DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache20/ · PDF file3 §77 Bestandteile und...

379
Teil I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan § 1 Bedeutung des Haushaltsplans § 2 Feststellung des Haushaltsplans §3 Produkthaushalt § 4 Staatliche Doppik § 5 Wirkungen des Haushaltsplans § 6 Notwendigkeit der Kosten, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen § 7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit § 8 Grundsatz der Gesamtdeckung § 9 Beauftragte oder Beauftragter für den Haushalt, Verantwortung für Aufgabenbereiche und Produktgruppen § 10 Unterrichtung der Bürgerschaft BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/8400 18. 06. 13 20. Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg (SNH-Gesetz – SNHG) Der Senat beantragt, die Bürgerschaft möge das nachfolgende Gesetz beschließen: Gesetz zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg (SNH-Gesetz – SNHG) Vom . . . . . . . . . . Artikel 1 Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (Landeshaushaltsordnung – LHO) Inhaltsübersicht 1

Transcript of DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache20/ · PDF file3 §77 Bestandteile und...

  • Teil IAllgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan

    1 Bedeutung des Haushaltsplans 2 Feststellung des Haushaltsplans 3 Produkthaushalt 4 Staatliche Doppik 5 Wirkungen des Haushaltsplans

    6 Notwendigkeit der Kosten, Auszahlungen undVerpflichtungsermchtigungen

    7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 8 Grundsatz der Gesamtdeckung 9 Beauftragte oder Beauftragter fr den

    Haushalt, Verantwortung fr Aufgabenbereicheund Produktgruppen

    10 Unterrichtung der Brgerschaft

    BRGERSCHAFTDER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache20/8400

    18.06.1320. Wahlperiode

    Mitteilung des Senats an die Brgerschaft

    Entwurf eines Gesetzeszur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens

    der Freien und Hansestadt Hamburg(SNH-Gesetz SNHG)

    Der Senat beantragt, die Brgerschaft mge das nachfolgende Gesetz beschlieen:

    Gesetzzur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens

    der Freien und Hansestadt Hamburg(SNH-Gesetz SNHG)

    Vom . . . . . . . . . .

    A r t i ke l 1 Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg

    (Landeshaushaltsordnung LHO)

    I n h a l t s b e rs i c h t

    1

  • 2

    11 Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- undWirtschaftsfhrung

    Teil IIAufstellung des Haushaltsplans

    und des mittelfristigen Finanzplans

    12 Vollstndigkeit und Einheit, Flligkeitsprinzip 13 Geltungsdauer der Haushaltsplne 14 Teilplne, Einzelplne, Gesamtplan 15 bersichten zum Haushaltsplan 16 Leistungszweck 17 Veranschlagung 18 Investitionen und Darlehen 19 Baumanahmen, Beschaffungen,

    Entwicklungsvorhaben 20 bertragbarkeit 21 Deckungsfhigkeit 22 Verwendungsauflage 23 Billigkeitsleistungen 24 Sperrung durch die Brgerschaft 25 Stellenplan 26 Wirtschaftsplne der Landesbetriebe,

    Sondervermgen und Hochschulen,bersichten der Stellen auerhalbder Verwaltung

    27 Ausgleich des Gesamtergebnisplans 28 Ausgleich des doppischen Gesamtfinanzplans,

    Kreditermchtigungen 29 Eckwertebeschluss, Voranschlge 30 Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 31 Beschluss ber den Entwurf

    des Haushaltsplans 32 Vorlage 33 Mittelfristiger Finanzplan, Berichterstattung zur

    Finanzwirtschaft 34 Ergnzungen zum Entwurf des Haushaltsplans 35 Nachtragshaushalte und Nachbewilligungen

    Teil IIIAusfhrung des Haushaltsplans

    36 Dezentrale Verantwortung 37 Bewirtschaftungsgrundstze 38 Aufhebung der Sperre 39 ber- und auerplanmige Kosten und

    Auszahlungen 40 Verpflichtungsermchtigungen 41 Gewhrleistungen, Darlehenszusagen 42 Andere Manahmen von finanzieller

