Der Studierendenausweis – Ihre FH Card fileDer Studierendenausweis – Ihre FH Card ....

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Der Studierendenausweis – Ihre FH Card Franchise-Studierende in Masterstudiengängen, die sich für die Einschreibung an der FH Münster entscheiden, erhalten eine multifunktionale Chipkarte mit Foto als Studierendenausweis (siehe auch 'Checkliste – Wahl des Studierendenstatus'). Den Button zum Fotoupload finden Sie im myFH-Portal unter der Rubrik „Mein Studium“. Der Upload ist selbsterklärend. www.fh-muenster.de/myfh Nur wenn Sie ein Foto ins myFH-Portal eingestellt haben, wird Ihre FH Card produziert und verschickt. Die Karte bietet folgende Funktionalitäten Sichtausweis - Sie weisen eindeutig Ihren Studierendenstatus nach und erhalten vergünstigten Eintritt ins Theater, Kino, Schwimmbad, ... Mensakarte - Sie bezahlen mit Ihrem Studierendenausweis Speisen und Getränke in der Mensa. Bibliotheksausweis - Sie nutzen Ihren Ausweis zur Medienausleihe und -rückgabe in den Bibliotheken der FH Münster. Kopierkarte - Sie zahlen mit der Karte die Kopien und Drucke an den im Hochschulbereich öffentlich zugänglichen Kopiergeräten. Wann und wie bekomme ich die FH Card? Die FH Münster plant, die Studierendenausweise ab Ende August per Post zuzustellen. Stimmt Ihre Anschrift? Kontrollieren Sie bitte im myFH-Portal Ihre Adressdaten. Sollte Ihre Adresse nicht stimmen, können Sie dem Service Office für Studierende online (https://www.fh- muenster.de/studium/a-z/adressaenderung.php) Ihre korrekte Anschrift mitteilen. Steht Ihr Name auf dem Postkasten? Die Postzustellung kann nur reibungslos klappen, wenn Ihr Name gut leserlich auf dem Postkasten steht. Haben Sie ein Foto hochgeladen? Nur wenn Sie ein aktuelles Foto ins myFH-Portal eingestellt haben, wird Ihr Studierendenausweis produziert und verschickt. Mit der Karte erhalten Sie auch eine Datenübersicht, der Sie alle Daten entnehmen können, die auf der Karte aufgedruckt oder im Chip abgespeichert sind. Außerdem informieren wir Sie detailliert über die mit der Karte verbundenen Datenschutzaspekte.

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Der Studierendenausweis – Ihre FH Card

Franchise-Studierende in Masterstudiengängen, die sich für die Einschreibung an der FH Münster entscheiden, erhalten eine multifunktionale Chipkarte mit Foto als Studierendenausweis (siehe auch 'Checkliste – Wahl des Studierendenstatus').

Den Button zum Fotoupload finden Sie im myFH-Portal unter der Rubrik „Mein Studium“. Der Upload ist selbsterklärend. www.fh-muenster.de/myfh

Nur wenn Sie ein Foto ins myFH-Portal eingestellt haben, wird Ihre FH Card produziert und verschickt.

Die Karte bietet folgende Funktionalitäten

• Sichtausweis - Sie weisen eindeutig Ihren Studierendenstatus nach und erhaltenvergünstigten Eintritt ins Theater, Kino, Schwimmbad, ...

• Mensakarte - Sie bezahlen mit Ihrem Studierendenausweis Speisen und Getränke in derMensa.

• Bibliotheksausweis - Sie nutzen Ihren Ausweis zur Medienausleihe und -rückgabe in denBibliotheken der FH Münster.

• Kopierkarte - Sie zahlen mit der Karte die Kopien und Drucke an den im Hochschulbereichöffentlich zugänglichen Kopiergeräten.

Wann und wie bekomme ich die FH Card?

Die FH Münster plant, die Studierendenausweise ab Ende August per Post zuzustellen.

