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Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH ABE RAD-GUTACHTEN NR. O6RPDS36 KBA 46217 STAND NG10 02/2012 DESIGN Dakar Dakar dark GRÖSSE 7J x 16H2 LK 6x139.7 ET 36 ZU RAD-ARTIKEL-NR. O6RPDS36 O6RPDB36 BITTE BEACHTEN Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde, säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 02/2012

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Rad-GutachtenALCAR DEUTSCHLAND GMBH

ABE RAD-GUTACHTEN NR. O6RPDS36KBA 46217

STAND NG10 02/2012

DESIGN DakarDakar dark

GRÖSSE 7J x 16H2 LK 6x139.7 ET 36

ZU RAD-ARTIKEL-NR. O6RPDS36O6RPDB36

BITTE BEACHTENZur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde,säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder

am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge.

ALCAR DEUTSCHLAND GMBHStand: 02/2012

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WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN!

1. VOR MONTAGE DER REIFEN

1.1 Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild

Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen. 1.2 Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile

nach DIN freigegeben. 1.3 Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher

sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe). 1.4 Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen

beachten.

2. NACH MONTAGE DER REIFEN

2.1 Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen.

2.2 Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten beschriebenen Stellen verwenden.

2.3 Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !!

3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN

3.1 Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform?

3.2 Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ?

3.3 Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug empfohlen).

3.4 Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren durchdrehen lassen!

4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER

4.1 Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel

entfernen. 4.2 Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen.

4.3 Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung).

5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER

5.1 Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden.

5.2 Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden.

Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der

Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als

Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können.

ALCAR DEUTSCHLAND GMBHStand: 02/2012

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE:

46217*10

Gerät:

Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 16 H2

Typ:

ORP

Inhaber der ABE und Hersteller:

KROMAG Metallindustrie GmbH, Abteilung KFZ-Räder AT-2552 Hirtenberg

Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen

KBA 46217 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können, dürfen nicht angebracht werden. Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile zusammengefaßt. Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

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Nummer der ABE: 46217*10

Die ABE-Nr. 46217 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ ORP, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0204-05-WIRD/N10 vom 10.02.2012 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus: Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 10.02.2012 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 26.03.2012 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0204-05-WIRD/N10, zur Genehmigung vorgelegt am: 27.02.2012

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

Nummer der ABE: 46217*10 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

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TÜV AUSTRIA

AUTOMOTIVE GMBH

Räder- und Reifenprüfung

Deutschstraße 10

A-1230 Wien

11-TAAP-4224

Seite: 1 von 5

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

G U TAC H TE N ZU R ER TE IL UN G DE R AB E 4621 7

366-0204-05-WIRD/N10

Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH

Abt. "KFZ"-Räder

A-2552 Hirtenberg

Art: Sonderrad 7 J X 16 H2

Typ: ORP

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 46217 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

0. Hinweise

Die Stahl-Sonderräder können auch mit 16x7J H2 gekennzeichnet sein. Die Sonderradausführung ORP0S darf mit einer Distanzscheibe (ZO1603), Dicke 3 mm verwendet werden, in Verwendung mit der Distanzscheibe ergibt sich eine Einpreßtiefe von ET10 mm. Das Basisrad der Sonderradausführung ORP0S für die Sonderradausführung ORP0S ist mit ET 13 gekennzeichnet. Das Gutachten der Distanzscheibe ist bei der Begutachtung nach § 19 Abs. 3 gesondert vorzulegen. Gutachten ist eine Zusammenfassung mit 46217

Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.

ORPDS ORPTS O1RPDS30

O6RPDS36

I. Übersicht

Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- kreis

Mittenloch

Ein- preß-

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum

O1RP0S O1RP 0 ohne 114,3/5 60,1 30 605 2245 21/11

ORP0B ORP 0 ohne 114,3/5 71,6 13 670 2330 32/05

ORP0B ORP 0 ohne 114,3/5 71,6 13 680 2300 32/05

ORP0S ORP 0 ZO1603 114,3/5 71,6 10 670 2330 11/05

ORP0S ORP 0 ZO1603 114,3/5 71,6 10 680 2300 11/05

ORPLS ORP L ohne 130/5 84,1 40 1000 2460 31/05

ORPNS ORP N ohne 139,7/5 110,5 0 710 2330 11/05

ORPTB ORP T ohne 165,1/5 122,5 8 945 2562 46/11

ORPTB ORP T ohne 165,1/5 122,5 8 970 2562 31/05

ORPTS ORP T ohne 165,1/5 122,5 8 945 2562 31/05

ORPTS ORP T ohne 165,1/5 122,5 8 970 2500 31/05

O1RPDB30 O1RPD30 ohne 139,7/6 67 30 900 2385 17/10

O1RPDS30 O1RPD30 ohne 139,7/6 67 30 900 2385 33/08

O6RPDB36 O6RPD36 ohne 139,7/6 106 36 850 2290 17/10

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10

zur Erteilung der ABE 46217

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Radtyp: ORP Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 5

