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Das Magazin der Berufsgenossenschaſt Holz und Metall Ausgabe 4 | 2014 BGHM-Aktuell Schwerpunkt: Erste Hilfe Hirndoping: Riskante Wachmacher

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Das Magazin der Berufsgenossenschaft Holz und Metall Ausgabe 4 | 2014

BGHM-Aktuell Schwerpunkt: Erste HilfeHirndoping: Riskante Wachmacher

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BGHMA k t u e l lAug. 2014 | Sep. 2014

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

manchmal enthalten auch kleine Details wesentliche Informationen. Eine solche finden Sie unter anderem in der Bildunterschrift auf Seite 19: „Die BGHM hat innerhalb von sechs Jahren ihre Investitionen in Erste-Hilfe-Kurse um mehr als zwei Millionen Euro auf insgesamt 4,74 Millio-nen Euro erhöht. Im gleichen Zeitraum stieg die Teilnehmerzahl der Ers-te-Hilfe-Kurse von etwa 108.000 auf etwas über 173.000 an“. Hier geht es also um den Ausbau der Rettungskette und somit um eine bedeuten-de Maßnahme zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Gesundheit unserer Versicherten.

Diesem Ziel ist das gesamte Handeln unserer Berufsgenossenschaft untergeordnet, wie auch das auf Seite 15 beschriebene Beratungspro-jekt „Gesund im Handwerk“ unterstreicht. Dabei ist der Titel gleichzeitig Programm, frei nach dem Motto: „Sind die Mitarbeiter zufrieden, freut sich auch der Unternehmer“. Wo Menschen zufrieden und gesund ihrer Arbeit nachgehen und mit ihren Ideen zur Verbesserung (nicht nur) der Arbeitssicherheit wahrgenommen werden, identifizieren sie sich auch wesentlich stärker mit ihrem Arbeitgeber und dessen Zielen. Genau be-trachtet ist der Aufwand dafür gar nicht mal so hoch. Allerdings kann dieser Beratungsprozess nur dann gelingen, wenn Unternehmer und Beschäftigte am Status quo wirklich etwas ändern wollen.

Bleibt zum Schluss noch der Verweis auf unsere aktuellen Kennzahlen aus dem vergangenen Jahr auf Seite 4 mit der Ergänzung, dass sich in den Mitgliedsbetrieben der BGHM die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in den letzten zehn Jahren halbiert hat. Auch die Häufigkeit der Wegeun-fälle mit Todesfolge ist im gleichen Zeitraum nahezu um die Hälfte zu-rückgegangen. Leider ändert diese Entwicklung natürlich nichts daran, dass jeder tödliche Arbeits- oder Wegeunfall immer noch einer zu viel ist. Bewusst erklärtes Ziel jedes Unternehmens sollte es deshalb sein, Arbeitsunfälle ganz und gar zu vermeiden. Oder, um es im WM-Jahr in der Sprache der Fußballer zu halten: „Die Null muss stehen!“. Das sollte natürlich auch das Ziel für die Unfallprävention im Straßenverkehr sein. Hier ist zwar die Zahl der tödlichen Unfälle zurückgegangen, insgesamt aber hat es mehr Unfälle als im Vorjahr gegeben. Fahren Sie deshalb bitte vorsichtig, wenn es jetzt in die großen Ferien geht. Erholen Sie sich gut, und kommen Sie heil und gesund wieder nach Hause.

Ihr

Dr. Albert PlatzVorsitzender der Geschäftsführung

HERAUSGEBER:Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

VERANTWORTLICH:Dr. Albert PlatzBerufsgenossenschaft Holz und MetallWilhelm-Theodor-Römheld-Straße 1555130 Mainz

ISSN 1612-5428

REDAKTION:Christiane Most-Pfannebecker (Cmo) (verantwortlich i. S. d. NPresseG)Stabsstelle ÖffentlichkeitsarbeitWilhelm-Theodor-Römheld-Str. 1555130 MainzTel.: 06131 802-15734E-Mail: [email protected]

Klaus Taubitz (Tbz)(Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit)Tel.: 0511 8118-16882E-Mail: [email protected]

Manja Treue (Mtr)(Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit) Tel.: 06131 802-13945 E-Mail: [email protected]

Thomas Dunz (Dun) (Rehabilitation und Leistung)Tel.: 0911 2347-17927E-Mail: [email protected]

Peter Hackenberg (Hbg) (Prävention und Arbeitsschutz)Tel.: 0711 1334-15054E-Mail: [email protected]

Mathias Widmann (Layout)

Kostenlose Hotlines der BGHMAllgemeine Fragen: 0800 9990080-0Mitgliedschaft: 0800 9990080-1Arbeitsschutz: 0800 9990080-2Rehabilitation: 0800 9990080-3

TITELFOTO:© BGHMDRUCK UND VERLAG:Printmedienpartner GmbHBöcklerstraße 13, 31789 Hameln

Eine entgeltliche Veräußerung oder eine andere gewerbliche Nutzung bedarf der schriftlichen Einwilligung der BGHM.

Hinweis: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte For-mulierung stets beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur die männliche oder weibliche Form steht.

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder. Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Nachdruck mit Quellenangabe, auch auszugswei-se, nur mit Genehmigung des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos usw. wird keine Gewähr übernommen und auch kein Honorar gezahlt. Für Informationen unter den Links, die auf den in dieser Ausgabe vorgestellten Internetseiten aufgeführt werden, übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung.

Impressum

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Inhalt 8

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© WavebreakmediaMicro - Fotolia.com

© Zerbor - Fotolia.com

© Dan Race - Fotolia.com

Foto: action press, Joachim Frey

Die Kennzahlen der BGHM von 2013Fakten auf einen Blick 4

Vorläufige StatistikWeniger tödliche Arbeitsunfälle 5

Rolls-Royce Power SystemsÄrzte nehmen Haut unter die Lupe 8

Hannover Messe 2014Lebendige Kunst auf dem Messestand der BGHM 9

Interaktiver Thementag für SicherheitsbeauftragteGegen Bequemlichkeit – für einen gesunden Rücken 10

Traditionelles Handwerk Von Taunusstein in die ganze Welt 12

Tendenz steigend?Hirndoping: Riskante Wachmacher 14

Beratungsangebot der BGHMFech Fenstertechnik setzt „Gesund im Handwerk“ erfolgreich um 15

Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ Ausgleichsübungen am Arbeitsplatz – Folge 6 16

Schwerpunktthema August 2014Erste Hilfe 18

Fachkongress Arbeitsschutz Aktuell Wandel der Arbeitswelt – sicher und gesund gestalten 22

Schutztor abgestürztAuch Normen haben ein Verfallsdatum! 24

BGHM und DGUV jobWie ein neuer Arbeitsplatz entsteht 26

Die BGHM vor Ort: Schnell, kompetent, regional präsent!Menschen hinter dem Bescheid – unsere Bezirksverwaltung Dortmund 28

Entscheidung des BGHVoller Schadensersatz auch ohne Helm 30

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Allgemeine DatenAnzahl der Mitgliedsunternehmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 213.860

Verteilung nachVersicherten

Anzahl der Unternehmen

0 28.147

1 bis 9 136.826

10 bis 49 37.015

50 bis 249 9.677

250 bis 499 1.349

500 und mehr 846

Freiwillig Versicherte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35.792Anzahl der abhängig Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . 4.532.268Zahl der Vollarbeiter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.124.506Geleistete Arbeitsstunden(in Mio. Std.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.392,98Beitragspflichtiges Entgelt (in Mio. EUR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156.996,59

Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 15 339davon Lärmschwerhörigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.935 Hautkrankheiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.729 Lungenkrebs oder Kehlkopf- krebs (Asbeststaub) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.283 Asbestose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.184 Atemwegserkrankungen (toxisch) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501 Mesotheliom (Asbest) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 434 Lendenwirbelsäule, Heben und Tragen . . . . . . . . . . . . . . . . . 412 Benzol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 Aromatische Amine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 Gonarthrose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197

Meldepflichtige Unfälle 178 454Arbeitsunfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158.145Wegeunfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.309

Neue Unfall-/BK-Renten 4 236Arbeitsunfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.217Wegeunfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 638Berufskrankheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.381

Fälle mit Todesfolge 813Arbeitsunfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53Wegeunfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56Berufskrankheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 704

Renten-Gesamtzahl zum Jahresende 165 200in Folge eines Unfalls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.233in Folge einer Berufskrankheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.967

UnfallhäufigkeitenArbeitsunfälle je 1 Mio. Arbeitsstunden . . . . . . . . . . . . . . . 24,74

Arbeitsunfälle je 1000 Vollarbeiter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38,34

Wegeunfälle je 1000 Versicherte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,45

Neue Renten aus Arbeitsunfällen je 1 Mio. Arbeitsstunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,35

Neue Renten aus Arbeitsunfällen je 1000 Vollarbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,54

Neue Renten aus Wegeunfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . je 1000 Versicherte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,14

PräventionsleistungenBesichtigungen in Mitgliedsunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90.026Besichtigte Mitgliedsunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62.271Teilnehmer an Erste-Hilfe-Ausbildungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173.173Teilnehmer an Aus-/Fortbildungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92.824

Beitragsfuß zur Basis und StrukturumlageBGHM. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,23

Eckwerte des Haushalts 2013

Beträge in Mio. EURAusgabenHeilbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462,25Barleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105,27Renten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.121,32Sonstige Leistungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67,02Prävention. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185,30Beitragsausfälle/ Beitragsnachlässe im BAV. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135,91Lastenausgleich/-verteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38,05Verwaltungskosten Persönliche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117,52 Sächliche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25,16Verfahrenskosten/Vergütungen für Verwaltungsarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22,45

EinnahmenBeiträge und Gebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62,69Vermögenserträge und sonstige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64,73

Die Kennzahlen der BGHM von 2013

Fakten auf einen Blick

Reha- undEntschädigungsleistungen

76,5%

Vermögensaufwendungenund sonstige Ausgaben

2,3%

Prävention8,1%

Verwaltungskosten6,2%

Beitragsausfälleund -nachlässe

5,9%

Verfahrenskosten1,0%

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Erweitertes Online-Angebot

Medien der BGHMNeue Medien:BGI/GUV-I 5183 „Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast“

Überarbeitete und wieder verfügbare Medien:BGG/GUV-G 966 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von HubarbeitsbühnenBGI 556 „Anschläger“BGI 593 „Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren“BGI 624 „Jugendliche“BGI 720 „Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“BGI/GUV-I 5090 „Wiederkehrende Prüfungen orts- veränderlicher elektrischer Arbeitsmittel“ – Fachwissen für den PrüferBGI/GUV-I 5100 „Sicherheit bei der Hydraulik- Instandhaltung“BGI/GUV-I 8686 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“

BGR 237 „Hydraulik-Schlauchleitungen – Regeln für den sicheren Einsatz“BG 2.8 „Meldeblock für Sicherheitsbeauftragte“BG 90.3.2 „Tipps für einen gesunden Rücken beim Arbeiten in Holz- und Metallbetrieben für Beschäftigte“

Alle Medien zum Download im Online-Shop:www.bghm.de – Webcode: 144

Im Jahr 2013 sind weniger Menschen als im Vorjahr bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin tödlich verunglückt. Das geht aus einer vorläufigen Erhebung der Be-rufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor. Der Deutschen Gesetzlichen Un-fallversicherung (DGUV) zufolge ging die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle um 45 auf insgesamt 455 Fälle zurück, die der tödlichen Wegeunfälle um 74 auf 312.