    Bedeutung

    43 Haushaltswirtschaftliche Sperre 44 Konjunkturpolitisch bedingte Manahmen 45 Liquide Mittel 46 Zuwendungen, Bewirtschaftung

    von Ermchtigungen und Verwaltungvon Vermgensgegenstnden

    47 Sachliche und zeitliche Bindung,leistungsbezogene Bewirtschaftung

    48 Deckungsfhigkeit 49 Kosten fr Abnutzungen 50 Umsetzung von Produktgruppen und

    Planstellen 51 Wegfall- und Umwandlungsvermerke 52 Personalwirtschaftliche Grundstze 53 Leerstellen 54 Besondere Personalkosten 55 Nutzungen und Sachbezge 56 Billigkeitsleistungen 57 Baumanahmen, Beschaffungen,

    Entwicklungsvorhaben 58 ffentliche Ausschreibung 59 Vorleistungen 60 Vertrge mit Angehrigen des ffentlichen

    Dienstes 61 nderung von Vertrgen, Vergleiche 62 Vernderung von Ansprchen 63 Erwerb und Veruerung von

    Vermgensgegenstnden 64 Grundstcke 65 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen 66 Unmittelbare Unterrichtung des

    Rechnungshofs bei Mehrheitsbeteiligungen 67 Prfungsrecht durch Vereinbarung 68 Rechte gegenber privatrechtlichen

    Unternehmen 69 bersendung von Prfungsberichten und

    anderen Unterlagen an den Rechnungshof

    Teil IVZahlungen, Buchfhrung, Berichtswesen

    und Rechnungslegung

    70 Zahlungen 71 Buchfhrung, Belege, Kontierungsrichtlinie 72 Kassensicherheit 73 Unvermutete Prfungen 74 Kassen 75 Berichtswesen 76 Rechnungslegung

    Brgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. WahlperiodeDrucksache 20/8400

  • 3

    77 Bestandteile und Gliederungder Haushaltsrechnung

    78 Bestandteile und Gliederungder Konzernrechnung

    79 Ermchtigungsvortrag,Ermchtigungsvorbelastung, berschuss,Fehlbetrag

    80 bermittlung der Haushaltsrechnung und derKonzernrechnung

    Teil Vberwachung der Haushalts- und

    Wirtschaftsfhrung

    81 Aufgaben des Rechnungshofs 82 Gegenstnde der Prfung 83 Mastbe der Prfung 84 Prfung bei Stellen auerhalb der Verwaltung 85 berwachung staatlicher Bettigung

    bei privatrechtlichen Unternehmen 86 Gemeinsame Prfung 87 Zeit und Art der Prfung 88 Vorlage- und Auskunftspflichten 89 Prfungsergebnis 90 Jahresbericht 91 Aufforderung zum Schadenausgleich 92 Angelegenheit von besonderer Bedeutung 93 Vorprfung 94 Rechnung des Rechnungshofs 95 Unterrichtung des Rechnungshofs 96 Anhrung des Rechnungshofs 97 Prfung der juristischen Personen des privaten

    Rechts

    Teil VI

    Landesunmittelbare juristische Personendes ffentlichen Rechts

    98 Anwendung

    99 Wirtschaftsfhrung, Rechnungswesen

    100 Wirtschaftsplan

    101 Umlagen, Beitrge

    102 Genehmigung des Wirtschaftsplans

    103 Rechnungslegung, Prfung, Entlastung

    104 berwachung durch den Rechnungshof

    105 Sonderregelungen

    Teil VII

    Landesbetriebe, Sondervermgen

    106 Begriffsbestimmungen, anzuwendendeVorschriften

    Teil VIII

    Feststellung des Jahresabschlusses, Billigungdes Konzernabschlusses, Entlastung

    107 Feststellung des Jahresabschlusses, Billigungdes Konzernabschlusses, Entlastung

    Teil IX

    Schlussbestimmungen

    108 ffentlich-rechtliche Dienst- oderAmtsverhltnisse

    109 Nachtrgliche Zustimmung

    Teil I

    Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan

    1

    Bedeutung des Haushaltsplans

    Der Haushaltsplan ist Grundlage fr die Haus-halts- und Wirtschaftsfhrung der Freien und Hanse-stadt Hamburg. Er dient der Feststellung und Deckungdes Finanzbedarfs und der Aufwendungen, die zurErfllung der staatlichen Aufgaben im Bewilligungs-zeitraum voraussichtlich notwendig sein werden. Beiseiner Aufstellung und Ausfhrung ist den Erfordernis-sen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rech-nung zu tragen.