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

O6RPDS36 O6RPD36 ohne 139,7/6 106 36 850 2290 33/08

ORPDB ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 890 2500 11/05

ORPDB ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 907 2452 11/05

ORPDB ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 918 2420 11/05

ORPDB ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 930 2373 11/05

ORPDS ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 890 2500 11/05

ORPDS ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 907 2452 11/05

ORPDS ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 918 2420 11/05

ORPDS ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 930 2373 11/05

I.1. Beschreibung der Sonderräder

Antragsteller :KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder A-2552 Hirtenberg

Hersteller : KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder A-2552 Hirtenberg

Handelsmarke : Dotz Dakar

Art der Sonderräder : ST-Sonderräder, vielteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt

Korrosionsschutz :Elektrophoretische Tauchlackierung

Masse des Rades : ca. 12 kg

I.2. Radanschluß

siehe Anlage

I.3. Kennzeichnung der Sonderräder

An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung ORP0B:

: Außenseite : Innenseite

Radtyp : ORP : --

Radausführung : ORP 0 : --

Radgröße : 7 J X 16 H2 : --

Typzeichen : KBA 46217 : --

Einpreßtiefe : ET13 : --

Herstellungsdatum : Fertigungswoche und -jahr : -- z.B. 32.05

Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.

I.4. Verwendungsbereich

Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.

II. Sonderradprüfung

Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0204-05-WIRD/N10-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10

zur Erteilung der ABE 46217

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Radtyp: ORP Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 3 von 5

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

III. Anbau- und Verwendungsprüfung:

III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:

Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.

III.2. Fahrversuche:

Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor.

Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.

III.3. Fahrwerksfestigkeit:

Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.

IV. Zusammenfassung:

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken.

Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.

Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn

- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.

- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.

- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.

V. Unterlagen und Anlagen:

V.1. Verwendungsbereichsanlagen:

Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt:

Anlage

Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. Hinweise

1 SUZUKI O1RP0S 30 10.02.2012 liegt bei

2 TOYOTA O1RP0S 30 10.02.2012 liegt bei

3 CHRYSLER, CHRYSLER (USA) ORP0S; ORP0S 10 10.02.2012 liegt bei

4 CHRYSLER, CHRYSLER (USA) ORP0B; ORP0B 13 10.02.2012 liegt bei

5 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ ORPLS 40 10.02.2012 liegt bei

6 DAIHATSU ORPNS 0 10.02.2012 liegt bei

7 CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI ORPNS 0 10.02.2012 liegt bei

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10

zur Erteilung der ABE 46217

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Radtyp: ORP Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 4 von 5

