Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare...

19
Die 65-plus-Karten Erstklassig ab 65 2019 Komfortabel fahren. Bis zu 40 % sparen. www.rmv.de

Transcript of Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare...

Page 1: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

Die65-plus-Karten

Erstklassig ab 65

2019

Komfortabel fahren. Bis zu 40 % sparen.

www.rmv.de

Page 2: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

2 3

In dieser Broschüre finden Sie folgende Informationen:

• Die 65-plus-Karten – allgemeine Infos, S. 3

• Tarife und Preise, S. 8

• 65-plus-Monatskarte – unser Angebot, S. 10

• 65-plus-Jahreskarte – mit dem Komfort- Ticket erstklassig unterwegs, S. 13

• Wie bestellen Sie die 65-plus-Jahres karte?, S. 16.

• Weitere Informationen zu Ihrer 65-plus-Karte, S. 17

• 65-plus-Karten auf einen Blick, S. 20

• Besondere Bedingungen Jahres karten, S. 24

• Datenschutz beim eTicket RheinMain, S. 32

Treffen Sie sich oft mit Ihren Freunden in der Stadt? Interessieren Sie sich für Kunst und Kultur oder enga-gieren Sie sich ehrenamtlich? Vielleicht bilden Sie sich auch an der Uni oder der Volkshochschule fort oder gehen einfach leidenschaftlich gern shoppen? Dann sind die 65-plus-Karten das passende Angebot für Sie. Mit diesen personengebundenen Fahrkarten für Aktive ab 65 sind Sie jederzeit mobil und kommen ganz ent-spannt zu Ihren Lieblingszielen im RMV. Rund um die Uhr in Ihrem Geltungsbereich. Am Wochenende gelten sie sogar im gesamten RMV-Gebiet.

Und: 65-plus-Karten sind auch noch bis zu 40 % güns-tiger als vergleichbare RMV-Fahrkarten – da lohnt sich doch der Einstieg.

Die65-plus-Karten

Die Komfort-Tickets für alle ab 65

2019

Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarif-bestimmungen des RMV sowie die Besonderen Bedingungen für Jahreskarten.

Page 3: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

4 5

Monatskarte oder Jahreskarte als eTicket

Sie erhalten die 65-plus-Karte als Jahreskarte (im oder ohne Abonnement) oder als Monatskarte. Beide werden nur als elektronische Fahrkarte auf dem eTicket RheinMain ausgegeben. Dabei handelt es sich um eine Chipkarte, auf der die eigentliche Fahrkarte elektro-nisch gespeichert ist. Mit ihr sind Sie jederzeit komfor-tabel unterwegs – mit der 65-plus-Jahreskarte sogar in der 1. Klasse.

Komfortabel und sicher: Auf der Chipkarte können mehrere Fahrkarten (gleichzeitig oder nacheinander) gespeichert werden. Sie ist über eine Lebensdau-er von 5 Jahren Ihr Speichermedium für Fahrkarten. Außerdem erhalten Sie als eTicket RheinMain-Inhaber spezielle Vorteilsangebote bei diversen Partnern aus den Bereichen Elektromobilität, Carsharing und Fahr-radausleihe. Bei Verlust oder Diebstahl lässt sich das eTicket RheinMain umgehend sperren und Sie erhalten eine Ersatzkarte.

Wo gelten die 65-plus-Karten?

Die 65-plus-Karten gelten an allen Wochentagen rund um die Uhr – für beliebig viele Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln. Die räumliche Gültigkeit – d. h. die benötigten Tarifgebiete – legen Sie selber fest. Gerne beraten Sie hierzu die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den RMV-Mobilitätszentralen oder den anderen Vertriebsstellen. Nur für die Übergangstarif-gebiete zu benachbarten Verkehrsverbünden sindkeine 65-plus-Karten erhältlich.

Übrigens: Im Frankfurter Stadtgebiet können Senior-innen und Senioren auch von unseren günstigen 65-Karten Frankfurt profitieren.

Nähere Auskünfte erhalten Sie an den RMV-Vertriebs-stellen und unter www.rmv.de.

Die65-plus-Karten

Die Komfort-Tickets für alle ab 65

Weitere Infos:

www.rmv.de

Page 4: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

6 7

Bestens

unterwegs

Das Beste:

Mit den 65-plus-Karten können Sie die Region neu für sich entdecken. Denn am Wochenende und an gesetz-lichen Feiertagen in Hessen gilt Ihre Karte sogar im gesamten RMV-Gebiet, außer in den Übergangstarifge-bieten. Unabhängig davon, für welche Fahrtstrecke Sie Ihre 65-plus-Karte gekauft haben. Die Übersichtskarte des RMV-Gebiets zeigt Ihnen, wo Sie mit Bus und Bahn am Wochenende uneingeschränkt auf Tour gehen können. Und das schon ab 1,73 Euro pro Tag*.

* 65-plus-Jahreskarte Preisstufe 3, bei einmaliger Zahlung

Das RMV-Gebiet

Page 5: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

8 9

Was kostet die 65-plus-Karte?

Der Preis Ihrer 65-plus-Monatskarte oder der Jahres-karte ist abhängig vom gewählten Gültigkeitsbereich. Grundsätzlich ergibt sich der Fahrpreis nach Art und Anzahl der befahrenen Tarifgebiete. Bei der 65-plus- Jahreskarte zahlen Sie nur den Preis von zehn Monats-karten und können zudem zwischen Einmalzahlung und Abbuchung in 12 Monatsraten wählen.

RMV-Mitnahmeregelung gilt

Auch für alle 65-plus-Karten gilt die attraktive Mit-nahmeregelung des RMV: So können Sie montags bis freitags ab 19 Uhr einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. besteht diese Rege-lung sogar ganztägig und für 65-plus-Karten gilt sie dann auch verbundweit.

Die Mitnahme gilt bei der 65-plus-Jahreskarte auch für die 1. Klasse, bei der 65-plus-Monatskarte ohne Zu-schlag nur für die 2. Klasse.