„So wenige Todesfälle haben wir noch nie verzeichnet. Dieses Ergebnis ist ein

weiterer wichtiger Schritt hin zu einer Ar-beitswelt, in der kein Mensch sein Leben aufgrund eines Unfalls verliert“, betont Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsfüh-rer der DGUV.

Leicht gestiegen ist hingegen die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle, sie nah-men um 0,5 Prozent auf 889.276 Fälle zu. Noch deutlicher war der Anstieg bei den meldepflichtigen Wegeunfällen, ihre Zahl stieg um 4,9 Prozent auf 184.936. „Auch wenn wir das dank des milden Winters

2014 schon vergessen haben: Zu Beginn des Jahres 2013 hatten wir mit extremen Wetterbedingungen zu kämpfen. Das ist eine wahrscheinliche Erklärung für die vielen Wegeunfälle“, vermutet Breuer.

Allgemeine Aussagen zur Entwicklung des Unfallrisikos, das die Unfallzahlen auf die Arbeitsstunden bezieht, sind aufgrund der Datenlage derzeit noch nicht möglich.

DGUV/Hbg

Vorläufige Statistik

Weniger tödliche Arbeitsunfälle

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Tabelle 1: Ehemalige BGHM-Schriften, die künftig von anderen Fachbereichen betreut werden.

Neue Regelwerk-Systematik

Auswirkungen auf die Schriften der BGHMDas Vorschriften- und Regelwerk der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist zum 1. Mai 2014 neu geordnet worden (siehe auch BGHM-Aktuell 2/2014). Damit erhalten die Schriften nicht nur neue Nummern und Kürzel, sondern sind thematisch auch den entsprechenden Fachbereichen der DGUV zugeordnet. Was ändert sich für die bisher von der BGHM herausgegebenen Schriften?

3 Umgekehrt übernimmt der FB HM einige wenige bisher von anderen Berufsgenossenschaften her-ausgegebene Schriften.

4 Übernimmt ein Fachbereich die ihm zugewiesene ehemalige BGHM-Schrift nicht, kann diese prinzipiell als BGHM-Information für die Mitgliedsbetriebe der BGHM fortgeführt werden. Derzeit liegt vor:• BGHM-I 101 (bisher: BGI 523) „Mensch und

Arbeitsplatz in der Holz- und Metallindustrie“ (Oktober 2013)

In Bearbeitung ist:• BGHM-I 102 „Beurteilung von Gefährdungen und

Belastungen“

5 Die BGI 580, 727, 738, 751 (Teil 1 bis 5), 821, 826, 831 und 5009 tauchen nicht mehr im Regelwerk auf und werden auch nicht als BGHM-I weitergeführt.

Die BGHM wird in ihrem Online-Shop die neuen DGUV-Bezeichnungen ergänzend einfügen. Vorhan-dene Vorschriften und Regeln gibt es hier so lange gedruckt oder zum Herunterladen, bis die in den Fachbereichen überarbeiteten oder neu erstellten Versionen vorliegen. Da außerhalb der Fachberei-che keine inhaltliche Überarbeitung mehr erfolgt, erstellt die BGHM für vergriffene Schriften inhaltlich unveränderte Übergangsfassungen. Sie werden die große Nachfrage und den Seminarbedarf auch in der nächsten Zeit abdecken.

Annelie Beyer/Klaus Taubitz, BGHM

1 Einen großen Teil der BGHM-Schriften wird der Fachbereich Holz und Metall (FB HM) weiterführen. Den entsprechenden Überblick dazu verschafft die im Internet veröffentlichte Transfer-Liste der DGUV: unter publikationen.dguv.de - Transferliste ankli-cken. Die alten Bezeichnungen bleiben bestehen, bis eine vom Fachbereich überarbeitete Neufassung vorliegt. Diese erhält anschließend die neue DGUV-Bezeichnung, ein Verweis auf die alte Nummer findet sich dann nur noch im Impressum. Neue Schriften erhalten sofort die DGUV-Bezeichnung. Jedem Fach-bereich ist eine Kennnummer zugeordnet, für den FB HM ist es die 09.

2 Ein weiterer Teil der bisher von der BGHM heraus-gegebenen Schriften ist anderen Fachbereichen zu-gewiesen worden. Übernimmt der entsprechende Fachbereich die Schrift, wird sie auch dort überar-beitet und aktualisiert (Tabelle 1).

Que

lle: D

GU

V

Fachbereich BGI

FB Bau (201-) 5074 (016)

FB ETEM (203-) 548 (002) 594 (004) 839 (026) 845 (028) 5090 (070)

FB FHB (205-) 560 (001)

FB GiB (206-) 5046 (002)

FB HL (208-) 545 (004) 582 (006) 720 (019) 734 (020) 5013 (025)

FB NG (210-) 645 (002)

FB ORG (211-) 527 (005) 528 (006) 568 (007) 568-1 (008) 573 (009) 578 (010) 587 (011) 624 (012) 841 (015)

FB RCI (213-) 534 (001) 579 (002) 753 (013)

FB VW (215-) 865 (830)

AAW (251-) 838 (004) 838-1 (005)

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Que

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M

Sifa-Forum 2014 in Bad Wilsnack

Arbeit – Gesundheit – Psyche

Das diesjährige Forum fand Ende April statt und befasste sich als Schwerpunkt mit dem CHECK von Arbeitsplätzen anhand der neuen Technischen Re-geln für Arbeitsstätten (ASR). In vier Arbeitsmodu-len gestalteten die Sifa unter Anleitung erfahrener Aufsichtspersonen eine vorgegebene Arbeitsstätte. Die zentralen Aspekte waren: • Verkehrswege / Flucht- und Rettungswege• Beleuchtung• Raumtemperatur und Lüftung• Barrierefreiheit

Insbesondere das Modul „Barrierefreiheit“ ent-puppte sich für viele Teilnehmer als Offenbarung. So konnten sich einige Seminarteilnehmer nur mit erheblichen Problemen im Rollstuhl durch die Bil-dungsstätte bewegen, um ihre angestrebten Ziele zu erreichen. Die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ gibt Hinweise, wie diese Proble-me in der betrieblichen Praxis, sowohl bei der Neu- als auch der Umgestaltung berücksichtigt werden können. Eingerahmt wurden diese aktiven Module durch Vorträge zu den Themen:• psychische Belastungen in der Gefährdungsbe-

urteilung• mögliche neue Regelungen in der nächsten

Arbeitsstättenverordnung• Nanopartikel• Aktivitäten und Unterstützungsmöglichkeiten

durch INQA (Initiative Neue Qualität der Arbeit), • potenzielle Probleme mit kollaborierenden

Robotern• Aufgaben und Möglichkeiten der Messtechnik

der BGHM• Struktur sowie neue, effektive Suchfunktionen

auf der Website der BGHM (www.bghm.de)

Mit dem inzwischen schon traditionellen Sifa-Forum in Bad Wils-nack bietet die BGHM den Sicherheitsfachkräften (Sifa) eine Platt-form für den Austausch untereinander. Dabei sollen vor allem neue, aktuelle Aspekte des Arbeitsschutzes thematisiert werden können.

Auf einer begleitenden Messe wurden, passend zu den Modulen, neue Beleuchtungskonzepte und neue Persönliche Schutzausrüstungen vorgestellt. Außerdem bestand die Möglichkeit, einen Gehörtest im BGHM-Mobil zu absolvieren. Für den Ausgleich sorgten am zweiten Abend vielfältige Betätigungen: Es wurde gewalkt, gelaufen, spazieren gegangen, Fahrrad gefahren oder meditiert. Auch zur Kampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ gehörenden Pedalos kamen hier zum Einsatz. Mit einem Grillabend bei herrlichem Wetter begann schließlich der allgemeine Erfahrungsaustausch dieser Veranstaltung.

Reiner Stefan, BGHM

Foto

: BG

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Bereitete den Teil-nehmern erhebliche Probleme: die Rollstuhl-Testfahrt zur „barriere-freien Gestaltung von Arbeitsstätten“.

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Rolls-Royce Power Systems AG

Ärzte nehmen Haut unter die LupeVon Mai bis Juli bot das BGHM-Mitgliedsunternehmen Rolls-Royce Power Systems AG in enger Kooperation mit der BKK MTU sämtlichen Beschäftigten in Deutschland Gelegen-heit für ein freiwilliges Ganzkörper-Hautscreening. Bei dieser Vorsorge-Untersuchung nahmen Hautärzte mit einem Auflichtmikroskop alle Leberflecken von der Stirn bis zur Fußzehe unter die Lupe.

Pro Tag habe das Screening-Team bis zu 48 Mitarbei-ter untersucht, an 56 Untersuchungstagen insgesamt ca. 2600 Teilnehmer. Die überragende Beteiligung spiegelt das große Interesse der Mitarbeiter an der breit angelegten Präventionsaktion wider. Durch die Beteiligung der eigenen BKK konnte dieses Angebot für alle teilnehmenden Mitarbeiter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

HautschutzwocheParallel zum Hautscreening fanden in der ersten Mai-woche in den Kantinen der Werke Friedrichshafen und Überlingen Informationsveranstaltungen zum Thema „Betrieblicher Hautschutz“ statt. „Mit dieser Aktion wollten wir die Bedeutung des Hautschutzes am Arbeitsplatz ins Bewusstsein rücken“, erklärt Dr. Schmidt. Mit Unterstützung der BGHM, der Ab-teilung für Arbeitssicherheit, der BKK MTU und den Herstellerfirmen bot der werksärztliche Dienst kos-tenlose Hautuntersuchungen und Beratungen an. Außerdem schulten Werksärzte und Mitarbeiter der Arbeitssicherheit Meister, Teamleiter, Sicherheits-beauftragte und Auszubildende zu den Themen be-ruflicher Hautschutz und Sicherheitshandschuhe.

PM / Tbz

Mit der Maßnahme sollten mögliche Hauterkrankun-gen frühzeitig erkannt und die notwendige Behand-lung eingeleitet werden. „Das Ganze dauert nicht länger als etwa zehn Minuten pro Person“, berichtet der Werksarzt von Rolls-Royce Power Systems AG, Dr. Samuel Schmidt. Wenn der Verdacht auf eine Hauterkrankung aufkam, gaben die Hautärzte die Ergebnisse der Untersuchung an den Werksärztlichen Dienst weiter. Dieser plante nun gemeinsam mit dem Betroffenen das weitere Vorgehen und überwies ihn bei Bedarf an einen Facharzt. „Selbstverständlich werden die Ergebnisse der Untersuchung vertraulich behandelt“, versichert Dr. Schmidt.

Keine Kosten für MitarbeiterDie Aktion „Hautgesundheit“ war eine von zwei Schwerpunktthemen der betrieblichen Gesund-heitsförderung in diesem Jahr. Die Gesundheit der Beschäftigten stehe bei Rolls Royce Power Systems AG im Mittelpunkt, heißt es in dessen Mitteilung zu dieser Aktion. Mit der Hautscreening Aktion sei es zum ersten Mal gelungen, an allen deutschen Standorten gleichzeitig eine Gesundheitsaktion durchzuführen. Das Besondere daran: Die Erhebung des kompletten Hautstatus eines jeden Beschäftig-ten gehe über das Screening einer üblichen Haut-krebsvorsorge hinaus, betont das Unternehmen.