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

8 LAND ROVER (GB), LAND ROVER GROUP (GB), ROVER

ORPTB; ORPTB; ORPTS; ORPTS

8 10.02.2012 liegt bei

9 MITSUBISHI O1RPDB30; O1RPDS30 30 10.02.2012 liegt bei

10 ISUZU O6RPDB36; O6RPDS36 36 10.02.2012 liegt bei

13 OPEL / VAUXHALL O6RPDB36; O6RPDS36 36 10.02.2012 liegt bei

11 TOYOTA O6RPDB36; O6RPDS36 36 10.02.2012 liegt bei

12 VAUXHALL O6RPDB36; O6RPDS36 36 10.02.2012 liegt bei

17 FORD ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDS; ORPDS; ORPDS; ORPDS

13 10.02.2012 liegt bei

19 HYUNDAI ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDS; ORPDS; ORPDS; ORPDS

13 10.02.2012 liegt bei

16 ISUZU ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDS; ORPDS; ORPDS; ORPDS

13 10.02.2012 liegt bei

20 MAZDA, Mazda Motor Corporation ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDS; ORPDS; ORPDS; ORPDS

13 10.02.2012 liegt bei

18 MITSUBISHI ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDS; ORPDS; ORPDS; ORPDS

13 10.02.2012 liegt bei

23 NISSAN, Nissan International S. A. ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDS; ORPDS; ORPDS; ORPDS

13 10.02.2012 liegt bei

22 OPEL / VAUXHALL ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDS; ORPDS; ORPDS; ORPDS

13 10.02.2012 liegt bei

15 SSANGYONG ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDS; ORPDS; ORPDS; ORPDS

13 10.02.2012 liegt bei

14 TOYOTA ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDS; ORPDS; ORPDS; ORPDS

13 10.02.2012 liegt bei

21 VAUXHALL ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDB; ORPDS; ORPDS; ORPDS; ORPDS

13 10.02.2012 liegt bei

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10

zur Erteilung der ABE 46217

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Radtyp: ORP Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

V.2. Allgemeine Hinweise:

siehe Anlage: Allgemeine Hinweise

V.3. Technische Unterlagen:

siehe Anlage: Technische Unterlagen

Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 10.02.2012 AB

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10 zur Erteilung der ABE 46217

ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: ORP Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN

Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:

Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum

Distanzscheibe Z0 1603 30.08.2005

Dotz Dakar Radübersicht zu ORP 24.08.2006

Radbeschreibung O1RPD30 14.08.2008

Radbeschreibung ORPT (ORPT101) 22.11.2011

Radbeschreibung ORPDS-20 (ORPD-20801) 10.10.2008

Radbeschreibung ORPL (ORPL701) 06.11.2007

Radbeschreibung O6RPD36 (O6RPD36801) 14.08.2008

Radbeschreibung ORPD (ORPD101) 01.12.2011

Radbeschreibung ORPN (ORPN101) 01.12.2011

Radbeschreibung O1RP0 (O1RP0101) 20.06.2011

Radbeschreibung ORPL (ORP0101) 25.05.2011

Radmuttern AEZ M01 22.11.1994 2/12.04.2002

Radzeichnung ORPD 28.02.2005 2/19.11.2007

Radzeichnung ORP013 25.08.2005 1/19.11.2007

Radzeichnung ORPT 14.04.2005 4/20.03.2009

Radzeichnung O1RP0 11.11.2009

Radzeichnung ORPN 28.02.2005 3/19.11.2007

Radzeichnung O1RPD30 08.08.2008

Radzeichnung O6RPD36 08.08.2008

Radzeichnung ORPDS-20 09.11.2007

Radzeichnung ORPL 06.11.2007

Radzeichnung ORP0 16.05.2011

Technischer Bericht 366-0204-05-WIRD/N10-TB 10.02.2012

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10 zur Erteilung der ABE 46217

ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: ORP Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN

Wuchtgewichte

Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

Allgemeine Reifenhinweise

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten.

Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist.

Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt.

Ersatzrad

Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.

Allgemeine Radhinweise

Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10 zur Erteilung der ABE 46217

ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: ORP Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.

Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.

Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245

Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246

Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J

Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247

Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248

Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M

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TÜV AUSTRIA

AUTOMOTIVE GMBH

RÄDER- UND

REIFENPRÜFUNG

Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO

Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO

Für: Stahlrad Typ: ORP

des Herstellers / Importeurs: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder A-2552 Hirtenberg

Datum: 10.02.2012

Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO

Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am

Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.:

ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein /Anbaubestätigung /Teile-ABE *) wurden berücksichtigt.

Bemerkungen/Hinweise /Auflagen:

Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.

Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name

Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.

Fahrzeugbeschreibung

B - 2.1 2.2 L - 9 - P.2

P.4 /- T -

J 4 18 - 19 -

E 3 20 - G -

D.1 - 12 - 13 - Q -

D.2

V.7 - F.1 - F.2 -

- 7.1 - 7.2 - 7.3 -

- 8.1 - 8.2 - 8.3 -

- U.1 - U.2 - U.3 -

D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -

2 - 15.1 -

5 15.2 -

15.3 -

V.9 - R - 11 -

14 K -

P.3 - 6 - 17 - 16 -

10 - 14.1 P.1 - 21 -

22

-

-

-

-

-

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10 zur Erteilung der ABE 46217

ANLAGE: 10 ISUZU Radtyp: ORP Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : ISUZU

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 36

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Bolzenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

O6RPDB36 O6RPD36 ohne 106 850 2290 17/10

O6RPDS36 O6RPD36 ohne 106 850 2290 33/08

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ISUZU

Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJL3 o. Serie

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 118 Nm für Typ : OPEL MONTEREY; UBS 120 Nm für Typ : OPEL FRONTERA

