Der rechtliche Rahmen für die Gemeindestrukturreform in der Steiermark Bgm. Ernst Gödl Gemeinde...

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Der rechtliche Rahmen für die Gemeindestrukturreform in der Steiermark Bgm. Ernst Gödl Gemeinde Zwaring-Pöls Fusionsgemeinde: Marktgemeinde Dobl FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg 13.06.2013 Bgm. Ernst Gödl

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Der rechtliche Rahmen für die

Gemeindestrukturreformin der Steiermark

Bgm. Ernst GödlGemeinde Zwaring-Pöls

Fusionsgemeinde: Marktgemeinde Dobl

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Der verfassungsrechtliche Rahmen

Gemeindeverfassungsnovelle 1962 Aufgabe des Bundesverfassungsgesetzgebers:

• „ein Minimum von Kompetenzen der Gemeinde zu instituieren“

• „den eigenen Wirkungsbereich gegen Angriffe der Bundes- und Landesgesetzgebung und der vollziehenden Gewalt zu schützen“

• „der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, jede Verletzung des Selbstverwaltungsrechtes in einem Prozess zu verteidigen.“

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Der verfassungsrechtliche Rahmen

• Selbstverwaltung>> Personal>> Finanzen

• Einheitsgemeinde>> Verbände

• Bestandsgarantie>> Garantie der Institution

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Die Gebietsreform

3 Wege:

1) Freiwilliger Zusammenschluss2) Gesetzliche Verfügung mit konsensualer

Umsetzung3) Gesetzliche Verfügung mit

„Kampfmaßnahmen“

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Rechtsschutz für Gemeinden

• Beschwerdelegitimation>> Gemeinde als höchstpersönliches Recht>> Gemeindemandatare>> NICHT: Bevölkerung

• 2 Wege zum VfGH>> Individualantrag>> Bescheidbeschwerde

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Rechtsschutz für Gemeinden

• Verfassungsrechtliche Schranken

>> Gleichheitssatz>> Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

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Die Rechtsfolgen der Gemeindegebietsreform

• Regierungskommissär>> 2 Instanzen

• Überleitung von Bescheiden

• Überleitung von Verordnungen>> Untergang der Teilrechtsordnung>> übertragener – selbständiger Wirkungsbereich>> Fehlerkalkül

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Die Rechtsfolgen der Gemeindegebietsreform

„Zusammenfassend kann nunmehr gesagt werden, dass nach bestehender Rechtslage Veränderungen der Gemeindestruktur eines Bundeslandes Folgen zeitigen, die für die Rechtswissenschaft grotesk anmuten und für die Rechtspraxis kaum zu lösende Probleme schaffen. Dies ist die Folge des Umstandes, dass man bei Ausarbeitung und Aushandlung der Gemeindeverfassungsnovelle 1962 die Frage der Vereinigung von Gemeinden hat unter den Tische fallen lassen. ...Die Praxis kann sich freilich damit behelfen, dass sie sich, gestützt auf die Institution der Rechtskraft, bei Erlassung von individuellen Rechtsakten über die Rechtslage hinwegsetzt. Aber das ist auch nur eine Notlösung und keine Bereinigung des Problems. Eine solche kann nur durch eine Novellierung der Bundesverfassung bewirkt werden.“

Prof. Dr. Gerhart Wielinger, ÖGZ 1976

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Die Rechtsfolgen der Gemeindegebietsreform

• Regierungskommissär>> 2 Instanzen

• Überleitung von Bescheiden

• Überleitung von Verordnungen>> Untergang der Teilrechtsordnung>> übertragener – selbständiger Wirkungsbereich>> Fehlerkalkül

• Überleitung von Vermögen>> Gemeindeteilung?

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Die Gemeindestrukturreformin der Steiermark

Die Gemeinde im Spannungsfeld:

• Staatliche Behörde – lokale Lebenswelt• Landespolitik - Gemeindepolitik• Tradition – Zukunft

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Danke für die Aufmerksamkeit!