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Erste Gesundheitsaktion über alle deut-schen Standorte hinweg: das medizinische Hautscreening für die Beschäftigten der Rolls-Royce Power Systems.

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Hannover Messe 2014

Lebendige Kunst auf dem Messestand der BGHM

Das Gesamtkunstwerk kann sich sehen lassen: Auf 15 m² sind die verschiedenen Aufgabenbereiche der BGHM wie Prävention, Rehabilitation, Mitgliedschaft und Beitrag sowie Leistung und Recht dargestellt. Zu sehen sind ein Versicherter, der mit Kettensäge und in kompletter persönlicher Schutzausrüstung arbeitet; ein Schweißer an seinem Arbeitsplatz; verschiedene Gefahrstoffkennzeichen und ein Ret-tungshubschrauber wie beispielsweise „Christoph 9“, der seit dem Jahr 1975 mit Unterbrechungen an der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Duis-burg stationiert ist. Ein Paragraf verdeutlicht: Wir handeln stets im gesetzlichen Auftrag.

Diese ganzheitliche Darstellung der Aufgaben und Leistungen der BGHM entstand Schritt für Schritt auf dem Messestand, und rund 180.000 Besucher hat-ten die Gelegenheit, live dabei zu sein! Befragungen ergaben: Jeder siebte der 180.000 Messebesucher

Eine Live-Performance mit fotorealistischem Malen und Sprayen und viel Farbe führte die Besucher der Hannover Messe 2014 in die Welt der Dienstleistungen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall.

ist in Mitgliedsbetrieben der BGHM beschäftigt, so dass etwa 25.000 Versicherte der BGHM die Hanno-ver Messe besuchten.

Das Team am Stand setzte sich aus Ansprechpart-nern der Bereiche Prävention, Rehabilitation und Bei-trag zusammen, die in mehr als 1.100 persönlichen Gesprächen interessierte Besucher berieten. Nicht mitgezählt sind die vielen Zuhörer der moderierten Vorführungen zu den Themen Hautschutz, Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie Vermei-dung von Muskel-Skelett-Erkrankungen: Fünf Mal täglich blieben im Schnitt 30 bis 40 Besucher vor dem Stand stehen und verfolgten die moderierten Vorführungen. Im Anschluss daran kamen viele von ihnen auf den Messestand und aus Zuhörern und Zuschauern wurden Gesprächspartner.

Rhd/Mtr

So sehen Maler und Sprayer die BGHM: Über 15 Quadratmeter groß ist das während der Messe Hannover entwickelte Bild, das heute den „Spessartsaal“ in der BGHM-Bildungsstätte Lengfurt schmückt.

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Interaktiver Thementag für Sicherheitsbeauftragte

Gegen Bequemlichkeit – für einen gesunden Rücken „Alle Achtung und unser Dank an Sie alle! Ihr tägliches Engagement für mehr Arbeitssicherheit in unseren Holz- und Metallbetrieben verdient Anerkennung“, begrüßte Sönke Bock, alternierender Vor-standsvorsitzender der BGHM, die rund 200 Gäste in Hannover zum Thementag für Sicherheitsbeauftragte.

noch unterfordern. Die Mitwirkung der Beschäftig-ten sei dabei jedoch unabdingbar, denn neben den Arbeitsbedingungen beeinflusse auch der persön-liche Trainingszustand des Rückens das Maß der optimalen Beanspruchung. Edith Münch rief dazu auf: „Fangen wir heute an, gegen unsere Bequem-lichkeit zu kämpfen, um auch im Alter arbeiten und fit sein zu können.“

Diskussion und InteraktionClemens Kube, Aufsichtsperson der BGHM, führte mit zahlreichen Alltagsvergleichen anschaulich durch das Programm. Die Gäste diskutierten mit den Arbeits-schutzexperten im Rahmen einer Podiumsdiskussion Praxisbeispiele zur richtigen Belastung des Rückens im Arbeitsalltag. Außerdem stellte Ergonomie-Fachmann Daniel Kern das CUELA-Analyse-System vor, ein com-puterunterstütztes System zur Erfassung und Langzeit-Analyse von Belastungen des Muskel-Skelett-Systems. Dieses setzt die BGHM seit 2003 ein, um personenbe-

Auch in diesem Jahr stand die Veranstaltung im Zei-chen der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“. Sie sollte den Gästen als Einstieg in das Thema Prävention von Rückenbelastungen und -er-krankungen dienen. „Jeder kennt Rücken“, sagte Bock. Die Ursachen für Beschwerden seien jedoch vielseitig, von schwerer körperlicher Arbeit bis hin zu langen sitzenden Tätigkeiten. „Was die meisten von uns eint?“, fragte Bock, „Wir kümmern uns erst um unseren Rücken, wenn er weh tut.“ Um genau die-sem Umstand entgegenzuwirken, bot die BGHM den Teilnehmern dreieinhalb unterhaltsame und gleich-zeitig lehrreiche Stunden.

Gleich zu Beginn stellte Edith Münch, Botschafte-rin der Rückenkampagne der BGHM, alle wichtigen Basisdaten zum Thema Muskel-Skelett-Erkrankun-gen kurzweilig dar. Demnach sollten Arbeitsplätze, -aufgaben und -organisation so gestaltet sein, dass sie die daran arbeitenden Menschen weder über-

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HMDiskussion mit den Experten auf dem Podium (v.l.n.r):

Clemens Kube, Dr. Marie Luise Fritz (beide BGHM), Rainer Stähle (GKN Driveline Deutschland) und Bernd Müller (BGHM).

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zogene Aussagen über notwendige Maßnahmen zur Vermeidung berufsbedingter Gesundheitsgefahren machen zu können. „Betriebe, die Interesse haben eine Aussage zur Belastung an einem speziellen Ar-beitsplatz zu erhalten, können sich an ihre Aufsichts-person wenden“, erklärte Kern.

„Unser Ziel ist es, die arbeitsbezogenen Rückenbe-lastungen zu ermitteln und zu reduzieren“, fasste die Aufsichtsperson der BGHM, Bernd Müller, zusam-men. Dafür zeigte er unter anderem den Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung auf. Außerdem stellten sich die Arbeitsmedizinerin der BGHM, Dr. Marie-Luise Fritz, und Reha-Managerin Astrid Voß den zahlreichen Fragen aus dem Publikum: „Wie erfährt die BGHM überhaupt von einem Unfall?“ oder „Werden Trans-porte ins Krankenhaus auch übernommen?“

Ein Teil der Sicherheitsbeauftragten stellte die Er-gebnisse seiner Gruppenarbeit aus zwei Seminaren in der Bildungsstätte Schierke vor. Sie analysierten Beispielbilder von unergonomischen Arbeitssitua-tionen, gingen dabei auf mögliche Ursachen ein, suchten nach Lösungen und leiteten daraus Aufga-ben der Sicherheitsbeauftragten ab. Rainer Stähle, Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit der GKN Dri-veline Deutschland GmbH, ergänzte aus Erfahrung: „Das wichtigste, um solche Dinge zu vermeiden ist, im Gespräch mit seinen Kollegen und Mitarbeitern zu bleiben.“

Selbstverständlich durfte auch die Bewegungspause nicht fehlen. Unter professioneller Anleitung einer Aerobic-Trainerin führten Publikum und Veranstalter gemeinsam Ausgleichsübungen an ihren Plätzen aus. Und nicht nur dabei hatten die Gäste sichtlich Spaß. Die Künstler der Comedy Company verstan-den es die zuvor vermittelten Inhalte der Experten in ihr humorvolles Bühnenprogramm kabarettistisch einzubauen und das Publikum zum Lachen, Singen und Mitmachen zu aktivieren.

„Um drei Uhr in der Früh bin ich aufgestanden, um hier dabei sein zu können“, erzählte Klaus Siep-mann, Mitarbeiter von VWN aus Eschershausen. Sein Fazit am Ende des BGHM-Thementages: „Das hat sich wirklich gelohnt. Die Mischung aus kabaret-tistischen Einlagen zum Thema und der Vermittlung von nützlichen Informationen war einfach sehr gut. Hier wurde das Anliegen Arbeitssicherheit mal ganz anders aufbereitet.“

Manja Treue, BGHMFoto

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„Jeder kennt Rücken!“ Mit dem Hinweis, rechtzeitig etwas für den Rücken zu tun, leitet Sönke Bock, alternierender Vorstandsvorsitzender der BGHM, den interaktiven The-mentag für Sicherheitsbeauftragte in Hannover ein.

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Mitmachen erwünscht, weil‘s dem Rücken guttut:die Bewegungspause beim Thementag.

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Traditionelles Handwerk

Von Taunusstein in die ganze WeltSchlossermeister Oswald Zimmermann stellt seit 1988 Rhönräder her. Anfang 2014 ist sein Sohn Holger in dieses Mitgliedsunternehmen der BGHM mit eingestiegen.

„Es ist nicht so schlimm, wie man es sich vorstellt. Es wird einem nicht schlecht und man kann auch je-derzeit anhalten“, berichtet der 60-jährige Oswald Zimmermann aus eigener Erfahrung. Er spricht über das Turnen im Rhönrad. Einmal stand er selbst im Rad und hat es ausprobiert im ortsansässigen Turn- und Sportverein Taunusstein-Bleidenstadt e.V.. Sportlich aktiv war dort eigentlich sein Sohn Holger. „Meine Leidenschaft für Rhönräder kam durch den Sport des Sohnes“, sagt Oswald Zimmermann.

Der Verein war es auch, der den Schlossermeister dazu brachte, sich selbstständig zu machen und Rhönräder herzustellen. „Der Rhönradbauer aus Köln, von dem der Verein die Räder bezog, wollte in Rente gehen. Da fragte mich der Vereinsvorsitzende, ob ich nicht Lust hätte, die Räder selbst zu bauen“,

schildert Oswald Zimmermann die Anfänge. Er hatte Lust und fuhr nach Köln, um sich dort zeigen zu las-sen, wie die Rhönräder hergestellt werden. Daraufhin willigte er ein und zurück in Taunusstein schaffte er sich entsprechend Geräte und Maschinen an und gründete seine eigene Firma.

Das ist jetzt 26 Jahre her. Mittlerweile liefert der 60-Jährige Rhönräder in die ganze Welt. Pro Jahr ver-kauft der Betrieb etwa 180 Räder, 120 davon gehen ins Ausland, sie werden auf Bestellung produziert. „Wir liefern nach Dubai, Japan, Australien, überall hin. Wir sind der einzige Hersteller weltweit, der klassische Rhönräder baut“, erläutert Oswald Zim-mermann. Hauptabnehmer sind Turnvereine und Künstler. „Wir haben mal Rhönräder für Holiday on Ice gebaut mit 1.000 neun Millimeter langen Spikes

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pro Rad, damit sie auf dem Eis nicht wegrutschen. Und mit extra Bindungen, damit die Läufer mit den Schlittschuhen in die Räder gehen können“, sagt der Schlossermeister.

Hergestellt aus nahtlosen Stahlrohren„Wir machen alle Varianten vom Rhönrad, zum Beispiel auch Räder mit Licht und LEDs sowie mit fluoreszierendem Licht, das im Dunkeln leuchtet, wenn es vorher angestrahlt wurde“, ergänzt sein Sohn Holger. Der 34-jährige Meister der Metallbau-technik ist Anfang 2014 in den Betrieb mit einge-stiegen. Sechs Jahre lang hat er selbst geturnt und war auch bei Meisterschaften dabei. „Das hat Spaß gemacht, aber ich habe mehr Talent dazu, die Rhön-räder zu bauen“, gibt er mit einem Lachen zu.

