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Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz – Pro und Contra aus Sicht der Privatwirtschaft Dr. Manuela Hurst Bayer Business Services GmbH

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Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz – Pro und Contra aus Sicht der Privatwirtschaft

Dr. Manuela Hurst

Bayer Business Services GmbH

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Teilkonzerne Servicegesellschaften

BAYER AG

Bayer HealthCare

Bayer CropScience

Bayer Business Services

Bayer Technology Services

Bayer MaterialScience Currenta

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Jährliche Betriebskosten der Industrie für UmweltschutzGesamtaufwendungen: 10,3 Mrd. EUROAbfallwirtschaft: 3,2 Mrd. EURO

Quelle: Statistisches Bundesamt, Daten für 2006

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Jährliche Betriebskosten nach WirtschaftszweigenAnteil chemische Industrie: 2,1 Mrd. EUROdavon Abfallwirtschaft: 705 Mio. EURO

Quelle: Statistisches Bundesamt, Daten für 2006

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Abfallaufkommen Bayer-Konzern

2006 2007 2008 2009 2010

Gesamtabfallerzeugung (in 1.000 t/a) 649 928 1.077 914 807

- Erzeugung gefährlichen Abfalls (in 1.000 t/a)

336 342 365 375 354

- davon gefährlicher Abfall aus der Produktion (in 1.000 t/a)

234 275 305 302 325

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Entsorgung in eigenen Anlagen

― Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV) in Leverkusen, Dormagen und Uerdingen

― Abwasserverbrennung― Klärschlammverbrennung

Sonderabfalldeponienin Leverkusen undDormagen

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Erwartungen an das neue Abfallrecht

1:1 Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie Rechtssicherheit Erhalt bzw. Schaffung von optimalen

Entsorgungswegen Stärkung der Eigenverantwortung des

Abfallerzeugers Mehr Rechtsklarheit im Abfallrecht Minimierung von bürokratischen Anforderungen im

Bereich der Abfallwirtschaft

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Beseitigung

SonstigeVerwertung

Recycling

Vorbereitung zur WiederverwendungVermeidung

Abfallhierarchie

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Abfallhierarchie

Vermeiden/Wiederverwenden – ureigenstes Interesse Abfall = Kosten

rohstoff- und damit abfallarme Produktionsverfahren

Wiedereinsatz von Produktionsresten

Verwendung von Nebenprodukten (z.B. Lösemitteldestillation)

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Abfallhierarchie Recycling – wo immer möglich Papierabfälle aus Verwaltung und Verpackungen Schrotte aus Abbruchtätigkeit und Modernisierung Salzsäureelektrolyse zur Rückgewinnung von Chlor Iodid-Lösung aus Verbrennung von Abfällen aus

Röntgenkontrastmittelproduktion geschredderte Wasserflaschen in Bayblend® Metallgewinnung aus Elektronikschrott

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Abfallhierarchie

Verbrennung/sonstige Verwertung – wo immer nötig rechtliche Grenzen für Recycling Einsatz nicht recycelbarer Lösemittel Sonderabfallverbrennung unter Energierückgewinnung Energiebilanz Bayer-Konzern:

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Recycling

Energetische Verwertung

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Prioritätenfolge Recycling –energetische Verwertung

• Optionsspielräume bei der Wahl des Entsorgungsverfahrens aus technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen unabdingbar

• Heizwertkriterium grundsätzlich begrüßenswert. → Ohne Kriterium: zahlreiche Diskussionen mit Behörden zu

erwarten.• Öffnung unterhalb 11.000 kJ/kg fördert nachhaltige

Entsorgungswege.• 11.000 kJ/kg ist politischer Wert und naturwissenschaftlich nicht

begründbar.• Heizwert von Braunkohle wäre ein optimaler Wert (8.500 kJ/kg).

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Verwerterstatus von Verbrennungsanlagen

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Verwertung: Effizienzformel• Effizienzformel zu R1 gilt nicht für SAV

• Verbrennung von gefährlichen Abfällen in Bayer-SAV ist Verwertung Verwertungsdefinition wird erfüllt Anteil von 678 Terajoule/a an Abfall an Gesamtenergie

Bayerkonzern Energiegehalt des von Currenta-Verbrennungsanlagen

produzierten Dampfs entspricht Wärmebedarf von 400 Haushalten

100% Nutzung des Dampfs

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Abfallbegriff Bisher: unbewegliche Sachen per Definition kein Abfall.

Künftig: Ausschluss von nicht ausgehobenem, kontaminierten Boden und mit dem Boden verbundenen Bauwerken vom Geltungsbereich

Altlasten oder Industriebaracken weiterhin kein Abfall.

Klarstellung, dass auch „bauliche Anlagen“ ausgenommen (z.B. nicht mehr genutzte Kabelschächte, Fundamente, Abwasserkanäle, Rohrleitungen).

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Andienungs- und Überlassungspflichten

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Andienungs- und Überlassungspflichten

Erzeugerverantwortung hat sich bei Abfällen zur Verwertung aus Industrie und Gewerbe bewährt

Verursacherprinzip auch für Abfälle zur Beseitigung dieser Herkunftsbereiche

Verursacherprinzip auch für gefährliche Abfälle → Streichung von § 17 Abs. 4 KrWG-E und

Verabschiedung von entsprechenden landesrechtlichen Strukturen

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Sonderabfallgesellschaften

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Keine Notwendigkeit von Andienungspflichten für gefährliche Abfälle

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Recyclingquoten

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Recyclingquoten

1:1-Umsetzung zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen Erhöhung der Recyclingquote führt zu

Ungleichgewicht zwischen Recycling und energetischer Verwertung Recyclingquoten als

Summenparameter

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Rechtssicherheit

ist die Klarheit, Bestimmtheit und

Beständigkeit staatlicher Entscheidungen sowie die Klärung von umstrittenen

Rechtsfragen und -verhältnissen in

angemessener Zeit.

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