Preisstufe 65-plus- Monatskarte

Betrag in €

65-plus- Jahreskarte

1 × Zahlung in €

65-plus- JahresAbo

bei 12 × Ab- buchung in €

1 37,80 370,40 378,00

1

Stadtpreis-stufein Darmstadt (TG 4001) 39,20 384,00 391,80

1

Stadtpreis-stufein Sondersta-tusstädten1 39,70 389,30 397,20

2Stadtpreis-stufe in Offenbach 53,00 519,20 529,80

2 53,60 525,10 535,80

3 64,50 632,10 645,00

3Stadtpreis-stufein Frankfurt 70,90 695,00 709,20

30 79,10 775,00 790,80

4 93,80 919,00 937,80

40 109,80 1.076,00 1.098,00

5 125,90 1.233,60 1.258,80

6 141,90 1.390,60 1.419,00

7 159,80 1.565,80 1.597,80

132 66,60 652,70 666,00

1 Sonderstatusstädte sind Bad Homburg, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim, Wetzlar.

2 Tarifgebiet 6500 Wiesbaden/Mainz

Tarifeund Preise

Die neuen Preisstufen 30 und 40 wurden extra für kurze Fahrten über die Tarifgrenze von oder nach Frankfurt einge-führt. Bei Fahrten nur im Frankfurter Stadtgebiet gilt weiter-hin die Stadtpreisstufe 3 in Frankfurt.

Siehe auch www.rmv.de/nachbarschaft

*

*

*

Page 6: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

10 11

Unser Angebot

Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot erst einmal testen möchten.Mit der 65-plus-Monatskarte können Sie ab Ihrem 65. Geburtstag kostengünstig und bequem einen ganzen Monat lang unterwegs sein – in allen RMV-Verkehrs-mitteln.

In den Zügen gilt sie – im Unterschied zur 65-plus- Jahreskarte – nur für Fahrten in der 2. Klasse. Wenn Sie die 1. Klasse nutzen möchten, können Sie einen entsprechenden Einzel- oder Zeitkartenzuschlag erwerben.

Den ersten Gültigkeitstag der 65-plus-Monatskarte können Sie frei wählen. Sie gilt dann bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats. Sie bekommen also jeweils einen Tag geschenkt.

Beispiel: Frau Schmidt kauft ihre 65-plus-Monatskarte am 20. Januar. Dann benötigt sie erst wieder ab dem 21. Februar eine neue Fahrkarte.

Auf dem eTicket RheinMain

Alle 65-plus-Karten werden auf einer Chipkarte, dem eTicket RheinMain, ausgegeben. Da die 65-plus-Monats karte personengebunden und nicht übertragbar ist, müssen Sie beim ersten Kauf an einer personen-bedienten Vertriebsstelle mit eTicket-Logo ein Formu-lar ausfüllen und mit einem Lichtbildausweis Ihr Alter nachweisen. Die Information zu Ihrer Berechtigung wird auf der Chipkarte gespeichert. Ein Foto oder der Name sind jedoch nicht auf dieser Chipkarte aufgedruckt. Daher können Sie Ihre Monatskarte in der Regel sofort mitnehmen. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei Fahr-kartenkontrollen eventuell einen Ausweis vorzeigen müssen.

Danach können Sie mit dieser Chipkarte ohne weiteren Altersnachweis jederzeit eine 65-plus-Monatskarte an personenbedienten Vertriebsstellen und Fahrkartenau-tomaten mit eTicket-Logo erwerben. Bringen Sie dazu immer Ihre Chipkarte mit, denn auf diese werden dann auch Ihre weiteren Fahrkarten gespeichert.

Das eTicket-Logo kennzeichnet zugleich den Auflage-ort für Ihre Chipkarte.

Die

65-plus-Monatskarte

Page 7: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

12 13

Datenschutz gewahrt

Auf dem eTicket RheinMain mit der 65-plus-Monats-karte werden neben der Fahrtrelation, der Fahrkartenart und dem Gültigkeitszeitraum auch der maskierte Name sowie Geburtsmonat und -jahr (also die Berechtigung zur Nutzung einer 65-plus-Karte) und das Geschlecht des Fahrkarteninhabers gespeichert. Die Speicherung in maskierter Form bedeutet, dass nur jeweils der erste und letzte Buchstabe des Vornamens und des Nach-namens in Klartext gespeichert werden. Am Aufdruck auf der Chipkarte ist dies alles nicht zu erkennen. Die Einwilligung zur Speicherung dieser Daten erteilen Sie über ein Formular, das Sie an den personalbedienten Vertriebsstellen mit eTicket-Logo erhalten.

Es ist sichergestellt, dass im Zuge der Teilnahme am eTicket RheinMain alle datenschutzrechtlichen Pflicht-informationen gemäß DSGVO beachtet werden. Vor allem aber erfolgt keine Bildung von personenbezoge-nen Bewegungsprofilen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie am Ende der Broschüre auf Seite 32.

Mit dem Komfort-Ticket erstklassig unterwegs

Wollen Sie gleich den Komfort einer Jahreskarte nutzen oder hat Sie das Angebot der 65-plus-Monats-karte überzeugt, bietet sich die 65-plus-Jahreskarte an. Dieses Komfort-Ticket für alle ab 65 beinhaltet als besondere Krönung die Nutzung der 1. Klasse in den RMV-Zügen. 365 Tage im Jahr können Sie mit dem Ticket rund um die Uhr jederzeit erstklassig unterwegs sein. Auch die Personen, die im Rahmen der Mitnah-meregelung auf Ihrer Karte mitfahren, dürfen natürlich ohne weiteren Zuschlag in die 1. Klasse.

Selbstverständlich gilt wie bei allen die Vorteilsregelung „12 Monate fahren, aber nur den Preis für 10 Monate zahlen“.

Achten Sie auf dieses Zeichen:

Die

65-plus-Jahreskarte

Page 8: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

14 15

Preise

Die 65-plus-Jahreskarte erhalten Sie mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. Sie haben die Wahl zwi-schen monatlicher Abbuchung in 12 Teilbeträgen und einmaliger Abbuchung im Voraus.

Sie können die Jahreskarte auch ohne Abonnement kaufen, dann müssen Sie den Preis 1× im Voraus zah-len.

Die Preisliste finden Sie auf Seite 9.

Ab wann können Sie die 65-plus-Jahreskarte nutzen?