In der Werkstatt sind sie zu viert: Vater, Sohn, ein Mitarbeiter der schon seit über 20 Jahren dabei ist und ein Auszubildender. Die Rhönräder werden aus nahtlosen Stahlrohren hergestellt. Auf Biegemaschi-nen werden die Rohre gerundet und erhalten einen Durchmesser von 1,30 bis 2,45 Meter, je nach Größe des Rades. In einer Schablone schweißen die Schlos-ser die gerundeten Rohre zusammen und verbinden zwei Ringe mit sechs vorgefertigten Sprossen – je-weils zwei Griff-, Brett- und Spreizsprossen. Danach wird das Rad mit einem weichen PVC beschichtet. Fertig ist das klassische Rhönrad.

Zusammensteckbares Rhönrad entwickelt„Früher bin ich mit jedem Rad in die Turnhalle gefah-ren und habe das von Turnern testen lassen. Heute haben wir eine angetriebene Rolle, auf die wir das Rad draufstellen und den Rundlauf kontrollieren“, erklärt Oswald Zimmermann. Der Schlossermeister hat auch Rhönräder entwickelt, die zusammenge-steckt werden. Es gibt welche, die in zwei Teile und auch welche, die in vier Teile zerlegt werden kön-nen. „Die kann man besser transportieren. Durch manche Turnhallentüren passen die großen Räder nicht durch. Und es wird auch billiger, wenn das Rad zusammengeklappt in die USA oder Australien ge-liefert wird“, berichtet der 60-Jährige.

Menschen aus aller Welt kommen mit einer Idee im Kopf nach Taunusstein und die Schlosser entwickeln diese dann gemeinsam mit den Kunden weiter und bauen schließlich das gewünschte Rad. „Ich bin glücklich und es macht mir Spaß. Ich stehe morgens gerne auf und gehe zur Arbeit. Durch den Rhönrad-bau habe ich viele Leute kennengelernt, weltweit“, sagt der 60-Jährige. Er fährt auch als Zuschauer auf Meisterschaften: „Da habe ich eine Leidenschaft für entwickelt. Ich sehe dann, wie meine Rhönräder durch die Hallen rollen. Letztes Jahr waren wir bei der Weltmeisterschaft in Amerika.“

Neben klassischen Rhönrädern produziert der Be-trieb auch artverwandte Produkte wie Einringe, ge-nannt Cry Ringe und hängende Kugeln mit einem Durchmesser von 2,50 Meter für Luftakrobatikshows. Außerdem führt die Firma Biegearbeiten für andere Schlossereien aus, zum Beispiel Handläufe und Ge-länderrahmen. Des Weiteren stellen sie Drehschran-ken, Fahrradständer und Baumschutzbügel für Kom-munen her. Oswald Zimmermann ist froh, dass sein ältester Sohn Holger in den Betrieb mit eingestiegen ist: „Das macht mich schon ein bisschen stolz, dass das, was ich mir aufgebaut habe, fortgeführt wird.“ Der Geschäftsführer hat noch zwei weitere Söhne, 17 und 15 Jahre alt. Auch sie interessieren sich für das Schlosserhandwerk.

Wer hat‘s erfunden?Holger Zimmermann ist wie seine Brüder mit dem Be-trieb groß geworden. „Es war schon immer ein Traum von mir, das Geschäft weiterzuführen und zu erwei-tern. Die Zusammenarbeit mit meinem Vater klappt sehr gut. Schön an der Nische Rhönradbau ist auch, dass sie international ist, obwohl es so klein ist. Die Turner sind weltweit organisiert und das macht auch den Reiz aus, dass man überall auf der Welt Bekann-te und Freunde hat“, betont Holger Zimmermann.

Erfinder des Rhönrads ist übrigens ein Deutscher. Im Jahr 1925 entwickelte der Metallbauer Otto Feick das Turngerät in Ludwigshafen und meldete es in Schönau an der Brend (Rhön), dem Heimatort sei-ner Frau, zum Patent an. Daher erhielt das Rhönrad auch seinen Namen.

Ute Schorradt, BGHM

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Setzt das Werk sei-nes Vaters fort: Der

34-jährige Metallbau-meister Holger Zim-

mermann mit dem Produkt, das den

Betrieb groß gemacht hat, dem Rhönrad.

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Derzeit greifen etwa 1,5 Prozent der Deutschen in Alltag und Freizeit zu leistungsbeeinflussenden Mit-teln. Dies geht aus einer Studie des Robert-Koch-Instituts aus dem Jahr 2011 hervor. Mit Blick auf die USA, wo dieser Wert verschiedenen Erhebungen zu-folge deutlich höher liegen soll – die Rede ist von bis zu 35 Prozent – ist ein langfristiger Anstieg von Hirndoping auch in Deutschland denkbar. Nehmen die psychischen Belastungen wie Leistungs-, Zeit- und Konkurrenzdruck weiter zu, werden Beschäftigte möglicherweise verstärkt zu Neuroenhancern greifen.

Mit Hilfe entsprechender Mittel wie Antidepressiva, Betablockern oder Amphetaminen versuchen die Konsumenten, ihre Wachheit und Konzentrations-fähigkeit zu steigern oder Stress abzubauen. Lei-der wird dabei die Wirksamkeit dieser Substanzen oft überschätzt, während die gesundheitlichen Ne-benwirkungen und das Abhängigkeitsrisiko kaum beachtet werden.

Zur Risikogruppe gehören besonders sehr gut aus-gebildete, geistig stark beanspruchte und leis-tungsorientierte Personen, die sich aber zuweilen überfordert fühlen. Auch die Arbeitsbedingungen beeinflussen das Konsumverhalten der Beschäftig-ten. Straffe Vorgaben sowie enge Handlungs- und Entscheidungsspielräume begünstigen das Hirndo-ping am Arbeitsplatz. Zudem steigt das Risiko bei über 40 Wochenarbeitsstunden auf das Doppelte an, verglichen mit dem Wert für 20 bis 40 Wochen-

arbeitsstunden. Arbeitsplatzunsicherheit, schlechte Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben sowie permanente Schichtarbeit verschärfen das Problem.

Systematisch aufklären!Präventive Ansätze sind die systematische Auf-klärung der Beschäftigten über das Hirndoping, dessen tatsächliche Wirksamkeit und die gesund-heitlichen Risiken. Zudem belegen Studien, dass die Führungskräfte eine wichtige Vorbildfunktion haben. Sie sollten Neuroenhancement ablehnen, dies klar kommunizieren und zusammen mit dem Betriebsarzt als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Eine weitere Maßnahme zur Prävention ist die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Ge-fährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und die Arbeitsbe-dingungen gesundheitsförderlich zu gestalten. Ne-ben tätigkeitsbezogenen Änderungen sind daraus mitunter auch personenbezogene fachliche Fort-bildungen oder Seminare für das eigene Zeit- und Selbstmanagement, die Stressbewältigung sowie regelmäßige Gesundheitschecks abzuleiten.

Ausführliche Informationen zum Thema bietet die Broschüre „Hirndoping am Arbeitsplatz“ der Deut-schen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) un-ter www.iga-info.de und dort im Bereich „Veröffent-lichungen“.

Nadine Mölling, BGHM

Die Einnahme illegaler oder verschreibungspflichtiger Substanzen zur Steige-rung der Leistungsfähigkeit oder Verbesserung des emotionalen Befindens ist ein relativ neues Phänomen im Suchtmittelgebrauch. Fachleute sprechen hier vom Hirndoping oder Neuroenhancement.

Hirndoping: Riskante WachmacherTendenz steigend?

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Wirkung über- und Nebenwir-kung unterschätzt? Substanzen zur Leistungssteigerung halten nicht, was sie versprechen.

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Beratungsangebot der BGHM

Fech Fenstertechnik setzt „Gesund im Handwerk“ erfolgreich um

Aufgeräumt und klar strukturiert: Die Fech

Fenstertechnik GmbH ist bestrebt, ihre

Arbeitsbedingungen stets weiter zu ver-

bessern.

Die Fech Fenstertechnik GmbH und Co. KG aus Nor-dendorf hat den Anspruch, sich stets zu verbessern und deshalb das Beratungsangebot der BGHM für sich genutzt.

Die Zufriedenheit seiner Mitarbeiter und ihre Iden-tifikation mit dem Unternehmen ist Werner Fech, dem Geschäftsführer des Unternehmens, ebenso wichtig wie die Nutzung umweltfreundlicher Tech-nologien: „Wir haben eigenes Grundwasser, das von einer Wärmepumpe aufbereitet und in die Heizan-lagen gespeist wird.“ Das neue Gebäude der Firma erzeugt zwei Drittel mehr Energie als es verbraucht und ist somit energetisch vollständig autark.

Für soziale NachhaltigkeitUm auch die soziale Nachhaltigkeit zu optimieren, nahm der bayerische Unternehmer das Beratungs-angebot „Gesund im Handwerk“ der BGHM in An-spruch. Ulrich Lisson vom Präventionsdienst Mün-chen richtete deshalb zunächst ein Firmenseminar mit dem Schwerpunkt „Vermeidung verhaltensbe-dingter Unfälle“ aus. Ziel war die Sensibilisierung der Mitarbeiter für das Thema Arbeitsschutz. Anschlie-ßend führte er die GiH-Beschäftigtenbefragung im Unternehmen durch. Den zugrundeliegenden Frage-bogen hat die BGHM auf wissenschaftlicher Basis entwickelt und dabei vor allem gesundheitsbasierte Aspekte berücksichtigt. Somit stehen hier die so-genannten „weichen Faktoren“, wie zum Beispiel psychosoziale Kriterien, besonders im Vordergrund. Werner Fech erfuhr durch die Befragung etwas über den Gesundheitszustand und die Motivation seiner Mitarbeiter. Stärken und Verbesserungsmöglichkei-ten wurden identifiziert. Die Ergebnisse mündeten in ein übersichtliches persönliches Unternehmen-sprofil, das die Resultate auch dem Durchschnitt der Branche gegenüberstellt. Außerdem bildete das Profil die Grundlage für das gemeinsame Auswer-tungsgespräch mit Werner Fech um die notwendigen Handlungsfelder zu beschreiben.

Die Ergebnisse zeigen, dass der Zusammenhalt der Belegschaft besonders ausgeprägt ist. Optimierungs-potenzial bieten noch die Weiterbildungsangebote. Werner Fech hat sich die Auswertung zu Herzen ge-

Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind der Schlüssel zu langfri-stigem unternehmerischem Erfolg. Die Beratungsoffensive „Gesund im Handwerk (GiH)“ der BGHM unterstützt Handwerksbetriebe dabei, ihre Arbeitsbedingungen zu optimieren.

nommen und konkrete Maßnahmen eingeleitet. „Mir war vorher gar nicht bewusst, wie wichtig meinen Mitarbeitern das Thema Weiterbildung ist. Die Befra-gung war sehr hilfreich und die Zusammenarbeit mit der BGHM sehr angenehm und partnerschaftlich.“

Susanne Spindler, BGHM

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Freuen sich über den gelungenen Abschluss der Bera-tungen zum BGHM-Angebot „Gesund im Handwerk“: das Ehepaar Werner und Claudia Fech mit BGHM-Berater Ulrich Lisson (von links).