    2Feststellung des Haushaltsplans

    (1) Der Haushaltsplan wird vor Beginn des Rech-nungsjahres durch Beschluss der Brgerschaft (Haus-haltsbeschluss) festgestellt.

    (2) Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalen-derjahr. Die fr die Finanzen zustndige Behrde kannfr einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.

    (3) Soweit dieses Gesetz eine Regelung im Haus-haltsplan vorschreibt oder zulsst, steht der Haus-haltsbeschluss dem Haushaltsplan gleich.

    (4) Der Haushaltsbeschluss und der Haushalts-plan knnen nach Drucklegung von jedermann kos-tenfrei eingesehen werden.

    Brgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/8400

  • 4

    3Produkthaushalt

    (1) Der Haushalt wird nach Produkten gegliedertaufgestellt, bewirtschaftet und abgerechnet (Produkt-haushalt). Ein Produkt ist eine Leistung oder eineGruppe von Leistungen. Produkte werden zu Produkt-gruppen, Produktgruppen zu Aufgabenbereichen zu-sammengefasst (Produktstruktur).

    (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten dieRegelungen fr Leistungen und Produkte entspre-chend fr Projekte, diejenigen fr Produktgruppenentsprechend fr groe Projekte. Projekte dienen derErstellung von Leistungen. Sie sind in der Zielsetzungeinmalig und zeitlich begrenzt. Projekte sind gro,wenn sie fr die Freie und Hansestadt Hamburg vonbesonderer Bedeutung sind.

    (3) Der Aufstellung und Ausfhrung des Haushalts-plans ist eine Kosten- und Leistungsrechnung zu-grunde zu legen, in der alle Kosten und Erlse erfasstund auf Kostentrger verursachungsgerecht verrech-net werden.

    (4) Fr die Aufstellung und Ausfhrung des Haus-haltsplans sind Informations- und Steuerungsinstru-mente einzusetzen, die ein Fach- und Finanzcontrol-ling ermglichen.

    4Staatliche Doppik

    (1) Das Rechnungswesen wird nach den Grundst-zen der staatlichen doppelten Buchfhrung (staatlicheDoppik) gestaltet. Die staatliche Doppik folgt den Vor-schriften des Ersten und Zweiten Abschnitts, Ersterund Zweiter Unterabschnitt, des Dritten Buchs desHandelsgesetzbuchs in der jeweils geltenden Fas-sung und den Grundstzen ordnungsmiger Buch-fhrung. Dies umfasst insbesondere die Vorschriftenzur1. laufenden Buchfhrung (materielle und formelle

    Ordnungsmigkeit), 2. Inventur, 3. Bilanzierung nach den

    a) allgemeinen Grundstzen der Bilanzierung,b) Gliederungsgrundstzen fr den Jahresab-

    schluss,c) Grundstzen der Aktivierung und Passivierung, d) Grundstzen der Bewertung in der Erffnungs-

    bilanz, e) Grundstzen der Bewertung in der Abschluss-

    bilanz, 4. Abschlussgliederung.Mageblich sind die Bestimmungen fr Kapitalgesell-schaften.

    (2) Die fr die Finanzen zustndige Behrde kanndie in Absatz 1 genannten handelsrechtlichen Vor-schriften konkretisieren, insbesondere bezglich derAusbung der handelsrechtlichen Wahlrechte, undabweichende Regelungen treffen, die auf Grund derBesonderheiten der ffentlichen Haushaltswirtschafterforderlich sind. Sie soll die von Bund und Lnderngemeinsam erarbeiteten Standards fr die staatlicheDoppik und fr Produkthaushalte bernehmen.

    5

    Wirkungen des Haushaltsplans

    (1) Der Haushaltsplan ermchtigt die Verwaltung,fr bestimmte Leistungszwecke Kosten zu verursa-chen, fr bestimmte Investitions- oder Darlehens-zwecke Auszahlungen zu leisten und Verpflichtungeneinzugehen (Ermchtigungen).

    (2) Durch den Haushaltsplan werden Ansprcheoder Verbindlichkeiten weder begrndet noch aufge-hoben.

    6

    Notwendigkeit der Kosten, Auszahlungenund Verpflichtungsermchtigungen

    Bei Aufstellung und Ausfhrung des Haushalts-plans sind nur die Kosten im Ergebnisplan und dieAuszahlun