Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

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1 FREIWILLIGENDIENSTE KULTUR UND BILDUNG ENGAGEMENT ZEIGEN /// GESELLSCHAFT GESTALTEN PERSÖNLICHKEIT BILDEN /// KULTUR PRÄGEN INITIATIVE ERGREIFEN /// GEMEINSCHAFT BEREICHERN IDENTITÄT STÄRKEN /// VIELFALT LEBEN

description

Alles wichtige auf einen Blick: Kalender 2012 und 2013; A bis Z für BFD Kultur & Bildung / FSJ Kultur; IJFD Kurzes Glossar zur Kulturellen Bildung und zu FWD; Wissenswertes rund um das Thema Seminar; Der richtige Aufbau eines Briefes, E-Mail, Telefon-Knigge; Leitfaden – EVP – Planungspapier – Zeitschiene/-Plan; Tipps für die Vermeidung von Rassismen in Texten & Bildern; Charakteristika westlicher Weltanschauungen

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FREIWILLIGENDIENSTE KULTUR UND BILDUNG ENGAGEMENT ZEIGEN /// GESELLSCHAFT GESTALTEN

PERSÖNLICHKEIT BILDEN ///KULTUR PRÄGEN

INITIATIVE ERGREIFEN ///GEMEINSCHAFT BEREICHERN

IDENTITÄT STÄRKEN /// VIELFALT LEBEN

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WWW.FSJKULTUR-LSA.DE

GESTALTE DEIN EIGENES DECKBLATTMalen, kleben, schneiden, nähen, kritzeln, reißen, küssen, klecksen, kleckern, schwarz, bunt, ansprühen – mit oder ohne Duft, mit Blüten

bestreuen, ... alles ist erlaubt. Fixiere das Werk anschließend mit durch-sichtiger Bücherfolie und nutze diese Seite als Deckblatt.

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EIN JAHR IN DER KULTUR

365 Tage lang Kultur erleben und gestalten – das ist

keine Vision. Dies ist Wirklichkeit für über 100 Freiwil-

lige, die im Herbst 2012 ihren Freiwilligendienst Kultur

und Bildung bei der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. beginnen.

Vor ihnen liegt ein Jahr voller Chancen und voller He-

rausforderungen. Herzlich Willkommen! Zu dem Frei-

willigendienst Kultur und Bildung gehören sowohl die

beiden nationalen Formate, FSJ Kultur und Bundesfrei-

willigendienst Kultur und Bildung, als auch die interna-

tionalen Freiwilligendienste, der entwicklungspoliti-

sche Freiwilligendienst weltwärts, der Europäische

Freiwilligendienst (EFD/EVS) und der Internationale

Jugendfreiwilligendienst (IJFD).

Freiwilligendienst Kultur und Bildung bedeutet:

// praktische Erfahrungen zu sammeln, Kompeten-

zen zu erweitern, sich im Leben zu orientieren und

zu engagieren;

// Menschen Bildungsprozesse und kreative Projek-

tarbeit zu ermöglichen, ihnen Kultur und Kunst zu

vermitteln;

// soziale Begegnungen zu schaffen und Kultur

Menschen zugänglich zu machen.

Diese Ideen werden an über 100 Orten weltweit und

in Sachsen-Anhalt gelebt – in Theatern, Offenen Ka-

nälen, Musikschulen, Museen, Bibliotheken, (Kunst)-

Schulen, Soziokulturellen Zentren und auch in Gedenk-

stätten, Akademien oder Bildungsstätten. Menschen

gestalten dort ein Jahr lang kulturelles und soziales

Leben mit.

Den Freiwilligen zur Seite stehen die Träger des Frei-

willigendienstes in der Kultur und Bildung, welche die

Qualität und den Bildungsanspruch des Freiwilligen-

dienstes sichern. Sie arbeiten eng mit den Kulturein-

richtungen zusammen, die als Einsatzstellen Verant-

wortung für die Freiwilligen übernehmen und die durch

das freiwillige Engagement neue Impulse erhalten.

Nicht zu vergessen sind die zahlreichen öffentlichen

und privaten Förderer, erst durch das Zusammenspiel

dieser verschiedenen Partner ist die Grundlage für das

kulturelle Engagement aller Menschen im Freiwilligen-

dienst gegeben.

Ein Jahr in der Kultur: Dieser Block bietet Platz, um

Erfahrungen während des Freiwilligendienstes fest zu

halten und bietet nützliche Hinweise und Hintergrund-

informationen rund um das freiwillige Jahr.

Alles Gute wünscht euch dabei die

.lkj) Sachsen-Anhalt e.V.

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t»OHNE DICH HÄTTE ICH SO VIELE TOLLE MENSCHEN

NIE KENNENGELERNT, MIT DENEN ICH SO VIEL ER-

LEBT HABE, OB AUF SEMINAREN ODER PRIVAT.«

(Laura Hinkel, Anhaltische Bibelgesellschaft und Bibelturm Wörlitz)

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Titel zum Selbst Gestalten Editorial 003

Ein Jahr in der Kultur 005

Ein Freiwilligendienst Kultur und Bildung 008

Kalender 2012 und 2013 010

A bis Z für den Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung sowie das FSJ Kultur 018

Entscheidungshilfe zum Mittelpunkt der Lebens-beziehungen im Sinn des § 5 Abs. 1 WoGG 040

Lachen ist gesund 041

Die wichtigsten Rechte und Pflichten für Freiwillige (FW) auf einen Blick 043

A bis Z für den IJFD – internationalen Jugendfreiwilligendienst Kultur und Bildung 044

Kurzes Glossar zur Kulturellen Bildung und zu Freiwilligendiensten 053

Das kleine ABC der Freiwilligendienste Kultur und Bildung Wissenswertes rund um das Thema Seminar 059

Der richtige Aufbau eines Briefes 066

Der richtige Aufbau einer E-Mail 068

Telefon-Knigge 069

Seminarbericht für freie Bildungstage 070

Leitfaden für das eigenverantwortliche Projekt – EVP 072

Arbeitsblatt zum EVP – Planungspapier 076

Arbeitsblatt zum EVP – Zeitschiene/-Plan 078

Tipps für die Vermeidung von Rassismen in Texten & Bildern 080

Charakteristika westlicher Weltanschauungen 083

Informationen über Zeitzone, Währung mit Wechselkurs, internationale Ländervorwahl und Maßeinheiten von aktuellen Einsatzländern der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. 084

Das Notfallkuchenrezept 089

Notizteil ab Seite 90

Sei ein__e Weltenbummler__in! 096

Stimmungsbarometer 114

Elfen helfen 132

1. Hilfe bei Burn-Out 150

Impressum 151

INHALTSVERZEICHNIS

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Die Freiwilligen realisieren während ihrer 365 Tage

im Freiwilligendienst in der Kultur und Bildung ein ei-

genverantwortliches Projekt – ein Kulturangebot, das

sie besonders interessiert und zu ihrer Einsatzstelle

passt. Dieses Projekt ist eine spezielle Herausforde-

rung. Es bietet den Freiwilligen zwar eine besondere

Chance der Mitgestaltung und der Kreativität, verlangt

aber gleichzeitig noch mehr Einsatzfreude und An-

strengungsbereitschaft ab. Die Ergebnisse zeigen: Die

größten Lern- und Entwicklungsschritte machen die

Freiwilligen bei der Planung und Durchführung ihres

eigenen Projektes.

Diese Prozesse können die Freiwilligen nicht allein

bewältigen. In den Kultureinrichtungen haben sie An-

sprechpartner__innen für ihre fachlichen und persön-

lichen Fragestellungen an ihrer Seite. Mit den päda-

gogischen Mitarbeiter__innen der Träger stehen ihnen

weitere Vertrauenspersonen zur Verfügung. Einsatz-

stellen und Träger reflektieren z. B. in Gesprächen ge-

meinsam mit den Freiwilligen, ermutigen sie, weisen

aber auch auf Grenzen hin.

Seminarwochen und andere Bildungsveranstaltungen

(insgesamt 25 Bildungstage) begleiten und komplet-

tieren das Jahr. Freiwillige werden hier zur kreativen

Arbeit, zum Austausch, zum inhaltlichen Diskurs ein-

geladen. Die Seminare führen die Erlebnisse aus der

praktischen Arbeit zusammen. Zugleich erweitern sie

diese um neue kulturelle und soziale Erfahrungen.

Seminararbeit im Freiwilligendienst in der Kultur und

Bildung heißt

/// Begegnungen /// Kommunikationstrainings ///

Kreativworkshops /// Theorie-Inputs /// Reflexionsge-

spräche /// Projektpräsentationen /// Abschlussfeste

/// Fachdiskussionen /// Warm ups ///

Ein Freiwilligendienst Kultur und Bildung bedeutet für

viele Freiwillige der Auszug von zu Hause. Alle Jugend-

lichen sehen sich mit neuartigen Lebenssituationen

konfrontiert, anderen Tages- und Wochenabläufen,

neuen Bekanntschaften. Auch dies ist ein Lernfeld,

das ein hohes Maß an Selbstorganisation und Mut

von den Freiwilligen fordert. Zugleich müssen diese

lebensweltlichen Erfahrungen beachtet werden, wenn

sich Kultureinrichtungen auf den Einsatz der Jugend-

lichen vorbereiten oder die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V.

als Träger Seminare organisiert. Diesen Diskurs führen

sie gemeinsam auf Einsatzstellentreffen oder –besu-

chen.

365 Tage in einem Freiwilligendienst Kultur und Bil-

dung umfassen außerdem

/// Freiwilligenforen pflegen /// ABgesangs- und AUF-

taktveranstaltung /// sich vernetzen /// Jahrgangs-

zeitungen verfassen /// WGs organisieren /// Bewer-

bungen schreiben /// Kompetenzen entdecken und

ausbauen /// Messestände betreuen /// Kultur genie-

ßen /// Neues entdecken /// Horizonte erweitern ///

Engagement fördern ///

EIN FREIWILLIGENDIENST KULTUR UND BILDUNG

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MAI MO DI MI DO FR SA SO

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JUNI MO DI MI DO FR SA SO

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NOVE

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KALENDERJAHR ZWEITAUSENDZWÖLF

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JAN

UAR MO DI MI DO FR SA SO

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FEBR

UAR MO DI MI DO FR SA SO

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MÄR

Z MO DI MI DO FR SA SO

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18 19 20 21 22 23 24

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APRI

L MO DI MI DO FR SA SO

01 02 03 04 05 06 07

08 09 10 11 12 13 14

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22 23 24 25 26 27 28

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MAI MO DI MI DO FR SA SO

01 02 03 04 05

06 07 08 09 10 11 12

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20 21 22 23 24 25 26

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JUNI MO DI MI DO FR SA SO

01 02

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OKTO

BER MO DI MI DO FR SA SO

01 02 03 04 05 06

07 08 09 10 11 12 13

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NOVE

MBE

R MO DI MI DO FR SA SO

01 02 03

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JULI MO DI MI DO FR SA SO

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AUGU

ST MO DI MI DO FR SA SO

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KALENDERJAHR ZWEITAUSENDDREIZEHN

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03 Tag der dt. Einheit

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31 ReformationstagABgesangs- & AUFtaktveranstaltung

Gesellschaftshaus Magdeburg

Vorbereitungsseminar weltwärts und IJFD Landesjugendbildungs-stätte Peseckendorf

Einführungsseminar SG 1 FSJ Kultur / BFD Kultur und Bildung Cyriakushaus Gernrode

Einführungsseminar SG 2 FSJ Kultur / BFD Kultur und BildungGrünes Haus an der Havel

Einführungsseminar SG 3 FSJ Kultur / BFD Kultur und BildungMichaelshaus Rossbach

Rückkehrer_innenseminar

weltwärts

Landesjugendbildungsstät-

te Peseckendorf

Juleica-Grundausbildung Villa Jühling, Halle

Einsendeschluss Jugend-

Kultur-Preis Sachsen-Anhalt

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25 1. Weihnachtsfeiertag

26 2. Weihnachtsfeiertag

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JAN

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013 01 Neujahr

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Tage der politischen Bildung »Utopien & Stereotype in Sci-Fi-Filmen« (nur für Freiwillige im BFD)Bildungszentrum Braunschweig

Juleica-Grundausbildung Villa Jühling, Halle

Theater global - Theaterwork-

shop zu globalem Lernen,

Konsum und Lebensqualität

Landesjugendbildungsstätte

Peseckendorf

Jugendkonferenz »Jugend gestaltet Sachsen-Anhalt« MS Sachsen-Anhalt

»Kultur demokratisch

mitgestalten« –

Kulturaktionsmanagement

Magdeburg

Meile der Demokratie Magdeburg

Jugendgeschichtstag

»Du schreibst Geschichte«

Gesellschaftshaus Magdeburg

Verleihung des Jugend-Kultur-Preis Sachsen-Anhalt

GedenkstättenfahrtTheresienstadt (Terezin) & Prag, Tschechien

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29 Karfreitag

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3 01 Ostermontag

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Zwischenseminar SG 1

FSJ Kultur / BFD Kultur

und Bildung Bildungshaus Ottersleben/Magdeburg

Zwischenseminar SG 2 FSJ Kultur / BFD Kultur und Bildung BFZ Wolmirstedt

Zwischenseminar SG 3

FSJ Kultur / BFD Kultur

und Bildung

Mauritiushaus

Niederndodeleben

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MAI

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013 01 Tag der Arbeit

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09 Christi Himmelfahrt

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20 Pfingstmontag

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Abschlussseminar SG 1, 2, 3

FSJ Kultur / BFD Kultur und

Bildung

Landesjugendbildungsstätte

Peseckendorf

Aktion(en) zum Bundesweiten Kultur-Aktions-Tag

»Kultur durch die Linse« –

Medien im Kulturkontext

Ort wird noch

bekannt gegeben

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03 Tag der dt. Einheit

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31 Reformationstag

Vorbereitungsseminar weltwärts und IJFD Landesjugendbildungs-stätte Peseckendorf

ABgesangs- & AUFtaktveranstaltung

Magdeburg

»Kunst fassbar ///

Kunst machbar« –

Kreativwerkstatt

Ort wird noch

bekannt gegeben

Page 17: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

17

»IN ERINNERUNG SIND MIR SOLCHE MOMENTE GEBLIEBEN, IN DENEN

ICH MICH ALS TEIL DES GANZEN FÜHLTE, FREMDE MENSCHEN MICH ZUM

TEE EINLUDEN ODER ICH MICH AUF EINEM MARKT AUF VIETNAMESISCH

VERSTÄNDIGEN KONNTE.«(Laura Schrader war mit weltwärts in Vietnam)

Page 18: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

18

In unserem A bis Z für den Bundesfreiwilligendienst

Kultur und Bildung sowie dem FSJ Kultur sprechen wir

allgemein im Namen von Freiwilligendiensten. Wenn

es unterschiedliche Informationen zu den jeweiligen

Diensten gibt, sprechen wir von den jeweiligen Dienst-

formen.

Der Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung ist ein

Engagement- und Bildungsangebot für Menschen aller

Altersgruppen ab 16 Jahren in Einrichtungen der Kul-

tur- und Bildungsarbeit.

Das FSJ Kultur ist ein Engagement- und Bildungsange-

bot für Menschen zwischen 16 und 27 Jahren in Ein-

richtungen der Kultur- und Bildungsarbeit.

Die .lkj – Landesvereinigung kulturelle Kinder- und

Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V. bietet seit dem

01. September 2001 das FSJ Kultur und seit dem 01.

September 2011 den Bundesfreiwilligendienst Kultur

und Bildung an.

Grundlage für das »A bis Z für den Bundesfreiwilligen-

dienst Kultur und Bildung« bildet das Bundesfreiwil-

ligendienstgesetz – BFDG. Grundlage für das »A bis Z

der (Jugend-)Freiwilligendienste Kultur und Bildung«

bilden das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilli-

gendiensten – im Folgenden JFDG – und darüber hin-

aus zutreffende rechtliche Regelungen.

Für Freiwillige bis 27 Jahren erfolgt die Umsetzung des

Bundesfreiwilligendienstes in den jeweiligen Entspre-

chungen der Jugendfreiwilligendienste FSJ Kultur.

Hierfür gilt ergänzend zum BFDG das Qualitätskonzept

der BKJ – Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und

Jugendbildung e. V. in der jeweils gültigen Fassung mit

den zugehörigen

// Qualitätsstandards für Träger,

// Qualitätsstandards für Einsatzstellen und die

Zusammenarbeit von Trägern und Einsatzstellen,

// Qualitätsstandards für Bildungstage/Seminare,

// sowie der Pädagogischen Rahmenkonzeption.

An den (Jugend-)Freiwilligendiensten Kultur und Bil-

dung können Jugendliche und junge Erwachsene un-

abhängig von ihrem Schulabschluss teilnehmen, so-

fern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (je nach

Bundesland mit 16, manchmal auch schon mit 15 Jah-

ren). Bezüglich des Höchstalters ist maßgeblich, dass

bei einem FSJ Kultur das 27. Lebensjahr während des

Freiwilligendienstes nicht vollendet wird.

Am Bundesfreiwilligendienst können Jugendliche und

Erwachsene aller Altersgruppen teilnehmen. Jugend-

liche können unabhängig von ihrem Schulabschluss

teilnehmen, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt

haben (je nach Bundesland mit 16 oder auch schon

mit 15 Jahren).

A BIS Z FÜR DEN BUNDESFREIWILLIGENDIENST KULTUR UND BILDUNG SOWIE DAS FSJ KULTUR

Page 19: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

19

Für Freiwillige unterschiedlichen Alters kommen zum

Teil unterschiedliche gesetzliche Regelungen und

Standards zur Anwendung. Dies ist nachfolgend an den

betreffenden Stellen ausgewiesen. Vorgaben, insbeson-

dere für Freiwillige ab 27 Jahren, die aktuell noch nicht

abschließend geklärt sind, werden sukzessive ergänzt.

ANLEITUNGDie Einsatzstelle benennt eine Fachkraft für die

fachliche Anleitung und individuelle Begleitung

der__des Freiwilligen. Sie unterstützt und berät den/

die Freiwillige__n bei seinen__ihren Aufgaben und stellt

zudem sicher, dass der__die Freiwillige sich entspre-

chend seiner__ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten wei-

terentwickeln kann.

Bei Freiwilligen über 23 Jahre achtet sie im Einsatz

insbesondere darauf, das der__die Freiwillige seine__

ihre Kompetenzen, etwa aus vorhergehenden Aus-

bildungen und/oder Tätigkeiten, einbringen und ggf.

auch an andere weitervermitteln kann. Wichtig für die

Beteiligung der__des Freiwilligen in der Einsatzstelle

sind zudem regelmäßige Gespräche und die Integration

in Teamberatungen.

ANRECHNUNG VON LEISTUNGENEs wird darauf hingewiesen, dass es zur Anrechnung

der Leistungen (Taschengeld und Sozialversicherungs-

beiträge) auf andere Leistungen bzw. Ansprüche kom-

men kann. (Siehe auch ALG II) Empfänger__innen von

Rentenleistungen sollten daher mit der zuständigen

Rentenkasse klären, ob und ggf. inwieweit die Leistun-

gen auf die Rente angerechnet werden.

ALG IIALG II – Empfänger__innen können grundsätzlich an

Freiwilligendiensten Kultur und Bildung teilnehmen,

da der Bezug der Grundsicherung für Arbeitssuchen-

de – das sogenannte Arbeitslosengeld II – dies nicht

ausschließt. Vom Taschengeld, das ein__e Freiwillige__r

erhält, gilt ein Betrag in Höhe von 175 Euro nicht als

zu berücksichtigende Einnahme (nach § 1 Absatz 7

ALG II-Verordnung). Dieser Betrag wird somit nicht auf

das Arbeitslosengeld II angerechnet. Die Absetzbeträ-

ge für Versicherungen und Werbungskosten sind darin

schon berücksichtigt, so dass kein Nachweis für diese

Absatzbeträge erbracht werden muss. Liegen im Ein-

zelfall höhere Aufwendungen vor, wird eine Berück-

sichtigung auf Nachweis entsprechend geprüft.

Die Teilnahme an einem Freiwilligendienst ist als wich-

tiger persönlicher Grund anzusehen, welcher der Aus-

übung einer Arbeit entgegensteht (vgl. § 10 Absatz

1 Nummer 5 SGB II), sodass ein__e Bezieher__in von

Arbeitslosengeld II während des Freiwilligendienstes

nicht verpflichtet ist, eine Arbeit aufzunehmen. Im

Page 20: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

20

Fall eines Bundesfreiwilligendienstes in Teilzeit ist es

theoretisch möglich, dass die Agentur für Arbeit für die

verbleibenden Stunden bis zur einer Vollzeitbeschäfti-

gung Vermittlungsangebote unterbreitet.

