Der Handel mit Emissionsrechten Ein Vortrag von L. Scebi, J. Greiner, F. Marklein und O. Salzmann.

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Der Handel mit Emissionsrechten

Ein Vortrag von L. Scebi, J. Greiner, F. Marklein und

O. Salzmann

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„Der Mensch beherrscht die Natur, bevor er gelernt hat, sich selbst zu beherrschen“

Albert Schweitzer

„Es ist schwer für jemanden, der in der USA oder Europa lebt, zu verstehen, dass der Anstieg des Meeresspiegels um wenig mehr als einen Meter den Untergang einer ganzen Nation bedeutet.“

Ben Graham, Bewohner der Marshall-Inseln

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Gliederung

1. Geschichte, Hintergrund

1.1. Treibhauseffekt

1.2. Chronik der Klimaschutzmaßnahmen

1.3. Kyoto-Protokoll

2. Der Handel mit Emissionsrechten

2.1. Der Begriff der Emissionsrechte

2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten

2.2.1. Europäische Leitlinien

2.2.2. Bundesweite Gesetzesregelung

2.2.3. Der Nationale Allokationsplan

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Gliederung (2)

2.4. Ablauf des Emissionshandels

2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel

2.4.2. Wer in den Emissionshandel fällt

2.4.3. Joint Implementation und Clean Development Mechanism

2.5. Konsequenzen und Chancen für Unternehmen

3. Fazit

4. Literaturverzeichnis

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1. Geschichte, Hintergrund1.1. Der Treibhauseffekt

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Pro-Kopf-CO2-Emission im internationalen Vergleich

0 10 20 30

USA

Australien

Russland

Deutschland

Japan

Tonnen pro J ahr Quelle: Umweltbundesamt

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1.2. Chronik der Klimaschutzmaßnahmen

• 70er Jahre: Notwendigkeit des Klimaschutzes wird erkannt

• 1979: Verdacht auf Klimabeeinflussung durch Treibhausgase

• 1992: UN-Konferenz „Umwelt und Entwicklung“ und Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention

• 1994: Klimarahmenkonvention tritt in Kraft• 1996: Ziele zur Reduktion der Treibhausgase

sollen rechtlich verbindlich ausgestaltet werden

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Chronik der Klimaschutzmaßnahmen (2)

• 1997: Kyoto-Protokoll zur Reduktion von Treibhausgasen wird angenommen

• 2001: Neue US-Regierung verkündigt Ausstieg aus dem Kyoto-Protokoll

• 2002: Das Kyoto-Protokoll wird ratifiziert

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1.3. Kyoto-Protokoll

• Bisherigen Verpflichtungen zur Klimaänderung würde nicht genügen

• 11. Dezember 1997:

In Kyoto wird ein Protokoll zum Rahmenübereinkommen von den Vereinten Nationen aufgenommen

• Festsetzung eines gesetzlich verbindlichen Rahmen für Treibhausgasemission

• Ziel: Anreiz zur Innovation, mit der die Kosten der Emissionsreduzierung niedrig gehalten werden sollen

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Kyoto-Protokoll (2)

• Die 15 „alten“ Mitgliedsstaaten sollen ihre Emission im Verpflichtungszeitraum 2008-2012 gemeinsam um 8% gegenüber 1990 reduzieren

• Lastenteilung: Einhaltung der einzelnen nationalen Ziele führen zur Einhaltung des europäischen Gesamtziels

• Ziel BRD: Reduktion um 21%

• Entwicklungsländer haben keine Emissionsreduzierungsziele

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Kyoto-Protokoll (3)

• Am 31. Mai 2002 wurde Kyoto-Protokoll ratifiziert

• Über 125 Staaten, auf die fast 65% der CO2-Emission von 1990 entfallen

• Der weltweit größte Verursacher von Treibhausgasen, die USA, wollte das Protokoll nicht ratifizieren

• Das Inkrafttreten hing so von Russland mit Anteil von circa 17% ab

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2. Der Handel mit Emissionsrechten2.1 Der Begriff der Emissionsrechte

Emissionszertifikat = Wertpapier

• Besitz eines Emissionsrecht = Ausstoß einer Tonne CO2 pro Jahr

Verwaltung der ausgegebenen Emissionsrechte durch

Umweltbundesamt (DEHSt)

• Emissionsrecht wird auf dem Emissionszertifikat verbrieft

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2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten2.2.1. Europäische Leitlinien