Frühestmöglicher Gültigkeitsbeginn ist bereits der erste Tag des Monats, in dem Sie 65 Jahre alt werden. Wenn Sie z. B. am 20. Januar Ihren 65. Geburtstag haben, kann das 65-plus-JahresAbo bereits mit Gültigkeit ab dem 1. Januar bestellt werden.

Ihr persönliches eTicket RheinMain

Die 65-plus-Jahreskarte wird für Sie persönlich aus-gestellt – als praktisches elektronisches Ticket. Elekt-ronisch gespeichert werden die Fahrkartenart, die Stre-cke und die Gültigkeitsdauer sowie für Kontrollzwecke Ihr Name (maskiert), Geburtsmonat und -jahr sowie

Geschlecht. Bitte führen Sie zum Abgleich auch immer einen Personalausweis mit. Eine Bildung von perso-nenbezogenen Bewegungsprofilen erfolgt nicht. Es ist selbstverständlich sichergestellt, dass alle personenbe-zogenen Daten gemäß der DSGVO verarbeitet werden.

Sollten sich Ihre Lebensumstände ändern oder wollen Sie Ihre 65-plus-Jahreskarte einfach nicht mehr nutzen, können Sie Ihre 65-plus Jahreskarte zum Monatsende kündigen.

Die Abrechnung erfolgt gemäß den Besonderen Bedingungen.

Page 9: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

16 17

Wie bestellen Sie das 65-plus-JahresAbo?

Das 65-plus-JahresAbo muss bis zum 10. des Vormo-nats bestellt werden, damit es zum Monatsbeginn gel-ten kann. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen: Bestellscheine für das 65-plus-JahresAbos gibt es an allen RMV-Ver-triebsstellen und zum Herunterladen unter www.rmv.de.

Beim Herunterladen des Bestellscheins entscheiden Sie bitte zunächst, bei welchem Unternehmen Sie das Jah-resAbo bestellen möchten. Denn das steht Ihnen auch während der Laufzeit Ihres Abos für Fragen und Service zur Seite. Den passenden Bestellschein finden Sie dann in der nach Regionen sortierten Liste.

Bitte bringen Sie den vollständig ausgefüllten Bestell-schein sowie einen amtlichen Altersnachweis zu Ihrer RMV-Vertriebsstelle mit. Dort bekommen Sie auch Hilfe bei offenen Fragen. Ihre Karte erhalten Sie dann in der Regel per Post.

Ab Januar 2019 wird es möglich sein, das 65-plus-Jah-reskarten- Abo auch im TicketShop zu bestellen. Sie werden während des Bestellvorgangs gebeten, einen Altersnachweis hochzuladen. Das kann der kopierte Personalausweis sein, bei dem die nicht relevanten Infos

65-plus-Karten ohne Abonnement

Der Erwerb der 65-plus-Jahreskarte ohne Abschluss eines Abonnements ist für die nutzungsberechtigte Kundengruppe an personenbedienten Vertriebsstel-len möglich. Dafür benötigen Sie einen Altersnach-weis bzw. auf der vorhandenen Chipkarte einen persönlichen Berechtigungsnachweis zum Kauf der 65-plus-Fahrkarten angebote.

ausgeschwärzt werden können. Verwendbare Dateifor-mate sind .jpg, .jpeg, .png, .pdf mit max. 5 MB Größe. Auch hier erhalten Sie Ihre Karte per Post.

Nachdem Sie Ihr 65-plus-JahresAbo erhalten haben,können Sie unbeschwert fahren. Rechtzeitig vor Ablaufder Gültigkeit des eTicket RheinMain (in der Regelnach 5 Jahren) erhalten Sie automatisch per Post eineneue Chipkarte.

Weitere Informationen zu Ihrer65-plus-KarteKarte verloren oder gestohlen?Dann sollten Sie das umgehend Ihrer Vertriebsstelle oder online unter www.rmv.de melden, denn dort kann die Karte umgehend beim ausstellenden Unternehmen oder online im Kundenportal „meinRMV“ gesperrt werden. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro ersetzen wir Ihnen Ihr eTicket RheinMain.

Verwalten Sie Ihr eTicket RheinMain online unter „meinRMV“Wenn Sie Ihre Chipkarte beim Online-Kundenportal „meinRMV“ unter www.rmv.de registrieren, können Sie diverse Online-Services rund um die Chipkarte nutzen. Melden Sie sich dafür zunächst unter www.rmv.de bei „meinRMV“ an. Danach haben Sie in der Rubrik „Ticket-Services – eTicket-RheinMain-Services“ die Möglichkeit, ihre Chipkarte zu registrieren. Anschließend können Sie diverse Informationen zu Ihrer Fahrkarte unter „Meine Chipkarte verwalten“ abrufen, so z. B. die für Sie freigegebenen Tarifgebiete. Außerdem können Sie dann auch online Ihre Chipkarte sperren lassen (z. B. bei Verlust) und eine Ersatzchipkarte bestellen oder Ihre Bankverbindung ändern.

Hinweis: Kunden der VGF, HEAG mobilo, MVG und ESWE Verkehr informieren sich bitte direkt dort, welche Services für sie zur Ver-fügung stehen.

Page 10: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

18 19

Fahrten über den Geltungs- bereich Ihrer 65-plus-Karte hinaus geplant?

Sie planen eine Fahrt über die von Ihnen gewählten Tarifgebiete hinaus? Kein Problem, solange Sie im RMV-Gebiet reisen wollen. Am Wochenende gilt Ihre Karte sowieso verbundweit – da brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Und unter der Woche können Sie für Ihre geplante Fahrt eine Anschlussfahrkarte kaufen. Dies ist eine vergünstigte Einzelfahrkarte für Ihre geplante Strecke. Voraussetzung ist, dass entwe-der Ihr Start- oder Ihr Zielort im Geltungsbereich Ihrer 65-plus-Karte liegt. Die Höhe der Vergünstigung für die gewünschte Anschlussfahrkarte orientiert sich an der Höhe der Preisstufe Ihrer 65-plus-Karte. Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist es vorteilhaft die Preisstufe Ihrer 65-plus-Karte zu kennen.

Beispiel: Frau Schmidt besitzt eine 65-plus-Jahreskarte für Frankfurt, möchte jedoch am Montag von Frankfurt aus in den Rheingau fahren. Sie kauft sich eine An-schlussfahrkarte für die Hinfahrt und eine für die Rückfahrt.