Stimmt Ihre Anschrift? Kontrollieren Sie bitte im myFH-Portal Ihre Adressdaten. Sollte Ihre Adresse nicht stimmen, können Sie dem Service Office für Studierende online (https://www.fh-muenster.de/studium/a-z/adressaenderung.php) Ihre korrekte Anschrift mitteilen.

Steht Ihr Name auf dem Postkasten? Die Postzustellung kann nur reibungslos klappen, wenn Ihr Name gut leserlich auf dem Postkasten steht.

Haben Sie ein Foto hochgeladen? Nur wenn Sie ein aktuelles Foto ins myFH-Portal eingestellt haben, wird Ihr Studierendenausweis produziert und verschickt.

Mit der Karte erhalten Sie auch eine Datenübersicht, der Sie alle Daten entnehmen können, die auf der Karte aufgedruckt oder im Chip abgespeichert sind. Außerdem informieren wir Sie detailliert über die mit der Karte verbundenen Datenschutzaspekte.

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Das NRW-Semesterticket an der FH Münster

Wie kommen Sie an Ihr Semesterticket?

Franchise-Studierende in Masterstudiengängen, die sich für die Einschreibung an der FH Münster entscheiden, erhalten ein NRW-Semesterticket in Form eines Online-Smartphone-Tickets (siehe auch 'Checkliste – Wahl des Studierendenstatus').

Sie loggen sich mit Ihrer FH-Kennung und Ihrem persönlichen Passwort in Ihr myFH-Portal ein. Dort finden Sie einen Link zum Downloaden des Semestertickets. Folgen Sie bitte den Anweisungen. Den Download (pdf-Dokument) können Sie sowohl auf Ihrem Smartphone als auch in ausgedruckter Version bei Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr mit sich führen.

Achtung! Der Download funktioniert nur, wenn Sie vollständig immatrikuliert sind und der Semesterbeitrag auf dem Konto der FH Münster eingegangen ist.

Vertragspartner bzgl. des Semestertickets sind die Verkehrsbetriebe und der Allgemeine Studieren-denausschuss (AStA) der FH Münster. Der AStA hat mit den Verkehrsbetrieben ausgehandelt, dass Studienanfänger bereits ab dem 01.08.2019 das Ticket für Studienzwecke (Besuch von Vorkursen, Orientierung/Wohnungssuche am Studienort) zusammen mit einer Zusatzbescheinigung des AStA nutzen dürfen. Es gibt allerdings eine Einschränkung! Das Ticket gilt vom 01.08. bis zum 31.08. nur im Verkehrsverbund VGM/VRL. Ab dem 01.09. können Sie das Ticket NRW-weit nutzen.

Die Zusatzbescheinigung und weitere Informationen zum neuen Semesterticket finden Sie auf den Internetseiten des AStA.

http://www.astafh.de/

Rückfragen zum Semesterticket richten Sie bitte nur an den AStA der FH Münster.

AStA der FH Münster Tel.: 0251 836499-1 Öffnungszeiten: Robert-Koch-Str. 30 Fax: 0251 836499-0 Mo: 12-16 Uhr (im Keller) [email protected] Di-Do: 10-16 Uhr 48149 Münster Fr: 10-14 Uhr

Sollte es Schwierigkeiten beim Download des Semestertickets geben, wenden Sie sich bitte an den IT-Support der FH Münster.

Montag bis Freitag Tel: 0251 83-64911 08.00 bis 21.00 Uhr [email protected]

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Studiengang: Baurecht (Master)

Anlagen Seite

Checkliste 1

Zweitschrift Checkliste für Ihre Unterlagen 3

Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen 5

Erklärung für das Prüfungsamt 6

Erläuterungen zur Beglaubigung 7

Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation 8

Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium 10

Reichen Sie bitte die Unterlagen gemäß Checkliste per Post im Service Office für Studierende ein. Die Zweitschriften (Checkliste) heften Sie bitte in Ihren Unterlagen ab. Im Falle fehlender Unterlagen können Sie dann nachvollziehen, welche Nachweise nachgereicht werden müssen.