Grundlage für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten

Entgegenwirkung der Klimaänderung

Ziele: Erfüllung der Rahmenübereinkommen

Erfüllung des Kyotoprotokoll

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Implementierungsinstrumente

2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten2.2.1. Europäische Leitlinien

- Monitoring Guidlines

- Regiserverordnung

- Anleitung zur Erstellung der Nationalen Allokationspläne

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2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten2.2.1. Europäische Leitlinien

Kernaufgaben für die Mitgliedsstaaten

– Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen

– Erstellung eines Nationalen Zuteilungsplanes

– Erstellung von Sanktionsvorschriften

– Einrichtung eines Nationalen Emissionsregisters

– Einreichung des Richtlinienanwendungsberichtes

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2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten2.2.1. Europäische Leitlinien

Quelle: Umweltbundesamt

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2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten2.2.2. Bundesweite Gesetzgebung

• gesetzliche Verankerung der EU Richtlinien

• Treibhausgasemissionshandels-Gesetz (TEHG)

• Zuteilungsgesetz (ZuG 2007)

• Zuteilungsverordnung (Zuv)

• Kostenverordnung (EHKostV 2007)

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2.2.3. Der Nationale Allokationsplan

• Zentrales Element des EU-Emissionshandelssystems

• Besteht aus dem Makroplan und dem Mikroplan

• Mitgliedsstaaten sind verpflicht mind. 95% der Zertifikate kostenlos auszugeben – „Grandfathering“

– „Benchmarking“

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2.2.3. Der Nationale Allokationsplan(2)

• Frist für das Einreichen des NAPs bei der EU-Kommision – 1. Handelsperiode (2005-2007) war am 31.03.04 – 2. Handelsperiode (2008-2012) ist am 30.06.06

• Prüfung der Vereinbarkeit mit den von der EU festgelegten Richtlinien.

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2.2.3. Der Nationale Allokationsplan(3)

Wichtige, transparente und objektive Anforderungen an die Erstellung – Vermeidung von unterschiedlicher Behandlung von

Unternehmen– Angaben über die Behandlung von neuen

Marktteilnehmern– Angaben über die Berücksichtigung neuer

Technologien– Auflistung aller Anlagen und der zugeteilten Menge

an Zertifikaten– Konsistenz mit den übrigen rechtlichen und

politischen Instrumenten der EU

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2.4. Ablauf des Emissionshandels2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel

Europa

12000 Anlagen

Deutschland

1849 industrielle Anlagen aus Energiewirtschaft, und Industrie

Ca. 50% CO2 Ausstoß Deutschland

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Die Erfassung der Betriebe

Sachverständige

1. Ernennung der SV

2. Prüfung der Industriellen Anlagen

3. Einspruch

4. Antrag auf Zuteilung von Zertifikate

5. Erstellung Register-Konto, Zuteilung

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2.4. Ablauf des Emissionshandels2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel

• Europaweites Register: „community transaction log“, 12000 Einträge

• Enthält: Anzahl Zertifikate Kontobewegungen, Zuteilungen, Adresse, verwaltet von EU

• Deutsches Register: 1849 Einträge

• Verwaltet von verbunden mit EU-Register,

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2.4. Ablauf des Emissionshandels2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel

Der volkswirtschaftliche Mechanismus

2005,

1000 EZ,

Pot. 30%

Pflicht

5%

2006,

950 EZ,

verbr.

700

frei

250

• nicht verbrauchte EZ handelbar

• Kosten der Vermeidung < erw. Erlös

• Anreiz zur Vermeidung

Shell wesseling

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2.4. Ablauf des Emissionshandels2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel

volkswirtschaftlich betrachtet:• Internalisierung externer Effekte durch Staat• Emissionsvermeidung nur dort wo sie vorteilhaft ist• Effizient in der Theorie

Vorteile also:• Staatlicher Rückzug• freier Handel• (Selbstverantwortung) der Industrie• Schaffung neuartiger Technologien

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2.4. Ablauf des Emissionshandels2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel

wie wird gehandelt:• jede natürliche oder juristische Person darf handeln

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2.4. Ablauf des Emissionshandels2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel

Tradingday € / EU Allowance

08.12.2004 8,58

14.04.2005 15,92

15.07.2005 24,11

• ECI = european carbon index

• Preismechanismus

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2.4.2 Wer in den Emissionshandel fällt