Nachzeigen bei Vergessen

Prinzipiell gilt: Wer in den Bussen und Bahnen des RMV ohne gültige Fahrkarte angetroffen wird, muss 60,00 Euro zahlen und bekommt dafür einen Beleg. Aber jeder vergisst mal etwas. Wenn Sie Ihre persön-liche Karte innerhalb einer Woche bei dem auf dem Beleg stehenden Unternehmen nachträglich vorzeigen, fallen nur 7,00 Euro Bearbeitungsgebühr an.

Übrigens: Die auf dem eTicket RheinMain gespeicherten Informationen lassen sich auch an den RMV-Vertriebsstellen und Fahrkarten-automaten mit einem eTicket-Logo einsehen.

Page 11: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

20 21

Was sind die 65-plus-Karten?Persönliche, nicht übertragbare Zeitkarten, ausgege-ben auf einer Chipkarte (eTicket RheinMain). Erhältlich als Jahreskarte (im oder ohne Abonnement) oder als Monatskarte.

Wer kann sie nutzen?Alle Personen ab 65 Jahren. Wo gelten die Karten?Montag bis Freitag für beliebig viele Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln in den gewählten Tarifgebieten. Am Wochenende verbundweite Gültigkeit. Keine Gül-tigkeit in Übergangstarifgebieten. 65-plus-Monatskar-ten gelten in Zügen nur in der 2. Klasse, 65-plus-Jah-reskarten auch in der 1. Klasse.

Wann kann man mit der Karte starten?Bei der Jahreskarte ab dem Monat, in dem man 65 wird. Als JahresAbo muss die Karte bis zum 10. des Vormonats bestellt sein, damit sie zum Monatsbeginn gilt. Bei der Monatskarte ab dem 65. Geburtstag. Für die Monatskarte gibt es keine Vorlauffrist.

Wie viel kosten die Karten?Der Preis ist abhängig von den gewählten Tarifgebie-ten. 65-plus-Karten bieten bis zu 40 % Preisvorteil gegenüber vergleichbaren Monatskarten oder Jahres-karten. Zusätzlich gelten die Preisvorteile einer Jahres-karte: „12 Monate fahren, aber nur den Preis für 10 Monate zahlen“ und mögliche 2 % Skonto bei Einmal-zahlung im Voraus.

Wie bekommt man die 65-plus-Karten?Für das JahresAbo den ausgefüllten Bestellschein unter Vorlage eines Altersnachweises an der Vertriebs-stelle abgeben. Die Karte kommt dann per Post. Beim Erstkauf der Monatskarte oder beim Kauf der Jahres-karte ohne Abonnement müssen Sie ein Bestellformu-lar an einer personenbedienten Vertriebsstelle ausfüllen und Ihr Alter nachweisen und können Ihre 65-plus-Kar-te in der Regel gleich mitnehmen. Für Folgekäufe ist dann kein weiterer Altersnachweis erforderlich, da die-se Info auf der Chipkarte gespeichert wird. Bringen Sie für weitere Käufe immer Ihre Chipkarte mit. Ab 2019 auch via RMV-TicketShop, siehe Seite 17.

Wie sieht die Karte aus?Das eTicket RheinMain ist eine Plastik-Chipkarte ohne Aufdruck von Personen- und Fahrkartendaten. Diese sind auf dem Chip gespeichert und elektronisch durch das Kontrollpersonal prüfbar.

Die65-plus-Karten

auf einen Blick

Page 12: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

22 23

Kann man das JahresAbo während der Laufzeit kündigen?Ja, die Kündigung muss bis zum 10. des letzten Nut-zungsmonats erfolgt sein. Bei einer vorzeitigen Kündi-gung im ersten Abo-Jahr verlieren Sie den Preisvorteil gegenüber der Monatskarte, ab dem zweiten Jahr Ihres Abos können Sie ohne Kostennachteil kündigen.

Was ist bei längerer Krankheit?Bei durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesener längerer Krankheit oder Kuraufenthalt außerhalb des Gültigkeitsgebietes der 65-plus-Jahreskarte erhalten Sie eine Erstattung von 1/360 des Jahreskartenpreises pro Krankheitstag für maximal 2 Monate.

Fahrten über den Geltungsbereich möglich?Ja, wenn Start oder Ziel Ihrer Tour im Geltungsbereich Ihrer 65-plus-Karte liegen, können Sie eine Anschluss-fahrkarte kaufen.

Gilt die RMV-Mitnahmeregelung?Ja. Montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen in Hessen und am 24. und 31.12. ganztägig können Sie einen Erwachse-nen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen.

Die Mitnahme gilt bei der 65-plus-Jahreskarte auch für die 1. Klasse, bei der 65-plus-Monatskarte ohne Zuschlag nur für die 2. Klasse.

Gibt es weitere Angebote für Seniorinnen und Senioren?Im Frankfurter Stadtgebiet können alle Menschen über 65 auch von unseren günstigen 65-Karten Frankfurt profitieren. Nähere Informationen gibt es bei allen RMV-Vertriebsstellen und unter www.rmv.de.

Wir beraten Sie gerne

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten. Und Lösungen. In über 25 Mobilitätszentralen und noch mehr Vertriebsstellen versorgen wir Sie gerne mit weiter gehenden Informationen und beraten Sie indi-viduell. Wo Sie die nächstgelegene RMV-Servicestelle finden, erfahren Sie im Internet unter www.rmv.de.

Gerne können Sie sich diese auch an unserem Service-telefon unter 069 / 24 24 80 24 nennen lassen. Rund um die Uhr.

Achten Sie auf dieses Zeichen:

Page 13: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

24 25

1. VertragsgrundlagenEs gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbe-stimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fas-sung. Dies gilt auch für laufende Verträge.

2. VertragspartnerVertragspartner bei Erwerb der Jahreskarte ist der unbeschränkt geschäftsfähige Besteller (im Folgenden „Kunde“ genannt). Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben oder die Jahreskarte auf eine andere Person (Nutzer) ausgestellt wird. Vertragspartner beim Verkauf der Jahres-karte ist das ausgebende Unternehmen oder die vom RMV oder den Lokalen Nahverkehrsorganisationen (LNO) autorisierte Vertriebsstelle (im Folgenden „ausgebendes Unternehmen“ genannt).