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Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“

Ausgleichsübungen am Arbeitsplatz – Folge 6

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wenn Sie im Büro arbeiten, verbringen Sie im Lauf Ihres Berufslebens etwa 80.000 Stunden im Sitzen. Das Sitzen im Büro und in der Freizeit summiert sich im Durchschnitt auf über neun Stunden pro Tag. Da der menschliche Körper für Bewegung geschaffen ist, sind – insbesondere bei Bürotätigkeit – viele ge-sundheitliche Beschwerden auf Bewegungsmangel durch einseitiges Beanspruchen des Stütz- und Be-wegungsapparats zurückzuführen. Dieser Effekt dürfte sich im digitalen Zeitalter noch verstärken, wenn geeignete Bewegungsmöglichkeiten im Büro und in der Freizeit fehlen oder diese nicht genutzt werden. Ausreichende Bewegung wirkt sich positiv auf die Rücken- und Beinmuskulatur, die Atmung, das Herz-Kreislauf-System aus und beugt Muskelverspannungen vor. Dies steigert das Wohlbefinden und die Leis-tungsfähigkeit bei der Arbeit.

Generell sind Muskel-Skelett-Beschwerden als Folge von Büroarbeit vermeidbar, wenn die Büro- und Bild-schirmarbeitsplätze ergonomisch gestaltet und arbeitsorganisatorische Maßnahmen realisiert werden. Dazu gehört ein Bürostuhl, der variierende Sitzhaltungen – das sogenannte dynamische Sitzen – unter-stützt. Empfehlenswert ist auch ein (elektrisch) höhenverstellbarer Arbeitstisch, der PC- oder Büroarbeit abwechselnd im Sitzen und im Stehen ermöglicht. Die Aufstellung des Bildschirms sowie Umgebungsfak-toren wie Beleuchtung, Akustik und Klima müssen natürlich ebenfalls dem Stand der Erkenntnisse ent-sprechen. Auch Aufgabenspektrum und -umfang bis hin zu einer guten Führungskultur im Unternehmen wirken sich positiv auf Leistungsfähigkeit und körperliches Wohlbefinden aus.

Zudem können Sie den Büro-Alltag „bewegungs-aktiver“ gestalten, indem Sie zum Beispiel dynamisch sitzen, Telefonate und Besprechungen im Stehen führen, den Drucker in Laufweite nutzen oder Treppen steigen anstatt den Aufzug zu benutzen. „Büromenschen“ können darüber hinaus mit geeigneten Aus-gleichsübungen zur eigenen Fitness und zum Erhalt der Leistungsfähigkeit beitragen. Hierzu werden im Folgenden einige Übungsbeispiele vorgestellt.

Dr. Christoph Hecker

Weitere Informationen:

• BGHM Flyer „Gesund arbeiten am PC – testen Sie Ihren Arbeitsplatz“ www bghm de Webcode: 1077• BGHM-Flyer „Deine Zeitoase – Mobilitätsübungen“ www bghm de Webcode: 1077• DGUV Jugend will sich-er-leben „Rückengymnastik mit Susanne Petry“ www.jwsl.de/aktion2013/videos/rueckengymnastik_uebersicht.php • BGHM-Fachinformationen „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ www bghm de Webcode: 550• VBG-Faltblatt „Gymnastik im Büro – Fit durch den Tag“ www vbg de Suche: „Gymnastik im Büro“• DGUV Fachbereich Verwaltung, Sachgebiet „Büro“ www dguv de Webcode: d120875

oder auf www bghm de/deinruecken

Liebe Leserinnen und Leser,

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Den Kopf nach rechts drehen, dabei das Kinn leicht anheben und einatmen. Mit dem Ausatmen langsam den Kopf dicht am Brustbein vorbei zur linken Schulter kreisen. Das Kinn wieder leicht anheben und einatmen. Zehnmal wiederholen. Diese Übung mobilisiert die Halswirbelsäule und dehnt die Nackenmuskulatur.

Übung „Halbmond“

Übung „Schulterkreisen“

Die Arme hängen locker neben dem Körper. Die Schul-tern im größtmöglichen Bewegungsspielraum rückwärts kreisen. Zehnmal durchführen. Kurze Pause, auslockern und die Übung wiederholen.• mobilisiert den Schultergürtel• aktiviert die Schulter- und Nackenmuskulatur

Übung „Pinguin“

Im hüftbreiten Stand Beine leicht beugen und die Bauchmuskulatur anspannen. Dann beide Arme nach hinten führen, mit den Händen ineinander greifen und die Arme leicht nach hinten oben schieben. Position 30 Sekunden halten und dabei gleichmäßig weiteratmen. Kurze Pause, auslockern und die Übung wiederholen.• dehnt die Armbeugemuskulatur• dehnt die Brustmuskulatur

Übung „Schiedsrichter“

Im hüftbreiten Stand einen Arm gebeugt vor den Kör-per führen, dabei die Schulter tief halten. Mit anderer Hand den Ellenbogen auf Schulterhöhe sanft Richtung Körper ziehen. Position 30 Sekunden halten und dabei gleichmäßig weiteratmen. Kurze Pause, auslockern und Übung zur anderen Seite wiederholen.• dehnt die Schultermuskulatur• dehnt die obere Rückenmuskulatur

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Jeder ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Nach Para-graf 323 c des Strafgesetzbuches ist das vorsätzliche Unterlassen der Ersten Hilfe strafbar. Demgegenüber kann niemand für eine falsche Hilfeleistung zur Re-chenschaft gezogen werden.

Verpflichtungen für UnternehmenDer Unternehmer muss die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, damit seinen Beschäftigten bei einem Arbeitsunfall sofort geholfen werden kann. Die Pflichten des Un-ternehmers sind in verschiedenen Gesetzen festge-halten. Sie alle verfolgen das Ziel, die Beschäftig-ten umfassend gegen Gesundheitsgefährdungen durch die Arbeit zu schützen. Sollte doch etwas passieren, ist die gute Organisation der Ersten Hil-fe im Betrieb entscheidend. Verpflichtungen dazu finden sich im:

Für das Jahr 2013 verzeichnete die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) 158.145 Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich zogen. Um die Folgen eines Unfalls so gut wie möglich einzudämmen, ist in Notfällen die rasche Erste Hilfe entscheidend.

Schwerpunktthema August 2014

• Paragraf 10 des Arbeitsschutzgesetzes,• Paragraf 4 der Arbeitsstättenverordnung

und in den• Paragrafen 2 sowie 24 bis 28 der BGV A1 (Grund-

sätze der Prävention).

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unterneh-mer, in seinem Betrieb Ersthelfer zu bestellen und die Zusammenarbeit mit außerbetrieblichen Stellen für die Versorgung von Verletzten und dem öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen. Beratung und Unter-stützung erhält er dabei vom Betriebsarzt. Auch dies ist im Arbeitsschutzgesetz festgehalten.

Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer pro Betrieb regelt die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grund-sätze der Prävention“. Sie schreibt vor, dass bei zwei bis zu 20 anwesenden Versicherten ein ausgebilde-

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ter Ersthelfer im Betrieb sein muss. Bei mehr als 20 Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handels-betrieben fünf Prozent und in allen anderen Betrie-ben zehn Prozent der Versicherten von einer eigens dafür ermächtigten Stelle zum Ersthelfer ausgebildet werden. Zudem müssen die Ersthelfer alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.

Wie wird man Ersthelfer?Ersthelfer kann nur werden, wer auch in der Ersten Hilfe ausgebildet worden ist. Die Ausbildung ist aus-schließlich Sache der dazu ermächtigten Stellen. Dazu gehören unter anderem folgende, bundesweit operierende Organisationen:• Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)• Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)• Deutsches Rotes Kreuz (DRK)• Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)• Malteser-Hilfsdienst (MHD).

Weitere ermächtigte Stellen sind im Internet unter www.bg-qseh.de aufgelistet.

Die Kosten für die Ausbildung und die regelmäßige Fortbildung der Ersthelfer tragen die Berufsgenos-senschaften, die diese direkt mit den Ausbildungs-stellen abrechnen. Entgeltfortzahlung und Fahrtkos-ten trägt dagegen der Unternehmer selbst.

Folgende Themen sind Inhalte des Lehrgangs:• allgemeine Maßnahmen der Hilfe• Ablauf der Hilfeleistung• Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Kreislauf-

stillstand• Schlaganfall, Herzerkrankungen• Umgang mit Verbandsmaterialien• Blutungen• Verbrennungen, Verätzungen• Schock• Knochenbrüche• Vergiftungen• praktische Übungen

Wann ist ein Betriebssanitäter erforderlich?Je nach Arbeitssituation und Anzahl versicherter Mitarbeiter müssen Unternehmer Betriebssanitä-ter ausbilden lassen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn in einer Betriebsstätte mehr als 1.500 Versicherte beschäftigt sind. In anderen Betriebs-stätten erfordern Art, Schwere und Zahl der Unfälle die Gegenwart eines Betriebssanitäters bereits ab 250 anwesenden Versicherten. Auf Baustellen ist dies schon bei 100 anwesenden Versicherten der Fall.

Die Aufgaben der Betriebssanitäter gehen über die des Ersthelfers deutlich hinaus. So müssen diese

Die BGHM hat inner-halb von sechs Jahren ihre Investionen in Erste-Hilfe-Kurse um mehr als zwei Millio-nen € auf insgesamt 4,74 Millionen € erhöht. Im gleichen Zeitraum stieg die Teilnehmerzahl der Erste-Hilfe-Kurse von etwa 108.000 auf etwas über 173.000 an.

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beispielsweise mit medizinischen Geräten zur Be-atmung und Sekretabsaugung umgehen können. Dennoch ist die Tätigkeit der Betriebssanitäter kein Ausbildungsberuf, sondern eine Qualifizierungs-maßnahme. Diese besteht aus einem 63-stündigen Grundlehrgang mit anschließendem 32-stündigem Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst bei speziell dazu ermächtigten Stellen (im Internet ebenfalls unter www.bg-qseh.de). Wie die Ersthelfer müssen sich auch die Betriebssanitäter regelmäßig weiterbilden, allerdings in Abständen von drei Jah-ren. Die Kosten für die Qualifikationsmaßnahmen zum Betriebssanitäter übernimmt die Berufsgenos-senschaft nicht.

Erste-Hilfe MaterialenDie erforderlichen Materialien für die Erste Hilfe richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung, der Betriebsgröße sowie der Anzahl der Mitarbeiter. An-gaben dazu finden sich in der Arbeitsstättenregel A 4.3. Sie unterscheidet zwischen einem kleinen und großen Verbandskasten, deren Inhalte wiederum die DIN 13169 für den großen und die DIN 13157 für den kleinen Verbandskasten beschreiben.

Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten benötigen in der Regel nur einen kleinen Verbandkasten, wobei der für das Auto bestimmte Verbandskasten diesen Zweck nicht erfüllt. Unternehmen mit 21 bis 101 Beschäf-tigten müssen mindestens einen großen Verbands-kasten stellen. Alle zusätzlichen 100 Beschäftigte kommt stets ein weiterer großer Verbandskasten hin-zu. Allerdings kann die Zahl der Verbandskästen pro Beschäftigtem auf Baustellen auch höher ausfallen.

Zudem können die Ergebnisse der Gefährdungsbe-urteilung auch die ständige Anwesenheit medizini-scher Geräte oder anderer Hilfsmittel (Gegenmittel oder neutralisierende Stoffe) notwendig machen.

