Darf es etwas mehr sein? Haben Sie noch Fragen? · PDF fileSozial Ticket im VRR Die...

2
SozialTicket im VRR Die persönliche Zeitkarte Mit dem SozialTicket im VRR sind Sie zum kleinen Preis in Ihrem Wohnort mobil. Sie erhalten dieses persönliche Monatsticket für Bus und Bahn, wenn Sie beispielsweise Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II) Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII) Empfänger von Wohngeld Leistungsberechtigt nach SGB VIII Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz sind. Ob auch Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, erfahren Sie bei den zuständigen Behörden in Ihrer Stadt. Dort erhalten Sie auch den erforderlichen Berechtigtenausweis. Hinweis: Die Wertmarken erhalten Sie außerdem bei unseren bekannten Verkaufspartnern und an unseren Automaten. Haben Sie noch Fragen? Unsere Mitarbeiter/-innen helfen Ihnen gern weiter: ServiceTelefon: 0180 6 504030 (Festnetz 20 Cent/Verbindung, mobil max. 60 Cent/Verbindung) www.bogestra.de MobilitätsCenter Bochum-Hbf Verteilerebene 44787 Bochum mo–fr: 7.00–19.00 Uhr sa: 7.00–16.00 Uhr KundenCenter Hattingen im Reschop Carré (Ausgang ZOB) 45525 Hattingen mo–fr: 8.00–18.00 Uhr sa: 8.00–15.00 Uhr KundenCenter Gelsenkirchen Bahnhofsvorplatz 5 (ZOB) 45879 Gelsenkirchen mo–fr: 7.00–19.00 Uhr sa: 8.00–15.00 Uhr KundenCenter GE-Buer Goldbergstraße 1 45894 Gelsenkirchen mo–fr: 8.00–18.00 Uhr sa: 8.00–14.30 Uhr KundenCenter Witten Bahnhofstraße 1–3 58452 Witten mo–fr: 8.00–18.00 Uhr sa: 8.00–15.00 Uhr KundenCenter Universitätsstraße Universitätsstraße 58 44789 Bochum mo–do: 9.00–17.00 Uhr fr: 9.00–16.00 Uhr Darf es etwas mehr sein? Mit einem ZusatzTicket können Sie die Gültigkeit Ih- res SozialTickets ausweiten: Sie können dann entwe- der über den eigentlichen Geltungsraum Ihres Tickets hinaus fahren oder ein Fahrrad mitnehmen. Pro Fahrt, Person und Fahrrad ist ein ZusatzTicket notwendig. Sie sind bereits BOGESTRA-Abonnent und wollen ins SozialTicket wechseln? Das ist natürlich möglich. Kommen Sie einfach in eines unserer KundenCenter! Wir beraten Sie gern. Bitte bringen Sie unbedingt einen Berechtigungs- ausweis, Ihre bisher genutzte Chipkarte und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Transcript of Darf es etwas mehr sein? Haben Sie noch Fragen? · PDF fileSozial Ticket im VRR Die...

Page 1: Darf es etwas mehr sein? Haben Sie noch Fragen? · PDF fileSozial Ticket im VRR Die persönliche Zeitkarte Mit dem SozialTicket im VRR sind Sie zum kleinen Preis in Ihrem Wohnort mobil.

Sozial Ticket im VRRDie persönliche Zeitkarte

Mit dem SozialTicket im VRR sind Sie zum kleinen Preis in Ihrem Wohnort mobil. Sie erhalten dieses persönliche Monats ticket für Bus und Bahn, wenn Sie beispielsweise

• Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)• Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)• Empfänger von Wohngeld • Leistungsberechtigt nach SGB VIII• Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungs gesetz oder• Leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz sind.

Ob auch Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, erfahren Sie bei den zuständigen Behörden in Ihrer Stadt. Dort erhalten Sie auch den erforderlichen Berechtigtenausweis.

Hinweis: Die Wertmarken erhalten Sie außerdem bei unseren bekannten Verkaufspartnern und an unseren Automaten.

Haben Sie noch Fragen? Unsere Mi t arbeiter/-innen helfen Ihnen gern weiter:

ServiceTelefon: 0180 6 504030(Festnetz 20 Cent/Verbindung, mobil max. 60 Cent/Verbindung)

www.bogestra.de

MobilitätsCenter Bochum-HbfVerteilerebene44787 Bochummo–fr: 7.00–19.00 Uhrsa: 7.00–16.00 Uhr

KundenCenter Hattingenim Reschop Carré (Ausgang ZOB)45525 Hattingenmo–fr: 8.00–18.00 Uhrsa: 8.00–15.00 Uhr

KundenCenter GelsenkirchenBahnhofsvorplatz 5 (ZOB)45879 Gelsenkirchenmo–fr: 7.00–19.00 Uhrsa: 8.00–15.00 Uhr

KundenCenter GE-BuerGoldbergstraße 145894 Gelsenkirchenmo–fr: 8.00–18.00 Uhrsa: 8.00–14.30 Uhr

KundenCenter WittenBahnhofstraße 1–358452 Wittenmo–fr: 8.00–18.00 Uhrsa: 8.00–15.00 Uhr

KundenCenterUniversitätsstraßeUniversitätsstraße 5844789 Bochummo–do: 9.00–17.00 Uhrfr: 9.00–16.00 Uhr

Darf es etwas mehr sein?