3. SortimentDer Kunde kann wählen zwischen folgenden Jahreskartenangeboten:a) Jahreskarte Erwachsene (übertragbar oder persönlich, d.h. auf

einen bestimmten Nutzer ausgestellt).b) 9-Uhr-Jahreskarte (übertragbar oder persönlich), die montags bis

freitags in ihrer zeitlichen Gültigkeit begrenzt ist,c) 65-plus-Jahreskarte (persönlich) für Personen ab 65 Jahren. Der

frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der 1. Tag des Monats, in dem der Nutzer 65 Jahre alt wird. Die 65-plus-Jahreskarte gilt immer in der 1. Klasse,

d) Zuschlagkarte Jahr (übertragbar oder persönlich), die zusammen mit einer gültigen Fahrkarte zur Nutzung der 1. Klasse berechtigt,

e) Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (übertragbar oder persönlich),f) Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr Zuschlag (übertragbar oder

persönlich), die zusammen mit einer gültigen Fernverkehrs-Er-gänzungskarte zur Nutzung der 1. Klasse berechtigt.

Der Kunde kann bei Erwerb der aufgeführten Jahreskarten wählen zwischen einer Jahreskarte im Abonnement („Jahreskarten-Abonne-ment“) mit jährlicher oder monatlicher Abbuchung und einer Jahres-karte ohne automatische Verlängerung mit Einmalzahlung („Jahres-karte ohne Abonnement“).

Die Jahreskarte ohne automatische Verlängerung ist – mit Ausnahme der 65-plus-Jahreskarte – immer übertragbar.

Im Falle der Fernverkehrs-Ergänzungskarten ist das ausgebende Unternehmen die DB Regio AG. Der Vertrieb der Fernverkehrs-Er-gänzungskarten wird im Auftrag des RMV für Jahreskarten-Abonne-ments (nur persönlich) von der Transdev Vertrieb GmbH und für Jah-reskarten ohne Abonnement (nur übertragbar) von der DB Vertrieb GmbH durchgeführt.

4. FahrkarteDie Ausgabe der jeweiligen Jahreskarte erfolgt nach Wahl des aus-gebenden Unternehmens in der Regel auf der Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrkarte für das jeweilige Jahr gespeichert wird. Ohne die elektronische Fahrkarte berechtigt die Chipkarte alleine nicht zur Fahrt.

Bei Ausgabe der Jahreskarte auf einer Chipkarte erhält der Kunde einen Beleg, auf dem die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte sowie die Fahrkartendaten festgehalten sind.

Auf der Chipkarte werden bei einer persönlichen Jahreskarte Name (maskiert), Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Nutzers zu Prüfzwecken gespeichert. Persönliche Jahreskarten sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Bei der Prüfung persönlicher Jahreskarten muss der Nutzer auf Verlangen des Prüfpersonals einen amtlichen Lichtbildausweis zwecks Überprüfung der Nutzungsberechtigung vorzeigen.

In eingeschränkten Fällen erhält der Kunde die Jahreskarte als Papierfahrkarte in Form von 12 einzelnen Monatskarten.

5. Räumliche GültigkeitJahreskarten werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifrelationen aus-gegeben. Abweichend von dieser Regelung werden persönliche Jah-reskarten (inklusive der 65-plus-Jahreskarte) nicht für Tarifrelationen zu den Übergangstarifgebieten ausgegeben. Die räumliche Gültigkeit der 65-plus-Jahreskarte erweitert sich an Wochenenden und gesetz-lichen Feiertagen in Hessen – unabhängig von der Preisstufe – auf den gesamten Verbundraum ohne Übergangstarifgebiete.

Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr sind nur in Verbindung mit einer persönlichen Streckenzeitkarte der Deutschen Bahn AG mit ICE-Be-rechtigung gültig. Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten werden nur ab dem Start- oder Zieleintrag der DB-Streckenzeitkarte mit ICE-Be-rechtigung ausgestellt.

Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr werden gemäß RMV-Tarif nur für Tarifrelationen ausgegeben, welche die Preisstufen 1 bis max. 5 (mit Berücksichtigung der Preisstufe 13) ergeben. Relationen des RMV-Übergangstarifes sind ausgeschlossen.

Besondere Bedingungenfür Jahreskarten im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.01.2019

Page 14: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

26 27

6. Zeitliche GültigkeitJahreskarten gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für zwölf Monate.

Bei Abschluss eines Jahreskarten-Abonnements verlängert sich die Gültigkeit um weitere 12 Monate automatisch, wenn nicht bis spätestens zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats der laufenden 12-Monats-Periode gekündigt wird.

Die Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist montags bis freitags auf den Zeitraum zwischen 9.00 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht. An Feierta-gen in Rheinland-Pfalz besteht diese Begrenzung nicht im Tarifgebiet 6500.

7. MitnahmerechtInhaber von den nach Ziffer 3. a) bis f) angebotenen Jahreskarten können gemäß Ziffer A.3.4.5 b) der Tarifbestimmungen montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an gesetz-lichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren unentgelt-lich mitnehmen. Für die Zuschlagzeitkarten nach 3. d) und f) gilt das Mitnahmerecht in der 1. Klasse nur in Verbindung mit einer gültigen Zeitkarte mit Mitnahmerecht.

8. Beförderungsentgelte und Zahlungsbedingungen

8.1. BeförderungsentgelteDer Preis einer Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen Preis der entsprechenden Monatskarte in der jeweiligen Preisstufe.

Hat sich der Kunde für die einmalige Zahlung des Gesamtjahres-betrages im Voraus entschieden, wird auf den festgelegten Preis ein Skonto von 2 % gewährt. Eine Anpassung des Preises ist bei nach-träglichen Änderungen (Ziffer 11. f)) und bei vorzeitiger Kündigung der Jahreskarte (Ziffern 13.3 und 13.4) möglich.