Am besten liegen die Verbandskästen in der Nähe der Unfallschwerpunkte bereit, wobei sich dies na-türlich auch nach den räumlichen Gegebenheiten richtet. Allerdings sollte das Erste-Hilfe-Material höchstens 100 Meter von ständigen Arbeitsplätzen entfernt aufbewahrt werden. Und natürlich müssen diese Stellen mit dem Rettungszeichen „Erste Hilfe“ gekennzeichnet sein.

VerbandbuchDer BGV A1 entsprechend haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass jeder Unfall und jede Erste-Hilfe-Leis-tung in einem Verbandbuch dokumentiert werden. Zudem ist diese Dokumentation nach dem letzten Eintrag noch fünf Jahre lang aufzubewahren. Die Do-kumente sind vertraulich zu behandeln. Folgende Angaben sind bei der Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen wichtig:• Name des Verletzten• Datum und Uhrzeit des Unfalls• Ort des Unfalls• Unfallhergang• Art der Verletzung• Name der Zeugen

Das Verbandbuch kann auch elektronisch geführt werden.

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Lebensretter DefiTreten bei einem Mitarbeiter plötzlich Herzrhyth-musstörungen auf, droht Lebensgefahr spätestens dann, wenn diese in das so genannte Herzkammer-flimmern übergehen. Rechtzeitig eingesetzt, kann dann ein automatischer Defibrillator den Herzschlag wieder synchronisieren und auf diese Weise Leben retten. Wesentlich dabei ist, dass die Ersthelfer mit dem Defibrillator richtig umgehen können. Diese Unterweisung sollte sich deshalb an die Erste-Hil-fe-Ausbildung anschließen. Außerdem sollten im Rahmen der jährlichen Unterweisung alle Mitarbei-ter auf den Standort des Defibrillators aufmerksam gemacht werden. Zur Anschaffung und zum Einsatz eines Defibrillators kann der Betriebsarzt wertvol-le Hinweise geben. Weiterführende Informationen dazu liefert aber auch die BGI 5163 (http://publika-tionen.dguv.de)

Erste Hilfe in besonderes SituationenAuch für besondere Situationen gibt es Lösungen. Als Beispiel seien hier die Offshore-Windparks ge-nannt. Denn der Aufbau von Windparks in der Nord- und Ostsee stellt die Unternehmen auch im Hinblick auf den Arbeitsschutz und die Erste Hilfe vor neue Herausforderungen. Die Tätigkeiten auf den im Meer liegenden Versorgungsplattformen und Windenergie-anlagen sind für die Beschäftigten mit extrem hoher körperlicher Anstrengung verbunden. Teilweise lie-

gen die neuen Windparks bis zu 125 km von der Küste entfernt, womit der Rettungsdienst vom Festland bis zu einer Stunde oder mehr benötigt, um dorthin zu gelangen. Die Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einem Unfall müssen also diese Zeit überbrücken. Dafür ist der Unternehmer verantwortlich.

Empfehlungen sind erarbeitetBerufsgenossenschaften und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung haben Anfang dieses Jahres Emp-fehlungen zur Ersten Hilfe in Offshore-Windparks veröffentlicht. Der betriebliche „Ersthelfer offshore“ soll durch eine zusätzliche Weiterbildung in der Lage sein, vor Ort längere Wartezeiten zu überbrücken. Das erweiterte Konzept setzt sich wie folgt zusam-men:• Erste Hilfe Lehrgang zum Ersthelfer Betrieb • zusätzliche Erste-Hilfe-Weiterbildung

(20 Unterrichtseinheiten)• ergänzende Ausrüstung und Anwendung der

erweiterten Maßnahmen• Telesupport

Dr. med. Marie-Luise Fritz, BGHM

Weitere Informationen:Informationen zum Ersthelfer offshore

finden sie unter:www dguv de Webcode: d96268

Stellen Arbeitsschutz und Erste Hilfe vor neue Herausforde-

rungen: Offshore Windparks. Deshalb haben die Berufsge-

nossenschaften jetzt Empfehlungen dafür

veröffentlicht.

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Fachkongress Arbeitsschutz Aktuell

Wandel der Arbeitswelt – sicher und gesund gestalten

Allerdings setze der gut organisierte verhaltensori-entierte Arbeitsschutz die Entwicklung einer werte-orientierten Unternehmenskultur voraus, welche die Mitarbeiter dann auch zu mehr Eigenverantwortung und aktiver Mitarbeit motiviere. Das FASI-Präsidium sieht darin einen tiefgreifenden Kulturwandel: „Ar-beitssicherheit und Gesundheitsmanagement stehen bei vielen Firmen bereits auf der Tagesordnung. Doch eine reine Unterweisung der Mitarbeiter im Rahmen gesetzlicher Vorschriften reicht nicht aus. Es braucht eine klare Einstellung: Jeder Mitarbeiter ist gefördert und gefordert, für die Sicherheit Verantwortung zu übernehmen!“. Zudem hält es die Führungs- und Vor-bildkultur des Unternehmens für eine elementare Voraussetzung, soll der Arbeitsschutz erfolgreich sein: „Vorbildverhalten der Führungskräfte und die aktive Beteiligung aller Führungsebenen sind ent-

Ideeller Träger der Veranstaltung ist die Fachverei-nigung Arbeitssicherheit e.V. (FASI), die aus drei Mitgliedsorganisationen besteht: dem Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI), dem Verein Deutscher Revisions-Inge-nieure (VDRI) sowie dem Verein Deutscher Gewerbe-aufsichtsbeamter (VDGAB).

Menschliches „Fehlverhalten“ sei die Hauptunfall-ursache in deutschen Betrieben, schreiben die Aus-richter des Kongresses in ihrer Ankündigung. Sie be-ziehen sich dabei auf die aktuelle Unfallforschung, der zufolge über 90 Prozent der Unfälle eher organi-sationsbedingte Ursachen haben sollen. Gleichzeitig seien rein technische Ursachen wegen des hohen Schutzniveaus rückläufig, heißt es in der Mitteilung weiter.

Der Fachkongress Arbeitsschutz Aktuell 2014 vom 27. bis 29. August in Frankfurt widmet sich der Vielfalt zeitgemäßer Präventionsarbeit. Ein Kernthema des Forums lautet „Verhaltensorientierter Arbeits-schutz – eigen- oder fremdbestimmt?“.

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scheidend. Arbeitsschutz ist Chefsache und muss als solche auch vorgelebt werden!“

FASI-Präsident Prof. Rainer von Kiparski plädiert für eine offene Fehlerkultur in Unternehmen, wenn diese aus ihren Fehlern lernen sollen. Dafür müssten sie aber Fehlertoleranz signalisieren: „Ein Mitarbeiter darf keinesfalls fürchten, für Fehler, die zu Beinaheun-fällen oder -schäden geführt haben, abgestraft zu wer-den“, mahnt er. Seiner Ansicht nach macht das Erfas-sen solcher Vorfälle eine Analyse organisations- oder verhaltensbedingter Fehlerursachen erst möglich.

Enge Verbindung zum WeltkongressParallel zum Fachkongress läuft wie gewohnt die Fachmesse Arbeitsschutz Aktuell, ebenfalls in Frank-furt. Kongress und Messe finden alle zwei Jahre an wechselnden Standorten statt.

Eine Besonderheit des Fachkongresses stellt in die-sem Jahr allerdings die enge Verbindung zum XX.

Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dar. Zu dieser weltweit größten Branchenveran-staltung für Arbeitsschutz erwarten die Veranstalter nach eigenen Angaben über 4.000 Fachbesucher aus aller Welt.

Die Termine:• 24. bis 27. August 2014: XX. Weltkongress für

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit• 27. bis 29. August 2014: Fachkongress Arbeits-

schutz Aktuell – das Präventionsforum• 25. bis 28. August 2014: Fachmesse Arbeits-

schutz Aktuell

PM FASI /Tbz

Weitere Informationen:Das ausführliche Kongressprogramm der

Arbeitsschutz Aktuell steht im Internet unter www.arbeitsschutz-aktuell.de/de/Kongressprogramm-2014.

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Schutztor abgestürzt

Auch Normen haben ein Verfallsdatum!

Die Mitarbeiterin eines Automobilzulieferbetriebs bestückte eine Fräsmaschine mit Metallleisten. Den Arbeitsbereich der Zerspanung sichert ein bewegli-ches, vertikal öffnendes Tor, das während der Bear-beitung den Zugriff in den Gefahrenbereich verhin-dern soll. Als die Mitarbeiterin unter dem geöffneten Tor stand, fiel dieses plötzlich auf ihre Unterarme herunter und fügte ihr schwere Verletzungen zu: So wurde ein Handgelenk durch einen Trümmerbruch stark geschädigt.

Die Unfallermittlungen ergaben, dass sich eine Ver-schraubung zwischen Pneumatikzylinder und Tor ge-löst hatte: Das 2,5 Meter breite und 1 Meter hohe Tor stürzte ab. Der Hersteller der Maschine beruft sich auf eine normgerecht ausgeführte Befestigung ein-schließlich einer „Losdrehsicherung“ mittels soge-nannter „Sicherungsscheibe mit Nase“. Zudem weist er in seiner Bedienungsanleitung darauf hin, dass Verschraubungen regelmäßig nachzuziehen sind.

Norm wurde zurückgezogenDie entsprechende Norm wurde jedoch schon 2003 aus gutem Grunde zurückgezogen: Selbst die Her-steller der Sicherungsscheiben verweisen darauf, dass diese bei hochfesten Schrauben unwirksam sind. Der Maschinenhersteller hat es also versäumt,

Ein nicht normgerecht verschraubtes Sicherungstor verletzte beim Absturz die Handgelenke einer Maschinenführerin so schwer, dass diese für mehr als vier Monate nicht mehr arbeiten konnte. Welche Maßnahme hätte diesen Unfall verhindern können?

die verwendete Norm auf Aktualität zu prüfen. Nor-men haben aber ein „Verfallsdatum“! Sie werden alle sechs Jahre überprüft, ob sie weiter Bestand haben oder geändert, gegebenenfalls sogar zurückgezogen werden müssen.

Auch der Hinweis in der Bedienungsanleitung ent-lastet den Hersteller nicht, denn dieser ist mit den Vorgaben der Maschinenrichtlinie nicht vereinbar. Gefährdungen sind demnach zuerst durch techni-sche Lösungen auszuschließen, bevor auf Restgefah-ren hingewiesen werden darf. Im beschriebenen Fall wurde die Maßnahmenhierarchie nicht eingehalten. Des Weiteren beruft sich der Hersteller darauf, dass sich im Schließbereich des Tores normalerweise kei-ne Mitarbeiter aufhalten, da sie regelmäßig mit dem Wegbringen und Holen weiteren Materials beschäf-tigt seien. Nur können derartige Tätigkeiten des Be-dienpersonals nicht als „Ortsbindung außerhalb des Gefahrenbereichs“ bewertet werden, wie dies zum Beispiel bei einer Zweihandschaltung der Fall ist. Der Hersteller muss im Rahmen seiner Risikobeurteilung alle Lebensphasen seiner Maschine berücksichtigen, das heißt auch Reinigung, Wartung, Instandhaltung und eine mögliche Fehlersuche. Eine solche Risi-kobeurteilung hätte ergeben, dass der Aufenthalt von Personen im Schließbereich des Tores jederzeit

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Die einfache technische Maßnahme eines Fang-

seils hätte das Herab-stürzen des Schutztores

verhindern können.

möglich ist. Dieses Szenario hätte also berücksich-tigt werden müssen.