ARBEITGEBER__INDie Freiwilligendienste Kultur und Bildung begründen

kein Arbeitsverhältnis. Zum Schutz der Freiwilligen fin-

den aber zahlreiche Regelungen aus dem Arbeitsrecht

Anwendung. >> Rechtsverhältnis

Arbeitgeber im Bundesfreiwilligendienst ist der Bund, der

seine Pflichten in Teilen an die Einsatzstelle delegiert.

Arbeitgeber ist nach dem JFDG und entsprechend der

konkreten vertraglichen Regelung (Vertragsmodell

des Trägers) der Träger oder die Einsatzstelle.

ARBEITSLOSENVERSICHERUNG UND -GELDFür die Freiwilligen sind von der Einsatzstelle bzw.

vom Träger Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ab-

zuführen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Für Freiwillige, die die Regelaltersrente erreicht haben,

ist nur der Arbeitgeberanteil abzuführen.

Wenn Freiwillige im Anschluss an ihren Freiwilligen-

dienst Kultur und Bildung nicht direkt einen Ausbil-

dungs oder Studienplatz finden, sollten sie sich recht-

zeitig (drei Monate vor Beendigung des Dienstes) bei

der Agentur für Arbeit melden, um Ansprüche geltend

machen zu können bzw. weiter versichert zu sein.

Auch Freiwillige, die ihren Dienst vorzeitig beenden,

müssen sich arbeitslos melden, wenn sich nicht direkt

eine Ausbildung oder Studium anschließt. Es besteht

bei Ableistung eines Freiwilligendienstes nach zwölf

vollen Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld. In wel-

cher Höhe und für wie lange ergibt sich aus den jeweils

aktuell zutreffenden rechtlichen Regelungen.

ARBEITSMARKTNEUTRALITÄTEin Platz in den Freiwilligendiensten Kultur und Bil-

dung darf keinen regulären Arbeitsplatz verdrängen

bzw. die Schaffung eines solchen verhindern. Die Ar-

beitsmarktneutralität ist immer dann gegeben, wenn

durch den Einsatz von Freiwilligen die Einstellung von

neuen Beschäftigten nicht verhindert wird bzw. keine

Kündigung von Beschäftigten erfolgt. Die Freiwilligen

verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkei-

ten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte. Die

Übertragung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten

ist jeweils im Einzelfall zu klären. Die Arbeitsmarkt-

neutralität wird vor Anerkennung jedes einzelnen

Einsatzplatzes sichergestellt und ggf. von der .lkj)

Sachsen-Anhalt als Träger des FSJ Kultur bzw. den Re-

gionalbetreuern__innen des Bundesamtes für Familie

und zivilgesellschaftliche Aufgaben vor Ort kontrol-

liert.

ARBEITSSCHUTZ

>> siehe Rechtsverhältnis

Page 21: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

21

ARBEITSUNFALLEin Arbeitsunfall ist unverzüglich von der Einsatz-

stelle bzw. dem Träger (entsprechend dem jeweiligen

Verwaltungsmodell) der Berufsgenossenschaft zu

melden. Ein Unfall auf dem Arbeitsweg und während

der Seminarzeit >> siehe Bildungstage gilt ebenfalls

als Arbeitsunfall.

ARBEITSZEITDie (Jugend-)Freiwilligendienste Kultur und Bildung und

der BFD Kultur und Bildung bis einschließlich 26 Jahren

stellen Vollzeit-Beschäftigungen dar; die wöchentliche

Arbeitszeit beträgt maximal 40 Stunden. Sie orientiert

sich an den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstelle.

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Bestim-

mungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Überstunden oder Wochenenddienste werden zeitnah

mit Freistunden abgegolten. Die Seminare gelten als

Arbeitszeit.

Ab einem Alter von 27 Jahren kann ein Bundesfreiwil-

ligendienst auch in Teilzeit geleistet werden, und zwar

mit mindestens 20,5 Wochenstunden.

AUFSICHTSPFLICHTFreiwillige ab 18 Jahren dürfen nach vorheriger Ein-

weisung – bei der über besondere Gefahrenquellen,

entsprechende Maßnahmen und Verhalten informiert

wird – auch alleine Aufsicht führen. Verantwortliche

Erwachsene müssen jedoch jederzeit erreichbar sein.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur

dann alleine Aufsicht führen, wenn eine Einverständ-

niserklärung der Eltern der__s Freiwilligen sowie aller

Eltern der zu Beaufsichtigenden vorliegt.

AUSLANDDie .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. bietet auch verschiedene

Freiwilligendienste im Ausland an, die nach dem Frei-

willigendienst im Inland auch noch genutzt werden

können (der Europäische Freiwilligendienst, der ent-

wicklungspolitische Freiwilligendienst weltwärts oder

der Internationale Jugendfreiwilligendienst).

AUSLÄNDER__INNEN IN DEN FREIWILLIGEN-DIENSTEN KULTUR UND BILDUNGAusländer__innen stehen die Freiwilligendienste

Kultur und Bildung offen. Voraussetzung hierfür ist bei

bereits in Deutschland lebenden Ausländer__innen ein

Aufenthaltstitel, der keinen Sperrvermerk »Erwerbs-

tätigkeit nicht gestattet« enthält. Die Erteilung einer

Beschäftigungserlaubnis ist unabhängig von der Ar-

beitsmarktlage auch für Asylsuchende und Geduldete

möglich, wenn diese sich bereits mehr als zwölf Mo-

nate in Deutschland aufhalten. Der Freiwilligendienst

ist gemäß § 9 Arbeitsgenehmigungsverordnung eine

arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung. Freiwilligen

aus dem Ausland kann speziell für die Teilnahme an

den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung eine Auf-

enthaltserlaubnis nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes

Page 22: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

22

erteilt werden. Die Beantragung einer Arbeitsgenehmi-

gung ist nicht notwendig. Ein Aufenthaltstitel (auch

ein Visum ist ein Aufenthaltstitel) darf in der Regel

nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt (Stand

2012: 374,00 Euro plus die Kosten der Unterkunft) ge-

sichert ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz. Ein

Anspruch auf Leistungen aus den sozialen Sicherungs-

systemen (Wohngeld, Hilfen zum Lebensunterhalt)

besteht nicht. Drittstaatsangehörige müssen von ih-

rem Heimatland aus einen Visumsantrag für die Durch-

führung des Freiwilligendienstes stellen, da ihnen die

für den Aufenthalt erforderliche Aufenthaltserlaubnis

in Deutschland nur dann erteilt werden kann, wenn

sie mit dem zweckentsprechenden Visum eingereist

sind. Ausnahmen bestehen für die Staatsangehörigen

von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Ko-

rea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von

Amerika.

AUSWEISEin Ausweis, mit dem Freiwillige z. T. Vergünstigun-

gen im öffentlichen Personennahverkehr bzw. beim

Besuch von staatlichen und kommunalen Einrichtun-

gen (z. B. Museum, Schwimmbad, Volkshochschule)

entsprechend den Ermäßigungen für Schüler__innen,

Azubis oder Student__innen erhalten können. Die

konkreten Regelungen sind vor Ort zu erfragen, ein

Rechtsanspruch besteht nicht.

BEGINNDer reguläre Beginn eines Freiwilligendienstes Kultur

und Bildung ist der 01. August/01. September eines

jeden Jahres.

Ausnahmen sind möglich und individuell bei der .lkj)

Sachsen-Anhalt e.V. zu erfragen und abzustimmen.

BERUFSGENOSSENSCHAFTDie Freiwilligen sind über die Einsatzstelle bzw. den

Träger in der Berufsgenossenschaft zu versichern.

BESCHEINIGUNGZu Beginn des Freiwilligendienstes erhalten Freiwillige

vom Träger eine Bescheinigung über ihren Status z. B.

zum Nachweis gegenüber Behörden. Bei ordnungs-

gemäßer Ableistung eines Freiwilligendienstes Kultur

und Bildung (bei Freiwilligen unter 27 Jahren nur inkl.

der verpflichtenden >> Seminar- und Bildungstage)

erhalten die Freiwilligen vom Träger eine rückwirkende

Bestätigung über ihre Teilnahme.

BEGLEITUNG DURCH DEN TRÄGER>> Persönliche Begleitung

BEWERBUNGInteressenten__innen bis 27 Jahre reichen ihre

Bewerbung zentral über das Onlineverfahren

(www.bewerbung.freiwilligendienste-kultur-bildung.de)

ein. Ausführliche Informationen u.a. zu diesem Thema

Page 23: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

23

»OHNE DICH HÄTTE ICH EIN AUFREGENDES UND INTERESSANTES JAHR

VERLOREN. DAS FSJ KULTUR HAT MICH IN MEINER SELBSTSTÄNDIGKEIT

GEFÖRDERT UND MIR NEUE PERSPEKTIVEN GEÖFFNET. AUSSERDEM

WÄRE ICH NIE IN BUNGALOW 1 GELANDET ...«

(Gregor Mundt, Landeszentrum für Spiel und Theater - Sachsen- Anhalt)

Page 24: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

24

Page 25: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

25

bietet unsere Internetseite http://fsjkultur-lsa.de/.

Die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. ist zuständig für die Vor-

auswahl und die Weitervermittlung der Bewerber__in-

nen. Der offizielle Bewerbungsschluss ist der 31. März

eines jeden Jahres. Bewerbungen können allerdings

auch nach diesem Datum (online) eingereicht werden.

Sie werden dann auf der Warteliste geführt und bei

Bedarf entsprechend vermittelt. Entstehende Reise-

kosten zu Vorstellungsgesprächen werden weder von

der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. noch den Einsatzstellen

übernommen.

Interessierte Einrichtungen wenden sich an den Trä-

ger hinsichtlich der Anerkennung als Einsatzstelle

bzw. zur Aufnahme in die Freiwilligendienstformate

Kultur und Bildung.

BILDUNGSTAGEDie Freiwilligendienste sind ein Engagement- und Bil-

dungsangebot.

Für das FSJ Kultur sind bei einen zwölfmonatigen Ein-

satz laut JFDG mindestens 25 Bildungstage verpflich-

tend vorgeschrieben.

Für Freiwillige im BFD Kultur und Bildung bis ein-

schließlich 26 Jahre schreibt das BFDG bei einen

zwölfmonatigen Einsatz mindestens 25 Bildungstage

verpflichtend vor. Mindestens fünf Tage sind der poli-

tischen Bildung in Zusammenarbeit mit den Bildungs-

zentren des Bundes vorbehalten, dies gilt auch bei

einer kürzeren Dienstdauer.

Bei beiden Dienstformen, an denen Personen bis 27

Jahren teilnehmen, schreiben das BFDG sowie das

JFDG vor, das die Freiwilligen an drei, durch den Trä-

ger ausgerichtenden Seminaren teilnehmen (Einfüh-

rungs-, Zwischen- und Abschlussreflexionsseminar).

Ergänzt wird dieses Angebot durch weitere Seminare,

Regionaltreffen, Hospitationen oder frei wählbare Bil-

dungstage (in Werkstätten oder Kursen) in Abstim-

mung mit dem Träger und der Einsatzstelle.

Freiwilligen ab 27 Jahre wird entsprechend der Min-

deststandards im Bundesfreiwilligendienst Kultur

und Bildung Ü23 der BKJ von den zuständigen Trägern

rechnerisch/durchschnittlich mindestens ein Bil-

dungstag pro Monat angeboten, je nach Konzept des

Trägers in Kooperation mit den Einsatzstellen.

Page 26: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

26

Die Bildungstage ermöglichen den Freiwilligen die Re-

flexion ihres Freiwilligendienstes im Austausch mit an-

deren Freiwilligen. Sie gewinnen Einblick in die Praxis

kultureller, politischer, formaler und/oder außerschu-

lischer Bildung. Sie setzen sich diskursiv und/oder

kreativ mit persönlichen und gesellschaftspolitischen

Themen auseinander, erlernen Methoden und Tech-

niken, die ihr Handlungsrepertoire im Einsatzfeld er-

weitern. Sie entwickeln ihre personalen, sozialen und/

oder interkulturellen Kompetenzen. Den Freiwilligen

entstehen keine Kosten für Unterkunft, Verpflegung,

Programm und Fahrtwege. Die Bildungstage gelten als

Arbeitszeit.

BUNDESAMT FÜR FAMILIE UND ZIVILGESELL-SCHAFTLICHE AUFGABEN (BAFZA)Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche

Aufgaben ist eine nachgeordnete Behörde des Bun-

desministeriums für Familie, Senioren, Frauen und

Jugend. Es koordiniert und überwacht u. a. die Einhal-

tung und Umsetzung des BFDG. Einen Teil seiner Auf-

gaben gibt das BAFzA an Einsatzstellen und Zentral-

stellen weiter und zahlt dafür Kostenerstattungen an

diese aus. Die Bildungszentren des Bundes, an denen

die politischen Bildungstage durchgeführt werden, ge-

hören ebenfalls zum BAFzA.

DATENSCHUTZPersonenbezogene Daten der Freiwilligen unterliegen

dem Datenschutz und sind gemäß den entsprechen-

den Passagen des BFDG zu schützen. Mit Einwilligung

der Freiwilligen können Daten zur Kontaktpflege oder

zu wissenschaftlichen Zwecken über den Dienst hin-

aus gespeichert werden.

DAUERDie Freiwilligendienste Kultur und Bildung werden in der

Regel in zwölf zusammenhängenden Monaten, mindes-

tens jedoch sechs und höchstens 18 Monate geleistet.

EINSATZFELDERDie Einsatzfelder in den Freiwilligendiensten Kultur

und Bildung umfassen unterstützende Tätigkeiten in

gemeinwohlorientierten Einrichtungen und Projekten

der (Jugend-)Kulturarbeit, in Kultureinrichtungen,

Schulen oder in Einrichtungen und Projekten der Ju-

gendhilfe/Jugendarbeit mit einem kulturellen Tätig-

keitsschwerpunkt.

EINSATZSTELLEDie Einrichtung, in der die__der Freiwillige tätig wird, ist

die Einsatzstelle. Sie ist u. a. für die fachliche und per-

sönliche Begleitung der Freiwilligen und alle Fragen

der konkreten Arbeit zuständig.

Die Anerkennung von Einsatzstellen im FSJ Kultur er-

folgt durch die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V.. Die Anerken-

Page 27: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

27

nung von Einsatzstellen im BFD Kultur und Bildung er-

folgt zum einen durch den >> Träger entsprechend des

Konzeptes und zum anderen durch das >> Bundesamt

für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

EINSATZSTELLENBESUCHDie__Der jeweilige FWD-Koordinator__in besucht die__

den Freiwillige__n während des Freiwilligenjahres in

der Einrichtung. Ziel ist es, sich über die Arbeit der

Einrichtung und der__des Jugendlichen zu informieren,

Entwicklungsprozesse zu initiieren und zu moderieren

oder in Konfliktfällen zu vermitteln. Der Träger führt

Gespräche mit der__dem Freiwilligen und der__dem

Begleiter__in in der Einsatzstelle über die Bildungs-

erfahrungen, den Arbeitsalltag und die Projektarbeit

der__des Freiwilligen. Er macht sich ein Bild über die

Gewährleistung der Rahmenbedingungen und die Um-

setzung der Konzeption der Freiwilligendienste Kultur

und Bildung vor Ort.

EINSATZSTELLENTREFFEN UND -QUALIFIZIERUNGDie .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. ist zuständig für die Ver-

netzung und Weiterbildung von Einsatzstellen. Sie

organisiert den Fachaustausch auf regionaler und

überregionaler Ebene. Ein Einsatzstellentreffen fin-

det mindestens einmal jährlich statt. Es bietet den

Leitenden der Einsatzstellen und den Begleitenden

der Freiwilligen die Möglichkeit des Austauschs, der

Vernetzung und Weiterbildung.

FAHRTKOSTENMit ihrem >> Ausweis oder einer >> Bescheinigung kön-

nen Freiwillige in der Regel für Wochen- bzw. Monatskar-

ten des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) den

vergünstigten Tarif erhalten (laut Berechtigungskarte

der Deutschen Bahn auch zur Benutzung von Schüler-

Karten). Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. erstattet den Freiwilligen

für den Zeitraum des FSJ Kultur/BFD Kultur und Bil-

dung die Kosten für eine Bahncard 50, bei einer min-

destens zwölf-monatigen FWD-Dienst-Dauer.

FWDFWD ist die Abkürzung für Freiwilligendienste bei dem

Träger .lkj) Sachsen-Anhalt e.V..

GEBÜHRENBEFREIUNGENFreiwillige in den Freiwilligendiensten Kultur und Bil-

dung sind von der Erhebung von Zusatzbeiträgen der

Krankenkassen befreit.

Auch Freiwillige im BFD Kultur und Bildung sind von

der Erhebung von Zusatzbeiträgen der Krankenkas-

sen befreit (§ 242 Absatz 5 Nr. 5 SGB 5 in Verbindung

mit § 20 Absatz 3 Nr. 2 SBG 4), sofern sie neben dem

Taschengeld und ggf. Geldersatzleistungen keine an-

deren beitragspflichtigen Einnahmen (z. B. durch Ne-

bentätigkeiten) erzielen.

Freiwillige mit eigener Haushaltsführung können sich

während des Freiwilligendienstes bei der Krankenkas-

se Zuzahlungen erstatten lassen, wenn die Eigenbe-

Page 28: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

28

teiligungen an beispielsweise Praxis- und Rezeptge-

bühren oder Behandlungskosten 2% vom Einkommen

im Kalenderjahr (Taschengeld und ggf. Geldersatzleis-

tungen plus ggf. weitere Einnahmen durch z. B. Neben-

tätigkeiten) übersteigen.

Ein Anspruch auf Befreiung von Rundfunk- und Fern-

sehgebühren besteht nicht, kann aber ebenso bean-

tragt werden (beim Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro

oder Sozialamt) wie eine Ermäßigung der Telefonge-

bühren (bei der Telekom, in der Regel an die Befreiung

von Rundfunk- und Fernsehgebühren gebunden).

GESETZGesetzliche Grundlage für den Bundesfreiwilligen-

dienst Kultur und Bildung ist das Bundesfreiwilligen-

dienstgesetz (BFDG), welches am 28. April 2011 vom

Bundestag beschlossen worden ist. Es ist am 03. Mai

2011 in Kraft getreten.

Gesetzliche Grundlage für die (Jugend-)Freiwilligen-

dienste Kultur und Bildung ist das Jugendfreiwilligen-

dienstegesetz (JFDG) vom 1. Juni 2008 (BGBl. Teil I Nr.

19 vom 26. Mai 2008, S. 842 ff.).

Darüber hinaus gelten die jeweiligen Gesetze und

Richtlinien des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, das

Qualitätskonzept der Freiwilligendienste Kultur und

Bildung sowie die Festlegungen, niedergelegt im Ver-

trag zwischen dem__der Freiwilligen, dem Träger und

der Einsatzstelle.

HAFTPFLICHTDie Einsatzstelle informiert die__den Freiwillige__n zu

Beginn des Einsatzes darüber, welche Tätigkeiten

übernommen werden dürfen, welche Fachkräfte für

die Anleitung und Betreuung zuständig sind und wel-

che Tatbestände im Rahmen der Dienstpflicht durch

eine Haftpflichtversicherung der Einsatzstelle abge-

sichert sind.

JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZBei Freiwilligen unter 18 Jahren findet das Jugendar-

beitsschutzgesetz Anwendung (z. B. keine Nachtar-

beit, längere Urlaubszeit, gesonderte Pausenregelun-

gen).

KINDERGELDFür Freiwillige bis 25 Jahre ist die Ableistung eines

Freiwilligendienstes Kultur und Bildung hinsichtlich

Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie weiterer

kinderbezogener Leistungen weitestgehend gleichbe-

deutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung;

sie werden gewährt, wenn das Gesamteinkommen

des Kindes den Betrag von 8.004 Euro im Jahr (Stand:

01/2012) nicht übersteigt. Auf den Ausbildungsfrei-

betrag besteht kein Anspruch. Eine Fortzahlung des

Kindergeldes und die Gewährung damit zusammen-

hängender Leistungen aufgrund der Ableistung des

Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus wird nicht

gewährt.

Page 29: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

29

KRANKENVERSICHERUNGFreiwillige werden für die Dauer des Freiwilligendiens-

tes grundsätzlich als eigenständige Mitglieder in der

gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die

Beiträge werden von der Einsatzstelle bzw. vom Trä-

ger übernommen und an die Krankenkasse abgeführt.

Eine ggf. vorher bestehende Familienversicherung

ruht für die Zeit des Freiwilligendienstes und kann

bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzung

anschließend wieder aufleben. Demnach endet die

beitragsfreie Familienversicherung – nach einem

zwölfmonatigen Dienst – nicht am 25., sondern am

26. Geburtstag, sofern die übrigen Voraussetzungen

dafür erfüllt sind.