Verkaufsbezeichnung: Isuzu Trooper / Opel Monterey

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

UBS e4*95/54*0010*.., 84 - 158 215/80R16 51G 10B; 10S; 11B; 11G;

e4*98/14*0010*.. 225/75R16 104 11H; 12K; 51A; 573;

245/70R16 51G 581; 722; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung: OPEL FRONTERA

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

OPEL F933 83 - 100 225/75R16 104 54F ab Nachtrag 08;

FRONTERA 235/70R16 51G 10B; 10S; 11B; 11G;

245/70R16 107 54F 11H; 12K; 51A; 573;

255/65R16 51G 581; 722; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung: Opel Monterey

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

OPEL F988 84 - 130 215/80R16 51G 10B; 10S; 11B; 11G;

MONTEREY 225/75R16 104 54F 11H; 12K; 51A; 573;

245/70R16 51G 581; 722; 73C; 74C

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10 zur Erteilung der ABE 46217

ANLAGE: 10 ISUZU Radtyp: ORP Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.

722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10 zur Erteilung der ABE 46217

ANLAGE: 10 ISUZU Radtyp: ORP Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 3 von 3

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10 zur Erteilung der ABE 46217

ANLAGE: 11 TOYOTA Radtyp: ORP Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : TOYOTA

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 36

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Bolzenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

O6RPDB36 O6RPD36 ohne 106 850 2290 17/10

O6RPDS36 O6RPD36 ohne 106 850 2290 33/08

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA

Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJL3 o. Serie

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm

Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX 4WD

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

N25S L642 75 - 88 205R16C 51G; 56G Lkw geschl.Kasten

N25T L643 205/80R16 104 51J; 54F (Serie); Lkw

215/80R16 103 24O; 51J; 54F offener Kasten

75 - 126 255/65R16 109 24C; 24D (Serie); Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 722; 73C; 74C; TC0

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10 zur Erteilung der ABE 46217

ANLAGE: 11 TOYOTA Radtyp: ORP Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 3

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.

54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10 zur Erteilung der ABE 46217

ANLAGE: 11 TOYOTA Radtyp: ORP Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 3 von 3

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

TC0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 319 mm (16"-Bremse) an der Vorderachse nicht zulässig.

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10 zur Erteilung der ABE 46217

ANLAGE: 12 VAUXHALL Radtyp: ORP Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : VAUXHALL

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 36

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Bolzenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

O6RPDB36 O6RPD36 ohne 106 850 2290 17/10

O6RPDS36 O6RPD36 ohne 106 850 2290 33/08

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VAUXHALL

Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJL3 o. Serie

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 118 Nm

Verkaufsbezeichnung: OPEL FRONTERA UT2/4 SERIES

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

UT2/4 e11*93/81*0050*.. 83 - 100 225/75R16 104 Allradantrieb;

235/70R16 51G 10B; 10S; 11B; 11G;

245/70R16 107 54F 11H; 12A; 51A; 573;

255/65R16 51G 581; 722; 73C; 74C

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10 zur Erteilung der ABE 46217

ANLAGE: 12 VAUXHALL Radtyp: ORP Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.

722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

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Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10 zur Erteilung der ABE 46217

ANLAGE: 13 OPEL Radtyp: ORP Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : OPEL / VAUXHALL

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 36

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Bolzenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

O6RPDB36 O6RPD36 ohne 106 850 2290 17/10

O6RPDS36 O6RPD36 ohne 106 850 2290 33/08

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL

Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJL3 o. Serie

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 118 Nm

Verkaufsbezeichnung: FRONTERA B

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

6AVF, e11*97/27*0097*.. 85 - 151 225/70R16 107 54F Allradantrieb;

6AZC 225/75R16 104 10B; 10S; 11B; 11G;

235/70R16 106 54F 11H; 12K; 51A; 573;

245/70R16 51G 581; 722; 73C; 74C

255/65R16 109 11A; 54F

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

Page 24: Dakar Dakar dark - oberst.netoberst.net/ALCAR_Gutachten/O6RPDS36.pdf · Dakar dark GRÖSSE 7J x 16H2 LK 6x139.7 ET 36 ZU RAD-ARTIKEL-NR. O6RPDS36 O6RPDB36 BITTE BEACHTEN Zur Reinigung

Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10 zur Erteilung der ABE 46217

ANLAGE: 13 OPEL Radtyp: ORP Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 2

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.

722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.