Im geschilderten Fall ging es darum, das Losdrehen der Schrauben zu vermeiden. Eine Risikobeurteilung mittels Risikographen zeigt jedoch das Problem auf: Ohne jegliche Maßnahme ergibt der Risikograph ei-nen Risikowert von 5, was zwingend Maßnahmen erfordert. Mit der Maßnahme „Losdrehsicherung“ bleibt dieser Wert jedoch erhalten, da sich beim Ver-sagen dieser Sicherung die Verschraubung löst, das Tor also immer noch herunterfällt. Die Schadens-schwere bleibt somit hoch. Auch das redundante Ausführen, beispielsweise durch zwei oder mehr Verschraubungen, führt nur dann zu einer höheren Sicherheit, wenn nach dem Versagen einer Sicherung die anderen die Sicherheitsfunktion noch aufrecht erhalten. Gleichzeitig muss sofort erkennbar sein, dass bereits eine Einrichtung versagt hat. Ist dies nicht erkennbar, ist es auch nicht möglich, den Un-fall zu vermeiden. Lediglich die Zeitspanne bis zum Versagen aller Sicherungen wird verlängert. Aber auch das darf nicht berücksichtigt werden, weil die regelmäßige Kontrolle der Schrauben auf festen Sitz personenabhängig ist.

Fangseil hätte Unfall verhindertVielmehr hätte eine simple technische Maßnahme den Unfall verhindern können. Für eine Fangvorrich-tung, wie sie bei Gebäudetoren seit langem gefordert ist, ermittelt der Risikograph die Schadensschwere 1, weil das Tor lediglich einige Zentimeter in die Fang-sicherung fällt. Der Mitarbeiter erhält dabei eventuell einen Stoß und erleidet eine Prellung, was jedoch als reversible, leichte Verletzung eingestuft werden kann. Allerdings ist hier der Schaden sofort erkenn-

bar: Die Tür hängt im Fangseil, und der weitere Be-trieb ist ohne Reparatur kaum möglich. Die Maß-nahme „Fangseil“ ist somit ausreichend, da sie die notwendige Risikominderung sicherstellt.

Fazit: Der Hinweis in der Bedienungsanleitung, dass Schraubverbindungen zu kontrollieren und nachzu-ziehen sind, ist richtig und muss durch den Betrei-ber gewährleistet werden. Allerdings darf dies, wie gezeigt, nicht die einzige Maßnahme zur Risikomi-nimierung sein. Vor allem dann nicht, wenn es zu-mutbare technische Lösungen gibt.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie bitte die für Ihren Betrieb zuständige Aufsichtsperson an.

Bodo Kälble, BGHM

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Risikograph für „Tor fällt herunter“Ohne SchutzeinrichtungMit Losdrehsicherung: (S2,F2,P2)identisch!

Mit Maßnahme Fangeinrichtung: S1

Rang desRisikos

Rang desRisikos

Parameter:

Schwere der VerletzungS1 = leichte VerletzungS2 = schwere Verletzung

Häufigkeit/AufenthaltsdauerF1 = selten bis öftersF2 = häufig bis dauernd

Möglichkeit der GefährdungsvermeidungP1 = Vermeidung möglichP2 = Vermeidung kaum möglich

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BGHM und DGUV job

Wie ein neuer Arbeitsplatz entsteht

Was war passiert? Als Daniel Tesar im August 2009 auf dem Weg von seinem Wohnort in Tschechien zum Arbeitsplatz in Vilshofen mit seinem Motor-rad einem Tier ausweicht, stürzt er und zieht sich schwerste Verletzungen zu. Dieser Moment ändert für den damals 34-jährigen alles. Trotz zweijähriger Krankenhausbehandlung, zahlreicher Operationen und späterer Rehabilitation bleibt der linke Arm ge-lähmt. Er verliert seinen Arbeitsplatz als Schlosser im Kleinbetrieb, auch das Motorradfahren ist nun nicht mehr möglich. Wie geht es weiter?

Reha-Manager Wolfgang Sperr von der BGHM Mün-chen begleitet und unterstützt Daniel Tesar bereits während der Heilbehandlung im Krankenhaus und der anschließenden Reha. Zusammen mit ihm und der Familie erarbeitet er eine neue berufliche Pers-pektive für den Versicherten. Da dieser gut deutsch spricht, entscheidet er sich für die von der BGHM

München angebotene berufliche Umorientierung. Von September 2011 bis Januar 2014 durchläuft Da-niel Tesar am Berufsförderungswerk die Ausbildung zum Technischen Produktdesigner und absolviert die Prüfung mit gutem Erfolg. Dann geht es auf die Suche nach einer geeigneten Stelle.

Bereits während der Ausbildung stellt Sperr den Kon-takt zur Arbeitsvermittlung der DGUV her. Christian Köglmeier, Reha-Fachberater bei DGUV job München, schaltet sich ein und entwickelt mit und für Daniel Tesar ein Bewerberprofil. Er kümmert sich um Kon-takte zu potentiellen Arbeitgebern. Und einmal mehr funktioniert das Netzwerk von DGUV job gut. Nach einer kurzen Zeit intensiver Recherchen zeigt die Firma Meusburger in Eging am See Interesse und bietet dem Versicherten eine Stelle als Technischer Produktdesigner an.

Seit Mai 2014 arbeitet Daniel Tesar als Technischer Produktdesigner bei der Firma Meusburger in Eging am See. Mit Hilfe der BGHM und in Zusammenar-beit mit der Arbeitsvermittlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche-rung, DGUV job, hat er eine neue berufliche Existenz gefunden.

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Gemeinsam für die Wie-dereingliederung des

Versicherten Daniel Tesar (sitzend): der Reha-Mana-ger der BGHM, Wolfgang

Sperr (MItte) und Christian Köglmeier vom DGUV job

in München.

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Dort ist das Handicap des neuen Mitarbeiters kein Thema. Man nehme den Gedanken der Inklusion, also der vollständigen Eingliederung behinderter Mitarbeiter ins Arbeitsleben, sehr ernst, betont der technische Leiter des Unternehmens, Reinhard Michl. Die Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag war dann nur noch Formsache. Als Grenzgänger mit in-ländischem Berufsabschluss als Technischer Pro-duktdesigner und tschechischer Muttersprache hat der Versicherte nun beste Aussichten, bei Meusbur-ger und im regionalen Zusammenwachsen der Nach-barn Deutschland und Tschechien seinen beruflichen Weg zu machen.

Die BGHM unterstützt die Einarbeitung von Daniel Tesar in das neue Aufgabengebiet mit einem mehr-monatigen Eingliederungszuschuss. Weil der Ver-sicherte wegen seines gelähmten Arms nicht mehr schalten kann und auf ein automatisches Getriebe sowie eine Lenkhilfe angewiesen ist, finanziert die BGHM außerdem die Umrüstung eines Pkw. Den be-nötigt Tesar auch, dauert doch die einfache Fahrt zur Arbeit bereits 90 Minuten.

Bestmögliche WiedereingliederungDGUV job ist die Arbeitsvermittlung der Berufsge-nossenschaften und Unfallkassen. Ziel dieser Ein-richtung ist es, die zahlreichen Kontakte der BGen und Unfallkassen zu ihren Mitgliedern zu nutzen, um die bestmögliche Wiedereingliederung versicherter Personen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einer Berufskrankheit ins Arbeitsleben sicherzustel-len. Dieses Fallbeispiel zeigt, wie sehr die konstruk-tive Zusammenarbeit zwischen allen Partnern dazu beiträgt, den gesetzlichen Auftrag – die berufliche Wiedereingliederung verletzter Personen unter Ein-satz aller geeigneten Mittel – zu erfüllen.

DGUV job bietet für den Arbeitgeber:• unkomplizierte und unbürokratische Suche

nach neuen Mitarbeitern• Einsatz einer Suchmaschine im Internet• bei Bedarf persönliche Beratung• Unterstützung bei der Erstellung eines Stellen-

profils• Information über finanzielle Unterstützungs-

möglichkeiten

DGUV job und BGHM bieten für Bewerber:• persönliche, individuelle Betreuung auch

zu Hause• Sichtung und Aufbereitung der Bewerbungsun-

terlagen• Jobsuche regional und überregional• Nutzung von Netzwerken zur Vermittlung• bei Bedarf Unterstützung bei den Vorstellungs-

gesprächen• Einschätzung der Vermittlungsaussichten

Bitte unterstützen Sie die berufliche Wiedereinglie-derung unserer Versicherten und informieren DGUV job über in Frage kommende Stellenangebote. Damit helfen Sie, Kosten einzusparen.

Sie erreichen DGUV job:• telefonisch kostenlos aus allen Netzen unter

0800 7777 889,• per Onlineformular unter

www.dguv.de/job → Service für Arbeitgeber• per E-Mail: [email protected]• direkt an die regionalen Ansprechpartner, die

Kontaktdaten finden Sie unter : www.dguv.de/job → Ansprechperson

Wolfgang Sperr, BGHM

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Unterstützt die vollständige Wiedereingliederung von

Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben: Betriebsleiter

Reinhard Michl.

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Die BGHM vor Ort: Schnell, kompetent, regional präsent!

Menschen hinter dem Bescheid – unsere Bezirksverwaltung Dortmund

An kaum einer anderen Stadt lässt sich der Struktur-wandel des Ruhrgebiets so gut verdeutlichen, wie an der Region Dortmund: 1987 schließt die letzte Zeche, der letzte Hochofenanstich zur Stahlproduktion fällt in das Jahr 2001. Von ehemals sieben Brauereien in der „Bierstadt“ bleibt nur noch eine übrig. Die Regi-on muss sich neu erfinden, und dieser Prozess ist immer noch im vollen Gang.

Gestern und heuteVerändert haben sich in den letzten Jahrzehnten na-türlich auch die Arbeitsabläufe in der Bezirksverwal-tung Dortmund (BV) der BGHM. Ein Rückblick, nicht ohne ein Augenzwinkern, und der Vergleich mit der Gegenwart machen dies deutlich.

Mittwoch, 20.05.1964, 08.00 Uhr: Gerade haben die Kolleginnen und Kollegen in der Poststelle viele hundert Briefe und diverse Pakete geöffnet, Inhalte und Schriftstücke sortiert und mit dem Tagesdatums-stempel versehen. Diese Post wird nun durch einige Hände gehen, damit sie den richtigen Akten zuge-ordnet und anschließend bearbeitet werden kann.

Dienstag, 20.05.2014, 08.00 Uhr: Kay Darlinger berei-tet den Hochleistungs-Scanner vor, damit die einge-gangenen Schriftstücke elektronisch aufbereitet und über einen vorgegebenen Datenlauf weitergenutzt

Seit über 50 Jahren ist die Berufsgenossenschaft Holz und Metall beziehungsweise ihre Vorgängerinnen mit einer eigenen Verwaltungs-stelle in Dortmund vor Ort. Von hier aus betreuen etwa 180 Beschäf-tigte die Versicherten und Unternehmen der BGHM in weiten Teilen des Münsterlandes, im Sauerland und im östlichen Ruhrgebiet.

werden können. Andere Mitarbeiter führen die in den letzten Stunden aufgelaufenen Telefaxe und E-Mails ebenfalls „papierlos“ dem Bearbeitungsprogramm vita.APPLICATIONS zu. Der interne Arbeitsablauf stellt sicher, dass die zu bearbeitenden Daten umgehend den zuständigen Sachgebieten zur Verfügung stehen.