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-

versicherung (GKV) erfasst grundsätzlich auch Per-

sonen, die vor Antritt des Freiwilligendienstes privat

versichert waren. Die Versicherungspflicht in der ge-

setzlichen Krankenversicherung tritt allerdings nicht

ein für Personen, die versicherungsfrei sind. Versiche-

rungsfrei sind beispielsweise Beamt_innen, Richter_in-

nen, Soldat_innen auf Zeit und Pensionär_innen, die

Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beam-

tenrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen haben

(§ 6 Abs. 1 Nr. 2 und 6 SGB V). Diese Versicherungsfrei-

heit erstreckt sich aber nicht auf die bei der Beihilfe

berücksichtigungsfähigen Angehörigen, weshalb z.B.

Kinder von Beamten für die Dauer des Freiwilligen-

dienstes grundsätzlich versicherungspflichtig in der

GKV sind. Inwieweit eine private Krankenversicherung

für die Zeit des Freiwilligendienstes »ruhend« gestellt

oder zusätzlich erhalten werden kann, muss mit der

jeweiligen privaten Krankenversicherung vor Antritt

des Freiwilligendienstes geklärt werden.

Ebenfalls versicherungsfrei sind Personen nach Voll-

endung des 55. Lebensjahres, wenn sie innerhalb der

letzten fünf Jahre nicht gesetzlich versichert waren

und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungs-

frei, von der Versicherungspflicht befreit oder haupt-

beruflich selbstständig erwerbstätig waren (§ 6 Abs.

3a SGB V).

Der Bezug einer Altersrente bewirkt keine Krankenver-

sicherungsfreiheit. Ein gesetzlich versicherte__r Alters-

rentner__in, der einen BFD leistet, unterliegt daher der

Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.

Weitere Informationen zur Versicherungspflicht in der

gesetzlichen Krankenversicherung können auf der In-

ternetseite des Bundesministeriums für Gesundheit

unter www.bmg.bund.de/krankenversicherung/ver-

sicherte/freiwillige-im-bundesfreiwilligendienst.html

abgerufen werden.

KRANKHEITSFALLDie Arbeitsunfähigkeit ist bereits am ersten Tag tele-

fonisch der Einsatzstelle und dem Träger zu melden.

Spätestens am dritten Tag einer Krankheit ist diese

vom Arzt zu bescheinigen.

Für die Zeiten, in denen >> Bildungstage stattfinden,

Page 30: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

30

muss die Bescheinigung bereits am ersten Tag vorlie-

gen. Durch Krankheit versäumte Bildungstage müs-

sen nachgeholt werden.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist, wie im Ver-

trag festgelegt, der Einsatzstelle bzw. dem Träger/

Kooperationspartner vorzulegen. Im Krankheitsfall

der Freiwilligen werden bis zur Dauer von sechs Wo-

chen Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt.

Bei einer Krankheit, die länger währt, übernimmt

die Krankenversicherung die gesetzlich geregelten

Leistungen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im

Krankheitsfall entsteht nach vierwöchiger ununter-

brochener Dauer des Freiwilligendienstes.

KÜNDIGUNGDer Vertrag kann aus einem wichtigen Grund, z. B.

bei Erhalt eines Studien-, Ausbildungs- oder Arbeits-

platzes, gekündigt werden. Kündigungen müssen

sowohl beim Träger als auch bei der Einsatzstelle den

vertraglichen Regelungen gemäß schriftlich erfolgen

und zwischen allen drei Partnern abgesprochen sein.

Eine Kündigung von Einsatzstellenseite darf nur in

Absprache mit und von dem Träger erstellt werden

und ggf. von den Freiwilligen zu unterzeichnen. Eine

Kündigung im Rahmen des BFD ist über den Träger/

dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche

Aufgaben zuzustellen und wird von diesem bestätigt.

Der Urlaubsanspruch verringert sich entsprechend.

Weitere Reglungen sind der Vereinbarung/Vertrag zu

entnehmen.

MELDEPFLICHTWenn Freiwillige für ihren Freiwilligendienst umziehen,

müssen sie sich innerhalb einer Woche beim Einwoh-

nermeldeamt/Bürgerbüro des ersten oder zweiten

Wohnsitzes anmelden, sonst kann ein Bußgeld von

der Behörde erhoben werden.

NEBENTÄTIGKEITDer Freiwilligendienst wird ganztägig bzw. für Men-

schen ab 27 Jahre auch ab 20,5 Wochenstunden als

überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet. Dar-

aus ergibt sich, dass die volle bzw. mindestens halbe

Arbeitskraft der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird

und der Freiwilligendienst damit als Haupttätigkeit

definiert wird. Das schließt aber weitere Anstellungs-

verhältnisse/Nebentätigkeiten nicht aus. Nebentätig-

keiten müssen mit dem Träger und der Einsatzstelle

abgesprochen sein. Bei Nebentätigkeiten ergibt sich

eine Versteuerung des Taschengeldes, wenn die Gren-

ze des Freibetrages überschritten wird.

PERSÖNLICHE BEGLEITUNGDas JFDG trifft im FSJ Kultur die Regelungen zur päda-

gogischen Begleitung. Im BFD Kultur und Bildung bezie-

hen sich die Regelungen auf das BFDG. Verantwortlich

für die Umsetzung des gesetzlichen Bildungsauftrags

ist der Träger gemeinsam mit der Einsatzstelle. Grund-

lage bildet die Pädagogische Rahmenkonzeption der

(Jugend-)Freiwilligendienste Kultur und Bildung. Die

pädagogische Begleitung umfasst die fachliche Anlei-

Page 31: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

31

»OHNE DICH WÄRE ICH NICHT VÖLLIG NEUEN HERAUSFORDERUNGEN GEGENÜBER GESTANDEN, HÄTTE DIESE ERFOLGREICH GEMEISTERT UND UNENDLICH VIEL ÜBER MICH UND FÜR‘S LEBEN GELERNT.«(Katharina B., OLi-Kino, Magdeburg)

Page 32: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

32

Page 33: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

33

tung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle, die indi-

viduelle Betreuung durch die pädagogische Fachkraft

des Trägers und der Einsatzstelle sowie die Seminar-

arbeit.

Verantwortlich für die Umsetzung der persönlichen Be-

gleitung sind die Träger gemeinsam mit den Einsatz-

stellen. Die Begleitung umfasst die fachliche Anleitung

der Freiwilligen durch die Einsatzstelle, die individuel-

le Betreuung durch die Fachkraft des Trägers und der

Einsatzstelle sowie die Bildungstage. Grundlage bildet

für Freiwillige bis 23 Jahre die Pädagogische Rahmen-

konzeption der Jugendfreiwilligendienste Kultur und

Bildung, für ältere Freiwillige die Mindeststandards

Ü23 der BKJ.

PERSONALBOGENDer Personalbogen ist bis spätestens zwei Wochen vor

Beginn des Freiwilligendienstes auszufüllen und beim

Träger und der Einsatzstelle einzureichen.

PRAKTIKUMDer Freiwilligendienst kann bei einigen Ausbildungen

und Studiengängen als Vorpraktikum anerkannt wer-

den. Nähere Informationen sind bei der jeweiligen Aus-

bildungsstelle bzw. Hochschule zu erfragen.

PRAXISGEBÜHRVersicherte, die einen Bundesfreiwilligendienst ableis-

ten, müssen die im Gesetz vorgesehenen Zuzahlungen

(hierzu gehört auch die Praxisgebühr) leisten. Die Pra-

xisgebühr ist erst nach Vollendung des 18. Lebensjah-

res zu leisten. Im Kalenderjahr sollten Versicherte nur

mit Zuzahlungen in Höhe von zwei Prozent der Brut-

toeinnahmen (Taschengeld im Freiwilligendienst plus

ggf. weitere Einnahmen) zum Lebensunterhalt belas-

tet sein (Belastungsgrenze). Für chronisch Kranke,

die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in

Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze

nur ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum

Lebensunterhalt. Diese Voraussetzungen sind ent-

sprechend nachzuweisen. Bei Überschreiten der Be-

lastungsgrenze werden die geleisteten Zuzahlungen

über der benannten Grenze auf Antrag zum Ende des

Kalenderjahres von der Krankenkasse erstattet.

PROJEKTDie eigenverantwortliche Projektarbeit ist ein wichti-

ger Baustein im Freiwilligendienst. Es bietet Gestal-

tungsraum für die individuellen Interessen und Kom-

petenzen von Freiwilligen in ihrem Einsatzbereich,

ergänzend zu den täglichen Aufgaben. Die Projektar-

beit wird auf Grundlage eigener Ideen der__des Freiwilli-

gen selbstständig nach Absprache mit und unter fach-

licher Begleitung der Einsatzstelle entwickelt. Der__die

Freiwillige verantwortet das Projektmanagement

(Planung, Organisation, Durchführung und Dokumen-

tation), wodurch sich vielfältige Erfahrungschancen

ergeben.

Page 34: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

34

QUALITÄT IN DEN FREIWILLIGENDIENSTEN KULTUR UND BILDUNG

Die (Jugend-)Freiwilligendienste Kultur und Bildung

unterliegen einem kontinuierlichen Qualitätsentwick-

lungsprozess, für den die Bundesvereinigung Kultu-

relle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V. in Zusam-

menarbeit mit dem Trägerverbund die Verantwortung

trägt. Im Qualitätskonzept und in der Pädagogischen

Rahmenkonzeption sind die Wirkungsziele der Frei-

willigendienste niedergelegt und Qualitätsstandards

für Träger, für Einsatzstellen und für Bildungstage/Se-

minare formuliert. Die Träger, Einsatzstellen und Frei-

willigen gestalten den Qualitätsentwicklungsprozess

dialogisch und verpflichten sich zur Evaluation.

RECHTSVERHÄLTNISObwohl Freiwillige und Träger bzw. Einsatzstelle im FSJ

Kultur kein Arbeitsverhältnis eingehen, wird der frei-

willige Dienst hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen

Schutzvorschriften vom Gesetzgeber einem Arbeits-

verhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die ein-

schlägigen Arbeitsschutzbestimmungen. Zwischen

der__dem Freiwilligen, dem Träger und der Einsatzstelle

wird eine privatrechtliche Vereinbarung auf Grundlage

des JFDG geschlossen.

Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst befinden

sich in einem Rechtsverhältnis mit der Bundesrepu-

blik Deutschland, das einen öffentlich-rechtlichen

Dienstvertrag begründet. Einsatzstelle und Träger

übernehmen im Auftrag des Bundes Pflichten aus

diesem Dienstverhältnis. Zwischen dem__der Freiwil-

ligen, dem Träger und der Einsatzstelle wird ggf. eine

ergänzende privatrechtliche Vereinbarung geschlos-

sen, die über den Vertrag mit dem Bund hinaus weiter-

gehende inhaltliche Regelungen trifft, z. B. zu Zielen,

Inhalten, organisatorischen Verantwortlichkeiten.

Obwohl es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis han-

delt, wird der Bundesfreiwilligendienst hinsichtlich

der öffentlichen-rechtlichen Schutzvorschriften vom

Gesetzgeber einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt.

Entsprechend gelten die einschlägigen Arbeitsschutz-

bestimmungen.

RENTENVERSICHERUNGDie Freiwilligen werden grundsätzlich in der gesetzli-

chen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 5 Abs.

2 Satz 3 SGB VI), siehe auch Sozialversicherung. Dies

gilt gleichermaßen für »junge« Freiwillige, für Seni-

or__innen, die noch keine Altersrente beziehen, ebenso

wie für Altersteilrentenbezieher__innen (Altersrente in

Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln

der Vollrente) und Erwerbsminderungsrentner__innen.

Rentenversicherungsbeiträge müssen nur dann nicht

abgeführt werden, wenn der__die Freiwillige eine Al-

tersvollrente – unabhängig ob vor oder nach Erreichen

der Regelaltersgrenze – bezieht.

Page 35: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

35

RENTNER__INNENAufgrund vieler spezieller Regelungen für Rentner__in-

nen und Frührentner__innen, wenden sich diese bei

Fragen im Einzelfall bitte an Ihre Einsatzstelle bzw. an

die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V..

Allgemein gilt: Bei Bezug einer Altersrente vor Errei-

chen der Regelaltersgrenze sind bestimmte Hinzuver-

dienstgrenzen zu beachten. Wer eine Rente vor Errei-

chen der Regelaltersgrenze als Vollrente in Anspruch

nehmen möchte, darf nur einen Hinzuverdienst

erzielen, der einen Betrag in Höhe von 400 Euro mtl.

nicht übersteigt. Wird die Hinzuverdienstgrenze über-

schritten, führt dies nicht automatisch zum Wegfall

der Rente, sondern ggf. zur Zahlung einer niedrigeren

Teilrente wegen Alters, die einen höheren Hinzuver-

dienst erlaubt. Als Hinzuverdienst gelten u.a. alle Ein-

nahmen aus einer Beschäftigung, unabhängig davon,

in welcher Form sie geleistet werden. Somit sind das

aus dem Bundesfreiwilligendienst erzielte Taschen-

geld sowie unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und

Arbeitskleidung mit dem jeweiligem Sachbezugswert

der Sozialversicherungsentgeltverordnung als Hin-

zuverdienst zu berücksichtigen. Die Ableistung eines

Freiwilligendienstes kann daher bei Überschreiten der

Hinzuverdienstgrenzen zur Kürzung bis hin zum Weg-

fall des Rentenanspruchs führen.

Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

gelten nochmals differenziertere Regelungen. Zur

Klärung sollten sich daher interessierte Freiwillige

mit ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung

setzen. Nach Angaben des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales (BMAS) wird bei Aufnahme einer

Beschäftigung durch den Rentenversicherungsträger

stets geprüft, ob eine Erwerbsminderung noch vorliegt

und damit ein Rentenanspruch weiterhin besteht.

SCHWEIGEPFLICHTFreiwillige sind verpflichtet – wie auch alle anderen

Mitarbeiter__innen in einer Einsatzstelle – über alle be-

trieblichen und persönlichen Umstände Stillschweigen

zu bewahren. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung

des Dienstes.

SEMINARE>> Bildungstage

SOZIALVERSICHERUNGFreiwillige müssen nach dem BFDG bzw. dem JFDG >>

Gesetz sozialversichert werden, wenn sie ein Entgelt

(>> Taschengeld) und/oder Sach- bzw. Ersatzleis-

tungen erhalten. Sie werden rechtlich annähernd so

behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende. Das

heißt, sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit in

der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und

Arbeitslosenversicherung abgesichert. Für ältere Frei-

willige, die das Regelrentenalter erreicht haben, entfal-

len die Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosenversiche-

rung; sofern die Bedingungen zur Pflichtversicherung

nicht gegeben sind auch zur Krankenver-sicherung.

Die abzuführenden Beiträge werden von der Einsatz-

Page 36: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

36

stelle oder vom Träger (entsprechend der konkreten

vertraglichen Regelung) gezahlt. Dafür muss vor An-

tritt des Freiwilligendienstes die Sozialversicherungs-

nummer mitgeteilt werden. Sie kann von den Freiwilli-

gen ggf. bei ihrer Krankenkasse erfragt werden.

STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMERDie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verge-

bene Steueridentifikationsnummer besteht aus elf Zif-

fern. Diese ist zusammen mit dem Geburtsdatum und

der Auskunft zur Religionszugehörigkeit beim Träger

einzureichen.

STEUERNDas Taschengeld und die Sachbezüge bzw. Geldersatz-

leistungen für Unterkunft und Verpflegung sind wie

Lohn oder Gehalt steuerlich zu veranlagen. Im Freiwil-

ligendienst fallen in der Regel keine Steuern an (bei

der Lohnsteuerklasse I), da die Grenze für die Besteu-

erung i. d. R. unterschritten wird.

Sofern weitere Einnahmen – neben denen aus dem

Bundesfreiwilligendienst – bestehen, ist dies im

Einzelfall zu prüfen. Eine Steuerbefreiung ist derzeit

in der Diskussion und wird vom Bundesministerium

für Familie , Senioren, Frauen und Jugend sowie dem

Bundesfinanzministerium geprüft. Bis dahin ist es

zumindest ratsam, Rücklagen für eine etwaige Steu-

ernachforderung zu bilden, sofern nicht direkt Steuern

abgeführt werden.

STUDIUMBei der Bewerbung um einen Studienplatz zählt der

Freiwilligendienst als Wartezeit.

Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung des

BFD/FSJ als Praktikum möglich ist, richtet sich nach

den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw.

Studiengänge und ist bei der jeweiligen Hochschule

zu erfragen.

TÄTIGKEITSPROFILDas Tätigkeitsprofil ist Bestandteil bei der Anerken-

nung von Einsatzstellen und benennt die Aufgaben

und Einsatz- und Partizipationsmöglichkeiten.

Für Freiwillige bis 23 Jahre werden ergänzend die

Lernziele für die__den Freiwillige__n in der Einsatzstelle

aufgenommen und als Anlage zum ergänzenden Ver-

trag zwischen Freiwilliger__m, Einsatzstelle und Träger

geführt. Das Tätigkeitsprofil wird hier auch innerhalb

des Dienstes ergänzt und fortgeschrieben, z. B. in ei-

ner Leistungsvereinbarung.

TASCHENGELD

(gültig für neue Verträge ab 01. August/01. September 2012)

Die Freiwilligendienste Kultur und Bildung sind als frei-

williges Engagement unentgeltliche Dienste. Freiwilli-

ge erhalten aber ein Taschengeld und ggf. pauschale

Bezüge für Unterkunft und Verpflegung, die in Summe

momentan 320 Euro ergeben. Die Bezüge werden vom

Träger oder der Einsatzstelle (entsprechend der kon-

kreten vertraglichen Regelung) jeweils zum Monats-

Page 37: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

37

ende überwiesen.

Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst ab 27 Jahren

erhalten – orientiert an einem Vollzeitdienst – anteilig

gekürztes Taschengeld entsprechend ihres zeitlichen

Einsatzes pro Woche. Die Bezüge werden vom Träger

oder der Einsatzstelle jeweils zum Monatsende über-

wiesen.

TRÄGERAls bundeszentraler Träger für die( Jugend-)Freiwilligen-

dienste Kultur und Bildung steht die Bundesvereinigung

Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e. V. dem

Trägerverbund vor. Als Träger im Trägerverbund für

das Land Sachsen-Anhalt fungiert die .lkj) – Landes-

vereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V..

Dem Träger obliegt die Steuerung und Koordination der

Freiwilligendienste sowie Lobby- und Öffentlichkeits-

arbeit. Er ist Vertrags- und Ansprechpartner für die

Freiwilligen und für die Einsatzstellen.

Das Bindeglied im Bundesfreiwilligendienst zwischen

dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche

Aufgaben und den Trägern mit ihren Einsatzstellen

sind die Zentralstellen. Die .lkj) – Landesvereinigung

kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt

e.V. fungiert als Träger und die BKJ als Zentralstelle.

Für Freiwillige bis 23 Jahre setzt die Bundesverei-

nigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.

(BKJ) den Bundesfreiwilligendienst im Trägerverbund

der Jugendfreiwilligendienste um. Als Träger fungie-

ren grundsätzlich die gleichen Verbände wie in den

Jugendfreiwilligendiensten Kultur und Bildung. Für

Freiwillige über 23 Jahren schafft die BKJ mit kommu-

nalen, regionalen, Landes- und Bundespartnern eine

neue Struktur, um zielgruppengerechte Konzepte an-

zubieten und eine Rahmenkonzeption sowie adäquate

Qualitätsstandards zu entwickeln. Dem Träger obliegt

die Steuerung und Koordination des Bundesfreiwilli-

gendienstes sowie Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit

innerhalb seines Feldes. Dafür werden ihm von der

Zentralstelle BKJ und den Einsatzstellen Aufgaben

übertragen. Er ist Ansprechpartner für die Freiwilligen

und für die Einsatzstellen. Mindestens zwischen Trä-

ger und Einsatzstelle wird ein ergänzender Vertrag (zu

dem mit dem BAFzA) geschlossen.

ÜBERSTUNDENAUSGLEICHEs ist nicht möglich, Überstunden finanziell abzugel-

ten. Für geleistete Überstunden erhalten die Freiwilli-

gen einen Freizeitausgleich.

UNTERKUNFTDie Einsatzstellen stellen in der Regel keine Unter-

kunft. Es kann nach Absprache Ausnahmen geben.

URLAUB Es besteht frühestens nach drei Monaten Dienstzeit

Anspruch auf 26 Tage Urlaub, jedoch nicht auf Urlaubs-

geld. Der Urlaub muss in der Einsatzstelle beantragt

Page 38: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

38

und dem Träger schriftlich gemeldet werden. Urlaub

muss auch während möglicher Schließzeiten der Ein-

richtung genommen werden. Dauert der Freiwilligen-

dienst weniger als zwölf Monate, wird der Urlaubsan-

spruch pro Monat um ein Zwölftel des Jahresurlaubs

reduziert; dauert er länger als zwölf Monate, wird er

pro Monat um ein Zwölftel des Jahresurlaubs verlän-

gert. Die Zeiten der Bildungstage sind vom Urlaub aus-

genommen. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten

die Urlaubsansprüche nach den Bestimmungen des

Jugendarbeitsschutzgesetzes.