Anschrift zur Einreichung der Einschreibungsunterlagen

Fachhochschule Münster Service Office für Studierende z. Hd. Frau KhiarPostfach 30 20 48016 Münster

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Checkliste

Matrikelnummer:

Vorname:

Geburtsdatum: Studiengang:

Wahl des Studierendenstatus

Mit welchem Studierendenstatus möchten Sie eingeschrieben werden?

Zulassung als Franchise‐Gasthörer/in ohne Zahlung des Semesterbeitrags

Einschreibung als Franchise‐Studierende/r mit Zahlung des Semesterbeitrags

Sie können an Sportkursen des Hochschulsports teilnehmen. 

(http://hsp‐ms.uni‐muenster.de)

Bewerbernummer:bitte freilassen

Name:

Als Studierende/r in einem Franchise‐Masterstudiengang  haben Sie die Wahl zwischen „Zulassung“ und 

„Einschreibung“. Sowohl bei Zulassung als auch Einschreibung erhalten Sie einen Studierdendenausweis 

(FH Card) sowie eine FH‐Benutzerkennung, mit der Sie Zugang zu den Serviceeinrichtungen der FH 

Münster (Bibliothek, Lernplattformen, …) haben. Ein FH‐E‐Mail‐Konto steht Ihnen selbstverständlich auch 

zur Verfügung.

Bei einer Zulassung werden Sie als Franchise‐Gasthörer/in geführt. Das bedeutet, dass Sie für diesen 

Zeitraum an der Hochschule keinen „aktiven“ Studierendenstatus haben. Sie besuchen die 

Veranstaltungen bei Ihrer Bildungseinrichtung ohne den Semesterbeitrag an der Fachhochschule Münster 

zu zahlen. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass Sie keinen Anspruch auf die Vorteile und Leistungen 

haben, die eingeschriebenen Studierenden zustehen    (s. u.).

Bei einer Einschreibung werden Sie als Franchise‐Studierende/r geführt. Sie zahlen den Semesterbeitrag 

in Höhe von zurzeit ca. 300,00 Euro.Wenn Sie sich einschreiben, haben Sie folgende Vorteile:

Sie haben ggf. Anspruch auf BAföG. Ob Sie tatsächlich BAföG erhalten können, entscheidet das 

Studentenwerk. Nähere Informationen zum BAföG finden Sie auf der Website des 

Studentenwerks.  (www.studentenwerk‐muenster.de)

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Sie können sich für ein Zimmer im Studentenwohnheim bewerben. Bewerbungen richten Sie 

direkt an das Studentenwerk.  (www.studentenwerk‐muenster.de)

Sie erhalten das NRW‐Semesterticket und können das ganze Semester in ganz NRW kostenfrei 

alle öffentlichen Nahverkehrsmittel nutzen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den 

Informationen auf der Webseite des AStA der FH Münster (www.astafh.de)

Sie können Stipendien beantragen. Für die Beantragung bzw. Auszahlung von Stipendien ist die 

Einschreibung und Rückmeldung in der Regel erforderlich.

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Die Unterlagen 1. bis 6. müssen von allen eingereicht werden:

1. Checkliste

2. Antragsformular auf Immatrikulation (Original mit Unterschrift)(Erläuterungen s. Anlage Seite 5)

3. Personalausweis oder Pass (einfache Kopie)

4.(Formular s. Anlage Seite 6)

5.

a) Nachweis über ein erstes berufsqualifizierendes, einschlägiges Hochschulstudium:Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie)

b) Bescheinigung des Fachbereichs Bauingenieurwesen mit der Zusage zur Einschreibung/Zulassung an der Fachhochschule Münster. (einfache Kopie)

und gegebenenfalls bei internationalen Studienbewerbern

b) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für Studienbewerber/innen, die den Schul- und den erstenberufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben.)(beglaubigte Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5)