• 1849 industrielle Anlagen• verankert im TEHG• Verpflichtet sind: 7 Typen von Kraftwerken der Energiewirtschaft (Gasturbinen, Kraftwerke, Verbrennungsmotoranlagen,

etc.ab 20 MW / h)2 Typen von metallverarbeitenden Werken

(Sinteranlagen, Schmelzen, z.B. 2,5 t/h) 4 Typen von mineralverarbeitenden Anlagen

(Raffinerien, Glaswerke, Keramik z.B. 4m3 Brennraum sonstige Typen

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Verteilung der 1.849 betroffenen Anlagen

1236

613

Energiewirtschaft

emissionsintensiveIndustrie

• 1849 Anlagen = 1.485 mio Tonnen CO2

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2.4.3. Joint Implementation und Clean

Development Mechansim• Zwei weitere Möglichkeiten zur Zertifikatsbeschaffung

• 1. JI– Kooperationsprojekt zwischen Annex-B-Staaten– Finanziert durch den Staat mit hohem technischen

Stand– Ziel: Methoden oder Technologien im Gastgeberland

zu implementieren

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2.4.3 Joint Implementation und Clean Development Mechansim (2)

• Überprüfung der Nachhaltigkeit durch einen unabhängigen Verifizierer

• Bei Bestätigung Gutschrift für das Investorland an zusätzlichen Zertifikaten

• Prinzip des „Baseline and Credit“

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2. CDM

– Funktioniert ebenfalls auf dem „Baseline and Credit-Prinzip“

– Kooperationsprojekte zwischen Annex-B-Staaten und nicht Annex-B-Staaten

– Finanziert durch den Staat mit hohem technischen Stand

– Ziel: Implementierung nachhaltiger Technologien in Entwicklungsländer

2.4.3 Joint Implementation und Clean Development Mechansim (3)

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• Bei Bestätigung Gutschrift für das Investorland an zusätzlichen Zertifikaten

• Um einem Missbrauch von CDM-Projekten vorzubeugen; strenge Regulierungen

• Nachteil: Hohe Transaktionskosten

• Vorteil: Bereits seit dem Jahr 2000 gutschriftenwirksam; werden allerdings bis zur Verwertung bis 2008 kumuliert

2.4.3 Joint Implementation und Clean Development Mechansim (4)

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2.5. Konsequenzen und Chancen für Unternehmen

• Einführung des Emissionshandels ist eine große Herausforderung

• Speziell für Implementierung neuer Abläufe und Strategien

• Unternehmen aus der Energieerzeugung und –umwandlung

• Zertifikate werden zu einem entscheidenden Produktionsfaktor

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Zusätzliche Zertifikatsbeschaffung durch:

• Börsen oder Broker • JI und CDM • Banking • Kombination aus den Möglichkeiten

2.5. Konsequenzen und Chancen für Unternehmen

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• Viele Unternehmen haben in der Einführungsphase ein Kompetenzteam CO2 gebildet

• Aufgaben– Meinungsbildung zur Entwicklung des

Handelssystems– Emissionsprognostizierung für das Unternehmen– Aufbau eines CO2 Berichtssystem für interne und

externe Zwecke– Überführung der Unternehmensabteilung in ein

Treibhausgasmanagementsystems– Ansprechpartner zum Thema Emissionshandel

2.5. Konsequenzen und Chancen für Unternehmen

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Laufender Informationsaustausch zwischen den vom Emissionshandel betroffenen Bereichen, wie:

– Produktion– Einkauf/Handel von Emissionsrechten – Vertrieb – Datenmanagement

2.5. Konsequenzen und Chancen für Unternehmen

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3. Fazit

„Lassen Sie uns alles daran setzen, dass wir der nächsten Generation, den Kindern von heute, eine Welt

hinterlassen, die ihnen nicht nur den nötigen Lebensraum bietet, sondern auch die Umwelt, die das Leben erlaubt und lebenswert macht.“

Richard von Weizsäcker

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4. Literaturverzeichnis

1) Emissionhandel, Ökonomische Prinzipien, rechtliche Regelungen,und technische Lösungen für den Klimaschutz, Lucht, M. und Spangard, G., Berlin, Heidelberg, New York, 2005

2) www.Umweltbundesamt.de3) www.emissionhandel-fichtner.de4) http://images.umweltberatung.at/imggr/treibhauseffekt.gif5) www.bmu.de6) www.sfv.de7) www.eex.de