VERPFLEGUNGDie Einsatzstellen stellen in der Regel keine Verpfle-

gung.

VERTRAG/VEREINBARUNGDer Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten

ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese und weitere

Absprachen der Partner werden in Form von schriftli-

chen Verträgen und Vereinbarungen (z. B. zu Zielen,

Inhalten, organisatorischen, finanziellen und rechtli-

chen Verantwortlichkeiten) zwischen dem Träger, der

Einsatzstelle und der__dem Freiwilligen getroffen.

Im Bundesfreiwilligendienst wird auf Basis des BFDG

(>> Gesetz) zunächst eine Vereinbarung zwischen

dem zuständigen Bundesamt für Familie und zivilge-

sellschaftliche Aufgaben und dem__der Freiwilligen so-

wie der Einsatzstelle geschlossen. Das Formular dafür

kann auf der Webpräsenz des Bundesministerium für

Familie , Senioren, Frauen und Jugend für den Bun-

desfreiwilligendienst (www.bundesfreiwilligendienst.

de) eingesehen werden, wo sich auch das zugehörige

Merkblatt befindet.

Siehe auch >> Rechtsverhältnis

WAISENRENTEFür die Dauer der Teilnahme am Freiwilligendienst

besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Waisenrente

(Halb- oder Vollwaisenrente), sofern die Vorausset-

zungen nach § 48 SGB VI vorliegen.

WOCHENENDDIENSTIm Rahmen der betriebsüblichen Dienstpläne kann

der Einsatz von Freiwilligen über 18 Jahren auch am

Wochenende abgeleistet werden.

WOHNGELDWenn Freiwillige eine eigene Wohnung oder eigenstän-

dige Haushaltsführung, beispielsweise in Wohnge-

meinschaften, unterhalten, kann Wohngeld beantragt

werden. Ob die Voraussetzungen für einen Wohngeld-

anspruch bestehen, sollte rechtzeitig vor Antritt des

Bundesfreiwilligendienstes mit der Wohngeldbehörde

geklärt werden. Die Beantragung des Wohngeldes ist

nur am Hauptwohnsitz möglich. Dies ist der Wohnsitz,

der als »Mittelpunkt der Lebensbeziehungen« gilt.

Page 39: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

39

Kriterien, die diesen definieren sind unter anderem

Aufenthaltsdauer, Lage und Ausgangspunkt des We-

ges der Arbeits-/Ausbildungsstätte sowie Wohnsitz

übriger Familienangehöriger. Die Zahlung von Wohn-

geld hängt unter anderem von der Miethöhe und dem

verfügbaren Einkommen ab. Die Behörde entscheidet

im Einzelfall über die Bewilligung – ein Rechtsan-

spruch besteht nicht.

ZENTRALSTELLEAls Zentralstelle steht die Bundesvereinigung Kultu-

relle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) im Auftrag

des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftli-

che Aufgaben für die Entwicklung und Umsetzung des

Bundesfreiwilligendienstes Kultur und Bildung den Trä-

gern vor. Zentralstellen sind das Bindeglied zwischen

dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche

Aufgaben und den Trägern mit ihren Einsatzstellen.

ZEUGNIS/ZERTIFIKATNach regulärer Ableistung des Bundesfreiwilligen-

dienstes bekommt die__der Freiwillige ein Zeugnis, das

in engem Austausch zwischen ihr__ihm, dem Träger

und der Einsatzstelle erarbeitet wird. Darin beschrie-

ben werden neben den konkreten Tätigkeiten auch die

Fähigkeiten der/des Freiwilligen. Zudem werden die

Bildungstage dokumentiert.

Für Freiwillige bis 27 Jahre wird das Zeugnis als bun-

deseinheitliches Zertifikat nach eigenen Standards

der Jugendfreiwilligendienste Kultur und Bildung ver-

geben. Darin wird ergänzend zu den oben beschriebe-

nen Punkten der Entwicklungsprozess der Freiwilligen

und ihrer Kompetenzen dokumentiert. Auch das eigen-

verantwortlich geführte Projekt findet Eingang.

ZUSCHLÄGEÜberstunden, Wochenend- und Feiertagsdienste der

Freiwilligen können nicht mit finanziellen Zuschlägen

vergütet werden.

Page 40: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

40

Im Hinblick auf die Bedeutung der Festlegung, wo der

eigene Hauptwohnsitz ist, wird man ersucht, der Ent-

scheidung über den Mittelpunkt der eigenen Lebens-

beziehungen folgende Gesichtspunkte zu Grunde zu

legen:

// Wenn nur einen Wohnsitz vorhanden ist, ist das in

der Regel Ihr Hauptwohnsitz.

// Gibt mehrere Wohnsitze, muss man selbst prüfen,

ob es an all diesen Wohnsitzen einen Mittelpunkt

der individuellen Lebensbeziehungen gibt.

Dabei gibt es folgende Kriterien:

// Aufenthaltsdauer (An welchem Wohnsitz wird sich

im Jahr länger aufgehalten?)

// Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstät-

te (Ist der Arbeitsplatz oder die Ausbildungsstätte

in der Gemeinde des einen oder des anderen Wohn-

sitzes?)

// Ausgangspunkt des Weges zur Arbeit oder Ausbil-

dungsstätte (Von welchem Wohnsitz wird in der

überwiegenden Zahl der Fälle den Weg zum Arbeits-

platz oder zur Ausbildungsstätte angetreten?)

// Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjäh-

rigen Familienangehörigen und der Ort an dem der

Erwerbstätigkeit nachgegangen wird, ausgebildet

wird oder die Schule besucht wird (An welchem

Wohnsitz wohnen die Familienangehörigen und wo

gehen diese ihrer Arbeit nach oder absolvieren ihre

Ausbildung?)

// Funktionen in öffentlichen oder privaten Körper-

schaften (In welcher Gemeinde ist man in Vereinen

oder in einem Vertretungskörper [z.B. Gemeinde-

rat] aktiv tätig oder übt eine Funktion aus?)

Ergibt eine Beurteilung anhand dieser Kriterien, dass

es nur an einem Wohnsitz einen Mittelpunkt der

// beruflichen,

// wirtschaftlichen und

// gesellschaftlichen

Lebensbeziehungen gibt, ist dieser der Hauptwohnsitz.

Ergibt aber die Gesamtbetrachtung aller Lebensbezie-

hungen, dass es an mehreren Orten Mittelpunkte von

– wenn auch unterschiedlichen – Lebensbeziehungen

gibt, obliegt es EINEM SELBST zu entscheiden, zu wel-

chem der Wohnsitze ein größeres Näheverhältnis be-

steht. Diesen gilt es dann als den Hauptwohnsitz zu

bezeichnen.

ENTSCHEIDUNGSHILFE ZUM MITTELPUNKT DER LEBENSBEZIEHUNGENIM SINN DES § 5 ABS. 1 WOGG

Page 41: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

41

Lachen ist gesund!Lachen ist gesund!

Smiley einfach ausschneiden und gute Laune zur Schau tragen!

Page 42: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

42

»OHNE DICH WÄREN ZAHLREICHE JUGENDLICHE UM WERTVOLLE ER-FAHRUNGEN UND KULTURELLE EINRICHTUNGEN UM VIELE HELFENDE HÄNDE ÄRMER.«(Caroline Siegner, Offener Kanal Magdeburg)

qm

Page 43: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

43

RECHTE// Urlaubsanspruch: 26 Tage.

// Abschluss-Zertifikat, das über konkrete Arbeitsin-

halte und Leistungen informiert (bei einem Dienst

von mindestens elf Monaten).

// Mitwirkung an der inhaltlichen Gestaltung und

Durchführung der begleitenden Seminare.

// Anspruch auf pädagogische Begleitung und fachli-

che Anleitung.

// Anspruch auf Unterstützung bei der Planung und

Umsetzung des eigenverantwortlichen Projektes

// Kündigungsrecht bei Vorliegen triftiger Gründe >> Kün-

digungsfrist ist ein Monat, in Ausnahmefällen kann

auch ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden.

// Unterstützung durch den Träger der__des FW bei der

Entscheidung für eine geeignete Einsatzstelle .

// In Absprache mit der Einsatzstelle mind. zwei Tage Son-

derurlaub für Bewerbungsgespräche und Studienbera-

tungen >> in Absprache mit der Einsatzstelle auch mehr.

Der Träger empfiehlt: Wenn dies ein oder zwei Bewer-

bungsgespräche betrifft, kann man sich evtl. auch so frei

stellen, ohne dass die Freiwilligen dafür Urlaub oder Über-

stunden nehmen müssen. Generell gilt, dass die Freiwil-

ligen freizustellen sind, aber ggf. einen Zeitausgleich in

Form von Überstunden/Urlaub anbieten müssen.

// Bildungstage gelten als Arbeitszeit. Wenn diese

am Wochenende stattfinden, erhalten die FW einen

Freizeitausgleich hierfür.

PFLICHTEN// Die ihr__ihm übertragenen Aufgaben unter Anleitung ei-

ner Fachkraft nach Wissen und Können auszuführen.

// Über interne Angelegenheiten der Einsatzstelle –

auch über die Zeit der Tätigkeit hinaus – strengstes

Stillschweigen zu bewahren.

// Halten der Kontakte zur FWD-Koordination und um-

gehende Kontaktaufnahme bei Konflikten in der

Einsatzstelle.

// Sofortige Information bei Zuverdienst, Krankheit

und Urlaub.

// Teilnahme an den gesetzlich vorgeschriebenen

Begleitseminaren und Bildungsangeboten (min-

destens 25 Tage), mit der Bereitschaft, die Arbeit

in der Einrichtung zu reflektieren, sich persönlich

mit den thematischen Angeboten auseinanderzu-

setzen und das Zusammenleben der Gruppe aktiv

mitzugestalten. Die Zeit der Bildungsseminare ist

von der Urlaubsgewährung ausgeschlossen.

// Die Dienst- und Hausordnung der Einsatzstelle

einzuhalten, den Anweisungen des Fachpersonals

Folge zu leisten.

// Durchführung eines eigenverantwortlichen Projektes

// Führen eines Arbeitszeitnachweises.

// aktive Mitgestaltung des Freiwilligendienstes

// ggf. Aufenthaltserlaubnis vorlegen.

// Reflexion des Freiwilligendienstes Kultur und Bildung

DIE WICHTIGSTEN RECHTE UND PFLICHTEN FÜR FREIWILLIGE (FW) AUF EINEN BLICK (Weitere Infos gibt es im A-Z sowie in der Vereinbarung/Vertrag zum Freiwilligendienst Kultur und Bildung)

Page 44: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

44

ANREISE/FLÜGEFür die Anreise, Buchung eventueller Flüge oder Ticket-

kauf, sind die Freiwilligen selbst verantwortlich. Der

Träger steht hier beratend zur Seite und vernetzt Frei-

willige, die in einem Einsatzort eingesetzt sind. Es wird

dringend empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung

abzuschließen. Die Kosten für die einmalige An- und Ab-

reise zum Einsatzort werden mit einer Reisepauschale

gegen Vorlage der Originaltickets zurück erstattet.

Die Freiwilligen sollten ihre Einsatzstellen über An-

kunftszeiten informieren, damit eine Abholung und

Empfang sichergestellt werden kann.

ARBEITSZEITDie Arbeitszeit beträgt im IJFD 35-40 Stunden pro Wo-

che, je nach Absprache mit der Einsatzstelle.

AUSWAHLVERFAHRENBewerbungen werden digital direkt an die .lkj) Sach-

sen-Anhalt e.V. gerichtet. Der Träger vermittelt diese

dann nach Vorauswahl an die jeweils gewünschte/n

Einsatzstelle/n. Es folgt eine Kontaktaufnahme sei-

tens der Einsatzstelle via Mail, Skype oder Telefon mit

dem__r Bewerber__in. Nach erfolgreicher Wahl, werden

die zukünftigen Freiwilligen zum Ausreiseseminar ein-

geladen.

BEGINNNormalerweise beginnt der Freiwilligendienst in den

Monaten September oder Oktober des jeweiligen Jah-

res. Ein Quereinstieg ist jedoch ebenfalls möglich. Der

Freiwilligendienst kann immer nur zum Anfang eines

Monats begonnen werden.

BESCHEINIGUNGDer Träger ist verpflichtet, euch nach erfolgreicher Be-

endigung des IJFD eine Bescheinigung auszustellen.

Sie muss die Angabe des Zulassungsbescheides des

Trägers sowie den Zeitraum des Dienstes enthalten.

BESUCHE Besucher_innen aus Deutschland sind eine tolle Sa-

che, beanspruchen aber auch Zeit und Energie. Auch

wenn ihr Gäste habt, haben eure Verpflichtungen vor

Ort Priorität. Besuche von Freund_innen und Angehöri-

gen sind grundsätzlich möglich. Termin und Unterbrin-

gungsmöglichkeiten müssen jedoch rechtzeitig mit

der Einsatzstelle abgestimmt werden.

BETREUUNGDie Betreuung wird einerseits durch den Träger sicher

gestellt, andererseits steht in den Einsatzstellen

ein__e Mentor__in zur Seite.

A BIS Z FÜR DEN IJFD – INTERNATIONALEN JUGENDFREIWILLIGENDIENST KULTUR UND BILDUNG

Page 45: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

45

BEWERBUNGWer sich für den IJFD bewerben möchte, wendet sich

an einen anerkannten Träger. Dieser informiert über

die verschiedenen Einsatzbereiche und Einsatzstel-

len und ist für den Bewerbungsprozess zuständig. Da

die Bewerbungsfristen nicht bei allen Trägern iden-

tisch sind und eine umfangreiche Vorbereitung für

den Auslandsdienst notwendig ist, empfiehlt sich eine

frühzeitige Bewerbung. Die Bewerbungsfrist der .lkj)

Sachsen-Anhalt e.V. für den Einsatz ab Juli endet am

31. Januar des jeweiligen Jahres.

BRILLE Brillenträger__innen sollten ggf. eine Ersatzbrille mit-

nehmen bzw. Kontaktlinsenträger_innen dafür sorgen,

dass ausreichend Reinigungsmittel zur Verfügung

steht oder »Monatslinsen« besorgen (je nach Lage im

Einsatzland).

DAUER Der IJFD hat eine Dauer von bis zu 18 Monaten. Das

zeitliche Minimum sind sechs Monate. In der Regel

wählen die Jugendlichen einen Zeitraum von einem

Jahr für ihren Auslandseinsatz. Die zeitliche Dauer des

Auslandsdienstes wird in der Vereinbarung mit dem

Träger schriftlich fixiert. In aller Regel ist eine Verlän-

gerung möglich. Im Falle eines Abbruches entstehen

zusätzliche Kosten. Deshalb sollte der Zeitraum im

Vorhinein gut bedacht sein.

DU ...... bist wichtig, nimm dich selbst auch wichtig und

sorge für dich! Trinke immer ausreichend, schütze

dich vor Sonne und Krankheiten und suche bei Ein-

samkeitsattacken Gespräche mit Menschen in deiner

Umgebung.

... bist auch ein__e Repräsentant__in deines Heimatlan-

des an deinem Einsatzort; Menschen werden sagen:

»Aha, so sind also die Deutschen!«

EINSATZSTELLEN Einsatzstellen des IJFD sind gemeinwohlorientierte

Einrichtungen. Dabei handelt es sich um Einrichtun-

gen, die in folgenden Einsatzbereichen arbeiten:

// im sozialen Bereich; also mit Kindern und Jugendli-

chen, mit alten, kranken und behinderten Menschen

// im Sport, in der Kultur sowie der Denkmalpflege,

// auf ökologischen Gebiet, vor allem im Naturschutz,

in der Umweltbildung oder in der nachhaltigen Ent-

wicklung,

// im Bildungswesen, also in Schulen oder Kindergär-

ten,

// im Bereich Friedens-, Versöhnungs- und Demokra-

tieförderung.

Einsatzstelle und Träger müssen eine partnerschaftli-

che Zusammenarbeit und angemessene Kooperation

sicherstellen, damit der Auslandseinsatz gelingt. Der

Träger muss diesbezügliche Rahmenbedingungen

der Zusammenarbeit und der gemeinsamen pädago-

Page 46: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

46

gischen Begleitung (also durch Träger und Einsatz-

stelle) gegenüber dem Freiwilligen schriftlich nieder-

legen. Die Gesamtverantwortung für Organisation und

rechtmäßige Durchführung liegt bei dem Träger, nicht

bei der Einsatzstelle. Die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. ver-

mittelt besonders in Einsatzstellen mit kulturellem

Schwerpunkt.

FÖRDERKREISDa der IJFD nur ein teilgeförderter Freiwilligendienst

ist, ist der Träger auf Spenden der Freiwilligen durch

den Aufbau eines Förderkreises angewiesen. Ein

Förderkreis kann durch die Freiwilligen im Verwand-

ten- oder Bekanntenkreis aufgebaut werden. Möglich

sind auch Anfragen bei Firmen oder Unternehmen. Die

Freiwilligen können ebenfalls auf Ersparnisse zurück-

greifen.

Ohne einen Förderkreis bzw. Eigenbeitrag des__r Frei-

willigen ist ein Freiwilligendienst nicht möglich.

GEPÄCK Informiert euch rechtzeitig vor der Abreise zum Abflug

und zugelassenes Gepäck. Eventuelles Übergewicht

muss extra bezahlt werden; ein Rucksack bzw. eine

Umhängetasche als Handgepäck haben sich als prak-

tisch erwiesen. Fotoapparat, kleine Musikinstrumente

und Notebook als Handgepäck mitnehmen; Gitarren

werden nur als Hauptgepäck mitgenommen und soll-

ten in einem Hartschalenkoffer transportiert werden.

Wenn in Deutschland oder im Aufnahmeland etwas am

Gepäck beschädigt oder verloren gegangen ist - sofort

bei der Bahn bzw. am Flughafen (lost & found-Schalter

in der Ankunftshalle) melden und bescheinigen lassen!

Gepäck solltet ihr wegen Kontrollen taktisch gut pa-

cken; Scheren, Messer, Nagelfeile etc. unbedingt ins

Hauptgepäck. Erkundigt euch bei der jeweiligen Ein-

satzstelle, ob Bettwäsche und Handtücher nötig sind.

Je nach Aufnahmeland empfiehlt es sich Taschen-

lampe, Schlafsack, Wecker, Nähzeug, Fotoapparat,

Sonnenbrille, Sonnencreme, Kopfbedeckung, Medika-

mente, Brust- oder Bauchbeutel für Pass und Wertpa-

piere, eine Passkopie separat, zusätzliche Passfotos

mitzunehmen.

IMPFUNGENDie Freiwilligen sind selbst dafür verantwortlich Infor-

mationen über notwendige Impfungen einzuholen und

die Kosten hierfür zu zahlen.

IMPFPASS Ein Impfpass ist unbedingt mitzunehmen. Sollten

noch Drittimpfungen ausstehen, muss der Impfstoff

mitgebracht werden (wichtig: Kanüle und Alkoholtup-

fer einpacken).

Page 47: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

47

KINDERGELDFür Freiwillige im Rahmen des IJFD besteht Anspruch

auf Kindergeld. Eine Bescheinigung für die Familien-

kasse stellt der Träger auf Nachfrage aus.

KOMMUNIKATIONEine gute Kommunikation ist die Grundlage für einen

gelungenen Einsatz. Du solltest die Menschen an

deinem Einsatzort fragen, warum sie etwas so tun,

wie sie es tun. Wenn es sich anbietet, erzähle deinen

Kolleg_innen, Bekannten und den Menschen, die mit

dir arbeiten, von dem, was du tust und bitte sie um ein

Feedback. Dadurch können Fragen geklärt und Miss-

verständnisse vermieden werden.

KONFLIKTE Konflikte können sehr unangenehm, aber auch frucht-

bar sein; wenn du Hilfe brauchst, wende dich bitte an

deine Betreuenden vor Ort. Diese Menschen sind dazu

da, dir weiter zu helfen und sich für dich einzusetzen.

In jedem Fall informiere aber auch den Träger über

mögliche Konflikte und bitte um Hilfe und Rat. Oft kann

ein schlichtendes Gespräch oder ein Blick von Außen

helfen.

KOSTEN UND FÖRDERUNGDer IJFD wird durch das Bundesministerium für Fami-

lie, Senioren, Frauen und Jugend durch nicht rückzahl-

bare Zuschüsse im Wege der Festbetragsfinanzierung

je Monat und Teilnehmenden gefördert. Die Förderung

wird gezahlt für die pädagogische Begleitung der Teil-

nehmenden, für Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung,

Reisekosten und Versicherung der Freiwilligen. Die

Höhe des Festbetrags liegt zur Zeit bei 250 Euro. Die-

sen Förderungsbetrag erhalten die Träger.