6. Besondere Zugangsvoraussetzungen

Nachweis der einschlägigen beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens einem Jahreiner Vollzeittätigkeit (Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe über Ihren Tätigkeitsbereichsowie den Zeitraum Ihres Beschäftigungsverhältnisses mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit)(beglaubigte Kopie)

Sollten Sie noch nicht den vollen Umfang der beruflichen Tätigkeit nachweisen können,reichen Sie bitte eine vorläufige Bescheinigung ein, aus der ersichtlich ist, dass Sie spätestensbis zum 31.10. die erforderliche Stundenzahl abgeleistet haben.

Die Unterlagen 7. bis 9. müssen nur von denjenigen eingereicht werden, die dieEinschreibung mit Zahlung des Semesterbeitrags beantragen.7. Schulabschlusszeugnis (Abitur, Fachhochschulreife, Zeugnis der Zugangsprüfung)

(einfache Kopie)

8. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulenim Bundesgebiet (Original oder beglaubigte Kopie)- jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges -

9. Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die StudentischeKrankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenver- sicherungsbescheinigung - Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 5)

Zugangsberechtigung

Erklärung für das Prüfungsamt (Original)

Khiar
Schreibmaschinentext
10.Fotoupload für die FH Card im myFH-Portal (www.fh-muenster.de/myfh)10.Fotoupload für die FH Card im myFH-Portal (www.fh-muenster.de/myfh)
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Checkliste

Matrikelnummer:

Vorname:

Geburtsdatum: Studiengang:

Wahl des Studierendenstatus

Mit welchem Studierendenstatus möchten Sie eingeschrieben werden?

Zulassung als Franchise Gasthörer/in ohne Zahlung des Semesterbeitrags

Einschreibung als Franchise Studierende/r mit Zahlung des Semesterbeitrags

Sie können an Sportkursen des Hochschulsports teilnehmen.

(http://hsp ms.uni muenster.de)

Bewerbernummer:bitte freilassen

Name:

Als Studierende/r in einem Franchise Masterstudiengang haben Sie die Wahl zwischen „Zulassung“ und

„Einschreibung“. Sowohl bei Zulassung als auch Einschreibung erhalten Sie einen Studierdendenausweis

(FH Card) sowie eine FH Benutzerkennung, mit der Sie Zugang zu den Serviceeinrichtungen der FH

Münster (Bibliothek, Lernplattformen, …) haben. Ein FH E Mail Konto steht Ihnen selbstverständlich auch

zur Verfügung.

Bei einer Zulassung werden Sie als Franchise Gasthörer/in geführt. Das bedeutet, dass Sie für diesen

Zeitraum an der Hochschule keinen „aktiven“ Studierendenstatus haben. Sie besuchen die

Veranstaltungen bei Ihrer Bildungseinrichtung ohne den Semesterbeitrag an der Fachhochschule Münster

zu zahlen. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass Sie keinen Anspruch auf die Vorteile und Leistungen

haben, die eingeschriebenen Studierenden zustehen (s. u.).

Bei einer Einschreibung werden Sie als Franchise Studierende/r geführt. Sie zahlen den Semesterbeitrag

in Höhe von zurzeit ca. 300,00 Euro.

Wenn Sie sich einschreiben, haben Sie folgende Vorteile:

Sie haben ggf. Anspruch auf BAföG. Ob Sie tatsächlich BAföG erhalten können, entscheidet das

Studentenwerk. Nähere Informationen zum BAföG finden Sie auf der Website des

Studentenwerks. (www.studentenwerk muenster.de)

Baurecht Master

Sie können sich für ein Zimmer im Studentenwohnheim bewerben. Bewerbungen richten Sie

direkt an das Studentenwerk. (www.studentenwerk muenster.de)

Sie erhalten das NRW Semesterticket und können das ganze Semester in ganz NRW kostenfrei

alle öffentlichen Nahverkehrsmittel nutzen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den

Informationen auf der Webseite des AStA der FH Münster (www.astafh.de)

Sie können Stipendien beantragen. Für die Beantragung bzw. Auszahlung von Stipendien ist die

Einschreibung und Rückmeldung in der Regel erforderlich.

