD-CPD-Richtlinie (seit 01.01.2012)

Allgemeine Fortbildungsverpflichtung lt. MTD-G 1992 i.d.g.F., §11 (2):

„Sie haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse des jeweiligen gehobenen medizinisch-technischen Dienstes sowie der medizinischen Wissenschaft, soweit diese für den jeweiligen gehobenen medizinisch-technischen Dienst relevant ist, regelmäßig fortzubilden.“

=> Erneuerung, Vertiefung und Erweiterung des bereits erworbenen Wissens: lebensbegleitendes Lernen

Die MTD-CPD-Richtlinie……strukturiert diesen Fortbildungsbedarf……im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben und……in Anlehnung an nationale und internationale Benchmarks.…bietet eine übersichtliche Darstellung der Fortbildungsvarianten und deren Bewertung.…bietet seitens des Berufsverbands standardisierte, faire und nachvollziehbare Qualifikationsprozesse und die entsprechende Bestätigung in Form des CPD- Zertifikats.

Fortbildung: Die MTD-ARGE Bildung und Forschung

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Das CPD-Zertifikat

Fortbildung: Die MTD-ARGE Bildung und Forschung

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Das II. MTD-Forum

Thema:

Patientensicherheit, Transparenz

und Versorgungsqualität

zwischen Wunschtraum und

Realität

25. November 2011(Urania)

Berufspolitik als überbetriebliche Interessensvertretung

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93% der ÖsterreicherInnen vertrauen darauf, dass die Ärzte Österreichs sie wieder „gesund machen“ => therapieren => MTDienste => MTD-G

Kernaussagen der Österreichischen Gesellschaft zu:• PatientInnensicherheit: verlässliche Erkennbarkeit von berechtigten

Therapeuten bzw. gesetzlicher Schutz vor unbefugten Anbietern => Schweigepflicht, strenge Zulassungsbestimmungen

• Versorgungsqualität: Bedarf an räumlicher Nähe, sich Zeit nehmen, kurze Wartezeiten, Kassenleistungen

• Registrierungsbedarf überfällig: 75% wollen zwischen qualifiziertem und gesetzlich nicht berechtigten Anbietern unterscheiden können => Berufsliste! 58% würden diese Liste nutzen

• Die Liste eignet sich als Gütesiegel, das Angebotsqualität und Vertrauen der Österreicher positiv beeinflusst

Details zu den Umfrageergebnissen finden Sie auf der MTD-Homepagehttp://www.mtd-austria.at/presse/pressemitteilungen

Gallup-Umfrage (Juni 2011)

Berufspolitik als überbetriebliche Interessensvertretung

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demnächst online möglich !!

Berufspolitik als überbetriebliche Interessensvertretung

MTD-AustriaRegistrierung

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Dachverband der gehobenenmedizinisch-technischen Dienste

Österreichs

Danke!