Mit einem ZusatzTicket können Sie die Gültigkeit Ih-res Sozial Tickets ausweiten: Sie können dann entwe-der über den eigentlichen Geltungsraum Ihres Tickets hinaus fahren oder ein Fahrrad mitnehmen. Pro Fahrt, Person und Fahrrad ist ein ZusatzTicket notwendig.

Sie sind bereits BOGESTRA-Abonnent und wollen ins SozialTicket wechseln? Das ist natürlich möglich. Kommen Sie einfach in eines unserer KundenCenter! Wir beraten Sie gern.Bitte bringen Sie unbedingt einen Berechtigungs-ausweis, Ihre bisher genutzte Chipkarte und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Page 2: Darf es etwas mehr sein? Haben Sie noch Fragen? · PDF fileSozial Ticket im VRR Die persönliche Zeitkarte Mit dem SozialTicket im VRR sind Sie zum kleinen Preis in Ihrem Wohnort mobil.

Das SozialTicket

Das SozialTicket kostet 30,90 € im Monat. Es ist persönlich auf Sie ausgestellt und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Mit dem SozialTicket können Sie im jeweiligen Geltungsraum rund um die Uhr alle Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen für Ihre täglichen Erledigungen nutzen. Wohnen Sie in einer kreisfreien Stadt, dann gilt Ihr SozialTicket in der Preisstufe A in Ihrer Stadt. Woh-nen Sie in einer kreisangehörigen Stadt, so gilt Ihr Sozial-Ticket in der Preisstufe KR in allen Städten des Kreises.

Zusätzlich können Sie in Ihrem jeweiligen Geltungsraum montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztägig an Wochenen-den, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. in den Bussen und Bahnen gemeinsam mit bis zu drei Kindern unter 15 Jahren unterwegs sein.

Das SozialTicket besteht aus:

• einem Berechtigtenausweis und einer Kunststoffhülle, die Sie von Ihrem Jobcenter oder Sozialamt erhalten

• einer Monatswertmarke für 30,90 Euro, in der Preisstufe A oder KR, die Sie bei Ihrem Verkehrs- unternehmen erhalten

• Berechtigtenausweis und Monatswertmarke sind nur in Verbindung mit Ihrem Personalausweis bzw. einem anderen amtlichen Lichtbildausweis bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gültig

Schritt 2Die jeweils einen Monat gültige Wertmarke können Sie in unseren KundenCentern und Vertriebsstellen sowie an den Ticketautomaten erwerben. Hier erfahren Sie auch, ob Sie eine Wertmarke der Preisstufe A oder KR benöti-gen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Rückseite. Die oben rechts stehende, sechsstellige Ausweisnummer müssen Sie sorgfältig auf Ihre Wertmarke übertragen (siehe Pfeil).

Wichtig: Der Berechtigtenausweis darf darüber hinaus nicht beschrieben, korrigiert oder verändert werden, weil er sonst seine Gültigkeit verliert.

Und so geht‘s!

Schritt 1Ein Mitarbeiter Ihres Jobcenters bzw. des für Sie zu ständigen Sozialamtes füllt Ihren Berechtig-tenausweis für Sie aus. Er wird in eine Kunst-stoffhülle eingeschoben. Neben Ihren persönli-chen Angaben werden der Geltungsraum Ihres SozialTickets sowie das Datum vermerkt, bis wann der Berechtigtenausweis gültig ist. Nach diesem Zeitpunkt darf dieser nicht mehr verwendet werden – Sie müssen bei den Be hörden einen neuen Ausweis beantragen.

Schritt 3Abschließend wird die Wertmarke geknickt und von oben in die dafür vorgesehene Tasche auf der rechten Seite der Kunststoffhülle einge-schoben. Jetzt ist Ihr SozialTicket für die Nutzung von Bus und Bahn in Ihrem Geltungs-raum komplett. Wichtig: Bitte führen Sie zur Überprüfung Ihren Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Ihre Wertmarke abgelaufen und Ihr Berechtigungs-nachweis noch gültig ist, erhalten Sie an den oben genannten Stellen eine neue Wertmarke für einen weiteren Monat.

Berechtigtenausweis und Monatswertmarke sind nur in Verbindung mit Ihrem Personalausweis bzw. einem anderen amtlichen Lichtbildausweis bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gültig