Zweitschrift für Ihre Unterlagen

Khiar
Schreibmaschinentext
weZweiitschrift für Ihre Unterlagen
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Zweitschrift für Ihre Unterlagen

Die Unterlagen 1. bis 6. müssen von allen eingereicht werden:

1. Checkliste

2. Antragsformular auf Immatrikulation (Original mit Unterschrift) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5)

3. Personalausweis oder Pass (einfache Kopie)

4.(Formular s. Anlage Seite 6)

5.

a) Nachweis über ein erstes berufsqualifizierendes, einschlägiges Hochschulstudium:Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie)

b) Bescheinigung des Fachbereichs Bauingenieurwesen mit der Zusage zur Einschreibung/Zulassung an der Fachhochschule Münster. (einfache Kopie)

und gegebenenfalls bei internationalen Studienbewerbern

b) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für Studienbewerber/innen, die den Schul- und den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben.)(beglaubigte Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5)

6. Besondere Zugangsvoraussetzungen

Nachweis der einschlägigen beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens einem Jahr einer Vollzeittätigkeit (Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe über Ihren Tätigkeitsbereich sowie den Zeitraum Ihres Beschäftigungsverhältnisses mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit) (beglaubigte Kopie)

Sollten Sie noch nicht den vollen Umfang der beruflichen Tätigkeit nachweisen können, reichen Sie bitte eine vorläufige Bescheinigung ein, aus der ersichtlich ist, dass Sie spätestensbis zum 31.10. die erforderliche Stundenzahl abgeleistet haben.

Die Unterlagen 7. bis 9. müssen nur von denjenigen eingereicht werden, die dieEinschreibung mit Zahlung des Semesterbeitrags beantragen.7. Schulabschlusszeugnis (Abitur, Fachhochschulreife, Zeugnis der Zugangsprüfung)

(einfache Kopie)

8. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulenim Bundesgebiet (Original oder beglaubigte Kopie)- jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges -

9. Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenver- sicherungsbescheinigung - Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 5)

Zugangsberechtigung

Erklärung für das Prüfungsamt (Original)

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Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen

Studiengang: Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken (Master)

Zu 2. Antragsformular auf Immatrikulation

Das Formular haben Sie am Ende der Online-Immatrikulation ausgedruckt. Sollten Sie es versäumt haben, den Antrag auf Immatrikulation auszudrucken, finden Sie das Antragsformular in Ihrem myFH-Portal unter der Rubrik ‚Meine Bewerbungen‘. Es befindet sich unterhalb Ihres Bewerbungsantrags, für den Sie die Immatrikulation beantragt haben.

Zu 5. b) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Ausländische und auch deutsche Studienbewerber, die im nicht deutschsprachigen Ausland sowohl den Schul- als auch den ersten Hochschulabschluss erworben haben (Bildungsausländer), müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Die üblichen Nachweise (beglaubigte Kopie) sind: TestDaF Niveaustufe 4 und DSH 2. Mehr Informationen auf unseren Internetseiten.

https://www.fh-muenster.de/studium/studienbewerbung/zugangsvoraussetzungen-international.php