8.2. ZahlungsbedingungenDie Bezahlung der Jahreskarte erfolgt per EC-Karte oder bar (beides nicht im Abonnementverfahren), per Kreditkarte (sofern akzeptiert) oder im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren aufgrund eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Mit dem Mandat wird die Lokale Nah-verkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen des Vertrags-partners ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit einmal jährlich oder monatlich von einem mit Sitz im SEPA-Raum geführten Konto einer Bank/Spar-kasse in Euro abzubuchen. Abweichend von der 14-Tage-Vorankün-digungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA-Basis-Last-schriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt.

Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Kunde informiert und er ist verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Der Kunde verpflichtet sich, den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto bereitzuhalten.

Kosten, die dem ausgebenden Unternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Last-schriften entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines da-rüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus.

8.2.1. Zahlungsbedingungen für Jahreskarten-Abonnements mit jährlicher oder monatlicher AbbuchungDie Bezahlung der Jahreskarte im Abonnement erfolgt im SEPA-Ba-sis-Lastschriftverfahren.a) Bei jährlicher Abbuchung des Gesamtjahresbetrages erfolgt die

Lastschrift zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode. Preiserhöhungen, die während der zeitlichen Gültigkeit des im Voraus bezahlten Abonnements eintreten, füh-ren zu keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden. Bei Preissenkungen hat der Kunde des Abonnements Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Das ausgebende Unternehmen ist nur dem Kunden zur Zahlung verpflichtet.

b) Bei monatlicher Abbuchung erfolgt die Lastschrift der Beträ-ge (1/12 des je Monat aktuell gültigen Jahreskartenpreises) innerhalb der 12-Monats-Periode jeweils zu Beginn eines jeden Monats. Bei Tarifänderungen (hierzu zählen der Preis, die Preisstufe und räumliche Gültigkeitsänderungen) werden die Abbuchungsbeträ-ge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die personenbeförderungsrechtlich genehmigt sind.

8.2.2. Zahlungsbedingungen für die Jahreskarte ohne Abonne-ment Die Bezahlung der Jahreskarte mit Einmalzahlung erfolgt in bar, per EC-Karte oder (sofern akzeptiert) per Kreditkarte oder im SEPA-Ba-sis-Lastschriftverfahren zum Monatsbeginn des ersten Monats.

9. Zustandekommen des Vertrages

9.1. Abonnementvertraga) Voraussetzung für den Erwerb von Jahreskarten im Abonnement

ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV festgelegten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats bei einem Jahreskarten-Abonnements vertreiben-den Unternehmen oder in einer RMV-Vertriebsstelle. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen. Für 65-plus-Jahreskarten wird

Page 15: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

28 29

zusätzlich ein amtlicher Altersnachweis des Nutzers benötigt, sofern nicht eine bereits mit einem entsprechenden persönlichen Berechtigungsnachweis ausgestellte Chipkarte vorhanden ist.

b) Die Abgabe der vollständigen Bestellunterlagen stellt einen An-trag auf Abschluss des ausgewählten Abonnementvertrages dar.

c) Der Vertrag über das Jahreskarten-Abonnement kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausgabe der Jahreskarte zustande.

d) Der Versand der Jahreskarte erfolgt im Regelfall eine Woche vor Beginn der Gültigkeit per Post an die in den Bestellunterlagen angegebene Anschrift. Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Soweit vorgesehen, kann die Ausgabe auch direkt an einer personalbedienten Vertriebsstelle erfolgen.

9.2. KaufvertragFür den Kauf von Jahreskarten ohne automatische Verlängerung mit Einmalzahlung sind keine Bestellunterlagen auszufüllen.

10. Fahrgelderstattung bei Krankheita) Fahrgelderstattungen bei Krankheit erfolgen nur im Fall der per-

sönlichen Jahreskarten.b) Eine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des laufenden Gültig-

keitszeitraumes bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krank-heitsfällen von über 15 aufeinander folgenden Tagen Dauer, ab dem ersten Tag der Reiseunfähigkeit, an den Kunden. Die Reise-unfähigkeit muss mit einer Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse nachgewiesen werden.

c) Eine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheinigung einer Kureinrichtung über einen durchgeführten Kuraufenthalt außer-halb der räumlichen Gültigkeit der Jahreskarte.

d) Die Kosten für diese Bescheinigung werden nicht erstattet. Im Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate erstattet.

e) Erstattet wird für jeden Tag der Reiseunfähigkeit bzw. des Kur-aufenthalts 1/360 des entsprechenden Jahreskartenpreises.

f) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.g) Eine Erstattung aus anderen Gründen (z. B. Urlaubsreisen,

Dienstreisen, Auslandsaufenthalte und dergleichen) ist ausge-schlossen.

11. Änderungen durch den Kundena) Änderungen an der Jahreskarte sind jeweils zum Monatsersten

des Folgemonats möglich. Hierzu zählt die Änderung der räum-lichen Gültigkeit sowie ein Umstieg beispielsweise auf ein Job- Ticket, die 9-Uhr-Jahreskarte bzw. die 65-plus-Jahreskarte. Der Änderungsantrag hat, soweit nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen.

b) Alle Änderungen bei Jahreskarten im Abonnement müssen dem ausgebenden Unternehmen bis zum 10. des Vormonats gemel-det werden.

c) Bei einer Jahreskarte ohne automatische Verlängerung sowie bei Umstieg auf ein JobTicket oder eine FirmenCard kann der Ände-rungsantrag bis zum Ende des Vormonats eingereicht werden.

d) Bei einer Jahreskarte auf einer Chipkarte können die Änderun-gen bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol

beantragt werden. Die entsprechenden Änderungen werden in diesem Fall auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und müssen entweder an einer Vertriebstelle oder einem Fahrkarten-automaten mit eTicket-Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Jahreskarte für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem ge-wünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird.

e) Bei einer Jahreskarte als Papierfahrkarte erfolgt die Änderung in der Weise, dass eine neue Jahreskarte für 12 aufeinander folgen-de Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmo-nat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spätestens 3 Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen Jahreskarte muss die bisherige Jahreskarte an das ausgebende Unternehmen zurück-gegeben werden. Solange die bisherige Jahreskarte dem Unter-nehmen nicht vorliegt, hat der Kunde den bisherigen monatlichen Betrag weiterhin zu zahlen.

f) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei einmaliger Zahlung im Voraus wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskarten-angebotes berechnet. Bei monatlicher Abbuchung wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Nutzungsmonat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes be-rechnet.