Natürlich entstehen pro Teilnehmer_in beim IJFD mehr

Kosten, als durch diesen Förderbetrag abgedeckt

werden. Deshalb wird von den Freiwilligen ein Kosten-

beitrag verlangt. Diesen soll der__die Freiwillige durch

einen so genannten Förderkreis aufbringen.

LEISTUNGENDie Freiwilligen erhalten

// eine Pauschale für Verpflegung und Unterkunft

(Höhe abhängig vom Einsatzland)

// ein Taschengeld (Höhe abhängig vom Einsatzland)

// Zuschuss zu den Reisekosten

// Unfallversicherung, Auslandskranken- und -haft-

pflichtversicherung

// Ausreise-, Zwischen- und Rückkehrseminare

// Zertifikat

NOTFÄLLEBei Notfällen solltet ihr euch ohne zu zögern an die

Mitarbeitenden vor Ort wenden. Eure Ansprechperson

beim Träger könnt ihr ebenfalls jederzeit kontaktie-

ren. Es ist empfehlenswert, sich auf die Liste „Elekt-

ronische Erfassung von Deutschen im Ausland“ des

Auswärtigen Amtes setzen zu lassen. Dies könnt ihr

online tun.

Page 48: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

48

PÄDAGOGISCHE BEGLEITUNG Für den IJFD nach der Richtlinie des BMFSFJ ist eine

pädagogische Begleitung zwingend vorgeschrieben.

Sie muss von einem zum IJFD zugelassenen Träger

durchgeführt werden. Sie besteht zum einen aus Se-

minaren oder pädagogischen Veranstaltungen. Die-

se werden als Bildungsmaßnahmen bezeichnet. Die

Freiwilligen wirken an ihrer inhaltlichen Ausformung

und an ihrer Durchführung aktiv mit. Die pädagogi-

sche Begleitung besteht daneben in einer fachlichen

Anleitung in der Einsatzstelle und in der individuellen

Betreuung durch Beschäftigte der Einsatzstelle und

pädagogische Kräfte des Trägers.

QUALITÄTDer IJFD ist ein Lern- und Bildungsdienst mit hohen

Qualitätsanforderungen. Sein Schwerpunkt liegt im

Erwerb sozialer und interkultureller Kompetenzen in

sozialen und ökologischen Einsatzfeldern. Die Freiwil-

ligen werden während des gesamten Dienstes durch

Fachkräfte pädagogisch betreut. Sie nehmen bei ei-

nem zwölfmonatigen Dienst an mindesten 25 Semin-

artagen teil.

REISEDOKUMENTEa) Reisepass, der mindestens 6 Monate über den Auf-

enthalt hinaus gültig ist

b) Internationaler Studenten- und Jugendherbergs-

ausweis (empfehlenswert)

Neben den Originalen solltest du eine Kopie aller wich-

tigen Dokumente in deinen Unterlagen haben.

REISEKOSTENNur in seltenen Fällen werden die Reisekosten, also

die Kosten für die Hin- und Rückreise zur Einsatzstel-

le im Ausland, vom Träger komplett übernommen. Oft

gibt es lediglich einen Zuschuss zu den Reisekosten,

die der__die Freiwillige aufwenden muss.

>>Anreise

SEMINAREDa der IJFD ein Lern- und Bildungsdienst ist, schreibt

der Gesetzgeber so genannte Bildungstage bzw. Semi-

nare vor. Für diese Bildungsmaßnahmen sind wenigs-

tens 15 Tage anzusetzen, wenn die Dienstdauer sechs

Monaten beträgt. Dauert der Freiwilligendienst zwölf

Monate, so sind wenigstens 25 Tage vorgesehen. Nicht

eingeschlossen sind Sprachkurse. Wenn die Dienst-

dauer zwischen acht und elf Monaten liegt, erhöht

sich der Mindestumfang der Bildungsmaßnahmen um

je zwei Tage. Für den Fall, dass der Freiwilligendienst

über den Zeitraum von zwölf Monaten hinausgeht,

erhöht sich die Zahl der Seminartage um mindestens

einen Tag je Monat der Verlängerung.

Die Bildungsmaßnahmen müssen nicht im Ausland

stattfinden. Sie können auch innerhalb von drei Mo-

naten vor und innerhalb von sechs Monaten nach dem

Auslandseinsatz durchgeführt werden. Es müssen

Page 49: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

49

aber zwei Seminarblöcke von im Minimum je fünf zu-

sammenhängenden Tagen angeboten werden.

Normalerweise gliedern sich die Bildungstage in ein

Ausreiseseminar (im Inland), ein Zwischenseminar

(im Einsatzland) und ein Rückkehrseminar (im In-

land).

Das Ausreiseseminar soll der Information, Einstimmung

und Beantwortung von Fragen der Teilnehmenden die-

nen. Das Rückkehrseminar legt den Schwerpunkt auf

Reflexion und Auswertung von Erfahrungen. Auch Per-

spektiven sollen angesprochen werden.

Die Bildungsmaßnahmen sind unentgeltlich, Teil der

Dienstzeit und verpflichtend für die Freiwilligen.

STUDIUMDer IJFD wird als allgemeine Wartezeit von der Stiftung

für Hochschulzulassung (ehemals bekannt als ZVS) an-

erkannt. Weitere Infos unter www.hochschulstart.de.

TASCHENGELD Das Taschengeld wird durch den Träger ausgezahlt.

Die Höhe des Taschengeldes wird durch den Träger

festgelegt und kann von Einsatzland zu Einsatzland

variieren.

Beachte, dass das Taschengeld am Ende des jeweili-

gen Monats ausgezahlt wird. Deswegen solltest du

für die Anfangszeit einen zusätzlichen Geldbetrag zur

Verfügung haben. Die letzte Rate des Taschengeldes

wird erst gezahlt, wenn der Abschlussbericht vorliegt.

URLAUB Während des IJFD müssen euch dienstfreie Tage in

angemessenem Umfang gewährt werden. Der Min-

destumfang orientiert sich an den landesüblichen

gesetzlichen Regelungen. Im Minimum sind 20 dienst-

freie Tage bei einem zwölfmonatigen Dienst als Urlaub

zu gewähren. Für den Fall, dass der Freiwilligendienst

länger oder kürzer absolviert wird, ist der Urlaub antei-

lig zu gewähren.

UNTERKUNFT Eine Unterkunft wird euch von der Einsatzstelle kos-

tenfrei zur Verfügung gestellt. Untergebracht werdet

ihr bei Gastfamilien, in WGs, etc. In einzelnen Fällen

wird eine Pauschale für Unterkunft gezahlt, von wel-

cher ihr euch selbst eine Unterkunft suchen müsst

und diese monatlich bezahlt.

VEREINBARUNGIn der Vereinbarung muss sich folgendes wiederfin-

den: Es müssen der Vor- und Nachname des_r Freiwil-

ligen, das Geburtsdatum und die Anschrift genannt

werden. Die Bezeichnung des Trägers sowie der Ein-

satzstelle hat zu erfolgen. Der Zeitraum, über den die

Dienstverpflichtung läuft, und eine Regelung für den

Fall der vorzeitigen Beendigung des Freiwilligendiens-

tes muss vorhanden sein. Wichtig ist die Erklärung,

dass die Richtlinie des IJFD während der Durchfüh-

rung des Dienstes eingehalten werden muss. Der

Zulassungsbescheid des Trägers muss angegeben

Page 50: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

50

werden. Es muss die Art und Höhe der Geldleistungen

und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Rei-

sekosten und Taschengeld festgelegt sein. Die Anzahl

der dienstfreien Tage muss genannt sein. Die Ziele des

Freiwilligendienstes und die wichtigsten Maßnahmen

der Zielerreichung sollten beschrieben werden. Über

die versicherungsrechtliche Absicherung müssen In-

formationen gegeben werden.

VERPFLEGUNG Den Freiwilligen wird eine monatliche Pauschale für

Verpflegung ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch

den Träger.

VERSICHERUNG - ABSICHERUNG Die Träger des IJFD haben die Verpflichtung, euch für

die Dauer eures dienstlichen Auslandsaufenthaltes zu

versichern. Die Versicherung muss im Minimum eine

Auslandskrankenversicherung, eine Unfallversiche-

rung mit Invalidität und Todesfall, eine Haftpflicht-

versicherung und eine Rücktransportversicherung

beinhalten.

Weiter besteht für die Träger die Verpflichtung, euch

während der Seminare im Inland mit einer Haft- und

Unfallversicherung abzusichern.

Wichtig: Ihr müsst selbst Sorge für die Aufrechterhal-

tung der Kranken- und Pflegeversicherung im Inland

sorgen. Hier sind die Träger nicht verpflichtet, diese

Kosten zu übernehmen. Es besteht allerdings eine Ver-

pflichtung der Träger, euch vor Abschluss der rechts-

verbindlichen Vereinbarung zum Freiwilligendienst

über die versicherungsrechtlichen Fragen aufzuklä-

ren. Sie müssen sicherstellen, dass sich die Freiwilli-

gen frühzeitig um einen Krankenversicherungsschutz

im Inland bemühen.

Im Gegensatz zum FSJ und FÖJ besteht keine ver-

pflichtende Absicherung in der gesetzlichen Sozialver-

sicherung. Die Aufnahme der Freiwilligen in den Schutz

der gesetzlichen Unfallversicherung wird angestrebt.

VISUMFür das Beantragen von Visa und dabei entstehende

Kosten sind die Freiwilligen selbst verantwortlich.

VORAUSSETZUNGENDer__die Freiwillige

// ist zwischen 18 und 26 Jahren alt.

// hat Interesse an Kulturen und Lebensverhältnissen

anderer Länder.

// ist bereit, für sechs bis 18 Monate engagiert und

tatkräftig in einem Projekt unserer Partnerorgani-

sationen mitzuarbeiten.

Es ist unerheblich, über welche Schulausbildung

der__die Freiwillige verfügt und/oder ob bereits eine

abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Auch Ju-

gendliche ohne Schulabschluss können am IJFD teil-

nehmen.

Die Aufnahmeorganisationen stellen je nach Projekt

gegebenenfalls weitere Anforderungen an die Bewer-

berinnen und Bewerber.

Page 51: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

51

WOCHENENDDIENSTIm Rahmen der betriebsüblichen Dienstpläne kann der

Einsatz auch am Wochenende abgeleistet werden.

ZAHLUNGSMITTEL// Visa Card (sehr gut)

// Master Card

// EC Karte (Abhebung nicht bei jeder Bank, aber in

jeder Stadt möglich)

// Traveller Cheques (nicht zu empfehlen)

// Kreditkarte ohne Abhebungsgebühren im Ausland

(Infos unter www.dkb.de)

// Postbank SparCard (10 Auslandsabhebungen pro

Konto und Jahr entgeltfrei)

ZERTIFIKAT Zusätzlich zur Bescheinigung erhaltet ihr bei einem

Einsatz von mindestens elf Monaten und bei Ableis-

tung aller Bildungstage ein Zertifikat. Dies ist ein

schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer des IJFD,

in welchem eure Aufgaben und euer individueller Kom-

petenzerwerb beschrieben wird. Das Zertifikat wird

vom Träger in Zusammenarbeit mit der Einsatzstelle

erstellt.

ZUSCHLÄGEÜberstunden, Wochenend- und Feiertagsdienste der

Freiwilligen dürfen nicht mit finanziellen Zuschlägen

vergütet werden.

BB

Page 52: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

52

r

»DIE PRÄSENTATIONEN, DIE WÄHREND EINER SEMINARWOCHE ENT-

STEHEN WAREN JEDES MAL BEEINDRUCKEND. ICH HÄTTE VORHER

NICHT GEDACHT, DASS WIR IN SO KURZER ZEIT SO KREATIVE UND UN-

TERSCHIEDLICHE ERGEBNISSE REALISIEREN. ICH BIN BEGEISTERT.«

(Martin Jagade, ARTist! e.V. Kulturzentrum Moritzhof)

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h

x

R

Page 53: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

53

ÄSTHETISCHE BILDUNG In ihrem Mittelpunkt stehen sinnliche Wahrnehmung

und Erfahrung. Sie prägen Sensibilität und Empfinden

für Dinge, für Themen und deren ästhetische Umset-

zung aus. Dies eröffnet Zugänge und Verständnis für

künstlerische Medien.

BILDUNG ist der fortlaufende aktive und individuelle Prozess

der Aneignung der Welt sowie deren Ausgestaltung.

Bildung bezeichnet die Formung des Einzelnen im

Hinblick auf sein »Menschsein« und die Bewältigung

seines Lebens. Sie setzt den Menschen in reflektier-

te Beziehung zur Welt und entfaltet seine Potenziale,

Persönlichkeit und Identität. Bildung kann daher nicht

auf Wissen, Intellektualität und Kultiviertheit reduziert

werden, schließt aber Facetten aller drei Begriffe ein.

Der Mensch erweitert in einer lebensbegleitenden Ent-

wicklung seine geistigen, kulturellen und lebensprak-

tischen Fähigkeiten und Kompetenzen im kognitiven

Bereich, in Hinsicht auf seine handwerklich-techni-

sche Bildung, in der Entfaltung zwischenmenschlicher

Beziehungen, mit Blick auf seine ästhetische Wahr-

nehmungs-, Gestaltungs- und Urteilsfähigkeit sowie

Moral und politischer Handlungsfähigkeit.

BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Hiermit wird der politische und soziale Einsatz von

Bürger/innen umschrieben: Bürger__innen nehmen die

Gestaltung von Gesellschaft und Gemeinschaft selbst

in die Hand. Sich zu engagieren heißt, sich bewusst

zu sein, dass jede__r Einzelne etwas zum Wohle der

Gemeinschaft beitragen kann und sollte. Dem Bürger-

schaftlichen Engagement werden folgende Attribute

zugeordnet: Es ist freiwillig und selbstbestimmt, ge-

meinwohlbezogen, im öffentlichen Raum stattfindend

und wird gemeinschaftlich und kooperativ ausgeübt.

Ausübungsformen sind z. B.: Ehrenamt, Selbsthilfe,

politische Partizipation, Protest- und Initiativbewe-

gung, Freiwilligendienst.

FREIWILLIGENDIENSTEsind eine besondere Form des Bürgerschaftlichen En-

gagements. Menschen spenden ohne oder gegen ein

geringes Entgelt eine bestimmte Zeit ihres Lebens

für die Gemeinschaft. Kennzeichnend für Freiwilligen-

dienste ist ein Doppelcharakter aus der Übernahme

von sozialer Verantwortung einerseits und Bildung im

Sinne von Persönlichkeitsbildung, Berufsorientierung

und Lebensbegleitendem Lernen andererseits.

KURZES GLOSSAR ZUR KULTURELLEN BILDUNG UND ZU FREIWILLIGENDIENSTEN

Page 54: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

54

GEMEINNÜTZIGKEIT bezeichnet die Sonderstellung privater oder öffentli-

cher Tätigkeiten, die aufgrund ihres wohltätigen, sozi-

alen, kirchlichen oder ähnlichen Charakters nicht auf

die Erzielung von Gewinn, sondern auf die Erhöhung

der Wohlfahrt und des Gemeinwohls gerichtet sind und

deshalb steuerrechtlich begünstigt werden.

GEMEINWOHL ist das Gesamtinteresse einer Gesellschaft – im Ge-

gensatz zum Individual- oder Gruppeninteresse.

GESELLSCHAFT Als Gesellschaft bezeichnet man eine Gruppe von Per-

sonen mit gemeinsamen Merkmalen, die miteinander

verknüpft leben und direkt oder indirekt interagieren.

In einer Gesellschaft werden konformes bzw. abwei-

chendes Verhalten in Bezug auf Normen und Werte

festgelegt.

KOMPETENZ bezeichnet im pädagogischen Sinne die Fähigkeit, An-

forderungen zu bewältigen und Probleme zu lösen so-

wie die grundsätzliche Bereitschaft, dies auch zu tun.

Kompetenzen beschreiben ferner allgemeine Eigen-

schaften, die dem Einzelnen die Teilhabe an sozialer

und gesellschaftlicher Kommunikation ermöglichen.

Unterschieden werden Fachkompetenz, Sozialkompe-

tenz und Selbstkompetenz. Diese Kompetenzbereiche

bilden zusammen mit Einstellungen die Grundlage für

Handlungskompetenz.

KULTUR Im engeren Sinne lassen sich die Bereiche Sprache und

Ethik sowie die Funktionen der Gesellschaft Kunst, Re-

ligion, Wissenschaft, Wirtschaft und Rechtsprechung

dem Begriff Kultur unterordnen. Man kann Kultur auch

kennzeichnen als das einem kollektiv gemeinsame

»Wissen«, ihre Werthaltungen und Verhaltenswei-

sen, Deutungsmuster und Weltbilder. William James

Durant gibt folgende populäre Definition: »Kultur ist

soziale Ordnung, welche schöpferische Tätigkeiten

begünstigt. Vier Elemente setzen sie zusammen:

Wirtschaftliche Vorsorge, politische Organisation, mo-

ralische Tradition und das Streben nach Wissenschaft

und Kunst.« In einem weiten Verständnis ist Kultur die

gesamte Lebensweise und drückt aus, wie der Mensch

lebt und arbeitet.

KULTURELLE BILDUNG geht davon aus, dass durch die Beschäftigung mit

Künsten und kulturellen Phänomenen unter persona-

ler Anleitung nachhaltige Bildungsprozesse angeregt

werden – und zwar sowohl auf kognitiver und emoti-

onaler wie auch auf sozialer Ebene. Sie kann konkret

bezogen werden auf die eigene künstlerische Praxis

Page 55: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

55

– rezeptiv und/oder produktiv. Kulturelle Bildung ist

andererseits ganz allgemein mit der Teilhabe am kul-

turellen Leben verknüpft.

KULTURMANAGEMENT

ist die Organisation und Führung von Kulturprojekten

und Kultureinrichtungen.

KULTURMARKETING möchte möglichst effizient Kulturangebote mit po-

tenziellen Kulturnutzer__innen zusammenbringen.

Obwohl sich Kulturmarketing dabei zum Teil betriebs-

wirtschaftlicher Methoden bedient, arbeitet es nicht

zwangsläufig im monetären Sinne profitorientiert. Viel-

mehr kann es dazu beitragen, öffentlich vorgegebene

Ziele wie die Partizipation bestimmter Zielgruppen am

Kulturleben umzusetzen.

KULTURPÄDAGOGIK soll zum einen den rezeptiven Zugang zu Kulturver-

anstaltungen ermöglichen, indem in speziellen Ange-

boten (Hoch-)Kulturproduktionen in ihren Inhalten

und ihrer Ästhetik verständlich gemacht werden. Zum

anderen beinhaltet Kulturpädagogik im Sinne Kultu-

reller Bildung auch die Idee, Menschen zu ermutigen,

eigene kulturelle Ausdrucksweisen zu entdecken und

im Sinne einer »Kultur von allen« weiterzuentwickeln.

Die entstehenden ästhetischen Produktionen werden

zu Mitteln der Kommunikation. Kulturpädagogik ist

der Überbegriff für eine Vielzahl von methodischen

Richtungen: Pädagogik der Fotografie, Kunst-, Litera-

tur-, Medien-, Museums-, Spiel-, Tanz-, Theater- und

Zirkuspädagogik.

KULTURVERMITTLUNG Unter Kulturvermittlung werden sowohl Tätigkeiten

verstanden, die zwischen künstlerischer Produktion

und Rezeption vermitteln (z. B. Museumspädagogik,

Kulturmarketing), wie auch Tätigkeiten, die Laien zu

eigenem künstlerischen und kulturellen Schaffen an-

regen (Kulturelle Bildung, Soziokultur).

KULTURWIRTSCHAFT Der Begriff »Kulturwirtschaft« (Creative Industries,

Kreativwirtschaft) umfasst nach einer aktuellen Ab-

grenzung alle Unternehmen und Selbständigen, die er-

werbsmäßig kulturelle Güter produzieren, vermarkten,

verbreiten oder damit handeln sowie Kulturgüter be-

wahren und in einer privaten Rechtsform organisiert

sind (z. B. Musik- und Filmbranche, Rundfunk/TV, Com-

puterspiele). Nicht erfasst werden die öffentlich finan-

zierte Kultur und der gemeinnützige Kulturbereich.

KUNST ist als ein Kulturprodukt eine Hervorbringung von Men-

schen und das Ergebnis eines kreativen Prozesses, an

dessen Ende entweder das Kunstwerk steht oder auch

– wie seit der Moderne – der Prozess selbst als

Page 56: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

56

Ergebnis gewertet wird. Seit der Aufklärung versteht

man unter Kunst vor allem die Ausdrucksformen der

»Schönen Künste«: Bildende Kunst (Malerei, Grafik,

Bildhauerei, Architektur, Kunstgewerbe, Fotografie),

Darstellende Kunst (Theater, Tanz, Filmkunst, Oper),

Musik (Vokalmusik, Instrumentalmusik) und Literatur

(Epik, Drama und Lyrik). Heute lassen sich die Aus-

drucksformen der Neuen Medien ergänzen, aber auch

neue Formen der Suche nach einem Gesamtkunstwerk

(z. B. Installationen).