Zu 9. Krankenversicherungsnachweis

Studierende unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Krankenversicherung der Studentin-nen und Studenten". Zur Einschreibung muss der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt werden. Die Bescheinigung der Krankenkasse umfasst die „Versicherungsbescheinigung“ und das Formular „Meldung an die Krankenkasse“ oder „Bescheini-gung für die Krankenkasse“. Beide Vordrucke sind mit dem Antrag auf Einschreibung einzureichen. Das Formular „Meldung an die Krankenkasse“ bzw. „Bescheinigung für die Krankenkasse“ wird von der Hoch-schule an Ihre Krankenkasse zurückgeschickt. Wenn Sie privat versichert sind, lassen Sie sich von Ihrer Versicherung bitte eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Mit diesem Nachweis gehen Sie zu einer gesetzlichen Versicherung (AOK, BEK, TK, DAK o.a.), die Ihnen eine Befreiungsbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung muss dann zur Einschreibung vorgelegt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Die Einschreibung kann nicht durchgeführt werden, wenn die vom Gesetz vorgeschriebene Bescheinigung fehlt. Mehr Informationen auf unseren Internetseiten:

https://www.fh-muenster.de/studium/downloads/krankenversicherung.pdf

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Seite 6

1.

Erklärung für das Prüfungsamt Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. “nein” an und unterschreiben das Formular.

Name Vorname

Geburtsdatum Angestrebter Studiengang an der Fachhochschule Münster

Ich erkläre hiermit folgendes:

Ich war / bin bereits an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert oder als Zweithörerin bzw. Zweithörer zugelassen:

ja, Hochschule(n):

Studiengang/Studiengänge:

nein An der / den Hochschule(n) habe ich

keine(n) in folgendem Fach bzw. in folgenden Fächern

nach der Prüfungs- bzw. Studienordnung erforderliche(n) Prüfung(en) bzw. Leistungsnachweis(e) endgültig nicht bestanden:

2. Hochschule:

Studiengang:

Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer:

Wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen bzw. nicht erbrachter Leistungsnachweise sind Widerspruchs- verfahren bzw. Gerichtsverfahren anhängig:

3. ja, und zwar bei

Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer:

nein

Ich versichere, dass vorstehende Angaben der Wahrheit entsprechen; mit einer Nachfrage bei der / den o.a. angegebenen Hochschule / Hochschulen bzw. Prüfungsamt / Prüfungsämtern bin ich einverstanden.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass unwahre Angaben zur Rücknahme der Zulassung und zur Exmatrikulation führen.

Ort und Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)

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Die Beglaubigung

Beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffent- lich-rechtlich organisierte Kirchen. Die beglaubigte Kopie muss mit dem Dienstsiegel versehen sein. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsan- wälte, Vereine, Versicherungen, Krankenkassen, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer.

Die Beglaubigung muss mindestens enthalten:

einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubi- gungsvermerk),

die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schrift-

stempel genügt nicht.

Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unter- schrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.

Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermer- ke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.

Doppelseitige Kopien müssen, wenn es auf den Inhalt beider Seiten ankommt, entweder auf Vorder- und Rückseite beglaubigt sein oder der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks muss sich auf beide Seiten bezie- hen.

Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrucktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird die- ses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde be- funden hat.

Prüfen Sie bitte auch selbst genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen entspre- chen. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, erkennt die Fachhochschule Münster den Beleg nicht an.

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Allgemeine Hinweise zur Studienorganisation

1. Wechsel des Studierendenstatus in der RückmeldephaseWährend der Rückmeldephasen (zum Sommersemester: 01.01. - 31.01. / zum Wintersemester: 01.07. - 31.07.)

können die Studierenden über eine Änderung des Studierendenstatus entscheiden.

Franchise-Gasthörer/innen können in den genannten Zeiträumen ihre Einschreibung beantragen. Wenden Sie sich

bitte diesbezüglich an Ihre Ansprechpartnerin Marina Khiar. [email protected]

Franchise-Studierende (mit Zahlung des Semesterbeitrags) haben folgende Wahlmöglichkeiten:

a. Rückmeldung

Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Rückmeldephasen eine Aufforderung zur Rückmeldung per E-Mail an

Ihr FH-Konto. Zusätzlich wird die Rückmeldeaufforderung in Ihr MyFH-Portal unter 'Meine Dokumente'

eingestellt. Mit der Rückmeldeaufforderung informieren wir über die Höhe des Semesterbeitrags und die