12. Verlust/Ersatza) Den Verlust einer Jahreskarte hat der Kunde umgehend zu

melden. Die Verlustmeldung befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

b) Der Kunde kann eine nicht mehr prüfbare oder in Verlust gerate-ne Chipkarte sperren lassen und eine Ersatzchipkarte mit einer entsprechend dem Vertrag gültigen Jahreskarte beantragen. Die Verlustmeldung ist bei Chipkarten an eine der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zu richten. In ausgewählten Fällen kann die Beantragung der Ersatzchipkarte auch über das Internet auf „meinRMV“ unter www.rmv.de erfol-gen. Für die Ersatzchipkarte fällt ein Entgelt von 10,00 Euro an. Für weitere Bestimmungen zum Ersatz von Chipkarten siehe

Tarifbestimmungen Ziffer A.3.2.3.c) Handelt es sich bei der verlorenen Jahreskarte um eine übertrag-

bare Papierfahrkarte, ist die Verlustmeldung direkt an das ausge-bende Unternehmen zu richten. Die übertragbare Papierfahrkarte verliert mit der Erfassung der Verlustmeldung nicht ihre Gültigkeit, so dass der Kunde bei Jahreskarten mit monatlicher Abbuchung weiter zur Zahlung verpflichtet bleibt. Bei Jahreskarten mit ein-maliger Zahlung im Voraus ist eine Erstattung ausgeschlossen. Es ist nicht möglich, eine verloren gegangene Jahreskarte durch Kündigung vorzeitig zu beenden oder die zeitliche oder räumliche Gültigkeit für die Restlaufzeit einzuschränken.

Page 16: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

30 31

13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses

13.1. Dauer des Abonnementvertrages/ordentliche KündigungDer Vertrag eines Jahreskarten-Abonnements gilt für zwölf aufeinan-der folgende Monate. Das Jahreskarten-Abonnement ist unbefristet und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats der lau-fenden 12-Monats-Periode ordentlich gekündigt wird.

Es kann jeweils zum Monatsende gekündigt werden, sofern die Kün-digung bis zum 10. des Monats eingegangen ist.

Eine Kündigung durch das Unternehmen gegenüber dem Kunden wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündigung gem. Ziff. 14 auch gegenüber dem jeweiligen Nutzer der Jahreskarte.

Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende einer 12-Monats-Perio-de, endet das Jahreskarten-Abonnement zeitgleich mit der Gültigkeit der Jahreskarte. Liegt der Termin der Kündigung vor dem Ende der 12-Monats-Periode (vorzeitige Beendigung), endet• die Gültigkeit von persönlichen und übertragbaren Jahreskar-

ten-Abonnements auf der Chipkarte automatisch zu diesem Termin. Die Sperrung der Fahrkarte muss zum Kündigungstermin erfolgt sein.

• die Gültigkeit des übertragbaren Jahreskarten-Abonnements als Papierfahrkarte erst zum Datum, an dem die Jahreskarte zurück-gegeben wurde, bzw. zum Datum des Poststempels, an dem die Fahrkarte an das ausgebende Unternehmen zurückgesendet wurde. Das Verlustrisiko trägt der Kunde. Unterbleibt die Rück-gabe (z. B. im Verlustfall; vgl. Ziffer 12.c)), endet das Abonnement erst mit dem Ende der Gültigkeit der Jahreskarte.

13.2. Dauer des Kaufvertrages/ordentliche KündigungDie Gültigkeit der Jahreskarte ohne automatische Verlängerung en-det nach 12-Monaten. Sie kann jeweils zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Liegt der Termin der Kündigung vor dem Ende der 12-Monats-Perio-de (vorzeitige Beendigung), endet• die Gültigkeit von persönlichen und übertragbaren Jahreskarten

auf der Chipkarte automatisch zu diesem Termin. Die Sperrung der Fahrkarte muss zum Kündigungstermin erfolgt sein.

• die Gültigkeit der übertragbaren Jahreskarten als Papierfahrkarte erst zum Datum, an dem die Jahreskarte zurückgegeben wurde, bzw. zum Datum des Poststempels, an dem die Fahrkarte an das ausgebende Unternehmen zurückgesendet wurde. Das Verlust-risiko trägt der Kunde.

13.3. Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines Jahreskar-ten-Abonnementsa) Bei vorzeitiger Beendigung eines Jahreskarten-Abonnements mit

jährlicher Abbuchung vor Ablauf der ersten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10 des bezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Bei Beendigung des Abonnements

nach Ablauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden vollständig genutzten Monat 1/12 des gezahlten Jahreskartenpreises berechnet. Der errechnete Nut-zungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen.

b) Bei vorzeitiger Beendigung eines Jahreskarten-Abonnements mit monatlicher Abbuchung vor Ablauf der ersten 12-Monats-Pe-riode wird für die bereits vollständig genutzten Monate 1/10 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Nutzungsmonat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes, maximal bis zur Höhe des (ggf. jeweils anteiligen) Jahrespreises, berechnet. Bei Beendigung des Abonnements nach Ablauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden vollständig genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Nutzungsmonat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes berechnet. Der errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet (Erstattung oder Nachforderung). Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen.

c) Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbei-tungsentgelt wird nicht erhoben.

13.4. Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte ohne Abonnementa) Jahreskarten können jeweils zum Monatsletzten zurückgegeben

werden. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt erfolgt im Fall der Chipkarte nur für die Zeit ab Eingang des Kündigungsschrei-bens (Poststempel) oder dem gewünschten Gültigkeitsende, im Fall der Papierfahrkarte nur für die Zeit ab Rückgabe der Jahres-karte. Bei vorzeitiger Rückgabe wird dem Kunden für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10 des bezahlten Jahreskarten-preises, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbe-trag wird überwiesen.

b) Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbei-tungsentgelt wird nicht erhoben.

14. Sonderkündigungsrecht bei einem Jahreskarten-Abonne-ment durch das ausgebende UnternehmenKann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht ab-gebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird das SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag von dem ausgebenden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement ungültig. Im Fall der Chipkarte wird die betroffene Fahrkarte umgehend gesperrt. Im Fall der Papierfahrkarte sind die restlichen Abonnement-Monatskarten unverzüglich an das aus-gebende Unternehmen zurückzugeben. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist nicht mehr möglich.

