Der Kärntner Gemeindekonvent – eine neue Verwaltungsreformstrategie
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Der Kärntner Gemeindekonvent – eine neue
Verwaltungsreformstrategie
Dr. Franz Sturm2. Alpen-Adria Kommunalforum in Velden
16. November 2011
Dr. Franz Sturm – 16. November 2011 2. Alpen-Adria Kommunalforum / Velden
1. Kärntner Gemeindekonvent – Notwendigkeit von Verwaltungsreformen
„Verwaltungsreformen“ stellen einen stetigen Prozess der
organisatorischen, funktionellen und verfahrensmäßigen
Anpassung von Verwaltungen an sich laufend ändernde
Aufgabenstellungen und Handlungsbedingungen dar.
(Holzinger, 1982)
Dr. Franz Sturm – 16. November 2011 2. Alpen-Adria Kommunalforum / Velden
2. Kärntner Gemeindekonvent – Rahmenbedingungen
Nachstehende geänderte Rahmenbedingungen erfordern eine akute Modernisierung und permanente Weiterentwicklung der kommunalen Verwaltungen in Kärnten:
Fortschreitende Globalisierung Demografische Veränderungen Wettbewerb in bisher „geschützten“ Bereichen Fortschritt bei den Informationstechnologien Wirtschafts- und Finanzkrise Verringerung der finanziellen Spielräume
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3. Kärntner Gemeindekonvent – Neuartiges Instrument für Verwaltungs- reformen
Als Instrument für (Rechts- und Verwaltungs-) Reformen wurden Konvente auf internationaler sowie nationaler Ebene wiederholt erfolgreich eingesetzt:
2000 Europäischer Grundrechtekonvent2000 Europäischer Verfassungskonvent2004 Österreich - Konvent
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4. Kärntner Gemeindekonvent - Zusammensetzung
Vorsitzende: GemeindereferentFinanzreferentPräsident des Kärntner GemeindebundesObmann des Österr. Städtebundes
Vorschlagsrechte: Kärntner Gemeindebund 3Österr. Städtebund 1Kärntner Landtag 8Gewerkschaft d.Gde.Bed. 1 Virilist/innen 6
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5. Kärntner Gemeindekonvent – Zusammensetzung
Vertreter der Wissenschaft 3Fachbeamte des AKL 4FLGÖ 1Amtsleiter 1Finanzverwalter 1Stellvertreter der Vorsitzenden 3
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6. Kärntner Gemeindekonvent – Arbeitsgruppen
Die fachliche Erarbeitung von Reformvorschlägen obliegt „Arbeitsgruppen“, die aus 8 bis 12 Personen bestehen sollen. Die Leitung der Arbeitsgruppen obliegt
Mitarbeitern des Kärntner Gemeindebundes, Mitarbeitern des AKL und Vertretern der Wissenschaft.
Die stimmberechtigten Vertreter des Konvents dürfen Repräsentanten in die Arbeitsgruppen entsenden.
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7. Kärntner Gemeindekonvent – Bürgerbeteiligung
Sowohl den Bürgern und Bürgerinnen in den Kärntner Gemein-den als auch den Kommunalpolitiker und -innen wurde im Rahmen neuartiger Formen der Beteiligung bis Ende Mai 2011 die Mitwirkung beim kommunalen Reformkonvent ermöglicht.
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8. Kärntner Gemeindekonvent - Zeitplanungen
Die Arbeiten des kommunalen Reformkonventes müssen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden; die Sitzungen des Plenums sollen vierteljährlich, die Sitzungen der Arbeitsgruppen monatlich stattfinden.
Die Ergebnisse des Konvents werden laufend in Gesetzesentwürfe umgesetzt und - nach Durchführung entsprechender Begutachtungen - dem Kärntner Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet werden.
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9. Kärntner Gemeindekonvent – Themenschwerpunkte
Nachstehende Themenschwerpunkte sollen im „kommunalen Reformkonvent“ bearbeitet werden:
Finanzreformen (z.B. Entflechtung der Transferbeziehungen)▪ Demokratiereformen (z.B. Partizipation der Bürger) Aufgabenreformen (z.B. Verschiebung von Zuständigkeiten) Organisationsreformen (z.B. Modernisierung K-AGO und Stadtrechte) Einführung der Wirkungsorientierung (z.B. Nachhaltigkeit)
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10. Kärntner Gemeindekonvent – Erste Ergebnisse
• Finanzreformen – Auflösung des Pensionsfonds
• Demokratiereform – Schaffung von mehr Transparenz – Erweiterung der Teilnahmeberechtigten
• Aufgabenreform – Verstärkung der Raumordnungs- autonomie
– Auflösung des Raumordnungsbeirates
• Organisationsreform – Umsetzung des Stabilitätspaktes 2011
– Anpassungen an IKT
abgelehnt: – Verkleinerung der kommunalen Gremien
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11. Kärntner Gemeindekonvent – Zwischenresümee
Der Kärntner Gemeindekonvent als politische Reformstrategie hat – auch medial – großes Interesse ausgelöst; die Ergebnisse der Konventberatungen werden den künftigen kommunalen Verwaltungsreformen zu Grunde gelegt werden.
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12. Kärntner Gemeindekonvent
„Die Politik ist der Veränderung der Lebensbedingungen der Menschen verpflichtet, nicht der Beständigkeit“.
(Mahatma Gandhi)