Zahlungsfrist. Nach Zahlungseingang sind Sie rückgemeldet und erhalten automatisch Ihre Semesterbeschei-

nigungen und das neue NRW-Semesterticket im myFH-Portal zum Download bereitgestellt. Außerdem

genießen Sie weiterhin die Vorteile eines eingeschrieben Studierenden (Stipendienförderung, BAföG,

Hochschulsport, …).

b. Franchise-Gasthörer

Wenn Sie sich anstelle der Rückmeldung oder Beurlaubung dafür entscheiden sollten, den Status der Fran-

chise-Gasthörerin oder des Franchise-Gasthörers anzunehmen, müssen Sie nicht aktiv werden. Die Änderung

des Studierendenstatus erfolgt automatisch, wenn Sie die Beiträge bis zu dem angegebenen Rückmeldetermin

nicht gezahlt haben.

2. E-Mail-Account an der Fachhochschule Münster

Jeder Studienbewerber erhält mit der Einschreibung einen eigenen E-Mail-Account an der FH Münster. Gemäß

Einschreibungsordnung sind die Studierenden verpflichtet, bei den in der Hochschule eingesetzten automatisierten

Verwaltungsabläufen und Verfahren mitzuwirken. Grundlage dafür ist die aktive Nutzung der nach der Einschrei-

bung vergebenen Benutzerkennung. Die Studierenden sind verpflichtet, ihre elektronische Post über die hoch-

schuleigene E-Mail-Adresse regelmäßig – in der Regel täglich – abzufragen.

Unter der folgenden Internetadresse können Sie sich einloggen:

https://webmail.fh-muenster.de/src/login.php

Als Namen geben Sie Ihre FH-Benutzerkennung an. Die FH-Benutzerkennung besteht aus den Initialen Ihres Na-

mens plus einer 6-stelligen Ziffer. Das Initialpasswort wird Ihnen mitgeteilt. Wenn Sie das Initialpasswort ändern,

notieren Sie sich bitte das neue persönliche Passwort.

Sollten Sie Ihr persönliches Passwort vergessen haben, können Sie mit Hilfe Ihres Initialpassworts und weiteren

Angaben jederzeit ein neues Passwort im myFH-Portal generieren. Sollten Sie auch Ihr Initialpasswort vergessen

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haben, können Sie jederzeit ein neues Initialpasswort in der Daten- verarbeitungszentrale (DVZ) der FH Münster

beantragen.

Bei allen Fragen zur Benutzerverwaltung und Problemen mit Ihrer FH-Kennung bzw. den Passwörtern wenden Sie

sich bitte an den IT-Support der DVZ:

Fon +49 (0) 251 / 83-64911 (Münster)

+49 (0) 2511 / 9-62654 (Steinfurt)

Tel. Sprechzeiten: Montag - Freitag 8 - 21 Uhr

Samstag 9 - 16 Uhr (während der Vorlesungszeit)

3. Zentrale Lernplattform ILIASDie zentrale Lernplattform ILIAS bietet neben studienbegleitenden Lerninhalten u. a. kostenfreie Selbstlernkurse

oder einen persönlichen Arbeitsraum zur Dateiablage an. Einloggen können Sie sich mit der zentralen FH-Kennung

(s. Punkt 1).

https://ilias.fh-muenster.de/ilias

4. Anschrift

Die Korrespondenzadresse ist die Adresse, an die sämtliche Unterlagen von der Fachhochschule gesendet wer-

den (z. B. Gebührenbescheid, Studierendenausweis, Rückmeldeunterlagen usw.). Geben Sie daher bei der Ein-

schreibung/Immatrikulation bitte die Anschrift an, unter der Sie aktuell zu erreichen sind. Wenn Sie umziehen, tei-

len Sie uns bitte unbedingt die neue Adresse mit. Ein von Ihnen bei der Deutschen Post gestellter Nachsendean-

trag hat keinen Erfolg, weil die Fachhochschule Münster mit einem privaten Postvertrieb zusammenarbeitet.