Page 17: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

32 33

Was wird gespeichert?Es gibt drei getrennte Bereiche auf dem Speicherchip: für Fahr-kartendaten, personenbezogene Daten und Nutzungsdaten. Es ist seitens des RMV sichergestellt, dass die Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO beachtet und eingehalten werden. Wie auf einer Papierfahrkarte werden bestimmte Informationen hinterlegt, die den Inhaber des eTickets ausweisen (personenbezogene Daten) und festhalten, welche Zeitkarte erworben wurde (Fahrkartendaten). Als Servicefunktion im Sinne des Verbraucherschutzes werden in einer Art Logbuch die letzten zehn Transaktionen mit der Chipkarte ge-speichert (Nutzungsdaten).

Personenbezogene Daten: Bei persönlichen Fahrkarten werden auf der Chipkarte Name, Geschlecht und Geburtsdatum des Fahrgastes gespeichert, um bei einer Kontrolle den Zeitkarteninhaber identifizieren zu können. Dabei wird der Name nicht im Klartext gespeichert, sondern mit Buchsta-ben, Zahlen und Sonderzeichen „maskiert“, also verschlüsselt. Damit lässt sich der Name zum Beispiel mit Hilfe des Personalausweises zuordnen, ist aber ohne diesen nicht lesbar (Beispiel: „Max Muster-mann, geb. 01.03.2001, männlich“ wird zu „M1x@M8n 03/2001 M“). Auf andere Daten, etwa ein Passfoto, wurde im Sinne der Datenspar-samkeit bewusst verzichtet. Deshalb gilt für persönliche Zeitkarten-inhaber: Neben dem eTicket immer auch den Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis bei sich führen. Bei Fahrgästen, die nur übertragbare Zeitkartenprodukte kaufen, werden keine personen-bezogenen Daten auf der Chipkarte gespeichert.

Fahrkartendaten: Gespeichert wird natürlich auch die erworbene Zeitkarte, also um welche Fahrkartenart es sich handelt, für welche Tarifgebiete sie gilt und für welchen Zeitraum. Bei jeder Fahrausweiskontrolle wird nicht nur geprüft, ob die Fahrtberechtigung gültig ist, sondern auch, ob der übermittelte Datensatz frei von Manipulationen ist.

Nutzungsdaten: Die Chipkarte speichert bestimmte Nutzungsdaten in einem Log-buch: Immer dann, wenn das eTicket an ein Kontrollgerät gehalten wird (sogenannte Transaktionen) – zum Beispiel im Bus oder bei einer Fahrausweiskontrolle. Es werden immer nur die zehn jüngs-ten Transaktionen gespeichert. Diese Nutzungsdaten bestehen aus Zeit, Ort und Art der Transaktion, der Terminalnummer, der Ticket-/Produktnummer, der Linien- und der Fahrtnummer. Das Kontrollgerät sendet den Datensatz zum eTicket-Hintergrundsystem des RMV, und dort wird geprüft, ob zum kontrollierten eTicket RheinMain auch ein Verkaufsdatensatz vorliegt. Damit überprüfen wir möglichen Miss-brauch wie Manipulationen, Duplikate oder Doppelanmeldungen mit einer Chipkarte. Diese Kontrolldaten werden ausschließlich auf dem eTicket des Fahrgasts gespeichert. Auf den Servern des RMV wird dieser Datensatz sofort nach der Kontrollanalyse wieder gelöscht. Diese Logbuchdaten dienen dem Fahrgast auch zur eigenen Kontrol-le: Er kann im Nachhinein stets selbst prüfen, was mit seinem eTicket gemacht wurde. Im Sinne des Verbraucherschutzes besteht so die größtmögliche Datentransparenz. Auf Kundenwunsch können die Logbuch-Einträge zukünftig an einer Vertriebsstelle gelöscht werden.

Datenschutzbeim eTicket

RheinMain

Noch mehr zum Datenschutz beim eTicket RheinMain finden Sie unter www.rmv.de.

Page 18: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

34 35

Die Mobilitätskarte des RMV

Das eTicket RheinMain kann mehr als Fahrkarten speichern. Es ist gleichzeitig ein Fahrzeugschlüssel, denn mit ihm lassen sich auch Carsharing-Fahrzeuge oder Elektroautos öffnen und Fahrräder oder Pedelecs ausleihen. Diese praktische mehrfache Funktionalität spart außerdem Kosten, denn unsere Mobilitätspartner honorieren die Nutzung des eTickets RheinMain mit attraktiven Konditionen.

Machen Sie mit, kombinieren Sie Fahrrad-, Auto-, Bus- und Bahnfahren und machen Sie das eTicket RheinMain zu Ihrer persönlichen Mobilitätskarte!

Mehr Informationen zu neuen und bestehendeneTicket RheinMain-Mobilitätsangeboten unter www.rmv.de.

Das

eTicketRheinMain

Achten Sie auf dieses Zeichen:

Page 19: Die 65-plus -Karten - rmv.de · 10 11 Unser Angebot Diese persönliche, nicht übertragbare Monatskarte ist die maßgeschneiderte Zeitkarte für alle Aktiven ab 65, die das 65-plus-Angebot

Sta

nd

De

zem

be

r 2

018

| 6

5PLU

S19

01

Ihr Partner rund um Busse und Bahnen im Verbund:

Ihr Kontakt rund um Busse und Bahnen im Verbund:

Wussten Sie eigentlich ...

… dass das RMV-Servicetelefon 069 / 24 24 80 24 rund um die Uhr erreichbar ist? Unter dieser Nummer bekommen Sie 24 Stunden täglich alle Infos für Ihr Weiterkommen: Fahrplanauskünfte, Infos zur aktuellen Lage im Straßenverkehr, Freizeit-Tipps und vieles mehr.

Egal, mit welchem Verkehrsmittel Sie z. B. zwischen Marburg und Darmstadt oder zwischen Limburg und Fulda unterwegs sind, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Ihnen die gewünschte Auskunft.

RMV-Servicetelefon 069 / 24 24 80 24

www.rmv.de

RMV-Mobilitätszentralen

@RMVdialog

/RMVdialog