KÜNSTLERISCHE BILDUNG

ergänzt die ästhetische Bildung um die methodische

Kompetenz zur Gestaltung von Kunstwerken.

LERNEN bezieht sich im Bildungsprozess auf die Neu- und/

oder Reorganisation alter bzw. neuer Informationen.

Es ist eine Aktivität, sich Wissen anzueignen und zu

reflektieren sowie Handeln und Veränderungspro-

zesse zu ermöglichen. Es werden grundsätzlich drei

Lernformen unterschieden: Formales Lernen findet in

(Berufs-)Bildungseinrichtungen, z. B. der Schule, statt

und führt zur Zertifizierung von Leistungen nach fest-

gelegten Lernzielen. Non-formales Lernen – häufig in

außerschulischen Einrichtungen – erfolgt nicht zwin-

gend leistungsorientiert. Gleichwohl ist es systema-

tisch und zielgerichtet. Informelles Lernen findet im

Alltag – am Arbeitsplatz, im Familienkreis oder in der

Page 57: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

57

Freizeit – statt. Es ist in Bezug auf Lernziele und -zeit

nicht strukturiert und weniger zielgerichtet. 60 – 70%

aller Bildungsergebnisse werden an non-formalen und

informellen Bildungsorten erworben. Freiwillige, bür-

gerschaftliche Arbeit wird eben diesen Bildungsorten

zugeordnet.

MIGRATION ist in der Soziologie ein Begriff für den dauerhaften

Wechsel des Lebensumfeldes einer Person, einer

Gruppe oder einer Gesellschaft im physischen und

sozialen Raum.

PARTIZIPATION bedeutet »Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwir-

kung, Mitbestimmung, Einbeziehung«. Sie bezeichnet

die freie, gleichberechtigte und öffentliche Teilhabe

der Bürger__innen an gemeinsamen Diskussions-, Wil-

lensbildungs- und Entscheidungsprozessen. Partizi-

pation bezieht sich als pädagogisches Prinzip auf die

Einbindung von Kindern und Jugendlichen bei allen sie

betreffenden Ereignissen und Entscheidungen, z. B.

auch in Bildungsprozessen.

PROJEKT Ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben, bei dem in-

nerhalb eines abgegrenzten Zeitraums ein definiertes

Ziel mit begrenztem Einsatz von Ressourcen (Zeit,

Arbeitskraft, Geld etc.) erreicht werden soll.

SOZIOKULTUR meint ursprünglich die Summe aus allen kulturellen,

sozialen und politischen Interessen und Bedürfnissen

einer gesellschaftlichen Gruppe. Es ist aber auch ein

Fachbegriff der Kulturpolitik, der eine direkte Hinwen-

dung von Kultureinrichtungen zur gesellschaftlichen

Wirklichkeit und zum Alltag bezeichnet. Die Soziokul-

tur basiert auf einem stark politisch definierten Kul-

turbegriff. Kulturvermittlung soll dort Anstöße geben,

Menschen in einer demokratischen Gesellschaft zu

aktiven Mitgestalter__innen zu machen. Soziokulturel-

le Zentren – häufig Modelle für andere gesellschaftli-

che Lebens- und Arbeitsformen – ermöglichen breiten

Bevölkerungsschichten die aktive Teilhabe am kultu-

rellen und politischen Leben.

ZIELGRUPPE

ist ursprünglich ein Begriff aus dem Bereich des Marke-

tings. Hierunter ist eine bestimmte Menge von Marktteil-

nehmer__innen zu verstehen, an welche sich Werbung

oder ein anderes Mittel der Kommunikationspolitik ei-

nes Unternehmens richtet. Auch Kulturveranstaltungen

und -angebote richten sich an bestimmte Zielgruppen.

Die Zielgruppe wird häufig traditionell einfach über so-

ziodemografische Merkmale (zum Beispiel Alter, Famili-

enstand, Haushaltseinkommen, geografisches Gebiet),

gelegentlich aber auch über ihre psychografischen

Merkmale bestimmt (z. B. Einstellungen und Werte mit

den daraus resultierenden Vorlieben, Statusbewusst-

sein, Offenheit, ästhetisches Empfinden).

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»OHNE DICH WÄRE ICH NICHT DA WO ICH JETZT

BIN. ICH HATTE DIE CHANCE EIN JAHR IN EINEM

THEATER ZU ARBEITEN UND DABEI MEINEN

TRAUM SCHON EIN BISSCHEN ZU LEBEN.«

(Christian Kerntopf, Magdeburg, Theater an der Angel)

Page 59: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

59

ARBEITSZEITDie Seminare/Bildungstage sind Arbeitszeit. Die Anwe-

senheit ist somit verpflichtend (siehe JFWDG sowie

BFDG). Wenn diese am Wochenende stattfinden, er-

halten die FW einen Freizeitausgleich hierfür.

AUSTAUSCHDie Seminare bieten die Möglichkeit, sich mit anderen

Freiwilligen, den Teamer__innen und Koordinatorinnen

auszutauschen.

ALKOHOLHarter Alkohol ist auf Bildungsseminaren verboten.

Erlaubt sind Bier, Wein und Sekt – doch auch hier gilt:

in Maßen!

AKTIVES MITGESTALTENIhr seid gefragt – es sind eure Seminare und entspre-

chend werdet ihr gefördert und gefordert, diese aktiv

mitzugestalten!

BETTWÄSCHE UND HANDTÜCHERBettwäsche und Handtücher können entweder zum

Seminar mitgebracht werden oder vor Ort, gegen eine

Gebühr, ausgeliehen werden. Die Leihgebühr beträgt

je nach Bildungsstätte zwischen 3,50 bis 6,00 Euro.

BEDÜRFNISSE Wir wollen euren Bedürfnissen soweit es geht gerecht

werden. Daher ist es uns wichtig, zu wissen, wie es

euch geht und was euch auf dem Herzen liegt. Wenn

der Schuh irgendwo drückt, meldet euch bitte recht-

zeitig bei uns. Nur so können wir gemeinsam handeln

und ggf. nach einer Lösung suchen, die allen nützt.

BERICHT Für alle Seminare, die nicht in der gewohnten Semi-

nargruppe stattfinden, sondern freie Bildungstage

oder zusätzliche Bildungstage sind und die für den

FWD Kultur und Bildung angerechnet werden können,

benötigen die Koordinatorinnen neben einer offiziellen

Teilnahmebestätigung einen kleinen Bericht von den

FW. Infos hierzu unter dem Beitrag Leitfaden Seminar-

bericht freie Bildungstage.

DAUERDie drei Bildungsseminare der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V.

dauern jeweils sechs Tage und beginnen am Sonntag

in der Regel gegen 14:00/14:30 Uhr und enden am

Freitag ca.12:00/12:30 Uhr. Nach diesen Zeiten sollte

die An- und Abreise geplant werden.

DAS KLEINE ABC DER FREIWILLIGENDIENSTE KULTUR UND BILDUNG WISSENSWERTES RUND UM DAS THEMA SEMINAR

Page 60: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

60

DROGENIllegale Drogen sind auf Bildungsseminaren verboten.

Falls die Teamer__innen und Koordinatorinnen die FW

mit Drogen erwischen, sind diese dazu verpflichtet, es

der Polizei zu melden. Wenn die FW minderjährig sind,

auch den Eltern.

ERWARTUNGENBei jedem Seminar versuchen die Teamer__innen und

Koordinatorinnen die Erwartungen der FW an die Se-

minare aufzunehmen, um so auch deren Ideen und

Wünschen einen Raum geben zu können. Hierzu ist es

wichtig, dass diese auch mitgeteilt werden.

EIGENVERANTWORTLICHES PROJEKT – EVP Das Thema EVP wird auf den Seminaren immer wieder

aufgegriffen. Hier gibt es Raum zum Erfahrungsaus-

tausch und zur Aneignung von Projekmanagement-

Bausteinen.

FAHRTKOSTENDie Fahrtkosten zu den Seminaren und Bildungstagen

werden vom Träger nach Vorlage eines ausgefüllten

Fahrtkostenrückerstattungsbogen plus ggf. Bahn-

und Bustickets erstattet. Es sollte darauf geachtet

werden, die Fahrtkosten so gering wie möglich zu

halten. Wir empfehlen Fahrgemeinschaften (z.B. mit

fünf Personen pro Sachsen-Anhalt-Gruppenticket

oder Sachsen-Anhalt-Hopperticket) oder die Nutzung

der Bahncard 50, deren Kosten wir, nach Vorlage der

Rechnung, zurückerstatten.

Falls mit dem PKW angereist wird, gilt auch hier: mög-

lichst Fahrgemeinschaften bilden, denn nur so können

wir dir die Fahrtkosten auszahlen, ansonsten nur an-

teilig (1/5 des Sachsen-Anhalt-Gruppentickets). Eine

genauere Anreisebeschreibung und eine Teilnehmer__

innenübersicht mit der Nennung der Einsatzstellen be-

findet sich jeweils im Anhang der Seminareinladung.

FAHRGEMEINSCHAFTEN Wir empfehlen immer Fahrgemeinschaften – dies

schont zum einen die Portemonnaies und zum ande-

ren die Umwelt!

FRAGENFür alle Fragen stehen wir sowohl bei den Seminaren,

als auch per E-Mail oder Telefon: 0391-24451-68 oder

-73 im Vorfeld zur Verfügung.

FREIE BILDUNGSTAGENeben den drei festen Seminarwochen, stehen den FW,

aus dem Bildungskatalog der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V.,

sieben freie Bildungstage zu, die entsprechend der ei-

genen Interessen wählbar sind. Wir informieren neben

dem Bildungskatalog regelmäßig im FWD-Newsletter

über Angebote zu Seminaren, Workshops oder ande-

ren Bildungstagen.

Page 61: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

61

In Ausnahmefällen können entsprechende Seminar-

angebote von den FW selbst gesucht werden. Passen

die Seminarangebote inhaltlich, können die FW sich

diese auch anerkennen lassen. Für die freien Bildungs-

tage bekommen die FW einen Zuschuss in maximaler

Höhe von 110,00 Euro für real entstandene Kosten

die nur gegen Quittung, Fahrtkostenrückerstattungs-

bogen und Teilnahmebestätigung erstattet werden.

Darüber hinaus müssen für alle Seminartage, die nicht

von der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. angeboten werden,

ein kleiner Bericht geschrieben werden.

>> Leitfaden Seminarbericht.

GRUPPEEs gibt feste Seminargruppen, Teilnehmendenlisten

gibt es zusammen mit der jeweiligen Seminareinla-

dung.

HANDTÜCHER>> Bettwäsche

INNOVATIVDie Teamer__innen und Koordinatorinnen wollen die Se-

minare zusammen mit den FW gestalten. Innovative

Ideen sind willkommen und auch die Seminarleitung

wird mit verschiedenen kreativen und innovativen Me-

thoden arbeiten.

JUGENDSCHUTZNatürlich gelten auch auf den Bildungsseminaren die

Richtlinien des Jugendarbeitschutzgesetzes. FW un-

ter 18 Jahren halten sich entsprechend daran.

KRANKHEITBei Krankheit während der Seminarzeit muss sofort

die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. informiert werden (0391-

2445165 – Frau Kleinert-Meier oder Frau Rutsch).

Weiterhin muss das Original der Krankmeldung an das

.lkj)-Büro und eine Kopie an deine Einsatzstelle ge-

schickt werden. Die Fehlzeit muss in jedem Fall nach-

geholt werden, da sonst der FWD Kultur und Bildung

nicht anerkannt werden kann.

KÜNSTLERISCHAuf den Seminaren wird immer künstlerisch gearbei-

tet. So werden immer wieder kreative und künstleri-

sche Elemente in die Seminargestaltung mit aufge-

nommen.

LEITFADEN SEMINARBERICHTDer Leitfaden für die Berichte der freien Bildungstage

gibt es unter dem Beitrag Leitfaden Seminarbericht

freie Bildungstage.

MITMACHENEine der Zielstellungen der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V.

ist es, dass sich FW aktiv an der Seminarplanung und

Page 62: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

62

Seminargestaltung beteiligen. Sie können die Themen

mitbestimmen und ggf. kleine Einheiten selbst über-

nehmen. Die Seminarleitung wünscht sich von den Se-

minarteilnehmenden, dass diese sich und ihre Ideen

einbringen. Wie das Ganze dann aussehen kann, wird

auf den Einführungsseminaren besprochen.

MEDIKAMENTEEs müssen bestimmte Medikamente, die regelmäßig

oder in Bedarfsfällen eingenommen werden müssen,

unbedingt zu den Seminaren mitgebracht werden. Die

Seminarhäuser befinden sich häufig außerhalb und nicht

immer ist eine Apotheke schnell zu Fuß erreichbar.

MUSIKZu den Seminaren können von den FW eigene Musik

und/oder Musikinstrumente mitgebracht werden. (Es

gab unter anderem schon Saxophone, Gitarren, E-Pia-

nos, Geigen, etc. auf dem Seminaren). In allen Semi-

narhäusern gibt es Räume, in denen vor und nach den

Seminareinheiten an den Instrumenten geübt werden

kann. In manchen Bildungshäusern ist sogar ein Kla-

vier vorhanden.

NACHTRUHEJedes Seminarhaus hat eigene Bestimmungen zum

Thema Nachtruhe. Alle FW sind dazu angehalten, ge-

nerell Rücksicht auf Freiwillige zu nehmen, welche die

Nacht auch gern zum Schlafen nutzen möchten.

Ab 22.00 Uhr sollte daher entsprechend die Lautstär-

ke gemäßigt werden.

PARTIZIPATION>> Mitmachen

REFLEXIONEin Ziel der Seminararbeit ist es, sich und das eigene

Verhalten, sowie Situationen reflektieren zu lernen.

Aber spätestens auf dem ersten Seminar erfahren die

FW, wie das aussieht.

RAUCHENDas Rauchen ist in den meisten Seminarhäusern

verboten. Für Minderjährige ist das Rauchen sowieso

verboten. Einige Häuser haben jedoch Raucherinseln

oder bestimmte Orte, wo das Rauchen möglich ist. Bit-

te entsprechend nur dort der Sucht frönen.

REGELNEs gibt auch bei den Seminaren bestimmte Regeln.

Diese erfahren die Teilnehmenden auf den Seminaren

und bestimmen dort auch gemeinsame Gruppenre-

geln. Darüber hinaus gibt es vom Haus so genannte

Hausregeln, welche unabhängig von den internen Re-

geln in jedem Fall beachtet werden müssen.

j

Page 63: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

63

jihjihjih

Page 64: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

64

SEMINARARBEITAuszug aus dem Jugendfreiwilligendienstegesetz § 5.2

Die pädagogische Begleitung umfasst die an Lern-

zielen orientierte fachliche Anleitung der Freiwilligen

durch die Einsatzstelle, die individuelle Betreuung

durch pädagogische Kräfte des Trägers und durch die

Einsatzstelle sowie die Seminararbeit. Es werden ein

Einführungs-, Zwischen- und ein Abschlussseminar

durchgeführt, deren Mindestdauer je sechs Tage betra-

gen. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bezogen

auf eine zwölfmonatige Teilnahme am Jugendfreiwil-

ligendienst mindestens 25 Tage. Wird ein Dienst über

den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus vereinbart

oder verlängert, erhöht sich die Zahl der Seminartage

um mindestens einen Tag je Monat der Verlängerung.

Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit. Die Teilnahme ist

Pflicht. Die Freiwilligen wirken an der inhaltlichen Ge-

staltung und der Durchführung der Seminare mit.

SPIELEs wird viel gespielt und die Seminarleitung freut sich,

wenn auch die Seminarteilnehmenden ihre Spielideen

für drinnen und draußen, sowie große und kleine Grup-

pen mitbringen.

SPASS UND GUTE LAUNENatürlich soll auch der Spaß nicht zu kurz kommen.

Teamer__innen und Koordinatorinnen hoffen, dass viel

gemeinsam gelacht wird.

TECHNIKWenn vorhanden und vor allem, wenn für das Semin-

arthema vonnöten, sind die FW dazu angehalten, Vi-

deokameras, Fotoapparate, Fotos, Filme, Laptops und

entsprechende Bildbearbeitungs-, Schnitt-, etc. -pro-

gramme zum Arbeiten zum Seminar mitzubringen.

TEILNEHMER__INNENBESCHEINIGUNGDiese brauchen die Koordinatorinnen von allen zu-

sätzliche Bildungstagen, um diese Tage den FW an-

rechnen zu können.

TEILNEHMER__INNENBEITRAGDie drei festen Seminare sind für die FW kostenlos. Bei

alle zusätzlichen Bildungstagen kann es einen Teil-

nahmebeitrag geben. Diesen bekommen die FW gegen

die Quittung über den Teilnahmebeitrag bis zu einer

Höhe von max. 110,00 Euro von der .lkj) Sachsen-

Anhalt e.V. zurück erstattet.

ÜBERNACHTUNGDie Seminare gehen immer jeweils über sechs Tage und

finden immer in unterschiedlichen Bildungshäusern

in Sachsen-Anhalt statt. Die Übernachtung ist hierbei

verpflichtet. Als Gründe sind hierfür unter anderem zu

nennen: oftmals die Entfernung zu den Heimatorten

und die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. erstattet nur einmalig

die Fahrtkosten für Hin- und Rückreise zwischen Hei-

mat- und Seminarort. Darüber hinaus findet auch in

Page 65: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

65

den Abendstunden noch Programm statt und hier ist

oft auch der Raum für den informellen Erfahrungsaus-

tausch gegeben. Aus wichtigen Gründen (z. Bsp. eine

wichtige Veranstaltung in der Einsatzstelle, etc.) kann

eventuell auch mal daheim geschlafen werden. Dies

muss auf jeden Fall im Vorfeld mit der Seminarleitung

abgesprochen und ein Nachweis darüber erbracht

werden. Ggf. muss die fehlende Seminarzeit nachge-

holt werden.

UNTERKUNFTDie Unterkunft erfolgt in verschiedenen Seminarhäu-

sern in ganz Sachsen-Anhalt. Dort werden die FW in

Mehrbettzimmern untergebracht.

VERPFLEGUNGDie Verpflegung auf den Seminaren ist rein vegeta-

risch und für die FW kostenlos. D.h. es gibt Vollpension

(Frühstück, Mittag und Abendessen). Sollte es speziel-

le Essensinformationen wie vegan, Laktoseintoleranz,

etc. geben, so müssen die im Vorfeld der Seminarlei-

tung mitgeteilt werden. Vor Ort gibt es meist die Mög-

lichkeit Getränke und persönliche Dinge zu kaufen.

WARM UPKein Seminar ohne Warm Up – dies sind kleine Spiele

oder Übungen um fit zu werden und aktiv in den Tag

oder die nächste Einheit starten zu können!

xxxxxxxxx

Page 66: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

66

ADRESSELinks oben wird die Adresse der Empfangenden no-

tiert. Wenn der Brief modern gestaltet sein soll, wird

Titel, Vorname und Name vor dem Firmenwortlaut

geschrieben. Frau__Herr kann entfallen, denn der__die

Empfänger__in weiß ohnehin, wer er__sie ist.

Dr. Maxi MustermannMusterfrauGmbHMusterstraße 11234 Musterstadt

DATUMDas Datum gehört an den rechten Rand. Dabei genügt

es, das Datum zu schreiben. Eine Ortsangabe ist nicht

nötig. Der ausgeschriebene Monat wirkt gefälliger und

besser lesbar als eine Zahlenkombination.

28. August 2012

BETREFFDer Betreff ist die wichtigste Zeile in einem Brief. Denn

er entscheidet, ob der__die Empfänger__in weiterliest.

Ein formulierter Vorteil im Betreff für den_die Empfän-

ger_in macht neugierig auf den Inhalt deines Briefes.

Achtung! Das Wort »Betreff« wird nicht mehr ge-

schrieben. Der Betreff wird durch Fettdruck oder eine

größere Schrift optisch hervor gehoben.

ANREDE»Sehr geehrte__r Frau_Herr ......«, so beginnen fast alle

Briefe. Es gibt auch andere ansprechende Alternati-

ven, mit denen der_die Ansprechpartner__in begrüßt

werden kann:

// Guten Tag, Frau_Herr …,// Grüß Gott, Frau_Herr ...,// Guten Morgen, Frau_Herr ...,// Hallo, Frau_Herr ..,// Einen schönen guten Tag, Frau_Herr...,

Gibt es mehrere Ansprechpartner__innen oder ist der Name unbekannt, kann folgendes geschrieben werden:

Guten Tag,

Nach der Anrede kommt ein Komma. Der erste Satz

beginnt mit kleinem Anfangsbuchstaben.