Adressänderun- gen können Sie am besten online mitteilen.

https://www.fh-muenster.de/adresse_aendern

5. Beratung durch AStA/Fachschaft

Auskunft in BAföG-, Wohnungs- und Studienfragen erteilt auch der AStA der Fachhochschule Münster,

Robert-Koch-Str. 30 (Keller), 48149 Münster, +49 251 83-64991. In Angelegenheiten, die das Semesterticket be-

treffen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den AStA.

http://www.astafh.de/ Dort unter AStA – Büro ► Semesterticket

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Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium

Vor, während und nach dem Studium - rundum gut betreut durch die Service-Einrichtungen der FH Münster:

1. Service Office für Studierende (Studierendensekretariat)Das Service Office für Studierende, kurz SOS, ist für die organisatorische Seite des Studiums, von der Bewerbung bis zur Exmatrikulation, zuständig. Wir unterstützen Sie, damit Ihr Studium reibungslos verläuft, prüfen z.B. Ihre Voraussetzungen für die Bewerbung und beantworten Fragen zu Zulassung zum Studium, Anerkennung von Praktika oder beruflichen Qua-lifikationen, Rückmeldung, Urlaubssemestern und vielem mehr.

www.fh-muenster.de/serviceoffice

2. Zentrale StudienberatungIn der Zentralen Studienberatung beraten wir Sie ganz persönlich zu Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studi-ums auftreten können. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei Fragen der Studienorientierung und Entscheidungs-findung, des Übergangs von der Schule in das Studium, sowie bei studienbegleitenden Fragestellungen. Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erarbeiten wir mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten und geben Ihnen Informationen und Orien-tierungshilfen.

www.fh-muenster.de/zsb

3. International OfficeDas International Office wendet sich an alle Studierenden, die aus dem Ausland kommen (Incomings), insbesondere Aus-tauschstudierende, oder die während ihres Studiums ins Ausland möchten (Outgoings). Wenn Sie während Ihres Studi-ums ein Auslandssemester planen, ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten oder als ausländischer Studierende/r ganz neu in Deutschland und Münster sind, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Sie erhalten von uns Informatio-nen, persönliche Beratung und Unterstützung zu allen wichtigen Themen im Bereich „Internationales“.

www.fh-muenster.de/internationaloffice

4. HochschulbibliothekDie Hochschulbibliothek stellt allen Angehörigen und Mitarbeitern der Hochschule die für Forschung, Lehre und Studium und Fort- und Weiterbildung benötigten Medien zur Verfügung. Die vier Bereichsbibliotheken an den Studienstandorten in Steinfurt und Münster stellen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten bereit und unterstützen mit ihren Bestandsschwerpunkten die jeweils angebotenen Studienfächer. Die Nutzung der Bibliothek ist kostenfrei, die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Recherchen, beschaffen Literatur, die Sie für das Studium benötigen, und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

www.fh-muenster.de/bibliothek

5. Career ServiceDer Career Service ist Ansprechpartner für die Studierenden aller Studiengänge und Semester der Fachhochschule Münster, wenn es um den Erwerb überfachlicher Qualifikationen und die Vorbereitung auf einen optimalen Berufseinstieg geht.Wir unterstützen Sie mit verschiedenen interdisziplinären Veranstaltungsangeboten, um berufsrelevante Schlüssel-qualifikationen bereits im Studium zu erwerben, das eigene Interessen- und Kompetenzprofil zu reflektieren und sich mit möglichen Berufsperspektiven frühzeitig auseinanderzusetzen.

www.fh-muenster.de/careerservice

Alle Kontaktadressen, Sprechzeiten und andere wichtige Informationen zu weiteren Themen wie z. B. Studienfi-nanzierung, Studium & Familie, ... finden Sie auch unter: www.fh-muenster.de/studienberatung