20 05 1964, 10 00 Uhr: Frau Morlock aus der Schreib-stube erhält eine Akte aus der Unfallsachbearbei-tung: Drei Monate zuvor ist der 16-jährige Schlos-serlehrling Erwin K. mit seinem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit gestürzt und hat einen komplizier-ten Schienbeinbruch erlitten. Die Verletzung ist nicht optimal verheilt, der Versicherte trägt immer noch einen Gips. Frau Morlock füllt alle notwendigen Schreiben und Vordrucke mit der Schreibmaschine aus, legt die Akten ordentlich sortiert ab und reicht diese zurück an den Sachbearbeiter. Dieser notiert alles in sein „Terminbuch“, um das weitere Heilver-fahren zu überwachen. 20.05.2014, 10.00 Uhr: Volker Rahn aus dem Un-fallsachgebiet sichtet am Morgen in seinem IT-An-wendungssystem die neuen Vorgänge und erhält so Kenntnis über einen Arbeitsunfall vom Vortag. Ein Schreiner ist von einer Stehleiter gefallen und hat sich den rechten Oberarm gebrochen. Nach inten-siver Prüfung der Daten auf dem Durchgangsarzt-

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Sandra Müller im Beratungsgespräch zu den Themen Hand und Hautschutz.

Der berufsgenossenschaftliche Grundsatz ist auch ihr Leitmotiv: „Alles aus einer Hand“. Nach diesem Motto arbeitet und berät Reha-Managerin Susanne Otto die Versicherten.

bericht plant die BV nun unverzüglich das weitere Heilverfahren. Damit steht sehr schnell fest, wann der Schreiner – bei normalem Heilverlauf – wieder arbeitsfähig sein müsste.

20 05 1964, 12 00 Uhr: Nach dem Besuch eines Schwerverletzten in einer Klinik im Münsterland spricht Berufshelfer Waalkes mit dem zuständigen Sachbearbeiter aus der Unfallabteilung. Sein Tätig-keitsbericht ist handschriftlich vorgefasst und wird in wenigen Tagen aus der Schreibstube zurückerwar-tet, der Sachbearbeiter kümmert sich dann um eine Vorstellung des Versicherten im BG Krankenhaus Bergmannsheil.

20.05.2014, 12.00 Uhr: Nach dem Grundsatz „Alles aus einer Hand“ konnte Reha-Managerin Susanne Otto in einem ausführlichen Beratungsgespräch ei-nen jungen querschnittgelähmten Verletzten umfas-send zum weiteren Verlauf des Heilverfahrens und zu möglichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beraten. Sie hat einen Antrag auf Haushaltshilfe ent-gegengenommen und dem Versicherten die grund-sätzliche Kostenübernahme mitgeteilt.

20 05 1964, 14 00 Uhr: Seit drei Jahren können auch Hauterkrankungen unter gewissen Umständen als Berufskrankheit anerkannt werden. Allerdings ist diese BK bislang aber nur von geringer Bedeutung. Im Gegensatz dazu stehen die vielen Verfahren zur Lärmschwerhörigkeit. Deshalb prüft Rechnungsprü-fer Müller akribisch die vorliegenden Belege von Er-satzbatterien für die von der BG gewährten Hörgerä-te. Die Rechenmaschine ist dabei unverzichtbares Hilfsmittel.

20.05.2014, 14.00 Uhr: Inzwischen nimmt die BK Haut wesentlich mehr Raum im Arbeitsalltag der BV-Beschäftigten ein. So hat Mitarbeiterin Sandra Müller gerade im Rahmen eines regelmäßigen Semi-nars einen Vortrag vor Versicherten in der Hautklinik Dortmund über den möglichen Leistungsanspruch bei berufsbedingten Hauterkrankungen gehalten. Gemeinsam mit Ärzten der Hautklinik und Kollegen des Präventionsdienstes beantwortete sie anschlie-ßend die Fragen zum Hautschutz und zur Hautpflege.

20 05 1964, 16 00 Uhr: Gleich beginnt der wöchentli-che Rentenausschuss mit den Mitgliedern der Selbst-verwaltung. Hauptreferent Brinkmann begrüßt die Mitglieder der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Jeder Bescheid wird eigenhändig unterschrieben.

20.05.2014, 16.00 Uhr: Der paritätisch besetzte Ren-tenausschuss entscheidet über die Anerkennung und Ablehnung von Leistungen an Versicherte der BGHM. Eine Entscheidung betrifft den Versicherten Erwin K. (66). Bei dem ehemaligen Schlosser eines Bochumer Stahlwerks haben die Ärzte asbestbeding-te Veränderungen in der Lunge festgestellt. Die Be-rufskrankheit ist nunmehr mit einem Rentenanspruch anzuerkennen. Und immer noch sind die Bescheide eigenhändig von den Mitgliedern zu unterschreiben. Vieles hat sich verändert, aber eben nicht alles.

Gerald Koch, BGHM

Weitere Informationen:BGHM Bezirksverwaltung Dortmund

Gabriele Wölki-ParusGeschäftsführerin der Bezirksverwaltung

Semerteichstraße 9844263 Dortmund

Tel.: +49 231/ [email protected]

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Entscheidung des BGH

Voller Schadensersatz auch ohne Fahrradhelm

sen Angaben zufolge schützt der Helm besonders vor schweren Verletzungen. „Wir konnten sowohl für Schädelfrakturen als auch für Schädel-Basis-Fraktu-ren und schwere Schädel-Hirn-Verletzungen ein Re-duktionspotenzial von 70 bis 80 Prozent ermitteln“, erläutert der Wissenschaftler. Bei 7.000 ausgewer-teten Radfahrunfällen im Zeitraum 2000 bis 2012 haben demnach 40 Prozent der Radler ohne Helm Kopfverletzungen erlitten, bei denen mit Helm lag der Anteil bei 30 Prozent.

„Hirnverletzungen könnten deutlich reduziert wer-den, wenn bei einem Unfall ein Helm getragen wird“, betont DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. Er ap-pelliert an alle Fahrradfahrer, nur „oben mit“ unter-wegs zu sein. Um die Helmtragequote zu erhöhen, sei weitere Präventionsarbeit notwendig. Denn Tat-sache ist auch: Die Deutschen sind Fahrradhelm-muffel. Nach Angaben der Bundesanstalt für Stra-ßenwesen (BASt) liegt die Helmtragequote bislang lediglich bei 15 Prozent.

DVR/Tbz

Hintergrund dieser höchstrichterlichen Entscheidung war ein aufsehenerregendes Urteil des Oberlandes-gerichts Schleswig-Holstein, das einer Fahrradfahre-rin, die ohne Helm bei einem Verkehrsunfall schwer am Kopf verletzt wurde, eine Mitschuld zugewiesen hatte. Die Frau war an einem am Straßenrand par-kenden Auto vorbeigefahren, als unmittelbar vor ihr die Pkw-Fahrerin die Tür öffnete und die Radlerin zu Fall brachte. Diese zog sich dabei eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung zu.

Helm für Radfahrer nicht vorgeschriebenDas Nichttragen eines Fahrradhelms führt nach Auf-fassung des BGH nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens. Für Radfahrer sei das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben. Dennoch riskieren Fahrradfahrer ohne Helm schwere Kopf-verletzungen, wenn sie stürzen. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) im Zuge des BGH-Urteils hin und bezieht sich dabei auf den Leiter der Verkehrsunfallforschung an der Medizinischen Hochschule Hannover, Professor Dietmar Otte. Des-

Radfahrer ohne Helm tragen bei einem Unfall keine Mitschuld an möglichen Kopfverletzungen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Juni 2014 entschieden. Dennoch riskieren Fahrradfahrer ohne Helm bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen.

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Fahrradhelme

Sinn und Unsinn von KostenvergleichenWäre es nicht so zynisch, könnte man den auf SPIEGEL Online erschienenen Artikel „Fahrradhelm-Pflicht brächte mehr Scha-den als Nutzen“ für einen Aprilscherz hal-ten.

Vorgestellt wird eine Studie der Universität Münster. In der aktuellen Veröffentlichung versucht Prof. Dr. Gernot Sieg, Lehrstuhlinhaber am Institut für Ver-kehrswissenschaft, die volkswirtschaftlichen Kos-ten einer Helmpflicht für Radfahrer zu berechnen. Angesichts der etwa 23.400 Radfahrer, die jährlich eine Gehirnverletzung erleiden, sind die von ihm zu Grunde gelegten Zahlen schwer zu ertragen. So berechnet Sieg beispielsweise den „Komfortverlust“ beim Tragen eines Fahrradhelmes mit jährlich 171 Millionen Euro. Doch damit nicht genug: Kosten für Menschenleben und Verletzungen werden gegen Anschaffungskosten für Helme oder prognostizierte Umweltbelastungen aufgerechnet. Prof. Sieg kommt zu dem Ergebnis, dass die gesamtgesellschaftlichen Kosten einer Helmpflicht um 40 Prozent größer als deren Nutzen seien.

Dr. Joachim Breuer, Vorstandsvorsitzender der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung, reagiert entsetzt auf die Botschaft des Artikels. „Studien namhafter Unfallfor-scher haben gezeigt, dass das Tragen eines Fahrrad-helms das Risiko einer schweren Kopfverletzung um mindestens 50 Prozent verringern kann“, so Breuer. „Kennt man die dramatischen Auswirkungen, die Schädelhirnverletzungen für jeden einzelnen Betrof-fenen und seine Familie mit sich bringen, ist ihre Ver-meidung oder die Reduzierung des Schweregrades der Verletzung jeden Aufwand wert. Und das lässt sich nicht in Euro berechnen.“ Die ZNS - Hannelore Kohl Stiftung fordert Radfahrer selbstverantwortlich dazu auf, einen Helm zu tragen. Zur Helmpflicht steht sie aber kritisch, da aus einer sanktionsbewährten Helmpflicht sogenannte Mitverschuldenstatbestän-de oder eine Minderung von Versorgungsansprüchen zu Lasten der Unfallopfer abgeleitet werden könnten.

Die „ZNS - Hannelore Kohl Stiftung für Verletzte mit Schäden des Zentralen Nervensystems“ mit Sitz in Bonn wurde 1983 von Frau Dr. med. h.c. Hannelore Kohl ins Leben gerufen. Die Stiftung unterhält einen Beratungs- und Informationsdienst für Schädelhirn-verletzte und deren Angehörige, unterstützt bei der Suche nach geeigneten Rehabilitationseinrichtun-gen und fördert die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Neurologischen Rehabilitation.

ZNS/Hbg

Den von der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung vorge-brachten Einwand, aus der sanktionsbewährten Helmpflicht ließen sich Mitverschuldenstatbestän-de oder eine Minderung von Versorgungsansprü-chen zu Lasten der Unfallopfer ableiten, kann man auch anders sehen: Im Hinblick auf eine effektive Prävention gibt es eigentlich keinen vernünftigen Grund, beim Fahrradfahren keinen Helm zu tragen. Aus dieser Perspektive wäre eine Helmtragepflicht zu begrüßen, könnte doch das Damoklesschwert der Mitverschuldenstatbestände der Akzeptanz dieser Maßnahme durchaus förderlich sein.

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