SCHRIFTSchrift ist Kommunikation. Schrift kann als besonders

variantenreiches Gestaltungsmittel von Kommuni-

kation eingesetzt werden. Typografie darf aber nicht

als vordergründiges Stilmittel oder als Desktop-Publi-

shing-Spielerei missbraucht werden.

Gut geeignet sind glatte, klare Schriften wie »Centu-

ry Gothic« oder »Arial« in 10, 11 oder 12 Punkt. Die

Texte werden leichter lesbar. Auffällige Schriften ma-

chen in der Werbung Sinn, in einem Geschäftsbrief

sind sie meist unpassend. Mehr als eine Schriftart pro

Brief wirkt unruhig. Wichtige Passagen können fett

hervorgehoben werden. Fettdruck und Unterstreichen

DER RICHTIGE AUFBAU EINES BRIEFES

Page 67: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

67

zusammen ist zu viel. Ansonsten sollte man sparsam

sein mit sonstigen Gestaltungsmitteln, der Brief wird

rasch überladen und die aufdringliche Typografie lenkt

vom Inhalt ab.

EINLEITUNGBezug nehmen auf einen vorherigen Kontakt mit dem__

der Empfänger__in ist immer hilfreich. Ein Dankeschön

für einen Anruf oder einen Brief kommt immer sehr gut

an, denn dadurch wird eine persönlichere Beziehung

hergestellt:

// Danke für Ihren heutigen Anruf.// Danke für Ihr Interesse an unserem Projekt.

// Vielen Dank für Ihren Brief vom 3. August 2012.

SCHLUSSDer Schluss deines Briefes sollte positiv gestaltet

werden. Einen Dank oder einen Wunsch an die__ den

Empfänger__in sollte formuliert werden.

// Ich melde mich nächste Woche bei Ihnen mit weiteren Vorschlägen.// Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

// Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche.

VERABSCHIEDUNGDas »Hochachtungsvoll« hat sich aus den meisten

Briefen verabschiedet. Überraschend und gut reagie-

ren die Empfänger__innen auf Alternativen zu »mit

freundlichen Grüßen«:

// Freundliche Grüße sendet Ihnen// Freundlichen Gruß// Herzliche Grüße nach Halle sendet Ihnen// Weihnachtliche Grüße sendet Ihnen// Mit herzlichem Gruß// Auf eine gute Zusammenarbeit freut sich

// Einen schönen guten Tag wünscht

ABSENDER__IN / UNTERSCHRIFTDen Brief sollte man mit Vor- und Zunamen

unterschreiben. Idealerweise wird ein blauer Stift

verwendet, denn so sieht der__die Empfänger__in, dass

der Brief wirklich persönlich unterschrieben wurde.

Unter der leserlichen handschriftlichen Unterschrift

wiederholt sich der eigene Name in gedruckter Form.

Der komplette Firmenwortlaut oder Stempel zwischen

Verabschiedung und Name kann entfallen. Die Firma

als Absender geht ja ohnehin aus dem Briefpapier

hervor.

Gruß, Unterschrift und Name wird links geschrieben.

Dieser Block war früher meist rechts, in modern ge-

stalteten Briefen gehört er an den linken Rand.

Page 68: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

68

Eine E-Mail ist ein ganz normaler Brief mit dem Un-

terschied, dass sie nicht in gedruckter Form und per

Post versendet wird sondern elektronisch, als kleine

Datenpakete über die Leitungen des Internet. Mit eini-

gen kleinen Ausnahmen gilt daher auch für die E-Mail

im Wesentlichen die Etikette eines ganz normalen

Briefes. Viele Leute behandeln eine E-Mail wie einen

Forumsbeitrag oder eine Mitteilung im Chat. Dement-

sprechend gehen häufig die Orthographie, die forma-

le Gestaltung und bisweilen sogar der gute Ton über

Bord.

E-MAIL-KOPFFür den Kopf einer E-Mail stellt das jeweilige E-Mail-

Programm in der Regel Eingabefelder zur Verfügung.

Oben ist meist ein Feld für den__die Absender__in der

E-Mail. In das folgende Feld kommt die E-Mail-Adresse

des__der Angeschriebenen. Darunter hat man meist

noch die Möglichkeit, weitere E-Mail Adressen in »CC«

oder »BCC« zu setzen, das heißt, diese Adressen be-

kommen jeweils eine (Blind-)Kopie der E-Mail zuge-

sandt. Abschließend wird in der »Betreff-Zeile« das

Anliegen kurz zusammengefasst.

DIE ANREDEDer E-Mail-Text beginnt daher mit der Anrede im Text-

feld des E-Mail-Programms. Die Konventionen dafür

richten sich nach denen eines normalen Briefes: Kennt

man die Namen der Empfangenden, heißt es »Sehr ge-

ehrte Frau ...,«, »Sehr geehrter Herr ...,« Kennt man

ihn__sie nicht, heißt es »Sehr geehrte Damen und Her-

ren,«. Etwas persönlicher kann man auch »Liebe Frau

...,« schreiben. Die Anrede wird durch eine Leerzeile

vom übrigen Text abgehoben.

DER E-MAIL-TEXTDie optische und inhaltliche Gestaltung des E-Mail-

Textes sowie die Grußformel folgt im Wesentlichen der

eines normalen Briefs.

DER EMAIL-FUSSIn die Zeile unter der Grußformel wird die Unterschrift

notiert. Durch eine Leerzeile abgetrennt können noch

nähere Angaben zum Absender eingefügt werden.

Mit vielen Grüßen

Maxi Mustermann Freiwillige in der Kultur .lkj) Bereich kulturelle Jugendbildung

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++Antwort an: maxi.musterfrau(at)jugend-lsa.de +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

VOR DEM ABSENDENBevor die E-Mail abgeschickt wird, sollte man den Text

per Rechtschreibprüfung auf Fehler untersuchen.

Auch die Überprüfung des Betreffs und ob alle Anlagen,

auf die im E-Mail-Text verwiesen wird, auch tatsächlich

angefügt sind, ist ratsam. Erst dann sollte man die

Nachricht senden.

DER RICHTIGE AUFBAU EINER E-MAIL

Page 69: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

69

// Das Telefon ist eine Möglichkeit, mit dem Unterneh-

men Kontakt aufzunehmen.

// Wenn man ein Telefonat entgegennimmt, sollte da-

rauf geachtet werden, dass die Kontaktaufnahme

dem__der Anrufenden in guter Erinnerung bleibt.

// Ein angehender Anruf sollte bis zum möglichst drit-

ten Klingelzeichen angenommen werden.

// Das Annehmen eines Anrufes beginnt mit der Nen-

nung der folgenden vier Bestandteile:

// Begrüßung

// Name des Verbandes und/oder der Geschäfts-

stelle

// eigener Name

// (ggf. Frage nach dem Grund des Anrufes)

Die Reihenfolge und genaue Wortwahl ist beliebig,

z.B.: »Name des Unternehmens, eigener Name, Gu-

ten Tag, was kann ich für Sie tun?!«

Freundlichkeit schadet nie!

// Der Name des__r Anrufers__in muss immer in Erfahrung

gebracht werden. Der richtige Zeitpunkt hierfür ist der

Einstieg in das Gespräch – spätestens nach dem ers-

ten Satz des__r Anrufers__in muss nachgefragt werden,

wenn der Name nicht verstanden wurde.

// Bitte beachten: Es wird nie gefragt: »Wie war Ihr

Name?«, denn der__die Anrufer__in lebt immer noch!

Die Frage lautet richtig: »Wie ist Ihr Name?« oder

»Können Sie mir Ihren Namen noch einmal nennen,

ich habe ihn nicht richtig verstanden.«

// Gespräche sind ggf. zu dokumentieren. (evtl. Tele-

fonnotiz machen)

// Wünscht der__die Anrufende eine__n Mitarbeiter__in,

ist freundlich nach dem beabsichtigten Thema sowie

ggf. nach dem Namen zu fragen. Ist die Benennung

des Themas so offenkundig nichts sagend oder ver-

schleiernd, ist freundlich um eine Konkretisierung

zu bitten: »Vielleicht kann auch ich Ihnen weiterhel-

fen?« Durch einen anschließenden Hinweis sollte die

Möglichkeit offen gehalten werden, ob ein Gespräch

mit dem__der Gewünschten zustande kommt.

// Gesprächsergebnisse, Wünsche, Hinweise u.ä. sollen

in der Regel kurz schriftlich während des Telefonats

protokolliert werden (siehe Vorlage Telefonnotiz).

TELEFON-KNIGGE

TELEFONNOTIZ Wer ruft an?:

Telefonnummer:

Institution:

ggf. Anschrift:

ggf. Email:

Datum/Uhrzeit:

Für wen?:

von wem angenommen?:

Um Rückruf gebeten? O ja O nein

Nachricht /// Was möchte die__der Anrufer__in wissen?

Page 70: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

70

Zu allen Bildungstagen, die nicht von der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. angeboten und organisiert werden, muss von den FW ein kleiner Bericht verfasst werden. Dieser sollte die folgenden Punkte beinhalten und je nach Bil-dungstage-Umfang ca. zwei bis drei Seiten umfassen. Generell wichtig sind für alle Bildungstage, die zusätz-lich abgeleistet werden, die Teilnahmebestätigungen, denn nur so können die Koordinatorinnen die Tage – in Verbindung mit dem Bericht – auch wirklich anerken-nen.

// Seminar-, Workshoptitel/Praktikumsplatz, Zeitraum, Ort

// Kurze Einleitung (Warum dieses Seminar/Workshop/Praktikum)

// Kurze Beschreibung des Ablaufes // Inhalt des Seminars, Workshops, Praktikums// Informationen zu Ziele und Zielgruppen// Persönlicher Lerngewinn/Erfahrungen// Stand das Seminar/Workshop im Zusammenhang mit

der Arbeit in deiner Einsatzstelle. Gibt es ggf. auch ei-nen Mehrwert für die Einsatzstelle?

// Kann das Seminar/Workshop/Praktikum weiter-empfohlen werden?

SEMINARBERICHT FÜR FREIE BILDUNGSTAGE

Page 71: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

71

»OHNE DICH HÄTTE ICH DIESE EINMALIG TOLLE CHANCE, MIT JUGENDLICHEN AUS ALLER WELT ZU ARBEITEN, NICHT ERHALTEN.«(Kristina Mittag, Lutherstadt Wittenberg, Institut für Deutsche Sprache und Kultur e.V.)

ewEwewewe

Page 72: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

72

Das eigenverantwortliche Projekt der__des Freiwilligen

ist verbindlicher Bestandteil des Bildungs- und En-

gagementkonzeptes der FWD Kultur und Bildung. Mit

dem eigenverantwortlichen Projekt soll ein Mehr-Wert

für die Freiwilligen und Einsatzstellen erzielt werden.

Mit der Übergabe von Verantwortung seitens der Ein-

satzstelle an die__den Freiwillige__n wird ein entschei-

dender Schritt zur Anerkennungskultur in den FWD

Kultur und Bildung geleistet.

Das Projekt hebt sich vom Arbeitsalltag der__des Freiwil-

ligen ab. Ein eigenverantwortliches Projekt heißt, eine

(zumeist eigene) Idee selbstständig zu verwirklichen

und umzusetzen. Das Projekt kann innerhalb einer Ein-

satzstelle entweder ein zusätzlich neues Projekt oder

ein neu gedachtes Regelprojekt der Einsatzstelle sein.

Es kann kurz-, mittel- oder langfristig angelegt sein

(von einem Tag wöchentlich gestalten bis zu einer gro-

ßen Tagesveranstaltung organisieren), sich direkt oder

indirekt an eine Öffentlichkeit richten (von pädagogi-

schen Angeboten über die Gestaltung einer Homepage

bis hin zur Organisation einer Ausstellung).

SCHRITTE ZUR ENTWICKLUNG DES PROJEKTESNach einer angemessenen Einarbeitungszeit und der

Festlegung des Tätigkeitsprofils sollte nach ca. sechs

bis acht Wochen eine erste Idee für das eigenverant-

wortliche Projekt entstehen und spätestens nach wei-

teren Monaten eine Kurzbeschreibung des Projektes

vorliegen.

1. Die Einsatzstelle eruiert im Vorfeld, welche Projekt-

möglichkeiten innerhalb der Rahmenbedingungen

der Einsatzstelle der__dem Jugendlichen angeboten

werden können.

2. Es finden Gespräche zwischen der__dem Jugendli-

chen und der pädagogischen Begleitung der Ein-

satzstelle statt. Im Rahmen dieser Gespräche wird

geklärt, welches Projekt mit welchem Aufgabenum-

fang die__der Freiwillige übernimmt (das gesamte

Projekt oder den Teilbereich eines größeren Pro-

jektes). Voraussetzung ist, dass die__der Freiwillige

mind. einen abgeschlossenen Teil eigenständig

gestalten kann. Dies richtet sich nach den Voraus-

setzungen der__des Jugendlichen und nach den

Rahmenbedingungen der Einsatzstelle.

LEITFADEN FÜR DAS EIGENVERANTWORTLICHE PROJEKT – EVP

Page 73: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

73

3. Der Träger wird über das Ergebnis des Projekt-

Diskussionsprozesses in Form einer von der__dem

Freiwilligen erstellten Projektskizze informiert.

(»Genehmigung«)

In regelmäßigen Abständen führen Freiwillige__r und

Einsatzstelle Gespräche, in denen die Entwicklungs-

schritte des Projektes festgehalten und ggf. gesteu-

ert werden. Der Verlauf der Projektarbeit wird von

der__dem Freiwilligen dokumentiert (z.B. in Form eines

Projekttagebuchs). Bei Schwierigkeiten haben beide

Seiten die Möglichkeit, das »Projekttagebuch« dem

Träger zur Beratung vorzulegen.

In der Verantwortung der__des Freiwilligen liegen fol-

gende Arbeitsschritte (bei Realisierung eines kom-

plett eigenverantwortlichen Projektes):

IDEE UND PRÄZISIERUNG// Konzept und Arbeitsplanung

// Kostenplanung und Mittelbeschaffung (nur mit

starker Unterstützung der Einsatzstelle)

// Organisation und Durchführung

// Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation

Das eigenverantwortliche Projekt soll exemplarischen

Charakter haben und dazu beitragen, die Projektma-

nagementfähigkeiten der__des Freiwilligen zu entwi-

ckeln. Je nach Projektkonzeption und Umfang ist es

möglich, bestimmte Arbeitsschritte auszulassen.

DIE EINSATZSTELLE IST VERANTWORTLICH FÜR// das Coaching und die Unterstützung der__des Freiwilli-

gen in allen Projektbereichen und bei der Durchführung

(Vermittlung des »Wie« eines Projektmanagements);

// bei vorhersehbarer Unter- bzw. Überforderung der__

des Freiwilligen einzugreifen;

// die gemeinsame Auswertung und die Überprüfung/

Unterstützung der Dokumentation (z.B. bei der Her-

stellung einer Projektmappe).

DER TRÄGER VERANTWORTET// die Prüfung des Projektes auf Eigenständigkeit so-

wie Unter- oder Überforderung der__des Freiwilligen;

// die Weiterbildung der Freiwilligen in den Seminaren

und Bildungstagen, um sie in der Planung und Rea-

lisierung von Kulturprojekten zu unterstützen. Die

Freiwilligen erhalten in den Seminaren Materialien

und Hilfsmittel für das Verfassen einer Konzeption.

// die gemeinsame Auswertung der Projektarbeit

(z.B. im Rahmen eines Projektcolloquiums).

Page 74: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

74

LEITFADEN FÜR DEN SACH- UND ERFAH-RUNGSBERICHT ZUM EVP

WOZU BERICHTE SCHREIBEN?

Eine Idee für ein Projekt wurde geboren, das Projekt

wurde realisiert, Ergebnisse wurden produziert, Spu-

ren sind hinterlassen worden. Nun ist die Auswertung

gefragt: Haben sich die Ziele verwirklichen lassen,

wurden eigene Erwartungen erfüllt? Welche Erfah-

rungen werden mitgenommen? Die Phase der Doku-

mentation und Auswertung dient dazu, sich Zeit zu

nehmen, einmal in Ruhe über den Projektverlauf zu

reflektieren! Darüber hinaus können die Berichte für

die Öffentlichkeitsarbeit/Werbung der Einsatzstelle

als auch die der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. für die FWD

Kultur und Bildung nutzbar gemacht werden.

Also, keine Angst vor großen Taten, alle sollen wissen,

wie das eigenverantwortliche Projekt gelaufen ist.

Gewünscht sind keine idealisierten Erfolgsstories,

sondern interessant sind reale Beschreibungen von

positiven und negativen Erfahrungen. Der Gestaltung

des Berichtes sind Freiräume für Kreativität großzügig

eingeräumt! Beigaben zur anschaulichen Verdeutli-

chung sind willkommen!

Der Bericht über das EVP sollte sich darüber hinaus in

zwei Teile gliedern – dem Sach- sowie dem Erfahrungs-

bericht.

SACHBERICHT// Mit welchem Hintergrund ist die Idee für das Projekt

entstanden?

// Formulieren der Projektidee!

// Welche Ziele werden verfolgt, welche Zielgruppen

sollen mit dem Projekt angesprochen werden?

// Wie ist die Umsetzung des Projektes geplant (Ak-

teure und Partner__innen, Arbeitsschritte, Zeit- und

Finanzplan, Materialien)?

// Welchen (langfristigen) Nutzen hat die Einsatzstel-

le/Träger von dem Projekt? Gibt es eine Fortführung

nach dem FWD-Einsatz?

ERFAHRUNGSBERICHT// Welche Höhen und Tiefen wurden während des Pro-

jektes erlebt? (Was ist richtig gut gelaufen, was ist

schlecht gelaufen? Und warum?)

// Was hätte man besser machen können? Was würde

man selbst das nächste Mal anders machen?

// Wie lief die Betreuung seitens der Einsatzstelle?

// Welchen Stellenwert hatte dieses Projekt im Kon-

text des eigenen Arbeitsalltages?

// Welche Stärken und Schwächen wurden von einem

selbst erlebt?

// Konnten eigene Schwächen in Stärken verwandelt

werden, wenn ja, wie?

// Welche Erfahrungen wurden aus dem eigenverant-

wortlichen Projekt mitgenommen?

Page 75: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

75

// Stellt das Projekt für einen selbst und/oder die Ein-

richtung eine Bereicherung dar? Warum?

// Welchen Rat können den nachfolgenden Freiwilli-

gen in der Einsatzstelle mit auf den Weg gegeben

werden?

INSGESAMT SOLLTE DIE DOKUMENTATION FOLGENDE PUNKTE ENTHALTEN:// Einführung (warum das Projekt)

// Ziele und Zielgruppen

// Durchführung (Ort, Raum, Zeit, Material, Personen)

// Auswertung (Was ist richtig gut gelaufen, was wür-

de man noch mal so machen? Was ist schlecht

gelaufen, warum, wie könnte man es besser ma-

chen?)

// Ausblick (Fortführung?, Nachhaltigkeit?)

Dabei sind die ersten drei Punkte Teil des Sachberich-

tes und die letzten zwei Anstriche Bestandteil des Er-

fahrungsberichtes.

Hilfreich für den Sach- und Erfahrungsbericht ist ein

Projekttagebuch, in welchem man sich Schritt für

Schritt Notizen zum »Was; Wann; Wie; Wo; Warum: ...

passiert ist.« aufschreiben kann.

Orientieren kann man sich bei der Berichterstellung an

den hier genannten Punkten oder an dem zeitlichen

Ablauf.

Alles klar? Viel Erfolg beim Verfassen des Sach- und

Erfahrungsberichtes – und es nicht so schwer, wie es

zunächst aussieht.

r

o

Page 76: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

76

Titel des Projekts/der Idee

Thema und Inhalt (Projektidee)

Zielgruppe

Dauer

Vorgehen/Meilensteine

Kontaktpersonen/ Kooperationspartner__innen/

Ansprechpartner__innen (Tel., E-Mail)

Ggf. Teampartner__innen (Kontaktdaten)

Öffentlichkeitsarbeit

Material

Technik (Beamer, Laptop, CD/Player,etc.)

Finanzierung

ARBEITSBLATT ZUM EVP – PLANUNGSPAPIER

Page 77: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

77

PROJEKTKONKRETISIERUNG

Was ist die Idee des EVP?

An welche Zielgruppe richtet sich das EVP, welche Methoden sollen eingesetzt werden?

Welche Ziele sollen mit der Veranstaltung/Aktion/dem Projekt erreicht werden?

Skizziere einen groben Ablaufplan über deine Vorgehensweise:

Page 78: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

78

Grundsätzlich wichtig// Zeitrahmen festlegen (inkl. Zwischenergebnisse)// Wie viel Zeit wird für die einzelnen Schritte des Projektes eingeplant?// Zeitpolster einplanen (von Beginn an »schlechte« Zeiten einkalkulieren, auch Zeiten, auf die man keinen Einfluss hat >> Ferien, Feiertage,

Seminare, wichtige Veranstaltungen in der Einrichtung, etc.)// Am besten den Zeitplan in einen Jahresplaner eintragen// Plant regelmäßige Teamtreffen >> stärken das Gemeinschaftsgefühl, helfen kurz- und mittelfristige Projektschritte zu kontrollieren, bzw. zu

überarbeiten und anzupassen

ARBEITSBLATT ZUM EVP – ZEITSCHIENE/-PLAN In welchem Zeitraum? / Bis zu welchem Zeitpunkt? (Monat/Wochen/Datum)Was muss getan werden?

Page 79: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

79

// Prioritäten setzen = wichtiges gleich erledigen, unwichtiges erst später; sinnvoll ist folgende Unterteilung: // Muss sofort erledigt werden// Soll schnellstmöglich erledigt werden// Kann in den nächsten Tagen/Wochen erledigt werden// Unangenehme Aufgaben nicht vor dir her schieben, sondern

gleich erledigen

// Wichtig: Realistische Ziele stecken!

// Lieber etwas mehr Zeit einplanen, als zu wenig

Page 80: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

80

TEXTE// Generell gilt, dass Persönlichkeitsrechte geachtet

werden sollen. Für Veröffentlichungen das Einver-

ständnis der betreffenden Personen bzw. Organi-

sationen einholen. Das Deutsche Presserecht zur

Orientierung heranziehen.

// Werden die Aktivitäten von Menschen wertneutral

und respektvoll dargestellt?

// Ist gekennzeichnet, aus welcher Perspektive ge-

schrieben wird?

// Kommen Menschen, wann immer das möglich ist,

selbst mit Zitaten, Interviews oder eigenen Texten

zu Wort?

// Wurde darauf geachtet, »Entwicklung« nicht zu

hierarchisieren und das »westliche Entwicklungs-

modell« nicht als allgemeingültig darzustellen?

// Liegt eine genaue Beschreibung der Situation vor,

anstatt Homogenisierungen und Verallgemeinerun-

gen (z. B. »in Afrika herrscht viel Armut«) zu ver-

breiten?

// Sind die Formulierungen partnerschaftlich statt pa-

ternalistisch (z. B. »Im Projekt XY nahe der bolivi-

anischen Hauptstadt Sucre…«, statt: »In unserem

Projekt in Bolivien…«)? Wird ein kolonialer Duktus

vermieden (z. B. »Entdecke Afrika«)?

// Sind Menschen als reale Menschen komplex darge-

stellt bzw. beschrieben und werden nicht auf ein-

zelne Aspekte wie Armut oder ethnische Zugehörig-

keit reduziert? Vermeidet der Text Klischees?

// Treten Menschen im Text als Akteure und Subjekte

statt als Objekte und Hilfsempfänger__innen auf?

// Sind bei Problemdarstellungen Ursachen und Ent-

stehungszusammenhänge benannt; werden ge-

gebenenfalls die globalen Abhängigkeiten sowie

die Akteure dargestellt (z. B. Armut aufgrund von

Agrardumping der EU) und ein politischer Bezugs-

rahmen hergestellt? Wird eine Fokussierung auf

»Mitleid« vermieden?

TIPPS FÜR DIE VERMEIDUNG VON RASSISMEN IN TEXTEN & BILDERN

cc99

Page 81: Der FWD Info- & Notiz-Block 2012/2013

81

BILDERSchutz von Persönlichkeitsrechten und Privatsphäre

// Wurde das Einverständnis der Fotografierten einge-

holt?

Achtung: Auch Gruppen können und sollten gefragt

werden.

// Sind die Fotografierten über den Verwendungszweck

unterrichtet worden und haben die Option zur Ab-

lehnung erhalten?

bei Nutzung einer Digitalkamera die Aufnahmen auf

dem Display gesehen?

der geplanten Verwendung zugestimmt (eine Veröf-

fentlichung im Internet ist z. B. weitreichender als

in einer deutschsprachigen Printpublikation)?

// Haben bei Fotos von Kindern die Eltern ihr Einver-

ständnis gegeben?

// Wurde in Zweifelsfällen das deutsche Presserecht

zur Orientierung herangezogen?

Achtung: Auch Fotos, auf denen keine Personen

abgebildet sind, können die Privatsphäre verletzen

(etwa bei Wohnraum oder Sakralgegenständen).

Journalistische Kriterien beachten// Wurden Vor- und Nachnamen, Ort und Zeitpunkt kor-

rekt notiert?

Was wird wie fotografiert?// Ist die Menschenwürde der Fotografierten ge-

schützt? Wurde(n) z. B. die Bildperspektive beachtet und vermieden, von

oben nach unten zu fotografieren?

Menschen als handelnde Subjekte, nicht als passi-ve Opfer gezeigt?

sensibel mit kulturellen Kontexten und Tabus um-gegangen?

sensibel mit Krankheit und Leid umgegangen? bewusst mit Kleidung bzw. Nacktheit umgegangen? Stereotype und koloniale Bildtraditionen vermieden

(z. B. Weiße stehen, Schwarze sitzen, oder auch umgekehrt: Schwarze stehen hinter sitzenden Wei-ßen, statt Darstellung auf Augenhöhe)?

// Ist der Blick dokumentarisch? Wird die Realität in ihrer ganzen Vielfalt gezeigt, indem z. B. vermieden wird,

zu ästhetisieren und zu romantisieren (wenn etwa die Cola-Dose, der Strommast oder das moderne T-Shirt bewusst aus dem Bildausschnitt verbannt werden)?

Armut zu ästhetisieren oder zu sensationalisieren (z. B. Sonnenuntergang über der Müllkippe)?

// Werden Klischees vermieden, wie etwa: »folkloris-tische Darstellungen« (z. B. häufige Abbildung von Trommeln und Tanzgruppen), die Gleichsetzung von Afrika und Natur, die Infantilisierung außereuropäi-scher Menschen

Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem sei die Broschüre »Von Trommlern und Helfern. Checklis-ten zur Vermeidung von Rassismen in der entwick-lungspolitischen Öffentlichkeitsarbeit« empfohlen. Der abgedruckte Text ist eine gekürzte Version aus dieser Broschüre. Herausgeber ist der Berliner Ent-wicklungspolitischer Ratschlag e.V. (BER).

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ALPHABETISMUSDer Glaube oder die Vorstellung, schriftliche Überliefe-

rungen seien oralen Überlieferungen überlegen.

CHRONOMETRISMUSDer Glaube oder die Vorstellung, dass der auf exakter

Zeitmessung beruhende Zeitbegriff allen anderen Zeit-

vorstellungen überlegen ist.

EVOLUTIONISMUSDer Glaube oder die Vorstellung, dass alle Gesellschaf-

ten eine bestimmte Entwicklungsgeschichte durch-

laufen müssten.

RATIONALISMUSDer Glaube oder die Vorstellung an die Überlegenheit

der vernunftmäßigen Erkenntnis im Kontrast zur In-

tuition.

SEDENTARISMUSDer Glaube oder die Vorstellung, dass die Sesshaftig-

keit eine höhere Stufe der Entwicklung darstelle als

der Nomadismus.

TECHNIZISMUS Der Glaube oder die Vorstellung, dass Technik und Wissen-

schaft in der Lage seien, menschliche Probleme zu lösen.

Auszug aus einem Vortrag von Prof. Gieler am 11. Mai 2010, Symposium des DED

CHARAKTERISTIKA WESTLICHER WELTANSCHAUUNGEN

KULTUR ALS ENTWICKLUNGSMOTOR

Förderung von kultureller Bildung und Kultur-Akteuren

z.B. für Konfliktprävention, Demokratieförderung oder

zur Armutsminderung (materielle/monetäre Armut vs.

»kulturelle«, »soziokulturelle« und Bildungsarmut!)

KULTUR ALS INTERVENTIONSFELD

Kultur als eigener Sektor und Wirtschaftszweig in der

Entwicklungspolitik

KULTUR ALS RAHMENBEDINGUNG für die politi-

sche, soziale und ökonomische Entwicklung

Jürgen Wilhelm, DED 2010

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BOLIVIENZeitzone: UTC -4 : zu MEZ -5 (Winterzeit) -6 (Sommer-

zeit)

Währung: Boliviano (umgangssprachlich: Peso)

(Wechselkurs: 1 Euro = 8,80 Bolivianos)

Vorwahl +591

Maßeinheiten: metrisches System

GHANA Zeitzone: UTC : zu MEZ -1 (Winterzeit) -2 (Sommerzeit)

Währung: New Cedi

(Wechselkurs: 1 Euro = 2,42 New Cedi)

Vorwahl: +233

Maßeinheiten: metrisches System

INFORMATIONEN ÜBER ZEITZONE, WÄHRUNG MIT WECHSELKURS, INTERNATIONALE LÄNDERVORWAHL UND MASSEINHEITEN VON AK-TUELLEN EINSATZLÄNDERN DER .LKJ) SACHSEN-ANHALT E.V.

ZU DEN ZEITZONEN: Die Angabe erfolgt zunächst nach UTC (koordinierte Weltzeit) und wird dann im Verhältnis zur MEZ (mitteleuropä-

ische Zeit) und MESZ (mitteleuropäischer Sommerzeit) gezeigt. In vielen Ländern wird nicht zwischen Sommer-

und Winterzeit unterschieden.

ZU DEN MASSEINHEITEN: Größtenteils wird international das, auch in Deutschland übliche, metrische System verwendet, trotzdem werden

in vielen Ländern auch traditionelle Maße im Alltag auftreten.

(Zum metrischen System: Namensgebend ist die Längeneinheit Meter, an deren Beispiel sich der Grundgedanke

des Systems gut aufzeigen lässt. Für Längen, Flächen, Volumen usw. gibt es jeweils eine Grundeinheit (z.B. Me-

ter, Kubikmeter, Liter). Aller weiteren Einheiten werden nach dem Dezimalsystem von dieser abgeleitet: 1 Meter

= 10 Dezimeter = 100 Zentimeter.)

ZU DEN WÄHRUNGEN: Die Wechselkurse gehen jeweils von einem Euro aus. (Stand Juli 2012)

EINSATZLÄNDER DER .LKJ) SACHSEN-ANHALT E.V. DES ENTWICKLUNGSPOLITISCHEN FREIWILLIGENDIENSTES WELTWÄRTS:

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INDIENZeitzone: UTC +5:30 : zu MEZ + 4:30 (Winterzeit) +3:30

(Sommerzeit)

Währung: Indische Rupie

(Wechselkurs: 1 Euro = 68,33 Indische Rupien)

Vorwahl: +91

Maßeinheiten: offiziell wird das metrische System

verwendet, jedoch trifft man im Alltag auch häufig auf

englische Einheiten (inch; yard; mile; pound; fahren-

heit; usw.)

LAOSZeitzone: UTC +7 : zu MEZ +6 (Winterzeit) +5 (Sommer-

zeit)

Währung: Kip

(Wechselkurs: 1 Euro = 9943 Kip)

Vorwahl: +856

Maßeinheiten: metrisches System

TOGOZeitzone: UTC : zu MEZ -1 (Winterzeit) -2 (Sommerzeit)

Währung: CFA-Franc BCEAQ;

(Wechselkurs: 1 Euro = 656 CFA-Franc BCEAQ)

Vorwahl: +228

Maßeinheiten: metrisches System

VIETNAMZeitzone: UTC +7 : zu MEZ +6 (Winterzeit) +5 (Sommer-

zeit)

Währung: Dong

(Wechselkurs: 1 Euro = 25928 Dong)

Vorwahl: +84

Maßeinheiten: metrisches System

EINSATZLÄNDER DER .LKJ) SACHSEN-ANHALT E.V. DES INTERNATIONALEN JUGENDFREIWILLIGENDIENSTES UND DES EUROPÄISCHEN FREIWILLIGENDIENSTES:

BELGIEN Zeitzone: MEZ

Währung: Euro

Vorwahl: +32

Maßeinheiten: metrisches System

CHINA Zeitzone: UTC+8 = MEZ+7

Währung: Renminbi (CNY/ RMB),

1 Yuan entspricht 10 Jiao

(Wechselkurs: 1 Euro = 7,75960 CNY/ RMB)

Vorwahl: +86

Maßeinheiten: metrisches System

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DÄNEMARK Zeitzone: MEZ

Währung: Dänische Krone

(Wechselkurs: 1 Euro = 7,44 Dänische Kronen)

Vorwahl: +45

Maßeinheiten: metrisches System

FRANKREICHZeitzone: MEZ

Währung: Euro

Vorwahl: +33

Maßeinheiten: metrisches System

GRIECHENLANDZeitzone: UTC +2 (Winterzeit)/+3 (Sommerzeit) : zu

MEZ +1 (Winterzeit und Sommerzeit)

Währung: Euro

Vorwahl: +30

Maßeinheiten: metrisches System

MALTAZeitzone: MEZ

Währung: Euro

Vorwahl: +356

Maßeinheiten: metrisches System

MOSAMBIK Zeitzone: UTC +2 : zu MEZ +1 (Winterzeit) MEZ (Som-

merzeit)

Währung: New Metical

(Wechselkurs: 1 Euro = 34,22 New Metical)

Vorwahl: +258

Maßeinheiten: metrisches System

POLEN Zeitzone: MEZ

Währung: Z�oty

(Wechselkurs: 1 Euro = 4,21 Z�oty)

Vorwahl: +48

Maßeinheiten: metrisches System

SCHWEDENZeitzone: MEZ

Währung: Schwedische Krone

(Wechselkurs: 1 Euro = 8,59 Schwedische Kronen)

Vorwahl: +46

Maßeinheiten: metrisches System

USAZeitzone: UTC -5 bis -10; in Kalifornien: UTC -8

(Winterzeit)/-7 (Sommerzeit) : zu MEZ -9 (Winterzeit

und Sommerzeit); (In den USA wird die Zeitzone PST

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(Pacific Standard Time) genannt)

Währung: US-Dollar

(Wechselkurs: 1 Euro = 1,23 US-Dollar)

Vorwahl: +1 (+ dreistellige Vorwahl nach NANP (Nord-

amerikanischer Normierungsplan))

Maßeinheiten: angloamerikanisches Maßsystem

wichtige Maße:

Länge:

Inch (Zoll) = 2,54 cm /// Foot (Fuß) = 12 Inch = 30,48 cm

/// Yard (Schritt) = 3 Feet = 0,914 m /// Mile (Meile) =

1760 Yards ≈ 1,61 km

Flüssigkeiten:

Pint ≈ 0,473 l /// Gallon ≈ 3,79 l /// Barrel ≈ 159 l

Gewichte:

Ounce (Unze) ≈ 28,35 g /// Pound (Pfund) = 16 Ounce

≈ 0,454 kg

Zeitangaben: a.m. (vor 12 Uhr mittags) p.m. (ab 12 Uhr

mittags)

Temperatur: Fahrenheit (als Faustregel kann man

rechnen: (°F-30):2 = °C)

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Jemand hat Geburtstag und du willst schnell einen Kuchen machen, kein Problem mit dem Notfallkuchenrezept:

250 g Zucker (oder was anderes zum Süßen z. Bsp.: Honig)

250 g weiche Butter

4 Eier

500 g Weizenmehl (falls es kein Weizenmehl gibt, frage Einheimische, welches Mehl sie nehmen würden

und süße den Teig stärker, wenn das gefundene Mehl deftig ist)

1 Päckchen Backpulver oder Natronpulver (wenn du das nicht hast, dann nehme einfach 2 Eier mehr)

1/8 Liter Milch (oder Wasser, dann nehme aber mehr Butter)

Fett, für die Form

Mehl, für die Form (wenn es keine Kuchenform gibt, dann nehme irgendein Behältnis, was ofenfest ist)

ZUBEREITUNGZucker und Butter mit Gabel oder Rührbesen schaumig rühren. Die Eier nach und nach hinzufügen und zum Schluss

Mehl, Milch und Backpulver kurz unterheben. Falls du noch eine besondere Zutat verwenden möchtest (siehe unten

Special Track), dann bitte jetzt hinzufügen. Den fertigen Rührteig in eine gefettete und mit Mehl ausgestreute Backform

geben und im Backofen bei 175°C ca. 50 Minuten backen. Mit einem Messer in den Kuchen stechen und wenn am unte-

ren Ende des Messers kein Teig mehr klebt, ist der Kuchen fertig. Nach dem Backen etwa 10 Min. abkühlen lassen.

Special Track: Der Teig kann beliebig mit Mohn, Kokosraspel, Nüssen, Schokolade oder Obst (Äpfel, Birnen etc.

schälen und in kleine Stücke schneiden) verfeinert werden.

DAS NOTFALLKUCHENREZEPT

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SEI EIN__E WELTENBUMMLER__IN!

HIER WAR ICH SCHON! HIER MUSS ICH UNBEDINGT MAL HIN!Markiere mit zwei verschieden farbigen Stiften auf der Weltkar-

te, an welchen Orten du bereits warst und wo du gern hinreisen

möchtest.

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Mach dir einen Plan! Date:

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Lass deine kreativen Ideen nicht entkommen! Date:

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Halte dir jeden Tag 30 Minuten für deine Sorgen frei und in dieser Zeit mache ein

Nickerchen.

Abraham Lincoln

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Mach dir einen Plan! Date:

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STIMMUNGSBAROMETER

Stimmung /// Monat

Unsagbar super gut

Im siebenten Himmel

Glücklich und zufrieden

Gut

OK

Naja

Relativ niedergeschlagen

Ganz schön down

Elend

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Monat /// Stimmung

Unsagbar super gut

Im siebenten Himmel

Glücklich und zufrieden

Gut

OK

Naja

Relativ niedergeschlagen

Ganz schön down

Elend

Hier kann jeden Monat die eigene Laune, Stimmungen und Gefühle eingezeichnet werden. Gerne können diese auf das Frei-willigenjahr bezogen werden. So ergibt sich im Verlauf des Freiwilligendienstes ein persönliches Stimmungsbarometer.

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Heut mach ich mir Gedanken! Date:

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DE N K P A U S E Date:

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Das notier ich mir sofort! Date:

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Elf Menschen legen elf Monate lang jeden Monat elf Euro zurück. Nach elf Monaten treffen sie sich und beraten,

was sie mit dem Geld Gutes tun können. Das Geld darf nur im Umkreis von elf Kilometern investiert werden. Statt

anonymer Spenden an fremde Organisationen, kann so direkt etwas Gutes vor der eigenen Haustür passieren.

Von der Entscheidung bis zur Umsetzung sollten nicht mehr als elf Tage vergehen.

Jedes Mitglied sollte während der elf Monate mindestens einen weiteren Menschen überzeugen, selbst eine El-

fenrunde zu gründen.

Insgesamt geht es für einen selbst um 121.- Euro und ein Treffen alle elf Monate. Das klingt erst mal nach nicht

soviel Geld, aber es ist viel für Menschen, die nicht viel haben!

ELFEN HELFEN

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dumdidum Date:

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Think about it! Date:

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Merkwürdig! Date:

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ICH PACKE MEINEN (NOTFALL-)BEUTEL:

VERLASSE-DIE-ARBEIT-PÜNKTLICH-DRAGEESGeh pünktlich nach Hause! Lass dich nicht von der Ar-

beit vereinnehmen.

Überstunden ja, aber nicht immer!

FRISCHLUFT-PFLASTERGeh in der Pause mal an die frische Luft und atme tief

durch.

WHAT-TO-DO-TROPFENMach dir sinnvolle To-Do-Listen, um deine Arbeit bes-

ser zu strukturieren!

WORK-LIFE-BALANCE-SIRUPBemühe dich, deine Arbeitszeit und Lebenszeit in Ein-

klang zu bringen. Dies ist extrem wichtig!

KOLLEGIALINFünf-Minuten-Gespräche mit den Mitarbeitenden auf

dem Flur. Das bringt neue Impulse und Ideen.

VITAMIN CErnähre dich nicht nur von Keksen und Süßem. Beiße

lieber ab und zu herzhaft in einen Apfel! Der ist nicht

nur gesund, sondern erhöht die Sauerstoffzufuhr zum

Gehirn, wenn Meetings oder eine Tagungen mal wieder

zu ermüdend werden.

1. HILFE BEI BURNOUT

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IMPRESSUM

HERAUSGEBERIN

.lkj) Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e.V.,

Bereich Freiwilligendienste – FWD Kultur und Bildung,

Liebigstr. 5, 39104 Magdeburg,

Fon 0391-2445162, Fax 0391-2445170,

www.fsjkultur-lsa.de, www.lkj-sachsen-anhalt.de

REDAKTION Franziska Dusch, Lena Husemann, Kirsten Mengewein, Stefanie Schaarschmidt

MITARBEIT David Horn

GESTALTUNG Kirsten Mengewein

FOTOS .lkj) Sachsen-Anhalt e.V., BKJ, Träger, Einsatzstellen und Freiwillige

Magdeburg 2012

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Projekte von:

gefördert durch: